1881 / 179 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Aug 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt dur die staatlibe Aussichtsbehörde. Innerhalb der ersten aht Jahre, vom Be- ginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres soll die Gefellschaft nur dann angehalten werden können, mehr als drei der Perfonenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu be- fördern, wenn die Bruttoeinnahme der Bahn im Durchschnitt der drei leßten Iahre mindestens 8000 M pro Kilometer be- tragen hat, oder wenn dem Unternehmer für die mehr einzu- stellenden Züge von den Interessenten ein nach dem Ermessen des Ministers der ffentlichen Arbeiten ausreicender Zuschuß zu den Koften gewährt wird.

2) Der Tarif für den Personen- und Güterverkehr, fowie die Abänderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

In Betreff des Güterverkehrs werden jedo für den oben unter Nr. 1 bezeichneten Zeitraum Maximaltarifsäßze für die einzelnen Güter- Élafsen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist der Gesellshaft (unbescbadet des allgemeinen staatliden Aufsichts- rechts) überlassen, nab Maßgabe der reis- resp. landesgeseklicben Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Marimalsäte die Tarife na eigenem Ermessen festzuseßen, beziehungsweise Erhöhungen wie Er- mäßigungen der Tarifsäße ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Auch ist die Gesellschaft hinsichtlich der Einrichtung direkter Ta- rife, sowie hinsichtlich des anzunehmenden Tarifsystems verpflichtet, die für die preußishen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsäße zu befolgen, insoweit solbes vom Minister der öffent- lichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

Die Gesellschaft hat mit der Eröffnung des Betriebes der

Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den _

bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs- und Reservefonds sind sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellshaft getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- tricbsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen:

a. der Crlôs aus den entsprechbenden abgängigen Materialien ;

b, die Zinfen dieses Fonds;

alljährlich zu

c. eine den Betriebseinnahmen Rücklage.

Die N dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt.

Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außer- gewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent- sprechenden Weise erfolgen kann.

In den Reservefonds fließen:

a. etwaige Ersparnisse an dem Baukapital, insoweit folbes von dem Minister der öffentlihen Arbeiten für erforderlih erachtet werden sollte;

b, der Betrag der statutenmäßig verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

c. die Zinsen des Reservefonds ;

d, eine im Regulative festzuseßende, alljährlib den Betrieb8ein- nahmen zu entnehmende Nücklage.

Grreicht der Reservefonds die Summe von 100 000 M, \o können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück- lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Iahres- rücklage wieder vermindert ist.

Die Werthpapiere, welbe zur zin8tragenden Anlage der verein- nahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

der Nüctlagen

entnehmende

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckun i zum Erneuerungs- oder Reservefonds nit oder nicht vollständig zu, jo ist das Fehlende aus den Uebershüssen des beziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon \ïnd mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.

X,

Die Gesellschaft ist verpflictet :

a, ihre Betriebsrebnung nab den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzuricten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betrieb3-Rech- nungsabs{luß einzureichen und ihre Kassenbücher vorzulegen ;

b, der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Recchuungsjahr zu Grunde zu legen;

c, die von den Aufsihtsbehörden zu statistishen Zwecken für nötbig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf ibre Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den vou derselben festgesetzten Fristen einzureichen.

Nach Eröffnung des Betriebes ist die Gesellsbaft zur Aenderung und Erweiterung der Babnhofsanlagen, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel verpflichtet, sofern und soweit solbes der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbabnverkehrs, ins3- besondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderli eractet.

Zur Herstellung des zweiten Geleises auf cigene Kosten soll die Gefellschaft erst dann angehalten werden können, wenn die Brutto- Einnahme im Dur{\c{nitt dreier aufeinander folgender Iabre min- destens 16000 K pro Kilometer beträgt.

Zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen soll die Ge- sellsbaft erst nach Verlauf von at Jahren, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres gerechnet, und auch dann nur verpflichtet fein, wenn die Brutto-Einnabhme im Durb- \{uitt der drei letzten Jahre mindestens 12000 M vro Kilometer betragen hat, oder wenn der Gesellschaft von den Interessenten ein nav dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten auêreichen-

der Zuscbuß zu den ibr erwabsenden Bau- und Betriebskosten ge- [leistet wird. S XII.

Die Gesellschaft ift verpflictet, binsictli der Besetzung der ubaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, infoweit selben das 40. Lebensjahr noch nit zurückgelegt haben, die für den aatseisenbahndienst in dieser Beziehung und insbesondere be- lid der Ermittelung der Militäranwärter bestebenden und b zu erlaffenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für ibre Beamten hat die Gesellschaft auf Verlangen des Mi- nisters der öffentliben Arbeiten na Maßgabe der Grundsätze, welce bis zum Erlasse des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittel- barea Staatébeamten 2c. vom 27. März 1872 für die Staatseisen- babnen bestanden haben, für ihre Arbciter na Maßgabe der jett und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsäte, Pensioné-, Wittwen- und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderliden Zuschüsse zu leisten.

R,

Die Verpflichtungen der Gesellschaft zu Leistungen für die Zwecke des Postdienftes regeln sib nad dem Cisenbahn-Postgesetee vom 20. Dezember 1875 (Reibs-Gesetblatt für 1875 S. 318) und den dazu gebörigen Vollzugébestimmungen, jedo mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von abt Jahren vom Beginne des auf d T

dic St züg no

Ls ie Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel , 5 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Herrn Reichskanilers vom 3, Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) getrof- enen Bestimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeibneten Zeitraums in den Verbält- nissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternebmens oder dur den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, dur welchbe na der Entscheidung der obersten Reiché-Aufsicbtébehörde die Bahn die Eiaenscbaft als Cifeatabn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eifenbabn-

Postgeseß mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein- \hränfung in Anwendung. 4

XTV.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, sib den bezüglich der Leistungen für militärishe Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Cisen- bahnen im Deutschen Reiche ergehenden geseßlichen Bestimmungen zu unterwerfen. Ls

Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat die Gesellschaft die- jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welcbe für die Eisenbahnen im Deutschen Reiche festgestellt sind oder später für dieselben anderweit festgestellt werden mögen. v

VE

._ Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende eventuell vom Minister der öffent- lichen Arbeiten festzuseßende d oder Bahngeldsäte vorbehalten.

X 7

Der Staatsregierung bleibt das Necht vorbehalten, den Betrieb der Bahn für Rechnung der Geselischaft jederzeit zu übernehmen.

Auch ist die Gesellschaft verpflichtet, den Betrieb ihrer Bahn der eon ee ans{ließenden Privatbahn gegen Gewährung einer jährlichen Rente, welche der im Durcschnitt der leßten fünf Jahre er- zielten Reineinnahme gleichkommt und mindestens jährlich 4399/6 ihres An- lagekapitals (efr. II.) beträgt, zu überlassen , falls der Minister der öffentlichen Arbeiten diese Betriebsüberla\sung im öffentlichen Ver- kehrsinteresse für erforderli erahtet. Als Reineinnahme ist die- jenige Summe anzusehen, um welche die Betriebs-Noheinnahme die in dem betreffenden Rechnungsjahre aufgewendeten Verwaltungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten ciuschließlich der vorgeschriebenen Rücklagen in den Erneuerungs- und Reservefonds, jedo aus\ch{ließ- lih der aus diesen Fonds zu en Ausgaben übersteigt.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reich8aufsichtsbehörde die Vorausseßungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ibrer Konzessionirung die Anwendung der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeord- neter Bedeutung für statthaft erklärt ist (cfr. Artikel X11. in fine) so muß die Gesellshaft auf Erfordern des bezeichneten Ministers si ‘ereit finden lassen, na seiner Wahl entweder selbst die baulichen Einricbtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Hauptbahnen besteßenden Bestimmungen umzuändern , Ms die finanziellen Verhältnisse der Gesellschaft ihr diese Umwandlung nach dem Ermessen des Ministers gestatten, oder zu diesem Zwecke einem etwaigen anderen Unternehmer entweder das Eigenthum und den Betrieb der Bahn gegen Erstattung des Anlagekapitals oder blos den Betrieb der Bahn gegen Gewährung der vorhin am Schlusse des Artikels XVII. bezeichneten E oounzelen.

XIX,

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an das Eingangs bezeichnete Gründungs-Comité erfolgt erst, nachdem die B des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung beglaubigter Zeichenscheine beziehungsweise der gesetlih genehmigten Beschlüsse der betheiligten Kommunen und Kreise dem Minister der öffentlichen Arbeiten nachgewiesen und zugleich die Kreditfähigkeit der Zeichner von demselben als genügend bescheinigt befunden ist, nacdem ferner der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Ueber- einstimmung zu seßende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Ueber- einstimmung nachgewiesen ist und nacbdem endlich die Hinterlegung der unter VIII. 4 vorgeschriebenen Kautions- und Verpfändungsurkunde stattgefunden hat.

, Vinnen einer von heute ab zu berehnenden se{smonatlichen Prä- klusivfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschaftsvertrages in das Handelsregister bewirkt werden, zu welhem Zwecke dem Han- delsgerichte die Ausferti uyg der Konzessionsurkunde und die Erklärung der Regierung bezügli jener Uebereinstimmung vom Gründungs- Comité vorzulegen sind.“ !

Nachdem! jene Eintragwlh rechtzeitig erfolgt und unter Beifügung von Druckeremplaren des Gesellschaftsvertrages nachgewiesen ist, soll die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Geset2es vom 10, April 1872 veröffentliht werden.

,_ Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeineten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres erloschen, in welhem Falle jedo die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden soll.

, Urkundlich unter Unserer Höcstcigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insieael.

Gegeben Berlin, den 12. Mai 1881.

(L. 8.) Wilhelm.

Otto Graf zu Stolberg. von Kamcke.

Bitter. von Puttkamer. Lucius. von Boetticher.

Maybach. Friedberg.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer an der Dorotheenstädtishen Realschule ju Berlin Dr. Friedrich Frederichs ist das Prädikat Pro- essor beigelegt worden.

Königliche Universitäts-Bibliothek. Die allgemeine Zurüdlieserung aller aus der Königlichen Universitäts-Bibliothek entliehenen Bücher findet in der Woche vom 8.—13, August statt. Vom 15.—17. August bleibt die

Bibliothek geschlossen. Während der Ferien ist dieselbe tägli von 11—1 Uhr geöffnet. p | s

Berlin, den 27. Juli 1881. Der Königliche Bibliothekar Prof. Dr. Koner.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Den Domänen-Pähtern Kupfeld in Maberzell im Kreise Fulda, Suntheim in Schafhof bei Tenin und Fahren- bach in Frankenhausen im Kreise Hofgeismar, ist der Charakter Königlicher Ober-Amtmann verlichen worden.

Bekanntmachungen auf Grund des Neichsgeseßes vom 21, Oktober 1878.

Dur Verfügung der unterzeichneten Landespolizeibehörde vom heutigen Tage sind die Nummern 77, 78 und 79 der in Stuttgart erscheinenden periodishen Dru chrift

„Das Vaterland“ vom 5., 7, und 9. Juli d. J. und zugleich das fernere Er: scheinen dieser periodischen Druckschrift auf Grund der 88, 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten worden.

Ludwigsburg, den 2. August 1881.

Königlich württembergische Regierung des Neck&arkreises. Für den Präsidenten : Baumann.

Personalveränderungen.

| AemnO Preußische Armee.

Eriéennungen, Beförderungen undVersetzungen. Jute aktiven Heere. Bab Gastein, 23. Juli. v. Sommerfeld, Oberst-Lt. à la suíte des Generalstabes der Armee und beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte als 1. Dircktionsmitglied der Kriegsakademie, unter Verleihung des Ranges eines Regts. Com- mandeurs, zum 1. Direktionsmitglied der Kriegsakademie ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Baÿ Gastein, 26. Juli. Kiß, Hauptm. à la suite des Fuß-Art. Regts. Nr. 3 und Unterdirektor der Pulverfabrik bei Hanau, mit Pens. nebft Aussicht auf Anstellung im Civildienst und feiner bisher. Unif. der Abschied bewilligt. Unger, Major a. D, zuletzt etatsmäß. Stabs- offiz, im Fuß-Art. Regt. Nr. 3, unter Fortfall der ihm verliehenen Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit der Erlaubn. zum ferne- ren Tragen der Unif. des gen. Regts. zur Disp. gestellt.

S Königlich Bayerische Armee.

Abschiedsbewilligungen Im Beurlaubtenstande. 27. Iuli. Breitwieser, Sec. Lt. des 4. Inf. Regts., Graf v. Du Moulin, Sec. Lt. des 6. Inf. Regts, Mayer, Sec. Lt. des 9, Inf. Regts, Stauffer, Sec. Lt. des 15. Inf. Regts, sämmtlich im Beurlaubtenstande, der nacgesucte Abschied ertheilt.

Im Sanitäts-Corps. 722, Juli. Dr. Müllbaur, Ober-Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom 9. Inf. Regt., als Garn. Arzt zur Kommandantur Würzburg, unter gleihzeit. Er= nennung zum Div. Arzt der 4. Div., Dr. Henke, Ober-Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom 12. Inf. Regt., in gleicher Eigenschaft zum 9. Inf. Regt., Dr. Daffner, Stabsarzt vom 4. Feld-Art. Regt. zum 2. Inf. Regt., Dr. Sch{mid, Stabsarzt vom 12. Inf. Regt. zum 11. Inf. Negt., Dr. Krug, Stabsarzt vom 2. Feld-Art. Regt. zum 4. Feld-Art. Regt. verseßt. Dr, Wingefelder, Ober- Stabsarzt 2. Kl, Garn. Arzt beim estungsgouvernement Germersheinr, Dr. Wastl, Dber-Stabsarzt 2. KL., Regts-Arzt im 8. Inf. Regt. zu Ober-Stabsärzten 1. Kl., Dr. Schmid, Stabsarzt vom 2. Inf. Regt. als Regts. Arzt im 12, Inf. Regt., Dr. de Crignis, Stabsarzt vom 16. Inf. Regt., als Regts. Arzt im 15. Inf. Negt. zu Dber-Stabsärzten 2. Kl, Dr. Winkler, Assist. Arzt 1. Kl. von 6. Inf. Regt. im 12. Inf. Regt., Dr. Kugler, Assist. Arzt 1. Kl. vom 15. Inf. Negt. im 16. Inf. Regt., Dr. Rüth, Assist. Arzt 1. Kl. vom 15. Inf. Regt. im 2. Feld-Artillerie-Regiment zur Stabsärzten, Dr. Schrauth, Assist. Arzt 2, Kl. im Inf. Leib- Regt., Dr. Bögler, Assist. Arzt 2. Kl, im 6. Inf. RNegt., Dr. Munzert, Assist. Arzt 2. Kl. im 18. Inf. Regt., Dr. Hummel, Assist. Arzt 2. Kl. im 3. Feld-Art. Regt, zu Assist. Aerzten 1. Kl., befördert. Dr. v. Schröder, charakteris. Gen. Arzt 2, Kl., Refe- rent im Kriegs-Ministerium, unter gleiczeit. Verseßung als Corps8- Gen. Arzt zum General-Kommando I. Armee-Corps, Dr. Mohr, charakterif. Ober-Stabsarzt 1. Kl., Regts. Arzt im 2. Feld-Art. Regt. ein Patent ihrer Charge verlichen. Dr. Kunstmann, Ober- Stabsarzt 2. Kl., Regts. Arzt im Inf. Leib-Negt., als Ober-Stabs= arzt 1. Kl, Dr. Nömer, Stabsarzt, Regts. Arzt im 17. Inf. Regt., als Ober-Stabsarzt 2. Kl., harakterisirt.

In der Kaiserlichen Marine.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen 2c. Bad Gastein, 21. Juli. Lampson, v. Dassel L, Unter-Lts. zur See, zu Lts. zur See, mit Vorbehalt der Patentirung, befördert. Arendt, Korv. Kapitän im Marinestabe, als Kapitän zur See mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisher. Unif, Hol, Kapitän-Lt. der Res. vom Res. Landw. Bat. Nr. 86, der Abschied bewilligt.

Nicchtamllicßes. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 3. August. Amtlicher Mittheilung zufolge findet die Eröffnung der Pariser Elektrizitäts-= Ausstellung statt am 1., erst am 11. August d. J. statt.

Das Enteignungsrecht ist Allerhöchst verliehen worden: 1) Unter dem 4. Zuli 1881 der Staatsbauverwal=- tung behufs Erwerbung des zur Erweiterung der Eisenbahn- anlagen an dem fisfkalishen Waserhafen zu Minden im Negie=- rungsbezirke gleihen Namens und zur Anlage eines Ver- ladungsplaßes erforderlihen Grund und Bodens. 2) Unter dem 11. Juli 1881 der Stadtgemeinde Berlin behufs Er- weiterung des Bürgersteiges vor den Grundstücken Fennstraße Nr. 4 des Restaurateurs Julius Ehle, Nr. 51 des Fabrikanten Franz Rosenbaum, Nr. 52 bis 54 des Stadt-Bauraths a. D. Gerstenberg und Nr. 59 bis 61 der Wittwe Lönning und minorennen Erben zur Erwerbung der zu jener Erweiterung benöthigten Parzellen. 3) Unter dem 18. Juli 1881 der Gemeinde Wadersleben im Kreise Neuhaldensleben des RNegierungs- bezirks Magdeburg, welche eine Chaussee von Wackersleben bis zur Oscherslebener Kreisgrenze in der Nichtung auf Gunsleben zu bauen beabsichtigt, für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, Zugleich ist Allerhöchst genehmigt worden, daß die dem Chausjeegeldtarife vom 29, Februar 1840 angehäng- ten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.

Unter dem 29. Juni ist Allerhöchst genehmigt worden, daß auf die vom Kreise Flatow, Regierungsbezirks Marien- werder, ausgebauten Kreischausseen : 1) von Zempelburg ur Pantau, 2) von Pantau über Drausniß und Damerau na Schlagenthin, soweit diese Chaussee den Kreis Flatow durch- shneidet, 3) von Peßnick nach Kl. Lutau zum Anschluß an die durch die Forst Ie Chaussee, die dem Chausseegeld- tarife vom 29, Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen zur Anwendung kommen.

,— Der Finanz-Minister hat die Provinzial-Steuer-Direk- tion durch Cirfularerlaß vom 26. v. M. noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die bisherigen in der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 11. Juli 1873 (Reichs: Geseßblatt S. 295) enthaltenen Vorschriften über die Art der Verwen - dung der Wehsel-Stempelmarken durch die Bekannt- machung desselben vom 16. Juli d. J. Reichs-Anzeiger Nr. 169 aufgehoben und durch die in der legteren ver- öffentlihten neuen Vorschriften erseßt worden sind.

Das Feilhalten von unreifem, nur in gekohtem Zustande zum Genuß geeignetem Obst mit der Absicht, den Käufern stets mitzutheilen, daß das Obst nur in geroGten Zustande zu genießen sei, ist nah einem Urtheil des Rei chs8- gerichts, 111, Strafsenats, vom 4. Juni d. Js. nicht strafbar.

Die Hingabe einer verbotenen sozialdemokra- tishen Druckschrift an eine einzelne Person kann nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 111, Strafsenats, vom 1. Juni d. Js. eine „Verbreitung“ derselben im Sinne des 8. 19 des T RERIN Ds werden, wenn der Hingebende den Willen oder doch das Bewußtsein hatte, daß die Druck- {rift von dem ersten Empfänger an eine unbestimmte Mehr- heit anderer Personen gelangen werde, wobei der erste

Empfänger als Agent zur Bewirkung dex Verbreitung gewählt sein kann, oder wenn die Hingabe in Folge einer auf Ver-

nimmt,

itung bereGneten Veranstaltung erfolgte, wie das Halten p en Leihbibliothek von solchen Schristen.

Sigmaringen, 31. Juli. (Schwäb. M.) Der Erb- prinz dis Hohenzollern ist von Zs{l zur Begrüßung des Königs und der Königin von Sahsentin Krauthen- wies angekommen. Die sähsischen Majestäten gedenken, dem Vernehmen nach, noch bis 3. August in Krauchenwies zu

bleiben.

ürttemberg. Friedrihshafen, 30. Juli. Der aua RkdrechGt von Oesterreich ist heute wieder von hier abgereist. Der Besuch des Kaisers Franz Joseph in Friedrichshafen ist, wie der „St. A. f. W.“ ver- für Dienstag, den 9. August, in Aussicht genommen. Prinz Hermann zu Sachsen-Weimar is gestern zu

einem längeren Besuche bei den Majestäten hier angekommen.

Hessen. Darmstadt, 1. August. (Cöln. Ztg.) Auf aus Großherzogs wird im September diejes Jahres eine Ausstellung der in den Großherzoglihen Schlösjern sowie in der Hofbibliothek, der Kabinetsbibliothek, dem Museum aufbewahrten Pläne und Ansichten, sowohl im Ganzen wie im Einzelnen, welche „Darmstadt und seine Um- gebung, wie sie früher waren“, veranshaulihen können, ver- anstaltet werden. Da vorausgeseßt werden darf, daß manches hier Einschlägige auch im Privatbesig si befindet, so sind die Besißer solher Gegenstände gebeten worden, dieselben für die Dauer der Aus- stellung der bestellten Kommission zur Verfügung zu stellen, bezw. der leßteren zuzusenden. Nach den neuesten Messun- gen erfolgt der Dur(schlag des Richtstollens im Krähberg- tunnel zwischen Erbah und Eberbach nächsten Mittwoch oder Donnerstag, und ist damit die Vollendung des nunmehr noch nothwendigen inneren Ausbaues des Tunnels vor der ver- tragsmäßigen Bauzeit als gesichert zu betrachten. Der Tunnel hat die außerordentliche Länge von 3100 m. Der großartige Viadukt „am Himmelbächel“ wird gleichfalls lebhaft gefördert.

lsaß-Lothringen. Straßburg, 1. August. (Els. gate, E Der Chef der Verwaltung der Reichs8eisenbahnen, Staats-Minister May bach, unternahm am Sonnabend Mor- gen in Begleitung des Generaldirektors Mebes und anderer Herren der Generaldirektion eine Reise nah Mülhausen, be- juhte daselbst die Shlumbergersche Fabrik, fuhr am Nach- mittag nah Wesserling und kehrte Abends wieder nah Straßburg zurück. Die Abreise von hier nah Franksurt er- Folgte gestern Nachmittag.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 2. August. (W. T. B.) Der Kaiser ist heute Abend 81/4 Uhr, begleitet von dem General- Adjutanten a 1% SGaiG R mit kleinem Ge-

e nah Salzburg abgereist. i E Die Lien. Ztg.“ berichtet: „Der ungarische Finanz-Voranschlag für 1882 ist bereits fertiggestellt und weist in den Einnahmen eine erheblihe Steigerung aus. Namentlih sind die Eingänge aus den direkten Steuern wesentlih höher eingestellt. Gleihwohl wird keine beträchtliche Herabminderung des Defizits zu erzielen sein, da in Folge höherer Ansprüche des Reichs-Kriegs-Ministeriuums für Festungsgeshüße und der demgemäß größeren Beitrags- leistung Ungarns zum gemeinsamen Staatsaufwande auch die Ausgaben höher präliminirt sind, Doch alterirt dies die innere Besserung der ungarischen Finanzen in keiner Weise, da das Verhältniß der regulären Einnahmen zu den regulären Ausgaben sich wesentlich günstiger als im Vorjahre gestaltet. Auch verdient es besondere Beachtung , daß die Ersparniß in der Verzinsung der Gold- rente bereits für das Jahr 1882 mit zwei Millionen Gulden eingestellt ist. Es hat dies zur Vorausseßung, daß mit Ende dieses Jahres vier Fünstel der sehsprozentigen Goldrente, d. i, rund 320 Millionen Gulden, konvertirt sind. Da bis- her 200 Millionen Gulden gegen vierprozentige Goldrente umgetauscht wurden, wären sonah jeßt noch 120 Millionen Gulden zu konvertiren. Der Umstand, daß das ungarische Finanz-Ministerium diese Eventualität als eine budgetmäßige

atsächlihkeit ansieht, spriht am überzeugendsten für den guten Absatz der vierprozentigen Goldrente.“ A

3, August, Das „Armee-Verordnungsblatt“ veröffent- liht ein Handschreiben des Kaisers, durch welches der komman- dirende General in Agram, FZM. Baron Franz Philippovic, auf sein Ansuchen in den Nuhestand verseßt und demselben für seine stets bewährte Pflichttreue und Ergebenheit und sein aufopferndes Wirken in höchst {meicelhaften Worten der Dank des Kaisers ausgesprochen wird. Zum kommandirenden Se in Agram ist FML. Freiherr von Pulz ernannt worden.

Großbritannien und Jrland. London, 1. August. {Allg. C.) Die Königin schiffe sich am Freitag in Osborne, begleitet von der Prinzessin Beatrice, an Bord der König- lihen Yacht „Alberta“ ein und fuhr dem aus der Ostsee zurückehrenden Reservegeshwader N Der Deutsche

ronprinz und die Kronprinzessin, sowie die Herzogin von Edinburg und deren Kinder thaten ein Gleiches an Bord der Königlichen Yacht „Victoria und Albert“. Die_ beiden Königlichen Yachten kehrten mit dem Geshwader nah Osborne zurü, welches dort für die Naht Anker warf. Prinz Hein- rih von Preußen kam an Bord des Admiralschiffes Herkules“ an und landete in Norris Castle. Ubends speiste das Deutsche Kronprinzenpaar bei der Königin in Osborne, und Lord mpthill, der britis@e Vot- schafter in Berlin, hatte die Ehre, zur Königlichen Tafel ge- zogen zu werden. Der Herzog von Edinburg und Prinz Hein- rid) von Preußen statteten der Königin am Sonnabend cinen Besuch ab. Prinz Leopold, der Herzog von Albany, ho“ 1h in Be leitung des Ero erzogs von Hessen von Darmstadt nah Wien begeben, um die Königin bei dem B? gräbniß des

verstorbenen Herzogs August von Sachsen: Co urg-Gotha zu vertreten,

7 _— Die irishe Landvorlage hat das Unterhaus im Ganzen 45 Tage beschäftigt. Eine ordentliche Session besteht aus 26 Arbeitêwochen, und die gur Versügung der Negie- rung stehende Zeit ist in der Regel etwa 52 Tage, #\o daß die Landbill beinahe eine ganze ordenilice Ses- fion in Anspruch nahm. Im Prinzio blieb die Ne- Nerungsvorlage unverändert. Mr. Gladstiono hielt mit ‘nergie an dem Hauptinhalt dessen fest, was er als cine „Vriedensbotschaft an Zrland“ bezeichnete, und sein Wille ge-

langte zur Geltung. Die Vorlage hat zwa? noh, die Feuer- probe im Oberhause zu bestehen, allein die Viöalihkeit einer Verwerfung derjelben Seitens der Pairs wird 1icht länger mehr in Betracht gezogen, während ein Versu, die Bill wesentlich abzuänderu, weder von der Regierung noch vom Unterhause geduldet werden dürfte. Mittlerweile kommt jeßt fast allgemein das Gefühl zum Dur&bruch, daß FJrland sich auth mit dieser Friedensgabe noch nicht zufrieden geben werde, was die Landliga offen zu erklären au keinen Anstand ge- nommen hat. Unter den Umständen darf es niht Wunder nehmen, wenn si hier und da bereits Stimmen zu Gunsten einer gewaltsamen Auflösung der Landliga, nachdem tie Land- bill Geseßeskraft erhalten, vernehmen lassen. So schreibt die Dubliner „Evening Mail“: E: i

„So wenig Aussicht bietet die Bill auf Herstellung des Friedens in Irland, daß der Wortführer der Landliga sagt, es sei die Absicht dieser Körperschaft, sih in Permanenz zu erklären, bis das Guts- herrenthum ausgerottet worden. Wird der Landliga gestattet werden, ihr Verfahren der organisirten Ruhestörung, ihre demoralisirenden Lehren, ihr Kokettiren mit den iris{ch-amerikanischen Missethätern fort- zuseßen? Soll der Landakt von 1881 nur ein neuer Meilenstein auf der Straße der nationalen Dekadenz und Erniedrigung sein; eine neue Cntwickelung der alten Agitation, welche die crzeugende Industrie des Landes lahm legt und zu seinem offenbaren Zweck eine Wieder- kehr zu dem Barbarismus der alten Celtenstämme hat? Die Land- bill ist, wie so viele ihrer legislativen Vorgänger, der Sprößling dieses geseßlosen Bösewichtsthums. Wird Ihrer Majestät Regierung zur Sanktion der Maßregel die Todtenglocke ihres thätigen und sruhtbaren Elternpaares läuten ? e

Die Organe der Landliga fordern die Freilassung der „Verdächtigen“, sobald die Landbill Geseßeskraft erlangt hat.

Dem „Observer“ flößt der augenscheinlihe Zusammenhang zwischen den Feniern und den Anhängern der Landliga Be- torgnisse ein. : :

„(s ist,“ sagt das Blatt, „schr hübs{ch zu fagen, daß die Home- ruler die s{ändlihen Maßregeln, durch welche die crtremen ?ationa- listen ihre Sache zu fördern suchen, nicht billigen. Aber es ist ganz mögli, daß Männer unabsihtliße Komplizen von Handlungen sind deren persönlide Verübung ihnen nicht im Traum bei- fallen würde. Ueberhaupt ist der Versu, durh Hôöllen- maschinen einzushüchtern, nur die logisbe Entwickelung des von der Landliga eingeführten Terrorismus. Nur durch_ den Appell an die blinden Leidenschaften und Vorurtheile der unwissenden Massen in Irland haben die Homeruler solche Erfolge erzielt, und sie können es nicht wagen, den Beistand von Apitatoren von sich zu weisen, die gewissenloser sind als sie selber, und deren Einfluß bei diesen Massen größer als der ihrige ist. Bis jeßt haben die Homeruler es nicht ge- wagt, irgend eine Komplizität mit den Feniern von sich zu weisen und gegen ihre Handlungen als eine Schändung der nationalistischen Sache zu protestiren. Sie können dies nicht thun, ohne ihre eigene Autorität einzubüßen, ein Opfer, das sie zu bringen nicht vorbereitet sind. Die volle Wahrheit ift, daß die Homeruler ein Berx- fahren eingeschlagen haben, das, wenn dabei beharrt wird, früher oder später zu einer Kraftprobe zwischen Irland und Eng- land führen muß. Db sie bei Zeiten weise sind und die Landbill als eine endgültige Löfung annehmen werden, oder ob sie nah per Gepflogenheit der Führer von revolutionären Bewegungen cher wei- tere und gewaltsamere Agitation ermuntern werden, als ihren An- hang einzubüßen, das ist eine Frage, welche die Zukunft lösen muß. Allein es würde ein verhängnißvoller Jrrthum sein, wenn die irischen Separatisten sih einbilden, daß sie England dur solche Verbrechen, wie das, welches glückliherweise vor defsen Verübung entdeckt wor- den, einschüctern können, seine Zustimmung zur Zerstückelung des Vereinigten Königreichs zu geben. Nicht durch P ena er kann England zu Konzessionen geioiutgen werden, die unerträglih mit sei- ner eigenen Sicherheit und Wohlfahrt find.“ ;

Inzwischen werden aus Jrland mehrere Ausschrei- tungen gemeldet. Die ernsteste derselben ist, daß, wie bereits telegraphish gemeldet, am Sonnabend Abend auf cinen in Roßnagorse unweit Ballydeheb, ohn- hasten kleinen Grundbesißer, Namens Swanton, geschossen wurde, als er von Skibbereen nah seiner Besißzung zurück- kehrte. Er wurde {wer verwundet, und da er ein 80jähriger Greis ist, wird sein Wiederaufkfommen bezweifelt. Swanton galt allgemein als ein populärer Grundbesißer, wax aber jüngst gegen mehrere seiner Pächter gerichtlich eingeschritten. Jn Knash unweit Boyle wurde am Sonntag ein von 12 000 Personen besuchtes Landmeeting abgehalten, bei welhem Resolutionen gefaßt wurden, weiche die Landbill als ein Blendwerk mißbilligten, die Anwesenden verpflichteten die Land- liga zu unterstüßen, und Jedermann, der ein Gut pad te, von welchem ein Anderer vertrieben worden, als einen Feind des Volkes zu betrachten.

Ein in London erscheinendes soziales Organ fährt, wie die „Allg. Corresp.“ \{hreibt, fort, Berichte über die Verhand- lungen des sozial-revolutionären Kongresses, der neulih in London tagte, zu veröffentlihen. Die deutschen Delegirten berihteten über die Wirksamkeit des kommunistischen Arbeiter: Bildungsvereins in London, welcher seine Prinzipien in der „Freiheit“, die auf dem sozial-revolutionären Stand- punkt Ee zum Ausdruck bringe. Lehtere habe seit der Ver- hastung des „Bürgers“ Most stark an Verbreitung gewonnen, eben so werde die massenhafte Verbreitung von Flugblättern Seitens hiesiger Genossen erfolgreih betrieben und sei die Nachfrage eine starke. Der Berein, sozusagen als Vorort der deutshen Nevolutionäre, erkennt sür leßtere die i pa Ors ganisation als die zweckentsprehendste an. Jn Deutschland #o- wohl wie in Oesterreich nehme die Bildung sozial-revolutio- närer Gruppen stetig zu, und sei es die Ansicht der hier auf dem Kongreß vertretenen Gruppen, daß leßterer in erster Linie die Aufgabe habe, eine internationale Verbindung aller revolutionären Gruppen zu \{haffen. Die innere Organisation der einzelnen Gruppen in den verschiedenen Ländern müsse diesen felbst überlassen bleiben. ;

Eine besorgnißerregende Entdeckung wurde in den Hall- side Stahlwerken unweit Glasgow, der Stecl Company of Scotland gehörend, gemaht. Ein Paket mit Dynamit, hinreichend um, wie es heißt, die ganze Fabrik in die Lust zu sprengen, wurde zwischen zwei Schmelzöfen aufgefunden. Die Polizei untersucht die Affaire.

Aus Durban wird dem Reutershen Bureau unterm 30. ult. gemeldet: Die Konvention mit den Boeren wurde heute unterzeihnet. Mr. Hudson ist zum britischen Residenten in Transvaal ernannt worden. Semewela, der Prätendent auf Umlandela's Häuptlingsschaft im Zululands, nimmt jet eine stark vers%hanzte Stellung ein, nwahdem 3°,00 Genossen von Ümlandela's Stamme zu ihm ge ¡toßen. John Duan wartet an der Spiye einer Streitinaht von 40" G Mann die Erlaubniß der britischen Regierung #5 S&W", mela anzu- greifen. General Buller hat si n°7. dew zululande be- Pre Eine Depesche des Vi?" ¿asga tin das indis@e Amt,

hamed Hassan erslatteter Bericht läßt ersehen, daß die Schlachk ledigli durch s{chlechte Führung verloren ging. Nur sechSs Kantonen und ein Regiment von vieren wurden in das Treffen gebrac/t, Jholam Hyder empfing in Regimentskolonner Ejubs Lintieuangriff. Ejub hatte nur 400 oder 500 Neiter und eine gleiche Anzabl s{le{chtbewafneten Fußvolkes unter den Durains zusammengebraht, da sämmtliche Zanimdawar- chefs und deren Sowars dem Emir bis jest treu geblieben. Circa 21/4 Lakhs Rupien (212 000 Pfd. St.) fielen in Ejubs ände. L 3. August. (W. T. B.) Im Oberhause wurde die Beratvung der irischen Landbill fortgeseßt, die Bill wurde schLießlich ohne besondere Abstimmung in zweiter: esung angenommen. gu E Die Jrländer Mc. Grath und Mc. Kewitt, welche am 10. Juni d. J. den Versuh machten, das Liver= pooler Rathhaus in die Luft zu sprengen, sind der Erstere zu lebenslänglict;er, der Leßtere zu 1öjähriger Strafarbeit verurtheilt wurden.

Frankreih. Paris, 1. August. Einem Telegramm des „Temps“ aus Saida vom 31. Juli Abends entnehmen. wir Folgendes: „Es bestätigt sich, daß im Lager Bou= Amemas Zwietracht und Mange! an Lebensmitteln herrscht. Eine Fraktion der Ha.rrar von Frenda, die fih dem Marabut bei seinem ersten Zuge nah Norden angesctossen, bereut den gethanen Schritt und hat den Amam nachgefuht. Der Oberfk Lafont ging sogleich von Géryville in südwefiliher Richtung ab, um den Harrarn bet ihrer Fluht aus dem Lager Bou- Amemas behülflih zu scin. Der Häuptling, der davon in Kenntniß geseßt wut de, zwang die Harrar, weiter westlich zu marschiren, und nur zehn Zelte konnten entkommen, deren Rückehr in ihre Heimath nun erwartet wird, Die Kolonne Lafont Hat die Vorräthe einiger Silos auf ihrem Marsche entführt und unterwegs die Unterwerfung der Bewohner von Stitten-Kaar, nordöstlih oon Géryville, die zu diesem Behufe eine Deputation ausgefankt hatten, ent= gegengenommen. Die beständigen Mißverständnisse, welche wischen der Civil- und Militärbehörde herrschen, ershweren F: Requisitionirung der Lastthiere für die geplante große Expedition. Der Postdienst läßt sehr viel zu wünschen und von allen Seiten erheben \ich Klagen, weil die Briefe ent= - weder gar nicht oder nur sehr verspätet an ihre Bestimmung: gelangen.“

Spanien. Madrid. 3. August. €W. T. B) Wie- verlautet, würde die Regierung die Noke des Vatikans- über die Vorgänge bei der Ueberführung dex Leiche des Papstes- Pius 1X. mit einem Hinweise auf die internationalen Pflichten beantworten, welche ihr nicht erlaubten, fih m die Angelegen- heiten Ftaliens einzumischen.

Griechenland. Athen, 1. August. Der „Pok. E.“ berichtet min „És verlautet auf das Bestinemteste, daß Hr. N. A. Chagopul os zum Königlichen Kommisfär für die zweite- zu okfupirende Gebietszone Kardiza ernannt worden sei. General Petimezas, der Kommandant der ariechischer Ostarmee, hat: seine Demission gegeben und die Negiecung hat disfe Dez mission angenommen.“

Türkei. Konstantinopel, 1. August. Der „Pol. C.“ wird von hier gemeldet, daß der Sultan die Enilaffung aller noch unter den Fahnen befindlichen Refervisten an- geordnet habe. Das Marine-Ministerium fei ix Folge dessen vom Kriegs-Ministerium angegangen, die entsprechende Anzahl Transportschiffe nah Volo und Salonichi z11 fielen, von wo die entlassenen Reservisten nah den verschi edenen Häfen deS Mittelländishen und Schwarzen Meeres tra nsportirt werden ollen. j .

I 3. August. (W. T. B.) Die Pfo rte hat Dfchella= leddin Effendi, einen Ulema höheren Rang es, zum Groß=z \heich von Jerusalem ernannt.

Numänien. Bukareft, 1. August. (Ung. Post.) Der Erzherzog Eugen ist gestern Mittag per Wagen in Sinaia angekommen. Der König in österreichisch :ungarisher Uni- form ist dem hohen Gaste bis. Bufsteni entge zengefahren. Der König verlich dem Erzherzog Eugen dat) (Zzoßkreuz des Stern: Ordens. Der Erzherzog reist heute um 4 Uhr Nach= mittags nah Kronstadt und morgen nah V zien.

Nußland und Polen. St. Peter sburg, 31. Juli. Ueber pn Aufenthalt Jhrer Majestäte1n1 in MoBaR D öffentlicht der „Reg.-Anz.“ Telegramme vow . 30. d. M. dp denselben fuhren der Kaiser und die Kai} erin am 29., nah dem Empfang und dem Dejeuner im 3 E B um. die Stadt zu besehen, lange durch die (Straßen Mos u Um 4 Uhr besuchten Jhxe Majestäten die Erlöserkizche, dee sihtigten eingehend die Gemälde, die Kip hengeräthe s e Sakristei. Hierauf hechzten die Hohen Ferrxschasten das n ziehungshaus mit ei nera. Besuche. Am 230. jrüh empfing 2 Kaiser den Metropolï ten und e Bischöfe, sowie 26 Aelteste E Börsen-Artelle. Eine Deputation aus der (cktadt Kolomna brach dem Kaiser ein Hei'ligmbild. und der Kaiserin G DNRRERES Obstpaste dar. Ún1 12 Uhx begann die Nevue über e n Moskau befindlich 2 Trupyen auf dew Chodyn8ischen Felde. Von früh an drä agten sich die Bolksheufen auf dem Ie fischen Felde, um den Kaijer zu sehen, als aus Majestät die T ‘ruppenlinie abritt und dam I baits durch die unzähl' are Volksmenge fuhr, welche die Hal s i der Kaiserin un ¡ringte, zwischen dem Kaiser und der e grd hinströômte und mit Freudenrufen die Kaiserlichen Kin e ile grüßte. Jhre Majestäten besuchten sodann das weil D Kalharinen- 1 ind das weibliche Alexander-Jnfstitut sowie arien-Kran! enhaus. ck m Moska u, 3. August. (W. T. B.) Der Kaiser hat in Nishni-N zwgorod eine Truppenrevue abgehalten un D sodann mik den Mitgliedern der Kaiserlichen Familie n S Jurjeweß, * ,m Gouvernement Kostroma, weitergereilt, 0 gestern ein traf und von einer Deputation, welhe Bro Salz über reichte, empfangen wurde.

L. G Den Aw erika. New-York, 31. Juli. (Allg. C.) Ausweif aen statistishen Bureaus zufolge Bes Ms Prod" ¡ktenausfuhr die Waareneinfuhr Zu O Es 30. J mi beendete Fiskaljahr um 259 726 254 Dollars, gegen 167 0 33 912 Dollars im vorher E um 91168 680 inf überstieg die A1 ; 4

Dol 2rd gegen s 891 391 im Vorjahre. Der Ge sammt- we rth der Ausfuhr im abgelaufenen Jahre bezifferte sid av f 902 319 473 Dollars. Es ist dies der größte Betrag in

oatirt Simla, 30. Juli, b-“jagt, daß es in Ermangelung von Berichten aus Candab ar noh ungewiß sei, ob Ejub K. T den Plag hereits beseht habe. Ein von dem Sirdar M, *

j andes. Aus Halifax wird gemeldct, La B Biiteigo Ertrag des ne uschottländiszen l Fischsanges der größte ist, der jeit Jahren dagewesen,.