1943 / 193 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Aug 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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j 3 | 4

Nichtamtliches Deutsches Reich

Der Königlih Schwedishe Gesandte in Berlin, Herr Arvid R ichert, ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Wirtschaft des Nuslandes

Französishe Maßnahmen zur Rohstoffeinsparung

Paris, 18. August. Fm Generalkommissariat für Rohstoffein- sparung ist als besondere Abteilung ein wissenschaftlicher Dienst eingerichtet worden. Dieser hat die- Aufgabe, Untersuhnngen in Laboratorien zu veranlassen und zu lenken, die den Zweck ver- folgen, unter wissenschaftliher Mitarbeit Einsparungen an Roh- stoffen zu ermöglichen. Bereits jeßt hat das Ubnera fommissariat die Verbindung mit allen in Frage kommenden Laboratorien, Versuchsstationen und Studiengesellscaften aufgenommen. Das Kommissariat hat ferner um die Mithilfe der -Wirtschaft gebeten, indem alle Anregungen und Wünsche in dieser Richtung dem Kommissariat zugeleitet werden sollen.

Schus der Ernte in Frankreich Vichy, 18. August. Am Dienstagnachmittag hat unter Vorsitz bon Staatschef Marschall Pétain ein Ministerrat stattgefunden, auf dem Regierungschef Laval die Probleme der französischen Arbeitskraft darlegte. Der Ministerrat hat die vom Regierungs- chef getroffenen Entscheidungen und gemachten Vorschläge ein- [ing gebilligt. Auf Fuitiative Lavals und. des Landwirt-

Reichs8- und Staatsanzeiger Nr. 192 vom 19. August 1943. S, 4

Brasiliens Kriegsnöte: Brennstoffmangel und Transports schwierigkeiten

Vigo, 18. August. Bei der Vorlage des Jahresberichts des Banco do Brasil erklärte der Präsident des Fnj\tituts, daß das Fahr 1942 infolge des Kriegseintritts und der panamerikanischen Verpflichtungen für Brasilien das schwerste seit 1987 gewesen sei. Das shwierigste Problem sei die Brennustoffversorgung. Der Brennstofsmangel behindere die Fndustrieerzeugung in ernster Weise, wodurch in einigen Gebieten Arbetitslofigkeit entstanden sei, Obwohl die Regierung die Kontrolle über die gesamte Kohlenförderung übernommen habe, sei mit einer Behebung der Schwierigkeiten in absehbarèr Zeit nicht zu rechnen. Ein weiteres schweres Problem stelle der Mangel an Trans8portmöglichkeiten dar. Hierdurch sei es in verschiedenen Landesteilen zu einer ernsten Verknappung an Lebensmitteln gekommen.

16,72 B.

Wathsende Eigenproduktion Fndochinas an Fertigwaren

Tokio, 18. August. Domei meldet aus Hanoi, daß JFndochina bisher Lebensmittel und Rohstoffe nah Japan lieferte, während andererseits Japan nah Jndochina verschiedene Fertigwaren aus- führte. Das bedeutete für Jndochina praktisch nur eine Um- stellung des Handels von Frankreih auf Japan, ohne daß eine innere Umgestaltung der indochinesishen Wirtschaft erforderlich war. Fett ist eine neue Entwicklung eingetreten, indem Jndo- china angefangen hat, Fertigwaren für den eigenen Verbrauch herzustellen, So wird beispielsweise Reiskleie niht mehr aus- | —-—, \hließlich als Futtermittel verwendet, sondern dient auch zux | —,— Oelerzeugung für die Herstellung von Seifen und Vitaminen. Ferner wurde teiliveise damit begonnen, Garn aus Kapok, Papier aus Holz oder Bambusstroh und Säcke aus Jute abten tan ist auh dazu übergegangen, Rizinusöl zu raffinieren und Kleinschmelzöfen für Kavbid herzustellen.

Paris —,—, Berlin

16,85—16,95, - Oslo

Zürich, 18. heir: dlba London 17,30, New 22,674,

Die Elektrolytkupfernotierun Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut am 19, August auf 74,00 L. (am 18. August auf 74,00 K) für 100 kg,

Agram 49,95 G., 50,05 B,

—,—, Buenos Rio 83,64?/,, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Amsterdam, 18. August, [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New Brüssel. 30,11——30,17, Jtalien (Clearing) —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag (D. N. B.) York 4,31 Brüssel Madrid 89,75, Lissabon 17,72, Stockholm 102,65, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen

¿or E

der Vereinigung für deuts erliner Meldung des „D.N.YÎ

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 18. August, (D. N. B.) Amstèrdam 13,27 G,, 13,27 Y Zürich 578,90 G., 580,10 B,, Oslo 567,60 G.,- 568,80 hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B,, New Yorf 24,98 G,, 25,02 B,, Paris 49,95 G,, 50,05 B., Stockholm 594,60 G, 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G,, 50,05 Y; , Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G,

Budapest, 18, August, (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,731, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New B —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81,

London, 18. August. (D. N. B.) New

B., Kopens

üri 80,20. orf 4,02%,—4,0314,

—,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brü Schwéiz 17,30—17,40, Kopenhagen

rüssel —,—, Jtalien (Freiv.) —,—, (Freiv.) —,—, Stoholm Aires (offiz.) —,—,

[12,00 Uhr holl, Zeit.) ! York —,—, Paris Schweiz 43,63—43,71, Helsinkt Madrid —,—

E R

(D. N. B.)

R I 9

Paris 5,50, 69,25 B., Mailand 229%, ‘Berlin 172,53,

[11.40 Uhr.] Holland

hafts- und Versorgungsntinisters hat der Ministerrat eine ne von Projekten und Vorschlägen beraten, die die landwirtschaftliche Korporation betreffen Der Justizminister wurde beauftragt, einen Gesebestext auszuarbeiten, der die Todesstrafe für terro- ristishe Akte gegen die auf dem Felde stehende Ernte vorsieht. Von der gleichen Strafe soll auch die vorsäßlihe Fnbrandseßzung

Tokio, 18. August.

versorgung Japans

Ein neuer Plan zur Sicherstellung der Lebensmittel-

90,3714 B., Sofia 5,3714 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Zstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714 B., Helsinki 8,7714 B.,- Buenos Aires 93,75, Japan 101,00 B., Rio 22,50 V. Kopenhagen, 18. August. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich

derx Ernte betroffen werden.

Der USA.-Kapitalismus geht an die Ausbeutung Französish-Marokkos

Lissabon, 18, August. Das nordamerikanishe Kapital hat nun- mehr begonnen, die Bodenschäße Französisch Marokkos auszu- beuten. So wurde die bekannte französishe Bergwerksgesellschaft Société Française de Molybdène“, deren Minen in Azgour, südwestlih von Marrakesh liegen, diesex Tage von einer nord- amerikanishen Firma übernommen. Auch die Eisenerzausbeute, die Kupfer- und Goldgewinnung in Französisch Nordafrika wurde nordamerifanishen {Fnteressenten übertragen. Fn der Nähe von Fes wurde eine nordamerikanishe Erdölraffinerie ins Leben gerufen. Die zunehmende wirtschaftlihe Ausbeutung der Bodenschäße des Landes durch die Nordamerikaner hat bei der französishen Bevölkerung Nordafrikas tiefe Erbitterung hervor- gerufen, weil daraus hervorgeht, daß Nordanerika nicht die Absicht hat, dieses Gebiet jemals wieder zu verlassen.

Einen zweiten Plan zur Erhöhung der LebenS§mittelerzeugung legte Ministerpräsident Tojo am Diens3- tag den Vorsißenden der neuen regionalen Verwaltungsräte vor. T ols unterstrih in seinen Ausführungen die Wichtigkeit dex Er- nährungspolitik. Der Plan der Regierung jeve ein cas Operationsbudget vor, aus dem Zuschüsse gegeben werden können zur Erhöhung der Produktion, zur Bodenververbesserung und für

ransport und Me der Leben8mittel, Gleichzeitig werden die notwendigen Arbeitskräfte bereitgestellt, WMinisterpräsident Tojo wies darauf hin, daß die Selbswerlöteung mit Lebens-

111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, QOslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse,

Stockholm, 18, August. 16,95 B., Berlin 167,50 G,., 168,50 B., Paris —,— G,, 9,00 B,, Brüssel —,— G,, 67,50 B,, Schiveiz. Pläße 97,00 G.,, 97,80 B,, Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G.,, 95,65 B., Washington 4,15 G,, 4,20 B., Helsinki 8,35 G,, 8,59 B.,, Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G, 3,82 B.,, Madrid —,—, Türkei —,—, Lissabern —,— G., 17,60 B,

(D. N. B.) London 16,85 G,

mitteln gerade jeßt im Kriege für Japan von höchster Bedeutung | Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B, ; [ei Die Regierung habe sich vorgenommen, zur Erreichung Os3lo, 18, August. (D. N. B.) London —,— G,, 17,75 B,, ieses Zieles großangelegte Verbesserungen in der Bewässerung | Berlin 175,25 G., 176,25 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York

und Dränage vorzunehmen. Durch diese Maßnahmen werde die LebenS§mittelproduktion beträchtlich gefördert werden. Jm An- schluß an die Rede Tojos gab Landwirtschaftäminister Vshiguro nähere Erläuterungen und Einzelheiten, Dann erstatteten die Vorsißenden der regionalen Verwaltungsräte Bericht übex die Lage in den ihnen unterstellten Gebieten.

——_—

Rom 22,20-G., 23,20 B.

London, 18, August.

Öffentlicher Anzeiger

—,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G,, 2,35 B,, Zürich 101,50 G,, 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B,, Antwerpen —,— G., 71,50 B, Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B,

(D. N. B.) Silber Barren prompt

23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,

4, Oeffentliche Zustellungen, 2. Zwangsversteigerungen, 5. Verlufst- und Fundsachen,

8. Aufgebote,

1, Untersuchungs- und Strafsachen, |

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

10, Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

| 7. Aktiengesellschaften, | 9, Deutsche Kolonialgesellschaften,

13. Unfall- und 14. Deutsche Reichsdank und Bankausweise, 15, Verschiedene Bekanntmachungen.

nvalidenversicherungen,

3. Aufgebote

18127] Oeffentliche Aufforderung.

Da ein Erbe des zulegt in Hamburg- Wilhelmsburg, Rethweg 50, wohnhaft ewesenen, am 18. Oftober 1942 ge- torbenen Rentners Heinrih Christian Gustav Rosemaun nicht ermittelt ist, werden die, denen Erbrehte am Nah- laß zustehen, hiermit aufgefordert, ste bis zum 25. Oktober 1943 beim unter- zeihneten Geriht anzumelden. Sonst wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als die Gemeinde Hansestadt Hamburg nicht vorhanden ist.

Hamburg-Harburg, 11. August 1943.

Das Amtsgericht. IX.

[18129]

“Dur Ausschlußurteil vom 13. 8.

1943 wurde die Aktie B Nr. 1 389 145

der J. G. Farbenindustrie A.G. über

200.— [7.AÆ für kraftlos erklärt. Amtsgericht Frankfurt a. M.

[18130]

Durch Ausschlußurteil vom 13. 8. 1943 wurde dex Mantel der 5% (ehe- mals 41/2 %) Obligatión der Eisenbahn- Bauk Frankfuri am Main Lit. C Nr. 74 über 1000 P.Æ (aufgewertet auf 150 N.) für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Franksurt a. M.

[417991]

Durch Beschluß vom 10. August 1943 ist der Abiturient, Leutnant d. R. Heinz Hermann Schroer, geboren am 26. März 1919 in Oberhausen, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 20. Februar 1941 festgestellt worden. 456. T1. 165. 43.

Berlin, den 14, August 1943: Amt3geriht Berlin.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren

Hinweis Bekanntmachung.

Dik Veröffentlichung -der Endziffern der bei der 9, Auslosung am 6. August 1943 gezogenen 4!/2% Landeskultur- schuldverschreibungen Landeskultur- kreditbriefe) Reihe 1 der Deutschen Renteubank-Kreditanstalt Landivirt- schaftlihe Zentralbank) und der Re- tanten aus früheren Auslosungen er- olgte in der Berliner Börsen-Zeitung Nr. 581 vom 14, August 1943 sowie in der Frankfurter Zeitung, der Rheini- {hen Landeszeitung Stadtausgabe Disseldorf und im Hamburger Tage- blatt. [18137]

Berliu, den 14. August 1943.

Deutsche Reuteubank-Kreditanstalt

(Landwirtschaftliche Zentralbauk),

7. Aktien» gesellschaften

[18156] Gas- und Elektrizitäts-Werke Neuffen Aktiengesellschaft.

Die niht zur Umstempelung auf Reichsmark eingereichten Aftien Nx. 17, 18, 539, 540 und 541 unserer“-Gesell- haft werden hierdurch für kraftlos er- flärt.

Bremen, den 16. August 1943. Der Vorstand. B. ten Breujel.

[18157] Afktienversteigerung. L Fünf Aktien der Gas- und Elektrizi- täts-Werke Neussen Aktiengesellschast à RA 200,— sollen in meinem Büro in Bremen, U. L. Frauenkirchhof 81, am 6. September 1943, 10 Uhr, meist- bietend versteigert werden. Bremen, den 16. August 1943. Dr. jux. E. Kuhlmann, Notar.

[18147] Agrippina

Allgemeine Versicherungs-Aktien-

gesellschaft in Köln.

Wir laden hierdurch unsere Afktio- nâre zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung auf Donnerstag, den 9, September 1943, mittags 121/23 Uhr, im Geschäft8haus der Agrippina in Köln, Riehler Straße 90, ergebenst ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des cahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für das Ge- schäftsjahr 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrates. Beschlußfassung übex die Gewinn- verteilung und über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Köln, den 17. August 1943,

Der Vorstand.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen oder sih in derselben vertreten lassen wollen, machen wir ausdrücklich auf die Be- stimmungen des § 17 Absay 3 unserer Sabung aufmerksam.

[18148] Mitteleuropäische Versicherungs- Aktiengesellschaft in Köln. Wir laden hierdurch unsere Aktio- näre zur Teilnahme an der 26. ordent- lihen Hauptversammlung auf Donners- tag, den 9. September 1943, mittags 12 Uhr, im Beltdous der Agrip- pina in Köln, Riehler Straße 90, er- gebenst ein. Tagesorduung: : 1: Vorlage des Ae ne und des Geschäftsberichtes für das Ge- em Bericht

D

schäftsjahr -1942 mit des Aufsichtsrates3.

2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung und über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Köln, den 17. August 1943,

‘Der Vorstand.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen oder sich in derselben vertreten lassen wollen, machen wix ausdrücklih auf die Be- stimmungen des § 17 Absaß 3 unserer Saßung aufmerksam.

Vereinigte Wildstein-Neudorfer Tou-

werke A. G., Eger, Pograther Str. 12, [18153] Einladung

zur ordentlichen Hauptversammlung.

Wix laden hiermit die Aktionäre

unserer Gesellschaft zu der am Donnuers-

tag, den 16. September 1943, um

11 Uhr vormittags, in den Geschäfts-

räumen unserer Firma, Eger, Po-

grather Str. 12, stattfindenden ordent- lichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Jahres- abschlusses 1942. i

11. Beschlußfassung über die Enut- lastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. :

ITI. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Erfolges des Geschäft3- jahres 1942. K

[V. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht bei der

Hauptversammlung ausüben wollen,

müssen ihre Aktien mindestens drei

Tage vor der Hauptveksammlung bei

nachfolgenden Banken hinterlegen:

Dresdner Bank, Berlin, und deren Filialen,

Commerzbank A. G., . Berlin, deren Filialen,

Deutsche Bauk, Berlin, Filialen und

Vereinigte Wildstein-Neudorfer Ton- werke AG., Eger, Pograther Str. 12.

Eger, 16. August 1943.

Der Vorstand.

[18149] Kölner Lloyd

Allgemeine Versicherungs-Aktien-

gesellschaft in Köln.

Wir laden hierdurch unsere Aktio- näre zur Teilnahme an der 70. ordent- lihen Hauptversammlung auf Donners- tag, den 9. September 1943, vormittags 114 Uhr, im Se der Agrip- pina in Köln, Riehlèc Straße 90, er- gebenst ein.

Und

und deren

Tages3orduung: 1. Vorlage des de smd 7. rad de und des Geschäftsberichtes. sür das Ge-

-

schäftsjahr 1942 mit dem Bericht des Ausfsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung und über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Köln, den 17, August 1943.

Der Vorstand.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen odex sich in derselben vertreten lassen wollen, machen wir ausdrüdcklih auf die Be- stimmungen des § 17 Absayg 3 unserer Satzung aufmerksam.

[18150]

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 15, Sep- tember 1943 um 12 Ühr im Verwaltungs- gebäude unserer Gesellshaft Berlin X 31 Wattstr, 11—12, - stattfindenden ordentlihen Hauptversammlung einge- laden. Tagesordnung:

1, Vorlage der Bilanz nebst Gewinn-

und Verlustrechnung für den 31, Dezember 1942, des Geschäfts- berihtes des Vorstandes sowie des Berichtes des ot L a pi

2. Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinnes.

3, Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abshlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, die ihre Aktien spätestens am 10, September 1943 entiveder

bei unserer Gesellschaftskasse, Berlin N 31, Waitstr. 11—12, oder

bet der Deutschen Bank, Berlin, Behrenstraße 9—12, Mauersträße Nr. 29—32, oder

bei der Dresdner Bank, Berlin,

Behrenstraße 35—39, während der üblihen Geschäftsstunden hinterlegt haben und bis zur Beendi- gung der Hauptversammlung hinterlegt assen, Bei der Dinterletina ist ein doppeltes Nummernverzeichnis der Ak- tien einzureichen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem a Notar odex bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen; in diesem Fall sind die betreffenden Be-

scheinigungen des Notars bzw. der Wertpapiersammelbank, die ebenfalls Nummernangabe enthalten müssen, |

spätestens am 11. September 1943 bei unserer Gesellshastskasse einzureichen.

Berlin, den 19. August 1943. Nobert Melchers engesellschaft, Dex Vorstaud.

Melchers. Otto. Walla,

unseren

\ schâftsjahr 1942 mit

ord Motor Company Aktiengesellschafi,

18155] Firmenänderung in Ford-Werke Aktiengesellschaft. Umtausch unserer Aktien

Kraftloserklärung.

Untex Bezugnahme auf unsere Be- kanntmachungen im Deutschen Reichs- anzeiger und Preußischen Staatsau- zeiger vom 28, Januar, 28. Febvuar und 28, März 1942 exklären wir E mit die auf unsere alte Firma „Ford Motor Company Aktiengesellschaft" lau- tenden Aktien zu l M 100,— innerhalb der Nummern 45 001—75 000, die bis- her niht zum Umtausch in Aktien mit neuen Firmennamen einge- reiht wurden, gemäß § 67 Aft.-Ges, für kraftlos. Die auf die für e exflärten Aktien entfallenden Aktien mit unserem neuen Firmennamen verden wix in Kürze für Rehnung der Empfangsberechtigten beim Amt8gericht in Köln hinterlegen.

Köln, den 17. August 1943.

Ford-Werke Aktiengesellschaft.

[18145] Central-Lloyd Verwaltungs-Aktiengesellshast der Agrippina-Gruppe, Köln. Wir laden hierdurch unsere Aktionäre zur Teilnahme an der 19, ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 10. September 1943, mittags 12 Uhr im Geschäftshause der Agrippina, Köln, Riehler Straße 90,’ ergébenst ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des tres sir das und

des Geschäftsberichtes sür das Ge-

em Bericht des Aufsichtsrats. i :

2, Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung und über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rats.

3. Wahl von O aocisrE für ‘Bas

4. Wahl des Abshlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.

Köln, den 18, August 19483.

Der Vorstand, Ernst Camphausen.

Zur | Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind sazungs8gemäß diejeut- en Aktionäre berechtigt, welche dies bis spätestens am dritten Werktage vor der Hauptversammlung bei der Gesell shaft anmelden.

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamk-

lichen. Teil den Anzeigenteil- und fiütr den Verlag: ° Präsiden! Dr. 6 4 lange in Potsdam, '

verantwortlih für den Wirischaftsteil und - des

übrigen redafktionellen Teil: Nudolt Lans ch in Berlin NW 81 Druck der Preußischen Verlags- und Druere! GmbH., Berlia

___ Zivei Beilagen «Einshl. einer Zentralhandelsregisterbeilages).

Vei der gra raten Ausgabe fällt die Zeniral- handelsregisterbellage fort,

F

Deutsther Reithsanzeiger

Preußishe Staatsanzeiger in

monatlich 2,— ÆXK zuzüglich Zustellgebühr, für Selbsta monatlich 1,60 ÆK. Ulle P

Erscheiüt än jedem Wochentag abends in einer Voklausgabe und in einer Uusgabe ohne ane Tres Nerellage, Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und esezen und Vechtsverordnungen als amtliches

Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sih das auf die Vollausgabe. Bezugspreis der Bollaus8gade durch die Post monatlich 2,30 @K zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der UAnzeigenstelle monatlich 1,90 K. Bezugspreis der Ausgabe ohne I G S MNEE Tage durch die Post holer bei der Unzeigenstelle

oftanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für

Einzelne Uummern kosten 30 /, einzelne Beilagen 10 #/. Einzelnummern werden TUL 405 Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit-=Zeile 1,10 K, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 M. Unzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Ulle Druck 1 1 j N einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa dur! Fettdruæ (einmal unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

_Preußisther Staatsanzeiger

fträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig druckreif

Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32, Nr. 193

Fernsprech-Sammel-ITr.: 19 33 33

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1943

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Reichenberg sowie der Regierungçspräsidenten- in Arnsberg (Westf.) und Köslin über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Verordnung über die A O an der deutsch-kroatischen Grenzstrecke im Obersfinanzbezirk Graz.

Anordnung über die Preisbildung im Glascrhandwerk. Vom 28. Juli 1943.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßtblatts, Teil 1, Nr. T7.

Amtliches

Deutsches Reich Bekanntmachung

Auf Grund der 8 1, 3 und 4 der VO. über die Einziehung volfs- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudeten- deutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl, 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Funern vom 12. Fuli 1939 Ia 1594/39/5810 und des Reichs- statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 111 Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbe- wegliche Vermögen des Jaroslav Fsrael Bl o ch , geb. 12. De- zember 1880 zu Sazava, und dessen Ehefrau Josefa Sara, geb. Kohn, geb. 1. Oktober 1894 zu Bavorov, der Helene Sara Kohn , geb. Kauder, geb. 5. Fanuar 1860 zu Cichtice, sämtlich - früher wohnhaft in Arnsdorf - bei Haida, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. :

Reichenberg, den 16. August 1943.

Geheime Staatspokizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Ea E A Schröder. E :

“Bekanntmachung | Meine Bekanntmachung in Stück 149 des Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeigers vom 30. Funi 1943, be- treffend das Vermögen des Friedrich (Friß) Körner, zuleßt wohnhaft in Dortmund, An der Schnettkerbrücke, wird dahin ergänzt, daß das Vermögen, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen ivird: ' Arnsberg (Westf.), dén 14. August 1943. Der Regierungspräsident. Jm Auftrage: von Lüpfke,

Bekanntmachung Auf Grund des Geseßes über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl, 1

S. 293) in Verbindung mit dem Geseß über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 (RGBLl. 1 S. 479) wird das Vermögen der reichsangehörigen Polin Martha Gorlick, geb. am 15. Dezember 1898 in Gröbenzin, Kreis Bütow, wohnhaft daselbst, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen, nachdem der Herr Reichs- minister des Junnern festgestellt hat, daß diè Bestrebungen der Genannten volks- und staatsfeindlich gewesen sind. Köslin, den 16. August 1943. Der Regierungspräsident. Ju Vertretung: Keßler.

_ ‘Verordnung ; über die Zollstraßen an der deutsch-kroatischen Grenzstrece im Oberfinanzbezirk Graz J verordne auf: Grund ‘des § 5 Absaß l ‘der Durch- fürhrungsbestimmungen "zum Zollgeses (Allgemeine Zoll- ordnung) vom 2. März 1939" (Réichsministerialblatt 1939 Seite 313) und mit Zustimmung des Chefs der Zivil- vexwaltung in der Untersteiermark: §1. Zollstraßen im Sinne des § 9 des Zollgeseßes vom 20. März 1939 (RGBl. 1939 1 S. 529) sind außer den Eisen- bahnen für den öffentlihen Eisenbahnverkehr die folgenden Landstraßen an der deutsch-kroatischen Grenzstrecke im Ober- finanzbezirk Graz: 4 1. Die Landstraße Cestica—Birken von der Zollgrenze bis zum Zollamt Birken, ° L 2. die Landstraße Hum—Rohitsch vou der Zollgrenze bis zum Zollamt Rohitsch, 3, die Landstraße Bregana—Weitental von der Zollgrenze bis zum Zollamt Weitental. / ¡vin & 9. Diese Verordnung tritt am 25. August 1943 in Kraft. Graz, 17, August 1943. \ fi Der Oberfinanzpräsident Graz.

Richter.

-

Berlin, Freitag, den 20. August, abends

Anordnung über die Preisbildung im Glaserhandwerk

Vom 28. Juli 1943

Auf Grund des § 2 des Geseves zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oftobex 1936 (RGBl. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vier- jahresplan angeordnet:

L, Leistungsverträge S1

(1) Für im Glaserhandwerk regelmäßig wiederkehrende Leistungen Regelleistungen dürfen höchstens die in der Anlage 1 zu dieser Anordnung aufgeführten Preise ge- fordert, versprochen oder gewährt werden.

Diese Höchstpreise sind bei Arbeiten größeren Umfanges entsprechend der Kostenersparnis gegenüber Arbeiten nor- malen Umfanges zu unterschreiten.

(2) Die Einstufung dex einzelnen Orte in die Preisgruppen erfolgt duxch die Preisbildungsstellen und ist in ortsüblicher Weise bekanntzumachen. |

Bei Arbeiten außerhalb des Betriebssißes is grundsäßlich die Preisgruppe des Ausführungsortes maßgebend. Gehört jedoch der Betriebssiß zu einer höheren Preisgruppe als der Ausführungsort, so dürfen die für den Betriebssiß zulässigen Preise berechnet werden.

(1) Der höchstzulässige Preis für die in der Anlage T nicht aufgeführten Leistungen is an Hand des in der Anlage 11

aufgeführten Kalkulationsshemas in folgender Weise - zu errechnen: A 1, Werkstoff- (Fertigungsmaterial-) Kosten , R M 2. Féertigungslola 0 Pla o 3. Zuschlag für Gemeinkosten , „„ v. H. R M auf Pos. 2 4. Zuschlag für Wagnis und Gewinn . v. H. auf [Silite D lata fo o e 5. Sonderxkosten « L e Rel

6. Zuschlag für Umsabsteuer . v. H. C 2 (2) Soweit ein Betrieb nach der Art seiner Buchhaltung in der Lage ist, seine Kosten genauer aufzugliedern und nach- zuweisen, darf die Kalkulation weiter aufgegliedert werden. Die Aufschlagsäbe des § 4 dürfen jedoh im Gesamtergebnis nicht überschritten werden, - : SD (1) Die in § 3 aufgeführten Preisbestandteile dürfen nur mit folgenden Höchstsaßen in Ansaß gebracht werden:

Zu 1 Werkstoffkosten:

Untex Werkstoff-(Fertigungsmaterial-) Kosten sind die Kosten des Materials zu verstehen, das unmittelbar für die Leistung erfaßt wird, also insbesondere Fertigungswerkstoffe und Fertigungsteile sowie fertigbezogene Zulieferungsteile. Dex Werkstoff ist mit dem zulässigen Einstandspreis. einzu- seßen, also unt dem vom Handwerker zu zahlenden Einfaufs- preis nah Abzug aller Rabatte zuzüglich der Bezugskosten (Fracht, Rollgeld, Verpackung usw.); jedoch brauchen bei der Berechnung des Einstandspreises Umsaßbonus und Kassa- konto vom Einkaufspreis nicht abgeseßt zu werden.

Für Bruchrisiko darf cin Zuschlag von höchstens 5 v. H. auf den Materialeinstandspreis,

für Verschnitt ein solcher von höchstens 10 v. H. auf den Materialeinstandspreis berechnet werden.

Zu 2 Fertigungslöhne: E Fertigungslöhne sind die Lohnkosten, die unmittelbar je Leistungseinheit erfaßt werden. Es dürfen nur die unmittel- baren bei der Leistungserstellung anfallenden Arbeitsstunden berechnet werden, die bei normaler Arbeitsleislung wirt- schaftlih gerechtfertigt sind. Als Stundenlöhne dürfen nux die der zweiten Durchführungsbestimmung zum Abschnitt [11 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 12. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 2028) entsprechenden Löhne eingeseßf werden. Sobald die Löhne durh Tarifordnung oder durch eine sonstige Anordnung des zuständigen Reichs- oder Sondertreuhänders neu geordnet werden, sind der Preiserrehnung grundsäßlich die neuen Löhne zugrunde zu legèn. Wenn jedoh die am 16. Oktober 1939 geltenden Löhne über den neuen Tariflöhnen liegen, so dürfen die betroffenen Unternehmer thre Stop- lóhne, solange sie diese fortzahlen dürfen, auch weiter der Preiserrechnung zugrunde legen. Der Meister darf für seine handwerkliche Mitarbeit den höchsten Gesellenlohn berechnen. Als Mitarbeit des Meisters in diesem Sinne gilt nicht die allgemeine Leituug und Ueberwachung der Arbeit. Diese wird durch d Zuschlag nah Ziffer 3 abgegolten. E Lehrlingsstunden dürfen dem Auftraggeber mit 0,40 NAM je Stunde berechnet "werden: e E | Die Fextigungslöhne sind nah Löhuen für Meister, Gt- sellen und sonstige Arbeiter und Verrechnungsbeträagen ftr produktive Lehrlingsstunden unter Zugrundelequng des sich für die genannten Gruppen ergebenden Durchschnittslohnes aufzugliedern, Jn der Vorkalkulation fann jedoch vou dem

Lohnsaß ausgegangen werden, der für die Einstufung des Betriebes in cine bestimmte Preisgruppe bei Regelleistungen gemäß § 1 Ziffer 2 maßgebend ist. Zu 3 Zuschlag für Gemeinkosten: Alle übrigen Kosten außer den zu 1 (Werkstoff), 2 (Ferti- gungslöhne) und 5 (Souderkosten) genannten, werden durch einen Zuschlag auf die Fertigungslöhne (Ziffer 2) abgegolten. Dieser Zuschlag darf höchstens 75 v. H. der Fertigungslöhne betragen. Zu 4 Zuschlag für Wagnis und Gewinn:

Für Wagnis und Gewinn darf auf die Summe der Kostén zu 1—3 ein Zuschlag von höchstens 10 v. H. berechnet werden. Zu 5 Sonderkosten:

Kosten, die durch die Besonderheik cines Auftrages bedingt sind, dürfen als Sonderkostew in Rechnung gestellt werden. Hierzu gehören insbesondere Lohnnebenkosten, besondere Beförderungsfosten, Kosten für Gerüste oder Gerüstteile, soweit sie von dem Auftraggeber nicht kostenfrei gestelä werden, Materialkosten für das Pußen der Schèiben nach Fertigstellung, Kosten der Uebernahme besonderer Risiken (Bruchhaftung für die fertige Arbeit bis zur Bauvollendung). Die Sonderkosten dürfen nux in Höhe der im Rahmen spar= samex Wirtschaftsführung tatsächlich entstandenen und geseß- lih zulässigen Aufwendungen berechnet werden und mussen

nachweisbax sein. i

Als Lohnnebenkosten gelten Wegegelder, Trennungsgelder, Auslösungen, Kosten der Wochenendheimfahrten, Unterkunsfts- oder Uebernachtungsgelder und dergl. ;

Kann bei Aufstellung des Kostenanschlages noch nicht über=- schen werden, ob und in welchem ÜUmfgnge Lohnnebenkosten entstehen, so i} deren nachträgliche Berechnung zulässig. Jm Kostenanschlag ist jedoch darauf hinzuweisen, daß sich der Angebotspreis um die tatsächlich entstehenden und geseßlich zulässigen Lohnnebenkosten zuzüglich 2,04 v. H. Umsaßsteuer noch erhohen kann. S i

Die Beförderungskfosten für Material und Geräte sind durch den Zuschlag der Ziffer 3 grundsäßlich abgegolten. Eine besondere Berechnung der Beförderungskosten ist jedoch dann zulässig, wenn der Arbeitsplaß mehr, als 5 km in Orten über 150 000 Einwohner und mehx als 3 km in Orten bis zu 150 000 Einwohnern vom Betriebssiß- entfernt. liegt.

Zu 6 Umsaßsteuer:

ur Abgeltung der Umsaßsteuer darf ein Aufschlag von v. H. auf die Summe 1—5 berechnet ‘werden. S4 Uebersteigt die Auftragssumme 50,— K-M, so ist dem Auf- traggeber ‘ein Kostenanschlag an“ Hand eines nah den Vor- shriftèn* des Bäuleistungsbuüches, Heft 12, gegliederten Leistungsverzeichnisses, angegebener Maße und der Preise je Leistungseinheit zu übergeben. , : 1T. Stundenlohnarbeiten §5 (1) Glaserarbeiten dürfen nur in Ausnahmefällen in Stundenlohy jbernqommen werden, wenn Art und Umfang der Glaserarbeiten nachweisbar. bei der Auftragserteilung nicht so cindeutig beschrieben werden können, daß der Abschluß eines Leistungsvertrages möglich ift. i j | (2) Die Berechnung der ‘Stundenlohnarbeiten richtet sich nah den Bestimmungen des RE 20/43 (MittBl, RfPr. I

S. 259).

D A) 2,04

ITT. Allgemeine Vorschriften M) i Nach Ablauf von vier Wochen von der Rechnungserteilung ab dürfen Verzugszinsen in Höhe von !/2 v. H. für jeden angefangenen Monat berechnet werden. ST (1) Die Vorschrift des § 22 KWVOD,., -nach der die Preise für Güter und Leistungen nach den Grundsäßen der friegs=- verpflichteten Volkswirtschaft zu bilden sind, ist zu beachten. Demgemäß sind die in dieser Anordnung festgeseßten Höchst- preise für Regelleistungen und die Höchstaufschiäge zu unter= schreiten, wenn sih eine Pflicht dazu aus Ÿ§ 22 KWVO. ergibt. ! S é (2) Die Zulässigkeit und Angenmessenheit der Preise muß der Preisbildungsstelle oder den von ihr beauftragten Stellen jederzeit nachgewiesen werden können. 88 Für alle Leistungen ist dem Auftraggeber eine auf- gegliederte Rechnung zu ertcilen. S9 (1) Rechnungen 8), Kalkulationen 3) und Geschäfts- bücher sind nebst allen Buchführungsunterlagen fünf Fahre lang aufzubewahren, soweit nicht nah sonstigen Be- stimmungen eine längere Aufbewahrungspflicht vorgeschrieben ist. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, aus dem die leßte Eintragung in das Geschäftsbuch stammt, (2) Die Aufbewahrunasfrist gilt auch für Einkaufs-

rechnungen und Arbeitszettel.

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