1943 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Nov 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 261 vom 8. November 1943. S. 2

vandte sih zum Abi{luß noch mit besonderem als ob die Entwicklung der Preise er Währung sei. Gerade

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(S Ut ader eden die Uu steigenden Kaufkraft, der in der "ch eine Beschränkung in der Verfügbar- nübersteht, die Preise zu regeln. ten Unterschied, ob die Kriegs- Kaufkraft verursachen, un- det werden oder in nd erfolgen. Der , mit der sih jedes Land Nur rein liberalistische e, daß deshalb

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Die Aufsicht über die Sparkassen und dic öffentlih-rechtlihen

Kreditanstalten ) 1d des Führercrlasses vom 2. September 1943 ist dem 2fts1 [ d oberste Aufsiht über die Kredit- Tre Damit stehen ihm auch die Auf- Zr der nachgeordneten Reichs- und

m Reichsminister der Finanzen und rung und Landwirtschaft auf Grund »tsrehte bleiben unberührt. ung der Verwaltungsarbeit 1 minister die an ihn über- ie Landesregierungen und die nach- geordneten Reichs- und Landesbehörden in dem von diesen bisher geübten Umfang mit Rückwi 1 auf den Tag des Jnkraft- i Führererlasses zurückübertragen, si jedoch vorbe- Bankpolitik und der Geschäfts-

einheitlihen Grundsäßen Soweit von

tretens des os

Ausrichtung der aebarung der Kreditinstitute nah ; d Richtlinien aufzustellen.

Weisungen zu erteilen und l l e | diesem Vorbehalt kein Gebrauh gemacht wird, ändern sih die

Besugnisse der Landesregierungen und der nachgeordneten Reichs- und Landesbehörden gegenüber den Sparkassen und öffentlich- rehtlihen Kreditinstituten nicht. Die Aufsicht über die Staats- banken wird wie bisher weitergeführt. Der Reichswirtschafts- minister erwartet, daß er vor Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung jeweils rechtzeitig unterrihtet und thm austretende Fragen grundsäßlicher und allgemeiner Art zur Entscheidung vöor-

| gerihtsurteil

HZeitgeshäfte in Spinnstofswaren auf längere Dauer verstoßen gegen die Kriegswirtschaftsbestimmungen

In der Zeitschrift das „Deutsche Recht“, wird über ein Reichs- Vébtöuctei berihtet, nach dem Zeitgeshäfte über beschlag-

! nahmte Spinnstoffwaren it Verstoßes gegen die Kriegswirt-

Selbstverstand- | g der Kriegswirtshaft eine Vermeh- | 1 stei-

| hatte.

gelegt werden.

shaftsbestimmungen nichtîg sind. Eine Firma hatte eine andere auf Schhadenserjay verklagt, weil diese im Frühjahr 1940 einen größeren Posten wollene Decken fest gekauft und sich verpflichtet hatte, die erforderlihen Punkte bis spätestens zum 30. Juni 1940 abzugeben und dann die Decken niht abgenommen und bezahlt tte. Die beklagte Firma bestritt, daß ein fester Kaufabshluß zustande gekommen jei- und behauptete threrseits, daß vereinbart wurde, daß die Decken , von ihr nur dann abgenommen und be- zahlt werden sollten, wenn sie die notwendigen Punkte dafür zur Verfügung stellen würde. Da sié keine Punkte zur Verfügung ge- habt habe, jei sie zur Abnahme der Deckten nicht verpflichtet ge- wesen. Die Klage wurde abgewiesen, da es sich um ein sogenann- tes Zeitgeshäft handelt, bei dem die Abnahme der Ware gegen PVunîtte oder richtiger Punktschecks hinausgeshoben war. Ein solches Geschäft war mit den damals geltenden Kriegswirtschafts- bedingungen nicht vereinbar. Es verstößt gegen ein geseblihes Verbot und war deshalb nah § 134 BGB. nichtig. Jn der Be- gründung heißt es, daß nah den geltenden kriegswirtschaftlichen Bestimmungen der Abnehmer nur nach Maßgabe seines jeweils vorhandenen Punktguthabens Spinnstoffe beziehen dürfe und daß eine langfristige Bindung des Verkäufers an seine Lieferungs- zusage, in der Erwartung, daß der Käufer die nötigen Punkt- shecks werde beschaffen können, nit zulässig sei. Zeitgeschäfte in vorhandener und beshlagnahmter Spinnstoffware gs mehrere Monate hinaus seien unzulässig. Sie bedeuten eine Festlegung zwangsbewirtschafteter Güter und dadurch ihre Herausziehung aus dem Verkehr anf längere Zeit. Sie würden auf diese Weise den Abnehmern, die die geseylichhen Vorausseßungen für die Ab- nahme durch Beibringung der nötigen Punkte erfüllen konnten, entzogen und zugunsten von Personen festgelegt, die diese Vor- ausseßungen gegenwärtig nicht erfüllen können und vielleicht dazu niemals imstande . sind. Daß das dèn maßgebenden Vorschriften der Kriegswirtschaft entgegenlaufe, gehe klar aus der Anordnung BK 11 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete vom 3. Februar 1940 hervor, nach der der Lieferanspruh entfällt, wenn innerhalb von zehn Tagen nach Uebermittlung der Tb dien oder der Auftragsbestätigung der Lieferant den Punktscheck nicht erhält. Ein Zeitgeschäft, wie es die Parteien über die Decken ab- geihchlossen haben, laufe dem Sinn: und Zweck dieser Anordnung völlig zuwider und könne danach unter keinen Umständen als von der Reichs\telle genehmigt angesehen werden:

Da die geseßlichen Bestimmungen über die kriegsbedingte Be- wirtschaftung mit Spinnstoffwaren den beiden Parteien in gleicher Weise bekannt waren, konnte die Klage auf Schadensersazanspruh auch nicht aus dem Gesichtspunkt eines schuldhaften Verhaltens der Beklagten bei dem Vertragsschluß geltend gemacht werden.

Neuausrichtung der japanischen Kautschukindustrie

Tofio, 5. November. Am 30. Oktober 1943 wurden Richtlinien für die Neuausrihtung in der Kautschukindustrie bekanntgegeben. Bei der Umstellunç Pet Einrichtungen stillgelegter oder abge- shaffter Fabriken, dei der Verwendung von Arbeitskräften und

Material sowie bei der Verfügung über eleftrishen Strom wird |

die Kautschukkontrollkörperschaft stark eingeschaltet .werden. Das Ziel der Neuausrichtung ist, möglichst alle obigen stillgelegten Kräfte der weiterverarbeitenden Kautschukindustrie zuzuführen, da- mit sie äußèrste Vollbeschäftigung erreihen und die zukünftige Entwicklung vorbereiten kann. Die Kautschukkontollkörperschaft

wird zu den fommenden Verhandlungen den Zwefstellen in der W

Provinz ziemlih weitgehende Vollmachten erteilen.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

Die Entwicklung des Handwerks im Generalgouvernement Besuch des Reichshandwerksmeisters Pag. Schramm

Krakau, 5. November, Zum zweitenmal stattete der Reich3- handwerksmeister Pg. Shramm dem Generalgouvernement einen Besuch ab, um sih über die Fortentwicklung des Handwerks im Nebenland des Reichs, zu unterrihten. Auf- einer aus diesem Anlaß in Krakau zusammengerufenen Tagung legte der Reichs- handwerfksmeister den Kriegseinsaß des deutshen Handwerks und seinen hohen ethishen und fulturellen Wert dar. Ausgehend von der Feststellung, daß Deutschland aus sich selbst heraus zu der wirtschaftlihen Gestaltung kommen müsse, an die wéeder die Bolschewisten noch die Amerikaner mit ihren Fertigungsmethoden heranzureihen vermochten, bezeihnete er den deutshen Hand- werkerstand als unabdingbar zur Wehrerhaltung des Reiches, der sozialen Struktur des deutshen Volkes wegen und {chließlich gemäß den nationalsozialistishen Grundsäßen. Bei Wahrung dieser Richtlinien werde Deutshland niemals bolschewistishen oder amerifanishen Wirtschaftsprinzipien zu verfallen brauchen.

Zuvor hatte nach den Begrüßungsworten des Regierungs- fommissars der Zentralfkammer für die gesamte Wirtschaft im Generalgouvernement, Staatssekretär Dr. Boeple, ‘der Geschäfts- führer der Gruppe Handwerk in der Zentralkammer, Dr. Burg- hardt, einen Ueberblick über die Erweiterung der Wirtschafts- fraft des Generalgouvernements durch den Aufbau des im ehe- maligen Polen vollkommen darniederliegenden Handwerkerstandes gegeben. Er hob einleitend hervor, daß die Siedlungsdichbe des Handwerks in diesem Lande fünfmal \{chwächer sei als die des Reiches, Daß trovdem die Bewältigung der dem General- gouvernement zugewachsenen und noch weiter zuwachsenden Auf-

gaben und dazu erforderlihen Vorausseßungen auch vom Handtverk weitgehend erreicht sind, belegte Dr. Burghardt mit einigen marfkanten Zahlenangaben. So ist eine intensive Lei-

ngssteigerung des vollfommen unentwickelt angetroffenen Hand-

durch die Errichtung von Arbeitsgemeinschaften l : Bis jegt zahlt das Generalgouvernement 912 derartige Arbeitsgemeinschaften, in denen rund 27 000 Hand-

1 prote mnd röetlgesuyrt worden

werker tätig sind. Der Umsav dieser Arbeitsgemeinschaften, die jo gut wie auss{chließlich Großaufträge ausführen, hat \sich allein nah den von der Zentrale für Handwerkslieferungen für sie heremngeholten AUustragen von 9,7 Mill, Zloty im Zahre 1942

r 15 Mill. Zloty in den ersten neun Monaten des lau- res erhöht. Der Berufsnahwuchs und der Berufs- 7 gilt das Hauptaugenmerk der bei lediglich 15 Deutschen

Indivi uhrung im Generalgouvernement, Der d hat sich demzufolge verfünffaht. Die Selbsthilfe is durch Eigenschaffung leistungsfähiger Maschinen hend gefördert, Durch die Einrichtung „Fliegender

eminare“ zwecks Ueberprüfung der einzelnen Betriebe auf ratio-

nellere Fertigung sind Stromersparnisse bis zu 15 %, Senkung der Materialkosten bis zu 9 % sowie der* Betriebskosten bis zu 12% zu verzeihnen gewesen. Abschließend bekräftigte Staats- sekretär Dr. Bühler den Willen der Wirtschaft des General- gouvernements, dem Handwerk im Generalgouvernement auch weiterhin jeglihe Förderung zuteil werden zu lassen.

Wissenschaftliche Handwerksforschung auf internationaler Basis

Das Europäische Handwerksinstitut aktiviert kontinentale Krast- reserven

Nachdem die Fnternationale Handwerkszentrale ihren Sig nah Berlin verlegt hat und damit an like der Be- mühungen um eine enge zwischenstaatlihe Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zurückfkehrt, erwächst auch dem ihr angegliederten Europäischen Handwerksinstitut erneut eine sehr große Aufgabe. Die Zweckbestimmung dieses Fnstituts liegt bei der wissenschaft- lichen Erforshung der Handwerksberufe in den europäischen Lan- dern, Die systematishe Durhleuchtung der bestehenden Verhält- nisse auf diesem Gebiet ermöglicht es, jowohl unter aktuellen Ge- sihtspunkten als auch auf weitere Sicht eine Erfassung der ge- jamten Kraftreserven sicherzustellen und auf der anderen Seite evtl. noch vorhandene Mißstände zu beseitigen. Fm einzelnen er- weist sih immer wieder als fruchtbar, auf den verschiedensten Ge- bieten zur Erkenntnis der vorhandenen und vielfach noch unge- nußten Produktionsmöglichkeiten beizutragen, unterschiedliche Fer- tigungsmethoden zueinander in Vergleich zu seßen, das Wissen um Erfindungen auf den einzelnen Fachgebieten zu vermitteln und noch auf zahlreichen weiteren Sektoren für eine Verbreiterung und Vertiefung in allen Fragen des fahlihen Wissens und Könnens zu sorgen. Die hier gesammelten Erkenntnisse werden vom Europäishen Handwerksinstitut in zwei Veröffentlihungs- reihen herausgegeben, nämlich einer Berufsreihe, die der Be- handlung der einzelnen Berufsartien gewidmet ist, sowie einer Leistungsreihe, die zweckgebunden orientiert ist und z. B. Fragen der Motorisierung, Elektrifizierung, Technisierung usw. im Hand- werk behandelt,

Der Präsident des Europäishen Handwerksinstituts, Reichs- amtsleiter Sehnert und der wissenshaftlihe Leiter, Prof. Dr. von Leers, bieten auf Grund ihrer engen Vertrautheit in allen Handwerksfragen die Gewähr für eine lebendige Afktivität, ver- bunden mit fahliher Strenge und Gewissenhaftigkeit der hier ge- leisteten Forshungsarbeit. Fm übrigen soll die Tätigkeit des Frankfurter Justituts nicht auf diese einzige Forshungsstätte be- shränkt werden, sondern schon jeßt im Kriege ist an einen Auf- bau verschiedener Außenstellen auch in anderen europäischen Län- dern gedacht, deren Verwirklihung in einigen Anfängen nicht mehr lange auf sich warten lassen dürfte. ¿

Wirtschaft des Auslandes

Spaniens Erzausfuhr seit 1900

Madrid, 6. November, Nach den offiziellen statistishen Daten panien leit 1900 insgesamt 184,9 Mill. t Eisenerz im Werte 9 Mill. Goldpeseten exportiert. Jm gleichen Zeitraum

wusgesuhrt 3,1 Mill, t Zinkerz i. W. von 202,2 Mill. eten, 3,4 Mill, t Bleierz i. W, von 1,6692 Mrd. (Bold- 1 Und 20 Mill, t Kupfererz i. W. von 569,7 Mill. Peseten. \Qluß der ubrigen Exporterze hat der spanische Staat uhr leit Anfang des Fahrhunderts 5,3081 Mrd. Devisen vereinnahmt.

us der Erzausf »oldpeseten an

Einschaltung einer Einfuhrdienststelle in den türkischen Außenhandel

_Jstanbul, 5. November. Im türfishen Einfuhrhandel wurde eine bedeutungsvolle Neuerung eingefühct. Auslande muß jeder Einfuhrhändler in Zukunft zuerst die Ein- willigung des Generalsekretärs der Jmportunion einholen und ih mit ihm hinsichtlich Preises, Qualität und anderer Einzel- heiten der emnzuführenden Waren einigen.

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Repatriierung der argentinischen Guthaben Buenos Aires, 7, November. Der Entschluß Argentiniens die Gold- und Devisenguthoben der Zentralbank zu repatriieren

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Bei Bestellungen im

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(sämtlihe argentinishen Goldreserven in Höhe von etwa 350 Mill, argentinischer Pesos, die bei der Federal Reservebank in New York deponiert waren, werden bereits zurückgezogen), bedeutet zweifellos einen neuen Schritt zur Klärung der Re- organisation der Finanzbeziehungen zum Ausland, Nachdem erst fürzlih das argentinishe Finanzministerium bekanntgegeben hatte, daß ein betröctliher Teil der Londoner Guthaben für die Ablösung dort begebener argenttinisher Anleihen verwendet 1wer- den soll, werden sich die hohen Außenstände der argentinischen Zentralbank jeyt weiter verringern. Dies erscheint um so ange- brachter, als die Salden gegenwärtig insgesamt fast 2 Mrd. Pesos oder nahezu das Doppelte der inländishen Goldbestände der Zentralbank betragen, so daß etwa zwei Dittel der Deckung des Notenumlaufes durch Devisen und Gold im Ausland repräsentiert werden. Es bestünde, so wird aus argentinischen Finanzkreisen berichtet, auch unter dem Sus tet eines etwaigen starken Einfuhrbedarfes nach Kriegss{hluß kein hinreichender Grund, derartig hohe Auslandsposten zu unterhalten, vor allem, da die laufende Ausfuhr den Wert des Warenaustausches beträchtlich übersteigt, Dies gelte besonders für den Handelsverkehx mit USA, der in den ersten neun Monaten einen starken Aktivsaldo zugunsten Argentiniens ergebe. Troy der jeßt begonnenen Zurückziehung ‘der 850 Mill, Gold-Pesos aus

Anleihedienste und für die Wareneinfuhr bereitstehen.

i New York, habe N noch immer reichliche Mittel für laufende Zahlungen,

| 8, November ö, November | Gelb Brief | Geld Brief Aegypten (Alexandrien und | M), ear Ev dge odo 40 did 1 ägypt. Pfund | _— _—_ Afghanistan (Kabul) .….. 100 Afghani | 18,79 18,83 | 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires) . |-1 Pap.-Ves. 0,588 0,592) 0,588 0,592 Australien (Sidney) .…....... | 1 austr. Pfund | vis dais hne Belgien (Brüssel u. Antwerpen) | 100 Belga 39,96 40,04 | 39,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) | 1 Cruzeiro s Mais aas Ae Britisch-Jndien (Bombay-Cal- | E Co ad ome 4 a C0 AH 100 Rupien _— _ Sali Bulgarien (Sofia) «... | 100 Lewa 3,047 83,053| 8,047 83,058 Dänemark (Kopenhagen) «... | 100 Kronen | 52,15 52,25 | 52,16 62,26 England (London) .….….…. | 1 éngl. Pfund _— db t Sd Finnland (Helsinki) .....« o... | 100 Finnmark 5,06 5,07 5,06 6,07 Frankreich (Paris) 4. ..….…. | 100 Frs. —_— mes bit Griechenland (Athen) „….... 100 Drachmen 1,668 1,672| 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Notter-

O Ce Ge E C VL 100 Gulden [132,70 1832,70 [132,70 132,70 D CEONOLQIE e oa bs eie 100 Rials 14,59 14,61 | 14,59 14,61 Dsland (Reyfkjavik) 100 isl. Kr. 88,42 838,50 | 88,42 88,50 Ftalien (Rom und Mailand) . | 100 Lire 9,99 10,01 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) «». | 100 Yen 68,591 38,711] 68,591 68,741 Kanada (Montreal) .….... +.. | 1 fanad. Dollar | _— as s Kroatien (Agram) .... | 100 Kuna 4,995 5,005] 4,995 6,005 Neuseeland (Wellington) «»«. | 1 neuseel. Pfd. | Norwegen: (Oslo) ....- «s ° 100 Kronen 56,76 56,88 | 56,76 56,98 Portugal (Lissabon) .….….. .. | 100 Escudo 10,19 10,21 | 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) ....... 100 Lei _— _— _— —_ Schweden (Stockholm u. Göte-

G ie Ci Sd s i Ci Ci 100 Kronen 59,46 59,58 | 59,46 69,58 Schweiz (Zürich, Basel und

B a e eel 100 Frs. 67,89 58,01 68 68,01 Serbien (Belgrad) .....«-«« 100 serb. Dinar | 4,995 5,005| 4,096 85,005 Slowakei (Preßburg) „»..... 100 slow. Kr. 8,591 8,609] 8,5901 8, Spanien (Madrid u. Barcelona) | 100 Pesetas 283,665 28,605| 28,566 237/605 ; Südafrikanische Union ( Pretoria

und Johannisburg) .....«« 1 südafr. Pfd. —_ Türkei (Zstanbul) 6+... | 1 türk. Pfund | 1,978 1/992| 1,958 1,982 Ungarn (Budapest) „5+ .*. | 100 Pengöó _— Uruguay (Montevideo) .…..…. 1 Goldpeso 1,199 1,201) 1,109 1;201 Verein. Staaten von Amerika

(Mad Dor): ¿is véde vén sub 1 Dollar an e _ ia

(0 E U c R A 5A A T C A T Er AEOE I T Li A Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kuxse: Gelb Brief England, Aegypten, Südafrikanishe Union .««-.»«« 9,89 9,91 Frankreich oooooo. dee on anes ‘.….….…. 0... .......... 4,995 6,905 Uufirälien; Néussalaud «Ide ci sas acob dées 7,912 7;928 British-Jndien ooooo udacec ooooo. 69... .…..….0.. 74,18 74,32 R l es ée bs had ks i Eb 000.0000000... 2,098 402 Vereinigte Staaten von Amerika 000......0..0...... 2,498 502 Brasilien «.«««- « A oooooooooo 0,130 0,182 Ausländische Gelbsorten und Banknoten | 8, November 6, November Gelb Brief | Geld Brief Sovereigns .......- 000045 Notiz 20,38 20,46 | 20,38 20,46 20-Francs-Stüdcke ch++...« ..….. für 16,16 16,22 | 16,16 16,2 Gold-Dollars E L ca | 4,185 4,205| 4,185 4,396 Tad ente o pa uianth . | 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 | 4,39 4,4 Amerikanische: 1000—s Dollar | 1 Dollar 2 und 1 Dollar | 1 Dollar —_ —_ _— Aräentitl hs „ao sdboteuesos 1 Pap.-Peso 0,44 0,46 0,44 0,46 Australische «. o... o... | 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 | 2,44 2,46 Belgische ...++.« aae enr ooo. | LUO Weigas 39,92 40,08 | 39,92 40,08 Brasilianische «2-005 1 Cruzeiro 0,08 0,09 | 0,08 0,09 Britisch-JIndische „.-.++.+ *... | 100 Rupien 22,95 23,05 | 22,95 23,05 Bulgarische: 500 Lewa und DALIOREL ¿baa 6 ces «.. | 100 Lewa 8,07 8,09 8,07 8,09 Dättilschó 2 Ar0ßs v4.60 sas 100- Kronen —_ h 10 Kr. und darunter .…... 100 Kronen | 52,10 52,30 | 32,10 62,90 Mi Englische: 10 § und darunter. | 1 engl. Pfd, _— Ä DinnliBE «5 «op ese ei ++..... | 100 Finnmart | 65,055 * 5,075| 5,066 85,075 F Lanzófiiche vodaace ooo. | 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 6,01 M Holländische ...... oon... .….. 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 132,70 Dtalienische: große «........ | 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 I E e e060 0nn e... . | 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 Kanadische „«.....- ++..... | 1 fanad. Dollar |, 0,99 1,01 0,99 1,01 N AIE s po E S L ESA 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter | 100 Kronen 56,89 57,11 | 56,89 67,11 Rumänische: 1000 Lei und O R L C du ea dd 100 Lei 1,66 1,68 | 1,66 1,68 Schwedische: große ....... +. | 100 Kromen

50 Kronen und darunter «. | 100 Kronen | 59,40 59,64 | 59,40 59,64 Schweizer: große .....« «de | 100 Frs, | 67,88 68,07 | 57,83 868,07

100 Frs. und darunter «.. | 100 Frs, | 67,88 58,07 | 57,83 68,07 MEIRINE ae idácieénavebdaian 100 serb. Dinar | 4,99 6,01 4,99 5,0L Slowakische: 20 Kronen und

darunter «0.5 +... | 100 low. Kr. 8,53 8,62 8,58 8,62 Südafrikanishe Union ...... | 1 südafr. Pfd. | 4,39 4,41 4,39 4,41 T YE »ck oe 00 Cd es o. | 1 türk, Pfund 1,91 1,98 1,91 1,93 Ungarische: 100 Pengö und

DarUlttEL did ooo ea bas «. | 100 Pengö 60,78 61,02 | 60,78 61,02

C

Die See R rung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 8. November auf 74,00 L./ (am 6. November auf 74,00 RA) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 6. November. (D. N. B.) New York 4,02%4—4,0314, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64?/4, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Zürich, 6. November. (D. N, B.) (11.40 Uhr.] Paris 6,032, London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 B, Mailand 22,67, nom., Madrid 39,75 B., Holland 2299/, B., Berlin 172,55,

Lissabon 17,71}, Stockholm 102,67, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen F

90,37% B., Sofia 5,3714 B,, Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Fstanbul 3,50 B., —Bukarest 2,3714 B., Helsinki 8,7714, Preßburg 15,00, Buenos Aires 95,50, Japan 101,00, Rio 22,25 B. Kopenhagen, 6. November, (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich

11125, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, OQOslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse. Stockholm, 6. November. (D. N. B,) London 16,85 G,,

16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G,., 9,00 B,, Brüssel —,— G., 67,50 B,, Schweiz. Pläye 97,00 G.,, 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B,, Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada T7 G. 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G,, 17,60 B. Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 6. November, (D. N. B.) London —,— G, 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G, 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B,,

Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G,, 92,25 B,, f

Rom —,— G., 23,20 B.,, Prag —,— G., —,— B.

N L006

‘seines minderjährigen Sohnes Horst

Reich3- und Staatsanzeiger Nr. 261 vom s, November 1943. &. 3

Dffeutlither Auzeiger

J RD C R T A O Wr ADS E! Va ¿ L Untersuchuugs- und Straffachen, 4, Oeffentliche | 2, D H | 6, Berlust- a C E | T 19, m. d, D., 13. UnfaUl- uad idenversicherungen, 8. Aufgebote erungen, d n, 5: Bemecandicgehechasten auf e anbigeseCschasten auf Uttien, | 1L. Senoftensehasten, Auslosung usw. vou 9. Deutsche 12. Off Baut ditges 0 Deuts Relchsbant s R ONS

3. Aufgebote 25207]

Betreffs der Schuldverschreibung d Rae eablösungssuld des Deutschen

Reiches von 1925 Nr. 543 561 über 12 RA sowie wegen des Aus- [ofungsf ins dieser Anleiheschuld Gr. 19 Nr. 3561 über 12,50 NA ist die Zahlungssperre gemäß § 1019

466. F.

4 erlassen worden.

Berlin, den 5. November 1943. _ Amtsgevriht Berlin.

[25214]

Der Bauer Hermann Voß, Groß Heere, hat das Aufgebot der angebli verlorengegangenen, auf den A des Bauern Hermann Voß in Groß Heere ausgestellten Aktien Nr. 212, 380 und 450 über je 600,— N.A der Zuckerfabrik zur Rast A.-G., Bad- deckenstedt, beantragt. Der nhaber der Urkunden wird aufgefordert, späte- stens in dem auf Dienstag, den 6. Juni 1944, 8 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur- kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- folgen wird. Sa der, den 2. November 1943. Das Amtsgericht, *

[25125] / Aufgebot.

Der BVäckermeister Willy Hildebrandt aus Miswalde hat das Aufgebot des verlorengegangenen Dersiherungöscheins Nr. 026816 947 der ebensversiche- rungsanstalt Westpreußen in Marien- burg, Westpr., vom 19. Mai 1936 über 3000,— Reichsmark beantragt. Der Jn- haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 26. Februar 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- exflärung der Urkunde erfolgen wird.

Marienburg, Westpr., 29. 10. 1943.

Das Amtsgericht.

Beschluß vom 5. November 1943.

3 F 2/43. Der Landwirt Louis Wolf in Helbigsdorf Nr. 23 A über Dres- den A 28 hat das Aufgehot des Verwwahrungsscheines Depotkonto

der Sparkasse zu Wils- wonach bei der vorgenannten folgende Wertpapiere noch verwahrt. werden: Deutsche Anleihe- SWIngNGuI mit Auslosungsreht a) Nominalbetrag 50,— vom ahre 1925 Reihe 20 Buchstabe C Nr. 912 135, v Nominalbetrag 12,50 Reihe 19

udstabe A Nr. 22 635, 549 908, 9908, Gutschein „zu Landw. Aufw. Reis: mark-Kreditbriefen a) Nominalbetrag 20,— Reihe 35 Buchstabe F Nr. 1628, d) Nominalbetrag 30,— Reihe 35

uchstabe E Nr. 3089, beantragt. Der Ats dieses Verwahrungsscheines wir aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Mai 1944, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht an-

druff Sparkasse

beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den Ver- wahrungsshein vorzulegen, wOESeN ene dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. j

Amtsgeriht Freital, [25216] Aufgebot.

Abt. 4. F 4/43. Der Kürten in Solingen- kerstraße, als

brikant Paul erscheid, Fun- geseßlicher Vertreter

Dieter Kürten hat das Aufgebot eines verlorengegangenen Sparkassenbuches der Stadtsparkasse in Solingen, auf den Namen des Horst Dieter Kürten lautend, beantragt. er Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Mai 1944 9 Uhr, vor, dem er Oen Gericht So- lingen-Ohligs, Merscheider Straße .1, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krasftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Solingen-Ohligs, 28. Oktober 1943.

Amtsgericht Solingen-Ohligs.

[25126] Aufgebot.

Die Geschäftsleiterin Gertrud Phi- lipp aus Berlin W 35, Potsdamer Straße Nr. 197, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes über das in Abt. Ill Nr. 5 des Grund- buhes von Kampenau Band 6 Blatt Nr. 126 für Frau Ottilie Schmidt geb. Philipsen in Elbing eingetragene auf- ewertete Darlehn im Betrage von 2625,— Goldmark beantragt. Der Jn- haber des Hypothekenbriefes wird auf- gefordert, spätestens in dem auf Sonn- abend, den 26. Februar 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, L mer Nr. 14, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und den Hypothekenbrief vorzulegen, wi- drigenfalls die Kraftloserklärung des Hhpothekenbriefes erfolgen wird.

Marienburg, Westpr., 29. 10, 1943.

[25213] Aufgebot. ,_2 F 5/43. Der Fischer Heinrih Budda in Kußfeld hat das Aufgebot zur Aus- fehung der Eigentümer des Grund- tücks - Kußfeld Blatt 51 (Hofraum, Aer und e L BGB. verlangt. Die Witwe osalie Niemuth und deren Kinder Magdalena und Jakob Niemuth, die im Grundbuch als gar adi änc eingetragen sind, wer- den aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Fanuar 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer 7, an- beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihrs Ausschließung erfolgen wird. Neustadt, Westpr., 23. Oktober 1943. Das Amtsgericht, Favre, Amtsgerichtsvat.

[25116] Oeffentliche Aufforderung.

462, VI. 925/1943. Am 19, oder 20. Dezember 1942 verstarb in Monte- video (Uruguay) der ledige deutsche Staatsangehörige Paul Müller im Alter von 70 Jahren, Sohn des Albert Müller und der Fsabel geb. Lütgen, angeblich geboren in Aachen. Die- jenigen, denèn Erbrechte zustehen, wer- den aufgefordert, diese bis zum 1. Fe- bruar 1944 beim unterzeihneten Ge- riht anzumelden, andernfalls - fest- gestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhan- den ist,

Berlin C 2, Neue Friedrichstraße 4, den 1. November 1943.

Amtsgericht Berlin, Abteilung 4692.

[25119] Oeffentlihe Aufforderung. Der Arbeiter Julius Otto Paegold, der zuleßt in Berlin-Staaken, Schul- straße 9, gewohnt hat, ist am 24. 11. 1931 im Rudolf-Virhow- Krankenhaus zu Berlin gestorben. Da ein Erbe nit ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrehte an dem Nachlaß zu- stehen, hiermit aufgefordert, ihre Erb- rechte bis zum 17. Fanuar 1944 bei dem unterzeihneten Nachlaßgericht an- zumelden. Andernfalls wird festgestellt werden, UE ein anderer Erbe als das Land Preußen, niht vorhanden ist. Berlin-Spandau, 1. November 1943. Das“ Amtsgericht, Abt. 4 VIl 93, 32,

[25120] Oeffentlihe Aufforderung.

Die Witwe Amalie Wilhelmine Neu- hoff geb. Sahla, geb. am 21. 10. 1852 in Oschersleben, ist am 14. Zuni 1939 in Berlin-Spandau, Fichtenweg 17/29, ihrem leyten Wohnsiß, gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, hiermit aufge- fordert, ihre ‘Erbrechte bis zum 17. Januar 1944 bei dem unterzeih- neten Nachlaßgeriht anzumelden. An- dernfalls wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als das Land Preu- ßen niht vorhanden ist.

Berlin-Spandau, 2, November 1943, Das Amtsgericht. Abt. 4, VI 367. 39.

[25123] Oeffentlihe Aufforderung.

74 VI 7147/43. Am 10. August 1943 U zu DUETA Luise Hinzmann geb.

chwulera, ( 21, April 1870 zu Karwen, Kreis Sensburg, verstorben. Personen, die Erbrechte ee machen wollen, werden. aufgefordert, diese bis zum 31. Dezember d, J. bei dem unter- zeihneten Gericht zum Aktenzeichen 74 VI 7147/43 anzumelden.

Hamburg, den 29, Oktober 1943,

Das Amtsgericht. Abteilung 74.

[25210] Oeffentliche Aufforderung.

VI 163/43. Die unbekannten Erben des - Pförtners Paul Robert Nößel, uleßt wohnhaft in Hildesheim, Hinter bém Schilde Nr. 10, geboren am 27. Ok- tober 1896 zu Danzig und verstorben am 14, April 1943 in Hildesheim, werden hiermit aufgefordert, sih späte-. stens am 15. Dezember 1943 bei dem unterzeihneten Gericht zu melden. VI 163/43.

Hildesheim, den 1. November 1943,

Das Amtsgericht. Abt, 8.

[20212] Erben gesucht! j Die Familie Hermann Dettlaff in Jamrau, Kreis Kulm/Weichsel ist aus- gestorben. Die Kinder des Halbbruders Hugo Foth sowie die inder der Schivestexn der Frau des Verstorbenen (Frau Emma Dettlaf} geb. Wilm), und zwar dié Kinder der Frau Jo- hanna Trenkel geb, Wilm und die Kin- der der Schwester der Frau Trentkel, Frau Lina geb. Wilm, wollen sich als Erben melden bei Herrn Artur Zierott in Klammer, Kreis Kulm/Weichsel, oder bei Herrn Albert Frank, Berlin NO 55, Greifswalder Str, 45 1, Klammer, Kreis Kulm, 6. 11. 1943. Artur Zierott, Nachlaßpfleger.

[25124] B Am 31. Fanuar 1940 ist in Königs- berg (Pr) der Siedler Otto Schulz aus Waldgarten verstorben. Der Ver- storbene war geboren am 27. Mai 1890 in Worschienen, Kreis Pr. Eylau. Sämtliche bekannten Erben haben die

Das Amtsgericht.

Erben bisher niht ermittelt sind, wer- den diejenigen, welchen Erbrehte an dem 9 ahlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 15. 12, 1943 hei dem unterzeihneten Gericht zur An- meldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein an- derer Erbe als der Preußishe Staat nicht vorhanden ist. Der Nachlaß be- trägt nah Aufhebung des Konkursver- fahrens 204,47 RA.

Königsberg (Pr), 30. Oktober 1943.

Amtsgericht. * Abt, 36,

[25211] Aufforderung.

In der Nathlaßsache a. Ableben der Emilie Vollmer geb. Dörrmann, Witwe des Kaufmanns Karl Vollmer in Karlsruhe - Durlach, gestorben am 2, September 1937, werden hiermit nachstehende Personen bzw. deren Rechtsnachfolger aufgefordert, sih \pä- testens in dem Termin am Dienstag, 4. Fanuar 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem Notariat Karlsruhe - Durlach (Baden), Karlsburgstraße 10, zu melden und ihre Rechte àm obigen Nachlaß geltend zu machen: 1, Luise Lauten- \hläger in Amerika, Geb, an 10 10: 1882 in Mühlburg (jeßt Karlsruhe), 2. Friederike Barbara Lamp geb. Rapp, Ehefrau des Rober N. Lamp in Ame- rifa, geb, am 19. 1. 1871 in Gochs- heim, 3, Hermann Lüdwig Rapp in Amerika, geb. am 7. 8. 1872 in Gochs- heim, Friedrich Karl Rapp in Amerika, geb, am 11, 12, 1873 in Gochsheim, 5. Heinrih Dörrmann in Amerika, geb. am 30, 4, 1813 in Münzesheim, 6. Katharina JFakobine Dörrmann in Amerika, geb. am 24, 5. 1817 in Münzesheim. Wer sich im obigen Termin nicht meldet, kann bei Ausstellung des beantragten Erbscheins a. Abl, der Emilie Vollmer nicht be- rücksichtigt werden.

Karlsruhe-Durlah, 1, Novbr. 1943.

Notariat. Caemmerex.

[256129]

In dem a gden zum Zwecke der Ausschließung von Nathlaß- gläubigern der am 11. Mai 1943 in Uslax verstorbenen Ww. Kaufmann Otto Luß Auguste geb. Engelhardt in Uslar hat das Amtsgeriht in Uslar am 26. Oftober 1943 für Recht erkannt: Die Nachlaßgläubiger, soweit nit ihre Rechte nah dem Geseg unberührt blei- ben, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht- teilsrehten, Vermächtnissen und Auf- lagen befriedigt zu werden,“ von den Erben ‘nur insoweit Befriedigung ver- langen, als sich nah Befriedigung der nicht ausgeshlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet allen Nachlaßgläubigern nah der Teilung des Nachlasses jeder Erbe nur für den jeinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit.

Uslar, den 30. Oktober 1943,

Das Amtsgericht.

[25208]

Durch Aussch{lußurteil vom 1, No- vember 1943 sind: 1. der Hypotheken- brief über die im Grundbuch von Braunschweig Bd. 34 A Bl. 17 Abt, [ll unter . 8 für den fr, Baudirektor Georg Jsrael Bremer in Berlin W 15, Kurfürstendamm 64, eingetragene Hypothek von 9983,90 E, 2, der Hypothekenbrief vom 31, August 1981 über die im Grundbuch von Braun- schweig Bd, 46 A Bl. 18 in Abt, Ill unter Nr. 6, und zwar nur das Viertel Grundstücksanteil der Frau Eta Wöhrle geb, Meine belastend, für den Schlächtermeister Christian Emde in Braunschweig eingetragene Darlehns- hypothek über 1000 NMÆ, für kraftlos erflärt worden. Braunschweig, den 1. November 1943, Amtsgericht.

[25127] Ausschlußurkteil,

Durch Urteil des Amtsgerichts Rastatt vom 29. 10. 1943 (3 F 4/43) ist der e A über 6000,— NA, als Grundshuld im Grundbuch von Sulzbach auf den im Eigentum der Eheleute Kasirtir Herm und Maria geb. Weber in Sulzbach stehenden

rundstücken eingetragen, für kraftlos erklärt.

Rastatt, den 2. November 1943.

Amtsgericht.

[25118]

Durch Beshluß vom 1. November 1943 ist der Gefreite Hans Georg Blunck, geboren am L. April 1920 in Edern{övde, für tot erflärt und als Zeitpunkt des Todes der 19. Fanuar Ee festgestellt worden. 455 T1 127. od

Berlin, den 1. November 1943. Amtsgericht Berlin.

[25115 Beschluß. : VI 23/256, Der vom Amtsgericht Bad Pyrmont am 22. Dezember 1925 er-

lassene Erbshein nach dem am 21. März 1919 verstorbenén Arbeiter

Karl Schmidi zuleßt wohnhaft in Holzhausen —, inhaltsdessen die Witwe Wilhelmine Schmidt geb. Klenke zur

Erbschaft ausgeschlagen, Da weitere

tag,

Vorerbin und die vier Kinder zu glei-

chen Teilen als i auf den Ueberrest bestimmt find, wird für kraftlos erflärt, nachdem die angeord- nete Einziehung des Erbscheins nit zur Rückgabe der Urkunde gertart hat. Bad Pyrmont, 3. November 1943. Amtsgericht.

[26215] Bekanntmachung.

„Der Brief Abt. 111 Nr. 1 des Grund- stücks Eichberg Bl. 135 über 5000,— A ist für kraftlos erklärt. Es ist ein

neuer Brief gebildet worden. Amtsgeriht Schönlanke, 28, 10. 1943. [25275] Beschluß.

In dem Aufgebotsverfahren zum wee der Todeserklärung des dorsdiol- enen Schneiders Otto Milbradt, ge- boren am 29. März 1873 in Bublig, zuleßt wohnhaft gewesen in Bubliß, hat das Amtsgericht in Bubliy am 30. Oktober 1943 beschlossen: Der ver- chóllene Schneider Otto Milbradt aus ubliß, geboren am 29. Me 1873 in Bubliß, wird für tot erklärt. Als Zeit- punkt des Todes wird der 31, Dezem- ber 1922, 24 Uhr, festgestellt, Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten trägt der Nachlaß. Bubliß, den 30. Oktober 1943. Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche

Zustellungen

[25217] Oeffentliche Zustellung.

Die. Ehefrau Karoline Magauer geb. Homeier in N Nr. 68, Prozeß- bevollmächtigte: Rechtsanwälte Stiller, Dr. Volckmann und Köhling in Min- den, klagt gegen ihren Ehemann, den Schachtmeister riedrich Magauer, leßter Wohnsiß ülpke, leßter - Auf- enthalt Gurein bei Brünn, mit dem Antrag auf Scheidung. Der Beklagte wird zur mündlichen Vélbandiune des Rechtsstreits vor die 4, Zivilkammer des a O in Bielefeld geladen auf den 28. Januar 1944, vormittags 924 Uhr, mit der Aufforderung, eiren bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen, Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Aus- U der Klage bekanntgemacht.

ielefeld, den 3. November 1948. See g er, Ful Gern, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[25218] Oeffentliche Zustellung. 2. R. 119/43, Die Frau Sofie Scheffler geb. Pfister in Heidelberg, Kettengasse 9, Klägerin, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ludwig in Heidelberg, klagt gegen ihren Ehe- mann, den Schneider Sans Jakob Scheffler, z. Z. Soldat, Standort Meg, mit unbekanntem Aufenthalt (Fahnen- flucht), mit dem Antrag auf Scheidung threr am 14, März 1935 vor dem Standesamt Lahr geschlossenen Ehe auf Grund des § 49 des Chegeseßes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor ‘die Il, Zivilkammer des Les LOIGa auf Donners- en 20. Januar 1944, vormittags 10 Uhr, Zimmer 50, mit der « Auf- forderung, einen bei diesem Gericht ZU- gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Heidelberg, den 1, November 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

[25132] Oeffentliche Zustellung.

2 R 368/43, Die Ehefrau Else Völzke geb. Eilers in Wilhelmszhaven, Adolfstr. 17, Klägerin, klagt gegen ihren Ehemann, den Gefreiten Paul Völzke in Wilhelmshaven, Me, T; z. Zt, in amerikanisher Gefangen- haft, 8 W. 6G. 7290 in Hungtpille ÖZnternment Comp., Beklagten, mit dem Antrage, die am 12. September 1939 vor dem Standesbeamten in Wilhelmshaven geschlossene E der Parteien aufzuheben. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor der 2. Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf Donnerstag, den 6. Januar 1944, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen ‘bei dem gleihen Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Zum Zwetcke der öffentlichen Fusllung &

rung, sich durch einen bei diesem Ge-

richt zugelassenen Rechtsanwalt als E eron Ingen vertreten zu assen.

Trier, den 3. November 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[25134] Oeffentliche Zustellung. Die Rechtsanwälte JFRat Erhardt, Dr. Meister und Dr. Erhardt, Weimar,

als Vertreter der Frau Elfriede Arendt geb. Schmidt, Weimar,

Schrickelstraße 18, erheben Klage gegen den Schüßen Harry Arendt, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe- sheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Ver- klagten für huld an der Scheidung zu erflaren, ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und laden den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 2, Zivilkammer des Landgerichts zu Weimar zu dem auf Montag, den 6. Dezember 1943, vormittags 9 Uhr, anberaumten Verhandlungstermin, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan- walt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. Die Einlassungsfrist ist auf 24 Stunden abgekürzt worden. Weimar, den 3. November 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[25130] Oeffentliche Zustellung.

16 C 875/43. Die Fnvesta Alktien- gesellshaft für Anlage und Verwaltung, vertreien durch den alleinigen Vor- stand Dr. Friy Seifert in Berlin, Jägerstraße 63, als gerihtlich ein- geseßte Feindverwalterin des dem Kauf- mann Selmar Chanowig îin Utica, New York, 2410 Sundset Avenue, ge- hörigen Grundstücks, Berlin, Wasser- torstraße 19, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Zilesch in Berlin, Ließenburger Straße ‘16, klagt gegen den Kaufmann Edmund Szrajber (Schreiber), früher in Charlottenburg, Fredericiastraße 5, mit dem Antrage, anzuerkennen, daß er wegen der im Grundbuch des Amtsgerihts Berlin Luisenstadt Band 51 Blatt 2499 für ihn in Abt. Ill unter Nr. 17 einge- tragenen Darlehnshypothek von Gold- marf/Reihsmark 1500,— von dem Eigentümer dieses Grundstücks, Berlin, Wassertorstraße 19, Kaufmann Selmar Chanowißy, befriedigt worden ist, und einzuwilligen, daß die öben bezeihnete Hypothek im Grundbuch gelöscht wird. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgeriht in Berlin, Neue Friedrich- straße 12/15, auf den 15. Februar 1944, 10 Uhr, Zimmer 162, geladen.

Berlin, den 26. Oktober 1943.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[25057] Oeffentliche Zustellung. C 62/43, Die Firma Moriß Flechsig, Strumpffabrik in Oberlungwiß (Sach- sen), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsan- walt Schmtdt in Hohenstein-Ernstthal, klagt gegen die Firma J. & G.*Green- man Létd., London E. C, 2, 27, Wood Street, unter der T L , daß sie an die Beklagte im Jahre 1959 Ware B dem angemessenen und vereinbarten reis von £ 1130.—.1 fkäuflih geliefert und die Beklagte den Kaufpreis noch niht entrichtet habe, auch die Zustän- digkeit des Amtsgerihts Hohenstein- Ernstthal vereinbart sei, mit dem An- trag auf Patlung von £ 1130.—.1 nebst 5% Zinsen seit dem 27. September 1929 und auf Tragung der Kosten des Rechtsstreits sowie das Urteil für vor- läufig vollstreckbar zu erflären. Die Beklagte wird zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Amts- geru! Hohenstein-Ernstthal auf den 0, Fanuar 1944, vormittags 9 Uhr, geladen. Hohenstein-Ernstthal, 2, Nov. 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht. Müller, J.-JFnsp.

[25058] Oeffentliche Zustellung.

C 63/43. Die Firma Moriß Flehsig, Strumpffabrik in Oberlungwiß (Sach- sen), Prozeßbevollmächtigter: Rechts- B N Hohen E Meevs

al, lagt ‘gegen die Firma Jas. Fren

Co., Glasgow 14, Hutcheson Ent

wird dieser Auszug der Klage be- | unter der Behauptung, daß sie an die kanntgemacht, Beklagte im Fahre 189 Ware zu dem Oldenburg, den 2. November 1943. | angemessenen und vereinbarten Preis Landgericht, von £ 361.1,6 käuflich geliefert und die

[25219] Oeffentlihe Zustellung.

1 R, 144/43. Die Ehefrau Else Amidon geb. Burkardt in Trier, Pro- eßbevollmächtigter: Rehtsanwalt Ho- henbild in Trier, klagt gegen ihren Ehemann Hollis D. Amidon, Staff. Sergeant 16 th Schod Squadron, Cha- nute Field, Fllionois, mit dem Antrag auf Ehescheidung unter Alleinshuldig-

ag dieses. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die

1. Zivilkammer des Landgerichts in Trier, Justizplay Nr. 1, 1, Stock- werk, Zimmer Nr, 64, auf den 15. Ja- nuar 1944, 94 Uhr, mit der Aufforde-

Beklagte den Kaufpreis noch nicht ent- rihtet habe, auch die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal ver- einbart sei, mit dem Antrag auf Zah- lung von £ 361.1.6 nebst 5 % Pad seit dem 12, August 1939 und au Tra- gung der Kosten des Rechtsstreits sowte as Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Beklagte wird zur münd- lichen Mechandlung des Rechts\treits vor das Amtsgericht Hohenstein-Ernst- thal auf den 20. Januar 1944, vormit- tags 9 Uhr, geladen, Hohenstein-Ernstthal, 2, Nov. 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht, Müller, J.-Fnsp,

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