1881 / 173 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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bändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldver- schreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig gesehen ist. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Defsen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter upserer Unterschrift ertheilt. Gollnow, den . .

E __ Der Magistrat. Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter- schriften des Dirigenten und zweier Mitglieder des Magistrats mit dem Siegel des Magistrats zu versehen.

Provinz Regierungsbezirk

Zinsschein

._. ,. Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Gollnow, Le Ausgabe, Buchstabe... Nr... b ark zu . . . Prozent Zinsen Mark . . . Pfennig.

__ Der Inhaber dieses Zins\{eins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. April (beziehungsweise) 1. Oktober 18 . . ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom N bis . . ten Mark . . Pfennige bei der Kämmereikasse zu Gollnow.

Gollnow, den . . ten 18

Der Magistrat.

/ l (Unterschristen.)

___ Dieser Zinssc{ein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht

innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. i :

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, do muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Provinz... Regierungsbezirk

Anwei Una

zum Stadtanleihescheine der Stadt Gollnow u TE Ms, Ua N

Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . . te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18 . . bis 18 , . bei der Kämmereikasse zu Gollnow, sofern nit rechtzeitig von dem als solchen sich auswei]enden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.

Gollnow, den . . ten 18.

Der Magistrat. _ (Unterschriften.)

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Magistrats können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden , doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nacstehender Art abzudruken :

. . ter Zinsschein.

. . ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Organisten Hermann Finzenhagen an der St. Jacobi-Kirhe zu Magdeburg is das Prädikat Musik- direktor beigelegt worden.

Königliche Bibliothek.

Jn der nädbsten Woche vom 1. bis 6. August findet nach S. 37 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothekordnung die allgemeine Zurüdcklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Dicjenigen, welhe Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgeforderr, solhe während dieser Zeit in den Vor- mittagsstunden zwishen 9 und 1 Uhr gegen die darüber aus: gestellten Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher : von À,—H. am Montag und Dienstag, J—R. am Mittwoch und Donnerstag, —_y B3,—LZ. am Freitag und Sonnabend. Berlin C., den 25. Juli 1881. Der Königliche Geheime Regierungs-Rath und Ober-Bibliothekar Lepsius.

Ministerium des Jnnern.

…_ Nachdem die Statistik der Brände im preußischen Staate für das vierte Quartal 1880 aufgestellt worden ist, bestimme ih auf Grund der dabei gesammelten Erfahrungen unter Abänderung der Cirkularverfügung vom 21. September 1880 (1. A. 7081) zur Beachtung vom Jahre 1882 ab, was folgt: _ 1) Statt der dem ebenbezeihneten Cirkular-Erlasse ange- \hlossenen Zählkarte über Brände ist tie hier beigefügte neue Zählkarte zu verwenden. ___ 2) Die Formulare zu Zählkarten sind von dem König- lichen statistischen Bureau hierselbst niht mehr an die Herren T Sen beziehungsweise Königlichen Regie- rungen, sondern auf einzclne, alljährlich zum 1. Dezember (erstmalig zum 1. Dezember 1881) beim sliatistishen Bureau direkt zu stellende Anforderungen der Königlichen Landräthe und der Polizeibehörden in Stadtkreisen diesen Beamten und Behörden direkt zu übersenden. __ 3) Die Zählkarten über Brände sind vierteljährlich statt, wie bisher vorgeschrieben, jährlich an das Königliche statistische Bureau einzusenden, und zwar mit einer Beschei- nigung über die erfolgte Zählung aller in dem betreffenden Zeitraume und Erhebungsbezirke vorgekommenen Brände oder mit der Angabe der Zahl der etwa zur vollständigen Aus- füllung noch zurückbehaltenen Zählkarten. Sind innerhalb eines Vierteljahres und Erhebungsbezirkes Brände nicht vor- gekommen, so ist das Königliche statistishe Bureau hiervon jedesmal ausdrüdlich zu benachrichtigen. Berlin, den 10. Zuli 1881. Der Minister des Jnnern. «Fm Ausftvage : Herrfurth. An die Herren Regierungs-Präsidenten in de

Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Branden-

burg, Pommern, Schlesien und Sachsen, an

den Herrn Regierungs-Präsidenten zu Sig-

maringen, sowie an die Königlichen Regie-

rungen in den übrigen Landestheilen.

Sr arte für Bräude im preußisswen Staake im Jahre 18

1) Ort des Brandes: Regierungsbezirk (Landdrostei-Bezirk) Name der Stadt- oder Landgemeinde oder des Gutsbezirks Besondere Bezeichnung der Besißung (wenn solche üblich) ——

Straße und Hausnummer Name, Stand und Wohnort des Eigenthümers 2) Datum und Zeit des Brandes:

Ausbruch am Stunde: Vormittags (d. i. von über 12 Uhr Mitternacht bis 12 Uhr Mittags) oder

E ¿ Nachmittags (d. i. von über 12 Uhr Mittags bis 12 Uhr Mitternacht). gz el größeren Bränden au Zeit der Beendigung (d. h. der Gefahr des weiteren Umsihgreifens) des L Ee o)

itterung beim Ausbruch und während des Brandes: Windstille, leichter Wind, starker Wind, Sturm, trockne Luft, feubte

L Regen, Plaßregen, Landregen, Gewitter, Hagelwetter, Schneefall, Schneegestöber, gelinder Frost, starker Frost ? indrichtung

4) Gegenstand des Brandes: : a. Einzelnes Gebäude? oder eine aus mehreren Gebäuden bestehende Besißzung Beschreibung des vom Brande betroffenen Gebäudes, bezw. der zur Besißung gehörigen Gebäude:

1. Gebäude 2, Gebäude 3. Gebäude 4. Gebäude

Kreis (Amt, Oberamt)

5. Gebäude . Spéezielle Bestimmung . Bauart: Umfassungswände ? Dachbedeckung? , . Gebäudeversicherung : Unversichert ? i BersiWéertê Dees umme: ei öffentlichen Sozietäten? . K. bei Privatgesellschaften ? . Bewohnung: Wie viel Haushaltungen sind über- haupt im G, Wie viel Bewohner enthalten diese Haushaltungen? e Wie viel Haushaltungen sind vom „Brande bel. Wie viel Bewohner enthalten diese beschädigten Haushaltungen ? N Von den beschädigten Haushaltungen sind gegen Mobiliar - Brandschaden unve versichert: bei öffentlichen Sozietäten? .. , bei Privatgesellshaften? . . Baulichkeiten zu vorübergehendem Zweck: Welcher Art ? . Wald? Torfmoore? . Diemen (Schober, Feimen, Miethen) ? . Schiffe? . Andere Gegenstände: Welche ? 5) Erwiesene Ursache des Brandes:

Blitstrahl, Explosion von Dampfkesseln, von Leuchtgas, anderen Gasen, Aether, Petroleum, Selbstentzündung von Stoffen ?

Ae A Es benachbarter Gebäude? Mangelhafte Feuerungsanlage? Fahrlässigkeit überhaupt? Im Umgang mit

Andere Ursahe? Welche ?

6) Ist wegen vorsäßlicher oder fahrlässiger Brandstiftung eine geritlihe Unters î itet ? D Witting Sea Bie, stiftung gerichtlihe Untersuchung eingeleitet

Annähernde obrigkeitliche Tare des Schadens, soweit sie möglich ist.

Versicherungssumme Betrag des dur Versicherung bei : i bei . öffentlichen Privat- öffentlichen Privat- Sozietäten | gesellschaften Sozietäten gesellschaften gedeckten Schadens

a, Durch den Brand angerihteter Sach schaden:

A.

Immobiliarschaden überhaupt2 \(. &.., bei gewerblichen Anlagen: hiervon auf Motoren Mobiltarschaden überhaupt? . s Hiervon kommen: auf B landwirthschaftliche Produkte, Viehbfutter Brennmaterialien N gewerbliche Rohmaterialien-Vorrätbe fertige und halbfertige Waaren . E Mobilien, Kleider, Wäsche, Betten, Haus- E Arbeitsmaschinen, Utensilien, Werkzeuge, Apparate, Geschirre, Wagen ;

b. Menschenbeschädigungen und -Verluste beim Brande: a, von den Brandbetroffenen : getödtet : E E meins verwundet: Kinder ? g. von der Rettungsmannschaft: getödtet? - 8) Weitere Mittheilungen:

Erwachsene: männl. Personen? ——— Erwachsene: männl, Personen ? —— = VELIVUNDET T tein

weibl. Personen ? —— WeIDL Werionen: t ————m=

E E Bestimmungen über die Ausfüllung der Zählkarten. Für jede Besißung, gleiviel ob sie aus mehreren oder nur aus einem Gebäude besteht, die von einem Brande betroffen und von demselben gänzli oder auch nur theilweise zerstört wird, ist von der Polizeibehörde des Orts (Stadt- oder Landgemeinde oder Gutsbezirk), in welchem die betreffende Besitung oder das betreffende Gebäude liegt, mögli bald nab dem Brande eine Zählkarte auszufüllen. T lese allgemeine Bestimmung gilt aub, wenn ein Brand mehrere Besitzungen zugleih beimsucht. Wenn eine Besißung innerhalb eines Kalenderjahres mehrmals von einem Brande heimgesucht wird, so ist für jeden Brand eine Zählkarte auszufüllen. Î Die Ausfüllung der Karten ges{bieht durch Beantwortung der vorgedruckten Fragen und zwar da, wo kein Platz zur Beant- wortung hinter leßteren gelassen ist, durch Unterstreihung der zutreffenden Worte der Fragen; bingegen da, wo Platz gelassen ist, dur tertliche bezw. ziffermäßige Auskunftsertheilung. - Die Fragen sind so gestellt, daß sie kaum einer Erläuterung bedürfen; folgende Bestimmungen zu beadten. Werden ein oder mehrere oder sämmtliche Gebäude einer Besitung vom Brande beimgesubt, so ist über - die svezielle Be- stimmung, Bauart, Immobiliarversicberung, Bewohnung u. \. w. jedes beschädigten Gebäudes (dem Vordruck gemäß) Auskunft zu geben, wobei alles auf dasjenige Gebäude Bezügliche, in welchem der Brand ausgebrochen ist, an erster Stelle zu nennen ist. Sollten in einer Besißung mehr als 5 Gebäude vom Feuer betroffen worden sein, so ist die Auskunft über das 6. und die folgenden Gebäude der Besitung auf einer Anlage zur Zählkarte zu geben. Unter „Baulichkeiten“ sind u. A, zu verstehen: Schuppen oder Hütten, wele während eines Baues zur Unterbringung des Materials oder als Obdach für die Arbeiter errichtet wurden; Ziegelöfen, welche nur für einen Brand bestimmt sind ; hölzerne tahrmarkts- oder Meßbuden u. \. w. zu vorübergehenden Zwecken. le Frage na der Bauart der Umfassungêwände ist dahin zu beantworten, ob leßtere massiv, von Fachwerk oder Riegelwand, von Holz, Lehm oder von Kalk-Pisé sind. Bei der Frage nach der Dacbbedeckung ist anzugeben, ob das Dach ein Metall-, e a Scbieferdach oder ein Steinpapp-, Scbindel- oder Strobdach, oder aber ein Strohdocken- oder Strobpupven- ah ift. Nur die erwiesenen Ursachen des Brandes sind anzugeben. Wenn es nicht alsbald nah dem Brande ges{ehen kann, so kann die betreffende Auskunft nacträglih hinzugefügt werden. Dasselbe gilt von der Angabe, ob wegen fahrlässiger oder vorsätlicher Brandstiftung eine geritlide Untersuchung eingeleitet ist. Auf den Schadennachweis ift besondere Sorgfalt zu verwenden; insbesondere sind die Schadensummen nach den im Vordruck untersciedenen Gegenständen thunlihst auseinander zu halten. Da, wo der Schaden versichert war, wird der Nachweis keine Schwierigkeiten verursawen Da, wo er nicht versichert. war, ist er wenigstens annähernd anzugeben, um erkennen zu können, welche Vermögentobjekte überhaupt dur Feuer vernichtet wurden. Die Angaben über dic Versicherungësumme sind nah dem Bordruck zu unterscheiden. Ebenso ist zu unterscheiden die Größe der Brandentshädigung dur die Versicherung bei öffentlichen Sozietäten und bei Privatgesellschaften. Es bandelt si aber weder darum, den durch den Brand erlittenen Schaden, noch die durch die Versicherung erhaltene Entschädigung jür jede einzelne Haushaltung festzustellen, sondern die Schadensumme hat sib auf sämmtlice, vom Brande heimgesuchten Haushaltungen zu beziehen, der durch Versicherung gedeckte Theil hiervon dagegen nur auf die versicherten Hausbaltungen dieser Art. Unter dem durch Versicherung gedeckten Theil ist stets nur die wirkli gezahlte Entshädiaung, niemals die Versicberungésumme zu verstehen.

Wenn sonst noch wichtige Vorgänge beim Brande stattgefunden haben, so sind dieselben unter der Rubrik „Weitere Mit- theilungen“ zu berichten. -

Die Zählkarten über die Brände in kreis- und amtserempten Orten sind nach Jahress{luß direkt an das Königliche statistische Bureau in Berlin, Lindenstraße 28, einzusenden, während die Karten über Brände in nit kreis- und amtêeremten Orten an das Königliche Landrathsamt (Amt, Oberamt) und von diesem, erst nach genaue: Prüfung, dem genannten Bureau zuzustellen E E ist für die weitere Verarbeitung der Karten und die jährlide Veröffentlihung der Resultate mit Auf- rag ver?eden.

11) Von dem nämlichen Bureau sind auch die Formulare der Zäblkarten zu verlangen.

1)

nur zur Erzielung möglichst vergleibbarer Angaben sind

Personalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen undVerseßungen. Im aktivenHeere. Mainau, 12. Juli. Riesen, Hauptm. u. Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. Nr. 1, zum Majoc, Herford,

r. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Battr. Chef, Beh,

Ae ta. und Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. Nr. 3 zum Major, v. Davans, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm. und Battr. Chef, Reineck, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-Art. Nr. 4, zum Major, Hube I., Pr. L. von demf. Regt., zum Hauptm. und Battr. Chef, Carp, Sec. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 22, Zeiß, Pfingsthorn, Sec. Lts. vom Feld-Art. Regt. Nr. 26, zu Pr. Lts. befördert. v. Fassong, Oberst à la suite des 1. Garde- Feld-Art. Regts. und Commandeur der 3. Feld-Art. Brig., zum Mit- glied der Prüf. Kemmission für Hauptl. und Pr. Lts. der Art. er- nannt. Schoen, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. Nr. 1, à la snite des Regts. gestellt. Edler von der Planit, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld-Art. Regt. Nr. 4, in das Feld-Art. Regt. Nr. 1, Gericke, Hauptm. u Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. Nr. 6, unter Beförderung zum Major, als etatsm. Stabsoffiz. in das Feld-Art. Regt. Nr. 20, verseßt. Kunik, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. Nr. 6, à la snite des Reats. gestellt. Görges, Sec. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 10, unter Beförderung zum Pr. Lt. und Verseßung in das Feld-Art. Negt. Nr. 3, als Adjut. zur 2. Feld-Art. Brig. kommandirt. J a- cobi, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-Art. Regt. Nr. 11, unter Beförd. zum Maj., als etatsm. Stabsoffiz. in das Feld-Art. Regt. Nr. 18, Jaegerschmid, Pr. Lt. à la tnite des Feld-Art. Regts. Nr. 14, unter Entb. von seinem Kommdo. als Adjut. bei der 2. Feld- Art. Brig. und unter Beförder. zum Hauptm. und Battr. Chef, in das Feld-Art. Regt. Nr. 6, Walbaum v. Traubit, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. vom Feld-Art. Regt. Nr. 20, als Abtheil. Commandeur in das Feld-Art. Reat. Nr. 7, Vassoll, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 22, unter Beförder. zum Hauptm. und Battr. Chef in das Feld-Art. Regt. Nr. 11, Klein 11, Sec. Lt. vom Feld-Art. Nr. 23, unter Beförder. zum Pr. Lt. in das Feld-Art, Regt. Nr. 4, Boehmer, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 26, unter Beförder. zum Hauptm. und Battr. Chef in das Feld-Art. Regt. Nr. 30, Kos, Pr. Lt. vom Feld-Art. Nr. 26, in das Feld- Art. Negt. Nr. 1 verseßt. Liebig, Pr. Lt. à la suite des Fuß-Art. Regts. Nr. 2 und Direktions-Assist. bei den techn. Instituten der Art., zum Hauptm. befördert. Schbwarßkopff, Pr. Lt. à la suite des Garde-Fuß-Art. Regts., unter Beförder. zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Fuß-Art. Regt. Nr. 3, Kempf, Sec. Lt. vom Fuß- Art. Regt. Nr. 9, unter Beförder. zum Pr, Lt., in das Fuß-Art. Regt. Nr. 1 verseßt. Hugershoff, Pr. Lt. vom Feld-Art. Regt. Nr. 25, unter Bela}. in seinem Kommando zur Dienstleist. bei der Milit. Intend., dem Regt. aggregirt. Hahn I, Sec. Lt. vom Feld- Art. Regt. Nr. 25, zum Pr. Lt. befördert. Frhr. v. Zedliß-Leipe, Sec. Lt. à la suite des Drag. Regts. Nr. 4, als außeretatsmäß. Sec. Lt. in das Feld-Art. Regt. Nr. 5 einrangirt. 14. Juli. Frhr. v. Seckendorff, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 114, dem Regiment, unter Beförderung zum Hauptmann, aggregirt. Finner, Sec. Lt. von demselben Regiment, zum Pr. Lt. befördert.

Fm Beurlaubtenstande. Mainau, 12, Juli. Kray, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 2, Kasten, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 80, Beines, Stock, Sec. Lts. von der Res. des Feld-Art. Regts. Nr. 15, zu Pr. Ls, Klose, Sec. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 16, Jordan, Ulri, Sec. Lts. von der Landw. Fuß-Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 36, Dreyer, Sec. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 66, zu Pr. Lts. befördert. .

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere. Mainau, 12, Juli. Grangé, Sec. Lt. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 6, der Abs- schied bewilligt. Bad Gastein, 19. Juli. v. Pannewiß, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 46, der Abschied bewilligt. i

Fm Beurlaubtenstande. Mainau, 12, Juli. Cber- hardt, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats, Landw. Regts. Nr. 74, Aull, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 118, Simon, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 128, mit der Landw. Armece-Unif., La n ge, Sec. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 10, der Abschied bewilligt. Klingebeil, Sec. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 84, der Abschied ertheilt.

Nichtamtli®zes. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 27. Juli. Die vereinigten Aus- üsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen, für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen hatten heute eine Sißung.

Der Kaiserliche Botschafter am Königlich italienischen Hofe, von Keudell, hat Nom mit Urlaub rerlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt als interimistisher Ge- schäfisträger der Legations-Rath von Derenthall.

Als Aerzte haben \sich niedergelassen die Herren Dr, Zoerner in Vaethen, Dr. Kleinkneht in Egeln, Haase in Niedermarsberg, Dr. Hennece in A.tenhundem, Dr, Schneider in Attendorn, Dr. Aug. Willems in Meckenheim.

Baden. Karlsruhe, 25. Juli. Der Großherzog hat heute früh die Residenz verlassen, um sich nach St. Moriß im Engadin zu begeben.

Elsaß-Lothringen. Straßbura, 25. Juli. (Els, Lthr. Ztg.) Am Sonnabend, Abends 8 Uhr 28 Minuten, trafen mit dem Schnellzug, von Paris kommend, die russischen Groß- fürsten Paul und Sergius hier ein. Die Großfürsten, welche in cinem Salonwagen reisten, sticgen auf dem mitt- leren Perron aus und begaben sih in die Bahnhoférestaura- tion, woselbst ein Diner genommen wurde. Zur Begrüßung der Großfürsten hatte sih der Statthalter in russischer General6uniform nah dem Bahnhof begeben. Um 9 Uhr 6 Minuten seßten die Großfürsten ihre Reise über Kehl nach München fort. Jm Etatsjahre 1880/81 kamen im Bereiche der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern, wie die „Gem. Ztg.“ mittheilt, in Elsaß-Lothringen folgende Brutto einnahmen zur Erhebung und Berechnung. I. Für Rechnung des Reiches: Zölle 10595 865 M (+ 2 051 369 M gegenüber dem Vorjahr). Salzsteuer 1 164 166 (— 99 009 M). Tabaksteuer 790 521 M (4+ 632019 M). Branntweinsteuer 279595 F (+4 33 224 M). Uebergangs- abgabe von Branntwein 67 473 #( (— 12205 0). Aus- gleihungsabgabe für den aus Luxemburg eingehenden Brannt- wein 1178 M (— 7 M). Spielkartenstempel 6443 M (4+ 3104 M). Nadhsteuer für Spielkarten 20 M (— 3988 M). Summa I. 12905 261 M (-+ 2604507 M4). 11, Für Rechnung von Elsaß: Lothringen. a. Aus der Zoll- und Steuerverwaltung. Kontrolgebühr von Salz 13 650 s r 1293 „(). Niederlagegeld 2429 M (+4+- 229 1). Wein- teuer 725 598 M (— 863 102 M). Biersteuer 2171 738 M (4- 424 560 M). Uebergangeabgabe von Bier 304 114 (+ 70 237 M). Lizenzgeblihren: a, Nach der älten Geseh- Ua 2

gebung 79 502 M (— 76 945 M). b. Nah dem Geseß vom 5. Mai 1880 1 673 580 Æ (+ 1673580 #). Stempel- ebühren von den Steuer- und Oktroibezettelungen 114871 Æ + 1274 M). Strafgelder aus Zoll- und Steuerprozessen 55 875 M (+ 13 828 A6). Verschiedene Einnahmen 70 070 (+ 6968 46). Summa lla. 5 211427 # (+ 1251 922 M). b. Aus der Enregistrementsverwaltung. Eigentliche Enregistre- mentsgebühren und Strafen 6 826 144 # (+ 5402 M4). Ge- rihtsshreibereigebühren 13 456 # L 30389 M), Hypo- thekengebühren, eins{chl. der Salarien 256 730 f (— 438 #), Siegelgebühren 341 f (+ 198 #). Stempelgefälle, einschl. der Reisepässe und Jagderlaubnißscheine und der Strafen aus den Stempelvisaregistern 1 119 252 (— 112456 Æ). Er- trägnisse aus erblosen Hinterlassenshaften, Vakantmassen, sequestrirten Gütern, aus gerihtlih eingezogenen, herrenlosen und Fundgegenständen und aus Renten 8521 (+ 3094 #4). Gerichtlihe Strafen, Gebühren und Kosten : a, Strafen 33 284 46 (+ 7414 M). b. Gerichtskosten und zwar: 1) Gebühren 684469 F, 2) erstattete Auslagen in Straf- und Civilsachen 188 639 H (—+ 515 319 #». Ein- nahmen aus dem Verfahren vor den Bezirksräthen und dem Kaiserlihen Rath. 327 # (— 941 4). Verschiedene Ein- nahmen 12 807 «4 (— 5899 4). Summe Il[b. 9 143 970 (+ 381 304 A6). Jm Ganzen 27 260 658 4 (+ 4 237 733 MÆ). Die Mehreinnahmen bei den Zöllen und bei der Tabak- steuer sind auf die eingetretenen Aenderungen der be- züglichen Reichsgeseße zurückzuführen. Der Ausfall bei der Weinsteuer beruht, abgeschen von der un- ergiebigen Weinernte, hauptsächlih darauf, daß vom 1. Juli 1880 ab die Steuer für Traubenwein auf die Hälfte ermäßigt worden ist. Die Mehreinnahme an Biersteuer steht eben- falls mit den geringen Weinernten der beiden leßten Fahre in Zusammenhang. Hinsichtlih der Gerichtskosten ist zu beachten, daß dieselben in Civilsachen erst vom 1, Oktober 1879 ab bei der Enregistrementsverwaltung verrehnet werden. Obige Bruttoeinnahmen verringern sich um den Betrag der nachverzeihneten Steuervergütungen: Ausfuhrvergütung für Tabak 1103 # (— 17375 #6); Ausfuhrvergütung für Branntwein 3037 #6 (— 2269 4); Vergütung für zu ge- werblihen Zwecken denaturirten Branntwein 467 (+ 467 M); Ausfuhrvergütung für Bier 632606 M (+ 79 694 M).

Oesterreich-Ungarn. Wien, 25. Juli. Der Kaiser wird, wie, die Mittheilung hiesiger Blätter bestätigend, das in Miskolcz erscheinende Lokalblatt meldet, am 10. Septenber dort eintreffen und 8 bis 10 Tage dort verweilen. Jn der Vegleitung des Monarchen werden sih die Erzherzoge Kron- prinz Rudolf, Albrecht und Josef befinden. 5

26. Juli. (W. T. B.) Der Herzog Augu st von Coburg ist gestorben. j i

27. Juli. (W. T. B.). Die „Wiener Zeitung“ mel- det: Der Kaiserhat den Abt Ganglbauer am Benediktiner- stifte zu Kremsmünster zum Erzbischof von Wien ernannt.

Salzburg, 25. Juli. Der Kaiser wird, wie man der „Pr.“ von hier meldet, am 3. August zum Besuche des Kron- prinzlihen Paares hier eintreffen.

Agram, 25. Juli, Die „Agramer Zeitung“ meldet: Die Landesregierung übernahm gestern und heute von der Grenzregierung sämmtliche über 4 Millionen betragenden Fonds, einschließlih des Jnvestitions-Fonds.

GroFbritannien und Jrland. London, 25. Juli. Betreffs der in Liverpool entdeckten Höllenmaschinen be- richtet die „Allg. C.“ weiter noh: „Die Zoll behörden und die Polizei von Liverpool waren schon seit längerer Zeit benach- richtigt, daß ein ziemlich bedeutender Handel mit Spreng- stoffen von den Vereinigten Staaten nah England getrieben werde und bestimmtcre Anzeigen veranlaßten scharje Aufficht zu üben. Man wußte, daß mit einem der größeren Dampfer mit Dynamit gefüllte Höllenmaschinen gclandet werden würden, Verschiedene Schiffe wurden daraufhin sehr scharf durch: sucht, ohne daß man etwas fand, Bei Ankunst der „Malta“ von der Cunard Linie erregte ein Theil der La- dung Verdacht, namentlih eine Konsignation von Cement in Barreln, auf deren Versendung nah England das Sprüch- wort von Kohleneinfuhr nach Cardiff Anwendung findet. Man beschloß, diese Fässer garz in der Stille zu untersuchen, und dies geshah Mitternachts. Eine Anzahl Fässer ergab nichts Verdächtiges, dann aber fand man in einem asse 6 Kisthen, und diese enthielten sauber gearbeitete Maschinen mit einem Uhrwerke und einer Masse, welche nah näherer Unter- suchung als Dynamit erkannt wurde. Eine Maschine wurde ent- laden, und es ergab si, daß das Uhrwerk nach sechs Stunden abläuft und dann eine Feder losläßt, welche eine Zündmasse zum Platen bringt, wodur das Dynamit entzündet wird, Einige Tage, nachdem diese Entdeckung gemacht war , traf der „Bavarian““ von der Leyland Linie mit Vieh ein. Auch an Bord dieses Dampfers fanden sich Fässer mit Cement und eines enthielt sets solhe Maschinen, jede mit 3 Pfund Dyna- mit geladen. Die Fässer, welhe die Maschinen enthielten, waren mit einem s\{hwarzen Kreuze gezeihnet. Fn einen der Fässer soll cine Faktura mit dem Namen O'’Donovan Rossa gefunden sein, dem bekannten Redacteur eincs irischen revo- lutionären Blattes in New-York. Möglicherweise ist das nur eine Kriegslist der Absender. Jedenfalls hat man bis jegt keine Spur von dem Absender und Adressaten dieser mörde- rishen Jnstrumente.“ . .

Jm Phönixpark zu Dublin wurde am Sonntag eine vor der Landliga organisirte Kundgebung abgehalten, die den Zweck haben solite, der Sympathie der irischen Kaupt- stadt mit der Liga öffentlich Ausdruck zu geben. Jn dieser Hinsicht erwies sich dieselbe aber, wie die „A. Corr.“ bemerkt, als ein Fiasko. Die städtishen Gewerke leisteten der Auf- forderung der Liga, sich an der Kundgebung zu betheiligen, keine Folge, und an dem Aufzuge betheiligten sich niht mehr als 3000 Personen. Die Zahl der Schaulustigen wurde durch einen heftigen Playregen wesentlih vermindert, Die Kund- gebung, für welche die Behörden die umfassendsten Vorsichts- maßregeln getroffen hatten, verlief ohne Ruhestörungen.

(A. C.) Der Cobden: Klub hat beschlossen, dieses Jahr nicht sein jährliches Festessen zu geben. „Es ist schwie- rig“, schreibt der „Observer“, „die Sclußfolgerung zu ver- meiden, daß die Ursache, warum Mr. T. B. Potter den Klub nit eingeladen hat, zu Ehren des Freihandels zusammcn zu speisen, die ist, daß er weiß, daß seine Einladungen kein sehr herzlihes Entgegenkommen finden dürften. Es ist bedeutungs- voll, daß in der jüngsten Jahresversammlung des Klubs die

h:rvorragendsten Apostel des Freihandels durch ihre Ab- wesenheit glänzten. Selbst Sir Louís Mallet war nicht zu- geaen und begnügte fich damit, einen Brief zu senden, in welhem er seine Meinung verzeihnete, daß der Cob- den - Klub dazu bestimmt sei, der Sammelpunkt der Vertheidigung des Freihandels im Falle eines wirkiihen An- griffs gegen seine Prinzipien zu sein. Kein vernünftiger Mann träumt indeß davon, den Freihandel ais ein abstraktes Prinzip anzugreifen. Was Männer von Vernunft zu zweifeln beginnen, ist niht, ob der Freihandel gesund in der Theorie sei, sondern ob irgend eine Nation es wagen kann, seine eigenen Märkte aufzushließen, wenn andere Nationen ihre Märkte gegen deren Erzeugnisse {ließen. Wir fangen that- sählich an, den Kardinalgrundsaz des Cobden-Clubs zu be- zweifeln, daß der Freihandel wie die Dogmen der katholischen Kirche quod semper, quod ubique, quod ab omnibus ift.“

Ueber den vom 14. bis 19. Fuli in London gehaltenen sozial-revolutionären Kongreß erstattet ein in London erscheinendes soziales Blatt folgenden vorläufigen Bericht : An- wesend waren 45 Delegirte mit 80 Mandaten. Dieselben ver- traten 59 Föderationen, 320 Seftionen. Folgende Länder waren vertreten : Deutschland, Desterreih-Ungarn, Schweiz, Frankreih, Belgien, Niederlande, Spanien, Ftalien, Rußland, England, Serbien, Türkei, Egyoten, Mexiko und Amerika. Als Programm wurde die soziale Revolution aufgestellt. Man einigte sich auf den Namen Fnter- nationale Arbeitera\sociation. Alle Anträge über Prinzipien- fragen wurden nur diskutirt, gelangten indeß nicht zur Ab- stimmung. Sämmtliche Vorschläge zur Förderung der Re- volution wurden einstimmig angenommen. Der Kongreß ge- staltete sih in jeder Beziehung zu einem bemerkenswerthen Förderungsmittel für die sozialrevolutionäre Bewegung. Die „Daily News“ ist ermäthhtigt, mitzutheilen, daß dieser re- volutionäre Kongreß in keinem Zusammenhange mit dem jüngst in Zürich verbotenen Kongresse steht, betreffs dessen Verbots die schweizer Sozialisten von dem Kantonalrath an den Bun- desrath appellirt R

König Kalakaua, der Beherrscher der Sandwichsinseln, verabschiedete sich gestern von dem Prinzen und der Prinzessin von Wales und trat mit seinem Gefolge die Reise nah Brüssel an. Auf den Shetlandinseln wüthete am 21. ds. ein ungewöhnlih heftiger Sturm, während dessen 11 izisherböte zu Grunde gingen und deren Mannschaften, im Ganzen 63 Personen, ein Wellengrab fanden. Das Freiwilligenlager und Preisschießen inWimbledon wurde am Sonnabend geschlossen. Die Prinzessin von Wales vertheilte die Preise an die besten Shüßen. Am Abend gab der Lordmayor den Commandeurs der Londoner Freiwilligen- Regimenter ein Festmahl in dem egyptishen Salon des Man- sion House. Unter den Ehrengästen befand sich auch der Herzog von Cambridge, der in Beanwortung des Toastes auf „Heer und Flotte“ in einer längeren Rede den Freiwilligen ein glänzendes Zeugniß der Tüchtigkeit ausstellte und hervor- hob, daß dieselbe nicht eine Nationalgarde, sondern cine nationale Armee, die mit der Politik nihts zu thun haben, bilden. Nach dem foeben veröffentlichten Resultat der leßten Volkszäh- lung beträgt die Bevölkerung der City von London, die sih nur während des Tages in diesem Staditheile aufhält, 260 670 Personen, während die Bevölkerung, die sich in der City auh des Nachts aufhält, nah der am 4. April vorgenommenen Zählung sih auf 50 526 Personen beläuft. Die Tagesbevöl- kerung der City zeigt gegen 1871 cine Zunahme von 40011 Personen, die Nachtbevölkerung dagegen eine Abnahme von 24 371 Personen. Der Straßenverkehr im Jahre 1881 belief sich für einen Tag von 16 Stunden auf 739 640 Personen, gegen 589 468 in 1866, oder eine Zunahme von 59 896 Per- jonen, und der Werth des steuerbaren Eigenthums ist von 2109 935 Pfd. St in 1866 auf 3 537 551 Pfd. St. in 1881, also um runde 11/, Millionen Pfd. St. gestiegen.

26. Juli. (W. T. B.) Jn der heutigen Sibung des Unterhauses erklärte der Unter-Staatssekretär Dilke, nah den Berichten des britishen Vertreters in Teheran sei das Gerücht von einer Annexion Khokands durch Rußland unbegründet. - Die Frage, ob England bei etwaigen Verhand- lungen in Betreff einer neuen russish-persishen Grenzab- \teckung vertreten sein solle, werde erwogen; doch würden solche Unterhandlungen, wie die Regierung höre, erst nah vielen Monaten stattfinden. Frankreih und Holland hätten in eine Konferenz über die gegen englishe Schiffer verübten Defraudationen gewilligt; Belgiens Antwort stehe noch aus. Das Haus zog sodann den Bericht über die irishe Landbill in Erwägung. S

Der Vizekönig von ZJndien telegraphirt unterm gestrigen Datum, laut Nachricht aus Kandahar vom 22. d. habe Ajub Khan, der bis auf zwei Tagemärschhe von Helmund M, Friédensunterhandlungen mit dem Emir an- geknüpft. N

Aus Pretoria wird dem Reutershen Büreau unterm 23. ds. gemeldet: „Jn den Unterhandlungen zwischen den Mirgliedern der Königlichen Kommission und den Boernfsührern ist infolge der Weigerung der ersteren M. Buyskes, der von der Boern-Regierung zu cinem Mitglied des Comités über Finanzangelegenheiten ernannt worden, als ihren Kollegen zu betrachten, eine Unterbrehung einge- treten. Die VBoernführer haben eine Entschuldigung ver- langt und weigern sich, den Königlihen Kommissär zu begegnen, welhe je! Privatjizungen abhalten. Cs heißt, daß weitere Abänderungen an der Konvention angenowmen werden würdez2. Ueber die Verschleppung in der Regelung der Angelegenheit:n wird von allen Klafjen aroße Unzusriedenheit ausgedrückdt. Sir Evelyn Wood hat in Erwiderung der Vorstellungen einer Loyalisten-Deputation er- klärt, daß besondere Abmachungen getroffen werden würden, durch welhe den Boern nicht gestattet sein werde. Geseße für die Eingeborenen ohne die Zustimmung des britischen Residen- ten zu geben. Der Prozeß gegen die Mörder des Kapitäns Elliot hat seinen Abschluß gefunden. Die Geschworenen, welche aus aht Holländern und einem Engländer bestanden, gaben ein Verdikt auf Nicht)huldig ab.“

Fraukreih. Paris, 2. Juli. (W. T. B.) Jm Senate erklärte heute bei der Diskussion über das Budget für Algier Jules Ferry auf desfallsige Anregung von Sainte Croix, Bou Amema sei in die Wüste zurücgewichen, die Grenze sei in besseren Verhältnissen. Jede Beunruhigung sei ungerehtfertigt. Die Aufgabe dcs Parlaments sei es, die Panik zu heben, indem es dem Lande sage, daß es Vertrauen haben dürfe. Der Senat nahm das Budget für Algier und dasjenige des Krieges an und «ing mit 214 gegen 201 Stim- men einfach zur Tagesordnung über.

Jn der Deputirtenkammer erklärte Jules Ferry