1943 / 221 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Sep 1943 18:00:01 GMT) scan diff

mad.

Reichs: uud Staatsanzeiger Nr. 221 vom 22, September 19483,

69. Wilka, Oldkrich, Bahnbeamter, geb. am 221. 1899 in Brünn, x. k., verh., zul. in Brünn, Laudongasse Nr. 30, whg., : i :

70. Zadnik, Viktor, Mechaniker, geb. am 2. 1. 1905 in Bystrice b. P., x. k., verh., zul. in Ung. Hradisch, Olle- rova Nr. 268, whg., L M

71. Zenaty, Emil, Bauingenieux, geb. am 17. 8. 1887 in Brünn, ev. hel. Bez., verh., zul. in Zlin, Steile Gasse Nur. 2678, whg.

Brünn, den 17. September 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Brünn.

Einziechung®verfügung i

Auf Grund § 1 des Geseyes über die Einziehun volks- umd staatsseindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) der VO. über die Einziehung volks8- und staatsfeind- lichen Vermögens im Lande Oesterreih vom 8. November 1938 (RGBl. 1 S. 1620), der VO. über die Einziehung volk8- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutshen Gés bieten vom 12. Mai 1939 (RGBI. 1 S. 911), in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Ber- wertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl, I S. 303) wird hiermit der Nach- laß des Juden Dessauer, Otto Jsrael, geb, 13, 1. 1883 in Bamberg, zuleßt wohnhaft in Bamberg, Schillerplay 18, gestorben am 25. 1. 1941, und zwar mit Wirkung vom 24. 1. 1941 zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Nürnberg, den 17. September 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Nürnderg-Fürth. Okto.

Anorduung Nr. 53 (FA 14)

der Wirischastsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elekirotechnische Beg s über die Bewirtshastung von roclenbatterien

Vom 18, September 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehrx in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBI. 1 S. 686) in Ver- bindung mit der Verordnung Uber die Bewirtschaftung elcftrotechnisher Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staats8anz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

: 1

(1) Trockenbatterien dürfen an Verbraucher nux abgegeben werden gegen Ablieferung der alten Trockenbatterie.

(2) Unternehmen der Einzelhandelsstufe find verpflichtet, die von den im § 3 genannten Bestellern niht benötigten Batterien an Verbraucher nach der Vorschrift des Absay 1 zu

Hefern. 8&2

(1) Trockenbatterien dürfen nur von solchen Betrieben der Großhandelsstufe bezogen werden, die mit Haus-, Elektro-, Fundfunkgeräten, Fahrrädern oder Eisenkurzwaren handeln.

(2) Trockenbatterien dürfen von den in Absah 1 genannten Betrieben nur an solche Unternehmen der Einzelhandelsstufe artiesert und nux von solchen Unternehmen der Einzelbantela: slufe bezogen werden, die mit Haus-, Elektxo-, Rundfunk- geräten und Fahrrädern handeln; außerdem dürfen Waren- häuser und Kleinpreisgeschäfte, die bisher Trockenbatterien O haben, diese noh beziehen und mit ihnen beliefert werden.

(F) Fn Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern dürfen auch andere als die im Absay 2 genannten Unter-. nehmen der Einzelhandelsstufe Trockenbatterien beziehen und mit ihnen beliefert werden.

83

(1) Besteller, die Einkaufsscheine der Verteilungsstelle für Anoden und Beleuchtungsbatterien vorweisen, müssen mit Vor- rang beliefert werden. q

(2) Die Einkaufsscheine berechtigen zum monatlichen Bezug

¡iner bestimmten Anzahl von Batterien.

(3) -Die Verteilungss\telle gibt die Einkaufs\cheine an die Kontinaentsträger für Trockenbatterien.

(4) Die Handelsunternehmungen 2 Absat 1 und 2) haben die Einkaufsscheine ihren bisherigen Lieferern (Großhändlern oder Herstellern) zu übersenden. Die Großhändler und Her- steller sind verpflichtet, die Unternehmen dex Einzelhandel3- stufe mit den auf den Einkaufsscheinen angegebenen Mengen an Batterien im Rahmen ihrer Kontingente zu beliefern.

(5) Handelsunternehmen müssen den Bestellern, die Ein- faufs\cheine einreihen, Empfangsbestätigungen ausstellen und auf diesen die monatlichen Lieferungen an Trocenbatterien vermerken.

8 4

_Die Einkaufsscheine sind nux gültig, wenn sie von den Kon- imgentsträgern für Trockenbatiterien ausgefüllt und rechts- gültig unterschrieben sind. Werden Einkaufsscheine nah dem 20. eines Monats bei den Herstellern eingereiht, so dürfen sie nur für die folgenden Monate beliefert werden. Einkaufs- scheine, die später als einen Monat nah Ansstellung an- den Hersteller qesandt werden, sind ungültig. Maßgebend is} der Poststempel des Schreibens, mit dem der Schein an den Her- sleller übersandt it.

S5

De Wirtschastsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle be-

hlt sich vor, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen

von den Vorschriften dieser Anordúung zuzulassen.

Ty

8 6

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

den §8 10, 12—15 der Verordnung über den W L j 2 : : s ¿O PErorpuung Aber. Hel LVATENVELIENE 1 termines, der Leistung, des Regelbereiches, der Werknummer

bestraft. S7 Diese Anordnung tritt am 1, Oktober 1943 in Krast. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten

von Eupen, Malmedy und Moreênet sowie mit Zustim- ;

mung des zuständigen Chefs der Zivilverwallung sinn- a Mex auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im ezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den he- Jehßten Gebièten Kärntens und Krains. Beclin, den 18. September 1943. ; Der Reichsbeaustragte für elektrotehnische Erzeuguisse. \ch en. / i

derer Genehmi hergestellt und auch dann nur an e Wicklung mit Sus

Leistung in KVA 18

E

Anorduung Ne. 56 (FA 2)

der Wirtschostsgruppe Ekeltroindustrie als Reichsftelle sür

elciirotehnishe Erzeugnisse über die Herstellung und Aus- sührung von Transformatoren i

Vem 18, September 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11.- Dezember 1942 (RGLl. 1 S. 686) in Ver- binduùg mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektro- technischer Crjcgae vom 6. August 1942 (Deutscher E anz. u. Preußischer Staatsanz. Nx. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an- geordnet:

81

1. Großtransformatoren mit Al-Wicklung dürfen nux mit folgenden Kühlarten ausgeführt werden:

m Leistungsbereih bis 8 MVA Kühlart 08. i

Jm Leistungsbereich von 10 bis 16 MVA Kühlart OF (bis 0,6 N/0S). / /

Fm U imgabereis von 20 bis 40 MVA Kühlart OF (bis 0,6 N/OS) oder OFA oder OWA. -

Jm Leistungsbereih über 40 MVA Kühlart OFA oder OWA.

Das gleiche gilt für Transformatoren mit Kupferwicklung, die z. Zt. noch hergestellt werden dürfen und die nach dem 1, 5. 1945 geliefert werden,

2. Kábelendverschlüsse dürfen nux noch verwandt werden:

a) 1a Grubentransformatoren unter Tage im Leistungs- eveih 80, 160, 816 KVA (Baugröße 100, 200, 315), b) in Unterwasser-Kavernen odex Bunker-Kraftwerken und Schaltanlagen (jedoh nur bei Durhführungen ab

Reihe 60 aufwärts). 8. Dreiwicklungstransformatoren dürsen nur mit Mon ner

envegeleinrihtung ausgerüstet werden.

4. Erdschluß-Löscheinrichtungen sind für Zweistundenbetrieb

zu bemessen. :

56. Die H und Wicklungsprüfspaunungen n für Transformatoren nah VDE 0532 v

müssen den Rege 1 enésprecen. (Neufassung veröffentliht in ETZ. 1943 Heft

6, Lln Freun dürfen nur noch in den Aus- führungen nah DIN E 42 565 in Transformatoren eingebaut werden, Nur für höhere Drüdcke für Spezialtransformatoren

sind die AUGR L Sen mit senkrehter und horizontaler Welle zugelassen, die in

IN E 425556 noch nicht vorgesehen sind, 7. Es ist verboten herzustellen: a) Transformatoren nah DIN 42 502 ab Baugröße 250 bis 1 mit 4—3,5 % Kurzschlußspannung. (ün deren Stelle sind Transformatoren nah DIN 510 mit 6 % Kurzschlußspannung vorzunehmen.) N b) Transformatoren nah DIN 425602 U ‘ab Ehe 260 bis 1600 mit 3,7—3 % Nu Uls (An deren Stelle sind Transformatoren nah DIN 42510 U mit 5 % Kurzshlußspannung vorzunehmen.) e) Transformatoren nah DIN 42504 U Baugröße ab 1600 bis 8000 mit 48—8 % Kurzschlu Pan gan, An deren Stelle sind Transformatoren nah DIN 42512 U mit 6—10 % Kurzshlußspannung vorzusehen.) 8. Transformatoren dürfen nux noh in folgenden Leistun- gen hergestellt werden: Leistung in KVA 1600

, " 27 2 500 V. Sm M 2 U a OEOO V: e R 65 » Ne 10 000 "e pr "n 1 00% " pt 16 000 L T4 ,” 160%) u 20 000 or r e 260%) "n n 25 000+**) , / . " 315%*) " T) 31 500 ,” . n 400 "” u 40 000***) . "r " 630 I} 63 000 - 1000 , „100 000

Bei Transformatoren bis Baugröße 1600 ist auch bei Ein- bau des Buchholzschuyes in die T zwischen Hauptgesäß und Oelausdchnungsgesäß kein Absperrorgan ein- zubauen.

9, Transformatoren mit Stufenregeleinrichtung dürfen nur noch mit folgenden Nennspannungen und Regelbereichen

gebaut werden:

Ueber 66 bis 110 kV + 22 % mit + 18 Stufen (+ 10 bis £ 12 Stufen sind bis auf weiteres zugelassen).

Ueber 33 bis 66 kV + 16 % mit + 11 Stufen (4 5 bis + 12 Stufen sind bis auf weiteres zugelassen).

Veber 23 bis 35 kV {t 16 % mit 4 11 Stufen ({ 5 bis + 12 Stufen sind bis auf weiteres zugelassen).

Ueber 5 bis 23 kV + 16 % mit + 11 Stufen (x 5 bis L 12 Stufen sind bis auf weiteres zugelassen).

10. Maschinentransformatoren erhalten eine Ueberspan- nung gemäß den Sekundärspannungen, nah den Regeln für Sea is L 26 Tafel Il Spalte ITLl VDE 0532 b/43. (Veröffentlicht in ETZ. 1943 Heft 27/28.)

11. Leistungstransformatoren gemäß Ziffer 9 und 10 müssen, wenn die Unterspannung mindestens 3 KV beträgt, eine Umschaltung von Stern auf Dreieck erhalten (z. B. 10, 35/6 kV). Einzubauen ist eine 30 %ige Ausgleichswicklung mit zwei herausgeführten Enden.

§2 l Feder Transformator ab 10 MVA ohne Rütcksicht auf Span- nung und ab 110 kV ohne Rücksicht auf Leistung ist 8 Wochen vor Fertigstellung vom Hersteller der Wirtschäftsgruppe Elek- troindustrie als Reichsstelle mit Angaben des Fertigstellungs-

und des Bestellers zu melden.

Diese Transsormatoren dürfen nux nah Weisung der Wirt- schaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle ausgeliefert werden.

2 £3

Die Annahme von Austrägen auf Transformatoren, die den

Vorschristen des § 1 nicht entsprechen, ist verboten; im übrigen s 110 bei DIN 42510.

%**) Nux sür Bergvau- untex Tage in Kupfer,

*#**) Bereits erteilte Bestellungen mit abweichenden Leistungs- stufen und Baugrößen jollen vom Besteller möglichst anf die be- nâchbàrten Leistungsslusen bzw. Baugrößen- umgeändert werden

,

vecband des

S. 2

verbleibt es für die Annahme von Austrägen bei den Vors riften der Anordnung Nr. 31 (FA 2) der Wirtschaftsgrupps leftroindustrie als Reichsstelle für elektrotehnishe Erzeug, nisse über die Bewirtschaftung von Transformatoren vom 25, Mai 1943 (Reichsanz. Nr. 120 vom 26. Mai 1943).

Für bereits angenommene Aufträge dürfen den Vorschristen des § 1 nicht Cloneteride Transformatoren noch hergestellt Nein wenn sie bis zum 31. Dezember 1943 ausgeliefert werden. :

8 4

Die Wirischaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle be- hält sih vor, in besonders begründeten Einzelfällen Aus8a nahmen von den Vorschriften dieser Anordnun zuzulassen» Handwerks3betriebe haben ihre Ls beim Reichsinnung8§s Elektrohandwerks, Berlin-Lichterfelde-West,

Potsdamer Straße 26, einzureichen. -

§5 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden na

den N 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkeht bestraft. :

Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Si gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten

von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim-

mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäh auch im El aß, in Lothringen und Luxemburg und

im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den

beseyten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 18. September 1943.

Der Reichsbeauftragte für elektrotehnishe Erzeugnisse. Lüschen.

Anordnung

ur Preisbildung für Bekleidungs-, Bekleidungszubehör- sowie 8haltwaren und verwandte Erzeugnisse aus Spinnstofsen oder Austauschito en

Auf Grund des § 2 des Gesehes zur Durchführung des Vierjahre3plans Bestellung eines Reichskommissars für di Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) wied mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:

£1

(1) Hersteller von Bekleidungs-, Bekleidung8zubehör- sowis

I ao und verwandten Erzeugnissen aus Spinno t

offen oder solhen Austauschstoffen, die an die Stelle von Spinnstoffen treten, haben im inländischen Geschästêverkehyu

a) die Preise für die von thnen hergestellten Waren,

b) die Entgelte für die von ihnen im Lohn für anders

ausgeführten Leistungen, (oe besondere Richtlinien aufgestellt werden- nah diesen zu ilden.

(2) Die Richtlinien werden vom Reichskommissar für dis Preisbildun l wie Sie werden Unternehmen, die die- ges nannten Waren herstellen, und Unternehmen, die die ge- nannten Leistungen ausführen, durch die für sie zuständige Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft bes kanntgegeben. Sie treten für das einzelne Mitglied zwet Wochen nah Zustellung in Kraft, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist. Lür die Ergänzung und Aenderun der Richtlinien gilt die Regelung der Säye L und 3 enke sprechend. ;

82

Dex Reichskommissar für die Le Als kann auders Waren in den Geltungsbereih diefer Anordnung einbeziehelh

oder bestimmte unter den Geltungsbereih dieser Anordnung-

fallende Waren davon ausnehmen.

83 Einheits- und Gruppenpreise, gebundene Preise und dîe von den Preisbehörden oder mit ihrer Zustimmung von an- deren Stellen festgeseßten Preise bleiben unberührt. 84 Dex Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen. : (9 86 : Die Anordnung tritt am 1. Oktober 19483 in Kraft. Berlin, den 14. September 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung.

Fischbödck.

Anorduuug Nr. 2 zur Durchsührung der Anordnung 1/43 i des Bevollmächtigten sür die Maschinenproduktion als Reichs stelle Maschinenbau Über die S bei Aufträgen auf Entwesungs-/ und Entseuhungs-Appagrate

Vom 1. September 1943

Auf Grund der Verordnung über- den Warenveckehr in der assung vom 11, Dezember 1942 (RGBVIl. 1 S. 686) in Ver- indung mit der Verordnung über die Bewirtschafiung von

| Maschinen und Apparaten vom 4. Oktober 1942 (Deutscher

Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 235 vom 7. Oktober 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts-. ministers angeordnet:

81

1. Die Besteller von Entwesungs-, Entseuhungs- und Enta

lausungs8apparaten und -geräten fri den e an das für den Aufstellungsort zu|tändige Ge ) Stelle dex nach § 4 der Anordnung 1/43 vom 22. Dezembev 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsans zeiger Nr. 306 vom 831. 12, 1942) zuständigen Bedarfs4 prüfungsstelle einzureichen. 5 i

2. Diese Vorschrift erstreckt sich auf alle Bedarfsfälle, s die am Tage des Jnkrafttretens dieser Anordnung seitens dev Fachuntergruppe Wäschereimaschinen dex Zulassungsschein noch nicht genehmigt war. :

82

Zuwiderhandlungen gegen Viele Anordnung werden nah dea §8 10, 12 und 15 über den Waronverkehr estraft.

undheitsamt aw

&3 Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dèn Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilvertwal- iung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 221 vom 22. September 1943. &. 3

und im Bezick Bialystok den beseßten Gebieten Kär

Berlin, den 18. September 1943,

Dex Reichsbeausträgte für den Maschinenbau. Karl Lange.

sowle in der Untersteiermark und

Stockholm, 21. September, ntens und Krains. ;

16,95 B,, Berlin 167,50 G,, 168,50 B. Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz, Amsterdam —,— G,, 223,50 B., Oslo 95,35 G.,, 95,65 B., Washi 8,59 B., Rom 22,00 G.,, 22,20 B., Kanad Madrid —,—, Türkei —,—

, Paris —,— G., 9,00

Pläße 97,00 G., 97,80 Ÿ, Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B, ngton 4,15 G.,, 4,20

, Lissabon —,— G,, 17,60 B,,

uenos Aires 102,50 G., 104,50 B,

Oslo, 21. Geptember, (D. N. B.) London Berlin 175,25 G.,, 176,75 B,, Paris E

Wiürtschafisteciul

D 10,00 B., New

Bildung eines Präsidiums bei der Wirtschaftsgruppe Druck Der Reichswirtschastsminifter hat kürzlih für die Wirtschafts- euppe Dru die Bildung eines Präsidiums angeordnet. Vor-

iber ist der Leiter der Wirtschaftsgruppe, Wehrwirtschaftsführer luguft Lorey. . Dieser hat stêven Vertreter des graphischen Gewerbes als Mitglieder des Präsidiums berufen und sie mit déx Wahrnehmung bestimmter Aufgabengebiete betraut, und zwar: Friy Ostercrchrist-Nürnberg für das Aüufgabengebiet: Gegenwärtige Produktionsplanung in Abstimmung mit Kohle und Energie, Transportmittel, Behördlihe Bewirtschaftungs- mäßnahmen, Planungsstatistishe Unterlagen, Einsay der P Eng bene für Salle Kriegsaufgaben; Fed and

hreiber-München für das Aufgabengebiet: Zukünftige Gésamtplanung und Ausbau des graphischen Gewerbes; Leon - hard Elbel- Verlin für das Aufgabengebiet: Finanzfragen und Fuformations\wesen; Rudolf Scholz- Mainz für: das Aufgabengebiet: Fragen der Handelspolitik, Ein- und Ausfuhr, Statistik; W. Ernst Bertelsmann - Bielefeld für das Auf- gabengebiet: Fnnenbetrieblihe Ratioualisierung, Leistungs teige- rung, Normung, Typisierung, Q, Uni Schm:.igt- Fürstenwalde für das Aufgabengebiet erufs- und

E Vörsenkennziffern für die Woche vom 13, September bis 18. September 1943

Die vom Statistischen Reichsamt errehneten Börsenkennziffern siellen lich in der ießten Woche (13. September bis 18. September 1943) im Vera?eich zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats- i vom 13,9, vom 6.9, durchschnitt Uktienkurje (Kennziffe: 1924 bis 18,9, bis 13,9. August

bis 1926 = 100)

Bergbau und Schwerindustrie 162,15 162,23 162,16 Verarbeitende Jndustrie . , 157,60 157,60 157,62 Handel und Verkehr E 154,05 163,87 163,74 Gesamt . . 157,70 157,67 157,62 Kurôöniveau der 4%igen Wertpapiere ; l E S 102,50 102,50 102,50 mmunalobligationen . .. 102/50 102,50 102,50 Disch. Reichsschaßanweisungen 1940 Folgen 6 und 7. ., 104,26 104,28 103,98 Disch. Reichsbahnanleihe 1940 106,24 105,12 106,00 Anleihen der Länder . .. 103,50 103,49 103,42 Anleihen der Gemeinden .. 108,29 103,33 103,33 GFneindeumschuldungsanleihe 105,68 105,33 105,04 Jundustrieobligationen . 107,25 107,13 106,71

Wirtschaft des Nuslandes

Die Sireikwelle in England geht weiter

Siokholm, 21. September. Die Streikwelle in England geht weiter, heißt es in einer Privatmeldung in „Dagens Nyheter“ aus Loos, Auf den Schiffswerften im Clydegebiet sind 2000 Mann n den Streik getreten. 1400 Mann in den Kohlengruben in Nordeumberland haben die Arbeit wieder aufgenommen. Dafür ind aber 1200 Mann in einer anderen Grube in den Streik ge- reten, und die Arbeiter einer dritten Grube haben sich ihnen an- Een. Jn den Kohlengruben von Manton haben 2000 Mann

ie Arbeit niedêrgelegt. Ein Elektrikerstreik habe London be- droht; Montag abend Fei jedoch beschlossen worden, zu arbeiten.

Die Entwicklung der belgischen Eisenpreise

Brüssel, 21. September. Die belgishen Fnlandspreise für Eisen und Stahl wurden endgültig mit rückwirkender Kraft ab 1. Sep- tember 1943 leiht erhöht, um den gestiegenen Gestehun; aen der Erzeuger teilweise Nechnung zu tragen. Die neuen Pre se sind im großen und ganzen nicht viel höher als die bisher geltenden. Der Preis für Gießereiroheisen blieb sogar mit 1000 bfrs. je Tonne praktisch unverändert. Dieser Preis entspriht dem Mit- telpreis, der vor dem 10, Mai 1940 gültig war.

Die Preise für halbphosphorhaltiges Roheisen wurden auf 1150 bfrs., für hämatithaltiges Gußeijen auf 1450 bfrs. und für Stahlwerks-Hämatitroheisen auf 13650 bfrs. festgeseßt. Bei Halb- zeug wurden die Preise für Knüppel guf 1205 bis 1230 bfrs. je nah Menge und für Plantinen auf 1230 bis 1285 bfrs. je Tonne bemessen. Damit wurden die Preise vom Mai 1940 aber kaum errxeiht. Die neuen Preise für walzwerkssertige Ie al wur- den dagegen im Vergleich zu den alten Preisen etwas erhöht, so die Preise für Stabeisen auf 1440 (1375) bfrs., für Profileisen au 1406 (1375) bfrs. für Bandeisen und Nöhrenstreifen auf 17 16650) bfrs8., für Grobbleche auf 1675 (1610) bfrs. und für Mittel- lehe auf 1700 (1610) bfrs. je Tonne steigend. Die früheren Qualitätszuschläge sind jedoch ermäßigt worden, wodurch die Er- eins der Grundpreètse wieder ahne is wird, Ju welhem

unömaße die Exportpreise heraufgeseht wurden, ist noh nicht mit- geteilt worden.

Sversteigerungen, - 6, Berlust- und Fundfachen,

L Untersuchungs- und Strafsachen, | 4, Oeffentliche Zustellungen, 8, Aufgebote,

—,— G, 4,40 B. 103,00 B., Helsinki 8 Stoctholm 104,55 G,, 105,10 B., K Rom 22,20 G,, 23,20 B.

, Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich F01,50 70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50

Nachwuchsausbildung, Arbelts- und Sozialfvragen; ‘openhagen 91,75 G., 92,25 B.

i ür das Aufgabengebliet: liche Fragen, Kostenwesen, Preise, Kartelle.

Dr, Möx-

aarbrüden detriebswirtschaft-

London, 21, September.

Lehrlinge aus totalgeschädigten Betrieben 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

teht teilweise Unklarheit darüber, aus totalgeshädigten Betrieben verfahren werden soll. diese E in kurzer Zeit wiedercröffnet werden oder auch eine. Krié

wie mit Lehrlingen

n Berlin festgestellte Iotierungen für tel uszaßlung, ausländische Geldsorten und

Telegraphische Auszahlung

¿meinschaft rlinge im gleihen Betrieb thre rlinge aus Betrieben, den, melden einer Lehrste

usbildung fort, eführt wer- Zuweisung 1 etrieb des gleihen Bezirkes. Eine Abwanderung soll nux ausnahmsweise (z. B. aus persön- n diesem Falle melden sich die ( aftskammer des Aufnahmeortes. Die Akbeitseinsaßbehörden und das Reich8wirtshaftsministerium herauszugeben, der

i ieb derhand niht weiterg ih bei ihrer Gauwirtshaftskammer um

| ; | 22, Geptember | 80. September e in einem anderen | Aegypten (Alexandrien und | 0

R E Nd D405 1 ägypt? Pfund Afghanistan (Kabul) j u Argentinien (Buenos Aires) . Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) Britisch-Indien (Bombay-Cal-

lihen Gründen) stattfinden.

Jugendlichen bei der Gauwirts

0,592] 0,588 1 austr. Pfund |

beabsichtigen, einen Erlaß

wesentlihen auf diese Grundsäße zurückgretfen wird.

eva aaa oa aqu eee

Bulgarien (Sofia) Dänemark (Kopenhagen) ...-. England (London

innland (Helsinki) rankreich (Paris) riechenland (Athen) Holland (Amsterdam u. Rotter-

eno eve cas

* Iran (Teheran)

do ca

Die neue Bundesanleihe der Schweiz

Wie \chon gemeldet wird der Bund n. Der Termin liegt inlich erfolgt die Emission wiederum auf pen zusammensegen. cheine mit einer Laufzeit frs. 34 % Obligationen, bligatiónen 20 Fahre. rftlage entsprehen und q ist, wird mit etner Ueber- Die Anleihe dient gaben des Bundes. Die letzte

tárg 1943 aufgelegt.

1 engl. Pfund

Hüvrich, 21. September. demnächst seine 8. KriegZanlethe offenbar imner noch nicht fest, waæhrs in der ersten Oktoberwoche. 300 Mill. \rs. lauten und sich aus drei Es werden 100 Mill. \frs. 24 % Kas von 5 Fahren herausgegeben, 100 Mi ahre, 100 Mill. \rs. 3% ungen der heut Geldmarkt außerordentlich flü rüheren Anle ur Deckng der krie

nleihe wurde im

Die Anlei

132,70 [132,70 Island (Reykjavik) Ftalien (Rom und Mailand) . apan (Tokio und Kode) „.. anada (Montreal) Kroatien (Agram) Neuseeland (Wellington) Norwegen (Oslo) ortugal (Lissabon)

Echweden (Stockholm u. Gdte-

ooo e ata aae...

Laufzeit 10

1 kanad. Dollar Da die Zinsbedin Ku

‘1 neuseel. Pfd.

ooo a naa anan.

Serbien (Velgrad) Slowalei (Preßburg Spanien (Madrid u. Glüdafrikanische Union ( Pretoria und Johannisburg) Türkei (Fstanbul) Ungarn (Budapes! Uruguay (Montevideo Verein. Staaten von“

eon ano.

N 100 L BG Der Stand der slowakischen Kreditgenossenschafien E veeig Die Anzahl derx der slowakishen rf-Kreditgenossenshaften enüber 218 En aften betrug Ende ill. N8 Ende 1942. Der Darlehens8- ill, K8 betru Die Einlagen

nde 1942 auf 780

Preßburg, 21, September. entralgenossenshaft angeschlossenen

Einlagenbe 1,901) 1,199 d. J. 6565,

nteresse für Darl

Mill. Ks ge ist weiterhin ge nde 1942 al3 erx 210,3 . J. auf rd. 205 der Zeniralgen

t Ra Ende

q d : ll. K8 verringert. Für den innerdeutshen Verrechnungsvertehr gelten folgende Kurse:

‘68 Mil

ARUaI, gun Südafrikanische Union «4. 20° sstralien, Néusesland e.veovorervecdicetsdttds

ish-Fndien oooooooo. 6340200... eo aae eau. 04... reinigte Staaten von. Amerika „6.446

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Die Elektrolytkupfernotierun

er Vereinigun ellte si laut

liner Meldung des „D.N. B,“ tember auf 74,00 2.4 (am 21. Ceptember auf 74,

für deutsche

s Geldsorten und Banknoten R e pre pee i 20, September

Ausländisch

A PRRs

29, September VBerichte von au8wärtigen Devisenmärkten

Budapest, 21. September. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,734, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, aris 6,81, Prag 13,62, Preßburg agreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 21. September. (D. N. V.) New York 4,0214—4,0314, 1 Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Jtalien (Freiv.) —,—, 17,30—17,40, Kopenhagen

Tíchungking

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W-Francs-Stlds «eee. Gold- Dollars Amerikanische : 1000s Dollar

2 und 1 Dollar

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Mailand 17,77, New 11,71, Gofía 4,1514,

ooooo... oa an... eaen.

VBritisch-Fndische

500 Lewa und N! BAA o L HEEL C0

10 Kre. und darunter Englische: 10 £ und darunter.

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16,85—16,95, Rio 83,64!/,, Schanghai Amsterdam, 21. September. (D. N. B.) [12.,00, Uhr holl. Berlin —,—, London —,—, New York rüssel ‘30,11——30,17, Ftalien (Clearing) —,— Kopenhagen —,—, Sto Zürich, 21. September.

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-Dollar —,—.

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olländishe „064 00. alienische: große ,§1—44,90, Pra

1 kangd. Dollar [11.40 Uhr.] 0

oor auen.

(D. N. B.) Norwegische : 60 Kr. u. darunter Lei und

Holland 229/,, sabon 17,72, Stockholm 102,664, Oslo 98,6214 B., -Kopenhagen 90,3714 B., Sofia 5,3714 B., Prag 17

8,7714 B., Buenos Aires 95,00,

Parié 5,80, 69,26 B., Mailand Berlin 172,55,

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L Echwedische: große 50 Kronen und darunter ..

30, Budapest 104,50 B., Zag#eb ukarest 2,3714 B., Helsinki 101,00 B., Rio 22,25.

en, 21, Eeptember. (D. N. B.) London 19,34, New erlin 191,80, „Paris 10,856, Antwerpen 7 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, 9,83, Prag —,—, Madrid

Öffentlicher Anzeiger

10, Gesellschaften m. b, D., 11, Genossenschaften, 12, Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

. und darunter ... Elowakische: 20

Südafrikanische Union ..... AR E oa e UIC C C Ungarisch: 100 Pengs und

ea aaa nau...

00 Krxonen n Fu.

1 se : Dinar 80, Zürich —, Alles Briefkurse.

York 4,79,

7. Utkti , 8. þ wart due mda cel tei O anf Aktien,

9, Doutsche Kolonialgesellschaften,

| 1 Seis Ke

6. Auslosung usw, von Wertpapieren, 'auntmachungen.

2. ZwangsS-

f ] spätestens im Versteigerungstermin vor versteigerungen der Aufforderung zur Abgabe von Ge- 21057| Zwangsverstcigerung. boten anzumelden und,

4 K 1/43. Jm Wege der Zivangs- | Gläubiger Nai vollstreckung soll das im Grundbuch | machen, widrigenfalls fie

on der Gerichtsstelle Dr. - Karl - Ott - | nachgeseßt werden. SEAn E 23, R Nr. 8 Es ert werden. Lfd. ‘Nr, 1, Gemarkung | vorx d min ei

Ddexberi Flurbuch Kartenblatt (Flur) bing A Ae

rolle Nr. 5 G Wirtschaftsart und Lage: Garten, Größe 10 a 41 qm, Grundsteuerxreinertcrag 2 A 53 et.

10. Juli 1943 in das Grundbuch -ein- getragen. E s Als Eigentümer war damals das

Geschäftsstelle zu erklären.

eingetragen:

F

lge Gr. 4 Buchst. H Nr..777

A, Vierte Folge 7788 über n Schuldverschreibungen ungsverbandes ; Gemeinden Buchst. C Gr. 1 Nr. 02 083 über 000 A, der 4% %igen (früher Central-Gold- Nr. 233 839 übex den Geldwert von je 500 (#Æ e 17921 Gramm Feingold, Nx. 16931, Nr.

1000 A =* je 358,42 Gramm Feine old. 8: der 4% igen auslosbaren chaßanweisungen Reiches von 1967, Dritte Folge, B tabe D Nx. 073 937 über Zucht. E Nx. 24 348, Nr. 27 NA. 9: der 4 %igen Séhitldo Umschuldungsver- ex Gemeinden Buchst. 4 über 1000 A. auslosbaren s Deutschen Rei

Rechte, die zur Zeit der Eintragung steht, wird au des Versteigerungsvermerks aus dem

Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind

3. Aufgebote

folgender Urkunden . a) der Schuld- en der Anleiheablösungs8- eutschen Reiches von 1925, der Auslosungsscheine der Anleihe- ablösungsschuld des Deut von 1926. 1: 60 NA, b) Gr. 8 Nr. 17009 über 60 NA. 2: a) Nr. 549 807 über 25 A, b) Gr. 19 Nr. 9307 übex 25 1AM. : a) Nr. 9967, 13655496 über j 1 657 722,23 100 NA, b) Gr. 4 Nr. 9967, Gr. 12 Nr. 44 496 über

[21208] : i Das Aufgebot 7: derx 4 % ist beantragt: 1. bis

verschreibu

ahrens herbeizuführen, widrigenfalls ür das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen- standes tritt. n

Dex Betrag des höchstzulässigen Ge- botes ist auf 208 zweiundachtzig

Gegen diese Festseyung steht jedem ollstreckungsverfa das Recht der Beschwer

lb zwei Wochen seit der Zustellung ex Terminsbekanntmachung dem Land- rat in Teschen vorzulegen ist.

Jn dem Versteigerungstermin wer- den nur Gebote zugelassen, die zuvor von dem Hercn Landrat in Teschen ge- nehmigt worden sind.

Oberschles, 14, 9. 1942. as. Amtsgericht. . _Plesch, Oberamtsrichter.

laubhaft zu ei der Fe|t- von Oderberg, Oberschles, Band Ein- | stellung des geringsten Gebots nicht be- lagezahl Nr. 113 eingetragene, nach- | rücksihtigt und bei der Verteilun schend beshriebene Grundstück am | Versteigerungserlöses dem Anspru Í6, November 1943, vormittags 10 Uhr, | Gläubigers und den übrigen Rechten

n Reiches | þ

ren Beteiligten

Es ist zweckmäßig, [hon zwei Wochen e. zu, die inner-

enaue Be Nx. 6, Parzelle 159, Grundsteuermutter- und Kosten der S S Befriedigung aus dem Grundstück be- zweckenden Rechtsverfolgung mit Ab-

G S i s abe des beanspruhten Ranges schrift- A T l lh einzureichen oder zu Protokoll der

RA, Gr. 10 je 100 RA. übex 26 A,

) Nx. 466 164 über 12,50 51786 übec 100 A b) A, Gr. 9

Schatzanwei- sungen des Deutschen Reiches von 1938,

verschreibun bandes deu Gr. 1 Ne 4 Schahzanwel-

ix, 77319,

A l Wer ein Recht hat, das dex Ver- Deutsche Reich, Reichsfinanzverwaltung, | sleigerung des Grundstilcks oder des nah A 1856 8VG. mithastenden Zubehörs ent-

auslosbaren

4 igen