1943 / 155 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Jul 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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[11875].

Zweite Beilage zum Reichs: und Staat8anzeiger Nr. 154 vom 6. Juli

Nuppiner Eisenbahn - Aktien - Gesellschaft.

Aktiva. T. Anlagevermögen: 1, Anlagen des Bahn- betriebes:

a) Bahnbetriebsgrund- stücke ,Bahnkörper u. Betriebsgebäude

b) Gleisanlagen .

o) Streckenausrüstung und Sicherungsan- lagen S E

4) Gebäude u, Grund- stücke, die ausschließ- lih Verwaltungs- oder Wohnzwedcken dienen . L

e) Betriebsmittel (Fahrzeuge) ,

f) Werkstattmaschinen

u. maschinelle An-

lagen . SLSEN g) Werkzeuge, Geräte, Betriebs- und Ge- schäftsausrüstung . Eumme 1 2, Anlagen des Kraftver- kehrsbetriebes: a) Betriebsgrundstücke 1. Betriebsgebäude b) Treibkrastver- forgungsanlagen , c) Betriebsmittel (Fuhrzeuge) « « « Summe 2

3, Andere bebaute und unbebaute Grundstücke 4. Beteiligungen . . „. Summe 3—4

Summe 1

Summe 2

!mlaufvermögen:

1, Stoffvorräte « « WELLPADiELE L Eigene Aktien . OUDOIDelet Betriebsanlageguthaben Von der Gesellschaft geleistete Forderungen auf Grund von Lieferungen und

I

-- S: S 72M

10D S M ZeD

Leistungen .

Stand am

324 601 90

Bilanz für den 31. Dezember 1942.

1942

Zugang | Abgang

E N M

|

3 061/77 27 685

8 691/30

Lo

|

T9 582 921 |

| 129 419/30 169 867/80 172 662/10 174 062/10 19 582 921/46

169 867/80 19 926 851 136

|

|

33 966 |—

33 966

4 014/29 4 014/22 39 438/07 33 966|— T7 TT8139

S S E A S S S7

Anzahlungen ¿

8, Kassenbestand einschließlich Postscheckguthaben 9, Andere Bank- und Sparkassenguthaben . , .

10, Sonstige Forderungen 11, Posten, die der Rechuungsabgrenzu

Passiva.

Gb s gvo) dees E 11, Rücklagen:

1, Geseßliche Rücklage

2. Freie Rücklagen .

3, Rücklage für die Erhaltung der TIL Wertbetidtigutd «v «e ;

ng dienen

Yahnanlage

V GLEDAITtell e e s e s

V, Verbindlichkeiten:

Dee 2. Verbindlichkeiten auf G

rund von Lieferungen

und Leistungen (davon an die Vereinsabrech- nungsstellé 18473467) a U

3. Sonstige Verbindlichkeiten

VI. Posten, die der Rechnungs8abgrenzung dienen . VII, Reingewinn: Gewinnvortrag 1941... C C e

Gewinnverteilung:

6%, Dividende auf 2M 9 868 500,— . « 592 110,— 75 830,84

667 910,81

Aktien

Vortrag auf das folgende Jah

Gewinn- und Verlustrechnung

o [de] = [S] 192 [Sl

200 589/77 3 130 360/54

250 000|— 129 500 j

1 436 7612:

1 000 000|— 3 931 249/96 1 788 659 |—

789 519/93

595 462/36

Stand am 31. 12, 1942

A S,

6 713 758/92 8 074 797/29 |

227 202/09

633 47478

3 594 546/45

324 601/90

D d [2] S

83 600)

|

6 848/50

163 385/30 203 833/80

167 699/95 1 400|— 169 099/95

|—119 579 752/53

203 833/80

5ST 583 37/19 952 686/28

|

| 10 000 000|—

|

| |

6 181 159/96 54 755/25

26 188 601/49

6 719 908/96 7 005 880164 949 289 97

844 840 68" La: au

667 940 84

26 188 601/49

Ba E e S nto Dev aas ee c I I C R E R

Aufwendungen. I, Aufwendungen für den Bahnbetrieb:

1, Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge, so- weit sie nicht unter 4. aufzuführen sind . .,

2, Soziale Ausgaben: a) Soziale Abgaben .. b) Sonstige Ausgaben für

Wohlfahrtszw

3, Kosten für Beschaffung der Betriebsstoffè . . 4, Kosten für die Erhaltung, Erneuerung und Er-

zung:

a) der baulichen Anlagen einschließlich der Löhne der Bahnunterhaltungsarbeiter b) der Betriebsmittel (Fahrzeuge), der W stattmaschinen einschließlich der Löhne der Werkstättenarbeiter .

0.0 0 D: d S0

c) der Werkzeuge und Geräte « « - » «

5. Sonstige Ausgaben . .

IL, Aufwendungen für den Krasftverkehrsbetrieb:

Treibkraftkosten

H S E S U

verkehrsbetriebe .

VT, Steuern vom Einfomm

Véêrntdgen (4

VII. Beiträge an Berufsvertretungen ausschl für Kraftverkehrsbetriebe . VIIT, Zuweisung an die Rücklage für d

Bahnanlagen . . 1X, Stéuerrüdckstellung .

X. Gewittinvortrag aus 1941 „e o ooo 000 Gewinn 1942 „e.

Besoldungen, Löhne und so! Soziale Abgaben. . « «+ »

Unterhaltungskosten ein ( 1 Sonstige Ausgaben einschließlich M 964,54 Versicherungskosten und L 223,06 Beiträge zu Bexufsvertretungen ITI, Abschreibungen auf das Anlagekapital . . IV, Andere Abschreibungen i V, Versicherungskosten ausschließl

ih der für Krast-

ießlich der

8:0 6-8

istige Bezüge . .

schließlich der Löhne .

00 S0 00

en, vom Ertrag und vom.

ie Erhaltung der

ede

erf-

28

06 23 22

d 0,0

Se P.

48 36| 667 94084

24| 4148616 l 41970674 600 |—

2 862 149 |—

27 705/54 1 269 163/81 9 846/56

573 313|— 800 000|—

1943. S&. 4

[13065]

A

[11876].

[120891].

0:50: 0.0 «S 0: E: S0

Erträge. /

I, Einnahmen aus dem Bahnbetrieb: 1, Aus dem Personen- und Gepäckverkehr .

2. AUs bent Gleiche r Gu é) o

3. Sond Camen o oe de 2e

[T, Einnahmen aus dem Krasftverkehrsbetrieb : 1, Aus dem Personen- und Gepäverkehr ..

2 As det Gebete S i Se [11. Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen V Beo E dde o e S0 Vi Erlasse Befdrderunggsleuer « e «e eo 0465 VI, Vortrag aus 1941

Dr. Alexander Woltering, Berlin, Neuruppin, den 24. Juni 1943. _ S Der Vorstand. Hochstädt. Hoffmann,

. 1 2962 822 |— « 1 2709 582/65 . 224 199/11

Ie

Der Herr Reichsbevollmächtigte für Bahnaufsicht in Hamburg hat bestätigt, daß] 4. E R nach dem Bericht des mit der Aufsichtsprüfung betrauten Beamten die Buchführung, 9. nes ult 19á8 der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht den geseßlichen Vorschriften entsprechen. Bohmte, den 2. 1 945, Vorstand: Regierungsbaumeister a. D. Karl Hochstädt, Neuxuppin, Vorsiber; Regierungsbaumeister a. D. Willy Hossmann, Neuruppin; Erster Bürgermeister Kurt Krügex, Neuruppin. : E | S Aussichtsrat : Landrat Freiherr Friedrih von Uslar-Gleichen, Neuruppin, Vor- E ne sißer; Landrat a. D. Freiherr Erich von dem Knesebeck, Karwe, stellv. Vorsißer; Amts- [13067] vorsteher Rudolf Lehnacker, Linow; Direktor bei der Reichsbahn Adol} France, Hams- : Soh D P vurxg; Landrat Dr. Konrad Prange, Kyriß; Bürgermeister Werner Jagoio, Witt- Die Aktionäre unserer Gesellschaft sto; Landesbaurat Walter Borchart, Berlin; Landrat Freiherr Günther von Rhein- | werden hierdurch zur ordentlichen baben, Nauen; Bürgermeister Friß Ostwaldt, Rheinsberg (Mark); M

Ov

Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung vom 24. Juni 1943 hat für das Geschästsjahr vom 1. Januar bis 31, Dezember 1942 eine Gewinnverteilung von 6 v. H. = 2./ 30,— abzüglih 15 v. H. Kapitalertragssteuer einschl. KHegSauiiag Ly Beschlußfassung über die Entlastu für jede Stammaktie beschlossen. Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe des :

Gewinnanteilscheines Nr. 8 vön 1942 bei der Girofkasse des Kreises Ruppin in Neuruppin und bei der Brandenburgischen Provinzialbant und Giro- 4, Aufsichtsratswahl. zentrale, Berlin SW 68, Alte Jakobstr. 130. f

Neuruppin, den 24. Juni 1943, Die Direktion, Bi

RA |S,

56 525/20

31 650 38

Krüger.

RA |5, Wittlager Kreisbahn A. G. Bekanntmachung.

Die Aktionäre der Wittlager Kreis,

bahn A. G. werden zu der am Donners-

5 896 603/76 | tag, den 29. Fuli 1943, 12 Rhr 20 Mi:

nuten, im Gasthause Seling in Bohmte stattfindenden Hauptversammlung hier- 88 175/58 | mit eingeladen.

59 875 Tagesordnung: : e N 1, Bericht über das abgelaufene Ge: 448 630 45| , s{äftsjahr.

2, Feststellung des - Fahresabschlusses,

72 M 3. Entlastung von Vorstand und Auf 6 671 911/63 sichtsrat,

Neuwahl des Aufsichtsrats,

Dex Vorstand der Wittlager Kreisbahn A. G. Wage Qo Aa p:

F. G. Sohre, A.-G., Dresden.

inisterialdirigent | Hauptversammlung auf Mittwoch, dey

28. Juli 1943, 16 Uhr, in den Ge shäftsräumen zu Dresden, Schösser gasse 10, eingeladen,

Tagesordnung: E 1. Vorlegung des Fahresabschlussy

Nuppiner" Sisenbahn- Aktien - Gesellschaft. 1942 und der Berichte des Veo!’

stands und des Aufsichtsrats. i Beschlußfassung über die Veri dung des Reingewinns.

[4

des Vorstands und des Aufsicht: rats. 5 Wahl des Abschlußprüfers für da:

Geschäftsjahr 1943. : Aktionäre, die in der Hauptversamn:

Aktiengesellscha\t für Kunstdruc, Niedersedliß, Bez. Dresden. lung e E O A

Vilanz am 31. Dezember 1942.

tage vor dex Versammlung der Gesell

schaft durch eingeschriebenen Brief an: zuzeigen. / : Dresden, 3. Fuli 1943.

Der Vorstand.

V:

.

D.

6 671 911/63

Buchwert Abschrei- ugang | Abgang |* 1. O D Zugang 9 s bungen Vermögen. X S BRA [D] BRAX S] A D I, Anlagevermögen: 1, Bebaute Grundstücke mit: ; : a) Wohngebäude 13 609 —| |— |— 195|— 13 414 b) Fabrikgebäude 243 9744 |— |—| 7998|— 2835 976/— c) Abgeltung der Hauszinssteuer . lel 08 100 M |— 2, Maschinen und ma- schinelle Anlagen 65 339 —| T03/10| |—/16 112 3, Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsaus=- stattungen 1 —|} 1920— |—| 1 920|— I

RX 5 Karl Sohre, Vorsißer,

[13076] „Aeterna“ Schuhfabrikss Aktiengesellschaft, Wien.

20 E Einladung zur 22. ordentlichen Haup! versammlung der Alktionäre d : | „Acterna“ Schuhfabriks - Aktiengesl 38 100/— |shaft, Wien, die am Montag, d! A 26, Juli 1943, um 12 Uhr mittags R den Räumen der Creditanstalt-Bai verein, Wien, 1, Schottengasse | 1, Stock, stattfindet. : Tagesordnung:

IT, Umlaufsvermögen:

1. Noh-, Hilfs- und Betriebsstoffe . .. 219 608,24

2. Halbfertige Erzeugnisse. . . .. . «? 43 303,50

3) Fe Cen e

4. Forderungen auf Grund von Warenlteferungen

und Leistungen .

5, Kassenbestand einschl. guthaben .

6. Sonstige Forderun

IIL, Rechnungsabgrenzungsposten . „.. .. «-

0:0

I. Grundkapital . .. IT. Geseßlihe Rücklage ITT. Wertberichtigung zu den Wa IV, Rüdstellungen für ungewisse Schulden . Verbindlichkeiten:

1. Anzahlüng vön Kunden, . 2. Verbindlichkeiten auf Grund von Wa und Leistungen . E Verbindlichkeiten gegenüber Banken .

4. Nicht erhobene Dividende . .

5. Sonstige Verbindlichkeiten . .. «« VI. Rechnungsabgrenzungsposten ,. , „, (Geivinnvortrag aus 1941 . . Gei I

VILI, Gewinn:

Gewinn: Gewinnvortrag aus 1941 Gewinn in 194:

Gewinnvortrag aus 1941 Ausweispflichtiger Rohüberschuß . Außerordentliche Erträge

Niedersedlit, im Mai 1943, A Aktiengesellschaft für Kunstdru.

Niedevrsed

322 923|—] 40 723/10

de o o S o

Schulden.

. 0E @

renforderungen.

Aufwendungen. Lohne und Gehalt Soziale Abgaben . . . E Abschreibungen auf das Anlagevermögen U O C Ausweispflichtige Steuern. . Gesetzliche Berufsbeiträge . « . « + Außerordentliche Aufwendungen . ,

Erträge.

renlieferungen e O2TTIO 5

É S S S T S S S 2E 7S

. S S S S S S S

126 225/10

249,90 263 161,64

Gewiun- und Verlustrechnung am 31. Dezember 1942.

Höfer. Schulz.

Willy Höfer.

J. V.: Thomas3.

Ernst Schulz. Zink.

S Os Sostscheck- und Neichsbank- M 78827 o 498181

14 049,43 17 279,38

‘14 049,43 17 279,38

337 421/—| 1, Vorlage des Jahresabschlusses und des *Geschäftsberichtes für 1942 mi! den Berichten des Ausfsichtsrates und des Vorstandes. e

2, Beschlußfassung über das Ergen? und über die Entlastung des Vor standes und des Aussichtsrates,

9, Wahlen in den Aufsichtsrat.

4, Wahl des Abschlußprüfers für da!

23: ; Geschäftsjahr 1948. /

M E Diejentaen Aktionäre, die ihr Stimm

ct nav, MahgaDE De S U A 762 770/50 | Saßung ausüben wollen, müssen ihn

[T | Aftien spätestens am 22. Juli 1943 be | dex Creditanstalt-Bankverein, Wien, b:

E E cinem deutschen Notar oder bei de

% 000 | Deutschen Reichsbank Wertpapier

77 992/30 sammelbank während der übliche! E Geschäftsstunden hinterlegen und bi

nah der Hauptversammlung belassen Falls die Hinterlegung bei ein

Wertpapiersammelbank oder bei ein

deutshen Notar exfolgt, ist die hierübe

ausgestellte Bescheinigung späteste

185 307 79 | einen Tag nah Ablauf der Hinte “_—|| legungsfrist bei der Gesellschaft einz!

16 841/60 | reichen. A

| Wien, im Juli 1943.

_—31 328/81 / Per Vorstand.

762 770/50

[13071] 4 Die Aktionäre unserer Gesellsch! A [H | werden zu der am Donnerstag del

325 380 83 | 29, Fuli 1943, nahmittags 6 Uhr, it 19 379 | Gasthof „Goldener Löwe“ in Leisni! 26 225/10 | stattfindenden Hauptversammlung hit! 6 283/79 | durch eingeladen.

Ausfsichtsratswahlen.

446 676/90 i E . Wahl eines Bilanzprüfers für do

8 710/58

C

7 bars Geschäftsjahr 1943/44. | 409 436/91 Zur Teilnahme an der Hauptvye! sammlung sind die Aktionäre berechtig! die spätestens am vierten Werktage v!

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der | dem Tage der Hauptversammlung * A Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf- | dex Gesellschaft oder bei der Leisnig! | klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der | Vank A.-G., Leisnig, ihre Aktien H Geschäftsbericht, soweit er den Fahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften. legt haben und bis zum Tage d!

‘Dresden-A., im Mai 1943, i: i

Treuhand-Vereinigung Aktien gesellschaft. Wirtschafts prüfungs gesellschaft. Theermann, Wirtschaftsprüfer.

Hauptversammlung dort belassen. u Falle der Hinterlegung bei einem Nota! ist dessen Bescheinigung über die hinter

bei der Leisniger Bank A.-G.,, Leisniß

S ichtsrat seßt sich wie folgt zusammen: Fabrikbesißer Hermann Soldan, einzureichen. / / Súrtb N estuee: api ee gl Soldan, Nürnberg, stellvertr. Vorsißer; Leisnig, den 2. Juli 1943. schast Frau Geheimrat Luise Soldan, Fürth i. B.; Prokurist Hans Eiblmaier, Fürth i, B.; Leisniger Mühlen Aktiengesells Dr. Eugen Gastreich, Fürth i. B.; Bankdirektor Günther von Platen, Dresden; Pro- kurist Walter Steinbeck, Nürnberg. liß, am 25. Juni 1943, Der Vorstand.

Der Aufsichtsrat. A, Feist e, Vorsiger, Der Vorstand. Viehweger,

t d J

lassenen einschlägigen Vorschrif

56 201/38 Tagesordnung: A 2 850/14 | 1aVorlegung des Geschäftsbericht 1787/86 und der Bilanz sowie der Gewin! und Verlustrechnung für das 31 328/81 schäftsjahr 1942/43. l —— 7] 2, Beschlußfassung über die Ves _ 209 49091 teilung des Reingewinns, ; | 3. Entlastung des Vorstandes und 14 049/43 Aufsichtsrates.

legten Aktien, geordnet nah Stü Die Auszahlung dex in der Hauptversammlung vom 18. Juni 1943 beschlossenen | und Nummern, spätestens einen +0 aivibetnli Höhe von 5% für das Geschäftsjahr 1942 erfolgt gegèn Einreichung des | nah Ablauf der Hintertegungesrin n Gewinnanteilscheines Nv. 3 abzüglich 15% Kapitalertragsteuer (einschließlich Kriegs- | 5 Uhr abends bei der Gesellschaft od zuschlag) durch die Dresdner Bankt, Dresden.

Deutscher Reichs

Preußischer Staatsanzeiger

Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage

anzeiger

Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer An8gabe ohne Zentralhanbel8registerbeilage. Soweit dex Deutsche Veichsanzeiger Lind Preußische Staatsanzeiger in Gesezen und Ve têverordnungen als amtliches Verkündungsorgan bezeichnet worden ift, bezieht sich das auf die Vollausgabe. Bezug8preis bder Vollau3gabe durch die Post monatli 2,30 K Dele ale “a der UAnzeigenstelle monatlih 1 : ug s der Ausgabe ohne Zentralhandel3registerbeilage durch die Post monatlih 2,— ÆA zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bet us Aa eiaarten monatli 1,60 K. Nlle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für

Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.

Ne. 155 Fernfprech-Sammel-Nr.,; 19 33 33

zuzügli 90 AA

a

g y

Einzelne Nummern kosten 30 H, einzelne Beilagen 10 #Æ. Einzelnummern werd-n hlung oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich è28 Raum einer fünfgespaltenen 55 mm altenen 92 mm breiten Petit-Zeile stelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. uf einseítig beshriebenem Papier völlig dructreif

dárin auch anzugeben, welhe Worte etwa durch der durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

nur gegen Varza Portos abgegeben. Anzeigeupreis für den breiten Petit=Zeile 1,10 ÆK, einer dreigesp 1,85 A. Anzeigen nimmt an die Unzeéigen Alle DeucLaunftr einzusenden, insbesondere Fettdruc® (einmal unterstrichen) o Vande) hervorgehoben werden sollen.

vor dem Einrückungstermin bei der Unzeigenstelle eingegangen sein.

Berlin, Mittwoch, den 7. Fuli, abends

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft.

über Reichskarten für Urlauber.

Sechzehnte Anordnung über Aenderung der Anordnung über das Verbot der Aus- und Einfuhr von Waren. Vom 3. Juli 1943.

Bekanntmachung dex neuen Fassung der Anlagen 1 und 2 der

Anordnung über das Verbot der Aus- und Einfuhr von Waren. Vom 3. Juli 1943.

2. Anordnung über Marktregelung für Metallhalbzeug. Vom 5. JUlt- 1943;

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin und Karlsbad über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anweisung des Leiters der Fachgruppe Plisseebrenuer in der Reichsgruppe Handwerk vom 1. Zuli 1943 über das Verbot der Anfertigung von Plisseearbeiten jeder Art.

S E über die Ausgabe des Reichsgescßblatts Teil I Nr. 65.

Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage

n

Amtliches Deútsches Reich

Erlaß Betrifft: Reichskarten für Urlauber

Die im Laufe der Zeit erfolgten Rationsänderungen, ins- besondere bei Brot, Fleisch und Kaffee-Ersaß, machen die Umgestaltung der durch Exlaß vom 5. März 1942 [11 C 1-850 eingeführten Reichskarten für UÜrlauber (im fol- erregt furz als Urlauberkarten bezeichnet) erforderlih. Die ceugestaltung der Urlauberkarten wird zum Anlaß genom- men, ihre Gültigkeitsdauer zu befristen und die bisher er-

ften unter teilweiser Aenderung und Ergänzung wie folgt' zusammenzufassen:

I. Empfangsberechtigte 1. Formationen Die Urlauberkarten werden an alle Vevrsorgungsberechtig- ten, die als Formationsangehörige Bemeinschaftsverpflegung erhalten (Wehrmacht [eins{hließlih Woaffen-44], Schußgliede- rungen außerhalb der Wehrmacht, Reichsarbeitsdienst, männ-

liche und weiblihe Jugend usw.), für die Zeit des Urlaubs

oder der sonstigen Abwesenheit von der Dienststelle infolge Kommandos, Dienstreise oder dgl. wie folgt ausgegeben:

a) Wehrmacht

Urlaubsreisen Bei einer Urlaubsdauer bis zu drei Tagen einshließlich Hin- und Rüdckreise erhalten die Wehrmachtangehörigen Ur- lauberkarten durch die Wehrmachtdienststellen. Bei längerer Urlaubsdauer sorgen die Wehrmachtdienststellen für die

Lebensmittelversorgung der Wehrmachtangehörigen für die

Dauer der Hinreise zum Urlaubsort entweder durch Mitgabe

von“ Naturalverpflegung oder durch Ausgabe von Urlauber- karten. Bei längeren Reisen aus den beseßten Feindgebieten

im Westen usw. geben die Wehrmachtdienststellen Naturalver-

pflegung bis zur Reichsgrenze und Urlauberkarten aus, die für die Verpflegung auf der Reise im Heimatkriegsgebiet, für

den ersten Aufenthaltstag und für die Rückreise bis zum Grenzbahnhof bestimmt sind. i Die Ernährungsämter haben den Wehrmachturlaubern für

die Dauer des Aufenthalts am Urlaubsort, gegebenenfalls

auch für die Rückreise Urlauberkarten gegen Vorlage des Ur-

laubsscheines auszuhändigen, der vorher von dem für den Ur- laubsort zuständigen Standortältesten oder Standortbereichs- führer bzw. der polizeilichen Meldebehörde abgestempelt und unterschrieben worden ist. dauer, für welche die Ernährungsämter Urlauberkfarten aus- zugeben haben, ‘sind die dienstlichen Eintragungen auf der Rückseite des Urlaubsscheines maßgebend. Die Versorgung mit Urlauberkarten beginnt für die Ernährungsämtex also von dem Tage ab, der auf den in der Spalte „Abgefunden mit Lebensmittelkarten bis einschl.“ angegebenen Tag folgt. Hat der Urlauber z. B. von seiner Wehrmachtdienststelle Lebensmittelbedarfsnachweise bis zum 8. einschl. eines Mo- nats erhalten, so beginnt die Versorgung durch die Dienst- stellen der Ernährungsämter mit dem 9. d. M. Jn gleicher Weise haben diese die Angaben auf dem Uxlaubsschein über das Urlaubsende bzw. die vorherige Versorgung der Urlauber für die Dauer der Rückreise durhch die Wehrmachtdienststellen zu beachten. Fs das Urlaubsende mit 0 D D, hi zuni Dienst) oder einer frühen Morgenstunde angegeben, so be- deutet das, daß der Urlauber an diesem Tage seinen Dienst wieder anzutreten und demgemäß für diesen Tag einen An- spruch auf Urlaubexrkarten nicht mehr hat.

s

Für die Berechnung der Zeit-

Für die Ausgabe der Urlauberkarten ist jedes Ernährungs-

amt zuständig. Auf dem Urlaubsschein ist unter Beidrückung

———

[ des Dienstsiegels zu vermerken, für welche Zeit Uxlauber-

farten ausgegeben worden sind. Dienstreisen

Bei Dienstreisen exfolgt die Versorgung der Wehrmacht- angehörigen mit Naturalverpflegung oder Urlauberkarten ausschließlich durch die Wehrmachtdienststellen. Stehen Ur- laub und Dienstreise im Zusamntenhang, so erhalten die Wehrmachtangehörigen nur den Sonderausweis P) (Marsch- befehl), der zum Empfang von Urlauberkarten bei den Ernäh- rungsamtern berechtigt.

Die Landesernähruugsämter haben den Kommandanturen und Standortältesten auf Anforderung die gewünschte Anzahl von Urlauberkarten zur Verfügung zu stellen. Das Ober- fommando der Wehrmacht hat den Wehrmachtdienststellen An- weisungen für die ordnungsmäßige Abrechnung über die Aus- gabe dieser Karten erteilt.

h) Waffen-44, RAD. und Schußgliederungen

Die vorstehend für die Wehrmacht erlassenen Bestimmungen finden für die Angehörigen der Waffen- 47, des Neichsarbeits- dienstes, der Ordnungspolizei und der sonstigen Schutgliede- rungen entsprechende Anwendung.

Da die Waffen-// (mit Ausnahme des Standortes Dachau) und der Reichsarbeitsdienst über Kommandanturen und Standortälteste niht verfügen, erfolgt die Ausgabe der Kar- ten unmittelbar durch die Einheiten der Waffen-44 bzw. durch die Arbeitsdienstabteilungen. Urlauberx der Orduungspolizet erhalten Urlauberkarten dur die staatlichen Polizetverwal- tungen (Kommandeure der Schußpolizei). Auf dem Dienst- ausweis bzi. der diesem entsprechenden Urkunde ist unter Bei- drüung des Dienstsiegels zu vermerken, füy welche Zeit Ur- lauberkarten ausgegeben worden sind.

Um den Ernährungsämtern eine ordnungsgemäße Kontrolle und Abrechnung zu ermöglichen, haben die genannten Ein- heiten ihren Bedaxs au Uxlauberkarten monatlich im voraus zusammen mit der Anmeldung des laufenden DerpfleguNgs- bedarfs bei dem zuständigen Ernäahrungsamt anzufordern. Die Bedarfsanforderung, die die Lebensmittelmenge für dte sich insgesamt ergebenden Verpflegungstage umfaßt, muß also um so viel Verpflegungstage gekürzt werden, als Urlaubstage in Frage stehen.

2. Sonstige Gemeinschaftsverpflegte

Außer den Formationsangehörigeu erhalten auch alle über 20 Jahre alten Versorgungsberechtigten, die über Lebens- mittelkarten nicht verfügen, weil sie Gemeinschaftsverpflegung erhalten (wie Gefolgschaftsmitglieder in Betrieben, die in Lagern zusammengefaßt sind und gemeinschaftlich verpflegt werden, Fnsassen und Personal von Anstalten, Heimen und Schulen), Urlauberkarten, soweit sie vorübergehend infolge Urlaubs oder sonstiger Abwesenheit aus der (Bemeinschafts- verpflegung ausscheiden. Die Anforderung der Urlauber- karten erfolgt durch die Lager-, Anstalts- und Heimleitungen entsprechend den obigen für die Schußgliederungen geltenden Vorschriften.

3. Aus Sammelverpflegung Ausgeschiedene

Die Ernährungsämter haben Urlauberkarten für die Ver- sorgung von über 20 Jahre alten Versorgungsberechtigten, die aus einer Sammelverpflegung (Wehrmacht, Schußgliederungen außerhalb dexr Wehrmacht, Reichsarbeitsdienst männliche und weibliche Jugend, Landjahr, Gemeinschaftslagern, Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten, Sanatorien, Gefängnissen usw.) ausscheiden und eine Abmeldebescheinigung 6 oder eine ent- sprechende Bescheinigung vorlegen, für den Rest der jeweils laufenden Zuteilungsperiode auszugeben. Für die Ausgabe der Karten ist jedes Ernährungsamt zuständig. Die ausgebende Stelle hat auf der Bescheinigung die Ausgabe der Urlauber- karten unter Beidrückung des Dienstsiegels zu vermerken.

IT, Nichtempfangsberechtigte

Die Ausgabe von Urlauberkarten in Fällen, die dur diesen Erlaß nicht geregelt sind, ist nicht zulassig. Fnsbeson- dere bleibt es für die Versorgung anläßlih von Reisen und Umzügen bei den dafür geltenden Vorschriften. Es ist ferner niht möglich, die Ausgabe von Urlauberkarten für die Ver- sorgung von Kindern und. Jugendlichen zuzulassen, weil diese damit bei manchen Lebensmitteln zusäßliche Zuteilungen, bei anderen Lebensmitteln weniger als die ihnen zustehenden Rationen erhalten würden, "Da die 18—20 jährigen, abge- sehen von der Brotrakion, dieselben Rationen wie die er- erwachsenen Normalverbraucher erhalten, ift die Ausgabe von

Urlauberkarten an diese Jahrgänge zulässig, wenn die ihnen

zustehende Mehrmenge an Brot in Form von Reise- und Gaststättenmarken ausgehändigt wird. Bei kurzfristiger Be-

urlaubung von Fugendlichen unter 18 Jahren aus Schulen,

JInternaten oder dgl. (z. B. Wochenendurlaub) bestehen gegen

die Ausgabe ‘von Urlauberkarten bis zu drei Tagen keine Be-

denken, TTT. Kartenregelung

Außerkrafttreten der alten Karten 1, Die durch Erlaß vom 5, Mäyrz 1942 [I C1-850

eingeführten Urlaæuberkarten (zweite Ausgabe; Uceberdruck blaues Hoheitszeichen) treten mit Ablauf des 22, August 1943

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckonto : Berlin 418 21

1943

‘R O C PRRONE I I P D E etr i Dieser Tag zerbraucher auf diese Es bleibt den Ernährungs- bis zu welchem Tage die abzurechnen haben.

(Ende der 52. Zuteilungsperiode) außer Kraft. ist infolgedessen der lebte, an dem die L Karten Ware beziehen können.

ämtern überlassen, zu bestimmen Verteiler die Abschnitte dex Karten

Gestaltung der neuen Karten. Stammabschnitt

2, Es werden neue Urlauberkarten in siebenfah verschiede- gung als Karten für je einen Tag, zwei, drei, vier, fünf, sehs und sieben Tage eingeführt (3. in Buntdruck Karten bestehen aus einem S den einzelnen Urlaubstagen abschnitten.

ner Ausferti Ausgabe). Die neuem Wasserzeichenpapier hergestellten tammabschnitt und einer nach steigenden Anzahl von Einzel= Die Einzelabschnitte sind nur im Zusammenhang mit dem von dem Berechtigten mit Name und Anschrift ver- sehenen Stammabschnitt gültig.

( t Die Uebertragung der Karten auf andere Personen ist ve

Einzelabschnitte

3. Die Einzelabschnitte sind beim Warenbe teilern und Gaststätten abzutrennen Einzelabschnitte behandeln. ist so erfolgt,

zug von den Ver- und gemäß allgemeinen Bestimmungen zu Die Unterbringung der Abschnitte auf den Karten gewünschte Ware kann, ohne daß beim Abtrennen der dafite schnitte andere Abschnitte die Ve abschnitt verlieren. Abschnitte einer gle anderen W

bezugen werden benotigten Ah- rbindung mitdem Stamm- Zur Erleichterung der Uebersicht sind die ichen Warenart von den Abschnitten einex arenart durch eine dur während gleichartige Abschnitte ( der Verbraucher beziehen wünscht, deren Abschnitte nicht am Karte bracht sind, hat der Verteiler die Abtrennun vorzunehmen,

gezogene Linie getrennt, punktierte Trennungslinien eine Ware z nrand ange- g auf den durch- ierdurch der Zy- Abschnitte mit dem Stammabschnitt

gezugenen sammenhang der übrigen erhalten bleibt.

4. Die neuen Urlauberkarten 9. August 1943 ab gültig. mittelversorgung bis zum 8 die Ausgabestellen die alten Karten au: also z. B. kin Verbraucher für die liegende Urlaubszeit alte 9, August 1943 neue . August 1945 für die Zeit vom 9, August 1

Den Ausgabeste Karten gegen neue umzutauschen.

sind zum Warxenbezug vom Soweit die Karten für die Lebens- . August 1943 bestintmt sind, haben

vor dem 9, August 1943 lte Karten und sür die Zeit ab Karten zu erhalten. Die mit Ablauf n alten Karten sind 943 ab nicht mehr auszugeben. stattet, ausgegebene alte

außer Kraft tretende

llen ist es nicht ge

9, Die auf die Urlauberkarten abzugebenden Leben8mittel- mengen sind unter Anpassung i Normalverbraucher gemäß einem Vermerk auf dem St Gcsamtmengen auf die einze Zur zweckmäßigen Einzelabschnitte muf folgen. Die Urlaube Abschnitte für Brot, Fleisch, die übrigen Urlauberfarte Zucker, Kaffee-Ersaßz- Karten für 4—7 berechtigen. Auf die über 7 fann außerdem ein Et be durchschnittlichen Eie berechtigten.

6. Die Reichskarten für Urlauber e druck „R“ gekennzeihnete und nicht abschnitte. Für die Warenabgabe auf die jeweils für die Reichsbrotkarten mit der Maßgabe, da sondern auch zum M

7. Die Margarineabs vorhandenen Bezuge von Speiseöl. jeden über 5g lautenden Einzelhandel abschnitte berechtigen die Verte näherer Regelung d

die Rationssäßte der Anlage 1 festgeseßt worden. Aus ammabschnitt isr ersichtlih, welche lne Karte bezogen werden können. Gewichtsmengen auf die Auf- und Abrundungen er- Tage enthalten nur Butter und Nährmittel, während n auch zum Bezuge von Marmelade, und -Zusaßmitteln sowie Käse, die uge von Margarine Tage lautenden Urlauberkarten zogen werden. Vies entspricht der rversorgung der übrigen Versorgungs-

erteilung der zten gewisse

E r E di a ga T am

rkarten für 1 und 2

L Sim E I A B E

1 E it n Li G E A R S Lia 4 E Si E A E; L U

Tage ferner noch zum Be

nthaltèn mit dem Auf- gekennzeichnete Brot- diese Abschnitte gelten n erlassenen Vorschrifter ß die Abschnitte nicht nur zum Brot-, ehlbezug berechtigen. chnitte berechtigen im Rahmen der Verhältnis von 5:4 auch zunt Karteninhaber erhält also auf Maraarineabschnitt, soweit beim l 2 Speiseöl.

vorhanden, Margarine- gegebenensalls nah urch die Ernährungsämter zum Bezuge der ihrem Absatz entsprechenden Erzeugnisse, : Die Ernährungsämter sind ermächtigt, h vonz Nährmittelabschnitten Vezugscheine über Nährmittel erzeugnisse entsprechend der jew ährmittelfarten in Nährmittel tofteistärkeerzeugnisse auszustellen. teiler die Möglichkeit, auf diese nur über den Bedarfsnachweise Teigwaren, Kortoffelstärkeerzeugnisse in dem jewe Verhältnis abzugeben (vgl. Erlaß B: 125000

Zusammenstellung der Urlauberkarten

gsämter haben bei einem Urlaub bis zu tg die der Urlaubsd erkarten auszuhändigen.

i der Vórlage für Urlauber Teigwaren und Kartoffelstärke- bictlichen Aufteilung , Teigwaren und Kar- haben die „Nährmittel“ lauten- Nährmittel und ilig gebietfich festgeseßten November 1942

RNeichskarten

eiligen gebict

8, Die Ernährun ( Tagen regelmäß auer entsprechenden

Dauert der Urlaub aljo