1943 / 183 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 183 vom 9. August 1943. S. 2

Anordnung über die Eingliederung -des Bezirks Zi in die Verteilungsstelle Ostpreußen für Bausteine un vom ‘2. Februar 1943 (Reichsanz. Nx, 26 vom 2, Februar 1943). 7

Betrlin, den 4. August 1943. E R

Der Reichswirtschaftsminister, Jn Vextretung: Dr. Landfried.

Bekanntmachung ' Das Vermögen der nachstehend aufgeführten Personen, denen die Protektoratsangehörigkeit aberkannt worden ist, wird gemäß § 2 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigfkeit des Protektorates Böhmen und Mähren vom 3, Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 1997) in der Fassung der Verordnung vom 19, September 1942 (RGBl. 1 S, 558) für verfallen erklärt, (Siehe Bekanntmachung ‘im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 29/42.) + 1. Ch mel, Josef, geb. 25. 8. 1895 in Auspiß/Mähren, 2 Glesinger, Siegmund, geb. 6. 12. 1863 in Poln, Ostrau, Oberlandratsbezixk Mähr.-Ostrau, ; O 3. Glesinger, geb. Funk, Maria, geb, 28, 10. 1886 in Köln, , Fsakovicz, Margarete Edith, geb. 22, 10. 1907 in Wien, . JFsakovicz, Emil, geb. 17. 2, 1871 in Brünn, . Ky bal, Vlastimil, geb. 30. 5, 1880 in Tschernochov/ Böhmen, « i 7. Ky bal, geb, Saenzy Aguillar, Anna, geb. 24. 9, 1882 in Chihnahna/Mexiko, . Ky bal, Miliè, geb, 21. 6. 1914 in Prag, . Ky bal, Dalimil, geb, 18, 6. 1916 in Prag, . Man dl, Ernst, geb. 22. 2. 1897 in Brünn, . Man dl, geb. Grushhka, Hermine, geb, 20. 1, 1911 in Metsch bei Troppau, i 2, Obrdlik, Anton, geb. 25. 4. 1905 in Wessely a. d. March, . Obrvrdlik, geb. Blaha, Sonja, geb. 12. 3. 1914 in Neustadtl, ONTDITE, Péter, hausen, Bez. Penizek,; Wien, . Penizek, Dorothea, geb. 2. 7. 1929 in Wien, 8. Platschek’ Ruth, geb. 27. 12. 1922 in Pren . Sabl, Hans-Fohann, geb. 25, 11, 1890 in Gr. Seelo- wiß, 20, Sa bl, geb. Weiner, Margarete, geb. 10. 4. 1893 in Brünn, 21, Sa bl, Friy Max, geb. 19. 4, 1921 in Wien, 22. Saborsky, geb, Bondy, Therese; geb. 28. 1. 1855 ‘in Prag, 23. Skall, Friedrich, geb. 4. 6. 1892 in Prag, 24. Sk all, geb. Bersak, Lucia, geb. 25. 11. 1897 i . Sh molka, Franz, geb. 20. 12. 1894 in Praÿ, 26. Steiner, Rudolf, geb. 8. 2. 1869 in Eger, 27. Steiner, geb. Sabel, Katherina, geb. 30. 6. 1891 in Gyula/Ungarn, : i I. Stern, Rudolf, geb. 18. 2. 1902 in Zdounek/Mähren, 29. Stern, geb. :Rauchwexrger, : Rudolfine, geb, -31;-10. 1901’ in Putilla/Rumänien, (f 30,-Wagne v, Elsæ,.-geb. 16.:41::1882in Brünn, 31. Weinmann, Edith, geb. 4. 12. 1899 in Magdeburg. Prag, den 7. August 1943. : i Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren. J. A.: Dr. Weinmann, 44-Standartenführer.

Daniella, geb. 1. 12, 1938 in Brünn, Maximilian, geb. 13. 12, 1883 in Mühl« Tabor, Protektorat B. u. M.,

geb. Zllner, Paula, geb. 19. 2. 1896 in

Wien,

25

Bekanntmachung Das gesamte im Sudetengau befindlihe Vermögen der Jüdinnen Henriette Sara Schiller geb. Heller, geb, am- 3, 12. 1865 in Peklov, Krs. Unhost, früher wohnhaft in Saaz, Reinhard-Heydrich-Play Nr, 1017, jeßt * unbekannten Aufenthaltes, und Helene Sara Sch ill erx geb. Glaser, geb. am 5. 8. 1894 in Laun, früher wohnhaft in Oberleutensdorf, Straße der ZA 530, jeßt unbekannten Aufenthältes, (vird hiermit auf Grund der §§ 1, 3- und 4 der Verordnung uber die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten. vom 12. Mai 1939 NH(OBl, T S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des. Reichs- ministers des Junern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 11] Wi/Jd Nr. 7126/39 zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen. Karlsbad, den 5. August 1943, Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistélle Karlsbad.

Bekanutmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom 26, Mai 1933 RGBl. I S. 293 in Verbindung mit dem Gesey über die Einziehung volfs- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 R(GBl. 1 S. 479 wird in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und. Reichskanzlers über die Verwertung des ein- gezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29, Mai 1941 RSBL. T S. 303, das gesamte Vermögen des Josef Js\rael Rosenthal, geb. am 26. 6, 1865 in Michelbach, LK, Crails- heim, zuleßt wohnhaft in Regensburg, Prüfeningerstraße 86, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Hegensburg, am 5. August 1943,

Beheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Regensburg.

Popp,

Bekanntmachung Auf Grund der §8 1, 3 und 4 dex Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Fn- nern vom 12. Juli 1939 Ia 1594/39/3810 und des Feichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 ITT Wi/Jd, 7126/39 wird das gesamte bewegliche und un- beweglihe Vermögen v 1, der Adele Sara Rindler geb. Grünbaum, geb. 9. 7. 1886 zu Karlsbad, früher wohnhaft Prag I., Kralod- vorsfa 1, i 2. des Emanuel Zsrael Bergmann, geb. 7, 8. 1878 zu Podmoklan und dessen Ebefcau Kamilla Sara geb. Stein,

enau | tegel |

‘hiermit ‘zugunsten dèês Deut

» geb, 10. 3, 1889 zu Böhm. Brod, beide früher wohnhaft 4 -

in Trauténau, i i , des Dr. Mag F rael Mayer, geb. 7. 3. 1881 zu Ulm und dessen Ehefrau Elifagheth Sara geb. Mayer, geb, 30. 11, 1888 zu Um und deren Kinder Hildegard Sara Mayer geb. 23. 10, 1913 zu Berlin, und Albert Jsrael Mayer geb. 13. 6. 1917 zu Berlin, sämtlich früher wohnhaft in Aussig, E E 4. des Heinz Fsrael R o d e frühèr Rindskopf, geb, 2, 3, 1896 zu Turn, früher wohnhaft in Tepliz-Schönau, chen Reichs eingezogen. Reichenberg, den 5. August 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg, Schröder,

Anordnung Nr. 145

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs- stelle Maschinenbau über die Vereinheitlihung von Drueklust- werkzeugen für die Eisen- und Metallbearbeitung Vom 27. Juli 1943 Auf Vorschlag des Sonderausshusses Maschinen und Ein- richtungen sür den Bergbau im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und * Munition wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGBl, 1 S. 686) in Ver- indung mit_der- Verordnung über die Bewirtschaftung von Maschinen und Apparaten vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr, 235 vom 7, Oktober 1942) mit Zustimmung des Reichswirtschaft8ministers an- geordnet: 8.1

Die folgenden Druckluftwerkzeuge sind von ‘den - einzelnen T nur noch in den nachstehenden Ausführungen und rößen herzustellen:

A. Drehende Drudckluftwerkzeuge

1. Rechtslaufende Drehkolben maschinen i a) mit Bohrfutter für Bohrdurchmesser bis 13 mm: in 5 Gêößen, davon ‘je eine Größe bis 4, 6, 8, 10 und 13 mm Bohrdurchmesser. Die - Bohrmaschinen bis 13 mm Bohrdurchmesser fonnen auch mit Bohrhülse für Morsekegel 1 her- gestellt werden; b) mit Bohrhülse für Morsekegel 1 bis 5 durchmesser von 15 bis 80 mm: in 5 Leistungsgrößen, davon je eine Größe bis 1, 1,5, 2, 2,5 und 4 PS an der Bohrspindel. Fede dieser ‘Maschinen kann mit drei verschiedenen Borgelegen zur Erreichung der günstigsten Drehzahl Cusgerüstet werden, .UmfkehrbareDrehkolben-Bohrmaschinen [a E t M A RE : mit Bohrhülse für Morsekegel 1 bis 5 für Bohr- durhmesser von 15 bis 80 mm sowie zum Schneiden von Gewinden, zum Aufxreiben von Bohrlöchern und um Aufwalzen von-Rvhren: nt 5 Leistungsgrößen, davon je eine Größe bis 1, "1,56 2, 2,5 untd 4 ÞS an der Bohrspindek. Jede dieser Maschinen kann mit drei verschiedenen Vorgélegen zux Erreichung dex günstigsten Drehzahl ausgerüstet werden, , Rechtslaufende Drehkolben-Edckenbohr- maschinen a) mit Bohrfutter für Bohrdurhmesser bis 13 mm: in 4 Größen, davon je eine Größe bis 4, 6, 8 und 13 mm Bohrdurchmesser; b) mit Bohrhülse für Morsekegel 1 bis 5 für Bohr- durhmesser von 15 bis 80 mm: in 5 Leistungsgrößen, davon je. eine Größe bis 1, 1,5, 2, 2,5 und 4 ÞPS an“der Bohrspindel. .Umkehrbare Drehkolben - Eckenbohx- maschinen für Rechts- und Linkslauf mit Bohrhülse für Morsekegel 1- bis 5 für Bohr- durhmesser von 15 bis 80 mm sowie zum Schneiden von Gewinden, zum Aufreiben von Bohrlöchern und zum Aufwalzen von Rohren, und in 3 Leistungs- größen, davon je eine Größe bis 1,5, 2 und 4 ÞPS an der Bohrspindel. . Drehkolben-Schleifmaschinen, mit M A bis 200 mm Durchmesser: : in 8 Größen, davon je eine Größe mit Schleif- _\cheiben-Durchmesser bis 30, 40, 60, 80, 100, 125, 150 und 200 mm. Sämtliche Größen sind nur [mit versehen. B. Schlagende Druckluftwerkzeuge „Schwere Niethämmer zum Schlagen von Stahl- und Eisennieten von 22 bis 43 mm Nietschaft-Durch- messer in 4 Größen für Döpperschäfte 31 X 70, DIN 7252, Ausgabe Fanuar 1942. i . Mittlere Niethämmer zum Schlagen von Stahl- und Eisennieten bis 19 mm Nietschaft-Durhmesser in 1 Größe 7 für Döpperschäfte 23 K 65, DIN 7252, Ausgabe Aae ; Leichte Niethämmer zum Schlagen von Stahl- und Eisennieten, warm bis 16 mm, kalt bis 8 ram Nietschaft-Durchmesser: / ux Döpperschäfte 17,5 X 60 mm Nenngröße *) oder 0 X60, DIN 7252, Ausgabe Fanuar 1942. . Waggon-Niethämmer (Kurzhub-Niethämmer) un Schlagen von Stahl- und Eisennieten his 22 mm ietschaft-Durchmesser in 1 Größe für Döpperschäfte 31 X 40 mm, DIN 7252, Ausgabe Januar 1942,

+ Bohr-

für Bohr-

geradem Griff zu

Mit Seitengriff versehen ist dieser Hammer als Eck-

._niethammer zu verwenden, *) Der Zusaß Benngro in dieser Anordnung bedeutet, daß bei runden Schästen der Durchmesser, bei Sechs quilwaiten *die Schlüsselweite noch nicht genau festgelegt sind und daher bis auf

weiteres mit kleinen Abweichungen von den angegebenen Maßen"

ausgeführt werden können.

5 Spantén-Niethämmer zum Schlagen von Stahl. und Eisennieten bis etwa 25 mm Nietschaft-Durchmesser in 1 Größe : für Döpperschäfte 31 X 70 mm, DIN 7252, Ausgabe Januar 1942. á

Stehbolzen-Aufdornhämmer für Wandsteh- bolzen und für Decenstehbolzen je 1 Größe ; für Werkzeugschäfte 23 X 65 mm, DIN 7252, Aus- gabe Januar 1942,

, Entnietungshämmer zum Abschlagen von Niet-

köpfen - iy )

in 2 Größen, und zwar:

einen hweren Hammer für Werkzeuge mit Schaft, 40 X 110 mm Nenngröße (angenaherte Größe, bisher nicht genormt),

einen leichten Hammer für Werkzeuge mit Schaft, As 70 mm, DIN Berg 376, Ausgabe Oktober 1937, ]

. Leichtmetall-Niethämmer zum Schlagen von Leichtmetall-Nieten bis 8 mm Nietschaft-Durchmesser *) in 4 Größen, und zwar 3, 4, 6 und 8 mm Niet- _-schaft-Durchmesser :

für Döpperschäfte 10x 36 mm Nenngröße,

14 X-50 mm Nenngröße, .

17,5 X60 mm Nenngröße. \

‘Die Hämmer können mit Griff oder Haube ver- sehen werden. /

, Leihtmetall-Eckniethämmer zum '‘Schlagen

von Leichtmetall-Nieten bis 8 mm Nietschaft-Durchmesser in 2 Größen

für Döpperschäfte

S

10 X 22 mm Nenngröße, 14 x 25 mm Nenngröße.

. Langhubhämmer zum Schlagen von Leichtmetall- Nieten bis'8 mm Nietschaft-Durchmesser in 2 Größen 168 ' für Döpperschäfte 14 X 50 mm Nenngröße, ; 17,5 X60 mm, DIN 7202, Apys- : gabe Januar 1942,

, Einshlag-Niethämmer zum Sclagen von

Leichtmetall-Nieten bis 4 mm Nietschaft-Durchmesser in 2 Größen i für Döpperschaft 12 X 40 mm Nenngröße.

. Schlag-Nietmaschinen [ee den Leichtmetallbau um Schlagen von Leichtmetall-Nieten bis 8 mm Niet- [@&ft-Surtimessen : ;

in 2 Größen, davon je eine für Döpperschäfte 6 X 10 mm Nenngröße, i 8 X 15-mm-« Nenngröße.

. Schwere Meißelhämmer für Meißel-, Stemm-

und Gußpußarbeiten in 6 Größen *

10 X 17 mm Renngröhe

für Meihelschäste 17,560, Ausführung A und B, |

DIN-7252, Ausgabe Januar 1942,

20x60, Ausführung A und B, DIN 7252, Ausgabe

Januar 1942, ““öntsch, Sechsfkantckx60 mm, | für Döpperschaft 20X60 mm, DIN 7252, Ausgabe TFanuar 1942,

Die {weren Meißelhämmer .sind-auch zu verwenden

als leichte Niethämmer zum Schlagen von Stahl- | und Eisennieten, :

warm bis 16 mm, falt bis 8 mm Nietschaft-Durch-

messer,

für Döpperschaft 17,560 mm, DIN 7252, Ausgabe «Fanuar 1942,

oder 20x60 mm, DIN 7252, Ausgabe Fanuar 1942.

. Leichte Meißelhämmer für leihte “Meißel-, Stemm- und Gußpugarbeiten

in 2 Größen |

für Meißelschäfte 15X55, Ausführung A“ und B DIN 7252, Ausgabe Januar 1942, e

für Döpperschaft 14X50 mm Nenngröße.

. Niet-Gegenhalterx für Stahl- und Eisennieten von 16 bis 43 mw Nietschaft-Durchmesser

in 3 Größen, i :

davon 2 für Döpperschaft 31X70 mm, DIN 7252, Ausgabe Fanuar 1942,

und 1 für Döpperschaft 2365 mm, DIN 7252, Aus- gabe Januar 1942,

. Abklo pfer für Kesselstein, Rost, Farbe usw. in 1 Größe. | , Stampfer für leichte bis schwerste Stampfarbeiten

n Größen für Stampfshuhe mit Morsekegel 2,

avon:

1 Größe als Bankstampfer mit in der Haube ein- N Hebeleinlaßventil; wahlweise auch für

tampfschuhe mit Morsekegel 1,

2 Größen mit Verlängerungsrohr und Hebeleinlaß- ventil; davon größter Stampfer wahlweise auch für -Stampfschuhe mit Morsekegel 3. -

. Kexnausstoßhämmer zum Entfernen von Kernen aus Gußstücen ; in 1 Größe ' ; für Werkzeugschaft 25X75, DIN Berg 376, Ausgabe Oktober 1937, : Sechskant 22X75 mm Nenngröße, Entkupplungshämmer“' in 1 Größe. R Vibratoren (Formkasten-Klopfer) in 2 Größen. §2 j

Für die in § 1B Ziffer 1, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 17 und 20 aufgeführten h lagenden Druckluftwerkzeuge ist un- verzüglich eine weitge zuführen.

19. 20.

i 83 Für sämtliche in dieser Anordnung aufgeführten Druck- [uftwerkzeuge gilt ein Betriebsdruck von 6 atü. :

*) Für das Schlagen von Leichtmetall-Nieten mit mehr als 8 mm Durchmesser kominien“ {were und leihte Meißelhämmer (Ziffern 13 und 14) in Betxacht.

4

} zugeben. Aufträge, die sich bei | nun / bereits Vormaterial vorhanden ist, das für andere kricgss-.

| den §8 10, 12 bis 15 der

end gleiche Ausführungsform herbei-

8 4

Den Herstellern der - in dieser Anordnung aufagefü Druckluftwerkzeugarten geht einzeln die Weisung, u Hr Typen ‘sie künftig noch bauen dürfen, j Fertigungsbetriebe, die die Herstellung der im - geführten drehenden und schlagenden Deudluftwerlteune ie bisher nit gebauten Größen oder als neues Aufgaben= ebiet enen beabsichtigen, bedürfen hierzu der be- sonderen 3enehmigung. Anträge auf Herstellungsertaubnis sind an den P i via Drudckluftwerkzeuge, Berlin- Charlottenburg 9, Lindenallee 15, zu richten,

85 Ersaßteile für niht mehr zugelassene Ausführungen und Größen dürfen noch zwei Fahre, Zylinder (Gehäuse) und

Griffe nux nohch ein Fahr nach Jnkrafttreten di u nung hergestellt werden, Ÿ J j fttreten dieser Anord §6

Die Hersteller haben die Aufttäge auf Druckluftwerkzeuge die sie niht mehr herstellen dürfen, dem dÁufiragdeber ivie tustrage, i JZnkrafttreten dieser Anord- bereits in Werkstattfertigung befinden oder für die

wichtige Zwecke nicht verwendet werden kann, dürfen noch 87

Die Hersteller sind verpflichtet, dex Geschäftsführung der Fachgruppe Druckluft- und" Vanilen-Andite ahr Lhar-

W ausgeliefert werden.

| lottenburg 9, Lindenallee 15, Auskunft zu erteilen, Einsicht

in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betrieböbesihtigungen e) p A forderliche Prüfungen zu gestatten. ; | §8

Jn besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften der Anordnung zugelassen werdet. Anträge

auf Ausnahmegenehmigung sind an den Arbeitsaus\{u Druckluftwerkzeuge zu ribien. Qu

S9 :

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah

erordnung über den Warenverkehr

bestraft. i “€10

Diese Anordnung tritt am Tage nah der Verkündung in

Kraft. Sie gilt auch in den éingegliederten Ostgebieten. und

den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie

| mit Zustimmung der zuständigen Chefs der Zivilverwal- | tung Regen auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem-

burg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. Gleichzeitig" tritt hiermit meine Anordnung Nr. 95 zur Vereinheitlihung von drehenden Druckluftwerkzeugen für die Eisen- und Metallbearbeitung vom 10. November 1942, ver- vffentlicht im Deutschen Reichs- und Preußischen Staats- anzeiger Nr. 269 vdm 10, November 1942, außer Kraft. - Berlin, den 27. Juli 1943. : Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau.“ * Karl Lange, Sl Í Leiter des Hauptaus\husses Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition.

Anorduung Nr. 146

des Bevollmächtigten für die Vaschinenproduktion als Reichs- stelle Maschinenbau zur Einschränkurig der Konstruktions-, Modell- und Fertigungsarbeiten für Aufbereitungs- und Baustoffmaschinen sowie Hartzerkleinerungsmaschinen Tir Art

Vom 27. Juli 1943 D

Auf Vorschlag des Sonderaus\chusses Maschinen und Ein- rihtungen für den Bergbau und des Sonderausschusses Ma- schinen für die Bauwirtschaft ‘im Hauptausshuß Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBL, [ S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung von Maschinen und Apparaten vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichs8anz. und Preuß, Stäatsanz. Nr. 235 vom 7. Oktober 1942) mit

Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet;

f 8 1 Maschinen, und Apparate für die Aufbereitung von Kohle, Koks, Torf, Erzen und anderen Mineralien, von Baustoffen, wie Zement, Kalk, Gips und sonstigen Mörtelstoffen, für die

YHerstellung von Ziegeln, Kalksand-, Beton- und Natursteinen

sowie solche, die zur Herstellung von Keramikerzeugnissen aller Art, ferner für die allgemeine“ Hartzerkleinerungsindustrie (chemische Fndustrie, Erdfarbenerzeugung, Kohlenstauberzeu- gung, dagegen nicht Weichmüllerei) benötigt werden, dürfen

nux von den bisherigen Herstellern, und nur in von ihnen selbst schon ausgeführten Konstruktionen von geringfügi- -

gen Aenderungen und Anpassungen abgesehen hergestellt werden, G 82

Neukonstruktionen dürfen ohne ausdrückliche Genehmigun

Fnicht in Angriff genommen werden. Die Genehmigung wir

ur erteilt, wenn wichtige wirtschaftliche Belange das er- fordern.

Entsprethende Anträge sind je nah Zuständigkeit an den Sond Mk Maschinen und Einrichtungen ftr den Berg- bau, Berlin W 35, Tiergartenstraße 35, oder den Sonder- aus\chuß Maschinen für die Bauwirtschaft, Berlin W 50, Marburger Straße 3, zu richten.“ i

Nicht hierunter fallen Neukonstruktionen, die zur Ratio- Nalisierung, Typisierung und Normung angeordnet oder zur E Ougeung onstiger behördliher Vorschriften notmendig ind,

S3 G

Falls bei den Firmen Aufträge vorliegen, deren Ausfüh- ung Neukonstruktionen größeren Umfanges erfordern, ist mit dem Besteller zu verhandeln, ob an Stelle der bèstellten Aus- ührung nicht eine solche treten kann, für welche die Zeich- ungen und Modelle vorhanden sind. Führen derartige Ver- andlungen nicht zum Ziele, ist der Fall dem zuständigen Sonderausschuß zwecks Entscheidung zu melden,

melden.

-“ \,

: 84 Die Me R gilt auch für Betriebe und Konstruktions- büros, die organi atorish der Facgruppe Aufbereitungs- und Baumaschinen der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau nicht an- geschlossen \ind, 85

_Herstellex und Konstruktionsbüros sind der Geschäfts- führung der Fachgruppe Aufbereitungs- und Baumaschinen zur Ausfunfterteilung, zur Einsichtgewährung in die Ge- O einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und lichen Prüfungen verpflichtet, , d 6 Zuwiderhandlungen gegen diese E werden nach e

den §5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver- kehr bestraft. ; :

. S 7 Diese Anordnung tritt am Tage nah der Verkündung in

Kraft, Sie gilt auch in den eiñgegliederten Ostgebieten und

den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxém- burg und. im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains,

Berlin, den 27. Juli 1943. Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. Karl Lange, ___ Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition,

Anordnung Nr, 147 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstell€ Maschinenbau über die Herstellung von Großkältemaschinenanlagen

Vom 28, Juli 1943.

Auf Vorschlag des Sonderausschusses Kompressoren und Pumpen im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition wird auf Grund der Ver- ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGBLl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung von Maschinen und Apparaten vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr, 235 vom 7, Oktober 1942) mit Zu-

stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§1 Großkälteverdichter und kältetechnische Apparate einschließlich Schiffs- und Absorptions-Kälteanlagen mit einer Leistung von mehr als 20 000 kea1l/h (Nkeal gemessen bei 10° Ver- dampfungstemperatur und + 25° Verflüssigungstemperatur) dürfen nur noh von Herstellerbetrieben,- die dazu cine aus- drücklihe Genehmigung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau erhalten d und nur in den für sie genehmigten Leistungsbereichen ergestellt odex zusammengebäut werden. 82

| “Die Herstellung nachstehender Erzeugnisse ist. verboten:

a) liegende Kälteverdichtex ‘bis zu. einer Leistung von 200 000 Nkca/h, ( !

b) liegende Doppelverdichter für Kälteanlagen, d. h, liegende Einkurbel-Verdicht mit gegenüberliegenden Zylindern,

c) Grundplatten aus Gußeisen oder Stahl für liegende oder stehendé Kälteverdichter, die dem gemeinsamen Aufbau von Verdichter, Antriebsnmotor und Vexrflüssiger oder von zweien dieser Teile dienen; ausgenommen sind Grund-

Platten für Schiffskälteanlagen,

d) Kalteanlagen des § 1, die mit anderen Kältemitteln als Ammoniak arbeiten; ausgenommen sind Kälteanlagen mit tieferen Verdampfungstemperaturen als 60° C, Schiffs-Kälteanlagen, Kälteanlagen für Sonderzwecke der A Jndustrie, Klimaanlagen und E anzei

âlteanlagen, e

e) Doppelrohrverflüssiger mit Ausnahme der Doppelrohr-

verflüssiger für Kohlensäure-Kälteanlagen, soweit solche

unter d) noh zugelassen sind,

f) Rohrschlangenverdampfer zur Flüssigkeitskühlung mit Ausnahme von Kohlensäure-Verdampfery und Süß- wasserkühlern, die mit Eisansaß arbeiten sollen, und Ver- dampfern von Absorptionskältemaschinen,

g) Geräte zur Bestimmung der jeweiligen Kälteleistung, in denen die Menge des umlaufenden Kältemittels ge- messen wird; ausgenommen sind solche Geräte für Ab- sorptions-Kälteanlagen,

h) Anlagen zur Herstellung von Klareis oder Kristalleis.

L 8 3

Bei Steilrohrverdampfern oder Steilrohrverflüssigern darunter sind Verdampfer und Verflüssiger, gebildet aus min- destens je zwei waagerechten oder annähernd waagerechten Rohrèn und mehreren zwischen ihnen angeordneten senkrechten oder annähernd senkrechten Rohren, zu verstehen darf der Abstand der Mitten der beiden waagerechten Röhre nicht weniger“ als 1500 mm betragen. Ausnahmen sind zulässig für Verdampfer von Eisgenerxatoren und solche Verdampfer, bei denen die Vlübanidfutatelkpeialue regelmäßig unter _— 15° C liegt.

A 00

Vorliegende Aufträge auf Großkältemaschinen und kälte- technische Apparate, deren L ung gemaß § 1 nicht ge- nehmigt ist, dürfen noch ausgeführt werden, wenn das hier- für. erforderlihe Material \sih beim Hersteller befindet oder bei dessen Unterlieferanten vorgearbeitet "ist.

Mit Zustimmung ‘des Vorsißers des Statistischen -Zentral- ausschusses sind Art und Zahl der aus solchem Material noch herzustellenden Maschinen und Apparate und die noch an- nähernd erforderliche Arbeitszeit in Arbeitsstunden dem Sonderaus\chuß Kompressoren und Pumpen, Berkin-Char- lottenburg 9, Lindenallee 15, bis 15, September 1943 zu

j ' 5 Die Herstellung von Ersaßteilen und die Ausführung von Reparaturen bleiben von der Anordnung unberührt.

j 86 j Die Betriebe sind verpflichtet, der Geschäftsführung det GeBInen Drudckluft- und Pu E T der Wirtschafts- gruppe Maschinenbau, Berlin-Charlottenburg 9, Linden-

Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforder-

. (Werbetonfilm).

E E R E EC E ee S Te Nd. Staatsanzeiger Nr. 183 vom 9. Augufi 1943. e. 3

allee 15, Auskunft ju erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einshlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betrtiebsbesichtigungen und etwa erforderlihe Prüfungen zu gestatten, g /

T

Jn besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Der- artige Anträge sind an den Sonderausshuß Kompressoren und Pumpen zu richten.

G6

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den a 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft,

. §9

Diese Anordnung tritt am Tage nah der Verkündung in Kraft, Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit i des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung Ao auc im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 28, Juli 1943. Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau Karl Lange

Leiter des Hauptaus\chusses Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition.

Bekanntmachung betreffend Zulassungskarten Folgende Zulassungskarten sind ungültig:

Prüf-Nr. 45 047 vom 24. 3. 1937 „Ein jeder glaubt ans Glück“ (Werbetonfilm). Verfalltag: 29. 5. 1943. Gültig nur Nr. 45 047 vom 24, 3. 1937 mit Ausfertigungsdatum vom 5. 5. 1943.

Prüf-Nr. 58 916 vom 27. 4. 1943 „F. H. D. Mädel“. Ver- falltag: 3. 6. 1943. Gültig nur Nr. 58 916 vom*27. 4. 1943 mit Vermerk vom 17. 5, 1943.

Prüf.-Nr. 58 695 vom 5, 3. 1943 „Geburt aus dem Feuer“ Verfalltag: 3. 6, 1943, Gültig nur Nr. 58 695 vom 5. 3, 1943 mit Ausfertigungsdatum vom 20, 5, 1943.

Prüf.-Nx. 58 569 vom 9. 2. 1943 „Altes Herz. wird wieder jung“. Verfalltag: 10, 6. 1943. Gültig nur Nr. 59 020 vom 27. 5. 1943. :

Prüf-Nr.- 50 697 vom 16. 2, 1939 „Das NS Fliegerkorps auf dem Reichsparteitag 1938 (Schmalfilm).' Verfalltag: 12, 6, 1943, Gültig nux Nr. 58483 vom 28, 5. 1943.

Prüf-Nr. 47 201 vom 30. 12, 1937 „Bei den Glasmachern im bayerischen Wald“, Verfalltag: 17. 6. 1943, Gültig nur Nr. 58 941 vom 31. 5, 1943.

Prüf-Nr. 46 892 vom 25. 11. 1937 „Um das Blaue Band der Schiene“. Verfalltag: 21. 6. 1943. Gültig nur Nr. 59 035 vom 4. 6, 1943.

Prüf-Nr. 52616 vom 7. 11. 1939 „30 000 Kilometer Alleinflug“ (Schmalfilm). Verfalltag: 21. 6, 1943, Gültig nux Nr, 59 046 vom 4, 6, 1943. a

Prüf-Nr. 52 617 vom 3. 11. 1939 „D-Fros fliegt nah Siam“ (Schmalsfilm) (Farbenfilm). Verfalltag:. 21. 6.1943. Gültig nur Nr. 59 047 ‘voni 4, 6, 1943. sie

Prüf-Nr.:-50:386: vom 17, 1, 1939 „Edelkggen“. Verfall- tag: 12. 5.1943. Gültig nur Nr. 58 831 vont 27. 4. 1943.

Prüf-Nx. 57/229 voi 21. 5. 1942 „Vom Schlehenspinner und Kaisermantel“. Verfalltag: 22. 6. 1948. Gültig nur Nr. 59 055 vom 7. 6, 1943. A

Prüf-Nr. 58 609 vom 16. 2. 1943 „Operationsshwester „Charlotte“, Verfalltag: 26. 6. 1943. Gültig nux Nr. 59 072 vom 11. 6. 1943.

Prüf-Nr. 52 923 vom 30. 1. 1940 „Arbeiter heute“, Ver- falltag: 17. 6. 1943, Gültig nur Nx. 58 291 vom 31. 5, 1943.

Prüf-Nr. 58 674 vom 3. 3. 1943 „Münchhausen“ (Farben- film). Verfalltag: 3. 7. 1943. Gültig nur Nr. 59075 vom 17. 6. 1943.

Prüf-Nr. 58 417 vom 19. 1. 1943 „Ein Mann geht dur die Stadt“ (Werbetonfilm). Verfalltag:“ 7. 7. 1943. Gültig nur Nr. 58 417 vom 19, 1. 1943 mit neuem Haupttitel: „Ver- einte Kraft rastlos schafft“ (Werbetonfilm) und Vermerk vom 24. 6. 1943. i

Prüf-Nr. 40 497 vom 28. 10. 1935 „Das Erbe“. Verfall- tag: 8. 7, 1943. Gültig nur Nr. 59087 vom 22. 6. 1943.

Prüf-Nr. 57371 vom 4. 7,.1942 „Das Schutgitter“ (Werbetonfilm). Verfalltag: 8, 7. 1943. Eültig nur Nr. 59 085 vom 22. 6, 1943, j

Prüf-Nr. 57 321 vom 17, 6. 1942 „Remhbrandt“. Verfall- tag: 15, 7, 1943, Gültig nur Nr, 57 321 vom 17, 6. 1942 mit Ausfertigungsdatum vom 25, 6, 1943,

Prüf-Nr. 37 499 vom 22, 9, 1942 „Fronttheater“ mit Ausfertigungsdatum vom 12, 10, 1942, Yerfalltag: 15, 7. 1943. ültig nux Nx. 57 499 vom 22. 9,1942 . mit Aus- fertigungsdatum vom 12. 10. 1942 und Vermerk vom 25. 6. 1943.

Prüf-Nr. 58 938 vom 30. 4, 1943 „Titanic“. Verfalltag: 15, 7, 1943. Gültig nur Nr. 58938 vom 30. 4, 1943 mit Vermerk vom 25, 6, 1943.

Prüf-Nr. 57 502 vom 21. 8, 1942, Wien 1910“. Verfall- tag: 15, 7. 1943. Gültig nux Nr, 57 502 vom 21, 8. 1942 mit Ausfertigungsdatum vom 25. 6. 1943,

Prüf-Nr. 58 669 vom 25. 2. 1943 „Jh vertraue Dir meine Frau an“. Verfalltag: 15, ‘7, 1943, Gültig nur Nr, 58 669 vom 25, 2; 1943 mit Vermerk vom 25. 6. 1943:

Prüf-Nr. 58 710 vom 4. 83. 1943 „Paracelsus“. Verfall- tag: 15. 7. 1943. Gültig nur Nr. 58 710 vom 4, 3. 1943 mit Vermerk vom 29, 6, 1943. i i

Prüf-Nr. 56 791 vom 24. 2. 1942 „Häns'chen klein“, Ver- falltag: 15. 7. 1943. Gültig nur Nr. 59 097 vom 29, 6. 1943.

Prüf-Nr. 55 564 vom 26, 6. 1941 „Schwingender Stahl Klingendes Holz“. Verfalltag: 16. 7. 1943; Gültig nur Nr. 59 090 vom 1. 7. 1943,

Prüf-Nr. 55 631 vom 10, 7 1941 „Sonne über \{chwedi- hem Land“ (Einkopierte deutsche Titel). Verfalltag: 16. 7. 1943. Gültig nur Nr. 59 106 vom 1, 7. 1943,

Prüf-Nr. 55 915 vom 16. 10. 1941 „Adebar der Klapper- storch“.… Verfalltag: 16. 7, 1943. Gültig nur Nr. 59 112 vom 1. 7, 1943. ; ¿

Prüf-Nr. 56 570 vom 10, 2. 1942 „Silberfuchs und Mar- derhund“, Verfalltag: 16, 7. 1943, Gültig nur Nr. 59 113 vom 1, 7. 1943,

Prüf-Nr. 56 568 vom 19. 1. 1942 „Kamele, Wüste, Pyra- miden“. Verfalltag: ‘16. 7. 1943. Gültig nur Nr. 59114 vom 1. 7. 1943.