1943 / 264 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Nov 1943 18:00:01 GMT) scan diff

36. Lippmann, Moriß Fsrael, geb. 18. 5. 1874, gest. 27. 7. 1940, zulest wohnhaft in Breslau, Viktoriastr. 83,

37. Le w y, Max JFsrael, geb. 6. 3. 1867, gest. 21. 5/4940, zuleßt wohnhaft in Breslau, Menzelstr. 69;

38. Mannaberg, Julius J\rael, geb. 16. 12. 1842, gest.

7. 5. 1919, zuleßt wohnhaft in Breslau, Hohenzollern- straße 71, E H

39. Müller, Mathilde Sara, geb. Cohn, geb. 7. 8. 1852, gest. 22. 5. 1938, zuleßt wohnhaft in Trachenberg,

40. Ne ißer, Walter Zsrael, geb. 7. 2. 1860, gest. 162. 1941, zuleßt wohnhaft in Breslau, Körnerstr. 44,

41. Peck el, David Jsracl, geb. 12. 12. 1877, gest. 14, L 1939, zulegt wohnhaft in Breslau, Rhedigerstr. ö,

42. Roe sel, Jda Sara, geb. Sandberger, geb. 1. 1, 1856, gest. 20. 1. 1940, zuleßt wohnhast tr, Breslau, Kirsch- allee 81, !

43. Rosenberger, Simon Fsrael, geb. 14. 6. 1880, gest. 15. 8. 1942, zuleßt wohnhaft in Breslau, Sonnenstr. 21;

44. Rosenberg, Oskar Fsrael, geb. 11. 9. 1858, gest, 95. 12. 1940, zuleßt wohnhaft in Breslau, Schweidniger Stadtgraben 28, e

45. Rosenste in, Betty Sara, geb. 26. 1. 1886, gest. 17. 4. 1941, zuleßt wohnhaft in Breslau, Lothringer Str. 6,

46. Sh a hex, Jakob Fsrael, geb. 8. 11. 1870, gest. 16. 3, 1939, zuleßt wohnhaft in Breslau, Augustastr. 79,

47. Sh warz, Arnold Zsrael, geb. 30. 1. 1858, gest, 6. 1. 1939, zuleßt wohnhaft in Breslau, Hohenzollernstr. 96,

48. Schindler, Berta Sara, geb. 14. 8. 1888, gest, 15. 2. 1941, zuleßt wohnhaft in Breslau, Goethe|tr. 48,

zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Breslau, den 5. November 1943.

Der Regierungspräsident.

Ánweisung 1 der Gruppenarbeitsgemeinschaft Schreib-, Papierwaren, Büro- bedarf der Reichsgruppe Handel (Absazregelung für Füllhalter und Tintenschreiber) Voin 10. November 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ber- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs- und Preuß. Staatsanzeïger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung folgende Anweisung erlassen:

81

Füllhalter und Tintenschreiber dürfen nur an Verbraucher veräußert werden, die sie nachweislih zur Ausübung des Be- rufes benötigei. Der Verbraucher hat den Nachweis durch Unterzeichnung einerErklärung gemäß Anlage 1 zu führen.

Die Gruppenarbeitsgemeinschaft gibt an die Unternehmen der Einzelhandelsstufe nähere Richtlinien über die Durch- führung dieser Vorschriften.

S2

SFedes Unternehmen der Einzelhandels\tufe, das Füllhalter

oder Tintenschreiber führt, hat den bei Jnkrafttreten dieser Anweisung vorhandenen Bestand an Füllhaltern und Tinten- \hreibern sowie jeden Zugang unter Angcbe des Tages und des Lieferes und am Schluß eines jeden Monats die Gesamt- ahl der in diesem Monat veräußerten Füllhalter und Tinten- {hreiber nach der Stückzahl aufzuzeichnen und die Vexrbraucher- erklärungen gemäß § 1 Abs. 1 nach Monaten geordnet aufzu- bewahren. Die Aufzeihnungen sind getrennt für Füllhalter mit Metallfedern, für Füllhalter mit Glasfedern und für Tintenschreiber vorzunehmen.

1A D

Die Unternehmen der Einzelhandelsstufe dürfen in jedem Monat insgesamt nux soviel Füllhalter und Tintenschreiber veräußern, als sie im vorhergehenden Monate erworben haben.

Die Gruvpenarbeitsgemeinschaft kann Unternehmen der Einzelhandelss\tufe anweisen, ihre Lagerbestände an Füllhaltern ganz oder zum Teil an andere Einzelhändler zu veräußern.

S 4

Jedes Unternehmen der Großhandelsftufe, ‘das Füllhalter führt, hat den am Tage des Fnkrafttretens dieser Anweisung vorhandenen Béstand sowie den Zugang und Abgang an Füllhaltern und Tintenschreibern fortlaufend aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind getrennt für Füllhalter mit Méetall- federn, für Füllhalter mit Glasfedern und für Tintenschreiber vorzunehmen.

Die Gruppenarbeitsgemeinschaft kann în besonders begrün- deten Fällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser An- weisung zulassen.

Die Fachabteilung Papier, Schreibwaren und Bürobedarf der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel wird ermächtigt, über Ausnahmeanträge von Unternehmen der Einzelhandelsstufe zu entscheiden und Anweisungen gemäß § 3 Abs. 2 zu treffen.

L6G

Die Gruppenarbeitsgemeinschaft kann von jedem Unter- nehmen der Großhandelsstufe und der Einzeclhandels\tufe Aus- funft über den Bestand an Füllhaltern und Tintenschreibern fordern,

S

S Die Befolgung der vorstehenden Vorschriften wird durch die für das cinzelne Handelsunternehmen zuständige fachliche (Sliederung der Reichsgruppe Handel nah näherer Weisung durch die Gruppenarbeitsgemeinschaft überwacht.

f

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft,

.

S9

Die Anweisung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung |

int Kräft, Berlin, den 10, November 1943. Reichsgruppe Handel, (Gruppenarbeitsgemeinschaft Schrcib- Bürobedarf. Der Beaustragte: Dr. Georgi,

Napierwaren,

Neichs- und Staatsaugeiger Nr. 264 vom 11. November 1943, S. 2

Erklärung Anlage 1

| erkläre hiermit, daß ih nicht mehr im Besiß eines

e euchsfähigen Füllhalters/Tintenschreibers bin, ihn aber in meiner Cigetschast E esa aremagineeturpenuieitenns

für folgende / Zwede:

dringend benötige.

Jch bestätige, am heutigen Tage von der Firma...

T E I I)

(Firma und Anschrift oder Firmenstempel) einen Füllhalter/Tintensthreiber zum Preise von N M... erworben zu haben. : : 8 Fc bin mir bewußt, daß die Abgabe einer unrichtigen Er- klärung nah den Strafbestimmungen der Verordnung über den Warenverkehr bestraft werden kann. L E O 194...

Bekanntmachung

Die am 9, Rovember 1943 ausgegebene Nummer 96 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung zur A"vassung der Reichszivilprozezordnung anu die Strafrehtisangleichungsverordnung. Vom 26. Oktober 1943.

Verordnung über die Einführung der Geseßgebung über die Hitler-Jugend in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 3. No- vember 1943,

Iweile Verordnuna über die EinführuÄ der Reichsversicherung in den Gebieten von Eupen, Malntedy und Moresnet. Vom 4. No- vember 1943, a

Siebente Durhführungs- und SLCbungnetanung zur Kriegs- sahschödenverordnung (Kriegsshäden an Wertpapieren). Vom 6. November 1943.

N zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Wehrmachtfürsorge und «vbforautta. Vom 6. November 1943.

Umfang: s Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N. Postversendungs- gebühren: 0,053 für ein Stück bei Voreinsendung auf unjer Postscheckkonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 10. November 1943.

Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

Irichtamtliches

Nummer 45 des Ministerialblatts des Reihs- und Preußischen Ministeriums des Fnnern vom 10. November 1943 hat folgenden nhalt: Allgemeine Verwaltung, RdErl. 1. 11. 43, Vorbildg. u. Laufbahnen d. dt, Beamten; M Anerkenng. d. Nichtshulerprüfg. RdErl, 1. 11, 43, Wohnungsgeldzush. RdErl, 4. 11, 43, Fes v. Beamten sowie v. Angest. u. Arbeitern d, öffentl. Dienstes zur Dienstleistg. in Wirtschafts: betrieben. RdErl. 5. 11. 43, Feuerw.-Ehrenzeihen. Kom - munalverbände. RdErl. 5. 11, 43, „Der ehrenamtl. Bürger- meister“, Reichswetsungsbl. f. d ehrenamtl. Gemeindeverw. auf d. Lande. RdErl. 5. 11. 43, Kriegsbeitrag d. Gemeinden. NRdExrl. 5; 11 49; Hani gar hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschhau Nr. 687, =—— Polizeiverwaltung. RdErl. 30, 10. 43, Schriftenreihe „Bücher d. Verwaltung“, Bd. 4. RdErl. 3. 11. 43, Bezug d, MBl. Speer. RdEr!. 4. 11. 43, Soll- u. Fststärkenahw. d. SchP. d. Reichs. RdErl. 5. 11. 43, Fnsollstellg. v. Shadensersaßfordergn, RdErl, 5. 11. 43, Schaffg. zusäßl, Planstellen f. Pol.-Verw.-Beamte, die üb. d. Altersgwenze hinaus im Dienst verblieben find. RdErl, 1.11. 43, Merkbl. üb d. Abfindg, d. Freiwilligen d. Dt, Pol. RdErl. 2. 11. 43, Vorübergehende Jen d, Anstellungs- u. Beförderungsbest. bet d. ShP. u. Gend, RdErl. 4, 11. 43, Unterstüßgn, zu nichtbei- hilfefähigen Aufwendgn. RdErl. 1, 11. 43, Fahrgestell-Nrn. an Beutekraftfahrz. u. Beuteanhängern. RdErl, 1, 11, 43, Frei- gabe eingezog. Schulterriemen d. aid: f. Feuerw.-Zwecke. RdErl. 3, 11. 43, Zuteilg., v. Feuerlöshdrucfshläuchen } FSchP.,, Freiw. Feuerw. u. Pflichtfeuerw. in LS.-Orten I]. u. Tll. Ordng. RdErl. 5. 11. 43, Feuerw.-Ehrenzeichen. RdErl. 2. 11. 43, Sachschäden infolge d. Offenhaltens v. Türen aus LS,-Gründen. RdExïl. 5,1143, Epipeiterg. d. zeitl. (Geltungsbereihäd. LS.- Schädenanordng. Ermäthtig. zur Anordng. v. Auslagergn. Sktaatsangehörigkeit, Paß- Und Ausländer- polizei. RdErl. 5. 11. 43, Verzeihn., d. Grenzübergänge f. d.

E,

| großen Reiseverkehr an den Binnengrenzen im Oste. Wehr-

angélegenheiten. Kriegsschäden. Familien- unterhalt. RdErl. 2. 11, 43, Entschädig. Deutscher f. Kriegs- sahshäden in Belgien. RdErl. 2. 11. 43, Sachschäden infolge d. Offenhaltens v. Türen aus LS.-Gründen. RdErl. 2. 11. 43, Gerichtsvollzieher als Schäßer f, fkriegsbedingte Schäßgn. RdExl, 4. 11. 43, Verw.-Hilfe f. Hamburger Umquartierte. RdErl. 5. 11. 43, Erweiterg. d. zeitl. Geltungsbereihs d. LS.- Schädenanordng. Ermächtig. zur Anordng. v. Auslagergn. RdErl. 5. 11, 43, Nuzungsentschädig. wegen Unbenußbarkeit d. Eigenwohng. d. Land- od. Forstwirts. —- Volksgesund- heit. RdErl. 3. 11. 43, Vorträge üb. Schädlingsbekämpfg. u. Buch „Die Haus- u. Gesundheitsshädlinge u. ihre Bekämpfg.“ RdErl. 5. 11. 43, Unterbring. v. Hebammen, RdErl. 5. 11. 43, Verabfolg, v. Cebionzucker in d. Säuglingssorge. Véterinärverwaltung. RdErl. 31, 10, 43, Herstellg. v. Trockenblutplasma, Verschiedenes. Handschriftl. Berichtig. Reichsindexziffer f. Oktober 1943. Ne uerscheinungen. Stellenausschreibungen von Gemeinde- beamten. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Hey- manns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Viertelfährlich 2,15 F. für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 für Ausgabe B (einseitig bedruckt.),

Aus der Verwaltung Gemeinschaftsmaßnahmen im Luftshuß uud Kostenverteilung Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe hat jeßt Richtlinien erlassen, die die Fragen der ge- meinschaftlichen Luftshutmaßnahmen und der Kostenverteilung für den Erweiterten Selbstshuß und den Werkluftshuß klären. An den gemeinschaftlichen Luftshugmaßnahmen haben si alle zu der Gemeinschaft gehörenden Betriebe und Dienststellen zu be- teiligen sowie die‘ Fnhaber sonstiger, im Gemeinschaftsbereich liegender Räume, wenn diese nicht auss{chließlich zu Wohnzwecken benußt werden. Aber auch die Fnhaber dieser Räume haben die Maßnahmen auf eigene Kosten durhzuführen, die auch im Selbst- {uß von ihnen zu tragen wären. Hierbei ist zu beachten, daß Wohnungen in Betriebsgrundstücken, die aus betrieblichen Gründen bewohnt werden, nicht zu solchen ausshließlich zu Wohn- zwecken benußten Räumen gehören, Zu den gemeinschaftlichen

taßnahmen gchöven insbesondere der Bereitschastsdienst, die Gerätebeshaffung und -pflege, Splittershußmaßnahmen für Brandwachen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Löschwasser- versorgung. Zu-den gemeinschaftlihen Maßnahmen gehören in- dessen nicht die persönliche Ausrüstung und Ausbildung der Lusft- shußleiter und der Gefolgschaftsmitglieder, die Verdunkelung so- wie sonstige Maßnahmen, die ausschließlich einem Betrieb dienen. Auch solhe Maßnahmen gehören nicht dazu, die durch geseßliche Vorschriften oder polizeilide Verfügungen dem Grundstückseigen- tümer auferlegt sind, Fn Zweifelsfällen entscheidet der örtliche Luftschußtleiter. \

Die Kostenverteilung für die einzelnen Betriebe des Erweiterten Selbstschuzes und des Werkluftshußzes richtet sih nah einem Bei- tragsschblüfel der nah den Zweiten Richtlinien bei der Aus- führung von behelfsmäßigen Luftfhuyzräumen vom 26, 7, 1941 aufgestellt war. Nach ihm ist die Höhe des Anteils der einzelnen Beteiligten bemessen; die Größe der Betriebe, die Höhe der Miete, der Umfang der Räume sowie die Brandgefährlichkeit der darin gelagerten Sachen ist entscheidend. Der Beitragsshlüssél wird vom Luftschuyßleiter des führenden Betriebs im Einvernehmen mit den anderen Betrieben festgeseßt. Bei nicht erfolgter Einigung entscheidet auf Antrag der örtliche Luftschußleiter, der vor seiner Entscheidung bei Werkluftshußgemeinschaften die zuständige Stelle der Reichsgruppe Jndustrie zu hören hat, bei Gemeinschasten des Erweiterten Selbstschußes die zuständige Reichs luftschußbunddienst- stelle, Spätere Einwendungen gegen die Festseßung können nur erhoben werden, wenn fich inzwischen eit E A wesentlich verändert haben, Auf Grund des Schlüssels stellt der führende Betrieb den beteiligten Betrieben Met B es über die Be- teiligung- an den Luftschußkosten zu. Einwendungen der Be-

teiligten gegen die Notwendigkeit der Maßnahmen oder die Höhe

der Kosten sind über den führenden Betrieb an den örtlichen Luft- shutßleiter zu rihten, An den auf gemeinsame Kosten beschafsten bewéglihen Sachen stehen den Beteiligten Miteigentumsrechte nach Maßgabe ihrer Beitragsanteile zu. Bei O eines Mit- eigentümers aus der Gemeinschaft darf dieser seinen Anteil nur an die Gemeinschaft odex an den als seinen Nachfolger in die Gemeinschaft eintretenden Betrieb veräußern. Für die in der zurückliegenden Zeit entstandenen Kosten verbleibt es bei den bisher abgeschlossenen Vereinbarungen, den getroffenen Anord- nungen oder erlassenen Urteilen, Diese gelten weiter, solange nicht auf Antrag eines Beteiligten eine neue Festseßung vorgenommen wird.

Die Fortbildung der Gruppenpreise

Oberregierungsrat Dr. H, Dichgans beim Reichskommissar für die Preisbildung macht im Mitteilungsblatt des Preis- fommissars Nr, 43 vom 8. November 1943 ins einzelne gehende Ausführungen über die Fortbildung der Gruppenpreise.

Der Arbeitsstab Gruppenpreise hat in fast zweijähriger Tätig- feit bis zum 1. Oktober 1943 für 16770 Erzeugnisse die Preise festgeseßt, Die Durchführung der Arbeit war in so großem Um- fange nur möglich, weil die Vorschläge vor den Sihungen genau ausgearbeitet wurden und die Unterlagen den M euN des Stabes vor der Sipung zugingen. Bet einer Anzahl von Er- zeugnissen, die an sich zur Bildung von Gruppenpreisen geeignet gewesen wären, war jedo die Preisstreuung so groß, daß man die Lieferer nicht in einer geringen Zahl von Gruppen unter- bringen fonnte. Starke Preisunterschiede haben \sih meist dann ergeben, wenn ein bestimmtes Erzeugnis sehr rasch in großen Stückzahlen gebraucht wird und dazu Betriebe mit unterschied- licher Fertigung herangezogen werden mußten. Der Weg, die Zahl dex Preisgruppen stark zu erhöhen, ist nicht gangbar. Eine folhe Regelung würde 1m Ergebnis nur die Aufrechterhaltung des bisherigen LSO-Preissystems bedeuten. Außerdem ist diese Lösung nicht annehmbar, weil die Gruppenpreise, auch die höheren, von der Pflicht zux selbständigen Preoissenkung nach L 92 der Kriegswirtshaftsverordnung befreit sind, und man einen solchen Vorteil den Lieferern mit extrem hohen Preisen nicht zubilligen kann. ä

Um auch die Fälle mit größerer Preissteigerung einzubeziehen, werden neuerdings sogenannte fafultative Gruppenpreise ge- bildet, Der Arbeitsstab seßt auch für die Erzeugnisse mit starker Preisstreuung Gruppenpreise auf Grund der Kosten gut arbeiten- der Betriebe fest, Es werden zwei ‘bis drei Preisgrupyen mit üblihem Abstand gebildet, in die die gutarbeitenden Betriebe eingestuft werden. Die übrigen Lieferexr gehören bis auf weiteres zur Preisgruppe 1. Sie haben das Recht, in die Gruppenpreise einzutreten oder auch ihren Ausnahmepreis beizubehalten Wollen sie ihren Ausnahmepreis behalten, so unterliegen sie dem angeführten § 22 und machen sih preisrechtlih strafbar, wénn sie feine Preisfenkungen durchführen. Bei den ersten Fällen der fakultativen Gruppenpreise sind überrashend gute Erfolge erzielt worden. Da der überwiegende Teil dex Firmen in der Vreis- aruppe 1 bleiben will, werden dabei sehr beträchtlihe Preis- senkungen herauskommen und gleichzeitig eine sharfe Konzen- trierunq. Trohdem soll das Verfahren der fakultativen Gruppen-

preise beschränkf und der obligatorische die Regel bleiben, Jn

Wiüirtschafisteil

C MTE m E P, 45 it: e ME N (id dir A SAR E 45 io A v vielen Fallen ist der Zee Gruppenpreis also die Vorstufe zum obligatorischen esen, i

Auch für die individuellen Erzeugnisse ist es gelungen, neue Preisbildungsmethoden zu entwideln, Die für dieses eine Viel- zahl von Formen, besonders der R Mrd umfassende Gebiet crlassenen besonderen Preisvorschriften, shreiben für die Preisbildung ein Preiserrehnungsschema vor, daß von den vor- falkulierten Kosten ausgeht. Allerdings n G Form der Preis- bildung bei dem Betrieb eine gut eingesptelte Vorkalkulation vor- aus. Es hatten sich zwischen den Gtießereien und ihren Ab- nehmern auf Grund vereinbarter Durchschnittspreise bestimmte Preisstaffeln herausgebildet, Nun ist neuerdings ein Verfahren entwickelt worden, das die Vorteile dieser Preisstaffeln mit einer Berücksichtigung der individuellen Erzeugnisse Derbindet, Die neuen Methoden, um deren Gestaltung sich der Prokurist Bösebeck von den Dürener Metallwerken besondere Verdienste erworben hat, sind von einem kleinen Kreis von Werken unter Beteiligung von Be- amten des Reichsluftfæhrtministeriums ausgearbeitet worden. Danach werden für die Erzeugnisse bestimmte Verhältniszahlen, die ohne weiteres der Zeihnung zu entnehmen find, als für die Preisbildung maßgebend festgelegt. Mit Hilfe von Tabelien werden diese Verhaltniszahlen in Schwierigkeitsgrade umgewan- delt, aus deren Summe sich nach einer weiteren Tabelle der Preis ergibt, Jeder, der eine Zeichnung zu lesen versteht, kann den Preis errechnen, d. h.-der Abnehmer ist nicht mehr auf Rückfrage beim Lieferer angewiesen. Das Verfahren ist niht auf zwei Dimen- sionen beschränkt. Auch bei dreidimensionalen Erzeugnissen, wie Preßteilen, hat das Verfahren zu befriedigenden Ergebnissen ge- führt. Damit ist auch für die ‘individuellen Erzeugnisse an die Stelle des subjektiven der objektive Preis getreten. Die Unter- nehmer sind interessiert, die Stücke mit geringstem Kostenaufwand herzustellen, weil jede Kostenersparnis ihren Gewinn erhöht. Also wirkt das neue System leistungssteigernd.

Am Schluß seiner Ausführungen spriht der Verfasser den Wunsch aus, daß aus dem Kreise der Wirtschaft dem Arbeitssiab im stärkeren Maße brauchbare Vorschläge zugehen mögen. Die Vor- {läge sollen. ganz oder fast auss{ließlich nux für solche Er- zeugnisse, die für die Rüstung bestimmt sind, gemacht werden. Das Gerät 1st genau zu bezeihnen, am besten ist eine Zeichnung bei-

zufügen. Die Kalkulation und der Preisvorschlag sind mit einzu-

reichey. Wenn bereits Preisverhandlungen mît einem öffentlichen Auftraggeber geführt worden sind, so ist diese Stelle genau zu bezeihnen. Auch sind Angaben darüber, welche anderen Betriebe das Gerät noch herstellen, erwünscht. Die Unterlagen sind zweck- mäßig dem Arbeitsstab Gruppenpreise, Berlin-Charlottenburg 2, Knesebeckstr. 98, zu übermitteln. i

S Réichs- und Staatsanzeiger Nr. 264 vom 11. November 1943. &.3

Die deutsche Sozialordnung und der ausländische Arbeiter

Millionen Auigehöriger fremden Volkstums kommen jegt i gelan des europäischen Arbeitseinsazes für die Sichecuna dét Existenz des Kontinonts mit den Einrichtungen der deutschen Sozialorduung in engste Fühlung. Aber auch der deutsche Arbeiter Betrievsführer, Wirtschaftler und Politiker ist gezwungen, sich mit dem Verhältnis der deutschen Sozialordnung zu fremdem Volkstum lftunasmácig Sun ent Das zur Zeit wichtigste Biel des

gSmaßtig gunstigsten Einsaves der europäischen Arbeits

erat Meg. A g} jaßes der eurxopäischen Arbeitskvaft L Mit den in diesem Zusammenhang auftretenden Fvragen bef&ßt sich eine Untersuchung des Arbeitswissenschaftlichen Fnstituts der DAF. in den „Wirtschafts- und Sozialberichten“. Die Führunqs- aufgabe die dem Reich bei dem Aufbau einer neuen europäischen Ordnung gestellt ist, wird darin treffend und unmißverständlih gekennzeihnet: „Wix werden als verantwortungsbewußte euro- päische Führungsmacht nicht beabsichtigen, bestimmte Einrichtun- gen sozialer Art bei dem einen oder anderen Volke im Wege der Propaganda oder gar des Zwanges herbeizuführen, wohl aber dahin wirken müssen, daß unsere Grundauffässung von Volkstum und sozialer Ordnung bei anderen Völkern begriffen wird, Erst aus dieser Auffassung heraus werden. die Formen für das soziale Zu- jammenleben innerhalb der Völker gefunden werden, die ihren naturgegebenen Anlagen entsprechen und die als solche allein geeignet sind, daß sih das einzelne Volk zu seiner höhsten Daseins- form im Sinne der europäishen Gemeinschaft entwikelt. * Die Aufgabe besteht darin, die Völker Europas auf dem Gebiet des sozialen Lebens zu sih selbst zu führen.“

Aus dieser Grundhaltung ergibt sich dann auch die Stellun des Ausländers im deutschen Betrieb, wie sie in den von det Üer, E Mae en und in der vorltegenden

ung wiedevgegebenen Richtlini is ins ei 2 flar- ltt P geg chtlinien bis ins einzelne klar

Zwei Bukarester Tagungen der Europäischeu Holzkommission

Die Kommission zur gemeinsamen Behandlung der Holzbedarfs- deckung in den Ländern Europas (Europäische Holzkommission) hält vom 29. November bis 2. Dezember d. F. in Bukarest zwei ivichtige Tagungen im* Hinblick, auf die Holzpersorgung Enropas unter der Leitung des Vorsißenden, Ministerialdirinent Storck (Deutschland), ab. An diesen Tagungen nehmen Vertreter der euroPiishen Länder, die dem seinerzeitigen Abkommen zur Bil- dung der Kommission beigetreten sind, teil.

Die vom 29. bis 30, November stattfindende Tagung der Ar-

beitsgruppe „Holzbedarfédekung und Holzbilanz“ wird sich im wesentlichen mit Fragen der europäishen Holzbedarfsdeckung be- fassen sowie die Möglichkeiten zur zweckmäßigen Lenkung der Holz- UbershüUsse zu den Bedarfsländern, zur Erhöhung der Holzproduk- tion und zur Erreichung eines möglichst sparsamen und zweck- mäßigen Einsaßtes des Rohstoffes Holz untersuchen. Die im Anschluß daran stattfindende Kommissionssizung wird die Ergebnisse früherer Tagungen der Arbeitsgruypen „Holz- wirtishaftlihe Fndustrialisierung“ und „Technik in der Holz- wirtschaft“ zusammenfassen und sie als Grundlage für weitere Arbeiten der Holzversorgung Europas verwerten.

Wirtschaft des Auslandes

Ausbau spanischer Kohlengruben und Hüttenwerke

Madrid, 10, November. Die bedeutenden spanischen Kohlen- ruben und Hüttenwerke Duro Felguera S. A. -in La Felqueva aben ihr Kapital von 125 auf 150 Mill. Peseten erhöht. Das Ünteynehmen gibt 50000 neue Aktien zu je 500 Peseten aus, auf die den alten Aktionären ein Vorkaufsrecht im Verhältnis einer neuen zu fünf alten Aktien, eingeräumt . worden ist, Die B Muna dient auf ausdrücklichen Wuns der spanischen Le erung der Erweiterung und Verbesserung der bestehenden Anlagen.

Oktober-Aus3weis der BFZ.

_ Zürich, 10, November. Nah dem Monatsausweis der Bank für internationalen Zahlungsausgleih vom 31. Oktober 1943 hat sich die Vilanzsumme von 484,3 auf 4853 Mill. stffrs. erhöht. Eben- falls erhöht hat sih der Kassenbestand von 18 auf 20 Mill. sfrs., das Konto Gold in Barren erhöhte sih von 8 auf 81,4 Mill, ffrs, Verringerungen weisen auf die Gelder auf Sicht von 15,7 auf 15,4 Mill. strs., die rediskontierbaren Wechsel und Akzepte von 151,3 auf 151,2, die Gelder auf Zeit von 21,33 auf 21 Mill, frs. sowie die anderen Wechsel - und Anlagen von 197,6 auf 195,8 Mill. \frs.

Auf der Passivseite stehen die langfristigen Einlagen mit 229 Mill. sowie die kurzfristigen und Sichteinlagen der Zentral- banken für Rehnung dritter mit 1,2 Mill. ffrs, unverändert zu Buch. Verringert haben sich dagegen die kurzfristigen und Sicht- fmann der Bentralbanken für. eigene Rehnung von 15,3 auf 5,9 Mill. ffrs, Erhöhungen weisen auf die kurzfristigen und Sichteinlagen in Gold von 40,8 auf 50,6 Mill. |

frs. und die sonstigen Passiven von 52,1 auf 52,6 Mill. \frs.

Währungswirrwarr in Süditalien

Algeciras, 10. November, Der Korrespondent der Associated Mus Gallagher meldet, daß in Süditalien zur Zeit vier Geld- orten in Umlauf seien: die amerikans{che Okkupationslira, der amerikanische Okkupationsdollar, das englishe Pfund und die italienishe Lira. Die italienishe Lira sei sehx stark entwertot und ihr Verfall werde noch durch die in Massen auftretenden „Schwarzbankiers“ beschleunigt. Das Problem der Badoglio- JFnflation bereite den anglo-amertkanishen Finanzsachverständigen

größte Sorge. R C

154 Mill. Kr. für den Ausbau schwedischer Häfen

Stockholm, 10. November. Das s{chwedishe Kommerzkollegium hat im Auftrag des Finanzministers alle Projekte zum Ausbau der Handelshäfen für die nächsten drei Fahre zusammengefaßt. Daraus geht hervor, daß für 73 s{chwedische Handelshäfen Aus- baupläne mit einem Kostenvoranschlag, von 154,4 Mill. Kr, vor- liegen. Darin sind 15,7 Mill, Kr. für Reparatur- und Erneue- rungsS8arbeiten enthalten, während für ‘den wirklihen Ausbau, Baggerarbeiten und Vertiefung der Fahrrinnen 138,7 Mill. Kr. vorgesehen sind gegenüber etwa 20 Mill, Kr. jährlih in den Fahren 1912 bis 1936, Für den Ausbau des Hafens von Göteborg allein sind rund 45 Mill. Kr. vorgesehen, für Stoholm 4 Mill, für Norrköping über 5 Mill, für Malmö 5,5 Mill. Kr. für Västeras 3,7 Mill. Kr., für Hälsingborg 1,8 Mill. Kr. und für Köping 2,6 Mill. Kr.

Truman-Auss{chuß gegen Abwälzung der Kriegskosten auf die USA Genf, 10. November, Eine große Sensation war, wie der

USA-Vertreter der „Daily Mail“ meldet, -die Veröffentlihung des Berichts, den das von Senator Tyuman geleitete Komitee zur

Der Bericht wuvde von allen großen USA-Blättern auf der ersten Seite unter Schlagzeile gebraht, Er fordert, die Vev- bündeten der USA sollten doch mehr Pacht- und Leihwaren liefern als bisher und zunächst auch die eigenen Reserven ausnugen, bevor sie Forderungen an die USA stellen. „Das Pacht- und Leihgeseß“, so sagt der Bericht -wörtlich, „ist durhaus nicht be- schlossen worden, um die Kriegskosten auf die USA abzuwälzen,“

Der ‘Bericht verlangt im einzelnen, die USA sollen sofort ein Nachkriegsqummitprogramm aufstellén, um zu verhindern, daß sie wieder, wie nah dem ersten Weltkrieg, das Opfer der britischen Ausbeutung werden und riesige Preise für den importierten Kautschuk zahlen müssen. Gleichzeitig aber als „Shylock3“ hbe- \himpft würden, weil sie von den Engländern die Rückzahlung der Kriegsschulden verlangten, Die USA sollen feststellen, warum die Englander nihts für das USA-Petroleum bezahlen, indem sie den entsprechenden Teil ihres Aktienbesißes in fremden Oelfeldern den USA abtreten. Die USA sollen sich bemühen, das Recht an den in britishem Eigentum befindlihen Nickel-, Kuvfer-, Zinn- und Eisenvorkommen außerhalb Englands zu erwerben. Die USA sollten versuchen, nah dem Kriege von der Sowjetunion als Gegenleistung für die Pacht- umd Leihlieferungen größere Mengen Manganerz geliefert zu erhalten,

Der anglo-amerif?anishe Streit um die Ausbeutung der arabischen Oelquellen England muß klein beigeben Eine Stellung- nahme der „Times“

Stockholm, 10. November. Die „Times“ beschäftigen sich mit einex Nachriht der amerxikanishen Presse, wonach eine diplo- matische Mission aus Arabien in den USA. angelangt sei, um die vermehrte Ausbeutung derx arabischen Oelquellen zu besprechen, die schon heute aus\s{hließlih durch USA.-Unternehmungen und USA,-Kapital betrieben würden, Die „Times“ geben zu, daß die in den USA,. geäußerten Ansichten über die vorzüglichen Ent- wicklungsmvoglichkeiten der Oelgquellen in Saudi-Arabien der Wirklichkeit entsprächen. Das Blatt verwahrt sich jedoch gegen die halbamtliche USA.-Feststellung, wonach diese Entwicklung aus- \{ließlich mit USA.-Kapital vorgenommen werde. Auch England habe in Arabien finanziell zur Hebung der Oelschäße beigetragen, wenn die USA.-Kapitalisten auch einen mehrjährigen Vorsprung für sich in Anspruch nehmen konnten. Der überwiegende Teil der Förderungen entfalle wohl auf die USA,, aber auch England werde bald bessere Ergebnisse erzielen, Aus dieser Stellung- nahme der „Times“ geht hervor, daß hier ein weiterer starker anglo-amerifanisher Konflikts\toff vorliegt, in dem England klein beigeben muß. Rer

Südasrikas Ernährungslage ba gte schlechteste in der gänzen e

Stockholm, 10. November. Das Angebot des südafrikanischen Premierministers, General Smuts, Lebensmittel nah Fndien zu

entsenden, hat nah einem Bevicht des Fohannesburger Korre- .

spondenten des Londoner „Daily Expreß“ einen-Sturm der Ent- rüstung untex der südafrifanischen Bevölkerung hervorgerufen, da die Ernährungslage in Südasrika selbst so s{chlecht geworden sei, daß sich das Land „derartig humanitäre Gesten“ nicht leisten foónne. Die Opposition gegen den Plan kämpfe unter dem Motto: „Die Ernährung beginnt zu Hause.“ Der Abgeordnete pon Durban, Dr. Eullivan, erklärte in einer Rede, allein in der Stadt Durban lebten mindestens zehntaujend Menschen untex dem Existenzminimum, und Südafxikas Ernährungslage „wird! mit großer Geschwindigkeit die shlehteste in der ganzen Welt“. Dev Vertreter Kapstadts, Major Nyman, sagte, die Preispolitik sei ein Skandal, Ueberall treffe man auf Korruption, und die Lage vor allem der cingeborenen Bevölkerung" in der Käpprovtnz sei beflagenswert, Dex Landwirtschaftsminister Collins versuchte auf einer Pressekonferenz, die Pläne des Premierministers zu verteidi-

Öffentlicher Auzeiger

gen, stieß aber, wie „Daily Expreß“ berichtet, „auf das shwerste regierungsfeindliche Trommeljeuer seit Kriegsbeginn, selbst bei Zeitungen, die im allgemeinen die Regierungspolitik untor stußzten“/,

Die Ziele der argentinishen Agrarpolitik Ausführungen des Landwirtschaftsministers

Buenos Aires, 9. November. Landwirtshaftsminister Mason nahm die Gelegenheit wahr, nochmals in einer Rede auf die Ziele der argentinischen Agrarpolitik einzugehen. Er betonte, daß cin gütiges Geschié das Land vor den Schrecken des Krieges bewahrt habe. Argentinien könne in fruchtbarer Arbeit die Grundlagen schaffen, um später zum Wiederaufbau der Welt beizutragen. Weiter beschäftigte sh General Mason mit den Genossenschaften. Diese seien keineswegs gegen das Kapital als solches gerichtet, sondern wollten nux im Spiel von Angebot und Nachfrage ausgleihend wirken. Daher werde die Regierung das ‘Genossenschaftswesen weitestgehend fördern. Schlieslih gab Mason noch interessante Zahlen über die Entwiklung der Lage. Es gebe bereits 761 Verbände mit rund 450 000 Mitgliedern und einem Kapital von 71 Mill. Pesos. Der Umsaß betrage schon 1eßt rund 230 Mill, Pesos, Besonders wünsche die Regierung die Milchwirtschaft zu unterstüßen. Sie werde Kredite bereit- stellen, um den kleineren Viehzüchtern die Möglichkeit zum Bau hygienisher Wohnhäuser und zeitgemäßer Stalleinrihtungen zu geben.

Wochenübersicht der Deutschen - Reih8bank, Wir weisen darauf hin, daß in. der heutigen Ausgabe in Abteilung 14 des Oeffent- lihen Anzeigers die Wochenübersiht der Deutshen Reichsbank veröffentlicht ist.

Die Eleftrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte fih laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 11, November auf 74,00 K.Æ (am 10. November auf 74,00 X) für 100 kg. (

Einstellung der Veröffentlihung der Del-Notiz

Der Preiskommissar hat aus Gründen der Vereinfachung der Preisregelung veranlaßt (Mitt.-Bl, Nr. 43 vom 8. November 1943), daß die Veröffentlihung der Deutschen Elektrolytkupfernotiz (Del-Notiz) ab 1. Dezember 1943 eingestellt wird, und bestimmt, daß an Stelle dieser Notiz, soweit sie als Preisberehnunosfaktor dient, der von der ReichêsieNe Eisen und Metalle jeweils fést- geseßte, um 1 N verringerte Grundpreis für 100 kg Elektrolyt- Kvpferdrahtbarren tritt (ITT 143 -— 6768/43 vom 25. 10. 1943).

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 10. November. (D. N.B.) Amsterdam 13,27 G., 18,27 B., Züri 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Koyen- hágen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G,, 236,05 B,, Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 596,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B,, Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Ss G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G,,

Budapest, 10. November. (D.N.B.) Alles in Pengd, Amsterdam 180,731, Berlin 138,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 10. November. (D. N. B.) New York 4,02%,—4,03%4, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,80—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64?/,, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Amsterdam, 10, Novembcr.- (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Lcit.] Amtlich.] Berlin - —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 830,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, Ftalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —_—,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—.

Zürich, 10. November. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 6,023, London 17,32, New York 4,8381, Brüssel 69,25 B.,, Mailand 22,6714 nom., Madrid 39,75 B., Holland 229°, B., Berlin 172,55, Lissabon 17,68}, Stockholm 102,67, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen 90,3714 B., Sofia 5,3714 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Fstanbul 3,50 B.,, Bukarest 2,3714 B., Helsinki 8,7714, Preßburg 15,00, Buenos Aires 95,50, Japan 101,00, Rio 22,25 B.

Kopenhagen, 10. November. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79 Berlin 191,80, Paris 10,85, Antiverven 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. - Alles Briefkurse.

Stockholm, 10. November, (D. N. B.) London 16,85 G,, 16,95 B., Berlin 167,50 G,; 168,50 B,, Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B,, Schweiz, Pläye 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B,, Rom 22.00 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G,, 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,—- B., Lissabon —,— G,, 17,60 B. Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 10. November, (D. N. B.) London —,— G,, 17,75 B,, Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G,, 10,00 B,, New York —,— G,, 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B,, Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G,, 71,50 B, Stockholmn 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G.,, 92,25 B, Rom —,— G., 23,20 B, Prag —,— G., —,— B.

de

London, 10, November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Varren 23,50, Gold 168/—.

2. Zinanagsversteigerungen, 5, Ber!ust- und Fuubsachen,

1. Untersuchungs- und Straffachèn, | 4, Oeffentliche Z1steüungen, 3, Aufgebote,

6. Luslosung usw. von Wertpapieren,

8, Komruandbitgeselishasten auf Aktien, 11. Genofenschzaften,

| 7. Aktiengesellsczaften, S. Deutsche Kolonftalgeselischaften,

10, Gesellschasjten m. b. H., 12, Offene Handels- und Kommandttgeselschaften,

13, Unfau- und Fnvalidenversicherungen, 14, Deutsche Meine und Bánkausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

[25398] 929. April 1928

Auf Anirag des Carl Zimmermann, | sels über 1500, M

Bahnhof, wird ckgemäß § 1020 ZPO. | Heydentann,- Landhausstr,

der Rheinischen Hypothekenbank Véann- | Wilmersdorf beantragt. heim verboten, au den JFnhaber der bei | haber der Urkunde wird aufgefordert, dem Antragsteller in Verlust geratenen | svätestens in dem auf den 5. Fuli

De Uufgebote nuar 1928 E

ig gewesenen Wech-

39 in Bîkn.- | worden.

i Et ra x : S A lih verloxengegangenen, am 25. Ja-| bar am 20, -11, 1939, und bd der in | [25396]

wegen Ehescheidung. Termin zur Fort-

und am | Pleschen am 16. 8. 1939 vom Städt. | Durch Beschluß vom 5. November | sezung der mündlihen Verhandlung

Elektrizitätswerk Pleschen ausgestellte, | 1943 ist der Gefreite Karl-Heinz Fried- | ist vor dem Il. Ziv{lsenat des Ober-

3 : j 1 j A i Aussteller: | von M, Misiak in Pleschen angenom- | rich Petersen, geboren am 8, Januar | landesgerichts in Braunshweig, Münz- at in Mannheim, Rheinvillenstraße | Willy Horshan, SW 48, Besselstr. 3, | mene Wechsel über 500 Zloty, zahlbar | 1920 zu. Flensburg, für tot exklärt und | straße 1711, Zimmer 97, auf den Nr. 14, jegt in Sulzfeld bei Eppingèn/ | Bezogene: Frau Hanna Bäckler geb. | am 22. 11, 1939, für kraftlos erklärt | als Zeitpunkt des Todes der 4. Fanuar | 15, Februar 1944, 10 Uhr, bestimmt,

Pleschen, den 5. November 1943,

Der Jus 1 Das Amtsgericht.

Todeserklärung.

Berkin, den Amtsgericht Berlin, GAMRNTGEZIN T SSOUTEE T E: 7. 14S C O 3 TSG D? 15; - ges des

1942 festgestellt worden. —456 11 219, 43, | Zu diesem Termin wird der Beru-

-/ M 1344 y0y C ¿ our ch . Sd 5, November 1943. ¡ungstläger mit der Aufforderung ge- laden, nach dem Erlöschen des Auftra-

Rechtsanwalts Dr. Lange

x C A î « Ÿ 7 . ha [25 Mas 7 N A CIDENS V, | Pfandbriefe in Höhe von 3000,— [li A | 1944, 12 Uhr, vor dem unterzeihneten es Besbluß vöm 1: Juli 1948 4 effentlide Zustellungen éinen andeteit bet dem Oberlandés-

S AONRT Reihe 49 F- Nr. 283 220, 2/500er | Gericht, Amtsgerihtsplaß, Zimmer 142, Ee DIE M0 L at Reihe 19 E Nr. 11 730/31 nebst Zins- | anberaumten Aufgebotstermine seine | wurde der verschollene gen N N A. E ia, Trgentiue : j dié rund geboren am 27; Februar 1875 in Mun- [25401 | Oeffentliche Zusteilüng. es verstorbenen| 2 U 20/42.

[Fn eine Leistung irgendwelcher | Rechte änzumelden und

(rt zu bewirken, insbesondere neue | vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- | derkingen als Sohn nen : ; | eere i i erklärung der Urkunde erfolaen wird, | Briefträgers Norbert Nägele und dessen | Theodor Baehne in Buenos Aires,

Berlin-Charlottenburg, 5. Nov. 1943, | verstorbener Ehefrau Agathe Nägele

9

geb. Preis, led. Beindrechsler, in | dur

Zinsscheine auszugeben, Mannheim,

den 5. November 1943, Amtsgericht , ü o B.-G, 3, Das Amtktögericht. '— 79 6.88/43. [25397] Aufgebot, [25399] Bekanntmachung,

Frau Elli Tischer geb. Klog in Ber- Durch Aus\chlußurteil

lin SW 11, Saarlandstr. 6/7, vertreten | 1943 sind a).der in Pleschen am 16 8. |1909,-24 Uhr, festgestellt.

R

durch den Nechtéanwalt Dr. Heinrich | 1939 von T. Wojciehowski ausgestellte, Michaelsen, Berlin SW 68, Lindenstr. | vón L. Zurkiewicz in. Pleschen ange- Nr, 94, hat das Aufagebat eines angeb-| nommene Wechsel über 100 Zloty, zahl-

Saulgau, den 8. “November 1943,

Klägerin

_—.

Calle Quesada

Rechtsanwalt Dr. Lange in A e L bs ¿ a4 U L, L s C E S L AT C E ch

Deutschland zuleßt wohnhaft in Saul- Braunschweig, klagt als Beklagter und .Berluft- u. Fundsachen gau, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des | Berujungsilager gegen (

vom 65. 11. Todes wurde hiérbei der 31, Dezember | Karoline gen. Vexrlin-Charlottenburg, Ahornallee 52, | der Berlinisc tobensversid

i z b S UUCE Da, D VDerlimschen Lebensversicherungs- Prozeßbevollmächtigter: |RELI Amtsgericht, Dk! -0,- Campe

gerichte Braunschweig Rechtsanwalt zu bestellen. Obexlandesgericht Braunschweig, 1. November 1943. /

zugelassenen

Der Kaufmann Paul-

1919, zuleßt vertreten | mm:

| seine Ehefrau, | [25408] Ausruf. Lily geb. Seel n Der Versicherung 3\cchein Nr. 522 792

tigter Rechtsanwalt | Gesellschaft Aktiengesellschaft auf das in Braunschweig, als| Leben des Herrn Kurt Altendorf, Kauf-

und BVerufungsbeklagte, mann in Stettin, vom 27, Januar

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