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Sonderbeilage zum Reichs und Staats anzeiger Nr. 1 vom 3. Januar 1944.
V.
Verbrauchergenossenschaften. 34. Bekanntmachung auf Grund des 8 4 Abs. 2 der 2. Anordnung zur Durführung der Verordnung
zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlihen Einrichtungen
an die kriegswirtschaftlihen Verhältnisse v. 24. 7. 1941: 174.
Betrieb mit Generator- sowie Hoch- oder Niederdruckgas (Stadt- gas, Kokereigas, Motorenmethan, Klärmethan): 231.
Verdunkelungsmaßnahmen. 2. Anordnung zur Aenderung der Anordnung übe die Einwirkung der Verdunkelungsmaßnahmen auf die Entgelte für Straßenbeleuhtung v. 11. 10. 1943: 240.
Verein gegen Bestehung e. V. Anordnung über die Auflösung der Reichsstelle für Wirtschaftsmoral e. V. und des Vereins gegen Bestechung e. V. in Berlin: 194.
Vereinigung für Wand- und Bodenplatten (als Bewirtschaftungs- stelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverar- beitung und des Reichsbeauftragten für Steine und Erden). Anweisung Nr. 1/43 über den Absaß von Wand- und Boden- platten v. 22. 9. 1943: 238.
Verfallserklärung von beschlagnahmien Vermögen: 150; 152; 173; 176; 177; 183; 186; 189; 195; 199; 201; 206; 210; 214; 216; 224; 228; 231; 239; 241; 243; 253; 255; 259; 282; 286; 288; 291; 295; 297. Widerruf von Bekanntmachungen über Vermögensverfall: 204; 302.
Verkaufsgemeinschaft Deutscher Flaschenhütten. 2. Anordnung über die Errihtung der erkaufsgemeinshaft Deutscher Flaschenhütten v. 4. 8. 1943: 181.
Verlegung kriegswichtiger Betriebe. Erlaß über die Verlegung friegswihtiger Betriebe und Betriebsteile (Verlegungs-Grund- säße) v. 26. 8. 1943: 203.
Verleihung des Luftschußehrenzeihens 1. Stufe: 231.
Verleihung von Auszeihnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr: 212.
Versandgeschäfte. 2. Bekanntmachung zur Anordnung über die Preisbildung der Versandgeshäfte und des atibiatttpn Ge- werbes v 15. 10. 1943: 244.
Vieh. Anordnung über die _Verbringung von Vieh in das Pro- tektorat Böhmen und Mähren, in das Generalgouvernement, gg AEE Gebiete und in das sonstige Zollausland v. 22. 10.
¿ 250,
W.
Waren (auch Ein- und Ausfuhr). 16. Anordnung über Aende- rung der Anordnung über das Verbot der Aus- und Einfuhr von Waren v. 3. 7. 1943: 155; Bekanntmachung der neuen Fassung der Anlagen 1 und 2 der Anordnung über das Verbot
der Aus- und Einfuhr von Waren v. 3, 7. 1943: 155.
Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit: 175; 184; 185; 213; 234; 235; 259; Ba
Wirtschaftsgruppen. Anordnung über die Aenderung des organi- satorischen Aufbaus der Wirtschaftsgruppe Textilindustrie v. E S ei Anordnun 1 die Zugehörigkeit der pri-
inderheime zur irtshaftsgru - gewerbe: 208. N E O egunas
Virtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie (als Bewirtschaftungs- stelle des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Ge- S R 122 P Anfertigung von „R“-Arbeits-
eidung v. 11. 11. : 266; Anweisung 11 (Lagerbestands- und Versandmeldung) v. 17. 12. 1943: 296 e OE
Virtschaftsgruppe Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie (als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technishe Er- zeugntsse). Anweisung Nr. 50 über die Errihhtung einer Auf- tragslenkungsstelle für Schlösser und Beschläge v. 26. 6. 1943: 153; Anweisung _Nr. 51 über Fleischgabeln v. 5 7. 1945 158; Anweisung Nr. 52 über Frisiereisen v. 5. 7. 1943: 158; An-
Ï . & | Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie (als Reichsstelle für elektro-
Verbrennungsmotoren. Anordnung Nr. 9034/41/11. Ergänzung | | ( G j über Umstellung von Verbrennungsmotoren jeder Art auf den |
Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik (als Reichs\telle für
weisung Nr. 31a zur Ergänzung der Anweisung Nr. 31 über nahtlose Präzisionsstahlrohre und geshweißte Stahlrohre v. 10, 7. 1943: 211; Anweisung Nr. 31 b zur Ergänzung der Anweisung Nr. 31 über nahtlose Präzisionsstahlrohre und ge- schweißte Stahlrohre v. 8. 9, 1943: 211.
tehnishe Erzeugnisse). Anordnung Nr. 43 (F A 1) über die Her- stellung von Hochspannungsmotoren, Spezialmotoren für Elek- trokarren und Kühlshrankmotoren v. 16. 7. 1943: 167; Anorbd- nung Nr. 45 (F A 1) über die Herstellung von Elektrowerkzeugen, Elektrowerkzeugen mit biegsamer Welle und den zum Antrieb dieser Werkzeuge notwendigen Spezialmotoren v. 16. 7. 1943: 167; Anordnung Nr. 47 (FA 1) über die Auslieferung zwei- poliger Generatoren. für unmittelbare Kupplung mit D emps- turbinen v. 16. 7. 1943: 167 (Berichtigung der Ueberschrift: 169); Anordnung Nr. 50 (FA 8) über die Herstellung von iso- lierten elektrishen ‘Starkstromleitungen v. 15. 7. 1943: 169; Anordnung Nr. 48 (F A 25) über die Herstellung von elektrischen Kühlschränken bis 2501 Fnhalt v. 19. 7, 1943: 170; Anordnung Nr. 52 über Reparaturpfliht v. 28, 7. 1943: 174; Anordnung Nr. 51 (FA 1) über die Herstellung von Motoren in explo- sionsgeshüßter Ausführung, Bauart erhöhte Sicherheit, sowie Motoren in Bauart erhöhte Sicherheit mit druckfest Alo lata Scsleifringen v. 9. 8. 1943: 187; Anordnung Nr. 34 (F A 5) Uber die Herstellung von Verbindungs- und Abzweigdosen v. 11. 8. 1943: 192; Anordnung Nr. 21 (F A 17) (1. Neufassung) Uber die Lieferung von Einzel- und Ersagteilen für Elektro- wärme- und Haushaltgeräte v. 9 9. 1943: 215; Anordnung Nr. 37 (FA5) über die Herstellung von Geräte- und Fein- sicherungen v. 14, 9. 1943: 218; Anordnung Nr. 53 (FA 14) über die Bewirtschaftung von Trockenbatterien v. 18. 9. 1943: 221; Anordnung Nr. 56 (F A 2) über die Herstellung und Aus- führung von Transformatoren v. 18. 9. 1943: 221 (Berichti- gung: 224); Anordnung Nr, 57 (FA 19) über die Herstellung von Gleichrihtern zum Laden der Antriebsbatterien von gleis- losen L H E v. 18, 9, 1943: 222; Anordnung Nr. 58 (FA3) über die Herstellung und Verwendung von hand- betätigten Sterndreieckschaltern v. 30. 9. 1943: 229; Anordnung Nr. 60 über die Herstellung von elektrotechnischem JFnstallations- material v. 30. 9. 1943: 229; Anordnung Nr. 59 (F A 23) über die Herstellung von jeder Art vón Eleftroöfen, elektrish be- heizten Troken- und Wärmeschränken sowie sonstigen elektris beheizten Wärmebehandlungseinrihtungen für die Jndustrie v. 30. 9. 1943: 230; Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung Nr. 52 über Reparaturpflicht v. 30. 9, 1943: 230; Anordnung Nr. 46 (F A5) über die Herstellung von isolierten Klemmen v. 30, 9. 1943: 231; Anordnung Nr. 55 (FA 5) über die .Her- stellung von Lampen-Fassungen und -Zubehör v. 6. 10. 1943: 234; Anovdnung Nr. 54 (F A 1) über Verbrauchererklärung bei elektrischen Maschinen, Motoren, Generatoren, Umformern und einfahen ein- oder Mae Schleifmaschinen v. 12, 10. 1943: 241; Anordnung r. 49 (FA 1) über die Herstellung von einfachen ein- oder zweischeibigen Werkstatt-Schleismaschinen bis zu einem Schleifsheibendurhmesser von höchstens 300 mm einshließlich, sowie von Poliermaschinen bis 1,6 kW Leistung v. 15, 10. 1943: 244; Anordnung Nr. 36 (FA 1, 3, 18) über die Herstellung von - elektrischen Betriebsmitteln für den Bergbau unter Tage v. 25. 10. 1943: 251; Anordnung Nr. 44 (F A 11, 12) uber die Bewirtschaftung von medizinishen UV-, Licht- und Wärmestrahlen, von Lichtbädern und elektrishen Shwißbädern v. 1. 11, 1943: 256 (Berichtigung: 258); Anordnung Nr. 61 (F A 11) über die Bewirtschaftung von elektromedizinischen Appa- raten und Geräten v. 1. 11. 1943: 256; Anordnung Nr. 66 (FA 9) Uber die Herstellung elektrisher Uhren v. 13. 11. 1943: 267; 2. Ergänzungsanordnung zur Anordnung N: 17 übek Verbot der Herstellung und Lieferung elektrisher Erzeugnisse v. 13, 11. 1943: 267; T. Nachtrag zur Anlage zur Anordnung Nr. 60 (F A 5) Uber die Herstellung von eleltrotehnishem Fn- stallationsmaterial v. 30. 9. 1943: 283; Anordnung Nr. 67 (FA 1) über die Herstellung elektrisher Förderbandtrommeln und Spezialmotoren zum Antrieb von Holzbearbeitungs- maschinen v. 28, 12 1943: 306.
feinmechanishe und optishe Er eugnisse). Anordnung Nr. 2 zur Erecuii der Anordnung Nr. 3 (A 1) (Bewirtschaftung von Erzeugnissen der Augenoptik) v. 27. 5. 1943: 167; Anord- nung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung Nr. 10 (A 3) (Schaffung von Reservelägern für Brillengläser) v. 7. 7. 1943: 187; Anordnung Nr. 1 zur Ergänzung der Anordnung Nr. 4 (S 1) (Bewirtschaftung von feinmechanishen und optischen Appa- raten und Fnstrumenten und ihrem Zubehör) v. 10. 8, 1943:
205; Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Anordnung Nr 2
(0 1) (Bewirtschaftung von orthopädischer Ha!b- und F-tig- waren) v. 10, 8, 1943: 205; Anordnung Nr. 14 (Ph 3) über |
Meldung von Filmwiedergabegeräten v. 17. 9, 1943: 223; An- ordnung Nr. 15 über Reparaturpfliht v. 12. 8. 1943: 229; An- Berin Nr. 1 zur Ergänzung. der Anordnung Nr. 6 (M h) (Bewirtschaftung von Erzeugnissen der Medizinmechanik) v. 1. 9. 1943: 237; Anordnung Nr. 16 (Lieferung von feinmechanischen, optishen und medizinmechanishen Erzeugnissen in die beseßten Ostgebiete) v. ‘27. 10. 1943: 275/276.
Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Jndustriezweige (als Bewirtschaftungsstelle des Reihhsbeauftragten für tehnische Erlen Anwetsung Nr. 27 über die Bewirtschafstung von Tafelwaagen v. 19. 8. 943: 200; Anweisung Nr. da über die Verwendung von Einheitsdruckfarben bei der Tubenherstellung v, 23. 8, 1943: 203.
Wirtschaftsgruppe Stahl- und Eisenbau (als Bewirtshaftungs- stelle des Reichsbeaustragten für Eisen und Metalle) An- weisung Nr. 1 über die Herstellung von Rillenschienenweichen s beate a at Gei 170; Anweisung Nr. 2 über die
ereinheitlichung der rstellung von stehenden Feuerbüchs- fesseln v. 27. 7. 1943: 173. N ias S B
Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisen- industriezweige (als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf- tragten für tehnishe Erzeugnisse). Anweisung Nr. 49 a über die Herstellung von Bügeln und Federn für Konservengläser, -aschen und Einkochapparate v. 1. 7. 1943: 152; Anweisung
r. 74 über die Herstellung, Ausführung und Verpackung von Orden und Ehrenzeichen v. 1. 7. 1943: 152; Anweisung Nr. 69 a
über die Herstellung und Verpackung von Drahtnägeln (Draht- -
stiften) v. 15. 7. 1943: 166; Anweisung Nr. 77 über die Her- stellung und Verpackung von warmgeshmiedeten Bergshuh- nägeln v. 3. 8. 1943: 181; Anweisung Nr. 78 über die Er- rihtung einer Auftragslenkungsstelle für Zubehör und Beschläge in der Lederwaren-, Schuh- und Ausrüstungsindustrie v. 1. 9. 1943: 206; Anweisung Nr. 79 über das Verbot der Herstellung von Schweißdraht aus profilierten Drähten v. 15. 9. 1943: 217; Anweisung Nr. 56 b über die Verwendungsbeshränkung von Stahldraht zur Herstellung von Speichen sowie Einlagen für E raftsahrzeug- und Flugzeug-Reifen v. 30. 9.
Wirtschaftskammern und Gauwirtschaftskammern. Anordnung über die Auflösung und Ueberführung der Wirtschaftskammer Niederlausig* (Cottbus) in die Gauwirtschastskammer Mckrk O v. 26. 10. 1943: 251; Anordnung über die Ers- richtung und den Aufbau der Gauwirtschafiskammer Berlin ial is SOLLUAMARM Mark Brandenburg v. 26. 10.
Wirtschaftliche Vereinigung für Glasinstrumente und chemish- pharmazeutische Glaswaren (als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung). Ans Nr. 2/43 über die Lieferung von Ampullen v. 10. 9.
Wirtschaftsstelle für Möbel. Allgemeine Lieferanweisung 4/43: 252 (Berichtigung: 254). s | Ms
Wohnungswirtschaft. Erlaß zur Wohnraumbversorgung der luft- friegsbetroffenen Bevölkerung v. 21. 6. 1943 (RGBl. 1 S. 355); Jnkraftseßung der Abschnitte C, D und E: 151, 161, 165; Er- lasse zur Wohnraumlenkung: Erklärung von Städten und Ge- meinden zu „Brennpunkten des Wohnungsbedarfs“': 151; 166;
‘1496; 207; 224;'250; 273; 291; 294.
Z.
Zahnärzte und Dentisten siehe Reichs\hiedsamt für Zahnkrzte und Dentisten.
Zollgebiete, Zollstraßen, Binnenlinien, Zollordnungen und Zolls grenzshuy. Verordnung über Zollstraßen im Elsaß v. 7. 6. 1943: 156; Verordnung über die Zollstraßen an der deutsch- kroatishen Grenzstrecke im Oberfinanzbezirk Graz: 193.
Zwangskartelle. 2. Anordnung über die Verlängerung der GeltungSdauer der auf Grund des Geseges über Errihtung von Zwangskartellen getroffenen Anordnungen und sonstigen aß- nahmen v. 18, 10. 1943: 246.
Zulassungskarten. Bekanntmachungen der Filmprüfstelle über Zulassungskarten: 183; 190; 259; 262; 267; 270; 281; 294; 302.
„© Deutscher Reichsanzeiger 7
Preußischer Staatsanzeiger
Verkündungsorgan bez
ís der Ausgabe
monatlih 1,60 #K. Selbstabholer die Unzeigenstelle S
scanstalten eme De eten g in j elmstr. 32.
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vokllausgabe uud in einer Ausgabe m N R ohne tralhandelsregisier Soweit der AeUEiDe A EEE und Ca E A Preußische Staatsanz iger in egen und Vechtsverordnungen als amtliches E C chnet worden ist, bezieht sich das auf bie Vollausgabe. — i Bezugspreis der Bollaus8gabde durch die Post monatlich 2,30 K zuzüglich E Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der UAnzeigenstelle monatli 1,90 u h Be e durch die Post
genstelle
ne Zentra s fterdeiiag monatlih 2,— K zuzügli Zusteigepüdr, r Sel Dep Tee bei der B aiten erlin für
Uummern kosten 30 #, einzelne Beilagen 10 #/. Einzelnummern werden nur gegen Ar TuD lens oder vorherige Einsendung des Betrages einshließlich des Portos abgege p j breiten Petit-Zeile 1,10 #K, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,83 A. — Unzeigen nimmt an die Unzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig dructretf einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruæ (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am
Rande) hervorgehoben werden sollen. — WVefristete 4 vor dem E DreAMUgS ter bei der Äfizeigenstelle eingegangen sein.
en. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm
Anzeigen müssen 3 Tage
Nr. 229 Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33
Berlin, Freitag, den 1. Atober, abends
Reichsbankgirokouto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postsheckonto: Berlin 418 21 1943
ee
Jnhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums vom 24. Sep- tember 1943 über Ablieferung der: 24 % Stuhlweißen- burg-Raab-Grazer Lose und Anrechtscheine gemäß der zweiten Durchführungsveroxrdnung zum Gese über die Devisenbewirtschaftung vom 16. März 1939,
Bekanntmachung über Einziehung von Meningokokkenserum.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Graz über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Sep- tember 1943.
Anordnung Nr. 1/44 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz über Regelung des Absatzes der Einfuhx und dex Aus- fuhr forst- und holzwirtschaftliher Erzeugnisse. Vom 30. September 1943. G
Nähere Anweisung zur Anordnung Nr. 1/44 des Reichs- beauftragten für Forst und Holz. Vom 30. September 1943.
Anordnung Nr. 2/44 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz über Grubenholzbewirtschaftung. Vom 30, ‘Sep- tember 1943.
Gemeinsame Anordnung des Reichsbeauftragten für Forst und Holz und des Reichsbeauftragten für Papier Über Be- wirtschaftung von Faserholz. Vom 30. September 1943.
Anordnung Nr. 3/1944 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz über Lenkung von Nadelschnittholz-Transporten. Vom 30. September 1943, : |
Anweisung Nr. 1 des Sonderbeauftragten des Reichsbeauf- tragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaf- tung über Festseßung der Einkaufsmengen, Durchführung der Käufereinweisung und Ausgabe der Einkaufsscheine für das Forstwirtschaftsjahr 1944.
Anordnung Nr. 58 (lA 3) der Wirtschaftsgruppe Elektro- industrie als Reichsstelle für elektrotehnische Erzeugnisse über die Herstellung und Verwendung von handbetätigten Sterndreieckschaltern. Vom 30. September 1943,
Anordnung Nr. 60 (FA 6) der Wirtschaftsgruppe Elektro- industrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von elektrotehnishem Fnstallations- material. Vom 30. September 1943.
Anordnung Nr. 15 der Wirtschaftsgruppe Feinmechanik und Optik als Reichsf\telle für feinmechanische und optische Er- zeugnisse über Reparaturpflicht. Vom 12. August 1943,
Preußen.
Bekanntmachung über die 4/2 (vorm. *6) zinsige Lübeische Staatsanleihe von 1923 (Schwedenkronenanleihe). i
Virtschafststeil in der Ersten Beilage
Amtliches Deutsches Reich
Der Führer hat dem Chefarzt und Leiter des Deutschen Kriegerkurhauses Davos-Dorf Professor Dr. med. et phil. Georg Burkhardt mit Urkunde vom 20. September 1943 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Geheimen Regierungsrat Dr.-Jng. E. h. Gustav M ie in Freiburg i. Br. mit Urkunde vom 99. September 1943 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Bekanntmachung
des Reichsbankdirektoriums vom 24. September 1943 über die Ablieferung der 2/2 % Stuhlweißenburg-Raab- Grazer Lose und Anrechtsheine gemäß der Hweiten Durchführungsverordnung zum Geseg über die Devisen- bewirtschastung vom 16. März 1939
Auf Veranlassung des Herrn Reichswirtschaftsministers werden aus dem Besiy deutscher Deviseninländer die
21/2 % Stuhlweißenburg-Raab-Grazer Lose und Anrechtscheine
zur Einlieferung bis zum 29, Oktober 1943 bei der Deutschen Bank, Effektenkasse in Berlin W 8, oder der Creditanstalt— Bankverein in Wien I aufgerufen. Die Lose sind mit allen anhaftenden Zinsscheinen einzuliefern.
Für das Protektorat Böhmen und Mähren wird eine ent- sprechende Bekanntmachung ergehen. Protektoratsan ehörige, deren Stücke bei einer Bank im Reichsgebiet baxinaont wer-
den, können sie bei der Deutschen Bank, Effektenkasse in Ber- lin W 8, oder der Creditanstalt—Bankverein in Wien 1 ab- liefern lassen. |
E MOON O E E D Stre
Die rechtzeitige Einlieferung liegt im eigenen Fnteresse der Eigentümer, da sie sonst mit ihren Ansprüchen nicht berücsichtigt werden konnen.
Bexlin, den 24. September 1943.
Reichsbankdirektorium. Puhl. Wilhelm.
Einzichung von Meningokokkenserum RdErl. d. RMdFJ. v. 13, September 1943 — IV g 1532/43-5543
(1) Die Meningokokkensera mit den Kontrollnummern 4 und 5 (wörtlih: „vier“ und „fünf“) aus dem Sero- therapeutischen Fnstitut GmbH. in Wien
sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein- ziehung bestimmt,
(2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker-Zeitung und in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.
Einzichungs®8verfügung Das gesamte bewegliche und unbewegliche, mittelbare und
unmittelbare Vermögen — einschließlih aller Rechte und Ansprüche — des FZigeuners Franz Sarközi geb. am
29. März 1906 in Zahling, Kreis Fürstenfeld, wird gemäß § 1 Absay 1 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreih vom 19, August 1938 — RGBl. 1 S. 1620 — zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen. |
Mit derx Einziehung des Vermögens - erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über.
Graz, den 21, September 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz. J. A.¿ Krüge. j
Einziehungsverfügung Das gesamté bewegliche und unbewegliche, mittelbare und
unmittelbare Vermögen — einschließlih aller Rechte und Ansprüche — der Zigeunerin Anna Sarköz.i, geborene
Kokasch, geb. am 15. Fuli 1905 in Zahling, Kreis Fürstenfeld, wird gemäß § 1 Absay 1 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 19, August 1938 — RGBI. T S. 1620 — zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.
Mit der Einziehung des Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über,
Graz, den 21, September 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz.
J; A: KrUge L.
Einziehungsverfügung
Das gesamte bewegliche und unbewegliche, mittelbare und unmittelbare Vermögen — ceinschließlih aller Rechte und Ansprüche — der Zigeunerin Julia Sarközi, geb, am 28. August 1903 in Zahling, Kreis Fürstenfeld, wird gemäß § 1 Absayß 1 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens im Lande Oesterreih vom 19, August 1938 — RGBl. [1 S. 1620 — zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen. :
Mit der Einziehung des Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über.
Graz, den 24. September 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz. J. A.: Krüger.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im September 1943
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten stellt sich für den Durchschnitt des Monats September 1943 auf 137,9 (1913/14 = 100); sie ist gegenüber dem Vormonat (141,4), wie alljährlich um diese Zeit, zurückgegangen, und zwar um 2,5 vH.
Die Judexziffer für Ernährung hat sich von 139,3 auf 132,8 (—4,7 vH.) gesenkt. Das ist hauptsächlih auf den jahreszeitlichen Rückgang der Preise für Kartoffeln und Gemüjse zurückzuführen. Bes den übrigen. Bedarfsgruppen sind keine bemerfenswerten Preisänderungen eingetreten. Die Jndexziffern für die Bekleidung (179,1), für Heizung und Be- leuhtung (122,0) und für Wohnung (121,2) sind unverändert geblieben. Die Fundexziffer für „Verschiedenes“ stellt sich im September auf 150,4 (Vormonat 150,3).
Berlin, den 30, September 1943.
Statistisches Reichsamt,
Anordnung Nr. 1/44 des Reichsbeaustragten für Forst und Holz Vetr.: Regelung des Absatzes, der Einfuhr und der Ausfuhr forst- und holzwirtschaftliher Erzeugnisse
Vom 30. September 1943
Fnhaltsverzeichnis Beteiligung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung
: Einkaufsgenehmigung, allgemein, Ausnahmen
* Einkaufsgenechmigung für Brennholz und Holzabfälle Käufereinweisung
Lohnbearbeitung
Aussfonderungspflicht
3: Stammholz (Besondere Verwendungszwecke)
: Rotbuchen-, Eschen- und Weißbuchenstammholz
: Schwellenholz
: Faser- und Schichtnußbderbholz
: Einkauf’ im Ausland und Einfuhr
: Devisengeseßgebung
: Ausfuhr
13: Verwendung des Rohholzes
: Anspruch auf Einkaufsgenehmigungen und auf Holz 15: Verbot der Uebertragung von Einkaufsscheinen usw. 16: Gültigfeitsdauer der Einkaufsscheine
17: Einkaufs\cheinpflicht bei Zwangsverwertungen
18: Strafbestimmungen
S 19: Fnkrafttreten dieser Anordnung.
Dem in der Bekanntmachung des Reichsforstmeisters über die Zusammenfassung der Kräfte und die Vereinfachung dex Organisation zur forst- und holzwirtschaftlihhen Bedarfs- deckung vom 18. Februar 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nx. 45 vom 24. Februar 1943) auifgéhtelltei Grundsaß der Einschaltung dex wirtschaftlichen Selbstverwaltung bei der Durchführung der marktordnenden Aufgaben der Reichsstelle Forst und Holz wird im Forst- wirtschaftsjahr 1944 in folgender Weise Rechnung getragen:
Bei der Festseßung der Kontingente an Stammholz,
Derbstangen und Schichtnußderbholz werden für die Be-
arbeiter, Verarbeiter, Verbraucher und Verteiler neben
der DAF — Fachamt Wald und Holz — die zuständigen
Gliederungen der Organisation der gewerblichen Wirtschaft
beteiligt;
für die Bewirtschaftung des Grubenholzes gilt meine An- ordnung Nr. 2/44, betr. Grubenholzbewirtschaftung, vom gleichen Tage;
für die Bewirtschaftung des Faserholzes gilt die Gemeîin- same Anordnung des Reichsbeauftragten für Forst und
Holz und des Reichsbeauftragten für Papier, betr. Bewirt-
schaftung von Faserholz, vom 30. September 1943;
bei Schnittholz, Sperrholz- und Holzfaserplatten sowte den forst- und holzwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen ver- bleibt es bei der bisherigen Regelung.
Gleichzeitig mit dieser Neugestaltung der Bewirtschaftungs- formen wird zur Durchführung der Marktordnung auf Grund des Gesehes über die Marktordnung auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft vom 16. Oktober 1935 (RGBl. T S. 1239) und der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBL. T S. 685) in Verbindung mit der Verordnung über die Errichtuñg einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (RGBl. T S. 1677), der Verordnung über den Zusammenschluß der Forst- und Holzwirtschaft in der Reichs\telle für Holz und zur Durchführung der Verordnung über die Errichtung einer Reichss\telle für ‘Holz vom 25. September 1939 (RGBLI. T S. 1947) und der Anordnung des Reichsforstmeisters zur Regelung der Verteilung und des Absaßes von Rundholz und Holzhalbwaren vom 10. April 1937 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 82 vom 12, April 1937) mit Zustimmung des Reichsforstm-isters folgendes. “an- geordnet:
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Abschnitt l Regelung des Absazes im JFnlande A. Allgemeine Vorschriften S1 (1) Rechtsgeschäfte wie Kauf, Tausch, Aufrehnung, Ver- gleih, Schenkung u. ä. über 9 Laub- und Nadelstammholz und -=derbstangen, Laub- und Nadelschwellenholz, Laub- und Nadelgrubenholz, Laub- und Nadelfaserholz, Laub- und Nadelschichtnußderbholz, Laub- und Nadelschnittholz und beschlagenes Holz, Laub- und Nadelholzschwellen, Sperrholzplatten, Holzfaserplatten in- und ausländischer Herkunft dürfen nur dann erfolgen, wenn der Erwerber bei Vertragsabschluß dem Vertrags- partnex eine Einkaufsgenehmigung der Reichs\telle Forst und Holz über die dem Rechtsgeschäft entsprechende Menge und Sorte übergibt, sofern niht in Einzelfällen cine Ausnahmo»-