A ; +
Sind Obligationen, Zinscoupons oder Talons heshätlgt oder unbrau{bar gemaht worden, jedoch in ihren wesentlichen heilen dergestalt erhalten daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist die Gesellschaft ermächtigt, gegen Einreichung der beschädigten Papiere auf Kosten des Inhabers neue gleichartige Papiere auézufer- tigen und auszureichen. ;
Außer diesem Falle d die Anfertigung und Ausreichung neuer Obligationen in Stelle beshädigter oder verloren gegangener nux zu- lässig nach gerichtlicher Mortifikation derselben, die im Domizil der Gesellschaft bei dem dortigen Gericht erster Instanz nachzusuchen ist.
Eine gerichtlihe Mortifikation beschädigter oder verloren ge- gangener Zinscoupons findet nicht statt. Es wird jedoch Demjenigen, der die Beschädigung oder den Verlust derselben vor Ablauf der Ver- jährungsfrist (8. 2) bei der Gesellshaft anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinscoupons dur Vorzeigung der Obligationen oder sonst darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung aus- gezahlt werden. E M
Auch eine gerichtlihe Mortifikation beshädigter oder verlorener Talons findet nicht statt.
Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nah 8.2 z zahlenden Zinsen Gläubiger der Märkisch-Posener Eisenbahn-Gesell- schaft und haben in dieser Eigenschaft an dem Gesellshaftsvermögen ein unbedingtes Vorzugsreht vor den Stamm- und Stamm-Priori- tätsaktien nebst deren Zinsen und Dividenden. Dagegen bleibt den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 21. August 1871 emittirten Prioritäts-Obligationen der Märkisch-Posener Cisenbahn- Gesellschaft in Höhe von 3 000000 M das Vorzugsrecht vor den auf Grund des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden Prioritäts- Obligationen ausdrücklich gesichert. Í
Die Inhaber der Prioritäts-Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als nah Maßgabe des im §. 3 gedachten Amortisationsplanes zu fordern, aus- genommen : E a. wenn ein Zinszahlungstermin länger als richtigt bleibt; 4
b. wenn durch Verschulden der Eisenbahnverwaltung der Trans- portbetrieb auf der Märkish-Posener Eisenbahn länger als sechs Monate ganz aufhört; l :
c. 4 die im §. 3 festgeseßte Amortisation nicht innegehalten
wird.
Jn den Fällen zu a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar zu a. bis zur Zahlung des betreffenden Zinscoupons, zu þ. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes. j i
In dem sub e. vorgedachten Falle ist jedoch eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobachten; auch kann der Inhaber einer Priori- täts-Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch maten, wo die Zahlung des Amortisationsquantums hätte stattsinden sollen. Die Kündigung ver- liert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Eisenbahnverwaltung die nicht innegehaltene Amortisation nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Ausloosung der zu amortisirenden Obligationen Ua bewirkt.
drei Monate unbe-
So lange nicht die gegenwärtig kreirten Prioritäts-Obligationen eingelöst oder der Einlösungsgeldbetrag gerichtlih deponirt ist, darf die Gesellschaft keines ihrer Grundstücke, welches zum Bahnkörper oder zu den Bahnhöfen gehört, veräußern, dies bezieht sich jedo nicht auf solhe Grundstücke, welche innerhalb der Bahnhöfe etwa an den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von Post-, Telegrapheÿ-, Polizei- oder \teuerlihen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen abgetreten werden möchten. Für den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grundstück zur Eisenbahn oder zu den Bahnhöfen erforderlich sei oder nicht, genügt ein Attest der betreffenden Cisenbahn-Aufsichts- behörde. Eine weitere Aktienemission oder ein Anleiheges{häft darf die Gesellshaft nur dann unternehmen, wenn diesen Prioritäts- Obligationen für Kapital und Zinsen das Vorrecht vor den ferner auszugebenden Aktien oder der aufzunehmenden Anleihe vorbehalten und gesichert ist. Eu
Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt- macungen erfolgen dur den Dentschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger, die Berliner Börsen-Zeitung und das Gubener Tageblatt. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die Be- fanntmacung in den übrigen bis zur anderweiten, mit Genehmigung Unseres Ministers der öffentlichen Arbeiten zu treffenden Bestimmung.
Zu Urkund dieses baben Wir das gegenwärtige landesherrliche Voran Allerhöchsteigenhändig vollzogen und mit Unserem König-
ien Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch den Inhabern der Obli- ationen in Ansehung ihrer Befriedigang eine Gewährleistung von Seiten des Staates zu geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren. Gegeben Baden-Baden, den 26. September 1881. (L. 8.) Wilhelm. Maybach. Bitter.
Sc{ema À. L : Prioritäts-Obligation 11. Emission der s
Märkisch-Posener Eisenbahn-Gesellschaft.
e Obligation sind zwanzig
oupons auf zehn Jahre und ein Talon zur Erhebung fer- Nr. nerer Coupons beigegeben. über ; Reichswährung.
Inhaber dieser Obligation hat an die Märkisch -
währung zu fordern als Antheil an dem durch Königliches Privi
legium vom genchmigten Darlehn von 500 000 M Die Zinsen sind gegen die ausgegebenen Coupons zahlbar. Guben, den . .. 18
ten e Der Verwaltungsrath der Märkiscb-Posener Eisenbahn-GeselUsWaft.
(Drei faksimilirte Unterschriften.) N. N., Rendant. : Eingetragen sub Fol, , . . des Registers.
(Stempel.)
Schema B, Zinscoupon
der Maärkis{h-Posener Gisenbatg PRartlidDerigeen 1I. Emission r zablbar am 2. Januar (1. Juli) 18... Inhaber dieses hat am 2. Januar (1. e I jährlichen Zinsen der obengenannten Prioritäts- bligationen üb Dreitausend Mark (Fünfhundert Mark) (10,00 Æ). à Guben, den . . ten 18
Déer Verwaltungsrath der Märkis{-Posener Eisenbahn-Gesellschaft.
(Zwei faksimilirte Unterschriften.) insen, deren Erhebung innerhalb N. N., Rendant. vier Pabren von dem in dem betreffen- (faksimilirte Unterschrift.) den Coupon bezeichneten Zahlungstage an, niht geschehen ift, verfallen zum
Vortheil der Gesellschaft.
Verzinsbar zu vier Prozent.
L osener Eisen- babn - Gesellshaft Dreitausend Mark (Fünfhundert Mark) Reichs-
die halb- | Jn zu erheben mit 60,00 #
Schema C. Talon
der ; Märkis{-Posener Iris bligation II. Emission.
B Inhaber empfängt gegen Rückgabe dieses Talons die folgende Serie von A Stg Zinscoupons zur vorbezeichneten Prioritäts- Obligation , sofern nit von dem Inhaber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. Im Falle eines olchen Wider- spruchs oder wenn der Talon überhaupt nicht beigebracht werden kann, erfolgt die Ausreihung der neuen Coupons an den Inhaber der Obligation.
Guben, den . . ten 18 e
Der Verwaltungsrath “f Müärkis-Posener Eiferlhahn-BelelsGais.
N é N. N., Rendant.
Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer Dr. Spengler beim Gymnasium an der Apostelkirhe zu Cöln ist das Prädikat Professor beige- legt worden. i Die Ernennung des ordentlichen Lehrers Hebestreit am Gymnasium zu Stendal zum Oberlehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.
Bekanntmachung.
Jn der zu Berlin am 19. und 20. August d. J. abge- haltenen Prüfung sür Vorsteher von Taubstummenanstalten
haben Paul, Vorsteh:x und Lehrer an der städtischen Taub- stummenschule zu Straßburg i. Els, : Sawallish, Lehrer an der provinzialständischen Taubstummenanstalt zu Emden, und S h lott, Lehrer an der Taubstummenanstali zu Braun- weig, : i das Zeugniß der Befähigung zur Leitung einer Taubstummen- anstalt erlangt. Berlin, den 30. September 1881. Der Minister , der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Im Auftrage: de la Croix.
Ministerium des Jnnern.
E E e - o; A de y
Der Geheime Regierungs-Rath und vortragende Rath von Zastrow ist vom Ministerium der geistilihen, Unter- rihts- und Medizinal-Angelegenheiten in gleicher Eigenschaft in das Ministerium des Jnnern verseßt worden.
Justiz-Ministerium.
Der Rechtsanwalt Bran d zu Bielefeld ist zum Notar im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Herford, ernannt worden. Versetzt sind: * der Amtsrichter Motty n Pitschen an das Amtsgericht in Beuthen O. Schl., ‘der Amtsrichter Herr- mann in Haigkrloch an das Amtsgericht in Freiburg a. U., der Amtsrichter Erxleben in Alfeld an das Amtsgericht in Zsenhagen ‘und der “Amtsrichter Feldmann in Arnswalde an das Amtsgericht in Wald. Jn die Liste der Rechtéanwälte sind eingetragen : der Ge- rihtsassessor En bei dem Amtsgericht in Heydekrug, der Gerichtsassessor Skrodzki bei dem Amtsgericht in Jo- hannisburg, der Landrichter a. D. Basch aus Meserig bei dem Landgericht 1. in Berlin und der Gerichtsassessor Seel e's bei dem Amtsgericht in Remscheid. i Der Rechtsanwalt und Notar Kühne hat seinen Wohnsiß von Landeck (nicht Landeshut) nah Glatz verlegt.
Bekanntmachungen auf Grund des Reihsgeseßes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des 8. 12 des Reichsgeseßes gegen die gemein- gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok- tober 1878 wird hierdurch zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß die Nummer 1 der in Genf erscheinenden, in der polni- eo Druckerei Rue de Lausanne No, 49 gedruckten periodi-
en Drudckschrift De NEa „Przedáwit“
die unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden ist. Posen, den 4. Oktober 1881.
Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern. Liman.
vom 15. August 1881 nach §. 11 des gedachten Gesetzes durh
Lt. und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 121, Graf zur Lippé Biesterfeld-Falkenflucht, Oberst-Lt. und Commandeur des Ulan. Regts. Nr. 20, v. Gleich, Oberst-Lt. und Commandeur des Feld-Art. Regts. Nr. 13, zu Obersten mit einem Patent vom 16. September d. I., v. Röll, Major und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 129, v. Kaiser, Major und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 121, Heinrich, Major und Bats. Comman- deur im Inf. Regt. Nr. 125, zu Oberst-Lts. mit einem Patent vom 16. September d. I., Etel, Sec. Lt. im Dragoner-Regiment Nr. 25, unter Verseßung in das Ulanen-Regiment Nr. 20, Wotschke, Sec. im Drag. Regt. Nr. 26, zu Pr Lts., befördert. e. v. Stetten, Sec. Lt. im Gren. Regt. Nr. 123, in das rag. Regt. Nr. 25, v. Bayer-Ehrenberg, Sec. Lt. im Fuß- Art. Bat. Nr. 13, in das Ulan. Regt. Nr. 19, Frhr. parate v. Perglas, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 121, in das Ulan. Regt. Nr. 20, verseßt. Leo, Pr. Lt. im Feld-Art. Regt. Nr. 13, unter Verse. in das Feld-Art. Regt. Nr. 29, zum Hauptm. und Battr. Chef befördert. Sauter, Pr. Lt. im Fuß-Art. Bat. Nr. 13, in das Feld-Art. Regt. Nr. 13 verseßt. Logan, Sec. Lt. im A Bat. Nr. 13, zum Pr. Lt. befördert. Alius, Königl. reuß. Feuerw. Lt. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 2, kommandirt nah Württemberg, zum Stabe der 13. Art. Brig. kommandirt.
Nichtamllichßhes.
Deutsches Nei.
Prenßen. Berlin, 8. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Baden-Baden, auch gestern mit Jhren Königlichen Hoheiten der Großherzogin und dem Erbgroßherzog von Baden, bei \{önstem Herbstwetter, den Rennen bei Afseaheim bei. Jn dem Offizier-Jagdrennen siegte abermals der Lieutenant Freiherr von Thumb mit seinem „Kedgeree“. Der Kaiser überreichte demselben den Ehrenpreis.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl traf heute früh von Glineke in Berlin ein und empfing den be- sonderen Abgesandten Sr. Majestät des Königs Kalakaua, Baron von Friesen, in Höchstseinem Palais, um aus dessen Händen das Großkreuz des Ordens König Kalakaua 1. ent- gegenzunehmen. — Später empfing Se. Königliche Hoheit den Königlich Niederländishen außerordentlichen Gesandten und O Minister, Herrn von Rochussen, in Abschieds- udienz.
L Königliche Hoheit kehrt heute Nachmittag nah Glineke zurü.
— Es ist zur Kenntniß des Justiz-Ministers gekommen, daß Geschäftsleute sich nicht selten der Hülfe der Gerichts- vollzieher zur Veranstaltung von Waarenauktionen bedienen, die nur zu dem Zweck veranstaltet werden, um ent- weder auf Kredit entnommene Waaren in betrüaerischer Ab- siht zu Schleuderpreisen zu versilbern, oder s{hlechte und ge- ringwerthige Waaren dem Publikum unter Umständen darzu- bieten, welche die Erzielung eines unverhältnißmäßig hohen Erlöses verheißen. Es darf angenommen werden, daßdie Ge- rihtsvollzieher sich von der Auffassung leiten lassen, es sei niht ihres Amtes, die Absichten, von denen ihre Auf- “traggeber bei derartigen Versteigerungen geleitet werden fönnten, einer Prüfung zu unterziehen, und daß sie darum ihre Mitwirkung bei derartigen Versteigerungen im guten Glauben eintreten lassen. Allein die einfache Thatsache, daß eine Versteigerung durch einen Gerichtsvoll- zieher abgehalten wird, erzeugt die Gefahr, daß das Pu- blikum im Vertrauen auf die amtlihe Stellung des Verstei- gerungsbeamten sih über den wahren Charakter der Verkäufe täuschen läßt, und daß auf diese Weise durh die Mitwirkung der Gerichtsvollzieher dem bezeihneten Auktionsunwesen von Seiten unureeller Verkäufer indirekt ein wirksamer Vorschub geleistet wird. Um eine. solhe Täushung und Schädigung zu verhüten, sind die Gerichtsvollzieher dur eine Verfügung des Zustiz-Ministers vom 29. v. M. angewiesen worden, bei der Uebernahme und Ausführung von freiwilligen Versteige- rungen die nachstehenden Bestimmungen zu befolgen: 1) Dem Gerichtsvollzieher steht es zu, die Uebernahme freiwilliger Ver- steigerungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, die Ab- lehnung muß aber erfolgen, wenn die Vermuthung begründet ist, daß es sich um ein unreelles Auktionsgeschäft handelt. 2) Aus der Bekanntmachung des Versteigerungstermins muß deutlich ersihtlih sein, daß der Verkauf ein freiwilliger ist. Die Bekanntmachung darf keine Angaben enthalten, welce irgendwie geeignet sein könnten, über den Anlaß des Ver- kaufs, über die Beschaffenheit der zum Verkauf kommenden Gegenstände oder über tie Person und die Verhältnisse des Austraggebers einen Jrrthum zu erwecken. 3) Freiwillige Ver- steigerungen dürfen in der Ausführung mit Zwangsversteige- rungen nit derart verbunden werden, daß das Publikum über den Charakter des Geschäfts in Unklarheit oder Jrrthum
Personalveränderungen. Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Verse
- | Jm aktiven Heere. Baden-Baden, 26. September. 45 Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 5 in das Inf. Regt. Nr. 84,
Sec. Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 11,
das Jäger-Bat. Nr. 5 verseßt. —
ittjc Dele
1, Oktober. Regt. Nr. 24, in das Feld-Art. Regt. Nr. 1,
in das Feld-Art. Regt. Nr. 24, versegt. — 4. Geibel, Oberst, aggreg, dem Juf. Megt. . Nv, 0o1 beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte als
Linienkommissar in Königsberg i. Pr., unter Stellun
Hagen, Oberst-Lt. vom ! zur Dienstleist. bei der Cisenb. Abtheil. des Großen Genera fommandirt. Pedell, Major vom Inf. Regt. mäßigen Stabsoffiz. ernannt. . Regt. Nr. 79, in das Regt. einrangirt. er E Verfügung des Kriegs - Ministeriums. Tau, Zeugha
in Thorn, Zobel,
Art. Depot in Neu-
Thorn, zum Art. Depot in Mey verseßt. Abschiedsbewilligungen.
4. Oktobe
eu O Lt. vom Art. Depot îin Mey, zu reisa y
und Cisenb. Linienkommissar in Bromberg, mit Pens. und der Un
des Drag. Regts. Nr. 3, der Abschied bewilligt. XUILIL. NLng ls Württembergisches) Armee-Corps. Ernennungen
ungen.
unter Beförder. zum Pr. Lt., in v. Prittwitz und Gaffron, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld-Art. Keutner, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld-Art. Regt. Nr. 1, ktober. „und Eisenb. 9 à la suite des gedacten Regiments, zum Eisenb. Linienkommissar ernannt. nf, Regt. Nr. 79, dem Regt. aggreg. und e
bt stabes
Nr. 79, zum etats- v Stamford, Major, aggreg. dem
uptm. vom Art. Dep. in Neu-Breisach, p Art. Dep.
Ebelt, Zeug-Lt. vom Art. Depot in
Im aktiven Heere. Baden- Baden, 4. Oktober. fe c. v. Korff, Major à la suite der Armer nauesten m U
verseyt werden könnte. 4) Die Versteigerung von Waaren eines Wanderlagers darf nur dann übernommen werden, wenn dem Gerichtsvollzieher die Entrichtung der Steuer sür den Wanderlagerbetrieb nachgewiesen ist.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 6. Oltober. Wie die „Presse“ vernimmt, trifft der Kaiser Donnerstag, den 13. d., in Wien ein. Sonnabend, den 15. d., wird sih Se. Ma- jestät nah Gödöllö begeben. König Albert von Sachsen und Kronprinz Rudolph würden am 13. Wien verlassen und Ersterer sih nach Dresden, Lehterer nah Prag begeben. Die Kaiserin und Erzherzogin Marie Valerie sollen erst g der zweiten Hälste des Monats Dezember in Wien eintreffen.
Die „Bud. Corr.“ meldet: „Die Berathungen der österreichisch - ungarischen Zollkonferenz wurden heute Nachmittags in einer dreistündigen Sihung im Auswärtigen mte fortgeseht. Der allgemeine Zou- r, | tarif wurde bis gzu de durchbesprohen, mehrere * | Anträge aber wieder ad referendum genommen und einige m ositionen in suspenso belassen, die sodann in der morgen
ortzusezenden Berathung erörtert werden sollen. Die verschie- denen Mittheilungen einiger Blätter, die über den Verlauf der Sizungen und den Jnhalt der gestellten Anträge die g
ails mitzutheilen wissen, sind, wie auf das Be- stimmteste versichert wird, zum größten le willkürliche Kombinationen oder tendenziöse Fühler, indem Anträge, welhe von der einen Seite ausgehen, anderen Regierung®
30, September. Frhr. v.
aktiven Heere.
eförderungen und Ber sey ungen. Im upin, ,
vertretern fzugeshrieben und akademishe Erörterungen als
Anträge dargéstellt werden. Ueber die Details der Berathun-
gen sind Mittheilungen um so weniger zulässig, als ja die
eventuellen Vereinbarungen der Entscheidung der beiderseitigen Ministerien zu unterbreiten sein werden.“
— Wie die „W. A. Ztg.“ meldet, tritt die Donaukom- mission am 17. Oktober in Galay wieder zusammen. Gegenstand ihrer Thätigkeit wird das Reglement für die Ufer- staaten-Kommission sein, worüber cine vollkommene Einigung in der vorigen Session nicht erzielt werden konnte.
Großbritannien und Jrland. London, 6. Oktober. (Allg. Corr.) Jun der Grafschaft Mayo werden Vorbereitungen zu einer irishen nationalen Bewegung für Ende dieses Monats getroffen. Jn öffentlihen Versammlungen zum 2wecke der Erörterung der Vortheile der Landakte soll den Pächtern der Nugen klar gemacht werden, welchen dieselbe ihnen bietet, nebst Jnstruirung der landwirthschaftlihen Ar- beiter über die von denselben einzushlagende Haltung.
— 7, Oktober. (W. T. B.) Die in London niht anwe- senden Mitglieder des Kabinets sind für nähsten Mittwoch tele- graphish zu einem Kabinetsrath einberufen worden, welcher über die Transvaalfrage und über die egypt ische Frage berathen soll.
Leeds, 8. Oktober. (W. T. B.) Bei einem gestern dem Premier Gladstone zu Ehren veranstalteten Bankett, an welchem gegen 1400 P rson:n th?ilnahn:en, hielt Gladstone eine Rede, in welcher er ausschlicßlich über die Lage Jrlands sprach, dessen moralishen und matcktiellen Fort- jhritt während der leßten 40 Jahre er hervorhob. Der Premier {prach sich sehr hestig über das von Parnell gepredigte Plünderungs- system aus, welches mit dem Patriotismus des JZrländers O'Connell im Widerspruch stehe. Die Devise des Leßteren sei: „Anhänglichkeit an das Vaterland“, diejenige Parnells : „Feindscha}t gegen England und Schottland“. Parnell habe weder vor dem Eigenthum, noch vor dem menschlihen Leben Achtung und thue alles Mögliche, die Jrländer zu verhindern, die wirklichen Wohlthaten des Agrargeseßes zu genießen, da die Pazifikation Jrlands seinen FJnteressen zuwiderlaufe. Die allgemeine Zaghastigkeit Jrlands sei sehr zu beklagen, und es sei zu bedauern, daß kein Meeting und keine Kund- gebung zu Gunsten des Geseßes und der Ordnung stattge- sunden habe. Die Stunde des l:bten Konfliktes zwischen dem Geseße und der Ungesetlichleit scheine heranzukommen. Er (Gladstone) rechne darauf, daß alle Klassen der Bevölkerung die Regierung unterstüßen würden (Lebhaster Beifall). Glad- stone wurde nah Shluß des Banketts von etwa 2500 Fackel- trägern nah seiner Wohnung geleitet.
Jn Beantwortung zahlreicher ihm überreihhter Adressen erklärte der Premier: ein dem irischen ähnlihes Agrargej eß sei für England nicht nöthig, in den Beziehungen der Pächter zu den Grundbesißern seien jedoch viele Verbesserungen einzuführen.
Frankreich. Paris, 7. Oktober. (W. C. B.) Das Journal „La petite République“ verwirft den Gedanken des Rüdcktritts des Ministeriums vor dem Zusammentritt der Kammern. Es sagt: das Ministerium müsse sich wegen seiner Handlungen vor dem Parlamente verantworten und sih erst nah der öffentlihen Debatte zurückziehen. Ein vor- zeitiger Rücktritt würde sür das Kabinet nicht ehrenhaft sein, würde dem neuen Ministerium Verlegenheiten bereiten und Überdies der Zustimmung des ¡Staatsmannes bedürfen, den der Präsident der Republik zur Bildung des neuen Kabinets zu berufen beabsichtige.
Eine Depesche des Generals Logerot aus Tunis vom 6. d. meldet, daß seit gestern früh die Position Belvédère von zwei Bataillonen beseßt sei, und daß die andern Forts von Tunis morgen beseßt werden würden. Eine mobile Kolonne sei auf dem Marsche von Medjez nach Testur von D angegriffen worden, Leßtere seien aber zurückgeshlogen
rden.
— 7. Oktober, Abends. (W. T. B.) Der heute im Elysée abgehaltene Ministerrath beschäftigte sich ausschließ: lih mit den Angelegenheiten von Tunis; das vom Kabinet anläßlih der Einberufung der Kammern einzushlagende Verhalten kam gar niht in Frage. Am nächsten Dienstag findet abermals ein Ministerrath statt. — Londoner Mel- dungen zufolge werden Frankreich und England ihren diplomatischen Agenten in Kairo wegen der Absendung türkisher Kommissäre nah Egypten identishe Jnstruktionen zugehen Fuer ) A
,_— (Fr. Corr.) Aus Tunis hat der Kriegs-Mini eine Reihe von Depeschen erhalten : N ans
Aus Algier, 6. Oktober, meldet General Saussier: Ih gebe Be-
ehl, die Forts von Tunis zu beseßen. Unsere Truppen stehen i H edjez d Bab und unterstüßen das Lager Ali. Beys. Der General
Cailliot meldet mir, daß in Khrumirland nits Neues Wangen
ist. — General Logerot meldet aus Tunis, 4 tober : Am 2. d. haben die beiden Bataillone, welche na Kef E der Schlucht von Nebeur ein kleines Gefeht gehabt, dem aber das Geschüß des Obersten Laroque, welcher diesen Bataillonen aus Kef entgegengezogen war, bald ein Ziel seßte. Die Truppen erreich- ten Kef mit drei Verwundeten. Der Feind, sagt der Oberst, hat empfindliche Verluste erlitten. Das 29. Jägerbataillon rastet in Kef und geht dann nach Oued-Meliß, das es in zwei Etappen erreichen C E Oberst {ließt scinen Bericht mit den Worten: „Ales (
Derselbe General Logerot meldet aus La Manuba (dem franzsö- isen Lager bei Tunis), 5, Oktober Abends: Nichts Ra aus Dén ger des Generals Sabathier bei Ben Hamidies. Seit den gee! Tagen, die er diescn Punkt beseßt bält, sind viele cingeborene iahs und Trabelsi mit - ihren Heerden in die Duars, welche D verlassen hatten, zurückgekehrt; der Khalifat der Riahs at sein Lager mit Gerste und anderen Leben2mitteln ver- proviantirt, Die Eingeborenen zeigen die besten Gesinnungen für uns und fangen an ihre Felder zu bebauen. Die Milais-Uled-Said- Suaissi, von denen es hieß, daß sie sich nördlid vom Salzsee der Enfida Pusamumengezogen hätten und bis Djebelina vorgedrungen wären, haben si nit gezeigt und scheinen nit einmal den Engpaß von Tum-Karuba überschritten zu haben. Spione der Trabelsi und der Riahs sind beauftragt, sie zu beobachten. Die Riahs fangen au hon an, die Kameele herbeizutreiben, welche sie als Pfand für hre Unterwerfung zu liefern haben. Auf der Eisenbahn nichts Neues. Die Administration hat das Bahnhofêmaterial von Beja nah Ghardimau schaffen lassen; zwei Compagnien halten den Bahn- hof von Beja beseßt und haben sih darin verschanzt; zwei Com- gnien von Ghardimau haben den Bahnhof von Suk-el-Arba inne;
e werden heute Abend nah Ghardimau i zurückehren und in Suk-el- rba durch das von Kef kommende 29. Jäger-Bataillon abgelöst werden. Die fliegende Kolonne von Medjez el Bab hat si heute
rüh nach Testur det. Med ; | leiben besetzt. General Logerot. jez sowie der Bahnhof von Teburba
Italien. Rom, 7. Oktober. (W. T. V. gestrige gpsang des in Bukarest akkreditirten en isen esandten White dur den Papst war durch keine spe-
hatie eine Privataudienz beim Papste nahgesuht. — Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten von Uruguay, Bordenama, welcher gestern vom Kardinal-Staatssekretär «Fa cobini empfangen wurde, will die von ihm nah Europa unternommene Reise benußen, um mehrere zwishen Urugay und dem Vatikan \s{chwebende Fragen zu regeln. — Die Blättermeldung, daß der Papst römischen Katholiken gegen- über von der Möglichkeit seiner Abreise von Rom ge- sprochen habe, wird in unterrichteten Kreisen als unbe- gründet bezeihuet. — Der Kardinal Moretti ist in Bo- logna gestorben. — Der italienische Botschajter in Wien, Graf Robilant, hat sich zu einem Besuch Mancini's nah Neapel begeben. :
__ Türkei. Konstantinopel, 7. Oktober. (W. T. B.) Die wegen der Grenze mit Griechenland bei Zarko Kriteri entstandene Differenz ist noch niht geregelt, dem Vernehmen nach soll aber in der Kürze eine - befriedigende Lösung zu erwarten sein. — Die Vertreter der Besitzer türktisher Schuldtitel haben in einem Schreiben an Server Pascha für den für die russishe Kriegsentschädigung vorbehaltenen Tribut des Fürstenthums Bulgarien und für den Tribut von Cypern, den England für die Anleihe von 1855 zurüdckhält, eine Kompensation verlangt.
— Aus St. Petersburg, 7. Oktober, berichtet „W. L D Der „Porjadok“ meldet: Nach Mittheilung aus der hiesigen türkische.: Botsch1ft hatte der Botschafter Schakir Pascha in der leyten Zeit häufig mit dem Leiter des Aus- wärtigen Amtes, von Giers, Unterredungen über die lau- fenden politishen Fragen. Haup!sählih sei die Frage wegen des Modus der Zahlung der Kriegskontribution Seitens der Türkei an Rußland berührt worden. Hinsichtlih der neuen Regierung in Bulgarien habe Shakir Pascha erklärt, die Türkei sehe in dem gegen- wärtigen, durch die Bemühungen Rußlands geregelten Zustande eine hinlängliche Garantie für die Aufrehterhaltung bes Prinzips, welches die Türkei bei ihrer Politik auf der Balkanhalbinsel verfolge. Die Türkei sehe die leßte Verän- derung der Regierung als die Rettung Bulgariens an. Die örage wegen der Suzeränetät sei im Prinzip bei beiden Reichen entschieden. Was die armenishe Reformfrage angehe, so sei die Ausführung derselben durch die Ereignisse in Egypten, sowie durch die Unruhen der kurdishen Stämme verhindert worden. — Schakir Pascha ist auf weitere 3 Jahre am hiesigen Hofe als Botschafter akkreditirt.
Amerika. New-York, 4. Oktober. (Allg. Corr.) Aus Arizona hier ein gegangenen Nachrichten zufolge überrumpelten einigeChiricahua-Jndian er eine Abtheilung Soldaten, die mit der Reparatur einer Telegraphenlinie beschäftigt waren, und tödteten vier derselben. Auch haben die Fndianer einen Transportzug überfallen und fünf der Wagenführer ermordet, während eine andere Bande derselben ein Truppen-Detache- ment angriff und mit demselben einen mehrstündigen Kampf e Es wurde ein Sergeant getödtet, und sechs Mann trugen la gen davon. Die Jndianer zogen sih \{chließlich
Asien. Afghanistan. (Allg. Corr.) Eine Reuter \che Depesche aus Bombay meldet unterm 5. ds., daß, Nach- rihten aus Kandahar zufolge, der Emir am 30. v. M. dort seinen öffentliben Einzug hielt und am 2. ds. eine allge- meine FJllumination stattfinden sollte.
Die Nr. 40 des Central-Blatts für das Deutsche Nei herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat linen Jnbalte Allgemeine Verwaltungssahen: Zusaß-Konvention zu dem deutsch- dänischen Uebereinkommen wegen wecselseitiger Unterstützung Hülfs- bedürftiger 2c. — Zoll- und Steuerwesen: Veränderungen in den Be- fugnissen von Zoll- und Steuerstellen. — Militärwesen: Nachtrags- verzeihniß solcher höheren Lehranstalten, welhe zur Ausftellung von Zeugnissen über die wissenschaftlihe Befähigung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — desgl. Namhaftmachung provisorisch berechtigter Anstalten; — Erlöschen der Berechtigung einiger Anstalten. — Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Hand- buchs für die deutsche Handelsmarine auf das Jahr 1881, — Konsulat- wesen: Ernennung; — Bestellung eines Konsularagenten ; — Todes- fat n Polizeiwesen : Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs- gebiete.
— Nr. 40 des Deutschen Handels-Arcbivs, Wochenschri
r Handel und Gewerbe, herausgegeben im Reichsamt des A bat olgenden Inhalt: Gesetzgebung: Oesterreich - Ungarn: Verordnung der Ministerien des Ackerbaues, des Innern, der Finanzen und des Handels vom 26, September 1881, betreffend das Verbot der Ein- fuhr von Trauben, Trestern, Kompost, Düngererde, {on gebrauchten Spalieren und Pfählen aus Jtalien. — Frankreich und Schweiz: Verlängerung des Handelsvertrages zwischen beiden Ländern. — Frank- rei: Die golsäge des neuen französisben Zolltarifs 2c. Beilage. — Spanien: Verordnung, betreffend Ueberladung aus Schiffen. — Be- richte: Oesterreih-Ungarn: Bericht über die Handels-, Kredit- und Industrieverhältnisse des Jahres 1880, und Uebersichten der Ver- kehrswerthe des Jahres 1879. — Großbritannien: Eisen und Stahl im Cleveland-Distrikt. — Sciffahrt im Vereinigten Königreich wäh- rend des Jahres 1880. — Mineralproduktion von Neusüdwales in Jahre 1880. — Portugal: Handelsberiht aus Lourenço Marques (Delagoa-Bai) für 1880. — Frankreich: gr “day aus Bordeaur für 1880. — Handelsberiht aus Havre für 1880. — Meriko: Han- delsberiht aus Durango für 1880.
__— Nr. 8 des Ministerial - Blatts für die gesammte innereVerwaltungindenKöniglihpreußishenStaaten, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, hat folgenden Inhalt: Cirkular, die Beschränkung der Seitens der betreffenden Behörden in bürgerlichen Rechtéstreitigkeiten zu ertheilenden Voll- machten betreffend, vom 17. August 1881, — Allgemeine Verfügung an die Beamten der Staatsanwaltschaften, die von diesen an andere Behörden zu machenden Mittheilungen betreffend, vom 12. Juli 1881, — Allerhôöcster Erlaß, die Rangbestimmung der Bau- und Mascbi- neninspektoren der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung, sowie der Maswineninspektoren der Staatseisenbahnverwaltung betreffend, vom 17, Juni 1881, — Cirkular, die Bewilligung von Umzugskosten an verseßte Staatsbeamte — welche Familie haben — betreffend, vom 31. Juli 1881. — Erlaß, die Kommunalbesteuerung der Gerichts- vollzieher betreffend, vom 6. Juni 1881, — Cirkular, die Verrechnun- der den Provinzialkassen aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds bet der Sederetfgartauite zur Gerfügung gestellten Summen betreffend, vom 27. April 1881, — Erkenntniß des Gerichtshofes zur Entschei- dung der Kompetenzkonflikte vom 11. J 1881, betreffend die Frage, ob der Magistrat zu einer Strafandrobung berechtigt ist, welche nicht die Durchführung einer polizeilih für nothwendig erklärten Maßregel, sondern die Erfüllung eines mit der Stadt getroffenen Abkommens, über dessen Perfektion Parteien noch nit einig sind, dur den anderea Kontrahenten bezweckt (Ges. v. 2. Juli 1875 und v. „September 1879), —
Erkenntniß des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikt e
zielle Mission desselben veranlaßt. White ist Katholik und
vom 12. Juli 1881. Darüber, ob eine Sparkasse zu den städtischen Abgaben herangezogen werden oder ob vermöge der in Anspruch ge- nommenen Abgabenfreiheit die thatsählich zur Stadtkasse gezahlten Beträge zurüfordern kann, ist nicht im Rehtswege, sondern von den Verwaltungsbehörden zu entscheiden. — Cirkular, die Vorführung vorläufig festgenommener Personen vor den Amtsrichter betreffend, vom 11. Juli 1881. — Cirkular, die formelle Behandlung der Ent- würfe zu fiskalischen Landbauten und deren Veranschlagung betreffend, vom 21. Juni 1881. — Verfügung, die Anzeigepfliht von Milz- ansen e viel Mae 3. rater Ln — Cirkular, die cisekostenvergütung für Privatthierärzte bei Behandlung kranker Gestütpferde Deteeffent; vom 8. September 1881. ) N
— Nr. 36 des Justiz-Ministerialblattes hat folgenden In- halt: Bekanntmachung des Justiz-Ministers vom 29. September 1881, betreffend das Königliche Eisenbahnbetriebsamt zu Berlin. — Allgemeine Verfügung -vom 29. September 1881, betreffend die Vornahme freiwilliger Versteigerungen durch Gerichtsvollzieher. — Allgemeine Verfügung vom 29, September 1881, betreffend die Ver- waltung der auf Grund der Allerhöchsten Ordre vom 5. September 1835 gebildeten Fonds zur Unterstüßung hülfsbedürftiger Kinder ver- storbener Justizbeamten.
_— Nr. 28 des Centralblatts der Bauverwaltung, her“ ausgegeben im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Personalnachrichten. — Nichtamtliches: Ueber Cisenkonstruktionen und Walzprofile. — Von der Gewerbe- und Industrieausftellung in Breslau. — Die Einrichtung des Lokalyer- kehrs auf der Berliner Stadtbahn. — Wohnhaus zu Santiago in Chile. — Vermischtes: Allgemeine baugewerblihe Ausstellung in Braunschweig. — Die Seinekanalisirung von Paris bis Rouen. — Feuerlöshwe]en in London. — Normalzeit für Amerika. — Bücher- schau. — Rechtsprechung und Gesetzgebung. :
Statistische Nachrichten.
__ Ueber die einheimische Produktion von Flachs, sowie über die Einfuhr und Auéfuhr von Flachs, Leinengarn us Leins- wand geben die Veröffentlihungen des Kaiserlichen statistischen Amts folgende Auskunft: Im Erntejahr 1880/81 war mit Flachs eine Fläche von ca. 129 300 ha = 0,5 "/a der Aerfläche und 0,2 9% der Gesammtfläche des Reichs bestellt. Die Produktion davon wird angegeben auf 764 320 Doppelcentner (zu 100 kg) gebrohenen = 382 160 Doppelcentner gehecelten Flahs. Davon wurden im Ernte- jahr (vom 1, Juli 1880 bis 30, Juni 1881) ausgeführt 248 790 Doppelcentner, die Einfuhr betrug jedoch 405 690 Doppelcentner, \o daß eine Mehreinfuhr von 156 900 Doppelcentnern stattfand.
Im Kalenderjahr 1880 wurden eingeführt 104 6684 72 757
aus geführt 16 912 Doppelcentner 22 314 J
Leinengarn Leinwand, ne 7 gebleicht 2c. 2113 11 513 Ï Damast, Tisch-, Bette, eien Lag ¿A 328 ; 4 750 ; ie Einfuhr dieser aarengattungen repräsentirte ei von 28 705 000 M, die Ausfuhr R E 18 124 000 i778 On Sens
__— (Allg. Corr.) Den Statistiken des „Bureau Veritas"“ zufolge gingen während des Monats August d. J. 82 Segel- \chiffe (worunter 2 als verloren angemeldet) zu Grunde, und zwar 5 amerikanische, 3 österreichische, 30 britishe, 4 dänische, 5 nieder- ländische, 10 französische, 10 deutsche, 1 italienishes, 6 norwegische, 4 russische, 1 spanisches und 3 schwedische. An Dampfern wurden 15 als verloren angemeldet, darunter 1 amerikanischer, 11 britische, 1 französischer und 2 norwegische, — Während der vergangenen Woche wurden 28 Schiffbrüche angemeldet, worunter si 14 britische (incl. 5 Dampfer) befanden. Ihre Gesammtzahl für das laufende Qn, stellte sih hiernach auf 1211 oder 281 mehr als in demselben Zeit- raum des vorigen Jahres. Der annähernde Werth des verloren ge- gangenen Eigenthums betrug 5 000000 L£, darunter 4009000 £ ritisches.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von dem im Verlage von Duncker & Humblot in Leivzi : scheinenden , Jahrbuch für Geseßgebung, Verwaltung u nd Volkswirthschaft im Deutschen Reich, herausgegeben von Gustav Schmoller“ ist das vierte Heft des fünften Jahrganges ausgegeben worden. Das vorliegende Heft hat folgenden Inhalt: Arbeit und Armuth. Von Gustav Cohn. — Der Grundsatz der Nichtauslieferung politischer Verbreher. Von Dr. Hoseus. — Sozialpolitisches aus den Weizer DOpen: E A. von Miaskowski. — geseßgebung Frankreihs in den Grundzügen ihre visto- rischen _ Entwickelung, Von F. Eten N von r entisto (Sluß.) — Die Reichsgesetzgebuna in den Jahren 1879 und 1880. — Die Währungsfrage na der Münzkonferenz. Von W. Lexis, — Die Entwickelung der Zinkindustrie Schlesiens nach Herstellung der Eisenbahnen in den Jahren 1844—1879, Von Robert Simson. — Das untere und mittlere gewerblihe Schulwesen in Preußen. Von Gustav Schmoller. Außer diesen größeren Abhandlungen bringt das vorliegende Heft in dem Abschnitt „Kleinere Mittheilungen“ An- gaben über: Bremens Handel 1880 und in den früheren Jah- ren; die Konkurrenz der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem europäischen Getreidemarkt; die Viehversiberung im Groß- herzogthum Hessen; der Handel der Schweiz mit Nahrungsmitteln und die Lage der Landwirthschaft in Bayern, Der Abschnitt Lite- ratur enthält Bespre{ungen folgender Bücher: L, Gumlowicz, Rechts- staat und Sozialismus. — H. Loehnis, Die europäischen Kolonien. — E. v. Böhm-Bawerk, Rechte und Verhältnisse vom Standpunkte der volkêwirthschaftlihen Güterlehre. — O. V. Leo, Allgemeine Nationalökonomie. — Dehn, Unfallstatistisbes zur Unfall- Versicherung. — B. Matthiaß, das foenus nanticum und die ge- [Hitliche Entwicktlung der Bodmerei, — In der Rubrik „Zeit- riften“ bat in dem vorliegenden Bande Heft 1—7 des VII. Jahrganges der von dem Präsidium der K. K. statistischen Gentralfommission redigirte und herausgegebene „statistische Monats- schrift“ Erwähnung gefunden. — Der Preis des vor- liegenden Heftes beträgt 6 M — Das erste Heft des sechsten Jahrganges, das Anfang Januar 1881 ausgegeben wird, soll, Abänderungen vorbehalten, wie die Verlagëbuchhandlung mittheilt, folgende Abhandlungen ent- halten: Sonderstellung und Zollansbluß Hamburgs. Ein Bruchstück deutscher Geschibte von Gustav Tuch (Hamburg). — Die Ergebnisse der deutschen Handelsstatistik von Geh. Rath Dr. H. von Scheel (Berlin). — Die _ bayerishe Steuerreform von Dr, K. Th. Ebebérg (Würzburg). — Die gegenwärtige Lage der mitteleuropäisen, beson- ders der deutscben Landwirthschaft von Dr. G. Schmoller (Straßburg). — Die italienishe Statistik der leßten Jahre u. \. w.
— Der im Verlage von Julius Springer hierselbst herauskom- mende engen Ce FELERDET, für ashinen- und Hütten- Ingenieure, Zearbeltet „von H. Fehland, früherem Eisenbahn- mascbinenmeister, Eisenhütten-Ingenieur, Dampfkesselfabrik- und Eisen- werksbesiter 2c. Mit einer Beilage und zablreihen eingedruckten Holzschnitten, ist in dem Jahrgange Be 1882 erschienen. — Der porttegende Jahrgang hat sowohl in Bezug auf Hüttenwesen, „wie in den übrigen gten erhebliche Verbesserungen erfahren. Jun ersterer Beziehung ist die Umarbeitung des Kapitels „Hüttenwerke“ dur den Herausgeber, soweit sie dur die Fortschritte im Eisenhütten- wesen geboten erschien, hervorzuheben. Die neue Abhandlung, die Frucht mühevoller und langwieriger Arbeit, umfaßt die deutsche und auch die ôsterreichish-ungarishe Eisen- und Stablfabrikation auf Grund zuverlässiger und umfassender Materialien. Bei den übrigen
Die Armen-
Abschnitten des vorliegenden Jahrganges ist zu bemerken, daß die Be- rechnungen von einfahen Maschinentheilen mehrfach vercinfaht und