1881 / 175 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jul 1881 18:00:01 GMT) scan diff

8. 10. Für Rindvieh, welches auf Märkte innerhalb der im §. 5 bezeichneten Kreise zum Zweck des Verkaufs aufgetrieben wird und in einem anderen Kreise als dem- jenigen des Marktortes seinen Standort hat, darf die Zulässig- keit der Verladung auf der Eisenbahn von dem Landrath des Standorts im Voraus bescheinigt werden. Dieselbe is in diesem Tate auf dem für das Rindvieh ausgestellten Ur-

1ngs-Atteste zu vermerken und darf demnächst der vorge- schriebene Erlaubnißshein von dem Landrath des Marktorts ausgefertigt werden. Bleibt das Vieh unverkauft, so hat der Besißer des Ursprungs-Attestes binnen 24 Stunden nach der Rückkehr des Thieres dem Ortsvorstande odex Vieh-Revisor, welcher dasselbe ausgestellt hat (8. 12), zur Berichtigung des Viehregisters zurückzureihen. Dieser hat demnächst das Attest dem Amtsvorsteher zur Aufbewahrung zu übersenden (8. 23).

sprungs

IIl, Hornbrandzeichen.

8. 11. Jedes Rind, welches auf der Eisenbahn ver- sendet werden soll, mit Ausnahme der Kälber unter 4 Monaten, und zu dessen Verladung nach den vorstehenden Bestimmungen ein Erlaubnißschein erforderlih wird, ist mit einem Brandzeichen auf dem rechten Horn, bei dessen Fehlen auf dem linken zu versehen, welches den Anfangsbuchstaben des Kreises, aus welhem das Rind herstammt, sowie die

Nummer angiebt, unter welcher dasselbe in dem Erlaubniß- schein Me und aufgeführt ist. Fehlen beide Hörner, so kann auch das Brandzeichen fortfallen, jedoch ijt dann dieser Mangel in dem Erlaubniß- Jhein zu bemerken. Das Brandzeichen kann unmittelbar vor der Verladung von dem dieselbe beaufsihtigenden Thierarzt dem Rinde auf- gedrückt werden. IV. Rindvieh-Kontrole.

g. 12. Jn den Kreisen Poln.-Wartenberg und Namslau (und zwar in leßterem in den Amtsbezirken Drophkau, Brzezinke, Skorishau, Groß-Butschkau, Buchelsdorf, Groß- N Lorzendorf, Reichen, Strehliß und Wallendorf) ind nah dem anliegenden Formular U. für jeden Guts-, Gemeinde- und Stadtbezirk Rindvieh-Regifter in zwei Exemplaren anzulegen. Die Formulare werden kostenfrei verabfolgt. /

8. 13. Diese Register haben die Orts- und Gutsvorsteher auszustellen und Sa den folgenden Vorschriften zu führen; den Amtsvorstehern, welche das zweite Exemplax verwahren, liegt im Bereich der Amtsbezirke die Prüfung und Feststellung der Register ob.

Wo die Ortsvorstände der deutschen Sprache niht mächtig, oder sonst nah dem Urth.il der Aufsichtsbehörde nit völlig befähigt sind, hat die Anstellung von Vieh-Revisoren zu er- folgen, welche vom Landrath ernannt verden.

8. 14. Jn die Register ist nah Anleitung des Formu- lars der gesammte Rindviehbestand eines jeden Vieh haltenden Gemeindemitgliedes einzutragen, desgleihen jeder Ab- und Zugang unter Beifügung des Namens und Wohnortes des Käufers oder Erwerbers, insofern der Kauf oder die Erwer- bung, resp. der Verkauf niht auf Märkten geschieht, was in den Registern zu vermerken ist. Erfolgt der Abgang dur Tod des Thieres, so ist dies gleichfalls zu vermerken.

Ebenso ist in die Register einzutragen, wenn für das be- treffende Thier ein Ursprungsattest (cfr. §. 19 sequ.) aus- gestellt wird.

§. 15. Jeder Vieh haltende Wirth i} verpflichtet, alle Veränderungen in seinem Viehstande dem Ortsvorstande resp. Vieh-Revisor innerhalb 24 Stunden zur Anzeige zu bringen. Dieser hat allwöchentlich dem Amtsvorsteher die Veränderung zur Kenntniß zu bringen, welher das in seinem Besiß be- sindliche Register hiernach berichtet.

Kälber sind spätestens vier Wochen nah der Geburt an- zumelden. :

F. 16. Die Führung der Register von Seiten der Orts- vorstände resp. der angestellten Revisoren auf dem Lande unter- liegt der Ueberwachung durch die Amtsvorsteher, welche zur Unterstüßung in dieser Thätigkeit die Gensd'armen des Bezirks requiriren dürfen, sowie überall der außerordentlichen Revision der Grenz- und Kreié-Thierärzte, der Letteren bei Gelegenheit ihrer Dienstreisen. Jede stattgehabte Revision ist im e u vermerken. Die Grenzbeamten sind berechtigt, von den

iehregistern Einsicht zu nehmen und Revisionen abzuhalten. ___§. 17, Jn allen Stadt-, Guts- und Gemeindebezirken, in welchen Rindviehregister geführt werden, sind von den dort angesessenen Schlähtern und Viehhändlern Viehbücher zu füh- ren, in welche jedes von ihnen angefaufte, zum Schlachten be- stimmte oder in ihren Stall eingestellte Rind von ihnen einzu- tragen ist. Binnen 24 Stunden na bewirkter Einstellung in einen Revisionsbezirk ist dem Ortsvorstande resp. Vieh-Revisor unter Ueberreihung der Ursprungeatteste oder sonstigen Legitimationsscheine davon Anzeige zu machen, ebenso ist ihm in derselben Frist die erfolgte Shlachtung oder der Wieder- verkauf anzuzeigen. __ Diese Viehbücher unterliegen ebenfalls der Revision der im §. 16 bezeihneten Beamten. Es g. 18. Für den Bereich der der Grenze naheliegenden Distrikte bleibt vorbehalten, wenn die dahin gehörigen Orte überwiegend aus isolirt belegenen Gehösten (Ausbauten) bestehen, die Anlegung besonderer Viehbücher für jede Vieh haltende Besizung neben dem gemeinschastlihen Viehregister anzuordnen. __ Ebenso wird die Anordnung vorbehalten, daß in den- selben Bezirken sich die Amtsvorsteher die Ab: und Zu- gänge von Rindvieh behuss besserer Kontrole gegenseitig mittheilen. I

Ÿ, A IENSROLEONO

Transport von Rindvieh auf Landwegen.

8. 19. N der Zone, binnen welher nah vor- stehenden Bestimmungen O EReE anzulegen sind, muß Jeder, welcher Rindvieh (ausschließlich von Kälbern unter 4 Monaten bis zur hervortretenden Hornbildung) über die Grenze einer Stadt- oder Dorffeldmark treibt, ein nah dem Formular 111, ausgefertigtes Ursprungsattest besißen, also auch dann, wenn Rindvieh von außerhalb der Zone in dieselbe eintritt. Diese Atteste, welche die Ortsvorstände, resp. Vieh- Revisoren in deutscher Sprache zu entwerfen und mit Siegel und Unterschrift zu versehen haben, bestätigen die Amtsvorsteher ihrem ganzen Jnhalt nah ebenfalls +mit Siegel und Unter- \{rift. Den Lehteren ist vorbehalten, in einzelnen Fällen vor Ne, Bestätigung die Vorprüfung durch den Gensd'armen zu verlangen.

H e Formulare werden kostenfrei verabfolgt und unter- liegt deren Verwendung der Kontrole.

5. 20. Für Rindvieh, welhes auf Märkten aufgetrieben

Ursprungsatteste erforderlih und selbe am Markt zugleih seinen S! Die Ursprungzzatteste sind unter Angabe des Trans- porteurs und Zwecks, und mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 8 Tagen auszustellen. Dieselben können bis zur Gültigfeitsdauer von 6 Monaten und unter der Form vonKollektiv- Attesten ertheilt werden, wenn das Rindvieh zu Arbeits-, Züch- tungs- oder Weidezwecken über die Grenzen der Dorf- oder Stadt- feldmark geführt wird. Dort, wo es üblich ist, Rindvieh zu Feldarbeits- und sonstigen Spanndiensten zu benutzen, bleibt vorbehalten, die Bestimmungen, für solche Fälle Ursprungs- Atteste zu erfordern, vollständig außer Kraft zu seßen. §8.22. Für den Bereich der an der Grenze mit Rußland nahe liegenden Bezirke bleibt die Anordnung vorbehalten, daß alles Rindvieh, welches außerhalb der Dorflage betroffen wird, gsatteste (8. 21) zu legitimiren sei.

. 23. Jm Falle des Ankaufs eines Rindes und dessen Einstellung in einen Revisionsbezirk, sowie des beab- sihtigten, aber unterbliebenen Verkaufs auf Märkten muß das ausgestellte Ursprungsattest innerhalb vierundzwanzig Stunden nah der Ankunft, beziehentlich Rückehr des Thieres dem Ortsvorstande resp. Revisor zur Berichtigung des Viehregistcrs ausgehändigt resp. zurückgegeben werden. Atteste dem Amtsvorsteher zur Aufbewahrung zu überreichen. 4s C ahre ar E Le Ablauf are Jahres erfolgen.

e Atteste sind nur dann gültig, wenn die darin bezeichnete Frist nicht abgelaufen ist. G es Zur Nachtzeit und zwar in den Monaten vom | is 1. April von Abends 9 Uhr bis früh 5 Uhr und in den übrigen Monaten von Abends 10 Uhr bis früh 4 Uhr ist in der Zone, in welcher die Rindviehkontrole ein- gesührt ift, jeder Transport von Rindvieh über die Feldmark- grenze auf Landwegen verboten. i i Alle vorstehend den Amtsvorstehern übertragenen dienstlihen Geschäfte liegen in den Städten den städtischen Polizeibehörden ob.

Vorstehende Anordnung tritt mit dem 1. August 1881

war auch dann, wenn das- tandort hat.

Formular T.

S ¿A wird die Erlaubniß ertheilt, die nachstehend bezeichneten Stück Rindvieh, welhe in dem Viehreccter Von

. . unter Nr. . . . eingetragen sind, und zwar:

r ist das Geschleht, Farbe und Abzeichen na alt des Ursprungsattestes, sowie das Hornbrand- Eventuell hat das leßtere der

iden einzutragen. die Verladung überwachende Thierarzt nachzutragen.)

durch Ursprun 8. 23

E auf der Eisenbahnstation . .. . , zur Weiterbeförderung zu

1 n. Zugleih wird bescheinigt, daß das vorbezeihn Vieh die leßten vier Wochen im Kreise G L dae Die Verladung hat unter Kontrole des . . . . stattzufinden und wird erst dann zulässig, nahdem von diesem das unten stehende Attest ausgestellt worden ist.

Der vorstehende Erlaubnißschein verliert mit dem . seine Gültigkeit, so daß bis zu diesem Tage die Verladung erfolgt sein muß.

s D. 88

(L. 8.) Der Landrath.

Daß die Thiere, auf welche si der vorstehende Erlaubniß- schein bezieht, am heutigen Tage, als am Tage der Verladung, von mix untersuht, und einer ansteckenden Krankheit nicht

worden sind, bescheinigt.

‘Der Grenz-(Kreis-) Thierarzt.

Daß die Verladung auf Station . N l : erfolgt, unter Nummer . . Kontrole eingetragen und die Thiere von einer anderen Eisen- bahnstation niht übernommen worden sind, bescheinigt.

Der Stations-Vorstand.

. . _. gestanden hat.

Dieser hat die

verdächtig befunden

Zuwiderhandlungen unterliegen den Bestimmungen des

F. 328 des Strafgeseßbbuches und des Reichsgeseßes vom 21. Mai 1878 (Neichsges. Bl. S. 95). Breslau, den 12. Juli 1881.

Königlicher Regierungs-Präsident.

Eisenbahn am

von Juncker.

Rindvieh-Register Formular II.

für Gemeinde Amtsbezirk

Aufgestellt am :

Bestätigt am . . ten Der Amtsvorsteher.

Namen und Stand des Besißers.

Ursprungs-Zeugniß.

(Ocbse, Kuh, Stärke Farbe und Abzeichen.

Roth, weißer Bau, weiße Füße t Vorderfüße weiß, weiße Flecke auf der

Dunkelgrau mit weißem Kopf Hellgrau mit kürzerem retseitigem Horn Schwarz mit weißem K

Gerlacsdorf

Datum |

S E i S, Bemerkungen Von wem und woher An wen und wohin

6./10. 78, } Verkauft an Mut in Pleß

Von Peter aus Landsberg Auf dem Markt in Beuthen Von C. Müller aus Neugut

Î - Gesc{lachtet Beim Besitzer geboren

(Die vorstehenden Ausfüllungen sind Beispiele für die vorzunehmenden Eintragun _vorsi Y [lungen 5 ; en, Anm.: Jeder Besißer erhält eine Nummer mit römischer Zahl und mindestens eine Seite. Es ie Beschreibung in Kolonne „Farbe und Abzeichen“ muß möglichst genau sein, Die Bezeichnungen roth, weiß u. \. w, genügen nicht.

Die Zugänge werden ohne Unterbrechung der fortlaufenden Nummern in den ersten Kolonnen näher bezeichnet.

UxPprunas-Aitzitt Formular III.

Gültig auf Tage für den Transport von

zum (Markt u. #, w.). Name, Stand und Wohnort

des Empfängers. Bemerkungen.

Nummer registers. |

und Abzeichen.

Es wird hiermit bescheinigt, daß -die vorbezeichneten .

Rindvieh während der leßten vier Wochen am hiesigen O standen haben. s esigen Vrte ge-

88 Der Semeido- (Guts-) Vorsteher (Vieh-Revisor)

Die Niwtigkeit bestätigt den . . ten

Bekanntmachung für Scefahrer.

gust beginnt in der ur drew ste SEtfserpräsung lur qroße Fahrt.

Die Anmeldungen sind an den Königlichen Navigationsl Pheiffer daselbst zu ricten. s D AEE

Altona, den 28. Juli 1881, Der Navigationés{ul-Direktor für die Provinz Schleswig-Holstein.

R n Flenéburg die

Nichtamlkliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 29. Juli. in einem gemeinschaftlihen Testament dem über-

lebenslänglihen Nießbrauch an dem Nachlaß des zuerst verstorbenen V wendet und

Staats-Navigationéschule zu

Haben Ehegatten

bestimmte dritte Person zum

res dereinstigen Nachlasses nah Beider Ableben er- i! kann nah einem Erkenntni IV, Civilsenats, vom 2. Juni d. J., keiner der beiden Gatten einseitig unter Widerruf des früheren gemeinscha

des Reichs n der heutigen Handelsregister-Beilage wird Nr. 30 der eihsgerihts,

enregister- Bekanntmachungen veröffentlicht.

tlichen Testa-

wird, find im ganzen Umfange des Regierungsbezirks

ments, soweit dasselbe Bestimmungen über se enthält, einen anderen Erben einsehen.

nen Nachlaß

Der Königliche Gesandte in München, Graf von MWerthern-Beichlingen, hat einen ihm Allerhöchst be- willigten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit fungirt als interimistisher Geschäststräger der Legations- sekretär Graf zu Eulenburg.

Bayern. München, 26. Juli. (Allg. Z.) Auf das bei dem Festbankett am Sonntag an den König abgesendete Huldigungstelegramm ist folgende Antwort an den Präsidenten des Centralcomités, von Miller, eingetroffen : „Freudig beweat von dem Huldigungsgruß der bei dem V1. deutshen Bundesschhießen versammelten Schüßen, lassen Se. Majestät der König denselben huldvollsten Dank und Gruß darbieten. Se. Majestät freuen Sich, Deutschlands Schüßen und deren Gäste in Seiner Hauptstadt für den fried- lichen Wettstreit der Waffen einträhtig verbunden zu wissen und wünschen dem Feste, das so shön begonnen, eben so ge- lungenen und glüdcklichen Verlauf. von Ziegler.“

Meelenburg - Schwerin. Schwerin, 27. Juli. (Lpz. Ztg.) Am Sonnabend sind der Großherzog und die Großherzogin von ihrer auf den Kuraufenthalt des Großherzogs in Tepliß folgenden gemeinschaftlichen Reise, die von dem genannten Badeorte über Wien nah Fshl zur Ein- weißung der dortigen evangelishen Kirche und zurück über Nürnberg und Berlin führte, in Rabensteinfeid eingetroffen. Der Großherzog begiebt sih nun nah Doberan ; der gesammte Hof wird ihm bald folgen. Das erbgroßherzogliche Paar weilt schon seit längerer Zeit zu Heiligendamm.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 27. Juli. Der Kaiser ist heute Vormittags von Bruck a. d. Leitha hierher zurück- gekehrt.

Niederlande. Haag, 24. Juli. (Allg. Ztg.) Ein hier von der Nordpol-Expedition eingegangener tele- graphischer Bericht aus Vardò meldet, daß die janitären Ver- hältnisse der Bemannung des „Willem Barents“ nichts zu wünschen übrig lassen. Die Reise nach Spißbergen wurde vollführt. Nur hat sich cine Landung als unmögli heraus- gestellt. Der Befehlshaber, Schiffslieutenant von Broekhuizjzen, hoffte, zwei Tage später die Reise nah dem Kara-Meere an- zutreten. Jn Rotterdam hat sih ein Comité zur Samm- lung von Beiträgen gebildet, damit sich au die Niederlande bei den internationalen, in 1882—83 in den Nordpolgegenden anzustellenden magnetischen und meteorologischen Beobachtungen betheiligen könne. Den Beschlüssen der in 1879 und 1880 in Hamburg und Bern zur Vorbereitung dieser Untersuhungen abgehaltenen Kongresse gemäß, würden den Niederlanden, falls die nothwendige auf 30 000 Fl. veranshlagte Summe wirklih aufgebracht werden möchte, die Station Port-Dickson an der Mündung des Jenissee- Flusses anheimfallen. Morgen werden dreihundert Zahre verflossen sein, seitdem sih die Niederlande endgültig von Spanien lossagten. Aus diesem Anlaß werden in zahl- reihen Gemeinden des Landes Feste veranstaltet.“ Die Königliche Familie ist von ihrem Ausfluge nah Deutsch- land wohlbehalten auf das Königlihe Sommerschloß „Het Loo“ zurückgekehrt.

28. Pan (W. T. B.) Die Erste Kammer hat die eine Verbesserung des gegenwärtigen Kanals von Amster- dam nah dem Rhein bezweckcnde Vorlage mit 21 gegen 16 Stimmen genehmigt.

Großbritannien und Jrland. London, 27, Zuli. (Allg. C.) Ueber das Höllenmaschinenkomplott liegen folgende Telegramme aus_ Amerika vor:

New-York, 26. Juli. O'Dovonan Rossa stellt jede Kenntniß von der Liverpooler Höllenmaschinen-Affaire in Abrede. Die „Evening-Post“ bringt ein Telegramm aus Washington, welches besagt: „Das Staatsdepartement besißt keine Information über die Affaire. So weit es etwas darüber in Erfahrung bringen kann, wird es natürlich so handeln, wie es unseren berzliben und innigen Beziehungen mit England geziemt.“

Boston, 26. Juli. Der heutige „Boston Advertiser“ meldet, daß der Dampfer „Malta“ auf seiner Reise zehn Fässer an Bord nahm, die angeblid Cement enthielten und als solde ohne Argwohn zur Beförderung angenommen wurden. Das Blatt fügt hinzu, daß die Namen des Absenders und Adressaten wahrscheinlich fiktiös sind und daß die Versendung gefährlicher Güter unter falscher Deklarirung den Absender einer strengen Bestrafung in den Vereinigten Staaten, #so- wie auch in England auê]eßt.

Der New-Yorker Korrespondent der „Daily News“ berichtet unterm 25 d.: „O'Donovan Rosa sagt, daß der Liverpooler Bericht über die Entdeckung von Dvnamitmasinen, soweit er dabei in Be- trat fomme, gänzli falsch sei. Er habe keine Höllenmascbine ver- cit, kenne Niemand der dies gethan, und halte die Gescbichte für zu lâcerli, als daß eine vernünftige Person ihr nur einen Augen- blick Glauben {enken könnte. Wenn die Maschinen wirkli ge- funden worden seien, so sei dies cin Komplott, welhes den Zweck babe, Vorurtheile gegen diejenigen zu erzeugen, welche Freiheit für Irland wünschen. Doch sei riht unwahrsceinlib, daß sie von JFrländern gesandt wurden, nach dem Geiste zu urtheilen, der viele derselben in Amerika, Australien und selbst in England beseclte. Es berrsde ein weit wverbreiteter Ents&luß unter dem irishen Volke, sagt O'Donovan Rof\a, England zu lehren, daß es cine weise Politik scin würde, die Regierung Irlands aufzugeben. Er weigert sib, die Frage zu be- antworten, ob die Gesellshaft der vereinigten Jrländer materiellen Beistand für die geheimen Angriffe gegen die britishe Regierung liefere. Eine Flugscrift, welbe die Statuten der Gesellschaft der vereinigten Irländer enthält, bringt eine in der im Juni v. J. in Philadelphia abgehaltenen Konvention gefaßte Erklärung, worin es u. A. beißt: „Wenn im Inlande angegriffen, ist England sebr zer- stôrbar. Seine ungeheuren Vorräthe aller Arten für seine Flotten und Heere und seine fast unglaublih großen Quantitäten an Waaren sind in großen kompakten entzündbaren Städten zusammengedrängt. Für deren Vertheidigung gegen einen intelligenten Eindringling würde seine Marine nußtlos fein und seine Armee würde vergebens dem Vernichter Widerstand leisten, der weder Pulver noch Blei fürchtet. Seine Städte sind zur Zerstörung wie gescaffen. Der Verlust der- selben würde England so verkrüppeln, daß es außer Stande sein würde, für sich selber Sorge zu tragen, geschweige denn irgend ein anderes Land zu bewältigen. Um es in diefe Lage zu verseyen, ist weder Trommel noch Fahne, weder Kanone noch Säbel, weder Lager noch Sciffe, weder Soldat noch Matrose erforderlid. Einige ehrliche, ernste, gchorsame Männer unter den Befeblen eines intelli- genten, vernünftigen Fübrers könnten in wenigen Tagen einen sehr aroßen * Theil der Hülfsquellen des seeräuberishen Englands für

ngriff und Vertbeidigung vernichten.“ i

Das Komplott, dem anfänglih von Seiten der tonange- benden Presse niht viel Glauben beigemessen wurde, hat, nachdem es amilie Bestätigung gefunden, allgemeine t- rüstung hervorgerufen. Die „Times“ schreibt :

_ „Es wird die Pflicht der Regierung sein, es an keinen Vor- sihtémaßregeln mangeln zu lassen, um die Machinationen der Wage-

bâlse zu vereiteln, welde im Bunde gegen die Gesellschaft find, und wir mögen obne Zweifel auf die Mitwirkung der Behörden in den Vereinigten Staaten zählen, in dem Bemühen, Männer zur Rechen- schaft zu ziehen, welche die Feinde ihrer Mitmenschen sind. Es würde thöôriht sein, vorauszuseßen, daß diese Entdeckung uns in Sicherheit verseßt, oder daß die Bosheit derjenigen, welbe die 19 Maschinen erportirten, ihr Außerstes gethan. Es ist demnach Wachsamkeit noth- wendig. Wir haben es hier mit einer Bande rücksichtsloser Ver- brecer zu thun. Die Gesellschaft wird alle Anstrengungen, sie zu be- strafen und den Ursachen ein Ende zu seßen, welce die tôdlicben Leidenschaften, deren Werkzeuge sie find, erwecken, mit Beifall be- rUßen.

G Ser aily News“ und „Standard“ renen auf die Unterstüßung der Vereinigten Staaten. „Wir“, sagt leßtgenanntes Blatt, „ver- langen feine Entschädigung, wir erheben keine Ansprüche, wir ver- langen nur, daß die Regierung der Vereinigten Staaten uns ihren freundlichen Beistand leiste, um einer infamen Verschwörung für einen Massenmord den Garaus zu maden“, :

Die Bemühungen der Polizei in Liverpool, die Absender oder Empfänger der aus Boston importirten Höllenmaschinen zu ermitteln sind bis jeßt erfolglos geblieben. Man fürchtet, daß die versrühte Veröffentlihung des Komplotts die Aussicht auf Ermittelung der Schuldigen vereitelt hat. Eine Prüfung der Maschinen hat ergeben, daß ihre Entladung fürchterliche Verheerungen angerichtet haben würde. Die irischen Homerule- Abgeordneten wollen ein Manifest erlassen, worin sie ihren Ab- heu über das Höllenmaschinenkomplott auszudrücken und gegen geheime Ausschreitungsversuche gegen englisches Leben und Eigenthum zu protestiren beabsichtigen. .

Fast sämmtlihe New-Yorker Zeitungen besprechen die Entdeckung der Höllenmaschinen in Liverpool. e

Die „Times“ sagt, die britishe Regierung könne mit Zuversicht auf die ernste Mitwirkung der Unionsbehörden in der Entdeckung der Thäter renen. Die „Tribüne“ äußert sich in ähnlicher Weise. Die irischen Blätter erklären, die ganze Affaire sei zu dem Behufe aufge- brabt worden, um die irishen Patrioten in Amerika zu s{ädigen. O'Donovan Rofsa’'s Organ „United Irishman“ sagt: „Wenn die Maschinen den Zweck hatten, Mr. Forster und Mr. Gladstone wegen ihrer Mordthaten in Irland hinzuricten, so thut es uns leid, daß sie denselben nicht in gehöriger Form zugingen.“ :

Das unter dem Befehle des Herzogs von Edinburg stehende Reservegeshwader langte am 25. ds., von Kiel kommend, in der Rhede von Leith an. An Bord des Ad- mirals\ciffes befindet sich Prinz Heinrihvon Preußen. Gestern eröffnete der Herzog von Edinburg unter entsprechen- den Feierlichkeiten und in Gegenwart einer großen Volks- menge den neuen Dock in Leith. Derselbe hat einen Umfang von 16 Acres. Die Einfahrt ist 270 Fuß lang und 65 Fuß breit. Das Bassin hat bei der Einfahrt eine Breite von 650 Fuß und die Länge beträgt 1000 Fuß. Dies ist der fünfte Dock, der in Leith während des gegenwärtigen Jahrhunderts gebaut worden. Die Herstellungskosten belaufen sih auf circa 400 000 Pfd. Sterl.

%W. Juli. (W. T. B.) Jm Unterhause antwortete der Unter-Staatssekre‘är Dilke auf eine Anfrage Buxtons, der Regierung sei keine Anzeige über eine im Jnteresse der türkishen Staatsgläubiger erfolgte Mission eines Parlamentsmitgliedes (Bourke) nach Konstantinopel zuge- gangen, die Regierung habe darüber auch keinerlei Ansicht ausgesprochen ; die Politik der Regierung in Bezug auf die zahlreihen hwebenden türkishen Fragen werde davon auch durchaus niht berührt. Später nahm das Haus den Bericht über die irishe Landbill an. Die dritte Lesung der Bill wurde auf morgen ausgeseßt. Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Bombay hat gestern ein Zusammenstoß der Truppen Ejub Khans mit den Truppen des Emirs Abdurrah- man stattgefunden. Während des Gefechtes ging eines der zur Heeresmacht des Emirs gehörigen Reaimenter zum Feinde über, dessen Reihen es verstärkte. Der Rest der Truppen des Emirs ergriff hierauf unter Zurücklassung von Geschüßen und Gepädckwagen die Flucht.

29. Juli. (W. T. B.) Mehrere Morgenblätter mel- den, die Londoner Polizei bemühe sih, die Namen einer An- zahl von Delegirten zu dem jüngsten revolutionären Kongresse zu ermitteln. Die Regierung beabsichtige, die gerichtlihe Verfolgung gegen einzelne Theilnehmer einzu- leiten.

Amllichen Berichten zufolge fand das Treffen zwischen Ejub Khan und dem Emir Abdurrahman bei Karez- latia, 32 Meilen von Kandahar, statt. Nach dem Kampfe

ging die Reiterei von Kandahar zu Ejub Khan über. Jn |

Kandahar befindet sich nur eine schwahe Besaßung.

Der Vizekönig von Jndien telegraphirt an das Jndishe Amt in London unterm 26. ds.: Die am Helmund stebende Streitkraft des Emirs besteht aus drei Regimentern Kabulesen, einem Regiment aus Kelat und einem aus Candahar, 1300 Khassadars, zwei Regimentern Kavallerie, 2000 irregulären Reitern und 18 Geschüygen. Ein Regiment Kabulesen und 8 Geschüße befinden sich in der Stadt, und drei Regimenter Jnfanterie, ein Re,iment Kavallerie, 8 Geschüße und 8 Compagnien Khassadars sind aus Kabul unterwegs. Ein Regiment soll entweder in Khel Akhnud oder in Jaldak, zwischen Candahar und Kelat, stehen, und der Rest in Vukur. S

Aus Pretoria meldet eine „Reutershe“ Depesche vom 25. ès.: Die den Unterhandlungen im Wege stehende Schwierigkeit ist noch nicht beseitigt und seit dem 20. ds. haben die Vertreter der Boeren keine Sißung mit der König- lihen Kommission gehabt. Der Prozeß gegen die der Er- morduna Mr. Malcoli's beshuldigten fünf Boeren ist vor dem Oberrichter und einer holländishen Jury eröffnet worden. Man erwartet den Zusammentritt des Volks- raads im September d. J. Sir Evelyn Wood erwiderte äuf die an ihn gerihteten Anfragen, er habe von der, durch in jüngster Zeit umlaufende Gerüchte, den Zulus zuge- schriebenen drohenden Haltung keine Kenntniß.

Frankreih. Paris, 2. Juli. (W. T. B.) _ Das Budget ist von der Kammer und von dem Senat definitiv genehmigt worden. Die Kammer hat den für Verlängerung der Älgierer Eisenbahn von Kreider bis Mecheria gefor- derten K: edit von einer Million auf sechs Millionen erhöht. Die Vorlage, betreffend den Verkauf sämmtliher Krons- diamanten, wurde von der Kammer genehmigt. Der Schluß der Session erfolgt voraussihtlich morgen. :

29. Juli. Das „Journal officiel“ veröffentlicht die Ausschreibung der Wahlen auf den 21. August.

Spanien. Madrid. Den „Daily News“ wird von hier gemeldet: Man ist in Spanien noch immer wegen der S in Nordafrika besorgt und zwar infolge der aus

ran und Tangier eingegangenen Berichte des Jnhalte, daß mehrere Araberchefs, notorishe Fanatiker, aus den unter der

Herrshast des Sultans von Marokko stehenden Städten ent- fommen sind und die Stämme an der französishen Grenze von Tlemcem nah Geryville und selbst bis Tetuan in den maurishen Besißungen aufwiegeln. Die fremden Konsuln in Marokko berichten über beträchtlihe Aufregung unter den Muselmanen, welhe den Gang der Ereignisse in Algier, Tunis und Tripolis gespannt verfolgen und ihre Feindselig- keit gegen die Europäer kaum verhehlen können. Spanien überwacht diese muselmanische Agitation mit vielem Fnteresse.

Griechenland. Athen, 26. Juli. Der „Pol. Corr.“ wird von hier gew eldet :

Der Einzug der griechischen Truppen in Arta am 6. d. M. gestaltete sich zu einem rührenden Schauspiele. Gegen die Mittagsstunde des genannten Tages begannen, nadem in der Nacht vorher die türkischen Truppen abgezogen waren, die Vorbereitungen zum Empfange der grieischen Truppen. Auf allen Häusern wurde die griebishe Flagge -aufgehißt, die Thüren und Fenster wurden mit Lorbeer und Myrthen ges{müdckt, prächtige Triumpfbogen zierten in fleinen Abständen die Saipisirafen der Stadt, und die Bildnisse der griebishen Majestäten sah man allenthalben in finnreichen Aus- \{müdckungen angebracht. Um 1 Uhr Mittags zogen die sämmtlichen Bewohner der Stadt im Festgewande und mit weißblauen Bân- dern um die Brust angethan, mit Fahnen aus der Stadt, um der griechischen Armee entgegenzugehen. Der Erzbischof war gleichfalls im Festornate und in Begleitung des gesammten Klerus vor die Stadt gezogen. Ihm folgten die Türken und die Juden. Na der Beseßung der Kasernen und des Kastells dur kleinere Detachements zog General Soutos, gefolgt von einem zablreichen Stabe, mit dem General Sapunktakis in die Stadt. Endlose enthusiastisbe Zito- Rufe der grieis{hen Bevölkerung begrüßten ihn. Der Ent- husiasmus, die Rührung, die Freudenthränen, die Hurrah- und Zito-Rufe steigerten #sich noch, als die Klänge der Musikfapelle des 4. Infanterie-Bataillons ertönten. Die Priester reiten den Soldaten das Kreuz zum Kusse und besprengten sie mit Weihwasser, die Bewohner umarmten stürmisch die Soldaten. Nur mit der größten Schwierigkeit konnte; sih das an der Tête marschirende Bataillon dur die Straßen fortbewegen; Frauen und Kinder übershütteten es aus den Fenstern mit Blumen und Kränzen. Der gleiche Empfang wurde auc den nacfolgenden drei Infanterie- Bataillonen, dem Genie-Bataillon und den Soldaten des Gebirgs- Artillerie-Bataillons zu Theil, welche insgesammt in der Stadt unter- gebracht wurden. Des Abends waren alle Häuser ausnahmslos be- leuchtet, und gaben \ich die Bewohner die ganze Nat hindur einer allgemeinen Fröhlikeit hin. Der Abstand zwischen der grieciscen Armee und der türkischen ist ein großer; die Bekleidung, die Bewaff- nung, die Geräthschaften der grieischen Armee sind durchwegs neu und reinli gebalten, die Pferde der Kavallerie, die Maulthiere der Artillerie und des Traiñùs feurig und kräftig und alle mit neuem Geschirre versehen. Im Allgemeinen machte die äußere Erscheinung der grie- dischen Armee den besten Eindruck. Nicht so steht es bei der tür- fisben Armee, bei der das gerade Gegentheil der Fall ist; doc erseßt bei den Türken die große Ausdauer und die stramme Disziplin alle übrigen Mängel. Die provisorische Verwaltung der neuen Eparcbien wird für den Moment durch einen Kgl. Kommissar besorgt, dessen Vollmacten und Befugnisse durch ein Kgl. Dekret geregelt wurden. Ein zweites Kgl. Dekret erstreckt um zwei Monate, vom Beginn der Okfkupvation angerenet, alle geritlichen Fristen so wie die der Wecbselzah- lungen. Zum Kgl. Kommissär für die erste Zone wurde Lurioti ernannt, einer der bervorragendsten Advokaten Athens, ein gebürtiger Epirote, der in der Schweiz seine Erziehung und Ausbildung erhalten hatte. Lurioti war vordem durch viele Jahre Staatsanwalt beim Athener Apvellationshofe gewesen. Der Bezirk von Arta erhält in ihm einen erfahrenen und rechtêgelehrten Vorstand. General Soußos wird demnäcst bierherkommen, um sich nach Thessalien zu verfügen. Die europäisde Kommission begab si nach Menidion und von dort mittelst des Dampfers „Iris“ nach Prevesa, Zante und dem Piräus. Von den Mitgliedern derselben sind der englishe Ge- neral Hamley und Oberst Clery mit anderen Delegirten vor act Tagen nach Konstantinovel abgereist , während der italienische Kommissar Oberst Bellini und die Engländer Swaine und Vincent bier blieben. Die Kommission wird sich am 3. August wieder in Athen zusammenfinden und über Stylis und Lamia na Domokos und Karditza bebufs Räumung der zweiten Zone begeben. Die grie- disde Ostarmee beginnt bereits, sih an der (renze zu konzentriren.

C 6

| Das Lager in Chalfkis wurde vor wenigen Tagen aufgelöst und wurden

die dort gelegenen sieben Jnfanterie-Bataillone auf vier Damvfern na Stvlis überführt. Die Ofkupation von Punta hatte nicht statt- gefunden; dieselbe wird nach der Konvention erst nah der Räumung der sechsten Zone erfolgen.

Türkei. Konstantinopel, 24. Juli. (Wien. Z.) Die Ratifikationen des türkish-griehishen Grenz- vertrages werden morgen ausgewechselt. Die Grenz- absteckungs-Kommissäre sind auf ihrer Reise nach. dem in der zweiten Zone des Distriktes gelegenen abzutretenden TLerri- torium, in welchem sie die neue türkisch-griehishe Grenze zu traciren haben werden, in Janina angekommen.

29. Juli. (W. T. B.) Bezüglich des Zollkordons bei Arta hat die Pforte noch keine Entschließung gefaßt; wie es heißt, würde zur Erörterung der Frage die Absendung einer gemishten Kommission nah Arta beantragt werden. Die in dem jüngsten Prozesse wegen Ermordung des Sultans Abdul Aziz Verurtheilten sind gestern Abend mit dem Staatsschiffe „Thalia“ nah Hedjas abgegangen. U

Aus Philippopel, 20. Juli, wird der „Pol. Corr.“ u. A. geschrieben : i .

„Die Aufmerksamkeit der ostrumelishen Provinzialregierung ist gegenwärtig in hohem Maße von dem Räuberunwesen an der öfît- lien Grenze des Landes in Anspru genommen. An 300 oftrume- lische Soldaten sind dieser Tage gegen die 100 bis 120 Köpfe zâh- enden, unter der Führung des berüchtigten Hauptlings Spanos stebenden mazedoniswen Räuber, ausgefendet worden. Bei Ge- legenbeit cines in der vergangenen Woche vom Inspektor der Provinzial -Gensd armeric, Oberst Borthwick, veranîtalteten Streifzuges gegen die Räuber gelang es den Leyteren, neun Reservesoldaten plöulid zw überraschen und mit sid als Gefangene fortzufübren. Allerdings entließen sie bereits nah einigen Stunden neben Soldaten, allein sie bebielten zwei als Geißeln, bis man ibnen cin Pferd und cinen Hammel, welche ihnen am vorhergebenden Tage von einer Abtheilung Milizsoldaten abgenommen worden ein sollten, zwrüdckgaestellt haben werde. Der Häuptling Spanos, der, wie es s{eint, mit den ostrumelisben Militairbebörden auf gleichem zutze unterbandeln möbte, soll die Unverfrorenhcit gehabt haben, an den Obersten Borthwick cin Billet zu richten, in welwem er Leo teren auffordert , die von ibm befehligte Bande nit zu sehr zu be- belligen, da cs sonst Oberst Borthwick später {wer zu bedauern baben würde. Spanoë wird, wie cs heißt, gegenwärtig auf türkisem Ge- biete von drei bis vier, unter dem Befeble Nedschid Pascbas stebenden Bataillons eifrig verfolgt und dürft si weniger bebufs Ausfübrung von Mäubercien, als um eime Bande vor gänilidber Vernicdtung bewahren, in das oft- rumelishe Gebiet begeben haben uwiscben ift die ostrumelische Pro- vinzalregierung mit der kbulgaris{en Regierung übercingekommen, auf die unwillkommencn Gäste Jagd zu macen. Es wurden neuerlich Verstärkungen an die Grenze entsendet und die Leitung der Vpe- rationen wurde aus den Händen des Obersten Borthwick genommen und dem russischen Hauptmann Zdanow, der für einen energiscben und ents{hlosscenen Soldaten gilt anvertraut Der Präfekt von Philipvopel, Hr. Konsolow, der alle Wege und Stege des Waldes von Bellova kennt, wurde dem neuen Kommandanten als Civil-Bei- ratb mactbeilt. Die bulgarische Regierung bat ihrerseits 600 Soldaten an die Landesgrenze entsendet, um ein Entwischen der Räuber auf

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