1943 / 188 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Re#¿chsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 92-vom 22. April 1939), die Erste Bekanntmachung zux Anordnung 50 vom 17. Juni 1940. - (Deutschêr Staatsanz.- Nr. 139 vom 17. Funi 1940) i j e Zweite Bekanutmachung zur Anordnung 50 “vom 29. Dezember 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staaftsanz. Nr. 301 vom 24. Dezember 1941). Berlin, den 10. August 1943. A Der Reichsbeauftéagte für Lederwwirtschaft.

M. d. F. d. G. b.: Dr. Mo hx.

1. Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtshaft zur Anordnung XT/43 (Zulassung, von Lederaustauschstossen)

Vom 10, August 1943

Durch die Anordnung X1/43 vom 10. August 1943 (Deut- scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 188 pom 14. August 1943) wird bestimmt, daß Léderaustauschstoffe ab 15. September 1943 nur ‘hergestellt werden dürfen, wenn sie von der Reichsstelle für Lederwirtschast zugelassen sind. Die Zulassung erfolgt nah Gütegruppen, die nach den überwiegen- den Verwendungszweccken der Lederaustauschstoffe eingeteilt ind. ; R Hersteller von Lederaustauschstoffen werden aufge- fordert, Anträge auf Zulassung ihrer Erzeugnisse bis zum

| 1. September 1943 bei der Reichsstelle für Lederwirctschaft, Berlin-Charlottenburg 2,. Knesebeckstr. 78, zu stellen. Die Zulassung ist für jeden Lederaustauschstoff gesondert zu be- antragen. i

Jn den Anträgen ist folgendes anzugeben:

1, Ein Kennwort für den Lederaustauschstoff (Marken- bezeihnung) h

2. die Rohstoffzusammenseßung

3. das Herstellungsverfahren

4. der für den Lederaustauschstoff vorgesehene Verwen- dungszweck. : \

Bei der Angabe zu 4. sind folgende Gruppen der Verwen- dungszwecke zu unterscheiden: :

Straßenschuhlaufsohlen i Hausschuhlaufsohlen und Zwischensohle Tragsohlen Brandsohlen Macay-Rahmen Hinterkappen : Absaybau und Sohlenanschläge Gamaschen S « Koppe S orthopädische Zwecke technishe Zwecke Verstärkungen für Schuhzwecke Verstärkungen für sonstige Zwecke Einstechrahmen j Lederwaren und ; Waren, bei denen Austauschstoffe mit der Unterlage fest verarbeitet werden | E _ Waren, bei denen Austauschstoffe unter 1 mm Stärke ohne Unterlage verarbeitet werden ' ; Waren, bei denen Austauschstoffe in Stärke von 1 mm und darüber ohne Unterlage verarbeitet werden, Schweißleder 9 Futterleder für Quartiere Deckbrandsohlen Oberleder Obverlederbesaßz Polsterleder Geschirrleder Einfaßzwecke Treibriemen ® Nähriemen Schnürriemen Blankleder Dem Antrag sind beizufügen: 1. ein Mustar ca, 20 cm X 30 em 2. cin Gutachten der Deutschen Versuchsanstalt und Fach- schule für Lederindustrie, Freiberg/Sa. Falls ein (Gutachten aus der Zeit nach dem 1. Zuli 1942 nit vorliegt, ist ein solches sofort zu beschaffen und nach- zureichen, L Die Einsendung der Muster und Gutachten erübrigt si a) für die Hersteller von Lederfaserstoffen, die für Zuli 1943 von ‘der Reichss\telle für Lederwirtshaft für die Herstellung von Lederfaserstoffen eine Erzeugungs- genehmigung erhalten haben, und A b) für die Hersteller von Lederstückwerkstoffen, die für Juli 1943 von der Reichs\telle für Lederwirtschaft eine Dispersionszuteilung erhalten haben. Berlin, den 10. August 1943.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M, d. F. d, G. b.:Dr, MoHL,

Anordnung X11/43 / der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Einseßung von Bewirt- schaftungsstellen) Vom 10. August 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. T S. 686) in Ver- indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwahung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939. (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats- anz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: I (1) Zu Bewirtschaftungsstellen im Sinne des § 3 Absay 2 der Verordnung über den Warenverkehr werden bestimmt: die Fachabteilung Lederfaserwerkstoffe in der Wirtschafts- _gruppe Lederindustrie, Berlin W 15, Meinekestr. 12a—13, die Fachuntergruppe Technishe Gewebe der Fachgruppe Textilveredelungsindustrie, Berlin W 15, Kurfürsten- damm 64,

Reichsauz.. und . Preuß.

(2) Fhnen werden die Befugnisse aus den §8 1 und 2 der Verordnung über den Warenverkehr in dem aus S 2 dieser Anordnung ersichtlichen Umfange übertragen. /

(3) Die Bewirtschaftungsstellen führen in Angelegenheiten der Bewirtschaftung hinter ihrem Namen den Zusaß „als Be- /

/ wirtschaftungsstelle des -Reichsbeauftragten für Lederwirt=

chast“. 2 ines | (4) Die- Béwirtschaftungsstellen: unterliegen den Weisungen

‘und der Aufsicht des Reichsbeauftragten für Lederwirtschaft.-

j í

8 9

Die im § 1 genannten Bewirtschaftungsstellen, und zwar

a) die Fachabteilung Lederfaserwerkstoffe A für die Herstellung von Lederfaserstoffen, soweit sie in ‘Lenküngsbereich Leder hergestellt werden, und von Leder-

L T RUA L Geweb ) die Fachuntergruppe Technishe Gewebe "fx Me Sérstellung von Lederaustauschstoffen auf ‘der -

Grundlage von Papiervlies, Textilvlies und Geweben und Gewirken werden ermächtigt: “1. Erzeugungspläne, vorzubereiten und durchzuführen; : ; 2. den Betrieben Herstellungsanweisungen und Pro- dufkftionsaufgaben zu erteilen; 3. den Betrieben die Roh- und Hilfsstoffe, die für die Herstellung von Waren ihres Herstellungszweiges ge- braucht werden, zuzuteilen.

Ss (1) Die den Bewirtschaftungsstellen erteilten Ermächtigungen gelten auch gegenüber denjenigen Herstellern, die nicht Mit- glieder i i / 1. der als Betwvirtschaftungsstelle eingeseßten Fachabteilung Ÿ Lederfaserwerkstoffe,

die der Reichsbeauftragte festlegt,”

2. der als Bewirtschaftungsstelle eingesetzten Fachunter-

C

gruppe Technische Gewebe |

sin

der Betroffenen jeweils ausdrücklih einzuschränken. 84

(2) Die Bewirtschaftungsstellen sind berechtigt, den Kreis

(1) Die von den Bewirtschaftungsstellen zu exlassen- -

den Anordnungen werden als Anweisungén bezeichnet. Sie bedürfen der Zustimmung des“ Reichsbeauftragten, es sei denn, daß es sih um Einzelanweisungen handelt.

(2) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die 8 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Ver- ordnung über den Warenverkehr vom 20. Oktober 1937

(RGBL 1 S. 1133).

(3) Soweit die Bewirtschaftungsstellen auf Grund- ihrer Ermächtigung nah § 2 dieser Anordnung tätig werden, gelten die §8 10 bis 15 und 17 der Verordnung über den Warenverkehr für die von ihnen N Auskünfte und erlassenen Anweisungen sinngemäß. Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen der Bewirtschaftungsstellen und die sonstigen von; ihnen in ihrem Herstellungszweige erlassenen Vorschriften werden nah den §8 10, 12 bis 15 der Verord- nung über den Warenverkehr bestraft.

(4) Das Antragsreht gemäß § 14 und das Ordnungsstraf- recht gemäß § 15 der genannten Verordnung sind von dem

© 7

Reichsbeaustragten wahrzunehmen,

S5 Die für den Geschäftsbetrieb der Bewirtschaftungsstellen erforderlichen Mittel sind von den, jeweiligen Organisa- tionen, der gewerblichen Wirtschaft aufzubringen.

86

(1) Die Leiter der Bewirtschaftungsstellen sind von dem Reichsbeauftragten, die übrigen in den Bewirtschaftungs- stellen tätigen Personen von threm Leiter auf die gewissen- hafte Durchführung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.

(2) Die Vorschriften des § 11 Absay 2 und 3 der Verord- nung über den Warenverkehr finden auf die nah Absatz 1 verpflichteten Personen sinngemäß Anwendung.

87

Diese Anordnung tritt am 12. August 1943 in Kraft. Sie gilt auh in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge- bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zu- stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unterstêiermark und den be- seßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 10. August 1943.

Der Reichsbeauftragté für ‘Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Dr. Mohr.

Anweisung Nr. 1

der NeMgruppe Handwerk als Bewirtschaséungsstelle des eihsbeaustragten für Lederwirtschast (Belieferungsrichtlinien) Vom 6. August 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in dex Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Vèr- indung mit der Anordnung IX/43 der Reichsstelle für Leder- wirtschaft (Einseßung weiterer Bewirtschaftungsstellen) vom 26, März 1943 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staats- eiger Nr. 71 vom 26. März 1943) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Lederwirtschaft angeordnet:

| §1 | “Die noch zux Herstellung zugelassenen Fertigerzeugnisse in Koffer-, Täschner-, Sattler- und sonstigen Lederwaren sind mengen- und wertmäßig gereht und gleichmäßig zu verteilen. S2 | Handwerksbetriebe, die Fertigerzeugnisse in Koffer-, Täsch-

NReich3- und Staatsanzeiger Nr. 188 vom- 14, Auguft 1943. S. S

at

nere, .Sattler- Und" sonstigen Lederwaren herstellen und un- «ittelbar an Leßtverbraucher abgeben, dürfen“ an diese aus ihrer Eigenerzeugung wertmäßig nur den gleichen Prozent- say an Waren veräußern- wie im Jahre 1938. :

; 83 _ Für die Abgabe von Waren der in § 1 genannten Art an Lederwarenhandelsfirmen zwecks Wiederverkauf - wird die zwischen-Handwerk, Handel und. Fudustrie abgeschlossene Ver- ‘einbarung über die Warenverteilung für verbindlich erklärt, soweit nicht für: Herstellergruppen oder Einzelfirmen beson- dere Absaßregelungen getroffen werden. Diese Vereinbarung bestimmt, daß a) die hergestellten Fertigerzeugnisse in Koffer- Täsch- ner-, Sattler- und sonstigen Lederwaren entsprechend dem Bezug des Handels im Jahre 1938 mengen- und wertmäßig gerecht und gleihmäßig verteilt werden, b) Lederwarenhandelsfirmen aus den Gebieten, die in das Deutsche Reich zurück-- bzw. neu eingegliedert wurden, wie Sudetengau, Danzig, Warthegau, Ost- Oberschlesien, Eupen-Malmedy, Elsaß usw., in ange- messenem Umfange deract zu beliefern sind, däß diese Lieferungen anteilmäßig zu Lasten der bisherigen Be- zieher- gehen: i 84

Handwerkliche Hersteller, die bis zum 30. Januar 1943 inzwischen geschlossene Lederwarenfachgeschäfte beliefert haben, müssen an deren Stelle ein anderes Fachgeshäft an demselben Ort beliefern. Falls kein anderes Fachgeschäst am selben Ort vorhanden i}, muß .die Lieferung an ein anderes Fachgeschäft innerhalb desselben Kreises (der NSDAP.) vorgenommen werden. :

st ein anderer Abnehmer innerhalb desselben Kreises niht bekannt, so haben die handwerklichen Hersteller bei der Reichsgruppe Handwerk als Betoirtschaftungsstelle anzu- fragen. iese macht im Einvernehmen mit der Gruppen- arbeitsgemeinshaft Lederwaren der Reichsgruppe Handel andere zu beliefernde Einzelhandelsgeshäfte namhaft, Der Lieferanweisung ist Folge zu leisten.

Je §5 :

Die Uebertragung der Kontingente ist. dex Reichsgruppe Handwerk als Bewirtschaftungsstelle unter Angabe des Fah- restvertes 1938 sowie des bisherigen und des neuen Ab- nehmers zu Beginn jeden Quartals für das abgelaufene Quartal zu melden. j

/ 8 6 i m

Die Vorschriften dieser Anweisung finden für die Liefe- rungen an die Lederwarenabteilungen “anderer Einzelhandels- betriebe entsprechende Anwendung. Sie gelten dagegen nicht für Exportaufträge. ; :

R : Die Reichsgruppe Handwerk als Bewirtschaftungsstelle be- hâlt sich vor, die Warenverteilung in Einzelfällen anders zu regeln, 88

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach

den 88 10; 12—15 der Anordnung. über den Warenverkehr

in der Fassung. vom 11. Dezember 1942 (RGBIl. I S686) bestraft. : l Gf 89 i A O6

Diese Anweisung tritt am 10, August 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malnredy und Moresnet sowie mit Zustim- mung des / zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß auch im Elsaß, in Lothringen und in Luxemburg, im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den be- seßten Gebieten Kärntens und Krains.

Bexlin, den 6. August 1943, °

Reichsgruppe Handwerk als Bewirtschaftun s\stelle des Reichsbeauftragten für Lederwirtschaft.

Wte, / stellv. Leiter der Bewirtschaftungsstelle.

Nichtamtliches

Nummer 32 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Junern vom 11. August 1943 hat folgenden Fnhalt: Reihs- u. Staatshaushalt, Kassen- u.

emhnungswe]en. RdErl. 6, 8, 43, Aufbewahrg. v. Kassen- büchern, Belegen u. Kassenrehngn. Kommunalverbände. RdErl. 4. 8. 43, Schankerlaubnissteuer. RdErl. 7. 8. 43, Kur- taye. RdErl. 6. 8, -43, Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau Nr: 674, Polizeivepwaltun g. RdErl. 29. 7. 43, Reichskarte f, Urlauber, RdErl. 3, 8, 43, Waffen- ausrüstg. d, #4-Pol.-Regtr. usw. Staatsangehöri gkeit, 3aß- und Ausländerpolizei, RdErl. 5. 8, 43, Reichss einheitl. Grenzausweise f. d. kleinen Grenzverkehr. Wehr angelegenheitén. 18 Ce Familiens unterhalt. RdErl. 27. 7. 43, Einsaß-Familienunterhalt; hiere Mietbeih, bej Fau arkait d, Wos Le Bombenschadens. ‘RdErl. 5. 8. 43, Kuxzfristiger Notdienst bei größeren Luft- angriffen. Volk sgesundheit. RdErl. 2. 8. 43, Ausbildg, v. Laienhelferinnen in „Erster Hilfe“ bei überraschend eintretenden Geburten. RdErl. 5. 8. 43, Bu führungspflicht nach d. Weinges. RdErl. 6. 8, 43, Vebergebietl. Ausgleih d. Hebammen u. d. Hilfskräfte in d. Gesundheitspflege. Veterinärverwal- tung. RdErl. 2, 8. 43, Veterinärpolizeil. Ueberwachg. v. Pferde- märkten u. Sammelschähßterminen. Verschiedenes. Hand- \{hriftl. Berichtig. Reichsindexziffer f. Juli 1943. Neu - ersheinungen Stellenausshreibungen von Gemeindebeamten. u beziehen durch alle Postanstalten. Carl Bann Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 2,15 A für Ausgabe A geeina bedruckt) und 2,70 KA für

Wirtschaftsteiln

Ausgabe B (einseitig bedru

Der Personennahverkehr in der Kriegswirtschaft Jm Rahmen der von der Wirtschaftshochshule Berlin und der

- Gauwirtschaftsfkammer " Berlin-Brandenburg veranstalteten und

inzwischen beendeten verfèhrswirtschaftlihen Vortragsreihe be- handelte Ministerialrat Galle vom Reichsverkehrsministerium das Thema Personeunahverkehx. in dex Kriegshvirtschaft. Zum Personennahvérkehr gehören, wie der Redner darlegte, außer den bekannten großstädtischen Verkehrsmitteln auch der' Réichsbahn- verkéhr zur Bedienung des Orts- und Nachbarortsverkehrs auf Strecken des Fernverkehrs, im Straßenverkehr die Droschken, innerhalb und außerhalb der Orte dem Nachverkehr dienende Bahnen besonderer Vauart, Die Grenzen zwischen Nah- und

|

|

Fernverkehr sind auch hier flüssig, deshalb werden zum Personent- orie af im engeren Sinne nur die statistish als diesem zuge- hörig etsaßbaren S-Bahnen sowie die Hoh- und Untergrund- bahnen in Berlin und Hambuxg, die Straßenbahnen, Ober- leitungsomnibusse und Omnibusse gerehnet. Das Leistungsbild der einzelnen Verkehrsmittel und ihx Anteil am Per onennah- verkehr entspriht der Verschiedenartigkeit der Ausfgäben. Jm Jahre 1939 entfielen von der Fahrgastzahl 74 % auf die Straßen- bahnen, 11 % auf die S-Bahnen,. 8 % auf die Omnibusse und 7% auf die Hoch- “und Aru auen, Die gegenwärtig wichtigste Aufgabe ist der Berufsverkehr. Er fordert aus esprochene Moassenverkehrsmittel. “Der außerordentliche Anstieg der Fahr- gastzahlen im, Verkehr der Fhdustrie, Behörden, Kasernen und

“mit. den kün

sonstigen Arbeitsstätten zeigt sih besonders in den : spigen. Bei größeren Werken läßt sih der Verkehr I Ee id: dadurch bewältigen, daß Beginn und 7E der Arbeitszeit ge- staffelt werden. Bei einem Berliner § . B. beginnt die an ¿l Stastely. go A Uhr bis 8,20 Uhr. ie “Die Einwirkung des Krieges auf den Personenn i sich in. seiner beträchtlichen M iiangE | Jn Mein H erfuhren Straßen- und S-Bahnen vom ersten Tage an eine fortgejeßte Steigerung des Verkehrs. Die Verkehrsträger waren jedoh den schwierigsten Aufgaben gewachsen. Die Straßen- bahnen werden lei tungsmäßig im Jahre 1943 die Zahl von 8 Milliarden Fahrgästen überschreiten; d. i. fast das Vierfache der Erdbevölkerung oder annähernd das Doppelte der Jahreshöchst- leistung im ersten Weltkrieg. _Bei den S-Bahnen e die während der Olympiade erreichte Tageshöchstleistung unüber- treffbar. Jnzwischen wurden jedoch Tageshöchstleistungen von 3,1 und 3,2 Millionen Fahrgästen verzeichnet. Diese Leistungen sind um so höher zu bewerten, als sie mit dem Wagenpark der Vorkriegszeit und einem verminderten Personal vollbracht wur- den, indem die Fahrzeuge restlos ausgenußt und der Wagen- umläuf durch Fortfall von Haltestellen und Abkürzung der Auf- iss e io Moi E Arp ateit von Frauen, ehrénz- am n Helfern, besonder er Einsa g itsmai dracie wertvoll ilfe, saß der Arbeitsmaiden, Männer und Frauen in den durch Luftangriffe hei s Gebieten, die durch unermüdliche Tatkraft uus A Het Bad bereitshaft die ihnen anvertrauten Verkehrsmittel in kurzer: Zeit mie einsahfähig machen. / E

ach dem Kriege wird die Motorisierung si fortseven und ei erneute schwere Belastung für die Straßen Brig Diese a daun für den Verkehrsfluß von parkenden Fahrzeugen freige- halten werden, Dem öffentlichen und individuellen Verkehr wird man notfalls getrennte Straßenzüge zuweisen müssen. Eine Reihe deutscher Großstädte, die bisher nit daran gedacht haben, werden Untergrundbahnen bauen müssen. Die Straßenbahnen, die teilweise aus dem -Stadtinnern vershwinden, werden troßdem noch auf lange Zeit hinaus das Rückgrat des Personennahverkehrs bilden. Jhre Eignung für einen dichten Massenverkehr, verbunden mit der starken Verästelungsfähigkeit ihres Neves, sichert ihnen auch in Zukunft eine vielseitige Verwendungsmöglihkeit. Der Obus wird mit seinem elektrishen Antrieb und dank seiner freien Be- weglihkeit im Straßenzuge die Lücke zwischen Straßenbahn und Omnibus ließen. Leßtere wird die Strecken des Straßenbahn- neßes durch Ringlinien, Querverbindungen und Anschlußstrecken in Bezirken weniger starken Verkehrs zusammenschließen und verlängern. So zeigt sih, daß die große Kunst des Städte- und Verkehrsplanes der Zukunft darin liegen wird, die einzelnen Ver- kehrömittel - ihrer Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit ‘ent- O in die gesamte Raum- und Verkehrsplanung einzu- ordnen. :

——

Arbeitsgemeinschaften für Preisreht und Bewirtschastung

: im Lebensmitteleinzelhandel (

Die Fachgruppe Nohrunass und Genußmittel in der Wirt- shaftsgruppe Einzelhandel ruft ihre Mitarbeiter, vor allem aber auch alle Einzelhandelskaufleute, Kaufmannsfrauen und Ge- folgshaftsmitglieder dazu, auf, überall zum Zwecke der gegen- seitigef kätmneradschaftlihen Unterrihtung Arbeitsgemeinschaften für alle Fkagen des Preisrehtes und der Bewirtschaftüng zu bilden. Man wird dadurh Vorsorge dafür treffen, daß Fehler,

„Als Referenten

Die größte Anerkennung verdienen die

G gd rit reGi Cie ave Zuwiderhandlungen - und be- Be \Fyesvoritöóße auf das fkleinstmöali ß ‘zurüdck- geschraubt Beda, y y - Es af E Nach den Ausführungen von Dr. Einzekthandels ist die praftishe Dur schasten so gedacht, daß in regelmäßigen Abständen, z. B, auch in Form von Wvchenendkursen usw., die interessierten Kaufleute und Kaufmannsfrauen mit ihren Gefolgschafismitgliedern an einem bestimmten Ort zusammenkommen. Diese Zusammen- künfte werden si naturgemäß über einen längeren Zeitraum erstrecken müssen, da sowohl die allgemeinen preisrechtlichen Fragen als auch die zahlreichèn Einzelbestimmungen, Einzelrege- lungen und [hließlich die gesamten Bewirtschaftungsfragen bes handelt werden sollen. Jn Rede und Gegenrede soll an Hand der zahlreichen Einzelfälle der Praxis alles das behandelt werden, was unklar lt, was fglsh gemacht wird und was infolgedessen sUr die Zukunft anders, richtiger und besser gemacht werden muß. : t kommen sowohl die ehrenamtlihen und haupt- amtlichen Mitarbeiter der Fachgrttppe als au besonders inter- essterte Kaufleute usw., vor allem aber auch Vertreter der Preis- behörden in Betracht, Auf jeden Fall bleibt immer die betr. bezirkliche oder örtliche Untergliederung der Fachgruppe der Träger der Arbeitsgemeinschaften. Dadurch unterscheiden sih die für den Lebensmitteleinzelhandel jeßt aufgerufenen Arbeitsgemein- schaftén ganz" wesentlih von den fkürzlih bekanntgegebenen „Srundunterrihtungen“ die im Handwerk durchgeführt werden und deren Träger vor allem die Preisbehörden selbst sind. Der Teilnehmerkreis für die einzelne Arbeitsgemeinschaft muß aus Zweckmäßigkeitsgründen möglichst niedrig gehalten werden. Es sind ausnahmslos alle Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels zugelassen, auch die Gefolgshaftsmitglieder müssen unbedingt mit herangezogen werden, Die Durchführung der Arbeitsgemein- schaften darf keinesfalls zu irgendwelcen Preisabreden oder Preisbindungen führen. Es handelt sih lediglih darum, über bestehende Preisvorschriften Aufklärung zu geben. Die Fach- gruppe Nahrungs- und Genußmittel warnt mit Nachdruck vor einer mißbräuhlihen Handhabung der Arbeitsgemeinschaften.

Heinig im Pressedienst des ee RoReA Arbeitsgemein-

Arbeitstagung des Beirats der Zentralnotenbank Ukraine _Rowno, 13. bt Bde Reichskommissar Gauleiter Koch hat kürz- lih eine Anzahi führender Männer aus der Verwaltung, Wirt- haft und Wehrmacht zu Mitgliedern dés Beirats der Zentral- notenbank Ukraine bestellt. Der Beirat, dessen Aufgabe es ist,

die Leitunçc der Bank bexatend' zu unterstüyen, trat am 10.- August -

in Rowno erstmalig zu einer Arbeitstagung zusammen. Die Be- deutung der Sißung wurde durch die Anwesenheit des ständigen Vertreters des Reichskommissars, Regierungspräsident Dargel, unterstrichen. Der Reichsminister für die beseßten Ositgebiete und die Deutsche Reichsbank waren ebenfalls vertreten,

Nach einleitenden Begrüßungsworten des Beiratsvorsizenden Dr. Puff gab Prôsident Dr. Einsiedel dem Beirat einen auf- s{chlußreichen Einblick in die Arbeit der Notenbank und die swebenden Fragen der Bankpolitik. Ju einer lebhaften Aus- [prache wurden alle wihtigen Gegenwartsprobleme eingehend er- örtert unr.d dabei einmütig festgestellt, daß die Einführung der Kar-Währung, deren Bestand gesichert ist, die in sie Buben Erwartungen voll erfüllt habe. Für die bisher geleistete Arbeit sprach Eda Dargel dem Präsidium der Notenbank den Dank des Reichskommissars aus. :

Wirtschaft des Auslandes

Die Aussichten der norwegischen Fischwirtschaft i eo 13. August. Ausgehend von der Tatsache, daß Norwegen

É uu; gin Sechstel seinex. Fishfänge,„in..veredeltem Zustand...

ausführte, beschäftigt sih die „Deutshe Zeitung in Norwegen

t. dezn ftgen N N der.’ norwegischen Fishwirtschaft auf dem europäischen Markt. Das fishreihste Land Europas werde sid nach dem Kriege im Rahmen einer europäishen Kon- tinentalwirtschaft über den Absay seiner Produkte keine Sorgen zu machen brauchen. Bereits heute überlege man sich in -Nor-

wegen die Maßnahmen, die notwendig sein werden, um- die sih

shcn jeyt abzeihnenden großen Chancen der norwegishen Fisch- wirtsdat

der Zukunft werde ein erhebliher Bedarf an hochwertigen S R vorhanden ein. Es werde Norwegens Sache fein, diese Möglichkeit zu nußen und seine Frishfishe in bester Qualität zur Verfügung zu stellen.

All das sei wiederum von den technishen Vorausseßungen ab- hängig, die hierfür eingeseßt werden. Jn diesem Qu deng wird auf den Ausbau spezieller Fischereihäfen, auf Kühlanlagen und Gefriereinrihtungen hingewiesen, die auf eine zweckmäßige Verbindung zwishen Veredelung und Transport hinzielen und wobei offenbar an - das ‘in Deutschland ' entwickelte System der Kühlkette gedaht wird. Es dürfe auch niht übersehen werden, daz all’ diese Einrichtungen erst dann ihren vollen Sinn erhalten, wenn es gleichzeitig gelinge, die Qualität der Fische, wie sie von den Fischern geliefert wird, zu heben. Jn den Kreisen der norwegischen Fischer sei diese Notwendigkeit längst. erkannt .wor- den, und man sei davon überzeugt, das im lt der Zeit an Bord derx DisGere ans die Einrichkungen geschaffen werden müßten, die es ermöglichen, die Fische kurz nah dem Fang zu sorticren, zu reinigen und zu verpacken, so, daß sie unmittelbar von Bord aus an die Kühlhäuser geliefert wetden könnten.

t wirklich auszunugen, denn im europäishen Großraum -

dmufiizatraniiaada ett

'A.…… ließend vergleicht die Nene Zeitung in Norwegen“ die heutigen Maßnahmen auf dem Gebiete der Fishwirtschaft mit dem Eingreifen der Engländer während des. ersten Weltkrieges. Man habe in norwegischen Kreisen erkannt, die sinnlosen und nur, eine.vorübergehende Konjunktur bégründenten Fischaufkäufe der Engländer während des ersten Wektkrieges, die Übrigens nur

die Fiihe dem deutshen Markt vorenthalten sollten, in diesem

Kriege érsezt wurden durch eine Entwicklung, die bereits die Grundzuge einer sinnvbllen Ordnung in die Zukünft erkennen lasse. |

Preisausgleichskasse für Edelmetalle in der Schweiz

Zürich, 13. August. Das Schweizerishe Handelsamtsblatt vom 12, August -1943 vexöffentliht eine Verfügung des Eidgenössishen Volkswirtschaftsdepartements. Darin. wird verfügt, daß bei der Sektion für Metalle des Kriegs-Jndustrie- und Arbeitsamtes eine Preisausgleichskasse für Edelmetalle errihtet wird. Die Preis- ausgleichsfkásse hat den Zweck, die Abgabepreisé für Edelmetalle zu veveinheitlichen und zur Deckung der nicht -versiherbaren Jmport- risiken beizutragen. Die Sektion bestimmt im Einvernehmen mit der ‘eigenen* Preisfontrollstelle: a) die Beitragspflichtigen, b) die Metalle, die von der Beitvagspflicht erfaßt werden, c) die Fälle, in denen Beiträge zugunsten der Preisausgleichskafse erhoben werden, d) die Höhe der zu leistenden Beiträge, ihre Fälligkeit und das Veranlagungsverfahren, e) die Fälle, in denen Zuschüsse aus der Preisausgleichsfasse geleistet werden sowie das dabei ein- zuhaltende Verfahren. Die Verfügung ist am 12. August 1943 in Kraft getreten. ,

Starkes Heraufschnellen der Lebenshaltungskosten in den ; südamerikanishen Staaten Genf, 13. August, Durch die Spekulation mit durch dey Krieg und die

“beispielsweise in Bolivien um

290 U:

S Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 188 vom 14. August 1943. &. 3

Waren, die, wie überall, au in den ibero-amerikanishen Staaten in den Händen jüdisher Schieber und Wuüchérer liegt, sind hier vorliegenden Berichten aus La Paz, Rio Zaneiro, Lima und

«- Bogota zufolge die Lebenshaltungskosten in diesen Ländern un-

Gegenüber dem Jahre 1940 stiegen sie 75 %, in Brasilien um 40%, tin

Peru um 30 % und in Köolumbien um 20 %.

geheuer heraufgeschnellt.

Jüdische Schwarzhändler verschieben Kubas Zuderernte

Vigo, 13. August. Die Wirtschaftslage der Pflanzer und Zuckermühlenbesizer Kubas ist, Berichten aus Havanna zufolge, als äußerst ernst zu bezeihnen. Jnfolge der fontrafktlih fest- geseßten Preise und verbunden mit den gleichzeitigen hohen Abgaben und Steuern konnten kaum die entstandenen Kosten f deckt werden. Schott jeßt sieht man in diesen Kreisen mit Be- sorgnis: der kommenden Ernte entgegen. Anders dagegen ist die Lage an der sogenannten schwarzen Zuckerbörse, wo in der Haupt» sache. Fuden ihre Hände im Spiel haben. Hier konnten höchste Gewinne erzielt werden. Rund eine halbe Million Säck Zucker wurden außerhalb des Kontraktes an die Vereinigten Staaten vershoben. An diesem Geschäft verdienten die jüdishen Schieber rund zehn Millionen Dollar, was den höchsten bisher in Kuba erzielten illegalen Gewinn darstellt,

Ausreihen der Schanghaier Baumwollvorräte für den 3-JFähre-Bedarf Mittelchinas. i

Schanghai, 13. August. Staatspräsident Wangtschingwei is am Freitag nah einem Mitfenthalt von zwei Wochen aus Schanghai abgereist. Sein Besuch galt in erster Linié der Lösung der mit der Rückgabe der französischen Konzession und der Fnternationalen Niederlaffung aufgeworfenen Pröbleme sowie der Durchführung der Regierungsverordnung über den Zwangsaufkauf der Schang- haier Borräte an Baumivollstoffen und Garnert, die so groß sein sollen, daß sie den. Bedarf Mittelchinas drei Jahre deen,

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellté sich laut’ Berliner Meldung des. „D.N.B.“ am 14. August auf 74,00 X. (am 13. August auf 74,00 ÆA) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag,- 13, August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich -578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen . 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65. G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B.,. Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G.,.50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

‘Budapest, 13. August. (D, N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,7314, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New Sie —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 13, August, (D. N. B.) New York 4,021, —4,0314, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüjsel —,—, Ftalien- (Freiv.) —;—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stodtholm 16,85—16,95, Oslo —,—, “Buenos Rio 83,64?/z, Schanghai Tschurtgking-Dollar —,—.

Amsterdam, 13. August. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.]

[Amtlich.] Berlin —,—, Lottdon —,—, “New York —,—, Paris ——, Brüssel 830,11——30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki ——, / gtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—,

Kopeuhagen —,—, -Stoholm 44,81—44,90, Prag —,— -

Zürich, 13: August, (D. N. B.) [11:40 Uhr.] Paris 5,50, “London * 17,30, Netv. “York 4,31" Btüssel 69,25. B., Mäiland 22,674, Madrid 39,75, Holland 229/, Berlin 172,55,

Lissabon 17,70, Stockhólm 102,65, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen 90,3714 B., Sofia 5,37% B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Jstanbul 3,50 B., Bukarest 2,37% B., Helsinki 8,77% B., Buenos Aires 93,75, Japan 101,00 B., Rio 22,50.

G u 13, August. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 13. August. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B,,- Paris —,— G,, 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G,., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 835 G., 8,59 B., Rom 22,00 G, 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G.,, 3,82 B., Lissabon —,— G,, 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B, ;

Oslo, 13, August. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., Now York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B,, Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stoholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B,

London, 13, August. (D. N. B.) 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 4, Oeffentliche Zustellungen, 7. Aktiengesellschaften, | 10. Gesellschaften m. b. H., 13, Unfall- und Fnvalidenversichzerungen, s dit aften Aktie 11. Genoffenschaften, ; 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 3 tes T d 0A | a: Meotoiuag nid, 2 M 5 Ss R Ie E Gade, e 12. Oma Handels- und Kommanditgesellschafteti, 15, Verschiedene Bekanntmachungen, N

,

[17629] ia

| Es ist beantragt, den Max- Wilhelm

3. Aufgebote Georg Meinert, geboren, am 4. Fuli [17625] 1863 in Berlin, zuleyt . wohnhaft in

Die Hypothekenbriefe vom 10, Ja- ntuar 1921 über die im Grundbuche von Braunschweig Band 26 B Blgtt 24 in Abteilung 111 unter Nr. 6 für den

erklären. h wird aufgefordert, sich

.vor dem

Fabrikanten Alexander Wittenborg in Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, | sulzbach, angeblich - in Amerika, und Odense, „Dänemark, eingetra A Au: 1. Stock, Zimmer uis cinbercumizt dessen etwaige Abkömmlinge. "i wertungshypothek von G.{ 6/2,30, Und | z(,fgebotsfermine zu melden, widrigen- | =—=

jeßigen Konsul Johannes Haustrup in Odense eingetragene Aufwertungshypo- thek von #A 71768, Antragsteller zn Nr. b die Wittive Christiane Wittenborg, zu Nr. 7 der Gläubiger, beide vertreten durch Rechtsanwalt Hübner in Braun- \hweig, werden aufgeboten. Die Fn- haber der Urkunden werden aufge- sordert, spätestens in dem auf e s den 28. Februar 1944, 814 Uhr, Z. Nr. 79, vor dem unterzeihneten Ge- riht ‘anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden. und die Ur- sunden vorzulegen, widrigenfalls“ die Kraftloserklärung der Urkunden er-. folgen wird. Braunschweig, den 21. Fuli 1943. Das Amtsgericht. 13. i

oder Tod des

[17627]

t recht beanspruchen,

Berlin, Kuxhavenerx Str. 1, fir tot zu | Winzerstraße 28). anzumelden und die èr bezeichnete Verschollene spätestens in dem auf den 19, Fanvar 1944, 11. Uhr, |.an . den Bruder unterzeihneten Gericht in

wird, Alle, welhe Auskunft über Leben ershollenen erteilen vermögen, werden aufgefordert, späte- stens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. ‘— 456. II. 180. 43 erlin, den 10, August 1943. Amtsgericht Berlin, Abt. 456.

achlaßgeriht Frankenbach. Bezirksnotariat [V Heilbronn/N. d A des e Le: Ge ist. Fn. der Nachlaßsache des am 15, März 1943 verstorbeñen Jakob Schick, Kran- kenpfleger i. R. in Frankenbach, werden etwaige Personen, welche neben den in dem Erbscheinsantrag vom 3. August 1943 ¿genanntèn Verwandten ein Erb-

a I ihre Erbrechte bis 15. Oktober 1943, ns mittags um 17 Uhr, bei dem Nachla

gericht. (Bezirksnotariat TV Heilbronn,

evforderlichen Beweismittel vorzulegen. Diese Aufforderung ergeht insbesondere | beantragt. Gottfried Gottlieb

Bovdt, geb. am 4. 2. 1850 in -Clever-

Die geseul. Erben der am 30. Sep- tember 1941 ‘verstorbenen Erzieherin sd Auguste Boß, geb. am 20. e R melden, 1877, zuleßt wohnhaft gewesen im [gabe des Volksdeuts{hen O in Seesen, werden aufgefordert, bis zum 20, September 1943 ihr Erbrecht bei dem Amtsgeriht Seesen anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls sest- gestellt wird, an ein anderer Erbe als das Land Braunschweig nicht vorhanden

Seesen, den 2. August 1943. Das Amtsgericht. l

[17626] Aufgebot. A Der Rechtsanwalt Dr. Herbert Kalies

in Berlin C2, Königstr. 49, hat als

Verwalter des Nachlasses des am

chrift

14. November a. H. verstorbenen, zulegt in Berlin - | W 35, Friedrih-Wilhelm-Str. 20, wohn- haft gewesenen Dr. jur. Max Bambach das Aufgebotsverfahren zum Zwede der Ausschließung von Nachlaßgläubigern Es wird daher Aufgebots- termin auf den 27. 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht in Berlin C2, Neue Friedrichstr. 4, Stock, Zimmer 118, bestimmt. Die Nachlaßgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen spätestens im Auf- gebotstermin bei Die Anmeldung hat die An- Gegenstandes Grundes der Forderung zu enthalten; urkundlihe Beweisstücke oder Nachlaßgläubiger, die sih niht melden, 43 tönnen, unbeschadet des den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Auflagen berüdsihtigt zu werdén, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nah Befriedigung der ausgeshlossenen

Ueberschuß ergibt. jeder Erbe nach der Teilun lasses nur für den seinem

sprechenden "Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die “Glaubiger denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sih niht melden, nux der Rechts- nachteil ein, ‘daß ee Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nux füx den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit haftet. 455, F. 243, 43. Berlin, den 10. August 1943. Das Amtsgeriht Berlin.

[17410] Durh Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 5. August 1943 is der Obergefreite Walther Widhalm, geboren am 1°. Juni 1917, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 11. April 1942 festgestellt worden. 456. I1. 117.

Berlin, den 5. August 1943. Amtsgericht Berlin.

[17624] Berichtigung.

Im Ausschlußurteil hiesigen Gerichts vom 14. Fuli:-1948«(vgl.+Nr. 177 vom August 1943) wird die Reihe 25 in 23 berichtigt.

Bad Harzburg, den 9. August 1943.

Das Amtsgericht.

1942 in Brandenburg

Oktober 1943,

dem Gericht anzu- und“ des

sind in Ur-

in Abschrift beizufügen.

Rechtes, vor

nicht Gläubiger noch ein | 2.

Auch häftet ihnen des Nach- rbteil ent-

Aires (offiz.)- E

Silber Barren prompt -

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