1943 / 184 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

t “1 “5

Sia ari t

2. Vierfachwirkend mit Klappenventilen, E innenteilen ?), Größe 4, 53, T. i x 3. Doppeltwirkend mit Kugelventilen, ganz Eisen, Größe 2,

3 0,7.

4. Die Größen sind mit folgenden Flansh- bzw, Rohr-

anschlüssen zu versehen: Größe 0

Nennweite des Saug- 15

und Druckstußens M

5. Die Pumpenabmessungen sind nach DIN E 5437 Blatt 1 Ausgabe Mai 1943 und nah DIN E 5437 Blatt 2 Ausgabe September 1912 auszuführen. ;

Die Flanschen und Gegenflanshen mit Rohrgewinde sind nah DIN 5435 Ausgabe September 1942 herzustellen.

B. Flügelpumpen als Faßabfüllpumpen 1, Doppeltwirkend mit Klappenventilen, Eisen mit Metall-

innenteilen ®, Größe 1, 2, 3.

2, Doppeltwirkend mit Kugelventilen, ganz Eisen, Größe

99

1 Vie

3. Für die Anschlüsse gelten die Vorschriften Absaß A, iffer 4 und 5; abweichend davon ist die doppeltwirkende Pumpe mit Klappenventilen Grö

anschlüssen zulässig.

4. Jn der Ausführung mit nur noch folgende Bauforrmen a) mit Auslaufrohrbogen, ohne Hahn (Bild 2 a),

b) mit Krümmer und Schlauchverschraubung (Bild 2 b),

C. Liegende Einzylinder-Handpumpen (Bild 3) 1. Lichter Zylinderdurchmesser

Nennweite des Saug- und Drudckstuzetts

a) Mauschettenkolben und Abdichtung

b) Kolben mit metallischer Abdiehtung und metallish ab- dichtende Kegel- oder Kugelventile c) Manschettenkolben und Kugelventile mit oder metallischer Dichtung. 3. Die-Flanschen und Gegenflanschen mit Rohrgewinde sind nah DIN 5435, Ausgabe September 1942, auszuführen.

D. Stehende Zweizylinder-Handpumpen (Bild 4)

1. Lichter Zhlinderdurhmesser, , , 65 75 90 mm

Nennweite des Saugs- und Drucfstußents

r

2. Die Flanschen und Gegenf nah DIN 3435, Ausgabe September 1942, auszuführen.

3. Jeder Hersteller darf nur eine Bauform in zwei der vorstehenden Pumpengrößen anfertigen. ruppe Druluft- und Pumpen-Jndustrie, Berlin-Char- ottenburg 9, Lindenallee 15, zu melden, für welhe Größen

er sich entschieden hat.

E. Kurze Saugpumpen (Bild 5)

1, Lichter Zylinderdurchmesser . Gewindeanshluß des Saugrohres . (nah DIN 5436, Ausgabe Zuli 1942) 2, Ausführung: Winkel- oder Rundunterteil, Stechkegel- ventil (Vild 6 a) und kurzer Schwengel.

F. Kurze Saugpumpen mit Zwischenrohr und Arbeitszylinder (Bild 7)

1, Lichter Zylinderdurhmesser . Gewindeanschluß des Steigrohres ., (nah DIN 5436, Ausgabe Juli 1942) Arbeitszylinder mit

2. Ausführung: langer Schwe1 techkegelventil nah § 4,

E oder Muffen und mit

Cy

iffer 2a und ec (Bild 6 b),

G. Kurze Saugpumpe mit aufgebautem Windkessel (Sprißbpumpe) (Bild 8) 1, Lichter Zylinderdurhmesser . Gewindeanschluß des Saugrohres. . (nah DIN 35436, Ausgabe Ju 2. Ausführung: Winkel- «oder Rundunterteil,

ventil, ohne Ständerfuß.

weite geliefert werden.

9

melden.

3, Der Brunnenständer 1e ist nur in Gußeisen mit offener Haube und ebènfalls für jeden Hersteller nur in ein ex Bau-

hohe zulässig.

4. Die Pumpen- und Brunnenständer nach Ziffer 1 a bis e dürfen nur mit unausgebohrtem Ständerro liegende Arbeitszylinder gefertigt werden.

8 4

Arbeitszylinder 1. Bei den nachstehend angegebenen drei Grundaus rungen darf jede Ausführung von je mit etner Hublänge bis höchstens den nachfolgenden Zylinderdurhmess

gefertigt werden:

Verwendung zulässig ist.

isen mit Metall-

40 50 mm

ße 2 auch mit Muffen-

Saugrohr und Faßspund sind

100 125 mm

L 2, Es sind nur noch folgende Bauformen zulässig:

Kegelventile mit elastischer 4)

elastischer 4)‘

lanschen mit Rohrgewinde sind

Er hat der Fach-

14 1% Zoll

1 Boll ' Stechkegel-

9. Vorstehende Ausführung kann auch in Verbindung mit treserliegendem Arbeitszylinder gleicher oder kleinerer Licht-

83 Pumpenständer 14. Pumpenständex in Verbindung mit Arbheitszylindern | sind nur in drei Grundausführungen zulässig:. a) Ständer für enges Steigrohr füx Arbeitszylinder nah S 4, Ziffer 2a und c (Bild 9 a), b) Ständer für herauszichbaren Kolben nach F 4, Ziffer 2 þ (Vild°9 b), c) Brunnenständer, schwere Bauart, nach § 4, Ziffer 2a und c (Bild 9 c). „2. Die unter la und b genannten Ständer sind nur in Gußeisen mit offener Haube (Deckelkopf) oder m ner Haube (Druckkopf) und nur mit einem lichten durhmesser von 90 mm zulässig. Ständerrohr nur in einer Bauhö FFachgruppe Drudkluft- und Pumpen-Fndustrie diese zu

für Arbeitszylinder für Arbeitszylinder

it geschlosse-

Jeder Hersteller he ausführen und hat der

hr, also für tiefer

dem Hersteller nur noch 250 mm und nur mit ern und Anschlüssen an-

?) Unter dem Begriff „Metalle“ sind nur Werkstoffe zu verstehen, deren Verwendung erlaubt ist.

‘) Als „elastishes Dichtungsmaterial“ gelten Leder, Gummi, Buna, Mipolam oder ähnliche Austauschwerks\toffe, soweit deren

solche metallishen

2. a) Axrbeitszhlinder mit Flanscchen und Gegenflänschen (Bild 10 a), lichter Zylinderdurhmesser. , , 75 90 100mm b) ‘Anflanfch-Arbeitszytinder i i (Bild 10 b), lichter Zylinderdürhmesser. . ., 75 90 mm c) Arbeitszylinder für Bohrlöcher mit Muffenanschluß (Bild 10 c), i lichtex erme «66 75 90mm 3, Die Anschlüsse betragen bei allen drei Grundausfüh- rungen / F Stigvohwu stu E 1 L O Doll Steigrohranschluß. 4 a) enges Sitigrobe C a 1354 9 Q4Boll b) erweitertes Steigrohr. . , 2% 3 3% Zoll 4, Als Saugyventil is bei allen drei Grundausführungen nur Stechkegelventil (Bild 6 þ) zulässig. 8 6 Armaturen 1, Fuß- und Zwischenventile sowie Seiher (Saugkörbe) dürfen zur Verwendung ‘bei Handpumpen im Rahmen der vorstehenden Anordnung nur noch in folgenden Bauarten

| und Größen angefertigt werden:

2. a) Aben leichter Bauart: uit Klappe als elastischem *) Werkstoff und Beschwer- eisen oder Eisenkegel mit elastischer *) Dichtung für reines und sandhaltiges Wasser. Zulässige Größen bzw. Anschlußweiten: 1, 1/4, 1%, -W, 2/4, 3 und 4 Zoll. Die lebten drei Größen können für Baupumpen auch mit elastisch 5) abdichtender Kugel geliefert werden. Fußventile \{chwerer Bauart: mit Eisenkegel und elastischer ®) Dichtung für reines und leicht verunreinigtes Wasser, ZUllässige Größen bzw. - Anschlußweiten: %, 1, 1%, 1/4, 21Zoll. : Für Kraftstoff, Oel, Teer u. ul ist die Herstellung dieser Fußventile „nit eingeschliffenem Eisenkegel“ oder mit „Eisenkugel“ jedem Hersteller nur in zwei Größen erlaubt. c). Fußventile für Bohrlöcher: mit eingeschliffenem Eisenfegel oder mit elastisch ?) abdichtender Kugel für reines bzw. {mußiges Wasser. E Größen bzw. Anschlußweiten: 1, 1/4, 1%, 2 Boll. i i d) Zwischenventile leihter Bauart: / mit Klappe aus elastischem *) Werkstoff und Beschwer- eisen oder Eisenkegel mit elastischer 5) Dichtung für reines und sandhaltiges Wasser. i zulässige Größen bzw. Anschlußweiten: 1 1/4, 12, 2 Zoll, e) Zwischenventile schwerer Bauart: mit Eisenkegel und elastisher ®) Dichtung für reines ‘und leicht verunreinigtes Wasser, P Größen bzw. Anschlußweiten: 1, 1%, 1%, 2 Zoll.

b

Se

Für Kraftstoff, Oel, Teer u.) dgl. ist die Herstellung |

dieser Zwischenventile „mit“ eingeshliffenem Eisen- kegel“ ‘oder mit ‘,„Eisenkugel“ jedem Hersteller nur in zwei Größen erlaubt. ) 1) Seiher (Säaugkörbe) mit Sieb: l ohne Ventil für verunreinigtes, mit größeren Fremd- körpern durchseßtes Wasser. i i Zulässige Größen bzw, Anschlußweiten: 1/4, 1%, 2, 2%, 3 und 4 Zoll. i 3. Die unter 2a bis f aufgeführten Fuße und Zwischen- ventile sowie Seiher dürfen von Pumpenherstellern selbst nux in Gußeisen angefertigt werden. S6 Windkessel Windkessel zum Einbau in Saug- und/oder Druckleitungen von Handpumpen dürfen nux noch mit seitlihem Abgang in den Größen bzw. Rohranschlußweiten von %, 1, 1/4, 124, 2 Zol gebaut werden. Die bisherigen Ausführungen mit oberem sowie mit oberem und seitlihem Abgang sind verboten. S T Ersaztèillieferung 1. Folgende Ersaßteile zu Handpumpen und Arbeits-

- zylindern der verschiedenen Bauformen, die durch diese An-

ordnung nicht mehr zugelassen sind, dürfen nicht mehr her- gestellt werden: Gehäuse und Deckel zu Flügelpumpen, Melindee für liegende Einzylinder-Handpumpen, ylinder und Druckhauben zu stehenden Zweizylinder- Handpumpen, Via für kurze Saugpuinpen, Hylinder und Druckhauben für Sprißpumpen, Ständerrohre zu Ständerpumpen und Brunnenständern, Zylinder für Flanschen- und Bohrloch-Arbeitszylinder. 2, Die Lieferung aller übrigen Ersaß- und Bestandteile zu ausgeschiedenen Typen von Handpumpen ist bis auf weiteres erlaubt. t S8

Es dürfen niht mehr hergestellt werdén:

1. Brunnenschalen und Auslaufständer aus Eisen,

2. Riemen- und Motorantriebe in Gestalt von Vor elegen, Schnecken- und Exzentergetrieben usw., die aus\chließlich zur mechanischen Betätigung von Handpumpen der verschiedenen Bauformen dienen.

89

Wehrmachtsgeräte mit Gerätenummern und Pumpen, die zusammen mit einem Wehrmachtsteil entwickelt wurden, fallen nicht unter diese Anordnung,

8 10

Für die Umstellung der Flanschen an Handpumpen näch DIN 5435, Ausgabe September 1942, und ‘der Abmessungen

von Flügelpumpen nah DIN E 5437, Blatt 1, Ausgabe Mai

1943, sowie DIN E 5437, Blatt 2, Ansgabe September 1942,

‘wird eine Uebergangsfrist bis zum 1, Januar 1944 gewährt.

8 11

Aufträge wi niht mehr zugelassene Ausführungen sind dem Auftraggéber zurückzugeben. Hiervon ausgenommen sind

5) Als „elastisches Dichtungsmaterial“ gelten Leder, Gummi, Bunña, Mipolam oder ähnliche Austaushwerkstoffe, soweit deren Verwendung zulässig ist,

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 184 vom 10. August 1943. S. 2 Y

Aufträge, dié” sich bereits in Werkstättenfertigung befinden oder M die bereits Vormaterial vorhanden ist, das für an- dere kriegswichtige Zwecke nicht verwendet werden kann,

8 12 Die Hersteller von Pumpen und Zubehör sind verpflichtet, der Fachgruppe Druckluft- und Pumpen-Jndústrie Auskunft u erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebs- besihtigungen zuzulassen. S 13 Jn besonders begründeten Fällen können Ausnah:nen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. An- träge auf Ausnahmen sind an den Sonderausshuß Kom- aiéisóuen und -Pumpen, Berlin-Charlottenburg 9, Linden- allee 15, zu richten.

,

S 14

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 4. 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

S 15

Die Anordnung tritt am Tage nah der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen Malmedy und Moresnet sowie mit Zustinrmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem- burg und im Gebiet Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains. -

Gleichzeitig treten außer Kraft:

die Anordnung E 32 über die Normung von einzylindrigen Handpumpen vom 11. Mai 1938 (veröffentlicht im Deut- schen Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 108 vom 11. Mai 1938),

die Anordnung über die Vereinheitlihung von Handpumpen vom 23, April 1940 (veröffentlicht im Deutschen Reichs- anzeiger und Preuß. Staatsanz. Nr. 102 vom 3. Mai 1940 und Nr. 115 vom 20, Mai 1940)

die Zusayanordnung zur Vereinheitlichung von Handpumpen |ff

vom 21. Mai 1942 (veröffentlicht im Deutschen Reichs- anzeiger und Preuß. Staatsanz. Nr. 128 vom 4. Juni 1942) und :

die Anordnung zur Vereinheitlihung von Ständerpumpen (Handpumpen) vom 9. Fuli 1941.

Berlin, den 28. Juli 1943,

N Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau,

Kaxl Lange, Leiter des Hauptaus\husses Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition.

—————

Anordnung Nr. 149 des Bevollnächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs: stelle ‘Maschinenbau über die Vereinheitlihung von Kühl: - mittelpumpen für Werkzeugmaschinen Vom 29. Zuli 1943

Auf Vorschlag des Sonderaus\chusses Konîpressoren und Pumpen im Hauptausschuß Maschinen beim eich8minister für Tamalfts und Munition wird auf Grund der Ver- ordnung über den Warenverkehr in der Fassung. vom 114. De- zember 1942 (RGBl. 1 S, 686) in Verbindung mit der Ver- ordnung über die Bewirtschaftung von- Maschinen und Appa- raten vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 235 vom 7. Oktober 1942) mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

S1 / Kühlmittelpuinpen im Sinne dieser Anordnung sind Tauch- shleuderpumpen und Zentrifugalsau pumpen jeglicher Bau- art, welche unmittelbar Met Elektromotoren angetrieben und an Werkzeugmaschinen zur Kühlung beim Verspanungs- vorgang verwendet“werden. 8&2

Kühlmittelpumpen dürfen in Bauart, Aufbau, Größen und Maßen nur noch nah folgenden Bestimmungen herge- stellt werden: i -

1, Bauarten:

a) Elektrotauchschleuderpumpen, kurz Tauchpumpen ge- nannt, das sind Kreiselpumpen mit senkrehter Welle, deren Laufrad in das Fördergut eintaucht;

«b) Elektrozentrifugalsaugpumpen, kurz Saugpumpen genannt, das find selbstansaugende Kreiselpumpen mit senkrehter Welle.

Der grundsäßliche Aufbau der Pumpen zu a und b

ist nah dem DIN-Blatt E 5440 „Kühlmittelpumpen für Werkzeugmaschinen, Elektro-Tauchpumpen, Elektro- Saugpumpen“ einzurichten,

Die zugelassenen Bauarten dürfen nur noch mit den al vorgenanntem DIN-Blatt angegebenen Druckrohr- - anshlüssen, Tauchtiefen und Maßen gefertigt werden, ebenso sind für Zwischenflanschen die in dem Blatt ent- haltenen Maße zu verwenden. | j

S3 j Die unter § 1 genannten Kühlmittelpumpen dürfen nur

mit ausdrüdcklicher Genehmigung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Vletlterbau und nur in den dem Einzelbetrieb genehmigten Größen hergestellt werden. Anträge sind an den Sonderausshuß Konipressoren und Pumpen, Berlin-Charlottenburg 9, Lindenallee 15, ein- zureichen.

84

Die Lieferung von Ersaßteilen und Ausführung von Re- paraturen bleiben von der Anordnung unberührt. Die Liefe- rung ganzer Maschinensäße oder vom Motor getrennter Pumpen zu Ersabzwecken in niht mehr zugelassener Aus- führung ist dagegen untersagt.

85 Aufträge, die den Herstellerfirmen bereits vorliegen, aber nach dieser Anordnung künftig niht mehr anzunehmen sind, dürfen bis zum 31. Dezember 19483 noch ausgeführt werden, wenn hierfür erfordexliches Material in erheblichem Um- fange ‘beim Hersteller” oder bei dessen Unterlieferanten vor-

Do

gearbeitet ist und zu anderen kriegswichtigen Zwecken nicht

verwendet werden kann. \

86

Jn besonders begründeten ¡Fällen können Ausnahmen von.

den Nr teN der vorstehenden Anordnung zugelassen werdert.

nträge sind an den Sonderausshuß ompressoren

und Pumpen zu richten. '

hr

U : / Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 184 vom 10 August 1943. S. 3

87 Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Druckluft- und Pumpen-Jndustrie Auskun zu erteilen, Einsiht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unter- lagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebsbesichti- gungen und etwa erforderlihe Prüfungen zu gestatten,

88 Zuwiderhandlungen ‘gegen diese Anordnun werd i den 88 10, 12 bis 16 der Verordnung über Vin Warentae kehr bestraft. 89

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündu in Kraft, Sie gilt auch in: den tingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxems- burg und im Bezirk BVialystok sowie in der ntersteiermark und den besegten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 29, Juli 1943.

Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. Karl Lange,

Leiter des Hauptausshusses Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition.

Anordnung Nr. 150

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs- stelle Maschinenbau über die Vereinheitlihung von éraabaten Leitern und Einreißhaken für den Feuer- und Luftschug

Vom 29. Juli 1943

Auf Vorschlag des Arbeitsausschusses Feuerwehrgeräte im Hauptausschuß Maschinen beim Reicbömtciter für Bewaff- nung und Munition wird Sa Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung von Maschinen und Apparaten vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats- anz. Nr. 235 vom 7, Oktober 1942) mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

81 Tragbare Leitern (Schieb-, Steck-, Klapp- und Haken- [eitern) sowie Einreißhaken für den , Feuer- und Luftschutz dürfen nur mit ausdrücklicher Gene migung des Bevoll- mächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs\telle Ma- shinenbau und nur in den für den einzelnen Betrieh ge- nehmigten Ausführungsarten und Größen her “ret werden. Anträge auf Genehmigung sind an den Ar eitsaus\{chuß Feuerwehrgeräte, Ulm a. d. D.,, Stillerstraße 2, zu richten.

S2 Tragbarè Leitern und Einreißhaken für den aneE und Luftschuß, die sih bereits in Fertigung befinden oder für die {hon Vormaterial vorhanden ist, das für andere kriegs- wichtige Zwecke nicht verarbeitet werden kann, dürfen noch bis zum 1. Oktober 1943 ohne Genehmigung fertiggestellt werden. 883

Die Betriebe sind verpflichtet, der Geschäftsführung der chuntergruppe Feúerwehrgeräte der Wirtschaft8gruppe A au, Einst in bie Gal Güngelstraße 9, Aus- kunft gu erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu getvähren. und Betriecbs8- besihtigungen und etwa erfor erliche Prüfungen zu ge- statten. L 4

Jn besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnun zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen find an den Arbeits- aus\{chuß Feuerwehrgeräte einzureichen.

85 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 8 10, 12 bis 15. der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 86

Die Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und

den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung dos zuständigen Chefs der Zivilver- waltung sinngemäß Duis im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteier- mark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 29, Juli 1943,

Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. Karl Lange,

Leiter des Hauptaus\{husses Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition.

Irichtamtliches

Aus der Verwaltung

Reih Steuerberater Steuerpflichtiger: Eine Klarstellung durch Staatssekretär Reinhardt

„Wer in der Volksgemeinschaft ehrlih leben und edeihen will, a die Pflicht, pünktlich und gewissenhaft in der Erfüllung einer teuerlichéèn Obliegenheiten zu sein und seine steuerlihen Dinge vor den Finanzbehörden richtig und klax darzustellen.“ Von dieser Feststellung aus äußert sih der Staatssekretär im Reichs- ‘nanzministerium, Reinhardt, in der „Deutschen Steuer- Zeitung“ grundsäßlich über die Beziehungen zwischen Reich, Steuerberatexn und Steuerpflichtigen. Für Unkenntnis steuer- liher Vorschriften oder Unfähigkeit, ihnen zu entspréhen, kennt das Geseg keine Entschuldigung. Andererseits ist ‘das Steuer- reht nicht Selbstzweck, sondern besteht um der Volksgemeinschaft willen und muß deshalb der Vielgestaltigkeit der Dinge im sozialen und wirtschaftlichen Leben der Volksgemeinschaft laufend angepaßt werden. Nicht jeder Volksgenosse hat Zeit oder Lust, sich mit ' den vielen steuerrechtlichen Fragen gründlih zu, befassen. Mancher Steuerpslichtige wird dex Finanzbehörde zur Plage, weil er seine Steuerdinge nicht oder niht richtig darzustellen versteht, mancher macht ‘sih auch strafbar, ‘weil er es versäumte, sich mit den steúerrechtlichen Vorschriften vertraut zu machen und danach zu verfahren. So kommt es, daß viele Volksgenossen des steuer- fundigen zugelassenen Beraters bedürfen. Auch die Reichsfinanz- verwaltung ist an diesen Beratern interessiert, weil dadurch viele Dingè klarer und richtiger. dargestellt und den Finanzbehörden manche Arbeiten erleichtert oder. abgenommen werden. Nach den bestehenden Bestimmungen sind die Rechtsanwälte und die Notare jowie die zugelassenen Steuerberater ohne weiteres befugt, ge-

shäftsmäßig Rat und Hilfe in Steuersachen zu erteilen und als Bevollmächtigte und eistände von Steuerpflihtigen vor den &Ftnanzbehörden aufzutreten, Die durch ein Finanzamt zuge- lassenen „Helfex in Steuersahen“ und die ihnen Gleichgestellten, ivie Prozeßagenten, öffentlih bestellte Wirtschaftsprüfer und ver- eidigte Buchprüfer, können ebenfalls geschäftsmäßig Rat und Hilfe in Steuersachen erteilen, sind jedoh nicht allgemein befugt, als Bevollmächtigte und Beistände vor den Finanzbehörden aufzu- treten. Ein wichtiger ‘Teil der Tätigkeit von Steuerberatexn und Helfern in Steuersachen ist die Hilfeleistung bei der Erfüllung der Buhhführungspflichten. Ein Steuerpflichtiger, Steuerberater oder Helfer, der bei Führung von Büchern shuldhaft gégen

steuerrechtliche Vorschriften verstößt, fann dadur den Tatbestand eines Steuervergehens wie Steuerhinterziehung usw, verwirk- lichen, Der Steuerberater odex Helser, dex die Steuecerklärung

für einen gewerblihen Unternehmer anfertigt, darf die Unter-

lagen, die. thm der Steuerpflichtige zur Verfügung stellt, nicht kritiklos hinnehmen, Steuerberater und -helser müssen bei Er-

füllung threr Obliegenheiten sich von den Belangen threr Auf- traggeber leiten lassen, dürfen jedoch dabei, nicht gégen die Be- lange der Volksgemeinschaft und damit des Staates verstoßen. Es ist Pflicht der Steuerberater und Holfer, in Steuersachèn ihre Auftraggeber richtig zu beraten und ihnen bestmöglih zu helsen und dabei Hüter der Steuermoral zu jein.

Wiürtfschaftsteüii

Der Dank der Gemeinschaft für technishe Forshung Ehrung verdienter Elektrotechniker durch den VDE

Gelegentlih der Feier seines 50-jährigen Bestehens im jüngst vergangenen Fanuar beschloß der Verband eutsher Elektro- techniker im NS.-Bund Deutscher Technik (VDE) die / öffentliche Ehrung hervorragender deutscher Elektrotehniker, um auf diese Weise eine Dankespflicht zu erfüllen gegenüber jenen Männern, die mit ganz besonderem Erfolg ihr Lebenswerk dem Fortschritt der Elektrotechnik auf iissenschaftlichem, tehnishen und auch wirtschaftlihem Gebiet widmen. Auf einer Borstandssizung des VDE am 6. d. M. im VDE-Haus zu Berlin in diesem kriegs- bedingt bescheidenen Rahmen also wurden nun mit einer Än- prache des | Leiters der. Fachgruppe Energiewissenshaft im NSVBTT., Dr. Lühr - Berlin, die Urkunden überreicht.

Die höchste Ehrung, die der VDE zu vergeben hat, die 1904 ge- stiftete Siemens-Stephan-Gedenkplatte, wurde vier Persönliche leiten verliehen, deren Namen nicht nur in Deutschland, sondern bei den Elektrotechnikern dex ganzen Welt Achtung und Verehrung enießen. Dr. rer. nat. h. e. Dr-Jng. E. h. H, von Buol-

erlin erhielt sie als „tatkräftiger Förderer des elektrishen Meß- wesens und der gesamten elektromedizinishen Technik, insbesondere der Röntgentechnik“ Prof. Dr.-Fng. Dr. rer. pol. h. e. W. Pe- tersën - Berlin als der „anerkannte Forscher auf dem Gebiet der Hohspannungstehnik, der al& Lehrer bei seinen Studenten Begeisterung für die Elektrotechnik erweckte und als erfolgreicher Wirtschaftsführer das Ansehen der deutschen Elektro-Fndustrie im Jn- und Auslande s\tärkte“. Ministerialdirigent Prof. Dr.-JFng. E. h. W. Wechmann - Berlin wurde ausgezeichnet „als Pionier auf dem Gebiet - des elektrishen Betriebes von Vollbahnen, dem das deutsche Volk grundlegende Arbeiten zur Sicherung nnd Be- s{leunigung des Schienenverkehrs verdankt“. Schließlich wurde die Siemens-Stephan-Gedenkplatte verliehen Geheimrat Prof. Dr. rer. nat. Dr.-Fng,. E. h. J. Zennedck - München, „dem im Jn- und Auslande anerkannten Forscher und. Lehrer der Physik und Hochfréquenztechnik, dessen Arbeiten auf dem Gebiet der elektro- magnetishen Schwingungen und insbesondere der Jonosphären- for]chung die Wissenschaft um einzigartige Erkenntnisse bereicher- ten und das drahtlose Nachrihtenwesen hervorragend förderten“

Die Ehrenmitgliedshaft des VDE im Laufe seines 50 jähri- gen Bestehens wurde sie erst zwölfmal erteilt erhielt Ober- ingenieur K. Alvensleben - Berlin für seine Arbeiten auf dem Gebiet der Elektro-Pathologie zur Bekämpfung des elektrischen Todes, die sich prakltish auf die Sicherheitsvor\shriften des“ VDE auswirkten „und damit vielen deutshen Menschen Gesundheit und Arbeitskraft erhalten“, Abteilunaspräsident Dr.-Fng. Hans Harbich- Berlin wurde Ehrenmitglied des VDE in Aner- kennung seiner Leistungen auf dem Gebiet des Funkwesens, wo

‘hesonders die Fragen: der Funkstörungen unter seiner Führuna

weitestgehend geklärt werden konnten; in den Leitsäßen des VDE

zur Rundfunkentstörung fanden die Resultate ihren praktischen-

Niederschlag. Fn Oberbaurat C. Paulus-München wurde gleichfalls ein Mann geehrt, dessen Werk unmittelbar praktisch wurde und von Bedeutung für alle, die die Elektrizität anwertden: seine Erkenntnisse waren grundleqgend für die Probleme des Unter- brechungsvorgangs in Schmelzsiherungen und- der Wirkungsweise

“von Leitungsshußschaltern, sie {ufen Aufklärung über das Ver-

halten thermisch beanspruhter Jsolierstoffe. Jn der Ernennung

des Direktors a. D. Dr.-Fng. W. Weicker - Hermsdorf/Thür. um Ehrenmitglied fand ein Lebenswerk die Anerkennung, das ard Erfolge auf dem Gebiete der Hochspannungsmessung und der Anwendufkíg keramisher Jsoliersto\fe wie Porzellan usw. die ge- samte Elektrotehnik befruchtete und bereicherte und die deutsche Elektrotechnik im besonderen förderte bei internationalen Verhand- lungen, wo Dr. Weicker kraft seiner überragenden Persönlichkeit den deutschen Standpunkt mit Ehren vertrat.

Hauptversammlungskalender für die Woche vom 16. bis 21. August 1943 Montag, den 16, August Hersfeld: Benno Schilde Maschinenbau A.-G,, Hersfeld, 11 Uhr. Dienstag, den 17, August Berlin: Württembergishe Nebenbahnen, Stuttgart, 11,20 Uhr. Dresden: Großenhainer Webstuhl- und Maschinen-Fabrik Großen- hain, 11,30 Uhr. Leipzig: Langbein-Pfanhauser Werke, Leipzig, 11 Uhr. Münster: Schermbecker Ton- und Falzziegelwerke, Schermbeck, Rhld,, 15,30 Uhr. y Mittwoch, den 18, August Bremen: Bremer Liquidationskasse von 1924, Bremen, 12 Uhr. Mina: Emil Bush A.-G. Optishe Jndustrie, Ráäthenow, 1 N

Chemniß: Carl Hamel, Siegmar-Schönau, 15 Uhr.

Misburg: Hannovershe Portlattd-Cementfabrik, Misburg, 10,30 Uhr.

Magdeburg: Kohle A.-G.,, Magdeburg, 12 Uhr. j

Nürnberg: Nürnberger Hercules-Werke, Nürnberg, 10 Uhr,

} Dresden: Zwickauer Maschinenfabrik, Zwikau, 11 Uhr.

Donnerstag, den 19, August

Berlin: Glanzstoff-Fabrik Lobosiß, Lobosit, 12 Uhr.

Berlin: „Fnag“ JFndustrie-Unternehmungen, Berlin, 15 Uhr. Berlin: Portland-Zementfabrik Rudelsburg, Bad Kösen, 12 Uhr. Sorau: Mechanische Weberei Sorau vorm. F. A. Martin & Co,,

Sorau, 10,30 Uhr. Freitag, den 20, August Berlin: „Terra“ Lebensversicherung, Bln.-Schöneherg, 16 Uhr.

Berlin: Alpine Chemische A.-G., Kufstein, 11 Uhr.

München: Gebr, Goedhart A.-G., Berlin, 12 Uhr.

Mannheim: Heinrih Lenz A.-G, Mannheim, 11 Uhr.

Dresden: Mechanische Weberei, Zittau, 11,90 Uhr. O

Salzburg: Salzburger Eisenbahn- und Tramway-Gesellschaft, Salzburg, 11 Uhr. :

Mannheim: Süddeutshe Zucker-A.-G., Mannheim, 12 Uhr,

Sounabend, den 21. August

Wien: Aspanger Kaolin- und-Steinwerke, Wien, 14: Uhr.

Wien: Gmunder Kalkwerke, Gmunden, 11,30 Uhr. -

Wien: Montana A.-G, für Bergbau-Jndustrie und Handel, Wien,

10 Uhr. Wien: Steirishe Kohlenbergwerke, Wien. 10.30 Uhr.

Wirtschaft des Auslandes

Dänisch-holländische Warenaustauschvereinbarungen

Kopenhagen, 9. August. Zwischen Dänemark und den Nieder- landen ist eine Vereinbarung zur Regelung des laufenden Waren- verkehrs für die zweite Hälfte dieses Jahres getroffen worden, die einen Warenaustaush im Werte von etwa 5 Mill. Kr. wecsel- seitig vorsieht. Jn diesem Rahmen wird Dänemark nach Holland unter anderem ausführen: Maschinen und Apparate, frische ishe und Fischkonserven, tehnisches Porzellan, Medizinalwaren, Sämereien usw., während Holland dafür an Dänemark unter anderem liefern wird: Rundfunkmaterial, Blumenzwiebeln, Er- zeugnisse aus Eisen und anderen unedlen Metallen, lebende Pflanzen, Medizinalwaren usw.

Neuregelung der belgishen Kohlenpreise

Brüssel, 9. August: Rückwirkend ab 1. August wurde eine Neu- regelung der Preise für belgishe Hausbrand- und Jndustriekohle eingeführk. Es handelt sich dabei vorzugsweise um eine Aende- rung der bisherigen Preisberechnung, wobei die bisherigen vier Preisgruppen und die unterschiedliche Behandlung zwischen Haus- brand- und Fndustriekohle abgeschafft werden. Die Preisfest- seßung wird dadurh bedeutend vereinfaht und eine wirksame Preisüberwachung ermöglihtk. Es handelt sich mithin weni er um, eine ziffernmäßige Aenderung der Preissäße, wenn auch die Netiregelung stellenweise eine leichte Preisaufbesserung nah si zieht. Sd tritt für die. Hausbrandkohle eine Aufbesserung von 10 ffrs je Tonne dadurch ein, daß die bisherigen sechs Grund- preise zu einem einzigen Preise, und zwar dem der bisherigen Gruppe I, zusammengezogen wurden. Auch eine Gleichstellung der Preise für Fettkohlen mit den Preisen für Magerkohlen wirkt sih als eine leichte Preisaufbesserung aus. Jm Sektor der In- dustriekohle wurden die Gruppenpreise ebenfalls abgeschafft, die Preise auf dem Stand der bisherigen Gruppe T fixiert und die Zu- und Abschläge für die anderen drei Klassen beseitigt.

Voller Zeichnungserfolg für die französische 10-Milliarden-Anleihe

Paris, 9, August. Die Zeihnungslisten für die vor einigen Tagen aufgelegté weitere 10-Mrd.-Anleihe sind am 7. August geschlossen worden. Dieser Erfolg stellt einen weiteren Beweis für das Vertrauen des französishen Volkes in die Maßnahmen der Regierung dar.

Stärkere Durchdringung JFberoamerikas mit USA- Kapital geplant

Buenos Aires, 9. August. Der Vorsizende der amerikanischen S nhalalammex, Eric Fohnston, tritt in der amerikanischen Zeit- shrift „Collfkers Magazin“ für eine stärkere Durchdringung Jbero- amerikas mit nordamerikanishem Kapital ein. Er habe bei seiner fürzlihen Reise durch Südamerika feststellen können, daß besonders Axgentinien, Brasilien und Chile unèrhörte Möglichkeiten für den nordamerikanishen Geldmarkt böten. Die Vereinigten Staaten müßten sich einèn ‘Anteil an der ‘bevorstehenden raschen industriellen Entwicklung dieser Länder sichern.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D.N. B.“ am 10, August auf 74,00 N.A (am 9. August auf 74,00 X.4) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 9. August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budap e}, 9. August. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,731, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Gofia 4,154, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 9. August. (D. N. B.) New York 4,02%—4,0314, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Jtalien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64? /g, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Amsterdam, 9. August. - (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlih.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris ——, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, Ftalien (Clearing) —,—, Madrid“ —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81——44,90, Prag —,—.

Zürich, 9. August. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 85,60, London 17,30, New York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22,673, Madrid 39,75, Holland 229%, Berlin 172,55, Lissabon 17,67}, Stockholm 102,67, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen 90,37% B., Sofia-5,37!4 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Jstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714 B., Helsinki 8,77% B., Buenos Aires 92,75, Japan 101,00, Rio 22,50.

Kopenhagen, 9. August. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurje.

Stocckholm, 9. August. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 BV., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B,, Brüssel —,— G,,- 67,50 B., Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B,., Oslo 95,35 G,, 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G,, 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G.,, 3,82 Y,, Lissabon —,— G., 17,65 B, Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.

Oslo, 9. August, (D.-N. B.) London —,— G,., 17,75 D, Berlin 175,25 G,, 176,75 B., Paris —,— G,, 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerven —,— G., 71,50 B., Stocktholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 9, August, (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,

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