1881 / 167 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 19. Jnli 1881. Marktpreise nach Ermitt. des

R. Tol.-Präs |] Oktbr. 206,00 Br., 205,00 G4.

Höchste | Niedrigste Preise,

Br., Spiritus still, pr. Juli 48 Br.,

per 100 Kilogr. M. | Für Weizen gute Sorte. , . . E Weizen mittel Sorte . , . , ¿M Weizen geringe. Sorte. . 20 | Roggen gute Sorte. . . . , 19 | Roggen mittel Sorte . ,. 18 Roggen geringe Sorte. . 18 | Gerate gute Bote „. . ch « 15 | Gerste mittel Sorte. . . 16 Gerste geringe Sorte . Fafer gute Sorte Hafer mittel Sorte . Bafer geringe Sorte Richt-Stroh s altes . Hen) ROUR Erbsen . E Speisebohnen, weisse Linsen e Kartoffe s Rindfleisch ron der Keule 1 Kilogr. . Banuchfleisch 1 Kilogr. . Schweineßfleisch 1 Kilogr. Kalhfleisch 1 Kilogr. . Hammielfleisch 1 Kilogr. . Butter 1 Kilogr... . Eier 60 Stück . . Karpfen pr. Kilogr... Aale Ÿ é Zander L Hechte ä Barsche N : Schleie Ä ¿ : E Bleie S : S s Krebse pr. Schock . A Bremen, 18. Juli. (W. T. B.) Petroleum (Schlussbericht) ruhig. 7,50, pr. August 7,50, bezahlt. Hamburg, 18. Juli. (W. T. B) Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, matt. Roggen loco unverändert, auf Termine flau.

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Go pt b Mi D D D I D A l pi i A SDOSES| | | S5

Theater. lirolls Theater, Mittwoh: Der Bliy. Vor und na der Vorstellung, Abends bei brillan- ter Beleuchtung des Sommergartens: Großes Doppel - Concert. Dirigenten : Herren Kéler-Béla und Hellmuth. Anfang des Concerts 5, der Vor- stellung 6{ Uhr.

National-Theater. Mittwoch: Im pratht- vollen Sommergarten: Großes Doppel-Concert, ausgeführt von der berühmten Original - Zigeuner- kapelle des Farkas Mór und der Hauskapelle unter Kapellmeister Wiedeke. Auftreten der Wiener Nach- tigallen Geschwister Reichmann und der Tyroler Ge- fellsbaft Mainer. Alpenglüben. Illumination. Wasfserfall. Im Theater: Durchs Ohr. Lustspiel in 3 Akten von Jordan, inscenirt vom Direktor van Hell. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor- \tellung 77 Uhr. Entrée 50 K.

Belle-Alliance-Theater, Mittwoch: 4.Großes Volksfest. Im prachtvollen Sommergarten : Großes Extra-Concert, ausgeführt von den 3 Musikcorps | des 98. Infanterie-Regiments in Uniform, des 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiments und des Königlichen Kadetten-Corps, unter Leitung der Königl. Musik- direktoren Herren Henrion, Baumgarten und Herold. Auftreten der Sänger-Gesellschaften. Abends: Ben- galisce Beleuchtung und brillante JUumination dur 20000 Gaésflammen. Im Theater: Zum 219, Malc: Der NRattenfänger von Hameln. Volfsftück mit Gesang in 10 Bildern von C. A Goerner. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor tellung 7 Uhr. Halbe Tbeaterkassenpreise: Erstes Parket 1 M 2c.

Donnerstag:

Concert 2c.

Farm A D/) cle

Die Herren Eltern.

Familien-Nachrichten.

Frl. Sophie Gräfin von Zeppelin mit Landrath Vtto v. Cosel (Haus Bloemers- beim bei Unge—Geldern).

Verlobt: Hrn.

|— 17

| 30 | 16 | 50 [14 | | 50 [17

20 | 14 |

| 50 | 20 40

| 60

| 40 | 80 | 40 80 50 | 60 | 20

Standard white loco pr. September - Dezember 7,80. Alles

_ Weizen pr. Jnli-Augnst 205.00 Br.. 204.00 Gd., pr. Septbr.-

»f ot lut A | ge!cRpUd L,

S! S | pr. Septbr -Oktbr. 47 Br., 40 1 23 29 | rubig, geringer Umsatz. 70121 30 | 740 Be: 190 G0 ie f ES- | S 7,60 Gd. Wetter: Heiss.

20 | 19 Pest. 18. Juli. (W. T. B.)

60 | 18 Produktenmarkt. Weizen

17 6,57 Br. Mai-Juni 122, Wetter: Schön. AntwerBen, 18. Juli. (W. Petrolenmmarkt. Weis, 197 Br., pr. Septbr.-Dezember 197 Antwerpen, 18. Juli. (W. T Getreidemarkt. E Roggen flau. Hafer unverändert. 22 Amsterdam, 18, Juli. 24 Bancazinn 541, 30 Amsterdam, 18. Juli. 6 | N Getreidemarkt,

g0 | 15 |

Frühjahr 352 Fl,

2 1882 323.

D London, 18. Juli.

zucker Nr. 12. 253. Stetig. London, 18, Juli.

Getreidemarkt.

90 Bradford, 18, Juli. 80

| 80 |

zll Tarmorrrrrrs

September-OKktober-Lieferung 67/32 Paris, 18. Juli. Rohzucker 889

Paris, 18. Juli. Produktenmarkt.

auf Termine

deburg geboren, wohnhaft in Steglitz, welcher si verborgen hält, foll eine durch vollstreckbares Urtheil des Könitiglicbben Amtsgerichts T. zu Berlin vom 14. Februar 1881 erkannte Gefängnißstrafe von scchs8 Wochen vollstreckt werden. Es wird ersucbt, den- selben zu verhaften und in das nächste Strafgefäng- niß abzulicfern. Berlin, den 30. Juni 1881. Kö- nigliches Amtsgericht I., Abtheilung 87.

Stecfbrief. Gegen 1) den Kaufmann Carl Janzen, zuleßt in Spremberg, am 19, April 1852 | in Czersf, Kreis Conißz, geboren, 2) den Arbeiter Johann Lehmann, zuleßt in Lieskau, Kreis Spremberg, am 14. Juni 1854 in Groß-Oßnig, Kreis Cottbus, geboren, 3) den Knecht Johann Ernst Kossack zuleßt in Spremberg, am 5. Januar 1851 in Mocbholz, Kreis Rothenburg i. O./L. ge- boren, 4) den Kutscher George Krautschi, zuleßt in Spremberg, am 29. Juli 1854 in MoGwholz, Kreis Rothenburg i. O./L.,, geboren, welche flüchtig sind, soll je eine durch Urtheil “des Königlichen Schöffengerichts zu Spremberg vom 23. März 1881 erkannte Geldstrafe von 90 F, im Unvermögens- falle je eine Haftstrafe von 30 Tagen vollstreckt werden. | (s wird ersucht, die Geldstrafe von je 90 M von den

| Angeklagten im Betretungsfalle beizutreiben, imUnver-

Ls

ögenéfalle aber die erkannte Haftstrafe von je 30 Tagen vollstrecken. E. 381/80. Sprem- berg, den 11. Juli 1881. Königliches Amtsgericht. [25361] Ladung.

Der Maurcr Ioseph Zentgraf aus Lahrbach bei Hilders, dessen Aufenthalt unbekannt ift, und welcbem zur Last gelegt wird, am 24. Februar d. I. bei dem Gastwirth Kaspar Sell zu Unteralba gebettelt zu haben, Uebertretung gegen 8. 361, Z. 4 des Straf- wird auf Anordnung des Großherzoglich Sächsischen Amtsgerichts bierselbst auf den 16. September 1881, Vormittags 9} Uhr, vor das Großberzoglid Sächsische Schöffengericht zu Lengéfeld zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unents{culdigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhand- lung geschritten werden.

Lengsfecld, den 11. Juli 1881.

Rudolph, 4

Serihtsschreiber des Großb. Sächs. Amtsgerichts.

Verehelicht: Hr. Premier-Licutenant Wilbelm v.

Cl Kutileben mit Frl. Julie Sebaldt (Meiningen). |

_V. Zakrzewélk (Evenburg). HÔr.

(Llafsen mit Frl.

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Grâfin Wedel Rath Carl (‘Anébacb}). Geboren: Ein Sobn: Hra. Premier-Lieutenant Donisch (Graudenz). Hrn. Lieutenant Otto v. Plüéëkow (Potédam). Hrn. Pastor Georg erever (Jassow bei Kammin in Pommern). Eine Tocbter: Hrn. Marince-Intendantur-Rath

Ca nmis a Ci ONONIICs

Emilie

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Maaß (Kiel). Hrn. Hauptmann v. Ziemietkv |

n. Graf Hrn. Divisioné rtius (Vênabrüd).

Hr. Dr, med. Wilbelm Met r. Bürgermeister Heinrich Hr. Regierungs-Rath a. D. Dr. jur.

arl Guitav Wenzel (Dresden).

(Weilburg).

7 » e é») d s f Orn v. Ftndensttein (nete

vfarrer Dr. Wilbelm

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Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. Stecckbrief. Gegen den

unten Heschricbenen

Stallmann Johanu Szymura, zuletit in Treptow |

wobnhaft, welcher flüchtig ist, ift die wegen schweren Diebstabls ver- bângt. Es wird crjucdt, denselben zu verhaften und in das Hausvoigtei-Gefängniß zu Berlin abzuliefern Berlin, den 13. Juli 1881. Der Untersubungas- ribter bci dem Königlichen Landgerichte 1), Kies ling i. V. Beschreibung: Alter 27 Jahre, Grôße mittelgroß, Statur ziemli stark, Haare dunkel, Kleidung: (Im Somma vorigen Jahres) s{warzarauer Sommerüberzieher, grauer Reck mit Weste, \chwarzer Filzhut mit breiter Krempe.

bei Berlin

25762 Stedäbrief. Gegen den Kaufmann Robert Auauft Nicelaus Bardfeld, am 26. Januar 1841 wu Mag-

it mil Frl. Clotilde la

Bühler |

stehender Beschluß: Der Wirth Stanislaus fi aus Duprewo, z. Z. in Amerika, wird, erselbe nach dem Ergebniß der Voruntersuchung des wissentliben Meineids nibt genügend belastet eint, außer Verfolgung gesetzt. Die Kosten des - t P

fabrens werden der Staatäkañe auferlegt. Posen, 2, Juli 1881. Königliches Landgericht, Straf- 11, wird biermit ausgefertigt. osen, Juli 1881. Neubauer, Gerichtsschreiber

nigliben Landgerichts,

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r rf rf) G 2 e

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Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. Oeffentliche Zustellung. In der Ebescheidungësade der zum Armenrecbte zugelassenen Ebefrau Wilbelm Schmit, Maria, geb. Uellendabl, obne Geschäft wu Düsseldorf wobnend, Klägerin, vertreten dur Rechtéanwalt Dolleschall, ge hren Ebemann den Kaufmann Wilbelm früber zu Düsseldorf wobnend, jet ohne

tr [25776] S

hmit, 4+ t «M4 u

cen li efannten Wohn- und Aufentbaltsort, Beklagten, ist lerfüguna des Standesbeamten bierselbst vom

| uli 1881 Termin zum -\{licßliben Ausspruch bescbcidung auf en 2. September 1881, Morgens 9 Uhr, demselben anberaumt worden, wozu der Ver- zcladen wird. Veröffentlicht : Düsseldorf, den 15. Juli 1881. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Steinhäuser.

[25773] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Martha Jensen, geb. Sarxen, zu Hamburg, vertreten durch den Rechtsanwalt von Ste- mann in Husum, klagt gegen ibren unbekannt ab-

lagte bierdur vo

Roggen pr. Juli-Angnst 167,00 165,00 Gd., pr. Septemb.-Okt. und Gerste unverändert. Rüböl rubig, loco 55,50, pr. Oktober 55,50. pr. August-September 48 Br., pr. Oktober-Noyember 46 Br. Petroleum matt, per Jali 7,40 Gd.

kend, pr. Herbst 11,12 Gd., 11,15 Br. Hafer pr. Herbst 6.52 G4d., Mais pr. Juli-August 6,05 Gd., 6,07 Br.

(Schlussbericht.) loco 19 bez. u. Br., pr. August 19} Br.,

( Schlussbericht. ) (W. T. B)

(W. T. B.) (Schlussbericht.) fester, pr. November 290.* Roggen loco niedriger, auf Termine flau, pr. Oktober 192, pr. März 184. Raps pr. Oktober 342, pr. Rüböl loco 313, pr. Herbst 312,

(W. T. B.) An der Küste augeboten 7 Weizenladungen.

(W. T. B.) (Schlussbericht.) russischer Hafer {#—3 Sh. niedriger als vergangenen Montag. (W. T. B.)

9 Wolle sehr stramm, für wollene Garne grössere Kauflust. ) Liverpool, 18. Juli. (W. T. B.)

30 Baumwolle (Schlussbericht). Spekulation und Export 1000 B. Unverändert. sgche Juli-August-Lieferung 6/16, August-September-Lieferung 619/32,

(W. T. B.) loco fest,

Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 kg pr. Juli 77,10, pr. September 66,75, pr. Oktober-Januar 64,10, (W. T. B.) Weizen Aug. 28,00, pr. September-Oktober 28,50, pr. September-Dezember |

28,25,

158,00 Br., 157,00 G4. Hafer | Oktober,

Kaffee Standard white loco per August-Dezember

loco flau, anf Termine schwan- | delphia 77 Gd.,

Kohlraps pr.

T. B.)

Raffinirtes, Type pr. September Br. Weichend.

Mehl fest, pr. Juli 67,25, 9 Marques, 62,75, 61,80. Rüböl behauptet, September-Dezember 78,75, ruhig, pr. Juli 63.50, pr. August 63,25, pr. September-COktober pr. September-Dezember 60,50. New-TYorkK, 18. Juli. Waarenbericht. Baumwolle in New-York 111/16, do. in New-Orleans 11}. Petroleum in New-York 73 Gd., do. in Phila-

pr. Angnst 66,50, pr. Sert« pr. Septbr.-Dezember, 9 Marques, per Juli 77,25, pr. August 77,50, pr. per Jannuar-April 78,75. Spiritr g

5

C. T. B.)

rohes Petroleum 64, do. Pipe line Certificates

D. 74 C. Mehl 5 D. 05 C. Rother Winterweizen 1 D. 30€. Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 297 C., do. pr. August 1D. 263 C. do. pr. September1 D. 264 C. Mais (old mixed) 56 C. Zucker (Fair refining Muscovados) T2. Wilcox) 12}, do. Speck (short clear) 95 C. Getreidefracht 44.

Kaffee (Rio-) 11}. Schmalz (Marke Fairbanks 124, do. Rohe & Brothers 12}

T. B.) Weizen

steigend. Gerste ruhig.

hofs vom 18,

Weizen auf Termine | T. Qualität,

Schweine

pr. Mai Stück.

FHayvanna- I. Qualität.

Weizen ruhig, stetig, b. Ade

dem Schlachtgewicht.

Rinder(Durchschnittspreis für 100 kg) : Auftrieb 1682 Stück. Fette: 118, II. Qualität. Qualität. Gut genährte: 82 MÆ. IV. Qualität. Magere : 68 A.

I. Qualität. 110. ITI. Qualität. Landschweine : 106 \Æ. IV. Qualität. Russen: 98 M.

Kälber (Durchschunittspreis für 1 kg): Anftrieb 1584 Stück. Schwere : 1,09 \Æ. TI. Qualität.

Schafe (Durchschnittspreis für 1 kg): Auftrieb 32303 Stück, I, Qualität Fette, a. engl. Fleischschafe, Southdowns ete.: 1,10 M. 0,80 M, I1I. Qualität. Magere, vieh: 0,40—0,80M.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-Vieh--

Juli 1881. Auftrieb und Marktpreise nach

(Vom Königlichen Polizei-Präsidium). Halbfette: 102, TII. (Durchschnittspreis für 100 kg ): Auftrieb 4895. Englische etc.: 114. II Qualität. Bakony: a. Schwere: 112, b. Leichte:

Leichte: 0,80

Weide- und Merz--

Umsatz 10 000 B., davon für Middl. amerikani-

Rhein-Nahe-Eisenbahn, bis ult. Juni 1881 1493 468 M. (— 22255 A). Hessische Ludwigs-Eisenbahn. Nicht garantirte Linie. Juni

Fisenbahn-Einnahmen. Juni 1881 272 360 M (— 2710 M).

d. 1881 1032810 M (+ 35 861 S), bis ult. Juni 1881 5 449 051 M

(— 156 085 62,75 à 63,00, Weisser

80,00, pr. August

fest, pr, Juli 27,09, Pr.

böswilligen Verlassens mit dem Antrage auf EChe- scheidung.

Der Beklagte ist im Jahre 1867, wo Parteien \{on von einander getrennt gelebt haben, heimlich nach Amerika gegangen, wie Klägerin von ihrem Vater, an den Beklagter in den 60er Jahren in ge- \{chäftlichen Angelegenheiten einmal geschrieben, er- fabren hat. Seit dieser Zeit weiß Klägerin Nichts von ihm.

Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civil- fammer des Königlichen Landgerichts zu Flensburg

auf Dicustag, den 15. November 1881, Vormittags 11 Uhr, mit der Auffoderung, einen bei dem gedachten Ge- ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Flensburg, den 13. Juli 1881.

Pahren, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[25780] Verschollenheitsverfahren.

Nr. 14508, Nachdem Bartholomäus Reigels- berger von Elgerêweier auf das dies. Ausf\chreiben vom 11, Mai v. J. keine Nachricht von sich gegeben hat, wird derselbe für verschollen erklärt und seine nächsten Verwandten, nämli: Mathias Ruf, Do- minif Broß, Sigmund Junker Ehefrau und Augustin Spinner Chefrau, sämmtliche von Elgers- weier, in fürsorgliwen Besiß von dessen Ver- lassenschaft eingesekt. .

Offenburg, 11. Juni 1881, Gr Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber :

C, Beller.

[25777] Bekanntmachuug.

Die Kautionsempfangsbescheinigung vom 10. März 1875, wonach an diesem Tage der nunmebr ver- storbene Güterexpeditionégebülfe Friedrich Hasse bei der Königlichen Eisenbahn-Hauptkasse zu Elberfeld die Bergish-Märkischen Eisenbahn-Prioritätsobli- gationen III1. Serie Litt. C. Nr. 2735 bis ein- \chließilih 2739, über je 100 Thaler nebst Talons, als Amtskaution binterlegt hat, ist dur Aus\cluß- urtbeil des biesigen Amtsgerihts verkündet am 21, Iuni 1881 für kraftlos erklärt.

Elberfeld, den 13, Juli 1881.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts : (gez.) Zimmer.

Bekanntmachung.

Die mit den Nummern 93,887, 3188a., 3413a., 4011a., 4946a., und 5098a. bezcibneten sechs8 Quit- tungsbüctber der ftädtiswen Sparkasse zu Elberfeld über Einlagebeträge von 300, 600, 600, 450, 450 und 600 Æ, welche theils auf W. Becker, theils auf Gerhard Smit ausgestellt sind, sind durch Aus- \{lußurtbeil des biesigen Amtsgerichts, verkündet am 21. Iuni 1881, für kraftlos erklärt.

Elberfeld, den 13. Juli 1881, Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, gez. Zimmer.

[25779]

Bekanntmachung.

Quittungësbub Nr. 466, ausgestellt vom Brandenburger Vorscbufwerein, eingetragene Ge- nossenschaft, für den Töpfer Eduard Julius Vobla über 375 M ift durd Urtheil für fraftlos erklärt.

Brandenburg, den 13. Juli 1881. Königliches Amtsgericht.

[25679] Das Hvpothbekcndokument über die aus dem Erhb- rezcsse vom 16.,/24, Oktober 1848 ex decreto vom 4. Januar 1849 im Grundbuhe von Chorzewo Band 1. Blatt 6 Hauêsnummer § Abtheilung 11]., 2 für Adalbert Nowicki eingetragenen Erbegelder von 200 Thalern, ist in der öffentliben Sitzung des Königlichen Amtsgerichts Birnbaum vom 11. Juli 1881 für fraftlos erflärt worden. Birnbaum, den 11. Juli 1881,

M). (— 3147 M), bis ult. Juni 1881 701476 A (— 98291 M).

Garantirte Linie. Juni 1881 127309 4

Generalversammlungen.

22. Juli. Actien-Gesellschaft „Adler“ Deutsche Portland-Cement- Fabrik. Anusserord. Gen.-Vers, zu Berlin.

3. August. Gussstahl- und Waffenfabrik Witten, vormals Berger

_& Co. Aucserord. Gen.-Vers. in Witten.

Kaiserliches Landgericht Straßburg. [25693] Auszug. In Sachen der Helena Sohm, gewerblose Ebefrau des Ackerert Ioseph Gin, wohnhaft zu Niederschäffolsheim, vertreten durch Rechtsanwgl[t Clauß, Klägerin, gegen den genannten Joseph Gint, Beklagten, nit vertreten, wegen Gütertrennung, hat das Kaiserlibe Landgericht, I. Civilkammer, durch Urtheil vom fünften dieses Monats, die zwischen den Parteien bestandene Gütergemeinschaft für auf- gelöst erklärt, die Parteien zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensrehte vor den Kaiserlichen Notar Kleinclaus zu Hagenau verwiesen und dem Beklagten die Kosten zur Last gelegt. Straßburg, den 8. Jult 1881, Der Landgerichts-Sekretär : Rittmann. [25692] Bekanntmachung. . Durch Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 15. Juni 1881 ift die zwischen den Ebeleuten Schieferdecker Ludwig Fink zu Elberfeld und der geschäftslosen Jda, geb. Bollmer daselbt, bisber bestandene ehelibe Güter- gemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klage- behändigung, dem 3. Mai 1881, für aufgelöst er klärt worden. Der Landgericbts-Sekretär. Jansen.

[25688] Auszug.

Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts Mül- bausen î. Els. vom 6. Juli 1881 ift zwischen Wil- belmine Köpfer, zu Mülhausen wohnend, und deren Ebemann Heinrich Raus, Megtger, in Paris si aufbhaltend, die Gütertrennung ausgesprocen worden.

Mülhausen, den 16, Juli 1881,

Der Landgerichts-Sekretär Stahl.

25785]

| Durch recbtskräftiges Urtbeil der T. Civilkammer es Königlicben Landgerichts zu Düsseldorf vom 23, Mai 1881 wurde zwisben den Eheleuten Kaufmann Tillmann Adolf Josef Hubert Berger und Helene Friederike, geb. Reuter, beide zu Scheid lingsmühle, Oberbürgermeisterei Düsseldorf, wohnend, die Gütertrennung mit allen geseßlichen Folgen vom 29. März 1881 an ausgesprochen und der mit verklagten Konkursmasse die Kosten zur Last gelegt.

Der Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts. Steinhäuser.

25793] [ Der bei dem unterzeibneten Landgericht zur Rechts- anwaltshaft zugelassene Rechtéanwalt Dr. Hirsch ist in Folge seines Antrages in der Liste der Rechté- anwälte gelöst worden. Meseritz, den 15. Juli 1881. Königliches Landgericht.

[25621] Bekanntmachung. Die zum Neubau cines Verwaltungsgebäudes, eines Isolirgebäudes, cines Leichenbauses und zur Einrichturg von Wärterwohnungen erfor derlichen Tiscbler- und Sclofserarbciten sollen im Wege der öffentliben Submission vergeben werden.

Hierzu ist auf Montag, den 25. Juli cr., Vormittags 10 Uhr, im Ges&äftszimmer des unterzeichneten Garnison-Lazareths ein Termin an- beraumt. :

Die Bedingungen und Kostenanscbläge licgen im Bureau des Lazaretbs zur Einsicht und Unter- schrift aus.

Abschriften der Bedingungen und Kostenanscbläge können gegen Erstattung der Kosten in Empfang ge“ nommen werden.

Frankfurt a./O., den 19. Juli 1881,

wesenden Ebemann Hinrih Peter Jensen wegen

Königliches Amtäégericht.

öniglihes Garnison-Lazareth.

Mahon (Spanische Jnfel

Deutscher Reichs

und

-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 A 50 S für das Biecteljahr.

| 5 M 167.

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Berlin, Mittwoch,

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dition: 8%. Wilhelmstr. Nr. 832, —S

den 20. Juli Abends.

11.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlihen Ordens-ZJnsignien zu ertheilen, und zwar:

des Großkreuzes des Fürstlich serbischen Takowo-Ordens: __ dem General-Dbersten von der Kavallerie und komman- direnden General des Garde-Corps, Prinzen August von Württemberg, Königliche Hoheit, und dem Vize-Ober-Stallmeister von Rauch;

des Commandeurkreuzes desselben Ordens:

dem zum Königlichen Marstall kommandirten Major Meyer, à la suite des 1. Hannoverishen Dragoner-Regi- ments Nr. 9;

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens:

___ dem persönlichen Adjutanten Sr. Kaiserlihen und König- lihen Hoheit des Kronprinzen, Rittmeister Freiherrn von Neukirchen genannt von Nyvenheim; sowie

der Königlich norwegischen Verdienst-Medaille in Silber:

dem Kammerdiener Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen, Müller.

Deutsches Neich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Herrn Raphael Femenias zum Konsul in inorca). zu ernennen geruht.

BVeranntmaYung,

betreffend die Veränderung der Uebergangs- abgabensäße für Bier, Branntwein und Malz in Württemberg.

Vom 7. Juli 1881.

m Königreih Württemberg sind in Folge der Erhöhung der Malzsteuer an die Stelle der bisherigen Säße der Ueber- gangsabgaben (vergl. die Bekanntmahung vom 15. Januar 1877, Reichs:Gesehbl. S. 9 ff.) die IACIREeIDEN getreten :

für braunes Bier 2,75 H von 1 hi,

für weißes Bier 1,65 M von 1 hl,

für Branntwein 2,75 A von 1 hl bei 50 Prozent Al-

kohol nah Tralles bei 12,444 Grad Réaumur,

für geshrotetes Di 5 M von 50 kg,

für gequetshtes Grünmalz 2,80 Æ von 50 kg.

Berlin, den 7, Juli 1881. Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Scholz.

B, Bestimmungen (des Bundesraths, \. die gestrige Nr. des R.-A.) über die Erhebung und Verrechbnung der nach dem Ge- seße vom 1. Juli 1881 (Reibs-Geseßblatt Seite 185) zu entrichtenden Reihs-Stempelabgaben.

1) Jede zur Erhebung von Reihs-Stempelabgaben ermächtigte Steuerstelle hat über die bei ihr zur Einzablung kommenden der- eien Abgaben ein besonderes Heberegister zu führen, dessen Finribtung die Landeësregierung bestimmt. Das anliegende Muster 1 dient dabei als Vorbild. Die Buchung der Steuer im Heberegister findet erst statt, sobald die Abstempelung der s\teuerpflitigen Pa- piere, bezw. die Bedruckung der Lotterieloose mit dem Kontrolestempel erfolgt ist,

Hebestellen, welde nur mit dem Verkauf von Neibs-Stempel- marken beauftragt sind, können die Einnahme dafür je nach der Be- \timmung der Landesregierung au in anderen Registern nachweisen.

uf diese Register finden die nachstehend unter 5 Absatz 2 und 3 ge- troffenen Anordnungen keine Anwendung.

2) Alle Anmeldungen zur Abstempelung von Wertbpapieren sind undd in cin Anmeldungsregi ster nad dem anliegenden Mu- ter 2 einzutragen; desgleichen diejenigen Anmeldungen über Formu- lare zu S{lußnoten und Rechnungen 2c., sowie zur Versteuerung von Lotterieloosen, welhe nicht sofort oder noch am DaE des Eingangs ailständig erledigt werden können. Durch dieses Register wird die Abgabe bis zur erfolgten Stempelung der Papiere und Erhebung der Steuer festgehalten. Dasselbe dient zugleich zur Kontrole über die Stempelung derjenigen Werthpapiere und Loose, welche von der Reichs-Stempelabga befreit sind, jedoch mit cinem Reichsstempel versehen werden müssen.

3) Auch diejenigen Steuerstellen, welche nur mit der Erhebung der Neichs-Stempelabgabe für ausländische Werthpapiere na der Ausnahmebestimmung zu Nr. 1 und 2 des Tarifs beauftragt werden, Müden darüber ein besonderes Hebe- und Anmeldungéregister zu

ren.

4) Die zur Erhebung der Stempelabgabe für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen ermäcttigten Steuerstellen führen außer- dem ein Kontrolebucch über diejenigen Anzeigen, welche na S. 4

des Gefeßes vom 1. Juli 1881 die Emittenten von inländischen Werthpapieren zu erstatten haben. Daffelbe ist nach dem beigeschlo\- senen Muster 3 anzulegen.

o) Die zu 1 und 2 genannten Register sind nah Ablauf jedes Vierteljahres abzuschließen und mit den dazu gebörigen Belägen an die Direktivbehörde zur Revision einzureihen. Auf die Erledigung der Erinnerungen finden die für die Zollverwaltung in dieser Be- ziehung ertbeilten Vorschriften sinngemäße Anwendung.

Cine Vernichtung der Hebe- und Anmeldungsregister und der dazu gehörigen Beläge darf vor Ablauf von zehn Jahren nah dem Etatsjahr, für welches die Register geführt sind, nit stattfinden.

gur Herbeiführung und Sicherung der gleichmäßigen Ausführung des Geseßes vom 1. Juli 1881 in allen Bundesstaaten werden die Landesregierungen auf Ersuchen des Reichskanzlers von Zeit zu Zeit einige bei den Direktivbehörden bereits revidirte Register mit den Be- lägen mittheilen. Ergeben fi bei deren Einsicht Bedenken, so trifft die Landesregierung die zur Erledigung erforderliben Anordnungen und giebt zuglei dem Reichskanzler von dem Verfügten Kenntniß.

Das Kontrolebu verbleibt bei den Steuerstellen; es ist dauernd und sicher aufzubewahren.

6) Die Herstellung der von den Steuerstellen zu verkaufenden Reichs-Stempelmarken erfolgt bei der Reichsdruckerei. Die Landesregierungen haben diese Stempelmaterialien von der Reichs- druckerei gegen Erstattung der Herstellungskosten anzukaufen. Die nach Maßgabe der Herstellungskosten von der Reichsdruckerei zu liqui- direnden Preise stellt das Reichs-Schagamt fest und theilt sie den Landésreaterungen mit.

Die Reicbsdruckerei verabfolgt nur denjenigen Amts\tellen Reichs- Stempelmaterialien, welche ihr von den Regierungen als zum un- mittelbaren Bezuge solcher Materialien berechtigt bezeichnet werden. Jede Regierung erhält vierteljährlih von der Neichsdruerer eine mit den quittirten Lieferscbeinen belegte Rechnung über die von ihr für die verabreihten Stempelmaterialien zu erstattenden Herstellungs- kosten. Den Betrag der Rechnung lassen die Regierungen an die Reichsdruckereikasse entweder unmittelbar oder durch Vermittelung der Reichshauptkasse zahlen.

Privatpersonen erhalten ¡von der Re!bsdrukerei keine Stempel- materialien. ; / |

Die Kosten der auf den Antrag von Steuerpflichtigen bei der Reichsdruckerei bewirkten Abstempelung von Werthpapieren, sowie von Scblußnoten und Rechnungen werden von der Reichsdruckerei in jedem einzelnen Falle bei derjenigen Steuerstelle liguidirt, welcbe die Abstempelung bestellt hat. Für die sofortige Berichtigung dieser Rechnungen haben die Steuerstellen Sorge zu tragen.

7) Die von den Steuerstellen zur Stempelung von Werth- papieren, Formularen zu Schlußnoten und Rechnungen, sowie zur Abstempelung von Lotterieloosen zu verwendenden Stempel liefert für Rechnung der Landesregierungen die Reichsdruckerei. Die Stempel jeder Steuerstelle erhalten als Unterscheidung8zeichen eine besondere Nummer oder einen Buchstaben, welde mit dem Verzeichniß der Steuerstellen nicht veröffentliht werden. Die Unterscheidungszeicben sämmtlicher zur Stempelung von Werthpapieren 2c. ermächtigten Ferrienlen wird das Reicbs-Schatzamt den Landesregierungen mit-

eilen.

Die Abstempelung der Werthvapiere 2c. bei den Steuerstellen ist unter Aufsicht der Kassenbeamten zu bewirken, welce die Stempel, so lange dieselben nicht benußt werden, unter amtlichem Verschluß zu balten haben. Die nur zur Abstempelung ausländischer Werthpapiere für die Zeit bis zum 29, Dezember 1881 (Nr. 1 und 2 des Tarifs, Ausnahme) bestimmten, den Werth von 50 bezw. 10 Ä angebenden Handstempel haben die Steuerstellen sofort na erfolgter GŒrledigung der betreffenden Anmeldungen an die Direktivbehörde zur Vernichtung einzusenden.

8) Alle bei den Steuerstellen zur Abgabe gelangende Anmeldungen zur Entrichtung der Reichs-Stemvelabgabe 2c. sind auf dem Titel- blatte mit dem Datum der Präsentation, der Nummer des Anmel- dungs- resp. Heberegisters und cinem deutlichen Abdruck des Schwarz stempels der Hebestelle zu versehen. Anmeldungen, auf Grund deren eine Reichsstempelabgabe nicht zu erheben ift, verbleiben als Beläge bei dem Anmeldungöregister ; die übrigen werden Beläge zum Hebe- register und sind nab den Nummern dieses Registers zu ordnen.

Ueber die Einlieferung von Werthpapieren, deren Stempe- lung nit sofort bewirkt werden kann, ist dem Steuerpflichtigen einst- weilen ein mit der Nummer des Anmeldungsregisters und dem Scbwarzstempel der Hebestelle verschener Emyfangschein zu geben. Nur gegen Rückgabe desselben empfängt der Steuerpflichtige die ge- stempelten Papiere zurü.

9) Die Genehmigung zum Beginn des Absatzes von Lotterie- loosen (8. 13 des Gesetzes) und sonstige Stundungen der Abgabe von Lotterieloosen erfolgen auf Gefahr und Rechnung der Landesregierung (Nr. 15 der Ausführungsbestimmungen).

10) Werden zum Ersaß für verdorbene Werthpapiere, Scchbluß- noten und Rechnungen von den Steuerstellen neu auszugebende der- gleiben Papiere abgestempelt (Nr. 19 der Ausführungévorscriften), jo ift diese Stempelung nur durd das Anmeldungsregister nachzu- weisen.

Die als Ersay für verdorbene Stempelmarken zu verabfolgenden M arken können, da eine Einnahme dafür nit w verrech{nen ist, nur im Stempelmaterialienkonto abgeschrieben werden.

11) Die Hebe- und Anmeldungéregister für das 3. Quartal des Etatsjabres 1881/82 sind mit Rücksicht auf die Bestimmung zu 8. 33 des Gesetzes (Nr. 22 der Ausführungsvorschriften) {on vom 1. Sep- tember 1881 ab in Gebrau zu nehmen. ie Einnabmen an Reiché-Stempelabgabe für den Monat September 1881 gehören bei der Abrechnung mit der Reichskassc zu den Einnabmen für den Monat Oktober 1881 bezw. für das 3. Quartal 1881/82,

12) Ueber den nach &§. 32 des Gesetzes von den Bundesregierun- gen an die Neichskasse abzliefernden Nettoertrag der Reibs-Stem- pelabgabe haben die Landeskassen mit der Reichs-Hauptkasse nab Maßgabe der Bestimmungen vom 3. April 1878 monatlich abzu- renen, Die näheren Anordnungen über die Feststellung der monatli

abzuliefernden Einnabmen treffen die Landesregierungen. Die Haupt-

abgaben in den monatli und vierteljährlid aufzustellenden Reichs- steuerübersichten mit nachzuweisen. i | DVierteljährlich werden von dem Reibsshaßamte Haupt- übersihten des Nettoertrags der Reichs-Stemvelabgabe aufgestellt und die Antheile der einzelnen Regierungen an der Gesammt- einnahme berechnet. Auf Grund dieser Hauptübersihten und Berechnungen, welche das Reichsschazamt den Bundesregierungen in einer entlprebenden Zahl von Exemplaren mittheilt, erfolgt die vierteljährlibe Abrechnung zwischben den Landeskassen und der Reichs- Hauptkafse.

Die Vergütung von 2% für Erhebung und Verwaltung der Reibs-Stempelabgabe (8. 31 des Gesetzes) is von den Staaten, welche die Abgaben erheben, bei der Ablieferung des Ertrags an die Reichskasse einzubehalten. Ï 13) Zur Aufstellung der Hauptübersichten über den Ertrag der Reichs-Stempelabgaben haben die Direktivbehörden zum 15. Juli, 15, Dftober, 15, Januar und 15. Mai vorläufige Uebersichten der in ihrem Verwaltungsbezirke aufgekommenen derartigen Abgaben und zum 1. November jedes Jahres eine definitive Uebersicht der- selben für das abgelaufene Etatsjahr nah dem anliegenden Muster 4 an das Reichs-Schaßamt einzusenden. Für die Richtigkeit dieser Uebersibten ift die Direftivbehörde verantwortlich.

Die Einsendung definitiver Uebersichten kann unterbleiben, wenn die provisorischen Uebersichten für das 1. bis 4. Quartal jedes Etats- jabres feiner Vervollständigung oder Berichtigung bedürfen. In fol- chen Fällen genügt die von der Landesregierung dem Reichs-Schatz- amte zu machende Mittheilung, daß die vrovisoris{ben Uebersichten auc der definitiven Einnabmefeststellung zu Grunde gelegt werden Tönnen.

Die Stempelsteuer für Loose der Staatslotterien wird von dem Reichs-Schaßamte bei der Aufstellung der vierteljährlichen Haupt- Ubersichten über den Ertrag der Reichs-Stempelabgaben mit berück- sibtigt. Das Ergebniß der auf Grund der Anzeigen der Lotterie- verwaltungen (Nr. 18 der Ausführungsvorschriften) erfolgenden Fest- stellungen theilt das Reihs-Schatzamt in jedem einzelnen Falle der betreffenden Landesregierung unter Beifügung eines Eremvlars der Anzeige der Lotterievervaltung behufs der Berücksichtigung bei der Feststellung der monatlich an dic Reichskasse abzvliefernden Ein- nahmen mit.

14) Als Beilage zur vorläufigen Uebersibt der für das 1. bis 4. Quartal des Etatsjahres aufgekommenen Reis-Stempelabgaben ist von jeder Direktivbehörde eine nah dem anliegenden Muster 5 aufzustellende Nachweisung der Einnahme und Ausgabe von Reichs- Stempelmaterialien im abgelaufenen Etatsjahr zu fertigen und an das Reichsschatzamt einzusenden.

15) Formulare zu den nach den Mustern 4 und 5 aufzustellenden Uebersihten und Nachweisungen wird das Zoll- und Steuer-Rech- nungsbureau des Reichsshaßamts den Direktivbehörden nah Maßgabe des Bedarfs zuîtellen.

16) Zur Auëübung der im §. 27 Absatz 2 des Geseues bezeich- neten Geschäfte werden die Landesregierungen mit hinreichender Rechts- kenntniß und Geschäftskenntniß auêgestattete Beamte auswählen und denselben im Bedürfnißfalle einen Gehülfen beiordnen.

Die im §8. 27 Absay 2 bezeichneten Anstalten sind bis auf weiteres jährlid mindestens zweimal der Revision zu unterwerfen. Die leßtere ist in unregelmäßigen Zwischenräumen ohne Anmeldung vorzunehmen.

_Die revidirenden Beamten haben \ich aus den veröffentlichten Gescbäftsberihten und Bilanzen, aus Statuten und ähnlicben Ma- terialien vorher eine möglichst sichere und eingehende Kenntniß der Art und des Umfangs der Geschäfte der cinzelnen Anstalten zu verschaffen. Sie dürfen si bei der Revision nit darauf beschränken, die ibnen von den Betheiligten als stempelpflihtig bezeichneten Schriftstücke zu prüfen, sondern haben na ibrer allgemeinen Geschäftskenntniß und der über den Geschäftsbetrieb der revidirten Anstalten erlangten Kenntniß selbst die Korrespondenzen, Beläge und sonstigen Scriften zu bezeiwnen und zu fordern, in denen stempelpflichtige Schriftstücke der unter Nummer 4 des Tarifs bezeibneten Art, oder die Ausweise über die Versteuerung der emittirten Wertbpapiere und dergleichen vermuthlih enthalten sind. Geschäftsjournale, Verzeichnisse der ab- ges{blossenen Verträge, Terminkalender und ähnliche Register, aub die Geschäftsbücher bieten Anhaltäpunkte, um die seit der leßten Revision eingelaufenen \tempelpflihtigen Scbriftstücke mit Erfolg aufzufucben, selbst wenn die Absicht vorhanden sein sollte, sie dem revidirenden Beamten vorzuenthalten. Scblimmstenfalls sind auf Grund des §8. 23 des Gesetzes Strafanträge zu stellen.

Auch die Einsibt der im Tresor befindliden Werthpapiere ift statthaft. Die Revision ift soweit auszudehnen, bis der revidirende Beamte die begründete Ueberzeugung erlangt hat, daß die vorhan- denen stempelpflibtigen Schriftstücke regelmäßig dem Gesetze gemäß versteuert worden sind oder daß er anderenfalls die Mehbrzabl der unterlaffenen Versteuerungen ermittelt hat. Namentlich ist die Beach- tung der îin der Tarifnummer 4 und den 88. 6 bis 11 des Gesetzes enthaltenen Vorschriften eingehend zu prüfen.

Wegen der bei der Revision ciner Anstalt oder juristishen Person gefundenen Gesetwidrigkeiten sind Strafanträge nur ausnahmsweise und insbesondere dann zu stellen, wenn die Ueberzeugung besteht, daß vorsäâ lih Stempelbinterziehungen begangen sind.

Ueber den Verlauf der Revision ist ein, von den Revidirten nicht zu unterzeihnendes Protokoll und in demselben alle Erinnerungen unter genauer Bezeichnung der Schriftstücke, ihres wesentlichen Inhalts und der fehlenden Stempelbeträge aufzunehmen. Dasselbe ift der Direktiv- behörde vorzulegen. Diese veranlaßt die Einzichung der fehlenden Stempel und bes{ließt über die Erbebung von Strafanträgen gegen die Auésteller der stempelpflihtigen Schriftstüle. Jedes zur Prüfung gezogene Scbriftstück mit Ausnahme der Werthpapiere ift zu parapbiren. Am Scblusse des Geschäftsjahres erstattet der revidirende Beamte der Direktivbehörde einen Bericht über seine Thätigkeit während des- selben, die dabei gemachten Wahrnehmungen über das Reichs- Stempelgesech und dessen Ausführung, etwaige Vorschläge zu Ver- befserungen der bestehenden Vorschriften, über entdeckte Umgehungen u, f, w., Eine Uebersicht der na §. 27 a. a. O. der Revision unter- liegenden Anstalten, der Anzahl der bei denselben ausgeführten Revi-

und Unterämter baben die von ihnen erhobenen Reichs-Stempel-

sionen und der dabei gezogenen Erinnerungen, der Betrag der im