1881 / 171 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Ausgefertigt gemäß des unter Aufhebung des Allerhöchften Fink ITegiums vom 28. Oftober 1880 (Amtsblatt der Königlichen Regie- rung zu Düsseldorf Stück 50) ertheilten landesherrlichen Privilegiums vom 6. Juli 1881 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düssel-

E E 18. R. E... R Geseß-Sammlung für 18 . . Nr... Ee. H Auf Grund des unterm .....…... durch die Königliche Regie-

rung zu Düsseldorf genehmigten Beschlusses der Stadtverordnetenver- sammlung vom 11. März 1881 wegen Aufnahme einer Schuld von 750 000 Æ aus dem Reichs-Invalidenfonds bekennen sich die Unter- zeichneten Namens der Stadt Mülheim an der Ruhr durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens der Schuldnerin unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns\culd von. ÁÆ Reichswährung, welche an die Stadt Mülheim an der Ruhr baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ift.

Die Rüclzahlung der ganzen Schuld von 750 000 4. erfolgt vom Jahre 1881 ab aus einem zu diesem Behuf gebildeten Tilgungsstock von Einem und einem Se Prozent des Nennwerths des ur- sprünglichen Schuldkapitals jährli, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen. Der Stadtgemeinde Mülheim an der Ruhr bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungs\stock durch größere Ausloosungen bis höchstens Sechs vom Hundert des Nenn- irten des ursprünglichen Schuldkapitals für jedes Jahr zu ver- tärken.

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben- falls dem Tilgungsstock zu.

Die jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 500 beziehungsweise 200 S. abgerundet.

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt.

Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18 . . ab im Monat Mai jedes Jahres, die Auszahlung des Nénnwerths der ausgeloosten Stücke an dem auf die Ausloosung folgenden ersten Januar.

Die ausgeloosten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowte des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlih bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, oder dem an dessen Stelle tretenden Vrgan, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, je einem in Mülheim an der Ruhr und in Cöln erscheinenden öffentlichen Blatte.

Sollte eines dieser Blätter eingeben, so wird von der Stadtverord- netenversammlung zu Mülheim an der Nuhr mit Genehmigung der König- lichen Regierung zu Düsseldorf cin anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger bekannt gemacht.

Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Be- zeichnung der Einlösestellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Schuldverschreibungen.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und am 1. Juli jeden Jahres von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in Reichsmünze verzinst.

Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine, bezw. dieser Sóuld- verschreibung in Mülheim an der Ruhr bei der Stadtkasse und in Berlin und Cöln bei den in den vorbezeichneten Blättern bekannt ge- machten Einlösestellen und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermines folgenden Zeit.

Mit der zur SupsgneGme des Kapitales eingereichten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen Peine der späteren Fälligkeitstermine zurücßzuliefern. Für die fehlenden Pte fGelne wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die durch Ausloosung zur Rückzahlung bestimmten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener und ver- nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §8. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reih vom 30. Ja- nuar 1877 R. G. Bl. S. 83 bezw. nach 8 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24, März 1879 Gef. S. S. 281,

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch foll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscbeinen vor Ab- lauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der städtischen Verwaltung zu Mülheim an der Ruhr angemeldet und den stattgehabten Besitz der yins \ceine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub- hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 18 . . ausgegeben, die ferneren Zins- scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reibe von Zinsscbeinen erfolgt bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der An- weisung erfolat die Aushändigung der neuen Zinsscheinreibe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicberbeit der hierdurch cingegangenen Verpflichtungen baftet die Stadt Mülheim an der Ruhr mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ibrer Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

I A U D n. Mee

Der Bürgermeister. N. N. Die Scbuldentilgungs-Kommission. N. N. N. N. N. N, Eingetragen Kontrolbuch Fol. . . Der Stadtkafsen-Rendant. is

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. (Trockener Stempel.) (Stadtsiegel.) Erster (bis ..) Zinéschein ( te) Serie zu dem Anleiheshein der Stadt Mülheim an der Rubr Ausgabe, Buchstabe .. Nr. .. über 2. G... H]

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe

M. Mies und späterhin die Zinsen des vorbenannten Anleibescheines für das Halbjahr vom . . ten... . bis. , ten... U Un Dae) o ads 6 6 M... A bei der Stadt-

fasse zu Mülheim an der Ruhr und bei den bekannt gemacten Einlösestellen in Berlin und Cöln. L N E E ooo on Der Bürgermeister. (Facsimile.) Die Schuldentilgungs-Kommission. (Facfimile.) Eingetragen Kontrolbuch Nr. . . Der Stadtkassen-Rendant. (Eigenhändig zu vollzieben.) Dieser Zinéëschein ift ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom S{bluß des betreffen- den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Rhei nprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. (Trockener Stempel.) : (Stadtsfiegel.) Anweisung zum Anleibeschein der Stadt Mülheim an der Rubr Ausgabe, Buchstabe . .. . Nr. BeE ag se #4. Reichswährung.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheschein der Stadt Mülheim an der Ruhr, Buchstabe . . Nr... über... ... M Reichswährung zu vier Prozent Zinsen die . . te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom .. 18... bis 18... bei der Stadtkasse zu Mülheim an der Ruhr und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Cöln, losen dagegen Seitens des als solcher legitimirten In- habers des Anleihescheins kein Widerspruch erhoben ift. Mülheim an der Ruhr, den... ..….. 18.4 Der Bürgermeister. ) (Facsimile.) Ï Die Schuldentilgungs-Kommission. (Facsimile.) Eingetragen Kontrolbuch Fol. ... Der Stadtkassen-Rendant. l ____ (Eigenhändig zu vollziehen) Die Anweisung ist unter den beiden leßten Zinsscheinen auf der Auen E mit abweichenden Lettern in nachstehender Form abzudrucken.

9. Zinsschein. | 10. Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Bekanntmachung.

Bu der zu Berlin am 28. und 29. März d. J. abgehalte- nen Zeichenlehrerinnen-Prüfung haben das Zeugniß der Be- fähigung zur Ertheilung des Zeichenunterrichts an mehrklassi- gen Volks- und an Mittelschulen erlangt :

1) Fräulein Bühring zu Berlin, 2) Fräulein Adele technische Lehrerin daselbst, 3) Fräulein Friedemann zn Elbing,

4) Fräulein Gerbing zu Berlin,

5) Fräulein Hardt, technische Lehrerin daselbst,

6) Fräulein Klostermann zu Bochum,

7) Fräulein Kowalewski zu Stettin,

8) Fräulein Langer zu Landeshut,

9) Fräulein Mertens zu Berlin,

10) Fräulein Paßwahl daselbst,

11) Fräulein Seliger zu Ernsthöhe bei Gramenz in

ommern, und

12) Fräulein Wiedemann zu Danzig.

Berlin, den 12. Juli 1881. Der Minister der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten. Fm Aufirage: Greiff.

“Ministerium des Jnnern.

Bekanntmachung.

Auf Grund .des §. 33° der Reichsgewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 in der Fassung“ des Geseßes vom 23. Juli 1879 (Neichsgeseßbl. S. 267) werden hiermit über den Um- fang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den Ge- schäftsbetrieb der Pfandleiher in Anschluß an das Geset, betreffend das Pfandleihgewerbe vom 17. März 1881 (Ges. Samml, S. 265) die nachfolgenden Vorschriften erlassen:

1) das vom Pfandleiher nah §. 5 des Gesetzes vom 17. März 1881 zu führende Pfandbuch muß dauerhaft gebun- den und Pen mit Seitenzahlen versehen sein. Dasselbe ist, bevor es in Gebrauch genommen wird, der Ortspolizei- behörde zur Prüfung und Beglaubigung vorzulegen. Jn demselben dürfen weder Nasuren vorgenommen, noch unleser- lihe Eintragungen gemacht werden. Das Pfandbuch darf ohne Genehmigung der Ortspolizeibehörde weder ganz noch theilweise vernichtet werden.

2) Jn dem Pfandbuch sind außer den in §. 5 des Gesetzes vom 17. März 1881 vorgeschriebenen die folgenden Rubriken zu führen und prowpt in bestimmungsmäßiger Weise aus- zufüllen :

sub 3b.) Stand und Wohnung des Verpfänders, Angabe wie er si legitimirt hat ;

sub 8) falls das Geschäft zur Verlängerung eines frühe- ren Geschäfts dient: Hinweis auf die Nummer der Eintragung des früheren Geschästs ;

sub 9) Tag, an welchem die Einlösung des Pfandes er- folgte, event. Hinweis auf die Nummer, unter welcher cine Verlängerung des Geschäftes bemerkt ist ;

sub 10) Tag, an welchem der Verkauf des Pfandes erfolgte. Name, Stand, Wohnung des Gewerbes; Betrag des Kaufpreises.

__3) Die Pfandstücke sind vom Pfandleiher gegen Feuers- gefahr angewessen zu versihern und in einem besonderen Raume oder Behältniß, getrennt von anderen Gegenständen, aufzubewahren. Jedes Pfandstük ist mit einer der Eintragung im Pfandbuche korrespondirenden Nummer zu versehen.

4) Es ist an einer in die Augen fallenden Stelle des Geschäftslokals ein Exemplar des Gesetzes, betreffend das Pfandleihgeroerbe vom 17. März 1881 sowie ein Exemplar ie Znstruktion und eine gedruckdte Zinstabelle auszu-

ngen.

5) Alle dem Pfandleiher von Behörden oder Privat- personen zugehenden Benachrichtigungen über verlorene oder dem Eigenthümer widerrehtlich entfremdete Gegenstände sind na der Zeitfolge geordnet aufzubewahren.

6) Bei Einlösung eines Pfandes ist dem Verpfänder auf Verlangen eine Quittung auszustellen. Die einaelösten Pfand- scheine hat der Pfandleiher mindestens ein Jahr lang auf- zubewahren.

7) Der Verkauf von Pfandobjekten erfolgt nur auf Grund einer ortspolizeilih beglaubigten Liste, in welcher jedes- mal die betreffenden einzelnen Pfänder nah den Nummern des Pfandbuchs unter Angabe des Tages der Verpfändung und der Fälligkeit der Forderung sowie des Betrages der Forderung an Kapital und Zinsen aufzuführen sind.

8) Der Ortspolizeibehörde bleibt Gy jederzeit Revisionen des gesammten Geschäftsbetriebes der Pfandleiher vorzunehmen.

9) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit niht nach allgemeinen ge x r Vorschriften eine höhere Strafe eintritt, gemäß §. 360 Nr. 12 des Reichs-

strafgeseßbuchs mit Geldstrafe bis bestraft. Berlin, den 16. Juli 1881. Der Minister des Jnnern. Jm Austrage: Herrfurth.

zu. 150 H oder mit Haft

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Thierarzte Heinrich Wilhelm Erhard Reiß- mann zu Berlin ist die von ihm bisher kommissarisch ver- waltete Kreisthierarztstelle für den Verwaltungsbezirk des Polizeipräsidiums zu Berlin definitiv übertragen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Ver- loosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Stamm- Aktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 1556 Stü gezogen worden.

t O werden den Besißern mit der Aufforderung ge: ündigt,

den Kapitalbetrag zugleih mit den Zinsen für das

2, Semester d. J. vom 15. A A s: Â gegen Quittung und Rückgabe der Aktien und der dazu ge- hörigen niht mehr zahlbaren Kupons Ser. VIII. Nr. 5 bis 8 nebst Talons bei der Staats\chulden-Tilgungskasse hier: selbst, Oranienstraße 94, zu erheben. Die Zahlung erfolat von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Aus\{luß der Sonn- und Festtage und der leßten drei Geschäftstage eden S f is

ie Einlösung geschieht auh bei den Regierungs-Haupt-

kassen, bei den Bezirks-Hauptkassen der Provinz A un bei der Kreiskasse zu Frankfunt a, M. Zu diesem Zwete fönnen die Aktien nebst Kupons und Talons einer dieser Kassen schon vom 15. November d. J. ab eingereiht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststelung die Auszahlung vom 15, Dezember d. J. ab bewirkt.

Der Betrag der etwa fehlenden, unentgeltlich abzuliefern- den Kupons wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage zurückbehalten.

Vom 1. Januar k, J. ab hört die Verzinsung der gekündigten Dokumente auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeibneten, noch rückständigen Dokumente wieder- holt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloófuns aufgehört hat.

Berlin, den 1. Juli 1881.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker. Mighelly.

_ Abgereist: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister der geistlihen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegen- heiten, von Goßler, von Kissingen nah der Schweiz ;

der Ober - Landforstmeister und Ministerial - Direktor im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Ulrici nah Bromberg ;

, der Wirkliche Geheime Ober-Medizinal:-Rath im Mini- sterium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- heiten, Dr. Housselle, nah Baden-Baden.

Bekanntmachung.

Vom 15. September 1881 ab werden die Strafsachen der Land- und Amts-Gerichte l. und 11, in Berlin niht mehr in den im JFnnern der Stadt belegenen Gerichts- häusern, sondern in dem „in Berlin, Altmoabi t Nr. 11. 12. NW.“ neu errichteten Gerichtsgebäude bearbeitet werden. Es wird deshalb ergebenst ersucht, vom gedachten Zeitpunkt ab alle Brief-, Packet- und Werthsendungen an die resp. genannten vier Gerichte oder die Staats: oder Amts- Anmwaltschaften an denselben auf der äußeren Adresse nah „Berlin, Altmoabit Nr. 11. 12. NW.“ zu richten,

Berlin, den 20. Juni 1881.

Die Präsidenten und Ersten Staatsanwälte der Landgerichte 1. und 11,

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Verlin, 25. Juli. Wie „W. T. V“ aus Gastein meldet, wohnten Se. Majestät der Kaise

| gestern nah dem Bade und der Morgenpromenade dem Gottes-

dienste in der evangelischen Kapelle bei, wo der Ober-Hof-

prediger Dr. Kögel die Predigt hielt Am Nachmittage fuhren Se. Majestät nah Böck|tein. Ain

Jn dem Befinden Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin ist seit Ausgabe der leßten Bulletins keine Veränderung eingetreten. Troß des s{hleppenden Ganges der Wie- derherstellung hat der Krästezustand darunter nicht gelitten, sih vielmehr auf einer relativ befriedigenden Höhe erhalten ; do wird voraussihtlich noch eine längere Zeit vergehen, ehe der Genesunzsprozeß so durchgreifende Fortschritte gemacht haben wird, daß die Hohe Kranke auf einige Dauer die liegende Stellung auigeven kann, welche bisher nur auf halbe Stunden ee N Aufenthalt auf einem Tragsessel vertausht werden onnte.

Die Behandlung Jhrer Maj-stät ist jeßt hauptsächlich in den Händen des Leibarztes Geheimen Medizinal:-Raths Dr. Velten. Jndessen E der Geheime Medi inal-Rath Professor Dr. Busch, sowie der Professor Madelung ebenfalls noch abwe? selnd zu ärztlihen Besuhen von Bonn in Coblenz ein.

Die im Reichs - Eisenbahn - Amte aufgestellte, in der ersten Beilage veröffentlihte Uebersicht der Betriebs-Ergebnisse deutsher Eisenbahnen für den Monat Juni d. Js, ergiebt für die 64 Bahnen, welhe auch schon im entsprehenden Monate des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung gezogen

werden konnten, nacstehende Daten : (Die preußischen Staats- bahnen und vom Staate für eigene Rehnung verwalteten Bahnen sind dabei als ein Bahnkomplex betrachtet, weil durch die am 1. April d. Js. eingetretene veränderte Bezirks3- eintheilung ein Vergleich bei den einzelnen Verwaltungsbezirken niht durchweg zu ermöglichen war.)

Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im Juni d. J. a. beim Vergleiche der (mit Ausnahme von 1 Bahn) provisorisch ermittelten Ergebnisse des lau- fenden Jahres mitdemDefinitivum des Vorjahres: im Ganzen (mit 28 852,18 km Betriebslänge) bei 48 Bahnen mit zusammen 25 515,09 km höher und 15 bei Bahnen mit zu- sammen 3337,09 km niedriger als in demselben Monate des Vor- jahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 45 Bahnen mit zusawmen 23 819,31 km höher und bei 18 Bahnen mit zusammen 5032,87 km (darunter 6 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) niedriger als in demselben Monat des Vor- jahres, b. beim Vergleiche der von 63 Bahnen pro- visorish ermittelten Ergebnisse des laufenden Jahres mit den im Vorjahre ermittelten provi- forishen Angaben: im Ganzen (mit 28 829,06 km Be- triebslänge) bei 52 Bahnen mit zusammen 25 394,57 km höher und bei 11 Bahnen mit zusammen 3434,49 km niedriger als in demselben Monate des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 49 Bahnen mit zusammen 23 954,61 km höher und bei 14 Bahnen mit zusammen 4874,45 km (darunter 4 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem- selben Monate des Vorjahres. f

Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war vom 1. Januar bis Ende Juni d. J.: a. beim Vergleiche der (mit Ausnahme von 1 Bahn) provisorisch ermit- telten Ergebnisse des laufenden Jahres mit dem Definitivum des Vorjahres: im Ganzen (mit 28 852,18 km Betriebélänge) bei 25 Bahnen mit zu}jammen 17 806,59 km höher und bei 38 Bahnen mit zusammen 11 045,59 km geringer als in demselben Zeitraum des Vorjahres, und auf das Kilometer Betricbéslänge bei 21 Bahnen mit zusammen 4029,36 km höher und bei 42 Bahnen mit zusammen 24822,82 km (darunter 12 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer als in demselben Zeitraume des Vorjahres; b. beim Ver- gleiche der von 63 Bahnen provisorisch ermittelten Ergebnisse mit den im Vorjahre ermittelten provi- forischen Angaben: im Ganzen (mit 28829,06 km Be- triebslänge) bei 35 Bahnen mit zusammen 21 158,82 km höher und bei 28 Bahnen mit zusammen 7670,24 km geringer, als in demselben Zeitraum des Vorjahres, und auf das Kil o- meter Betriebslänge bei 32 Bahnen mit zusammen 19 066,84 km höher und bei 31 Bahnen mit zusammen 9762,22 km (darunter 9 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in demselben Zeitraum des Vorjahres.

Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, ausschließlich der vom Staate für eigene Rechnung verwalteten Bahnen, betrug Ende Juni d. J. das gesammte konzessionirteAnlagekapital 1212606500 s (409 350 900 6 Stammaktien, 45 450 000 Prioritäts-Stamm- aftien und 757805600 A Prioritäts-Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 4090,22 km, so daß auf je 1 km 296 465 6 entfallen.

Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende Juni d. F. das gesammte konzessionirte Anlagekapital 1403601657 (556 019 950 M Stammaktien, 216 576 900 M Prioritäts- Stammaktien und 631 004807 A6 Prioritäts-Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Kapi- tal bestimmt ist, 6972,21 km, so daß auf je 1 km 201 314 entfallen.

Der Anspruch auf Shmerzensgel d einer durch Verschulden eines Anderen verleßten Person gehört nah einem Erkenntniß des Reichsgerihhts, 1V, Civilsenats, vom 9. Mai d. J., im Geltungsbereiche des Preußischen Allgemeinen Land- rechts zu dem freien Eigenthum derjenigen Person, welche ihn ursprünglih erworben hat, so daß er vor diejer cedint und vererbt werden fann.

Der General-Lieutenant Bronsart von Schellen- dorff, Commandeur der 2. Garde-Jnfanterie-Division, hat sich mit mehrwöchentlihem Urlaub nach Grunenfeld bei Braunsberg in Ostpreußen begeben.

Bayern. München, 22. Juli. (Allg. Ztg.) Daß die nächste Kammer der Abgeordneten zu einem gropen Theile aus neuen Mitgliedern bestehen werde, war schon seit einiger Zet vorauszusehen, man hat aber wohl kaum er- wartet, daß die Kammer sogar zur Hälfte erneuert werden wird, und doch is dies der Fall, denn es sind etwa 80 Männer gewählt worden, welchen das Mandat eines Abgeordneten zum ersten Vale übertragen wurde, Jn den bisherigen Wahlnachrichten sind die Parteibezcihnungen vieler Gewählter theils niht, theils in von einander abweichender Weise angegeben, in Folge dessen denn auch die Berechnungen der Stärke der einzelnen Parteien in unseren Blättern nicht vollständig übereinstimmen. Wir werden es in der nächsten Kammer auch nit mehr, wie bisher, mit 2 oder 3 Fraktionen, sondern allem Anschein nach mit 5 bis 6 zu thun haben. Am meisten verstärkt werden die „Extremen“, die auf das Regensburger Programm Gewählten, in den Ständesaal in der Prannersiraße einziehen, denn die Zahl derselben läßt sich schon heute auf mindestens 20 berechnen, während die Fraktion in der lchten Kammer nur aus 9 und später nur mehr aus 7 Mitgliedern bestand.

24. Juli. (W. T. B.) Zu dem hier stattfindenden deut - schen Bundesschießen sind bis jeyt 6000 bis 7000Schüten hier angekommen, darunter 800 Wiener Schützen. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheitder Kronprinz hat eine prachtvolle getriebene silberne Schale als Ehrengabe übersandt. Die russischen Großfürsten Sergius und Paul trafen heute Morgen aus Paris hier ein und seßten nah kurzem Aufenthalte die Reise nah Salzburg und Berchtesgaden fort. Der Festzug der Shüßen nahm bei prähtigem Wetter einen glänzenden Verlauf. Derselbe endete bei der Feldherrnhalle, in welcher sich sämmtlize Prinzen und Prinzessinnen des Königlihen Hauses, die Staats - Minister, die Stadtbehörden, sowie höhere Militär- und Civilpersonen be- fanden. Hier ersolgte die feier lihe Uebergabe der Bundes- fahne unter Ansprachen des Beigeordneten Dr. Bansh und des Rechtsanwalts Reinary von Düsseldorf, sowie des Vor- sitzenden des deutschen Shühenbundes, welhe von dem Ersten Bürgermeister Dr. Erhardt erwidert wurden. An dem Fest- banfkette nahmen an 3000 Personen Theil. Das Ehrenpräji-

bralte den Toast auf den König von Bayern, Bildhauer und Erz- beuR Ferdinand von Miller, Präsident des 7. deutshen Bundes- \chießens, auf Se. Majestät den Kaiser aus. Reinarß (Düssel- dorf) brachte ein Hoh aus auf den Ehrenpräsidenten Prinzen Ludwig, Bürgermeister Erhardt auf die deutschen Schüßen und Gäste, Dr. Kopp (Wien) auf München. An Se. Maje)tät den Kaiser und an den König von Bayern wurden Huldigungstelegramme gesendet.

König hat heute Nachmittag seine Reise nah Süddeutschland angetreten. ;

von Sachsen, welche unter dem Namen einer Gräfin von Plauen heute Vormittag hier angekommen 1st, hat, wie der „St. A. f. W.“ meldet, die Landes-Gewerbeausstellung unter der Führung des Prinzen Hermann zu Sachsen-Weimar mit einem Besuche bedaht. Von hier aus wird sich die Königin zum Besuche der Fürstlich hbohenzollernshen Familie nach

Sachsen. Dresden, 24. Juli. (W. T. B.) Der

Württemberg. Stuttgart, 22. Juli. Die Königin

Krauchenwies begeben und von da nah Tarasp reisen, um dort die Kur zu gebrauchen.

25. Juli. (W. T. B.) Der König von Sawsen ist heute Vormittag hier angekommen und am Bahnhof von dem Prinzen Wilhelm, dem Prinzen von Weimar und dem Minister von Mittnacht empfangen worden. Der König wird die hiesige Landesgewerbe-Ausstelung besuhen und sodann nah Friedrichshafen weiterreisen.

Baden. Karlsruhe, 22. Juli, Der Kronprinz

von Shweden und Norwegen ist heute früh über Con-

stanz und Chur nah St. Moriß abgereiit. :

Wie die „Karlsr. Z.“ erfährt, sind nunmehr die Be-

stimmungen über die Feierlichkeiten bei der Vermäh-

lung der Prinzessin Victoria mit dem Kronprinzen

von Schweden und Norwegen und der silbernen Hoch-

zeit des Großherzogs und der Großherzogin festge-

stellt. Demgemäß würde den 18. September 1881 als Vor-

feier der silbernen Hochzeit Jhrer Königlichen Hoheiten eine

Theatervorstellung bei festlih erleuchtetem Hause stattfinden.

Den 19. werden die Hohen Gäste, die zu den kommenden Festtagen

geladen sind, eintreffen. Den 20., 41/5 Uhr, ist die Civiltrauung im engsten Familienkreise, um 5 Uhr findet die kirhliche Trauung in der Schloßkirche zugleich mit der Einsegnung des Hohen Jubel- paares statt. Nach der kirhlichen Trauung ziehen sich die Hohen Neuvermählten in ihre Appartements zurück und nehmen die Glüdckwünsche der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften ent- gegen. Hierauf begeben sih der Großherzog und die Groß- herzogin und die Hohen Neuvermählten in den Marmorfaal, um die Defilircour abzuhalten. Nach der Defilircour ist Fürst- liche Tafel und Marschallstafel der Hofstaaten. Den 21., um 11 Uhr, is} feierlicher Kirhgang. Nach dem Goltesdienst wer- den die Deputationen empfangen. Um 6 Uhr ist großes Gala- diner. Abends 8 Uhr ist Galatheater zu Ehren der Neuver- mählten. Den 22. September werden um 10 Uhr die Aler- höchsten und Höchsten Herrschaften die kunstgewerbliche Aus- stellung besuhen. Um 3 Uhr findet ein großer Festzug vor dem Portal des Residenzschlosses statt. Abends 81/2 bis 111/, Uhr i} großer Hofball. Den 283. ist Festball in dem Museum. Den 24. werden die Höchsten Herrschaften einer Einladung der Gesellschast „Eintraht“ Foige leisten.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 24. Juli. Der Kaiser ist gestern Abends von Jshl nah Schönbrunn zurückgekehrt. Der Kronprinz Rudolf und die Kronvrinzessin Ste- phanie sind am 22. in Salzburg eingetroffen. Der Erz- herzog Albrecht ist am 21. d. M. von Kufstein in Jnébruck eingetroffen und am nächsten Morgen nach Reutte gereist. Prag, 21. Ju'i. Jn der vorleßten Sißung des Landes- ausschusses wurde das Landesbudget für 1882 festgestellt. Wie der „Pokrotk“ diesbcezüglih meldet, wurde das Gesammt- erforderniß mit 6 777 075, die eigene Deckung mit 782 744 Fl, veranschlagt, so daß sih ein Defizit von 5994331 Fl. ergiebt, welhes um 140011 Fl. größer erscheint als das sür das laufende Jahr präliminirte. Jm Fahre 1881 wurde zur Bedeckung des Abganges ein Zuschlag per 22!/, Kr. auf jeden Gulden der direkten Steuern sammt Zuschlägen ausgeschrieben, zur Bedeckung des UAbganges im Jahre 1882 wäre daher ein Zuschlag von 25!/, Kr. erforderlich. i Pest, 22. Juli. (Pol. Corr.) Mit Ende dieses Mo- nates beginnen im Schooße des Ministeriums verschiedene schr wichtige Berathungen, in welhen eine große Anzahl von Geseßentwürfen, welche dem Reichstage im Herbite unter- breitet werden sollen, und in erster Reihe der nächstjährige Budgetvoranshlag wenn auc nicht in allen Details zur Fesistellung gelangen werden. So viel ist außer Zweifel, daß in erster Reihe das Kommunikations- und das Handels- Ministerium wichtige Vorlagen vorbereiten: das Komnmuni- fations-Ministerium bezüglich einiger Flußregulirungearbeiten und Vizinal-Eisenbahnbauten, das Handels-Ministerium aber bezüglich ter wichtigen Frag: der Gewerbereform.

Großbritannien und Jrland. London, 25. Zuli, (W. T. B.) Der russishe Botschafter Fürst Lobanoff ist nah St. Petersburg abgereiit. j Í S

Nach einer Meldung der heutigen Morgenblätter sind von der Lioerpooler Polizei an Vord zweier von New-York angekommener Dampfer 12 mit Dynamit geladene, mit einem sehsstündigen Uhrwerk versehene Höllenmaschinen ent- deckdt worden, welhe in mit Cement gefüllte Fässer verpadt waren.

Der „Daily News“ wird aus Lahore vom 21. ds. gemeldet, Eyub Khan habe die Vorposten des Emirs nach Girishk zurüdgetrieben. i

Aus Durban, 21. Juli, meldet die „A. C.“: Glaukt- würdiger Jnformation zufolge entbehrt die Meldung der „Wahrheit“, daß in den Unterhandlungen der König- lichen Kommission mit den Boeren-Führern ein ernstes

inderniß eingetreten sei. Hier eingegangene Nachrichten aus Pretoria vom 19. d. besagen, daß der Entwurf der Konvention den Vertretern der Boern unterbreitet worden und Gegenstand der Diskussion gewesen ist, Wie verlautet, wurde die Konvention mit E von zwölf Artikeln, die modifizirt werden sollen, günstig aufgenommen. Die Untersuhung gegen die Mörder von Kapitän Elliot nimmt ihren Fortgang.

Aus Adelaide, 21. Juli, berichtet man der genannten Correspondenz: Die hiesige Ausstellung wurde Louts von dem Gouverneur Sir W. F. D. Jervois eröffnet.

„Agence Havas“ zufolge, die Nachrichten von der in Tunis eingetretenen Beruhigung. Aus Kairouan werden Unterwerfungserklärungen gemeldet, Die Stämme, welche \ich für einen Aufstand vorbereiteten, haben ihr Vorhaben auf-

gegeben. Jn Gabes, Sousa und Djerba is die Nuhe wieder hergestellt, ebenso herrscht in der Provinz Konstantine vollständige Ruhe. Auch die jüngsten Nachrichten aus der Provinz Oran lauten recht befriedigend.

Der Senat begann heute die zweite Berathung des Budgets. Fresneau von der Rechten und Bocher vom rechten Centrum unterzogen die Finanzverwaltung ciner scharfen Kritik, Der Finanz-Minister Magnin und Varroy traten für die- Finanzverwaltung ein.

25 Zöglinge der Militärshule zu St. Cyr, welche der Messe zur Feier des Geburtstages des Grafen Chambord beigewohnt hatten, wurden heute aus der [An- stalt entlassen und in Regimenter eingereiht, wo sie 5 Jahre lang als Soldaten zweiter Klasse dienen sollen.

24. Juli. Einer Correspondenz der „Agence Havas“ aus Tripolis zufolge entspräche die Haltung der lokalen Behörden den von Konstantinopel gegebenen feierlichen Ver- sicherungen bis jeßt nicht. Die Ausschiffung von Truppen und Kriegsmaterial werde mit einer gewi}jen Ostentation vor- genommen, als ob man den muselmännishen Fanatismus auf- reizen wolle. Das Schreiben zählt viele Fälle von Plackereien auf, welche Franzosen oder französishe Schußbefohlene von den türkishen Behörden zu erleiden hatten. Der Correspon- dent glaubt, daß die . Pforte von diesen Thatsachen teine Kenntniß habe und spricht die Hoffnung aus, daß sie denselben baldigst ein Ende machen werde.

Italien. Rom, 23. Juli. (W. T. B.) Die Ver- handlungen der Regierung mit den Vertretern der Süd- bahn sind, der „Agenzia Stefani“ zufolge, in Folge des Entgegenkommens der Minister Baccarini und Magliani be- reits beendigt.

Türkei. Konstantinopel, 25. Juli. (W. T. B.) Der Sultan hat gestern den katholisch-armenischen Patriarchen Azarion in feierlicher Audienz empfangen.

Bulgarien. Sofia, 22. Juli. Der „Times“ meldet man von hier, der frühere Minister des Auswärtigen Zan- kow und Skaviekow seien gestern früh in Plewna ver- haftet worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. Juli. Die Expertenkommission in Sachen der Reorganisation der Loskaufsoperationen ist, wie die „St. Petersb. Ztg.“ mittheilt, mit einer Majorität von neun Stimmen zum Be- {luß gelangt, die geplanten Vergünstigungen seien ohne Ausnahme, wenn auch in verschiedenem Grade, in allen Ge- bieten des Reiches zu gewähren.

Wie demselben Blatte berichtet wird, stehen erhebliche Re- formen auf dem Gebiete des Preßwesens und die Aus- arbeitung eines einheitlihen Geseßes in Aussicht, das der russishen Presse ermöglichen soll, ihre Bestimmung leichter zu erfüllen, als bisher. L

24. Juli. (W. T. B.) Das „Fournal de St. Petersbourg“ bespricht den Londoner revolutionären Kongreß und be- merkt, der englische Staatssekretär des Jnnern, Harcourt, habe er- flärt, daß er auf die bezügliche Fnterpellation des Deputirten Borlase nichts zu antworten habe. Harcourt übernehme, in- dem er sih in dieser Angelegenheit so passiv zeige, eine große Verantwortlichkeit. Das genannte Blatt fährt fort: Wir haben unsere Meinung über die Solidarität dcr Regierungen bereits zu oft ausgesprohen, um jest nohmals auf diesen Gegenstand zurückfommen zu müssen. Die Revolutionäre sind offen und verheimlicen die Mittel nicht, welche sie anzuwenden beabsich- tigen. Die Konservativen aller Färbungen müssen die noth- wendigen Maßregeln der Vertheidigung ergreifen.

Schweden und Norwegen. Malmö, 20. Juli. (Cöln. Ztg.) Die s\kandinavishe Gewerbe-, Fn- dustrie- und Landwirthschafts-Ausstellung ist vor- gestern hier eröffnet worden. Heute traf die Königliche Familie aus Schloß Sofiero dazu ein. Das Ausstellungs- feld hat 60 000 Quatratfuß.

Dänemark. Kopenhagen, 22. Juli. (Hamb. Corr.) König Christian und der Kronprinz sind in leßter Nacht von ihrem Besuche in Malmö per Dampfschiff „Dannebrog“ nach hier zurückgekehrt.

Amerika. Washington, 24. Juli. (W. T. B.) Das Vormittags 11 Uhr über das Befinden des Präsidenten ausgegebene Bulletin sagt: Nach einer unter den Aerzten stattgehabten Konsultation wurde, cinige Finger breit von der ursprünglichen Wunde entfernt, ein Einschnitt gemacht, um den Abfluß von Eiter zu erleichtern. S

Um 11/2 Uhr Nachmittags hatte das Fieber nachgelassen. Garfield hatte ctwas Nahrung zu sich genommen und war dann einges{lummert. a

Eine Meldung von heute Abend 6 Uhr lautet: Die gün- stigen Erscheinungen dauern fort, das operative Eingreijen scheint von gutem Erfolge gewesen zu sein. _ L E

24. Juli, Abends. (W. T. B.) Der Staats-Sekretär des Aeußern, Blaine, hat amerikanischen Vertretern im Aus- lande folgende telegraphishe Nachrichten zugehen lassen: Das Befinden des Präsidenten Garfield wurde gestern Mittag plößlich s{hlechter, er hatte Fröste, abwechselnd mit Fieber bei steigendem Pulse und sehr hoher Temperatur. Um 10 Uhr Abends wurden die Doktoren Hamilton und Agnew herbeige- rufen, Es stellten sich darauf abermals Fröôste ein, der Präsdent hatte keinen Schlaf und war sein Befinden gegen Morgen nicht zufriedenstellend. Um 8 Uhr Morgens fand eine Konfultation aller Aerzte statt und wurde eine Operation beshlo)en. Es wurde ein Einschnitt im Rücken unter der Wunde gemacht, um den Abzug des Eiters zu erleihtern. Das Resultat war sehr günstig und war das Vefinden des Präsidenten um 12 Uhr Mittags gebessert. Der Präjident wurde bei der Operation niht chloroformirt, und ertrug dieselbe ohne die geringste Klage. Wir sind voller Hoffnung.

Statistische Nachrichten. Felunaga des Schweizeriscben

g “y da M Ueber die Entw A - ( Zmports und Erp orts während der Jahre 1851—1880, über die wir nah

dium hatte Prinz Ludwig übernommen. Derselbe begrüßte die Schütengäsie. Landgerichts-Direktor Sterzing (Gotha)

Frankreih. Paris, 23. Juli. (W. T. B.) Jm heutigen Ministerrathe mitgetheilte Berichte bestätigen, der

ciner statistischen Arbeit des cidgenêöfsfischen Zolldepartements bercits

vor ciniaen Tagen cinige interessante Aufftellungen mittheilten, ent-

nebmen wir der „N. Zürcb. Ztg.“ weiter Folgendes: Der Import i und Exvor: von Thieren stellte sih folgendermaßen: