1943 / 265 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Nov 1943 18:00:01 GMT) scan diff

1938 ist abhauden gekommen. Der Jn- haber der Urkunde wird aufgefordert, ste binnen zwei Monaten vom Evschei- nen dieses Aufrufes an der Unterzeich- neten vorzulegen; anderenfalls wird die

Urkunde für kraftlos erklärt. Berlin, den 9. November 1943, Berlinische Lebeunsversicheru1; gs- Gesellschaft Aktiengesellschaft.

[25404] Gerling-Konzern Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft.

Der Versicheru4gsschein Nr. L 289 181, ausgestellt auf das Leben des Herrn

| Otto Paulus, Bücherrevisor tn abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nit tnner- halb zweier Monate Einspruch erfolgt.

Kar

Weißwasser, ist

Köln, den ‘8. November 1943. Der Vorstand.

[25405] Gerling-Konzern Lebensversficherungs-Aktiengesellschaft.

Der Hinterlegungsschein vom 20. Au- ust 1935 über den Versicherungsschein

Nr. L 293 978, ausgestellt auf das Lebe1 des Herrn Direktors Adolf Hees ir

Berlin, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Krast, wenn nicht inner-

halb zweier Monate Einspruch erfolgt Köln, den 8. November 1943. Der Vorstand.

6, Nuslosung uft.

von Wertvavieren A uslosungsrechte der Anleiheablösungs- \chuld der Stadt Alzey.

Bei der am 1. November 1943 vor- genommenen Ziehung der Auslosungs- rechte wurden folgende Nummern ge- gogen:

Buchstabe A: 66, 86, 107, 135, 153, 165, 181, 187, 194, 209, 214, 227, 240, 9247, 256, 262, 276, 277, 282, 289, 292, 802, 317, 319, 333, 339, 344, 430.

Buchstabe B: 11, 29, 68, 78, 94, 103, 1483, 124, 130, 155, 168, 179, 196, 206, 249.

Buchstabe C: 3, 28, 61, 80, 94, 107, 116, 136.

Der Einlösungsbetrag der jeyt ge- zogenen Stücke wird vom 1. Fanuar 1926 ab bis 31. Dezember 1943 mit 5 27 verzinst.

Die Einlösung der gezogenen Aus- losungssheine erfolgt vom 1. Fanuar 1944 ab gegen Rückgabe der Aus- losungsscheine nud eines gleihen Nenn- betrages in Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld der Stadt Alzey bei der Stadtkasse Alzey.

Restanten aus früheren Verlosungen:

Buchstabe A: Nr. 123, 239, 398, 362, 154, 155, 297, 390, 399.

Buchstabe B: Nr. 115, 156.

Buchstabe C: Nr. 182,

Mzey, den 1. November 1943,

Der Bürgermeister. F A.

7. Aktien- gesellschaften [25378]

Weißmainkraftwerk Röhrenhof Aktien- gesellschaft Berne i. Fi,, Geschästsbüro Weidenberg, Kr. Bayreuth.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am Samstag, den 4, Dezember 1943, vormittags 10 Uhr, im Hotel Bube, Berneck i. Fi, tattfindenden ordentlichen Hauptver-

ammlung ein. Tagesordnung:

L Vorlage des Geschäftsberichtes, der Vilanz und der Gewinn- und Ver- I Ung für das Geschäftsjahr 04/9

2. Beschlußfassung über die Verwen-

dung des Reingewinns.

. Entlastung des Vorstandes

des Aufsichtsrates.

. Neu- bzw. Wiederwahl der turnus-

maßig ausscheidenden Ausfsichts- ratsmitglieder.

9. Wahl der Bilanzprüfer für

Geschäftsjahr 1943.

Die Aktien odex Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder eines deutschen Notars sind bis 1. Dezember 1943 zu hinterlegen bei der Kreissparkasse Berneck-Bayreuth in Berneck i. Fi. oder dem Bankhaus Karl Schmidt Berneck i Fi, :

Weidenberg, den 8. November 1943.

Der Vorstand. Raumtler.

und

das

[25413]

Friedrih Wilhelm Straße 6—6 a Grundstücksverwertungs-Aktiengesell- schaft i. L, Berlin NW 7, Georgen-

/ straße 43. Die Aktionäre unserer

werden hiermit zu der den 3. Dezember 1943, 11 Uhr vor- mittags, in den Geschäftsräumen der eundamentum Treuhand-Aktiengesell- schaft, Berlin NW 7, Georgenstraße 43, I. Etage, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung: -

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Abwicklers mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das am 23. Sep- tember 1942 abgelaufene Abwick- lungsjahr und Vorlage der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung per 23. 9, 1942 sowie Beschluß- fassung darüber. / Entlastung des Abwicklers und des Aufsichtsrats.

Gesellschaft am Freitag,

? t

348, 375, |

Neichs3: und Staatsauzeiger Nr. 264 vom 11. November 1943. S. 4

3. Vorlage des Geschäftsberihts des Abwidlers mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das E LnS jahr vom 24. September 1942 bis zum 14. September 1943 unter Vorlage der vorläufigen Schluß-

bilanz per 31. August 1943 und Gewinn- und Verlustrechnuüung per 31. August 1943 sowie Besehluß- fassung darüber. 4. Entlastung des Abwicklers und des Aufsichtsrats. Y ; :

5. Beschlußfassung über die Aus-

shüttung des Gewinns.

6. Verschiedenes.

Für die Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind die Bestimmungen der Satzungen und gegebenenfalls die geseßz- lichen Vorschriften maßgebend.

Berlin, den 10. November 1943,

Der Abwidckler: Carl Lin.

[25386] Schlesishe Saatgut A.-G. Gemeinschaft shlesisher Saatzüchter und Saatbauer, Breslau 5, Salvator-

plaß 5. i:

Einladung zur 20. ordentlichen Haupt- versammlung für das Geschäftsjahr vom 1. Zuli 1942 bis 30. Juni 1943, und zwar am Mittwoch, den s. Dezember 1943, 17 Uhr (5 Uhr nahm.), in den Geschäftsräumen der Gesellschast, Breslau 5, Salvatorvlaß 5.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und der Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung für. das Ge- schäftsjahr vom 1. 7. 1942 bis 30. 6. 1943. A

. Beshlußfassung über die Genehmi gung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung.

3, Erteilung der Entlastung an Vor- stand und Aufsichtsrat.

. Wahl des Aufsichtsrates 10 der Saßungen). A E

5. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers.

6. Verschiedenes. s Stimmberechtigt sind diejenigen Ak-

tionäre der Gesellschaft, die spätestens

bis Sonnabend, den 4. Dezember 1943,

der - untevzeihneten Gesellschaft (Aus- gabe vom 19. März 1937), evtl. au Bankdepotscheine bei der unterzeichneten Gesellschaft hinterlegt und Stimmkarten abgefordert haben. Breslau, den 8, November 1948. Schlesische Saatgut A.-G. Gemeinschaft shlesisher Saatzüchter und Saatbauer. Der Vorstand. Schönfeld. Junge.

[25385]

Lammbrauerei Aktiengesellschast in Mindelhem

Die Aktionäre unserer Gesellschaft

werden hiermit zu der am Mittwoch,

den 8. Dezember 1943, vormittags

12 Uhr, im Sißungszimmer des Ver-

waltungsgebäudes der Lammbrauerei

Aktiengesellschaft in Mindelheim statt-

findenden 38. ordentlihen Hauptver-

sammlung eingeladen.

Diejenigen Aktionäre, die an der

Hauptversammlung teilnehmen wollen,

haben sich über thren Aktienbesiß ge-

mäß § 22 unseres Gesellschaftsstatuts auszuweisen und ihre Aktien längstens drei Tage- vor der Hauptversammlung

im Büro unserex Brauerei zu hinter-

legen oder Bestätigung über erfolgte

Hinterlegung bei einer Bank beizu-

bringen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Fahresäabshlusses, Ge- \chäftsberihtes und des Aufsihhts- ratsberichtes für das Geschäftsjahr 1942/43.

2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung,

3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Neuwahl des Aufsichtsrates.

5, Wahl eines Abschlußprüfers,

Mindelheim, den 8, November 1943.

Der Vorstand. Fosef Gloßner.

[25380] Hansa-Bank Schlesien Akt.-Ges, in Ab- wicklung, Breslau.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Freitag, den 3. Dezember 1943, 17 Uhr, im Sißungssaal der früheren Hansa-Bank Schlesien A.-G, jet Mittelschlesischen Bank -A.-G.,, Abt. Ohlauer Stadt- graben, in Breslau 1, Ohlauer Stadt- graben 29, stattfindenden Hauptver-

sammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Beschlußfassung über die Eröff- nungsbilanz.

2. Beschlußfassung über die Aende- rung der Vertretungsbefugnis der Abwickler.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nach Maßgabe des § 24 der Satzungen aus- üben wollen, müssen bis zum dritten Werktage vor der Hauptversammlung ihre Aktien bei der Hansa-Bank Schle- sien A.-G, in Abwicklung, Breslau 1, Ohlauer Stadtgraben 29, hinterlegt oder eine Hinterlegungsbescheinigung eines deutschen Notars bei der Gesell- haft eingereicht haben und die Aktien bis nach dex Hauptversammlung hinter- legt lassen.

Breslau den 3, November 1943. Hansa-Bank Schlesien A.-G.

in - Abwiecklung.

Í

W. Kleiner, O. Hergesell

die in ihrem Besiß befindlichen Aktien |-

[25376] A 3; von Aktien der Nettingsdorfer Papier- fabrik Aktiengesellschaft.

Gemäß Bekanntmachung im ' Deut- schen Reichsanzeiger und Preußisthen Staatsanzeiger vom 18. Mai 1943 Nr. 113, 15. Funi 1943 Nr. 136 und vom 15, Juli 1943 Nr. 162 sind die Besizer der Aktien der Nettingsdorfer Papiekrfabrik Attiengesellschaft, _Ober- donau, aufgefordert tvorden, diese zum Zwecke der Umstempelung auf den neuen Nennwert der Gesellshaft bis zum 30. September l. F. vorzulegen.

Da bis zu obigem Termine die Ak- tien Nr. 16 481 bis einschließlich 16 500 nicht vorgelegt worden sind, werden diese hiermit gemäß § 67 AG. unter Hinweis" auf die Genehmigung des Amtösgerihtes Linz vom 17. Mai 1943 für kraftlos erklärt.

Die an Stelle der für kraftlos erklär- ten Aktien auszugebenden neuen Aktien werden von unserer Gesellshaft den Berechtigten ausgehändigt oder von ihr, wenn ein Recht- zur Hinterlegung besteht, hinterlegt werden.

Nettingsdorf, 19. Oktober 1943,

Der Vorstand. Flling.

[25379] Astrawerke Aktiengesellschaft. Hierdurch laden wir unsere Aktio- nâre zu der am Sonnabend, dem 4. De- zember 1943, mittags 12 Uhr, im Sißungszimmer unserer Gesellschaft stattfindenden 22, ordentlihen Haupt-

versammlung ein,

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes, des Berichtes des Auf- sihtsrates und des Jahres- abshlusses für das Geschäftsjahr 1942/43.

2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.

3, Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Wahlen zum Ableiigrak

5. Wahl eines Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943/44.

Aktionäre, die der Hauptversamm-

lung beiwohnen und - ihr Stimmrecht

ausüben wollen, müssen ihre Aktien spätestens am vierten Tage vor dem

Tage der Hauptversammlung während

der üblichen Geschäftsstunden bei der

Gesellfcha| tsfasse oder bei der Commerz-

bank Filiale Chemniß oder bei einem

deutschen Notar oder bei einex Wert- papiecrsammelbank hinterlegon.

8. November 1943.

Astrawerke Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

[25375] j Julius Langes Leinen-Jndustrie Aktien- gesellschaft, Großschönau, Sachsen. Bezugsaäufforderung. Durch Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung unserer Aktionäre vom 17. September 1943 ist das Grundkapital von NAM 500 000,— um RA 300 000, auf RA 800 000,— durch Ausgabe von 300 Stück neuen, auf den Jnhaber lautenden Aktien über je A 1000,— Nennwert mit Gewinn- anteilsberechtigung ab 1. Januar 1943 erhöht worden. Unter Ausschluß des* geseßlihen Be- zugsrechtes der Aktionäre sind die neuen Aktien mit nom. KAM 150 000,— gegen Einbringung einer Darlehnsforderung verrechnet und mit nom. M 150 000,— von der Allgemeinen Deutschen Credit- Anstalt Filiale Zittau in Zittau mit der Verpflichtung übernommen worden, sie den Fnhabern der alten Aktien im Verhältnis von 10:3 zum Kurse von 120 ?%7 zum Bezuge anzubieten. Nachdem die Durchführung der Kapi- talerhöhung in das Handelsregister ein- getragen worden ist, fordern wix unsere Aktionäre hiermit auf, das Bezugsrecht zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 15. November 1943 bis 30. November 1943 einschließli bei der Allgemeinen Deutschen Credit- ._ Anstalt Filiale Zittau in Zittau während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. Auf je nom. A4 10000,— alte Aktien können 3 neue Aktien über je nom. M 1000,— mit Gewinnanteils- berechtigung ab 1, Januar 1943 zum Kurse von 120 zuzüglich Börsen- umsaßsteuer innerhalb der obigen Frist bezogen werden. _ Aktionäre, die weniger als nom. RM 10 000, alte Aktien besißen, er- holten, sofern sie das Bezugsrecht aus- üben wollen, soweit erforderlih, unter den gleihen Bedingungen aus Um- taush zur Verfügung stehende Aktien im Nennwerte von NA 500,— bzw. RAM 100,—. Die Ausübung des Bezugsrechtes er- folat gegen Einreichung des Erneue- runaqsscheines.' Gleichzeitig ist der Be- zugêpreis zuzüglih Börsenumsabsteuer zu entrichten. Der Bezug erfolgt am Schalter der Bezugsstelle kostenfrei. Fm übrigen wird die üblihe Provision in Anrechnung gebracht, Gegen den Erneuerungs\chein werden aleichzeitiq die neuen Dividendenschein- boaen zu den alten Aktien ausachändigt. raa Sochsen, 8, November

Der Vorstand.

[25374] Die Aktionäre unserer Seiaatt werden hiermit zu der am Sonnabend, den 4. Dezember 1943, 12 Uhr, in den Geschäftsräumen der Firma Hermann Raussendorf, Singwißz-Baugten, statt- findenden ordentlichen Hauptversamm- lung eèngeladen. Tagesordnung:

1. Vorlegung des Fahresabshlusses nebst Geschäftsberiht des Vorstan- des und Bericht des Aufsihtsrates für das Geschäftsjahr 1942 und Feststellung des Abschkusses.

2 Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

3. Genehmigung der Gewinnverwen-

dung. -

. Wahl des Abschlußprüfers.

5. Verschiedenes.

Stimmberechtigt sind diejenigen Be- sißzer von Aktien, die hre Aktien oder die Bescheinigung über hinterlegte Aktien spätesiens am 30. November 1943 bei unserer Gesellschaft hinterlegen.

Gassen, NL.. den 6. November 1943.

Neue Flöther Landmaschinen Aktiengesellschaft. Filbrandt. Unger.

4

-

[24968] . : „Styria“ Steiermärkische Sensenwerks- Aktiengesellschaft, Wien. Einladung zur 29, ordentlichen Haupt- versammlung am 14, Dezember 1943 um 9,39 Uhr in den Räumen der Ge- sellshaft, Wien, T., Hoher Markt 1.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1942/43. :

. Beschlußfassung über. die Vertei- lung des Reingewinnes.

. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rates für das Geschäftsjahr 1942/43.

4. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat.

5. Wahl der Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 1943/44.

Die Aktionäre werden eingeladen, thre Aktien bis längstens 8 Dezember 1943 bei der Gesellshaft in Wien zu hinterlegen. Î

Wien, den 8. November 1943.

Der Vorstand.

25381] ; : A, Riebect’she Montanwerke Aktien- gesellschaft zu Halle (Saale). Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, dem 3. Dezember 1943, vormittags 11 Uhx, in Halle (Saale) im Geschäfts- haufe_ „F. G. Bergwerke“, Merseburger Straße 155/157 stattfindenden ordent- lihen Hauptversammlung eingeladen. Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Saßung nur die Aktionäre berechtigt, die thre Aktien spätestens bis zum 29. November 1943 einschließlich bei einer der unten bezeihneten Anmelde- stellèn oder bei einem deutschen Notar hinterlegt haben. i Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von die- sem hierüber auszustellende Bescheini- gung, welche die hinterlegten Stücke nach Nummer und Betrag zu bezeich- nen hat, ‘spätestens am 30. November 1943 bei der Gesellschaft einzureichen. Anmeldestellen sind:

unsere Gesellschaftskasse in Halle (Saale), Merseburger Straße Nr. 155/157,

in Berlin:

Dresdner Bank,

Berliner Handels-Gesellschaft,

Commerzbank Aktiengesellschaft,

Deutsche Länderbank Aktiengesell- schaft,

in Darmstadt:

Darmstädter und Nationalbank Darmstadt, Filiale der Dresdner Bank,

in Dresden:

Dresdner Bank,

Commerzbank Aktiengesellschast in Dresden,

in Frankfurt (Main):

Dresdner Bank in (Main),

Cominerzbank Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M.,

Bankhaus Gebrüder Bethmann,

in Halle (Saale):

Dresdner Bank, Filiale Halle,

Commerzbank Aktiengesellschaft, Filiale Halle (Saale),

Hallescher Bankverein, Komman- ditgesellschaft auf Aktien,

in Hanburg: Dresdner Bank in Hamburg, Commerzbank Aktiengesellschaft, in Leipzig: j

Dresdner Bank in Leipzig

Commerzbank Aktiengesellschaft in Leipzig,

Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt,

in Naumburg (Saale):

Hallescher Bankverein, ‘Komman-

ditgesellshaft auf Aktien Filiale Naumburg (Sáale),

in Quedlinburg:

Commerzbank Aktiengesellschast Fi- liale Quedlinburg, i

endlich

die als Wertpapiersammelbank täti- gen Deutschen Reichsbankanstal-

ten. Halle (Saale), den 8. Novéeniber 1943.

als Abwieklex.

Evich Werkenthin. Rolf Mlle x.

Der Vorjtaud, Í

Frankfurt |

[25414]

Friedrih Wilhelm Straße 6—6 8 Grundstücksverwertungs-Aktiengesell- schaft i. L., Berlin NW 7, Georgen-

‘straße 43. Die Gläubiger unserer Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, thre orderungen bei dem Liquidator anzumelden. Berlin, den 10. November 1943. Carl Linck, Liquidator,

Berlin NW 7, Georgenstr. 43,

[25384] Eisenbahn-Aktiengesellshast Erfurt- Nottleben.

Unsere Aktionäre werden hiermit zu einer am Dienstag, dem 30. November 1943, 11,45 ‘Uhr, in Erfurt in der Mitteldeutshen Landesbank, Anger 25, stattfindenden ordentlihen Hauptver- sammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts und des Fahresabschlusses vom 31. De- zember 194? mit dem Bericht des Aufsichtsrats.

2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

. Neuwahl des Aufsichtsrats.

. Verschiedenes.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ergibt sih aus den Bestimmungen des § 17 unserer Sagzung. Die Aktien können außer bei den im § 17 der Sazun bezeichneten Stellen bei der Mitteldeutshen Landes- bank, Zweigstelle Erfurt, hinterlegt werden.

„Die Aktien gelten auch dann als ge- hörig hinterlegt, wenn sie mit Zustim- mung etner Hinterlegungsstelle für diese bei einer anderen Bank bis zur Been- digung der Hauptversammlung gesperrt bleiben.

Die Hinterlegung der . Aktien hat bis spätestens. 25. November 1943 zu er- folgen.

- Erfurt, den 3. November 1943. Der Borsizer des Aufsichtsrats: v. Kunhardt.

[25383] Elektrizitäts-Actien-Gesellschaft vorm. W. Lahmeyer & Co., : Frankfurt a. M.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 8, Dezember 1943, 17 Uhr, in unse- rem Verwaltungsgebäude in Frankfurt a. M., Guiollettstr. 48, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein- geladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts, des Jahresabschlusses sowie des Prü- fungsberihts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 1942/43.

2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung.

3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

j - d ats zum Aufsichtsrat.

. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943/44.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, werden ersucht, ihre Aktien spätestens am 4. De- zember 1943

in Frankfurt a. M.: bei der Gesell-

shaftstasse, j

bei der Dresdner Bank in Frank- furt a. M,.,

bei der Commerzbank Aktiengesell- haft in Frankfurt a. M,,

bei der Deutschen Bank Filiale Frankfurt (Main),

bei dem Bankhause Grunelius & Co.,

bei dem Bankhause Heinrih Kirch- holtes; in Berlin: bei der Dresdner Bank, bei der Berliner Handels - Gesell- schaft,

bei der Commerzbank Aktiengesell- schaft,

bei der Deutschen Bank,

bei dem Bankhause Delbrück Schick-

ler & Co.,

bei dem Bankhause Hardy & Co., G. m. b, §.;

in Bochum: bei der Westfalenbank

Aktiengesellschaft;

in Essen: bei dem Bankhause Burk-

hardt & Co.;

in Köln: bei dem Bankhause J. H. Miri 5 \

in Lürih: bei der Schweizerischen

Kreditanstalt , h oder bei der Deutschen Reichsbank, _ Abt. Wertpapiercsammelbank,

zu hinterlegen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder mit Zu- stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie auch bei anderen Bonken erfolgen; ordnungsmäßiger Hinterlequngsschein ist den vorerwähnten Anmeldestellen vor Ablauf der Hinterlegungsfrist zu über- geben.

Sömtliche Hinterlequnasscheine missen

den Vermerk enthalten, daß die Aktien bis zum Sch{1lyß der Hauptversammlung in Verwahrx hleihen,

Frankfurt a. M.. 8 November 1943.

Der Avfsichtsrat. Dr. A. Vögle r.

Verantwortlih für den Amtlihen und Nichtamt- lihen Teil den redaktionellen Teil, den An- 4cigenteil 1nd für den Verlag:

i, V: Nudolf Lan \ch in Berlin NW 21 Druck dér Preußischen Verlaqs- und Druckerei GmbH., Berlin

Eine Beilage

Preis dieser Nummer: 20 F

unte?zeichneten

_Deutsther Reichsanzeiger _Preußisther &

Erscheint an {edem Wochentag abends. Anzeigenstelle monatli 1,90 ZÆ.

Bezugspreis durch die Post monatli 2,30 Æ#Æ zuzüglich Zustellge&ihr, für Selbstebbbr bei 7 ( [le m « Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. - Ginzelne Beilagen kosten 10 Æ#/. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages eins{ließlich des Portos abgegeben.

T

/

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Fettbruck (einmal unterstrichen) oder dur Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Ginrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

ndere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa dur

Verlin, Freitag, den 12. November, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postsheckonto: Berlin 418 21

1943

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Exrequaturerteilung.

Erlöschen einer Exequaturerteilung.

Bekanntmachung der Konversionskasse für deutshe Auslands- schulden über die durch Stücerückauf bewirkte, am 31. Ok- tober 1943 fällige Tilgung von Schuldverschreibungen.

Erlaß zur Durchführung und Ergänzung der Anordnung zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei andertwweitigem Eti- saß des Gefolgschaftsmitgliedes. i

Die Fndexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Oktober 1943.

Anweisung Nr. 5 der Fachgruppe Fahrräder und Kinder- wagen der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie als Betwirt- schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Er- zeugnisse über die Kennzeichnung von Einheitskinderwagen. Vom 30. Oktober 1943. :

Anordnung 111/43 des Reichsbeauftragten für Verpackungs

mittel über die Erfassung gebrauchter Einzelpackungen aus Pappe. Vom 11. November 1943.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Jl. T, Ne I

Nmtliches Deutsches Reich

Der Führer hat dem ordentlichen Professor Dr. Heinrich Ritter v o n Srbik in Wien mit Urkunde vom 10. Novem- ber 1943 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft ver- liehen.

Dat Wahl-Vizekonsul des Unabhängigen Staates Kroatien in Essen, Natko Beneës ist namens des Reichs unter dem 3. November 1943 das Exequatur erteilt worden.

Das dem Spanischen Konsul in Wien, Juan Schwarß y DV1az-Flores, namens des Reichs unter dem 13. August 1942 erteilte Exequatur ist erloschen.

Bekanntmachung Für unsere 3 "/oigen Reichsmark-Schuldverschreibungen Serie A, B, C und Neue Ausgabe : und für unsere 9 % dan. Kronen Schuldverschreibungen Neue Ausgabe 3 % engl. £-Sterling-Schuldverschreibungen 3 % engl. £-Sterling-Schuldverschreibungen Neue“ Aus- gabe ) % franz. Franken-Schuldverschreibungen % franz. Franken-Schuldverschreibungen Neue Ausgabe % holl. Gulden-Schuldverschreibungen : % holl. Gulden-Schuldverschreibungen Neue Ausgabe 7 /d 1

«

% tanad. Dollar-Schuldverschreibungen

l, f,

; kanad. Dollar-Schuldvershreibungen Neue Ausgabe

c Ç U e

J 5 3 3 3 3 3

% \chweiz. Franken-Schuldverschreibungen

3 % shweiz. Franken-Schuldverschreibungen Neue Aus- gabe

ist die am 31, Oktober d. J. fällige Tilgung durch Stüde-

rüfkauf bewirkt worden.

Jn vorstehenden Schuldverschreibungen findet daher in diesem Fahre keine Auslosung durch die Deutsche Reichsbank, Wertpapierabtetilung, Berlin C 111, statt.

Berlin, den 8. November 1943.

Konversionskasse für deutsche Auslands\chulden,

mgs

Srlaß

zur Durchführung und Ergänzung der Anordnung zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei anderweitigem Einsaz des Gefolgschaftsmitgliedes

A. Allgemeines

Die Anordnung vom 1. November 1943 regelt die Arbeits- bedingungen in den Fällen einer kriegsbedingten Zuweisung von Gefolgschaftsmitgliedern durch den Betriebsführer zu einer anderen Arbeitsstätte als derjenigen, für die die Ein- stellung erfolgt is. Sie erfaßt also nicht den Wechsel tin Der Tätigkeit auf dev gleichen Arbeits- stätte,

Die Arbeitsbedingungen bei einem Tätigkeitswechsel, z. B. bei Umstellung eines Textilbetriebes -auf Metallfertigung und bei dem sih daraus ergebenden Einsaß des bisher als ange- lernter Textilarbeiter beschäftigten (Gefolgschaftsmitgliedes mit Metallhilfsarbeiten, sind durch die Vorschriften des § 18 Abs. 2 der Kriegswirtschaftsverordnung (RGBl. 1 S, 1609) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Zweiten Durchführungs- bestimmungen zum Abschnitt [Il der KWVO. (RGBl. T S. 2028) geregelt. Härten, die sich aus cinem solchen Wechsel in der Tätigkeit ergeben, können nah Maßgabe des vom RAM. herausgegebenen Erlasses vom 11. April 1940 (RABl. S. 1 187) und meines Erlasses vom 23. März. 1943 (RABl. S. 1 226) gemildert werden.

Die Anordnung vom 1. November 1943 bezieht sih also nur auf die Fälle eines vom Betriebsführer angeordneten Wechsels der Arbeitsstätte (vgl. B I Ziff. 3). G

Soweit sich der Betriebsführer bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen in dem Rahmen hält, den diese Anord- nung seßt, ist er von der sonst nah dem Lohnstop notwendi- gen Ousianirung des Prâsidenten des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänders der Arbeit oder des Sondertreuhänders der, Arbeit im Falle einer Aenderung der Lohn- und Arbeits- bedingungen frei. Nur in den Fällen, in denen über den Rahmen, den diese Anordnung zieht, herausgegangen werden soll, muß der Betriebsführer die vorheri ge Zustim- br f n g der für die Lohngestaltung zuständigen Stellen ein-

olen.

Die Anordnung umfaßt alle Gefolgschaftsmitglieder des Betriebes. Auch Lehrlinge, Anlernlinge sowie leitende An- gestellte einschließlich der Vorstandsmitglieder und (Heschäfts- führer von Unternehmen des Handelsrechts unterliegen der Anordnung insoweit, als auf diesen Personenkreis die Vor- schriften über den Lohnstop Anwendung finden.

Die Anordnung vom 1. November 1943 erfaßt auch die ausländischen Arbeitskräfte.

OstarbeiterundPolen unterliegen zwar dem Wei- sungsrecht des Betricbsführers, haben jedoh nicht Anspruch auf die Leistungen gemäß der §8 5 bis 7 und des § 9 der Anordnung vom 1. Novenber 1943. Auf die Ostarbeiter sind die Vorschriften der Verordnung über die Einsaßbedin- gungen der Ostarbeiter vom 30, Juni 1942 (RGBl. [1 S. 419) einschließlich der dazu ergangenen Durhführungsbestimmun- gen auch in den Fällen der Verlagerung anzuwenden. Pol -

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nische Beschäftigte haben Anspruch auf ein Ver- seßungsgeld und auf ein Abordnungsgeld nur gemäß § 8 der Anordnung über die arbeitsrechtlihe Behandlung der poln. Beschäftigten vom 5. Oktober 1941 (Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 235) in der Fassung vom 23. Juni 1943 (Deut- scher Reichsanzeiger Nr. 167). Fhnen stehen daher diese Ent- schädigungen nur in Höhe von 4 der vergleichbaren Bezüge deutscher Gefolgschaftsmitglieder, höchstens jedo bis zu 3,— Reichsmarï je Kalendertag zu. Die Vorschriften der §8 6 und 7 finden auf Ostarbeiter und polnische Beschäftigte keine Anwendung.

Juden und Zigeunern kann ein Verseßungsgeld oder Abordnungsgeld nur gemäß § 8 der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Beschäftigung von Juden vom 31. Oktober 1941 (NGBL. 1 S. 681) gewährt wer- den. Nach diesen Vorschriften bedarf die Gewährung dieser Entschädigungen in jedem Einzelfalle der vorherigen Bustim- mung des Präsidenten des Gauarbeitsamts und Reichstreu- händers der Arbeit. Die Leistungen gemäß der §8 6 und 7 der Anordnung vom 1. November 1943 stehen Fuden und Zigeunern nicht zu.

Die Anordnung seßt zum Teil zwingendes Recht. Ver- stöße gegen die Anordnung oder gegen die Durchführungs- bestimmungen sowie gegen die auf Grund dieser Anordnung von mix, von einem Präsidenten des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänders der Arbeit oder einem Sondertreuhänder der Arbeit angeordneten Bedingungen sind gemäß § 2 der Verorduung über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938 (RNGBl. 1 S. 691) und den Dritten Durchführungsbestimmun- gen zum Abschnitt IIT der KWVO. vom 2. Dezember -1939 (RGBl. 1 S. 2370) strafbar. :

Jm übrigen bestimme ih auf Grund des § 10 Abs. 1 der Anordnung zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei ander- weitigem Einsaß des Gefolgschaftsmitgliedes vom 1. No- vember 1943 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 260) in Durch- führung und Ergänzung dieser Vorschriften folgendes:

B, Besonderes I. Zum Abschnitt 1 der Anordnung

1. Das mit der Anordnung, vom 1, November 1943 dem Unternehmer gegebene Recht, von den Gefolgschaftsmitglie- dern Arbeitsleistungen auh auf anderen Arbeitsstätten zu verlangen als auf denen, für die sie eingestellt worden sind, fommt nur dort zum Zuge, wo ein solches Recht nicht schon aus dem Fnhalt des Einzelarbeitsvertrages oder aus dem Znhalt der maßgebenden Tarif- oder Betriebsordnungen oder sonstigen Vorschriften hergeleitet werden kann. Die in § 1 Abs. 2, § 2 und § 3 der Anordnung aufgeführten einshrän- fenden Bedingungen im Weisungsrecht des Betriebsführers gelten also nur für die Fälle, in denen sih der Betriebs- führer bei Erteilung dieser Weisung auf diese Anordnun; stüßen muß. Dort, wo er dem Gefolgschaftsmitglied auf

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Grund anderer Bestimmungen oder auf Grund eines Einzel- arbeitsvertrages eine solche Weisung erteilen kann, finden die Vorschriften des §,1 Abs. 2, der §2 und 3 keine Anwendung. 2. Die Anordnung unterscheidet bei einer Beschäftigung von Gefolgschaftsmitgliedern auf einer anderen Arbeitsstätte zwischen Verseßung und Abordnung.

a) Unter Versetzung ist der vom Betriebsführer zur Erfüllung ihm auferlegter unaufschiebbarer Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung angeord- ie Un estimmte Bett geda Ote Elie saß eines Gefolgschaftsmitgliedes auf einer anderen als der bisherigen Arbeitsstätte des gleichen Un - ternehmens zu verstehen. Fn Ergänzung meiner Anordnung vom 1. November 1943 bestimme ich, daß der Prasident des Gauarbetitsamts und Reichstreu- hänuder der Arbeit oder der Soudertreuhänder der Ar- beit auf Antrag einen vom Betriebsführer angeord- neten anderweitigen Einsaß des Gefolgschaftsmitglie- des unter den für die Verseßung maßgebenden Bedin- gungen auch dann zulassen lann, wenn zwar die bis- herige und die neue Arbeitsstätte zu zwei rechtlich selb- ständige i itcruegmen gehören. die Unternehmen aber einer einheitlichen wirtschaftlichen Leitung unterstehen (Konzern-Verseßungen). Fn allen übrigen Fällen, in denen die bisherige und die neue Arbeitsstätte nicht zu dem gleichen Unternehmen gehören, ist, soweit nicht eine Dienstverpflichtung in Frage kommt, Lösung des Arbeitsverhältnisses in dem ersten Unternehmen und Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages in dém zweiten Unternehmen notwendig. Hierbei sind die Vorschriften über den Arbeitsplaßwechsel ebenso wie die Vorschrif- ten über die Lohngestaltung bei Neueinstellung von Gefolgschaftsmitgliedern zu beachten.

b) Unter Abordnung ist ein vom Betriebsführer zur Erfüllung ihm aufexlegter unaufschiebbarer Aufgaben von besonderer staatspoliiischer Bedeutung angeord- neter, auf bestimmte Zeit gedachter, also nur vorübergehender Einsaß des Gefolg- schaftsmitgliedes auf einer anderen als dex bisherigen Aeosiatle Ur ELlebdigunag gang be- ter fest Uen er Auftrage u verstehen. Ein vorübergehender Einsaß auf einer neuen Arbeitsstätte wird in der Regel der Fälle kürzer als sechs Monate sein. Bei einer Einsaßdauer von voraussichtlich länger als sechs Monaten, bei einem Einsatz, dessen Tag der Beendigung noch nicht feststeht oder der mit einer Verlegung des Wohnsißes von Ge- folgschaftsmitglied und dessen Familie in die Umge- bung der neuen Arbeits\tätte verbunden ist, ist im all- gemeinen Versezung und nicht Abordnung anzu- nehmen. Die unter Abschnitt IT der Anordnung auf- gestellten Grundsäße findon sodann Anwendung, und zwar spätestens von dem Tage an, an dem erkennbar ist, daß es sih nicht um eine Abordnung, sondern viel- mehr um eine Verseßung handelt.

3. Die Vorschriften des § 2 der Anordnung beziehen \ih nur auf Verseßungen im Zuge von Verlagerungen ganzer Be- triebe oder selbständiner oder unselbständiger Betriebsabtei- lungen, niht auf Aborduungen und nicht auf Verseßungen aus einem anderen Grunde. Nach diesen Vorschriften m u ß De Bea e r ina Veo dli gevilltat ober angeordnet sein, wenn ein so weitgehendes Weisungs- recht des Betriebsführers, wie es der § 1 der Anordnung seßt, beansprucht werden kann. Wird ein Betrieb entgegen dem Willen der zuständigen Behörde (Rüstungsdienststelle, Landes- wirtschaftsamt usw.) oder ohne deren Kenntnis und Billigung verlagert, so kann sih der Betriebsführer bei Weisungen, nach denen die Gefolgschaftsmitglieder künftig auf einer an- deren Arbeitsstätte ihre Arbeit verrichten sollen, n i cht auf die Vorschriften der Anordnung vom 1. November 1943 be- rufen.

4. Der Betriebsführer hat in den Fällen einer Ver- segung, nicht in den Fällen der Abordnung, rechtzeitig Anzeige an das Arbeitsamt zu erstatten. Diese Anzeige hat auch zu erfolgen, wenn ein Gefolaschaftsmitglied, das bereits abgeordnet war, nunmehr als verseßt anzusehen ist. Die Ver- pflichtung zu einer solchen Anzeige hat jedoch der Betriebs- führer nur in den Fällen, in denen sih sein Weisungsrecht aus S 1 der Anordnung ergibt. Fn den Fallen, in denen er dem Gefolgschaftsmitglied auf Grund anderer Bestimmungen oder auf Grund des Einzelarbeitsvertrages eine solche Weisung er- teilen kann, greift die Vorschrift des § 3 Abs. 1 der Anordnung nicht ein.

Das Arbeitsamt hat, bevor es den gemäß § 3 Abs. 1 mög- lichen Einspruch gegen die beabsichtigte Verseßung erhebt, vor- her die den Betrieb betreuenden Rüstungsdienststellen oder Landestoirtschaftsämter zu hören.

5. Wird im Einzelfal!l das auf § 1 Abf. 1 der Anordnung ge- stüßte Weisungsreht des Betriebsführers deswegen tin Zweifel gezogen, weil angeblih oder tatsächlih nicht (Gründe zur Erfüllung unaufshiebbarer Aufgaben von beson-

derer staatspolitischer Bedeutung, sondern persönliche oder son-

stige Gründe Anlaß zu der Verseßung oder zu der Abordnung sind, so liegt die Entscheidung hierüber gleichfalls bei

dem Arbeitsamt.