1881 / 234 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Oct 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Auf dem Abschnitte der Fostanweisung sind zulässig

Meistbetrag Gebühr Die Ansstellung der einer (vom Absender zu entrichten) | Postanweisung hat zu erfolgen Postanweisung. Á für je in

Benennung der Länder.

Bemerkungen.

17) Postanweisungen sind nach mebreren grösseren Orten zulässig. 18)

Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Datums. schriftliche Mittheilungen jeder Art.

Franken und Centimen (100 Franken = Æ 81,40). Kronen und Oere (100 Kronen = Æ 112,75). Franken und Centimen (100 Franken = M 81,40). türkischer Goldwährung (türki- schen Pfunden, Piaster und Para) (164 Piaster Gold = Æ 3,00). Dollars und Cents. (100 Doll. = M. 425.)

20 | 20 M mindestens 40 ; 20 M

20 M 20 M

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

17} Rumänien 500 Franken.

18) Schweden 355 Kronen. 19) Schweiz 500 Franken. | mindestens 40

20) Türkei (nur Konstan- 10 tinopel) 400 M mindestens 40

mindestons 40 | 19) Telegraphische Postanweisungen sind bis zum

20) Betrage von 200 Franken zulässig.

gchristliche Mittheilungen jeder Art. | schriftliche Mittheilungen jeder Art.

21) Die Postanweisung muss ausser dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben seinen Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vornamen

der Name u. die Ádresse des Ábsenders müssen, der auszuzahlende Betrag und der Tag der Einzahlung k ön- nen angegeben sein. Weitere An-

21) Vereinigte Staaten von 20 20 A

Amerika 50 Dollars. mindestens 40

Voertsemerkungen.

gleich vorkommen.

gewöhnlichen Privattelegramm haben.

Gebühren-Berechnung.

gramm erhoben.

Die Gebührensätze sind für den billigsten, im Betriebe be- findlichen W e g berechnet. Die Sätze für andere Wege gind bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.

Jedes zur Berechnung kommende Wort Taxwort darf nach dem Morsealphabet im Verkehr innerhalb Europas, sowie mit Algerien, Tunis, dem kaukas. Russland und der asiíat. Türkei sausgeschlossen Cypern, Candia und Rhodus durch die Schweiz und über Alexandrien) nicht mehr als 15 Buchstaben (europäisches Taxirungsverfahren), im übrigen Verkehr nicht mehr als 10 Buchstaben, (aussereuropäisches Taxirungsverfahren) enthalten. Bei längeren Worten werden überschiessende je 15 bz. 10 Buchstaben (Morse-Schriftzeichen) für ein weiteres Wort gezählt.

Bei Anwendung des europäischen Taxirungsversfahrens dürsen Telegramme in verabredeter Sprache nur in eiver der zulässigen Sprachen abgefasst sein. Bei Anwendung des ausgereuropüi- schen Taxirungsverfahrens können in jedem Telegramm Wörter der deutschen, englischen, spani- schen, tranzüsischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen und lateinischen Sprache zu- Eigennamen (d, s.: Namen von Personeu und Ortzchaften) werden im Text der Telegramme in verabredeter Sprache nur dann zugelassen, wenn sie dieselbe Bedeutung wie im

Der reine Worttarif kommt zur Anwendung im Verkehr mit Frankreich (einschl. Algerien und Tunis), und dem aussereuropäischen Auslande (ausschl,. kaukasisches Russland und asiatische Türkei). Ausser der Wortgebühr wird eine Grundtaxe für das Tele- Dieselbe beträgt 20 Pf. im inneren deutschen Verkehr und im Verkehr mit Luxem- burg, ferner 40 Pf. im Verkehr mit Belgien, Dänewark, Grossbritannien und Irland, Helgoland, Niederland, Norwegen, Oesterreich-Ungarn, dem europäischen Russland, Schweden und der Schweiz. Eine fünfwortige Zuscklagsgebühr neben der Wortgebühr wird erhoben im Verkehr mit Bosnien - Herzegowina, Bulgarien, Gibraltar, Griechenland.

Rumänier, dem kaukasischen Russland, Serbien, Spanien und der Türkei.

Ein bei Berechnung der Gebühren sich ergebender Bruchtheil einer Mark wird auf eine

durch 5 theilbare Pfennigsumme aufwärts abgerundet,

Für dringende Telegramme, d, s. solche, welche bei der Beförderung den Vorrang vor den übrigen Privattelegrammen haben, kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Tele- ramme sind nur nach den in der folgenden Tabelle mit (D)

gramms zur Erhebung.

Derartige Teleg bezeichneten Ländern zulässig.

Für das vorauszubezahlende Antworts - Telegramm (RP) wird die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Worten berecbnet. Antwort vorausbezahlt werden, so ist diese vor der Adresse des Ursprungs-Telegramms in Klam- Die Wortzahl des Yorauszubezahlenden Antworts-Tele-

mern anzugeben, z. B. (EP. 6 Worte).

gramms ist unbeschränkt im inneren Verkehr Deutschlands und im Verkehr mit Luxemburg. Im übrigen Verkehr dürfen nicht mebr als 30 Worte im Voraus bezahlt werden.

Italien, Malta, Montenegro, Portugal,

gaben sind nicht zulässig.

Soll eine andere Wortzahl für die a

Worten zu entrichten.

Weiterbeförderung.

innerbalb der Grenzen Europas nachgesandt, werden. Verlangen statt,

rechnet, als ein einziges Telegramm taxirt.

Telegraphische Meldung von der Unbestellbarkeit eines Telegramms wird übermittelt gegen Zahlung einer Gebühr yon 30 „s. Eine Quittung über die entrichteten Gebühren wird dem Aufgeber eines Telegramms nur auf Verlangen gegen Zablung eines Zuschlags von 20 - ertheilt.

Die Zeichen für besondere Arten von Telegrammnen sind y or die Aufschrift in Klammern zu setzen und zählen als je 1 Wort.

enthalten; bei Firmen genügt die gewöhnliche

Bezeichnung der Firma.

Dem Bestimmungsort

ist der Name des Staats (state) und, wenn mög- lich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen.

Telegrammgebühren- Tarif.

Für die Vergleichung eines Telegramms wird die Hälfte der. Gebühr für das ge- wöhnliche Telegramm von gleicher Wortzahl erhoben. Für die Empfangsanzeige ist die Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von 10 Durch die Empfangsanzeige wird dem Aufgeber eines Telegramms die Zeit, zu welcher die Bestellung durch die Telegraphenanstalt erfolgt ist, mittels Telegramms mitgetheilt. Nachzusendende Telegramme.

Telegramme können auf Wunsch des Aufgebers

Das Nachsenden findet auch ohne besonderes sofern der neue Aufenthaltsort des Adressaten unzweifelhaft bekaunt ist, und sich am neuen Ádressort eine Reichs-Telegraphenanstalt befindet. Die volle Gebühr für die Nachsendung wird vom Empfänger erhoben.

Offen zu bestellende Telegramme. ist der Vermerk „(R O)“ vor die Autschrift zu setzen. Tarif durch den Vermerk (R O0) binter den Ländernamen angedeutet. Im Verkebr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für Weiterbeförderung mit Eilboten ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 80 «S für jedes Telegramm durch den Autgeber im Voraus bezablt werden; geschieht dies nickt. so werden die billigst be- dungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. werden die Kosten vom Empfänger eingezogen. Nur der Aufgeber eines Telegramms mit Empfangs- anzeige kann auch im Verkehr mit dem Auslande für die Weiterbeförderung einen Betrag zur Deckung der Auslagen und zur späteren Verrechnung niederlegen.

Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für je 100 Worte oder einen Theil derselben 40 „s.

Falls Telegramme offen bestellt werden sollen, Die Zulässigkeit solcher Telegramme ist im

Jiu Verkehr mit dem Auslande

Das Telegramm wird, alle Aufschriften einge-

Solche Zeichen sind:

= dringendes Telegramm. RP = Anwort bezahlt, CR = Empfangs- anzeige bezahlt. T C = Verglichenes Telegramm. F S = nachzusenden. PP=

Post bezahlt. XP =- Eilbote bezahlt, RO = offen zu bestellendes Telegramm.

i Für jedes Telegramm, welches vom Aufgeber einem Telegraphenboten oder Land- briefträger zur Beförderung an das Telegraphenamt mitgegeben wird, kommt eine Zuschlags- gebühr von 10 .S zur Erhebung.

Für Telegramme nach

Grund- oder Zu- 8chlags- taxe Mh.

Taxe

Wort

für

E Für Telegramme

nach M.

Grund- i } t

in

schlags- v tags Wort

M. M.

Taxe für

Für Telegramme

nach

Grund- oder Zu-

gchlags- taxe

h.

Taxe für ein

Wort j

Mh.

Grund- oder Zu-

schlags- taxe M.

Für Telegramme nach

Taxe für ein

Wort

M

Europa. Deutschland (D) (R 0)

a, nach ausserhalb des Anfgabe- ortes gelegenen Telegraphen- anstalten in Deutschland ..,

b. innerhalb d. deutschen Reichs- Telegraphengebiets in Städten mit mehr als einer Telegra- Phenanstalt (Stadttelegramm)

Belgien (D) (RO0)

Bosnien-Herzegowina (D) (RO) .

Bulgarien Dänemark (RO) Frankreich (D) (RO0)

Griechenland (D). (RO) a. land

b.Inseln: Ithaka, Kephalonia,

Zante, Spezzia, St.

Hydra, Kythira, Kea Skiathos .

Tinos, Andros, Kythnos

Grossbritannien und Irland ...,

Helgoland (D) (R 0) Halien (D) (RO)

9 Niederland (D) (R 0) Norwegen (1) (RO0)

Oesterreich-Ungarn (D) (RO). ..

Portugal (D) (R 0) Rumänien (D) (RO0) Russland (D)

a. europäisches b, kaukasisches c. asiíiatisches:

nach den Aemtern westlich östlich .

vom Meridian von Werkhne-Udinsk. Schweden

a. europüische (Festland) (D mur für Constantinopel) . ... b. asiíiatische (Festland) nach

den Hafenäümtern

nach den Aemtern im Innern

ce, Inseln:

(durch die Schweiz und tiber „Rhodus

Alexandrien): Cypern Candian Cypern

(über Monte- JMetelin,

negro) â

Chios (über Schweiz, Otranto,

Rhodus, Chios

Fest-

Maura,

Samos,

Asien.

Malta) Arabien (Aden) (R 0) Balutschistar:;

D Gs r

Birma siehe Indien.

-—

-

O OOOOOIS C3 pl bi D) fl brr D nROONOUwU

N

Malta) (R 0) Japan (D) (RO)

-

-

-

oder Malta). schl, Ceylon

nach Ceylon Mandalay in Birma

(R O) (R O)

Persien). a. Bushire

(D via Amur) (R O) Maita) (RO) (R 0)

Nieder- Ober- Algerien (D) (RO0)

Aegypten, | Alexandria

(R0) . Goldküste in Afrik

85 „\ Porto. Madeira (R 0) Marocco

Orten 80 «4 Porto. Masocoarenen Inseln

1,65 M Porto, Natal

a. Durban b

Afghanistan (über Bushire oder

(über Bushire oder Malta)... China (Hongkong, Amoy, Shanghai) (über Bushire oder Amur oder

Malta) (D via Amur) (RO) .. Cochinchina (über Bushire oder

Java (über Bushire oder Malta)(RO) Indien und Birma (über Bushire Indien westlich Chittagong, aus-

Indien östlich Chittagong und

Malacca (über Bushire oder Malta) Penang (über Bushire oder Malta) Persien ausschl, Persischer Golf Persischer Golf (über Rnssland,

b, den übrigen Aemtern des Persischen Golfs. . Philippinen-lInsel Luzon (Manilla)

Singapore (über Bushire oder Sumatra (über Bushire oder Malta)

Capverdische Inseln (St. Vincent)

ausser der Taxe für Madeira

ausser d, Taxe f. Spanien nach Küstenorten 20 4, nach anderen

ausser der Taxe für Arabien Mozambique (über Aden). ....

rquez (Delagoa-Bai) (über Aden) ..….

Brasilien. do 8ul

Chile

Berbice Demerara

Tampico Veracruz

Colon Panama

Uruguay.

Maine ,

lan Rhode

Columbia

Braunschweig, New-Hampsbhire , Stadt mit Brooklyn, Nen-Schott- Prinz Eduards Iuseln, Island, St. Miquelon, Vermont .

Maryland

Seychellen Inseln ausser der Taxe für Arabien 1,65 A. Porto.

Süd-Afrika (Capcolonie, Transvaal und Orange-River (über Aden)

Tripolis ausser d. Taxe für Malta 1,60 M Porto.

Tunis (D) (R 0)

Zanzibar (über Aden)

Freistaat)

Amerika.

Argentinische Republik.

Buenos Ayres

den übrigen Aemtern

Bolivien. Antofagasta Pernambuco

Bahia und Maranbam

Rio de Janeiro und Para .... Santos, Desterro und Rio grande

den übrigen Aemtern der nörd! u. mitt], Region . der südlichen Region

Guyana (Britisch) (über Borkum),

Mexico (über Borkum). Matamoras

Camargo, Cadereyta de Jimenez, Cerralvo, nosa und Saltillo

den übrigen Aemtern a. der mexikanischen Bundes-

regierung b, der Einzelstaaten und der Privatgesellschaften Panama (Isthmus) (über Borknm).

Mier, Monterey, Rey-

Peru. Iquique

Region Arica

Mollendo

Lima Montevideo

den tibrigen Aemtern

Vereinigte Staaten von Amerika u, Britisch Amerika(über Borkum). Canada, Cape Breton, Connecticut,

Neu- Newfoundland, New - York

assachnsetts ,

Pierre-

(District), Delaware, , New - Jersey, New-

L

Vork Staat anusschl, New-York Stadt mit Brook!lyn,Pennsylvania Illinois, Indiana, Kentucky, Michigan, Milwaukee in Wis- consin, Ohio, Virginia (Ost-), West - Virginia, St. Louis in Missouriì Alabama, Denver u. Leadvyille in Colorado(Territ,),Carolina(Nord- u. Süd-), Florida (Lake-City,Pen- sacola, St. Mark’s, Talahassee), Georgia, Mississippi, New- Orleans in Louisiana, Tennessee Arkansas, Indian (Territ.), Jowa, Kansas (Territ.), Lonisiana ausschl New-Orleans, Minne- sota, Missouri ausschl, St, | ouis, Nebraska (Territ.), Texas, Wis- consin ausschl, Milwaukee , .. Arizona, California, Colorado (Territorium), ausschl, Denver u, Leadyille, Dakota (Terri- torium), Idaho (Territorium), Manitoba (Territorium), Mon- tana (Territorium), Nevada (Territorium), New-Mexico, Ore- gon, Utah. (Territorium), Washington (Territorium), Wyo- ming (Territorium) Columbia (Britisch), Vancouver Insel Florida (anussch], Pensacola, St, Talahassee) Westindien (über Borkum). Antigna D 4 ev ee 6a Ea dd Cnba, und zwar nach Havana Cienfuegos Santiago de Cuba Guantanamo u, Manzanillo den übrigen Aemtern .,.. Dominica (kleine Antillen) ... Grenada Guadelonpe Jamaica Martinique Porto Rico Ste. Croix St, Kitts (St. Christoph)

Lake - City, Mark’'s und

8t, Thomas L 8t, Vincent (Westindien) ....

Australien.

(über Bushire oder Malta). Port Darwin, Süd- und West- Anstralien, Victoria und Tas- manien Neu-Süd-Wales und Queensland Neu-Seeland (RO) ........

Druck 1 W, Klanor, Bortin, Wilhelm-Stenase 33.

1,60

öniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 # 50 S für das VBierteljohr.

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M 234.

Berlin, Donnerstag,

#8 Abe Poß-Aastalten hmen Beftelinng on: |

| Q Ae / für Berlin außer den Poft-Anftolten anch die Expe- |

ditioa: S, Wilhelmstr. Nr. 82. s

den 6. Oktober,

Abends. 181.

S e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Obersten Golz, Commandeur des Eisenbahn-Regi- ments, sowie dem Seconde: Lieutenant Friederich im Eisen- bahn-Regiment die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver- liehenen Jnsignien des Königlich spanischen Militär-Verdienst- Ordens zu ertheilen.

Deutsches Neich.

Bekanntmachuna.

Am 15. d. Mts. wird im Bezirk der Königlichen Eisen- bahn-Direktion (linksrheinische) zu Cöln an der Moselbahn die Pexrsonen-Haltestele Burgen für den Verkehr eröffnet werden.

Berlin, den 5. Oftober 1881. i Jn Vertretung des B des Reichs:Eisenbahnamts :

örte.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Oberlehrer am Königlihen Domgymnasium zu Verden, Dr. Franz Münnich zum Königlihen Gymnasial-Direktor zu ernennen ; und i j dem Fischhändler Gottfried Georg Krenßtlin zu Wiesbaden das Prädikat eines Königlichen Hof-Lieferanten zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Oberlehrer am Königlihen Domgymnasium in Ver- den, Dr. Franz Münnich ist als Direktor an das König- lihe Ulrihs-Gymnasium zu Norden verseßt worden.

Der Oberlehrer Hermann am Königlichen Friedrich- Wilhelms-Gymnasium in Cöln is} in gleicher Eigenschaft an das Königlihe Dowmgymnasium in Verden verseßt worden.

Die an der städtishen höheren Töchtershule zu Elberfeld angestellten Lehrer Dr. Liebrecht und Dr. Greiffenhagen sind zu Obe: lehrern an der Anstalt ernannt worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 6. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König beehrten gestern, wie dem „W, T. B.“ aus Baden-Baden gemeldet wird, troß dem kalten regnerischen Wetter mit Jhren Königlichen Hoheiten der Großherzogin und dem Erbgroßherzog von Baden das bei Jffezheim stattgehabte Armee-Rennen mit Jhrer Gegenwart. Den Kaiserpreis ge- wann Lieutenant Frhr. von Thumb mit seinem „Kedgerce“.

Zur Beseitigung der Ungleichheiten, welche in der Be- handlung des Reisegepäcks bei Retourbillets im Be- reiche der Staatseisenbahnverwaltung zur Zeit bestehen, hat der Minister der öffentlichen Arbeiten durch Cirkularerlaß vom 20. v. M. bestimmt, daß vom 15. Oltober d. F. an im ganzen Gebiet der Staatseisenbahnverwaltung, soweit solches nicht bereits geschicht, auf normal gebildete Retourbillets #so- wohl auf der Hin- als auf der Rüdreise 25 kg Breigen zu gewähren sind. Retourbillets mit außergewöynliher Er- mäßi ung, mit denen diese Vergünstigung nicht bereits ver- knüpft ist, bleiben von derselben ausgeshlosscn, während bei sogenannten Saisonbillets über die Behandlung des Reise- gepäds von Fall zu Fall zu entscheiden ist. Die auf den Linien des vormaligen rheinishen Eisenbahnunternehmens bisher erhobene Einschreibegebühr für Reisegepäck ist vom 15, Oktober d. J. an niht mehr zu erheben.

Jun neuerer Zeit sind von den Bezirksregierungen und Obersörstern so zahlreihe Anträge auf Verlängerung des den im 4, Diensijahre stehenden Jägern der Klasse A. während der Winter- und bezw. Fen Payramonate ertheilten Forst- urlaubs eingegangen, On ih die Jnspektion der Jäger und Schützen außer Stande gesehen hat, sämmtlichen derartigen Anträgen zu entsprehen. Dieselbe hat sich bereit erklärt, auch fernerhin nach Möglichkeit allen berehtigten des- fallsigen Wünschen der Forstverwaltung Rechnung tragen zu wollen und in anerkannt dringenden Fällen Jäger der Klasse A., welche bereits ein halbes Jahr zum Forsturlaub gelangt waren, oder solhe, welhe in vereinzelten Fällen zu diesem Urlaub bis dahin noch nicht Range wurden, auch während der militärishen Ausbildungsperiode weiterhin zu beurlauben. Selbstverständlih muß aber die Verlängerung

bezw. Ertheilung eines solchen den militärishen Jnteressen entgegenstehenden Urlaubs auf diejenigen besonderen Aus- nahmefälle beschränkt bleiben, in denen ein unabweisliches Be- dürfniß auf Ergänzung déx Forstshußkräste in einem be- stimmten Reviere oder R vorliegt und die Forstver- waltung außer Stande ist, diese Ergänzung in anderer Weise zu bewerkstelligen, wie z. B. dur Heranziehung bezw. ander- weite Vertheilung der für den betreffenden Bezirk angemel- be Reservejäger oder dur Zuhülfenahme geeigneter Wald- arbeiter. SES

Der Minister für Landwirthschaft 2c.- hat die Bezirks- regierungen durch Cirkularerlaß vom 18, v. M. veranlaßt, vorstehende Gesichtspunkte in Zufkunst gehörig ins Auge zu fassen und nur in wirklich Ea Fällen entsprehend mo: tivirte Antr:ge auf längere Belassung der Dispositionsurlauber im Forstdienste an die Jnspektion der Jäger und Schüßen gerne zu lassen. Alle derartige Anträge sind hinfort von der Regierung selbst, niht aber von den Lokalforstbeam- ten einzubringen und zwar, damit der genannten Militär- vehörde die nöthige Zeit zur erforderlichen Korrespondenz mit den betreffenden Truppentheilen verbleibt, rechtzeitig vor Ablauf des zuerst ertheilten Urlaubs, jedenfalls aber bis spätestens zum 15. April.

Nach einer ferneren Mittheilung der mehrgenannten Jn- spektion gehen bei derselben nicht selten auch Anträge auf Ueberweisung eines qualifizirten Jägers zur Vertretung er- franfter Forstbeamten sür wenige Wochen ein. Auch solhen Anträgen wird in wirkli dringenden Bedarfsfällen, sobald eine Aushülfe in anderer Weise nicht zu beschaffen ist, fernerhin die Genehmigung nit versagt werden ; es läßt si dabei jedoch nicht zerkenties daß bie betreffenden Jäger bei einer so urzen Beutlaubußng zum Forstdienste, für welchen sie immerhin “fi anderweit zu - equipiren ge- zwungen sind, bei Remunerirung nach den für die Dis- positions-Urlauber durch die Cirkularverfügung vom 17. Fe- bruar 1874 vorgeschriebenen Diätensäßen in eine pekuniäre mißliche Lage verseßt werden. Um diesem U-belstande vorzu- beugen, sind die Königlichen- Regierungen ermächtigt worden, hinfort denjenigen Jägern, welche für eine kürzere Zeitdauer als 3 Monate zum Forstdienste beurlaubt und im leßteren be- schäftigt werden, an Stelle der sub e. der oben genannten Cirkularversügung aufgeführten Säße Diäten bis zum Be- trage von „Zwei Mark“ pro Tag zu gewähren.

Württemberg. Stuttgart, 4. Oktober. Der Gro ß- herzog von Hessen in gestern Mittag hier inkognito an- gekommen und hat, geführt von dem Prinzen zu Sachsen- Weimar, die Landes-Gewecrbeausstellung besucht, sodann eine Fahrt durh den Rosenstein und die Wilhelma unternommen und ist Abends, einer Einladung des Königs folae"d, im RNesidenzshloß abgestiegen. !Heute früh verließ der Großherzog Stuttgart, um einen Besuch am Königlichen Hoflager zu Friedrihéhafen abzustatten. Von Et dhasen wird sich, wie der „St.-A. f. W.“ meldet, der Großherzog Ludwig über Partenkirhen nah Hinterriß im bayrischen Karwendelgebirge begeben, einem Punkt im oberen Jsargebiet, südöstlih vom Walchèensee, wo der Herzog von Coburg ein Jagdschloß hat. Der Großherzog von Hessen wird dort in nächster Zeit der Gemsjagd obliegen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 6. Oktober. (W. T. B.) Die österreihish-ungarishe Zollkonferenz ha gestern ihre Berathungen fortgeseßt. Dem „Fremdenblatt“ zut folge wäre der größte Theil des Zolltarifs bereits erörtert und von allen Seite 1 die Nothwendigkeit konstatirt worden, die Zollansäße für die aus Deutschland in größeren Quan- titäten eingejührten Artikel entsprehend zu erhöhen.

Niederlande. Luxemburg, 5. Oktober. (W.T.B.) Die Kammer nahm den Gesehentwurf, wodurch der Staat die Noten der Nationalbank in ihrem vollen Betrage einzulösen ermächtigt wird, einstimmig an. Das Ministerium erklärte, daß es dem Könige seine Entlassung eingereiht habe. Die Kammer ernannte ferner mit Zustimmung der Regierung eine Untersuchungs-Kommission.

Großbritannien und Jrland. London, 4. Oktober. (Allg. Corr.) Ueber ie Au den in Jrland läßt sich die „Times“ aus Dublin schreiben: „Der Aufruhr wird offen gepredigt. Die Maske, welche denselben verhüllte, wird weg-

eworfen, und es wird jeßt offen verkündigt, daß nur „Zrland ür die Jren“, der Boden und die Souveränetät des Landes das Volk befriedigen würde. Parnell bekannte am leßten Sonntag ossen, daß dies das Ziel der gegen- wärtigen Agitation sei. Sexton, sein Adjutant, wiederholte dasselbe Programin in einer Ansprahe an einen neuen Verein, der den bezeihnenden Titel „Die Jung-Jrland- gesellschaft“ führt. Es bedarf keiner Kommentare zur Erläu- terung einer solchen Sprache, und die Auslegung, welche die Bevölkerung ihr beigelegt hat, äußert si in ihrer wachsenden H YeS, hrer Verachtung gegen die gesehlihe Autorität, und ihrer Unduldsamkeit gegen britische

Gesehe und Alle, die dieselben handhaben oder denselben Ge- horsam leisten.“ Großes Aufsehen macht eine Rede,. welche der erst vor einigen Tagen aus dem Kilmainhamgefängnisse entlassene Pater Sheehy am Sonntag in Cork gehalten hat. Der „Jrish Times“ zufolge ist eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 3 000 000 Pfd. Sterl., an deren Spige ein Mitglied der Königlichen Familie stehen wird, in der Bildung begriffen, welche bezwelt, die Brachländereien in Jrland anzukauféèn und für Kulturzwecke zu mäßige:x Bedingungen im Wege der Verpachtung oder des Ver- kaufes zu parzelliren. j

Im Ausstellungspalast in Dublin nahm gestern der 25. Jahreskongreß des Vereins für Sozial- politik seinen Anfang. Lord D’'Hagan, der Lordkanzler von JFrland, hielt die Eröffnungsrede, dié sich über die legalen und jozialen Reformen verbreitete, die seit 1861 in Jrland ver- wirklicht worden.

5, Oktober. (W. T. B.) Dem Reuterschen Bureau wird aus Prätoria gemeldet: Jn Uebereinstim- mung mit den Jnstruktionen des Volksraad hat die Re- gierung der Boern der englishen Regierung eine Depesche zugehen lassen, in welcher sie erklärt, daß die Konvention mit England dem Vertrage von Sandriver zuwiderlaufe. Gleichzeitig wird gegen mehrere Artikel der Konvention Protest erhoben und eine Modifikation derselben verlangt.

Frankreich. Paris, 5. Oktober. (W. T. B.) Der „Demps“ bestätigt, daß das Kabinet beschlossen habe, etwa zehn Tage vor dem Zusammentritt der Kammern seine Entlassung zu nehmen, damit zum 28. Oktober das neue Kabinet konstituirt sei.

General Saussier telegraphirte heute an den Kriegs- Minister, daß er Befehl gegeben habe, die Forts von Tunis zu beseßen. Französishe Truppen stünden in Medjez-el-Bab zur Unterstüzung der tunesishen Truppen unter Ali Bey.

(Fr. Corr.) Nach einem dem „Telegra phe“ zu: gegangenen Berichte waren die Araber, welche die Station Oued-Zargua überfielen, etwa 600 Mann stark und meistens beritten. Sie richteten mit 300 Eichenbohlen, die sie aus dem Schienenwege gerissen hatten, einen großen Scheiierhaufen an, steten ihn in Brand und unterhielten das Feuer mit den Vorräthen von Del und Wagenschmiere, die sie auf der Station fanden. Nachdem sie ihre Opser grausam verstümmelt hatten, warfen sie einen Theil der Leichen auf den Scheiter- haufen. Raimbert selbt wurde noch lebendig in die Flammen geschleudert. "

Dem „Temps“ zugegangene Depeschen versichern, daß die Truppen Aly Beys in anerkennenswerther Weise ihre Pflicht gethan und auch alle ihre Positionen behauptet haben. Der General Logerot hat ihnen 4 Bataillone französisher Truppen zu Hülfe geschickt.

Die Expedition gegen Kahiruan steht unmittelbar bevor und wird, wie man an unterrihteter Stelle glaubt, bis zum 12. d, in vollem Zuge sein. Der General Saussier wird persönlich den Befehl über die Kolonne von Zaghuan übernehwen. Von Susa nach Kahiruan wird man in dem Maße, als das Expeditionscorps vorrüdckt, eine fliegende Eisenbahn (nah dem System Decauville) legen, welhe für die Verproviantirung wichtige Dienste leisten und sich auf dem flachen und sandigen Boden leiht herstellen lassen wird. Mit dieser Bahn wird Susa, d. i. das Meer, die Operationsbasis bleiben ; die Ver- wundeten werden immer hierher geschaft und die größeren Ambulanzen bei der Truppe selbst entbehrt werden können.

(Cöln. Ztg.) Ueber den Vorfall auf dem Bahnhofe von Oued-Zargua wird gemeldet:

Der Angriff erfolgte nah Abgang der Züge, von denen der eine von Tunis kam, der andere von Algerien, dur 600 Araber, welche ih in einer Terrainfalte versteckt batten. Die Bahnbeamten waren beim Frübstuück, als der Angriff stattfand Nachdem die Araber ihre Scchblachtopfer fürchterlich E hatten, warfen sie dieselben zum Theil auf einen Scheiterhaufen. Der Stationévorsteher, cin ehemali- ger Lieutenant, der das Kreuz der Ehrenlegion trug, wurde lebendig verbrannt. Der von Ghardimau kommende Bahnzug entgleiste in- folge der Wegnahme der Scienen drei Kilometer von Oued Zargua ; die Reisenden sahen si aenötbigt, zu Fuß den Weg na Oued Zar- gua zurückzulegen, und fanden bei ihrer Ankunft den Bahnhof ge- plündert und zwei verwundete Arbeiter, die noch lebten. Sie seßten den Weg zu Fuße fort und erreihten Nachts 2 Uhr Medsches-el- Bab, wo sie den Nettungézug fanden, der eine Kolonne von 700 Mann gebracht hatte. Die erste Nachriht von dem Unfalle kam nach Medsches-el-Bab von cinem Beamten, der si in einer Cisterne versteckt gehalten und, als die Nacht eingebrochen, die Flucht er- griffen hatte. Die Aufständischen wollten Medsches-el-Bab angreifen, wo sich die Munition befand, die auf Ali Beys Befebl hierher ge- \{ickt worden war. Diese Munition wurde von zwei Offizieren und sieben Soldaten bewacht, nahdem der Rest der Bedeckung, ungefähr 200 Mann, nach der Ankunft in Medsches-el-Bab entflohen war. Zwei andere Banden zerstörten die Eisenbahn oberbalb Oued-Zargua. Mehrere Eisenbahnbeamte retteten sich dadur, daß sie sich îin die Waggons flüchteten, die bei den Arbeiten an der Eisenbahn gebraucht werden. Man i} obne Nachrichten von den Truppen Ali Bevs. Nach Empfang der Nachricht von dem Gemetzel von Qued-Zargua forderte Roustan den englischen und den italienischen Konsul auf, ih mit ibm bei der Untersubung über das Ercigniß zu betheiligen.

lle drei find nah Oued-Zargua abgercist, Der Babnzug, wel-