1881 / 179 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Aug 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, !. Aug. 1881. Markipreize nach Ermitt. des K. Dol.-Prä: d. Böchste | Niedrigetie Preise.

per 100 Kilogr. t | A M S

Für Weizen gute Sorte. . . Ï . 123 [4023 | Weizen mittel Sorte . . . . « « «. [21 | 60121 | 20 Weizen geringe Sorte. - S 19 | 80 | 19 | 40 Roggen gute Sorte. . . « « 20 D119 | 40 Roggen mittel Sorte . . é 18 | 60 | 17 | 60 Roggen geringe Sorte. . - e T A6 DO Gerste gute Sorte . . 0 S“ 17 | —— 1.16 1-60 Gerste mittel Sorte. . . . « _% L115 4 901:15.4-10 Gerste geringe Sorte . . . . s 14 | 1 13 | 60 Hafer gute Sorte . . M IT 1,20 4/46 | Hafer mittel Sorte . . A 11S O 110 Hafer geringe Sorte . . . «5 . 114 13 | 60 Mh O s s A6 a «S O e s O e C Speisebolinen, Wweisa8 . «e | #0 Tee ee P DO Tate e 2 7 Rindfleisch

von der Keule 1 Kilogr. .

Banuchfleisch 1 Kilogr. . Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr. . Hammelfleisch 1 Kilogr. . Butter 1 Kilogr. . e Eier 60 Stück Karpfen pr. Kilogr... Aale S : Zander Hechte Barsche Schleie e Bleie » S Krebse pr. SchoKk . «o o o 5 Berlin, 2? August. (Amtliche Preisfeststellung von Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus.) :

Weizen loco fest, Termine höher. Gekündigt 1.00 Ctr. Kündi- gungspreis 213 6 Loco 200—236 é nach Qualität, schwimmend —, per diesen Monat 212,5 bez., per August-September —, per September-Oktober 212—212,5 bez., per OKktober-November 211,5 —212 bez., per November-Dezember 211--212 bez., per De- zember-Januar 1882 —, per April-Mai 213,5—214,5 bez.

Roggen loco flau, Termine fest. Gekündigt 12 000 Ctr. Kündigungspr. 172 4 Loco 170—192 M nach Qual., russischer —, inländ, nener 182-——192 ab Bahn bez., per diesen Monat 171,5 —172,5—172 bez., per August-September —, per September-Okto- ber 164,5—165 bez., per Oktober-November 162—162,25 bez., per November-Dezember 160—1§0,2ò bez., per Dezember-Januar 1882 —, per April-Mai —.

Gerste Cn, 140—170 6 nach Qual. : : £4 Hafer loco fet. Termine still. Gékündigt Ctr. Kün-

igungspreis M Loco 140—175 «M nach Qualität, per

diegen Monat 140,5 bez., per August-September —, per Sep- tember-Oktober 141 bez. und Br., per Oktober-November 139,5 nom., per November-Dezember 139,5 bez., per April-Mai 142,5— 143 bez. ;

Mais unverändert. Gekündigt Ctr. Kündigungepr. Tioco 129—135 6 uach Qualität. per diesen Monat —, per Sep- tember-Oktober —, per Oktober-November —.

Erbsen per 1000 Kilogramm. Kochwaare 187—220 nach Qual., Futterwaare 170—186 nach Qual.

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Per 1000 Kilogramm grosse und Kleine

Theater. Krolls Theater. Mittwoch: Allessaudro

Stradella. Vor und na der Vorstellung, Abend bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens

ältester Nobert Mache (Brieg). Frau Haupt- mann Clara v. Engelbrechten, geb. v. Jlow (West- end-Charlottenburg). Hr. Postdirektor Hermann v. Lippe (Langensalza). Hr. Ober-Amtmann Timm (Schwerin).

Roggenmehl! fester. Gek. Ctr. Kündigungspr. per 100 Kilogr. Nr. 0 und 1 per 100 Kilogr. unversteuert incl. Sack, per diesen Monat 23,20—23,30 bez., per August-September 22,90—22,95 bez., per September-Oktober 22 60—22,70 bez., per Oktober-No- vember 22.25 bez., per November-Dezember 22 bez., per April-Mai 21,75—21,80 bez. ;

Oelsaaten per 1000 Kilogramm. Gek. Ctr. Kündigungspr. Á., neuer Winterraps 253—263 6, neuer Winterrübsen 2483 —258 M, Sommerübsen —. 4 4

Rüböl steigend. Gekündigt Ctr. Kündigungspreis M Loco mit Fass —, obne Fass bez., per 100 Kilogr., per diesen Monat, per August-Septewmber und per September-Oktober 56,4—57,4 bez., per Oktober-November 56,7—57,6 bez, per Xo- yember-Dezember 57,5—57,8 bez., per April-Mai 57,9—58 bez.

Leinöl per 100 Kilogr. loco ohne Fass —, Lieferung —.

Petroleum rubig. Raffinirtes (Standard white) pr. Ctr. mit Fass in Posten von 100 Ctr. Gekündigt Ctr. Kündigungspreis Á. pr. 100 Kilogramm. Loco —, per diesen Monat 23,5 bez., per August-September —, per September-OKktober 23.3 bez., per Oktober-Novembker 23,9 Æ, per November-Dezember 24,5 bez., per Dezember-Januar 1882 —, per April-Mai —. i:

Spiritus fest. Gekündigt Liter. Kündigung:preis per 100 Liter à 100% = 10000 Liter°%/,. Loco mit Fass 58,5 bez., per diesen Monat 58—57,8 bez.,, per Augnst-September 57—57,4—57,2 bez., per September-Oktober 54,1—54,3—54,1 bez., per Oktober-November 52,(—52,9—52,7 bez., per November-De- zember 52—52,2— 52 bez., per Dezember-Januar 1882 52—91,8 bez., per Januar-Februar —, per April-Mai 53—953,1—52,9 bez.

Spiritus per 100 Liter à 100 v/6 = 10 000 %. Loco ohne Fass —.

Weizenmehl No. 00 30,00—29,00, No. 0 29,00—28,00, No. 0 und 1 28,00—27,00. Roggenmehl No. 0 24,50—23,50, No. 0 und 1 23,50—22,50 per 100 Kilogr. Brutto incl. Sack, Feine Marken über Notiz bezahlt.

Cöln, 1. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23,25, fremder loco 22,75, pr. November 21,65, pr. März 21,70. Roggen loco 20,50, pr. November 16,60, pr. März 16,20. Hafer loco 17,00. Rüböl loco 30,50, pr. Oktober 29,90, pr. Mai 30,00.

Bremen, 1. August. (W. T. B.) :

Petroleum (Schlussbericht) ruhig. Standard white loco 7,35 Br., pr. September 7,50 Br., pr. Oktober-Dezember 7,75 Br.

Hamburg, 1. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco und auf Termine fest. Roggen loco fest, auf Termine fester.

Weizen pr. August 211,00 Br., 210,00 Gd., pr. September- Oktbr. 211,00 Br., 210,00 Gâ., Roggen pr. August 170,00 Br., 168,00 Gd., pr. Septemb.-Okt. 161,00 Br., 160,00 Gd. Hafer flau. Gerste flau. Rüböl höher, loco 57,00, pr. Oktober 57,00. Spiritus rubig, pr. August 48 Br., pr. August-September 474 Br., pr. September-Oktober 463 Br., pr. Öktob.-Noyember 464 Br. Kaffee sehr fest, Umsatz 6900 Sack. Petroleum matt, Standard white loco 7,30 Br., 7,20 Gd., per August 7,20 Gd., per September- Dezember 7.60 Gd. Wetter: Schön.

Pest, 1. August. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco fest, auf Termine fester, pr. Herbst 11,45 Gd., 11.50 Br. Hafer pr. Herbst 7,12 Gd., 7,15 Br. Mais pr. Juli-Augast 6,25 Gd., 6,28 Br. Kohlraps pr. Mai-Juni 134. Wetter: Schön.

Amsteräam, 1. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen anf Termine uuverändert, pr. November 290. Roggen loco höher, auf Termine fester, pr. Oktober 196, pr. März 187. Raps pr. Oktober 3958, pr. Frübjabr 368 Fl. Rüböl loco 338, pr. Herbst 334, pr. Mai 1882 347.

Amsterdam, 1. August. (W. T. B)

Bancazinn 543.

Großes ODoppel-Concert. Dirigenten: Herren Kéler - Béla und Hellmuth. Anfang des Concerts 5, der Vorstelluna 6# Ubr. 5 Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Dr. Krauß. Rigoletto. Vormerkungen auf Billets werden an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen entgegen genommen. Krolls Etablissement. Rittersaal: King-Fu.

National-Theater, MittwowW: Im pracht- vollen Sommergarten: Großes Doppel-Concert, ausgeführt von der. berühmten Original - Zigeuner Eapelle Farkas Mór und der ausfkapelle unter Kapellmeister A. Wiedeke. Austr. des Schwe- dischen Damen-Quintetts Sachse und der Wiener Nachtigallen Geschw. Reichmann. Alpenglühen. Sflumination. Wasserfall. Im Theater: Der Statthalter von Bengalen. Schauspiel in 4 Akten von H. Laube. In Scene gesetzt von Direktor van Hell. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor- stellung 74 Uhr. Entrée 50 «K.

Belle-Alliance-Theater. Mittwoh: 6. großes Volksfest. Im Sommergarten: Doppel- Concert, ausgeführt von der echten ungarischen Zigeuner-Kapelle im National-Kostüm, weldbe im Mintergarten des Centralbotels sensationellen Erfolg errang, unter Direktion des Zigeuner-Primas Herrn Benczy Gyula und der Kapelle Herold. Auftreten der Sängergesellschaften. Bengaliswbe Beleuchtung und brillante Jllumination dur 20 000 Gaëflammen. Im Theater: Doktor Sanftleben. Schwank in 4 Akten von Franz Treller. Halbe Theater- kTassenpreise: T. Parquet 1 Mark 2c. Entrée 50 Pf. Bei ungünstiger Witterung findet die Concert-Auf- fübrung im Theater statt.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Zigeuner-Kapelle 2c.

Concert der

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elsbeth Magunna mit Hrn. Ge- richts-Assessor a. D. Ludwig Honthumb (Stettin). Frl, Katharina Benemann mit Hrn. Predigt- amtéfandidat Conrad Duval (Sennewiy bei Trotha—Halle a. S.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Eugen Fischer (Höchst a. M.) Hrn. Major Güntel (Memel). Hrn. Amtsgerichts-Rath Carl Stüler (Wippra i. H.) Eine Tochter: Hrn. Pjarrec Rud. Miel (Groß-Milkau bei Rocblitz). Hrn. Pastor F, Sternberg (Parlin). Hrn. Premier-Lieutenant Wolpmann (Coblenz).

Gestorben: Hr. Hauptmann Friy v. Svdow (Dortmund), Hr. Forstmeister a. D. Franz Christ. Jul, Schier (Oberlößinit:). Hr. Landes-

Subhastationer, Aufgebote, Vor: ladungen u. dergl.

[27701] Ocffentliche Zustellung. Die verehbelicbte Anna Maria Emilie Glater, ge-

Antwerpen, 1. Angust. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen steigend. Rog- gen rubig. Hafer behauptet. Gerste fest.

Antwerpen, 1. August. (W. T. B.)

Petrolenmmarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loco 187 bez. u. Br., pr. September 19 Br., pr. Septbr.-De- zember 19} bez. u. Br., pr. Oktober-Dezember 194 Br. Rubig. g

Londäon, 1. August. (W. T. B.)

Feiertazs wegen heute kein Getreidémarkt.

Glasgow, 1. August. (W. T. B.)

Feiertags wegen heute kein Markt.

Bradford, 1. August. (W. T. B.)

Der Wollmarkt war gut besucht, aber sehr rubig, Verkäufer halten Preise, Garne ruhig.

Paríîs, 1. August. (W. T. B.)

Rohzucker 88 loco rubig, 63,00 à 63,25. Weisser Znecker fest, Nr. 8 !pr. 100 kg pr. August 77,75, pr. Septem- ber 67,00, pr. Oktober-Januar 63,37.

Paris, 1. August. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen fest, pr. August 28,75, pr. Sep-- tember 29,00, pr. September-Dezember 29,25, pr. November- Februar 29,25. Mehl fest, pr. August 8 Marques 68,09, pr. September 9 Marques 64,25, pr. September-Dezember, 9 Marques 63,75, per November-Februar 9 Marques 63,50, Rübö! steigend, pr. August 81,59, pr. September 82,50, pr. September-Dezem- ber 83,50, pr. Januar-April 82,50. Spiritus rubig, pr. Angust 62,75, pr. September 62,00, pr. September-Dezember 61,25, pr.. Januar-April 60,75.

New-York, 1. August. (W. T. B) -

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 12%, do. in New-Orleans 113. Petroleum in New-York 7} nom., do. in Phila-- delphia 7} nom., rohes Petroleum 6}, do. Pipe line Certificates D. 76 C. Mehl 5 D. C. Rother Winterweizen loco 1 D. 26 C, do. pr. laufenden Monat 1D. 253 C., do. pr. September 1 D. 28 C. do. pr. Oktober 1 D. 30 C. Mais (old mixed) 58 C. Zucker (Fair refining Muscovados) 7è. Kaffee (Rio-) 118. Schmalz (Marke Wilcox) 113, do. Fairbanks 11#é, do. Rohe & Brothers 113, Speck: (short clear) 93 C. Getreidefracht 45.

Answeis über den Verkehr aus dem Berliner SechlachtviehmarKkt des städätischen Cemtral-Vieh-- hess vom 1. August 1881. Auftrieb und Marktpreise nach dem Schlachtgewicht. (Vom Königlichen Polizei-Präsidium).

Rinder(Durchschnittspreis für 100 kg): Auftrieb 1522 Stück. I. Qualität. Fette: 118 é, II. Qualität. Halbfette: 102 M. I. Qualität. Gut genährte: 84 4. IV. Qualität. Magere: 70 M

Schweine (Durchschnittspreis für 100 kg ): Auftrieb 5325 Stück. I. Qualität. Englische etc.: 114 M II. Qualität. Bakony: 108 Æ& TII. Qualität. Landschweine: a. Schwere: 110 M, b. Leichte: 104 M. IV. Qualität. Russen: 98 M

Kälber (Durchschrittspreis für 1 kg): Auftrieb 1263 Stück. I. Qualität. Schwere: 1,10 M. II. Qualität. Leichte: 0,80 M

Schafe (Durchschnittspreis für 1 kg): Auttrieb 37126 Stück. I, Qualität Fette, a. ergl. Fleischschafe, Southdowns etc. : 1,20 M,

-b. Andere: 0,90 M, 11, Qualität. Magere, Weide- und Merz-

vieh: 0,40—0,60 A6

Geuneralversamm Img ern.

16. August: Württembergisohe Vereinsbank in

Stutigart. Ausserord, Gen.-Vers. zu Stuttgart.

Lobenstein Nr. 4694 mit einer Baareinlage von | [27675] 802 M. 56 A (bis zum 31. Dezember 1879 berechnet), lautend auf den Namen der Johanue Marie Christiane Kästner in Unterlomniß und eingetragen im Haupytbuch der genannten Kasse Vol. 6, Fol. 196, wird für kraftlos erklärt.“ Lobenstein, den 14. Juli 1881.

Fürstliches Amtsgericht. Dr. Nicgold, A.-G.-Afff.

Meeklenburgische Bank îïn Sehwerin. Status per ultimo Juli 1881.

Activa: Cassenbestand und Bankguthaben A 1116011,78 Wechsel , L O O e ug u LODAOO A Darlehen gegen Unterpfand und

borene Bartel, hierselbst, vertreten durh den Rechts- anwalt Steinschneider hier, klagt gegen ihren dem Aufenthalte nach unbekannten Ebemann, früheren Postschaffner Johann Gottlieb Adolf Glaßer, früher | _* gleichfalls hier wohnhaft, wegen unüberwindlicher | [27721] Abneigung, beziehungsweise Versagung des Unter- halts, mit dem Antrage auf Ehescheidung:

das zwischen den Parteien bestehende Band der

Ebe zu trennen und keinen Theil für überwie-

gend \{uldig zu erachten,

Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 20. Dezember 1881, Vormittags 11} Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zun Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 27. Juli 1881. , Giese i. V, Gerichtss{hreiber des Königlichen Landgerichts I., Civilkammer 13.

[27711]

[27700] Aufgebot.

Die Wittwe Kupfer]|chmieds Carl Fluhme zu Camen hat zur Erlangung eines Aus\{lußurthcils das Aufgebot der Parzelle Flur 14 Nr. 2/60 Berg- camen bebufs ihrer Eintragung als Eigenthümerin in das Grundbuch beantragt.

Es werden deshalb alle Diejenigen, welbe Eigen- ibums- oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende Real- rechte an dem Grundstücke geltend machen wollen, auf- gefordert , dieselben bei Vermeidung der Präklusion spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den

17. Februar 1882, Morgens 9 Uhr, anberaumten Termine anzumelden.

Der Steuerrollenauszug kann auf unserer Gerichts- {reiberei eingesehen werden.

Camen, 25. Juli 1881,

Königliches Amtsgeri{t.

[27703] Bekanntmachung.

eines der Johanne Christiane Marie, verehel. Amts- {ulz Hob, vorher verw. Kästner in Heinerésdorf, | zu nehmen. abhanden gekommenen Schuldbubs der Sparkasse zu Lobenstein betreffend, wird in Gemäßheit §. 848 der Reichs-Civilproßordnung der wesentliche Inhalt des in der öffentlichen Sißung des unterzeichneten Gerichts vom 14, Juli 1881 erlassenen Aus\{luß- urtheils in Folgendem hbierdurch bekannt gemacbt:

„Das Schuldbuchch ter Fürstlihen Sparkasse in

Verschiedene Bekanntmachungen. Bank des Berliner Kassen-

Vereins am 1. August 1S8S1.

1) Metall- und Papiergeld, Gvt- haben bei der Reichsbank ete. und ladet den Beklagten zur mündlien Berhanblung B E ¿ des Rechtsstreits vor die X1II. Civilklammer des 4) Grundetuèk u. Gauen Md Passiva. Giro-Guthaben ete.

reportirte Effecten . 204345550 Bigene B u ca C e ai 89 064,04 Nicht eingeforderte 60/6 des Actien-

3 000 000,—

Caoiali « Vis 9 Delta «a ._» 284 922,73 M. 7216 719,50 Passiíva: Actien-Capital- „t («e . M. 5 C00 (00,— Eiulagen, Baar-Conto-Corrente und 1/595 947,80

M. 15,940,805, Sparbücher , 7 s «O0 TLO TSOTEST

3,627,385. 7/099/600. * "301/506,

M 23,373,794,

Creditoren .

A6 7216 719,50 Die Direction. Steiuer. FrelIs.

Zehnte ordentliche

Generalversammlung

der

Hypoiheken-Bank in Hamburg,

Sonnabend, den 13. Aurgust 1881,

Nachmittags 2! Uhr,

im Assccurauz-Saale der Börsenhalle hier.

Tagesordnung:

1) Bericht der Direction über das am 30. Juni 1881 abgelaufene Geschäftsjahr.

2) Bericht der Revisions-Commission und Ertheilung der Decharge an Aufsichtsrath und Direction,

3) Antrag des Anfsichtsraths und der Direction auf Verlegung des Geschäftsjahrs und demgemüsse Aenderung des Art. 11 der Statuten, dem Bureau der Gesellschaft einzusehen.)

4) Für den Fall der Annahme des Autrages unter Nr. 3, Antrag des Aufsichtsraths und der Direction das mit dem 1. Juli d. J. eröffnete Geschüfstsjabr am 31. Dezember d. 9. zu schliessen,

5) Antrag des Aufsichtsraths auf Bestätigung der Wahl der in Gemüssheit Artikel 6 Absatz 2 der Statuten interimistisch gewählten Aufsichtsrathsmitglieder.

6) Neuwahl zweier Mitglied er des Aufsichtsraths an Stelle der Ausscheidenden.

7) Wahl der Revisions-Commission, 5

Actionüre, welche ibr Stimmrecht ausltiben wollen, baben gegen Vorzeigung ihrer Actien Eintrittskarten und numerirte Wahblzettel, auf denen die Stimmenzahl vermerkt ist, in den Vormit- Im Aufgebotéverfahren, die Kraftloserklärung | tagsstunden ‘des 11. und 12. August d. J. bei den Herren Notaren Dr. Stockfeth,

Dr. Bartels und Dr. Des Ars hier, grosse Bäckerstrasse No. 13, in Empfaug

(Der Wortlaut des Antrages ist 11

Hamburg, den 19, Juli 1881,

Hypotheken-Bank in Hamburg.

Die Direction.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 # 50 S für das Bierteljahr.

Infertiouspreis für den Raum einer Druckzeile 30 S.

N 17D.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung

der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Jnsignien zu ertheilen, und zwar:

des Fürstlich shwarzburgischen Ehren-Kreuzes erster Klasse:

dem Königlichen Gesandten z. D. Grafen zu Limburg- Stirum; sowie der Ritter-Jnsignien erster Klasse des Herzoglich anhaltishen Haus-Ordens Albrechts des Bären:

dem Forstmeister Schimm elpfennig zu Magdeburg.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Ordens-Fnsignien zu ertheilen, und zwar:

des Kaiserlich russishen St. Annen-Ordens dritter Klasse:

dem Geheimen Sanitäts-Rath Dr. Levinstein zu Schöneberg bei Berlin ;

des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz-Joseph-Ordens: dem Weltpriester Diefenba u Sachsenhausen bei Frankfurt a. M. ; ! Bs A

des Großherrlih türkischen Medschidje-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern:

dem im türkischen Staatsdienste beshäftigten Negierungs- Rath Wettendorff zu Könstantinopel; some N : L

des Ritterkreuzes des Königlih griechischen Erlöser-Ordens: dem preußishen Staatsangehörigen, Hosprediger Sr. Majestät des Königs von Griechenland, Petersen zu Athen

und dem Verlagsbuchhändler, Professor G. Langenscheidt zu Berlin.

Deutsches Neich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls Mark den Fabrikanten Rudolph Schoeller zum Konsul in Zürich zu ernennen geruht.

Verant macG:uñ a.

Die Postverbindungen nach Norderney gestalten sich während

der Zeit vom 16, bis eins{l. 31. August, wie folgt: A. Von Norden nach Norderney.

1) Von Norden nach Norddeich mittels Privatfuhrwerks, von Norddeich nach Norderney mittels Dampfschiffes.

Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. August 2,30 Uhr Nam., am 17. August 3,15 Uhr Nachm., am 18, Auguit 4,15 Uhr Nachm., am 19, August 5,15 Uhr früh und 5,30 Uhr NaGm., am 20. August 6,30 Uhr früh und 6,30 Uhr Abends, am 21, August 7,15 Ubr früh und 6,30 Uhr Abends, am 22. August 9 Uhr Vorm., am 23. August 9,45 Uhr Vorm., am 24. August 10,30 Uhr Vorm., am 25. August 11 Uhr Vorm., am 26. August 11,15 Uhr Vorm., am 27. August 11,45 Uhr Vorm., am 28. August 12,15 Uhr Nam., am 29. August 12,45 Uhr Nachm., am 30. August 1,15 Uhr Nachm., am 31. August 2 Uhr Nam.

Diese Verbindung wird zur Beförderung von Postsachen jeder Art benußt.

Die Fahrzeit beträgt von Norden nach Norddeich ungefähr } Stun- den, von Norddeich na Norderney ungefähr 1 Stunde.

2) Von Norden über Heere nah Norderney auf dem Wege durch das Watt mittels Wagen. Die Abfahrt von Norden erfolgt: am 16. August 7,10 Uhr früh, am 17, August 7,55 Uhr früh, am 18. August 8,55 Uhr früh, am 25, August 3 Uhr früh, am 26. August 3,35 Uhr früh, am 27. August 4,10 Uhr früh, am 28, August 4,40 Ubr früh, am 29. August 610 é früh, am 30, August 5,40 Uhr früh, am 31. August ), r früh.

Diese Verbindung wird nur zur Briefbeförderung benußt.

Die Fahrzeit beträgt etwa 35 Stunden.

i B. Von Emden nach Norderney.

Mittels der Dampfschiffe der Gms-Dampi[hesahrigeselt aften, deren Abfahrt aus Emden stattfindet: am 16. August 12,30 Uhr Nachm., am 17, August 1,15 Uhr Nahm., am 18. August 2 Uhr Nam., am 19, August 3 Uhr Nachm., am 20. August 12 Uhr Mittags, am 21. August 11,30 Uhr Vorin., am 22. August 1 Uhr Nachm., am 23. August 1,30 Uhr Nabm., am 24. August 8 Uhr früh, am 25, August 8,45 Uhr früh, am 26. August 9,30 Uhr Vorin., am 27. August 10 Uhr Vorm., am 28. August 10,30 Uhr Vorm., am 29, August 11,45 Ubr Vorm., am 30. August 11,30 Uhr Vorm., am 31, August 12 Uhr Mittags.

Diese Verbindung wird zur Briefbeförderung benußt.

Die Fahrzeit beträgt ungefähr 44 Stunden. Q

Wie fich die Verbindungen vom 1, September ab gestalten, darüber bleibt weitere Bekanntmachung vorbehalten,

Oldenburg, den 30. Juli 1881.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor : Starklof.

Berlin, Mittwoch,

den 3. August,

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den seitherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Coblenz, Rentner Caspers, in Folge der von der dortigen Stadtverordneten-Versammlung getroffenen Wiederwahl, in Pan S Gast für eine fernere sechsjährige Amtsdauer zu estätigen.

Konzessions8-Urkunde,

betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Stargard über Pyriß nah Cüstrin durch die Star- gard-Cüstriner Eisenbahn-Geselsschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

„Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: Stargard-Cüstriner Eisenbahn- Gesell\chaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Ge- ellihaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer, für den

etrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von fal und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten, den Be- timmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen unterge- ordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Stargard über Pyritz nach Cüstrin zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nah Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen, unter den nachstehenden Be- dingungen hierdurch ertheilen :

I.

__Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: „Stargard- Cüstriner Eisenbahn-Gesellschaft“ und nimmt ihr Domizil und den Siß ihrer Verwaltung in Pyriß oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem andern, an der

Bahn gelegenen Orte. A

_Die Gesellschaft s den bestehenden, mden fünftig (rgchenden

Reichs- uno *Landesgesétzen ohne E watecworfen, ? Das zur plan- und ans{lagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung

der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von

6 000 000 M festgeseßt.

_Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgeseßten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Anlagekapital ist baar und voll cinzuzahlen. Die Zeichner dür- fen auch nach erfolgter Einzahlung von 40 Prozent der von ihnen

ezeihneten Beträge von der Verpflichtung zur Volleinzahlung der eßteren Seitens der Gesellschaftsorgane niht entbunden werden. Das Anlagekapital muß ungeschmälert für den Bau und Betrieb der Bahn verwendet werden. Die Herstellung der Bahn auf durchaus solider und geseßlicher Grundlage darf keinerlei Beeinträchtigung durch die Verbindung der Finanzirung mit der Bau-Ausführung und dur Ausführung in General-Entreprise erleiden.

__ Die Staatsregierung ist berechtigt, die Einzalb[ung auf die Aktien insoweit dieselbe von der zuständigen Eisenbahn-Aufsichtsbehörde zur Fortführung und retzeitigen Vollendung des Baues für nothwendig erklärt, gleihwohl aber von der Gesellshaftsvertretung innerhalb der von der genannten Behörde bestimmten Frist nicht herbeigeführt wird,

- an Stelle der Gesellschaftsvertretung mit gleiher Wirkung einzufor-

dern und beizutreiben, sowie über die Verwendung der eingezahlten Beträge zu bestimmen.

Dem Minister der öffentlichen Arbeiten ist das Ret vorbchal- ten, zu bestimmen, daß die Einzahlung der gezeichneten Aktienbeträge nit an den Gesellschaftsvorstand, sondern an eine von ihm zu be- zéichnende öffentlihe Kasse, bebufs Bewirkung der erforderlichen Bau- zahlungen zu erfolgen hat. Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der auszugebenden Aktien (Stamm-Prioritäts-Aktien) ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stamm-Aktien) hinsibtlih der Vertheilung des jährlichen Reinertrages des Unternehmens bis zum Belaufe von 44% des Nominalbetrages dieser bevorzugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsictlih der Vertheilung des Gesellshaftsvermögens einzuräumen. Jm Uebrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte, als den Jnha- bern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

Bis zum Ablaufe der unter VI1II. Nr. 3 festgeseßten Baufrist kann den Inhabern der Aktien bis zum Belaufe von 4% des No- STEECHROS ihrer Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden.

ITI,

Die gesammte Leitung der Bau- und Betriebs8verwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den geseßlicen Befugnissen und Verpflihtungen des Vorstandes ciner Aktiengesell- \c{aft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatliben Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant- wortlich ist. E

_Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mchreren Meronen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technis{chen

itglieder, bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. l E

Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge- nehmigung des Ministers der öffentliden Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung niht durch den Vorstand elbst erfolgt, finden die vorstchenden Bestimmungen au auf die

Zahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betricbs- dirigenten Anwendung. E

Von den Mitgliedern des Aufsichtürathes müfsen wenigstens zwei Drittel ihren Wohnsiß im Deutschen Reichsgebiete haben. Der Vorsitzende des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter sind

sies aus den im Deutschen Reichsgebicte wohnhaften Mitgliedern zu wählen. R /

Die Staatsregierung ist berechtigt, si in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betbeiligt erabtet, bei den Versammlungen

und den Verhandlungen des Auffichtêraths und der Generalversamm-

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; g

für Berlin außer den Poft-Anstalten anch die Expe- |

dition: 8W. Wilhelurstr. Nr. 32. s

Abends. L)

lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Unt die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zufammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände ent- haltenden Tage8ordnung Anzeige zu machen.

L Der Minister der öffentlihen Arbeiten ist berechtigt, in den Sâllen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer- ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen,

VI,

_ Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn-Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ift, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welhe nah dem in dieser Hinsicht lediglih und. allein entscheidenden Ermessen der Staats- regierung den Vorausseßungen nicht entsprechen, unter denen die Kon- zession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staats= regierung Gültigkeit. Jusbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesell- schaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Cisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, zu threr Gültigkeit der Bestätigung der Staatsregierung.

Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderli, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren.

VII,

__ Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsbe Cisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Junt 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reih Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern- den Bestimmungen (efr. §. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.

4 VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 1) der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung dur alle Zwifchénpunkte, e die Bestimmung. der Zahl und der Lage der Statiónen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, fowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl vor und nach JInbetriebnahme der Bahn.

Für alle dur die Ausführung der genehmigten Projekte beding- ten Benachtheiligungen des Eigenthums oder s\onstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.

2) Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welhe wegen poli- zeiliher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ges troffen werden mögen, nazukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens in zwet Jahren nah Eintragung der Gesellschaft in das DUPHIrogttse in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XIX. erfolgen.

Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die Jnan- griffnahme, die Fortführung, die Vollendung und JInbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

4) Für den Fall, daß die Gesellshaft mit der Erfüllung der ihr nah Maßgabe dieser Konzession obliegenden Verpflichtungen, insbe- sondere der rechtzeitigen plan- und anshlagsmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist dieselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5 “/6 des auf 6 000000 M fest- gesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entschei- dung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen, mit Auss{luß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat die Gesellschaft bei der General-Staatskasse den Betrag von 300000 M, in Worten: Dreihunderttausend Mark, in baar: oder in preußishen Staats- oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Prioritäts-Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nah dem Courswerthe, nebst den noc nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu binterlegen und in gerihtlidber oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung derselben beziehungs- weise durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jeweiligen Bôörsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rüdck- gabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren Merfallterminen, kann jedo von dem bezeihneten Minister inhibirt werden, wenn nah dessen ledigli maßgebendem Urtheile die Ge- sellschaft den Bau verzögern sollte. Im Uebrigen erfolgt die Rük- abe der Kaution na völliger Vollendung und Ausrüstung der Bahn.

er bezeibnete Minister ist jedochd ermäcbtigt, {on vorher nah Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Baha einen entsprechenden Theil der Kaution zurückgebén zu lassen.

5) Falls die oben festgesepte allgemcine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlihen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen niht inne gehalten wird, kann nicht blos die bezeichnete Konventionalstrafe cingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession dur landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3, November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vors handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrau I machen beabsichtigt, soll jedo die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgeseßten Schlußfrist er- folgen.

IX,

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, zur Vermittelung des Per- sonenverkehrs mindestens zwei Wagenklafsen einzustellen und dieselben

derx Bestimmung der staatlichen Aufsichtsbehörde entsprechend einzus richten.