A
Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 240 vom 14. Oktober 1943. E&. 4
§ 4a. (1) Stehen die Beleuhtungsanlagen im Eigentum der Gemeinde und werden nach dem Ausbau der Kupfer- leitungen keine Ersaßleitungen erstellt, so entfällt der Anspruch des Versorgungsunternehmens auf Zahlung des Ausgleichs- betrages durch die Gemeinde vom 1. Oktober 1943 an.
(2) Bei nur teilweisem Ausbau entfällt der Anspruch auf Zahlung des Ausgleichsbetrages im Verhältnis der Länge der ausgebauten zur Gesamtlänge der bisherigen Leitungen vom 1. Oktober 1943 an.
(3) Der Anspruch auf Zahlung des Ausgleichsbetrages bleibt jedoch bestehen, wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausbau der Kupferleitungen diese durch Leitungen aus anderem Material erseßt werden. Bei nur teilweisem Ersaß findet Absaz 2 entsprehende Anwendung.
F 4b. Stehen die Beleuchtungsanlagen im Eigentunt der Versorgungsunternehmen, so hat der Ausbau der Kupfer- leitungen keinen Einfluß auf die Verpflichtung der Gemeinde zur Zahlung des Ausgleichsbetrages.
S2
Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nah der Ver- kündung in Kraft.
Berlin, den 11. Oktober 1943.
Der Reichskommissar für die Preisbildung. De M QER
Bekanntmachung
Die am 12. Oktober 1943/ausgegebene Nummer 36 des Reichsgesezblatts, Teil 11, enthält:
Verordnung über den Zeitrang von Warenzeichenanmeldungen. Vom 29. September 1943.
Zweiundfünfzigste Verordnung zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 2. Oktober 1943.
, Bekanntmachung zu der dem Futernationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 8, Oktober 1943. /
Umfang: !/4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. Postbeförderungs- gebühren: 0,03 Nf für cin Stü bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: 962 00.
Berlin NW 40, den 13. Oktober 19483.
Reichsverlagsamt. Dr. H ubri.
Iktichtamtliches 5 Deutsches Reich
Nummer 41 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Fnnern vom 13, Oktober 1943 hat folgenden Znhalt: Allgemeine Verwaltung. Anordn. 14. 9, 43,
Durchführg. d. Erstattungsges. im Bereich d. Wehrmacht. —
RdErl. 7. 10, 43, Bestandserhebg. an Rund- u, Schnittholz. — Kommunalverbände. RdErl. 7, 7, 43, Wertzuwachs- steuer, Neuordng, d. akad, Vereinswesens. — RdExrl. 5. 10. 43, Lohnsummensteuer hei d. Heranziehg. v. Gefolgschaftsmitgl. zum kurzfristig. Wehrdienst. — RdErl, 6. 10, 43, Förderg. d, Baues v. Baracken zur Freimahhg. v. Wohngn. — RdErl. 7. 10. 43, Anschreibg. v. Gewerbesteuermeßbeträgen. — RdErl. 8,- 10, 43, Vergnüungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenshau Nr. 683. — Polizeiverwaltung. RdErl, 4. 10. 43, Land- u. Stadt- wacht; hier: Wechsel d. Aufenthaltsortes, — RdErl. 7, 10. 43, Prüfstellen f. Filmvorführer. — RdErl, 4, 10. 43, Mitwirkg. d. Parteidienststellen bei d. Ernenng. u. Beförderg, v. Angeh. d. OrdnPol, — RdExrl. 6, 10. 43, Beförderg. v. Res.-Offz. d. OrdnPol, — RdErl, 8..10, 43, Dienstordng. f. d, bei d. Kranken- häusern d. Pol., d. Pol.-Kuranst. u. d. Pol.-Sanitätsstellen be- schäftigt. Gefolgschastsmitgl.; hier: Kündigungsfrist f. Pol.-Vet-
tragsärzte, — RdErl. 4, 10, 43, Dienstkicidg. f. d. ausw. ein- geseßte OrdnPol. — RdExl. 5. 10. 43, Bekleidungsabfindg. d.
Pol.-Reservisten d. OrdnPol. — RdErl, 6. 10. 43, Beschaffg. v. Vordr. u, Fernschreibpapier f. d. Nachrichten-Verbindungsdienst d. OrdnPol, — RdErl. 6. 10. 43, Dienst (Schirm-) Müye bei d. OrdnPol., — RdExl, 9, 10, 43, Energieeinsparg. bei d. staatl. Pol. — RdErl, 7. 10, 43, Einführg. v. Feldmübßen mit Schirm f. Freiw. Feuerw. u. Pflichtfenerw. — Wohlfahrtspflege u. Zugendwohlfahrt. RdErl. 28, 9, 43, Aufnahme v, Kriegs- hinterblieb. n. Angeh. v. Vermißten in d. Krankenversicherg. vor Bewillig. d. Versorgungsbezüge,. — RdErl, 8. 10. 43, Verw.- Vereinfachg. durch Einschränkgn. d. Kleinzahlgn.; hier: Ansprüche d, Fürsorgeverb. auf Grund d. § 1531 RVO. — Volks- gesundheit. RdErl. 4, 10. 43, Gesundheitsaufseher u, neben- amtl. Desinfektoren, — RdErl. 4, 10, 43, Meningokokkenserum. — RdErl. 7. 10, 43, Uebergebietl. Ausgleich d. Hebammen. — RdErl. 8. 10, 43, Richtl. üb. d. Absonderg. ansteckend Tuberkulöser. — Veterinärverwaltung. RdErl, 7. 10, 43, Verarbeitg. v. Gemüse- u. Kartoffelzusay. — RdErl, 7, 10. 43, Verarbeitg. v. tierish. Rohfetten als Lebensmittel, — RdErl. 8, 10. 43, Abgabe v, Futterfleisch. — Verschieden es. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr, 44, Vierteljährlih 2,15 N. für Aus- gabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 NAÆ für Ausgabe B (ein- seitig bedruckt). : i
Handschriftl. Berichtig.-
Aus der Verwaltung
Aufhebung der Steuerfreiheit für neue Unternehmen
Der Ministerrat für die Reichsverteidigung verordnet mit Ge- seßeskraft, daß der § 3 des Geseßes über Steuererleihterungen vom 15. Fuli 1933 (RGBl. T S. 491) mit Wirkung ab 1. Juli 1943 aufgehoben \vivd. Nach § 3 dieses Gesezes konnte der Reichs- minister der Finanzen Unternehmen zur Entwicklung neuer Her- stellungsverfahren oder zur Herstellung neuartiger Erzeugnisse, wenn dafür ein überragendes Bedürfnis der gesamten deutschen Volkswirtschaft anerkannt wird, für eine bestimmte Zeit von den laufenden Steuern ganz ‘oder teilweise befreien. Diese Freistellung dürfe aber niht zu einem unmittelbaren Wettbewerb zwischen Unternehmen führen. (RGBl, T1 v. 11, 10. 1943 S. 562),
Wirtschaftsteil
Preise für gebrauchte Rundfunkgeräte
_Jn einem Erlaß ‘an den Kartellverband des Deutschen Rund- funkeinzelhandels e. V. teilt der Reichskommissax für die Preis- bildung mit, daß die mit Erlaß vom 20. Oktober 1939 — I[1 242 — 12354 — erteilte Genehmigung der Preisregelung für ge- brauchte Rundfunkgeräte widerrufen wird. Damit gelten nun- mehr für den An- und Verkauf gebrauchter Rundfunkgeräte die Bestimmungen der Gebrauchtwarenordnung vom 21, 1, 1942 (Mitteilungsblatt 39 vom 11, Oktober 1943).
Wirtschaft des Auslandes
Zur Ueberzeichnung der schweizerishen Bundesanicihe Zürich, 13. Oktober. Ergänzend zum gestrigen Bericht über das Zeihnungsergebnis der eidgen, Anleihe wird mitgeteilt, daß der Bundesrat beschlossen hat, alle Zeihnungen voll zu berü- sihtigen und die Anleihebeträge wie folgt festzuseßen: 2% % Kassascheine 225. Mill. sfrs.,, 34 %ige Obligationen 164 Mill, sfrs,, 3% %ige Obligationen 143 Mill, \frs.
USA.-Staatsschuld so groß wie die aller übrigen Länder zusammen _Stocholm, 13, Oktober. „Wenn die Kriegsausgaben nicht ver- ringert werden, so wird die Staatsshuld der USA. Ende nächsten
Jahres so groß sein, wie die Staatsschulden der gesamten übrigen Welt zujammen“, sagte Senator Allan Ellender nah einer New Yorker Meldung von „Stockholms Tidningen“ voraus. Er empfiehlt eine strenge Kontrolle der Leih- und Pachthilfe und {hlägt vor, daß die USA,. im Austausch gegen die Warenliefe- rungen Stühpunkte, Rohstoffe und Konzessionen fordern sollen.
Kritishe Ernährungslage im Jran durch den shlechten Ernte- ausfall
Genf, 13, Oktober. Nah Berichten aus Ankava hat die Er- nährungslage im Fran äußerst kritische Formen angenommen. Die Ursache hierfür ist der ungünstige Ausfall der Ernte, auf die man große Hoffnungen geseßt hatte. Die eigenen Getreidevor- räte des Landes würden, wie es in den Berichten heißt, höchstens bis Februar ausreichen, und der Einfuhr von Getreide stehen be- trächtliche Schwierigkeiten entgegen, da die Sowjetunion für alle Getreideimporte über iranische Häfen für sih das Prioritätsrecht beansprucht.
Eine Folge dieser schwierigen Ernährungslage, die sih beson- ders stark in den mitteliranishen Städten bemerkbar macht, ist das Bandenunwesen. Vor allem in Mitteliran werden in immer stärkerem Maße durhfahrende Lebensmitteltransporte angefallen und beraubt. Fn Fsfahan ist die Ernährungslage so trostlos, daß die Bewohner der Stadt in Schakren auswandern. Aus Schiras werden bereits Todesfälle infolge Verhungerns gemeldet.
1. Untersucchungs- und Strafsachen, 4. Oeffentliche Zustellungen, S Se 5. Verluft- und Fundsachen, + Aufgebote,
bis 17082, 27
6. Au3losung usw. von Wertpapieren,
| Öffentlicher Anzeiger
E
Erschließung weiterer Erzvorkommen in Mandschukus _Hsinfking, 13. Oktober. Die Regierung beschloß, auf Grund ihres Entwicklungsprogrammes füx den Bergbau weites 20 kleinere und mittlere Vorkommen von Kupfsererz und Eisenerz mit 55 % Gehalt zu erschließen. Die meisten dieser Vorkommen
befinden sich in Privatbesit Zur Erhaltung des Preisstandes
werden aus einem dafür vorgesehenen Fonds gewisse Beihilfen zum Transport der Erze gewährt werden.
Gründungsversammlung des Ganz-JFapan-Handels- und Jndustrie-Wirtschafts-Kammerrates
Tokio, 13. Oktober. Kürzlich fand die Gründungsversammlung des Ganz-Fapan-Handels- und Fndustrie-Wirtschafts-Kamnker- rates statt. Anwesend waren die Vertreter der Provinzial-Wirt. schaftskammern und der Wirtshaftskammern Korea und Foyr- mosa. Der Präsident des Ganz-Fapan-Handels- und cFrudustriz- Wirtschafts-Kammerrates ist bekanntlih der Präsident der Wirt- schaftskammer Tokio, Fujiyama. Der Jndustrieminister hielt eine Ansprache und wies darauf hin, daß die Wirtschaftskammern an sich -Lokalorganisalionen seien. Wenn man aber den heutigen Charakter der Wirtschaftssteuerung berücksihtige, müsse man auch auf die Eigenarten ganzer Wirtschastsgebiete eingehen. Dtr (Ganz - Fapan - Handels- und Fndustrie - Wirtschafts - Kammerrzt habe hier eine besondere Aufgabe zu erfüllen, insofern, als ex ein gebietsweise Vermittlung und Verbindung von Jndustrien un) Wirtschaftsgruppen ermogliche. Der Rat habe keine geseßzlihe Grundlage, sondern sei eine freiwillige Organisation, Die Be: deutung des Rates hänge daher ganz besonders von seinen un- mittelbaren Erfolgen ab.
Die Eleéktrolytkupfernotierung der Vereinigung für deuts Elefktrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D.N.B.'
am 14. Oktober auf 74,00 L.{ (am 13. Oktober auf 74,00 ÆA) fü
100 kg.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 13, Oktober. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G,, 13,27 Y, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G,, 568,80 -B., Koper hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madriì 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New Yot! 24,98 G., 25,02 B, Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 6, 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 V, Aa 906 G., 50,05 B., Sofia.30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 6,
l : ;
Budapest, 13. Oktober. (D. N. B.) Alles in Pengo. Amsterdan 180,7314, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßbur 11,71, Sofia 4,15%, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 13, Oftober. (D. N. B,) New York 4,02%5—4,031, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,647/, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.
Amsterdam, 13. Oktober. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl, Zrit,] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris ——, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki ——, g9talien (Clearing —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81-——44,90, Prag —,—.
Zürich, 13. Oktober. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,074, London 17,32, New York - 4,31, Brüssel 69,25 B,,- Mailand 22,67% nom., Madrid 39,75, Holland 2293/, Berlin 172,56, Lissabon 17,66, Stockholm 102,674, Oslo 98,6215 B., Kopenhagen 90,3714 B, Sofia 5,3714 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B,, Zagreb 8,75, FJstanbul 3,50, Bukarest 2,3714 B, Helsinki Buenos Aires 97,50, Japan 101,00, Rio 22,25 B.
Kopenhagen, 13. Oktober. (D. N. B.) London 19,94, Nety York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürih 111,25, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 13, Oktober. (D. N. B.) “London 16,85 6, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G,, 9,00 B, Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B, Amsterdam —,— G,, 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B,
Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B,, Helsinki*
8,35 G., 8,59 B., Ron 22,00 6G., 22,20 B,, Kanada 3,75. 6, 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G, 17,50 B., Buenos Aires 102,50 G,, 104,50 B.
Oslo, 13, Oktober, (D. N. B.) London —,— G., 17,75 V, Berlin 175,25 G., 176,75-B., Paris —,— G., 10,00 B., New Yot! —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B,, Zürich 101,50 G, 103,00 B., Helsinki 8,70 G,, 9,20 B., Antwerpen —,— G,, 71,50 V, Stockholm’ 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G,, 92,25 B, Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G.,, —— B.
London, 13, Oktober. (D. N. B.) Silber Barren promp! 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
632—27 676 über je
Hagel-A sse-
100 A ‘dexr Berliner 3. Aufgebote curanz-Gesellshast von 1832 — 51. F.
[23174 1, Frau München 12, Schießstättstr, 9, 2, Direk-
tor Paul Mieleng, Berlin W 9, Köthe- | Amtsgericht Schöneberg, Grunewald- | [23095] Aufgebot. ner Str, 28/29, 3. Jnugenieux und | straße 66/67, Zimmer 74, anberaumten | 3 Il 7/43. Die Eheleute Wilhelm Kausmann Karl Hentschel, Kirchhain, | Aufgebotstermin seine Rechte anzu- | Puls und Johanna geb, Grothaus in! beantragt.
Aufgebot. j 42. 43. Der Fnhaber der Urkunden Hildegard Schwaiger in |wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. 5, 1944, 11 Uhr, vor dem
N. L, Bahnhofstr. 17, vertreten durch | melden und die Urkunden vorzulegen,
Rechtsanwalt Dr. Rust,
Kirchhain, | widrigenfalls die Kraftloserklärung der
N. L, 4, Firma „Famo“ Fahrzeug- und | Urkunden erfolgen wird. Der Bank der
Motorenwerke GmbH., Breslau 6, 5, Frau Witwe Anna Müller geb. Hof-
mann, z, Z. Bad Godesberg, vertreten
Deutschen Luftsahrt “AG,, Berlin, C 2, Werderstr. 7, ergeht das Verbot, aus dem zu 4 genannten Wechsel an den
durch Justizrat Dr. Müllex-Sanders, | Fnhaber Zahlung zu leisten. — 51 Fw
Köln, Weißenburgstr. 78, . haben das | Sam, 6. 43.
Aufgebot folgender Urkunden bean- Berlin-Schöneberg, 8. Oktober 1943, tragt: Zu 1: 44 % Teilschuldverschrei- Amtsgericht. Abteilung 51. bung Nr. 1508 über 1000 lAÆ der
Deutsche Erdöl-Aktiengesellshaf — 51 | [23093] F 36,438 — Vereins des Zoologischen Gartens zu
Berlin Nr. 1294 über 1000 M — Aufgebot
zu 2: der Aktie des Actien- F, 125/1943. Das Amtsgericht Bre- men hat am 5, Oktober 1943 folgendes erlassen: Auf
Antrag der
51, F, 39, 43 —, zu 3: des Wechsels | Frau Beate Heimes, Witwe, wohnhaft
über 950 li. M, Akzeptäant Studienrat Waltex Schewe in Forststr, 26 a, Aussteller Frau Elisa- beth Schewe geb, Bernhard, Datum 26.2 A091 1.0 40/18 — uw 4
in Bremen, Auf den Dünen 33, wird Berlin-Stegliß, | der unbekannte Fnhaber des auf den Namen Beate Heimes geb. Kuls aus- gestellten und gegenwärtig ein Gut- haben von 1570,97 ll. nachweisenden
des am 26. Juni 1943 von der Firma | Einlegebuhes Nr. 764 658 der Spar-
Dürkoppwerke AG., in Bielefeld aus-
kasse in Brem2n hiermit aufgefordert,
gestellten, gegen die Antragstellerin als | spätestens in dem auf Mittwoch, den Bezogene in Berlin zahlbaren Wechsels | 19, April 1944, vormittags 914 Uhr,
über 20000 M — 51 F 41. 43 — | anberaumten, im
Gerichtshaus hier-
zu ö; der Aktien Nr. 4092—4121, 17 523 selbt, Zimmer Nr. 84, stattfindenden
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,
7. Aktiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
Aufgebotstermin unter Anmeldung seiner Rechte das bezeichnete Einlege- buch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird,
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Gäbersdorf, Kreis Neumarkt, vertreten durch Rechtsanwalt Schlüter in Strie- gau, haben das Aufgebot des verloren- gegangenen Hypothekenbrieses vom 90, 12, 1933 über die auf dem Grund- buchblatt des Grundstücks Neu Tefklen- burg (Sobiesiernie) Bd, Il Bl. 32 in Abt. 111 Nr. 2 für sie eingetragene, mit 9 v, H. vom 8. 4, 1932 verzinsliche Restaufgebotshypothek von 6000 Goldzl. beantragt. Dex Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 24, März 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht Wit- tingen in- Gnesen, Franziskanerstr. 9, Zimmer Nr. 30, anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls dic Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Gnesen, den 30. September 1943.
Amtsgericht Wittingen.
[23176]
Der Gastwirt und Kolonialwaren- händler Otio Singenstreu in Fischdorf hat das Aufgebot des verlorengegange-
11. Genoffenschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., | 12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,
nen Hypothekenbriefes über die auf dem Grundbuchblatte Nordasscl Band I Blatt 25 in Abt. II1T unter Nr. 6 (jeßt nah Umschreibung: Band 2 Blatt 14 untex Nr. 1) für den Kaufmann Richard Singenstreu, früher in Nord- assel, jeßt in Voorst (Holland), ein- Ene Hypothek von 4000, — li AM Der ber der Urkunde wird aufgefordert, S in dem auf Dienstag, den 2. Mai 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an- beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Uxkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krastlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird. Salder, den 7. Oktober 1943, Amtsgericht.
[23173] Aufgebot,
Es istt beantragt, den verschollernten Landwirt und Tischlermeister Ferdi- nand Frohmut, geboren am 8. Mai 1909 zu Orlistaw, ohne leßten Wohn- si im FJunllande, polnishen Staats- angehörigen, für tot zu exflären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefox- fordert, sich bis zum 15, Dezember 1943, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht in Berlin C2, Neue Criedrich- straße 4, T. Stgck, Zimmer 118, zu mel- den, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welche Aus- kunft über Leben oder Tod des Ver- schollenen zu erteilen vermögen, er- geht die Aufforderung, bis zum oben-
13. Unfall- und Fnvalidenversicherungen, 14. Que Neichsbank und Bankausweise, 15. Versch
edene Bekanntmachungen,
bestimmten Zeitpunkt dem Gericht
Anzeige zu machen. — 455. I[. 11. 43, g
erlin, den 9 Oktober 19483. Das Amtsgericht Berlin.
[23098]
Durch Auss{lußurteil vom 5. 10, 1943 sind die Wechsel: 1, Nr. 519 über Zl. 100,—, ausgestellt von Fr. Stolz in Rahmel am 26. 7. 1939, Verfalltag: 20, 10. 1939, Akzeptant Fr. Stolz in Rahmel, zahlbar in Rahmel, . leßter Girant: Elektrozekup Gotenhafen, und 2. Nr. 518 über Zl. 200,—, ausgestellt von A. Fankowski in Rahmel am 26. 7, 1939, Verfalltag: 2. 11. 1939, Akzep- tant A. Fankowski in Rahmel, zahlbar in Rahmel, leßter Girant: Elektrozekup Gotenhafen, für kraftlos exklärt worden,
Neustadt, Westpr, 5. Oktober 1943, —
Das Amtsgericht. Favre, Amtsgerichtsrat,
Verantwortlih füc den Amtlichen und Nichtamt- lihen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlih für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lanz’ ch in Berlin NW 21
Druck der Preußishen Verlags, und Druckerei
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Zwei Beilagen einschl einer Zentralhandelsregisterbeilage).
Bei der gekürzten Asgabe fällt die Zentral- handelsregisterßeilage foct.
M1 / 8,77%, j
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eleftrotechnishe Erzeugnisse über
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Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger
Bezugspreis der Bollausgade durch Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der UAnzeigenstelle monatlich
monatli 2,— A zuzüglich Zustellgébühr, für Selbsta Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.
_Preußisther
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer VokllauLgabe und-in einer Ausgabe ohne - ZBentralhandel8registerbeilage. Soweit der Deutsche Veich8anzeiger und Preußische Staatsanzeiger in Geseßzen und Vehtsverordnungen als amtliches VerkündungsSorgan bezeichnet worden ist, bezieht sih das auf die Vollausgabe. — die. Post monatlih 2,30 4&8 3ugüglih
1, e Bezugspreis der Ausgabe ohne Dea han de tregistordellage durch die Post holer bei der Anzeigenstelle
monatlih 1,60 A. Ulle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für
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Se N)
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Reichshankgirokonto Berlin, Konto Nr, 1/1913 Postsheckonto: Berlin 418 21
1943
Inhalt des amtlichen Teiles:
“Deutsches Reich. Anordnung Nx. 54 (FA 1) der Wirtschaftsgruppe Elektro-
“F industrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse
über Verbrauchererklärung bei elektrishen Maschinen,
Motoren, Generatoren, Umformern und einfachen ein- oder zweischeibigen Schleifmaschinen. L : 4 Betanntmachungen über die Verfallserklärung von beschlag-
Vom 12, Oktober 1943.
nahmten Vermögen.
“Anordnung zur Abänderung der Anordnung über die Neu-
ordnung der Verteilungsstellen für Bausteine und Ziegel. Vom 4. Oktober 1943.
Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsscheine der anhaltischen Ablösungsanleihe. i
Anordnung Nr. 1 zur Aenderung der Durchführungs- anordnung E 1 6 der Reichsstelle Eisen und Metalle („Er- gänzende und besondere Vorschriften“). Vom 15. Oktober 1943.
.
Amtliches
Deutsches Neich
| Anordnung Nr. 54 (FA 1) der Wirtschastsgruppe R Abe als Reichsstelle für erbrauchererklärung bei elektrischen Maschinen, Motoren, Generatoren, Umformern und einfachen ein- oder zweischeibigen Schleismaschinen
Vom 12. Oktober 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. [1 S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung eleftrotehnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutschex Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Keithswirtschaftsministers angeordnet:
81
(1) Bestellungen auf ñeue elektrishe Maschinen, Motoren, Generatoren, Umformer und ‘einfache ecin- oder zweischeibige Werkstattschleifmaschinen bis zu einem Schleifscheibendurch- messer von höchstens 300 mm einschließlih (im folgenden zu- sammenfassend elektrishe Maschinen genannt) dürfen ohne Vebertragung von NE-Metallbezugsrechten vom Lebtver- braucher nur erteilt und von Herstellern und Händlern nur angenommen werden, wenn der Leßtverbraucher die in
‘der Anlage abgedruckte e Ang abgegeben hat.
(2) Eine Verhrauchererklarung ift auch für diejenigen bereits
„Tohne Uebertragung von NE-Metallbezugsrehten erteilten.
[und angenommenen Aufträge auf elektrishe Maschinen abzu-
geben, die niht innerhalb von drei Monaten nah Jnkraft-
‘treten dieser Anordnung vom Hersteller geliefert werden. (3) Die Vordrucke für die Verbrauchererklärung sind beim Verkäufer der elektrischen Maschinen anzufordern.
82 (1) Bestellungen auf neue elektrishe Maschinen dürfen ohne Uebertragung von NE-Metallbezugsrehten von Wiede r- verkäufern nur erteilt und von Herstellern nux ange- nommen werden, wenn der Wiederverkäufer der Bestellung
F eine Verbrauchererklärung mit ausgefüllter Leßtverbraucher-
“und Wiederverkäufererklärung beigefügt hat.
(2) Die Wiederverkäufererklärung (Abschnitt 11 der Anlage)
| muß derjenige Wiederverkäufer ausfüllen, der die elektrische
F Maschine, beim Hèxsteller bestellt. / 83
(1) Wiederverkäufer dürfen elektrishe Maschinen ohne
i)
“Uebertragung von NE-Metallbezugsrehten nur bis zum
leihen Gesamtbetrage an kW-Leistung bei Herstellecn
estellen, wie sie ausweislih der der Bestellung beigefügten Verbrauchererklärungen von Letztverbrauchern in Auftrag “genommen haben. Dabei dürfen die durch mehrere Ver- brauchererklärungen nachgewiesenen kW-Leistungen zu- sammengerehnet werden. |
(2) Hersteller dürfen Bestellungen von Wiederverkäufern “auf elektrische Maschinen ohne Uebertragung von NE-Metall- bezugsrehten nur bis zum gleichen Gesamtbetrage" an kW-Leistung annehmen, wie der Wiederverkäufer ausweislich der Der Bestellung beigefügten Verbrauchererklkärungen von Leßtverbrauchern în Auftrag genommen hat. Dabei dürfen
# die durch mehrere Verbrauchererklärungen nachgewiesenen © kW-Leistungen zusammengerehnet werden.
(3) Verbrauchererklärungen dürfen nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie erst sechs Monate nach der Ausfüllung dur den Leßtverbraucher mit einer Bestellung beim Hersteller eingereicht werden.
8 4
(1) Jndustrielle Hersteller haben die bei ihnen in jedem Monat eingegangenen Verbrauchererklärungen nach Aus-
füllung des Abschnittes 111 bis zum 5. des folgenden Monats,
gesammelt der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichs- telle, Berlin W 35, Corneliusstr. 3, einzusenden. Fehlanzeige ist exsorderlich.
(2) Handwerkliche Hersteller haben die bei ihnen in jedem Monat eingegangenen Verbrauchérerklärungen nah Ausfüllen des Abschnittes Ill bis zum 5. des folgenden Monats gesammelt der Reichsgruppe Handwerk, Berlin NW 7, Neu- städtische Kirchstr. 4—d, einzusenden.
S5 Die Verbrauchererklärung darf nur gefordert und ange- nommen werden, wenn die zur Herstellung der elektrischen Maschine notwendigen NE-Metalle aus dem Fertigungsteil- kontingent der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie oder der Reichsgruppe Handwerk genommen werden. Sie darf weder gefordert noch angenommen werden, wenn die notwendigen NE-Metalle aus dem Fertigungskontingent oder Fertigungs- teilkontingent einer anderen Wirtschaftsgruppe gegeben worden sind. 9:0
Bestellungen von elektrishen Maschinen im Rahmen der Landtvirtschaftsaktion müssen mit dem erforderlichen und von der zuständigen Stelle (Reichsbauernführer, Wirtschaftsgruppe Elektrizitätsversorgung) ausgestellten Bezugschein versehen werden. Verbrauchererklärungen dürfen diesen Bestellungen
nicht beigefügt und nicht gefordert werden.
Vorderseite
Verbraucher-ESrklärung
S T : Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle behält sich vor, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen. Anträge auf Erteilung von‘ Ausnahmegenehmigungen sind von Hand- werksbetrieben beim zuständigen Reichsinnungsverband eîn- zureichen. S8
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den 8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. estraf Lg
Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Sie gilt -«auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — stnngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den beseßten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 12. Oktober 1943.
Der Reichsbeauftragte für elektrotehnishe Erzeugnisse. Lüschen.
WEI
zur Bestellung von elektrischen Maschinen aus dem Fertigungs- Teilkontingent der Wirtschaftsgruppe ESlektroindustrie und der Reichsgruppe Handwerk.
Achtung!
Auf einem Vordruck kann nur ein Maschinenbedarf gleicher Begründung behandelt. werden ! Die nichtzutreffenden kXursiv geschriebenen Worte sind durchzustreichen ! :
Jeder Ünterzeichner gibt seine Erklärung in voller Kenntnis der Strafvorschriften der Verordnung über den Waren- verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) ab.
I. Vom Lettverbraucher auszufüllen! 1, Folgende elektrische Maschine (x) wird /werden bestellt
Position Stü uns Y) Stromart?) - Drehzahl Schuzzart?) L S AGERÄSESHHEABHB E S GH I HE Ä R" Ke E Übe UO G G Es S a T e T e U Gim E I E S Em L E H C RS D R S R A E H 3 neen s N EW Ee R R UWS C F C o ninuH Em E T S Ee L Ee s G S G E G EES s e Me U epa zun du U E U E E U A L e Ee D I a, e LILE I ano dani R S I S Ca E L C GEEA C UR N M DA S A
1) Leistung bei Nenndrehzahl.
offen oder geschlossen bzw. gekapselt.
9) 1" 1 T4
2) hier nur angeben: Dreh-, Wechsel-, .Gleich- oder Allstrom, Dreh- oder Weeselstrom-Kommutatormaschine(n).
2. Die bestellte(z) Maschine(n) soll(ez) Verwendung finden in einem Betrieb nachstehenden gewerblihen Zweiges
. Bergbau, Salinen, Torf- und Erdölgewinnung Steine und- Erden
Eisen-, Stahlgewinnung
Metalihütten und Metallhalbzeugwerke
Eisen-, Stahl- und Metallwarenherstellung Maschinen-, Apparate-, Fahrzeugbau, Werften Elektrotechnische Jndustrie
Optisches und feinmechanisches Gewerbe Chemische Fndustrie )
10. Textilindustrie
C00 L O S O hes
13. Vervielfältigungsgewerbe
14. Leder-, Linoleumindustrie
15. Kautschuk- und Asbestindustrie
16. Holz- und Schnißbstoffgewexbe
17. Nahrungs- und Genußmittelgewerbe 18. Baugewerbe, Baunebengewerbe
19, Versorgungsunternehmungen
20. Verkehrsunternehmungen
21. Reichsnährstand
22. Sonstige (genaue Angaben .rforderlich)
11. Bekleidungsgewerbe M A, 12. Papierindustrie E A as ias E Der zutreffende gewerblihe Zweig ist zu unterstreichen. Neubau 3, Nur bei Betriebs-Erweiterung auszufüllen : ( Verbesserung
a) Bed! Und Teiegswviti Mats Bedeutung des VorhabetS „.eeaaanivaav eee ep ieeenpe erein evo Ua Ée d C C L I U E Ce B C C C E Lr S
b) Dien = è - en die eleftr. Maschine(æ) zum Antrieb von
wurdén? Fa / nein.
Maschinen, die durch lVormerk- oder Zulassungsschein genehmigt
o) JFst das Vorhaben durch eine Dienststelle oder Behörde veranlaßt? Fa / nein.
Duxch welche?
aser
4. Nur bei Ersatzlieferung auszufüllen :
a) Wenn die zu ersebende(#) Mäschine(r) unbrauchbar, besteht Reparaturmöglichkeit? Fa / nein
b) Wenn ja, warum wird von der Reparaturmöglichkeit kein Gebrauch gemacht?
0 af 4 n pi u u —— 7 71 1 ck U
c) Wenn nein, G H E a eina aag an ani Ld na SAA G o liupiubio Uu 4040
d) Wenn die zu. erseßende(n) Maschine(x) noch brauchbar, was geschieht damit? e-n...
m ————————_———_
Die Maschinendaten sind in der umseitigen Tabelle T (unten) anzugeben.
0 e e 0 v m v mia 0 0 0
e) Wurde dem Auftragnehmer Altmaterial oder eine Metallablieferungsbestätigung zur Verfügung gestellt? Fa / nein. Die Aufgliederung ist in der umseitigen Tabelle IT (unten) vorzunehmen.
5, Ich | Wiy betde) Kontingent- anzeiger Nr. 161 vom 13. 7. 42) besteht.
daß für den vorgenannten Verwendungszweck kein Anspruch auf das. Kontingent eines rägers gemäß Anlage 1 der Anordnung M 1/1 der Reichsstell- Eisen und Metalle vom 4. 7. 42 (Reichs-
twa... =_==.…. e
(Rechtsverbindliche Unterschrift des Lebtverbrauchers)