1943 / 186 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 186 vom 12. August 1943. S. 2

. w y, Karl Fsracl, geb. 9. 9, 1905 in Nidaus, Bez.

Kladno, - heimatzust. nach- Nidaus, wohnh, gew.

- Prag X., Königstr. 35,

86.

87.

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89,

91.

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115, 116.

47,

118,

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122.

123.

„Löw y, Osfar Fsrael, geb. 20, 4. 1898 in Neudek,

Sudetengau, heimatzust. nach Neudek, wohnh. gew. Prag X1I11. Tolstoigasse 16,

« Löw y, Otto, geb. 13. 7. 1893 in Flöhau, Bez: Po-

dersam, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag XtL., Blanikgasse 183,

Löwy, Paul Fsrael, geb, 6, 5. 1901" in Mähr. Ostrau, hetimatzust, nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Prag, XIL., Romische Str. 42, / Mandler, Viktor, geb. 29. 4, 1896 in Bochna, hot- matzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag 11., Moldau- lände 78, v : Mayer, geb. Rosenbaum, Hedda Sara; geb. 3. 3. 1891 in Prag, Heimatzust. nah . Prag, wohnh. gew. Prag VII., Veverkagasse 7, j

Moraweßt,. Herbert Zsrael, geb. 16. 10. 1915 in Prag, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Eipel Nr. 265, Bez, Nachod,

. Moser, Leo, geb. 1, 7. 1897 in Karlsbad, heimatzust,

nach Prag, wohnh. gew, Prag I1., Fungmannstr. 32, Moser, Otto Fsrael, geb. 24. 3. 1863 in Karlsbad, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag I1., Bischofs- gasse 2 „Hotel Zentruni“,

Moser, geb. Münster, Paula, geb. ‘10. 7. 1890 in Karlsbad, heimatzust. nah Prag, wohnh, gew. Prag II., JFungmanngasse 32, L Münzer, Albin, geb. 13, 9, 1913 in Pilsen, heimat- zust. nah Pilsen, wohnh./gew. Pilsen, Sedlacekgasse 22, Münzer, Karl, geb. 24, 2, 1920 in Pilsen, heimat- zust. nah Pilsen, wohnh. gew. Pilsen, Sedlacekgasse 22,

. Neumann, geb. Gerber, Marie, geb, -30. 7. 1897 in

Wien, heimatzust. nach Salorschan, Bez. Täbor, wohnh. gew. Prag kI., Nürnberger Str. 10,

Oppenheim, Adolf Fsrael, ‘geb, 19. 12. 1902 in Braunsberg, Bez. Mähr. Ostrau, heimatzust, nah Braunsberg, wohnh, gew. Prag XI1., Römische Str. 44, Oppenheim, geb. Skutecky, Anna, geb, 23. 12. 1905 in Brünn, heimatzust. nah Braunsberg, Bez. Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Prag XIk., Römische Str. 44,

Dr. Pátek, Josef, geb. 21. 9. 1886 in Schwarzkirchen, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag XII., Saar- landstr. 33,

Pérußt, Hans Fsrael, geb. 28. 9. 1907 in Reichen- berg, heimatzust. nah Reichenbetg, wohnh. gew. Prag II., Florenzgasse 20, ,

Dr. jur. Pi ck, Hugo, geb. -2. 9. 1887 in Aussig a. d. Elbe, heimatzust. nah Aussig a. d. E., wohnh, gew. Prag I11., Wenzelsgasse 18,

Pick, geb. Weiß, Frma, geb. 21, 10. 1898 in Prag, heimatzust. nah Trnowan bei Tepliß-Schönau, wohnh. gew. Prag II1., Deutschenhof 4,

Pik, Ottokar Fsrael, geb. 27. 3. 1894 in Neudorf, Bez. Jitschin, heimatzust. nah Neudorf, wohnh, gew.

‘Prag X., Königstx. 82,

P i-ck. geb. Heller, Zdenka, geb. 16. 2. 1895 in Leit- meriß, heimatzust. nah Aussig a. d. Elbe, wohnh.. gew. Prag 11., Wenzelsgasse 18, i

Dr. jur Pollak, Emil Ffrael, geb. -11. ‘3. 1874 in Klein-Petschiß, Bez. Tabor, heimatzust. nah Beneschau, wohnh. gew. Prag X1., Pschemtislidenstr. 40, Pollak, Karl, geb. 12. 11, 1912 in Hohenéelbe, heiniat- zust. nah Dolni Kralovice, wohnh. gew. Präg XIII,, Finnische Str. 8, A ; Pollak, geb. Löwy, Martha Sara, geb. 6. 1. 1885 in Klaster bei Eger, heimatzust. nah Beneschau, wohnh. gew. Prag X1., Pschemislidenstr. 40,

Pollak, Otto Fsrael, geb. 9. 1. 1894 in Podbaba, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag T., Kreuz- herrenstr. 10,

Popper, Alice, geb. 24. 2. 1891 in Prag, heimatzust.

nach Prag, wohnh. gew. Prag I., Langegasse 31,

Dr. jur. Popper, Hans, geb. 21. ‘8..1903 in Bud- weis, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag VII., Sommerbergstr, 23,

Popper, geb. Lichtwiß, Helene Sara, geb. 5. 6. 1866 in Troppau,’ heimatzust. nah Hostiwib, Bez. Kladno, ivohnh. gew. Prag X11. Adkergasse 2 (Hotel Flora), Popper, geb, Kraus, Malvine, geb. 6. 4, 1867 in Kolin,- heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag [-, Lange Gasse 31, Prager, Valerie Sara, geb. 16. 2. 1902 in Wien, heimatzust. nach Namieß a. d. Oslava, wohnh. gew. Prag VI1I., Bèlskystr. 38,

Reiser, Arnold, geb. 25, 1. 1890 in Rakonit, hei- matzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag 11., Klemens-

( asse 12 | Dr. hem. Riethof, früher Rindskopf, Georg Zsrael, geb. 14. 10. 1897 in Tepliß-Schönau, heimatzust. nah

Tepliy-Schönau, wohnh. gew. Prag-Bubentsch, Tegett-.

hofstr. 45,

Ritter, Egon, geb. 23. 4. 1896 in Prag, heimatzust, nach Prag, wohnh. gew. Prag 11, Graben 14, Saphir, geb. Kaufmann, Margarete Sara, geb. 13. 3. 1900 in Kaaden, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag VII., Langemarkstr. 17,

Semmel, geb. Löwy, Josefa Sara, geb, 29. 9. 1897 in Taus, Bez. Klattau, heimatzust. nah Teplih- Schönau, wohnh, gew. Prag 1., Lange Gasse 41,

Dr, Simon, Hermann F\rael, geb. 19. 3. 1877 in Marienbad, heimatzust. nah Karlsbad, wohnh. getv. Prag XII1., Schwerinstr. 106, ; Skutetßky, Robert Jsrael, geb, 20, .3. 1903 in Brünn, heimatzust. nach “Brünn, “wohnh. gew, Prag XIX. Tegetthofstr. 4,

Slavoj, früher Steinreich, Quido/ geb. 1. 12. 1900 in Kuttenberg, heimatzust, nach Prag; wohnh. gew. Prag V., Waldhauser Gasse 6,

Somnenschein, Paul Zsrael, geb. 22. 12. 1886.

in Prag, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag Il., Becethovenstr. 41,

Spi, Walter Jsrael, geb. 6. 2. 1904 in Teplit, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag XIX;, Dionyshof 12,

Schlesinger, Charlotte (Lotte), geb. 6. 5, 1916 in Trautenau, heimatzust. nah Trautenau, wohnh. gew. Trautenau, Beethovenstr. 31,

|

124. Schle sin ge r, Kurt, geb. 4. 6. 1919 in Trautenau, heimatzust, nah Trautenau, wohnh. gew. Pardubig,. Slodkovskystr. 1897, : Schlesinger, geb. Pollak, Selma, geb. 29. 9. 1878 in Brünn, heimatzust. nach Boskowit, wohnh. gew. Prag I1., Flössergasse 16, Schulz, Robert Fsrael, geb. 23. 3. 1885 in Grasliy, heimatzust. nach Wernischau, Bez. Kolin, wohnh. gew. Prag 1., Lange Gasse 23, / 18 Schulz, geb. Löwy, Trude Sara, geb. 11. 10, 1898 in Drnovany, heimatzust. nach Wernischau, Bez. Kolin, wohnh. gew. Prag I.; Lange Gasse 23, Stein, geh. Abeles, Marie, geb. 7. 7.1887 in Waltsch, Bez. Mähr. Budwig, heimatzust. nah Königgräßt, wohnh. gew. Königgräß, Balbingasse 821, ' Steiner, Viktor, geb. 4. 4. 1894 in Fungfern- Breschan bei - Prag, Sia nah Prag, wohnh. gew. Prag X., Königstr. 41, Stern, geb. Zeißl, Ella Sara, geb. 14. 9. 1879 in Zwittau, heimatzust. nah “Prag, wohnh. - gew. Prag XIX., Fan-von-Werth-Str. 6, Stransky, Paul, geb. 7. 11. 1901 in Hohenelbe, heimatzust. nach - Grasliy, wohnh.? gew. Prag XII., gtalienische Str. 1, Strauß, Ludwig Fsrael, geb, 1. 2, 1886 in Prag, heimatzust. nah Prag, wohnh, gew. Prag kI., Fisch- markt 13, é Tau sig, Margarethe Sara, geb. 10. 7. 1896 in Leitmeriß, heimatzust. nah Leitmerig, ' wohnh. gew. Prag 11., Wenzelsplaß 14, Weiner, Adolf S geb. 18. 2. 1864 in Unter- Kraupen, Bez. Deutschh-Brod, heimatzust. nah Aussig a. d. Elbe, wohnh. gew. Prag XIV., Przemyslufer 4, Weiner, geb. Stranskhy, Grete, geb. 16. 11. 1891 in Mühlhausen, Bez. Tabor, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag 11, Mühlbachgasse 1, Weiner, Josef Fsrael, geb. 29. 10. 1879 in Biksord/ Slowakei, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag 11, Mühlbachgasse 1, p \ Weiner, geb. Barth, Sofie Sara, geb. 8. 6. 1888 in Petrowiß, Bez. Schüttenhofen, heimatzust. nah Klattau, wohnh. gew. Prag Ik, JFungmanngasse 9, 138. Wiener, geb. Taussig, Hanna Sara, geb. 20. 2. 1910 in Prag, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Ls Il, Wassergasse 46, 139, Dr. jur. Wiener, Fohann JFsrael, geb. 10. 5. 1912 in .Auscha, Bez. Leitmeriß, heimatzust. nach Grillen- dorf, Bez. Brandeis a. d: Elbe, wohnh. gew. Pibrans, Prager Gasse 1/132, Dr. Winternißy, Johann Fsrael, geb. 11. 3. 1914 in Braunau, heimatzust. nah Dobscheniß, Bez. König- raß, wohnh. gew. Prag XII., Schwerinstr. 172, Zurmfeld, Robert Jsrael, geb. 10. 12. 1888 in Ledniß, Bez. Pilsen, heimatzust. nah Göding/Mähren, wohnh. gew. Prag XVIIL., Reichsgasse 1490, Zentner, geb. Stransky, Malwine, geb. 4. 12. 1895 in Habern, Bez. Tschaslau, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. in Pilsen. Prag, den 10. August 1943. Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren.

J. A.: Dr. Weinmann, #-Standartenführer.

195. 126. 127. 128.

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130. 131 1892. 133, 134. 135.

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:137,

140. 141.

142.

Bekanntmachung -

Auf Grund des Geseßes vom 26. Mai 1933 (RGVI. 1 S. 293) und des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Fuli 1933 (RGBl. 1 S. 479) in Verbin- dung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29, Mai 1941 (RGBL. I S. 303) wird hiermit das Vermögen folgender Personen mit sofortiger Wirkung zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Weiß, Robert, geb. 5. 11. 1879 in Broterode, zuleßt wohnh. in Brackwede,

Weiß, Emil, geb. 27. 8. 1924 in Hilders (Bayern), zu- leßt wohnh. in Brackwwede, i

Weiß, Dorothea, geb. 27. 10. 1925 in Weiderode bei Wildungen, zuleßt wohnh. in Brackwede, j Wei ß, Engelhardt, geb. 3. 8. 1928 in Hanford, zuleßt wohnh. in Brackwede,

Weiß, Erwin, geb. 29. 10. 1929 in Bünde/Westf., zuleßt wohnh. in Braivede,

Weiß, Adalbert, geb. 7. 2. 1910 in Emleben, zuleßt wohnhaft in Brackwede,

Stein, al. Weiß, Emma, geb. 19. 11. 1919 in Minden i, W., zuleßt wohnh. in Brackwede,

Weiß, Wilhelm, geb. 10. 2, 1937 in Duingen, zuletzt wohnh. in Brackwede,

Weiß, Hansi, geb. 11. 4, 1938 in Heiligenstadt, zulegt wohnh. in Brakwede,

A D O

10, Wei ß, Robertz geb. 7, 4. 1940 in Bielefeld, zulegt wohnh. in Brackwede, |

11. Wagner, Adolf, geb. 11. 6. 1919 in Lüchtringen, zu- leßt wohnh. in Brackwede,

12. Stein, Frieda, geb. 2. 9, 1918 in Stralsund, zulegt wohnh. in Brackwede, é

13. Stein, Gisela, geb. 25. 5. 1942 in Brackwede, zuleßt wohnh. in Brackwede,

14. Stein, Else, geb, 24. 12. 1936 in Erfurt, zuleßt wohnh.

in Brackwede,

15, Stein, Paul, geb. 183. 5, 1939 in Bielefeld, zulegt wohnh. in Brackwede,

16. Steinbach, Wilhelm, geb. 6. 2. 1902 in Dodenhausen, zuleßt wohnh. in Lemgo,

17. Strau ß, Alexander, geb. 6. 10. 1883 in Schebit, zuleßt wohnh, in Minden, : \ :

18. Strauß, Alwine geb. E eb. 28. 8, 1889 in Bruchhausen, zuleßt wohnh. in Minden,

19. Strauß, Otto, geb. 27. 10, 1911 in Schötmar, zuleßt wohnh. in Minden, -

20. Strau ß, Alfred, geb. 10, 2, 1923 in Bissendorf, zulegt

wohnh. in Minden,

21. Strauß, Anna ge Seeger, geb. 5. 5. 1921 in Ruit,

zuleßt wohnh. in Minden,

Strauß, Heinrich, geb. 19, 5. 1930 in Hannover, zu-

leßt wohnh. in Minden, :

Grannemann, Fohanna, geb. Laubinger, geb.

31, 1. 1893 in Meglos, zuleßt wohnh. in Minden,

24. Grannemann, Mimmi, geb. 23. 12, 1924 in Min-

den i. W,, zulegt wohnh. in Minden,

23.

25.

28.

pt

E e

Grannnfemanun, Iran, ges. 6. 11, 1926 in Minden i, W., zuleßt wohnh. in Minden, Weiß, Rudolf, gèb. 9. 2. 1901 in Rosenberg, zuleßt wohnh. in Minden, | i Weiß, geb, -Grannemann,- Maria; -geb.- 10.3. 1918. in Minden i. W., zuleßt wohnh. in Minden, Wiegand, Marie, geb. Georg, geb. 8. 9. 1874 in Seilauf, zuleßt wohnh, in Minden, 29. Wiegand, Heinrich, geb. 31, 3. 1908 in Altona, zu- leßt wohnh. in Minden, : “Wiegand, Stephan, geb, 18. 11. 1915 in Heltersberg, zuleßt wohnh. in Minden, : 31. Weiß, Karl, geb, 8. 7. 1912 in Osterlindé, zulegt wohnh. in Minden. ' . Weiß, Anna geb. Pranden, geb. 29, 3. 1914 in Buer, zuleßt wohnh. in Minden, | Í . Weiß, Charlotte, geb. 27. 1. 1935 in Lobach, zuleßt wohnh. in Minden, l . Weiß, Rudolf, geb. 8, 4, 1936 in Wattenscheid, zukegt wohnh. in Minden, . Wei ß, Maria, geb, 13. 10. 1937 in Hannover, zuleßt _wohnh. in Minden, : . Weiß, Berta, geb. 24. 3. 1940 in Hannover, zuleßt wohnh. in Minden, R . Wenig, gen. Wagner, Willi, geb. 10. 11, 1913 in Pader- ‘born, zuleßt wohnh. in Minden, i . Steinbach, August, geb. 20. 6. 1897 in Hausberge, zuleßt wohnh. in Winden, i : . Steinbach, geb. Stille, geb. 28. 6. 1899 in Hausberge, zuleßt wohnh. in Minden, . Laubinger, Katharina, geb. Weiß, geb. 15. 5. 1894 in Straßburg, - zuleßt wohnh. in Minden, Minden, den 7. August 1943. ; Der Regierungspräsident. J. A.: Lührmann.

26. 27.

Anordnun

zur Ausdehnung der Anordnung über die Reichsvereinigung |

Eisen auf das Protektorat Böhmen und Mähren Vom 9. August 1943 j Auf Grund des Gesetzes über die Oa von Zwangs- fartellen vom- 15. Fuli 1933 (RGBl.- 1 S. 488), der Verord- nung über .Gemeinschäftswexke in der: gewerblichen Wirt- chaft vom 4. September 1939 (RGBl. T S. 1621) und der Verordnungen über die Einführung des Zwangskaärtellrechts und der Verordnung über. Gemeinschaftswerke in der ge- werblichen- Wirtschaft im Protektorat Böhmen und Mähren vom 10. Januar 1940 (RGBl. 1 S. 43) und 13. April 1943 (RGBl. 1 S. 260) ordne ich im Einvernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren an: A : Die L über die Reichsvereinigung Eisen vom 29. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 125 vont 1. Funi 1942) gilt auch im Pro- tektorat Böhmen und Mähren. 2

§ Diese Anordnung tritt am Kraft. ali duen Berlin, den 9. August, 1943, ; . Der Retichswirtschaftsminister, - - J. V.: Dv: Land fried,

Tage ihreï Verkündung in

t R

i; Anordnung i des Präsidenten des Reichsaufsichtsamts für das Ver erungs- wesen über die Anwendung Allgemeiner Ve tbe bedingungen für die „Bayern“ Oeffentliche Anstalt für Volts- und Lebensversicherung in München A Auf Grund der Verordnung über die Anwendung Allge- meiner Versicherungsbedingungen vom 29. November ‘1940 ((RGBl. 1 S. 1543) ordne ih für die „Bayern“ Oeffentliche Anstalt für Volks- und Lebensversicherung in München an:

I. | A

Vom 1. Januar 1941 ab finden die Erlasse des Reichs- wirtschaftsministers: - :

1. vom 14. März 1941 IV Kred. 11 689/41 für die Unfallversicherung, mit Ausnahme jedo der Bestimmung des § 4, 3 B leßter Absay der Allgemeinen Versicherungs- bedingungen, | vom 20. Februar 1941 IV Kred. 11 135/41 für die Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit und ohne ärztliche Untersuchung, : d 3. vom 16: April 1941 IV Kred. 12 468/41 für die

Töchterversorgungsversicherung mit und ohne ärztliche Untersuchung, A A | 4. vom 11. November 1941 ÎV Kred. 18 068/41 für die Töchterversorgungsversicherung, Summen bis 2000 R M, e vom 80. Mai 1941 IV Kred. 13 635/41 für die Sterbegeldversicherung, - | 6. vom 20. Mai 1942 IV Kred, 13-719/42 für die

Gefolgschaftsgruppenversicherungen, D 7. vom 5. Mai 1941 IV Kred. 12 855/41 für die Un- 8

D

D!

fallzusaßversicherung, S . vom 15. Juli 1942 IV Kred. 14 699/42 für die Familienversorgungsversicherung, -

9. vom 29. August 1942 IV Kred. 16 570/42 für die Vereins-Gruppen-Sterbegeldversiherungen, - auch mit Wirkung für bestehende Versicherungsverträge An- wendung. Der Erlaß vom 14. März 1941 [V Kred 11 689/41 und diese Anordnung gelten aber nicht für die Kraftfahrversicherung. i j

ATL i

Soweit durch die Erlasse die Allgemeinen Versiherungs- bedingungen mit § 5 des Reichsgesebßes über den: Ver icherungs- vertrag vom 30. Mai 1908 in der Fassung der Verordnung zur Dereinheitlichung des, Rechts der Vertragsversiherung vom 19. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2443) in Einklang gebracht worden sind, gilt diese Aenderung nur, wenn der: Versiche- rungsschein erst nah dem 1. Fuli 1943 ausgefertigt worden ist.

E Geo

III.

Auf Verlangen hat die „Bayern“ Oeffentliche Anstalt für Volks- und Lebensversicherung, München, den Versicherungs- nehmern kostenlos Abschriften der neugefaßten Versicherungs- bedingungen auszuhändigen. :

Berlin, den 6. August 1943.

- Q Der Präsident des O für das N,

z Dr. Sch m.i

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 186 vom 12. August 1943. &. 3-

Anweisung 3

Verbot der Neuanfertigung von Kleidungs- und Wäschesti der Gruppenarbeitsgemeinschast S viuDiafizaten Reichsgruppe Handel als Bewirtschafstungsstelle des Reichs-

bzauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete

Auf Grund des § 4 Ziffer 1 der Anordnung 1 Reich Stee für Kleidung und vexivandte Gebiete tee Roe paraturpflicht vom 23. Fuli 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 170 vom 24. Juli 1943) in Verbindung mit den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) wird mit Zustimmung des Reichsbeauf- tragten für Kleidung“ und verwandte Gebiete folgendes an- geovdnet: S1

Verbot dex Neuanfertigungen

(1) Betriebe des Handels, die

Männer- und Knaben-Oberbekleidung

_Frauen- und Mädchen-Oberbekleidung

Mânner- und Knabenleibwäsche

rauen- und Mädchenleibwäsche

. Säauglingsbekleidung und -wäshe Mâännex- und Knabenkopfbekleidung Frauen- und Mädchenkopfbekleidung Berufs- und Sportbekleidung Wirk- und Stricckwaren i Krawatten Korsetts Mieder Schirme Stickereien Schürzen Bett- und Haushaltswäsche Steppdecken '

herstellen, wird von Fnkrafttreten ‘der Anweisung bis eins shließlih 30. September 1943 verboten, Aufträge auf Neu-

anfertigung von Spinnstoffwaren anzunehmen oder mit der Durchführung bereits vorliegender Aufträge zu beginnen. Ebenso ist es verboten, solche Aufträge zu vermitteln oder in Lohn zu vergeben.

(2) Die beim Fnkrafttreten dieser Anweisung bereits in Axheit befindlichen Spinnstoffwaren dürfen noch bis zum 20 August 1943 weiter bearbeitet und fertiggestellt werden.

82

Ausnahmen (1) Von dem Verbot sind ausgenommen: Uniformen und Uniformteile Trauer- und Umstandskleidun

Leibbinden nach ärztlicher

gürtel und -miederx | / Kleidungs- und Wäschestücke, für die der Verbraucher einen Bezugschein vorlegt oder .eine Erklärung des Wirtschaftsamtes beibringt, in der dem Verbraucher die Notwendigkeit der Neuanfertigung bescheinigt

wird (Bedarfsnachweis) i 2, alle Kleidungs- und Wäschestücke für öffentliche Auf- traggeber, für Körperbeschädigte oder Versehrten-

Vedibiuns, _Umstands-

stufen IL und I1I und für Fliegexgeschädigte, „i...

n Weitere Ausnahmen können von der Bewirtschaftungs- stelle zugelassen werden. Ausnahmeantxäge sind-über die. Grup“ pen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft einzureichen.

83 Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nah den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 bestraft. ;

84

(g Fnkrasttreten

Die Anweisung tritt mit ihrer Verkündung. in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim- ‘mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß auch im Elsaß, in Lothringen und: Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 9. August 1943,

Gruppenarbeitsgemeinschaft Spinnstoffwaren in der Reichs- gruppe Handel als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf- tragten für Kleidung und verwandte Gebiete

Dr. Heinemann.

Anordnung 11/43 :

des Reichsbeaustragten für Textilwirtschaf (Einseßung von Bewirtschaftungsstellen) Vom 10. August 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in .der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGBl, 1 S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Ver- einigung von Reichsstellen der Textilwirtschaft vom 27. Fe- bruar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 53 vom 4. März 1942) sowie der Zweiten Verordnung über die Vereinigung von Reichsstellen der E Be vom 10. Dezember 1942 (Deutscher .Reichsanz. und Preu Staatsanz. Nr. 295 vom 16. Dezember 1942) wird mit Zu- stimmung des, Reichswirtschaftsministers angèordnet: (1) Zu Bewirtschaftungsstellen im Sinne des F Abs. 2 der A tnas über den Warenverkehx werden bestimmt: A. Jm Bereiche der Textilindustrie

1, die Fachgruppe Baumwoll-. und Zellwollindustrie

2. ‘die Fachgruppe Wollindustrie - f

3. die Fachgruppe Bastfaserindustrie.

4. ’die Fachgruppe Seiden- und Samtindustrie

5, die Fachgruppe Wirkerei und Strikerei i }

6. die Fachuntergruppe Jndustrie“ der händelsfertigen | Garne \ © A

7, die Fachuntergruppe Band- und Flehtwarenindu-

trie / L : 8, die Fachuntergruppe Teppich- und Möbelstoffindu-

trie

9, die achuntergruppe Asbestindustrie

10. die N C mtéceutta Verschiedene teztile Erzeug- isse,

ständigkeit der im § 1 en Gliederungen der Organi-

‘verkehr

|

B. Jm Bereiche des Handwerks 11. die Reichsgrppe Handwerk. /

(2) Den Bewirtschaftungss\tellen werden die Befugnisse aus a 1 und 2 der Verordnung über den Warenyerkehr über-

agen,

(3) Die Bewirtschaftungsstellen führen in An elegenheiten der Bewirtschaftung hinter threm Namen den Rufag „als Gage iVaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Textilwirt-

aft“.

(4) Die Bewirtschaftungsstellen unterliegen den Weisungen und der Aufsicht des Reichsbeauftragten.

s

Die in Î 1 dieser Anordnung bestimmten Bewirtschaftungs- stellen werden ermächtigt:

‘1. den Betrieben ihres Zuständigkeitsbereiches Herstellungs- anweisungen zu erteilen sowie Herstellungsvorschriften bekanntzugeben,

2. den Betrieben die Roh- und Hilfss\toffe, die für die Her- stellung von Waren ihres Herstellungszweiges gebraucht werden, auf Grund der hierzu ergehenden Richtlinien

: Et ;

3. die fristgerehte Durchführung der Herstellungsanwei- sungen sowie die gütemäßig einwandfreie Herstellung der in Betracht kommenden Waren zu überwachen,

4. verbindliche Auflagen, die zur Durchführung der vor- Me genannten Aufgaben notwendig sind, zu erteilen, d. F G . a) hinsihtlih*der Ausführung von Aufträgen bestimm-

ter Auftraggeber,

5 b) hinsichtlih der Lenkung des Absayes von Waren, c) hinsihtlich der Einsparung von Transportmitteln „Und -leistungen.

5, Prüfungen, insbesondere Betriebsprüfungen nach Wei-

sungen der Reichsstelle durchzuführen.

; 83 (1) Der Reichsbeauftragte für Textilwirtschaft kann die Zu- sation der gewerblichen Wirtschaft auch auf Betriebe aus- dehnen, die nicht Mitglieder dieser Gliederungen sind.

(2) Die den Bewirtschaftungsstellen erteilten Ermächti- ungen gelten in diesem Falle auch gegenüber diesen Betrieben.

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(1) Die von den 1 Ann OR Ten zu erlassenden An- ordnungen werden als Anweisungen bezeichnet. Sie bedürfen der Zustimmung des Reichsbeauftragten, es sei denn, daß es sih um -Einzelanweisungen handelt.

(2) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die §8 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Ver- ordnung über den Warenverkehr vom 20. Oktober 1937 (RGVBl. T S. 1133), j

(3) Soweit die Bewirtschaftungsstellen auf Grund ihrer Ermächtigung nach § 2 dieser Anordnung tätig werden, gel- ten die §8 10—15 und 17 der Verordnung über den Waren-

ür die von ihnen geforderten Äuskünfte und er- lassenen Anweisungen sinngemäß. Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen der Bewirtschaftungsstellen und die sonsti-

über den Warenverkehx bestraft. (4) Das E gemäß 9 14 und das Ordnungsstraf- recht gemäß § 15 der genannten Verordnung sind von dem Reichsbeauftragten wahrzunehmen.

K Un Die für den Geschäftsbetrieb der Bewirtschaftungsstellen erforderlichen Mittel sind von den jeweiligen Gliederungen

gen „nan ihnen. in. ihxém. Hexstellungszweige éxlassenen Vor- - Fhriften werden nach den S 10, 12—15 der Verordnung '

. z (1) Die Leiter dét Bewirtschaftungsstellen sind von dem

“Reichsbeauftragten, die übrigen in den Bewirtschaftungs-

stellen tätigen Personen von threm Leiter auf die gewissen- hafte Durchführung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten. (2) Die Vorschriften des § 11 Abs. 2 und 3 der Verord- nung- über den Warenverkehr finden auf die nah Abs. 1 verbtliGieten Personen. sinngemäß Anwendung. L S i (1) Diese Anordnung tritt am 7, Tage nah ihrer Verkün- dung in Kraft. (2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver- waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxem- burg und Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be- seßten Gebieten Kärntens und Krains. (3) Es werden nachstehende Verteilungsstellen aufgelöst: a) bei der Reichsstelle für Textilwirtschaft 1. Verteilungsstelle für die Band- artifelindustrie, - Verteilungsstelle für Baumwollweberet, Verteilungsstelle für die Grobgarnindustrie, Verteilungsstelle für die Seiden- und Samtindu- strie, Verteilungsstelle für nisse, i ; Verteilungsstelle für Wirkerei und Strickerei, Verteilungsstelle für Zwirnerei und Nähmittel- herstellung, der früheren Reichs\telle für Bastfasern Verteilungsstelle für die Hanfindustrie, Verteilungsstelle für die Hartfaserindustrie, Verteilungsstelle Fute- u. Papierspinnerei u. -Weberei, Verteilungsstelle für Leinen-, Schwerwedberei, . | Verteilungsstelle für Leinen- und Ramiespinnerei, e) bei der früheren Reichss\telle für Wolle und andere Tierhaare 1, Verteilungsstelle für die Deckenindustrie, 2. Verteilungsstelle für die Kammgarn- und Haar- garnspinnereien, 3. Verteilungsstelle für Lumpen für die Papier- und Pappenindustrie, 4. Verteilungsstelle für technische Filze und Filz- tuchherstellung, 5. Verteilungsstelle für die Teppich- und Möbelstoff- industrie, i 6. Verteilungsstelle für die Tuchindustrie. Berlin, den 10. August 1943. Der Reichsbeauftragte für Textilwirtschaft. Linder

und Flecht-

AEDOIO

verschiedene Textilerzeug-

D E ad

b) bei

Halbleinen- und

D f gorO

| a Befanntmachung

Die am 10. August. 1943 ausgegebene Nummér 74 è:3 Reichsgeseßblatts, Teil I, enthält:

Durchführungsbestinirnungen zur Militäranwärteranstellungs- verordnung MAVDB. —. Vom 2. August 1943.

Umfang: 3 Bogen. Verkaufspreis: 045 M. Postbeförderungs- gebühren: 0,04 F für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Posticheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 11. August 1943.

der Organisation der gewerblichen Wirtschaft aufzubringen.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrîich.

| Wirtischaftsteil

Die Preisbildung bei Aenderunßen und Ausbesserungen von weiblicher Berufs- und Arbeitskleidung, Damenoberbekleidung / und Miederwaren

Auf Grund der Anordnung zur Preisbildung für Umarbei- -

tungen und Ausbesserungen von Bekleidungswaren, Haushalt- waren und verwandten Erzeugnissen aus Spinnstofsen oder Aus- tauschstoffen vom 10, März 1943 hat der Reichskommissar für die Preisbildung nunmehr 'auch Richtlinien zur Preisbildung für Aenderungen und Ausbesserungen für weiblihe Berufs- und Avbeitskleidung, Damenoberbekleidung sowie für Aenderungen und -Ausbesserungen von Miederwaren durch industrielle Her- steller erlassen. Nach diesen Richtlinien sind für solhe Aende- rungen und Ausbesserungen Verbhraucherhöchstpreise und. -entgelte bei Damenoberbekleidung nach Ortsklassen gestaffelt e geseßt. Bei dieser sind außerdem Oberfutter und Einlagestoffe, die von den Reparaturbetrieben zugegeben werden, nah be- stimmten Vorschriften bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Den Annahmestellen (Einzelhandel) für die f Verne und aus- zubessernde weiblihe Berufs- und Arbeitskleidung, Damenober- bekleidung und für Miederwaren ist von dem- Reparaturbetrieb für alle mit der Annahme, Beratung und Rückgabe zusammen- hängenden Tätigkeiten ein Rabatt zu gewähren. Die Annahnte- stellen dürfen somit auf den von dem Reéparaturbetrieb bereh- neten Preis keinerlei Zuschläge erheben. Bei Damenoberbeklei- dung, die für körperlich anormal Gestaltete und körperversehrte Personen bestimmt ist, können besondere Zuschläge berechnet wer- dén, wenn das zu ändernde oder auszubessernde Bekleidungsstück nachweisbar eine Mehrarbeit erforderlich macht. Dasselbe gilt für besonders hochwertige Damenoberbekleidung. Verlangt der Auf- | traggeber die ausgebessèrte oder geänderte Kleidung neu ge- bügelt wird, so dürfen hierfür besondere Zuschläge berechnet wer- den. Für die Daùûer von drei Monaten, beginnend mit dem Tage der Uebernahme der Aenderungs- und Ausbesserungsarbeiten, fönnen zum Ausgleih für Anlaufschwierigkeiten die höchst- zulässigen Verbraucherpreise und -entgelte bis zu einer-bestimmten Höhe überschritten werden. Fn den Richtlinien sind gleihfalls

ienen

Wirtschaft des Auslandes

Zuli-Ausweis der BJZ.

Zürich, 11. August. Der Ausweis der Bank für Jnter- , nationalen Zahlungsausgleih vom 31.. Fuli weist gegenüber dem 30. Juni eine Abnahme der Bilanzsumme um. rund 2,6 Mill. sfrs, auf 483,8 Mill. sffrs. auf. Ebenfalls kleinere Abnahmen eigen die Gelder auf Sicht von 16,2 auf 15,8 Mill. rxs, andere echsel und Anlagen von 196,7 Mill. auf 192,6 Mill, ifrs. und

der Kassenbestand von 25 auf 23,4 Mill: fsrs. Da egen weisen die Konten „Gold in Barren“ Erhöhungen von 73,4 auf 78,6 ¡ Mill. sfrs. und rediskontierbare Wechsel und Akzepte von 148,3

Grundsäße über die Preisbildung solher Aenderungen und Aus- besserungen ‘aufgestellt, die niht als Regelleistung anzusehen sind. Die Reparaturbetriebe sind verpflichtet, unter Angabe der Art der ausgeführten Leistung einen Nachweis auszufertigen, der dem Verbraucher durh die Annahmestellen auszuhändigen ist. Die Richtlinien werden durch die zuständige Gliederung der Organi-

sation der gewerblihen Wirtschaft bekanntgegeben und treten 14 Tage nah Bekanntgabe in Kraft, Der Erlaß ist im Mittei- lungsblatt des Reichskommissars für die Preisbildung vom

9, August 1943 veröffentlicht.

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Gewährung von Prämien an Ostarbeiter

Der Reichsminister der Finanzen hat auf Grund der Ermäch- tigung in der Verordnung über die Einsaybedingungen der Ost- arbeiter vom 30, Juni 1942 im Einvernehmen mit dem General- bevollmächtigten für den Arbeitseinsaß unter dem 23. Fuli 1943 eine Verordnung über die Gewährung von Prämien an Ost- arbeiter erlassen (RGBl, 1 Nr. 73 vom 9. 8, 1943), Danach er- höht sih der an den Ostarbeiter auszuzahlende Betrag (Spalte 4 der Entgelttabelle für, Ostarbeiter) in der Fassung der Verord- nung zur Durhsührung und Aenderung dèr Verordnung über die Einsagbedingungen dex Ostarbeiter vom“ 5. April 1943 (RGBVIl. 1 S, 181) zugunsten des Ostarbeiters a) nah Vollendung des ersten Fahres seines Einsaßes im Großdeutschen Reich um eine Prämie von 20 %, b) nach Vollendung des zweiten Fahres seines Einsayes um eine solhe von 30 % und e) nach Vollendung des dritten Jahres um eine solche von 50 %. Es fommt jedo höchstens der Betrag in Frage, der vom Arbeitgeber für die Be- schäftigung des Ostarbeiters als Ostarbeiterabgabe zu zahlen ist (Spalté 5 der Entgelttabelle für Ostarbeiter). Die vorgenannte Prämie ist erstmalig für den Lohnzahlungszeitraum zu zahlen, in den die Vollendung des ersten Fahres oder der weiteren Fahre des Einsaßes des Ostarbeiters im Großdèutschen Reich fällt. Sie darf frühestens für einen Lohnzahlungszeitraurm gewährt werden, der näch dem 31, Juli 1943 endet.

auf 151,7 Mill, \frs. auf. Auf der Passivseite stehen die lang- fristigen Einlagen mit 229 unver l

gegen stiegen die fkurzfristigen und Sicht-Einlagen in Gold von 98 auf 40,8 Mill \frs, und die sonstigen Passiven von 48,4 auf 50,9 Mill, \rs. Eine Verminderung zeigen die kurzfristigen und Sicht-Einlagen der M N für etgene Rehnung, nämlich von 16,8 auf 15,8 Mill. \ffrs.

Verdoppelte Torfproduktion Schwedens Stoholm, 11. August. Auf Grund günstiger Witterungsver- -hältnisse und einex erheblihen Verbesserung und Erweiterung der

Mill. \ffxs. unverändert zu Buch. Da-

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