1943 / 251 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Oct 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 251 vom 27. Oktober 1943. S. 2

Die Ernährungsämter haben die Druckmatern, die nicht für"

das gesamte Reichsgebiet einheitlih hergestellt werden, sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen, JFnkrästtreten Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für eit vom 15. November bis 12. Dezember 1943 treten am November 1943, die übrigen Anordnungen, soweit nichts deres bestimmt ist, sofort.tin Kraft. j Bexlin, den 2. Oktobex 1943. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Fn Vertretung des Staatssekretärs: Riede.

Aulage

Zusammenseßung der Fettration der Versorgungs vereh- tigen in ver 56. Zuteilurigsperiode, soweit sie sid gegen- üibex der 55. Zuteilungsveriode geändert hat Noxrmalverbraucher über 18 Jahre Be C E E Buttershmalz 90g = . « « 112,5 8 Mate O S L auf _Kleinabschnitte Ce O E T LOLOE 875 g Fugenvlihe von 14 vis 18 Fahren B A 800g Butter\@malz La =. , ¿4112,08 E ARCAYGAIIE . . 200 g auf Kleinabschnitte COetedl I S «s 1208 1125 & Juhaber der Reichsfettkarte BV 1 | Margarine . . .. .-. , . 285. g, davon 35 g auf Kleinabschnitte ButtersGmalz 100-2 = . « 125.. g G O S E O E T2 Os j Fuhaber der Reich sfettiarte BV 5 | Margarine . . 435 g, davon 60 g auf Kleinabschnitte Buttershmalz 100g = . . 125 g Ce E O2OE 622,5 g JFnhaver der AZ-Karten Bul 500 g Margarine . « . « «.« « . 375 g, davon 250 g auf Kleinabschnitté 870 g Anlage 2 Neversicht :

Teig- | Zahl der | Teigwarenabgabe auf Landesernährungsamt | waren- | T-Ab-. |- folgende Nährmittel- menge | s{chnitte tortenabscchnitte

aja E Vähern Kärnten Niederdonau Oberdonau , Rhein-Main B C Steiermark Tirol-Vorarlberg. . At

N 1—N 6, N 11—N 16

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Berlin ; é Mark Brandenburg. Rheinprovinz Sachjsen-Anhait ,

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Danzig-Westpreußen Dana j Hessen-Nassau . . Schleswig-Holstein . Weser-Ems .… Nea Meclenburg . e Niederschlesien , Oberschlesien , « VNpreußen 6 Ee

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Beschluß Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kfommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Geseh über die Einziehung volîs- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGLVl. 1 S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs- tanzlers über die Verwertung des “eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen der Eheleute Sußmann Zsrael Strauß, geb. am 12. De- zember 1855 in Büdesheim, und Faquette Sara geb, Oppen- heimer, geb, am 29, August 1862 in Camberg, zuleßt wohn- haft in Büdesheim, Kreis Friedberg, Hessen, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß is ein Rechtsmittel nicht gegeben. Darmstadt, den 20. Oktober 1943. : Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt. Möóh r.

Beschluß E

Auf Grund des § 1 des Geseßes über. die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 2%. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gese über die Einziehung volts- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 19383 (RGBI. 1 S. 479) úund dem Erlaß des Führers und Reichs- kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29, Mai 1941 (RGBLl. 1 S, 803) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen

des Juden Theodor Fsrael Stexr.n 1, geboren am 26, Mai -

1846 in Heppenheim, und seiner Ehefrau Berta ‘Sara ge- borene Kahn, beide zulezt wohnhaft in Heppenheim a. ‘d. B. zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

,

Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Darmstadt, den 9. Oktober 1943, : Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt. A A

Bekanntmachung Auf Grund des § 1 Abs, 2 der Verordnung über die Ein- ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und. Mähren vom 4. Oktober 1989 (RGBl. T S, 1998) wird das Vermogen folgender Personen

1. Maximilian Fraen kl, geb, 6. 11. 1893 in Königgrät,

zuleßt Klein-Naudnih, i

2, Karl Forejt, geb. 8. 12, 1893 in Kosar, zuleßt Chrudim 1/47, j

. Herbert Fsracl Wol k, geb. 14, 11. 1888 in Felgava/Lett- land, zuleßt Prag, j i

4. Franz Pkibyl, geb. 27. 12, 1902 in Pardubig, zuleßt Pardubiß, Chrudimer Straße 229, ; O

5. Eduard No vak, geb. 22. 4. 1898 in Vekos, zuleßt König- gräß, Komenskygasse 37,

. Marie Veska, geb. 1. 7. 1905 in Neu-Bidschow (geb. Durdik), zuleßt Alt-Smirkowiyß 48, :

Franz Net rval, geb. 1.10, 1903 in Doleß, zuleßt Libakowiß 32, :

. Jan Likaët, geb. 2. 1. 1899 in Salschi, zuleßt Budweis, Freikorpsstr. 345, E

Franz Sidaktk, geb. 19. 10, 1904 in Kraskow, zuleßi Prag XIV., Beim Bürgerheim 775, :

. Elsa Fäger, geb. Wolf, geb, 30. 4. 1882 in Prag, zu- leßt Prag XII1,, Fobstgasse 948, i : y

. Rudolf Lan ik, geb. 6. 8. 1912 in Ostrokowiß, Boëzena Lan ik, geb. Sojka, geb. 15. 10. 1915 in Nelepec, zuleßt «glau, Wiesengasse 11,

2. Wenzel Ho Sek, geb. 25.7, 1909 in Wamberk, zuleßt Unhoscht 357, Emanuel Brand, geb. 20. 8. 1906 in St. Moriß, Anna Brand, geb. Frumertova, geb. 22. 4, 1900 in Libschitz, zulevt Prag N Bulgaride Ge 9E

4, Ruzena Pelantova, geb. 13. 3. 1886 in Sobieslau, zuleßt Prag XIX., Baumgartenzeilé 53,

. Wenzel Fiala, geb. 15. 9, 1899 in Radotin, zuleßt Prag X1V, Goldenkroner Str. 2, | : Faroslav Zak, geb. 2. 1. 1920 in Klanowitg, zuleßt Prag- XIX., Beamtenstr. 398, : | j

. Franz Zilina, geb. 10. 4. 1915 in Drahon-Aujest, ‘zu- leßt Pilsen, Kramarpromenade 3/2, i

. Anton Skavara, geb. 2. 9. 1894 in Pardubig, zuleßt Switkau 323, 8

. Hans Sah sel, a: 1, 1. 1907 in Neu-Bidshow, Anna Sachsel, geb. Mrazek, geb. 10. 10. 1906 in Tschaslau, zuleßt Prag I., Waldhausecrgasse 5, A Kärl Kvrahulec, geb, 29, 5, 1912 in Hnattre, zuleht Choßen 1196, E

. Wenzel. Hole&ek, geb. 25. 5. 1893 in Trebonig, zuleßt Trehonitz 53,

. Emanuel Ry bidcka, geb. 16. 12. 1890 in Hlinsfo, zuleßt Hlinsko 896, ;

23.. Fränz Fousek, geb. 19. 12. 1905 in Strodenit, zuleßt Budiveis, Kirchengasse 16, : 24. Jakub S mi d, geb. 22. 7. 1880 in Steinkirchen, zuleßt

-Steinkirchen 182, i

. Otto Matousek, geb. 3. 12. 1890 in Pilsen, zuleßt Budtwweis, Lazarettg. 531,

» Josef S palek, geb. 1. 8. 1915 in Maashaupt, zuleßt |

KFladno-Eiche, Cechstr, 374, 5

. Wenzel Ha #eck, geb. 23, 12. 1886 in Brandetisl, zuleßt Kiadno, Palackystr. 1826, E

„Wenzel Zah ora, geb. 10. 8, 1898 in Krec, zuleßt Prag X11, Manesgasse 55, j Karl Motyëka, geb. 21. 1, 1909 in Chrudim, zuleßt Chrudim 578, A Karla Musilova, geb. 18. 2, 1894 in Hermannstädtl, zuleßt Vidoule b. Stodulek 445, :

. Wenzel N.acal, geb. 5. 6. 1910 in Chejnov, Kvetoslava Nac@l, geb. Nüba, géb. 20. 12, 1921 in Zitshiti, zu- leßt Budweis, Grazner Str. 243 þ,

2. Zdenek Tv rz, geb. 4. 10. 1902 in Velka-Lhota, zuleßt Pardubit, Sladkovskystr. 446,

3. Gustav Coufal, geb. 26. 4, 1896 in Olmüg, zuleßt Chrudim,

Richard Zvanovec, geb. 22. 3, 1895 in Hluboka, Zdenka Zvanovec, geb. 10. 3, 1897 in Weseli, zuleßt Potschatek 137,

39. Oldïich Raby ska, geb, 24. 1, 1900 in Nutschiß, zuleßt Prag X111., Genossenschastsgasse 3,

¿Wenzel Satraän, geb, 28. 9,1711875 in Lecib, zuleßt Prag X11., Böhmer Waldstr. 32,

. Kanovsky, Ferdinand, geb. 19. 1, 1907 in Buchlo- wiß, zuleßt Chotieborsh 787,

. Bohumil Sajtl, geb. 4. 2. 1895 in Trnavka, zuleßt Prâd XIV., Wladimitste 6,

9, Nikola Assenoff, geb, 31. 7,1898 in Lom, zuleßt Prag-Werschowiß, Russishe Str. 604,

a) De. Zdeneb Müller, geb. 3. 8. 1901 in Lemberg, zuleßt Prag-Nusle, Riegerplat 1,

. Josef Podhor sky, geb. 9. 2, 1896 in Pardubit, zu- leßt Pardubiß Nr. 586,

. Bvéena Ures, geb. 15. 4. 1908 in Zelezna, zuleßt Prag VIII, Königsstr. 180,

2, Svatopluk Pokorny, geb. 8. 10. 1907 in Tabor, zu- leßt Tabor, Filivsgasse 72,

. Emil Vodvarfka, geb. 17. 6. 1905 in Ohrovee, zuleßt Prag-Straschniß, Kattegasse 28,

4. Ferdinand Ma rou sek, geb. 26. 1. 1899 in Vrbno, zu- leßt Strodeniß 174,

. Valirie Novotny, geb. 2. 10. 1912 in Marienberg, zuleßt Mähr. Ostrau, Mühlstr. 7,

. Alois Kauders, geb. 13, 11. 1863 in Marschowit, zu- leßt Wotiß T1]1, Bez. Seltschan;,

. Charlotte Neu mann, geb. 7, 10. 1908 in Berlin, zu- leßt Prag-Lieben, Königsstr. 178,

. Josef Bohaëek, geb. 20. 2.1894 in Neu-Joachimstal, zuleßt Neu-Joachimstal 77,

9. Josef Navratil, geb. 9, 6. 1904 in Keltschen, zuleßt Prag X1X, Radeßlistr, 49,

50. Josef Peroutka, geb. 1. 3, 1885 in Drachau, zuleßt Sobieslau 113,

hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch

den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen.

¡Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim

NReichsprotektor in Prag 111, Draëißplab 7 n, zu melden.

Prag, den 23, Oktober 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

rae rem RID

Bekanutmachung

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeut- hen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) in Ver- bindung mit dem Erlaß des Reichsministers des JFnnern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichs- statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 [Il Wi/Jd. 7126/39 wird das im Sudetengau gelegene Ver- mögen der Zdenka Pour, geb. Vormanová, geb. 29. 12. 1900 zu ‘Velis, früher wohnhaft in Grafenstein, jeßt in Prag, hiermit zugunsten des Deutshen Reichs eingezogen.

Reichenberg, den 22. Oktober 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.‘

Sechste Anordnung

zur Verlängerung der Anordnung über die Preisgestaltung von Tabakrippen Vom 23. Oktober 1943 Auf Grund des Geseyes zur Durchführung des Vierjahres- plans Bestellung eines Reichskommissars für die Preis- bildung vom 29, Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927) wird die Anordnung über die Preisgestaltung von Tabakrippen vom 27, Oktober 1937 (Deutscher Reichs- und Preuß. Staats- anzeiger vom 1. November 1937) bis auf weiteres verlängert, Berlin, den 23. Oktober 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J. A de.

Anordnung Nr. 36 (FA 1, 3, 18)

der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotehnishe Erzeugnisse über die Herstellung von elektri- schen Betriebsmitteln für den Bergbau unter Tage

Vom 25, Oltober 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. [1 S. 686) in Ver- bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektro- technischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichs- anz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an- geordnet:

81

Die Vorschriften dieser Anordnung beziehen \sich nur auf elektrische Betriebsmittel in schlagwettergeshüßter Ausführung und solche in nicht shlagwettergeschüßter Ausführung, die be- sonders für den Bergbau unter Tage durchgebildet sind, mit Ausnahme derx Transformatoren.

§2 (1) Die Herstellung von elektrishen Betriebsmitteln für den Bergbau unter Tage ist vom 15. November 1943 nux mit Ge- nehmigung der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichs- stelle (Herstellungsgenehmigung) zulässig. Für die im §3 Ziffer 1V genannten elektrishen Leuten genügt die auf Grund der Anordnung Nr, 16 (A, 18). hex dia Herstellung elektrischer Zweckleuchten vom 29. Dezember 1942 (Deutscher Neichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 306 vom 31. De- zember 1942) erteilte Herstellungsgenehmigung. (2) Herstellung im Sinne dieser Anordnung ist au der Zu- sammenbau aus Einzelteilen. (3) Handwertsbetriebe müssen die Herstellungsgenehmigung übér den zuständigen Reichsinnungsverband beantragen. 83 Folgende elektrische Betriebsmittel für den Bergbau unter Tage dürfen nur noch in den angegebenen Ausführungen ge- baut werden: T. Motoren

1. shlagwettergeshüßte Drehstrommotoren in Bauart druck- feste Kapselung (Sch) d a) Motoren für verschiedene Verwendungszwecke Ausführung: Bauform B 3 und B5 Nénndrehzahl: 1500 U/min. Leistungsreihe: Nennleistung 4,25 kW T5 y Wg 22 i

b) Sondermotoren für Gewinnungsmaschinen Leistungsreihe:

c) Sondermotoren für Luttenlüfter Nenndrehzahl: 3000 U/min. Leistungsreihe: für Luttendurchmesser Nennleistung

mm i 300

400

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12,5 Bei den unter a—c genannten Motorarten sind Ab- weichungen von etwa 10 % von den typisierten Motor- leistungen je nah Fabrikat zulässig.

d) Sondermotoren für Bremslüfter N Nenndrehzahl: “3000 U/min. Nennleistung: 200 W

2. Schlagwettergeshüßte Drehstrommotorcen in Bauart er-

höhte Sicherheit (Sch) e Ausführung als Käfigläufer 6 nur über 65 kW bezogen auf Nenndrehzahl 1500 U/min. _ Leistungsreihe: entsprechend den bisherigen Ausführungen, Ausführung mit druckfester Schleifringkapsel nur über 30 kW bezogen auf Nenndrehzahl 1500 U/min. Leistungsreihe: entsprechend den bisherigen Ausführungen.

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 251 vom 27, Œtober 1943. S. 3

3. Elektrowerkzeuge für Gesteinbohrungen

a) Handdrehbohrmaschinen, normale und shlagwettergeshüßte Ausführung (Sch) d Nennspannung: 125 V odex 220 V Spindelumdrehungen: 400 oder 700 U/min.

Leistungsreihe: Leistung an der Bohrspindel 900 W, |

1200 W. Säulendrehbohrmaschinen, normale und shlagwetterge- hütte Ausführung (Sch) d Nennspannung 125 V oder 220 V Spindeldrehzahl Vorschub U/min. mm/min. 223 260 350 420 460 760 520 1140 660 1020 660 i 1700 Nutßbare Spindellänge: 1000, 1300 oder 1700 mm Leistung an der Bohrspindel: 1,8 kW 4, Elektroroklen a) Eleftrorollen für Förderbänder in shlagwettergeschüßter Ausführung Bauart druckfeste Kapselung (Sch) d Leistungsreihe: für größere Bandbreite kW 800 15 22 Bandgeschwindigkeit: 1,0 oder 1,35 m/s Abweichungen je nah Fabrikat 10 % Ausführungen für 2 Drehzahlen (polumschaltbare Mo- toren) sind nicht zulässig. b) Eleftrorollen für Schleuderbänder in shlagwettergeshüßter Ausführung Bauart druckfeste Kapselung (Sch) d Nenndrehzahl: 750 Us/min. Nennleistung: 6 kW IT. Schaltgeräte 1. Schlagwettergeshüßte Hochsvannungsschalter a) Oellose Leistungsschalter, Schußzart (Sch) d oder (Sch) p Nennstrom: 350 400 A A Abschaltleistung: 75 150 MVA L b) ODellose Trennschalter (Sch) d Nennstrom: 200 und 400 A c) Oellose Trennschalter (Sch) d mit Sicherungen bis 20 A d) Delschaltfästen mit zugehörigem Trennschalter (Sch) o Nennstrom: 350 A Abschaltleistung: 80 MVA bei 6 kV 2. Schlagwettergeschüßte Niederspannungsschaltgeräte in Bauart drukfeste Kapselung (Sch) d a) Trennschalter, Sicherungs- und Leistungsschalter (verklinkte Selbstschalter) Nennstromstärke: 15, 25, 60, 100, 200, 350 A b) Schüße (unverklinkte Schalter) / Nennstromstärke: 12, 25, 40, 60, 85, 100, 120, 150, 200, 350 A; Stufen 1{nstromreihe je nah Fabrikat. : i[T, Stekvorrichtungen . Schlagwcicergeshübßte Bauart (Sch) d Dreipolige Ausführung mit Schuß- (Erdungs-) Kontakt: Nennstromstärke: 25, 60, 100, 140 A Ausführung mit Hilfskontakten für Verriegelungs-, Schutz- und Steuerstromkreise: Nennstromstärke: 100 und 200 A . Sonderausführung für BuT, nicht shlagwettergeshütt Dreipolige Ausführung mit Schuß- (Erdungs-) Kontakt: Nennstromstärke: 25 A Leuchten für Neßanschluß, shlagwettergeshüßte Bauart und Sonderausführung- für BuT Abbau- und Streckenleuchten 60 W 100 W für Strebbeleuchtungen für Bestückung mit stoß- festen Lampen bis 60 W 200 W . Ovale Wandleuchten bis 100 W . Handleuchten O0 . Abteufleuchten 500 W 1000 W . Füllertleuchten 500 W 8 4 Betriebsmittel für den Bergbau unter Tage, die nicht zu den im § 3 genannten Maschinen und Gerätearten gehören, dürfen nur in der bisherigen Ausführung hergestellt und geliefert werden. 85 Die Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse behält sih vor, in besonders be- gründeten Einzelfällen Ausnahmen von dieser Anordnung zu- zulassen. 86

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den d 10 m, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr estraft.

S7

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 25. Oktober 1943.

Der Reichsbeauftragte für elektrotehnishe Erzeugnisse.

Lüschen.

; Anordnung

über die Verbindlichkeit belgischer und niederländischer

Vinnenschifssfrahten im grenzüberschreitenden Verkehr mit Deutschland

Vom 20. Oktober 1943 Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans —— Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927) ordne ih im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsverkehrs- minister an;

S1 BVinnenschiffsfrachten, die die zuständigen Stellen im Be- reich des Militärbefehlshabers in Belgien und Nordfrankreich und des Reichskommissars für die beseßten niederländischen Gebiete für den grenzüberschreitenden Verkehx nah Deutsch- land festsezen, sind auch für deutsche Staatsangehörige und deutsche Tränsportunternehmen, die ihren Siz im Reichs- gebiet haben, verbindlich. D Diese Anordnung tritt am 1. November 1943 in Kraft. Berlin, den 20. Oktober 1943. Der Reichskommissar für die Preisbildung. J Aa Ds

Itichtamtliches Deutsches Reich

Der Schweizerische Gesandte i:1 Berlin, Herr Hans Fr ö - licher, ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Königlich Afghanische Gesandte in Berlin, Herr Allah Natwvaz Khan, hat Berlin am 20. Oktober d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationssekretär Gholam Ahmad Khan die Geschäfte der Gesandtschaft.

Nr. 21 des Reichsministerialblatts vom 22. Oktober 1943 ist soeben erschienen und“ vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Jnhalt: Lustschußangelegen- heiten: Richtlinien über die Beteiligung an den von den Ge- meinschaften des Erweiterten Selbstshubes und des Werkluft- schußes durchzuführenden Luftshußmaßnahmen.

Postwesen

Postausweiskarten Die im Großdeutschen Reich ausgestellten, am 31, Oktober 1943 noch geltenden sowie die künftig auszustellenden Postausweiskarten bleiben für den innerdeutshen Gebrauch, im Verkehr mit Post- dienststellen, insbesondere als Ausweis zum Empfang für alle Arten von Postsendungen, über die dreijährige Gültigkettsdauer hinaus für die Dauer des Krieges weiter gültig. Die Er- neuerung der Karten wird jedoch beanspruht, wenn sich das Aeußere des Fnhabers so verändert hat, daß das Lichtbild oder

die Personbeschreibung nicht mehr zutrifft,

Befristeter Paketsouderdienst nah der Ukraine Jn der Zeit vom 15. bis 30. November 1943 können Postpakete

1

bis 10 kg mit Kleidung, Wäsche und sonstigen Gebrauchsgegen- ständen an reihsdeutshe Arbeiter und Angestellte in der Ukraine

vershickt werden. Sendungen nah Orten ohne. Dienstpostamt müssen in jedem Falle die zusäßglihe Angabe des Dienstpostamts tragen, von dem sie abgeholt werden sollen, Für die Pakete sind Auslandspaketkarten auszushreiben. Die Paketkarten und die Paketaufschriften müssen mit dem Vermerk: „Paketsonderdienst Ukraine“ versehen sein, der möglichst unterhalb der Angabe des Dienstpostamts anzubringen ist. Gute und dauerhafte Verpackung der Sendungen. ist erforderlih, Die Gebühren betragen für Pakete bis 5 kg 2. NA, über 5" bis 10 kg 3 RA.

Aus der Verwaltung

Die Versorgung der Schwerkriegsbeschädigten des jeßigen Krieges

Ein Runderlaß des Reichswirtschaftsministers (Nr. 490/43 LWA) regelt im Einvernehmen mit dem OKW reichseinheitlih die Versorgung der Kriegsversehrten der Versehrtenstufe 11, I1I und [V einschließlich der Schwerkriegsbeshädigten der Organi- sation Todt, des Reichsarbeitsdienstes, des NSKK usw. Nicht unter diese Regelung fallen die Versehrten der Verschrtenstufe I sowie Schwerkriegsbeschädigte des Weltkrieges. Jn dem Erlaß wird sowohl die Deckung des aus Anlaß derx. Kriegsbeschädigung bestehenden besonderen Bedarfs als auch die Deckung des Normal- bedarfs geregelt,

Für den Einzelhandel ist besonders die Regelung der Deckung des Normalbedarss wichtig, da diese durch die: Einzelhandels- geschäfte geschieht. Die Versorgung der zur Behebung oder Min- derung der durh die Kriegsbeschädigung entjtandenen förper- lichen Mängel notwendigen gewerblichen Erzeugnisse, z. B. ortho- pädishes Schuhwerk, Krücken usw., exfolgt sowohl während der Zugehörigkeit zur Wehrmacht als auch nach der Entlassung durch die Wehrmacht. Für den Bezug bezugsbeshränkter Erzeug- nisse, wie Spinnstoffwaren, Schuhe, Möbel, Haushaltswaren aus Eisen, Stahl usw. erhalten Schwerkriegsbeshädigte unter Anrechnung etwa- vorhandener Bestände von den Wirtschafts- ämtern Fl-Bezugsscheine mit dem Aufdruck „Schwerkriegsbeshä- digter“. Außerdem tönnen Bezugskarten Schwerkriegsbeschädigter auf Antrag ebenfalls mit dem Aufdruck „Schwerkriegsbeschädigter“ versehen werden.

Der Einzelhandel ist verpflichtet, so gekennzeihnete Bezugs- rechte bevorzugt und mit den besten noch vorhandenen Qualitäten zu- beliefern. Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Ge- biete wird gute und dauerhafte Stoffe auf besonderen Lagern bereitzustehen haben, mit denen nur die Schwerkriegsbeschädigten beliefert werden können. Beim Kleinvérkauf von Tabakwaren erhalten Schwerkriegsbeschädigte cine bevorzugte Behandlung. Versand geschäfte müssen Schwerkriegsbeschädigte auch dáänn in ihren Kundenkreis aufnehmen, wenn diese früher niht Versand- kunden gewesen sind. :

Für die Versorgung Schwerkriegsbeschädigter mit bezugsschein- freien Mangelwaren können die Wirtschaftsämter einen Einkaufs- auswveis mit dem Aufdruck „Schwerkriegsbeshädigter“ ausgeben. Sie haben diese auch soust bei der Beschaffung diejer Waren, z, B. durch Nachweis von Bezugsquellen, im Rahmen des kriegsnot- wendigen Bedarfs in jeder Weise zu unterstüßen. Auch bei der Abgabe bezugsscheinfreier Mangelware ist der Einzelhandel ver- pflichtet, Schwerkriegsbeschädigte, die sich als. solhe ausweisen können, bevorzugt zu beliefern.

WirtfcHhaftsStctil

Werbung innerhalb der Betriebe bewährt. Faktor der j Leistungssteigerung

Als im Fahre 1939 bei der Reichsfachschaft Deutscher Werbe- fahleute eine Arbeitsgemeinschaft ‘für innerbetriebliche Werbung, abgekürzt A‘FW,, gebildet wurde, betrat das Werbewesen Neuland. Der Sinn dieser innerbetrieblichen Werbung ist auf die Leiftungs- erböhung gerichtef, der auch durch eine zweckvolle Werbung inner- halb der Betriebsgemeinschaft wirksam gedient werden kann. Der ständige Stellvertreter des Reichsfachschaftsleiters des NS. Reichs- bundes Deutsche Werbung, Hermann Lorz, gibt jeßt in der „Wirt- schaftswerbung“ einen Ueberblick über die bisherigen Resultate der Heranziehung der Werbung als Mittel der Gefolgschaftssührung. Die Ausgabe der AJW. bestand darin, alle Werbefachleute zu sammeln und fahlich auszurichten, die geeignet crschienen, in den dafür in Frage kommenden Betrieben der deutschen Wirtschaft die innerbetrieblihe Werbung zu planen, zu gestalten und durchzu- führen. Jn den seither vergangenen vier Jahren wurde das neue Gebiet der innerbetrieblichen Werbung auf- und ausgebaut. Nach dem heutigen Stande erfaßt und betreut die AFW. im ständigen Gedankenaustausch 350 qualifizierte, von ihrer kriegswichtigen Aufgabe erfüllte Betriebswerber, deren Beratun qstätig- et Q U 1D, 1000 Qo n Größtbetriebe, beoorzugterweise der deutschen Rüstungswirischast, erstreckt. Die

über die der AJW. angehörenden \chöpferishen ' Werbefachleute erreichte Gefolgschaft beträgt annähernd vier Millionen, Bei diesen Schaffenden fand die ‘an sie gerichtete bëtïtebsgebundene innerbetrieblihe Werbung positive Aufnahme. Sie seßte sich um in höhere -Leistung -und Leistungsbereitschaft, so daß heute sthon ein Verzicht der Betuiebsführer, die die innerbetriebliche Leistung einseyen, auf ihre weitere Entwicklüng ausgeschlossen stheint. Jm Gegenteil, es dürfte hon bald eine wesentliche Fnten- sivierung eintreten. L

Dank der besonders in letzter Zeit spürbaren Förderung durch die zuständigen Dienststellen von Staat und Vewequng und vor aliem dur die Reichsämter der DAF. einerseits sowie dex Be- triebsführer andererseits, konnten sih die Männer der AJW. in alle der betrieblihen Leistungssteigerung bzw. Beseitigung von Leistungshemmnissen dienenden Afktionen nußzbringend als Mit- arbeiter einschalten. An der erfolgreichen Entwicklung des betrieb- lichen Vorschlagswesens, wie sie unter Führung der DAF. geha, ist auh die Gemeinschaft der AJW. beteiligt. Dadurch, daß die innevbetriebliche Werbung im Namen des Betriebsführers per- N durchgesührt wird, kann" er selbst sih von den Forderungen einer Werbung nicht distanzieren. Was er fordert, muß der Be- triebsführer stets selbst zu vollbringen bereit scin. Es wird also durch die innerbetrieblice Werbung auch das Verantwortungs- bewußtsein des Betriebsführers weiterhin verstärkt.

VBörsenkennzifsern

für die Woche vom 18. Oktober bis 23. Oktober 1943

Die vom Statistischen Reichs8am! errechneten Börsenkennziffern

stellen sih in der leßten Woche (18. Oktober bis 23, Oktober 1943)

im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats-

vom 18. 10. vom11., 10, durchschnitt

Aktienkurse (Kennziffet 1924 bis 23, 10, bis 16, 10. September

bis 1926 = 100)

Bergbau und Schwerindustcie 161,92 161,87 162,20 Verarbeitende JFndustrie .. 157,70 157,69 157,58 Handel und Verkehr . . 154,40 154,36 154,01

Gesamt , . 157,78 157,75 157,69

Kur®sniveau der 4%igen

Wertpapiere

Nane eo 102,50 102,50 102,50 Kommunalobligationen . 102,50 102,50 102,50

Dtsch. Reichsschaßanweisungen 1940 Folgen 6 und 7... 104,88 104,78 104,34 Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 105,90 105,67 105,21 Anleihen der Länder . . 103,80 103,76 103,51 Anleihen der Gemeinden . . 103,37 103,40 103,30 Gemeindeumschuldungsanleihe 195,73 105,72 105,57 Jndustrieobligationen . . , , 108,91 108,57 107,32

Wirtschaft des Auslandes

Das neue Bergbaugeseß zum Schuß der spanishen National- wirtschaft _ Madrid, 26. Oktober. Dex Generaldirektor des spanischen Berg- bauamtes, Eugenio Cueto, hat zu dem den spanischen Cortes ein- gereihten Vorschlag eines neuen Bergbauge]jeßes eine Erklärung abgegeben, wonach die Od dieses Geseß ausgearbeitet habe, um den Bergbau in Spanien allgemein zu fördern und den Er- werb von Erz- oder Kohlenvorkommen durch ausländishe Unter- nehmungen zu verhindern, Das neue Geseß enthalte Aus- führungsbestimmungen für den Erwerb oder die Uebertragung von Bergwerken, und der Staat behalte sich das Recht vor, im Rahmen der nationalen Notwendigkeiten den Grad der Aus- beutung der einzelnen Vorkommen zu beshließen. Vor allem soll dur das Gesetz der spekulative Erwerb von Erz- oder Kohlevor- sommen durch spanische oder ausländische Kapitalisten verhindert und die Gewährung von Abbaukonzessionen von der tatsächlichen Ausbeutung abhängig gemacht werden.

Britische Angst vor der amerikanischen Export-,Sintflut“

Genf, 26, Oktober, Ju der britischen Presse macht sich in steigendem Maße die Besorgnis englischer Finanzkreise vor der drohenden Beherrshung der Weltmärkte durch amerikanisches Kapital und amerikanische Erzeugnisse bemerkbar. Der „Mans chester Guardian“ schreibt, die Vereinigten Staaten hätten sich überraschend schnell in die neue Aufgabe hincingefunden, die Welt- geschäfte zu steuern. Auch in den Ausführungen des Parlaments- jékretars im britishen Produktionsministerium Garro-Fones, über möglihe Handelskonflikde zwischen England und den Ver- einigten Staaten kommt die Angst vor einer zu großen Aus- breitung der wirtshaftlichen Jnteressen der USA zum Ausdruck. Garro-Fones erklärte, es sei äußerst gefährlih für England und die Welt, daß sih die Vereinigten Staaten auf ein größeres Ausfuhrvolumen vorbereiteten, als von den Weltmärkten auf- genommen werden können, Der amerikanishe Reichtum müsse notwendigeriveise in das Ausland abgeleitet werden, und es gäbe in den USA eine bestimmte Gruppe von Unternehmern, die glaubten, die amerifanishe Ausfuhr könne nah dem Kriege sint= flutartig die Weltmärkte übershwemmen, .

Zunehmende Verstaatlichung des s{chweizerischen Bankwesens Zürich, 26, Oktober. Die Verstaatlihung des \chweizerischen

Bankwesens ist bereits ziemlich weit fortgeschritten. Vom gesamten erfaßten Bankkapital entfallen volle 43 % auf. die Kantonal-

banken, die sieben Großbanken vereinigen 25% auf sich,

Aus der schweizerischen Schrottwirtschaft

Zürich, 26. Oktober. Die Eisenproduktion der Schweiz ist jetzt aus dexr Ausbeutung und Verhüttung der eigenen Eisenerze und der Schrottverarbeitung aufgebaut, Nach Kriegsausbru{ch haben die Großeisenverbraucher dex Schweiz ein Verhüttungskonsortium A das allmählih die fabrifkationsmäßige elettrishe Ver- Uttung von im Lande gewonnenen Erzen in Flums und in Bey ausgenommen hat. Die Erfassung des im Lande vorhandenen Alteisens exfolgt im wesentlichen durch die Schrottkommission, ein Kriegswirtschast8amt, in dem die Behörden, die Industrie und der

¿ Handel vertreten sind. Die Schrottkommission ist der größte Alts-

eisenhändler des Landes; fie hält einmal die Schrottpreise niedrig, zum anderen muß sie den machenden Schrottbedarf der Elektro» ¡chmelzöfen decken. Die von der Schrottkommission bisher in 16