1943 / 151 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Jul 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Erlaß

Auf Grund des § 26 der Verordnung zur Wohnraumversor- gung der luftkriegsbetrofsenen Bevölkerung vom 21. Juni 1943 (RGBl. 1 S. 355) bestimme ih im Einvernehmen mit dem Leitex der Partei-Kanzlei und dem Reichsminister: des Fnnern, daß die Albschnitte C, D und E dieser Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 1943 in den Gauen Baden, Düsseldorf, Essen, Köln-Aachen, Mainfranken, Niederdonau, Niederschlesien, Oberdonau, Pommern, Sachsen, Schwaben, Steiermark, Su- detenland, Thüringen, Westfalen-Süd und Württemberg- Hohenzollern in Kraft treten.

Berlin NW 40, den 30. Juni 1943.

Erlaß

Auf Grund dex Verordnung zur Wohnraumlenkung vom.

27. Februar 1943 RGBl. 1 S. 127 § 11 (1) erkläre ih die Städte Gleiwiß, Halle/Saale, Kattowiß, die Hauptstadt der Bewegung München und die Stadt Potsdam zu „Brenn- punkten des Wohnungsbedarfs“/ mit der Wirkung, daß der Zuzug auswärtiger Familien nach diesen Städten nux mit vorheriger Zustimmung der betreffenden Gemeinde erfolgen darf, sowetir er nicht auf Veranlassung oder mit Zustimmung einer. Behörde erfolgt: : Berlin, den 24. Juni 1943. Der Reichswohnungsfommissar. J Bir DE Ba qn ev.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs- fosten im Juni 1943

Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebens- haltungsfosten haben die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats Juni 1943 gegenüber dem Vormonat um 0,6 vH angezogen. Die Gesamtindexziffer stellt sich für Funi auf 139,4 (1913/14 = 100) gegenüber 138,5 für Mai.

Die FJudexziffer für Ernährung hat sih von 134,3 auf 135,9 (+ 1,2 vH) erhöht, Hierin kommt neben dem jahreszeitlichen Anzichen der Preise für Kartoffeln der weitere Uebergang des Verbrauchs zum Frühjahrsgemüse zum Ausdruck. Die JFnderxziffer für Bekleidung hat von 177,6 auf 178,0 (+ 0,2 vH) angezogen. Fm übrigen sind die Fndexziffern für Heizung und Beleuchtung (122,0), für „Verschiedenes“ (150,2) und für Wohnung (121,2) gleichgeblieben,

“Berlin, den 30. Juni 1943. Statistisches Reichsamt.

Bekanntmachung Auf Grund der §8 1, 3 und 4 der VO. über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. [ S. 911) “in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Jnnern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatt- halters im Sudetengau vom 29. August 1939 T11/Wi[Jd. 7126/59 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen 1. des Josef Frieser, geb. 29. 8. 1875 zu Podsedit, déssen Ehefrau Wilhelmine Sara geb. Löwy, geb. 6. 7. 1882 zu Podsediß, und deren Tochter Marie Frieser, geb. 17. 2. 1912 zu Podfediy, sämtlich früher in Podsedit, jett in Chrastian (Protektorat), i 2. des Rudolf Fsrael Roubitschek, geb. am 4. 4, 1884 zu Jarow früher wohnhaft 1n Tetschen-Bodenbach hiermit zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen. Reichenberg, den 29. Juni 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder,

; Bekanntmachung

Auf Grund des Gesebes über die Einziehung kommunisti- {hen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. [l S. 293) in Verbindung mit dem Geseß über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom -14., Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs- feinden vom 29, Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird hiermit das gesamte Vermögen des Josef Filipowiak, geb. am 18. 1. 1892 in Empchen, zuleßt in Bohum-Dahlhausen, Auf dem Pfade wohnhaft, zugunsten des Deutschen Reiches ein- gezogen.

Arnsberg (Westf.), den 26. Juni 1943.

Der Regierungspräsident. J. A.: von Lüpke.

Bekanntmachung M 18 der Neichsstelle Eisen und Metalle (2. Bekanntmachung sher Veräußerung, Anbietung und Ablieferung von beschlagnahmten Metallen und Metallerzeugnissen nah Anordnung 52 ä)

Vom 30. Funi 1943

Unter Bezugnahme auf § 17 der Anordnung 52 a der früheren Reichsstelle für Metalle, betr. Beschlagnahme von Lagerbeständen an Metallen und Metallerzeugnissen, vom 3. März 1942 (Deutscher - Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 53 vom 4, März 1942) wird bekanutgemacht:

Die durch die Anuordnúng 52 a beschlagnahmten Bestände an Metallen und. Metallerzeugnissen sind, soweit sie bisher nicht durch die Bekanntmachung 17 der früheren Reichsstelle für Metalle vom 30. Funi 1942 (Deutschex Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 153 vom 3, Juli 1942) erfaßt worden sind, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu veräußern bzw. anzubieten und. abzuliefern. i

A. Stilliegende Betriebe

1. Die nachstehenden Bestimmungen für s\tilliegende Be- triebe gelten für alle Betriebe, die beim Jukrafttreten der An- ordnung 52 a stillgelegt waren, in der Zwischenzeit stillgelegt worden sind oder in Zukunft noch stillgelegt werden. Den stilliegenden Betricben werden gleihgestellt stilliegende Teil- betriebe oder Betriebsteile, soweit bei ihnen besondere (d. h. von. den sonstigen Beständen des Gesamtbetriebes getrennte) Läger an Metallen oder Metallerzeugnissen vorhanden sind.

2. Bei den stilliegenden Betrichen werden von diesex Be- kanntmachung erfaßt:

T R Le e n p - s Ang I R dr aMO A "e v u T ut S et er eS Bete e E N

a) Rohmaterial und Abfallmaterial folgender Metallarten: Blei und Bleilegierungen, ) Kupfer und Kupsferlegierungen, Nickel und Nickellegierungen, An und Zinklegierungen, Zinn und Zinnlegierungen, h) Lote in jeder Form und Zusammenseßung, c) Halbmaterial und unfertige Gegenstände aus folgenden Metallen: Blei, nicht legiert, Hartblei (Antimonblei), Kupfer, nicht legiert; Messing- und Tombaklegierungen, RNotgußlegierungen, Bronzelegierungen, Neusilberlegierungen, Andere Kupferlegierungen. 3, Die stilliegenden Betriebe sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nah Fnkrafitreten dieser Bekanntmachung bzw. innerhalb eines Monats nah Stillegung

a) ihre gesamten Bestände an Abfallmaterial an den Alt- metallhandel zu veräußern,

b) ihre gesamten Bestände an Rohmaterial und Loten gegen Metallbelegscheine an Metallhändler oder Ver- braucher zu veräußern,

c) ihre gesamten Bestände an Halbmaterial und unferti- gen Gegenständen aus den unter Ziffer 2 e aufgeführ- ten Metallen nah den Bestimmungen der Bekannt- machung 17 dem zuständigen Vertrauenshändler anzu- biéten und nah dessen Weisungen abzuliefern.

4. Fs einem stilliegenden Betrieb die Veräußerung seiner Bestände an Rohmaterial, Abfallmaterial und Loten innerhalb eines Monats nach Fnkrafttreten dieser Bekanntmachung bzw. innerhalb eines Monats nach Stillegung nicht i tit o hat er dies der Reichsstelle Eisen und Metalle zu melden. Diese wird ihm dann Abnehmer für die Metalle zuweisen.

5. Für die Abgabe von Rohmaterial, Abfallmaterial und Loten dürfen nux Preise im Rahmen der geltenden Höchst- preisvorschriften für Metalle gefordert und gezahlt werden. Für die Abgabe des Halbmaterials und der unfertigen Gegen- stände erfolgt Vergütung zu den Preisen nah Ziffer 2 der Bekanntmachung 17 in Verbindung mit den Richtlinien- für den Ausgleich von. wirtschaftlihen Härten vom 12, September 1942. Anfragen zu diesen Richtlinien sind aus\hließlich an die für den Ablieferer zuständige Gruppe in der Organisation der gewerblichen Wirtschaft zu richten.

B. Fn Gang befindliche Betriebe

6. Bei den in Gang befindlichen Betrieben werden von dieser Bekanntmachung erfaßt Halbmaterial und unfertige Gegenstände aus den in § 5 der: Anordnung 52 a genannten Metallen, unbeschadet der inzwischen eingetretenen veränderten Einteilung und Bezeichnung dex Metallklassen.

7. „Bei den in Gang befindlihen Betrieben wird unter- schieden zwischen ungängigen Erzeugnissen (im Sinne von S ba, § Ta und § 8a der Anordnung 52a) und über- shüssigen Beständen an gängigen Erzeugnissen (im Sinne von L 6þ, § Tb und § 8b der Anordnung 52 a).

8, Für die ungängigen Erzeugnisse wird die vierteljährlich wiederkehrende Beschlagnahme nach § 19 der Anordnung 52 a aufrechterhalten. Die zu Beginn eines jeden Kalender- vierteljahres (erstmalig am 1, Juli 1943) festgestellten Be- stände an ungängigen Erzeugnissen sind, ohne daß és hierfür eines besonderen Aufrufes bedarf, ‘innerhalb des ersten Kalendermonats dieses Vierteljahres nah den Bestimmungen

der Bekanntmachung 17 dem zuständigen Vertrauenshändler -

anzubieten und nah dessen Weisungen abzuliefern.

9. Die Höhe der überschüssigen Bestände an gängigen Er- zeugnissen nah dem Stande vom 1. Fuli 1943 ist nah § 19 Absat 2 der Anordnung 52 a zu ermitteln. Diese überschüssi- gen Bestände sind bis zum 31. Fuli 1943 nah den Bestimmun- gen der Bekanntmachung 17 dem zuständigen Vertrauens- händler anzubieten und nah dessen Weisungen abzuliefern.

10. Für solche Erzeugnisse, die aus\{hließlich der Ausbesse- rung oder Fnstandhaltung eigener Betriebsmittel und An- sagen dienen, wird nah wie vor eine Vorratshaltung bis zur Hohe des voraussihtlihen Bedarfs für sechs8 Monate zu- gelassen. Sie sind also nur soweit als überschüssige Bestände im Sinne von Ziffer 9 anzubieten und abzuliefern, wie ihre Bevorratung den voraussichtlihen Bedarf für solche Aus- besserungs- und Fustandhaltungszwecke bis zum 31. Dezember 1943 übersteigt. »

11, Mit der exfalgten Anbietung und Ablieferung der über- schüssigen Bestände nah den Bestimmungen dieser Bekannt- machung tritt für die überschüssigen Bestände die vierteljähr- lich wiederkehrende Beschlagnahme nah § 19 dex Anord- nung 52 a außer Kraft. - :

12, Für die Abgabe der ungängigen Erzeugnisse und. üÜber- schüssigen Bestände durch in Gang befindliche Betriebe erfolgt Vergütung zu den Preisen nah Ziffer 2 der Bekannt- machung 17 in Verbindung mit den Richtlinien für den Aus- gleich von wirtschaftlichen Härten vom 12. September 1942.

C. Gemeinsame Bestimmungen zu Abschnitt A und B

13. Die Bestimmungen dieser Bekanntmachung gelten nicht für handwerkliche Betriebe; bei diesen erfolgt die A der ungängigen Erzeugnisse und überschüssigen Bestände dur besondere Maßnahmen des Reichshandwerksmeisters und der Reichsinnungsmeister.

stelle ist in der Metallbuhsühruñng ihr Cz

vermerken: „Beschlagnahme (52a, M 18)“,

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 151 vom 2. Juli 1943. S. 2

14. Fm Hinblick auf die Neuordnung der Metallbewirts haftung durch die Anordnung M ï der früheren Reichsstellck g Metalle vom 4. Juli 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preis

taatsanz. Nr. 161 vom 13. Juli 1942) und die dazu es lassenen Durchführungsanordnungen . sind die Ausnahmes bestimmungen in § 13 der Anordnung 52 a wie folgt anzus wenden:

a) Ein Bezugsrecht für Metallerzeugnisse darf von dem Berechtigten durch Entnahme aus seinen beschlag- nahmten Beständen ausgenußt werden, soweit die bes nötigten Erzeugnisse weder in den beschlagnahmefreie Beständen des triebes vorhanden sind noch u Grund laufender Aufträge ihre rechtzeitige Auliefe- rung zur Deckung des vorliegenden Bedarfs erwartet werden kann. / Erzeuger von Halbmaterial, Händler mit Halbs material und Verarbeiter von Halbmaterial dürfen au Grund ihnen ordnungsmäßig übertragener Bezugs=- rechte für Metallerzeugnisse Lieferungen aus ihren bes shlagnahmten Beständen ausführen, soweit das zu liefernde Material aus den beschlagnahmefreien Bo=- ständen oder der laufenden Erzeugung nicht ents nommen werden kann, also eine Neuanfertigung bzw, Neubeschaffung erforderlich sein würde.

c) Die bei stilliegenden Betrieben nah § 4 der Anord-

nung 52a beshlagnahmten, aber nach Ziffer 26 dieser Bekanntmachung nicht erfaßten Bestände an Halbmaterial und unfertigen Gegenständen aus Niel und Nickellegierungen, Zink und Zinklegierungen Zinn und Zinnlegierungen dürfen uneingeshränkt auf Grund ordnungsmäßig übe"tragener Bezugsrechte füx Metallerzeugnisse abgegeben «erden, Die Ausnahmen gemäß a, þ und e sind nicht mehx anivendbar auf diejenigen beschlagnahmten Mengen, die bereits dem zuständigen Vertrauenshändler anges boten sind, oder über die sonst von der Reichsstelle Eisen und Metalle oder in deren Auftrag verfügt ivorden ist.

15. Soweit von einem stilliegenden Betrieb Rohmaterial oder Lote gegen Metallbelegscheine abgegeben werden, dürfen die empfangenen Metallbelegsheine nicht zur Ausstellun

weiterer Metallbelegscheine zwecks Ersabhbeschaffung verwendet

werden, sondern sind g unter Hinweis auf Ziffer 15 der Bekanntmachung M 18 der Reichsstelle Eisen und Metalle einzusenden.

16. Soweit von einem ‘in Gang befindlichen oder einem stilliegenden Betrieb Halbmaterial oder unfertge Gegenständs aus den beshlagnahmten Beständen auf Grund von Bezugss rehten entnommen oder abgegeben werden, dürfen diese Bes zugsrechte nicht an einen Lieferer weiter übertragen und au nicht (bei der ersten Verarbeitungsstufe) zur Stellung von Anträgen auf Metalldeckungsscheine verwendet werden. Sit sind vielmehr sofort nah der erfolgten Entnahme oder Abe gabe des Materials an die Reichsstelle Eisen und Metalle zÿ Ubertragen. Diese Uebertragung kann dürh Ablieferung dey empfangeuen Metallsheine oder Metall na #4; in Urschrift oder dur Ausstellung eigener «65 scheine auf die Reichsstelle Eisen und Metalle eis.

einex Ablieferung der empfangenen Scheine uo §41 617

und ihre Ablieferung als Ausgang zu ver. * 2 694 Buchungsbelegen der Vermerk einzufügen, 43 153 Schein auf Grund von Ziffer 16 der Bektinniuähui urschriftlih an die Reichsstelle abgeliefert wocden ist. bei der Ablieferung eines empfangenen "Netallschein: Metallübertragungsscheins wie auch bei de Añsftellung eigenen Metallübertragungsscheins auf die NKeichsftelle if der Vorderseite des Schriftstückes auffällig in roter Sh

é

17. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung fallen unter die Strafandrohung des § 22 der Anordnung 52 a.

18. Diese Bekanntmachung tritt am Tage nah ihrer Vers öffentlihung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederte Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und M resnet sowie —. mit Zustimmung des zuständigen Chefs de Zivilverwaltung sinngemäöß auch im Elsaß, in Lothringe und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter- steiermaxk und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 30. Funi 1943.

Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller-Zimmmermann.

Bekanntmachung -

Die am 30. Juni 1943 ausgegebene Nummer 63 des Reichsa geseßblatts Teil T enthält:

ah des Führers über die Besetzung des Wehrmachtdiensts strafhofs. Vom 25. Juni 1943. Verordnung über Einshränkung des Energieverbrauchs. Vom 22. Funi 1943. '

Neunte Verordnung zur Durchführung des Deutschen Beamtens geseßes. Vom 22, Juni 1943. :

Verordnung über Räumungs-Familienunterhalt im Protektoraÿ Böhmen und Mähren. Vom 28. Funi 1943. :

Hinweis auf eine niht im Reichsgesezblatt veröffentlichte Bes kanntmachüng.

Umfang: 14 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 A. Postversendun 4 ebühren: 0,03 für ein Stück bei Voreinsendung auf unt Postschecktonto: Berlin 962 00. :

Berlin NW 40, den 1. Fuli 1943.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Weniger Kapitalberichtigungen im Juni

Sowohl der Anzahl als au der Aufstockungsbeträge nah sind die Kapitalberihtigungen im Juni gegenüber“ dem Vormonat urückgegangen. Mit 7 Sen chasten (im Vormonat 10), ie von 272 auf 39,6 Mill. li Æ berichtigten, ist sogar die niedrigste Ziffer im leyten Halbjahr erreiht worden. Die Auf- Eme in Höhe von 12,4 Mill. A war nur im April mit 5,9 Mill. N A noch kleiner. Etwa drei Viertel davon ent- fallen auf die Auto-Union mit einem Aufstockungsbetrag von 5,8 und auf die Ee Pte A. G. mit 3,36 Mill. lXK. Zwei Kleinbahngesellshaften haben um 200 bzw. 100 % gulge- stockt. Die T D SARI Teras dex restlichen drei Gesellscha liegen jeweils unter 1 Mill. RM. Die Steigerung der durh- es Berichtigungssähe für die einzelnen Monate, die seit

ärz u beobachten, ist und sich im Juni (März 26,8 %, April 36 %, Mai 41,1%," Juni 46,67 %) sortgeseyt hat, hat zu einex

; fahren hat. Jnsgesamt haben nach den Aufzei ale,

ten 1

Wirtschafisteil a |

weiteren“ Annäherung an ‘den Gesamtdurschnittssay aller rihtigenden Gesellschaften gefiTt, dex für Ende Funi zum erst Male in L keine Veränderung mehr nah unten e

Dresdner Bank bis Ende Juni 1276 -Aktiengesellshasten ih Kapital von 9156,2 Mill. A auf 13 561,8 Mill. NAÆ, d. h. u 48,12 % aufgestockt. V

Bei den Ges. m. b: H. ergeben sich im Juni sowohl hinsichtli der Anzahl als auch des Aufstockungsbetrages die niedrigste monatlichen Berichtigungsziffern seit ree Enn (12 mit 34 Mill. M gegenüber 13 mit 7,1 Mill. NA im ormonat). Jnds gesamt haben bis Ende Juni 502 Ges. m. b. H. ihr Kapital vo 769,6 auf 1738,2 Mill. N.Æ, d. h. um durchshnittlih 128,83 berihtigt. Dér Der oa , der sih bei der Gesamtzä lung Ende vorigen Monats abweichend von der bisherigen Entwiklun auf 129 % leiht erhöht hatte, ist also wiederum rü@ckläufig.

_\chubgeseßes vom 15. September 1935

Das Deutsche Kreditabkommen von 1943

Der einst so geläufige Begriff der „Stillhaltung“ hat si, B stellt. Dx. H. A. Simon in der „BVankwirtschast“ fest, im Laufe

er Zeit vollständig verflüchtigt. Zwar führten die Stillhaltever-

träge auch früher die Bezeichnung „„Kreditabkommen“, aber in- zwischen ist auch dexr Substanz nah die Entwiklung immer mehr in der Richtung einer Rückkehr zu nourmaleren Kreditbezichungen sortgeschritten. Jn dieser Richtung bewegt sih au das „Deutsche Kreditabfommen von 1943“, dessen Kontrahent nur noch die Schiveiz ist, nachdem die übrigen Paxrtner der früheren Abkommen durch die Kriegsereignisse nacheinander ausgefallen sind. Ge- regelt wird in diesem Abkommen ein Kreditvolumen von rd. 125 Mill. N.Æ, wovon mehr als zin Viertel auf langfristige, aus Registermark \tammende Anlagen - entfällt. Die offenen Linien betragen etwa 22 Mill. l? und stellen immerhin eine wertvolle

. Kreditreserve zur Finanzierung internationaler Geschäfte dar.

Diese Kreditreserve wurde gegenüber Schweizer Kürzungswünschen verteidigt und erhalten. n das Kreditvolumen einbezogen sind die von Schweizer

- Banken nah dem Reichsgebiet, Élsaß, Lothringenck-Luxemburag,

Kärnten, Krain, Untersteiermark, Protektorat Böhmen und Mäh- ren und dem- Generalgouvernement (ohne Distrikt Galizien) ge- währten Kredite; von den Krediten aufertialb des -Reichsgebietes sind bisher niht ganz 5 Mill. lt. als zugehörig anerkannt wor- den. Das neue Abkommen gleicht in seiner Struktur durchaus dem vorangegangenen, bemerkenswert sind aber nicht. nur ver- schiedene Fassungsverbesserungen und die Ausmerzung überflüssig gewordener Bestimmungen, sondern auch gewisse sahlihe Aende- rungen. i

So ist vor allem der „Weg in die Freiheit“ ausgebaut und

erweitert worden. Den Ausgangspunkt bildete dabei der Gedanke,

die Liquidierung eines Finanzkredits in der Weise zu ermöglichen, daß der Kredit aus dem Abkommen herausgenommen und inner- halb eines zu vereinbarenden Zeitraums endgültig in Devisen abgédêckt wird. Vorausseßung ift die gleichzeitige Gewährung

Wirtschaft des Auslandes

‘Neberzeihnung der italienishen Prämienschaßscheinanleihe

Rom, 1. Juli. Die vom 7. bis 21. Funi in Höhe von 10 Mil- liarden Lire P Zeichnung aufgelegte italienische 5°/eige Prämien- shaßscheinanleihßhe wurde überzeihnet und ergab, wie Finanz- minister Acerbo meldete, 12 011 668 000 Lire. Jun dieser Zahl sind einige Zeihnungsergebnisse aus Sizilien und Sardinien noch nicht enthalten.

Die Bautätigkeit der Schweiz i

[Züvich, 1. Juli. Ueber die private -und öffentlihe Bautätigkeit dex Schweiz wixd im Fahresberiht des Schweizerishen Bau- meisterverbandes u. a. ausgeführt: Jm Wohnungsbau trat eine bemexrfenswerte Zunahme ein. Fn den von der Statistik erfaßten 382 Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern wurden 1942 ins- gesamt 5168 Wohnungen neu erstellt, 11,2 %/ mehr als im Vor- jahr. und 6,6 "/ mehr als im Fahre 1940. Fn 33 Städten wurden 3735 Wohnungen. neu erstellt, 16 %/ mehr als im Vorjahr und 6,7 9% mehr als im Jahre 1940 in 30 Slädten. ‘Die Nachfrage nah Wohnungen ist nah wie vor groß, die Bautätigkeit wird dnrch diverse Kriegswirtschafts-Maßnahmen und den Mangel an Material gehemmt. Die erteilten Baubewilligungen sind gegen- über dem Vorjahr um 22% zurückgegangen, was jedoch nicht bedeutet daß die Baulust abgenommen hat. Es dacf im Gegen- Bekann & verden, daß die infolge Materialknappheit (2. Bek: vorhaben nah dem Kriege nachgeholt werden.

Abliefez ; tis erzeugnissen-*-? der shweizerishen Seeschisfahrt Bekanntmachung “ü TJeden Eigentümer von shweizerisch2n Teil, J Nx. 63. 8transportamt gechartert werden, wird wam 8 Bundesrats bei der eidgenossishon î Timer Erneuerungsfonds geschaffen. Die bei FJn- j *ichlusses vorhandenen Seeschiffe werden durch ner (elbst aus den von ihnen vom Kricgstransport- ‘a@¿raten auf den provisorishen Nachkriegs- j ck10 samtlihe Schiffe „eièces Eigentümers auf Dei: achfriegswert abgeschrieben, so wird der Er- Kai Tsvnds vurch die Amortisätion und die Erneuerungs- quoten-itnd duxch Beiträge, die im Bundesratsbesch!uß näher be- stimmt sind, gesveist, auh new erwsxbene Schiffe fallen unter diese Bestimmung. Der Begriff des provisorishen Nachkriegswertes wird mit Rücksiht aúf das Alter der Schiffe in einem Franken- wert per Tonne ausgedrückt. Die vom Kriegstranspartamt mit den Schiffs8eigentümern vereinbarten Frachtraten enthaltén An- saße für die Betriebskosten und für eine Amortisations- und Er- neuerungsquote, die grundsäßlih so bemessen ist, daß sie die Ab- schreibung der bei Jukrafttreten dieses Beschlusses vorhandenen Seeschiffe auf den provisorishen Nachkriegswert innerhalb von voraussichtlich zwei Fahren ermöglicht, sowie Ansäße für General- unkosten, Zin*endienst und Unternehmergewinn. Der Bundesrats- beschluß enthält noch eine Reihe weiterer Bestimmungen über eine Schiedskommission, über Durchführung der Amortisation und Be- stimmung des Buchwertes, über das Verfahren bei Verlust eines Schiffes usw. Der Beschluß tritt rücwirkend ab 1. Fanuar 1943 in Kraft.

Das argeutinishe Finanzprogramm

Finanzminister Santa Marina vor den Vertretern

i. der argentinishen Wirtschaft

Buenos Aires, - 1. Juli. Das Finanzprogramm der argen- tinishen Regierung werde, wie Finanzminister Santa Marina in; grundlcgenden Ausführungen vor den Vertretern der argen- tinischen Wirtschaft darlegte, durch zwei Probleme bestimmt, und wár erslens durch die {Fcage nach einem möglichen Abbau der faattichen Einflußnahme auf die Wirtschaft und zweitens durch

2. Zwangsverfteigerungen. 6, Berlust- und Fundsachen,

“H Untecsuchungs- und Strafsachen. 4, Oeffentliche Zustellungen, 3. Aufgebote

[12480] Oeffentliche Ladung.

Z T 12 2A Noif hiermit öffenklih geladen : „Lp, JOjRT Fin, ET, Ie ELDe darauf hingetoiesen, -daß auch bei seinem

Jakob Neumann, geboren m 12. Fa-

6, Auslosung usw. von ertpapieren,

einer neuen Kreditlinie in mindestens gleiher Höhe. Es handelt sih hier also um eine ueuê Art der Rekommerzialisierung. Be- merfenswert ift au die Kreditvegelung für den Bereich des- Ge- neralgouvernements. Aehnlich wie früher bei Elsaß, Lothringen usw. wird hier die beschleuniate Liquidierung der Kleinstforde- rungen, und zwar durch Regifterzloty-Abruf, erleichtert. Der Hochstbetrag für derartige Liquidierungen P bei den Forderungen gegen Handels- und Jndustrieshuldner auf 4000 Zloty, bei For- derungen gegen Bankschuldner auf 2000 Zloty festgeseßt worden. Die Laufzeit des neuen Abkonmens beträgt wiederum zwölf Mo- nate, und zwar vom 1. Juni 1943 bis Ende Mai 1944.

Der wesentlihste Fnhalt des neuen Vertragswerkes ist die Aufrechterhaltung der Kredite, und zwar sowohl im Sinne einer Erhaltung des bisherigen Kreditvolumens wie im Sinne einer N der „alten Kreditbedingungen“. Der entscheidende Wert des Abkommens liegt aber, wie Dr. Simon abshließend feststellt, nicht allein in dieser Sicherung des Kreditvolumens, son- dern darüber hinaus in der Aufrechterhaltung von Kredit- beziehungen, die troß der zur Zeit unvermeidlichen Bindungen die Zielrichtung einer Wiederherstellung der Kreditfreiheit sichtbar enthalten.

Tagung des Deutschen und Kroatischen Regierungsausschusses in Agram : Der Deutsche und der Kroatische Regierungsaus\{uß für die Regelung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern haben in der Zeit vom 16. bis 30. Funi 1943 unter Vorsiß des Ministerialdirigenten Reinhardt auf deutscher Seite und des Generaldirektoïës Cabas auf kroatischer Seite ihre fünfte Tagung in Agram abgehalten. - Ju den Besprechungen wurde volles Ein- vernehmen über die schwebenden Fragen des gegenseitigen Waren- und Zahlungsverkehrs erzielt. Auch hinsichtlich der Preisgestaltung im Warenverkehr wurde eine der Sachlage entspr:chende, die Be- dürfnisse der beiden Volkswirtschaften berücksichtigende Regelung getroffen. |

die Frage nah der Methode einer Beseitigung des Defizits im Staatshaushalt. „Zum ersten Punkte versicherte Santa Marina, daß die argentinishe Regierung die einzelnen Wirtschaftszweige unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen Schwierigkeiten auf die Notwendigkeit staatlicher Eingriffe hin untersuchen und sodann um die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen staatlicher Direk- tive und unternehmerischer Funitiative bemüht sein werde. Zur Frage des Defizits erklärte der Finanzminister, daß bereits ein unter der früheren Regierung aufgestellter Haushaltsplan mit einem Defizit von 360 Mill. Pesos im ordentlihen Haushalt ab- geschlossen habe, das möglicherweise auf 400 Mill, Pesos ansteigen könnte. Dazu komme ein Fehlbetïag von 456 Mill. Pesos im außerordentlichen Haushalt, in dem die Kosten für öffentliche Arbeiten, Rüstung und so weiter eingestellt seien. Wesentliche Abstriche in den Staatsausgaben seien daher unbedingt erforder- lih. Das Vautenministerium habe bereits derartige Abstriche in Höhe von 50 bis 60 Millionen verfügt, und andere Ministerien würden seinem Beispiel folgen, wobei allerdings dem Kriegs- ministerium unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine Sonder- stellung zugebilligt werden müsse. Die Regierung werde ihre Maßnahmen so gestalten, daß daraus keine zusäßliche Arbeits- möglichkeit erwachse. Diese Aufgabe werde ihr dadurch erleichtert, daß die Unterbringung von Arbeitern in der Privatwirtschaf verhältnismäßig einfach sei. Dieses Sparprogramm könne dadurch ergänzt werden, daß Neueinstellungen in der Staatsverwaltung weitgehend zurügestellt würden. Die Regierung beabsichtige jedoh nicht, irgendivelche Gehälter herabzuseßen, sondern werde vielmehr in Anpassuig an die in den lèßten vier Jahren um 18% gestiegenen Lebenshaltungskosten die fleineren Gehälter für verheiratete Angestellte um 10 und für Junggesellen um 5 ®% erhöhen. Neben diesen Sparmaßnahmen werde sie im laufenden Finanzjahx-rund 750 bis 800 Mill. Pesos Staatspapiere unter- bringen, was angesichts der Flüssigkeit des Kapitalmarktes an sich kein Problem, jedoch mit der Notwendigkeit verbunden sei, hierzu besonders das private Kapital zur Abschöpfung seiner über- schüssigen Kaufkraft heranzuzieben. Der äußerst lebhafte Arbeits- rhythmus biete für alle diese Maßnahmen denkbar günstige Vor- ausseßungen, so daß die argentinischen Staatsfinauzen wohl als ernst, aber besonders auch wegen des weitreihenden Kredites des argentinischen Staates nicht als besorgniserregend bezeich- net werden fönnten. Der Finanzminister shloß mit cinem Appell an die Vertreter der argentinischen Wirtschaft, die Regierung bei ihrem Sanierungswerk mit Rat und Tat zu unterstüßen.

Die Eleftrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D.N. B.“ am 2. Juli auf 74,00 2.4 (am 1. Juli auf 74,90 8 %) fü: 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devi:enm rkten

London, 1, Juli. (D. N. B.) New York 4,02%,—4,0314, Paris —,—, Berlin —,— Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Jtalien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85—16,95, Oëlo —,—, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,6474, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Budapest, 1. Juli. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 14, Berlin 136,20, Bukarest 2,784, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,155, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

Amsterdam, 1. Juli. (D. N. B.) {12,00 Uhr holl. Zeit] [Amtlich.] Berkin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüjsel 30,11——30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, Jtalien {(Clearina) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, St. ckhoim 44,81 —44,90, Prag —,—

Zürich, 1. Juni. (D: N B.). [11,40 Uhr.] - Paris - 4,824, London 17,30, New York 4,31, Brüssel 69,25 B.,, Mailand

Öffentlicher Unzeiger

8, Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9, Deutsche Koloníalgesellschaften,

11. Genoffenschaften,

| 7. Aktiengesellschaften, 10, Gesellschaften m. b. H.,

j findet vorx - der Strafkammer beim | Friedrihstraße Nr. 2, Zimmer Nr. 14, | Garten im 0: l Unierlumungs- und 6traflacken Landgericht in CGptha Hauptverhand- | die im Grundbuch von Wölfelsgrund, | groß, versteigert. Der Versteigerungs- lung statt. Hierzulwird der Angeklagte | Kreis Habelshwerdt, Blait Nr. 150, | vermerk ist am 21. Fuli 1942 in das und wird | 166, 169 eingetragenen, nachstehend be- | Grundbuch eingetragen. Als Eigentümer) schriebenen Grundstücke: Wölfelsgrund | war damals der Rechtsanwalt und | [12484] - Ausgebot.

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 151 vom 2. Juli 1943. &. 3

22,673 B., Madrid 39,75 B., Holland 229% B., Berlin 172,58, Lijsabon 17,724 B., Stocho!m 102,67, Oslo 98,6214 B., Kopenhageñ 90,3714 B., Sofia 5,3714 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagre 8,75, Athen —,—,, Fstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714 B., Felfi 8,77% B., Buenos Aires 97,50, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 1. Juli. (D. N. B.) London 19,34, “New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Bürid 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse,

StockLholm, .1. Juli. (D. N. B.) London 1685: ck, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G, 9,00 B, Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläye 97,00 G., 97,80 Bz; Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B. Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B.,. Prag —,—, Madrid —/—, Kanáda 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —— 6., 17,65 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,90 B.

Olo, 1 Quli (D. N. B) London —,— G., 17,756 B. Berlin 175,25 G.,, 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New Y —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,60 G,, 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B.,, Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 1, - Juli. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,

A

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, au3ländisch?2 Geldsorten und Banënoten Telegraphische Auszahlung S

| 1, Juli 30, Juni | Gelb Brief | Geld Briof | Aegypten (Alexandrien und | | Kairo) E E C ai) LEUES | L'âghpt. Pfund | _— E an T E Afghanistan (Kabul) | 100 Afghani | 18,79 18,83 | 18,79 18,88 Argentinien (Buenos Aires) | 1 Pap.-Pes. | 0,588 0,592| 0,588 0,598 Australien (Sidney) | 1 austr. Pfund | 2 Belgien ( Brüssel u. Antwerpen) | 100 Belga

39,96 40,04 | 39 96 40,04

Britisch-Ind‘en (Bombay-Cal- |

cutta) | 100 Rupien Bulgarien (Sofia) 100 Lewa Dänemark (Kopenhagen) „... | 100 Kronen England (London) .«.+»- .*...… | 1 engl. Pfund Finnland (Helsinki) 100 Finninagrk Frankreich (Paris) .......« «. | 100 Frs. Griechenland (Athen) 4 | 100 Drachmen Hollaiid (Ansierdam u. Rotter- | d

1 E E E A | 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 1432,70 Iran (Teheran) ; | 109 Rîals | 14 59 14,661 | 1459 14,61 Is anb (Reykjavik) | 100 igl. Kr. | 3842 838,50 | 38,42 - 98,50 * Jtalien (Rom und Mailand) . | 100 Lire 13,14 13,16 | 183,14 13,16 Japan ‘Tok’o und Kobe) ... | 100 Yen 58,591 58,711| 68,591 88,711 Kanada (Montreal) 1 fanad. Dollar ci Kroatien (Agram) « | 100 Kuna 4,995 65,005| 4,996 “6,005 Neuseeland (Wellington) .+.+ | 1 neuseel. Pfd. | lass Norwegen (Oslo) 100 Kronen | 66,76 66,89 | 56,76 66,88 Portugal (Lissabon) 100 Escubo | 10,21 | 10,19 * 10.24 Rumänen (Büfkfarest, . .…... | 100 Lei _ v s Schweden (Stockholm u. Göte-

borg) 100 Kronen 5958 | 5948 69,59 Schweiz (Zürich

Bern) | 100 Frs. 8 58,01 | 57,89... 58,01 Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar t 6,005| 4,995 5,00 Slowakei (Preßburg) ....... | 100 low. Kr. t 8,609| 8,591 B, Spanien (Madrid u. Barcelona) | 190 Pesetas | 23,565 28,605| 23,565?! 78, Südafrikanische Union (Pretoria|

und Johannisburg) | 1 jüdáfr. Pfd, ; Türkei (JIstanbul) | 1 türk, Pfund 1,982| 1,978 1,989 Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevideo) 1 Golbpeso 1,199 1.201| 1,199 1,2804 Verein. Staaten von Amerika é

(New York) | 1 Dollar —_ —_ _—

D;

3,0407 83,053| 8,047 93,068 62,15 82,26: |:52,16 62,25 5,06 5,07 | 6,06 6,07

1 668 1672| 1 668 1,678

Brasilien (R’o de Janeiro) .. | 1 Cruzeiro | bmi: E en j | |

Für den innerdeutichen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Gelb Brie) England, Aegyp:en, Südafrikanische Union 9,89 9,91 Frankreich e C L aae up e u pi C o É Ne dne A O 4;995 5,005 Australien, Neuseeland 7,928 Britisch-Jndien 7 74,82 Kanada 2,102 Bereinigte Staaten von Amerika 2,502 Vrasilien ; ; | 0.132

Ausländische Geldsorten und Banknoten

1, Juli | 30, Juni | Get Briei | Gelb Brief Sovereigns , Notiz 20,38 20,46 | 20,88 20,40 20- Fraucs- Stüde ü 16,16 1622 | 1616 16,20 Goid- Dollars Stü | 4,185 4,206) 4,185 4,205 Aegyptische 4,39 4,41 | 4,39 4,41 Amerikanische! 1000—5 Dollar Dollar _ | ;—_— 2 und 1 Dollar Dollar _— _ |— —_ Argen -inische Pap.-Peso 0,44 0,46 0,44 0,46 Australische austr Pfd 2,44 2,46 2,44 2,46 Belgische 100 Belgas 39,92 40,08 | 39,92 40,08

. Brajilianische 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 0,09

Britisch-Indische 100 Rupien 22,95 23,05 | 22,95 23,05 Buigarische: 500 Lewa und

darunter 100 Lewa | 8,07 3,09 8,07 3,09 Dänische: große .….... En 100 Kronen

10 Kr. und barun‘er .….. 100 Kronen 12,10 62,30 | 52,10 52,30 Englische 10 £ und varunter 1 engl. Pfo, | -_- | Ini Be aer Edb ces 1100 Hritiat 5,055 5,075 5,055 6,076 Lan O E e eva o 0s L100 Ld, 4,99 5,01 4,99 6,01 Holländishé „2... o... | 100 Gulden 132,70 13270 13270 183270 Italienische: große 100 Lire —_- —_—

R E «4.0 4-100 Vre 13,12 13,18 | 13,12 13,18 Kanadische | 1 fanav4Dollar | 0,99 1,01 0,99 1,01 rote is S o 300A p6 | 100 Kuna 4,99 5,01 | 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter | 100 Kronen | 56,89 57,11 | 5689 57,14 Rumänische: 1000 Lei und |

500 Lei 100 Lei 1,66 1,68 | 1,66 1,68 Schwedische: große .......«.- | 100 Aronen an —_

50 Kronen unv darunter .. |-100 Kronen | 59,40 69,684 | 59,40 09,04 Schweizer: große 100 Frs 57,83 58,07 | 57,83 58,07

100 Frs. und darunter .. 100 Frs. 57,88 58,07 | 57,93 58,07 Serbische erb Dinar! 4,99 501 4.99 5,01 Slowakische* 20 Kronen und |

darunter 1ow. Kr, „5 8,62 4 56 8,62 Síidafrikanishe Union | 1 südafr. Pfd. 38 4,41 4,39 4,41 TAME Leer a a va a Ede | 1 türk Pfund L954 LOT 1,98 Ungarisch: 100 Pengòö und |

darunter - 1190 Peng) 61,02 | 80,78 "1,09

13. U (is d lidenv N (3. Unfall, und Zuvalidenverficjorungen, \

12. Offene Handels- und Kommanditgesellshaften, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Niederdorf, 20a 51 qm

3. Aufgebote

nur 1876 in P S S nas Ausbleiben die Hauptverhandlung statt- | Blatt 150: Lfd. Nr. 1, Gemarkung | Notar Dr. Walter Doß in Schweidniß | Die Rosa Felger geb. Beh in Tro

Pólen), zuleßt wohnhast im Berlin- riedenau, Niedstraße- 5 1, z. Zt. unbe-

; vei ekürzt. ánnten Aufenthalts, is hinreichend |8 Gotha, den 29. Juni 1943.

Dex Oberstaatsanwalt

menau sowie auch an anderen Orten, l bei. dem Lagen t.

verdächtig, in dex Zeit vom 17. Sep- tember 1935 bis Februar 1937 in JFl-

als Jude mit einer N Wer, deutshen Blutes, außerehelihen Ver- | "=== fehr unterhalten zu haben. Verbrechen 2 nach' § 2 und § 5 Absay 2 des Blut- .

in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der ersten Verordnung zum NReichsbürgergeseß | [12481]

36, Am Dienstag, | Am 4928. Juli 1943, den e: Pil 1949, El 2 9 Uhr, 10 Uhr, werden an der Gerichtsstelle, | stenermutterrolle Nr. 173, Holz und

versteigerungen

findet und das Urteil vollstreckbar ist. | Wölfelsgrund, Kartenblatt 3, Parzelle | eingetragen. as e Die Ladungsfrist ist auf drei Tage ab-| Nx. 247/35, Grundsteuermutterrolle | ist von der Preisbehörde (Landrat Ha- | lenen Ehemann, den Taglöhner Kar] Nr. 153, Gebäudesteuerrolle Nr. 116, | belshwerdt 13. Dezember 1942 Pol. | Felger, geb. am 14. Oktober 1877 in Hofraum an Herdens Stücke, 23a |507/2." 8.) wie folgt bestimmt worden: | Höfingen, zulegt wohnhaft in Eningeß ) 150 mit 18000 NÆ, 2.| u. A., für tot zu erfláren. Der beze Lfd. Nr. 1, Wölfelsgrund, Kartenblatt | Blatt 166 mit 1000 NA, 3. Blatt 169 | nete Verschol

91 qm groß; Wölfelsgrund Blatt 165: | 1. Blatt

Das höchstzulässige Gebot | telfingen hat beantragt, ihren verscho

ene wird aufgeforde

ostt. Nr. 3, Parzelle Nr. 277/35, 278/35, | mit 1000 NA. Gegen diesen Bescheid sich spätestens in dem auf Dienstá

E | (§rundsteuermutterrolle Nr. 170, Ge- | kanu jeder am Vollstreckungsverfahren ; bäudesteuerrolle Nr. 124, Holzung und | Beteiligte binnen zwei Wochen, nah-|9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gebäudeflähe mit Gebäude an Her- | dem ihm die Terminsbekanntmachung | riht anberaumten Aufgebotsterm dens Stücke,.74 a 3 qm groß; Wölfels- | zugestellt worden ist, bei der Preis- | persönlich oder schriftlich zu melds rund Blatt 169: Lfd. Nr. 4, Gemar- | behörde Beschwerde erheben. (A K. 3/42.) | widrigenfalls die Todeserklärung ercfg Einig Wölfelsgrund, Kartenblatt Nr. 3, | Habelschwerdt, den 29. Juni 1943.

vormittags | Parzelle Nr. 298/35, 295/35, Grund-

en 28, September 1943, vormitt

gen wird. An alle, s Auska Uber Leben oder Tod des Verschollene: zu erteilen vermögen, ergeht die Auf-

Amtsgericht.

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