1881 / 201 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Aug 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 26. Ang. 1881. Marktpreiss nach Ermitt. des K. DoL-Präs. Höchste | Kiedrigtie Preise.

per 100 Kilogr. t | M. A Für Weizen-gure Sorte. , , 24 | 10 } 23 | 60 Weinen: will Sea. . „o «. Tw 21 | 60 Weizen geringe Sorte. . . A 20 | 19 | 60 Roggen gute Sérte. . ., 2 | 18 | 60 Roggen mittel Sorte . . E | 18 | 40 Roggen geringe Sorte. . . ., I 17 1/80 Gerste gute Sorte . . ., S | 18 | 20 Gerste mittel Sorte. . . , é s | 70 16 | 10 Gerste geringe Sorte . 14 | Hafer gute Sorte 17 Hafer mittel Sorte . 15 Vafer geringe Sorte 13 Richt-Stroh s De Erbsen . Da @ Speisebohnen, weisse , Linsen . Kartoffeln . Rindfleisch von der Keule 1 Kilogr. . Banuckfleisch 1 Kilogr. . Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr. . Hammelfleisch 1 Kilogr. . Butter 1 Kilogr. . s Eier 60 Stück Karpfen pr. Kilogr... Aale Ï e Zander S Hechte 5 N

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Barsche

Schleie L Bleie » S S A Krebse pr. Schock . i; s Posen, 26, August. (W. T. B.) Spiritus pr. August 57,10, pr. September 55,60, pr. Okto- her 53,70, pr. November-Dezember 52,60. Gekündigt 15 C00 Liter, Fest.

Cöln, 26. Avgust. (W, T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 25,09, fremder loco 25,00, pr. November 24,65, pr. März 24,10. Roggen loco 21,00, pr. November 18,45, pr. März 18,00. Hafer loco 17,00 Rüböl loco 31,50, pr. Oktober 30,49, pr. Mai 30,50.

Bremen, 25. August, (W. T, B)

Petroleum (Schlussbericht) böber, Standard white loco 7. pr. September 7,55, pr. Oktober-Dezember 7,£0, pr. Januar 7, Alles bez.

Hamburg, 26. Augnst. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco höher, auf Termine matt. Roggen loco fest, anf Termine matt.

Weizen pr. Augnst 238,00 Br., 237,00 GL, pr. September- Oktbr. 238.00 Br., 237,00 Gd. Roggen pr. Angust 178,00 Br., 177,00 Gd., pr. Septemb.-Okt. 170,00 Br., 168,00 Gd. Hafer fest. Gerste rubig. Rüböl fest. loco 58,00, pr. Oktober 58,50, Spiritus fester, pr. August 51§ Br., pr. August-September 50 Br., pr. September-Oktober 483 Br., pr. Oktober-November 48 Br. Kañee matt, geringer Umsatz. Petrolenm fest, Standard white loco 7,70 Br., 7,60 Gd., per Angnst 7,60 Gd., per Sep- tember- Dezember 7,75 Gd, Wetter: Trübe.

Pest, 26. August. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco lhöber, auf fester, pr. Herbst 13,00 Gd., 13,05 Br. Hafer pr. Herbst 8,09 Gd., 8,05 Br. Mais pr. September-Oktober 6,97 Gd.,, 7,00 Br. Kohlraps 13}. Wetter: Schön.

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5, 5.

Termine

Thee at er. Zum 1.

Germania-Sommer-Theater, Sonntag: | \ hs Male: Klein Geld. Posse mit Gesang | !! ggPotêdam

Amsterdam, 26. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen auf Termine niedriger, pr. November 321. Roggen - loco nnd auf Termine höher, pr. Oktober 218, pr. März- 202, Raps pr. Oktober 361. Rüböl loco 333. pr. Herbst 333, pr. Mai 1882 35,

Amsterdäam, 26. August. (W. T. B.)

Bancazinn 543,

Antwerpen, 26. August. (W. T. B.)

Petroleummsrkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes, Type weiss, loco 183 bez. n. Br., pr. September 18è Br., pr. September-Dezember 195 Br., pr. Oktober-Dezember 194 Br. Rubig.

Antwerpen, 26. Augnst. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Boggen fest, Hafer steigend. Gerste gefragt.

London, 26. August. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 6 Weizenlaäungen. Wetter: Schön. Havannazncker Nr. 12. 257. Ruhig.

Liverpool, 26. August. (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 7000B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Amerikanische 1/16 d. billiger. Middl. amerikanische Oktober-November-Lieferung 67/32, November-De- zember-Liefernng 63/16 d.

Liverpeol, 26, Angust. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen höher, Mehl 6 d. billiger, Mais fest. Wetter: Regenschauer.

(W. T. B.)

Liverposel, 26. August. Wochenumsatz 49 099 B. (v.

Weizen steigend.

(Baumwollen-Wochenbericht.) W. 76 000 B.), desgl. von amerikanischen 36 000B. (v. W. 55000 B.), desgl. für Spekulation 3099 B. (v. W. 8900 B.), desgl. für Export 4000 B. (v. W. 6000 B.), ‘desgl. für wirkl. Kons. 42000 B (v. W. 62 000 B.), desgl. unmittelbar ex Schiff 40900 B. (v. W. 3C00 B.), Wirklicher Export 7900 B. (v. W. 4000 B.), Import der Woche 50 C009 B. (v. W. 53000 B.), davon amerikanische 39 000 B. (v. W. 38000 B.), Vorrath 747000 B. (e. W. 750 000 B.), davon amerikanische 584 000 B. (v. W. 583 000 B.) schwimmend n. Grossbritannien 161 000 B. (v. W. 175 0090 B.) davon amerikanische 65 000 B. (v. W. 77 009 B.)

Manchester, 26. August. (W. T. B.)

12r Water Armitage 74, 12r Water Taylor 723, 29r Water Micholls 9, 30r Water Clayton 93, 32 r Mock Townhead 91, 40r Mule Mayoll 94, 40r Medio Wilkinson 114, 36r Warpcops Qua- lität Rowland 10, 40r Double Weston 104, EO0r Double courante Qual. 14, Printers 16/16 34/59 8} pfd. 99. Rubig.

London, 26. August. (W. T. B.)

In der gestrigen Wollauktion waren Preise unverändert.

London, 2s. August. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlnssbericht). Fremde Zufubren seit letztem Montag: Weizen 47 730, Gerste 700, Hafer 45 889 Qrts.

Weizen 2 sh. höher als letzten Montag, Gerste und Hafer ruhig, Mais williger.

Paris, 26. August. (W. T. B)

Rohzucker 88° loco rubig, 57,00 à 57,50. Weisser Zucker behauptet, Nr. 3 pr. 109 kg pr. Angust 66,50, pr. September 64,50 pr. Oktober-Jannar 62,75.

Paris, 29, August. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Angust 32,80, pr. September 32,00, pr. September-Dezember 32,00, pr, November- Februar 32,00, Mehl behanptet, pr. August 8 Marques 71.75, pr. September 9 Marques 67,50, pr. September-Dezember 9 Marques 67,90, per November - Februar 9 Marques 68,10. Büböl fest, pr. August 83,25, pr. September 83,50, pr. September-Dezem- ber 83,75, pr. Januar-April 83,75. Spiritus fest, pr. August 62.75, pr. September 63,50, pr. September-Dezember 63,50, pr. Januar-Ápril 63.25, *

New-York, 26, Angust. (W. T. B.)

Waarenbericht. Baumwollein New-York 12t'nom., do, in New-Orleans 11Înom. Petroleum in New-York7§® Gd., do. in Phila- delphia 75 Gd., rohes Petroleum 64, do. Pipe line Certificates D. 81 C. Mehl 5 D. 75 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 45 C,

' Seitens der Händler schlank geräumt,

do. pr. laufenden Monat 1 D. 44tC., do. pr. September 1 D. 453 C., do. pr. Oktober 1 D. 47È C. Mais (old mixed) 72 C. Zncker (Fair refining Muscovados) 72. Kaffee (Rio-) 12, Schmalz (Marke Wilcox) 115, do. Fairbanks 113, do. Rohe & Brothers 114. Speck (short clear) 97 C. Getreidefracht 5.

New-York, 2. Angust. (W. T. B.)

Visible Supply an Weizen 17 500 C00 Bushel, an do. do. Mais 17 200 000 BusheLl.

St. Petersburg, 26. Ángust. (W. T. B.)

Prodnktenmarkt. Talg loco 56,50, pr. Angnst 56,50. Weizen loco 17,00. Roggen loco 11,25. Hafer loco 5,60. Hanf loco 31,50. Leinsaat (9 Pud) loco 15,75. Wetter: Regen.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt des städtischen Central-Vieh- hofs vom 26. August 1881. Auftrieb und Marktpreise nach dem Schlachtgewicht, (Vom Königlichen Polizei-Präsidium).

Rinder Auftrieb 167 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg) : I. Qualität. Fette: #. II. Qualität. Halbfette: A. I, Qualität. Gut genährte: 80 A IV. Qualität. Magere: 64 M

Schweine Auftrieb 659 (Daurchschnittspreis für 100 kg): Stück. I. Qualität. Englische etc.: M II. Qualität. Bakony : 114 M I. Qualität. Landschweine: a. Schwere: A; b. Leichte: 110 Æ IV. Qualität. Russen: 109

Kälber Auftrieb 720 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg): I. Qualität. Schwere: 1,10 A II. Qualität. Leichte: 0,80

Schafe Auftrieb 498 Stück, (Durchschnittspreis für 1 kg), T, Qualität Fette, a. engl. Fleischschafe, Sonthdowns etc.: M b. E! 1,090 4, 11. Qualität. Magere, Weide- und Merz- vieh:

Frankfart a. M., 25, August. (Getreide- und Pro- duktenbericht von Joseph Strauss). Am hiesigen Ge- treidemarkt trat nach der grossen Bewegung eine fühlbare Re- aktion ein; im Allgemeinen besteht eine glünstige Meinung fort, doch bekunden die dieswöchentlichen Coursschwankungen eine gewisse Unsicherheit, Hiesiger Landweizen wurde zu sehr unregelmässigen Preisen gehandelt, ab Umgegend 24}—} sogar bis 25 M, frei hier 25} M, unsere Mühlen waren hauptsächlich Känfer, für Export wurde wenig genommen. Ueber Roggen isf nicht Günstiges zu berichten. Die Tendenz war eine sehr an- genehme nund feste, und die Abschlüsse geschahen zn Preisen, welche einen Vorausgang Kkonstatiren; ohne die beschränkte Aus- wahl in disponibler Waare würden die Umsätze ohne Zweifel grösser gewesen sein ; die Notiz 20} M frei hier und 193—20 ab Umgegend bleibt; grössere Parthieen sind nur über Notiz käuflich. Das Geschäft in Gerste nimmt denselben Verlanf wie jedes Jahr um diese Zeit; die hiesigen Brauereien beobachten Ruhe, während sich die Händler für wirklich feine Waare animirt zeigen; heutiger Cours 20—21 M für feinste Waare. Hafer blieb in disponibler Waare dringlicher Nachfrage gegenüber sehr knapp; die Ankünfte warden zu täglich sich erhöhendeu Preisen Die Notiz 153—164 M bleibt, hochfein darüber, Hülsenfrüchte in feinster Waare gesucht und theuer, am offenen Markt wenig gehandelt. Raps sehr fest, 287 —29t Æ, je nach Qualität und Herkunft, namentlich böhmischer bevorzugt. Mais fest gestimmt, der Umsatz war nicht, bedeutend, bunter 15} A, weisser 16 A Die Bessernng für Mehl hat weitere Fortschritte gemacht; da unser Markt aber nur auf das Konsumgeschäft angewiesen ist und die Spekulation hier keine Stätte hat, ist der Umsatz unbedeutend gewesen. Feinstes hiesïi- ges AMilchbrod- und Brodmehl wird von 68—70 Æ im Verband offerirt. Roggenmehl 0/1 ziemlich fest, aber sehr still geblieben, Abschlüsse von irgend welcher Bedeutung sind nicht gemeldet worden; das Angebot sowohl von Stettin als Berlin ist wieder theurer gewordeu. Heute notiren wir Roggenmehl 0/1 pr. April/Mai nach Berliner Börsen-Usance 23 A Roggenkleie und Weizenkleie anhaltend gefragt, Offerten erwünscht.

abzuliefern.

selben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß Potsdam, den

[30710] Bekanntmachung. h: Die zum Neubau einer Infanterie-Kaserne hier-

Königliche Schauspiele, Sonntag: Opern- haus. 161. Vorftellung. Die Königin von Saba. Oper in 4 Akten, nah einem Tert von Mosen- thal, von Carl Goldmark. Ballet von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strant. (Frl. Lehmann, Fr. v. Voggenhuber, Hr. Betz, Hr. Krolop, Hr. Ernst ) Anfang 7 Ubr. ;

Schaujpielhaus. 159, Vorstellung. Clavigo. Trauerspiel in 5 Akten von Goethe. In Scene geseßt vom Direktor Dee. Anfang 7| Ubr.

Montag : Opernhaus. 162, Vorstellung. Coppelia. Phantastisches Ballet in 3 Aufzügen von Ch. Nuitter und A. Saint-Leon. Musik von Leon Delibes. Für die biesige Königlide Bühne bearbeitet und in Scene gesett von P. Taglioni. Anfang 7 Ubr.

Schauspielhaus, 160. Vorstellung. Der Biblio- thekar. Sc{wank in 4 Akten von G. von Moser. Anfang 7 Ubr.

Dienstag: Opernhaus. Auf Allerhöchsten Befehl. Mit aufgehobenem Abonnement und unter Fortfall der permanent reservirten Pläte: Carmen. Oper in 4 Akten na ciner Novelle des Proëver Merimée von Henry Meilhac und Ludovic Halévy. Musik von Georges Bizet, Tanz von Paul Taglioni. (Frl. Tagliana, Hr. Ernst, Hr. Krolop.) Anfang (Mi

Ueber den größten Theil der Billets ift Allerböchst verfügt.

Schauspiellaus. 161. Vorstelluna. Narziß. Trauerspiel in 5 Akten von A. E. Bracvogel. An- fang 7 Ubr.

von Sevilla. Vor und nah der Abends bei brillanter Beleuchtung des gartens Großes Doppel - Concert. Herren J. C. Engel und Hellmuth. Concerts 4, der Vorftelluna 64 Uhr.

Montag: Der Waffenshmied. Großes Dopvel- Concert. Anfang 5, der Vorstellung 64 Ubr.

Dienstag: Gastspiel des Königl. preuß. Kammer- sängers Hrn. Theodor Wachtel: Fra Diavolo.

Billets 1. Parqu. 3 #Æ, 11. Parqu. 2 #6, Loge 1 M 50 &, Entrée inkl Theater 1M sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufs- stellen.

Vorstellung _Sommer- =rtigenten :

Anfang des

Nationa!-Theater, Sonntag u. Montag : Im prachtvoll illuminirten Sommergarten: Gr. Doppel- Concert, auégeführt von der berühmtesten ungarischen Original-Zigeunerkapelle Farkas-Moör u. d. Haus kapelle unter Kapellmeister A. Wiedeke. Auftreten der Tyroler Gesellschaft „Alpenrose“ (Gänéluckner) u. der Schwe- dischen Damen-Gesellschaft (Quintett Sacbsc). Alven- glüben. Wasserfall.3 Im Theater: Zum 2. u. 3. M.: Der Zerrissene, oder: Ueberall Geister. Sofie mit Gesang iz 3 Akten von I. Nestrov. In Scene

geseht vom Direktor van Hell. Anfang des Con- |

certs 5, der Verst, 7} Ubr. Entrée 50 44.

von Emil Pobl. Montag: Klein Geld.

Belle-Alliance-Theater. Sonntag zum 15. Male und folgende Tage: Der Sklave. Lustsviel in 4 Akten von G. v. Moser. Im practvollen Sommergarten: Doppel-Concert. Die ganze Kapelle der Kaiserlichen Il. Matrosen-Division aus Wil- belméhaven (32 Mann in Uniform) unter Leitung ihres Kapellmeisters Herrn C. Latann, und die Kapelle Herold. Geschwister Rommer, Tenorist Hr. Ignaz Conradi. Brillante Illumination durch 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 44 Ubr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée inkl. Tbeater 75 «4.

Mittwoch: Großes Volksfest, Das Nabere die Ansclagsäulen.

Italienische Oper, (Central Skating Rink.) Vatore. D Sgra. Brogi.

Vor und nab der Vorstellung Garten-Concert.

Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 74 Ubr. Ende 11 Ubr.

Mortag: La Traviata.

Raja Lary.

Bernburgerstraße 22a. Sonntag: 1 Tro- (Ver Troubadour.) (Sgra. Wizjak,

: e S S r Ps N Bianchi Fiorio, Sgr. Santinelli, -Sgr.

Titelvartie: Ey RAUUCelIVarilte Sra.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Clara Thompson mit Hrn. Gym- nasiallehrer Hugo Hadlenberg (Barmen). Frl. Ærieda Haussen mit Hrn. Gymnasiallehrer Dr. David Coste (Lübeck—Berlin).

Verehelicht. Hr. Hauptmann a. D. und Amt- mann Carl Ulrich mit Frl. Maria Dorff (Halver —Düsseldorf).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Geb. Legationt- Rath a. D. Hellmuth v. Oerßen (Leppin). Hrn. Kammerherr Otto Graf zu Ranyau-Rohls- torf (Pronstorf in Holstein). Eine Tochter: Hrn. Premier-Lieutenant Walter Schultze (Glogau). Hrn. Pastor K. Wolff (Waren). Hrn. Ernst Freiherr von Hertzberg (Heuckewalde). Hrn. Hauptmann und Compagnie-Chef G. R. v. Rex (Magdeburg).

Gestorben: Hr. Oberförster Louis Hubn (Ber- lin). —- Hr. Oberstlieutenant a. D. Freiherr Hu- bert v. Wangenheim (Gotha). .

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. Stecbrief. Gegen den unten beschriebenen

Dienstknecht, Arbeiter, auh Kutscher Friedrich !

August Knoblith, am 4. März 1853 zu Bornim geboren, welcer flüchtig ist, ist die Untersubungshaft wegen Viebstabls verhängt. Es wird ersucht, den-

20. August 1881. Königlihe Staatsanwaltschaft. Beschreibung. Größe 5‘ 2“, Statur sch{lank, Haare s{warz, Bart s{warzer S{nurrbart, Nase gewöbnli, Mund klein, Gesicht länglih, Gesichts» farbe wetterbraun.

Die von dem Königlicben Kreisgericht zu Grün- berg am 5. November 1874 und am 22, November 1878 aegen die Militärpflichtigen Bartsch und Genossen und am 7. Oktober 1875 gegen den Musketier Kappel erlassenen Steckbricfe werden hierdurd zurückgenommen. Glogau, den 22. August 1881, Der Königlide Erste Staats- anwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. [30699] Oeffentliche Zustellung.

Die- verebelichte Fabrikarbeiter Bothe, Auguste Marie Ernestine, geb. Grimm, zu Heinerédorf, ver- treten dur den Rechtsanwalt Friedmann bierselbft, klagt gegen ibren Ehemann, den Fabrikarbeiter Karl Friedri Herrmann Bothe, früber zu Heiners- dorf, Kreis Grünberg, gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt, böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ebe und Erklärung dcs Verklagten für den allein {huldigen Tbeil, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Recbtsstreits vor die 11. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Glogau auf den 20. Dezember 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderuna, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schmerder,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [30698] Bekanntmachung.

Der Recbtêanwalt Selckde zu Bromberg ift ver- storben und in der Liste der bei dem unterzeicneten Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte gelöscht.

Bromberg, den 26. August 1881.

Königliches Landgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Pferdc-Auktion. Montag, den 5. September d. Zs., Vormittags von 11 Uhr ab, sollen zu Bre2lau Tauenzienstraße Nr. 9 § zum Land- gestütdienst nit mehr verwendbare Hengste des Königlichen Niederschlesishen Landgestüts öffentlich meistbietend unter den im Termine bekannt zu macenden Bedingungen verkauft werden und können dieselben vom 4. September c., Nachmittags 3 Uhr

| ab, in Galisch Hotel, Breslau, besichtigt werden. | Leubus, den 26, August 1881. Der Königliche | Landstallmcifter, Graf Stillfried.

selbst erforderlichen

Tischler-Arbeiten, wverans{lagt zu 23 955,10 M

Anstreicher-Arbeiten, dto. 10 932,75 M

Klempner-Arbeiten, dto. 8752,50 M

Scblosser-Arbeiten, dto. 8117,00 A

Glasfer-Arbeiten, dto. 2 661,00 A sollen im Wege der öffentliben Submission Sonn- abend, den 10. September cr., Vormittags 11 Uhr, im Geschäftszimmer der unterzeibneten Verwaltung Münzkaferne, große Johannisstraße Nr. 82 verdungen werden. Die Bedingungen 2c. liegen ebendaselbst während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Altóna, den 27. August 1881.

Königliche Garuison-Verwaltung.

Für die unterzeihnete Werft sollen zum Neu- bau eines Schiffes ca. 324000 kg Eisenplatten I. Qualität, ca. 56 500 kg desgl. 11, Dualität, ca. 55500 kg Facon-Eijen, ca. 81500 kg Stablplatten, ca. 159000 kg Winkeleisen, ca. 41 000 kg Scwiffsnieten beschaft werden. Reflek- tanten wollen ihre Offerten versiegelt mit der Auf- \c{rift: „Submission auf Lieferung vou Eisen- platten, Winkeleiscen und Nieten“ bis zu dem am 12. September 1881, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine einreichen. Die näheren Bedingungen liegen in der Erpedition des viermal wöchentlib in Stutt- gart erscheinenden „Allgemeinen Submissions-An- zeigers“, sowie in der Registratur der Verwal- tungs-Abthbeilung zur Einsicht aus, und kann Ab- {rift derselben auf portofreien Antrag und gegen Einsendung von 4 2,00 Kosten von der Registratur der Kaiserliden Werft bezogen werden. Kiel, den 95, August 1881, Kaiserliche Werft, Verwal- tuugs-Abtheilung.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[30707] R

Dur den Eintritt des bisherigen Jnhabers in ein anderes Amt wird die Stelle eines Beigcord- neten bei dem hiesigen Magistrate erledigt. Mit dem Bemerken, daß der Gehalt der Stelle vorläufig auf 3600 M jâhrlich festgeseßt und zu derselben die Qualifikation zum Richteramte oder böberen Verwaltungsdienste erforderlich ist, werden geeignete Bewerber ersut, ihre Meldungen unter Beifügung eines fkurigefaßten Lebenslaufs und der Qualifika- tions-Atteste bis zum 1. Oktober d. Js. an den Unterzeicbneten einzurciden.

Nordhausen, den 23. August 1881.

Der Stadtverordneten-Vorstecher. Löbnit.

[24181]

Fachschule für Bau- o. Maschinen wesen u, Chemie, m koetensrei

ecchnicum

Stadt RHETDT|

Rheinpreuasrn |

Deutscher Reichs-Anzeiger

Das Abounemeut beträgt 4 « 50 S für das Vierteljahr.

„M 201.

Berlin, Montag,

Alle Post-Anstalten nehmen Beftellung an;

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dition: BW, Wilhelmstr. Nr. 32. Æ

Da Jh nach langer, s{merzliher Krankheit nunmehr dur Gottes Gnade in die Reconvalescenz trete, sehne Jh Mich von ganzem Herzen dana, hierdurch den tief empfuns

denen Dank auszuspre{hen, den Jch allseitig für so große,

Mich wahrhaft ergreifende Theilnahme s{hulde. Von Nah und Fern, von Vereinen und Privatpersonen, von allen Stufen der Bevölkerung wie aus allen Klassen der Gesell- schaft, aus dem weiten Kreise aller Bekenntnisse und Stände und aus fremden Landen sind Mir Zeichen jener Theilnahme zugegangen, die ihren Lohn trägt in dem Bewußtsein, Mir wohlgethan zu haben, die Jch aber nie vergessen darf, wenn es Mir gelingt, nah Wiederkehr Meiner noch fehlenden Kräfte Meinen Beruf an der Seite des Kaisers pflichttreu weiterzuführen. Damit dieser Dank, warm und herzlih wie Jh ihn empfinde, Alle erreihe, die Meiner so mitfühlend ge- dacht haben, ersuche Jh Sie, das Vorstehende in entsprechender Weise bekannt zu machen. Coblenz, den 27. August 1881, Augusta. An den Reichskanzler.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Appellationsgerihts-Rath z. D. und Geheimen Justiz: Rath Schwa rx ck zu Marienwerder den Rothen Adler-Orden zwei- Mitte ur G : Gie den ‘wi Bergmann u

m Krei rel en un enßlin zu

im Kreise Demmin, ferner dem fneter Wirth zu

thal im Mansfelder Seekreise das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußishen Ordens-Jns\ignien zu ertheilen, und zwar :

des Großoffizierkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone: dem Geheimen Ober-Baurath Schwedler, vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ; des Ritterkreuzes desselben Ordens:

dem Bahnhofs-Jnspektor der Berlin-Anhaltishen Eisen- bahn, Rickmann zu Berlin.

Deutsches Neich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : die Königlih preußishen Landräthe Boediker und Magdeburg zu Kaiserlihen Geheimen Regierungs-Räthen und vortragenden Räthen im Reichsamt des Jnnern zu er- nennen.

Jn Altona wird am 16. September d. F. mit einer Seesteuermanns- und Seeschifferprüfung für große Fahrt be- gonnen werden.

Königreich Preufsßen.

S e. Maj: stät der König haben Allergnädigst geruht :

den Geheimen Negierungs- und vortragenden Rath Nasse zu Berlin zum Präsidenten der Regierung in Trier zu ernennen; und is

die Wahl des Landschafts-Raths Goerl auf _Quiram zum Provinzial-Landschasts-Direktor des Departements Schneide- mühl für den Zeitraum von sechs Jahren zu bestätigen.

Konzessions-Urkunde,

betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Ofterwieck nah Wasserleben durch die Stadt- gemeinde Osterwieck.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von dem Magistrat und den Stadtverordneten der Stadt Osterwieck darauf angetragen worden is, der Stadtgemeinde Osterwieck die Konzession zum Bau und Betriebe ciner, für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von

sonen und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten, den Be- timmungen der Bahtiordnung für deutshe Eisenbahnen unterge- ordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Osterwieck na Wasserleben zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entzichung und Beschränkung des Grundeigenthums nah

Maßgabe der geseßlichen Bestimmnnget, unter den nachstehenden Be- dingungen hierdurch ertheilen: 1 F

Der Konzessionar if den bestehenden, wie den künftig ergebenden Reichs- und Landesgeseßen ohne unterworfen.

IT.

Die Leitung der Bau- und Betriebs8verwaltung ist einem Dirigenten zu übertragen, welcher für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Deguf E gung unterliegt, der Aufjichts- behörde verantwortlich ift. Die dieses Dirigenten bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Im.

„_ Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutshe Reih Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergebenden, ergänzenden und abändern- den Bestimmungen (cfr. §. 55 dajelbft) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.

IV, Für den Bau insbesondere gei folgende Bestimmungen : 1) der Staatsregierung bleibt vorbehalten: d __ die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung dur alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der pen aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl. E

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding- ten Benactbeiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rehte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vor N ee Komessionar bat allen Airibäliten wele wegen poli

1onar s - , poli- zeilicher Deo der beim Bahnbau bes{äftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen. __3) Die Vollendung und Jnbetriebnahme der Bahn muß längstens bis zum 31. Dezember 1882 erfolgen.

_ Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die Jnan- griffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden.

4) Falls die oben festgesenle allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentliben Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen niht inne gehalten wird, kann die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Geseßes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor- handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu maden beabsitigt, soll jedo die Zurücknahme der Konzession nit vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgeseßten Schlußfrist er- folgen. y

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen :

1) Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatlibe Aufsichtsbehörde. Der Konzessionar soll jedo nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Auf- sihtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, niht ange- halten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung die- nende Züge in jeder Richtung zu fahren. E

2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Babn folgenden 1. Januar kann der Konzessionar die Preise sowobl für den Personen- als für den Güterverkehr nach eigenem Ermessen bestimmen. Für die Folgezeit unterliegt jedoh dieser Tarif sowie die Abänderung desselben der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

In Betreff des Güterverkehrs werden jedo demnächst, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscbeidenden Ermessen der Auf- sihtébehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, periodisch von fünf zu fünf Jahren Maximaltarifsäße für die einzelnen Güter- flassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlihen Arbeiten festgestellt und is dem Unternehmer überlassen, nad Maßgabe der reihs- und landes- gesetlidben Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Marimalsäte die Tarife nach eigenem Ermessen festzuseßen, beziehungëweise Er- bôbungen wie Ermäßigungen der Tarifsäße ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen. ; i:

Auch ift der Konzessionar binsihtlib der Einrichtung direkter Ta- rife, sowie hinsihtlid des anzunchmenden Tari res verpflichtet, die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsäße zu befolgen, insoweit soldes vom Minister der öffent- lichen Arbeiten für erforderlih erachtet wird. j

3) Die Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.

Der Ecneuevungs- und Reservefonds sind sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Stadtgemeinde getrennt zu halten.

Der Erneuerungéfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- triebsmittel. i

In den Erneuerungsfonds fließen :

a. der Erlôs aus den entsprechenden abgängigen Materialien ;

b, die Zinsen dieses Fonds;

c, cine den Betriebseinnahmen alljährlich zu Rüdcklage. :

Die Höbe- dieser Rücklage wird durch das Regulativ fesigesept:

Der Reservefonds dient zur tung von folchen durch außer- gewöhnlice Elementarereignifse und größere Unfälle hervorgerufenen

entnebmende

den 29. August, Abends.

Sf,

Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent- \sprebenden Weise erfolgen kann.

In den Reservefonds fließen:

a. etwaige Ersparnisse an dem Baukapital, insoweit solbes von dem Minister der öffentlihen Arbeiten für erforderlich erachtet werden sollte;

b, die Zinsen des Reservefonds ;

c. eine im Regulative festzuseßènde, alljährliß den Betriebsein- nahmen zu entnehmende Rülage.

__ Erreicht der Reservefonds die Summe von 10 000 4, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten die Rück- lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres- rücklage wieder vermindert ift.

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein- nahmten und nit sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden dur das Regulativ bestimmt.

Läßt der AOEIOUE eines Jahres die Deckung- der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Reservefonds nicht oder nit vollständig zu, jo ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des beziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.

VI,

Der Konzessionar ift verpflichtet :

a. seine Betriebsrebnung nab den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzuribten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs-Rech- nungsabs{{uß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen ;

b, der Aufstellung der Rebnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen ;

e. die von den Aufsichtsbehörden zu statistisben Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine

zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgeseßten Fristen einzureichen.

VTI.

Nach Eröffnung des Betriebes is der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen verpflichtet, sofern und soweit solhes der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisen- babnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderli eractet.

VITII,

Der Konzessionar ist verpflichtet, binsibtlib der Beseßung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, infoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nit zurüdckgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung und insbesondere be- zügliÞh der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Mi- nisters der öffentliben Arbeiten nah Maßgabe der Grundsäße, wele bis zum Erlaÿse des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittel- baren Staatsbeamten 2c. vom 27. März 1872 für die Staatseisen- bahnen bestanden haben, für seine Arbeiter na Mafgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsatze, Pensioné-, Wittwen- und Unterstützungskassen einzuribten und zu denselben die erforderlidben Zuschüsse zu leisten.

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdieristes regeln \sich nab dem Eisenbabhn-Postgeseße vom 20. Dezember 1875 (Reichs-Geseßblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugébestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von aht Jahren vom Beginne des auf die Betricbseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Herrn Reichskanzlers vom 28, Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) getrof- fenen Bestimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeibneten Zeitraums in den Verbält- nissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durÞd welbe nach der Entscheidung der obersten Reiché-Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als, Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisenbahn- Postgesey mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein- \chränkung in Anwendung. n

Der Konzessionar i} verpflichtet, sih den bezüglich der Leistungen für militärishe Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen- bahnen im Deutschen Reiche ergehenden geseßlihen Bestimmungen zu unterwerfen. Z1

Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionax die- jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staats-Eisenbahnen jeweilig g.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Ans{luß an die Babn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende eventuell vom Minister der öffent- lien Arbeiten festzusetende Fraht- oder Bahngeldsäge vorbehalten.

XTII,

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reichsaufsichtsbehörde die Vorauéëseßungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionirung die Anwendung der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergecrd- neter Bedeutung für statthaft erklärt ift (cfr. Artikel 1X. in fine), so ist der Konzessionar auf Erfordern des bezeihneten Ministers ver- pflibtet, die baulidben Einrichtungen und den Betrieb der Bahn na Maßgabe der für Hauptbabnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprehend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung niht nach, so if der- selbe auf Erfordern der Staatsregierung verpflichtet, das Eigenthum und den Betrieb der Bahn gegen Zahlung des fünfundywanzigfachen Betrages der im Durchschnitt der letzten fünf Jahre erzielten Nein»

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