1849 / 358 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

te an diesem Uebel krank danieder, welches sie aller Wahr- FrliGkeit ess bei Krankenvisiten geerbt haben. Aus Graz wird berichtet, daß das dortige Landes-Militair-KommanDo sich an das Kriegs - Ministerium gewendet und dringend eine Pension für die Wittwen und Waisen jener Civil-Aerzte beantragt habe, welche als Opfer bei Behandlung der Typhuskranken in den Militair-Spitälern

fielen,

Prag, 27. Dez. Am Montag Abends kam Se. Kaiserl. Ho-

heit der Erzherzog Albrecht von Wien hier an und reiste nah kur- zem Aufenthalte wieder nach Theresienstadt ab. Von Olmüß kömmt jeßt sehr viel Munition auf der Eisenbahn hier an und wird so= gleich nach Theresienstadt befördert. : Die Gesammtzahl der Cholerakranken in Prag belief \i{ch für den Zeitabschnitt vom 16, bis zum 23. Dezember auf 17. Hier= unter befanden sich 8 Neuerkrankte, 9 von der vorigen Woche ab- stammende. Hiervon genasen 11, starben 4. Einer weiteren ärzt= lichen Behandlung bedürftig wareu am Rapportsschlusse blos 2.

Bayern. München, 25, Dez. Der Nürnb. Korresp. meldet: „Die seit längerer Zeit {hon gerüchtweise verbreitete Nach- richt hat jegt definitive Bestätigung erhalten, daß Se. Majestät der König den Staats-Minister von der Pfordten zum Minister - Prä- sidenten ernannt hat.“

Das heute erschienene Geseßblatt enthält die Königliche Er- mächtigung zur wirklichen Aufnahme des von dem Landtag verwil- ligten neuen Anlehens zu 7 Millionen Gulden al pari, wobei der Zinsfuß nicht bestimmt, sondern dem Finanz-Ministerium überlassen wird. Ferner das Geseß über den Schuß der Telegraphen und die Bestimmungen über die Verhältnisse der Schullehrer bezüglich ihrer Ansássigmachung und Verehelichung.

Sannover. Hannover, 26. Dez. Die Hannover- sche Zeitung theilt von den in dem Schreiben des Gesammt- Ministeriums vom 410, Dezember erwähnten Anlagen noch fol- gende mit:

r. 49 Abschrift der von Zeschauschen Note.

In dem Verfassungs-Entwurf für das deutsche Reich, über den die Regierungen Preußens, Sachsens und Hannovers sich bei Voll- ziehung des Vertrages vom 26. Mai d. J. vereinigt haben, ist von der den Verhältnissen entsprechenden Voraussezung ausgegangen worden, daß alle Staaten Deutschlands, mit alleiniger Ausnahme Oesterreichs, jeßt dem gedachten Vertrage und der neuen Verfas= sung beitreten werden. Dies bestätigt sich aus Abschnitt l, Art. [l F. 1, indem nur allein Oesterreich als derjenige Staat genannt worden ist, mit welchem es zu Festseßung seines Verhältnisses zu dem deutschen Reiche dem Bundesstaate einer besonderen Verständigung bedürfe, aus der bezüglichen Stelle der Denkschrift vom 1lten v. M., und besonders auch aus der Abschnitt IV, Art. Il. vorgeschlagenen Vertheilung der ia das Staatenhaus zu sendenden Mitglieder, wo auch noch der Fall angedeutet worden is, daß Oesterreich dereinst an dem Bundesstaate Theil nehmen köune. Jt nun aber die Hoffnung, daß lebteres geschehen werde, eine schwache und entfernte, und verdient dasjenige, was darüber in der Denk- {rift bezüglich der dem österreichischen Kaiserstaate unterm 4. März d. J, verliehenen Verfassung gesagt worden ist, gewiß die vollstän- digste Beachtung, #}o ist es um so dringender, schon jet zu erwä gen, auf welchem Wege die Oesterreich gesicherten Rechte aus der deutschen Bundes-Akte vom 8, Juni 1815 Geltung erlangen, und in welchem Maße die vorher erwähnte Verständigung eingeleitet werden soll.

An dieser Verständigung hat der Verwaltungs-Rath jedenfalls ein sehr lebhaftes Juteresse zu nehmen, denn wenn derselbe nach Abschnitt IIL, §. 3 des Vertrages vom 26. Mai d, J. verpflichtet ist, die weitere Ausbildung des Bundesstaats zu vermittelu und die zur Einberufung des über die Verfassung beschließenden Reichs- tages erforderlihen Maßregeln zu ergreifen, so werden von seiner Wirksamkeit solhe Gegenstände nicht ausgeschlossen sein können, welche auf die Ausführung der ihm gestellten Aufgabe von Ein- fluß sein dürsten, Jedeufalls gehört aber dahin die Feststellung des Verhältnisses Desterreihs zu dem Buudesstaate, bis dahin, wo- dasselbe möglicherweise leßterem beizutreten im Stande sein dürfte, da die gedachte Feststellung unzweifelhaft von schr entschiede- n. m Einfluß auf die Wirksamkeit und“ den Erfolg der Bestrebun- gen des Verwaltungs-Raths sein wird, aus Gründen, deren wei- terer Ausführung es hier nicht bedarf.

Unter diesen Umständen werde es hoffentlich nicht mißbilligt werden, wenn der Königlich sächsishe Bevollmächtigte si erlaube, seine diesfallsige Ansicht, mit der auch seine Regierung einverstan- den, mitzutheilen und damit die Bitte um Erwägung diescs wichti- gen Gegenstandes im Verwaltungs-Rathe zu verbinden.

Die Proposition selbst lautet ihrem ganzen Inhalte nah also:

Da die Kaiserlih österreichishe Regierung sich jeßt nicht in der Lage befindet, einem von den übrigen deutshen Regierungen zu bildenden Bundesstaate und dem darauf bezüglichen Vertrage beizutreten, so wird für die Dauer dieser Behinderung und bis Desterreih im Stande sein wird, von dem in dem gedachten Ber- trage demselben vorbehaltenen Rechte Gebrauch zu machen, und mit Rücksicht auf den allseitig ausgesprochenen Wunsch, die Be- ziehungen Desterreihs zu dem übrigen Deutschland und umgekehrt so weit möglich ungestört zu erhalten, unter Erneuerung der Bun- desafte vom 8. Juni 1815 und der damit in Verbindung stchen- den Bestimmungen der Abschluß eines besonderen Vertrags unter der Bezeichnung: „Bundesakte für das gesammte deutsche Reich“ in Vorschlag gebracht, Folgende Punkte werden genügen, die Idee näher zu bezeichnen :

1) Kontrahenten sind sämmtliche souveraine deutsche Regie- rungen und die vier freien Städtez die Niederlande wegen Luxem- burg und Limburg; Dänemark wegen Holstein und Lauenburg.

4) Zweck des Bundes is die Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und Unverleblichkeit der einzelnen Staaten, N

3) Gemeiusames Handeln bei Angriffen auf Deutschland oder einzelne Theile veselben und Verständigung, wenn ein Angriffs- krieg Deutschlands in Frage steht, E :

4) Berathung und Beschlußfassung, wenn ein Glied des Bun- des bedroht ist, wegen seiner nichtdeutschen Besißungen in einen Krieg verwickelt zu „werden, insbesondere mit Rücksicht auf die „Frage, ob daraus für Deutschland Gefahr entstehen könne und dessen Mitwirkung nothwendig sei,

5) Verständigung über vie in Landmacht.

__6) Politische Vertretung Deutschlands dur Gesandte Oester- reichs und des Bundesstaates und fortwährende Vernehmung derselben. Y

7) Verständigung Oesterreichs und des Bundesstaats unter Vermittelung Preußens über den jedesmaligen Zeitpunkt des Zu- sammentritts der Vertreter der Bundesregierungen, s j 8) Vertretung derselben durch Abgeordnete Oesterreichs und in dem Verfassungs =Entwurfe von Preußen, Sachsen und

Bereitschaft zu haltende

/ der

2344 Hannover bezeichneten Mitglieder des Fürsten-Kollegiums zusammen 7 Stimmen und Vorsiß Oesterreihs für die Dauer des Ver= mea Preußen Stellvertreter, Bayern demselben fortdauernd sub- ituirt.

9) Entscheidung dur die Mehrheit ver Stimmen.

10) Siß der Versammlung : Regensburg.

11) Entstehen Streitigkeiten zwischen Oesterreich und eiucm Mitgliede des Bundesstaats: Entscheidung durch das vou dem Bundesstaate gebildete Reichsgericht ,- in welches Oesterreih zu diesem Zwecke drei Mitglieder abordnen kann, oder nah Oester= reihs Wahl, Vereinigung über ein besonderes Schiedsgericht.

12) Auflösung des Vertrags, wenn auch Oesterreich in den Bundesstaat eintritt.

Bei diesen Vorschlägen wird vorausgeseßt, daß alle deutschen Staaten mit Ausnahme Oesterreichs jeßt dem Buündesstaate beitre- ten, und daß für Oesterreich in dem jeßt engeren Bundes- Vertrage ein seiner Stellung entsprechender Plaß ofen erhalten werde z eine Aufgabe, die in der Bestimmung über die Oberhaupts- frage wohl allein ihre Lösung finden dürfte. Dabei würde der wich- tigen, bei den neuesten anarchischen Zuständen Deutschlands .\o nüß- lich und kräftig hervorgetretenen Stellung Preußens in Deutschland und des mit Zustimmung Oesterreichs (conf, Bundes-Protokoll vom 11. April v. J.) erfolgten Eintritts desselben mit scinen sämmt- lichèn Landen in den Bund Rechnung zu tragen sein.

Nr. 20.

Abschrist der Wangenheimschen Erklärung.

Die vertraulichen Mittheilungen, welhe der Vorsißende im Berwaltungsrathe den Bevollmächtigten der verbündeten Regie- rungen im Auftrage des Königlich preußischen Gouvernements über den Verlauf der jüngsten hier stattgehabten Verhandlungen mit dem Königlich bayerischen Minister der auswärtigen Angelegen- heiten, von der Pfordten, und dem K. K. Gesandten von Pro kesch über die deutsche Verfassungs-Angelegenheit gemacht hat, und die gleichfalls zur vertraulichen Besprehung gekommene Note des König- lih sächsischen Bevollmächtigten, wodurch ein Vorschlag zur Fest stellung des Verhältnisses Oesterreichs zum beabsichtigten deutschen Bundesstaate gemacht wird, hat der Unterzeichnete für eine Auffor- derung ansehen müssen, seiner Regierung über diese vertraulichen Eröffnungen Bericht zu erstatten, da in der Note tes Grafen von Brandenburg an den Minister von der Pfordten vom 3. d, M. ausdrüccklich vom Königlich preußischen Gouvernement erklärt ist, daß vie andeutungsweise gemachten Vorschläge Oesterreichs und Bayerns von preußischer Seite in Gemeinschaft mit seinen Verbündeten in Erwägung gezogen und das Ergebniß der Berathungen so bald als möglich dem K. K. Kabinet, wie dem Königlich bayerischen mitge- theilt werden solle.

Der Unterzeichnete findet sich nun in den Stand geseßt, die

Anfichten seiner Regierung in Folgendem zur Kenntniß des Ver- waltungsraths und des Königlich preußischen Gouvernements zu bringen. Se, Majestät der König von Hannover und Allerhöchstdessen Regierung haben sih über die deutsche Verfassungs - Angelegenheit und die dabei für das Königreich Hannover stets und unverrückt leitend gewesenen, von jedem eigenen Junteresse entkleideten und nur die Einigung und Kräftigung des Gesammt - Vaterlandes bezielen- den Gesichtspunkte Jhren hohen Mitverbündeten gegenüber bereits so ven und umfassend ausgesprochen, daß cs einer Wiederholung derselben nicht bedürfen wird,

Einverstanden mit dem Königlich preußishen Gouvernement darüber, daß eine neue provisorische Ordnung nur dann eine wahr= haft heilsame Wirkung in Deutschland üben könne, wenn man der Nation zugleih die sichere Aussicht auf eine ihren wahren Bedür f- nissen entsprechende definitive Verfassung darbiete, und daß die Er= zielung ciner Einigung der Regierungen Uber eine solhe Ver-= fassung einer der wesentlichsten Zwecke des Bündnisses vom 26. Mai d. J. war, erkennt die Königlich hannöversche Regierung ebenfalls das Bedürfniß eines allgemein anerkannten Organs für den deutschen Bund an und muß den dringendsten Wunsch aus- sprechen, daß, nachdem von Königlich preußischer Seite die bishe rige provisorische Centralgewalt Sr. Kaiserl. Hoheit des Reichs- verwesers nicht ferner für geeignet zur Wahrnehmung ihrer Func tionen gehalten wird, die beiden deutschen Großmächte Preußen und Oesterreich sich möglichst bald über die angemessene Form für ein neues provisorisches Organ der Gesammtheit des deutschen Bundes verständigen mögen.

Wenn in dieser Hinsicht nun von Königlich bayerischer Seite in den stattgehabten mündlichen Besprechungen mit dem Minister v. d. Pfordten den vom K. K, österreichischen Kabinette ausgegangenen Vorschlägen beigetreten und dabei unter Befürwortung einiger näheren Bestimmungen über die Kompetenz der neuen provisorischen Central-Gewalt auf eine eigene Betheiligung Bayerns dabei ver- zichtet ist, so kann die Königlich hannoversche Regierung ihrerseits uur die unumwundene Erklärung wiederholen, daß sie sich mit jeg- licher Form eines neuen provisorishen Organs der Gesammtheit des deutschen Bundes, über welche Oesterreich und Preußen sich einigen werden, einverstauden erklärt, wenn für die Dauer dieser provisorischen Central-Gewalt ein bestimmter terninus ad quen festgeseßt und die Zuständigkeit derselben innerhalb derjenigen Be= fugnisse bestimmt wird, welche die Bundes - Afte und die wiener Schluß - Akte dem engeren Rathe der Bundes =- Versammlung und der Entscheidung durch die Majorität in der Bundes-Ver- san: mlung beilegte. :

Die Verständigung der beiden Großmächte über ein folches Pro- visorium dürfte aber zu einer gedeihlichen weiteren Entwickelung des deutschen Verfassungswerks und zur wirklichen Kräftigung des. ge=- sammten Vaterlandes um so nothwendiger und die Beschleunigung derselben um so wünschenswerther sein, als die Stellung der pro- viforischen Centralgewalt zu Frankfurt a. M. durch die Königlich preußischen Erklärungen kontrovers geworden und daher die Gefahr wirklich vorhanden ist, daß es dem deutschen Bunde an einm aller- seits anerkannten Gesammtorgane gänzlich gebrechen fönnte.

Scheinen nun nach den im Verwaltungs - Rathe ge- machten Mittheilungen hauptsächlih daraus Schwierigkeiten für die Verfcändigung der beiden Großmächte zu erwach- sen, daß man Königlich preußischerseits die Frage über die Installirung einer neuen provisorischen Centralgewalt von derjenigen über die definitive Verfassung Deutschlands nicht glaubt trennen zu können, und glaubt das Königlich preußische Gouvernement darum die vorgängige Anforderung än das K. K. Kabinet stellen zu müssen, daß dieses tas zwischen den Kronen Preußen, Sachsen und Hannover geschlossene Bündniß vom 26, Mai d. J. und mit ihm den durch dasselbe von: den verbündeten Regierungen als Vor= lage für einen demnächst zu berufenden Reichstag angenommenen Verfassungs-Entwurf als innerhalb der durch die Bundes-Akte den Mitgliedern des deutschen Bundes obliegenden Pflichten gegen die Gesammtheit sich haltend, anerkenne; so darf die Königlich hanno- versche Regierung die vertrauensvolle Erwartung aussprehen, daß von Seiten des Königlich preußischen Gouvernements in hochherzi- ger Erwägung der Deutschland gegenüber übernommenen Pflichten,

die Gefahren, welche stets mit der Hervorrufung eines Prinzipien- streits verbunden sind, und welche hier die Verwirklichung der Eini-= gung Deutschlands und die Erreihung des von allen Verbündeten aufrichtig erstrebten Endzieles des Bündnisscs vom 26, Mai be= drohen, einer unbefangenen weiteren Erwägung würdigen wird.

Eine folche unbefangene Erwägung von beiden Seiten kann nun einen Zweifel darüber niht aufkommen lassen, daß Preußen und seine Verbündeten mit dem allen deutschen Bundesstaaten offen vorgelegten Bündnisse vom 26, Mai, welches allein aus der Er= fenntniß dcr Gefahren, in welchen Deutschland sih befindet, und dem aufri{htigen Wunsche, die staatliche Ordnung des Vaterlandes wieder herzustellen und dauernd zu befestigen, hervorgegangen ist, sih vollkommen inncrhalb derjenigen Rechte unv Pflichten bewegen, welche der Ariikel X1, der Bundesakte allen Bundesgliedern zu-=- reibt, Auch Oesterreich wird dieses Anerkenntniß nicht versagen fönnen.

Sollte aber dieses Anerkenntniß auch dahin ausgedehnt wer= den, daß die Einführung einer Bundesstaats=Verfassung, wie sie das sließliche Resultat der Vereinbarung mit dem zu berufenden Reichstage über den vorgelegten Verfassungs - Entwurf sein. soll, innerhalb der Bestimmungen des Art. X]. der Bundesakte sich be- wege, und eine Acnderung der organischen Gestaltung des deutschen Bundes, wie dieselbe durch die Verträge von 1815 bestimmt ist, nicht enthalte, so muß die Königlich hannovershe Regierung ihre auch schon früher dem Königlich preußishen Gouvernement nicht vorenthaltene rehtlihe Ueberzeugung dahin aussprechen, daß ein solches Anerkenntniß mit Fug Rechtens wohl keinem Mitgliede des deutschen Bundes angemuthet werden kann, indem die Einführung der Bundesstaats-Verfassung für ganz Deutschland mik alleiniger Ausnahme des cinen oder anderen Bundesgliedes allerdings eine solche Aenderung der organischen Einrichtungen des dcutschen Bun= des involviren würde, daß, wenn der deutsche Bund von 1019 ein UnauslosliM(r it U die Bertrage Ln - 1815 anerkanntermaßen seine fortbestehende rehtliche Grundlage sind, die Bundesverfassung Stimmenu-Einhelligkeit zu einer solhen Umgestal= tung erfordern würde, weil der Bestand der alten Bundesverfas= sung und ihrer Organe daneben zur Unmöglichkeit wird.

Unabhängig von der Frage aber, ob ein solches Anerkenntniß von Seiten des K. K. österreichishen Kabinets mit Recht zu for= dern und ob dasselbe von dort, wie es bis jeßt wenigstens höchst un= wahrscheinlich bleibt, zu erlangen ist, möchte es wohl reifer Ueber= legung bedürfen, ob wan nicht gerade die Uebelsiände, welche man durch ein solches Anerkenutniß von österreichischer Seite zu beseciti- gen wünscht, durch Festhaltung des Satzes, über das Provisorium nicht anders als in Verbindung mit dem Definitivum zu verhandeln, ver= mehrt, während selbst, wenn Oesterreich ein solches Anerkenntniß geben sollte, damit denno die Gefahr nicht beseitigt sein würde, welche der Erreichung des schließlihen Zwecks des Vúndnisses vom 26. Mai daraus erwächst, daß das österreichische Partikular-Jnter= esse troß eines solchen Anerkenntnisses dennoch Mittel und Wege genug finden würde, um der Ausdehnung des Bündnisses auf die süddeutschen Köuigreiche entgegenzuwirken und dadurch Modificatio= nen des Verfassungs-Entwurfs, welcher für ganz Deutschland be- rechuet war, nothwendig zu machen. S

In Erwägung dieser Verhältuisse dürfte nun der vom Königlich sáchsischeu Bevollmächtigten mit der Note vom 2. d, M. an den Verwaltungsrath der verbündeten Regierungen gebrachte Vorschlag über eine Regulirung der Verhältnisse des Bundes-Staats zu Oesterreih als ein Versuch für eine Verständigung auf neuer Basis um \o beachtungswürdiger sein, als derselbe wesentlih an den früheren Unionsplan anknüpft, das Definitioum vor Augen hat und die einzelnen aufgestellten Punkte so gefaßt erscheinen, daß dieselben Modificationen, wie sie vielleicht zu mehreren der= selben, namentlich hinsichtlich des Stimmen = Verhältnisses im 8, Punkte, wünschenswerth erschienen, nicht ausschließen.

Ohne daher jeßt bei desfallsigen Bemerkungen stehen zu bleiven, glaubt die Königlich hannovershe Regierung gerade darum diesen Königlich sächsischen Vorschlag dem Königlich preußishen Gouvernement bei den weiteren Verhandlungen mit dem K. K, Kabinet um jo. zur Berutsichtigung empfehlen zu müssen, als mit der Verhandlung darüber für die ruhige Entwickelung des Büudnisses vom 26. Mai und für die Herstellung des deutschen Bundesstaats ein bedeutender Schritt vorwärts gethan und der Beitritt Bayerns zum Bündnisse vom 26. Mai d. J. näher gerückt sein würde.

Vorausgeseßt nun, daß zwischen den Großmächten Úber das Provisorium eine Verständigung und uber das Definitivum weitere Verhandlung eingeleitet und sichergestellt wäre, so würden die Ver= handlungen mit Bayern über seinen Beitritt zum Bündnisse vom 26, Mai cinen rurhaus anderen Gang nehmen dürf n, als man baycrischerseits bisher bemüht gewesen ist, ihn den Dingen zu geben.

Die Königlich hannoversche Regierung würde aber darin die Erreichung ibres lebhaften Wunsches, das deutsche Verfassungswerk in friedlicher Einigung aufgebaut zu sehen, wesentlich gefördert sehen. (Fortseßung folgt.)

Württemberg. Stuttgart, 24. Dez. (D. Z.) Funfzehn Abgeordnete (darunter Römer, Reysher und Zwerger), welche in der aufgelösten Versammlung die Minderheit bildeten, haben einen Rechenschafts-Bericht veröffentlicht, worin sie die Gründe ihrer Ah- stimmungen in deu Hauptfragen angeben. Jhre Mitbürger sollen dadurch die Ueberzeugung gewinnen, daß sie das Mögliche gethan haben, um einen Bruch mit der Regierung zu vermeiden, daß sie sich aber zugleich bestrebt haben, den Rechten des Volkes nichts zu vergeben. Die auf die . deutshe Frage bezügliche Stelle lautet, wie folgt: „Jn der deutschen Frage beharrte die Mehrheit der Versammlung darauf, daß die von der deut- \hen National - Versammlung geschaffene, in Württemberg aner- kannile Reichs - Verfassung fortdauernd rechtliche Gültigkeit für Württemberg habe, und daß dessen Regierung verpflichtet sei, zu Dur{führung derselben nah Kräften zu wirken, und si, im Juteresse des Grundsatßzes der Volkssouverainetät, keinem Bunde anzuschließen, der niht durch eine nach dem Reichswahlgeseß zu- sammenberufene National - Versammlung endgültig beschlossen sei: die Minderheit dagegen glaubte, es thue weniger Noth, starr an zur Zeit unausführbaren Grundsäßen festzuhalten, als, wenn auch im Vereine mit den Regierungen, für die deutsche Nation einen Bundesstaat zu schaffen, durch welchen das Wohl Deutschlands und somit auch der Einzelstaaten bedingt ist, und demgemäß sprach sie gegen die Regierung, welcher man nicht zumuthen kann, an einer Reichsverfassung ohne Oberhaupt und ohne Reich festzuhalten, die Erwartung aus, daß Württemberg seine ganze Thätigkeit der Grün= dung eines deutschen Bundesstaats zuwenden werde.“

Obgleich diese Stelle den Anschluß Württembergs an das Bündniß vom 26. Mai nicht ausschließt, so spricht sie sich doh auch nicht entschicden dafür aus, und diesem Umstande is es wohl zu= zuschreiben, daß man unler den Unterzeihnern die Namen Kapff und Pfizer vermißt, Dagegen hat der vaterländische Verein eine öffentliche Ansprache zur Unterstüßung der Motive des Abgeordne-

ten Kapff erlassen. Nach einer Einleitung, worin ausgeführt wird, daß an der Reichsverfassung vom 28. März festhalten, nichts Ande- res méhr bedeute, als entweder einem Phaniom nachjagen, oder auf einê neue Revolution hoffen, welche das Vaterland in Unglück und Schinach stürzen würde, fährt die Ansprache fort: „Wer es daher mit dem Vaterland chrlich meint, kann die Revolution nitht wollen, sondern muß sich na einem anderen Weg umsehen, welcher zu der Einheit, Größe und Ehre des deutschen Volkes führen kann, und dieser Weg is der von Preußen und seinen Verbündeten er- öffnete, vor menschlichen Augen jebt noch der einzig mögliche. Das Haus Habsburg könnte und wlirde in einen engeren Bund mit Deutschland nur treten, wenn es an die Spiße gestellt würte, wo- durch Deutschland mehr oder weniger in den Fall käme, den Jn- teressen der österreichischen Gesammt - Monarchie zu dienen. Dazu können die Deutschen sih nicht herbeilassen, und da Oester- rei einen engeren Bund unter anderen Bedingungen nicht \{lie- pen wird, so sind alle Verhandlungen mit ihm vergeblich. Die deutsche Einhcit und wahrhafte Volksvertretung wird damit nie erzielt werden. Daß der Entwurf des Dreikönigsbundes nicht ohne Män- gel sei, geben wir gern zu, aber gegenüber von dem großen Zweck sind sie untergeordneter Natur, und wenn nun dieser Zweck einmal erreicht ist, so wird die Zeit, werden die Verhandlungen eines deut- hen Parlaments nicht verfehlen, alle wünshenswerthen Verbesse=- rungen herbeizuführen, wobei wir namentlich an die Bereitwilligkeit, welche Preußen in den Verhandlungen mit Bayern gezeigt hat, er- innern. Diê bisherige Haltung unferer Regterung mußte zwar utit= sere Hoffnungen für die deutsche Sache sehr herabstimmen, und noch weniger läßt sich von der gegenwärtigen Mehrheit der Landesver- sammlung in dieser Richtung erwarten. Aber wir wollen und dür- fen doh nicht müde werden, immer wieder darauf zu dringen, daß jener Weg eingeschlagen werde, weil es keinen anderen giebt, das Baterland zu retten, das große deutsche, so wie unser engeres würt- tembergisches Vaterland, welchem es an der eigenen Kraft fehlt, um fich aus seiner Finanzbedrängniß, aus dem Taumel politischer Leidenschaften und dem Gewirr verzehrender, theilweise turch po litsche Unreife genährter Parteikämpfe emporzurichten und die ru hige Bahu versassungsmäßiger Entwickelung wieder zu gewinnen. In wenigen Monaten wird ein von einigen und zwanzig Millionen Deutschen beschicktes Parlament in Erfurt versammelt sein, Es wäre unerträgliher Gedauke für uns, den württembergischen Bolksstamm von seinen Verhandlungen ausgeschlossen zu sehen. Weil wir das Bewußtsein deutscher Kraft in uns tragen, weil wir die Entwickelung deutscher Nationalität und Größe auf tem Wege des Friedens, nicht auf tem Wege des Umsturzes und der Empörung wollen, dringen wir darauf, daß die rettende Haud er- grissen werde, welche sich uns darbietet, Möge unser Ruf nicht unbeachtet verhallen! Noch ist es Zeit, den entscheidenden Schritt zu thun, aber wir stehen in der zwölften Stunde.“

Vaden. Karlsruhe, 25, Déz, (Karlsr: Ztg.) Das gestern Abend ausgegebene Regierungsblatt enthält das nachstehende „provisorische Gese, die Ausgleihung der Kosten für die durch den Maiaufstand nöthig gewordene militairische Hülfe betreffend.“ _, Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen, Nachdem der Aufstand für die militairische Hülfe, welche im laufenden Jahre in Folge des Maiaufstandes zur Wiederherstellung und Erhaltung der öffentlichen Ordnung nöthig ward, bisher nur von einzelnen Landestheilen nach zufälligen Verhältnissen getragen wurde, die Gerechtig- keit aber eíne Vertheilung dieses Aufwandes auf das gesammte Großherzog- thum verlangt, haben Wir nah Anhörung Unseres Staats - Ministeriums beschlossen und verordnen provisorisch, wie folgt :

§. 1, Sämmtliche Kosten, welhe für die Uns verbündeten, zu oben bezeichnetem Zweck verwendeten Truppen seit dem Monat Juni laufenden Jahres erwachsen sind), oder bis zum Schlusse desselben noch erwachsen sollen ungesäumt ausgeglichen und nah thunlichst billigen Grundsäßen auf sämmtliche Steuerpflichtige des Großherzogthums vertheilt werden, Kosten für Herstellung und Einrichtung von Kaserneu, Spitälern, Stallungen, Mg- gazinen, Wohnungen, und anderen Dienstlokalitäten, beziehungsweise Mieth- zinse für solche, oder Quartiergelder statt derselben, werden, fo weit hierwc- gen nach §, 7 überhaupt eine Ausgleichung stattfindet, in gleiher Weise behandelt, auch wenn sie erst nach Ablauf dieses Jahres erwachsen, Kosten für die einer Gemeinde im Executionswege zugewiesenen Truppen sind kein Gegenstand der Ausgleichung.

_§. 2, Die Vertheilung des Aufwandes erfolgt zunächst auf die Ge- meindeverbände, welhe der Gesammtbeit gegenüber für die Beitragspflich- tigen ihres Verbandes einzutreten haben, in der Weise, daß das Gesammt- erforderniß für die bereits erwachsenen oder noch erwachsenden Lasten je nah Bedürfniß und in angemessenen Fristen auf die Gemeinden umgelegt wird, Gemeinden, die unmittelbar oder durch ihre Angehörigen zur Aus- gleichung geeignete Lasten getragen haben, rechnen das Guthaben, das ihnen durch die Liquidation zuerkannt wird, an ihrem Umlagebetreffuiß ab Beträgt jenes mehr, als dieses, so wird ihnen der Mehrbetrag vergütet, j

§. 3, Die Umlegung des Erfordernisses auf die einzelnen Gemeinden geschieht nah dem Verhältniß der Summe aller für das Jahr 1849 ín Ansaß gebrachten Grund- , Gefäll-, Häuser-, Gewerbe - und ordentlichen Klassensteuer - Schuldigkeiten der Steuerpflichtigen ihres Verbandes , unter Zuschlag von einem Viertheil der Verbrauchssteuer von Wein und Fleisch nah dem Durchschnitt der Jahre 1846 und 1847, : §. 4, Jn den einzelnen Gemeindeverbänden vermittelt der Gemeinde- rath die Vertheilung auf die Steuerpflichtigen, der Negel nach durch iFest- stellung einer Umlage nah dem Grund-, Gefäll-, Häuser-, Gewecbe- und ordentlichen Klassensteuerkapital, und unter billiger Berehnung aller derjeni- gen zur Ausgleichung kommenden Lasten, welche der betreffende Steuerpflich- tige bereits unmittelbar selbst getragen hat. Das Grund-, Gefäll-, Häuser- und Gewerbesteuer-Kapital des Staates selbst, welches nach S auch bei der Vertheilung auf die Gemeinden nicht in Betracht fommt, bleibt obne alle Ausnahme frei, Der Gemeinderath hat zu dieser Verhandlung die im §. 132 des Gesezes über Verfassung und Verwaltung der Gemeinden be- zeichneten Personen, so weit sie als Jnhaber oder Vertreter eines steuer- pflichtigen Kapitals betheiligt sind, einzuladen, welchen alsdann die dort cin- geraumten Befuguisse zukommen, §. 5. Statt der im vorhergehenden Paragraphen bestimmten Art der Umlegung kann auch eine andere gewählt, oder das Erforderniß des einzel- nen Gemeindeverbandes überhaupt auf andere zweckmäßig erscheinende Weise aufgebracht werden, jedoch nux unter Erfüllung der Bedingungen und Be- obachtaig der Vorschriften, welche das Gescy über Verfassung uud Ver- waltung der Gemeinden für den von der Regel abweichenden Weg vor- reibt, auf welchem das Bedürfniß gedeckt werden will, i ___§e 6, Zur Ausgleichung sollen gebracht werden, und zwar nah den in der “Os festgestellten Preisen : j a) die von den Quartierträgern geleistete Naturalverpflegung für Mannschaft uad Pferde, b) Lieferungen an Lebensmitteln, Foutien Stroh, Holz, Licht, Kleidungsstücken, und sonstigen derartigen Bedürfnissen, c) Kosten r Derstelung und Einrichtung von Kasernen, Spitälern, Stallungen, Maga- A Ra A A und anderen Dienstlokalitäten, beziehungsweise Mieth- ; | G n artiergelder (Servisgelder), mit der im §, 7 bezeichneten Beschrän- S irverfonen f) Rega easen, c) Heil - und Verpflegungskosten für kranke Mili- Mitienes / ) Milit des Transports, der Verwahrung und Heilung der Kriegs- M genen, 6 alrfuhren, h) bedeutender Schaden an Gebäuden, wel- cher in Folge von Kriegsoperäti (F: 1): räge A N allonen enistanden is, 1) rückständige Forde- rungen an die früheren Verpflegungs& §eldlei j Mgen Verwendungen due K 1g8ämter, k) baare Geldleistungen, die zu ( g le Verpflegungsämter ausgeschrieben oder von

der Großherzoglichen Staatskasse vorgeschossen worden sind, 1) dle Kosten

des Ausgleichungsgeschäftes. Alle ande i i iten } eht T2 re d

werden nicht vergütet , insofern Wir Uns L ecvu besonderer Bai

nisse veranlaßt sehen, dazu die Ermächtigung zu ertheilen

j N: „Als Präzipuallast für die ile, welhe mit dem Besiye

einer Garnison verbunden sind, haben die betreffenden Gemeinden, mag der

2345 Aufwand im laufenden Jahre oder später erwachsen Ausgleichung selbs zu tragen: 1) die Kosten sür die laufende Unterhal-

tung sowohl der Kasernen, als ihrer Einrichtung, 2) den Aufwand für die -

Bequartierung oder die Quartiergelder der Offiziere der Garnison, also mit Ausschluß jener Offiziere, welhe dem General - oter den Divisions-Kom- E M Emu Rast

ür die Festung Rastatt wird an die Stelle dieses P aphen ei andere ausnahmsweise Bestimmung treten, L TEEEE

§. 8. Zum Vollzug der durch dieses Gese angeordneten Liquidation bestellen Wir unter unmittelbarer Leitung Unseres Ministeriums des Innern eine besondere Ausgleichungs- Kommission, und untergeben der- selben eine besondere Ausgleichungsfkasse, t ___§. 9, Die Rechnung über die durch gegeuwärtiges Gesey angeordnete Kostenausgleihurg wird den Ständen zur Prüfung vorgelegt werden, :

§. 10, Unsere Ministerien des Jnuern, der Finanzen, und des Krie- ges sind mit dem Vollzuge dicses Gesezes beauftragt, :

Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats - Ministerium, den 21, De- zember 1849, P K:

Leopokd,

Negenauer, A, von Roggenbach. von Marschall,

…_ GLanktsurt. Tramsuntq. M., 26, Dez, O, 23: Der französische Gesandte, Graf von Salignac=-Fenelon, ist nebst Familie hier angekommen und im römischen Kaiser abgestiegen. ;

Die O. P. A. Z. berichtigt einen sinnentstellenten Drufehler in dem von ihr zuerst mitgetheilten Denkschreiben Sr. Kaiserlicl en Hoheit des Erzherzogs Johann an die ehemaligen Reichs-Minister (S. Preuß. Staats=Anz. Nr. 355.); es muß nämlich gleich im Anfange statt „gesellschaftlichen“ heißen „geschäftlichen bindung.“

Samburg. Hamburg, 27. Dez. (H. C) Die Exb gesessene Bürgerschaft hat in ihrem heutigen Konvente auf den An trag des Senats das Wahlgeseß für die Abgeordneten zum Volks hause dcs deutschen Parlaments genehmigt.

Der neue franzósishe Gesandte, Herr Salignac Fenelon, if gestern eingetroffen, j

Bi ïs

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Linusland.

Desterreich. P e st h , 22, Dez. (C. Bl. a. B.) Eine gestern publi zirle Verordnung des Feld-Zeugmeisters Haynau betrifft die Aufhebung des Aus - und Durchfuhr-Berbots von Sensen, Sicheln und Stroh= messern, wogegen dieses Verbot bei allen Arten von Waffen unk Kriegsbedarf, die nicht ausschlicßend zum Kriegsgebrauche der Kai= serlichen Armce gehören, in Wirksamkeit zu verbleiben hat.

Agram, 21. Dez. Die Südslav. Ztg. sagt, der Banal- Rath habe beschlossen, gegeu die vom Ministerium angebahute Ein

führung der deutschen Sprache bei der hiesizen Ober-Postverwaltung, wie auch gegen das den Mitgliedern des Banal - Rathes zugenmu thete Tragen der neuen österreichischen Reichsbeamten - Uniform, an den Ban eine energische Vorstellung und Verwahrung zu richten, Die Agram. Ztg. meldet: „Der Redaction unseres Blattes, welches seit längerer Zeit die Ehre genießt, unter seine Leser auch Se. Majestät den Kaiser zu zählen, ist ein Schreiben Sr. Excellenz des General-Adjutanten Sr. Majestät, Herrn Grafen Grünne, vom 11ten d. zugekommen, worin folgende bezeichnende Stelle vorkömmt: ,„Zch kaun Jhnen die Zusicherung geben, daß unser gnädigster Monarch, der jedem Verdienste gerechte Anerkennung zollt, auch den rühmlichen Bestrebungen im Wege der Presse: Versöhnung, Auf- klärung und Gefsittung im Volke zu verbreiten, die huldreichste Aufmerksamkeit zuzuwenden nicht versäume; möge Jhuen dies zur Aufmunterung und zur Richts{uur auf dem betretenen Pfade dienen.“ E

Venedig, 20, Dez: (C. Bl. a. B) Freude und Tndignation erfüllt heute jeden Venetianer, Freude, daß der leßte Mord der Schildwache auf der Insel Lido nicht auf Venedig lastet, ITudigna tion hingegen gegen den Mörder, der heute entdeckt wurde und auch das Verbrechen eingestanden hat. Es ist ein Gränzersoldat ein Kamerad des Ermordetcn, der si freundschaftlich zu dem Posten \{lich, ihn erdolhte und ihn der Baarschaft von 31 Fl., die er im Gürtelbeutel bei sich trug, beraubte. Die im Marine-Arsenal ver- übte Ermordung eines Marine-Offiziers wird hoffentlich den Vene tianern ebenfalls keinen Schaden bringen; es hat sich nämlich ge- zeigt, daß der Mörder, der überdies mit einer zahlreichen Familie belastet war, nur durch Nahrungsmangel und Rache zu jener T hat verleitet wurde. Feldmarschall Graf Radebky hat dem Bo- desta Graf Correr- gratulirt, daß Venedig an diesen beiden Mord- thaten keine Schuld trägt. /

Von Seiten des Ministeriums der bffentlichen Arbeiten ist die Bewilligung herabgelangt, daß die Damm-Arbeiten bei Malamocco fortgeseßt werden, in welcher Absicht auch der Ober - Direktor der öffentlichen Bauten, Herr von Negrelli, mit dem Marschall hier an- gekommen ist, Der Kaiserl. Kommissär, Graf Montecuccoli, ist ebenfalls hier angekommen.

Die hiesige Handciskammer soll dem Ministerium die Versteue- rung aller vorhandenen ausländischen Waaren mit 5 vCt. vom Werth vorgeschlagen haben, dieses aber auf 20 pCt. bestanden sein. Hoffentlich wird man si jet über eine Mittelzahl vereinigen, denn da der für den Verkauf solcher Waaren gestellte Termin mit diesem Monat wieder zu Ende geht, so würde eine abermalige Verlänge-= rung desselben dem spekulirenden Kleinhändler nur ein neues Feld für Vebertheuerung des Publikums öffnen. Eben so ungewiß ist es, ob das fünftige Waaren -Entrepot auf S, Giorgio maggiore sein wird (wie vor 1830), da die Befestigungs - Arbeiten fast allen Raum auf der kleinen Jusel in Anspruch nehmen; der Marschall besichtigte sie. Uebrigens hat derselbe wiederholt erklärt daß die Aufhebung des Frethafens nicht als Strafe für Venedig ‘anzusehen sei, und man will hier wissen, daß das Gleiche aud) Triest be- vorstehe. / /

Die anfangs für die reichsten Familien der Stadt ausgeschrie bene Kriegssteuer soll dens lben erlassen sein, cine kaum erwartete Milde, die nicht wenig zur Wiederbelebung des guten Humors für die Wintersaison beitragen wird. Noch sind die meisten dieser Fa milien auf dem Lande, wo sie das \dnste Wetter begünstigt ; auc wir in der Stadt sahen noch keine Schneeflo Us Es verlautet aus guter Quelle, daß man den meisten jeßt im {rjenal Arbeitsuhenden solche mit Vermehrung des Lohnes in Pola anbietet, zu welcher Uebersiedelung aber, trotz des dortigen billigeten Lebens, nur die Wenigsten zu bewegen sind. : :

Frankreich. Geseb g ebende Versammlung. Sißung vom 26, Dez. Die Diskussion über die Errichtung eines vierten Bataillons im ersten Regiment der Fremdenlegion wird fortgesetzt. Der Berichterstatter Herr Bedeau ersucht die Versammlung, die Diskussion auf übermorgen auszuseßen, da der Minister einige Abänderungen im ursprünglichen Geseßvorschlag gemacht. Die Kammer schiebt die Diskussion bis nächsten Freitag auf und schreitet hierauf zur dritten Verlesung des Gesetzes über die Aushebung von 80,000 Mann von der Klasse von 1849, Die Versammlung nimmt den Gesebvorshlag an, Hierauf werden mehrere Kredite für 1847

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ohne Anspruch auf | 1848 und 1849 bewilligt. Die Kammer schreitet endlich zur dritten Ver-

lesung über den Antrag des Herrn Fouquier von Herouel , die Vermehrung der Wahlkreise betreffend. Die Diskussion bringt kein neues Licht in die Sache. Ein Deputirter wird mit einem Ord- nungsrufe bedroht, weil er von Royalisten spriht. Herr Dupin untkerjact ihm dies, Herr Miot nämlih, gereizt durch die Worte des Herrn Souliers, der erklárt, man wisse wohl, was cine gute Regierung sei, Landleute und Städter verständen es, nur habe sie die Republik bis jebt nicht schr befriedigt, begann feier=- lih: „Bürger Demokraten! (Oh! oh! Heiterkeit.) Meine Herren Royalisten !“ (Oh! oh! Zur Ordnung!) Der Präsident bemerkt : „Dies heißt, die Versammlung in zwei Parteien theilen. Seien Sie anständig und gebrauchen Sie keine Partei-Ausdrücke. Jch rufe Sie zur Ordnung.“ Herr Miot nimmt das Wort wieder auf und jagt: „Ich bin anständig, ih bediene mih gegen Jeden der Aus= drücke, die er seiner Meinung nah vorzieht.“ (Zur Ordnung, zur Drdnung!) Der Präsident droht Herrn Miot abermals mit cinem Ordnungsruf, der auch wirklich erfolgt, als Herr Miot emphatish die Männer von 1793 zu Zeugen anrusft, daß die Con- slilulion verleßt worden sei, Herr Miot bleibt unershütterlihz die Bersammlung, sagt er, verstehe niht das allgemeine Stimmrecht, sle wolle die Lage des Volkes vers{hlimmern. Dcr Präsident rust Herrn Miot zum drittenmal zur Ordnung, ertheilt ihm eine Senqur und läßt die Kammer darüber abstimmen, ob dem Redner das Wort entzogen werden soll. Die Kammer entzieht dem Red- ner das Wort. Dieser jedo fährt fort, zu sprechen. - Der Prä- sident bemerkt ihm, daß er nicht sprechen dürfe. Herr Miot er- wvledert thm darauf: „Welches Mittel baben Sie, mich daran zu verhindern?“ Der Präsident bedeckt sich. Die Kammer wird unruhig, eine große Anzahl der Majorität erhebt sich, die Sibung

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wird suspendirt, nah einer kurzen Zeit aber wieder aufgenommen. Herr Baroche besteigt den Präsidentenstuhl. Alle Amendements erben verworfen, und der erste Artikel des Gesetßes, wie ihn die Kommission an Stelle des Art. 27 des Wahlgeseßes vorschlägt, wird angenommen. Erlautet : „Jeder Wahlbezirk muß eineBevölkerung ha- ben, die 500 Seelen übersteigt. Die Gemeinden, die vom Kanton dur das Meer getrennt sind, können einen Bezirk für sich bilden. Keine Landgemeinde kann in mehrere Bezirke getheilt werden.“ Der transitorishe Artikel, welcher die General Conseils mit der Ent= wersung der Tabelle der Bezirke beauftragt, wird ebenfalls ange- nommen. Me Kammer nimmt hièrauf auch noch folgenden Zusah- artifel, den Herr Prudhomme vorschlägt, an: „Die General- Lonseils der Departements versammeln \ich wenigstens vierzehn Tage vor jeder Wahl in außerordentlicher Sizung.“ Die Kammer srei- tet hierauf zur Abstimmung über die Gesammtheit des Geseves, welches mit 412 gegen 203 Stimmen angenommen wird. i

Paris, 26. Dez. Die Wahlen beschäftigen die verschiedenen Parteien in der Provinz. Die Namen der Kandidaten, die sich die Parteien entgegenstellen, sind noch nit alle bekannt. Der Zwie- spalt, der neulich in Bordeaux zwischen den Legitimisten und Orlea- mten stattfand, scheint sich auch an anderen Orten wiederholen zu wollen, da die Anhänger der beiden Königlichen Häuser in der leßten Zeit ein heftiges Kreuzfeuer von Journal- Artikeln über __die cventuellen Ansprüche auf den Thron unterhalten. Der Liberté zufolge, i} die Regierung über die Skimmung der Bevölkerung in ver niederen östlicheu Zone sehr be- sorgt und hat wenig Hoffnung auf Wahlen in ihrem Sinne im Dtpartement Saone und Loire, das 6 Abgeordnete zu ernennen hat. „Jm Departement Loire und Chér soll es eben \o stehen. Der Kan- didat der O rleanisten ist dort der frühere Direktor der komischen E Herr Crosnier, Herr Gallay wird als definitiver Kandidat sur Die demofkratishe Partei von Allier genannt.

Per Ver angekündigte Gesandte des Köuigs der Sandwich-Inseln, ein Badener, welcher seit zwölf Jahren in des int hier angelangt. Seine Sendung hat

j von Ryswick, Königs Diensten steht, auf die Vorgänge zu Honolulu Bezug, welche im leßten Sommer

stattfanden.

Die Nachrichten aus Algier lauten befriedigend. Die Ein-

nahme von Zaatscha hat einen sehr günstigen Einfluß auf die Ein= gebornen geübt, von denen ein großer Theil sich freiwillig unter= wark. General Herbillon zog am 13. Dezember in Konstantine ein und überließ seinen Offizieren die Unterwerfung einiger unbe= deutender Stämme. General Carcabet wird in Afrika nah dem Muster der korsischen Scharfshüten ein afrikanisches Corps ein- richten. : OUT Richardson, der englische Reisende, der schon einmal das Zunêre von Afrika besucht hat, ist jeßt in Algier, um sich auf Koz sten der englischen Regierung zu einer zweiten Reise in diese noch unbekannten Gegenden anzuschicken. /

__ Großbritanien und Jrland. LoNDUN, 20, DeE Die Konigin und Prinz Albrecht haben zu dem Fonds zur Beför= derung der Auswanderung von Frauenzimmern 500 Pfd. St. zu- geschossen. E _ Ludwig Philipp hat nur einen Tag bei Sir Robert Peel in Vrayton Manor verweilt. Bereits am 19ten kehrte er nach Clare- mont zuru. : __ General - Major Tonson, der an den Feldzügen in Spanien Theil nahm, ist gestorben. Er war 1791 in die Armee eingetreten. In den heutigen Blättern wird die Erzählung von der an- geblihen Gefahr, in welcher der Prinz von Wales bei einer Jagd= partie geshwebt haben sollte, für eine leere Erfindung erklärt. L Belgien. Brussel, 27. Ein Erlaß des Königs vom 24. d. M. ermächtigt den Minister des Innern, die nöthigen An-= ordnungen zur Herausgabe einer Sammlung von Volksgesängen in sranzosi\cher und flamändischer Sprache zu treffen, welche dazu bestimmt sein joll, an die Schulen, Gesangs - und Arbeiter-Vereine vertheilt zu werden; zugleich wird dem Minister eine Summe von 2400 Gr. aus den Fonds für Wissenschaft und Kunst angewiesen, um] Prämien an die Dichter und Komponisten von Volksliedern zu bewilligen.

Der Messager de Gand sagt: „Die traurige Verbindung der Arbeiter hat die beklagenswerthe, aber unvermeidlihe Entwicke- lung gehabt, die wir vorher gesagt haben. Die Organisation war handgreiflich, und die Verbundenen spielten, wie wir es gezeigt haben, das Spiel unserer Rivalen in einer anderen Provinz, ohne auf unsere Nebenbuhler jenseit des Kanals zu rechnen. Außer dem allgemeinen Unrecht, das diese ganze Jndustrie bedrohte, richteten sich die Arbeiter selbst zu Grunde, ohne si{ch zu nützen. Die Poli= zei hat Verhaftungen vorgenommen, die Justiz das Gesetz in An- wendung gebraht. Es sind Strafen von einigen Tagen bis zu sun} Jahren Gefängniß ausgesprohen. Das is sehr hart. Für die Arbeiterfamilien, die für die ganze Zeit des Wochenlohnes ihrer Ernährer beraubt sind, ist es oft der Ruin, und die Familiènmit- glieder, dieser Stütze beraubt, sind fast immer allen Versechungen ib E die das Elend und unzureichender Verdienst mit sih ühren.

Italien. Turin, 21. Dez. Dey General Dabormida ist von seiner Sendung zum General-Fe/bmarschall Radeßky zurü,

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