1943 / 150 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Jul 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Neich8- uxd Staatsanzeiger Nr. 150 vom 1. Juli 1943. &. 4

Ersie Beilage S

JFnkrafttreten z A | : zuni Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger - Aktien

Dieser Nachtrag tritt am 1. Juli 1943 in Kraft; er gilt Ne. 150 i Verlin, Donnerstag, den 1. Huli 1943 els

au in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten é E E i Ss E wm u Jeeng von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zu- ; D L : S L e : : - E A \rt bes timmun des zuständigen Chefs der 2ivilverwaltung sinn- (2) V Berechtigung zum Weiterbezug von Heitschriften saß d. NS.-Fliegerkorps im Kriege. RdErl. 24, 6. 43, Unter- | 24. 6. 43, Anrehng. v. laufend. Bezügen d. notdienstverpflichtet. Gs g d | g g 1 D 2 Ä v t ÿ S í S E , Z 2 x gemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg"und im Be- und sonstigen Fortsezungswerken bis zux Schließung wird Biel, v. Reihswohngn. RdEcl. 25. 6. 43, Zeitschr. „Neues | Hilfskassenärzte auf d. weiter gewährten Dienstbezüge. RdErl. Pes ai Bialystok sowie i der Untersteiermark und den bescbthn durch den Schließungsbescheid nicht berührt. i SES Ee Kommunalverbände. RdErl. 21. 6. 43, | 24. 6. 43, Bedarfsprüfg. bei Entwesungs- u. Entseuchungsanlagen; Hf, pes Gebieten Srulons und: Kraits j x (3) Musikalienhandlungen im Sinne dieser Anordnung sind B t L zur Wartg. d. LS.-Bunker eingesegt, Personals. | Wegfall d. Zulassungsscheines f. Kleinentwesungsgeräte. as RdErl. Debit ; A auch musikalienhändlerishe Nebenbetriebe, Musikalien-Groß- S O d. 43, Freistellg. v. Prov.-Verb, u. Landkr. mit mehr als | 24. 6. 43, Diphtherie-Fmpfstoff. RdErl. 25, 6. 43, Meningo- Tee A Berlin, den 26. Juni 1943. sortimente und -Kommissionsgeschäfte. 000 Einw. v. bestimmt. Genehmigungsvorbehalten d. Ge- | kokkenserum. RdErl. 25. 6. 43, Aufbewahrg. d. Erbkarteien. WORP Dex Reichsbeauftragte für Papiér. Veterinärverwaltung. RdErl. 24. 6. 43, Auslands- Dr. Grass, ;

i meindefinanzges. RdErl. 25. 6. 43, Personalstandserhebg. ver- 4 : vet ; i S2 \hied. Verw. im Geschäftsbereih d. RMdJ. d. Großdt. Reiches. | fleishbeschau. RdErl. 256. 43, Notdienstverpflichtg. v. Tier- H r ( i | (1) Der Fnhaber oder der verantwortliche Leiter einer | ohen Ns al qungs|leue i E i i Musikalienhandlung ist verpflichtet, innerhalb von drei Tagen E “ir. 668. Polizeiverwaltung. RdErl.

NRdErl, 25. 6. 43, Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. | ärzten. Neuerscheinungen. —Stellenausschrei- tg Ver» , S B Ba s Dad y bungen von Gemeindebea M er den N (Elbe) 2 9 ’enn- / B s ; : : S Artie A L ‘L. D. 49, Bereinsachg. d. Versteigerervorschr. RdErl. 22. 6. 43, | alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mcauer- Anlage zum Nachtrag 2 zur Anordnung 11/43 O Stat. d. Bezeichnung Stoffzusammenseßzung Grundfarbe | Grammgewicht nach Eingang des Schliezungsbescheides Erlaubniserteilg. nach d. Gastsiäßtengel, RdErl. 22. 6. 43, e 11 Viertelzährli 2,15 f. für Ausgabe A (zweiseitig Sorten: Siotiolu(ilhe, Auction d. Le Vatnaticcen ä WiGru. | | | e : a) dem mit einer etwaigen Vertretung beauftragten Kom- Angest. d. Geschäftszimmerdienstes bei der Höh. 44- u. Pol.- | bedruckt) und 2,70 K. für Ausgabe B (einseitig bedruckt). : missionär, FUhrern u. d. Jnsp. (Befehlsh.) d. OrdnPol. RdExrl. 17. 6. 43, b) der Abrechnungsgenossenschaft Deutscher Buchhändlex | Unterhaltszush. u. Familienbeih. bei Beurlaubg. v. Pol.-Reser- in Leipzig (sofern der Betrieb dieser angeschlossen ist) vijten zur Borbereitg. u. Ableg. d. Meisterprüfg. d. Handwerks. Nachricht zu gebezt.

RdErl. 22. 6. 43, Einsagbesold. f, d, Angeh. d. Pol.-Res. RdE1xl, (2) Fnunerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Schlie-

: i ila verteilungsstelle einzuholen, in deren örtlichem Zu- Artikel 15 meinschaft Pappe als Bewirtschaftungsstelle des ständigkeitsbereih (Bekanntmachung Nr. 1 zur An- Reichsbeauftragten für Papier, Berlin-Char- ordnung 1/43) der Hersteller seinen Siß oder seine lottenburg 2, Berliner Straße 158. gewerbliche Niederlassung hat. . Die Erteilung einer

(3) Soweit Papier, Karton und Pappe aus der Drukgenehmigung uach § 16 der Anordnung 1/43

Sondermenge der Wehrmacht (Bekanntmachung Nr. 2 enthält in diesen Fällen zugleih die Erteilung der

zur Anorduung 1/43) zugeteilt wird, wird das Ober- Ausnahmegenehmigung.“

Wehr MWehrwitts 8. i

fommando - der Wehrmacht, Wehrwirtschafts- und Artikel 14

Strafvorschriften

Rüstungsamt, Rohstoffabteilung, Berlin W 62, Kur- Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Nach-

fürstenstraße 62—69, ermäehtigt, Ausnchmen - von

den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen. trags werden nah den 88 10, 12—15-der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. ;

in Verbindung mit der Anlage 7 11) die Ge--

(4) Fn den Fällen des Absatzes 2a und 2b 1. ist die Ausnahmegenehmigung bei derjenigen Bezirks-

[--NL.. d, Kenn- | Stat. d.

„ahl | KiGru. |

A 13 13 Holzfrei Zellulose-| 100% Zellstoff, unbegrenzter Zu- | weiß pacfpapier (ge- | saß von Buchen- und Schäl- 130 g/qm, bleicht und unge- | spänezellstof} gebleiht bzw. Seiden 18 bis bleicht) ungebleiht zulässig. “Holz- | 24 g/qra

Feinseiden schliffzusaß verboten |

ab 25 g/qm bis Aus der Verwaltung

Herabseßung des Ost-Freibetrags im Bezirk Bialystok : Arbeitnehmer deutscher Volfszugehörigkeit, die ihren ausshließ- lihen Wohnsiy (gewöhnlichen Aufenthalt) oder ihre dauernde

Bezeichnung Stoffzusammenseßzung Grundfarbe | Grammgewicht

25. 6. 43, Zehrfostenvergütg. RdErl. 21. 6. 43, Sonderbekleidg.

AI 9 Strohpapier mindestens 60% Gelbstrohstoff mit gelblich 80, 100, 120, f. d. Besaßg. d. Panzerwagen d. Pol. RdErl. 21. 6. 43,

Zusaß von Altpapièr der Sorten

180 g/qm

Holzfreie Seiden

85% Zellstoff ungebleicht, 15%

l und 2 A 2 10 Krepp V, auch Hülsenschrenz

gestattet

BraUnholzp apier nd

u Braunholzseiden Aestezellstoff Packstoff und Altpapiersorten 1—83, 7—8,

Krepp IV 10—il ;

Zellpadstoff

beimishung verboten Halbbast und Krepp III

piersorten) Hellbast Hellbastseiden

Zellbast I

Zellstoff * Ó

zulässig und erwünscht)

Schrenzpapier und | mindestens 90% Altpapiersorten | grau 1, 2, gegebenenfalls 3; Zusaß von Gelbstrohstoff oder Stroh- pappenabfällen und ähnlichem

höchstens 70% Braunschliff, Rest Altpapiersorten 1—3, 8, 10, 26 Buchenabfallzellstoff ab IVa,

mindestens 40% Altpapier Sorten 1—2, Rest aus Abfallzellstoff ab IVa, Buchenabfallzellstoff ab IVa und Fangstoff in der Qua- lität ab TVa abwärts, Holzschli

höchstens 25% Abfallzellstoff aller | graubraun Art, außer Natronzellstoff, Alt- papiersorten 7, 8, 10, 11, 16, 17, 23, 24 (auch ohne Zellstoff, dafür bessere bezugscheinfreie Altpa-

höchstens 25% Abfallzellstoff aller | weißlich Art außer Natronzellstoff, oder 2 auch IIb Zellstoff, Altpapier- forten 7, 11——13, 16, 17, 28—25 muß mindestens 25% Buchen- | trübweißlih | ab 25 g/qm bis Schälspänezellstoff ab TVa oder Altpapier, bezugscheinfreie Sor- ten, enthalten. Verwendung von Holzschliff verboten. Rest ‘nur Abfallzellstoff ab TITa abwärts |* Holzhaltig Zellulose- | aus höchstens 25% Holzschliff, min- packpapier destens 10% Buchenzellstoff, und Schälspänezellstoff IVa oder Altpapier, bezugscheinfreie Sor- ten, Rest aus ungebleichtem.

Holzhaltig Seiden |25% ungebleichter Zellstdff, Rest

"E Abfallzellstoff, Altpapier bézug- scheinfreie Sorten, Buchen- oder Schälspänezellstof} ab IIla ab- wärts, Holzschliff höchstens 35% (Ersaß des Holzschliffs durch Alt- papier, bezugscheinfreie Sorten,

ab 80 g/qm (Krepp V ab 180 g/qm)

ab 25 g/qgm, THP I Seiden 18 bis 48 / L THP Isa 24 g/qm

ab 70 g/qm (Krepp IV ab 120 g/qm)

ab 100 g/qm bis 250 g/qm ,

THP IIb

2 i THP TII if- | HP II

ab 25 g/qm (Krepp III ab 100 g/qm) bis 180 g/qm

ab 25 g/qm bis 180 g/qm, Seiden 18 bis 24 g/qm

200 g/qm

ab 25 g&/qm bis 150 g/qm

b) Satiniert

18—24 g/qm ; "1. E

(nur ungebleiht)

Textilhülsenpapier

Briefumschlag II

a) Einseitig glatt

p18 “T feft sag ÎII Verschluß- sachen, nur für Be- hördenbedarf), einseitig glatt und maschinenglatt Toilettenpapier IT |20% ungebleichter Zellstoff von

weiß 18—24 g/qm

Abfallzellstofse oder Buchen-, :

- Stroh- und Schälspänezellstoff oder 15% Altpapier: bezug- scheinfreie Sorten, Holzschlif\- zusaß verboten

100% Altpapier (nur bezugschein- | grau freie. Sorten, außer Sorte 1)

bis 10%.Zellstoff, TTa—IIb, min- | weißlich destens 90% Altpapier, davon 45% bezugscheinpflichtige Sor- ten 12, 13, 21, und 45% bezug- scheinfreie Sorten |

über 10% bis 25% Zellstoff ITa | weißlih bis ITb, mindestens) 75% Alt- : papier, davon 30% bezugschein- pflichkige Sorten 12, 13, 21, und 45% bezugscheinfreie Sorten

über 25% bis zu 60% Zellstoff, | weißlih davon 30% Ia—Ib und 30%| ITa—IIb, 40% Altpapfier be-

zugscheinpflichtige Sorten 12, 13, 21

ab 80 g/qm

ab 40 g/qm ab 40 g/qm ab L g/ym

20% Zefklstoff ab TIa abwärts, 10% Abfallzellstoff ab TITa (hö- herer Eintrag in Abfallzellstoff zum Ersaß des Gutzellstoffs zu- lässig), . 50% eigener Ausschuß oder Altpapier ¡(vorwiegend Briefumschläge und Briefum- schlagspäne) oder Buchen- und Schälspänezellstoff davon höchstens 1/7; von 50% —, 20% Holzschliff. (Der Zellstoffein- trag kann durch Holzschliff er- seßt werden. Der Einsaß von Altpapier darf durch Holz\schliff | nicht vermindert werden) ;

50, 60, 70, 80, 100, 110 g/qm 60, 70, 80, 100, R L P E GLE f 110 gam 60%, Uungebleihter Zellstoff von | 100, 139 z/qm Ib abwärts, 40% Holzschliff, | Altpapierzusay verboten f

25, 30, 35, IIb abwärts, 55%, Holz\schliff, 40 g/qm 25% fremdes Altpapier der /

Sorten 3, 5, 7, 11, 17, 18

Anordnung Nr. 4

zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung [1/43 der Reichsstelle für Mineralöl |

(Weitere Globalkontingente) Vom 30. Juni 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit dexr Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs - vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. N: 192 vom 29. August 1939) und gemäß § 6 der Anord- nung 11/43 vom 21. Dezember 1942 wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

S

Die Anordnung Nr. 1 zur Ergänzung und Durchführung der Aïórdnung 11/43 vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 303 vom 28, De- zember 1942) wird wie folgt geändert:

Jm § 3 Abs. 1 in der Fassung der Anordnung Nr. 3 (zur Anordnung 11/43) vom 18, Mai 1943 werden ‘hinter dec Ziffer 15 die nachstehenden Ziffern 16—23 hinzugefügt:

16. Schmierstoffe zur Herstellung Reichsstelle „Chemie“ von Bautenschußmitteln:

17. Schmierstoffe zur Herstellung Fachgruppe chemischer von chemishen Erzeugnissen Bürobedarf der Wirt- für den Bürobedarf: schaftsgruppe Chemische

Fudustrie, ; . Schmierstoffe zur Herstellung Reichsstelle „Chemie“ von Lacken und Anstrich- j mitteln: E

. Schmierstoffe zur Herstellung Reichsamt für Wirt-

von Kohlenanzündern: schaftsausbau,

. Schmierstoffe zur Herstellung Wirtschaftsgruppe Che-

von Kabelvergußmassen: mische Fndustrie,

. Schmierstoffe zur Herstellung Wirtschaftsgruppe Che-

von Kernbindemitteln: mische Fndustrie,

2. Schmierstoffe zur Herstellung Fachuutergruppe Tech- von Spunddichtungslappen: nische Gewebe der Fach-

gruppe lungsindustrie,

. Schmierstoffe zur Herstellung Reichsstelle Papier.

und Verarbeitung von Papier und Pappe mit Ausnahme von fertigen Papiergarnen und daraus hergestellten Geweben:

Diése Anordnung tritt am 1. Fuli 1943 in Kraft. Sie gilt,

auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von

Textilverede-

Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseßten Ge- bieten Kärntens und Krains. i

Berlin, den 30. Juni 1943, Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. M. d. F. d. G. b.: Dr. Mojert.'

Anordnung Nr. 13

zur Durchsührung der Anordnung 1/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Holzkohle für Generatoren) -

Vom 30. Funi 1943 Auf Grund der Anordnung 1/43 der Reichsstelle „Chemie“

_vom 19. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu-

ßischer Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

5-1 : _(1) Die Vorschriften der Anordnung 1/43 dex Reichsstelle finden’ auf Holzkohle keine Anwendung, die

a). von Haltern von Holzgasgeneratoren erzeugt wird, dié von der Zentralstelle für Generatoren bzw“: deren Gebietsbeauftragten zu Selbstversorgern exklärt wor- den sind,

b) von Betrieben erzeugt wird, denen von der Zentral- stelle, für Genexatoren eine Genehmigung zux Her- stellung von Holzkohle "aus Abfällen erteilt wurde.

(2) Die Bestimmungen des § 22 der Anordnung Nr. 1 zur Durchführung und Ergänzung dex Anordnung 1/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Verwendungsverbote für chemische Waren) vom 19. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1942)- finden auf Holzkohle keine Anwendung.

S2 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §F 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung( vom 11. Dezember 1942 (RGBL. 1 S. 686) bestraft. | 83

(1) Diese” Anordnung tritt am 1. Juli 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim- mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im

für friegswichtigen Ein

Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be- seßten Gebieten Kärntens und Krains. _ /

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 11 zur Durch- führung der Anordnung 1/43 vom 10. März 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 58 vom 10. März 1942) außer Kraft.

Berlin, den 30. Funi 1943: Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

Anorduung über Maßnahmen nah Stillegung von Musikalienhandlungen VII 255/43 : Auf Grund des § 25 der ersten Durhführungsverordnung

zum Reichskulturkammergeseß vom 1. November 1933 (REB[. 1

S. 797) ordne ih mit Zustimmung des Reichsministers für Volksaufflärung und Propaganda, des Reichswirtschafts- ministers und des Reichskommissars für die Preisbildung für das Gebiet des Großdeutschen Reiches unter * Vorbehalt der Jnkraftsezung im Protektorat Böhmen und Mähren an:

\

/ 81 :

(1) Wird die Stillegung einer Musikalienhandlung in Durch- führung der Verordnung zur Freimächung von Arbeitskräften K vom 29. Fanuar 1943 (RGBl, I

S. 75)» angeordnet, dürfen von dieser _a) vom Tage des Eingangs des Schließungsbescheides an weder Bestellungen an Lieferanten ausgeschrieben, noch

Einkäufe vorgenommen werden,

b) im Zuteilungsverfahren eingehende Sendungen nux bis 'zu dem Tage angenommen werden, an“ dem die Stillegung den in § 2 dieser Anordnung genannten Stellen bekanntgegeben wird. Später eingehende Sen- dungen sind an den Lieferanten zurückzugeben.

(Fortsezung in der Ersten. Beilage.)

' R

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und

für den Verlag: Präsident Dr Schlange in Potsdam; verantwortlih für den Wirtschaftsteil und den ubrigen redaktione0en Teil: Rudolf Lanv\-ch in Berlin NW 21 Druck ver Preußischen Verlags- und Druckerei 6mbH Berlitn.

Sechs Beilagen (einschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage). Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentralhandelsregisterbeilage fort.

\

ßungsbescheides is dem zuständigen Landeswirtschaftsamt ein Verzeichnis der vorhandenen Bestände an Musikalien cinzu- reihen. Musikalienhandlungen, die den Schließungsbescheid bercits erhalten haben, sind" zur Einreichung des Verzeichnisses innerhalb einex Frist von zwei Wochen nah Fnkrafttreten dieser Anordnung verpflichtet.

(3) Das Verzeichnis i} in folgende Gruppen aufzugliedern:

a) sogenannte Ordinär-Artikel (unterteilt nah Einzelaus-

gaben sowie Editionen und Alben),

b) sogenannte Nettoartikel: Klavierauszüge, Partituren,

Orchestermusik usw.,

c) Musikliteratur und Textbücher,

d) Antiquariat und schwer verkäufliche Werke. Unverkäufliche Werke, die nur Makulaturiwert haben, sind nicht aufzunchmen. Für jede Gruppe ist der Gesamt-Ladenpreis in das Verzeichnis einzuseßen.

83

Vom Tage des Jukrafttretens des Schließungsbescheides an dürfen Gegenstände des Musikalienhandels nicht mehr ver- äußert oder entnommen werden. Ueber das bei der Schließung vorhandene Bedingtgut hat die stiligelegte Musikalienhandlung mit dem Lieferanten abzurechnen.

L 4

(1) Die vorhandenen Bestände an Musikalien sind auf fort- bestehende Musikalienhandlungen nah Weisungen des Landes- wirtschaftsamtes im Einvernehmen mit der Reichsmusik- kammer, Fachschaft Musikalienhändler, zu übertragen. Der Juhaber oder der verantwortliche Leiter einer stillgelegten Musikalienhandlung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Empfang des Schließungsbescheides oder, sofern der Betrieb bereits geschlossen ist, innerhalb ‘einer gleichen Frist nach Jnkrafttreten dieser Anordnung Vorschläge über eine Verwértung

a) durch eine freiwillige Zusammenlegung mit einem fort-

bestehenden Betrieb,

b) durch anderweitige Uebertragung bei dem zuständigen Landeswirtschaftsanit einxeihen.

(2) Ueber diese Vorschläge entscheidet das Landeswirtschafts- amt im Einvernehmen mit der Reichsmusikkammer, Fachschaft Musikalienhändler. i l |

(3) Wird innerhalb der Frist ein Vorschlag nicht eingereicht, so bestimmt das Landeswirtschaftsamt im Einvernehmen mit der Reichsmusikkammer, Fachschaft Masikalenhändler, den über- nehmenden Betrieb. a

J 9

Die Uebernahmebedingungen zwischen dem stillgelegten und dem übernehmenden Betrieb unterliegen der freien Ver- einbarung der Beteiligten nach Maßgabe der vom Präsidenten der Reichsmusikkammer érgehenden Richtlinien,

S6

(1) Musikverleger, die das Zuteilungsverfahren eingeführt haben, sind verpflichtet, die auf stillgelegte Musikalienhand- lungen entfallenden Kontingentmengen au? offenbleibende Musikalienhandlungen zu verteilen. Die Verteilung soll grundsäßlich innerhalb des Bezirks erfolgen, der mit dem der stillgelegten Musikalienhandlung im wirtschaftlichen sammenhang steht. : E

(2) Jm Falle des Zusammenschlusses mehrerer Musifalten- handlungen gehen die Kontingente der stillgelegten Musitalien handlung auf den ‘Gemeinschaftsbetrieb über.

S7 Diese Anordnung tritt am 1. Fuli 1943 in Kraft. Berlin, den 29, Funi 1943. Der Präsident der Reichsmusikkammer. J. A.: Wachenfeld.

a, A E I

Du Zu

Dritte Ergänzungsbestimmungen zur Anordnung über Vergütungen für kriegsbedingte Schäbungen Vom 24. Juni 1943

Auf Grund von § 9 der Anordnung über kriegsbedingte Schäßungen vom 17. September 1942 (Reichsanzeiger Nr. 222)

bestimme ich: ; L ; L 4 Ziffer 8 dieser Anordnung erhält folgenden Absay 2: „Der Gerichtsvollzieher erhält für die oon ihm gefertigten Schäzungsniederschriften eine Entschädigung, und zwar von

0,35 NAM je Seite für die ersten drei Stüe und von 0,20 N je Seite für die weiteren Stücke. Viese Bestimmung gilt ent- spreehend, wenn der Auftraggeber nachträglich weitere Abschrif- ten bestellt, die nicht mit den erstbestellten in einem Arbeits-

gang gefertigt werden können. Berlin, den 24. Funi 1943. : Der Reichskommissar für die Preisbildung. X, A.: Bau ch.

a)

Iichtamtliches

Deutsches Reich

Nummer 26 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußischen

L E - 20 Juni 1943 hat folgenden J n - Ministeriums des Junern vom 30. Juni 1948 ha a Wh baiT: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 19, 6, 43, Ein-

Sohlenshuß f. Pol.-Shuhzeug. RdErl. 21. 6. 43, Kragen- [ptegel. RdErl, 21, 6, 43, Abfindg. d. zur Wartg. d. LS.-Bunker eingescßt, Personals. RdErl. 24. 6. 43, Luftshuß auf d. Lande. Personenstandsangelegenheiten. RdErl. 25." 6. 1943, Anerkennung ausl. Entscheidgn. in Ehesachen. Wehr - angelegenheiten. Kriegsshäden. Familien- unterhalt. RdErl. 17. 6. 43, Unterhaltszusch. u. Familien- beih. bei Beurlaubg. v. Pol.-Reservisten zur Vorbereitg. u. Ableg. d. Meisterprüfg. d. Handwerks. RdErl. 22, 6. 43, Einsatzbesoldg. f. d. Angeh. d. Pol.-Res. RdErl. 23, 6. 43, Verzeichn. d. Dienst- grade d. männl. Personals d. LS.-Warndienstes, die unter d. Gruppen 2 bis 7 d. Vergütungssäaße f. auf Grund d. RLG. in Anspruch genommene Unterkunft fallen. RdErl. 25. 6, 43, Ver- qüutungsbest. f. d, Fnanspruchn, v. Betrieben d. Gaststätten- u. Beherbergungsgewerbes auf Grund d. §8 3 u. 6 RLG. RdErl[, 25. 6. 43, Errichtg. u. Finanzierg. behelfsmäßig, Baulichkeiten im Falle d. Zerstórg. v. Gebäuden u. Betriebsanlagen. Volfks- gesundheit., RdErl. 21. 6. 43, Verwendg. v, Tylose, Fondin u. Ultraquellzellulose bei d. Herstellg, v. Zuckerwaren. RdErl.

Arbeitsstätte im Bezirk -Vialystok haben, crhielten bisher bet ibrer Lohnsteuerberechnung" einen O - Freibetrag von 4500 ÆÆ jährlich (390 R. monatlih, 90 1. wöchentlich, 15 l.Æ tägli, 7,50 R.Æ vierstündlih). Dieser Ost-Freibetrag ist mit Wirkung ab 1. Juli 1942 auf 3000 fi. 1ahr=- lich (260 l. monatlich, 60 A wöhentli, 10 fi.K täglich, 5 K vierstündlich) herabgeseyt worden. Er erhöht sih für jedes minderjährige haushaltszugehörige Kind um 10 v. H. seines Betrags. h i Der Arbeitgeber hat bei der Lohnsteuerbexechnung für Arbeit- nehmer, die ihren ausshlicßlihen Wohnsiß oder ihre dauernde Arbeitsstätte im Bezirk Bialystok haben, den herabgesezten Ost- Freibetrag erstmalig anzuwenden: e 1. bei laufendem Arbeitslohu für den Arbeitslohn, der für. einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 30. Juni 1943 beginnt, i L 2. bei fonstigen (insbesondere einmaligen) Bezügen für den Arbeitslohn, der nach dem 30. Juni 1943 gezahlt wird.

Neues Preisausschreiben des Bergbauvereins zur weiteren Förderung der maschinellen Kphlengewinnung,

Technische Aufgaben des Ruhrbergbaus.

Unter Anteilnahme zahlreiher Vertreter des Ruhrbergbaues hielten* die Hauptausschüsse für Forshungswesen des Bergbau- vereins eine Arbeitssizung ab, in der ein Ueberblick über die bisher erzielten Ergebnisse der Bemühungen um die Förderung der maschinellen Kohlengewinnung gegeben und gleichzeitig etn neues großzügiges Preisausschreiben des Bergbauvereins ver» kündet wurde, um die durch das erste Preisausschreiben vom Herbst 1940 erzielten Erfolge noch zu vergrößern, Die Sißzung wurde durch eine* Ansprache des Vorsißenden des Bergbauvereins, Generaldirektor Bergassessor Bu skühl, Dortmund, eröffnet, der nach einleitenden Ausführungen über grundsäßliche Fragen des Einsayes und derx Entwicklung der Technik im Bergbau jowie der noch zu exfüllenden Aufgaben cinen Einblick in die Fülle der Arbéiten des Hauptausschusses A des Bergbauvereins gewährte. Jm Vordergrund standen die Arbeiten des Arbeitsfreises zur Prüfung neuer Gewinnungsverfahren. Eine rege Tätigkeit ent- faltete auch der Arbeitsfreis! füx Leistungssteigerung in der steilen Lagerung. Der Fachausschuß für Betriebsmittel hat besonders für die Einsparung von Mangelwerkstoffen wertvolle Arbeit ge- leistet, während dex Fachausshuß für Grubensicherheit sich vor allem mit der Schlagwetterfrage befaßte. Ziel aller dieser Arbeitskreise sei es nah den Worten Buskühls gewesen und werde es auch künstig sein, die Entwicklung der Bergtechnik auf allen Gebieten unter vordringlicher Behandlung der durch die bespnderen Zeitverhältnisse aufgeworsenen Fragen zu fördern. Gegenüber diesen Arbeiten mehr interner Art sei der Gedanke der Leistungssteigerung nach außen durch die Errichtung von Arbeits- freisen zur Leistungssteigerung bei den einzelnen Schachtanlagen und durch die Bildung weiierer Arbeitsgemeinschaften benach- barter Zechen unter enger Verbindung mit den Arbeiten des Berg- bauvereins in die Tat umgeseßt worden. Darüber hinaus bestehe auch eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Wissen- schaft. Bergassessor Bus kühl erstattete sodann etnen zusammen- zängenden Bericht über die überraschend günstigen Ergebnisse des vom Bergbauverin im Oktober 1940 erlassenen und am 30. April 1943 abgeschlossenen Preisausschreibens zur Förderung der maschi- nellen Kohlengewinnung im Ruhrbergbau. Jn der zweieinhalb- jährigen Laufzeit des Preisausschreibens hat der Bergbauverein

| zur Förderung der Bergtechnik insgesamt 877 000 f. ausschütten

?onnen. Die Beteiligung wax von allen Seiten, besonders auch on der Seite der Gefolgschaften her, sehr groß. Jm ganzen tfonnten 11 verschiedene Verfahren und Maschinen, von denen jede N anderen Gesichtspunkten aufgebaut ist, mit einem Preis aus-

net werden. Waren die ersten Vorschläge mehr auf schnei- Maschinen mit feldweisem breitem Schnitt ausgerichtet, 0

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Ucber zwölf Millionen, Der Ausländer-Einsaß im Reih Garlcizer Sauckel und Reichsminister Speer haben kürz- ) mèerende Zahlen über das deutsche Arbeitspotential mit- 7: Beginn des Krieges ist die Zahl der Arbeitskräste 7d itandig gestiegen. Während Deutschland im ersten N einer feindlihen Umwelt an Arbeitskräften -nsdlutete,ck stellen heute die Nationen ganz Europas - die deutsche Rüstung. Jn welhem Maß Europa : feinen Beitrag zum Siege leistet, zeigen die zer den Arbeitseinsay von Ausländern im x werden. Während bei Kriegsbeginn nur e Arbeitskräfte in der deutshen Wirtschaft cinageictt waren dreser Einsaß im Reichsgebiet bis Ende Mai 1943 a t Millionen gestiegen, E der Kriegs- i 5 5nd die Massen ausländischer Arbeitskräfte Und nicht berücksihtigt, die außerhalb des 0 { Ls i DIES ° ; e k Reichsgebiets oeije im Operationsgebiet, eingeseßt sind. Für die cigentliche N tungswirtshaft wurden durch Einjaß von deutschen und auslandijhen Arbeitskräften 1941 rund 13 Millionen, 19842 2,8 Millionen und bis April 1943 1'9 Millionen, zusammen aljo 5,3 Millionen Arbeitskräfte neu on Dau kommen no die Millionen von neuen Kräften, T weiteren Sinne ebenfalls im Dienst der Rüstungswirt- schaft stehen, beispielswe C Bergbau, in den Grundstoff- industrien im Baugewerbe, dei der Organisation Todt oder der h À ir dee Landwirtschaft wurden an deutschen

. _ Y 4+ ton Speer. UUCl G : as et as N Aländiithen A rheita?rêften seit 1941 nahezu 4,5 Millionen

Kräfte neu gewonne!

gefangenen

Amtseinführung der Beîräte der Wirtschaftskammer Lettland. Riga, 30. Zuni. Jm festlich aesedmückten gbtischen Saal der A N reîits seit Jahrhunderten die

großen Gilde zu Riga t A Beufleute derx alten Hansestadt zu versammeln pflegten, fand am

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Wiüirtschafisteil

war es bezeichnend, daß die späteren Vorschläge auf die shälende Abbauweise übergingen. Ferner wurden Sonderprämien für Vor- schläge auf dem Gebiete des Grubenausbaues gewährt, die die Ein- führung der neuen Gewinnungs- und Lademaschinen erleichtern ln: Schließlih wurden - auch mit Erfolg Entwicklungsausträge für neue Gewinnungsmaschinen erteilt. Dem großen Erfolg des Preisauss\chreibens führte Generaldirektor Busfühl darauf zurü, daß hier der Grundsaß der Selbstverantwortlichkeit der Wirt- chaft in konsequenter Weise befolgt worden sei. Auf Grund der bisherigen günstigen Ergebnisse hat der Vorstand des Bergbau- vereins beschlossen, auf die Dauer von drei Jahren alljährlich einen Betrag von 500 000 #4 zur Förderung der Technik nah den Grundsäßen des ersten Preisausschreibens auszuseyen. Mit diesem zweiten Preisausschreiben werden erneut alle im Bergbau und für den Vergbau Schaffenden zur Mitarbeit bei den Be- strebungen aufgerufen, die* Leistungen des deutschen Bergmannes durxch maschinelle Kohlengewinnung zu erhöhen und ihm seine Arbeit zu“ erleichtern, gleichzeitig aber auch eine Erhöhung des Aus- bringens an fkriegswichtigen Rohstoffen bei der Veredlung der Kohle zu fordern. Nach dem neuen Preisausschreiben- sind neue Aus- ban1rten oder Ausbauelemente für den Einsaß bei mechanischen Gewinnungsverfahren, insbesondere solchen mit shälender Ve- arbeitung de Köhlenstoßes in der flachen, mittleren und steilen Lagerung, zu entwickeln und zum voll betriebsfähigen Zustand durhzubilden. Dex Bewährungsnachweis ist bis zum 1. Fuli 1945 in einem dreimonatigen Dauerbetrieb zu erbringen. Für jede seltständige Lösung ist ein Grundpreis von 40000 k.Æ vor- gesehen, der zu gleichen Teilen für die Urheber des Gedankens, für die an der Durchführung beteiligte Belegschaft, für die aus- führcude Zeche und für die Lieferfirmen bestimmt ist. Preise in gleicher Hohe sind vorgesehen für die Entwicklung und Durch- bildung neuer Gewinnungsverfahren in der steilen Lagerung bis zum voll betricbsfähigen Zustand mit dem Ziel der Mechani- sierung der Kohlengewinnung und des Bergeversayes., Auch hier ist der Bewährungsnachweis bis "zum 1. Juli 1945 zu erbringen. Außer den Grundpreisen seßt der Bergbauverein für jede der beide1 Aufgaben zu?äßlich je einen Wertungspreis von 60 000 k. aus, der an die Grundpreisträger am 1. Juli 1946 gegeben werden soll, die eine Reihe von Bedingungen auf Grund der Bewährung ihres Verfahrens im dritten Preisfahr am besten erfüllen. * Darüber hinaus seßt der Bergbauverein jährlich bis zu 200000 #.Æ aus zur Unterstüßung wertvoller, aber risiko- reiher Vorschläge im Sinne der Zieljsegzuung des Peeisaus- schreibens. - Schließlih werden noch Preise in etnem jährlichen Gescemtbetrag bis zum 100000 N.4 für erfolgversprehende meue Vorschlage ausgeseßt, dur die das Aufbringen an wichtigen Rchstoffen im Betrieb der Kokereien und Kohlenwertstoff- gewinnungsanlagen erhöht wird. Den Ausführungen von Gene- raldirektor Bergassessor Buskühl schlossen sich Fachvorträge an.

29. Funi 1943 die feierliche Amtseinführung der Beiräte der Wirt- schaftsfkammer Lettland statt, die sich aus Deutschen und Letten zusammenseßt. An der Feier nahmen die führenden Persönlich- keiten des politishen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens des Generalbezirfs Lettland teil, an der Spiße der Generalkommissar in Riga, Staatsrat Dr. Drechsler, der auch die Berufung der Leiter und der stellvertretenden Leiter der Beiräte durch Ueber- reihung der Berufungsshreiben vornahm.

Wirtschaft des Nuslandes

Bedeutende zusäßlihe Haushaltsmittel in Fapan bewilligt

Tokio, 30. Juni. Der japanische Reichstag hat in seiner leßte» Sipzungsperiode bedeutende zusäßlihe Haushaltsmittel bewilligt. Für den allgemeinen Hashalt wurden 620 004 531 Yen zusäßliche Gesamtausgaven vorgesehen, von denen das Landwirtschafts- ministerium rdò. 491 Mill. Yen erhalten wird. Davon werden 440 Mill, Yen für die Erhöhung der Reispreise verwandt. Weitere 50 Mill. Yen sind zur sonstigen Förderung der land- wirtschaftlichen Produktion bestimmt. Das Handels- und JFn- dustrieministerium erhält zusammen mit dem Wohlfahrts- miuisterium Zusaßmittel von 57 Mill. Yen, wovon 53 Mill. Yen für die zeitweiligen Unterstüßungen in Verbindung mit der kriegébedingten Ümstellung von Unternehmen bestimmt sind. Dem Generalgouvernement Korea gewährte der Reichstag rd, 140 Mill. Yen zusäßlihe Mittel und rd. 369 Mill. Yen für die Nahrungsmittiel-Bewirtschaftung des Landes.

Die Eleftrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D.N.B.®

am 1, Juli auf 74,00 E4 (am 30, Juni auf 74,00 RA) für 100 kg,