1943 / 156 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Jul 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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a) bei der Fachgruppe Feine Blechpackœungen, Berlin-Char- lottenburg 2, Fasanenstr. 77, soweit Betriebe Ver- packungsmittel löten, für welche die Fachgruppe ihnen nah Fertigungsplänen Weißblech, Weißband und/oder Lötrandband zuteilt;

b) bei der Fachgruppe Milch-Jndustrie der Wirtschafts-

gruppe uft Berlin W 15, Kurfürsten- damm 52, für Lote zum Verschließen von Füll-Löchern der Konservenmilchdosen.

L 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

85

(1) Diese Anordnung tritt am 1. August 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim- mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn-

emäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in dex Untersteiermark und den besebten Gebieten Kärntens und Krains.

(2) Am 1. August 1943 treten die Vorschriften der §§ 22, 24 und 25 der DurislbElnasanvrdming M11 der Reich8- stelle für Metalle vom 4. Juli 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 161 vom 13. Juli 1942) außer Kraft,

Berlin, den 26. Funi 1943. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle, Müller-Zimmerm«ánn.

Anordnung über Höchstpreise für Schneidwaren Vom 1, Juli 1943

Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) ivird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres- plan angeordnet:

81 “* (1) Beim Verkauf von Schneidwaren dürfen Händler auf der Stufe des Einzelhändlers höchstens die von der Wirt- schaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie fest- geseßten Preise für Schneidwaren berechnen.

(2) Wenn Hersteller für Schneidivaren niedrigere Brutto- preise áls die der Preisliste der Wirtschaftsgruppe vor- \hreiben, ' dürfen Händler auf der Stufe des Einzelhandels8 diese Preise nicht überschreiten. Die Hersteller sind ver- pflichtet, niedrigere Bruttopreise vorzuschreiben, wenn die Güte der von ihnen gelieferten Erzeugnisse unter der all- gemein üblichen liegt.

82

(1) Hersteller und Großhändler haben dem Haudel ‘auf dex Stufe des Einzelhandels 32 v. H. Rabatt zu gewähren,

(2) Die Hersteller haben den Großhändlern 46 v. H., den Stahlwaren-Facheinzelhändlern 40 v. H. Rabatt zu gewähren.

(3) Sofern Stahlwaren-Facheinzelhändler vom Großhandel beziehen, ist ihnen 32 v. H. Rabatt zu gewähren.

(4) Die Wehrmacht wird beim unmittelbaren Bezug vom Hersteller zu den Bedingungen des Großhandels beliefert, so- weit nicht besondere Preise für die Wehrmacht festgeseßt sind.

(5) Hexrsteller und Händler dürfen folgende Zahlungs- bedingungen und Lieferungsbedingungen anwenden, von denen nur zugunsten der Abnehmer abgewichen werden darf:

bei Zahlung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum

2 v. H. Skonto, bei Zahlung innerhalb 60 Tagen ab Rechnungsdatum kein Abzug.

Die Rechnung darf frühestens vom Tage des Versandes datiert werden. Die Preise gelten beim Hersteller ab“ Werk, beim Händler ab Händlerlager. Die Verpackung darf daneben besonders berechnet werden.

83

(1) Den Großhändlerrabatt erhalten Großhändler und Einkaufsverbände, die von der Reichsgruppe Handel in der Großhändlerliste für Schneidwaren zusammengefaßt werden. Ju diese Liste dürfen nur Großhändler aufgenommen werden, die mindestens 75 v. H. ihres Umsaßes an Schneidivaren an Wiederverkäufer liefern. Jn die Liste sind ferner die Ein- faufsverbände aufzunehmen, die nach den Richtlinien der Reichsgruppe Handel dem Großhandel gleichstehen.

(2) Stahlwaren-Facheinzelhändler sind solhe Unternehmen des Einzelhandels, die im Jahre 1938 das volle Sortiment an Schneidivaren geführt haben. Sie sind auf Verlangen verpflichtet, dem Hersteller eine Erklärung dieses Jnhalts ab- zugeben. Fm Streitfall entscheidet daxüber, ob ein Einzel- händler als Stahlwaren-Facheinzelhändler angesehen wird, die Reichsgruppe Handel. Für Handelsunternehmungen, die ihren Siß nicht im Altreih haben, ist an Stelle des Jahres 1938 das Fahr 1942 maßgebend.

(3) Warenhäuser und Versandgeschäfte stehen dem Stahl- waren-Facheinzelhandel g!èich.

4 (1) Die Hersteller und der Großhandel haben beim Verkauf von Schneidivwaren an den Einzelhandel die Artikelnummer und den Listenpreis auf der Rehnung anzugeben.

(2) Die Hersteller und der Großhandel müssen dabei darauf hiniveisen, daß beim Verkauf an den Verbraucher höchstens diese Preise berehnet werden dürfen.

(3) Die Hersteller und der Großhandel sind von der Ver- pflichtung nah Abs. 2 befreit, insoweit sie dem Einzelhandel

die Listenpreise allgemein mitgeteilt haben mit dem Hinw?zis, -

daß höchstens diefe Preise berehnet werden dürfen.

86

|

Die- Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwaceninduy- |

strie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Reichskommissars

Ee die Preisbildung Preise für Schneidwaren festzuschen. *

ie Festseßung wird im Reichsanzeiger veröffentlicht. - Für diese Preise gelten die Bestimmungen dieser Anordnung, so- weit nichts Abweichendes verfügt wird.

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 156 vom 8. Juli 1943. S. 4

(1) Diese Regelung af für Lieferungen der Fndustrie vom 1. August 1943 ab, für Lieferungen des Handels vom 1. Ok- tober 1943 ab.

(2) Entgegenstehende Regelungen der Preisbildungsstellen treten mit dem gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

S7 Der Reichskommissar für die Preisbildung und die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen anordnen oder zu- lassen. Berlin, den 1. Juli 1943. | Dex Reichskommissar für die Preisbildung, Fischböck.

Aulages

j Preisliste der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Vlech- warenindustrie für Shneidwaren, festgeseßt-auf Grund der Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung über Höchstpreise für Schneidwaren vom 1, Juli 1943.

A, Verbraucherhöchstpreise für grobe Scheren BRA je Stüd 1. Gartenshere mit Klappverschluß, karierte Schenkel, Größe ca. 23 ecm, Getwvicht ea, 330 g. Ausführung: Schneide DIUNT O Unbeatbtitet a a ae ae 1,35 2, Gartenschere, doppelschneidig, Klapp-, Draht- oder Lederverschluß, geshweifste Schenkel, Größe ea. 22 cm Ausführung: Schneide blank, sonst unbearbeitet à) T Güte 2 mal nmontiet «oe ie N60

b) TT, Güte 1 mal montiext ......, i i d 10 8. Rebenschere, hohle Schenkel, Ledervershluß, Größe ca. 21 em x

Ausführung: Schneide blank, sonst unbearbeitet. , . . 2,85 4. Rebenscthere, hohle Schenkel, Ledervershluß, Größe

ca. 23 om

Ausführung: Schneide blank, sonst unbearbeitet. ,. , 82,60 5, Gärtnerschere, s{chwere Ausführung, doppelschneidig

mit angeschnittenen Gußstahlblättern, Klappverschluß,

Tre e Su A L E 6, Schuster- oder Lederschere, mit Klappverschluß,

Größe ca. 22 om

Ausführung: Schneide blank,“ sonst unbearbeitet . . , . 2,30 7. Traubeuschere, mit Ringverschluß, Größe ca, 17 om

Ausführung: Schneide blank, sonst unbearbeitet . . , , 1,15

B, E Dosenöffner und Kork- zieher 1, einfacher Dojenöffner ohne Mechanik, mit Führungsklinge, ganz aus Stahl geschlagen, Griff lacktiert oder gefärbt,

5,90

VUNOE S O dae I O e R A —, L, einfacher Dosenöffner ohne Mechanik, mit Führungs- flinge und Holzbeschalung, Länge 15cm... .. .. —/40 3, Dosenöffner mit Zahnradwiderlager, Griff lackiert oder gefärbt mit Holzzwischenstück, Länge 15cm ,..... —,T0 4. Dosenöffner mit Zahnradwiderlager, mit geprägtem Hohlgriff, lackiert oder gefärbt, Länge 153em .....—, 5, Stangenkorkzieher mit Holzgriff, scharfes oder rundes / Gewittde; Länge, 124 ta N, ie L d —,T5

6, Hebelkorkzieher, Kastenform mit Kapselheber, Kasten lackiert oder gefärbt, scharfes oder rundes Gewinde, Länge s E C —,

C. Verbraucherhöchstpreise für eisenvernidelte Eßlöffel, Eßgabeln und „Stahlheftmesser“

js Dpd, 1. Eßlöffel, eisenvernidelt. .. ., es E 2. Eßgabeln, eisenvernickelt „a6 ._. 4,80

3a. Eßmesser aus 8M-Stahl aus einem Stück geshmiedet, mit vernidckeltem Heft, passend zu den Eßlöffeln und Gabeln in vernickelter Ausführung Klinge 5” SM-Stahl blau geschliffen, Heft zur Länge ge- pließt;, gebüxstet, vecnidèlt Es L R 12,609 3b, Eßmesser aus 8M-Stahl aus einem Stück geschmiedet und unvernideltem Heft, passend zu den Eßlöffeln und Gabeln, Eisen gerommelt Klingen 5" S§M-Stahl ordinärblau geschliffen, Heft quer DEPNEBE Und gent e «o

D, Verbraucherhöchstpreise für feine Scheren GruppeT GruppeTTI Guß- S8M- stahl Stahl

0M D 0 M M

A RAM je Stck, je Ste, 1, Ladenschere 4/4," brüniert mit Niete , , 1,15 2, Ladenschere 414” brüniert mit Schraube , , 1,85 1,20 3, Ladenschere 6" brüniert mit Niete e 1,50 4. Ladenjschere 6" brüniert mit Schraube. ., 2,25 1,60 5. Ladenschere 414* blank mit Niete... ., 1,— 6. Ladenschere 414" blank mit Schraube. , 1,75 1,05 7. Lädensheré 6" blank: mit Niete. e e 1,356

8, Ladenschere 6" blank mit Schraube . ... 2,15 1,45

9, leihte Damenschueiderschere 7" brüniert Go N 2,85 2,45

10. leihte Damenschneidershere 7? blank mit Schraube . S S h 2,80 2,20 11, Schneidersthere 9" laciert mit Schraube , 7,75 5,25 12. Papierschere 10" brüniert mit Niete . , , 3,40 13, Papierschere 10" brüniert mit Schraube ., 4,60 3,70 14. Papierschere 10” blank mit Niete .. s 2,90 15, Papierschere 10" blank mit Schraube d 4,50 3,20 16, Taschenschere 4" brüniert mit Niete . ., —— 1,15 17. Taschenschere 4" brüniert mit Schraube , , 1,80 1.25 18, Taschenschere 4” blank mit Niete... ., ——- 1, 19, Taschenschere 4" blank mit Schraube . ., -— 1,10

20, Augenschere 314" vernickelt, gerade, mani-

cure Verarbeitung, auf den Nagel gestellt, mit C E S A N 2,05 ——

21. Augenschere 314" vernidckelt, gerade, manicure Verarbeitung; mit Se -— 1,50

22. Augenschere 314" vernidckelt, gebogen, manicure Verarbeitung, mit Shiaibe s 1,60

23. Augenschere 314" vernidckelt, gebogen, auf den Nägel gestellt, Mt Grabe «4 pa ia die 2,85 2,40

24. Nagelschere 3!" vernickelt, gerade, maniciure

Verarbeitung, auf den Nagel gestellt, mit Se a C A 2,—

25, Nagelschere 314" vernidelt, gecade, manicure Verätbeitung,. mit SHraube s —— 1,45

26, Nagelschere 314" vernidelt, gebogen, manicure Verarbeitung, mit. Schtaube „+4 —— 1,70

27. Nagelschere 314’ vernidckelt, gebogen auf den Nagel geftellt, mit Sraube 02 2,83 2,35 28, Knopflochsthere 414" brüniert, mit Schraube / D Ca E e T 2,65 1,96 29. Sacsthere 8*, blank, mit: Nieee .. ... 4,40 3,— 30, Lederschere 8” ovaler Halm, blank, mit Niete —- 2,80

E. Verbraucherhöhstpreise für Taschenmesser. Die Hersteller werden von der Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie in die nahfolgenden Gütegruppen eingestuft,

Gruppe L A: Ausführung: RM Klinge: Gußstahl-Sondergqualität. Schleifen: gut 14 blau. Reiden: 1/, poliert, gepließte Gänge, Ausmachen: 14 poliert. 1. Messer mit einer Klinge, Heftlänge 114m... 2,— 2. Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 9 cm e Sis A Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 10% cm ....., 2,80 3, Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 9 c . 83,20 Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Hestlänge 10%, cra 3,65 4, Messer mit einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher, Hestlänge 11 em di! D . S C Q . 3,40

Gruppe [1 B: Ausführung: Schleifen: gut 14 blau, Reiden: !/, poliert, gepließte Gänge. Ausmachen: 14 poliert. : Klinge: Gußstahl, 1 klingiges Messer, Klinge wahlweise Guß- oder SM-Stahl, 1, Messer mit einer Klinge, Klinge Gußstahl, Heftlänge

E R E L Ss Messer mit einer Klinge, Klinge S§M-Stahl, Heftlänge E E C I E 1,55

2, Messer mit 2 Klingen, Klingen Gußstahl, Heftlänge 9 em 2,—

Messer mit 2 Klingen, Klingen Gußstahl, Hestlänge

O E a A NZA Ae 8/00 3, Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Klingen Gußstahl,

S S O a S A C RLTS

Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Klingen Gußstahl,

S 10S E 3,20

4, Messer mit einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher, Klinge Gußstahl, Büchsenöffner 8M-Stahl, Heftlänge S S C L 8 1,

Gruppe Il: Ausführung: Schleifen: 2 gezogen, Rücken und Gänge gepließt oder 1X gezogen, ma- \chinenpoliert, Reiden: 1/; poliert. Ausmachen: !/, poliert, Klinge: SM-Stahl, 1, Messer mit einer Klinge, Heftlängé 111% cm. 1,35 2. Messer mit 2 Klingen, Hestlänge 9 ecm —. .. «.,:. 1,25 Messer mit 2, Klingen, Hestlänge 10 em... . 1,45 3, Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Hestlänge 9 cm 1,50 Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Hestlänge 10 em * 1,70 4, Messer mit einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher, BENANGE 1G E N d es Ee 2,00

Gruppe IIT: Ausführung :

Schleifen: 2x gezogen, Rücken und Gängs gepließt oder 1 gezogen, ma- \schinenpoliert, abzgl. Fabrikvor- arbeit,

Reiden: 1/, poliert.

Ausmachen: /, poliert oder Schalen ge- preßt, Heft rund um den Erl gepließt, Feder vorher bear- beitet.

Klinge: SM-Stahl.

1. Messer mit einer Klinge, Hestlänge 12 cm, ,... . —,99 2, Messer mit 2 Klingen, Hestlänge 914 cm ,. ... —,90 Messer mit 2 Klingen, Hestlänge 12 cem... . . 1,15 3, Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Hestlänge 94 em 1,19 Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 12 ecm 1,30

4. Messer mit einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher,

Sestluinge 12am Na E Hit E 0 «. 1,45

Gruppe IV: Ausführung: j Schleifen: 2 gezogen, Rücken und Gänge gepließt, oder 1 gezogen, ma- schinenpoliert, abzgl, Fabrikvor- arbeit. j / Reiden: lt. Preisverzeichnis für blechschalige Messer brutto. Ausmachen: Schalen gepreßt, Heft rund um den Erl gepließt, Federn vorher bearbeitet, Klinge: SM-Stahl. 1, Messer mit einer Klinge, Heftlänge 12 cem, —/50 2, Messer mit 2 Klingen, Heftlänge 914 em ,,.... —,60 Messer mit 2 Klingen, Hestlänge 12cm... —,75 3, Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 914 em —,75 Messer mit 2 Klingen und Korkzieher, Heftlänge 12 cem —,85 4, Messer mit einer Klinge, Büchsenöffner und Korkzieher, Hestlänge 12 ecm

Berlin, den 1. Juli 1943. Wirtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie. Karl Betcker, Leiter.

Berichtigung

Der § 2,5 der Anordnung Nr. 135 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Vereinheitlihung von Plattenbändernsfür Stückgüter vom 27. Mai 1943 (veröffentlicht im Deutschen Reiehsanz. u.

reuß. Staatsanz. Nr. 133 vom 10. Funi 1943) erhält folgende Sao: :

3. Plattenbänder mit Büchsenförderketten a) Ketten nah DIN E 993 b) Bruchlast am Einfachstrang 3,15 45 6,3 9,0 12,5 18,0 25,0 e) Bruchlast am Doppelstrang 6,3 9,0 12,5 18,0 25,0 35,5 50,0 k d) Laufrollendurhmesser bei 40 50 63 80 80 100 125mm

fliegend angeordneten 50 63 80 100 100 125 160mm Rollen 125 160 200mm

- e) Teilungen zugeteilt zur Bruchlast gemäß DIN E 993

in den Größen 100 125 160 200 250 315 400 mm

(Fortieyung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlih für den Aratlihen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Berlag: Präsident Dr, S chlange in Potsdam;

vecantwortlich für den Wirtschufisteii und den übrigen redaftionellen Tell* Rudolf Lanh\ch tin Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags- und Druckerei GmbH.. Berlin,

Vier Beilagen

(einshließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage), Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentralhandelsregisterbeilage fort.

je Stüdck

zum Deutschen Ne. 156

Erste Beilage

und Breußischen Staatsanzeiger

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.)

, Anorduung

ur Ergänzung der Anordnung Nr. 39 des Bevollmächtigten für die eigt; ran dne riaigen Über die Vereinheitlihung von JFndustrieöfen vom 30, Januar 1942

Vom 18, Juni 1943

Auf Sf M des Arbeitsausschusses Judustrieöfen im Hauptausschu aschinen beim Reichsminister für Bewaff- nung und Munition wird in Ergänzung meiner Anordnung Nr. 39 zur Vereinheitlihung von FJndustrieöfen vom 30. Januar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nv. 28 vom 3. Februar 1942) auf Grund der Verordnung über die Lenkung und A der Maschinen- und Apparate- Érzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl.1 S. 2411) in Verbindung mit der. Durchführungsverordnung vom 20. De- zember 1939 (RGBl. 1 S. 2498) mit Zustimmung des Reichs- wirtschaftsministers angeordnet:

81 Die Vorschriften der Anordnung Nr. 39 über die Verein- heitlihung von Fndustrieöfen vom 30. Januar 1942 gelten auch für geschweißte oder anderweitig hergestellte Stahltiegel.

S2 Zur Zeit in Herstellung befindliche Stahltiegel, die den Vor- schriften dieser Anordnung nicht entsprechen, können fertig- gestellt, Vorräte können GifteVdgudt werden.

S8 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind gemäß § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der M über die Lenkung und Verteilung der Ma- schinen- und Apparate-Erzeugung strafbar.

8 4 p Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in raft.

Die Anordnung über die Vereinheitlihung von Fndustrie- öfen vom 30, Januar 1942 sowie A Ergänzungsanordnung g auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge-

ieten von Eupen, Malmédy und Moresnet sowie mit Zustimmung der zuständigen Chefs der Zivilverwaltung O auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im VBezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den

beseßten Gebieten Kärntens und Krains,

Berlin, den 18. Juni 1943, Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion, Karl Lange,

Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition.

Bekanntmachung

Die am 6. Juli 1943 ausgegebene Nummer 66 des Reichs- geseßblatis, Teil I, enthält:

Verordnung über die Eingliederung von Umsiedlern in die Reichsversicherung. Vom 19. Juni 1943.

Verordnung über das Patent- und Gebrauchsmusterrecht im Generalgouvernement. Vom 30, Juni 1943,

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N... Postbeförderungs- iso 0,03 A für ein Stück bei Voreinsendung auf ines

ostsheckfkonto: Berlin 962 00. i

Berlin NW 40, den 7. Juli 1943.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Bekanntmachung

Die am 6. Juli 1943 ausgegebene Nummer 26 des Reichs- geseßblatts, Teil II, enthält:

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Vierten usayabkommens zum deutsh-slowakischen Handelsvertrag. Vom 1. q 1943,

Bekanntmachung über den deutsh-rumänishen Vertrag über die Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet. Vom 1. Juli 1943.

Umfang: 1/4 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 N... Postbesörde- rungsgebuhren: 0,03 für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 962 00.

Berlin NW 40, den- 7. Zuli 1943. Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.

Atichtamtliches

Deutsches Reich Der Finnische Gesandte in Berlin, Herr T, M. Kivi- mäfki, hat Berlin am 5. Fuli d. F. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Ervin Lund - stt r öm die Geschäfte der Gesandtschaft.

Nummer 27 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Junern vom 7. Juli 1943 hat folgenden Fn - Ft: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 28, 6. 43, Ge-

ühren f. d, Anbring. v. priv. Rundfunkanlagen- an reihseig. Gebäuden. RdErl, 1. 7, 43, Umstellungsbeih. f. d. Empfänger v. Einsagbesoldg. d. Zollgrenzshuß-Res. sowie d. TR.-Einheitèn d. Heeres u. ihre Hinterblieb. RdErl. 1. 7, 43, Anréchng. v. Dienstzeiten in d. NSDAP. u. ihren Gliedergn. auf d. BDA. RdErl. 5. 7. 43, Stilleg. äh]. Regierung. Réichs- u. Staatshaushalt, Kajssen- u. Rechnun swesen. RdErl. 30. 6. 43, Haushalt d. Reg.-Amtsbl.-Verw. Kommu - nalverbände. Namen- u. Grenzändergn. v. Gemeinden u. Verw.-Bez. RdErl. 30. 6. 43, Mitteilungsblätter kleinerer Ge- meinden. RdErl. 2. 7. 438, Vergnügungssteuer; hier: Aner- kenng. d. dt. Metan Nv. 669. Polizeiverwaltung. RdErl. 29. 6. 43, -Kriegswirtschaftl. Kräftebilanz im Bereich E OrdnPol. RdErl. 3, 7, 43, Strafbare Handlgn. v. Juden. RdErl. 30. 6. 43, Kostentrag. f. d. Höh. 4#/- u. Pol.-Führ@, Be- fehl8h. d. OrdnPol. u, Kommand. d. OrdnPol. im Protétorat, im GenGouv. u. in d. beseßt. Gebieten. RdErl. 26. 6, 43, Preise f.- d. U eeaa. d, OvdnPol. RdRul. 28. 6. 43, Reichs- karten f. Urlauber. RdErl. 29. 6, 43, Tragen v. Sporen U. Einsparg. v. Leder bei d. OrdnPol. RdE1!. 1. 7. 43, Uniform- anfertig. f. d. OrdnPol. RdErl. 1. 7. 43, Beschaffg. v. Felle u. Waren aus Spinnstoffen f. d. Pol, RdErl. 2. 7. 43, Verleg. d. Pol.-Schule f, Verw.-Beamte d. OrdnPol. in Wendefurt. —- RdErl. 1. 7. 43, Beschaffg. v. Feuerlösharmaturen f. d. FSchP.,

Berlin, Donnerstag, den 8. Zuli

Freiw. Feuerw. u. Pflichtfeuecrw, RdErl, 29. 6. 43, Schuß d. Ernte vor O durch feindl. Zultangrisse. RdErl, 29. 6, 43, Dienstkleidungszusch. f. d. Selbsteinkleider d. LSPol, RdErl. 29. 6. 43, Behandlg. v. Unfällen mit Kraftfahrz. d. LSPol, RdErl, 29. 6. 43, Ümarbeitg. d. Schulterriemen d. LSPol. RdErl. 1. 7, 43, Vorlage v. Vorschlägen zur Verleihg. d. LS.- Ehrenzeichens 2. Stufe, RdErl. 25. 6, 43, Verbrauchsregelg. N d. Gefangenenverpfleg. —Staatsangehörigkeit, P a ß- und Ausländerpolizei. RdErl, 99. 6. 43, Neberlassg. v. Lichtbildern ausl. Arbeitskräfte an d. Arbeits Ae. PErsonents stands8angelegen Hetten. REl, L T. 43, Austausch v. Eheschließungsurkunden nah d. Haager Eheschließungsabkommen. Wehrangelegenheiten.- Kriegs|[chäden. Fami- lienu nterhalt. RdErl. 28. 6, 43, Bauarbeiten zur Beseitig. v. Fliegerschäden; hier: Reichssondereinsäße. RdErl. 29. 6. D Lohnerstattg. bei Heranziehg. betriebsfremder Kräfte zur Beseitig. od. Minderg. v. Fliegershäden od, zum Bereitshastsdienst bei

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Fliegeralarm. RdEr!. 1. 7, 43, Vou ee Iigs, auf d, Ausland [chäden dt. Staatsangeh. RdErl. 1. 7. 43, Ümstellungsbeih. f, Empfänger v. Einsaßbesoldg. d. Zollgrenzshuß-Res. sowie d, TR,s Einheiten d. Heeres u, ihre Hinterblieb. RdErl, 2, 7. 43, Bes zeichng. f. „getötete“ u, „verleßte“ Zivilpersonen bei Luftangriffen, Vermessungs3- und Grenzsachen. RdErl. 29. 6. 43, Verbindg. d. Reichsfkatasters mit d, Grundbuch. Wohls fah Lo u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 29. 6. 43, Ie gebühr; hier: Hinweis auf Ablauf d. Gebührenbefreig. Volksgesundheit. RdErl. 30. 6. 43, Regelg. d. Diensts betriebes (Ladenschluß) in Apotheken. —Verschieden es, Hand- shriftl. Berichtign, Reichsindexziffer f. Juni 1943. Neuss erscheinungen. Stellenausschreibungen von Gemeindebeamten. Zu beziehen dur alle Postanstalten. Caxl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 2,15 N für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 NA für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Wirtischaftsteil |

Internationale Versicherungsfkonferenz

_Jm Rahmen der Ende Juni 1943 auf Einladung des slowa- D Ministerpräsidenten Dr. Tuka in Tschirmer-See, Tatra, Slowakei, abgehaltenen Tagung der Juternationalen Rechts- kammer, die unter Leitung ihres Prôäsidenten, Reichsminister Generalgouverneur Dr. Frank, stand und auf der 12 ver- schiedene Nationen vertreten waren, tagte eine Konferenz von Delegierten der Sektion für Versicherungswesen. Der Vorsißer dieser Sektion, Generaldirektox Dr. Ullrih-Gotha, er- stattete gleichsam als Auftakt für die Gemeinschaftsarbeit ein ein- leitendes grundlegendes Referat über „Europäishe Zusammen- arbeit im Versicherungsrecht, Leistungen der Vergangenheit, Ziel- sezungen für. Gegenwart und Zukunft“.

Der Sektionsvorsißer Dr. Ullrich ging in seinem Referat von den großen wirtschaftspolitishen Zielseßungen der Gegen- wart aus, die darauf gerichtet sind, die wirtschaftlihe Struktur des europäischen Kontinents umzuformen und aus der kontinen- tal-europäischen Schiksalsgemeinschaft des Krieges eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschast des Friedens zu schmieden, wobei in jedem europäischen Staat zwischen der Tätigkeit seinex Wirtschaft als nationalem Faktor einerseits und als Faktor der Arbeits- teilung innerhalb des europäischen Großraumes andererseits eine sinnvolle Synthese zu schaffen ist. Unter Ueberwindung des euro- päishen Wirtschaftspartikularismus und der zwischenstaatlichen Wirtschaftshemmungen muß die Wirtschaftseinheit des kontinen- tal-europäishen Großraumes angestrebt werden. Das erfordert eine weitgehende Vereinheitlichung des Wirtschaftsrehts auf allen Gebieten, auf denen eine Verschiedenheit der rehtlihen Vorschriften nicht durch besondere nationale Gründe gerecht- fertigt ist. Auf das Versicherungsrecht übergehend, gab Dr. Ull- rih in großen Zügen zunärhst eine Rückshau auf das, was in der Vergangenheit an internationaler Rechtsangleichung- im Ver- sicherungswesen durh geseßgebende Stellen, Fachverbände, wissen- [haftlihe Einrichtungen, Rechtslehrer, Hohschulinstitute, Fach- presse usw. schon geleistet worden is, und dann umriß er in einem Augenbli kuxz die Aufgaben, die der Sektion für Ver- sicherungswesen durch die Erfordernisse der Gegenwart und der Zu- kunft- gestellt uv. Er betonte, daß für die Erfüllung dieser Auf- gaben eine planmäßige Organisation und eine einheitlihe Aus- rihtung der internationalen Rechtsgestaltung nötig sei. Die Vor- aussezungen dafür seien dur die Bildung des europäischer Groß- raumes gegeben, und die FRK. sei die geeignete Zentrale für die Arbeiten an der Angleichung und Vereinheitlihung des europäischen Versicherungsrehts. Diese Arbeiten müßten auf die im Gesamt- interesse der europäishen Völker gegebenen wirtschaftlichen und sozialen, technischen und verkehxsmäßigen Ziele, auf eine möglichst vollkommene rechtliche Regelung des Versicherungsshußes aus- gerihtet sein, der sozialen Verantwortung gegenüber den Ver- sicherten Rechnung tragen und bei Wahrung dex berechtigten einzelstaatlichen Belange auf die Erfordernisse der europäischen Gemeinschaft die nötige Rücksicht nehmen. An verschiedenen Bei- spielen aus dem Gebiet des Versicherungsaufsichtsrehts der Rük- versicherung, der Transport- und Seeversicherung, der Kraftfahr- zeug- und der Luftffahrtversicherufig zeigte der Vortragende, welche Fülle an Arbeitsstoff für eine internationale Zusamnmen- arbeit im Versicherungsreht vorliegt, Als vorbereitende Maß- nahme regte er eine Battitlung derx nationalen Versicherungs- geseße, der internationalen versiherungsrechtlichen Abkommen und der Literatur an, die sich mit Fragen des zwischen- und über- staatlichen Versicherungsrechts beschäftigt. Ferner empfahl er die Herausgabe eines Archivs für Jntexrnationales Versicherungs- recht. Als erste wichtige Aufgabe der Mitglieder der Sektion für Versicherungswesen bezeichnete ex es, aktive Propagandisten für die Jdee zu werden, daß eine europäishe Gemeinschaftsarbeit im

Versicherungsrecht nicht nux nüßlich und notwendig, sondern au vielen Gebieten dieses Fachs auch mit bester Aussicht auf Erfol durchführbar sei. Er [loß seine Rede mit einem Appell an dis europäischen Versicherungsrechtler, für diese Jdee positiv mitzu- arbeiten als Vorkämpfer und Wegbereitec einer möglichst weits- gehenden internationalen Rechtsangleichung im Versicherungsre t im Dienst der Wirtschaftsgemeinschaft des europäisen Groß- raumes,

Anschließend wurden Referate über versicherungsrechtlihe Pro- bleme in den für eine internationale Rechtsangleihung besonder3 geeigneten Versicherungszweigen erstattet, und zwax in der Rü- versicherung von Direktor Dr. e, München, und General- direktox Romalo, Bukarest, in der Transport- und Seeversicherung von Generaldirektor Ondruska, Bratislava, und Direktor Brand, Hamburg, in der Automobilversiherung von Direktor Borenius, Helsinki, und Direktor K. Jannott, Gotha, in der Luftfahrtver- sicherung von Professor Diaz-Llanos, Madrid, und Direktorx K. Jannott, Gotha. Präsident Dr. de Coster, Brüssel, spra übex „Das Versicherungsrecht in Belgien“ und Prdfejjor Dr. Belic, Zagreb, über „Das Versicherungsreht in Kroatien de lege lata et ferenda unter Berüfsichtigung internationaler Bedürfnisse.“ Der Geschäftsführer Direktor Rechtsanwalt Dr, Oellers, Halle, berichtete über organisatorishe Fragen der Sektion. Am Schluß der Tagung wurden die Ergebnisse der Verhandlungen von dem Vorsitßer, Dr. Ullrich, Gotha, der auch im „Großen Rat“ der FRK, darüber berichtete, zusammengefaßt und in einer Entschließung niedergelegt, ‘die die einmütige Zustimmung der Delegierten sand.

Diese erste Fühlungnahme der Delegierten der Sektion für Versicherungswesens der FRK. bildete einen verheißungsvollen Anfang für die künftige internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Versicherungsrechts,

Der deutshe Rauchwarenmarkt im Juni 1943

Dank der Auftragsfreudigkeit der während des Monats Juni als Käufer beim deutshen Rauch- waren-Großhandel in Erscheinung trat, waren die Exportumsätvs recht befriedigend. Sie erfaßten hauptsächlich gelodte Artikel und Edelfüchfe. Hauptauftraggeber waren die Länder Rumänien, Ungarn, Schweden, Kroatien und Finnland. Rumänien kaufté beste Sorten in Rot-, Blau- und Silberfüchsen, ebenso von: Per- sianern. Bevorzugt waren die Spigzenbunde mit runder, ee und guter Locke. Weiter verlangte die rumänishe Kundschaft Kratwwattennerze, während Mantelnerze weniger begehrt wurden, Diese verkauften sich dagegen gut nach Ungarn. Auch Jtalien zeigte für Mantelnerze {Fnteresse, doh standen den dortigen Abs nehmern im Juni keine Einfuhrkontingente mehr zur Verfügung. Rumänien kaufte sehr gut Sealkanin, für die auch Schweden große Aufnahmebereitschaft zeigte. Die s{hwedischen Einkäufer ubernahmen auch gelockte Ware, jedoch waren die Preise nicht so befritdigend, wie fie von den Südosiländern angelegt wurden, Finnland kaufte vornehmlich gefärbte Kanin, Persianer, Schiras und dergleichen, aber meist nux billigere Sorten. Kroatien be stellte gelockte Artikel, ferner Silber-, Blau- und Platinfüchse sowie Nerze. Ungarn übernahm ebenfalls Füchse und gelockte Ware, außerdem Kanin, Kolinsky und Hermelin.

Für Juli ist mit der Ankunft französisher Einkäufer zu rechnen, die einen Teil der deutschen Silberfuchsernte übernehmen wollen. Fn der Bearbeitung befinden sih noch ansehnliche Partien von Fellen aus dem Ostland, finnishe Feh und Nutria, deren Manipulation bald beendet sein dürfte, so daß eine größere Ver- teilung erfolgen kann. Die Rauchwaren-Veredlungsindustrie war auch im Funi wie in dem abgelaufenen ersten Halbjahr voll beschäftigt.

Die europäische Versorgungslage beim Wechsel des Erntejahres

Die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung erfordert nicht nur die Mobilisierung aller Erzeugungsreserven, sondern auch einen zuverlässigen Ueberblick über den Stand der Maßnahmen und ihre Auswirkung auf die künftige Versorgungslage. Aus diesem Grunde hatte der mit der Führung der Geschäfte des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft beauftragte Staatssekretär B a ck e die Chefs der deutschen landwirtschaftlichen Verwaltungen der im deutschen Machtbereih liegenden außer- deutshen Länder zu einer Arbeitsbesprehung in das Reichs- ernährungsministeriuum nah Berlin gerufen. Die Beratungen ergaben ein aufschlußreiches Bild der Lage in den einzelnen Ge- bieten, die im großen und ganzen eine bessere Ernte erwarten lassen als im vergangenen Fahr. Ebenfalls erfreulich ist die Fest- stellung, daß die Anbaulenkung fast überall zu einer Förderung derjenigen Erzeugnisse geführt hat, die für die Versorgung beson- ders notwendig sind, as gilt vor allem für Brotgetreide, Oel- früchte und den Hacfruchtbau. Die Weiterführung dieser Ent- wicklung bedingt in Zukunft eine entsprehende Berücksichtigung bei der Lenkung des Arbeitseinsaßes, Wenn die Erfolge der Er- zeugung in vollem Umfang der Versorgung zugute kommen sollen, jo gilt es, die gleihe Beachtung auch den Maßnahmen der gerechten Bewirtschaftung zu schenken. Auch dies wird um so ]hneller zum Erfolg führen, je stärker in allen Gebieten das Ge- ühl der europäischen Einheit wird. Gerade in der Ernährung ist ier in den leßten ren durch ausgleihende Lieferungen zwi- hen den einzelnen Ländern immer wieder gezeigt worden, daß die richtige Organisation des europäishen Raumes seine Nah- rungsfreiheit ermöglicht.

Wirtschaft des Auslandes Neue spanische Staatsanleihe

Madrid, 7. Juli. Der spanische Staatsanzeiger gibt die Aus- gabe einer 4 %igen Staatsanleihe von 100 Mill. Peseten bekannt.

Subventionen sollen die Preise in USA, abbremsen

Stockholm, 7, Fuli. Der amerikanishe Senat B ONE nah einer Meldung aus Washington am Dienstag mit 32 : 31 Skim- men die Regierung, den Höchstbetrag von 525 Millionen Dollar für Subventionen auszugeben, durch die man angeblih versuchen will, die immer mehr nah oben shnellenden Einzelhandelspreise abzubremsen,

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 7. Juli. (D, N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B,, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G,, 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrih 235,65 G., 236,05 B,, Mailand 131,40 G., 131,60 B.,, New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G,, 595,80 B,, Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B,, Agram 49,95 G,., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen

16,68 G., 16,72 B, London, 7. Juli. (D. N, B.) New York 4,021, —4,0314 Paris —,—, Berlin —,— Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43-—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Fialien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stocholnt 16,85-—16,95, - ©Oslo mnenos Aires (offiz.}) —,—, Rio 83,6474, Schanghai Tschungking-Dollar —,—. Budapest, 7, Juli. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,731, Berlin 136,20, Bukarest 2,784, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New dage —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg

11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

Amsterdam, 7, Juli, (D. N. B.) {12.00 Uhr holl. Zeit. (Amtlich.] Berlin —,—, London ——,—, New York —,—, Pari —,—, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki ——, Jtalien (Clearing) —,—--, Madrid —,—, LOslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockbolm 44,81--44,90, Prag —,—.

Zürich, 7. Jul (D. N: V) [11.40 Ube] Paris 5,50, London 17,30, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,674 B., Madrid 39,75 B., Holland 22934 B., Berlin 172,55, Lissabon 17,73 B., Stockholm 102,987, Oslo 98,6214 B.,, Kopenhagen 90,37 14 B., Sofia 5,3714 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 8., Zagreb

Auslandkundschaft, die -