1943 / 192 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staatéanzeiger Nr. 192 vom 19, Auguft 1943, S. 2

ma : J - ß ú \ 7. Anna J irouskova, geb. 22. 2. 1900 in Choyen, zu- 2. Wasserwaagen in Rähmen- und Langsorm mit nicht in Genauigkeitsgrad I: A leßt Choßen, Dolui Nr. 241, i , einstellbacen Längslibellen und mit Querlibellen, ohne Schenkellänge: 100 X 70 mm 500 X 250 mm 8. Franz Klou®èek, geb. 6. 12. 1879 in Sekerice, zuleyt | Zsoliergrifse. 150 X 100 mm 600 X 300 mm

Pardubißt, Belobranska N 9, 9. Miloë Kalina, geb. 11. 9. 1903 ‘in Prag, zuleßt Prag V11., Arbeitergasse Nr. 40, i i

10. Kari Blaëzek, geb. 4. 11. 1896 in Weschin, zuleßt Pilsen, Bendagasse Nr. -8, i b :

11. Wenzel Bouze k, geb. 26. 2. 1893 in Dunesice, zuleßt Pilsen, U Roluicke Nr. 8, :

12. Cenek H o h-:ma.n n, geb. 22. 3. 1906 in Neudorf, Franz H ochmann, geb. 23. 11. 1901 in Neudorf, zu- leßt Nafsaberg Nr. 175, E

13. Rofa Na dvornik, geb. 15. 6. 1898 in Treborvetice,

uleßt Prag XIX., Grabenzeile Nr.- 1033,

Lranzisfa Bulitèéfkova, geb. 11. 2. 1903 in Chrudim,

zuleßt Prag X1., Cimburgstraße 11,

15. MUDr. Hugo Pokorn y, geb. 1. 4. 1890 in Stehe- loeves, zuleßt Prag V., Josesstädterstraße Nr. 4,

16, Geoxg Mauer, geb. 11. 6. 1902 in Pràg, zuleßt Prag X11., Beneschauerstraße Nx. 4,

17. Josef Horner, geb. 6. 12. 1869 in Budweis,

Adele Hornex, geb. 7. 5. 1874 in Horschiß, Heinz Horner, geb. 10. 7. 1908 in Budweis, zuleßt Budweis, Adolf-Hitler-Plat 8,

18. Friedrih Roth, geb. 1. 12. 1884 in CTerveny-Hradek, zuleßt Solin, Kralovska ëesta Nr. 267,

19. Josef Beues, geb. 22. 2. 1905. in Podiebrad, zuleßt Jitschin, Havlicekgasse Nr. 22,

20. N Vauata, geb. 28. 11. 1892 in Steckten, Anna Vanata, geborene Taë, geb. 26. 3. 1894 in Fgline, zu- leßt Budwweis, Theatergasse Nr. 452,

91. Dr. Erich Steiger, geb. 23. 9. 1906 in Mährish Ostrau, zuleßt Prag X11, Hradeschiner Straße Nr. 61,

29. Jmrich B ixo, geb. 18. 5. 1911 in Döge Ungarn —, zuleßt Groß Hluschiße Nr. 136,

23. Jaoromir Vanéfk, geb. 4, 12. 1919 in Prag, zuleßt Prag XV1., Hafenstraße Nr. 13,

24. Tschechischer Verein für politishe Wissenschaft, zuleßt Prag 11., Wenzelsplay Nr. 43,

hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten dur

den Reichsprotefktor in Böhmen und Mähren, eingezogen. Doe

gestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt eim

Reichsprotektor in Prag 111, Drázihplaß 7 n, zu melden.

Prag, den 18. August 1943. | Geheime Staatspolizei, Saatspolizeileitstelle Prag.

41/,0/ ige auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Dritte Folge. .

Bei der heute öffentlich vorgenommenen Auslosung der am 1. Dezember 1943 zum Nennwert einzulösenden 4!/s*/vigen auslosbaren Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Dritte Folge, sind folgende Endziffernpaare gezogen worden:

12 15 27 32 33 35 38 39 45 49 54 60 62 69 82 88 89.

Als ausgelost gelien aus jedem Wertabschanitt alle Schatzanweisungep, deren Nummer in den beiden letzten Stéllen (Zehner und Einer) eines der“ gezogenen Ziffern- paare hat.

Die Inhaber der ausgelosten Schatzanweisungen werden aufgefordert, die am 1. Dezember 1943 fälligen Einlösungs- beträge gegen Aucehändigung der Schatzanweisungen und der Zinascheine Nr. 15 bis 24 bei der Reichsschuldenkasse in Berlin SW 68, Oranienstr. 106/109, zu erheben. Diese Kasse ist werktäglich von 9 bis 13 Ubr, an den Sonnabenden von 9 bis 12 Uhr, für den Kassenverkehr geöffnet.

‘Die Einlösung geschieht auch durch Vermittlung aller Reichsbankanslalten mit Ausnabme der Deutschen Reichs- bank in Berlin. Die Wertpapiere können schon vom 1. No- vember 1943 an diesen Stellen eingereicht werden, die- sie der Reichsschuldenkasse zur Prüfung vorlegen und nach déren Anweisung die Auszahlung vom 1. Dezember 1943 an zu bewirken baben. Der Einlösungsbetrag kann bei den Stellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Ein- lösungstag erhoben werden, wenn die Schatzanweisungen bei ihnen wenigstens ‘zwei Wochen vorher eingeliefert werden

Die Schatzanweisungen sind den Einlösestellen mit einem Verzeichnis einzureichen, zu dem Vordrucke von diesen Stellen unentgeltlich abgegeben werden.

Mit Ablauf des 30. November 1943 hört die Verzinsung der ausgelosten Schatzanweisungen auf. Der Betrag der eiwa fehlenden Zinsseheine wird von dem Kapitalbetrag ab- gezogen.

Die Einlösungsbeträge der gezogenen im Reichesechuld- buch eingetragenen Schatzanweisungen werden den Gläu- bigern ohne ihr Zutun überwiesen, so daß Schuldbuehb- gläubiger dieserhalb nichts zu veranlassen haben.

Berlin, den 16. August 1943. Reichsschuldenverwaltung.

Anordnung Nr. 151

des Bevoll mächtiglen sür die Maschinenproduktion als Reichs- stelle Maschinenbau über die Herstellung von feinen ¡0e Meßzeugen “Apo Vom 9. August 1943 Auf Vorschlag. des Sonderausschusses Maschinen- und Prâäzisionswerkzeuge im Hauptausschuß Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition wird auf Grund ber Verordnung über den Warenverkehr in der Fosfng vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. haf in erbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung ‘von Maschinen und Apparaten vom 4. Oktober 1942 (Deut- scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 235 vom 7. Ok- tober 1942) mit Zustimmung des Reichswirtschastsministex8 angeordnet: 8 1

Die Herstellung von feinen Meßzeugen für den Jnlands8-

und Auslandsbedarf ist nux noch nah folgenden Bestim-

mungen zulässig: I. Präzisions-Wasserwaagen aus Grauguß 1. Wasserwaagen in Rahmen- und Langsorm mit O baren Längslibellen und mit Querlibellen, mit Fsoliergrisfen. Empfindlichkeit der Längslibellen (nah DIN 877): Ia): 0,05 bis 0,10 mm/m b}: 0,15 bis 0,290 mm/m, feinesfalls größer als 0,04 mm/m bei einem Sfalenteil-Ans8-

,

Empfindlichkeit (nah DIN 877): Ia): 0,05 bis 0,10 mni/m b): 0,15 bis 0,20 mm/m T : 03 bis 04 mm/m Il : 06 bis 08 mm/m.

Länge: 60, 100 ‘und 150 mm (Langform), 200, 250 und 300 mm (Rahmen- und Langform), 400 mm (Lang- form). i

3. Wasserwaagen in Langform mit verbreiterter prisma- tischer Sohle (für große Durchmesser).

Empfindlichkeit nah Ziffer 2.

Länge: 200, 250 und 300 mm.

4. Wasserwaagen in Langsorm nur mit einex Libelle im verschließbaren und einstellbaren Rohr.

Empfindlichkeit nah Ziffer 2.

Länge: 150, 200, 300 und 500 mm.

5. Wasserwaagen in Langform mit Mikrometershrauben mit verbreiterter prismatischer Sohle, mit Längslibelle oder mit Längs- und Querlibelle.

Einteilung an der Mikrometerschraube 0,01 mm.

Länge: 230 und 250 mm.

6. Gradwasserwaagen mit glatter oder prismatischer Sohle, mit Längslibelle oder mit Längs- und Querlibelle, mit Grad- *und Gradminutenablesung durch Kreisteilung oder Meßuhr.

Länge: 175 mm, MedeneiÓ bis 45°, 300 mm, Meß- bereih bis 45° und 90°, 100 mm, Meßbereich bis 90°, 1/20° Feineinteilung.

Nur die Ausflageflächen sind sauber zu bearbeiten. Alle anderen Flächen sind mit einem Farbanstrih zu ver-

sehen. IT. Lineale aus Stahl 1. Haarlineale, gehärtet, in Messerform. Genauigkeit nah DIN 874. Länge: 75, 100, 125, 150, 200, 800 und 600 mm. Dreikant- und Vierkantlineale dürfen nicht mehr gefertigt werden. 2. Lineale, ungehärtet, in Normalqualität und in Genauig- feitsgrad I und ÎT. (Genauigkeit nah DIN 874.) Länge: 500, 1000, 1500, 2000, 3000, 4000 und 5000 mm. 10 aa der Lineale nah DIN 874, nach der Qualität gestuft. Eine einfaheren Ansprüchen genügende geringere Qualität, als vorstehend festgelegt, wird dur diese Anordnung nicht betroffen. IIT. Richt- und Tuschierwerkzeuge L 1, Richt- und Tuschierplatten aus Grauguß. Genauigkeit

nah DIN 876: I eng geschabt,

1T normal geschabi, ITT nux gehobelt.

Größen: 1560 X 150 mm . 800 ck 8300 mm 200 X 200 mm 400 X 400 mm 300 X 200 mm 500 X 400 mm

1200 X 800 mm 1500 X 1000 mm 2000 X 1000 mm

500 X 500 mm * 600 X 500 mm 800 X 500 mm 1000 X 750 mm Stixnseiten gehobelt. Die unbearbeiteten Flächen sind mit einem Farbanstrich zu versehen. 2. Richtshienen aus Grauguß mit 45° und 60° Flächen- winkel nach DIN 876. Länge: 250, 500, 750 und 1000 mm. 8. Tuschierlineale aus Grauguß, Genauigkeit nah DIN 876/1, Hochkanten gehobelt. Länge: 500, 750, 1000, 1500, 2000 und 3000 mm. Die unbearbeiteten Flächen sind mit einem Farbanstrich zu versehen. 4. Prismen aus Grauguß in gehobelter oder geschabter Ausführung. Abmessungen: 100 X 40, 150 50, 200 X 70, 300 X 100 mm. 5. Kreuzprismen aus Grauguß.

Länge: 60 75 90 mm, Breite: 120 150 200 mm, Höhe: 110 140 - 170 mm.

6. Prismenstücke aus Stahl, gehärtet und geschlissen.

Länge: 50 mm, Breite: 40 mm, Höhe: 40 mm.

7. Parallelstücke aus Grauguß oder Stahl.

Größe: 150 X 150 X 100 mm, - 300 X 200 X 120 mm.

8, Winkelplatten aus Grauguß.

Größe: 200 X 150 X_.80 mm, 300 X 250 X 100 mm, 500 X 250 X 150 mm.

IV. Winkel aus Stahl 1. Haarwinkel, gehärtet und geschlissen. Genauigkeit nah DIN 875.

Schenkellänge: 50 X 40 mm 75 X50 mm 100 X 70 mm

Gehärtete Flachwinkel ohne Haarlinealkante fallen weg. 9. Winkel mit starkem und shwahem Schenkel, gehärtet. Schenkellänge: 50 X 40 mm 300 X 200 mm

150 X 1900 mm 200 X 130 mm.

75X 50 mm 400 X 226 mm 100 X 70 mm 500 X 250 mm 150 X 100 mm 600 X 300 mm

200 X 130 mm 750 X 400 mm

250 X 165 mm 3. Winkel mit und ohne Anschlagplaite, ungehärtet,

Genauigkeit ‘nah DIN 875: in Normalqualität und in Genauigkeitsgrad T:

Sehenkellänge: 100 X 70 mm 500 X 330 mm 150 X 100 mm 600 X 400 mm 200 X 130 mm 750 X 500 mm

250 X 165 mm 1000 X 660 mm

schlag. Lnge: 200, 250 und 300 mm.

300 X 2009 mm

1000 X 550 mm.

750 X 375 mm 250 X 165 mm 1000 X 500 mm 300 X 175 mm 1500 X 750 mm

4. Gehrungstwinkel, Kreuzwinkel, Sechskantwinkel Dop winkel, Sentalerwintol, Flans enwinkel, Zeichenwinkel, Celle schmiegen werden durch diese Anordnung nicht betroffen.

L V. Maßstäbe aus Stahl mit verschiedenen Querschnitten: a) Arbeit8maßstäbe narh DIN 866/T und II. Länge: 500, 1000, 1500, 2000, 3000 und 4000 mm. 9 Prüfmaßstäbe nach DIN 865.

c) Vergleichsmaßstäbe nach DIN 864.

Länge für b und e: 100, 200, 500, 1000 und 2000 mm, VI. Schieblehren Genauigkeit nah DIN 862.

1. Feinmeßschieblehren mit Feinmeßschiebexr einschlie d) Höhen- und Zahnmeßschieblehren, mit gehärteten Meßflächen, mit mm-Teilung und Nonius-Unterteilüng !/s mm. Meßbereich: 150, 200, 250, 300, 500, 750 und 1000 mm, Meßbereich für Höhenschieblehren: 250, 500, 750 un

1000 mm. Meßbereich für Zahumeßschieblehren nah Modul. 2. Werkstattschieblehren und Taschenschieblehren 1. Qualitäh mit und ohne Spiten, mit und ohne Feinmeßschieber, Schnabel enden und Spißen gehärtet, mit Nonius-Unterteilung !/16 und !/% mm. Spißen nur bis 500 mm Meßbereich zugelassen, Meßbereich für Taschenschieblehren: 120, 150 mm. Meßbereih für Werkstattschieblehren: 200, 250, 300, 500, 750, 1000, 1500, 2009 mm. 3. Werkstattschieblehren und Taschenschieblehren Il. Qualität

mit und ohne Spißen, Schnabelenden und Spißen gehärtet mit Nonius-Unterteilung !/16 und !/2 mm, Spißen nux bis

300 mm Meßbereich. Meßbereih für Taschenschieblehren: 80, 120, Meßbereich für Werkstattschieblehren: 200, 250, 300 mm

150 mm. in Jnland ist nux Millimeterteilung, für Auß land Millimeter- und engl. Zollteilung zu

200 X 130 mm

100,

“gelassen.

Bei Werkstattschieblehren darf die Bezeihnung „Glasharti“ nur angebracht werden, wenn die Schnäbel der Schieblehre auf ihrer ganzen Länge gehärtet sind. i :

Bei nur gehärteten Schnabelenden darf nux die. Bezeichnung „Gehärtet“ Verwendung finden.

Bei ungehärteten Schnöbeln müssen beide Bezeichnungen wegfallen.

VTI, Tiefenmaße s

1. Feinmeß-Tiefenmaße mit P Ne N gehärteten Anschlagsteg und gehärteten Meßenden, mit Nonius-Unter« teilung !/5o mm.

Meßbereich: 200, 300, 400 und 500 mm. ;

2. Werkstatt-Tiesenmaße mit gehärtetem Meßende, mil Nonius-Unterteilung !/10 mm oder !/20 mm.

Meßbereich: 150, 200, 300, 500 mm.

3. Mikrometer-Tiefenmaße mit 0,01-mm-Ablesung, auß wechselbaren Verlängerungsstiften, gehärtetem Anschlagsteg§, mit gehärteten Meßenden.

Meßbereih: 0 bis 25 mm, Meßbereih über 25 bis 75 mm durch Verwendung von Verlängerungsstiften,

4. Tiefenmaße mit Meßuhr. 0,01-mm-Ablesung, mit ge ärtetem Anschlagsteg, auswechselbaren Meßstiften, mit ges idi Megßenden.

Meßbereih: 0 bis 10 mm, Meßbereich über 10 bis 100 mm durch Verwendung von Verlängerungsstiften

VIII. Sehraublehren (Mikrometer) für Außen- und Junen- messungen Schraublehzæen sür Außenmefsungen

I Nea da rau eva sür Außenmessungen mit 0,01-mm-Ablesung, Genauigkeit nah DIN 863/I und II, Ver- stellbarkeit der Spindel 25 mm, Meßbereicf 0 bis 300 mm, um 25 mm steigend.

2. Präzisionsschraublehren sür Außenmessungen. i

Ablesung, Genauigkeit wie unter 1., und Verstellbarkeit der Spindel.

Meßbereich 0 bis 1000 mm, dux Einschaltung von Meß- ambossen um 100 mm steigend. G

Schraublehren über 1000 mm Meßbereich sind in be- sonderen Fällen zulässig.

3. Schraublehren mit nicht sestgelegter Genauigkeit mit 0,01-mm-Ablesung, mit offenliegendexr oder verdeckter Ges windespindel.

Meßbereich: 0 bis 15 mm, 0 bis 20 mm, 0 bis 25 mm, 0 bis 40 mm, 0 bis 50 mm. 4. Spezialshraublehren mit Teilung auf Tellerscheiben. Ablesung 0,01 mm und mit H USNIIaYeR as Gewinde- spindel, Genauigkeit nicht festgelegt. Meßbexreich: 0 bis 10 mm.

5. Spezialschraublehren mit Scheiben-Tastslächen (zum

Messen von Pappen, Leder usw.). Ablesung: 0,01 mm, Genauigkeit nicht festgelegt. Meßbereich: 0 bis 15 mm, 0 bis 20 mm, - 0 bis 25 mm. ad ¿SGIan ao mit Scheiben-Tastslähen und tiefem ügel. : Ablesung: 0,01 mm, Genauigkeit nicht fesigelegt. Meßbereich: 0 bis 15 mm 0 bis 20 mm 0 bis 30 mm Bügeltiefe: 50 100 200 mm 300 mm 500 mm. 7. Sehraublehren ohne Bügel. Ablesung 0,01 mm, ä

Genauigkeit nah DIN 863/1 und 1. Meßbereich: 0 bis 25 mm.

E

g, Schieblehren mit Mikrometerschrauben.

Ablesung an der Mikrometerschraube 0,01 mm. Genauigkeit nah DIN 863/I und II. Meßbereich: 300, 500 und 1000 mm.

9, Schraublehren für Gewindemessungen und Schraub-

[chren sür Zahnweitenmessungen wie bisher bereitet Schraublehren für Jnnenmessungen 10. Schraublehren für Fnnuenmessungen, Spindel mit

05 mm Steigung. Ablesung 0,01 mm, Genautigkei : DIN 863/I aus IF- igkeit nah

Meßbereih: 5 bis 830 mm (mit Meßbatcken) 25 bis 30 mm (mit kugeligen Me enden) 30 bis 40 mm (mit kugeligen Meßenden 40 bis 50 mm (mit kugeligen Meßenden 50 bis 70 mm (mit kugeligen Meßenden 70 bis 100 mm (mit kugeligen Meßénden)

100 bis 1000 mm um 25 mm steigend.

Die Meßberciche können auch in anderen Stufungen ge- Y liefert werden.

11, Schraublehren für Junenmessungen, Spindel mit 1mm

Sicigung. Ablesung 0,01 mm, Genauigkeit nah DIN 863/ Mesberei: 100 bis 1000 mm tas 50 a bia 12. Schraublehren mit verschiebbarer Meßstange für JInnen- messungen. Ablesung 0,01 mm. Meiste Bie gel wers jeilung, Genauigkeit nicht festgelegt. Mekßbereih: 200 bis 300 mm : 3800 bis 400 mm 400 bis 600 mm 600 bis 1000 mm 1000 bis 1700 mm 1700 bis 2500 mm 2500 bis 4000 mm.

Andere Meßbereiche sind zulässig. 13. Zusammensehßbare Schraublehren für Junenmessunge Ablesung 0,01 mm, Genauigkeit nah DIN 8263/1 Ae I 2 Meßbereich: 50 bis 2000 mm. i‘

4 IX. Höhenmeß- und Aureißgeräte A 1. Höhenmaßstab mit Fuß. Maßstab mit mm-Tellung, 1m Fuß auswechselbar, Fuß aus Grauguß. E Für Höhen von: 300 mm 500 mm 750 mm 1000 mm. 2. Höhenmaßstab mit verstellbarem Meßband. Meßband mit mm-Teilung. Höhe: 850 mm 1350 mm 1500 ‘mm 2000 mm.

3. Parallelreißer mit runder Stange mit Fuß und \chwenk- darer Nadel, in einem vek ltebbcven Are [wen Anreißhöhe: 300 mm - 500 mm 750 mm 1000 mm.

4. Parallelreißer mit Prismenfuß mit runder Stange mit ind ohne Feinverstellung. n O

Anreißhöhe: 300 und 500 mm.

5. Parallelreißer mit Fuß, auch für Höhenmessungen ge- eignet, mit rechteckiger Stange, mit Schieber Mde tg j mit irt A A Schieber mit Feinstellung, mit mm-Letilung auf der Stange und Nonius-Unterteil Schieber: !/10, 8 1/50 a: | “ee VEIS 0M Añreiß- bzw. Meßhöhen: 300 mm

| 500 mm

750 mm 10900 mm 1500 mm 2000 mm.

6. Parallelreißer mit verstellbarem Höhenmeßband oder bia S Maßstab. Anreiß- bzw. Meßhöhen wie bisher )ergestellt.

X. Stangenzirkel aus Stahl 1, Stangenzirkel mit flaher Stange und zwei Schiebern mit und n mm-Teilung auf der Siariga N y Meßbereich: 300, 500, - 1000; +1500, 2000, 3000 und 4000 mm.

2. Stangenzirkel mit runder Stange (Rohr) mit und ohne mm-Teilung auf dex Stange, mit und ohne Feinmeßschieber.

Meéßbereich: 1000, 1500, 2000, 3000 und 4000 mm.

XI. Taster und Zirkel aus Stahl

1. Federlehren Pete d mit 0,1-mm-Ablesung für Außenmessungen: Meßbereich: 0 bis 15, 0 bis 20 mm, für Jnnenmessungen: Meßbereich: 4 bis 16, 30 bis 50, 10 bis mm. :

2. Taster sür Außen- und JFunenmessungen mit Schiene und auf der Schiene verschiebbaren Schenkeln. Schiene mit mm-Teilung und Schenkel mit Nonius-Unterteilung.

Meßbereich: 500, 700 und 1000 mm.

3. Taster für Außen- und Junenmessungen, mit Schrau- benscharnier und gehärteten Meßenden.

Schenkellänge: 100, 150, 200, 300, 500, 600, 800 und

1000 mm. 4. Taster sür Außen- und Funnenmessungen, mit Shrauben- charnier, Hilssschenkel sür Feineinstellung und gehärteten TMeßenden. Scheukelläuge: 100, 150, 200, 300, 500, 600, 800 und mm. \ 9. Spigtzirkel mit kantigen Schenkeln und durhgesirecktem derx aufgelegtem Gelenk (Gewerbe). i Spihzirkel mit kantigen Schenkeln mit Bügel zum

"dnung nicht betroffen.

82 i Lagerbestände an Vormaterial und halbfertigen Teilen sür rzeugnisse, ‘dexen Herstellung nah § 1 verboten ist, können, oweit sie nicht für andere kriegswichtige Zwecke verwendet En können, spätestens bis Ende 1943 ausgearbeitet xden. /

est- siellen uid auswechselbaren Spiyen werden durch diese Un i

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 192 vom 19, August 1943. S. 3

8&3 Die Hexsteller sind verpflichiet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Maschinen- und G lenomcriaan V Wirt- schastsgruppe Maschinenbau, Berlin-Charlottenburg 2, Grol- manstraße 6, Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschästs- R einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu ge- wahren und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten. 8&4

Jn besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschristen dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen ind an den Arbeits- ausshuß Lehren und feine Meßzeuge, Berlin-Charlotten- burg 2, Grolmanstr. 6, einzureichen.

85

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 10, 12 bis 15 dex Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

M)

Die Anordnung tritt am Tage nach dex Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eiugegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter- steiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 9. August 1943. Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. ; Karl Langé,

Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung' und Munition, :

Anordnung Nr. 152 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs- stelle Maschinenbau über die Vereinheitlichung von Gießerei- maschinen Vom 9. August 1943

Auf Vorschlag des Arbeitsausshusses Gießereimaschinen im Pa Maschinen beim Reichsminister für Be- waffnung und Munition wird auf Grund dex Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGVl. [1 S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung von Maschinen und Apparaten vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 235 vom 7. Oktober 1942) mit Zustimmung des Reichs- wirtschaftsministers angeordnet:

S1

Gießereimaschinen im Sinne dieser Anordnung sind Form- maschinen, Sandaufbereitungsmaschinen und -anlagen, Puyerema [gsi und -einrihtungen, Kern- und Form- trodenöfen sowie Kupolöfen einschließlich Beschickungs- anlagen, Zubehör für Gießereianlagen, soweit sie der Zu- ea der Fachuntergruppe Gießereimaschinen dex Wirt- chaft8gruppe Maschinenbau unterliegen.

82 Auf dem Gebiete des Gießereimashinenbaues. dürfen Pro- jekte, die die Aufstellung von A E im Gesamtwerte von mehr als 10 000,— A vorsehen, nur ausgearbeitet

Bewaffnung und Munition die Planung als notwendig anerkannt und die anfrageude und veranlassende Stelle die Erklärung abgegeben hat, vas sie lediglih die aufgeforderte Firma mit der Ausarbeitung des Projektes beauftragen wird.

Die Vorschrift gilt in gleicher Weise für die Projektierung von Neuanlagen wie von Aenderungen bestehender Anlagen.

83 Gießereimaschinen dürfen nur von Betrieben und nux in den Arten und Größen hergestellt werden, die in dem den einzelnen Herstellerbetrieben gesondert zugehenden Kriegs- fertigung8programm für Gießereimaschinen enthalten sind.

84 Vorliegende Aufträge auf Gießereimaschinen, deren Ferti- gung auf Grund des Kriegsfertigungsprogrammes nicht zu- Gelallón ist, dürfen nur noch fertiggestellt werden, soweit ge- nehmigte Zulassungsscheine vorliegen.

85 Die Fertigung von Zubehörteilen für Gießereimaschinen, die von Spetlaliiriken zu angemessenen Lieferzeiten bezogen werden können, ist den Herstellern von Giéßeretttafliten verboten, falls sie mai die betreffenden Erzeugnisse bisher in größerem Umfange sekbst hergestellt haben.

86 Firmen, die aus der Fertigung bestimmier Gießevrei- maschinen ausscheiden, sind berechtigt, diese Maschinen zur Maa der zu liefernden Anlagen von einem zu- gelassenen Hersteller zu beziehen. Diese Hersteller sind insoweit verpflichtet, die Masinez zu liefern und diese Aufträge ent- sprechend ihrer Dringlichkeit in die Fertigung \ einzuordnen.

o. A7 Ersaßteillieferungen und die Ausführung von Reparaturen fallen nicht unter diese Anordnung. 88 Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachuntergruppe Gießereimaschinen der Wirtschaftsgruppe 10 do u, Berlin SW 11, Bernburger Fir. 29, Aus- : kunft ju erteilen, Einsicht in die Geschäftsbücher, einschlägigen ' Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Betriebs- | besihtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten. j 8&9 | Ju besonders begründeien Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften diesex Anordnung zugelassen werden, | Anträge ar Ausnahmegenehmigungen find an den Arbeits- ausschuß Gießereimaschinen, clin SW 11, Straße 29, zu richten. j 8 10 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah ps 10, 12 bis 16 dex Verordnung über den Warenverkehr

estraft. S 11

Diese Anordnung tritt am Tage nah dex Verkündung in Kraft. Sie gilt, auch in den eingegliederten Ostgebieten und

Bernburger

werden, wenn der Sonderring Guß beim Reichsminister an

den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet sowie ml Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung stnngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 9. August 1943. Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. Karl Lange,

Leiter des Hauptausschusses Maschinen beim Reichsminister für Bewaffnung und Munition.

Anordnung Nr. 34 (FA 5) der Wirtschastsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle

üx elektrotehnische Erzeugnisse über die Herstellung von Verbln; dungs- und Abzweigdosen

Vom 11, August 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenvexrkehx in dex Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBL. 1 S. 686) in Ver- bindung mit der Verordnung über die Betwirtschaftung elektros technischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichss anz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange- ordnet:

81

Von Verbi - i ür ; geftellt E und Abzweigdosen dürfen nur noch her- A. Abgedeckte Dosen 25 mm?! Nennquerschnitt, li Weite mindestens 38 mm mit 3 und 4 Mertame Mia 1. aus keramischem Weckstoff a) für Rohrdraht je 1 Ausführung in runder und ediger Form (leßtere als U- oder Kastendose), b) für la a ourohe (Falzrohr) je 1 Ausfüh rung in runder und eckiger Form (lehtere als U- oder Kastendose), 2. aus Fsolierpreßstoff a) wie 1a, b) wie 1b, 3, Unterteil: keramisch Deel: Fsolierpreßstoff. a) wie 1a, b) wie 1 b. Für Nennquerschnitte über 2,5 mm! darf nur je 1 ues

rung für Rohrdraht- und Rohrverlegung je N hergestellt werden. ÿ gung je Nennquerschni

B, AbgedihteteDosenfürkabelähnliche Leb tungen.

Zu A undB.

L die hierzu verwendeten Klemmen darf nur elns usführung benußt werden, die den ordnungs mäßigen Anschluß entweder von Kupfer- und Aw miniumleitungen oder auch noch den von Zinkleituns- gen gewährleistet. Abgedichtete Dosen dürfen nux mit Leitungseinführungs§ stellen nah DIN 49 033 hergestellt werden. es

82 (1) Die Neuentwicklung von Verbindungs- und Abzweig-

dosen in abgedeckter und abgedichteter Ausführung sowie deren Zubehör, auch für Behörden und Wehrmacht, ist verboten. Jn Arbeit befindlihe Neuentwicklungen sind einzustellen. _ (2) Das Verbot dexr Neuentwicklung gilt nicht für die Fälle, in denen an Stelle verbrauchter Werkzeuge Ersaßwerkzeuge hergestellt werden müssen. Jn diesen en ist unter Wege fall der alten Typen bzw. Ausführung ein Uebergang auf Typen bzw. Ausführungen unter Berücksichtigung der Baus arten und Abmessungen nah den Normbklättern DIN 49 033, DIN 46 250 zulässig.

83

Die Vorschriften der §8 1 und 2 beziehen sich nicht auf Vers bindungs- und Abzweigdosen für FGgror, Stahlrohr, Steck- rohr und Shlitrobr, deren Herstellung durch die Anordnun Nx. 18 (FA 6) -der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie ald Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse vom 29. Degzem- ber 1942 geregelt ist.

8 4 Die Vorschriften der §8 1 und 2 gelten für Fnlands- und Auslandsbedarf und erstrecken sih auch auf Einzelteile.

85 Der Zusammenbau und die Auslieferung von Verbindung® und Abzweigdosen, deren Herstellun vrérih 8 1 verboten In darf noch bis zum 30. September 1943 vorgenommen werden, wenn wichkige Einzelteile hierfür vorhanden sind. Die An- fertigung fehlender Ergänzungsteile hierfür ist gestattet. 86 Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle bes

hält sih vor, in besonders begründeten Einzelfällen Aus- nahmen von den Vorschriften diesex Anordnung zuzulafsen.

Anträge sind bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als stellen.

Reichsstelle Berlin W 35, Cornelius\straße 3, zu Handwerksbetriebe haben ihre Anträge beim Reichsinnungs§- verband des Elektrohandwerks, Berlin-Lichterfelde-WBest. Potss damer Straße 26, einzureichen.

87 Zutwvoiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 88

Diese Anordnung tritt am 1. September 1943 in Krast, Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit E mung des zuständi E See der Zivilverwaltung finn- gemäß auch im Elsaß, Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseyten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 11. August 1943.

Der Reichsbeaustragte für elektrotechnische Erzeugnisse. schen.

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