a D R a Spr Se p at n gr
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S E E Er E R R Rin E
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[24060]
Eisen- und Hüttenwerke Aktien-
gesellshast, Köln.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, den 23. November 1943, um 12,45 Uhr im Verwaltungsgebäude der _Gesell- haft, Bochum, Castroper Straße 228, stattfindenden ordentlichen Hauptver- sammlung eingeladen.
Die Tagesordnung lautet:
a) Vorlage des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes des Vorstandes nevst Gewinnverteilungsvorschlag sowie des Prüfungsberichtes des Aufsichtsrates für das Geschäfts- jahr 1942. \
b) Beschlußfassung über die Vertei- lung des Reingewinnes sowie Ent- lastung von Vorstand und Auf- sihtsrat für das Geschäftsjahr 1942,
c) Aufsichtsratswahlen. Z / a) Wahl des Abschlußprüfers für das
Geschäftsjahr 1943. :
Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung. des Stimmrechts sind nur Aktionäre be- rechtigt, welhe ihre Teilnahme nicht später als sünf Tage vor der Ver- fammlung dem Vorstand angemeldet haben und ihre Aktien spätestens bis zum 18. November 1943 bei einem deutshen Notar oder bei einer zur Ent- gegennahme der Aktien befugten Wert- papiersammelbank oder bei einer der nachstehend aufgeführten Stellen wäh- rend der üblihen Geschäftsstunden hin- terlegen: :
Deutsche Bank in Berlin,
Bank der Deutschen Arbeit in Berlin, Dresdner Bank in Berlin, , Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt
in Leipzig,
Bankhaus Delbrück vorn der Heydt & Co. in Köln, ,
Bankhaus Pferdmenges & Co. in Köln,
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 248 vom 23, Oktober 1943. S. 4
Westfaleubank A. G. in Bochum sowie deren inländishe Nieder- lassungen und Gesellschaftskasse in Bochum. : «Fm Falle der Hinterlegung bei einem Notar ist die Bescheinigung darüber spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschast in Bochum einzureichen. Die Hinter- legung gilt auch dann -als ordnungs- mäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zu- stimmung etner Hinterlegungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Köln, den 20, Oktober 1943. Der Vorstand.
[24064] Einladung zur Hauptversammlung. Die Aktionare unserer Gesellschaft werden hierdurch zur ordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am Mittwoch, dem 17, November 1943, vormittags 11 Uhr, in den Geschäfts- räumen der Firma Henkel & Cie. G. m b. H.,, Düsseldorf-Holthckusen, Heyestr. 67, stattfindet. Tagesordnung: 1. Erstattung des Geschäftsberichtes und Vorlage des durch gemein- schaftlichen Beshluß von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Fahresabschlusses für das Ge- schäftsjahr 1942, Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Wahl des Abschlußprüfers. Zuwahl zum Aufsichtsrat. / Genehmigung des Gewinn- und Verlustübernahmevertrages mit der Firma Henkel & Cie. G. m. b. §, Düsseldorf, vom 26. 10. bis 5, 11. 1942, 6. Verschiedenes. Bromberg, den 15. Oktober 1943. Persil-Aktiengesellschaft.
D
Lt j £0
Bankhaus F. H. Stein in Köln,
Der Vorstand.
R G S E E REE E R R A L S: c S R A R A D i E P I R e E rzáds I T R S T
[23667].
Th. MNeizert & Co. A.-G., Bendorf a. Rh.
Bilanz zum 30. September 1942,
| Aktiva. L. Anlagevermögen: 1, Bebaute Grundstüde: a) Geschäfts- und Wohngebäude
13 402,20 402,20 13 000,— b) Fabrikgebäude und andere Bau- . 300 435,64 6 718,96 307 154,60 15 221,48 291 933,12
Abschreibung . .
F e Bag a
Abschreibung . .
2. Unbebaute Grundstüe .....
AbOLW E
3. Tongruben und Ausbeutungsrechte 13 808,70
AbsHrebUng C
4. Maschinen und maschinelle Anlagen 218 936,55 B S A
5, Werkzeuge, Betriebs- und Geschäfts-
ausstattung SUOONO
TL. Umlaufsvermögen: . Roh-, Hilfs- und. Betriebss\toffe .
233 712,69
O00 0E E
10 938,44 Wn S
304 933/12
39 280,06 ; a 29 206/06 61870 138 290|— . 14776,14 203 755|—
29 957,69
10 101,62 836,82
2 333,44 8 605|—|a 559 789/18
. 154 758,10
]
2. Halbsfertige Erzeugnisse . .. . , 134 763,30
3, Fee Gean E A 12 083,10 301 604/50
E E S n 92 796/63
0 Det a E E 10 000|—
6. Liefer- und Leistungsforderungen L 173 261/38
7. Forderungen an Konzernunternehmen 167 282/62
Se S E E E A 56 414/98
9. Kasse einschl. Reichsbank- u. Postscheckguthaben 21 895/34
107 Andere Bana L 26 52381
C S 66 653/61] 916 432/87 IIT. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen . . E 6337/61
Bürgschaften 10 000 ,—
1 482 559/66 Passiva.
O 700 000|—
TI, Rücklagen: 1. Geseßliche Rüclage . .. 70 000 |— 2. Andere Rücklagen L, 485 215/62] 555 215/62 ITT. Wertverichtigung zum Umlaufsvermögen . . .. Ma 11 571/04 V Rit L, S 50 000 |—
V. Verbindlichkeiten:
Ua a 1 226/69
2. Liefer- und Leistungs\hulden . . ... 65 051/68 Ce Berne 68 176/17] 134 454/54 C A E T} 31 318/46 Bürgschaften 10 000 — L I 482 559/66
Gewinn- und Verlustrechnung 30. September 1942.
i Aufwendungen. Sve und Gebüller (L A G a CEo
Sils A E
L
2.
3, Abschreibungen auf das Anlagevermögen . . U 4. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen 35 734/23 D,
Beiträge an VBerufsvertretungen . . . 0 Ee L E
Erträge.
1. Saldo der nicht gesondert ausgewiesenen Aufwendungen u: acträge
2. Zinsen
„E 155 SH E m Pr d S B t E E
Vendorf, den 4. Oktober 1943.
a E 359 157/13 E 19 244/29 52 84584
e. 2 003/38 31 318/46
500 303/33 494 966/23 S A 5 337/10 500 303/33
[23794].
Eisenwerk Koh «& Franksen A. G. Bilanz für den 31. Dezember 1942.
Attiva.
Anlagevermögen: Büromaschinen 1nd
Inventar . . 730,—
10% Abschrbg. 140,— Umlaufvermögen: Fertigware . 2623,90 Umlausfesfekten 20 018,35 Außenstände . 61 807,21 Bankguthaben 583 184,22 Postscheckgut-
haben .., 1406,21 Kassenbestand 424,98 Steuergutscheine —,— Rechnungsabgrenzung: Körperschaftst,-Anspruch .
Pajsiva. GLUnb aal. o 9% Rücklagen: Geseßl. Reserve-
Obe 20000 Sonderreserve 286 000,— Anlage- erneuerung . 100 000,—
Wertberichtigung: Delkredere Rückstellungen: Verschiedene. . Verbindlichkeiten: Kundenanzahlung Bet s s ee Dee C 0 Reingewinn:
Vortrag 1941 998,61 Reingew. 1942 86 098,14
eo Ho o
° T. P O
735 054
R 15
669 464/87
65 000
[S1
200 000|—
406 000|— 1 050|— 3 100|— I 163 36 7
18 644 18 000|—
87 096/75
735 054/8
Gewinn- und Verlustrechnung
für 1942. Aufwand. X 15 Löhne und Gehälter „. 4 638/27 Soziale Aufwendungen 27547 Abschreibungen a. Anlagen 140|—
SleUeM Leop Skonti Sonstiger Aufwand . .. Reingewinn 1942 . . «,
S0 D S! S D 0
Ertrag. Ret S e ia ed B E Sonstige Elli ¿ «ee Körp.-St.-Erst.-Anspr, Rüdg. Rüdsstellung « « «
r — r ——
389 317/18
223 180/90 17 009/28 57 975/12 86 098/14
266 712/48 19 039/57 2 625/13 65 000|— 35 940|—
389 317/18
Dr. Domeier, Verwalter. H? RGEE S E “R L ARS ¿C I L E R KIITEE
[23795].
Bilanz zum 31. Dezember 1942.
Aktiven. Anlagenvermögen: Transporteinrichtungen: Stand 1.1.1942 949,25 Abschreibung . 570,— Geschäfts8ausstattung: Stand 1.1.1942 7 909,70
Abschreibung . 790,97 7 118,73 Abgang .1616,—
Kurzl. Wirtschastsgüter: Stand 1.1.1942 , 180,— Abschreibung . . 90,— Beteilligldet S Umlaufvermögen: Warenbestand E Warenbeschafsfungskonto , Lieferforderungen . Kassenbestand Postscheckguthaben Dn A
Passiven. M A Geseßliche Rücklage . « Seis Rae v Umlaufwertberichtigung Ret s Verbindlichkeiten:
Lieferschulden
Sonstige Schulden Abgrenzposten „. Gewin 1922 As
S t
238 985/37
A 8
379/25
5 503/73
D0- 300|—
64 663/13 10 000|— 14 262120 736/23
6 278/38 136 772/45
148 800|— 15 687/85 25 205/76
4 142/45 23 439/80
7.576|73 9 714/37 2 746/02 1 672/39
238 985/37
Gewinn- unv Verlustrechunung.
Aufwendungen. Löhne und Gehälter .. Soztalé Lasten Abschreibungen a. Anlagen Andere Abschreibungen Ausweispflichtige Steuerr. Sonstige Steuern . \ Geseßliche Berufsbeiträge Sonstige Aufwendungen . Genn I C N
Erträge. Warenüberschuß . .«, Stils Us Be Außerordentliche Erträge .
134 126/36
H T5 43 054/41 2 467/47 1 450/97 9 803/63 21 033/43 2742/13 1 130|— 90 771/93 1 672/39
108 648/96 12 631/42 12 845/98
134 126/36
Dortmund, 9. September 1943. Der Vorstand. Ant. Lüke.
[23683].
Th. Neizert & Co. Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Stinshoff. Alleiniges Vorstandsmitglied is Herr Robert Stinshoff.
Vorsißer des Aufsichtsrats is Herr Earl Lüngen.
jind Herx Paul Behrens und Frau Mechtilde Lüngen.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflihtgemäßen Prüfung auf
Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschast sowie der vom Vorstand erteilten - Aufklärungen und Nachweise
entsprechen die Buchführung, der Jahres- abschluß und der Geschäftsbericht, soweit
er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften.
Dortmund, den 9. September ‘1943, Dipl.-Kaufmann W. Holtschmidt, Wirtschaftsprüfer.
Aufsichtsrat : Dr. jur. W. Nus33, Vor- sißer; Hugo Stirnberg; Harry Schorn. Wepag Westdeutshe Parfümerie-
und Seifen-Fundustrie A.-G,.,
Dortmund, Kaiserstraße 6. O D N E e D eer R T T E
C. F. Solbrig Söhne
Aktiengesellschaf}t, Chemnitz. Fahres bilanz am 31. Dezember 1942. Aktiva. ”, H A
Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit:
Wohngebäuden:
Ge L 9 900|—
Gebäude: Wert am L11042 34 000,— Abschreibung 2 600,—
Fabrikgebäuden: Grube L Gebäude: Wert am 1.1. 1942 . 531/900,— Zugang1942 5 003,68 536 903,68 Abschreibung 23 303,68 Mietäufwertungssteuer- abgeltung: Zug. 1942 . Unbebaute Grundstücke . Maschinen und maschinelle Anlagen: Wert am 1. 1.1942 . 190 800,— Zugang 1942 34 750,93 225 550,93 Abschreibung 834 450,93 JFnventar und Fuhrpark: Wert am I. 1.1942 . 31 300,— Zugang 1942 * 6 460,18 37 160,18 Abschreibung 12 060,18
BeEIRliguige A Wertpapiere der Wilhelm-
Noessler-Stiftung . . « 13 149/50 Umlaufvermögen:
Roh-, Hilfs- und Betriebs-
e. 240 10185 Halbfertige
Erzeugnisse . 24 024,41 Fertige Er-
zeugnisse. . 83 035,55 Wertpapiere u.
Steuergut-
scheine IT , 418 379,90 Anzahlungen 9 070,— Forderungen
auf Grund von
Warenliefe-
rungen und
Leistungen . Forderungen
an Konzern-
unternehmen Sonstige For-
rungen einschk.
Betriebsanlage-
guthaben. . 97 558,38 Scheds . . . * 7633,12 Kassenbestand
einschl, Post-
scheck- u. Reichs-
bankguthaben 20 114,80 Andere Bank-
guthaben. . 218 012,77-| 1 288.508/16 Posten der Rechnungs-
e
31 400/—
376 600|—
513 600|—
70 300|— 53 400 |—
191 100|—
25 700|— ® 70 002|—
170 195,35
382,53
4 623/40 2 648 283/06 Passiva. E Grube al L O00: 000 Rücklagen : Gesebliche Rüdcklage . . 160 000,— Rücklage für Werkerneue- rung u. andere Zwede. . -. 250 000,— Rücklage für Ersaßbeschaffg. 1 234,26 Wilhelm-RNoessler- Stifung : Stiftungskapital in Wert- papieren .. 183 149,50 Freiwillige Be- reitstellung . 45 325,— Rückstellungen für unge- wisse Schulden für: Pensionen . , 200 000,— Werfkwoh- nungsbau , 35 000,— Unterlassene Reparaturen (zweckgebdn.) 30 000,— Sonstiges . . 100 379,— Verbindlichkeiten: Anzahlungen von Kunden ——,—- Verbindlichkeiten a. Grund von Warenliefe- rungen und Leistungen . Steuern und Abgaben . Sonstige Ver- bindlichkeiten 72 479,70 Unterstüzungs- einrichtg. e. V. 52 200,— Verbindlichkeiten gegenüber Kon- zernunternehmen —,— Posten der Rechnungs- oten gung 21 251/38 Gro n O2 S 4 48 000 |—
2 648 283/06
?11 234/26
58 474/50
365 379 —
9 737,42 9 526,80
143 943/92
- Gesetzliche . .
Gewinn- und Verlustrechunuug.
Aufwendungen. R
Löhne, Gehälter und Auf- sichtsrataufwendungen . 632 721/44
Soziale Abgaben:
38 819,94
Freiwillige ein- , \chl. Spenden 43 140,28 Vertragliche Pensionen . Rückstellung für Pensionen . 25 000,— 118 060/22 Abschreibungen a. Anlagen 72 414/79 Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen 118 639,60 Andere Steuern und Abgaben 55 941,95
Beiträge an Berufsver-
11 100,—
174 581/55
tretungen S S 4 669/55 Gan m1 s 48 000|— 1 050 447/55 Erträge. Ertrag nach Abzug der Auf- wendungen für Roh-, ° Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der übrigen Auf- Wee 1 012 570/16 Ertrag aus Beteiligungen 500|— Sea s A Ô 22 831/09
Außerordentliche Erträge « 14 546/30 1 050 447155 Nach dem abschließenden Ergebnis
unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschast sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahres- abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den geseßlichen Vorschriften.
Leipzig, den 23. März 1943. Sächsische Nevisions- und Treuhandgesellschaft A.-G,
Gutsche, Wirtschastsprüfer. ppa. CGemmler.
Der. Aufsichtsrat seßt sich wie folgy zusammen: Walter Cramer, Leipzig, Vor- siber; Georg Stöhr, Leipzig, stellv. Vor- sißer; Dr. jur. Ernst Schoen von Wilden- egg, Leipzig; Dr. Theodor “Gutknecht- Stöhr, Leipzig.
Chemnitz, den 14. Oktober 1943,
Der Vorstand. Georg Kopp. Frißbludolf Koch.
(24063]
Stendal-Tangermünder Eisenbahn, Aktiengesellschast.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donners- tag, den 18. November 1943, 17 Uhr, im Wartezimmer 2. Klasse des Bahn= hofs Tangermünde stattfindenden or=- dentlichen Hauptversammlung unter Hinweis auf § 22 der Gesellshafts- saßung eingeladen.
i Tagesordnung:
1. Vonlage des Fahresabschlusses und des Geschäftsberichts für das Ge- schäftsjahr 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.
2. Beschlußfassung über die Verwen= dung des Reingewinns. Beschlußfassung über die Ent- lastung des Vorstandes und- des Aufsichtsrats.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das
Geschäftsjahr 1943.
Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be= rechtigt, die ihre Aktien gemäß § 22 der Saßung spätestens bis 16. Novembér 1943, 18 Uhr, bei der Hauptkasse der Gesellschaft in Tangermünde, Bahn- hofsgebäude, bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.
Die Hinterlegung der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung kann auch bei einem deutschen Notax oder bei einer hierfür berechtigt er- klärten Wertpapiersammelbank erfolgen. Jn diesem Falle ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinter- lequng bzw. der von dex Wertpapier- sammelbank ausgestellte Hinterlegungs- schein spätestens bis 17, November 1943, 18 Uhr, bei der Hauptkasse der Gesellschaft einzureichen.
Die Hinterlegung is auch dann ord- nunasmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer ae für diese bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversamm- lung gesperrt werden.
Es“ genügen für die Hinterlegung auch amtliche Bescheinigungen von Reichs- und Kommunalbehörden über die bei thnen hinterlegten Aktien.
Die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist von der frist- acmäßen Einreichung eines Nummern- verzeichnisses der Aktien in doppelter Ausfertigung bei der Hauptkasse der Gesellschaft abhängig.
Tangermünde, den 16. Oktober 1943.
Der Vorstand. Thiemann.
C3
Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamt- lihen Teil, den redaktionellen Teil, den An- zeigenteil und für den Verlag:
i, V.: Rudolf Lanbv\ch in Berlin NW 21
Druck der Preußischen Verlags- und Drucderei * GmbH, - Berlin ?
Zwei Beilagen (ein{chl. einer Zentralhandelsregisterbeilage).
Bei der gekürzten Ausgabe fällt die- Zentral- handelsregisterbeilage fort,
Deutscher Rei Preußischer
ohne Zentralhandelsregister Bertioirigloraa Aci ben i G E f
ngS8organ bezeichnet worde , bezieht das d Vegzugspreis der Bs B s Bos 1 i
monatli 1,60
Erscheiut an jedem Wochentag abends in einer Boklausgabe und in einer Ausgabe Rctia e. Soweit der Deutsche NeiDsamcitae d egen und e Ung bag aunugen als amtliches vsslau8gade durch die Post monatlich 230 MA ei g na 2 ü e Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der UAnzeigenstelle monatlich 196 Be Bezugspreis der Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage dur die Post monatli 2,— ÆK zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der UAnzeigenstelle K. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. N
Sanzeiger
Ne. 249 Fernsprechz-Sammel-Nr.: 19 33 33
ramm “ HOREEATA S
Jnhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Errich- tung der Gemeinschaft Elektrishe Lampen. Vom 18. Of- tober 1943, nebst Sazung.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin, Prag und Reichenberg sowie der Regierungspräsidenten in Arns- berg und Königsberg (Pr) über die Einziehung von Ver- mögenswerten für das Reich.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei in Prag über den Widerruf der Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung VI1/43 der Reichsstelle für Rauhwaren (Rangfolgen für die Aus- führung von Reparaturarbeiten sowie Reparaturhöchst- fristen). Vom 22. Oktober 19483.
2lmtliches
Deutsches Reich
Anorduung
zur Aenderung der Auordnung über die Errichtung der Gemeinschaft Elektrishe Lampen
Vom 18. Oktober 1943
Auf Grund des Gesegzes über die Errichtung von Zwangs- fartellen vom 15. Fuli 1933 (RGBl. T S. 488) und der Ver- ordnung über Gemeinschaftswerke in der gewerblichen Wirt- holt vom 4. September 4939 (RGBLI. Î S. 1621) ordne
an: / S:4 Die mit der Anordnung über die Errichtung der Gemein- haft Elektrishe Lampen vom 7. Fuli 1942 (Reichsanz. Nr. 158 vom 9. Fuli 1942) veröffentlichte Satzung der Ge- meinschaft Elektrishe Lampen wird durch die dieser Anord- nung beigefügte neue Saßung erseßt.
82 i F 2 der Anordnung über die Errichtung der Gemeinschaft Elektrische Lampen erhält folgende Fassung: „Elektrische Lampen ‘ im Sinne dieser Anordnung sind zunächst nicht
a) elektrische Lampen, die nicht oder nicht ausschließlich für Leucht- und Beleuchtungszwecke konstruktiv durch- gebildet sind und für andere als diese Zwecke verkauft werden; :
b) die als sogenannte Neonröhren bezeichneten Lampen für Reklame und Deforation sowie für Leuchtzwecke des Flugwesens und der Seezeichen;
c) Bogenlampen, deren Elektroden in Luft oder in einem nicht völlig abgeschlossenen Behälter arbeiten.“
83 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Jh behalte mir vor, sie abzuändern oder aufzuheben. Berlin, den 18. Oktober 1943. Der Reich8wirtschaftsminister. J..V.¿ Dr. Landfried.
Satzung
der Genieinschast Elektrishe Lampen in der Fassung vom 18. Oktober 1943
§ 1 Ausgaben der Gemeinschaft
1. Die Gemeinschaft hat die Aufgabe, die Erzeugung, den Absaß und den Markt der elektrische Lampen herstellenden industrie unter besonderer Berüsihtigung der Leistungs- teigerung zu planen und zu regeln.
2. Die Gemeinschaft stellt auch die Verkäufe ihrer Mit- glieder fest und überwacht die Qualität ihrer Erzeugnisse.
, Dié Gemeinschaft kann die Entwicklung und-Förderung technischer Verfahren übernehmen und zu diesem Zwecke Pa- tente und Lizenzen erwerben und veräußern.
Æ. Jm Zuge der Rationalisierung kann die Gemeinschaft mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers Mitglieds- betrieben eine Betätigung vorübergehend oder für die Daner ganz oder teilweise gegen Gewährung einer Entschädigung
untersagen. § 2 Sahhlicher Bereich 1. Unter den sachlihen Bereich fallen elektrische Lampen. 2. Hiervon sind zunächst ausgenommen
a) eleftrishe Lampen, die nicht oder nicht ausscließ- lih für Leucht- und Beleuchtungszwecke konstruktiv durchgebildet sind und für andere als diese Zwecke verkauft werden;
b) die als sogenannte Neonröhren bekannten Lampen für Reklame und Dekoration sowie für Leuchtzwecke des Flugwesens und der Seezeichen;
6) Bogenlampen, deren Elektroden in Luft oder in einem nicht völlig abgeschlossenen Behälter arbeiten.
3 S a S Eiuzelne Nummern kosten 30 #, einzelne Beilagen 10 #/. Einzelnummern werden
L Y nur gegen Dor tavlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlih des
Í Portos abgege L breiten Petit»-Zeile 1,10 K, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 @A. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig dructreit einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa dur Fettdruce (einmal unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Vande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
en. Anzeigeaupreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm
Berlin, Montag, den 25. Aktober, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Poftsheckonto: Berlin 418 21
1943
§ 3 Austeilung des Arbeitsbereiches Die Gemeinschaft gliedert sich in die Abteilungen Grofß- lampen und Kleinlampen.
§ 4 (3) Mitgliedschaft Mitglieder der Gemeinschaft können nur Hersteller von elektrischen Lampen, Verkaufsgemeinschaften, die sih in deren Alleineigentum befinden, und Zusammenschlüsse für die Re- gelung des Marktes solcher Lampen werden. j
§ 5 (4) Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vorschriften dieser Satßung und die sazungsgemäßen Beschlüsse einzuhalten so- ivie den Weisungen des Leiters, seiner Beauftragten oder sonstiger Organe der Gemeinschaft Folge zu leisten — auch gegenüber Abnehmern, an denen sie kapitalmäßig oder die an ihnen fkapitalmäßig beteiligt sind. Die Mitglieder haften in gleihem Ausmaß für alle Personen, die zu thr in einem Dienst- oder Auftragsverhältnis stehen.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, der Gemeinschaft alle zur Erfüllung threr Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen, zum Nachweis ihrer Angaben geeignete Bücher und Unterlagen zu führen, Einblick in diese zu gewähren, Besichtigungen ihrer Betriebseinrihtungen zu gestatten, ihre Verkäufe zu melden und ihre Erzeugnisse für eine Qualitätsprüfung und -über- wachung zur Verfügung zu stellen.
§ 6 (5) Organe Organe sind: a) der Leiter b) die Arbeitsausshüsse der Abteilungen c) die Geschäftsführung.
S 7 (6) Leiter : 1. Der erste Leiter wird für die Dauer von drei Jahren vom Reichswirtschaftsminister bestellt. Nach Ablauf dieser Zeit
wird der Leiter in einer gemeinsamen Sitzung - der Arbetits-. ausschüsse gewählt, er bedarf der Bestätigung des Reichswirt- "
shaftsministers. Kommt eine Wahl in der gemeinsamen Sißung der Arbeitsausschüsse nicht zustande, so bestellt der Reichswirtschaftsminister den Leiter. Die Wahl bzw. Be- stellung des Leiters erfolgt für die Dauer von vier Fahren. Wiederwahl ist zulässig.
2. Der Leiter vertritt die Gemeinschaft gerichtlih und außer-
gerichtlih. Er hat die Stellung eines geseßlichen Vertreters.
9 Der Leiter kann in Behinderungsfällen als Vertreter einen Geschäftsführer oder ein Mitglied der Arbeitsausschüsse bestellen.
4. Der Leiter hat den Vorsiß in den Sißungen der Arbeits- aus\chüsse, der Gemeinschaftsversammlung und der Mitglieder- versammlungen der Abteilungen.
95. Der Leiter entscheidet in allen Fragen der Gemeinschaft, soweit die Entscheidung niht ausdrücklich anderen Organen übertragen worden ist. Vor Entscheidungen, denen der Leiter erhebliche Bedeutung beimißt, hat er dèn für die Frage zu- ständigen Arbeitsaus\huß oder, soweit die Frage den gesamten Arbeitsbereih der Gemeinschaft betrifft, beide Arbeitsausschüsse zu hören.
6. Der Leiter kann, wenn er es für exforderlih hält, be- sondere Ausschüsse zur Beratung von Gemeinschaftsaufgaben einseßen.
7. Der Leiter bestel[t für die Besorgung der laufenden Ge- schäfte die Geschäftsführung, die ihm unterstellt ist. Er kann für jede Abteilung einen Geschäftsführer berufen.
§ 8 (7) Arbeitsausschüsse
1. Für die beiden Abteilungen wird je ein Arbeitsaus\{huß gebildet. :
2. (1) Die Mitglieder der Arbeitsausschüsse und ihre stän- digen Vertreter werden vom Leiter erstmalig bis zum 30. Funi 1944, sodann auf jeweils zwei Fahre berufen. Wiederberufung ist zulässig.
3. (2) Jeder der beiden Arbeitsaus\chüsse seßt sih aus je sechs Mitgliedern zusammen, davon müssen je zwei der Osram GmbH. K.-G. angehören. Der Leiter kann die Arbeitsaus- hüsse auf je neun Mitglieder erweitern; in diesem Falle müssen je drei der Osram GmbH. K.-G. angehören.
4. (3) Grundsäßlich beschließen die beiden Arbeitsaus\chüsse für ihre Abteilungen getrennt. Die Avbeitsaus\schüsse stimmen nah Köpfen ab, der Leiter hat kein Stimmrecht. Die Arbeits- ausshußmitglieder können ihr Stimmreht nur auf ihre ständigen Vertreter übertragen, die allein im Verhinderungs- fall der Vertretenen anwesend sein dürfen.
5. (4) a) Ein Beschluß im Arbeitsaus\{chuß is zustande gekommen, wenn bei sechs Mitgliedern eine Mehrheit von ‘/s, bei neun Mitgliedern eine Mehrheit von % der anwesen- den Mitglieder der Arbeitsausschüsse erreicht wird.
b) Fn der gemeinsamen Sitzung beider Arbeitsaus\{hüsse ist ein Beschluß zustande gekommen, wenn eine Mehrheit von % der anwesenden Mitglieder beider Ausschüsse erreicht wird. Soweit ein Beschluß eines Aëbeitsausschusses einem gemein- samen Beschluß beider Arbeitsausschüsse entgegensteht, wird er dur diesen aufgehoben.
c) Kommt gemäß a oder þ ein Beschluß nicht zustande, fo entscheidet der Leiter. Fn Fällen grundsaäßlicher Bedeutung hat dieser die Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ein- zuholen.
6. (5) Die Arbeitsausschüsse treten nah Bedarf zusammen. Sie werden durch den Leiter oder seinen Vertreter einberufen: Der Leiter hat die Ausschüsse zu einer gemeinsamen Sißung einzuberufen, wenn über Angelegenheiten beschlossen werden joll, die den gesamten Arbeitsbereich der Gemeinschaft be- treffen, oder wenn ein Arbeitsaus\{chuß die Einberufung einer gemeinsamen Sihung beantragt.
& 9 (8) Aufgaben der Arbeitsausschüsse
1. Die Arbeitsaus\chüsse beschließen getrennt im Rahmen ihrer Arbeitsgebiete über:
a) alle marftregelnden Angelegenheiten,
Preise und Verkaufsbedingungen,
b) Maßnahmen zur Leistungssteigerung sowie zur Qua- [itätsverbesserung und -übernzachung,
c) Maßnahmen zur Durchführung der in § 1 Ziffer 3 und 4 genannten Aufgaben,
d) (f) Aufgaben, die der Leiter ihnen übertragen hat,
e) die Entlastung des Geschäftsführers der Abteilung.
2. Die Aróbeitsausschüsse beschließen in einer gemeinsamen Sitzung über:
a) alle unter Ziffer 1 aufgeführten Angelegenheiten, so- weit sie den gesamten Arbeitsbereih der Gemeinschaft betreffen und über Fragen, zu deren Entscheidung der Arbetitsausshuß gemäß § 8 Ziffer 6 auf Antrag einer Abteilung einberufen ist,
b) die Zugehörigkeit einer Mitgliedsfirma zu den beiden
Abteilungen der Gemeinschaft und über die Abgren-
zung des Arbeitsbereichs der Abteilungen, c) (d) eine Geschäftsordnung der Gemeinschaft, d) (e) die Verwendung von Strafgeldern,
e) (g) die Entlastung des Leiters, seines Beauftragten und, falls nur ein Geschäftsführer für beide Abteilun- gert bestéllt ist, auch über dessen Entlastung.
3. Die Festlegung von Marktauteilen bedarf der Zu: stimmung des Reichswirtschaftsministers.
8 10 (9) Geschäftsführung
1. Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte der Gemeinschaft nach Weisungen des Leiters. Soweit für die beiden Abteilungen je ein Geschäftsführer berufen ist, führen diese die laufenden Geschäfte ihrer Abteilungen.
2. Der oder die Geschäftsführer sollen dem Leiter, sofern dieser ciner Mitgliedsfirma angehört, nur abschließende Ab- rechnungs- oder Prüfungsergebnisse übermitteln.
3. Die Geschäftsführung nimmt an allen Sitzungen der Gemeinschaft teil. Fs für die beiden Abteilungen je ein Ge- chäftsführer bestellt, nehmen diese an allen Sitzungen ihrer Abteilung teil. é
4. Die Geschäftsführung ahndet Zuwiderhandlungen. Ft für die beiden Abteilungen je ein Geschäftsführer bestellt, ahndet jeder Geschäftsführer Zuwiderhandlungen innerhalb seiner Abteilung. Jnsoweit sind der oder die Geschäftsführer niht an die Weisungen des Leiters gebunden, sofern dieser einer Mitgliedsfirma angehört.
insbesondere
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§ 11 (10) Gemeinschaftsversammlung
Der Leiter soll jährlih zweimal eine Gemeinschaftsver- sammlung einberufen, in der über die Tätigkeit der Gemein- schaft zu berichten ist. An Stelle der Gemeinschaftsversamm- lung fann der Leiter je eine Mitgliederversammlung der beiden Abteilungen einberufen.
8§ 12 (11) Beiträge
L Die Kosten der Gemeinschaft tragen die Mitglieder an- teilig.\ Sie iverden nach Maßgabe ihrer wertmäßigen Fahres- umsäge verteilt. Die zunächst zu leistenden Vorauszahlungen werden vom Leiter festgescßt.
2. Bei Auflösung der Gemeinschaft wird deren Reinver- mogen an die Mitglieder im Verhältnis threr wertmäßigen Umsätze im leßten Abrechnungsjahr zurüdckgezahlt.
3. Abréchnungsjahr ist jeweils die Zeit vom 1. Fuli bis 30, Funi.
§ 13 (12) Schiedsverfahren
1. Zuwiderhandlungen gegen die Sazßung oder die Beschlüsse und Weisungen der Organe werden durch den zuständigen Geschäftsführer mit einer Vertragsstrafe geahndet. Jn Fällen von geringer Bedeutung kann eine Verwarnung erteilt werden.
2. Gegen die Festseßung ‘einer- Vertragsstrafe kann das Mitglied innerhalb einer Frist von vier Wochen Klage beim Schiedsgericht erheben. Jm Falle der Nichtbezahlung der Vertragsstrafe is die Gemeinschaft Elektrische Lampen zur Erhebung der Klage vor dem Schiedsgericht berechtigt.
8 Das Schiedsgericht besteht aus einem oder mehreren Schiedsrichtern, die der Reichswirtschaftsminister bestellt.
4. Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges. Mah
5. Das Schiedsgericht bestimmt sein Verfahren selbft.
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