1943 / 220 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Sep 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs8- und Staat3anzeiger Nr. 220 vom 21. September 1943.

S

) auf Antrag Betriebe, die in dem Kalenderjahr, in dem der Erhèbungszeitraum beginnt, einen Gewinn. aus Gewerbebetrieb im Sinne - des Einkommenz-. oder Körperschaftssteuergeseßes nicht erzielen; auf Antrag Betriebe, die sich im gerichtlichen Vexr- gleichsverfahren, im Kriegsausgleichsverfahren oder im Konkursverfahren befinden;

h) auf Antrag Betriebe, bei denên innerhalb“ der leßten sechs Monate vor Erhebung der ersien Rate“dex- Unt- lage die Eröffnung des Vergleichsberfahrens oder des Kriegsausgleihsverfahrens auf Grund des § 17 Ziff. 6 Vergleichsordnung, gegebenenfalls in Verbin- dung mit § 3 der Verordnung über das Kriegsaus- ZERZ R rTaBE A abgelehnt worden ist;

i) auf Antrag Betriebe, bei denen innerhalb der leßten sechs Monate vor Erhebung der erstén Rate der Um- lage der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens abgelehnt 107 Konkursordnung) oder das Ver- ahren ‘auf Grund des § 204 Konkursordnung eingé- kei worden ist.

(2) Liegen die Vorausseßungen zu Abs. 1b bis d und g niht während des ganzen Erhebungszeitraumes vor, so er- mäßigt sih die Umlage in sinngemäßer Anwendung des § Abj. 3 und 4.

(3) Betriebe, bei denen zu erwarten steht, daß sie gemäß Abs. 1 f einen Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht erzielen werden, können bis dies feststeht Ausseßung der Ein- ziehung der Umlage beantragen,

(4) Als in cinem gerichtlichen Vergleichsverfahren befind- lih gilt ein Betrieb so lange, bis der Vergleich bestätigt und das Vergleichsverfahren aufgehoben worden ist, unabhängig vom Zeitpunkt dec Löschung des Vergleichsvermerks im Handelsregister. Entsprechendes gilt für das' Kriegsaus- gleihsverfahren.

(5) Ergeben die Umstände des Einzelfalles, daß cin Be- trieb trop Vorliegens der Vorausseßungen des Abs. 1g leistungsfahig geblieben oder im Laufe der Zeit wieder leistungsfähig geworden ist, so kann die Heranziehung des Unternehmens zur Ausgleichsumlage erfolgen. i

(6) Fs einem Betrieb die Gewerbesteuer für das Rech- nungsjahr bzw. Kalenderjahr, nah dem sih die Umlage-

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. huld bemißt (Bemessungszeitraum § 4 Abs. 1 —), ganz

oder teilweise erlassen, so vermindert sich die Umlage auf Antrag in gleihem Umfange. ITL Erhebung der Umlage S9 Erhebungsstellen

(1) Die Erhebung (Veranlagung und Einziehung) der Um- lage erfolgt durch die Gauwirtschaftskammern und Wirt- \chaftskammern, die auch über die Anträge gemäß § 4 Abs. 3, 86, § 8 zu befinden haben; bei Anträgen von Betrieben der. Ernährungstwwirtschaft und der Reichskulturkammer sind in Zweifelsföllen die zuständigen bezirklihen Stellen des Reichsnährstandes bzw, der Reichskulturkammer an der Ent- icheidung zu beteiligen.

(2) Soweit mit der Erhebung der Kammerbeiträge die Gemeinden oder“ die Finanzämter beauftragt sind, gilt dies entsprechend auch für die Ausgleihsumlage. Den Genzeinden bzw. den Finanzämtern wird in diesem Falle für die Ueber- nahme der Einziehung eine mit Zustimmung des zuständigen Reichsministers festzuseßende Entschädigung gewährt.

(3) Zuständig für die Erhebung ist jeweils die Gauiwirt- \schaftskammer cder Wirtschaftskammer;, in deren Bezirk sich die Geschäftsleitung eines Betriebes befindet (Kammer der Geschäftsleitung).

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Umlagebescheid |

Den umlagepflichtigen Betrieben is ein Bescheid über die Höhe der Umlage zu erteilen, aus dem zu ersehen ist, wie ih diese errechnet. Ueber etwaige Vorauszahlungen 1st in dem Umlagebescheid gemäß § 5 abzurechnen.

8 11 Auskunftspflicht

(1) Auf Verlangen haben die umlagepflihtigen Betriebe den an dem Umlageverfahren beteiligten Stellen (Erhebungs- stellen, Schiedsstellen usw.) etwaige zur Durchführung der Umlage notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen Und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Verordnung über Auskunstspflicht vom 12. Fuli 1923 (RGBl. I S, 723) bleibt unberührt. i

(2) Betriebe, die ihren Verpflichtungen zur Auskunsfts- erteilung und zur Vorlage von Unterlagen „nicht oder nicht fristaerecht nachkommen, können scchaäßungsweise veuanlagt werden. Die Schäßungsveranlagung ist dem säumigen Be- triebe vorher unter Mitteilung einer Frist anzudrohen, bis zu deren Ablauf der Betrieb noch die erforderlihen Angaben odek Unterlagen nachliefern kann,

8 12 Säumniszuschläge

(1) Bleibt ein Betrieb länger als 14 Tage mit dér Zahlung der Umlage im Rückstand, dann ist ein Säumniszuschlag zu erheben. Der Zuschlag beträgt 2% des- rückständigen Um- lagebetrages, mindestens aber 2,— NAÆM. Der Saäumnis- zuschlag ist auf volle Reichsmark nah unten abzurunden.

(2) Die Erhebungsstellen können Säumniszuschlägè er- lassen wenn die Säumnis auf entschuldbare Umstände oder auf Umstände zurückzuführen ist, die der säumige Schuldner nicht zu vertreten hat.

IV. Rechtsbehelfe 8.13 Einspruch

(1) Gegen die Heranziehung zur Umlage kann ein Betrieb Einspruch einlegen und Stundung, Ermäßigung oder Erlaß der Umlage beantragen,

a) wenn er hierdurch in seiner Leistungsfähigkeit oder in

seinem Bestand ernstlich gefährdet werden würde oder

b) wenn sih bei ihm die Ertragsverhältnisse seit dem

Jahre, dessen Ertrag für die Berehnung dex Umlage maßgebend ist, außerordentlich - verschlechtert haben, so daß die sofortige Zahlung oder die Zahlung der vollen Umlage im Hinblick auf die gegenwärtigen Verhältnisse und die sonstige wirtschaftliche Lage des

Betriebes sowié "seine Exrhältüñg gerehterweise niht mehr zumutbar erscheint: Ein Vie Fall Tiegt ins- besondore vor, wenn bei einem Betrieb die Gewerbe- steuer-Vorauszahlungèen im laufenden Fahr herab- geseht worden sind. f

(2) Ueber die Zulässigkeit des Einspruhs und den Antrag entscheiden von der Reichswirtschaftskammer eingeseßte

Schiedsstellen nah Anhörung der Organisation, die den Be=-

trieb in fahlicher Hinsicht betreut (Betreuungsorganisation).

(3) Die. Schiedsstellen wérden bei den Betreuungsorgani- jationen gebildet.“ Die Schiedssteilen zur Erledigung von

Einsprüchen gewerblicher Betriebe der Ernährungswirtschaft

oder der Retchskulturkammer werden von -dex Reichswirt-

schaftskammer auf Vorschlag und int Einvernehmen mit dem

Reichsbauernführer bzw, dem Präsidenten der Reichskultur-

kammer eingeseßt. i

(4) Gehört ein Betrieb mehreren Betreuungsorganisationen an, so ist die Schiedsstelle für den Bereich der Gruppe zu- ständig, in deren ' Bereich das Schwergewicht des Unter- nehmens fällt. Hierüber trifft in Zweifelsfällen die Gauwirt- schaftskammer oder Wirtschastskammerx Vestimmung, soweit es sih um Betriebe der Ernährungsroirtschaft odex der

NRetichskulturkammer handelt im Einvernehmen mit den zu-

ständigen bezirllichen Stellen des Reichsnährstandes bzw. der

Reichskulturkammer. Bei Unternehnien, die in die Hand-

werksrolle cingetragen sind, ist vor Zuleitung des Einspruchs

an eine andere Schiedsstelle als die Schiedsstelle für dèn

Bereich der Reich8gruppe Handwerk die Abteilung Handwerk

bei der Gautoirtschaftskammer bzw. Wirtschaftskammer zu

* horen.

(5) Gehört ein Betrieb keiner Betreuungsgruppe an, bei der cine Schiedsstelle gebildet ist, so bestimmt die Reichs- wirtschaftskammer die Schiedsstelle, die über den. Einspruch zu entscheiden hat.

8 14 Beschwerde

(1) Glaubt ein Betrieb, in unrichtiger Anwendung der Bestimmungen herangezogen zu werden, kann er Beschwerde einlegen. Ueber die Zulässigkeit der Beschwerde und die Be- schwerde selbst entscheidet die Gauwirtschaftskaämer oder Wirtschaftskammer, von der der Betrieb zux Umlage heran- gezogen tworden ist. Gegen die Entscheidung der Gauwirt- schaftskammer oder Wirtschaftskammer ist die weitere Be- schwerde gegeben, wenn die zuständige Kammer dies wegen der grundsaßlichen Bedeutung oder wegen dec besonderen Umstände des Einzelfalles zuläßt. Ueber die weitere Be- schwerde entscheidet die Reichswirtschaftskammer, die die Ent- scheidung auch einer oder mehreren besonderen Schiedsstellen Übertragen kaun. |

(2) Vor der Entscheidung über die Beschwerde eines Be- triebes der Ernährungswirtschaft oder der Reichskultur- kfammer muß der bezirklih zuständigen Stelle des Reichs- nährstandes bzw. der Reichskulturkammer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Weicht die Beschwerdeent- scheidung von der abgegebenen Aeußerung ab, so muß die weitere Beschwerde zugelassen werden.

i 8,15 i

(1) Die Umlagebescheide haben einen Hinweis darüber zu enthalten, daß und untér welchen Vorausseßungen dem Schuldner* die Möglichkeit eines Einspruhs und einer Be- shwerde offensteht und bei welcher Stelle und innerhalb welcher Frist diese Rechtsbehelfe anzubringen sind.

(2) Die Kosten einer ablehnenden Entscheidung fallen dem Einspruchs- bzw. Beschwerdeführer zur ‘Last. Fm übrigen gilt für das Einspruchs- und Beschwerdeverfahren die Anord- nung 1/3 der Reichswirtschaftskamimer vom 30. Fanuúar 1943 (Einspruchs- und Beschwerdeordnung Deutscher Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 52 vom 4. März 1943 —)., So- weit dort auf Bestimmungen der Anordnung 1/1 der Reichs- wirtschaftskammer vom 17. Dezember 1942 (Allgemeine Be- stimmungen für eine Umlage der gewerblichen Wirtschaft zur Bewirtschaftung von Ein- und Ausfuhrwaren, Umlage- ordnung Deutscher Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942 —) Bezug genommen wird, treten an deren Stelle die entsprehenden Bestimmungen dieser Anordnung.

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S 16

(1) Durch einen Einspruch oder eine Beschwerde wird die Verpflichtung zur Zahlung des fälligen Umlagebetrages nicht berührt.

(2) Die Gaujvirtschaftskammern oder Wirtschaftskammern wie auch die anderen Stellen, die zur Entscheidung über die Rechtsbehelfe der §8 13 und 14 berufen sind, können für den Fall, daß die Rechtsverfolgung nicht aussihtslos erscheint, durch vorläufige Entscheidung bestimmen, daß bis zum Vor- liegen der endgültigen Entscheidung die Umlage gestundet wird oder Maßnahmen zur Beitreibung der fälligen Umlage nicht einzuleiten oder fortzuführen sind.

V. Beitreibung S 17 (1) Die Beitreibung dex geschuldeten Beträge einschließlich entstandener Nebenkosten erfolgt durch die Gauwirtschafts- kammern und Wirtschaftskammern nah Maßgabe der Bestim- mungen, die für die Beitreibung von Beiträgen gelten, (2) Die Kosten der Beitreibung sind zusammen mit den ge- shuldeten Beträgen einzuziehen.

VI. Verjährung 8 18

Dex Anspru auf Zahlung der Ausgleichs8umlage unterliegt der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Fahre und | beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Er- hebungszeitraum 3 Abs. 1) endet. Ft die Zahlung hinaus- geschoben oder gestundet worden, so beginnt die Verjährung mit Ablauf des‘Fahres, in dem der Zahlungsaufshub oder die Stundung abgelaufen ist. Bei hinterzogenen Umlagebeträgen „verjährt der Anspruch nicht, bevor die Strafverfolgung und Strafvollstreckung verjährt sind. Die Verjährung wird unter- brochen durch Zahlungsaufschub, durch Stundung, durch jede Anerkennung des Zahlungspflichtigen, durch eine schriftliche Zahlungsaufforderung und durch jede Handlung, die die zu- ständige Einziehungsstelle zur Feststellung des. Anspruchs vor- nimmt. Mit Ablauf des Fahres, mit dem die Unterbrechung

ihr Ende erxeicht hat, beginnt eine neue Verjährung,

17, Dezember 194

VII. Sonstige Bestimmungkn S-19: Die urs 1/1 det Reichswirtschaftskammer vom (Allgemeine Bestimmungen für eine Um- lage der gewerblichen Wirtschaft zur Bewirtschaftung von Ein- und Ausfuhrivaren Umlageordnung —, Deutsch. Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942) tritt mit Wirkung für die Ausgleihsumlage, die ab 1, April 1943 zur Erhebung gelangt, außer Kraft. s ' » 8 20 Die Anordnung tritt drei Tage nah ihrer Verkündung îm Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 31. August 1943, Der Leiter der Reichswirtschaftskammer. J. V: Zangen.

Anordnung 11/5 der Reichswirtschaft2fammer

Durchführungsbestimmungen für die Erhebung der Aus3=-

gleihsunlage im Erhebungszeitraum 1943/44 (Dureh- führungganorduung)

Auf Grund der Verordnung über die Erhebung von Um- lagen in der gewerblichen Wirtschaft vom 13. Juli d. J. (RGLL. 1 S. 395) wird zur Durchführung der 88 4 ff. der All- gemeinen Bestimmungen für die Ausgleichsumlage gewerblicher Betriebe (Umlageordnung), Anordnung 11/4 dexr Reichswirt- schaftskammer vom 31. August 1943 mit Zustimmung des Reichsbauernführers und des Präsidenten der Reichskultur- kammer zur Durchführung der Ausgleichsumlage 1943/44 an- geordnet:

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Bemessungsgrundlage

(1) Die Ausgleihsumlage 1943/44 beträgt 35 v. H, des ein- heitlichen Gewerbesteuermeßbetrages nah dem Gewerbesteuer- meßbescheid für das Rechnungsjahr 1942 (Umlagesay und Be- messungszeitraum).

(2) Die Umlage is auf volle Reichsmark nah unten abzu- runden.

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Fälligkeit Die Umlage 1943/44 ist mit der einen Hälfte des Betrages am 30. September 1943 und mit der anderen Hälfte am 15, Januar 1944 fällig. Die Erhebungsstellen können bei Vor- liegen besonderer Gründe andere Fälligkeitszeitpunkte fest- seven. / 83

Ausfeßung der Einziehung der Umlage

Bei Betrieben, die gegen die Höhe der festgeseßten Gewevbe- -

steuermeßbeträge oder ihre Heranziehung zur Gewerbesteuer ein Rechtsmittel eingelegt haben, über das im Zeitpunkt der Fälligkeit noh nicht entschieden ist, können die Erhebungsstellen die Einziehung dex Umlage, bis zux rechtslfräftigen Erledigung des Rechtsmittels ausseßen, soweit danach die Verpflichtung zur Zahlung der Umlage bzw. die Höhe dex zu zahlenden Um- lage zweifelhaft erscheint. i

Berlin, den 31. August 1943. Der Leiter der Reichswirtschaftskammer. J. V: Zangen.

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Anordnung Nr. 157 -

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs- stelle Maschinenbau über Zelluloid-Herstellungs- und Ver- arbeitungsmaschinen

Vom 15, September 1943

Auf Vorschlag des Arbeitsausschusses Maschinen, Preßwerk- zeuge und Etnrichtungen für plastische Massen im Hauptaus- {chuß Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs- produfkftion wird auf Grund der Verordnung über den Waren- verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. [1 S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirt- schaftung von Maschinen und Apparaten vom 4. Oktober 1942 Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 235 vom 7. Oktober 1942) mit Zustimmung des Reichswirxtschafts- ministers angeordnet: °

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Die nachstehenden Baumuster und Arten von Maschinen dürfen für die Herstellung und Verarbeitung von Zelluloid nicht mehr gefertigt werden:

Koch- und Blockpressen

Filterpressen

Polierpressen

Strang- und Rohrpressen

Schlagradspindelpressen

Schneidemaschinen

Knetmaschinen

Misch- und Walzwerke

Glatt- und Ausziehwalzwerke

Preßformen für die Verarbeitung von Zelluloid, Do

Jst es zweifelhaft, ob ein bestimmtes Erzeugnis unter das Verbot fällt, so ist der Arbeitsaus\{chuß Maschinen, Preßwerk- zeuge und Einrichtungen für þplastische Massen, Berlin W 50, Marburgex Straße 3, um eine verbindliche Entscheidung an- zugehen.

83

Die Arbeiten ‘an den noch nit fertiagestellten Maschinen sind von den Herstellern einzustellen, soweit sie.nicht für andere kriegswichtige Zwecke verwendet werden können. 84 Die Lieferung von Ersaßteilen wird durch diese Anordnung nicht berührt. : 85

Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Fachgruppe Aufbereitungs- und Baumgschinen der Wirtschafts- gruppe Maschinenbau, Berlin W 50, Marburger Straße 8, Auskunft zu erteilen, ' Einsicht in die Geschäftsbücher, ein- schlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu gewähren und Be- triébsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu ge-

| statten.

86 In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind an den Arbeitsaus- huß Maschinen, Preßwexkzeuge und Einrichtungen für pla- tische Massen einzureichen. 87

De Roe Bogen diese Anordnung werden nach den 8§§ 10, 19 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

L 8 8

Die Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

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| | Wirischaftsteil

Tagung der Europäischen Holzkommission in Danzig

Nachdem im Herbst vorigen Jahres die Sachverständigen der Arbeitsgruppe „Technik in der Holzwirtschaft“ der Europäischen Holzfkommission in Danzig zusammengekommen waren, hielt nun- mehr die Arbeitsgruppe „Holzwirtshaftlihe Jndustrialisierung“ ihre erste Tagung ab. An den unter der Leitung von E. Niemann, Deutschland, stattgefundenen Sißungen nahm auch der Vorsißende der Europäischen Holzkommission, Ministerialdirigent W. Storck, Deutschland, und ein Vertreter des stellvertretenden Vorsitenden, Baron Schmidt Müller di Friedberg, Ftalien, teil. Die Sach- verständigen waren zusammengetreten, um die Möglichkeiten der Aufstellung ‘eines Fndustrialisierungsplanes auf holzwirtschaft- lichem Gebiet zu untersuhen und Vorschläge auszuarbeiten, die auf eine möglichst kurzfristige Leistungssteigerung abzielen. Es tourden die Grundlagen für eine derartige Leistungssteigerung der europäischen Holzindustrie und für einen zweckmaßigen Ein- ß und Austausch von holzindustriellen Maschinen geschaffen und Fragen der einheitlihen Ausrihtung der Berufserziehung be- handelt, Eine Fülle sachlichen Unterlagenmaterials wird die Grundlage für den vorgesehenen Fndustrialisierungsplan gebent.

K

Großes Fnteresse der türkishen Bevölkerung für die deutsche Abteilúng auf der Messe in Zzmir

Wie uns aus der Türkei berichtet wird, hat die unter reger Beteiligung der deutshen Fnd1.strie vom Werberat der deutschen Wirtschaft zusammengestellte deutshe Abteilung auf der Messe in Vzmir einen außergewöhnlichen Erfolg zu verzeihnen. Fnner- halb der ersten drei Wochen haben 809 000 Besucher die Hallen passiert, daritnter prominente Türken mit« ihren Frauen. Das große Publikum wird vor allem durch die Gebrauchsgegenstände, wie Glaswaren, Schmucksachen und Rundfunkgeräte, angezogen, interessiert sih aber auch sehr für die wichtigen Produkte der deutshen Arzneimittelindustrie. Unter diesen finden die Anti- malariamittel ganz besondere Beachtung. Fachkreise besichtigen eingehend die ausgezeihnet ausgewählten und aufgebauten Ma- hinen und Motoren. Das gleiche Jnteresse wird den in der Fréigeländeschau gezeigten Ackergeräten und Landmaschinen ent- gegengebraht. Die „Auskunftss\telle der deutshen Wirtschaft“ unterrichtet den türkischen Kaufmann über die Preise und Liefer- möglichkeiten. Die übersichtlih aufgebaute Schau und die große Fülle der Waren, die Deutschland auch noch im fünften Kriegs- jahr im Warenverkehr nah der Türkei anzubieten hat, hat die

Türken sihtlich überrasht. Bekanntlih ist Deutschland mit mehr

als 50 % an der türfischen Einfuhr beteiligt. Ein großer Teil der Besucher wird in Extrazügen nah Zzmir gebracht, auch der Schiffsverkehr von Jstanbul mußte verstärkt

verden, um die zghlreihen Messebesuhér nah Fzinir zu be- -

fördern, Von weither strömen auch die anatolishen Bauern herbei und besihtigen alle Einzelheiten eingehend. Der ständig überfüllte deutshe Pavillon vermittelt den Türken das beste Bild von der .wirtschaftlihen Stärke Deutschlands, obwohl betont wer- den muß, daß die deutsche Abteilung nur eine Auswahl der Waren zeigt, die heute noch aus Deutschland in die Türkei gehen.

Wirtschaft des Auslandes

4 Englands Kohlensorgen

Stocktholm, 20, September. Der Sekretär der britischen Minen- öderation Mr. Abbey Edwards, erklärte nach einer Meldung des Londoner Nachrichtendienstes, die Kohlenlage Großbritauniens set {limmer denn je, Wenn die Produktion nit qrößer werde, müsse die Bevölkerung Englands im Winter frieren oder die Streitkräfte könnten niht versorgt werden. Feder mögliche Streik müsse auf jeden Fall in Zukunft durch gütlihe Verhandlungen beigelegt werden.

/ Ff Reichs- und Staatsauzeiger Nr. 220 vom 21. September 19483.

Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß aucch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialhstok sowie in der Untersteiermark und dén beseßten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 15. September 1943, Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau, Kärl Länge

Leiter des Hauptaus\chusses Maschinen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion.

Auch die „Deutsche Bauausstellung“ und das deutsche „Freilicht- fino“ auf dem Messegelände erfreuen sih regen Zuspruchs. Fn dem Filmtheater werden laufend beste deutsche Spiel- und Kultur- filme gezeigt, die so viele Besucher anziehen, daß die türkische Polizei von Zeit zu Zeit Absperrungen vornehmen muß.

Am 17. September hat der deutshe Botschafter in der Türkei, ! Herr von Papen, der Messe einen Besuch abgestattet.

Hauptversammlungsfkalender für die Woche vom 27, September bis 2, Oktober 1943

Montag, 27. September

Met: Metzer Union-Brauerei A.-G., Met, aoHV., 15,00 Uhr. Wien: Kalk- u. Ziegelgewerkshaft in Nikolsburg, Wien, 16,00 Uhx. Dienstag, 28. September Berlin: Agrippina Lebensversiherungs-A.-G., Berlin, 11,00 Uhr.

Bochum: Bergbau-A.-G. Lothringen, Bochum, 15,00 Uhr.

Duisburg: Demag A.-G., Duisburg, 12,00 Uhr.

Plauen: Vogtländische Spivenweberei A.-G., Plauen, 11,00 Uhr.

Bregenz: Vorarlberger -Kraftwerke A.-G., Bregenz, 11,00 Uhr.

Mittwoch, 29, September

Berlin: Elektrofinanz A.-G., Berlin, 16,00 Uhr.

Magdeburg: I, Lebens-Versicherungs-Gesellshaft, Mag- deburg, 11,30 Uhr. K i

Landshut/Fsar: Ostbayerishe Stromversorgung A.-G., Landshut/ Fsax, 1100 Uhk. i

Görliß: Rothenburger Lebensversicherungs - A-G, Görlitz, 11,00 Uhr. Reichenberg: Sudetendeutshe Union, Versiherungs A.-G,,

Reichenberg, 11,00 Uhr. Donnerstag, 30. September Berlin: Bardinet A.-G., Berlin, 11,0 Uhr. Berlin: Concordia Spinnerei u. Weberei, Marklissa, 11,00 Uhr. Köln: Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs-A.-G., Berlin,

11,00 Ühr. Versicherungs A.-G., Köln,

Köln: Gerling-Konzern, Allg, 11,00 Uhr.

Dresden: Peyold & Aulhorn, Dresden, 10,00 Uhr, *

Essen: Rheinische Stahlwerke, Essen, 11,00 Uhr.

Glauchau: Spinnstoffwerk Glauchau A.-G., Glauchau, 14,00 Uhr.

Madrid: Compantia Hispano-Americana de Electricidad S. A., Madrid, 12,00 Uhr.

B N Papierfabriken u. graphishe Fndustrie, Wien, 12200 Uhr.

Wien: Theresfienthaler Baumwoll-Spinnerei. u, Weberei, Wien,

16,00 Uhr. Freitag, 1. Oktober

Sonnabend, 2. Oktober

M.-Gladbah: Gladbacher Lebensversiherung A.-G., M.-Gladbach, 10,00 Uhx.

Rückläufige Betriebsergebnisse der Schweizerischen Bundesbahnen 5 im August

Zürich, 20. September. Als Auswirkung der Einstellung des Güterverfehrs mit Jtalien weisen die Betriebsergebnisse der Schweizerischen Bundesbahnen im August einen scharfen Rückgang der Einnahmen aus dem Güterverkehr auf. Fnsgesamt wurden nur 1,77 Mill. t befördert. Die Einnahmen aus dem Güterver- fehr gingen dadurch um 3,85 auf 19,82 Mill. *sfrs. zurück. Die Zahl der beförderten Personen is dagegen gestiegen, dement- sprethend auch die Einnahmen, die gegenuber dem gleihen Monat des Vorjahres um 1 Mill. \ffrs. zunahmen und sich für August ‘auf

S. F

Die Gesamtbétriebseitnahmert werden für August mit 38,96 Mill. \rxs. angegeben und sind um 2,92 Mill. \rs. geringer als int gleiheir Monat des Vorjahres. Jnfolaz der fortschreitenden Teuerung ‘erhöhten sfih auch die Betriebsausgaben um 2,77 auf 29,78 - Mll, jfrs. Unter diesen. Umständen ist im Betriebsüber- {uß ein Rückgang um 5,69 auf 13,17 Mill, \rs. zu verzeihnen. Dieser Uébers{uß hient zur Bestreitung der Kapitalzinsen und dex Abschretbungen.

Planmäößiger Tabakanbau in Spanien

Madrid, 20. September. Jnfolge der zufriedenstellenden Ernte- ergebnisse, die béi einem planmäßigen Tabakanbau in Spanien beobachtet werden konnten, hat das spanishe Landwirtschafts- ministerium für die fommende Tabaffampagne 1944/45 Auss- fühyatngsbestimmungen erlassen, nach denen \sich alle Tabakpflanzer rihtèn müssen. Alle Landwirte, die in den vom Ministerium festgelegten acht Anbauzonen Tabak anbauen wollen, müssen die Genehmigung hierfür einholen. Die Samen werden von der spanishen Tabakmonopolgesellschoft zur Verfügung gestellt; andere Samen dürfen niht verwendet werden. Weiterhin wurden Fest- preise für den Verkauf der getrockneten Tabakblätter an die Monopolgesellshaften. verfügt, die sich je nah Klasse und Qualität zwischen 20 und 4,50 Peseten pro Kilo bewegen.

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank. Wir weisen darauf hin, daß in der heutigen Ausgabe in Abteilung 14 des Oeffent- lihen Anzeigers die Wochenübersicht der Deutshen Reichsbank veröffentlicht ist.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ E E September auf 74,00 Z.A (am 20. Ceptember auf 74,00 RA) für

g.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 20. September. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., -Madrid 235,65 G.,, 236,05 B.,, Mailand 99,90 G., 100,10 V., New York 24,98 G., 25,02 B,, Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., More “ain G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G.,

l .

Budapest, 20. September. (D.N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,731, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 20. September, (D. N. B.) New York 4,02%4—4,0314, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, FZtalien (Freiv.) —,—, Schiveiz 17,30—17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stocholm 16,85—16,95, Oslo ——, Buenos Aires (offiz.) ——, Rio 83,64?/,, Schanghai Tschungking-Dollar —,—. j

Amsterdam, 20. September. (D. N. B.) [12.00 Uhr hoU. HZeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London _—,—, New York —,—, Paris ——, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, ‘Helsinki ——, gtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, _Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—.

Zürich, 20. September. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 5,80, London 17,32}, New York 4,31. Brüssel“ 69,25 B.,, Mailand 22,673 nom., Madrid 39,75, Holland 229/, Berlin 172,55, Lissabon 17,71}, Stockholm 102,65, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen 00,3774 B. Sofia 5,37% B., Prag 17,30, Budapest 104,50'B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Fstanbu! 3,50, Bukarest 2,3714 B., Helsinki

8,77% B., Buenos Aires 95,00, Japan 101,00 B., Rio 22,25.

Kopenhagen, 20. Septéber. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin, 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Sto&holm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki: 9,88, Prag-—,—, Madrid —,—. Alles Brie fkurse.

Stockholm, 20. September. (D. N. B.) London 16,85 G.,, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 ‘B,, Paris —,— G,, 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläße 97,00 G,, 97,80 B., Amsterdam —,— G,, 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G.,, 87,90 B., Oslo 95,35 G,, 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,75 G,, 3,82 B., Madrid —,—, Türkei —,—, Lissabon —,— G., 17,60 B.,, Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

O3le, 20. September. (D. N. B.) London —,— G,, 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —-— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G,, 71,50 B. Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 20. September. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

1. Untersuchungs3- und Strafsachen, 4, Oeffentliche Zustellungen, 2 Mea ERIERSER 6, Berlust- und Fundsachen,

S. Auslosung usw. von Wertpapieren,

| L Bemer tiegels@atten auf arten, | 11: Serosenseteen, ® 2 + Kommakditge a Ô 9. Deutsche Kolontalgefellschaften, Bi Fels Bandilae

12, Offene Handels3- und Kommandbitgesellschaften,

13. Unfall- und Fuvalidenverfiherungen, 14. Deutsche Reich3bank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen,

V. Emission

3. Aufgebote

[21059] Aufgebot.

Das Aufgebot der 4s igen auslos- baren Schabanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Vierte Folge, Buchst. K Gr. 1 Nr. 12691; Or. 2 Ne:16 701, GxL/.3, Nr. 12.785, Gr. .4 Nr. 12774, Gr, 5 Nr. 12769 über je 100 NA üt beantragt, Der Fnhabex der Urkunden wird áufgefordert, spätestens in dem auf den 26. April 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht in Berlin C2, Neue Friedrichstr. 4, 1. Stock, Zimmer 118, anbexaumten Aufgebots- termine seine* Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- folgen wird.

Berlin, den 7. September 19483.

Dos Amtsgericht Berlin.

[21060] Aufgebot.

5 F 23/42. Der Bankdirektor Theo- dor Daniel in Bromberg, Albert-Forster- Straße 6, ‘in seiner Eigenschaft als Treuhänder der Gläubigeraktionäre der Bromberger Papicrsabrik A.-G. in Bromberg, hat das Aufgebot der angeb- lih. verlorengegangenen 1497 Attien

i | L 4 V8 1497 zu je 120— * Both Ader Aktiengesellschaft »„Wielkopolska Papiernia Spótka Akcyjna w Bydgoszezy“ in Brom- berg beanträgt. er ZFnhaber der Ak- tien wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Mai 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer

\ \,

Nx. 29, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigensalls die Kraftlos- erklärung der Aktien erfolgen wird, Bromberg, den 14. September 1943, “Das Atitsgeri{ht. Abt. 5.

[21038] Zahlungssperre. Betreffs des 4% igen Pfandbriefes der Preußischen Landespfandbriefanstalt Reihe 29 Lit. C Nr. 16 933 über 500 fi M ist die Zahlungssperre gemäß § 1020 ZPO. erlassen worden. 456. F. 298, 43, Berlin, den 16. September 1943. Amtsgericht Berlin,

4. Oeffeatli,e Zustellungen

MERA Oeffentliche Zustellung.

Es klagen: 1, Frau Charlotte Valen-

tin geb. Andrê, Berlin-Charlotten- burg, Marchstr. 8, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wal-

deyer, Berlin, gegen den Fngenieur Dr. Ernst Valentim in Sao Paolo (Bra- silien) 241, R, 434, 43 —, 2. §Ho- telier Leo Liebl-Lackner in Seis am Schlern (Südtirol), Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Herrmuth, Berlin, gegen Frau Margarete Liebl geh. Draßlin, Valparaiso (Chile) 241, R! 438; 43 —, 3. Frau Alicè Kuusik geh. Sibbul, Bexrlin-FriedenaU, Kaiserallee 107, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hente, Berlin,

gegen Kaufmann Paul Kuusik, früher Tallin-Reval 241. R. 425. 43 —, 4, Frau Edith Werk geb. Mieeley, Chaxlottenburg, Wilmersdorfer Straße Nr. 43/44, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Menzel, Charlottenburg, gegen Fngenieur und Missionsarbeiter Walter Werk, St. Louis, USA,, 2619 8 Compton Ave 22. R. 535, 43 —, 5: Kaufm. Angestéllter Georg Eck- hardt, Berlin-Schöneberg, Langen- eb 63 Drag D L reldp, Nr. L 4845 LGPA. Münster T1, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Zaucke, Berlin, gegen Ehefrau Fohauna Ethardt geb, Mro-

winski, zulegt Detroit, USA. 215. R.

486. 43 —, 6, Generalstaatsanivalt beim Landgeriht Berlin, gegen 1, ‘Verleger William Karfunkelstein, 2. dessen Ehefrau Frieda Karfunkel- stein geb. Baumgart (genannt Gerd Karf), früher Berlin. W2/ckR. 511, 43 —, 7, Frau Hildegard Erd- mann geb. Richter, Berlin-Neukölln, Brusendorfer Str. 19, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Delarge, Berlin, gegen Vertreter Friedrich Erdmann, früher Brandenburg a. H,, Marsch-Komp, 68 Ers.-Batl. 28217. R. 313, 43 —, ‘8, . Valentin Richter, Sao-Paolo, Brasilien, Prozeßbevoll- mächkigter: Rechtsanwalt Dr. Schober, Berlin gesën Frau Anna Richter geb. Stenitsh a in Sao-Paolo 253. R. 312. 42 —, 9. die led. Schneiderin Waltraud Lerner, Berlin, Veteranen- straße 21 b, Haberland, Prozeßbevoll-

mächtigter: Rechtsanwalt Dr, Alfred Müller, Berlin, gegen Schuhmacher Tobias Lerner, früher Berlin - 235. R. 376, 43! —, 10. Rentneë Eduard Kacha, Gmund am Tegernsee, Kalten- brunner Straße 166 a, Prozeßbevoll- mächtigter: Rehtsanwalt Tovote, Ber- lin, gegen 1. Frau Emmi, Bernauer, 2. den früh. Theaterdirektor Rudolf Fsrael Bernauer, früher Berlin 204. 0. 99, 43. —,- 11. Rechtsanwalt Dr. Paul Meyer-Elmen, Berlin, Uhlandstr. 174, gegen Frau Eugentia Smythe geb. Weiß, früher Wien, Teinfaltstr. 4 245. 0. 105, 43 —, 12. Sänger Antonio Fontana, Berlin, Neue e 42, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ballo, Berlin, gegen die gesh. Frau Rosa Borgholte geb, Hambreht, Berlin 204. 0. 351,43 —, mit detn Antrage zu 1—5, 7—9 auf Ehescheidung, zu 6 wegen Nichtigkeit der Ehe, zu 19 wegen Forderung, die Beklagte zu 1 zu verurteilen, an dent Kläger 15 790,— A nebst 4% Zinsen zu zahlen; zu 11 auf * Zahlung von 3892,75 R.AÆ nebst 4 F Zinsen seit 1, Fanuar 1938; zu 12 wegen Unter- lassung, den Kläger in seiner Wohnung ju besuchen. Die Kläger laden die Be- lagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Grunerstraße, und zwar: 1, 23, Dezenber 1943, 10 Uhr, Zimmer“ 245, 2, 23. Dezember 1943, 10 Uhr, Zimmer 245, 3, 30. ‘No- vembex 1943, 10 Uhr, Zimmer 245,

4, 16. Dezember 1943, 10 Uhr, Zim- mer 242, 5.2. Dezember 1943, 10 Uhr, Zimmer 215, 6. 20. Dezember 1943, 10 Uhr, Zimmer 210, 7. 24. November 1943, 10 Uhr, Zimmer 235, 8, 6. No- vember 1943, 10 Uhr, Zimmer 237, 9, 7. Dezember 1943, 10 Uhr, Zim=- mer 211, 10..- 24. November 1943, 10 Uhr, Zimmer 111, 11. 21. Dezem- ber 1943, 10 Uhr, Zimmer 233, 12. 24. No- vember 1943, 10 Uhr, Zimmer 111, mit der Auffovderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen 1 und 11 Konsulenten, zu 2—10 und 12 Réchtsanwält als Prozeßbebvoll- mächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 15. September 1943. Die“ Geschäftsstelle des. Landgerichts. [20936] Oeffentliche Zustellung. 2'Gen. 118, Es klagt auf Eheschei- dung Gertrud Enslin, geb. Lein, Frankfurt à, M, Prozeßbcvoll- mächtigter: Rechtsanwalt Alfred Noll, gegen Schreiner Hans Enslin, früher in Frankfurt a. M., gemäß § 55 Ehe- Gés. 2/6 R 170/483 —. Beklägtex wird zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Landgerichts in Frankfurt a. M.

geladen auf dén 11. November 1943,

9 Uhr, ‘mit der Aufforderung, {ih durch einen bei diesem Gêricht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevöóllmächtigten vertreten zu“ lassen. Frankfurt am Main, den 1. Seps tember 1943. Geschäftsstelle des Landgerichts.

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