1943 / 260 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Nov 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staat8anzeiger Nr. 260 vom 6. November 1943. S. 2

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Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 260 vom 6. November 1943. &. 3

Schecks und RTE-Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. September 1943 (Deutscher Reichsanzeiger ischer Staatsanzeiger Nr. 212 vom 11. September bestimmt:

Das Warenverzeichnis (Anlage zur Anordnung XV/43) wird wie folgt ergänzt:

(RGBl. I S. 691) in Verbindung mit § 2 der Verordnung E Durs ffbeung der Verordnung über die Lohngestaltung vom 23. April 1941 (RGBL. 1 S. 222) und der Verordnung über die Rechtseßung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsay vom 25. Mai 1942 (RGVl. 1 S. ordne ih für den Bereich dex privaten Wirtschaft folgen-

chende Abordnung ieser sechs Monate

Eine der Verseßung unmittelbar voraus beitsstätte ist auf di a8 Pry

1943) wir

zu der neuen anzurechnen. Welche Gef

Wiürtischafistecüii

Probleme der wirtschaftlichen Organisation Ein Vortrag von Prof. Wagemann in Essen

Auf der ersten Winterveranstaltun ung im rheini rofessor Dr. tuts für Wirtschaftsfo der wirtschaftlichen

olgschaftsmitglieder in die einzelnen Tätigkeits- Err i Gefolg ti E Le drs ations Kost nehmender Größe mit steigenden Ko gruppen einzureihen sind, wird im Erlaßwege bes gung des Saytes von Le a integrierender Tâtigkeit erblickt ß die Ausgaben der (Hemeinden, gerehnet, um fo höher sind, je größer die Gemeinden . Je größer die Einwohnerzahl ist. neigt, anzunehmen, sie auf irgendwe zuführen, die für die Großstadt typisch aber die Ausgaben der einzelnen Verwaltun man, daß die Kosten mit der Gemein wie nach dem Geseg der M sondern vielmehr beträcht! Kosten mit zunehmender Verstädterung gi in Deutschland, sondern auch in andere geben sich intere der Großstädte.

Eine Bestäti- en Kosten sundierender und Prof. Wagemann in der Tat- auf den Kopf der Be-

ten vor sich.

Volkswirtscha striegebiet in es Deutschen Jnsti- s Thema „Probleme Er führte etwa folgendes

Bei Waren-Nr. 434/010 (Ofenrohre und Knie) erhält in Spalte „Bemerkungen“ der erste Absay folgende Fassung: „Lieferung auch gegen RTE-Marken, lautend auf 1 kg und auf 25 kg“.

Unterhaltsbeihilse

Der Betriebsführer hat verheirateten und den diesen nach 8 5 Abs. 2 gleichgestellten Gefolgschaftsmitgliedern, die nach der Verseßung nicht mehr täglich nach Hause zurückehren können, eine Ünterhaltsbeihilfe zu gewähren, falls die Lohn- oder Gehaltsbedingungen auf der neuen Arbeitsstätte all- gemein ungünstiger als auf der bisherigen Arbeitsstätte sind.

Die Unterhaltsbeihilfe hat für die im neuen Betrieb übliche Arbeitszeit den Unterschied je Kalendertag voll auszugleichen, der sih bei gleiher Tätigkeit für das Gefolgschaftsmitglied aus den vor und nah der Verseßung maßgebenden tatsäch- lihen Lohn-(Gehalts-)säßen ergibt. /

Näheres wird im Erlaßwege bestimmt.

[h-westfälishen Fndu Wagemann, Präsident d rshung, Berlin, über da Vrgantjation“.

Der Betriebsführer oder seine Beauftragten haben fort- | laufend im Betriebe die Arbeitsdisziplin zu überwachën und

à Man ist zunächst ge- | Verstoßen entsprechend den §8 2 bis 5 entgegenzutreten.

lche Erscheinungen zurück- Betrachtet man nun gszweige, dann sieht degröße nicht etwa sinken, assenproduktion zu erwarten wäre, Tendenz wachsender lt übrigens nicht nur Daraus er- ssante Folgerungen zur Frage der Auflockerung

Die Kunst der Organisation i menschlichen Kultur. formuliert hat, vorweg die Ge von Menschen und Kräfte mann bezeichnet die Funkti mit „Fundieren“ des. Einsaves mit Formi leistungssteigernde Kraft der

st die Grundlage der gesamten , wie einmal der Führer selber ivinnung und Zusammenfassung n und sodann ihren Einsag. onen der Gewinnung und Zusgmmen- odér „Kombinieren“, die Funktionen Schon Adam Smith hat die Arbeitsteilung odex Di Aber selbst in der modernen Betriebsle bürtiges Gegenstück, gration, bisher sehr \ tragende veranschaulichte an dem Beis der Schuhfabrikation, wie \ aus einem einfahen handwerfliche shärfste Differenzierung und eben ein Großbetrieb mit dem degression entwicke Vortragenden über die Di in dem Sag, daß bei der Formtierun( mit der zunehmenden

Der Betriebsführer kann Verstöße der Gefolgschaftsmit- glieder gegen die Ordnung (Arbeitsdisziplin) oder Sicher- heit des Betriebes mit Verwarnungen oder Geldbußen nah Maßgabe der folgenden Bestimmungen ahnden, auch wenn eine solche Maßnahme bisher weder in gesezlihen Vor- schriften noch in Bestimmungen der Betriebsordnungen oder arbeitsvertraglichen Regelungen vorgesehen ist, und zwar: z. B. einmalige Unpünktlichkeit, mit chriftlicher Verwarnung;

. {werere Verstöße, z. B. unentschuldigtes oder grund- lofes Fehlen, wiederholte Unpünktlichkeit oder eigen- mächtiges oder vorzeitiges Verlassen der Arbeitsstelle sowie Wiederholung leichter Verstöße, mit einer Geld- buße bis zum Höchstbetrag eines durhschnittlichen Tages- verdienstes;

. erhebliche Verstöße, z. B. wiederholte Verstöße nach

oder bewußte Widerspenstigkeiten gegen Anord-

nungen des Betriebsführers oder seines Beauftragten mit einer Geldbuße bis zum schnittlihen Wochenverdienstes.

Sie bedeutet

0 D rzeugnisse werden neu aufgenommen: Masse! Folgende Erzeugnis fg ih steigen.

Erzeugnis-

bezeihnung Bemerkungen

1 Ländern.

Lieferung auch gegen RTE- Marken, lautend auf 1 Stück. Bezugschein- bezeichnung: „Oefen“ Lieferung nur für krieg8wich- tige Verwendungszwede. Bezugschein- „Kohlebade- F

Eiserne Heiz- und fferenzierung hre ist ihr eben- nämlih die Zusammenfassung oder tiefmütterlih behandelt worden.

Ein Fahr Kupferaktion

Vor Jahresfrist konnte Dr.-Fng. Lühr als bearbeiter dem Reichsminister für Speer, den Start der Kupferakti sollte, diejenigen Kupfer- und Blei haft durch andere, unmittelbar mancher Anfangsschwierigkeiten hat diese sazes aller beteiligten Stellen übertroffen.

1. leichte Verstöße,

mündlicher oder V beauftragter Sach- Rüstung und Kriegsproduktion, on melden, deren Zweck es sein nengen, die innerhalb der Wirt- reihlih vorhandene Austauschstoffe ersetzt der Rüstung

Kohlebadeöfen piel der modernen Methoden mäßig kurzer Zeit n Betriebe hauptsächlih dur so durchgreifende «Fntegration Kennzeichen einer besonderen Ko Die weiteren Darlegungen des g und Fntegration gipfelten lso der innerbetrieblihen Größe des Betriebes die n verursacht, die nur durch die Ver- 1zierung überdeckt werden.

Uebersiedlungsbeihilfe Verlegt ein verheiratetes oder ein diesem nah § 5 Abs. 2 gleichgestelltes Gefolgschaftsmitglied den Wohnsiß in die Ge- meinde, in der die neue Arbeitsstätte liegt, und fallen des- wegen die Leistungen nah §8 5 und b dieser Anordnung ganz oder zum Teil fort, so kann eine Uebersiedlungsbeihilfe ge- währt werden. Die Höhe der Uebersiedlungsbeihilfe wird im Erlaßwege bestimmt. Abschnitt Il Die Abordnung

ih in verhältnis bezeichnung: zuzuführen. Aktion dank des Ein- den erwarteten Erfolg bei weitem Jahresbilanz für ein Kupferquantum ch über den ursprüng

Bratpfanne für ln konnte.

Elektro-Herde, Lieferung auch gegen RTE- fferenzierun Es fonute als Ertrag der ersten die Bedürfnisse der Rüstungsfertigun Verfügung gestellt werden, das erhe vorgesehenen Ablieferungsziffern lag.

Diese Bemühungen wer

Bratpfanne für Elektro-Herde,

Waren-Nr. 430/030, lautend

4 Organisation, auf 1 Stüd.

Pntegration steigende Koste billigungen infolge Differer hen Schwierigkeiten erwachsen auch \{hon bei dev denn die Zusammenballung der produktiven Kräfte

Höchstbetrag eines durch- en au weiterhin niht nachlassen und zu einem weiteren Ausbau der deutshen

Fundierung, t ; produktion beitragen.

geht mit zu-

Wirtschaft des Auslandes

Neues Zahlungsabkommen zwischen Schweden und Finnland

Am 1. November 1943 wurde in Stock- n Schweden und Finn- tende Abkommen vom 14. F

Berlin, den 4, November 1943. Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse. Dr. Kemna.

Die Erteilung der Verwarnung sowie die Verhängung der Geldbußen erfolgt durch den Betriebsführer oder durch eine von ihm beauftragte leitende Person; die Verhängung von Geldbußen nach Beratung im Vertrauensrat, wenn ein solcher besteht.

Jn Betrieben, in denen kein Vertrauensrat besteht, hat der Betriebsführer die Verhängung einer Geldbuße alsbald dem Leiter des für den Betrieb zuständigen Arbeitsamtes als Be- chstreuhänders der Arbeit anzuzeigen. Das gleiche gilt in sonstigen Betrieben bei Verhängung einer Geld- buße von mehr als einem durchshnittlihen Tagesverdienst. Die Verhängung einer Geldbuße wird in diesen Fallen i weit unwirksam, als ihr der Leiter des Acbeitsamts als auftragter des Reichstreuhänders der Arbeit binnen einer Woche nach Zugang der Anzeige widerspricht.

Geldbußen können vom L Sie sind vom Betriebs zuständige Kasse der NS

eführt werden. Da das im Februar d. Z, mit lossene Abkommen am 1. September abge aufen tand, der durch einen

in Kopenhagen Dänemark abges (0 ist, besteht gegenwärtig ein vertragloser Zus völligen Stillstand des Warenaustausches gekennzeichnet ist. lezten November-Drittel werden in Bukares i Wirtschaftsbesprehungen aufgenommen werden, Dabei dürfte von er noh nit geklärten Preisfragen der Umfang des irtshaftsaustaushes mit Rumänien abhängen.

Lohn- und Arbeitsbedingungen im Falle der Abocdnung

Das Gefolgschaftsmitglied hat während der Dauer einer vorübergehenden, der Erledigung ganz bestimmter, fest um- rissener Aufträge dienenden Beschäftigung auf einer anderen Arbeits\tätte (Abordnung) Anspruch auf die gleichen _Lohn- und Arbeitsbedingungen wie auf der bisherigen Arbeitsstätte.

Helsinki, 5. November. holm ein neues Zahlungsabkommen zwische land unterzeihnet. Das bisher gel 1942 war von finnischer Seite gekündigt worden und verlor Verhandlungen daß eine Transferierung von tzahlungen und Zinsen für \{chwe- and wegen der schlechten Valutalage Finn- niht mehr erfolgen könne. ierungsbeträge vorgenannter Art. t demgemäß keine Bestimmungen über Im übrigen {ließt es si Zahlungsabkommen an.

Anordnung Nr. 2 t slowakish-rumän

zur Durchführung der Anordnung XV Reichsstelle für Technische Erzeugnisse Vom 4. November' 1943

Auf Grund des § 8 der Anordnung XV/43 der Reichs\telle i für Technische Erzeugnisse über die Einf Schecks und RTE-Marke Metall vom 10. September 1943 (Deutscher und Preußischer Staatsanzeiger 1943) wird angeordnet:

/43 (XV/43/2) der der Regelun

Gültigkeit. fommenden

wurde finnischerseits festgestellt, Anleihezinsen, Dividenden, Mie dische Kredite an Finnl dem 31. Oktober 1948 Das gleiche gelte für Amortis Das neue Abkommen enthäl den Transfer von Kapitale inhaltlich an das bisherige nahme macht die Bestimmung über Lizenzabgaben, die nur noch bis zum 29. Februar 1944 frei nah Schweden überwie Die spätere Regelung der genannten Transfer- fragen bleibt künftigen Verhandlungen vorbehalten. Nicht trans- ferierbare Zahlungen bleiben entweder bis zu diesem Zeitpunkt ungeregelt oder werden, in Finnmark umgewandelt, auf ein Sperr- Die im Zusammenhang mit dem ausgestellten Schat- unterliegen keiner Trans- ZBinsabschnitte lange sie notleidend bleiben,

E Bulgarische Pläne zur Verwertung der Sojabohne bulgarishen Chemikern

Versuche angestellt, aus Sojabohnen Milh und Käse herzustellen. von Erfolgen zu berichten. en Wege erzielten Milch soll die gleiche wie“ bei der Kuhmilch sein. Sie wird sogar als höher bezeichnet. Danach ist es Kilogramm Sojabohnen ungefähr 6—7 Liter einem Fettgehalt zwischen 5 und 10 % herzustellen, Der Gehalt an Eiweißstoffen wird mit 35 2% bis 45% angegeben. Der aus der Sojabohne hergestellten Milch fehlt lediglih der Milch- zuer, der in der natürlichen Milch enthalten ist. [chäftigt sich in Sofia mit den Einzelheiten der chemishen Ver- fahren und erwägt die technishe Massenerzeugung von Sojamilch.

Abordnungsgeld

Soweit das Gefolgschaftsmitglied in den Fällen der Abord- nung nicht mehr täglich nah Hause zurükehren thm ein Abordnunasgeld (Auslösuna) zu.

Das kalendertägliche Abordnungsgeld darf in den Fällen einer vom Betriebsführer gestellten Unterkunft und vollen Verpflegung im Lager für verheiratete und den nah § 5 Abs, 2 dieser Anordnung gleichgestellten Gefolgschaftsmitglie- dern den Saß von 2,50 N, für ledige Gefolgschaftsmitglie- der den Saß von 1,50 N nit überschreiten.

Jn allen übrigen Fällen is ein nach der Tätigkeit ge- staffeltes kalendertägliches Abordnungsgeld in der folgenden Höhe zulässig: Tätigkeitsgruppe des Gefolgschaftsmitgliedes

ührung von RTE- Eisen und Reichsanzeiger Nr. 212 vom 11. September

November. 2 n für Erzeugnisse aus kann, steht f Die Nahrhaftigkeit der

S n möglich, aus einem

j e, QAUS

ohn oder Gehalt einbehalten wer- führer an die für den Betrieb V. zu überweisen.

Zu § 5 Stüceln und Zusammenfassen von RTE-Sches und RTE-Marken

(1) Die im Abschnitt TV Abs. vom 10. September 1943 bestimmte Entwertung der in Schecks zusammengefaßten Marken hat in der folgen, daß die Marken durch Stem mit dem Datum der Scheckaus\

Marken, deren linke unte lih von der Belieferung de

(2) Abschnitt 1IV Ab folgende Fassung:

„(6) Entwertete Marken sind bis zum Schlusse des der | Ausstellung des Schecks folgenden Kalendervierteljahres, F alle Buchungsbelege zwölf Monate lang aufzubewahren.“

(3) Die eingenommenen RTE-Marken, die in RTE-Schecks ind je Scheck getrennt in übersicht- h Auftleben, Bündeln oder

werden ftönnen.

4 der Anordnung XV/43/1

Jn den Fällen, in denen sich der Betriebsführer eine wirk- Aunsnuzung der Versuche zur

same Unterstübung durch Einschaltung der Deutschen Arbeits- pfiehlt es si, diese neben den betriecb- anzurufen.

konto in Finnland eingezahlt. Warenaustaush zwischen kammerwedchsel, die 1943 fällig werden, ferbes{hränkung. außerfinnisher Währung erhalten, eine verlängerte Preiss\kriptionsfrist.

Weise zu er- pelaufdruck oder dergleichen tellung zu versehen sind.

re Eke abgetrennt ist, sind ledig- s Verbrauchers ausgè\{kb}sen. 4 s. 6 der Anordnung XV/43/1 erhält

front verspricht

Verheiratete oder lichen Maßnahmen Der Ausbau der Eisenbahnen und der Post in der türkischen Gleichgestellte

Jstanbul, 5. Növeimbéer. Cebesoy gab anläßlih der 20- klärung über den Staatsbahnen haben im vergangenen Fahr 43,3 Y

sende befördert gegen nur 5,2

hrstitinîstèr General Ali Fuad JFahrfeier der Republik eine Er- Aufbau des türkischen Verkehrswesens ab. Die tillionen Réti- illionen im Fahre 1933. Gütertransporte 5,9 Millionen t, und die Einnahmen der Staatsbahnen erhöhten sich von 15,1 auf 87,2 Mill. Türkpfund. ämter und Postagenturen, die zur osmanishen Zeit nur 688 be- tragen hatte, hat sich auf 1670 erhöht. Dörfern wurde erst in der Republik eingeführt. Heute gibt es in Das Telegraphenneß wurde in

Hâalt der Betriebs

i führer eine betrieblihe oder nebenbetrieb- lihe Maßnahme n

icht für ausreichend oder ‘sind diese er- schöpft, so hat er unverzüglich bei ZFnländern beim Leiter Des zuständigen Arbeitsamts als Beauftragten des Reichs- treuhänders der Arbeit, bei Ausländern (einschl. Protekto- ratsangehörigen und Schußangehörigen des Deutschen Reichs) sowie bei Ostaxbeitern bei der zuständigen Polizeistelle An- zeige zu erstatten.

Wächsender Stahlmangel in England Die Londoner Waterloobrücke wandert in den Hochofen

Nach einem Bericht der „Daily Mail“ wird aterloobrücke über die Thems abgebrochen, um als Scrott eingeschmolzen die zu Bruch kommenden Betonteile soll meldet, restlos für die ausgenußt werden.

für den wahsenden Stahlmange

Genf, 5. November. die Londoner W e in kürzester Frist zu werden. en, wie das Blatt weiter Herrichtung von Startbahnen auf Militär- Diese Maßnahme ist ein Beweis l in England,

: : Die Zahl der Post- Jm übriFn sind die Vorschriften des §

sinngemäß anzuwenden.

Abschnitt TV Ermächtigung, Geltungsbereih, Fnkrafttreten

9 dieser Anordnung zusammenzufassen sind, # licher Form aufzubewah

Zusammenfassen in Umschlägen).

ren (durd flugpläßen Der Postverkehx in- den

Ein Abdruck *) dieser Anordnung ist in den Betrieben an geeigneter, den Gefolgschaftsmitgliedern zugänglicher Stelle zum Aushang zu bringen.

29 000 Ortschaften Briefkästen. ] der Republik von 3467 Kilometer auf 9381 Kilometer erweitert. Jn Ankara und Fstanbul wurden Funkstationen errichtet. der republikanischen Zeit gab es außerhalb Fstanbuls nirgends einen öffentlihen Fernsprechverkehr. über 18 000, in Ankara über 7000, in Jzmir nahezu 3000 und in 63 weiteren Städten und Landbezirken nahezu 6000 Fernspreh- teilnehmer. Von 15 Städten bzw, Bezirken aus kann heute auch mit dem Auslande gesprochen werden.

Die neue französishe 10-Milliarden-Anleihe untergebracht

Das Finanzministerium teilt mit, daß die he des franzosishen Staates in Form von einen in Höhe von 10 Milliarden ffrs, g efriedigung festgestellt, daß die

Paris, 5, November. jüngst aufgelegte Anl2i 3% %igen Schaßscl zeichnet ist. Zeichnung in et wird darauf hingewiesen, daß ein großer Teil der Schaltern untergebraht wurde.

Zu § 7 Uebergangsvorschristen

Aufträge über Erzeugnisse des W Anordnung XV /43), waren, oder die in das Warenver der Anordnung XV;, r an den Groß- oder Einze handel an den Einzelhandel ginns der Bezugsregelung o Schecks oder RT

Le as G j s t f l arenverzeichnisses (Anlage | S E EN I AMIGUDI!

bezugsgeregelt zeichnis gemäß § 1 Abs. 3 /43 neu aufgenommen werden, sind vom,| lhandel sowie vom Groß- auch nach dem Stichtag des Be- hne Entgegennahme von RTE- E-Marken auszuliefern, wenn sie vor dem Stichtag erteilt und mit Eisenbezugsrechten belegt oder zur Lieferung aus dem Fertigungsteilkontingent bzw. vollkontingent bestätigt waren.

Die Betriebsführer und ihre Beauftragten, die dieser An- ordnung vorsäßlich oder fahrlässig zuwiderhandeln oder emäß § 2 der Verordnung über die Lohn- 9. Juni 1938 (RGBl.1 S. langen des Reichstreuhänders odex des der Arbeit mit Gefängnis und Geldstrafe, leßtere in unbe- grenzter Höhe, oder mit einer diesex Strafen oder Durchführungsbestimmungen zum Ab- der Kriegswirtschaftsverordnung 1939 (RGBl. 1 S. 2370) in Verbindung Fünften Durchführungsbestimmüungen zum Ab- wirtschaftsverordnung Ordnungsstrafen in Ersat- April 1942 (RGBI.ES. 180) mit eren Stelle im Nichtbei- st-)strafe bis zu 6 Wochen tritt, der Teilnehmer (Anstifter, Mit-

Ermächtigung

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitsein Erlaßwege die ordnung notwe

Es ivird dabei mit B was mehr als einer Woche erfolgte. Anleihe an den

saß kann im zur Durchführung und Ergänzung dieser An- ndigen Bestimmungen treffen. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitse von ihm beauftragten Stellen können Vorschriften dieser Anordnung daß die in dieser Leistungen gewalk

umgehen, werden g gestaltung-vom 691) auf Ver-

Sondertreuhänders

insaß oder die nen Ausnahmen von den zulassen oder können anordnen, Anordnung nur als zulässig bezeichneten )rt werden müssen.

Die JFnflation in Tschungking-China

Bangkok, 4. November. Nach den lebten amtlichen Angaben der Tschungking-Regierung nimmt die Fnflation immer unaufhalt- | samere Formen an. Der Großhandelsindex betrug im Januar | 1942 das 31 fache des Jahres 1939, im Fanuar 19483 das 82 fache n September das 143 fache. Aus diesen Ziffern geht hervor, ß die Juflation sih immer rascher ausbreitet und immer um- fassendere Formen annimmt, Die Hoffnungen der Regierung auf eine Eindämmung oder wenigstens Verlangsamung diesex Ent- wicklung haben sich in keiner Beziehung erfüllt. Ein Ei kostet in Tschungking nach einem-englishen Bericht 4 Schilling, eine Schachtel Streichhölzer den gleichen Betrag. Für gewisse Luxusartikel werden Ein amerikanischer Füllfedevhalter ür 500 Dollar, ein Lippenstift für Die in Tschungking stationtierten lieger machen daher glänzende Geschäfte.

auf Grund Weitere 2 Milliarden Lei für die rumänischen Eisenbahnen

Zur Fortseßung des Aufbau- und programms der rumänischen Eisenbahnen benötigt die rwaltung weitere 2 Milliarden Lei. Eisenbahnverwaltung wurde jett durch ein bei den öffentlihen Kreditinstituten 2 Mrd. Lei aufzunehmen.

des Kapitals und der Zinse mächtigt, zinslose Schaßscheine in der

die bei dér Nationalbank lombardiert 1

des §1 der Dritten schnitt TTI vom 3. Dezember

E Bukarest, 5. November. (Kriegslöhne) ijenbahnve Die autonome Dekret ermächtigt, in Höher von Als Garantie für die Rückzahlung das Finanzministerium er- gleihen Höhe auszugeben,

Fertigungs-

t ITT (Kriegslöhne) der Kriegs Umwandlung uneinbringlicher freiheits\trafen vom 14. einer Ordnungsstrafe in Geld, an d treibungsfalle eine Haft-(Arre Strafbar ist auch täter und Gehilfe).

Geltungsbereih Die Anordnung gilt Wirtschaft. Arbeitss\tätte Bohmen und Mähr Polen, Fuden und Zigeuner; Mitarbeiter. Der Abschnitt [11 di folgschaftsmitglieder,

JFnkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Ta Sie gilt auch in den eingeglieder bieten von Eupen, Zustimmung de sinngemäß auch sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 4. November 1943.

nur für den Bereich der privaten t nicht für die Fälle, in denen die neue

Gefolgschaftsmitgliedes e e Mort tnpuRa in” Hrafi.

ten Ostgebieten und den Ge- Malmedy und Moresnet sowie mit s zuständigen Chefs der Zivilve

im Elsaß,

e Ee Protektorat 2e 1st niht anzuwenden auf

liegen ihr nicht Die Slowakei führt Wirtschastsbesprehungen mit Dänemar

und Rumänien Preßburg, 5. November.

phantastische Preise gezahlt, kann verhältnis8mäßig leiht f seßt ‘werden.

desgleichen unter ( ( rwaltung F in Lothringen und Luxemburg 250 Dollar

amerikanischen

Diese Anordnun

; g tritt am 15. November 1943 in Kraft. Gleichzeitig trete

eser Anordnung gilt nicht für die Ge- ; s j a L E n die bezirklichen Anordnungen der Reichs-

für deren Arbeitsverhältnis die Re

Ministerpräfident Tojo und Finanzminister Kaya über die Rüstung und Kriegsfinanzierung Fapans,

Tokio, 5. November. Ministerpräsident Tojo hat in einer großen Rede, mit der er den 83. Reichstag eröffnete, die Hauptaufgaben suUr die künftige Arbeit auf wirtschafstlihem Gebiet bekanntgegeben. Es sind dies eine schnelle Erweiterung der Rüstungsindustrie, ins- besondere des Flugzeugbaues. Hierzu gehört auch die gemeldete Neugestaltung der Zentralbehörden. Tojo betonte, daß man schnell und energish handeln und sich niht an veraltete Traditionen in der Verwaltung klammern werde. Weiter werde eine Ein- hränfung des L ehördenpersonals angestrebt, cine Vereinfachung des Staatshaushalts werde folgen.

Jn der Budgetkommission sprach Finanzminister Kaya und be- zeichnete das Steuerauffommen seit Beginn des Rechnungsjahres als gut. Jn dessen erster Hälfte seien etwa 85 Mrd. Staats- anleihen ausgegeben worden, wovon bereits 5,1 Mrd. unter- gebracht seien. Die Unterbringung habe somit 95 2 überschritten und beweise damit, daß der Kriegsfinanzierung feine Schwierig- keiten entgegenstünden. Gleichzeitig mit der Kriegsfinanzierung seten auch große Beträge für eine Erweiterung der Produktions- kraft aufgebracht worden. «Fn der ersten Hälfte des Rechnungs- jahres seien dur eingezahlte Aktien 2,2 Mrd. und durch die oben angegebenen öffentlihen Anleihen etwa 1,3 Mrd. Yen aufge- bracht worden. Die Ausgabe von Banknoten der Nipponbank habe im ersten Halbjahr durchschnittlich etwa 6,9 Mrd. gegenüber 5,1 Mrd. im "entsprehenden Zeitraum des Vorjahres betragen. KXaya erblickt hierin einen Beweis für die lebhafter werdende Wirtschaftstätigkeit. Neben der Akkumulation der Finanzierungs- mittel sei deren Verteilung von größter Bedeutung. Bisher set hier das Jnvestitionsgeseß schr erfolgreich wirksam gewesen. Fett werde im Bereich besonders des Flugzeugbaus ein neues System eingeführt werden, Bei wichtigen Rüstungsunternehmen werde das Rüstungsministerium künftig den Finanzierungsplan allein ausstellen. Das Finanzministerium habe nur für die Beschaffung dieser Finanzierungsmittel zu sorgen, wobei die Wünsche von seiten der Produktion nach Möglichkeit berücksichtigt werden sollen.

Das dem gegenwärtig tagenden Reichstag vorgelegte Nach- tragsbudget stellt sich auf 129 Mill. Yen, wovon 67 Mill. für das Landwirtschafts- und das Handelsministerium, 54 Mill, für das Rüstungsministerium und 5 Mill. Yen für das Transport- und das Verkehrsministerium vorgesehen sind. Auch die kleineren Be- träge für die anderen Ministerten sind für cine Umgestaltung der Zentralverwaltung bestimmt. Da sich die neuen Anforderungen mit den Mitteln decken, welche bereits in den beiden voran- gegangenen Reichstagen bewilligt und durch die Auflösung der Ministerien unverbrauht geblieben sind, wird eine Ausgabe neuer Staatsanleihen als Dekungsmittel nicht erforderlich.

Die Elektrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 6. November auf 74,00 X. (am 5. November auf 74,00 RA) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 5. November. (D. N.B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G,, 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 B,, London 98,90 G. 99,10 B., Madrid 285,65 G,, 236,05 B., Mailand 99,90 G,, 100,10 B.,, New York 24,98 G., 25,02 B. Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G,, 595,80 V., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B.; Agram 40,08 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G.

1 “d

Budapest, 5. November. (D.N.B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,7314, Berlin 136,20, Bukarest 2,78%, Helsinfi 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15%, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 5. November. (D. N. B.) New York 4,0214, —4,0314, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64?/,, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Amsterdam, 5, November. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zcit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris ——, Brüssel 830,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, - Jtalièn (Clearing) —,—, Madrid ——, Olo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 —44,90, Prag —,—.

Zürich, 5. November. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,023, London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 B, Mailand 22,6714 nom., Madrid 39,75 B., Holland 229°/g B., Berlin 172,55, Lissabon 17,714, Stockholm 102,67, Oslo 98,6214 B,, Kopenhagen 90,3714 B., Sofia 5,3714 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Fstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714 B., Helsinki 8,7715, Preßburg 15,00, Buenos Aires 96,00, Japan 101,00, Rio 22,25 B.

Kopenhagen, 5. November. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 11125, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, ©Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 5. November, (D. N. B.) London 16,85 G,, 16,95 B., Berlin 167,50 G,, 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B.; Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläye 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G,, 223,50 B,, Kopenhagen 87,60 G.,, 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 859 B., Rom 22,00 G,, 22,20 B., Kanada 3,77 G,, 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G,, 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 5. November, (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,-— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G,, 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —— G, 71,50 B., Stockholm 104,55 G,, 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B; Rom —,— G,, 23,20 B., Prag —,— G., —,— B.

,

London, 5. November, (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—

treuhänder der Betrieben außer Kraft.

Die Anordnun

tarifordnung für das zur Sicherung der Ordnung in den für die besonderen 2

und -zeitarbeiter

Baugewerbe oder die Reichst 1 Arbeitsbedingungen der in der Eisen-,

arifordnung Montagestamm- Metall- und Elektroindustrie

Sfendicher Anzei

Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse.

g gegen Arbeitsvertragsbruch und Abtber- Dr. Kemna.

maßgebend ist, bung sowie das Fordern unverhältnis8mäßig hoher Arbeits- 20. Juli 1942

Jhre Bestim-

7, Aktiengese 8, Komman

» Gesellschaften m. b, H., 9, Deutsche Rlotataet U

n, 12, Offene Hanbeis- und Kommanditgefellschaften, 15

4, O ti , 5. Verluste und Fundsocer 6, Auslosung usw. vou

1, Untersuchungs- und Straffachen, 2. Zwangsverfteigerungen, 3. Aufgebote,

der privaten

Wirtschaft (RABl. Nr. 22

S. 1 341) bleibt unberührt.

n, Inkrafttreten rtpapieren,

13, Unfall- und Fnvalidenvetficherungen, 14, Deutsche Reichsbank und Bankausweise, + Vetschiedene Bekanntmachungen.

mungen über die Zuständigkeit dexr Reichstx (§8 Abs. 2—4) sowie über den

euhänder und der Schuldverschreibung

der 4% %igen Anleihe des Deutschen

Die Anordnuna

Í / Feingold, 4. A. der tim Veutschen Ret

Schuldverschrei- bung der Deutshen Kommunalsammel-

tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlihung | Sondertreuhänder der Arbeit 500 A, 9.

3. Aufgebote

Aufgebot. [26128]

2 F. 27/43, Der Regierungspräsident | Für kraftlos erklärt wurden durch in Marienwerder hat das Aufgebot der Ausshlußurteil vom 29, Oktober 1943 im Jahre 1933 auf die Staatsdomäne | die auf den Jnhaber lautenden an- Schloß Roggenhausen umgeschriebenen | geblich vernichteten Mäntel zu folgen- Namensaktien Nr. 183 bis 192 208 den Wertpapieren nom. &AM 609,— 5 % und 212 bis 214 des Aktienbuches der Neckar A. G. Goldanleihe von 1923, Zuderfabrik Melno A.-G. in Melden, 14er E Nr, 148190, 1/105er D Nr.

(Seltungsbereich (8 9) gilt jedoch nit für schiffahrt und ihre Bes

Berlin, den 1, November 1943. Saustckel.

Iichtamtliches

Postwesen

Bevollmächtigungen im Postsparkassendienst

Als begrüßenswerte Neuerung hat der mehr die Postsparkassenvo vollmächtigte kann Rechte wahrne

ger und Preußischen Staatsanzeiger gelten entsprehend. Die Anordnung

Schiffe der See-, Binnen- und Lusft- Reichs von

Buchst, K Nr. 43665 über 100 M, 10. der 41s igen auslosbaren Schahtz- anweisung des Deutschen Reichs von

ablösungsanleihe Buchst. D Nr. 482 678 B. des Auslosungs- zur gleichen Buchst, D Gr, 148 Nr. 0678 über 100 5 i auslosbaren eutschen Reiches

Das Aufgebot folgender Urkunden ist beantragt: zu 1—2: a) der Schuldver- schreibungen der Anleiheablös des Deutschen Rei Auslosungsscheine [ungsschuld des Deutschen

Berlin, den 1. November 1943, Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsat.

Fribß Sautckel.

Reichspostminister nun- i lmacht ein gegenüber dem Postsparka m Sparer zustehen.

ungss{huld hes von 1925, b) der Anleiheablö- Reiches von

106 627 über 1000 A. Der Fnhaber

Schaßanweisung des ( S e inge f der Urkunden wird aufgefordert, spä-

von 1937, Dritte Folge Buchst. E Nr.

enamt Wien alle Dabei handelt es

hmen, die de

136 385, 8/1050er A Nr. 2586, 2597/

Kreis Graudenz, beantragt. Die Jn- 98 2632 9

testens in dem auf den 31, Mai 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richt in Berlin C2, Neue Friedrich-

Zweite Bekanntmachung zur Anordnung XV/43 der Reichsftelle für Technische Erzeugnisse

01395 über 500 Æ.AM, 6. der 4 %igen Schuldverschreibung des Umschuldungs- Gemeinden

sih namentlich um die Erneuerung des Post mit Rückzahlungs- und

ndigung von Posts sparbuchs sowie um die B Kündigungsscheinen.

. a) Nr, 417 688 über 14 Nr. 27688 übex 25 M, 1295 986 über 50 A,

pareinlagen, um die estellung neuer Hefte Da die Vollmacht

haber der Aktien werden aufgefordert,

Un ug Nr, 12 Ta ; ! Anordnu 1g Ne, 14 spätestens in dem auf den 24, Mai

zur Sicherung der Brbnuug t ben Betrieben =, vai

2, 2636/38, 2650. Amtsgericht Stuttgart.

1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten (29121) : E Gericht, Zimmer 6 anberaumten Auf-| Lurch Ausshlußurteil vom 29, Ok- gebotstermine ihre Rechte anzumelden | tober 1943 ist das am 2. Fuli 1925

Vom 4. November 1943

_ Auf Grund des § 1 der Anordnun für Technische Erzeugniss

Stock, Zimmer 118, anbe- raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserfklä-

auch nach dem L [vage 4, 1 tigten auch nah dem T Erbschein die sofortige Verstorbenen ermöglicht.

Postsparers gilt, wird dem Bevollmäch- es Sparers ohne Sterbeurkunde oder fügung über das Postsparguthaben des

Für die Vollmacht i ein besonderes

b) Gr. 3 Nr. 46 486 3. der 414 Goldstadtschaftsbriefe Hypothekenbankvereins

über 50 N, (früher 7) %igen Berliner

(Stadtschaft)

Buchst, A4 Gruppe 66 Nr, 14 über 100

7. der 4 Ligen Schuldverschrei- bung des Umschuldungsverbandes deut- scher Gemeinden Buchst. À Gruppe 90

Um der kämpfenden material zu schaff

e: Front das erforderliche Rüst en, 1st in den Betrieben die unbe Arbeitsdisziplin

¿ Gt 1 ing XV/43 der Reichsstelle : : imc erforderlich. e On e über die Einführung von RTE- und die Aktien vorzulegen, widrigen-

ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 988 der

falls die Kraftloserklärung der Aktien | Kreissparkasse Calbe (Saale), lautend

orgen und sie notfal

Pflicht der

rung der Urkunden erfolgen wird, 455, Fw. Sam. 5. 43, Berlin, den 1. November 1943,

Formblatt vorgesehen, amt) unentgeltlich abg fann dem Postsparkassenamt in Wie

(s wiederherzustellen,

das am Postschalter (auch beim Feldpost- Betriebsführer.

Das ausgefüllte Formblatt

E E A Serie 1 Buch 12215 über : 4% igen auslosbaren Schaganwei-

st, K Nr. 1117/22 über je 1 der Ver-

*) Abdrucke dieser Anordnun 100 6,4 = ‘je 35,8420 Gramm Fein- erfolgen wird.

bdr mit Erläuterungen können von der Geschäftsstelle des Reichsarb

/ s egeben wird. beitsblattes, Berlin SW 11, Saar- ;

Auf Grund des §&

auf den Namen Kurt Kadoh in Werk- leiß, für kraftlos erklärt.

Graudenz, den 29. Oktober 1943, Calbe (Saale), 1. November 1943, Das Amtsgericht. Das Amtsgericht Barby.

ordnung über n 1 unmittelbar über

ung des Deutshen Reichs von 1938, halter abgegeben werden, sung ts{ ch

die Lohngestaltung - Juni 1938 landstr. 96, bezogen werden. I 1000 Ks e O G Zweite Folge Buchst. E Nx. 82 067 über

oder am Post Das Amtsgericht Berlin,

ammten pier Eer

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