1943 / 254 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Oct 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Neich3- und Staat3anzeiger Ne. 253 vom 29, Oktober 1943. S. 4 ¿

dann von wirklihem Wert, wenn der ihr gegebene Bonner N durch die enge Mitarbeit und personlihe „Fnittative der f amtlichen Mitarbeiter erfüllt werde. Daher müsse ¡hon mit l sih auf die erhöhte Selbstverantwortung der A eine aftive Mitarbeit gefordert werden. Es werde von der FU Qs der Kammer und ihrem Beirat dafür ge}orgt werden, May e Mitglieder in der Kammer ein heimishes Dach und 1hre bie liche Vertretung in allen Angelegenheiten U ELEE R fänden. Andererseits stehe dem Staat nunmehr f 4A sammengefaßte wirtschaftliche Organisation ein schlag IES Fnstrument zur Durchführung seiner Lenkungsaufgaben zur Ver Be Reichsstatthalter in Wien, Reichsleiter von Schirach, machte sodann rihtungsweisende Ausführungen über die O Tätigkeit der Gauwirtschaftskammer Wien, deren Aufbau mit der Berufung thres Beirates beendet worden ist, Er verwies auf den Gedanken der Selbstverantwortung und Selbstverwaltung der Wirtschaft, wi2 er von Reichswirtschaftsminister Funk R gekennzeichnet worden sei. Diejenigen Aufgaben, die regional gelöst werden könnten, sollen auch im Rahmen der O ivaltung der Wirtschaft einer Lösung zugeführt werden. Der sprechend seien die Gauwirtschastskammern einerseits Mittel und Fnstrumente der Reichswirtschaftspolitik, andererseits aber auch der fraftvolle Ausdruck der Eigenverwaltung der gewerblichen Wirtschaft in den einzelnen Gauen. Reichsleiter von Schirach unterstrih die Notwendigkeit einer besonders engen Zusammen- arbeit mit den Lenkungéstellen der Rüstungswirtschaft, wie Uber- haupt in der Gegenwart die Geseze des Krieges bei allen Ent- scheidungen an erster Stelle stehen müßten,

Wirtschaft des Auslandes

Schlehte Ausnußung der Schiffsfrachten in Frankreich

Paris, 28. Oktober. Für die französishe Flußschiffahrt gilt heute noch eine Regelung, die es verbietet, den Laderaum der Kähne voll auszunußen. Nach den bestehenden Bestimmungen darf nämlich nur jeweils ein und dieselbe Warengattung geladen werden, wodurch bei schweren Ladungen der Schiffsraum nicht vollständig ausgenußt wird; es ist aber verboten, dem noch ver- fügbaren Raum leichte Ladungen, z. B. Jeeve Fässer, beizugeben. Unter diesen Umständen verkehren die Flußkähne oftmals ohne volle Ausnußbung ihrer Ladefähigkeit. Da die Flußschisfahrt in Frankreich recht beachtlih ist, so ließen sih ihre Leistungen recht beträchtlich steigern. Nach der leßten vor dem* Kriege durch- geführten Zählung wurde ein Schiffspark von rd, 3850 Fluß- kfähnen mit Motorantrieb, 10 650 Flußkähnen als Anhänger und etiva 600 Tankkähnen festgestellt, der insgesamt einen Schisfsraum von etwa 4 Mill. t ausmacht. Die Binnenschiffahrt bewältigte im Jahre rd. 50 Mill. t, was einer Leistung von 8 Mrd, km-t auf den franzöosishen Schiffahrtswegen entspricht.

Schweinebestand in Finnland um 25 % gestiegen

Helsinki, 28, Oktober. Jm Hinblick auf e, N shwierige Fleischversorgungslage in Finnland findet die Tat- sache, daß im Laufe des ahres 1943 der gesamte Schweine- bestand um 25 % gegenüber dem Vorjahre gestiegen ist, in der finnishen Oeffentlichkeit starke Beachtung. Nach den bisher gel- tenden Kriegsbestimmungen waren in Finnland nux Schweine mit einem Mindestgewicht von 60 kg zum Schlachten zugelassen. Auf Grund des derzeitig höheren Bestandes an lebenden Schwei- nen wird nunmehr das Mindestshlachtgewiht heràbgeseßt, um die günstige Entwicklung praktish für die Fleishversorgung der Bevölkerung auszuwerten.

Das internationale Fluchtkapital in Argentinien

Buenos Aires, 28. Oktober. Eines der interessantesten Kapitel der Finanzgeschichte Argentiniens wird nah dem Kriege zweifel- los das des internationalen Fluchtkapitals sein. Diese Kapitalien, die früher ausschließlich aus Europa stammten und stark spekula- tiven Charakter trugen, gehörten Besizern, die in den wenigjten Fällen eine gesunde Fnvestierung suchten, sondern schnelle Ver- dienste, um über die Kriegzeit bequem hinwegzukommen. Die Epoche dieses europäischen, meist jüdischen Fluchtkapitals kann heute als abgeschlossen bezeihnet werden. Sowohl die Regierung Dr, Castillos als auch die des Generals Ramirez haben beizeiten Maßnahmen gegen diesen spekulativ-inflationistishen Anschlag auf die argentinishe Wirtschaft getroffen. Eingehende Kapitalien wurden zunächst bankmäßig blockiert, und nach drei Monaten mußte der Besißer einen genauen Anlageplan vorlegen. Erst nah Ge-

d v nehmigung dieses Planes durften die Kapitalien dann unter der Kontrolle der Finanzbehörde eingesegt werden. Jnzwischen ist eine zweite Epoche des Zustroms von Fluchtkapital nach Argentinzen angebrochen. Neuerdings taucht rein amerikanisches Fluchtfkapital auf, das zumeist aus Chile stammt, aber auch aus den anderen ibero-anterikanischen Staaten kommt und darüber hinaus aus der USA. Die Hintergründe sind stark politischer Natur. Nach dem Abbruch der Beziehungen Chiles zu den Dreierpaktmächten steht die chilenische Wirtschaft unter der Knute Wallstreets; der chile- nische Kapitalist fühlt sich im eigenen Lande entrechtet und versucht mit seinem Geld nach Argentinien überzusiedeln, „Finanzkreise schäßen die Zahl der chilenischen Kapitalisten, die ihr gesamtes verfügbares Geld nach Argentinien brachten, auf über 3000. Wenn diese Kapitalmassen das argentinische Finanzwesen nicht in infla- tionistishe Shwingungen verseßte, so ist dies lediglich der ener- gischen Steuerung durch die Regierung zu verdanken. Der wirt- schaftspolitische Pessimismus, der aus der chilenishen und ibero- amerifanishen Kapitalflucht spricht, hat auch niht vor den USA. haltgemacht. Nordamerikanisches Kapital übershwemmt Mexiko, jedoh mit der Fölgeerscheinung, daß die Regierung Camacho nicht imstande ist, diesen Strom zu steuern, wie es Argentinien gelang.

Das 150 fache der Friedenspreise Tschungkings wirtshaftlicher Niedergang

Schanghai, 28. Oktober. Die Warenpreise in Tschungking- China haben im September das 150fache der Friedenspreise er- reicht, wie der Sprecher der Tshungking-Regierung auf Grund eine amtlichen Statistik enthüllte. Ein weiteres Ansteigen sei zu erwarten. Man müsse zufrieden sein, wenn die Preise nur im bisherègen Tempo weiter steigen. Dieses Tempo ist ersicht- lih aus den Angaben des Sprechers, daß sih die Preise seit Januar leßten Fahres verfünffaht und seit Fanuar dieses ahres nahezu verdoppelt haben. Troß Androhung ernster Strafen für Wucher und Hamstern hat also die Preispolitik der Tshungking- Regierung kläglichen Schiffbruch erlitten,

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 29, Oktober auf 74,00 ÆX#{ (am 28. Oktober auf ‘74,00 RAM) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest, 28.- Oktober, (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,734, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 28, Oktober. (D. N. B.) New York 4,021, —4,0314, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Schiveiz 17,30—17,40, Stoctholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64?/,, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Amsterdam, 28. Oktober. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zcit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris ——, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki ——, 9talien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—.

Zürich, 28. Oktober, (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,021}, London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,671, nom., Madrid 39,75 B., Holland 2293/, V., Berlin 172,55, Lissabon 17,714, Stockholm 102,67, Oslo 98,6215 B., Kopenhagen 90,3714 B., Sofia 5,3714 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Fstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714 B., Helsinki 8,7715 B,, Preßburg 15,00 B., Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,25 B.

Kopenhagen, 28. Oktober. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 28. Oktober. (D. N. B) London 16,85 G, 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B,, Brüssel —,— G,, 67,50 B., Schweiz. Pläße 97,00 G., 97,80 B,, Amsterdam —,— G,, 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.,

8,35 G,, 8,59 B, Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G,, 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G,, 17,60 B.. Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 28, Oktober. (D. N. B.) London —,— G. 1770. V5 Berlin 175,25 G., 176,75 B,, Paris —,— G,, 10,00 B., Net York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 6, 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B,,

Stockholm 104,55 G,, 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., on —— C22 M 6G

Öffentlicher Anzeiger

Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B,, Helsinki”

London, ¿8. Oktober, (D. N, B) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

arer ette

In Berlin feftgéstellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

29, Oktober 27, Oktober Geld Brief | Geld Brief Aegypten (Alexandrien und

Mâiro) „eo oco. co oco 1 ägypt, Pfund | S E A Afghanistan (Kabul) ......., 100 Afghani 18,79 18,83 | 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires) . | 1 Pap.-Pes. 0,588 0,592| 0,588 0,592 Australien (Sidney) 1 austr. Pfund -— —— -— Belgien (Brüssel u. Antwerpen) | 100 Belga 39,96 40,04 | 39,96 40,04

Brasilien (Nio de Janeiro) .. | 1 Cruzeiro _— —_

Britisch-Indien (Bombay-Cal-

D C E 06664 100 Rupien _— «— Bulgarien (Sofia) ..…....... 100 Lewa 3,047 3,053| 3,047 3,053 Dänemark (Kopenhagen) .... | 100 Kronen ö2,15 62,25 | 52,15 52,25 England (London)... 1 engl. Pfund —— Finnland (Helsinki) « | 100 Finnmark 5,06 5,07 5,06 5,07 Frankrelch (Paris). «ooo, 100 Frs. —— Griechenland (Athen) 100 Drachmen 1,668 1,672| 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter-

D) I C e L a 100 Gulden 132,70 132,70 |132,70 182,70 Dan (Teheran) aaa he 100 Rials | 14,59 14,61 | 14,59 14,61 Dsland- (Reykjavik) ........ 100 isl, Kr | 38,42 38,50 | 38,42 38,50 Italien (Rom und Mailand) . | 100 Lire | 9,99 10,01 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) .., | 100 Yen | 58,591 58,711| 58,591 58,711 Kanada (Montreal)... | 1 fanad, Dollar | e—— _— Kroatien (Agram) ...... *.….… | 100 Kuna | 4,995 5,005) 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) +4 | 1 neuseel. Pfd —_ L as s Norwegen (Oslo) .…..... .+…… | 100 Kronen | 06,76 56,88 | 56,76 56,88 Portugal (Lissäbon) ... +5 100 Escudo 10,19 10,21 | 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) ...…... 100 Lei —— ESchiveden,(Stockholm u, Göte-

Do E eee 100 Kronen 59,46 59,58 | 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und

Beri e) «S M a S I p #44 100 Frs, 57,89 ö8,01 | 57,89 58,01 Serbien (Belgrad) ......... 100 serb. Dinar | 4,995 5,005] 4,995 5,005 Slowakei (Preßburg) ..….…... 100 slow. Kr. | 8,591 8,609| 8,591 8,609 Spanien (Madrid u. Barcelona) | 100 Pesetas | 23,560 283,605| 23,565 23,605 Südafrikanische Union ( Pretoria |

und Johannisburg) 1 südafr. Pfd. —— Türkei (Jstanbul) +...…. | 1 türk. Vfund 1,978 1,982| 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) „o... | 100 Pengö Uruguay (Montevideo) .….... | 1 Goldpeso 1,199 1,201| 1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika |

(Ne O i ea | 1 Dollar _— ——

Für den innerdeutshen Verrehnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Gelb Brief England, Aegypten, Südafrikanishe Union ...... C 9,89 9,91 FFLANTIEIN al) o ao i De see vie 4,995 5,005 Australien, Neuseeland 7,912 7,928 British-Indien .…..... ¿ 74,18 74,32 N C C p ea eei 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika .... 2,498 2,502 Va Ls o Lr E o... o. 0,130 0,132

Ausländische Geldsorten und Banknoten

| | 29, Oitober 27, Oktober | | Geld Brief | Geld Brief

Q

Sovereigns .….... Lo L E Notiz 20,38 20,46 | 20,38 20,46 20-Francs-Stüdke „o... für 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold -Dolta t E V 1 Eu | 4185 4205| 4185 4/206 Ae e i o 1 ägypt, Pfd 4,39 4,41 4,39 4,41

Amerikanische: 1000—5 Dollar 1 Dollar 2 und 1 Dollar | 1 Dollar

0,46

A E ee T6 1 Pav.-Pejo | 0,44 0,46 | 44 AUATNE A died avs o. | 1 ausftr. Pfd | 2,44 2,46 2,44 2,46 BEIRI E i016 sou oi «ooo. | 100 Belgas 39,92 10,08 | 39,92 40,08 Vrâsilianishe «¿ooooo cou | 1 Eruzeiro | 0,08 0,09 | 0,08 0,09 Vie s oed tes | 100 Rupien | 22,95 23.05 | 22,95 23,05 Bulgarische: 500 Lewa und | |

DAFGHEEY. Gr ea 0 do 100 Lewa | 8,07 3,09 | 3,07 3,09 Dee Are enb es s | 100 Kronen L G A 2A

10 Kr. und darunter .…... | 100 Kronen | 52,10 52,30 | 52,10 52,30 Englische: 10 £ und darunter. | 1 engl, Pfd. a] 2 NOIMIDE r ea aroee Tes 100 Finnmark | 5,055 6,075) 5,0655 85,075 WLRHSDTITE: o aab d oe oe aud ss 100 Frs. | 4,99 5,01 | 4,99 5,01 Holländische ...., +00... | 100 Gulden [132,70 132,70 [132,70 132,79 Italienische: große „-..-.... | 100 Lire | 9,98 10,02 | 9,98 10,02

10 Be (ada e dies ooooooo. | 100 Lire | 9,98 10,02 9,98 19,02 Kanäbishe „oco cericacoie | 1 kanab. Dollar | 0,99 101 |- 0,00 1,0L M E C So ot nade 2 | 100 Kuna 4,99 5,01 | 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter | 100 Kronen | 56,89 ò7,11 | 56,89 57,114 Rumänische: 1000 Lei und | | |

900 B ie T C Se 100 Lei 1,66 1,668 | 1,66 1,68 Schwedische: großE „26566. | 100 Kronen | Srl ton

50 Kronen und darunter .. | 100 Kronen | 59,40 99,64 | 59,40 59,64 Schweizer: große “eco oéss 100 Frs. | 57,83 58,07 | 57,83 58,07

100 Frs. und darunter ... | 100 Frs. 57,83 98,07 | ò7,83 58,07 et A E E E O | 100 serb. Dinar | 4,99 ö,01 4,99 5,01 Slowakische: 20 Kronen und

darunter ... „ooo. 100 flow. Kr. 8,58 8,62 8,58 8,62 Südasrikanische Union | 1 südafr. Pfd. 4,39 4,41 | 4,39 4,41 TUNU E ia CLo6 | 1 türk. Pfund 1,91 1,93 | 1,91 1,93 Ungarische: 100 Pengö und |

| 60,78 61,02 | 60,78 861,02

t L a e A EN 100 Pengö

2. Zwangsverfteigerungen, 6. Verlust- und Fundsachen,

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 4. Oeffentliche Zustellungen, 3, Aufgebote,

6, Auslosung usw. von Wertpapieren,

8, Komma gefellschaften auf Aktien, 11. Genoffenschaften,

| 7, Aktiengesellschaften, 9, Deutsche Kolonialgefellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 12, Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

14, Deutsche Reichsbank und Vankauswetse,

| 13, Unfall- und Fnvalidenverficherungen, 15, Verschiedene Bekanntmachungen.

3+. Mufgebote

[24584] Aufgebot.

derung, spätestens im Aufgebotstermin zeichneten Gericht, Zimmer 23, anbe- [24582] dem Gericht Anzeige zu machon., Wesel, 20, Oktober 1943.

raumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden.

: | S Die Landwirtswitwe Agnes Gold- Ambgerigt,

mann geb. Kern in Walzen, Kreis

M c L R Pay G 2 9 97

Neustadt, O. S,, vertreten dur den | [24497] Beschluß

Rechtsanwalt Dr. Marx in Oberglo- gau, hat beantragt, den verschollenen Philipp Goldmann, der am 23, Mai | 1860 1875 in Kammersfeld Kreis Neustadt, O. S. seinem legten | siedlungslager Nr. 129, sesltellbaren Wohnsiß geboren ist, | am 24, August 1941 im

geborene

[ur tot zu exflären. Der Verschollene | haus Auerbach verstorben.

vom 22, Oktober 1943,

Bekanntmachung. Der über die auf Klausberg Blatt | siherungs\schein der Braunschweigischen Die Anmeldung | Nr. 1020 in Abteilung 111 Nr. 12 ein- | Oeffentlichen Lebensversicherungsanstalt hat die Angabe des Gegenstandes und getragene Hypothek von 2500 &#{ ge-| in Braunschweig vom 7. Oktober 1925 des Grundes der Forderung zu enthal- | bildete Hypothekenbrief ist in Verlust | Nr. 024/63 über 10 000— &AÆ für ten. Urkundliche Beweisstücke sind in | geraten. Es ist ein neuer Hypotheken- | kraftlos erklärt worden. Braunschweig, N oder in Ari Engen, brief erteilt. E i / O Die Nachlaßgläubiger, welche sich „nicht | neuen Briefes ist der alte Hypotheken- VI 94/42, Die ane 17. September melden, Wien unbeschadet 0 Med brief ties area, j

C An „Esten-Rükwanderin | tes yox den Verbindlichkeiten aus (Komornik), | Auguste Schnabel im chemaligen Um- Pflichtteilsrehten, Vermächtnuissen und Da Auerbach, ist | Auflagen berücksichtigt zu werden, von u

Beuthen, O. S., 14. Oktober 1943. s Amtsgericht.

Hypothek zu 1000,— A, 6, der Ver-

Mit der Erteilung des | den 18. Oktober 1943. Amtsgericht.

[24585] Ausschlußurteil, n der Aufgebotssache der Richard Beyer Witive, Maria geb. Marxard, in

Stadtkranken- | den Erben nur insoweit Befriedigung | [24419] Durch Ausschlußurteil vom 18, Okf-

Ohvo (Gvlho o b . hre Erben verlangen, als sich nach Befriedigung

Karlsruhe-Durlah hat das Amts- r gericht in Rastatt am 8. Oktober 1943 jur Recht erkannt: Der Grundschuld-

d euigesordert, si a Vene M E, Det A der niht ausgeschlossenen Gläubiger | tober 1943 sind 1. der Hypothekenbrief brief über die in dem Grundbuch® von L Me Bs : N i an M noch ein Ueberschuß ergibt, L -1 vom 6. Januar 1930 über die im|Z7 e. S Goa s ct 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- Nachlasse zustehen, werden aufgefor- | tot aen ieder ‘Grie S hr Ta S it E / di Durmersheim Band 45 Heft 31, dritte

“lufgebotstermin dem Gericht Anzeige | Sächsishe Staatsfiskus zu machen, Amtsgericht Krappiß, 21. Oktober 1943.

Ga Das Amtsgericht. [24504] Dr, Simon.

Erfolgt | lichkeit. Füx die

4 5/43. Die Frau Emma Welsch E geborene Schulze aus Berlin 0 17, | [24583] Warschauer Straße 50, hat beantragt,

Aufgebot.

unterzeichneten

falls die Todeserklärung vird. An alle, welhe Auskunft über verstorbenen Fohannes

Leben oder Tod des Verschollenen zu | stens in dem auf den 14. erteilen vermögen, ergeht die Auffor- vormittags 10 Uhr, vor dem unter-

l i 30 F 43/43, Der Rechtsanwalt Dr. ihren verstorbenen Ehemann Rudolf |Saers in Essen, Belforter Straße 16, hat Welsch, geboren am 11, Februar 1879 | als Nachlaßvfleger des am 23, Februar E zu Alt Glienicke, zuleßt wohnhaft in | 1942 in Essen verstorbenen, daselbst, Her- [24587] Aufgebot, LUhlerheim, für tot zu erklären. Der mann-Göring-Straße 68, j bezeichnete Verschollene wird aufge- | wesenen Postangestellten sovdert, fich spätestens in dem auf den | hannes Horster das Ausgebotsverfahren | kassenbuch Nr. 2895 der Spar- und 29. Januar 1944, 10 Uhr, vor dem | zum Zwecke der Ausschließung von | Darlehnskasse e, G. m. u. H, in Ober- | Z2 i Gericht anberaumten | Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nach- | pleis sowie das Sparkassenbuch Nr. Aufgebotstermin zu melden, widrigen- | laßgläubiger werden daher aufgefordert, | 1105 der erfolgen | ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Hauptzweigstelle Oberpleis, beide lau: im

den Teil der Verbindlichkeit haftet. Essen, den 24, Oktober 1943. Amtsgericht.

wohnhaft ge- 2 F 6/48. Dur Ausschlußurteil

Hugo o-| vom 22. Oktober ' 1943 ist das Spar-

Kreissparkasse

Horster späte- | tend auf Geschwister Schneider, Ober- B B Nlatt 59 9 ( Januar 1944, | pleis, für kraftlos exklärt worden, a 00A Wlatt 58 Abi TIT iter

Umtsgericht Siegburg 2,

JFentsh in

Gläubiger aus | gene Hypothek zu 1380,— .X, 2, der

22. Dezember E 1951 über 5000,— l M, 5. der Hypo- | Druck der Preußischen Verlags. und Drudterei Siegburg, thekenbrief vom 30, Juli 1928 über die GUO Berin

Grundbuche von

Nr. 9 für den Schneidermeister Albert Braunschweig eingetragene

/ s Hx. Brunsrode B : x : M riht zu melden, widrigenfalls die dert, ihre Rechte am Nachlasse bis zum des Nachlasses nur für den seinem Erb- | Blatt 45 Nei T E Abteilung Nr. 14 eingetragenen 2000 20deserflärung exfolgen wird. An | 30, v„anuar 1944 bei dem unterzeich- teil entsprechenden Teil der Verbind- minderjährigen Hei L L N über Leben oder Tod pn Gericht anzumelden. i j | ( b des Verschollenen zu erteilen vermögen, | keine Anmeldung, so wird festgestellt Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und | Hypothekenbrief vom 4. Juli 1902 über ergeht die Aufforderung, spätestens im | werden, daß ein anderer r A fiuilagen sovte für die / Olkubian e In Grundbute von Lehndorf | [24586] go! N l _ ZOIUN- | denen die Erben unbeschränkt haften, | Band 11 G E T EMAN Detränt 225 A. tritt, wenn sie sich e A A 2 U uerbah (Vogtl.), 22, Oktober 1943, der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe | geb. Becker eingetragene Hypothek zu | {chuldbrief über die im Grundbuch von ihnen nach der Teilung des Nachlasses | 1125,— &.4, 3. die beiden Hypotheken- | (zeistingen Artikel 1439 in Abt. [11 nur für den seinem Erbteil entspxechen- | briefe vom 6, März 1934 über die im |- Grundbuche von Braunschweig Band 2000,— &@Æ für 42A Blatt 17 Abt, Ill unter Nr. 131 2 A und 14 für den minderjährigen Hans Christoph Wukowice in Schlettau ein- getragenen Darlehnshypotheken zu je 2000,— Feingoldmark, 4. der Versiche- Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamt-

Reichsmark wivd für kraftlos exklärt,

S lens Amtsgericht Rastat4.

I

Aufgebot,

Vlatt 168 Abt. Il] unter| 4 p 9/43. Durch Auss{lußurteil Frau Fohanna Gaumer vom 22. Oktober 1943 ist dex Grund-

Nr. 2 eingetragene Grundschuld von kraftlos erklärt worden,

Amtsgericht Siegburg 2.

rungsschein der Oeffentlichen Lebens- | lihen Teil, den Anzeigenteil und rür den Verlag: Unfall- und anstalt Braunschweig Nr. 026/2032 vom verantwo?tlih für den Wirtschaststeil und den 15. Mai 1929 und dessen Nachträge vom

Haftpflichtversicherungs- Präsident Dr E chlange in Potsdam,

übrigen cedafkftionellen Teil-

1930 und 14, November Rudolf Launbßich in Berlin NW 21

Braunschweig Dre! Beilagen

(\einschl einer Zeniralhandelsregisterbeilage),

Bei der gekürztey Avsgabe fällt die Zentral- handelsregisterbeilage foct.

Deutscher Reichs _Preußisther Sta

w

Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage

Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatli

monatlih 1,60 AÆA. 9 Eclbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.

Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollaus8gabe und in einer Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage. Soweit der Deutsche Veichsanzeiger und Preußishe Staatsanzeiger in Gesezen und Vechtsverordnüngen als amtliches Verkündungsorgan bezeihnet worden ist, bezieht \sih das auf die Vollausgabe. Bezugspreis der Vollau3gabe durch die Post monatlih 2,30 @K

Bezugspreis der Ausgabe ohne SentralSandelösregisterbeilage durch die ost | monatli 2,— 2K zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei ber Atetaecfeil e Poftanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für

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breiten Petit=Zeile 1,10 A. UAnzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge. sind auf einseitig beshriebenem Papier völlig dructreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welhe Worte etwa durch Fettdruæ (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Vande) hervorgehoben werden sollen. Befrístete Anzeigen müssen 3 Tage

vor dem Einrückungstermin bei der Unzeigenstelle eingegangen sein.

en. Anzeigeaupreis für den Raum einer susgesparfenen 55 mm

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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Anovdnu1tg 2 zur Aenderung der Anorduung 1/43 der Reichs- stelle für Lederwirtschaft. Vom 26. Oktober 1943.

Anordnung Nr. V111/43 zur Aenderung der Anordnung 1/43 der Reichsstelle für Rauchwaren, Vom 28. Oktober 1943.

Berichtigung der Allgemeinen Lieferanweisung 4/43 der Wirt- schaftsstelle für Möbel, in Nr. 252,

An die Bezicher : des Deutschen ReichsLanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers

Durch eine Verordnung zur Einschränkung der handels- rechtlichen Bekanntmahungen während des Krieges vom 20. Oktober 1943 (RGBl. 1 S. 573) wird, soweit der Deutsche Reichsanzeiger und Preußische Staatsanzeiger betrossen ist, ein großer Teil der bisher im Oeffentlichen Anzeiger und im Zentralhandelsregister veröffentlichten handelsrehtlihen Be- kanntmachungen ab 1. November 1943 wegfallen. Die Auf- rechterhaltung einer besonderen Zentralhandelsregister- beilage ist unter diesen Umständen nicht mehr möglich. Diese Maßnahme bedingt ihrerseits den Wegfall der gekürzten Ausgabe des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers, deren Erscheinen mit dem heutigen Tage eingestellt wird. Deu Beziehern dieser Ausgabe wird aus postalishen Gründen im- Monat November die nunmehr ällein érscheinende Vollausgabe ohne Berechnung des Mehr- preises zugestellt werden.

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_ Diese Anordnung tritt am 1. Noventbex 1943 in Krast. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok. Berlin, den 26. Oktober 1943, Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft, M. d. F. d. G. b.: Dr, Mohr.

Anordnung Nr. V111/43

zur Aenderung der Anordnung 1/43 der Reichsstelle für Rauchwaren

Vom 28, Oltober 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGBl. 1 S, 686) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen Zur Ueberivahung und Regelung des Warenverkehrs vom 18, August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit ‘Zu- stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

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(1) Die Vorschriften des § 7 (Gewinnung von Kaninchen- blößen) und des § 8 (Verfahren zur Gewinnung von Kanin- chenblößen) der Anordnung 1/43 der Reichsstelle für Rauch- waren (Bewirtschaftung von Rauchwaren) vom 15. Januar

1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 16 vom 21. Fanuar 1943) treten außer Kraft,

(2) Für die Gewinnung von Kaninchenblößen gelten die von der Reichsstelle für Lederwirtschaft im Einvernehmen mit der Reichsstelle für Rauhwaren und der Reichsstelle für Textilwirtschaft erlassenen Vorschriften.

82

Diese Anordnung tritt am 1. November 1943 în Kroftz sie gilt auch in dén eingegliederten Ostgebieten und den Gez bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zus= stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung stungemaß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxembura sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 28. Oktober 1943.

Dex Reichsbeauftragte für Rauchwaren. M. d. F. d. G. b.: Saupert.

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| Berichtigung Jn der Allgemeinen Lieferanweisung 4/43 der Wirtschafts. stelle für Möbel vom 27. Oktober 1943 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 252 vom 28. Oktober 1943) mußz es in § 2 Abs. 1 und in § 4 Abs. 1 statt Une S Ld richtig heißen: : n S LA Berlin, den 28. Oktober 1943. Wirtschaftsstelle für Möbel, Der Geschäftsführer: Dr, Steinki,

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ck amtliches

Deutsches Reich

Anordnung 2

Aenderung der Anordnung 1/43 der: Reichsstelle für Leder- wirtschaft i __Vom 26. Oktober 1943 -

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGBl. [ S. 686) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Neichss\tellen zur Ueberwachung und Regelung des Warcenverxkehxs vom 18, August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr, 192 vom 21. August 1939) wird im Einvernehmen mit der Reichsstelle für Rauchwaren und der Reichs\telle für Textilwirtschaft und mit Zustimmung des Reichswirtschafts- ministers angeordnet:

S Aenderung des § 1 der Anordnung 1/43

Jn § 1 Absaß 2 der Anordnung 1/43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 28. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 1 vom 4, Januar 1943) lautet die Häutegruppe H: „Kaninblößen, auch Hasenblößen“,

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Aenderung des § 13 der Anordnung 1/43

§ 13 der Anordnung 1/43 erhält folgende Fassung: „Z 18

(1) Zahmkaninchen- und Hasenfelle, die zur Haargewinnung verarbeitet werden sollen, sind sämtlich derart zu enthaaren, daß Blößen für die Ledererzeugung gewonnen werden.

(2) Die Enthaarung darf nux nah einem vom Reichsamt für Wirtschaftsausbau anerkannten Verfahren vorgenommen werden. Betriebe, die nicht über ein solches Verfahren und die zu seiner Anwendung erforderlichen Einrichtungen ver- fügen, haben die Felle dur einen anderen Betrieb enthaaren zu lassen, bei dem diese Voraussetzungen vorliegen.

(3) Die Arbeitsgemeinschaft Wolle, Berlin W 50, Passauer Straße 10, wird mit der Ueberwachung der nach Absabß 1 und 2 vorgeschriebenen Blößengewinnung beauftragt. ‘Sie ist ermächtigt, Ausnahmen von den Vorschriften des Absatzes 1 und des Absagzes 2 Say 2 zuzulassen oder vorzuschreiben.

(4) Hersteller von Kaninchen- und Hasenblößen dürfen diese nur an Verarbeiter veräußern, die zum selbständigen Erwerb solcher Blößen befugt sind.

(5) Auf andere als in Hutstoffwerken anfallende Kaninchen- blößen (Angorablößen) finden die 8 6, 8 und 10 Anwendung.

§3 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den S 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren- verkehr bestraft.

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Entwicklung und Wege zur großräumigen Elektrizitätswirtschaft

Berlin, 28. Oktober. Jn dex Zeitschrift „Der Vierjahresplan“ befaßt sih der Leiter der Reichsstelle für die Elektrizitätswirt- [haft (Reichslastverteiler), Dr. Richard Fischer, mit dem Thema „Entwicklung und Wege zur großräumigen Elektrizitäts- wirtschast“. Nach einem Hinweis auf die bedeutsame Schlüssel- stellung, die der Elektrizitätswirtschaft auch nach dem Kriege auf allen Lebens- und Arbeitsgebieten verbleiben wird und einem geschichtlichen Ueberblick bis zur Behandlung der Maßnahmen zur Sicherstellung derx Elektrizitätsversorgung im Kriege stellt der Verfasser fest, daß Deutschland reich an Energiequellen verschie- denster Art ist, deren Einsaß für die Elektrizitätsversorgung in sorgfältiger Weise überlegt und zweckentsprechend gesteuert werden muß, um eine volkswirtschaftlih richtige Ausnußzung sicherzu- stellen. Einerseits is es notwendig, alle diejenigen Energie- quellen voll auszuschöpfen, die zwangsläufig an Ort und Stelle ihre Umwandlung in elektrischen Strom erfahren müssen, also z. B, die Laufwasserkräfte, bei denen kein Tropfen Wasser un- genüßt über das Wehr fließen sollte. Das gleiche gilt für die Strömerzeugungsanlagen, die mit Abfallkohle arbeiten, die an anderer Stelle nuzbringend nicht verwendet werden kaun. Auch die Kraftiverke, die niht s{chwetwürdige Rohbraunkohle verfeuern, müssen, soweit die Fördermöglichkeiten ausreichèn, so stark wie möglich eingeseßt werden. Dex Einsaß dieser Kraftwerksgruppen stieß früher infolge dexr Engpässe des elektrishen Verbundbetriebes auf nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Der Reichslastverteilung ist es jedoh in leßter Zeit gelungen, durch Zusammenschaltung verschiedener Netgebiete diese Hemmnisse so weit zu beseitigen, daß praktis eine vollständige Ausnuzung dieser volkswirtschaft- lich wertvollsten Kraftquellen erreiht werden konnte. Anderer- scits verlangt die weiten Transport vertragende, hochwertige Kohle, also vorwiegend Steinkohle und Briketts- usw,, sparsamste Verwendung und eine Ausnußung mit möglichst hohem Wir- kungsgrad. - Um diese zu erreichen, wird ein sinnvoller Verbund- betrieb zwischen den Kraftwerken mit dem Ziele der wirtschaft- lichsten Fahrweise durchgeführt; hiernach arbeiten die Werke mit niedrigem Kohlenverbrauh mit höchster Ausnubung, während die älteren, unwirtschaftlihen Werke nur zur Spibendeckung oder ivenigstens, nux in den Tagesstunden herangezogen werden. Die Reichslastverteilung steuert den überbezirklihen Lastausgleich und exfüllt damit eine Aufgabe, die um so wichtiger geworden ist, je stärker die Kohle als Ausgangsstoff für chemische Um- wandlungsprozesse geschont und je intensiver die Wasserkraft in das Verbundsystem eingeschaltet werden muß. Neben dem durch die normale Bêtriebsweise der Energiequellen bedingten Lastaus- gleich treten insbesondere im Kriege laufend Notwendigkeiten für Lastverschiebungen auf, die ihre Ursache einerserts in plößlicher Belastungssteigerung oder in Ausfällen bei Stromerzeugungs- anlagen oder Abnehmern andererseits haben. Auch hier greift die vegelnde Hand der Reichslastverteilung ein und sichert damit die Stromversorgung in Gebieten, die durch irgendwelhe Um- stände niht mehr in der Lage sind, die Versorgung aus ‘eigener Kraft aufvrechtzuerhalten. Das Zusammenwirken des Reichslast- verteilers - mit den Stromversorgungsunternehmen ist getragen vom Geiste bester Gemeinschaftsarbeit, da die Reichsstelle für die Elektrizitätswirtshaft von diesen nicht so. sehr als“ behördlihe, betricbsfremde Stelle, sondern vielmehr als folgerihtiger Ab- {luß und Zusammenfassung der Elektrizitätsversorgungswirt-

[haft betrachtet wird,

“Béékaftrer ¿0

_Die Sicherheit der Stromversorgung für die Abnehmer wax stets eine der vordringlichsten Forderungen aller Versorgungs3- unternehmen." Auch hier greift die Reichslastverteilung ein, hilft den Elektrizitätsversorgungsunternehmen in der Beschaffung von Material und Leuten und beschleunigt so den Ablauf der Repara- turen usw. Jn ähnlicher Weise unterstüßt sie die Betriebe in der Sicherung der Kohlenversorgung, die für die großen Steinkohlén=« kraftwerke von ihr zentral gesteuert wird, in der Beschaffung von Betriebsmitteln sowie in der Sicherstellung der Störungsdienst= fahrzeuge und des Betriebs- und Reparaturpersonals. Besonders schivierige Aufgaben stellen die feindlichen Luftangriffe den Elek- trizitätswerken. Abgesehen von weitgehend baulihem Schuß der Werke war es notwendig, die zur {nellen Beseitigung der Schäden durch Feindeinwirkung den Wiederherstellungsdienst auf eine breite Grundlage zu stellen und ihm eine Schlagkräftigkeit zu. verleihen, durch die auch s{chwerste Beschädigungen schnell und erfolgreih überwunden werden konnten. Dieses ist in vollem Umfange gelungen.

In seiner Rede vom 5. Jani d. J. konnte Reichsminister Speer darauf hinweisen, daß auch die vdrübergehende Beschädigung von zwei Talsperren uns durch den dezentralisierten Aufbau unserer Stromerzeugung energiemäßig nicht getroffen hat. Hinsichtlich der Energieeinsparung heißt es, daß im Herbst 1942 auch die Haushalt-Stromabnehmer aufgefordert wurden, durch freiwillige Einschränkungen im Gas- und Stromverbrauch ihren Beitrag für die Erleichterung der Versorgungslage zu leisten. Dex Schwer- punkt aller Sparmaßnahmen wird aber naturgemäß immer bet der Gruppe der Großverbraucher liegen, die zwa® nur nach Tausenden zählt, aber von den Elefktrizitätsversorgungsunter- nehmen schon vor Kriegsbeginn etwa die siebenfahe Energie be- zogen wie die städtischen Stromverbraucher.

Der Uebergang zum totalen Krieg und die immer stärkere Ausweitung der Rüstung erfordert auch in der Elektrizitätsver- sorgung die Zusammenfassung allex Kräfte und vie Mobilisierung sämtlicher vorhandener Hilfsquellen. Fm Zuge dieser Entwick- lung war es notwendig, Eigenkraftanlagen und öffentliche Strom- verjorgung straff zuiammenzufassen. Seit geraumer Zeit ist daher die Reichslastverteilung bemüht, eine Verbesserung und Aus- weitung des - Verbundbetriebes zwischen der öffentlihen Strom- verjorgung und den großen Jndustrieeigenanlagen zu erreichen. Die Trennung zwischen öffentlicher und Eigenversorgung ist schon an sich unorganisch und ‘willkürlich; in heutiger Zeit ist sie völlig unzulässig. Aufgabe der Reichslastverteilung ist es, den Betrieb jo zu führen, als ob beide eine Einheit sind; sie bemüht sih dem- gemäß, daß die Betriebe dexr Chemie, des Bergbaus, der Stahl- industrie usw. ihre überschüssige Energie restlos der allgemeinen Versorgung zur Verfügung stellen. n diesem Zusammenhang verdienen die Bestrebungen erwähnt zu werden, die auf eine enge betriebliche Zusammenarbeit mit der Stromversorgung der Deut- hen Reichsbahn abzielen. Auch hier ist die gegenwärtige Tren nung der Stromerzeugungsstätten, wenn man als Ziel den opti-

„malen Wirkungsgrad. aller Betriebsmittel vor Augen hat, durch- ‘aus unerwünsht. Es wäre im Juteresse einer einheitlichen

Energiewirtschaft schon ein bedeutender Vorteil, wenn die heutige Frequenz der bahneigenen Versorgungsneße von 162/z Herb auf die Frequenz der Landesversorgungsneze von 50 Hertz estellt iverden könnte. Jedenfalls darf diese Frage nicht als abgeshlosscæ betrachtet, sondern muß im Hinblick auf die ihr zukommende all» Ane Bedeutung mit Nachdruck und vorurteilsfrei aufgegriffen werden.

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