1881 / 196 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Aug 1881 18:00:01 GMT) scan diff

: BeswGlü der vereinigten Berliner Krei weise Aufhebung der Stolgebühren, Ein ührung einer Kirchensteuer 2c. vom 18. und 19. rz und vom 5. April

1880, fowie vom 23. und 27. Mai 1881.

_Bes{luß T.

Auf Grund des Artikel 8 Nr. 2 des Gesetzes, betreffend die evangelische Kirchenverfassung vom 3. Juni 1876, sowie des S8. 4 Nr. 6 des Regulativs für die vereinigten Kreis\ynoden der Haupt- und Residenzstadt Berlin vom 10. September 1877, beschließen die vereinigten Kreis\synoden von Berlin:

é noden über die theil-

I.

Für das Etatsjahr vom 1. April 1881 ab werden:

a. behufs Ersaß für die durh Beschluß vom 19. März 1880 theilweise aufgehobenen Gebühren für Taufen, Aufgebote und Trauungen, '

b. behufs Gewährung von Beihülfen an ärmere Parocien zur Befriedigung dringender kirchliher Bedürfnisse,

c. behufs Deckung derjenigen Kosten, welche dur die vereinigten Kreissynoden und namentlich dur die Einziehung der Steuern und Verwaltung der Kasse entstehen,

allgemeine Umlagen ausgeschrieben, aus deren Erträgen auch

d. der Antheil der Berliner Kirchengemeinden an den Kreis, Provinzial- und General-Synodalkosten und

e. an den auf dem Wege kirhliher Gesetzgebung festgestellten vine für landesfirchlihe und provinzialkirchlihe Be- ürfni}se,

zu berichtigen ist, sobald solches geseßlich zulässig sein wird. (cfr. Resolution zu Beschluß IIL)

II,

Diese Umlagen sind mit Aus\{luß der Gemeinde Stralau von allen Mitgliedern der evangelischen Landeskirche, welche zu ciner der in den vier vereinigten Kreis\ynoden vertretenen Kirchengemeinden ge- hören, nach Maßgabe ihrer leßten Einschäßung zu der an den Staat zu entrichtenden klassifizirten Cinkommensteuer und zur Klassensteuer einzuziehen, wobei jedoch diejenigen Personen, welche zu den sechs untersten Stufen der Klassensteuer veranlagt worden, frei zu lassen sind. r

Die Steuer ist in einer Iahresrate im Voraus zu errichten. I

Die Höhe der Kirchensteuer wird zunächst auf drei Prozent des Veranlagungssoll der klassifizirten Einkommen- und Klassensteuer fest- gelten wovon der zum E aufgehobenen Stolgebühren (I. a.) erforderliche Betrag, welcher bis auf Weiteres auf 13 % jâhrlih ab- geschäßt ist, dauernd, der Rest aber, dessen von dem ersteren Betrag abgesonderten Berechnung es nicht bedarf, vorläufig nur auf das Etats- jahr 1881/82 ausgeschrieben wird.

_Besfchluß Il.

Auf Grund des Artikel 8 Nr. 1 des Gesetzes vom 3. Juni 1876, betreffend die evangelische Kirchenverfassung, sowie des §, 4 Nr. 5 des Regulativs für die vereinigten Kreis\ynoden der Haupt- und Residenz- ftadt Berlin vom 10. September 1877 beschließen die vereinigten Kreis\ynoden von Berlin:

n

An die Stelle der Taxen des Königlichen Konsistorii der Provinz Brandenburg vom 17. Mai 1858 und vom 15. Dezember 1869, be- treffend die Taufgebühren und die Gebühren für Aufgebote und Trauungen in den evangelischen Kirhen der Stadt Berlin treten vom 1. Oktober 1881 ab für die sämmtlichen, der Landeskirche an- gehörigen, evangelischen Kirhengemeinden der Haupt- und Residenzstadt Berlin mit Ausnahme jedoch der Militärgemeinden, der Anstalts- gemeinden und der französisch-reformirten Gemeinde, die nachstehenden Festsetungen :

E A. Taufgebühren.

1) Für die im Gotteshause an den Sonn- und Festtagen und an den hierfür generell festgeseßten Wotbentagen vollzogenen Taufen sind weder Gebühren zu zahlen, noch Auslagen zu erstatten.

Den Gemeinde-Kirchenräthen bleibt die Festseßung der Wochett- tage, deren jedoch mindestens zwei zu bestimmen sind, an welchen die Taufen unentgeltlih zu verrichten, überlassen. Ebenso steht denselben die Bestimmung der Stunden zu, innerhalb welcher an den Sonn- und Festtagen oder an den bestimmten Wotbentagen die freien Taufen beansprubt werden können.

_2) Für Taufen im Gotteshause an anderen, als den zu 1 be- zeicbneten Tagen oder zu anderen, als den festgeseßten Stunden sind 5 Gebühren an die Kirchenkasse, cine sonstige Entschädigung für baare Auslagen aber nit zu entrihten. Die Gemeinde-Kirenräthe sind ermächtigt, in einzelnen Fällen diese Gebühren aus triftigen Gründen zu erlassen.

3) Für Haustaufen sind 15 A Gebühren an die Kircbenkasse zu zahlen. Die Gemeinde-Kirchenräthe sind ermäctigt, diese Gebühren in einzelnen Fällen aus triftigen Gründen zu ermäßigen oder ganz zu erlassen. :

4) Das bisher vielfach üblich gewesene Opfer bei Taufen und somit die Gebühr für Ablösung desselben fällt in Zukunft in allen Fâllen fort, /

B. Gebühren für Aufgebote und Trauungen.

1) Für kirchliche Aufgebote (Fürbitten) sind Gebühren nicht zu entrihten.

, 2) Die einfabe Trauung im Gotteshause zu den von den Ge- meinde-Kirchenräthen festzuseßenden Zeiten is allen Ständen unent- geltlicd zu gewähren,

3) Für cine einfabe Trauung im Gotteshause zu anderen als den von den Gemeinde-Kirchenräthen generell festgeseßten Zeiten sind 10 M Gebühren an die Kirenkasse zu entrichten.

,_ Die Gemeinde-Kircenräthe sind ermächtigt, in einzelnen Fällen Biele Gebühren aus triftigen Gründen zu ermäßigen oder ganz zu er- assen.

4) Für Trauungen im Gotteshause mit besonderem Schmuck zu den von den Gemeinde-Kircenräthen festgesetzten Zeiten sind 15 K Gebühren an die Kirchenkasse zu zahlen.

Zum besonderen S{mucke werden gere{net: Der Chorgesang, das Stellen von Blumen oder Gewäcbsen, das Brennen der Kircen- fronen, das Legen von Teppichen im Altarraume, nit aber gehört dahin das Orgelspiel und das Brennen der Altarkerzen.

„Für die Beschaffung des besonderen Schmuckes baben die Be- theiligten auf ihre eigenen Kosten selbst zu sorgen.

9) Für Trauungen im Gotteshause mit besonderem Smue zu andern als den von den Gemeinde-Kirchenräthen generell festgesetzten Zeiten sind 25 K Gebühren an die Kircenkasse zu entricten.

Wegen Beschaffung des besonderen Schmudckes gilt die Bestim- mung zu 4 J __ 6) Wird in den Fällen zu 2, 3, 4, 5 die Heizung der Kirche oder die Stellung von mehr als 12 Stühlen oder zu 2 und 3 aub das Orgelspiel besonders verlangt, so sind dafür Gebühren zu entricten, welbe von der Gemeindevertretung festgeseßt werden und der Ge- nehmigung des Konsistoriums, sowie der Staatsbehörde bedürfen.

7) Für Trauungen im Hause sind 40 Gebühren an die Kirenkafsse zu entrichten.

, Die Gemeinde-Kircenräthe sind ermätigt, in einzelnen Fällen Dieje Gebühren aus triftigen Gründen zu ermäßigen oder ganz zu er- afsen.

, 8) Das Trauopfer und demgemäß auch die Gebühr für Ab- lôsfung desselben fällt bei allen Trauungen fort.

II. Beerdigungsgebühren. _ In Betreff der Beerdigungsgebühren , und zwar sowohl der Stol-, als au der Stellen-Gebühren verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen.

1. Gebühren für kir§liche Atteste.

Fur jeden Auszug aus den Kirchenbüchern über na dem 1, Ok- tober 1874 vorgenommene Taufen, Trauungen oder Beerdigungen sind 50 &Z zur Kirchenkasse zu entrichten, soweit sole Auszüge nit geseulih gebührenfrei sind.

Taufen, Trauungen oder Beerdigungen verbleibt es bei den bisherigen

Bestimmungen.

IV. Berewti te.

Dur die Vereinnahmung der Gebühren zur Kirchenkasse wird an dem Rechte der nah der Verfassung der einzelnen Gemeinden zum Empfang der Stol- und Attestgebühren Berechtigten nichts geändert.

Be

\ch{Gluß III.

Auf Grund des Artikel 8 Nr. 3 des Gesetzes vom 3. Juni 1876 betreffend die evangelische Kirchenverfassung un Regulativs für die vereinigten Kreissynoden der

,

des 8. 4 Nr. 7 des Haupt- und Residenz-

stadt Berlin vom 10. September 1877, beschließen die: vereinigten

Kreis\synoden :

I

Es wird vom 1. April 1881 ‘ab eine besondere Kasse der ver-

einigten Kreissynoden der Hau

pt- A Residenzstadt Berlin gebildet.

Die Verwaltung der Kasse gebührt dem geshäftsführenden Aus- \{uß der vereinigten Kreis\ynoden nah näherer Bestimmung des §. 10

des revidirten Regulativs vom

13. Juni 1881. ITITI,

Zu der Kasse fließen als Einnahmen: 1) die Erträge der von den vereinigten Kreis\ynoden beschlossenen

Umlagen,

2) etwa eingehende eo LdentliGe Einnahmen.

Die Kafsenbestände sind

ledigli nach Maßgabe der von den

vereinigten Kreis\ynoden alljährlich festzuseßenden Etats zu verwenden,

wobei zugleich bef dann übertragen,

timmt wird, daß die einzelnen Ausgabetitel sh nur wenn dies ausdrücklich im Etat festgeseßt worden.

Ueberschüsse eines Jahres sind im Etat des nächstfolgenden Jahres

nachzuweisen.

v

__ Aus der Kasse der vereinigten Kreissynoden erhält eine jede Kirchenkasse für die Berechtigten (Beschluß IL. Art. IV.) auf Grund vierteljährlicher Liquidationen, deren Richtigkeit von den Gemeinde-

Kirchenräthen zu bescheinigen ist, als Ersaß vom 19. März 1880 aufgehobenen Stolgebühren:

für die durch Beschluß

a. für jede nah den. Bestimmungèn unter A. 1 des vorgedachten Beschlusses gebührenfrei verrichtete Taufe = 2 4

b. für jedes nah B. 1 dess Aufgebot ohne nachfolgende Tr c. für jede nach den Fe \{lusses gebührenfrei vollzogene

elben Beschlusses gebührenfrei erfolgte

auung = 75 4. stseßungen unter B. II. desselben Be-

Trauung = 12 M. VI

Aus derselben Kasse sind an ärmere Parocien , deren Kassen zur Bestreitung der desfallsigen Kosten außer Stande sind, zur Berger

digung dringender kirhliher B dem Jahres-Etat Bewilligung gewähren.

Die Gemeinde-Kirchenräthe

edürfnisse, jedoch nur soweit dafür in en ausgesprochen sind, Beihülfen zu

VII. haben alljährlich bis zum 31. Dezember

sowohl ihre Anträge auf Gewährung der unter VI. gedachten Bei- hülfen, als au die Nachweisung der voraussichtlich für die aufge-

hobenen Stolgebühren in Ansaß zu b

ringenden Beträge für das

nächste Etatsjahr an - den geshäftsführenden Aus\chuß der vereinigten Kreis\ynoden einzureihen. Dem leßteren steht die Vorprüfung darüber

zu, ob die liquidirende Kasse zur

hülfen gefordert werden kfirhlihe Bedürfnisse handelt.

die Etats, die Kirchenrehnunge Kirchenräthe einzufordern, au

unvermögend ist und ob es sich

eftreitung der Kosten, wofür Bei- und. um dringende Demgemäß ist der Muolhus befugt, n, sowie die Akten der Gemeinde- die in Betracht kommenden Verhält-

nisse auf jede ihm sonst geeignet \{heinende Weise, namentlich durch

Verhandlung eines oder mehrerer

[enden Gemeinde-Kirchenräthen

seiner Mitglieder mit den betref- klar legen zu lassen.

Die endgültige Entscheidung über die eingereichten Liquidationen treffen die vereinigten Mama synoden dur Festseßung des Etats.

Das Etatsjahr beginnt

jedesmal mit dem 1. April und endet

mit dem darauf folgenden 31. M:

Für das Etatsjahr vom 1. April 1881 bis dahin 1882 find dur D L Nr. 1V. vom 27. Mai 1881 drei Prozent von dem auf

6 500 Berücksichtigung ist somit der B betraten. Davon sind zu verwenden :

M geshäßten Staats-Steueraufkommen bewilligt.

Unter

des auf 15 000 M. anzunchmenden Steuerausfalls etrag von 180 000 als etatsmäßige Einnahme zu

a. auf die Kosten der Einziehung der Steuern und

der Kafsenverwaltung .

. zum Ersatz der aufgehobenen Taufgebühren ; . zum Ersaß der wegfallenden Gebühren von den

Ausäebolet 4 . zum Ersatz der Traugeb gehoben worden

. für den zu unterhaltenden Gottesdienst und ‘für und Reparaturen der

nothwendige Bauten

20000 M, 25000 ,

750 18 500

ühren, soweit sie auf-

Kirchen- und Pfarrgebäude, soweit letztere den

Gemeinden und nit dem Patron zur Last fallen

20 000

. zur Deckung der durch Leistungsunfähigkeit der Kirchenkassen entstehenden Ausfälle an den Gehäl- tern der ordentlichen Geistlihen und Kircen-

beamten

Die Deekung erfolgt nur bis zur Höbe der-

15 000

jenigen Gebaltsbeträge, wele den Geist-

liben und Kirchen 1878 ectatsmäßig z

beamten am 1. Januar ugestanden haben.

. zur Deckung der dur die vereinigten Kreis- \ynoden entstehenden sachlichen Kosten .

und eventuell . zur Deckung der Kosten und Generalsvynoden,

sowie

der Kreis-, Provinzial- zur Deckung der

Beiträge der Berliner Gemeinden zum Emerilten-

fonds, auch zur Verwendung als Betriebsfonds

_ Dabei wird bestimmt, daß die Positionen a. und g. si ge

Die Vertheilung der zu e. und

T7750 , S Summa 180000 die Positionen b., e., d. und h., sowie genseitig übertragen.

f. aus8geworfenen Beträge auf die

einzelnen Kircengemeinden bleibt dem nadträglich für das Etatsjahr vom 1. April 1881/82 festzustellenden Etat vorbebalten.

Berlin, den 23. Juni 1881

Zusammengestellt und beglaubigt vom Vorstand.

D, Brückner.

Hoßbacb.

Krebs, Dr. Kempf.

Scalhorn.

Vorstehende Beschlüsse der vom 18. und 19. März und 5. Mai 1881, betreffend die Aufbeb derselben durch eine Kirchensteu sichtswegen genehmigt.

Berlin, den 8. Juli 1881,

vereinigten Kreissynoden in Berlin April 1880, sowie vom 23. und 27. ung von Stolgebühren und den Ersatz er, werden hierdurch von Kircenauf-

(L. 8.) Evangelischer Ober-Kirchenrath.

Dr, Zu den vorstehenden Beschl

Berlin vom 18, und 19, März und 27, Mai dieses Jahres, bet

Abänderung von Stolgebühren und den Ersa eine Kircensteuer, ertheile id hierdurch gemäß Artike

Geseßes vom 3. Juni 1876 die Berlin, den 18. Juli 1881.

Hermes.

üssen der vereinigten Kreissvnoden in und 5. April 1880, sowie vom 23, reffend die Aufhebung beziehungsweise der aufgehobenen durch

b gem 24 Nr. 4 des staatliche Genehmigung.

i (L. 8.) Der Minister der geistliben, Unterrichts- und Medizinal-

Angel Im

Vezüglih der Atteste über vor dem 1. Oktober 1874 erfolgte

Een : uftrage

Greiff.

Nicchkamlliches.

Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 23. August. Zur Verminderung des Schreibewerks hat der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten durch Cirkularverfügung vom 9. d. M. die Regierungen ermächtigt, vom nächsten Relnungsjahre (1. April 1882/83) ab die zur Zahlung aus dem Fonds Kapitel 4 Titel 3 des orstverwaltungs- Etats für Wittwen und erwachsene Kinder ver- storbener Forstbeamten von dem Minister auf Zeitdauer bewilligten fortlaufenden Unterstüßungen bei Ablauf der Bewilligunasfristen nach bewirkter Feststellung der noch fort- dauernden Hülfsbedürftigkeit und Würdigkeit den betreffenden Personen ohne vorgängige Berichterstattung und mit Vorbehalt des Widerrufs unter den Bedingungen der ersten Bewilligung auf bestimmte Zeitdauer (etwa 3 bis 5 ahre) selbständig weiter zu bewilligen, jedoch nur bis zur Höhe des bisher gewährten Betrages.

Neu hinzutretende fortlaufende Unterstüßungen und Er-

höhungen der bisher bewilligten Beträge, sowie Kinder- erziehungsgelder werden jedoch auch ferner der Bewilligung des Ministers vorbehalten, und es ist dieserhalb nah wie vor unter Vorlegung der betreffenden motivirten Vorschlags- nahweisung zu erihten.

„Ferner sind die Regierungen ermächtigt worden, von dem erwähnten Zeitpunkte ab aus dem obengenannten Fonds nah Bedarf einmalige Unterstüßungen an Forstbeamten-Wittwen und -Waisen sowie an pensionirte Forstbeamte selbständig zu bewilligen und zur ahlung anzuweisen, Zur Bestreitung der- selben werden den Regierungen vor Beginn des betreffenden Rechnungsjahres entsprehende Beträge zur Disposition gestellt werden. És wird dabei erolgendes zur Beachtung bemerkt:

1) Mit diesen zur Disposition ie Mitteln ist bis zum Jahresrehnungs\{chlusse hauszuha ten ; es ist also auf die bis dahin noch zu erwartenden Bedürfnißfälle gehörig Rück- siht zu nehmen, da von dem für die ganze Monarchie dis- poniblen Gesammtfonds bei der alljährlichen Vertheilung nur ein geringer Betrag reservirt werden wird und Zuschüsse nur in geringen Beträgen und unter ganz besonderen Verhält- nissen würden gewährt werden können.

2) Erwachsenen Kindern verstorbener Forstbeamten sind da, wo die Mutter noch lebt, Unterstüßungen nicht zu ge- währen, und es würde in Bedarfsfällen nur der leßteren eine Unterstüßung zu bewilligen sein.

3) Als Regel gilt, daß im Laufe eines Jahres für dieselbe Person zwei- oder mehrmalige Unterstüßungen, desgleichen an Personen, welche bereits eine fortlaufende Unterstüßung be- ziehen, außerordentlihe Unterstüßungen nicht zu bewilligen sind. Ausnahmen hiervon sind nur unter ganz besonderen Verhältnissen zulässig, wenn în Krankheits- und bei sonstigen Unfällen vorübergehend eine größere Hülfsbedürftigkeit ein- getreten ist.

4) Als Grundsaß ist festzuhalten, daß Unterstüßungen, sowohl fortlaufende als einmalige, und Kindererziehungsgelder immer von derjenigen Regierung beantragt resp. angewiesen und verrehnet werden, in deren Bezirk die Unterstüßungs- empfänger wohnen, und nit von der Regierung, welcher der verstorbene Beamte zuleßt angehört hat.

5) Am Fahresrehnungs\{chlu}se sind nur die wirklich an- gewiesenen und für das betreffende Jahr zu zahlenden Be- träge an fortlaufenden und einmaligen nterstüßungen, sowie an Kindererziehungsgeldern als Sollausgabe nachzuweisen; es ist sonah die von dem zur Disposition gestellten Betrage niht verwendete Summe in Abzug und nit in Ausgaberest p stellen. Als Ausgabereste, die aber möglichst zu vermeiden sind, dürfen von den angewiesenen und zur Soll-Ausgabe ge- stellten Unterstüßungen und Erziebungsgeldern nur die noh zahlbaren, bis zum Finalabshlusse aber nicht abgehobenen Beträge nachgewiesen werden.

6) Ueber die aus dem Allerhöchsten Kabinet dem Minister zugehenden Jmmediat-Unterstüßungsgesuhe wird, event. nah eingezogenem Berichte der Königlichen Regierung, vom Mi- nister Entscheidung getroffen und die hierauf etwa bewilligten Unterstüßungen aus dém hier reservirten Theil des Fonds geleistet werden.

Während im Falle der freiwilligen Veräußerung eines Grundstücks im Geltungsbereich des Preußischen Allgemeinen Landrechts der Erwerber, zwar nit persönlich, aber doch mit seinem Grundstücke auch für Rückstände von öffentlichen Abgaben, vorbehaltlih seines ges an den Ver- äußerer, haftet, besteht für den Erwerber eines Grundstücks in der Subhastation, nah einem Erkenntniß des Reichsgericht s, vom 11. Zuli 1881, irgend welche Haftbarkeit für rückständige öffentliche Leistungen des Subhastaten nicht, vielmehr haben die betheiligten Behörden für derartige Rückstände aus den

po Adjudikatar belegten Kaufgeldern ihre Befriedigung zu uhen.

Der SELL GERErReE und Chef des Generalstabes der Armee, Graf von Moltke, ist vorübergehend nach Berlin zurückgekehrt.

Der Chef des Jngenieur-Corps und der Pioniere und General-Jnspecteur der Festungen, General-Lieutenant von Biehler, ist von Dienstreisen hier wieder eingetroffen.

S. M. Kbt. „Nautilus“, 4 Geschüße, Komman- dant Korv. Kapt. Chüden, ist am 22. Lr cr. in Gibral- tar eingetroffen und beabsichtige am 24. August cr. die Reise in die Seimath fortzusetzen.

Oesterreich-Ungaru. Wien, 21. August. Wie man dem „Prag. Abdbltt.“ von hier meldet, wird den neuesten Dispositionen zufolge, der Kaiser übermorgen Zs{l perlanen und ih E nah Linz begeben, um die dortige Garnison zu inspiziren. Nach beendeter Jnspektion werde der Monar direkt in das Brucker Lager fahren, von wo am 25. d. M. die Rückehr nach Wien erfolgen solle. Die Abreise zu den SEONR nah Ungarn sei für die leßten Tage dieses Monates estgesetßt.

Großbritannien und Jrland. London, 22. August. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung des Unterhauses wurde von der Regierung mitgetheilt, daß die irishe Land- bill bereits die Sanktion der Königin erhalten habe. Der Präsident des Handels-Ministeriums, Chamberlain, er- widerte auf eine Anfrage des Deputirten Worms: er hoffe, daß die französishe Regierung solhe neue Vorschläge

machen werde, welche die Wiederaufnahme der Unter- handlungen wegen des Handelsvertrages unter ünstigeren Auspizien gestatten. Der Unter-Staatssekretär Dilke entgegnete Arnold: die europäishe Kommission überwache alle Arrangements in Betreff der Räumung und Beseßung des an Griechenland abgetretenen Gebietes. General Hamley habe berihtet: er glaube nicht, daß die Griechen in demselben Tempo vorrücken könnten, in welhem die Türken die Räumung vornehmen; er glaube aber auch nicht, daß hieraus Schwierigkeiten entstehen würden. Der westliche Theil der zweiten Zone werde heute geräumt, der Rest und die vierte Zone bis zum 30. d. M., die dritte und fünste Zone bis zum 15. Septem- ber. Auf eine Anfrage Campbells antwortete Dilke: der Regierung sei keine Bestätigung der Nachricht von der Gefangennahme eines Mitgliedes der Grenzabsteckungs- kommission zugegangen. Der Unter-StaatssekretärC ourtney erklärte dem Deputirten Wedderburn gegenüber: General Wood habe sich nah dem Zululande begeben, um Unter- handlungen in Bezug auf den Handel vorzunehmen. 200 Mann Kavallerie seien mit ihm gegangen; dieselben würden zurückfehren, sobald General Wood zurückehre.

Fraukreih. Paris, 22. August. (W. T. B.) Nach dem nunmehr feststehenden definitiven Wahlresultat sind von den in Frankreih und Algier (mit Aus\{luß der übrigen O wählenden 548 Deputirten 483 definitiv gewählt; in 65 Wahlbezirken haben Stichwahlen stattzufinden. Von den seitherigen Deputirten sind 364 wiedergewählt, wovon 61 der Rechten, 303 der Linken angehören. Die Zahl der ge- wählten Republikaner beträgt 398, die der Monarchisten und Bona- partisten 85, Die Republikaner haben 54 Sitze und zwar 14 von den Monarchisten, 27 von den Bonagpartisten, 13 in den neuen Wahlbezirken gewonnen. Die Bonapartisten haben 2, die Monarchisten 7 Sißge von den Republikanern gewonnen ; für die Republikaner bleibt sonach ein Gewinn von 45 Siten. Die Monarchisten gewannen 2 Sitze von den Bona- partisten. Von den gewählten 398 Republikanern gehören 41 dem linken Centrum, 159 der Linken, 170 der republifa- nischen Union und 28 der äußersten Linken an.

Spanien. Madrid, 22. August. (W. T. B.) Bei den Kammerwahlen wurde Castelar in Huesca mit einer Majorität von 146 Stimmen gewählt. :

(Pol. C.)

Griechenland. Athen, 19. August. ) Die in fünf Kolonnen getheilte griehis\che Armee wird mor- gen ihren Vormarsch beginnen. Die erste Kolonne, die von Derwin-Urka ausmarschirt, wird mit der zweiten Ko- lonne in Mati zusammentreffen, um dann vereint mit dieser Domokos und Umgebung und Pelesioti zu be- seßen. Die dritte Kolonne marschirt nach Pentalimi, die vierte nah Smekovo und der Brücke von Janniku. Morgen und am 22, d. wird die Okkupation von Sophades, Kalifone, Agrapha, Palaskastro und Muzaki stattfinden; am 28. d. werden Trikala, Kardiza und Donnaeniu® und endlich am 1. September Almyros mit dem restlihen Territorium Thes- saliens, ausgenommen Volo, ofkkupirt. Ein Königliches Dekret ordnet die sofortige Einseßung griechischer Tribu- nale in den okkupirten Territorien an.

(Pest. L.)

Türkei. Konstantinopel, 19. August. Die neu engagirten preußischen Offiziere sind hier ein- getroffen. Die europäishe Kommission versammelt sih in Lamia, um die Uebergabe der zweiten Sektion an Griechenland zu bewerkstelligen. Dieselbe soll nah dem 21. d. erfolgen.

! T Der „Pol. Corr.“ Die in den asiatishen Provinzen behufs Zählung der christlichen Bevölkerung eingeseßten und durch Mitglieder der verschiedenen ristlihen Gemeinden verstärkten Militär-Kommissionen haben ihre Arbeiten größtentheils beendet. Nach den vorliegenden Berichten leben in den Provinzen Siwas und Angora allein mehr als 300 000 Armenier männlichen Geschlechts.

Serbien. Belgrad, 20. August. (Pest. L.) Sämmt- liche serbische Blätter geben der Freude über den überaus herz- lihen Empfang Ausdruck, welchen Für st Milan sammt Ge- mahlin bei dem Herrsherpaare von Oesterreih-Ungarn und bei dem Kronprinzenpaare in Jschl gefunden.

Dánemark. Kopenhager , 19. August. (Hamb. Corr.) Das Folkething beendete gestern die dritte Lesung des Budgets und nahm dasselbe einstimmig mit 72 Stimmen an. Die Rechte enthielt sih der Abstimmung. Wie voraus- zusehen war, hat die oppositionelle Majorität dem Budget die Fassung wiedergegeben, in der es früher vom Folkething an- genommen worden ist. Die Maximalgrenze für die Theue- rungszulage ist von 4400 auf 2500 Kronen reduzirt worden ; der Universität ist nur ein Zuschuß von 50000 Kronen bewilligt an Stelle der von der Regierung beantrag- ten vollen Deckung des Defizits derselben; die für den Bau von Kriegsschiffen bewilligte Summe [soll zum Bau eines Schiffes von der Klasse „Tordenskjolds“, nicht, wie beantragt, von der des „Helgoland“, verwendet wer- den, und s{ließlich ist auch dieses Mal ein großer Theil der vom Marine- und Kriegs-Minister verlangten extraordinären Bewilligungen verweigert worden. Ferner hat das Thing die- jenigen Posten aus dem früheren Nachtragsetat verweigert, welche die Regierung dem Budget einverleibt hatte. Alle drei Lesungen des Budgets im Folkething haben Anlaß zu weit- shweifigen Debatten gegeben, die von Seiten der Führer der Linken hervorgerufen und sich fast gar nicht um die bekannten Differenzen drehten, sondern fast auss{ließlich einen hochpoli- tischen Charakter hatten. Der Führer der Radikalen, Berg, leitete diese Debatten, indem er ohne Umschweife die Forderung stellte, daß das Folfething zum alleingebietenden parlamenta- rishen und legislativen Faktor gemaht werde. Jn seinen Angriffen gegen das Ministerium wurde Verg von den Füh- rern der „Moderaten“, Grafen Holstein-:Ledreborg und Bojsen, unterstüßt, welhe fih indessen bezüglich der Madhtfrage vor- sichtiger und reservirter ausdrückten. Der Conseils-Präsident

rup trat den Ausführungen, der oppositionellen Redner in ruhiger und sachliher Weise entgegen. Er wies darauf hin, daß Alles, was Berg vorgebracht. {hon dagewesen sei; die Forderung, daß das Ministerium jeßt, in Folge des Ausfalles der Wahlen gehen solle, sei seit einem Jahrzehnt {on häufig in Form von Adressen, Ver- weigerung des Budgets 2c., erhoben worden. Aber ebenso wenig wie das Ministerium bisher geneigt gewesen sei, der Forderung des Folkethings-Parlamentarismus zu entsprechen, ebenso wenig werde es das Jeu thun, da das Ministerium es nah wie vor für seine Pflicht halte, die verfassungëmäßige Gleihberehtigung beider Thinge hoch zu halten,

wird gemedet: )

Amerika. Washington, 22. August. (W. T. B.) Das heute früh 8 Uhr 30 Minuten veröffentlihte Bulletin lautet: Der Präsident Garfield hat seit gestern Abend kein Erbrehen mehr gehabt. ara früh nahm derselbe auf sein Verlangen etwas flüssige Nahrung zu sich. Das Allge- meinbefinden ist heute früh ermuthigender, als es gestern war.

Afrika. Egypten. Kairo, 22. August. _(W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten is es in Sudan in Folge des Austretens eines falshen Propheten zu Ruhe- s örungen gekommen, bei denen egyptishe Soldaten ums in kamen. Das Wasser des Nils i} im Steigen be- griffen.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des KaiserlichenG esundheits- amts sind in der 32. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 35,5, in Breslau 43,1, in Königsberg 31,0, in Cöln 29,8, in Frankfurt a. M. 16,0, in Hannover 22,4, in Cassel 24,1, in Magdeburg 43,3, in Stettin 33,4, in Altona 28,6, in Straßburg 40,8, in Meß —, in München 38,9, in Nürnberg 29,0, in Augsburg 29,2, in Dres- den 35,7, in Lipzig 32,2, in Stuttgart 19,5, in Braunschweig 27,2, in Karlsruhe 27,0, in Hamburg 29,0, in Wien 27,0, in Budapest 40,2, in Prag 30,3, in Triest —, in Krakau —, in Basel 27,6, in Brüssel 23,3, in Amsterdam 20,2, in Paris 28,3, in Stock- holm 15,8, in Christiania 16,3, in Kopenhagen 17,2, in St. Peters- burg 49,7, in Warschau —, in Odessa 38,1, in Bukarest 21,3, in Rom —, in Turin 26,6, in Madrid 38,0, in London 21,5, in Glas- gow 20,9, in Liverpool 24,3, in Dublin 22,2, in Edinburg 16,0, in Alexandria (Egypten) 43,9. Ferner aus früheren Wochen: in New-York 49,4, in Philadelphia 27,2, in Chicago 40,7, in St. Louis —, in San Franzisko 16,0, in Cincinnati 23,7, in Kalkutta 22,5, in Bombay 37,6, in Madras 33,8.

Während der Berichtswoche wehten bis zum Schlusse der Woche an den süd- und westdeutshen Beobachtungsstationen veränderliche westliche und südwestlihe bis nach Süd und Südost umlaufende Windrichtungen. An den oft- und mitteldeutschen Stationen waren beim Wochenbeginn nordwestliche Luftströmungen überwiegend, die jedo gleichfalls in Breslau und Heiligenstadt nah vorübergehendem Wechsel mit Süd und Südost, in westliche übergingen und die ganze Woche hindur vorwaltend blieben. Die Temperatur der Luft nahm im Laufe der Woche ab und blieb an den meisten Stationen unter der normalen. Niederschläge erfolgten besonders in der zweiten Hälfte der Wocbe häufig und auch recht ers Auch der Druck der Luft nahm in den ersten Tagen der Woche ab, stieg um die Mitte der Woche ein wenig, sank aber in den leuten Tagen wieder, so daß 1er E Schluß der Woche allgemein einen niedrigen Standpunkt ein- nahm.

In der Berichtswoche hat die Gesammtsterblichkeit in den größe- ren deutschen, englishen und nordeuropäishen Städten ab-, in Wien, Basel, Paris ein wenig zugenommen. Namentlich waren es immer noch Darmkatarrhe und in deutschen Städten Brecbdurfälle, die in etwas größerer Zahl auftraten und in Königsberg, München, Magde- burg, Hamburg, Hannover, Altona, Dresden, Leipzig, Nürnberg, Wien, Pest, Prag häufiger zum Tode führten, während fie in Berlin, Breélau, Stettin, Paris, London, St. Petersburg in geringerer Zahl auftraten. : / S

In Folge dessen war auc die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit eine größere. Von 10000 Lebenden starben aufs Jahr berecnet, Kinder unter 1 Jahre: 161 gegen 157 der Vorwoche, in Berlin 191 gegen 215. Die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl für die deutschen Städte sank auf 30,5 von 30,8 pro Mille und Jahr berechnet. Von den Infektionskrankheiten wurden Todesfälle bei Ruhr, namentlich in Posen häufiger, in Berlin etwas seltener. Auch wurden aus Hamburg und Reutlingen wieder einige tödtlich verlaufende Fälle von Cholerine gemeldet. Todesfälle an Masern wurden in Braunschweig und Straßburg, an Diphtherie in München, Hamburg, Straßburg häufiger, in Berlin, Düsseldorf, Augsburg seltener Todes- veranlassung. Dagegen hat das Scharlachfieber größere Ausdehnung gewonnen und in Lübeck, Nürnberg, Berlin, Cöln, Dort- mund, Essen, Wien mehrfach Todesfälle bedingt, während die Zahl der Opfer in Kiel, Breslau, Erfurt abgenommen hat. Auch Todesfälle an Keuchhusten wurden in München, Hamburg, Kassel häufiger, in Berlin seltener, Die Zahl der Todesfälle an Unter- leibstyphus stieg nur in St. Petersburg, dagegen hat daselbst die Zahl der Todesfälle an Fletyphus erheblich abgenommen. Aus deutschen Städten kamen 4 Todesfälle an Flecktyphus (aus Königs- berg und Potsdam je 1, aus Thorn 2), ferner aus Pest 7, aus Lon- don 3, aus Kopenhagen 1 zur Meldung. Die Verbreitung der Poken hat in Wien, London und Saragossa ab-, in Paris und St. Petersburg wieder cin wenig zugenommen. In Pest blieb die Zahl der Pokentodesfälle unverändert. Aus deutschen Städten kamen 3 Sterbefälle an Pocken (aus Königsberg, Berlin und Cottbus je 1) zur Meldung.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von dem „Reallexrikon der deuts{chben Alter- thümer, Hand- und Nacbschlagebuch für Studirende und Laien, be- arbeitet von Ernst Gößinger,“ das im Verlag von Woldem. Urban zu Leipzig erscbeint und in Form eines Wörterbuches ein Bild der Vergangenheit auf den verschiedenen Gebieten des deutschen Kultur- lebens na den besten Geschicbtêquellen bietet, ist soeben die dritte Lieferung ausgegeben worden. Da wir {on bei dem Erscheinen der ersten Lieferung von diesem nüßlichen Unternehmen eingehend gehandelt haben, so beschränken wir uns darauf zu bemerken, daß diese dritte Lieferung von S. 81 bis 96 den Bucbstaben E. von „Ehe“ bis zu „Exhortatio ad plebem christianam“ und von S. 96 bis 128 den Buchstaben F. von „Facetiae“ bis „Frauen“ enthält. Die einzelnen Erklärungen stellen kleine, abgerundete Ganze dar, von denen die meisten ebenso interessant wie belehrend sind.

Land: und Forstwirthschaft.

Wittenberg, 18, August, (Mgdb. 3g.) Die Ernte der Halmfrüchte ist nunmehr auch in unserer Elbaue troy der Ver- zögerung, welche sie durch das seit dem 9, herrschende regnerische Wetter erfahren hat, fo ziemli zu Ende geführt und bis auf den leßten Rest von Weizen und Hafer ist das Getreide trocken einge- bracht worden. Mit den erzielten Erträgen sind unsere Landwirthe in jeder Beziehung zufrieden; namentlich wird dem Roggen nach- gerühmt, daß er eine Waare giebt, wie sie so \{öôn lange nit ge- erntet wurde. Das Aussehen der em T Pa via eine recht reich- liche Ernte in Aussicht, dagegen wird über Mangel an Grünfutter geklagt, und auch die Grummeternte {eint hinter den anfänglichen Erwartungen zurückbleiben zu sollen, da während der tropischen Hitze die Wiesengewächse viel gelitten haben.

Gewerbe und Handel,

Von „Salings Börsen-Jahrbuch 1881/82", der Fort- sezung von „Salings Börsenpapieren“, ist in der Bearbeitung von W. L, Hertsölet nunmehr auc die vierte Lieferung“ ersbienen; die- selbe umfaßt die deutschen Eisenbahnen. Der Verfasser hat auch in dieser Lieferung si in Bezug auf die Wahl und Anordnung des Stoffes eng an die bewährte Darstellung der rüher in selbst- ständigen Bänden erschienenen „Deutschen Eisenbahnen“ an- eshlossen, Wo die neue Jahrbuchsgestalt der Börsenpapiere

ürzungen nothwendig machte, ist durch den jedesmaligen genauen Hinweis auf die früheren Ausgaben die \{nellste Orientirung über Detailfragen ermögliht. Ueber die in leyter Zeit in den Seis des Staates übergegangenen Eisenbahnunternechmungen sind alle Daten mitgetheilt, welche für die gegenwärtigen Besitzer von

Effekten solcher Gesellshaften von Wichtigkeit sind. Auch über die neu begründeten Gesellschaften, welche Sekundärbahnen bauen, findet ich alles Wissenswerthe angeführt; erwähnt mögen in dieser Bezie- bung werden die Artikel über die Altdamm-Colberger Eisenbahn, Paulinenaue-Neuruppin und die Stargard-Küstriner Eisenbahn. Die Bearbeitung und Sichtung des Stoffes ist diesmal eine eben so sorg- fältige wie bei den früheren Lieferungen.

Der Auffichtsrath der hiesigen Vereinsbank hat auf Antrag der Direktion die Einberufung der Vollzahlung der Aktien genehmigt und beschloffen, dieselbe zu 15. September cr. auszuschreiben. Den Aktionären wird Vorauszablung mit 3x %/ Zinsvergütung gestattet.

Auf dem Gebiete der Scriftenvervielfältigung sind in den leßten Jahren verschiedene neue Erfindungen gemacht worden, dur welche die Aufgabe, Schriften, Zeichnungen 2c. auf mögli} einfache Weise und in unbeschränkter Anzahl zu vervielfältigen, in immer besserer Weise gelöst worden ist. Der von der Firma Steuer & Dammann in Zittau i./Sacbsen fabrizirte sogenannte „Augenbli cks- Druer“ (Steuers D. R. P. Nr. 14120) erzielt von einem Ori- ginale eine fast unbeschränkte Anzahl Abzüge. Die Abzüge lassen \sih nicht nur auf Papier, sondern au auf Leinwand, Holz, Leder, Blech 2c. herstellen. Der „Augenblicks-Drucker“ erreicht also an Leistungsfähig- keit die autographische Presse, übertrifft solche aber dur Einfachheit und Billigkeit. Der Preis eines Apparates mit sämmtlichem Zu- behör beträgt je nach der Größe 15, 2und 30 A (S. d. Inserat.)

Verkehrs-Anstalten.

Triest, 22. August. (W. T. B.) _Der Lloyddampfer «„Saturno“" ist heute früh mit der ostindisch-cinesischen Ueberland- post aus Alexandrien hier eingetroffen.

Plymouth, 22, August. (W. T. B.) Der Hamburger Post- dumpfer „Frisia“ ist hier eingetroffen.

New-York, 22, August. (W. T. W.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „General Werder“ und der Dampfer „Erin“ von der National-Dampfs\schiffs- Compagnie (C. Messingsche Linie) sind hier eingetroffen.

Berlin, 23. August 1881.

Nach einer Bekanntmachung des Reichs-Postamts treten zum 1. September die zur Gruppe der kleinen Antillen ge- hörigen britischen Fnseln Barbados und St. Vincent dem Welt - postverein bei. Mit diesem Anschluß gehört nunmehr der gesammte westindishe Archipel dem Verein an, so daß das Briefporto von 20 F nah ganz Westindien Anwendung findet. Noch vor wenigen Jahren unterlag die Korrespondenz für jede einzelne der westindishen Jnseln einer beson - deren Taxe, welche sogar noch nach den Beförderungswegen verschieden war.

Das 4. Garde-Regiment z. F. und das 3. Garde-Gre- nadier-Regiment Königin Elisabeth werden, nachdem {on heute die ¿Fourier-Kommandos hier cingetroffen sind, morgen Vor- mittags zur Theilnahme an den Regiments- und Brigade-Exerzitien hier einrücken und bis zum Beginne des Manövers Kantonnements- Quartiere in der Umgegend von Berlin beziehen resp. in der Kaserne des 3, Garde-Regiments z. F. untergebracht werden.

Bäder-Statistik.

Alexisbad bis zum 16. August (nebst 684 Durchreisenden) s

(Ur E T 228 Arendsee bis zum 14. August (Kurgäste) 64 Bertrich bis zum 17. August (Fremde) E 1124 Boltenhagen bis zum 11. August (Badegäste) . 945 Borby (Cernförde) bis zum 15. August (Kur- und Bade-

S Bort os Mitte A Colberg bis Mitte August (Badegäste) . .. Elmen bis zum 17, August (965 Nummern) . Elster bis zum 17. August (3293 Parteien) . Ia bUra Vis Um 18 U Goczalkowitz bis zum 14. August (nebst 529 Durchreisenden) U A A Griesbach bis zum 13, August (nebst 764 Durchreisenden) . Pee Damm bis zum 11. August (Badegäste) . O ablberg am 13, August anwesend (Badegäste) . Kreuznach bis zum 19. August (Kurfremde) d Liegau (bei Radeberg) bis zum 15, August (250 Parteien) Möllen, Gr., nebst Umgegend bis Mitte Aug. (Badegäste) Neuenahr bis zum 17, August (Fremde) os Niederbronn bis zum 15. August . E S e E 6 Oeynhausen b. z. 19, Aug, (nebst 1135 Durchreis.) (Nrn.) . Polzin bis Mitte August (Badegäste) a Dormont bis zum 14. August (Kurgäste u. Durcbreis.) ca. Reinerz bis zum 18. August (nebst 1894 Durchreisenden) 3 009 VIDLOSNTEID Di E U i 1838 Rügenwaldermünde bis Mitte August (Badegäste). . 195 Scbweizermühle im Bielagrunde b. z, 19. Aug. (155 Part.) 350 Soden bis zum 17. Aug. (Kur- und Badegäste) 2230 Stolpmünde bis Mitte August (Badegäste) 808 Gute E u... ,, 2006 Tepliy bis zum 17, Aug. (nebst ca. 20 005 Durchreisenden) G 6 Thale am 14. August (nebst 377 Durreisenden) anwesend Warmbad (b. Wolkenstein) bis zum 18. Aug. (352 Part.) Warnemünde bis zum 11. August (Badegäste) . . Weichselmünde u. Westerplatte am 12. Aug. (anwesend) ca. Weißer Hirsch mit Oberloshwiz bis zum 20. August (509 Parteien) S e a6 E E. 1 840 Zoppot bis zum 12, Aug. (1092 Familien) el 4 O RRO Am Nordende des Schwarzwaldes zwischen dunkeln Wäldern, wo durch ihr Felsenbette die Enz sih rauscbend drängt, liegt das Wild- bad, der bedeutendste Badeplay Württembergs, dur seine Heil- quellen weit fiber Deutschlands Grenzen hinaus bekannt. Reine Bergluft, Waldes-Würzgeruch und -Duft, bestes Trinkwasser, neue Kanalisation, rascher Abfluß der atmosphärishen Niederschläge dur die mit starkem Gefäll dahineilende Enz: alles das wirkt zusammen, umaus Wildbad, na- mentlich während der Sommermonate, den angenehmsten und gesundesten Aufenthalt zu macen. Aber auch in der kalten Jahreszeit ist der Aufenthalt daselbst, bei meist heiterem Himmel und Sonnenschein, nicht ohne Reiz; auch vergeht kein Winter, ohne daß Badekuren, und zwar mit günstigem Erfolg, gemacht würden. Wildbads Haupt- ruhm sind von Alters seine warmen Quellen mit ihren merkwürdigen Heilwirkungen. Dieselben liefern ein fkrystallhelles, ungemein weiches Wasser von 26—30 Grad R. und hervorragendem Gehalt an fohlensaurem Natron. Die Krankheiten, denen die Wildbader Thermen Heilung oder doch Linderung verschaffen, sind folgende: Chroniscber Rheumatismus und Gicht; alle Formen von Lähmungen, besonders des Rückenmarks; Krampfkrankheiten, Neur- algien und Anästbesien, Metallvergiftungen , Erschöpfungen der Kräfte nach Strapazen, Säfteverlusten und {weren Krankheiten ; Folgen von Verleßungen, besonders Scbußwunden ; Leiden der Knochen und Gelenke, Skrophulose, Rhacbitis, chronishe Verdauungs- störungen, Katarrhe der Luftwege, Harnbeshwerden, Frauenkrank- heiten.

Personen

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