1943 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jul 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 170 vom 24. Juli 1943. S. 2

. Rosa Brabcová, geb. am 5. 3. 1922 in Leletiß, leßter Wohnort Prag VII, Am Baumgarten 11,

9. Wenzel B uv e s, geb. am 21. 2. 1889 in Bustiehrad, legter

Wohnort Groß-Kewiß 64,

20. Emanuel Bartunefk, geb. am 21. 10, 1905 in Libusch, leßter Wohnort Prag 11, Tyrschgasse 9,

Ei Bet, geb, qi 17.6 195 n Pei LESteL Wohnort Pilsen, Sachsengasse 7,

22. Franz B i rka, geb. am 25, 3. 1893 in Hlavnov leßter Wohnort Biela Nr. 583,

. Josef Brabec, geb, am 22. 9, 18896 Puät, Tevier Wohnort Prág XIX, Dewiter Straße T,

. Jaroslaus Bera.nek, geb. am 12. 3. 1912 in Bakow, leßter Wohnort Bakow Nr. 17, Bez. Schlan,

25. Eunst BEL gv, geb, am 9, 1/1885 l Bisél,: leiter

Wohnort Pilsen, Kopernikgasse 43, )

Ottokar Blaèek, geb. am 25. 1. 1909 in Pilsen, leßter

Wohnort Pilsen, Skretagasse 52,

. Gottlob Benes, geb. am 30. 3. 1888 in Prag, leßbter Wohnort Neu-Königgräß Nr. 114,

. Marie Baierová, geb. Klinski, geb. am 28, 6. 1886 in Münchengrät, leßter Wohnort Prag XI, Chelèicky- gasse 20,

. Johann Benetka, geb. am 26. 2. 1902 in Frankstadt unter dem Radhorscht, leßter Wohnort Prag IR, Bettler- gasse 250, \

. Wenzel Bene s, geb. am 8. 12. 1903 in Prag, letzter Wohnort Prag XI11, Schwarzkosteleßer Straße 1151,

. Alois Cerny, geb. am 283. 2. 1887. in Steltshowes, leßter Wohnort Molitschin 125, Bez. Schlan,

2. Margit Cahen-Frank,, geb. Havel, geb. am 12. 9. 1916 in Jena, leßter Wohnort Bukarest, Anastase Simo Nr. 6,

. Karl Cerny, geb. am 8. 9, 1922 in Prag, leßter Wohn- ort Prag XIV, Hähnergasse 343,

4. Franz Ca p, geb. am 3. 12. 1903 in Kolin, leßter Wohn- ort Königgräß, Engegasse 209,

. Cyril Cada, geb. am. 22. 5. 1906 in Arnoldsdorf, leßter Wohnort Prag-Werschowiß Nr. 860/172,

. Franz Cu lik, geb. am 10. 6. 1907 in Gstelnuova, leßter Wohnort Prag-Wissotshan, Brücenhausgasse 799,

. Josef Churavy, geb. am 27. 10. 1894 in Olmüg, leßter Wohnort Prag XTT1, Luxemburger Straße 35,

. Javroslaus Cer n, geb. am 25. 2, 1921 in Hill. Mühle, leßter Wohnort Slawietin a. d. Mettau 37,

. Franz Cernik, geb. am 15. 11. 1881 in Litenian, leßter Wohnort Welwarn, Prager Gasse 64,

. Josef Cercn*, geb.¿am 1. 3. 1904 in Feschtietig, leßter Wohnort Letnian Nr. 196 in Bez. Prag-Land,

. Philipp Cermáfk, geb. am 18. 12. 1912 in Chlenn, leßter Wohnort Prag XTI1, König-Georg-Str. NC 817,

. Stanislaus Cisaë, geb. am 17. 8. 1907 in Wien, leßter Wohnort Prag XIV, Wiener Straße 847,

. Josef Ca da, geb. am 14. 3. 1896 in Prag, leßter Wohn- ort Prag XITI1, Libißer Straße 6,

. Wenzel C houlik, geb., am 29. 10. 1906 in Henners8- dorf, leßter Wohnort Laun, Glasziegelei 573,

Wenzel C ajthaml, geb. am 29. 6. 1903 in Stupno, leßter Wohnort Prag I, Zeltnergasse 557/10,

Anton C ihal, geb. am 2. 6..1893 in Welwarn, leßter Wohnort Welwarn Nr. 449.

Franz Coufal, geb. am 7. 1. 1892 in Radotig, letzter

- Wohnort Prag-Bubentsch, Kleistgasse 574.

Johann C e sal, geb. am 9. 5. 1879 in Libochowig, leßter Wohnort Libochowihß 232,

hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches vertreten durch

den Reichsprotettor in Böhmen und Mähren eingezogen.

estgestellte - Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim

Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, Prag II1; Diet

play 7 n, zu melden. Eine Abschrift bzw. eine Durchschrist

dieser Anzeige is der Staatspolizeileitstelle Prag zuzuleiten.

Prag, den 21. Juli 1943.

Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Prag.

45. 46. A7. 48,

Anordnung Nr. 48 (FA 25) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle E eleftrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von elek-

trischen Kühlshränken bis 2501 Fnhalt

Vom 19. Fuli 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung eleftrotechnisher Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staats8aiz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Vorsißers des Statistishen Zentralaus\husses ange-,

ordnet: |

8 1

Die Herstellung von elektrishen Kühlschränken bis 2501 Jnhalt einschl. der Kühlmaschinen zum Einbau in die Kühl- schränke ist ab 1. August 1943 nur noch denjenigen Herstellern gestattet, die eine Herstellungsanweisung der Wirtschafts- gruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotehnische Erzeugnisse besißen. Herstellung ist auch der Zusammenbau aus Einzelteilen, ;

S2

(1) SHexsteller, die bis zum 1. August 1943 keine Her- stellungsanweisung erhalten haben, dürfen angearbeitetes Matertal für elektrische Kühlshränke vis 2501 Fnhalt und für Kühlmaschinen zum Einbau «in die Kühlschränke noch aufarbeiten, wenn sie bis zum 1. August 1943 der Wirtschafts- gruppe Elektroindustrie als Reichsstelle melden:

1. Art und Zahl der aus angearbeitetem Material noch

herzustellenden Kühlschränke bzw. Kühlmaschinen,

2, die zur Fertigstellung dieser Kühlschränke noch erforder-

lichen Arbeitsstunden.

(2) Die Hersteller, die nach Absay 1 zur Aufarbeitung berechtigt sind, haben der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle jeweils bis zum 15. des Oen Monats, erstmalig zum 15. September 1943, die Zahl der im Vor- monat fertiggestellten Kühlschränke bis 2501 Fnhalt und Kühlmaschinen zu melden,

i 8 S

Die Hersteller von elektrishen Kühlschränken bis 2501 JFnhalt und Kühlmaschinen zum Einbau in die Kühlschränke dürjen diese Erzeugnisse vom Tage des Fnkrafttretens dieser

Anordnung an nur mit Genehmigung der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle an Beziéher liefern.

: B Ï

Die Hersteller von elektrishen Kühlshränken bis 2501 JFnhalt und von Kühlmaschinen zum Einbau in ‘die Kühl- \chränke sind verpflichtet, die am Tage- des Fnkrafttretens dieser Anordnung in ihrem Besiß befindlihen zum Verkauf bestimmten elektrischen Kühlschränke bis 2501 Fnhalt und Kühlmaschinen zum Einbau in die Kühlschränke bis zum 1, August 1943 der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichs\telle „für elektrotehnishe Erzeugnisse, Berlin W 35,

. Cornekliusstraße 3, zu melden.

Sd. F Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle be- hält si vor, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.

86 uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah der 2s 10, 12— 1E dex Verordnung über den Warenverkehr t.

bestra S7

(1) Diese Anordnung tritt am 1. August 1943 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung F 25 Nr. 1 des Beauf- tragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektro- industrie über die Fertigung von elektrishen Haushaltskühl- schränken vom 18. Februar 1942 (nicht veröffentlicht) außer Kraft.

(3) Sie gilt auch. in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Dans E sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie in der Untersteiermark und den besegten Gebietèn Kärntens und Krains. :

Berlin, den 19, Fuli 1943.

Der Reichsbeauftragte für elektrotehnishe Erzeugnisse.

Lüschen.

Anweisung Nr. 1 der Wirtschastsgruppe Stahl- und Eisenbau zugleich als Bewirtschastungsstelle des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über die Herstellung von Nillénschienenweichen und -Kreuzungen Vom 22. Juli 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver- indung mit der zweiten Anordnung über die Erzeugungs- lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Fndustriet vom 4, Oktober 1942 (Deutscher Reichsanzeigec und Preußi- scher Staatsanzeiger Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird im Einvernehmen mit dem Sonderaus\{chuß Eisenbahn- Oberbau und -Signalwesen sowie mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle angeordnet:

81

(1) Sarge naten aus Rillenschienen dürfen nur noch aus folgenden Profilen hergestellt werden: =. ---

a) Rillenschienenprofile NP 4 a, b) Federzungenprofile Fz 5d, c) Sonderprofile B 180 als Beilageschiene,

d) Konstrufktionsprofile D 180/0 für Serzstüde und Kreuzungen. (2) Zweistoffschienen dürfen niht mehr verarbeitet werden.

S2 (1) Straßenbahnweichen aus Rillenschienen dürfen nur noch in folgender Bauart hergestellt werden: ungenvorrihtungen mit durchgchenden Federzungen, Lie in Bloéausführung. (2) Straßenbahn-Zungenvorrichtungen aus Rillenschienen A nur noch mit folgenden Abmessungen hergestellt werden:

Halbmesser: 25m Baulänge 4500 mm Le delle; 50m Baulänge 5000 mm Halbmesser: 100m Baulänge 7000 mm

(3) Neigungsweichen sind mit nachstehenden geometrishen Grundmaßen auszuführen:

1000 mm Spur, 25 m Halbmesser, 9640 mm Gesamtbaulänge,

1000 mm Spur, 50 m Halbmesser, 12372 mm Gesamtbaulänge,,

1000 mm Spur, 100 m Halbmesser, 16 500 mm Gesamtbaulänge

1435 mm Spur, 25 m Halbmesser, 11 406 mm Gesamtbaulänge,

Neigung 1:4, Neigung 1:6, Neigung 1:7, Neigung 1 : 4,

1435 mm Spur, 50 m Halbmesser, Neigung 1:6, 15 000 mm Gesamtbaulänge, i 1435 mm . Spur, 100m Halbmesser, Neigung 1:7,

19 500 mm Gefamtbaulänge. (4) Bei anderen Neigungsweichen und Bogenweichen gelten für die Zungenvorrichtungen die Abmessungen bzw. Grund- maße nach Absayß (2). :

Kreuzungen für Straßenbahnen untereinander sind je nah den Schnittwinkeln mit unmittelbarer Schweißung der _Schieñnen oder in Blockausführung herzustellen,

8 4 Bei Herstellung und Lieferung. von Straßenbahnweichen und Straßenbahnkreuzungen ist verboten:

a) Mitlieferung von Zwickelblehen zum Bloctherzstück,

b) Bearbeitung der Schienenstöße für die aluminother- mische Verschweißung,

e) Herstellung und Verwendung geshmiedeter Zungen, soweit es sih nicht um Ersaßzungen für Reparatur- zwecke handelt, :

d) Ausführung von Anstricharbeiten. i

S5 E

(1) Die von den Herstellern angenommenen Aufträge, die niht den Vorschriften dieser Anordnung entsprechen, dürfen bis 31, Oktober 1943 in Arbeit genommen werden, wenn das Material vorräâtig ist. Restbestände an Material. sollen unter den Werken ausgetauscht werden, Laufende Unter- bestellungen sind in Aufträge auf Material nah den neuen Vorschristen umzuwandeln,

(2) Jn besonders begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von den Vorschriften Leer Anweisung zulässig. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind über die Fachgruppe Stahlbau, Berlin W 35, Potsdamer Str. 58, an die Wirtschaftsgruppe Stahl- und Eisenbau zu richten.

86 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. E L

Anweisung triîit am 1. August 1943 in Kraft. en eingegliederten OÖstgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen hefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in den besezten Gebieten der Untersteiermark, Kärnten und Krain.

_ Berlin, den 22. Fuli 1943.

Wirtschaftsgruppe Stahl- und Gisenbau zugleih als Bewirk- schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle, Dr. Keßler.

Diese Sie gilt auch in

Anordnung IX/43

der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete über Reparaturpflicht Vom 23. Juli 1943

Die Notwendigkeit, die Gesamtbevölkerung infolge weit» gehender Einschränkungen der Neuanfertigung ausreichend mit lebenswihtigen Gebrauchsgütern zu versorgen, erfordert besondere Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau einer leistungs- fähigen Reparaturwirtshaft. Es wird daher auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18, August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) mit Zustimmung des Reichswirtschafts- ministers, angeordnet: E41

Reparaturpflichtige

(1) Betriebe und Personen, welche die in der Anlage zu dieser Anordnung bestimmten Waren anfertigen, reparieren oder instand halten (wie hemisch reinigen, waschen oder färben), sind verpflichtet, nah Maßgabe der 8§§ 3 und 4 dieser Anord- nung Reparaturen und Fustandhaltungsarbeiten an diesen Waven auszuführen (Reparaturpflichtige).

(2) Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete behält sich vor, den Kreis der Waren durch Bekanntmachungen zu erweitern,

Reparaturannahme- und -ausgabestellen

Betriebe, die mit den in dex Anlage zu dieser Anordnung genannten Waren handeln, sie anfertigen, reparieren oder instand halten, sowie sonst geeignete Betriebe, können von der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete zu Annahme=- und Ausgabestellen für Reparaturarbeiten bestellt werden.

§83

Reparaturdienste

(1) Die Gruppen der gewerblichen Wirtschaft können im Auftrage der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Ge- biete örtlichen und bezirklichen Stellen die Aufgaben des § 4 Ziffer 2 übertragen (Reparaturdienste).

(2) Die Aufsicht über die Reparaturdienste wird von den Landeswirtschaftsämtern ausgeübt.

8 4 Sicherstellung der Reparaturen

Q Sicherstellung der Reparaturen an den in der Anlage zu dieser Anordnung genannten Waren können folgende Maß- nahmen getroffen werden:

1. Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete und die Bewirtschaftungsstellen des Reichsbeauftragten können

a) Reparaturpflichtigen vorübergehend oder dauernd die Emde und Ausführung von Neuanfertigungen untersagen, 7

b) Reparaturpflihtigen Anweisungen auf Reparatur- oder Fnstandhaltungsarbeiten für diese Waren erteilen und bestimmen, daß Reparatur- oder Jnstandhaltungs- arbeiten vor der Neuanfertigung dieser Waren auszu- führen sind,

c) Rangfolgen für die Ausführung von Reparatur- oder Fnstandhaltungsarbeiten an einzelnen Waren durch Bekanntmachu im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger vorschreiben,

d) Höochstfristen für Reparatur- oder Fnstandhaltungs- arbeiten für bestimmte Waren durch. Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger festlegen mit der Maßgabe, daß die Betriebe die Uebérnahme weiterer Aufträge ablehnen und die

Auftraggeber an den Reparaturdienst verweisen müssen, falls sie diese Höchstfristen nicht einhalten können.

2. Die Reparaturdienste können

a) Verbrauchern Reparaturpflichtige nahweisen,

b) Reparaturpflihtige für bestimmte Reparatur- und Jnstandhaltungsarbeiten einsegen, ihre Belastung mit derartigen Arbeiten überwachen und ausgleichen,

c) die Reparaturpflichtigen überprüfen, ob sie der Reparatur- und Fnstandhaltungspflicht sowie der Auf- zeihnungspfliht 5) nachkommen,

d) den Reparatutpflichtigen auferlegen, sofort Meldung zu erstatten, sobald Reparaturaufträge bei ¿hnen nicht mehr E '

e) den Reparaturpflichtigen jeweils bestimmte Bezirke zuweisen.

S5

Aufzeihnungspflicht

Die Reparatürpflihtigen haben ein Auftragsbuh! oder sonstige übersichtlihe Aufzeihnungen zu führen, aus denen

Auftragsdatum, Auftraggeber, Gegenstand, Preis und Aus- lieferungsdatum für jede ausge fühtte Arbeit ersichtlich sind.

P -

2

s

Reich3= und Staat8anzeiger Nr. 170 vom 24, Juli 1943, &. 3

86 Ausnahmevorschrift

Die Reichs\telle für Kleidung und verwandte j A sih vor, auch durch die Bewirtschaftungsstellen dos Fete A es die Reparaturdienste Ausnahmen von de A risten diesex Anordnung zuzulassen oder vorzu-

S7

Strafvorschriften

(1) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnun i

T und d Grund der S8 2 bis 4 ergangenen Weisungen werben nas En 88 M G a Verordnung über den Warenverkehr bestraft Die Or nungsstrafbefugnisse (88 14, 15 der Verord : über den Warenverkehr) werden B Reichsbeauftragtes für Kleidung und verwandte Gebiete wahrgenommen.

88

JFnkrafttreten und Geltungsbereich (1) Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkünd in Kraft; sie gilt au in den eingegliederten Ostgebieten ind den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der HZivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be- segten Gebieten Kärntens und Krains.

(2) Gleichzeitig treten die Anordnung V1/43 sowie die da: P d S Ing L ‘heide von L (Leutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzoi

Nr. 54 vom 6. März 1943) außer Saft s E Berlin, den 23. Juli 1943.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann,

Anlage zu § 1

Verzeichnis der reparaturpflichtigen Waren

Als Waren im Sinne des § 1 der Anordnun IX/43 Rene ruht ae: N verwandte Gebiete bor eparaturpfli om 24, Zuli 1943 gelt Spinn- RoiMD dr J gelten folgende Spinn Männer- und Knaben-Oberbekleidung Frauen- und Môädchen-Oberbekleidung anner- und Knabenleibwäsche B und Mädchenleibwäsche e Aenng und -wäsche Männer- und Kna enkopfbekleidung Frauen- und Mädchenkopfbekleidung Berufs- und Sporthekleidung Wirk- und Strickwaren Krawatten Korsetts Mieder : Schirme Stickereien Schürzen Bett- und Haushaltswäsche Steppdecken.

Iichtamtliches Deutsches Reich

Am Am 30. 4. 1943/31, 5. 1943 in Millionen RAK Zahlungsverpflihtungen aus der Be- gebung von a) unverzinslichen Schaganweisungen N mitGegenwert und von Neichs- O 98 828,1 |104 391,5" b) unverzinslihen Schaßanweisungen Dit Gelees Tw 11,4 11,4 U HHGE DAHeeR S ea 7877,4| 8077,2 Betriebskredit beider Deutschen Neichs- E e 46 «il 8087|. 00A Summe der Zahlungsverpflihtungen 1107 610,6 |113 307,5 4 | Schaßanweisungen zum Zwecke von i Sicherheitsleistungen ... 123 11,3 Summe der s{chwebenden Schuld . [107 622,9 [113 318,8

IL. Betrag der ausstehenden Steuergutscheine

J Anleihestock-Steuergutscheine. . 54,6 51,4 2 | N. F. Steuergutscheine l. = 1154,2 Is 200 1176/9 1--1-174,7 I. Vetriebsanlageguthaben und Warenbeschaffungs- guthaben 1 Betriebsanlageguthaben .. .,, 587,6 589,5 2 | Warenbeschaffungsguthaben . . . 177,0 T5

Verkehrswesen

Verkehrsleistungen 'in den beseßten Ostgebieten Der Staatssekretär im Reichsverkehrsministerium Dr. Gan - genmüller bereiste jeyt die Ostgebiete und zeihnete im Rah- men eines Betriebsappells in der Generalverkehrsdirektion Osten wiederum mehrere Eisenbahner aus dem Front- und aus dem

Banden ebiet mit dem ihnen vom Führer wegen Tapferkeit und soldatishen Einsay verliehenen Eisernen Kreuz 11. Klasse bzw.

rrtegsverdienstfreuz I. Klasse mit Shwertern aus.

Um die eroberten Gebiete verkehrsmäßig zu erschließen und für en erforderlihen Nahshub zu sorgen, rückten die Eisenbahner als erste zivile Formation den Truppen nah. Der Unterschied wischen Militär- und Zivilverwaltung spiegelt sich auch im isenbahnwesen der beseßten Ostgebiete' wider. Jm Operations- Verei der Front schaffen und. kämpfen die feldgrauen Eisenbahner Unter der Befehlsgewalt der Wehrmacht; im rücckwärtigen Gebiet Lagegen verrihten ihre Kameraden in der blauen Uniform ihren Dienst nah den Weisungen der zuständigen Reichsverkehrsdirek-

E die von der eneralverkehrsdirefktion Osten gesteuert n.

Der gewaltige Raum des besetzten Ostens ist aufgeteilt in die ter Verkehrsdirektionen Riga, -Miñisk, Kiew und Dnjeprope- rowsk. Fm Donezbecken mit seiner differenzierten Wirtschaft ver-

Feldeisenbahn-Kommandos. Die Bewöältigung der Aufgaben im Osten erfordert ganz aifdere Maßstäbe als sie im Reiche gegeben sind. Die Betriebslänge der östlichen Verkehrsdirektionen beträgt im Durchschnitt 6000 km, im Reichsdurchschnitt dagegen nur rund 2500 km, Dementsprechend sind auch die von den Betriebsämtern zu UÜberwachenden Strecken riesig und haben eine Länge bis zu 1200 km im Gegensay zu knapp über 100 km im Réichsdurch- schnitt. Ueberträgt man die Entfernungen des Sitzes der Ver- zerödirektionen von der Zentrale in Warschau auf den inner- AEE Raum, so ergeben sich folgende interessante Vergleiche:

arshau—Riga bedeutet eine Reise von Berlin nach Freiburg Warschau—Minsk von Berlin nach Düsseldorf, Warschau—Kiew von Berlin nach Basel und Warschhau—Dnjepropetrowsk von Ber- lin nah Danzig. Dabei ist höchstens die halbe Reisegeshwindigkeit M s MELe zu n, Die ungeheueren räumlichen dér Belegsiatt, sten erfordern auch eine viel höhere Kopfzahl E der Wiederherstellung des Eisenbahnneves waren begreif- licherweise die Erfordernisse der Front vordringlih. Daneben laufen die dienstlichen Bedürfnisse der Reichsbahn, vor allem die Notwendigkeit „der Kohlenversorgung für die "Betriebszwecke ferner die Bedürfnisse der Kriegs- und Ernährungswirtschaft und [hließlih die der Behörden und des zivilen Verkehrs. Um den Anschluß an das deutshe Bahnneb sicherzustellen mußten die che- maligen Sowjetlinien von ihrex breiteren Spurweite auf die deutsche Normalspur umgespurt werden. _Die hierbei vollbrachten Arbeitsleistungen gehören für alle

Zeiten zu den größten Ruhmestaten unserer Eisenbahne J ste waren vielfach geradezu [WlaGtentscheidens Ein da Stammpersonal von 40 Köpfen hat es mit 10 000 Russen zuwege gebracht, bei minus 18 Grad Kälte und Schneestürmen bis zu 92 km täglich umzuspuren. Von der Gesfamtleistung der umge- [purten 30 000 km erhält man erst die richtige Vorstellung wenn man sich vergegenwärtigt, daß die Deutsche Reichsbahn in ihrem ur|sprunglichen Neu 78000 km hatte. Die Leistungsfähigkeit der umge|spurten Strecke wurde durch Erweiterungsbauten noch er- heblich verbessert, und zwar durch den Einbau von Weichen und Ueberholungsgleisen, die Errichtung von Lokomotivshuppen und Wassertürmen, die Verlegung von Hunderten von Kilometern neuer Rohrleitungen und die Neuschaffung einer Fülle von Maschinenanlagen. _So twourde das Streckennet, das die deutsche Ostfront verjorgt, immer dichter und zuverlässiger. An diesen Leistungen sind die Reichsverkehrsdirektionen mit ihrem eigenen o U IAN thnen beauftragten Firmen mit 40 v. H. rgantjatton Todt mit 30 v. H ide zusa 2 falls mit 30 v. 9 beteiligt D. und beide zusammen ebenfalls Von entscheidender Bedeutung für die Betriebssicherheit war auch der Ausbau der reihsetigenen Fernmeldeanlagen. Das Schwergewicht lag dabei auf der Verstärkung der Fernsprech- Fernschreib- und Morseänlagen, da sich der Funkvertehr wegen der Notwendigkeit der Geheimhaltung für die Zivecke der Reichs- bahn weniger eignet. Vor allem aber mußte ein leistungsfähiger

Lokomotiv- und Wagenpark herangeschafft werden. | : Alle diese Aufgaben waren nur zu meistern, weil der deutsche Eisenbahner jeine Pflicht im beseßten Ostgebiet mit vorbildlicher Treue und Einsaßbereitshaft erfüllt hat. Besonderes Lob ver- dient der deutsche Lokomotivführer, der Nacht für Nacht die dur Bandenanschläge gefährdeten Strecken befahren und selbst zur Waffe gegriffen hat, um den feindlihen Widerstand zu brechen,

wo er ihm entgegentrat. Bei der Verteidigung von Bahnhöfen, Flügelrad auf dem Kragenspiegel ein stilles Heldentum entfaltet, das allein die Größe des erreihten Erfolges gewährleistete. Wie Staatssekretär Dr. Ganzenmüller bei der Verleihung der Aus- zeihnungen betonte, ist die Verkehrslage troß des Luft- und Ban- denterrors auch in den besetzten Östgebieten flüssiger denn je. Die erhöhten Anforderungen dur die an der Ostfront neu ent- arantie Schlacht fönnen ohne Schwierigkeiten bewältigt werden. Die Reichsbahn besigt sogar noch einen erheblihen Spielrauni zu Mehrleistungen über den gegenwartigen Stand hinaus.

Kunst und Wissenschaft Spielplan der Berliner Staatsoper in der Zeit vom 25, Juli bis 6. August 1943 Staatsoper Untex den Linden

Sonntag, 25. Juli: Der Troubadour. Musikal, Leitung: Heger. Beginn: 18 Uhr. Ausverkausft.

Montag, 26. Juli: Geschlossen.

Dienstag, 27. Juli: Geschlossen.

Mittwoch, 28. Juli: Geschlof B

Donnerstag, 29, Fuli: Dex Troubadour. Murtsikal, Leitung:

2 Jäger. Beginn: 18 Uhr.

Greitag, 30. Fuli: Madame Butterfly. Musikal, Leitung: Schüler. Beginn: 174 Uhr. Sonnabend, 31. Juli: Figaros Hoch zeit. Musikal, Leitung:

_ Schüler. Beginn: 18% Uhr, :

Sonntag, 1. August: La Travigata. Musikal. Leitung: Schuler, Beginn: 1814 Uhr.. Ausverkauft. : i

Montag, 2. August: Geschlossen.

Dienstag, 3. August: Geschlossen.

Mittwoch, 4. August: Geschlossen.

Donnerstag, 5. August. Kein öffentlicher Verkauf. Rigoletto. Beginn: 1814 Uhr.

Freitag, 6. August: Kein öffentliher Verkauf. Tiefland.

Beginn: 1814 Uhr. Staatsoper am Königsplaßz Sonntag, 25. Zuli: G e f ch Lo E Montag, 26. Fuli: Kein öffentliher Verkauf. Tiefland. Be-

ginn: 1814 Uhr. Dienstag, 27. Juli: Kein öffentliher Verkauf. Rigoletto. Beginn: 1814 Uhr. E i Mittwoch, 28. Juli: Kein öffentlicher Verkauf. Tiefland.

Beginn: 1814 Uhr.

Donnerstag, 29, Fuli: Geschlof sen.

Freitag, 30, Juli: Geschl ossen.

Sonnabend, 31, Fuli: Gesch{chlossen.

Sonntag, 1, August: Geschlossen.

Montag, 2. August: Kein öffentlicher Verkauf. Figaros Hoh- zet. Beginnt 17% Uhr. , i

Dienstag, 3. August: Kein öffentlicher 18/4 Uhr.

Mittwoch, 4. August: Kein öffentlicher Verkauf. Beginn: 1814 Uhr.

Donnerstag, 5. August: Geschlossen.

Freitag, 6, August: Geschlossen.

Verkauf. Tos ca. Beginn:

Tiefl ad.

WirtscGaststeil

Selbständige Handwerker sozialversichert Kranken- und versicherung bei Fliegershäden-Einsagz

„Auf Veranlassung der Reichsgruppe Handwerk sind solche selb- ständigen Handwerker in den Schuß der geseßlihèn Krankenver- Miran etnbezogen worden, die im Sondereinsaß an der Be- ettigung von Fliegershäden arbeiten. Nachdem diesen Betriebs- inhabern vor einigen Monaten in weitem Umfange der Unfall- versicherungss{huß gegeben war, erhalten sie seit dem 1. Juni auch Krankenhilfe. Damit ist den berechtigten Versicherungs- und Ver- sorgungswünschen von Männern stattgegeben worden, die unter Einsaß von Gesundheit und Leben oft weit vom Sih ihres Be- triebes entfernt s{chwere kriegsnotwendige Arbeiten verrichten.

Die Einzelheiten sind in einem Abkommen zwischen dem Reichs- minister des Junern, dem , Reichsverband der Jnnungskranken- kassen und der Zitnungskrankenkasse des Baugewerkes in Berlin festgelegt. Während in der Regel die geseßliche Krankenversiche- rung nur die Gefolgschaftsmitglieder erfaßt, kommen jeßt auch den im Sondereinsaß tätigen selbständigen Handwerkern die Leistungen der Krankenversicherung zugute. Sie erhalten für 52 Wochen Krankenhilfe (Krankengeld, Hausgeld oder Taschengeld weitgehenden Heilmittelersaß, Sterbegeld). Der Anspruch beginnt mit der Abreise und endet eine Woche nah Beendigung des Ein- sayes. Die selbständigen Handwerker zahlen hierfür keine Bei- trage. Die Versicherung wird von der Fnnungskrankenkasse des Baugewerkes in Berlin durchgeführt. "Das Abkommen ist mit dem 1. Juni in Krast getreten, Die neue Regelung ist deshalb besonders bedeutsam und notwendig, weil in den vom Bomben- terror heimgesuchten Gebieten viele selbständige Meister oft unter shwierigsten Verhältnissen eingeseßt sind.

Unfall-

Wirtschaft des Auslandes

Die dänischen Braunkohlenvorkommen bei Söby Fündigkeit auf 7 bis 10 Mill. t geschäßt

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Kopenhagëén, 23. Fuli, Das vor kurzem entdeckte große Braun- fohlenvorfommen bei Söby dürfte nah sahverständigen Urteilen noch weit ertragreicher sein, als zuerst angenommen wurde. Man schäßt die Fündigkeit, die zunächst mit 5 bis 6 Mill. t veranschlagt wurde, nunmehr auf 7 bis 10 Mill t und hält die Möglichkeit [ur nicht ausgeschlossen, daß dieses. Braunkohlenvorkommen sich unter ciner Lehmschicht bis zur Westküste Jütlands erstreckt. Mit einer Entdeckung sind die Befürchtungen einer baldigen Erschöp- ung. der zur Zeit sehr stark ausgenußten Braunkohlenvorkommen es Landes für längere Zeit gegenstandslos geworden.

Der finnishe Außenhandel im ersten Halbjahr 1943

Helsinki, 23. Juli. Nach der Statistik des Zollamts betrug die Einfuhr in der ersten Fahreshälfte 1943 wertmäßig 6670,4 Mill. Fmk gegenüber 4848,4 Mill. Fmk in der gleihen Zeit des Vor- jahres und 4726,5 Mill, Fmk im ersten Halbjahr 1941. Fm Zuni 1943 sank der Wext der Wareneinfuhr von 1199,3 Mill, Fmk. im Vormonat auf 941,9 Mill. Fmk und machte im gleichen Monat des Vorjahres 1495,6 Mill. Fmk und im Juni 1941 894,5 Mill: Fmk aus. An erster Stelle der eingeführten Waren standen Eisen- und Eisenerzeugnisse, Maschinen und dergleichen.

__ Der Wert der Warenausfuhr, der in den ersten sechs Monaten im Fahre 1941 1937,7 Mill. Fmk betrug und 1942 in der gleichen Zeit. auf 2022,7 Mill. Fmk anstieg, erreihte in den ersten ses Monaten 1943 3635,2 Mill. Fmk. Fm Monat Juni 1943 lag au die Ausfuhr mit 6392 Mill. Fmk unter der des Vormonats, in dem sie 845,4 Mill. Fmk betrug. Jm Juni 1942 wies die Statistik eine Ausfuhr von 506,7 Mill. Fmk und 1941 eine solche von 336,3 Mill. Fmk. aus. An erster Stelle bei den Ausfuhr-

ehen die blauen Eisenbahner allein den Dienst ohne vorgelagerte

waren stehen Papier, Papiermasse, Holz und Pappe.

Günstige Gestaltung des slowakishen Geldmarktes

_ Preßburg, 23. Juli. Der slowakishe Geld- und Kapitalmarkt steht iveiter im Zeichen einer ruhigen und s\tetigen Entwicklung. Vor allem zeigen die Einkagen-bet den Geldanstalten eine langjam steigende Tendenz. Sie haben sich bis Ende Mai auf 7,6 Mrd. Ki. erhöht gegenüber 7,4 Mrd. Ks. im Vormonat und 6,8 Mrd. Kf. im Vergleihsmonat des Jahres 1942. Die Liquidität der einzelnen Geldinstitute hat sich dabei allerdings nicht einheitlich entwidckelt, was auch aus den Jahresabschlüssen der einzelnen Banken zu ersehen ist. Jm ganzen zeigt der slowakishe Geldmarkt ein ginstiges Vild, was für den Erfolg der vor kurzem aufgelegten 500-Mill.-Ks.-Anleihe von Bedeutung sein wird. Die Anleihe soll vor allem von den breiteren Schichten gezeichnet werden, insbesondere von jenen Kreisen, die gehortete Gelder besißen. Man schäßt die in dieser Weise angesammelten Beträge auf einige hundert Mill. Ks, die jeßt nußbringend in deu Wirtschafts- kreislauf eingeschaltet werden können. i

Der shweizerische Außenhandel im Juni und im ersten Halbjahr 1943

Dur 28, Jui Dié schweizerishe Einfuhr erreichte nach den bisher vorliegenden provijorishen Ziffern im Juni dieses Fahres einen Wert von 145,7 Mill. Fr. gegen 190,6 Mill. Fr. im Juni 1942 und gegen 184,1 Mill. Fr. im Mai 1943, Die Ausfuhr belief sih im Juni d. F. auf 156,6 Mill. Fr. gegen 128,5 Mill, im ent- sprechenden Vorjahresmonat und gegen 1289 im Mai 1943. Die Ausfuhr war also um 10,9 Mill. Fr. größer als die Einfuhr, der Juni zeigt also eine aktive Handelsbilanz, während die vorher- gehenden fünf Monate des Jahres 1943 den normalen Einfuhr- Uberschuß brachten. Auffallend ist die beträchhtlihe Abnahme der Einfuhr im Vergleich zum Vorjahres-Juni, die wertmäßig 44,9 Mill. Fr. ausmacht, aber auch mengenmäßig ist natürlich ein Jmportrückgang zu verzeihnen. Das Sinken der Einfuhr wird auf eine Verminderung der Lebensmittelimporte und der Betriebsstosfimporte zurückgeführt. Die Ausfuhr zeigt «bei er- höhten Wertziffern einen Rückgang der exportierten Mengen, eine Folge von Preiserhöhungen und von Verschiebungen in der Bu- jammensezung der ausgeführten Waren.

Die Einfuhr im ersten Halbjahr 1943 belief \ich auf 983,7 Mill. Fr. gegen 1049,2 Mill. Fr, in derx entsprehenden Zeitspánne des Vorjahres. Sie ist also beträchtlih gesunken, da man auch die Preissteigerung bei einem Vergleih berücksichtigen muß, Die Ausfuhr im ersten Halbjahr 1943 betrug 780,2 Mill. Fr. gegen 720,7: Mill. Fr. in den exsten sechs Monaten 1943,

Pläne zur Futensivierung der schweizerishen Exportwirtschaft

Zürich, 23. Juli. Jn der Generalversammlung der Schweize- rischen Zentrale für Handelsförderung in Zürich befürwortete der Präsident in seinem Eröffnungswort eine größere Zusammen- arbeit der Handelszentrale mit den s{chiweizeris{chen Vertretungen im Auslande zur Unterstüßung des Exports. Der Jahresbericht erwahnt besonders die Hilfe, die die Handelsagenturen der Zen- trale im Auslande den schweizerishen Exvorteuren bei der Ab- wicklung von Geschäften angedeihen ließen. Daneben sei.es un- bedingt notwendig, jeßt {hon Vorbereitungen zu treffen, um nach Abschluß des Krieges alle Möglichkeiten für den \{chweizerischen Export voll ausnußen zu können. Zu diesem Zweck sollen ver- schiedenen diplomatishen Missionen besondere Handelsorganti- jationen angeschlossen werden. |

Gewaltige Fortschritte des Wiederaufbaues in Hongkong Ausfuhrhafen und Versorger der benachbarten Gebiete Schanghai, 23. Fuli. Der Wiederaufbau in Centralpreß. meldet, in den leßten eineinhalb Fortschritte gemacht.

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