1943 / 265 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Nov 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 265 vom 12. November 1943. S. 4

arbeitsamts und Reichstreuhänder der Arbeit erforderlich ist, ist in den Fällen der Verseßung sowie der Neuein- stellung von Gefolgschaftsmitgliedern der Präsident des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänder der Arbeit zu - ständig, in dessen Wirtschaftsgebiet dieneue Arbeits- stätte liegt. Jn den Fällen der Abordnung und der Geschäftsreisen ist der Präsident des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänder der Arbeit zuständig, in dessen Wirt- schaftsgebiet die bisherige Arbeitsstätte des Ge- folgschaftsmitgliedes liegt. Wird das Gefolgschaftsmitglied jedo auf eine längere Dauer als vier Wochen auf eine an- dere Arbeitsstätte abgeordnet, so ist in den Fragen der Lohn- und Gehaltsgestaltung der Präsident des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänder der Arbeit der n exe n Arbeitsstätte zu- ständig.

4. Die Anordnung gilt n iht für den öffentlichen Dienst. . Sie gilt auch nicht für Haushaltungen und für die dort beschäftigten Hausgehilfen und Hausgehilfinnen. Sie gilt ferner nicht für Verseßungen und Abordnungen auf Ar- beits\stätten, die im Protektorat Böhmen und Mähren, im Generalgouvernement und in Gebieten außerhalb der Reichsgrenze liegen. Dagegen gilt die Anordnung und dieser Durchführungserlaß in Luxemburg, Lothringen, Elsaß, in den beseßten Gebieten Kärntens, Krains und der Unter- steiermark sowie im Bezirk Bialystok.

5. Der Durchführungserlaß gilt von dem gleihen Tage also dem 6. November 1943 an, mit dem die Anordnung vom 1. November 1943 in Kraft getreten ist.

Berlin, den 8. November 1943. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsat. J Vi DL Wiéefel

Anlage zur Anordnung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsaß über die Arbeits- bedingungen bei anderwettigem Einsaß des Gefolgschaftsmitgliedes.

Für die Höhe der Auslösungen und der Trennungsgelder sind folgende Gruppen von Gefolgschaftsmitgliedern maß- gebend:

Gruppe 1:

Ungelernte Arbeiter; Hilfsarbeiter und angelernte Arbeiter mit einer Anlernzeit von weniger als zwei Fahren; Ange- stellte mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit.

Beispiele: Hilfskräfte in Registratur, Versand und son- stigen kaufmännischen Abteilungen, die mit s{hema- tishen Büro- und Schreibarbeiten beschäftigt werden, Werkstattschreiber, Telephonistin an kleineren und ein- fachen Telephonanlagen, Vervielfältiger, Postabfertiger, Listenschreiber, Pauserhilfskräfte, Hilfszeichner, Zeich- nungsausgeber, Laboratoriumsgchilfen, Maschinen- schreiber ohne Kenntnis der Stenographie, Kassenboten, Lohnschreiber (die nicht zur Errehnung der Lohn- summe herangezogen werden), Bediener von Lohn-, Kontroll- und Sortiermaschinen u. ä. m.

Gruppe 11:

Angelernte Arbeiter mit einer Anlernzeit von zwei Fahren und darüber; Facharbeiter, Monteure, Vorarbeiter, soweit sie nicht in Gruppe 111 gehören; Angestellte, die vorwiegend mit einfachen, aber niht shematishen Arbeiten beschäftigt werden und für die in der Regel eine besondere Ausbildung von mindestens sechs Monaten Dauer oder eine entsprechende Ein- arbeitungszeit erforderlich ist, sowie Hilfs- und Betriebs- meister ohne besondere Fachausbildung wie Plaßmeister, Lagermeister, Wiegemeister, Verlademeister, Rangiermeister, Hilfswerkmeister.

Beis piele: Lohnrechnex, Hilfsbuchhalter,zRegistvatoren, Erste Telephonistinnen, Photolaborantinnen, Steno- graphie- und Maschinenschreiber(innen) (150—180 Sil- ben), Hilfskassierer, Hilfsstatistiker, Hilfslagerführer, Hilfsrehnungsprüfer, Werkstattschreiber, Hilfskalkula- toren, Vermessungszeichner, Hilfslaborantinnen, Hilfs- abrechner usw.

Gruppe 111:

Vorarbeiter oder Kolonnenführer von Facharbeitern, Ober- monteuvre, Werkmeister, Richtmeister und andere Fachmeister, die in einem Handwerksberuf die Meisterprüfung bestanden haben oder diesen gleichzustellen sind und in ihrem Beruf als Meister einer Gruppe von Gefolgschaftsmitgliedern. aufsichts- führend und anweisend vorstehen, sowie Angestellte, die vor- wiegend mit Arbeiten beschäftigt werden, für die in der Regel die erfolgreiche Beendigung einer Lehrzeit erforderlich is oder die eine entsprechende Leistung nachweisen können.

Beispiele: Sekretäke, Sekretärinnen, 2. Kassierer, 2. Buchhalter, 2. Einkäufer, Techniker für Kalkulation und für Abrechnung, Techniker für Vermessungen und Entwürfe, für Statik und Konstruktion, 2. Laboran- tinnen usw.

Gruppe [IV: Angestellte, die shwierigere Arbeiten selbständig und unter eigener Verantwortung erledigen und nur allgemeine An- weisung erhalten.

Betspi ele: Kaufmännische Assistenten, selbständige Korrespondenten, fremdsprachliche Korrespondenten, L Buchhalter, Hauptregistratoren, Revisoren, 1. Kassie- rer, Statistiker, Lagerführer, Rechnungsprüfer, Maga- zinverwalter; Bibliothekare, 1. Laborantinnen, 1. Werk- stoffprüfer, Konstrukteure, Arbeitsvorbereiter, Vor- kalkulatoren, Oberwerkmeister.

Gruppe V:

Angestellte in gehobener Stellung, die selbständig Betriebs- abteilungen (Teile cines Betriebes) leiten. Betspie be: Haupt- und Bilanzbuchhalter, Hauptkassie- rer, Bürovorsteher usw., denen in der Regel mindestens 10 kaufmännische Angestellte unterstellt sind, selb- ständig arbeitende Techniker mit besonderer Verant- wortung usw., Chemiker, Physiker, Ingenieure usw.

Gruppe VT: Angestellte in leitender Stellung. Be isp iele: Kaufmännische und technische Leiter größerer ¿Firmen, Vertretungen mit allgemeiner Aufsichts-

Die JIndexziffer der Großhaudelspreise

im Monatsdurchschnitt Oktober 1943 Die Judexziffer der Großhandelspreise stellt sich im Mo- natsdurhschnitt Oktober auf 116,2 (1913 = 100); sie hat si gegenüber dem Vormonat (116,3) kaum verändert. Die Fndex- ziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 118,5 (— 0,3 vH), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 102,5 (+ 0,2 vH) und industrielle Fertigwaren 135,8 (+ 0,1 vH).

1913 = 100 l Be

Monatsdur{s{nitt änderung

September| Oktober in vH 1943| 1943

FIndexgruppen

L Ma 118,9 118;5 IT. Sndustriele Rohstoffe und Halbwa1en . .. i; 102,3 102,5 [[I1. Sndustrielle Fertigwaren. L357 135,8 davon Produktionémittel . 113,6 113,6 Konsumgüter . 152,4 102,6 + 0,

Gesamtindex .. 116,3 | 116,2 (1

Jn der Fndexziffer für Agrarstoffe wirkt sich neben dem Wegfall der Sonderpreiszuschläge für Braugerste und für Rinder die Berücksichtigung der Preise für Kühlhauseier aus. Außerdem liegen infolge des Uebergangs zu den Anfangs- preisen des neuen Wirtschaftsjahrs die Preise für Fabrik- kartoffeln und für Trockenschnißel niedriger als im Vor- monat, während die Preise für Roggen, Futtergerste, Futter- hafer, Kartoffelflocken, ausländishen Mais und Futterhülsen- früchte sih den monatlichen Aufschlägen entsprechend erhöht haben.

Die leichte Steigerung der Fndexziffer für industrielle Roh- stoffe und Halbwaren 1 auf die Berücksichtigung der rüdck- wirkfend ab 1. Oktober 1942 in Kraft getretenen Heraufseßung der Preise einiger inländischer Eisenerze, auf die am 1. Of- tober 1943 eingetretene Erhöhung der Preise für Zeitungs- druckpapier sowie auf die jahreszeitliche Staffelung der Stick- stoffpreise zurückzuführen. Die Preise für Treibgas haben sich im Zusammenhang mit einer Vereinheitlihung der Preisstellung im Durchschnitt etwas ermäßigt,

Unter den industriellen Fertigwaren haben sich die Preise für Textilerzeugnisse vereinzelt etwas erhöht. Berlin, den 9. November 1943.

Statistisches Reichsamt.

Anweisung Nr. 5

der Fachgruppe Fahrräder und Kinderwagen der Wirtschasts- gruppe Fahrzeugindustrie als Bewirtschastungsstelle des Reichsbeauftragten für technishe Erzeugnisse über die Kenn- zeihnung von Einheitskinderwagen

Vom 30. Oktober 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. [ S. 686) in Ver- bindung mit der Anordnung X11/43 des Reichsbeauftragten für Se Erzeugnisse über die Einseßung von Bewirt- schaftungsstellen vom 16. Funi 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 139 vom 18. Funi 1943) wird im Einvernehmen mit dem Sonderausshuß Fahrräder und mit Zustimmung des Rekthsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet: 81

(1) Mit Einführung des Einheitskinderwagens haben die im Erzeugungsplan zugelassenen Kinderwagenhersteller ihre Erzeugnisse nicht mehr mit der bisherigen Firmenbezeichnung

finderwagens eine dreistellige Fabrikationsnummer anzu- bringen.

(2) Jedem zugelassenen Kinderwagenhersteller wird seine Fabrikationsnummer bekanntgegeben.

S2 | Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nah den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenver- kehr bestraft. E 83

Diese Anweisung tritt am siebenten Tage nah der Ver- kündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost- gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mo- resnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 30, Oktober 1943.

Anorduung 111/43

des Reichsbeauftragten für Verpacktungsmittel über die Er- fassung gebrauchter Einzelpackungen aus Pappe

Vom 11. November 1943 Auf Grund dex Verordnung über den Warenverkehr in der

Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver-

bindung mit der Verordnung über die E eines Reichsbeauftragten für Verpackungsntittel vom 8. Sebruar 1943 (Deutscher Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 38 vom 16. Februar 1943) wird mit Zustimmung des Reichs- wirtschaftsministers angeordnet:

8&1

(1) Waren in Einzelpackungen aus Pappe dürfen an Ver- braucher entweder nur ohne Verpackung oder gegen Abliefe- rung einer entsprehenden Packung durch den Käufer abge- geben werden. Dieses gilt nicht für Heilmittel, die auf ärzt- lihe Verordnung abgegeben werden.

(2) Ohne Ablieferung einer entsprehenden Packung dürfen Waren in Einzelpackungen aus Pappe ausnahmsweise an Verbraucher abgegeben werden, denen nah pflichtgemäßem

zu liefern, sondern nur an der Stirnwand des Einheits- |

Fachgruppe Fahrräder und Kinderwagen der Wirtschafts- | gruppe Fahrzeugindustrie als Bewirtschaftungsstelle des | Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse.

Der Leiter. F. V.: Nase. |

Ermessen des Verkäufers auh bei Anlegung eines strengen Maßstabes die Abnahme der Ware ohne Packung oder die Ablieferung einer entsprehenden Packung nicht zumutbar ist.

S I

i

Der Verkäufer hat die von ihm zurübehaltenen oder von

| den Verbrauchern zurückgegebenen Packungen sorgfältig auf-

zubewahren. Er soll die Packungen, soweit sie niht abgeholt oder an eine Sammelstelle abgeliefert werden können, min-

| destens monatlich an den Altpapierhandel abliefern,

83 Hersteller von Einzelpackungen aus Pappe haben diese mit folgendem Druck zu versehen: „Verkauf nur gegen Rückgabe einer leeren Packung,“

8 4 Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmaterial behält sich vor, in besonders zu begründenden Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen; Anträge auf Zulassung von Ausnahmen sind über die zuständige Gliederung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft zu stellen. 85

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach S9 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be- straft.

86

Diese Anordnung tritt einen Monat nach ihrer Verkündung in Kraft, Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal- tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem- burg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 11. November 1943.

Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel. Dr. Gruber.

Bekanntmachung Die am 10. November 1943 ausgegebene Nummer 97 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält: Verordnung über die Vereinfahung und Vereinheitlihung des Jugendstrafrechts (Jugendstrafrehtsverordnung). Vom - 6. No- vember 1943,

Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 k.(. Postversendungs- ren 0,03 fÆ.Æ für ein Stü bei Voreinsendung auf ties Postscheckkonto: Berlin 96 200. j i

Berlin NW 40, den 11. November 1943. Reichsverlagsamt. Dr. Hubri c.

Irichtamtliches

Aus der Verwaltung

Aenderung der unbebauten Grundsteuer

Nach den Grundsteuerbilligkeitsrihtlinien waren die Gemeinden angewiesen, für alle unbebauten Grundstücke wegen der kriegs- bedingten Bauerschwernisse die Hälfte der veranlagten Steuer zu erlassen. Diese Bestimmung ist in einem neuen Er des Reichs- finanzministers dahin kingeshränkt worden, daß solche unbebauten Grundstücke, die für eigene oder fremde gewerbliche odex betrieb- liche Zwecke benußt werden oder die Vorratsgelände öffentlicher oder gewerblicher Betriebe sind, von der Vergünstigung ausge- nommen sind. Diese Aenderung gilt rückwirkend für die Zeit ab 1. April 1943, Soweit die halbe Grundsteuer für solche unbe- bauten Grundstücke hon erlassen worden ist, kann es dabei für das laufende Rehnungsjahr 1943 v&Wbleiben.

Wasserwirtschaftspolitik als Aufgabe des Staates und der Forschung

Auf einer Kriegsarbeitstagung der Professoren des Woasserbaues an den Technischen Hochschulen, die in Passau abgehalten wurde, gab Oberbaudirektor Hel f rich mit seinem Vortrag „Der national- jozialistische Ingenieur und der Staat“ eine cindrucksvolle Ein- sugung der Wasserwirtschaft in die großen weltpolitischen Zu- jammenhänge, die wir heute durhleben, Er ging aus von der grundlegenden Bedeutung, die der Wasserbau als Gemeinschafts- aufgabe für die Staatsbildung seit dem frühesten Altèrtum gehabt hat, Dann zeigte der Vortragende die Entartung, die dur den Mißbrauch der Technik durch das kapitalistishe -Gewinnstreben hervorgerufen worden ist und zu der überspißten Zusammen- ballung der Bevölkerung in den Städten geführt hat, deren Ge- fahrèn wir gerade heute so unmittelbar erleben. Oberbaudirektor Helfrich legte dar, wie der Fngenieur dank der nationalzialistischen ¿ührung wieder unmittelbar an der Verwirklichung großer Ge- meinschaftsaufgaben zu arbeiten vermag; die Neugestaltung der Siedlungen hob er als eine der politisch wichtigsten Aufgaben besonders hervor, Anschließend spra Oberregierungs- und Baurat Heinrih Schmidt über „Wasserwirtschaftlihe General- planung“, wobei der Vortragende den künftigen Wassermehrver- brauch und -bedarf den verfügbaren Wasserreserven gegenüber-

efugnis, Oberingenieure, 1, Chemiker, 1. iker, Hauptbetriebsleiter usw. / P i B

Wirtschaftsteil |

den Trinkwasser- und Fndustriewasserbedarf von gleihgroßer Bedeutung sind. Staatssekretär Shulze-Fieliß gab durh seinen Vortrag „Das Wasserwesen als kaatliche Aufgabe“ den Vertretern der Hochschulen cine Zusammenfassung der Aufgaben des Staates, wie sie zur Yeit beim Generalinspektor für Wasser und Energie gesehen werden, Danach muß der Staat als un- zweifelhafte ie e Ten einen großen Teil der Arbeiten im Wasserwesen für sih selbst in Anspruch nehmen, u. a. Lenkung der allgemeinen Wasserwirtschaftspolitik, Erforshung und Ueber- wachung der Gewässer, Wassergeseßgebung, Ausgleich aller öffent- lihen und privaten Bedürfnisse bei der Gewässernußung, Ausbau neuer Gewässer und die Tarifhoheit.

Oef einem Referat des Ministerialrats K noke über Nach-

wusfragen sprah Ministerialrat Dr. Schiller über „Die Be- deutung des Wassers im europäishen Raum“.

stellte, Er behandelte auch die Frage der Wassergüte, die für

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den Angzeigenteil und für den Verlag“

i. V.: Rudolf Lany\ch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags und Druckerei GmbH., Berlin,

Eine Beilage Preis dieser Nummer: 20 X

Ersle Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ne. 265

Wirtschaftsteil (Fortseßung)

Unternehmertum und Kapitalismus Privates Unternehmertum oder öffentlihe Bewirtschaftung?

Aengstlihe Gemüter glauben zuweilen, aus den kriegsbedingten Maßnahmen der nationalsozialistishen Wirtschaftsführung den Schluß ziehen zu müssen, daß der Nationalsozialismus durch die Gegenwartsaufgabe des totalen Krieges gezwungen werden könnte, auch für die Zukunft auf wesentlihe Grundsäte seiner welt- anschaulich festliegenden Ziele zu verzichten. Sie übersehen dabei gänzlich, daß sie sih damit eine Argumentation zu eigen machen, die wir seit Bestehen des Nationalsozialismus aus dem bolsche-

\wistischen Lager unserer Gegner in dessen Propaganda gegen den

Nationalsozialismus immer wieder zu hören bekamen. Der selb- ständige Unternehmer mit seinem auch in der nationalsozialistischen Wirtschaft gesicherten Anteil am Besiß und Ertrag der Pro- duktionsmittel und die vom Nationalsozialismus troß aller kriegs- bedingten Beschränkungen stets neu geforderte private Fnitiative des Unternehmers sind die Ansabpunkte dieser Feindagitation, die allein den Zweck hat, den Glauben an die Dukchführbarkeit des nationalsozialistishen Wixrtschäftsprinzips ciner „gelenkten Volks- wirtschaft“ im deutshen Volke selbst zu ershüttern. Genau wie bei der von unseren - kapitalistish eingestellten Gegnern aufge brachten Lüge, der Nationalsozialismus müsse durch die Entwick- lung- der Wirtschaft, besonders jeßt im Kriege, in das bolsche- wistishe Fahrwasser der Nivellierung und Vermassung abgleiten,

wird aber auch hier wieder die in der nationalsozialistischen Welt- . . e

Verlin, Freitag, den 12. November

1943

L D E E E I O R A S IEIRA ar

anshauung begründete Einstellung zu wirtschaftlihen Fragen be- wußt außer acht gelassen.

Wie eine Untersuchung des Arbeitswissenschaftlihen Fnstituts der DAF. in der neuesten Folge der „Wirtschafts- und Sozial- berichte“ hierzu klärend ausführt, kommt es nicht so sehr darauf an, wem die Produktionsmittel gehören, sondern wer Verant- wortung und Risiko im wirtschaftlichen Geschehen trägt. Erst daraus fönne dann das sittliche Recht (oder Unrecht) auf Eigentum abgeleitet werden. Das primäre Juteresse der Volksgemeinschaft bestehe darin, Verantwortung und Risiko zu klären. Der National- - sozialismus erstrebe eine Ordnung, in der jeder von der Gesamt- sorge um die nationale Existenz soviel als möglih auf sich nehme. Die Stellung der Unternehmungen und Unternehmer sei deshalb nicht nah ihren Rechten, sondern vor allem nah ihren Pflichten gegenüber der Gemeinschaft zu beurteilen. Wichtig sei unter diesem Gesichtspunkt nicht so schr, daß es auch im national- sozialistischen Staat selbständige Unternehmer gibt, als vielmehr die Tatsache, daß ihnen ein gerütteltes Maß an politischer, wirt- schaftliher und sozialer Verantwortung zufällt. Hierin unter- scheide sich dex Nationalsozialismus vom Kapitalismus. Kollektiv- besiß sei so wenig ein Schuß gegen Ausbeutung, wie Privatbesiß. eine Garantie für höchste Wirtschaftlichkeit. Beide Organisations- formen gewännen ihre Bedeutung durch den politishen Willen, der sie zur Anwendung bringt. Dem politischen Ziele Lebens- raum, Lebensmöglichkeit und soziale Gerechtigkeit für alle, die zum Volke gehören werde der politische Wille deshalb auch die zweckmäßigste wirtschaftliche Organisationsform dienstbar machen.

Wirtschaft des Auslandes

Finnische Handelsbilanz im Oktober fast ausgeglichen

Helsinki, 11. November. Die finnishe Außenhandelsstatistik für Oktober 1943 zeigt durch cine Zunahme der Ausfuhr um 113 Mill. Fmk. und eine Abnahme der Einfuhx um rd, 443 Mill. Fmk. eine weitere bedeutende Verbesserung der Handelsbilanz.

Der Wert der Einfuhr belief sich auf 948,2 Mill. Fmk. gegen- über 1390,99 im Vormonat und 990,3 im entsprehenden Monat des Vorjahres. Jn den ersten zehn Monaten dieses Fahres cr- reichte die sinnische Wareneinfuhr einen Wert von 10 943,1 Mill. Fmk. Die Warenausfuhr erreichte im Berichtsmonat einen Wert von 911,6 Mill. Fmk. gegenüber 798,6 im Vormonat und 603,1 im entsprehenden Monat des Vorjahres. Jn den ersten zehn Monaten dieses Fahres belief sich die Warenausfuhr auf 7048,7 Mill. Fmk.

Auf der Einfuhrseite stehen an erster Stelle Getreide und Getreideerzeugnisse im Werte von 213,4 Mill. Fmk., an zweiter Stelle Eisen und Eisenerzeugnisse mit 90,8 Mill. Fmk. und an dritter Stelle Molkereiprodukte 1m Werte von 82,4 Mill. Fmk,, während die wichtigsten Ausfuhrwaren Holz und Holzerzeugnisse mit 401,4 Mill, Fmk., Pappe und Papier mit 201,4 Mill, Fmk.

und Papiermasse mit 83,7 Mill. Fmk. sind.

Neue Wasserkraftwerke und Staubecken in Spanien

Madrid, 10. November. Fm Rahmen der allgemeinen Be- strebungsn der Regierung, die Errichtung von Wasserkraftwerken und Staubecken in Spauien zu fördern, wurde auch in der Provinz Caceres kürzlih mit dem Bau vön zwei größeren An- lagen begonnen. Ein Staubecken am Arrawo-Fluß bei Bor- bollon, dessen Bau mit 8,3 Mill. Peseten veranschlagt worden ist, wird näch seiner Herstellung etwa 11000 Hektar Land bewässern. Das andere Staubecken in dieser Provinz bei Guijo de Crana- dilla, an dem gleichzeitig ein großes Wassertkraftwerk angelegt irird, faßt 234 Mill. cbm Wasser und wird der Bewässerung von 28 000 ha Land dienen. Dieses Kraftwerk nuyt zum Antrieb einer Turbinen einen Höhenunterschied von 45 m aus eund joll Jährlich 30 Mill. kWh Strom erzeugen. Die Baukosten dieser Anlagen sind mit 16,4 Mill. Peseten veranschlagt worden. Weiter ist in der Provinz Galizien der Bau von mehreren Wasserkraft werken beschlossen worden, deren Anlagen die bisherige Kapazität der dortigen Stromversorgung um 20 000 PS erhöhen sollen. Schließlih wird bei Oreunse, in dem am Lima-Fluß gelegenen Orte Puente Pedrina, in diesen Tagen das erste Staubecken eingeweiht, E

Die dort geplanten Kraftanlagen, mit deren Bau sofort be- onnen werden wird, nußen nur einen Höhenunterschied von 14 m für den Antrieb ihrex Turbinen aus,

Die Bedeutung der Save als Schiffahrtsstraße für Kroatien

Belgrad, 10. November. Bei der künftigen Entwicklung des kroatishen Verkehrswesens werden die Wasserstraßen eine be- sondere Rolle spielen. Die Flußsysteme der Donau, Save, Drau und Kulpa geben dem Binnenverkehr Kroatiens das Gepräge. Die Schiffahrt umfaßt auf der Donau 214, auf der Drau 151, auf der Save 613 und auf der Kulpa 73 km. Jun verkehrs- politischer Beziehung nimmt die Donau mit 2274817 Tonnen- kilometer (tokm) die erste Stelle vor der Save mit nur 295 870 tokm ein. Die Entwicklung des Verkehrs auf der Save wird, wie die Donau-Zeitung berichtet, dadurch b&inträchtigt, daß sie nicht bis Agram, dem Wirtschaftszentrum des Landes, sondern nur bis Sisak schiffbar ist. Seit 1942 wurden dahex aw

4, Oeffentliche Zustellungen,

2, Zwangsversteigerungen, 5. BVerlust- und Fundsachen,

1. Untersuchungs- und Strafsachen, 83. Aufgebote,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

dem Oberlauf des Flusses ausgedehnte Regulierungsarbeiten vorgenommen, die vor allem das Ufergelände vor den periodischen Ueberschwemmungen scchüpßen sollten. Fm Vorjahr umfaßten diese Arbeiten, an denen der Arbeitsdienst entscheidend beteiligt war, eine Strecke von mehr als 60 km. Es wurden z. B. Kanäle in einer Länge von 26 km ausgebaut. Ferner erhielt das Ufer an mehreren Stellen gründliche Verstärkung. Eine Folge dieser Maßnahme ist, daß künftig 20000 Katasterjoch einen sicheren Schuß vorx Ueberschwemmungen erhalten. Diese systematische Regulierung der Save ist bis Semlin beabsichtigt. Besonders für die Beförderung der Haupterzeugnisse des Landes, wie Holz, Getreide, wird der Strom eine besondere Rolle spielen.

Von Bedeutung sind als Umschlaghäfen an der Save außer Sisak noch Fasenovat, Bosanska-Gradischka und Bosanska-Brod. Der Hafen Semlin hat wegen seiner Lage an zivei großen Strömen und als Schnittpunkt wichtiger Verkehrslinien eine gute Zukunft.

Das Endergebnis der rumänischen Brotgetreideernte

Bukarest, 11. November, Nach den vorliegenden Abschlußmel- dungen über das Ergebnis der diesjährigen rumänischen Ernte beträgt diese rd. 948 000 Waggons Brotgetreide. Für den eigenen Bedarf des Landes werden 490 000 Waggons gerechnet, während etwa 116 000 Waggons als Saatgut für die Herbst- und Früh- jahrsausfaai Verwendung finden sollen. Der Rest derx Ernte kame für die Ausfuhx in Betracht.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut Berliner Meldung des „D.N.B.“ am 12. November auf 74,00 L.Æ (am 11, November auf 74,00 L.) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest, 11. November. (D.N.B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,7314, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, „Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 11. Nov-mber. (D. N. B.) New York 4,0214—4,0314, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64?/,, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Amsterdam, 11, November. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zcit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63-——43,71, Helsinki —,—, JZtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, QOslo —,—, Kopenhagen —, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,— :

Zürich, 11. November. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,024, London 17,32, New York 4,31 Brüssel 69,25 B, Mailand 22,6714 nom., Madrid 39,75 B., Holland 229*/, B., Berlin 172,55, Lissabon 17,683, Stockholm 102,65, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen 90,3714 B., Sofia 5,3714 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., JZstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714 B., Helsinki "8,7714, Preßburg 15,00, Buenos Aires 95,50, Japan 101,00, Rio 22,25 B.

Kopenhagen, 11. November. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79 Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15 Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurje.

Stockholm, 11. November. (D. N. B.) London 16,85 G,,

Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläye 97,00 G., 97,80 B-, Mitiflerbain —,—G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G.; 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,60 B., Buenos Aires 102,50 G,, 104,50 B.

Oslo, 11, November. (D. N. B.) London —,— G.,, 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B, Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B.

London, 11. November. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

In Berlin festgestellte ILotierungen für telegraphische

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung 12, November | 10. November Geld Brief | Geld Brief Aegypten (Alexandrien und | | Kairo) 1 ägyvt. Pfund) | Afghanistan (Kabul) 100 Afghani 8,79 18,83 | 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires) . | 1 Pap.-Pes. 58 0,592) 0,588 0,592 Australien (Sidney) 1 austr. Pfund | E E E Belgien (Brüssel u. Antwerpen) | 100 Belga 39, 40,04 | 39,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) .… | 1 Cruzeiro - P d ae Britisch-Jndien (Bombay-Cal- cutta) 100 Rupien E E Sees Buláarien (Sofia) j 100 Lewa 3,047 83,053| 83,047 _3,053 Dänemark (Kopenhagen) .... | 100 Kronen | 52,15 ò2,2ó | 52,15 52,25 England (London) 1 engl, Pfund | O a E Finnland (Helsinki) 100 Finnmark | 5,06 5,07 | 5,06 5,07 Frankreich (Paris) 100 Frs. | | Griechenland (Athen) 100 Drachmen | Holland (Amsterdam u. Rotter- | | g dam) 100 Gulden [132,70 132,70 [132,70 Jran (Teheran) 100 Rials | 14,59 14,61 | 14,59 14,61 Fsland (Reykjavik) 100 isl. Kr. | 38,42 38,50 | 38,42 38,50 Jtalien (Rom und Mailand) 100 Lire | 9,99 10,01 | „9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) ... | 100 Yen | 08,591 6058,711| 58,591 58,711 Kanada (Montreal) 1 fanad. Dollar | eg Es Ua ae A Kroatien (Agrant) 100 Kuna | 4,995 5,005| 4,995 5,0053 Neuseeland (Wellington) .... | 1 neuseel. Pfd. | L R Norwegen (©slo) 100 Kronen | 56,76 56,88 | 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) 100 Escudo 1049 10,21 | 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) 100 Lei | Schweden (Stockholm u. Göte- ; | borg) 100 Kronen | Schweiz (Zürich, Basel und | 5 E Beru) 100 Frs. | 67,89 68,01 | 57,89 58,01 Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar| 4,995 5,005| 4,995 5,005 Sloivakei (Preßburg) 100 O E [7 8,091 8,609) 8,591 8,609 Spanien (Madrid 1. Barcelona) | 100 Pesetas 23,565 283,605| 23,565 23,605 Südafrikanische Union (Pretoria | und Johannisburg) Türkei (JFstanbul) Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika (New York) 1 Dollar _— _—

| 1,668 1,672 1,668 1,672

132,70

59,46 59,58 | 59,46 59,58

1-südafr. Pfd. |— 1 türk. Pfund | 1,978 1,982| 1,978 1,982 100 Pengö |

1 Goldpeso

1,199 1,201| 1,109 1,201

Für den innerdeutschen Verrehnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld Brief

9,89 9,91 5,005 7,928

England, Aegypten, Südafrikanischhe Union Frankreich

è Australien, Neuseeland 7 Britisch-Jndien 74,32 Kanada 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika | 2,41 2,502 Brasilien

Ausländische Geldsorten und Banknoten

| 12, November | 10. November | Geld Brief | Geld Brief Nil 44:10: 01 P E E Notiz 20,38 20,46 | 20,38 20,46 20-Francs-Stüde für 16,16 16,22 | 16,16 16,22 Gold-Dollars | 1 Stück 4,185 4,205| 4,185 4,205 Aegyptische \ 1 ägyvt. Pfd. 4,39 L B 4,41 Amerikanische: 1900—5 Dollar | 1 Dollar i main Geis 2 und 1 Dollar | 1 Dollar - —— —*

Argentinische 1 Pap.-Peso 4 0,46 | 0,44 0,46 Australische 1 austr. Pfd. \ 2,46 2,44 2,46 Belgische 100 Belgas 39,92 10,08 | 39,92 10 08 Brasilianische 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 0,09 Britisch-Jndische 100 Rupien 22,95 23,05 | 22,95 28,05 Bulgarische: 500 Lewa und |

darunter | 100 Lewa 3,07 De aro E | 100 Kronen - |

10 Kr. und darunter | 100 Kronen 52,10 52,30 | 52,10 52,30 Englische: 10 L und darunter | 1 engl. Pfd. - [A A Finnische | 100 Finnmark 5,055 5,075) 5,055 5,075 Französische «¿ao e090 | 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 5,01 Holländische 100 Gulden 32,70 132,70 [132,70 132,70 Jtalienische : 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02

10 Lire 100 ‘Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 Kanadische 1 kanad. Dollar 0,99 1/01 0,99 1,01 Kroatische 1900 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01 Norwegische : 50 Kr. u. darunter | 100 Kronen 56,89 57,11 | 56,89 57,11 Rumänische: 1000 Lei und |

BOOC S E A e Gs | 100 Lei 1,66 1,68 1,66 1,68 Schwedische: große ........« | 100 Kronen —— —- _— _—

50 Kronen und darunter .…. 100 Kronen 59,40 39,64 | 59,40 59,64 Schweizer: große | 100 Frs. 57,83 | 57,83 58,07

100 Frs. und darunter .:. | 100 Frs. 0700 08,071. 0709 58/07 Serbische 100 serb. Dinar-| 4,99 6 | 4,99 5,01 Slowakische: 20 Kronen und

darunter slow. Kr. 8,598 3,62 | 8,58 8,62 Südafrikanische Union ...... | 1 südafr. Pfd. 4,39 4,41 | 4,3 4,41 Türkische | 1 türf. Pfund 1,91 9: 1,91 1,93 Ungarische: 100 Pengó und |

3,09 | 83,07 3,09

Abd: [157 0 s

16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B,,

Öffentlicher Anzeiger

7, Aktie! schaften, 8. Roma indi atton auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

11. Genoffenschaften,

darunter | 100 Pengö | 60,78 31,02 | ; 61,02

4. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

10, Gesellschaften m. b. H., 19, Unfall- und Fnyalidenversicherungen, 12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

1944, 9 Uhr, zu 2: vor die 3. Zivil-| Bromberg, auf Ehescheidung aus § 49 j händler, Berlin NO0 55, Wehlauer

Die Klägerin ladet | Straße 22, wird hiermit aufgeboten.

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S O S EEE E T J E E R A E Luis: PELEQRE 2:

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Luxemburg, hat beantragt, seinen in

3. Nufgebote

[26437]

4. Oeffentliche Zustellungen Sahl, Bäckermeister in | [25402]

Es klagen: 1. 3 R 168/43, Ehefrau

Nordamerika verschollenen Vater, den | Hildegard Sarnecki geb. Hirschfeld in

am

November 1848" in Kappel | Lißmannstadt, Gertrudstr. 20 D L a. Rhein geborenen und im Fahre 1881 | gegen Kaufmann Tadeusz Sarnecki, zu-

ausgewanderten Fosef Sahl, der sich in | leßt in Lißmannstadt, Gertrudstr. 29, Amerika John Singler genannt habe, |W. 1, jeßt unbekannten _Aufenthalts, für tot zu exklären, Der Verschollene | auf Ehescheidung und Schuldigerkl- wird aufgefordert, sih beim unterzeih- | rung des Beklagten; 2. 3 R 218/43, neten Amtsgericht persönlich oder schrift- | Ehesrau Lisa Wilitshka geb. Walter, lich bis zum Mittwoch, den 26. Ja- | Lager Tuschin-Wald, Bezirk 7, Haus nuar 1944, vorm, 10 Uhr, zu melden, | Nr. 156, gegen Arbeiter Andreas Wi- widrigenfalls er für tot erklärt wird. | litschka, zuleßt im Dorf Zalug, „Bes An alle, die Auskunft über den Ver- | meinde Borki, Kr. Zenkow, Gouv. Pol- {oflenen geben können, ergeht die Auf- | tawa, Rußland, jeßt unbekannten Auf- forderung, dem Gericht bis zu diesem | enthalts, auf Ehescheidung. Zur münd- Zeitpunkt Anzeige zu machen. lihen Verhandlung des Rechtsstretts

Ettenheim, den 8, November 1943. | werden die Beklagten vor das Land-

geriht in Lißmannstadt zu 1: vor die

Amtsgericht. ge 3. Zivilkammer auf den 6, Fanuar

fammer auf den 9, Januar 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptung der Kläger vorzubringende Einwendungen und Beweismittel unverzüglih durch den zu bestellenden Anwalt in etnem Schriftsaß dem Gericht mitzuteilen. Lißmannstadt, den 8. November 1943. Geschäftsstelle des Landgerichts Lißmannstadt. 5; [25439] Oeffentliche Zustellung. Die Fürstin Nadine Swiatopolk- Mirski geb. Prinzessin Swiatopolk- Mirski in Bromberg, Plauerer Str. 7, Altersheim, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lindberg in Bromberg, klagt gegen ihren Ehemann, den Fürsten Simon Swiatopolk - Mirski, unbekannten Aufenthalts, früher in

des Ehegeseßzes den Beklagten zur mündlihen Ver- handlung des Rechksstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts 1n Bromberg, Große Bergstraße 4, Zim- mer Nr. 7, auf den 27. Fanuar 1944, 91/2 Uhre mit der Aufforderung, sich durh einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe- vollmächtigten vertreten zu lassen, Bromberg, den 4. November 1943,

[25443] Aufgebot. Der Versiherungsshein Nr. 2137, ausgestellt von der VOUK Versiche- rungsanstalt ostdeutsher Handwerks- fammern V. a. G. zu Berlin auf den Namen Hermann Falkenhagen, Kohlen-

Er wird kraftlos, falls er bei der VOHIKC niht innerhalb zweier Monate vor- gelegt ist.

Berlin, den 10. November 1943.

V 0 HK Lebensversiherungsanstalt ostdeutscher Handwerkskammern V. a. G. [25446] Kraftloserklärung

von Versicherungsscheinen.

Die in Verlust geratenen Versiche- rungs\sheine Nr. 160149, 160 152, 163 509, 167855 auf das Leben des Herrn Dr. Dr. Hans Fichter in Lud- wigshafen a. Rh., Prinzregentenstr. 39, gelten als kraftlos, wenn fsih die Jn- haber der Versicherungssheine mcht innerhalb zweier Monate gemeldet

haben. Atlas Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, z. Zt. Heidelberg, 13. November 1943.