1943 / 190 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 190 vom 17. August 1943. S. 2

_Schacherl, Frantisek, Privatdozent, geb. am 4. 10. 1887 A Wittingau, verh., kfls,, fr. r.-k., und dessen Ehe- frau, Schacherl, Blazena geb, Felinek, geb. am 16. 2. 1892 in Melnik, verh., kfls., fr, L.-k., beide zul, in Bkünn, Gisfkrastr. 71, whg., :

. Zanda, Ferdinand, Landwirt, geb. am 3, 1, 1894 in“

Gr. Hostradit, ev., verh., zul. in Hostradiz Nr. 31 whg,,

. Zizlavsky, Svatopluk, Bezirksarzt, geb. am 19; 5. 1905 in Wsetin, verh., orthodox, zul. in Wsetin, Smetana- gasse Nr. 1264, whg,, ; 4

; 2 I Oldrich, fauf. Angestellter, geb. am 6-7. 1905 in Laibenhau, Bez. Friedberg, kfls.,, fr. r.Æ., verh, zul, Laibenhau Nr. 121 whg,, : :

. Zochlar, Ladislav, Rechtsanwalt, geb. am 4. 4. 1902 in Straßnig, verh., r.-k,, zul, in Brünn-Hussowitß, Forst- gasse Nr. 42, whg., , /

41. ata, Vladislav, Arbeiter, geb, am 5, 6. 1903 in Vesely, verh., r.-k., zul. in Kunowiß, Bez. Ung. Hradisch, Nr. 724 wohg.

Brünn, den 12. August 1943. |

Geheime Statspolizei. Staatspolizeistelle Brünn.

Bekanntmachung Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der VO. über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudeten- deutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung nut den Erlassen des Reichsministers des ZJnnern vom 12. Juli 1939 Ia 1594/39/5810 und des Reichs- statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 [Il Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und un- bewegliche Vermögen 1. der Olga Sara Baeck, geb. Kohnberg, geb. 3. 4. 1882 zu Wien, früher wohnhaft in Prag, ; 9, der‘ Landwirtschaftlihen Miet-, Bau- und Wohnungsgenossenschaft, reg. Gen. m. b, H. in Prag 11, Hibernergasse 11, 3. das Nachlaßvermögen nah Jda Sara Zeller, geb. Neubauer, geb. 4. 12. 1874 zu Karlsbad, verstorben am 13, Mai 1942 in Ravensbrück, früher wohnhaft in Gablonz a. N., hiermit zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen. - Reichenberg, den 13. August 1943,

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.

Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten

Folgende Zulassungskarten sind ungültig:

Prüf-Nr. 55 582 vom 21. 6. 1941 „Vom Wunder des Sehéèns“. Verfalltag: 27. 7. 1943. Gültig nur Nr: 59 162 vom 13. 7. 1943. /

Prüf-Nr. 56 879 vom 14. 3. 1942 „Urkräfte am Werk“. Verfalltag: 30, 7. 1943. Gültig nur Nr. 59 137 vom 14. 7. 1943.

Prüf-Nx. 56 527 vom 22. 1. 1942 „Großmaht Japan“. Verfalltag: 30. 7. 1943, Gültig nux Nr. 59 121 vom..15. 7. 1943.

Prüf-Nr. 56 632 vom 13. 2. 1943 „Stolze Zinne“ (,„Eine Kletterfahrt im Allgäu“). Verfalltag: 30. 7, 1943. Gültig nux Nr. 59 181 vom 15. 7. 1943,

Prüf-Nr. 58 495 vom 16. 3. 1940 „Erlebte Heimat“. Ver- falltag: 2. 8, 1943, Gültig nur Nr. 59 107 vom 16. 7. 1943.

Prüf-Nr. 57 243 vom 27. 5. 1942 „Besuch im Kinderheim“. Verfalltag: 2. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 089 vom 17. 7. 1943,

Prüf-Nr. 56 631 vom 4. 2. 1942 „Schaffende Hände“. Ver- falltag: 2. 8. 1943. Gültig nux Nx. 59180 vom 17. 7. 1943.

Prüf-Nr. 50 523 vom 27. 1. 1939 „Erste Großdeutsche Schwimm-Meisterschaften vom 8.—10., Fuli 1938 in Darm- stadt“ (Schmalfilm). 'Verfalltag: '2.-8, 1943. Gültig nuk Nx. 09 193 vont 17 77 1988;

Prüf-Nr. 53 688 vom 25. 4. 1940 „Weltmeisterschaft der Starboote 1939 auf der Kieler Förde“ (Schmalfilm). Verfall- tag: 2. 8. 1943. Gültig nur Nr. 59 194 vom 17. 7, 1943.

Prüf-Nr. 53 850 vom 6. 6. 1940 „Großdeutsche Leicht- athletik-Meisterschaften 1939“ (Schmalfilm). Verfalltag 2. :8. 1943, Gültig nur Nr. 59 195 vom 17. 7, 1943. /

Prüf-Nr. 54 372 vom 11. 10. 1940 „Unsere sonnige Welt“ („Sommertage auf dem Reichssportfeld“) (Schmalfilm) (Fár- benfilm). Verfalltag: 2. 8. 1943. Gültig nur Nr, 59 196 vom 17. 7,1948;

Prüf-Nr, 55 002 vom 3. 3, 1941 „Vom stachligen Ritter“. Verfalltag: 6. 8. 1943, Gültig: nur Nr. 59 220 vom 22, 7. 19483.

Prüf-Nr. 55 003 vom 14. 3. 1941 „Vom Schäfchen zum Schaf“ (Bäh-Lamms Lebenslauf), Verfalltag: 6, 8, 1943. Gültig nur Nr. 59 221 vom 22, 7, 1943.

Prüf-Nr. 47 824 vom 14. 3. 1938 ‘,„Fußball-Länderkampf Deutschland—Schweiz in Köln“ (Schmalfilm). Verfalltag: 3, 8. 1943, Gültig nur Nr, 59 189 vom 19, 7, 1943.

Prüf-Nr. 48 368 vom 19. 5. 1938 „Fnternationale Winter- sportwoche 1938 in (Garmisch-Partenkirchen“ (Skiwettkämpfe) (Schmalfilm). Verfalltag: 3. 8. 19483. Gültig nur Nr. 59 190 vom 19, 7; 1943,

Prüf-Nr. 50 322 vom 12. 1. 1939 „Zwischen Wellen und Hindernissen“ (Ein Querschnitt durch den Zwickauer Kajak- slalom am 8. 5. 1938). Verfalltag: 3. 8. 1943, Gültig nur Ne. 509 191 vom 19, 7.’ 1943; /

_Prüf-Nr. 50325 vom 13, 1. 1939 „Basketball“ (Schmal- film). Verfalltag: 3. 8. 1943. Gültig nux Nr. 59 192 vom 197 7, 1943.

Prüf.-Nr. 47 333 vom 17. 1, 1938 „Rudernde Jugend“ (Schmalkfilm), Verfalltag: 3. 8, 1943, Gültig nux Nr. 59 186 vom 26, 7, 1943. é

Prüf-Nr. 47 497 vom 1, 2. 1938 „Die Deutschen Shwimm- Meisterschaften 1937 in Düsseldorf“ (Schmalfilm), Verfall- tag: 3, 8. 1943, Gültig nur Nr. 59 187 vom 20. 7. 1943.

Berlin, den 14. August 1943. : Der Leiter dex Filmprüfstelle. von Allwörden.

H ree

Irichtamtliches Deutsches Reich

I. Stand dez Reichs\schuld

Betrag (in Mill. A)

Bezeichnung der Schuld LE 31. 3.43 | 30.6, 43

A. Fundierte Schuld

a) Auf Reichsmark lautende Schuld: 314% Schaßanweisungen des Deut- schen Reichs von 1943, Folge I __- 314 °, Anleihe des Deutschen Reichs von 1945 E. 1 A.537,0 314 % Schaßanweisungen des Deut- schen Reichs von 1942, Folge IV 31/, 7 Schaßanweisungen des Deut- schen Reichs von 1942, Folge TIT 31/, 0/, Anleihe des Deutschen Reichs Do L a 31/, % Schaßanweisungen des Deut- schen Rêétichs von 1942, Folge T . 3 0/, Schaßanweisungen des Déut- | - schen Reichs von 1941, Folge VII 11,2 41,2 31/, %, Schaßanweisungen des Deyt- schen Reichs von 1941, Folge VI 40,0 40,0 31/, % Schazanweisungen des Deut- hen Reichs von 1941, Folgen T—V 14 999,9 | 14 999,9 31/, % Anlethe des Deutschen Reichs von 1941... A S L 4% Schaßanweisungen des Deuts- schenReichs von1940, Folgen I—-VII 4% Anleihe des Deutschen Reichs von 1940 S Wér f hi 44 %, Anleihe des Deutschen Reichs 6 Io S A6 3 841,5 44 % Anleihe des Deutschen Reichs T 0 h 16) i E 3 002,2 | 3 002,2 Desgl., Zweite Ausgabe . . . 785,9 767,1 44 % Schaßanweisungen des Deut- chen Reichs von 1939... ., 50,2 51,2 44 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs vön 1938, Vierte Folge E 47 % auslos3bare Schaßanweisungen des. Deutschen Reichs, - Dritte Folge . A 4% Schatzantveisungen des Deut- schen Reichs von 1938. . . . …. 45,0 37,5 4} % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Diveite! Molge 1 Ie 43 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1938 ¡»pl :4:630,4-| Desgl,, Zweite Ausgabe . . . 932,6 43 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Erste Folge . . ; 699,7 43 °%, Anleihe des Deutschen Reichs Don O N 561,9 Reichsschuldbuchforderungen, eingetr. Í auf Grund von § 65 des Géseßes zur Regelung der landwirtschaft- lichen Schuldverhältnisse. . . 45,4 43 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, T S D S ip eds 41 %% auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, SZivéité Molla Uta e e 670,1 Schuldscheindarlehn von 1936. ., 56,7 43 % Schaßanweisurtgen des Deut- schen Reichs von 1936... .…, 86,9 44 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1935 . , 277,8 4 % Echuldscheindarlehn von 1935 264,1 4} % Anleihe des Deutschen Reichs i von 1935 : D 688 1 Desgl., Zweite Ausgabe .. . .. 905,9 4%, Schatanweisungen des Deut- schen Reichs von 1935 ...., 4 % Anleihe des Deutschen Reichs von: 1904, ete G L aue 66,6 4x % Schaßanweisungen des Deut- schen Reichs von 1934... ., 10,5 Reichsshuldbuchforderungen f. frei- willigen Arbeitsdienst 4,6 Reichs\chuldbuchforderungen, einge- tragen auf Grund a) des Kriegsshädenshlußgeseßes . 517,2 b) der Polenschädenverordnung. . 90,7

5 420,7 6 202,0 6 000,0 5 985,8 9 254,9

6 000,0 5 984,0 9 254,9

6 000,0 | 6 000,0

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¡ 921,7 7838,8

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4 203,2 3 923,6

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1 599,7 | 1599,5

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4 203,2 -

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L

Lfd.

Nr.

Bezeichnung der Shuld

Betrag (in Mill. L)

am 31.3. 43 | 30. 6.43

39 40

neuen Parität, auf 53,3 Mill. N für die Jnternationale 54%ige |

Schuldscheindarlehn von 1928. . . Anleiheablösungsschuld des Deutschen Réichs: ; a) mit Auslosungsrehten . . - b) ohne Auslosungsrehte . . Réntenbankdarlehn A s

Summe 8

b) Auf fremde Währungen lautende-Schuld

(in Millionen):

6%, Aeußere Anleihe des Deutschen Reichs von 1930

§.

Internationale 5}%ige Anleihe des Deutschen Reichs 1930 .. R 1-0/0 à 80,L . 1363,7

Cre g 11,0 U 59,7. E 6 90,6 Schwed. Kr. 90,5 . Schweiz. Fr. 73,6 Belgas 29,4

Deutsche Aeußere Anleihe von 1924 § (Nennbetrag). .. 83,1 (Einlösungsbetrag zu

105% = 34,8 §)

£ 15,0

ie 0E Schwed, Kli e «» « 7,7 s E A

Summe b Summe a

P r é tu £ S

10,5 9,3

2 102,4 | 2023,2 57,9 7/8 1549/9 | 1 5499

90 868,1 | 96 781,0

rew E T L E

1218,99 | 1213,3 90 868,1 | 96 781,0

Summe der fundierten Schuld

92 087,1 | 97 991,4

1, Die Umrechnung der fremden Währungen in KAÆ is zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags erfolgt, die Um- rechnung des auf Belgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität,

2. Die infolge Mangels an Devisen nicht transferierten, auf ein Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesenen- Tilgungsbeträge für den amerikanischen, s{hweizerischen, italienischen, belgischen, hol- ländischen und deutschen Anleihebesiß wurden vom Schuldkapital ab- geseßt; sie beliefen sih am 30. Juni 1943, ebenfalls umgerechnet zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags oder zur

Anleihe des Deutschen Reichs 1930 und auf 87,5 Mill. K für die Deutsche Aeußere Anleihe von 1924. 3. Die Unstimmigkeiten in den Aufréchnungen ergeben \sich durch die Abrundungen.

Ld. Nr.

Bezeichnung der Schuld

Betrag (in Mill. LA)

am 31. 3, 43 | 30. 6. 43

_B. Schwebende Schuld

Zahlungs3verpflichtungen aus der Be- gebung von

a) unverzinslihen Schaßanweisungen mit Gegenwert und von Reichs- wechseln d A L Sd 28

b) unverzinslihen Schaßanweisungen ohne Gegeuwert

Kurzfristige Darlehen

Betriebskredit b. d.DeutschenReichsbank

Summe der Zahlungsverpflichtungen Schaßanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen .

Sumine der s{hwebenden Schuld

| 94 724,7 106 749,6

11,4 11,4 7 906,9 | 8 268,0

103 516,2 [115 819,3

120/9113 103 528,5 1115 830,6

IL. Betrag der ausftehenden Steuergutscheine

1 2

Anleihestock-Steuergutsheine . . . NF-Steuergutsheine I . ,-1 153,8 T E

67,4 47,4

T 1 171,2

ITI. Betriebs8anlageguthaben und Waren- beschaffungsguthaben

1 2

Betrieb8anlageguthaben .. Warenbeschaf\üngsguthaben . . « .

177,0 176,9

: | 587,6 | 589,5

Wirtischafisteël

75 Jahre metrisches System in Deutschland

Vor 75 Fahren, am 17. August 1868, hielt das metrische System seinen geseßlihen Einzug in Deutschland. An jenem Tage wurde die Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund (Bundesgeseßll. S. 473) erlassen, die, als Reichsgeseß über- nommen, am 1. Januar 1872. in Kraft trat.

JFhr Artikel 1 lautet: „Die Grundlage des Maaßes und Ge- wichtes ist das Meter oder der Stab, mit dezimaler Theilung und Vervielfachung.“ Hierin sind bereits die beiden wichtigsten Merkmale des neucn Systems aufgeführt. Erstens die Längen- einheit Meter als alleinige Grundeinheit des Systems, von - der die anderen Maßeinheiten, auch die des ' Gewichtes, abgeleitet werden; und zweitens die dezimale Abstufung ihrer Einteilungen. Durch diesen Artikel wurde in dem Bundesgebiet die fvilkre fleinstaatlice Zerfplitterung auf dem“ Gebiete des Maßwesens beseitigt, wie überhaupt die politishe Entwicklung des Reiches um Einheitsstaate sich in seiner Maß- und Gewichtsgeseßgebung lvtedelt. Außerdem aber bedbeutete diese preußish-deutshe Maß- nahme den entscheidenden Fortschritt in der Ausbreitung des metrischen Systems, das sich selbft in seinem Geburtslande iFrank-

reih bis dahin nur schwer hatte durchseben können. F

Am. 8. Mai 1790 hatte die französishe Nationalversammlung beschlossen, für Frankreich ein einheitliches Maßsystem zu schaffen,

das auf nur einer Einheit beruht, niht national gebunden ist

und für alle Völker annehmbar fei. Als „natürliche“ Einheit dieser Art war zunächst die Länge des ' Sekundenpendels unter 45 Grad Breite vorgesehen (ursprünglih von Huygens 1664 vor- geschlagen), dann s Vorschlag von Borda jedoch der zehn- millionste Teil des Erdmertdianquadranten angenommen. Von Boxrda. stammt auch dex Name Meter für diese Einheit sowie die dezimale Abstufung der Einteilung, von dem Holländer van Swinden die geshickte Bezeichnung der dezimalen Téile durch lateinische, der defadishen Vielfach

en durch griechische Vorsaß-

wörter. Van ramm als Auffassung, der Gewicht (Paris,

Swinden erklärte auch

bereits

für Maß und

sowie ganz eindeutig das neue deutsche A und Gewichts-

eseß vom 13, Dezember 1935 angeschlossen

aben. Nach den

Ergebnissen einer eigens ausgeführten französischen Gradmessung (Dünkirhen Barcelona 1792) stellte Fortin ausin der Schweiß- hiße zusammengehämmertem Platinshwamm je eine Verkörpce-

rung des Meters und dès daraus als. Masse eines Kubik- f dezimeters Wasser größter Dichte (4°) abgeleiteten Kilogramms |

her, die am 22. Juni .1797 dem franz. Staatsarchiv zur Auf- bewahrung übergeben wurden (daher spater bezeichnet als „mètre

L

bzw, kilogramme des: archives“),

Verkörperung die definitionsmäßige Länge 1/10 000 000 des Erd- quadranten nicht absolut genau getroffen war, ließ man den geschajfenen Meterstab unverändert; und 16. Dezember 1799 wurde er zum „mètre vrai et définitif“

erklärt. Und damit war bertits, wenn auch ungetwwollt, der [0 f

überhaupt niht durchführbare Gedanken Längeneinheit aufgegeben worden. Auch

entsprah nicht

Medaille zur L die Schaff 3

Systems trug die stolzen

orté: „à tous le

peuples“, Dem - Gebrauch ‘dexr neuen Ma wohnheiten dex Bevölkerung ceisedan? auch Napoleon 1, spra

ihnen die Anschaulichkeit ab, Er verbot mit Wirkung vom 1, Fanuar 1840

durch Geseß vom

einer „natürlichen“

) h das Kilogramnmstüd } ganz genau scinem Definitionswert. Eine

ung des metrischen s temps, à tous les ße standen die Ge-

t ein Geseh vom 4. Fuli 1837 ie Verwendung nict-

metrisher Gewichte und Maße in Frankreih. Zuvor hatten nur die Vereinigten Niederlande (Holland, Belgien und Luxemburg)

das neue

in der Wüste“ der damaligen Ablehnung. Jn Deutschland waren jedoch au“ vorx dem 17, August 1868 Schritte zur Angleihung an das metrishe System erfolgt. Ju

aßsystem angenommen, sie „bildeten die einzige Oase

873,2 790,3

das Kilo- Einheit der Masse, niht des Gewichts, eine sih die Generalkonferènz 26, September 1889 und 16. Oktober 1901)

Trovdem bei der

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 190 vom 17. August 1943. &. 3

S

deutschen Zollveveinsvertrag vom 22. März 1833 (Vr sammlung S. 145) wurde grundsäglich As Gin E L E gewicht festgelegt. -Als Einheit wird später das Zollpfund = 500 g Ea rens, Gesezsammlüng 1839, S. 325); allerdings ieb setne Einteilung in den angeschlossenen Ländern verschieden iGlieplid bas Zollpfund als egte ammlung S 345) winde ) as zoupsund als geseßliche Ei E RaL Ste Gewichts eingefuhrt. geseßliche Einheit des Preußischen

Dem Metersystem waren mehr oder. weniger begründete Män-

el vorgeworfen worden, die seine allgemeine V i z hindert hätten. Der ernsteste Vorwurf ae der e nad Le Sicherheit seiner Goundeinheiten. Es hatte sich heausgestellt daß ‘das als Endmaß ausgebildete mètre des archives seine Länge für ein internationales Urmaß nicht genügend genau bewahrt hatte. Die eine seiner beiden Endflächen zeigte Ein- drücke eines Fühlhebelkontaktes. Das verwendete immerhin etivas poröse Platin war als Werkstoff für ein hochwertiges Urmaß zu weich gewesen; es durfte auch nit zwecks genauer Temperaäturbestimmung in ein Flüssigkeitsbad getaucht werden Außerdem hätte bei dem damaligen Stande der Meßtechnik das Urmeter besser als Strichmaß ausgeführt sein sollen, und shließ- lih war sein Querschnitt gegen Verbiegung zu shwah gewählt Ebenso durfte das aus dem gleichen Werkstotf hergestellte kilo- gramme des archives nit zur erforderlihe# genauen Volumen- bestimmung, unter Wasser getaucht, gewogen werden.

Troy solchèc Bedenken und obglei es selbst ein dur die Arbeiten Bessels wohlbegründetes Maßsystem besaß, s{chloß sih Preußen durch die Maß- und Gewichtsordnung vom 17. August 1868 dem metrishen System an. Allerdings hatte bereits 1865 der Direktor des Preußischen Geodätischen Instituts, General- leutnant Dr. v. Baeyer, eine internationale Reorganisation des Metersystems vorgeschlagen, und die 1867 in Berlin tagende internationale Erdmessung hatte diesem Vorschlage zugestimmt. Auch Frankreich erfannte die Berechtigung dieser Bestrebungen an und lud zum 8. August 1870 zu einer internationalen Tagung in Paris ein. Die Versammlung trat au tatsählih zusammen ging aber infolge ‘der näher rückenden Kriesereignisse bereits nach einer Woche wieder auseinander, Die Besprechungen wurden 1872 wieder aufgenommen, „Nach langen Verhandlungen, die auch auf politisches Gebiet hinüberspielten und einmal sogar Bismarcks persönliches Einwirken veranlaßten, wurde am 20. Mat 1875 von 17 Staaten der Metervertrag (convention internationale du môtre) o (Reichögejegbl- 1876 S, 191).

Durch diesen Vertrag wurde in Paris ein wissenschaftliches Institut unter dem Namen FJniernationales Büro für Maß und Gewicht gegründet, Das Büro steht „unter der ausschließ- lichen Leitung und Ueberwachung eines Fnternationalen Komitees für Maß und Gewicht, das selbst wieder unter die Autorität einer Géneralkonferenz für Maß und Gewicht gestellt wird, die von den Vertretern aller veriraglchlichenden Regierun- en gébildet wird“. Diese Generalkonferenz bildet die oberste vnstanz in allen Fragen des Metersystems. Sie soll alle echs Jahre in Paris zusammentreten und wählt in geheimer lbstimmung aus Fachleuten die 14 (später 18) Mitglieder des Komitees, die alle, vershiedenen Staaten angehören müssen, Das Komitee tritt alle zwei Fahre in Paris zusammen.

Die erste und gle Aufgabe des Büros bestand in der Herstellung und Beglaubigung der neuen Prototype des Meters und ‘des Kilogramms. Nah umfangreichen Vorstudien, insbe- sondere von Tresca über die günstigste Bieren eiotm und von Sainte-Claire Deville übex- den- geeignetsten. Wer stoff, wurden

31 Meterstäbe als Strihmaße mit x-sörmigem Querschnitt und 43 Kilogrammstücke in {Form hnjon, Kreiszylinder mit ebenen

Endflächen bei der Firma Fohnson, Matthey & Co., London, in Austrag gegeben. ' An Stelle des weichen Platins wurde wegen ihrex größeren Härte für sämtliche’ Prototypen ‘eine: Legierung aus 90 % Platin und 10 % Fridium gewählt, Die endgültige Justierung nah ‘dèn ‘alten Ÿ

gegenseitige Vergleihung und Beglaubigun im nternationalen Büro aus( m ‘Nach Abschlnß dieser Arbeiten erktärte die Géneralkon ereny durch - Beschluß vom 26. September 1889 das Meter Nx. 6 und das Kilogramm K 111, die am genauesten mit den Prototypen von 1799 übereinstimmten, als die neuen internationalen Prototypen. Sie erhielten die Bezeichnungen M und K und gelten als. die beiden, von ein- ander unabhängigen, fehlerfreien Grundeinheiten des metrischen Systems. ‘Damit war aus meßtechnishen Gründen der Gedanke an eine einzige und „natürlihe“ Grundeinheit des metrischen Systems aufgegeben worden. Sämtliche Prototypen sind unter- einander mit höchster erxeihbarer Genauigkeit verglichen worden, die beim Meter £ 02 #4, beim Kilogramm + 0,01 mg beträgt. Von den übrigen völlig gleichwertigen Stücken erhielten -die Ver- tragsstaaten je- ein eter und ein. Kilogramm als. nationale Prototype durch das Los zugewiesen; .die nicht verteilten Proto-

21

typen verblieben dem Fnternationalen Büro als „témoins“.

der Stücke wurden

Wirtschaft des Auslandes

Vor neuen ungarish-s{chwedischen Warenverkehrsverhandlungen

Budapest, 16. August. Für Ende August sind neue ungarisch- \chwedische E E lungen angeseßt, nachdem das derzeitige ungarish-{wedische Abkommen über den gegenseitigen Warenverkehr am 31. August abläuft, Der Handelsvertrag zwischen den ‘beiden Ländern hat sih günstig gestaltet, Die Ein- fuhr Ungarns aus Schweden zeigte ein rashes Ansteigen und hat im vergangenen Jahre einen Wert von 10 Mill, Pengö er- reiht. Schweden lieferte an Ungarn Holz und Zellulose, während Ungarn den Schweden in erster Linie Produkte der Konserven- industrie, ferner Obst, Gemüseaxrten und andere Lebensmittel zur Verfügung stellte. Ungarn hat Shweden gegenüber einen Ueber- chuß, der in freien Devisen gutgeshrieben wird. Jn nächster Zeit sollen auch schwedisch-ungarische N Ungen über Holzliefe- rungen beginnen, Aus diesem Grunde wurden die bereits für Anfang dieses Monats vorgesehenen ungarish-schweizerischen Jn- dustrievorbesprehungen auf unbestimmte Zeit verschoben,

Eröffnung der 7. Mustermesse von Bilbao

Bilbao, 16. August. n Beisein des Unte taatssekretärs für Handel, Lapuerta, und des Generaldivrektors für Fndustrie im Handels- und JFndustrieministerium, Pombo, wurde am Sonn- abendabend in Bilbao die 7, Mustermesse. eröffnet. Diese um- faßt mehr als 250 Stände, äuf denen die Provinzen Vizcaya, Guipuzcoa, Navarra und Alava ihre Produkte und Jndustvie- erzeugnisse ausstellen, wobei die von der Maschinenindustrie Bil- baos ausgestellten neuen Maschinen für die chemishe und Papier- industrie besondere Aufmerksamkeit erwecken. Anläßlih der Ex- öffnung, der u, a, auch Vertreter von Handel und JFndustrie sowie die Spigen der provinzialen Zivil-, Militär- und Partei- behörden beiwohnten, hielt der Unterstaatssekretär für Handel eine kurze Ansprache, in der er u. a. erklärte, daß ein wirklicher Auf- stieg der nationalen Wirtschaft nur gewährleistet sei, wenn die politische Ordnung Spaniens nicht gestört werde.

Die Konkurse 1942 in Spanien Madrid, 16. August. Nach statistischen Erhebungen sind im vergangenen Jahr in Spanien 7 Unternehmen mit einer Gesamt- summe von 749,7 Millionen Peseten in Konkurs gegangen gegen- über 5 Firmen mit 471,5 Mill, Peseten im Fahre 1941. Der Wert der 1942 protestiertèn Wechsel und Fnkassis belief sich auf 4171 Mill, Peseten gegenüber 2971 Millionen im Fahre 1941.

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lrchivprototypen und die--genape.

Auf Dextshland entfielen dabei das Meter Nr. 18 und das Kilogramm Nr. 22, die beide von der Normaleihungskommission (errihtet gem. Artifel 18 der Maß- und Gewichtsordnung von 1868), der jeßigen Abteilung T für Maß und Gewicht der Physi- falisch-Technischen Reichsanstalt in Berlin aufbewahrt werden.

Die deutsche Gesetzgebung folgte der technischen Entwicklung. War in der Maß- und Gewichtsordnung von 1868 und dem sie anderuden Geseß vom 11, Juli 1884 (RGBl, 1 S. 115) noch das Meter allein als Grundlage des Maßes und des Gewichtes er- klärt, so lautet nah Aufstellung der neuen Prototype bereits im Geseb vom 26. April 1893 (RGBl. S. 151) der Artikel 1: „Das Meter und das Kilogramm sind die Grundlagen des Maßes und des Gewichtes.“ Dieser Saß ist dann unverändert in die Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) über- nommen worden und hat im jeyt gültigen Maß- und Gewichts- gejeß vom 13, Dezember 1935 (RGA., I S. 1499) folgende Form erhalten: „Z 1 (1) Die geseßlichen Einheiten der Länge und der Maße sind das Meter und das Kilogramm.“

Jn Ausführung des Gesezes hat die mit der technischen Rege- lung des gesamten Maß- und Gewichtswesens beauftragte Nor- maleichungskommission auf den beiden wichtigsten Gebieten der Sicherung und Ordnung des Maßwesens für den Handelsverkehr und für die industrielle Fertigung ganze Arbeit geleistet:

Die Bedingungen für alles Messen und Wägen im öffentlichen Verkehr wurden eingehend durch die Eichordnung festgestellt, deren erste Fassung vom 16. Juli 1869, deren leßte Ming vom 24. Fanuar 1942 erlassen wurde.

_ Auf dem anderen, niht weniger wichtigen Gebiet, dem des industriellen Meßwejens, wurde besonders durch die Ausbildung und Einführung der Lichtwellenmeßverfahren eine Genauigkeit und Sicherheit der Messungen efzielt, die überhaupt erst die neu- geitliche austauschbare xertigung ermögliht hat. Auch für viele Gebiete der Wissenschaft (Physik, Geodäsie usw.) ist die Kenntnis E Maßes von erheblicher Bedeutung. So hat auch nah Finführung des metrishen Systems im Fahre 1868 Deutschland

sih der Sicherung und Ausbreitung der metrishen Maßeinheiten.

zum allgemeinen Besten angenommen. F t Die Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen

Die zwishen dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition und dem Reichskommissar für die Preisbildung be- stehende einheitlihe Auffassung über die Grundsäße der Preis- bildung bei öffentlichen Aufträgen im allgemeinen und Rüstungs- aufträgen im besonderen hat ihren Niederschlag in zwei grund- Een Anordnungen gefunden, die gemeinsam dem Ziele ienen, die Leistung auch von der Preisseite her zu steigern und die D A umzugestalten und zu vereinfachen.

Die vom Reichskommissar für die ¿Preisbildung 1m Reichs- eseßblatt vom 13. 8. 1943 veröffentlihte Verordnung über die Preise bei öffentlihen Aufträgen (VPO) vom 11. August 1943 verstarkt gegenüber den bisherigen Richtlinien für die Preis- bildung bei öffentlihen Aufträgen aus dem Jahre 1938 (RPO) die Forderung, daß öffentliche. Aufträge soweit wie möglich zu einheitlichen und festen Preisen vergeben werden. Das Ziel der Verordnung ist es, dadurch den Anreiz zur technishen Rationali- ang zu geben und gleichzeitig die Preisüberwachung bei den ehörden und die Preisbearbeitung in den kaufmännischen Bez- triebsverwaltungen zu vereinfachen, Jn den RPÖ sind diese Grundsäye niht mit der Eindeutigkeit enthalten gewesen, die den heutigen Bedürfnissen entspricht.

Gleichzeitig hat der Reichsminister für Bewaffnung und Munition, Speer, für die Beschaffungsstellen des Rüstungs- bedarfs in einem Erlaß die Einzelheiten dex Vergebung und Preisbildung bei Rüstungsaufträgen geregelt.

Wo noch keine Einheits- und Gruppenpreise bestehen, soll mög- lihst zu den allgemein zulässigen Höchstpreisen, d, h. den Stoppreisen oder den Höchstpreisen für anne Erzeugnisse, vergeben werden. Erst wenn die Vergebung zu deraëftigen Preisen anmöglich ist, soll der Preis auf Grund der Selbstkosten ermittelt werden. Jn aller Regel ist in diesen Fällen der Selbstkostenpreis bei Auftragsexteilung auf Grund einer Vor- kalkulation fest zu vereinbaren (Selbstkostenfestpreis).

Nur daun, wenn die Vorkalkulationsunterlagen niht aus- reihen oder Art und Umfang der Leistung bei Auftragserteilung überhaupt nit oder nicht mit genügender Genauigkeit festgelegt werden können, darf zu einem Selbstkostenrihtpreis vergeben werden. Diese Möglichkeit soll aber nur den legten Ausweg der Preisermittlung bieten, da sie den Unternehmer von der Preisseite her niht an der Ersparnis von Kosten interessiert, Preise, die auf der nachträglichen Erstattung der tatsählih auf- gewandten Kosten beruhen, ohne daß ein unde vorgegeben worden wäre, sind bei Rüstungsaufträgen grundsäßlih als unzu- lässig erklärt worden.

Die Lage im shweizerishen Fremdenverkehrsgewerbe

Zürich, 16. August. Ueber den shweizerishen Fremdenverkehr in der Sommerjaijon 1943 berichtet „Die Tat“, daß für die nieisten Kurorte die Hochsaison wohl sehr gut sei, jedoh für die Deckung der Fahres-Betriebsspesen niht ausreichend sei. Bereits Mitte August wurde aus vielen Orten ein rashes Abflauen der Hotelbesezung gemeldet. Die Umlenkung des Gästestromes von teuren Grand-Hotels zu den billigeren Unterkünften war noch ausgeprägter als in den Vorjahren, Troß teilweiser Herabsegung der Pensionspreise in den großen Hotels bevorzuge das shweize- rishe Publikum infolge der Kaufkraftsenkung im Mittelstand die

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kleineren Hotels. Sanatorien und Bäder weisen dagegen fast das ganze Fahr hindurch Hochkonjunktur auf, Der Reiseverkehr sei V9 Mitte August noch lebhaft, begünstigt werde dies durch die verbilligten Ferienabonnements der Schweizerishen Buiwdes- bahnen. Aber auch der Ortsverkehr zu Schiff und auf der Eisen- bahn gestalte s sehr lebhaft, dagegen jei der in den leßten Jahren auge ommene Radfahrer-Tourismus infolge Reifen- mangels stark zurückgegangen.

623 ‘Mill, Kr. Aufkommen aus der staatlichen Einkommen- und Vermögensteuer in Schweden

Stockholm, 16, August, Die staatliche Einkommen- und Ver- mögensteuer und die besondere Vermögensteuer laut Beshluß der Steuerbehörden aus dem Jahre 1943 erreihte auf Grund einer D nd des s{chwedischen Staatsrehnungshofes eine

umme von 623 gegenüber 533 Mill, Kr, im vergangenen Fahr, Sie seut sich zusammen" aus staatliher Einkommen- und Ver- mögensteuer mit 593 gegen 505 Mill, Kr,, wozu unter anderem die schwedishen Aktiengesellschaften mit 190 gegen 176 Mill. Kr.

| Danach sollen / * vornehmlih Einheits- und. Gruppenpreise. angewandt werden.

beigetragen haben, sowie besonderer Vermögensteuer mit 30 gegen 28 Mill, Kr. Auf Grund von Kürzungen usw. muß man indessen damit renen, daß ein nicht unwesentliher Teil der staatlichen Einkommen- und Vermögensteuer nicht einfließt.

Förderung des Baumwollanbaues in Thailand Tokio, 15, August. Domei meldet aus Bangkok, daß die thailändishe Regierung Maßnahmen zur Förderung des Baum- wollanbaues ergriffen Rabe, Die Reiserzeugung decke reihlich den Jnlandsbedarf. Deshalb sollten die Bauern stärker auf den Baumwollanbau übergehen, der 40 % mehr als der Reisanbau erbringe. Wo ein Anbau von Baumwolle unmögli seï, wird Rhizinus, Zwiebeln, Knoblauch und auderes Gemüse empfohlen.

Ferner wurde eine Förderung der Viehzucht eingelettet,

Dreijahresplan für die Textilautarkie der Vhilippinen

Tokio, 15. August. Wie Domei aus Manila berichtet, wurde für die Textil-Selbstversorgung dex Philippinen ein Dreijahres- plan aufgestelli. Das Ziel dieses Planes ist, den Zivilbedars und einen Teil des Heeresbedarfs zu deen. Fn letzter Zeit sind aus Japan verschiedene Textilmaschinen gekommen, die von japa- nishen Technikern aufgestellt wurden. Die zur Verfügung stehen- den Fasern werden auf 40 000 piculs Baumwolle und 47 000 piouls: Chinagras veranschlagt.

Hauptversammlungskalender für die Woche vom 23. bis 28. August 1943

Montag, 23. August

Dienstag, 24. August Berlin: Bellevue-Fmmobilien-A.-G., Berlin, 16,30 Uhr. : Berlin: Berliner A.-G. für 'Jndustriebeteiltgungen, Berlin, Tube Magdeburg: Mundlos A.-G., Magdeburg, 11 Uhr. Wien: Erste Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft, Wien, 16,30 Uhr. Mittwoch, 25. Avgust Berlin: Concordia Bergbau-A.-G., Oberhausen, 16,30 Uhr. Mitterteih: Bergbau-A.-G,, „Bayerland“, Mitterteih, 12 Uhr. Karlsbad: Dux-Bodenbaher Eisenbahn, Karlsbad," ao. H.-V,., 10 Uhr. Dessau: Elektrizitätswerk Crottorf A.-G., Crottorf, 17 Uhr. Donnerstag, 26. August Berlin: „Ahag“ Allg. Häuser- u. Fndustriebau-A.-G., Berlin, T T: Berlin: Haus u, Heim Wohnungsbau-A.-G., Berlin, 12 Uhr. Berlin: Pfeilring-Werke, Berlin, 16,30 Uhr. Berlin: Schering A.-G., Berlin, 12,30 Uhr. ta Berlin: Voigtländer & Sohn, Braunschweig, 16 Uhr. Dillingen/Saar: A.-G. dexr Dillinger Hüttenwerke, Dillingen/ Saar, 15 Uhr. L #s Dessau: Deutsche Continental-Gas-Ge]., Dessau, 11,30 Uhr. Malmedy: Eupen-Malmedyer Lederwerke, Malmedy, 11. Uhr. Hamburg: Hamburger-Mannheimer Versicherungs-A.-G, Ham- burg, 12 Uhr. e : Mülheim: Felten & Guilleaume Carlswerk, Köln, 11 Uhr. Wien: Teudloff-Vamag Ver. Armaturen- und Maschinenfabriken, Wien, 12 Uhr.

: Freitag, 27. August Berlin: Steatit-Magnesia-A.-G,, Berlin-Pankow, 12 Uhr. Dresden: Haller-Werke, Hamburg-Altona, 11 Uhr.

Halle: Halleshe Salzwerke u, Chemishe Fabrik Kalbe, Calbe/ Saale, 12,30 Uhr.

Wien: Mürztaler Holzstoff- u. Papier-Fabriks-A.-G., Bruck a. d. Mur, 12,30 Uhr.

Sonnabend, 28. August

Barmen: Rheinishe Möbelstoffweberei vorm. Dahl & Hunsche, Wuppertal-Barmen, 12 Uhr.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 17, August auf 74,00 A (am 16 August auf 74,00 ÆA) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 16. August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B,, Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B,, Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B, N

Budapest, 16, August. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,7314, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Bagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 16, August, (D. N. B.) New York 4,02%,—4,0314, Paris —,—, Berlin ‘—,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Jtalien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stocholm 16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz) —,—, Rio 83,64?/z, Schanghai Tschungking-Dollar —,—

Amsterdam, 16. August, (D. N, B.) [12.00- Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, ZFtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—.

Zürich, 16. August. (D. N. B,) [11.40 Uhr.] - Paris 5,50, London 17,30, New York 4,31 Brüssel 69,25 B., Mailand 22,674, Madrid. 39,75, Holland 229%, Berlin. 172,55, Lissabon 17,70, Stockholm 102,66}, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen 90,3714 B., Sofia 5,374 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Äthen “—,—, Jstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714 B., Helsinki 8,7714 B., Buenos Aires 93,75, Japan 101,00. B., Rio 22,50 B..

Kopenhagen, 16, August. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stocholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, “Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 16. August, (D. N. B.) - London 16,85 G, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G,, 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50. B,, Schweiz. Plähe 97,00 .G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 ‘G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,36 G., 8,59 B,, Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G., 3,82 B., Madrid —,—, Türkei —,—, Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 16, August, (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40/B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G,, 9,20 B,, Antwerpen —,— G,, 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,26 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 16, August, (D. N. B.) Silber Barren 23,50, Silber auf Lieferung Bärren 23,50, Gold 168/—,

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