1943 / 279 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Nov 1943 18:00:01 GMT) scan diff

6. Auslosung usw. von Wertpapieren

[26092] Bekanntmachung. :

Zum Zwecke der Tilgung der beiden Duisburger Stadtanleihen von 1926 und 1928 findet die Auslosung für das Tilqungsjahr 1943 am Mittwoch, den 8. Dezember 1943 im Rathaus statt.

Duisb1tza, den 19. November 1943.

Der Oberbürgermeister. [26094]. Nu fkündigung

von Reihsmartk=Schuldverschrei-

bungen und Pfandbriefen der

Landschaft der Provinz Sachsen.

É

Foigende Reichsmark-Schuldverschrei- bungen (früh. Roggen-Pfandbriefe) und Pfandbriefe sind am 18. November 1943 ausgelost ivorden. Als ausgelost gelten aus jedem Wertabschnitt innerhalb der nachstehend angegebenen Nummern alle Pfandbriefe, deren Nummern in der leßten Stelle

die Endziffer 7 haben, soweit sie nicht bereits zu früheren Terminen aufgekündigt sind.

l, Von den 4% Reichsmarfk- Schuldverschreibungen (früh, 5% Roggen- Pfandbriefen) der Landschaft der Provinz Sachsen die Stücke mit der End- ziffer 7 von den Abschnitten :

a) zu 375,— A (früh. 30 Ztr.

- Rogget}) : von 117—18 447

b) zu 150,— ÆAÆ (früh. 20 Ztr.

Roggen) :' von 10 437—21 917.

2, Von den 4% (früh. 8%) GolDd- Pfandbriefes der Landschaft der Pro- vinz Sachsen die Stücke mit der End- ziffer 7 von den Abschnitten:

a) zu 3990 e von 8707 bis 19 327,

b) zu 209,— @.Æ von 7 bis 20 187,

c) zu 500,— &@M von 127 bis 9657,

d) zu 100,— @# von 10 917 bis 28 757.

3. Von den (früh. 72%) Gold- Þpfandbriefen der Landschaft der Pro- vinz Sachsen die Stücke mit der: Ettd- giffer 7 von den Abschnitten: :

a) zu 5000,— f von 97 bis 677,

b) zu 3900,— &# von 5377 bis 14 397,

c) zu 1000,— &# von 8387 bis 22 697,

d) zu 500,— G. von 10 077 bis 23 227,

e) zu 100,— M von 16 497 bis 29 837.

4, Von den 4% (früh. 6°) Gold- pfauDbriefen der Landschaft der Pro- vinz Sachsen die Stücke mit der Eed- ziffer 7 von den Abschnitten:

a) zu 5000,— @#/ von 157 bis 597,

b) zu 3909 G von 7 bis 1037,

c) zu 1000,— &# von 2567 bis 4257,

d) zu 500 &@# von 2707 bis 4677,

e) zu 100,— {f von 3807 bis 7657. 5. Von den 4%, (früh. 41,% Reichsmark-Pfand briefen Reihe IT der Landschaft der Provinz Sachsen die Stücke mit der Endziffer 7 von den

Abschnitten:

a) zu 3099,— L2/ von 47 bis 837,

b) zu 1090,— #4 von 37 bis 5127,

c) zu 590,— M von 27 bis 1967,

d) zu 100 ÆMA von 1087 bis 11 627.

Die ausgelosten Pfandbriefe und Reichs- mark-Schuldverschreibungen werden hier- mit zur Einlösung durch Barzahlung des Nennwertes am 2, Januar 1944 aufge- kündigt, Die Jnhaber werden hiermit auf- gefordert, die aufgekündigten Pfandbriefe und Schuldverschreibungen nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und den Er- neuerungsscheinen im umlaufsfähigen Zu- stande unter Beifügung eines doppelten Nummernverzeichnisses zum 2. Januar 1944 einzuliefern,

Mit dem zur Einlösung bestimmten Tage hört die Verzinsung der aufgekün- digten Pfandbriefe und Schuldverschrei- bungen als solcher auf.

Der Geldwert der fehlenden Zinsscheine wird dem Einliefernden von der Ein- löôsungssumme in Abzug gebracht.

Die kostenlose Einlösung der gekündigten Pfandbriefe und Reichsmark-Schuldver-

1. die Landshaft der Provinz Sachsen in Halle (Saale), Mar- tinsberg 10, 2. die Landschaftlihe Bank der Provinz Sachsen in Halle (Saale), Martinsberg 10, und ihre Zweigniederlassungen in Mag- deburg, Otto-von-Guerickte-Str. 22, und Nordhausen, Krämerstr. 22, 3. die Deutsche Bank in Berlin W 8, Behrenstr. 9—13, und ihre Zweig- niederlassungen. i : Die Einlösungssumme wird bei der Ein- sendung der Stücke mangels besonderer Anträge den Einsendern (unter Abzug der Auslagen) zugesandt werden. E

Erfolgt die Einlieferung der aufgekün- digten Goldpfandbriese und Reichsmark- Schuldverschreibungen (früh. 5% Roggen- pfandbriefe) nicht innerhalb eines Monats nach dem Verfalltage, fo hat der säumige Jnhaber dieser Pfandbriefe und Schuld- verschreibungen nur noch Anspruch auf die bei der Landschaft befindliche Einlösungs- summe; mit seinen weiteren Rechten wird

direktion ausgeschlossen. L

Die Nummern der früher aufgekün- digten, jedoch nicht rechtzeitig zur Ein- lösung eingelieferten Schuldverschrei- bungen und Pfandbriefe (Restanten) werden einmal im Jahr veröffentlicht. Die leßte Veröffentlichung is im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats- anzeiger Nr. 120 vom 26, 5. 1943, in der Berliner Börsen-Zeitung Nr. 241 vom 25. 5. 1943 und in der Neuen Leipziger Tageszeitung Nr. 149 vom 29. 5. 1943 er- folgt. Außerdem befindet sih die Ver- öffentlihung über Auslosungen und der Restanten in der Allgemeinen Ver- losungstabelle in Grünberg i. Schlesien. Halle a. S., den 18, November 1943. Die General-Landvschafisdirefktion er Provinz Sachsen.

7. Aktien- gesellschaften [26133] Magdeburger Rückversicherungs-Actien-Gesellschaft. Die Aktionäre werden hierdurch zu der auf Sonnabend, den 11. Dezember 1943, 9% Uhr, anberaumten ordentlichen 85, Hauptversammlung in unserm Ge- shäftshause, Breiter Weg 7 und 8, in Magdeburg eingeladen.

Tagesorduung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und

des gemäß § 125 (3) Akt.-G. festge- |

stellten Fahresabschlusses für das

Geschäftsjahr 1942 mit Bericht des

Ausfsichtsrates.

Beschlußfassung über die Verteilung

des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufstchts- rates.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Wer an der Hauptversammlung teil-

nimmt und das Stimmrecht ausüben

will, muß im Besitz einer auf seinen

Namen lautenden Eintrittskarte sein,

die von unserer Kasse ausgegeben wird.

Besißer von Fnhaberaktien haben den

Besiß unter Einreichung eines doppelt

ausgefertigten, zahlenmäßig geordneten

Nummernverzeichnisses nit später als

am dritten Werktage vor der Hauptver-

sammlung in unserm Koassenzimmer,

Breiter Weg 7 und 8, hier, nachzu-

weisen, Der Nachweis der Aktien kann

jedoh auch bei den auswärtigen Be- zirlsverwaltungen dex Magdeburger

Feuerversicherungs-Gesellschaft in der

Zeit vom 26. November bis einsließ-

lih 9. Dezember 1943 stattfinden.

Besißer von Namensaktien haben ihre

Teilnahme an der Hauptversammlung

niht später als am dritten Werktage

vor dexr Hauptversammlung anzumelden.

Vollmachten zur Vertretung abwesen-

bo

er durch Beschluß der General-Landschafts-

Neich3- und Staat3anzeiger Nr. 277/278 vom 26./27 . November 1943. S. 2

Aktionäre sind bis zum 10. Dezember 1943 der Gesellschaft einzureichen. Magdeburg, den 23. November 1943. Magdeburger Rücckversicherungs-Aktien-Gesellschaft. Dr. Berndt.

[26121] Bank für Realbesiß Aktiengesellschaft, Berlin.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 20. Dezember 1943, vormittags 11,30 Uhr, in unseren Geschäftsräumen, Berlin W 62, Lutherstr. 14, statt- findenden ordentlichen Hauptversamm- lung eingeladen.

; Tagesordnung: t

1. Entgegennahme des Geschästs-

berihtes des Vorstandes, des Aus- sihtsratsberichies, der Bilanz sowie ‘der Gewinn- und Verlustrehnung für das Geschäftsjahr 1942.

2. Beschlußfassung über die Entlastung

des Vorstandes und Ausfsichtsrates.

3. Aufsichtsratswahl.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1943.

Zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung zwecks Ausübung des Stimmrechts ist gemäß § 15 des Ge- sellshaftsvertrages jeder Aktionär be- rechtigt, der seine Aktien bis spätestens 16. Dezember 1943 bei der Gesellschafts- lasse, bei ciner deutschen Wertpapier- sammelbank, bei einem deutschen Notar oder bei dem Bankhaus Gebr. George, Berlin, während der üblichen Geschäfts- stunden bis zur Beendigung der Haupt- versammlung hinterlegt hat. Fm Falle der Hinterlegung der Aktien bei einer Wertpapiersammelbank oder einem No- tar ist die Bescheinigung über die er- folgte Hinterlegung spätestens bis zum 17, Dezember 1943 bei der Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungêgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungs- stelle sür sie bei einer anderen Bank bis zum Schluß der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. :

Berlin, den 18, November 1943.

Der Vorstand.

[26131]

Eisenbahn-Aktiengesellshaft Schildau-Moctrehna.

Unsere Aktionäre werden hiermit zu

einer am Dienstag, dem 14. Dezember

1943, 17,15 Uhr, in Halle (Saale) in

der Mitteldeutshen Landesbank, Leipy-

ziger Straße 2, stattfindenden ordent- lihen Hauptversammlung eingeladen, Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts und des Fahresabfchlusses vom 30. Sep- tember 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und Beschlußfassung

über die Verteilung des Rein- gewinns.

2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats,

3. Wahl von Ausfsichtsratsmitgliedern. 4. Verschiedenes,

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ergibt sich aus den Bestimmungen des § 17 unserer Satzung. Die Aktien können außer bei den im § 17 der Satzung bezeichneten Stellen bei der Mitteldeutschen Landes- bank, Zweigstelle Halle (Saale), hinter- legt werden,

Die Aktien gelten auch dann als ge- hörig hinterlegt, wenn sie mit Zu- stimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung ge- sperrt bleiben.

Die Hinterlegung der Aktien hat bis spätestens 9. Dezember 1943 zu erfolgen. Merseburg, den 22, November 1943. Der Vorsiße- des Aufsichtsrats:

[25999]

S. Siedle & Söhne Telefon- und

Telegrafenwerke Aktiengesellschaft.

Wir laden hiermit die Aktionäre un- serer Gesellshaft zu der am Sonn- abend, den 18. Dezember 1943, um 10 Uhr in den Räumen des Bad. Nota- riats in Furtwangen stattfindenden XV. ordentlichen auptversammlung ein, Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Aufsichtsxats sowie der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge- schäftsjahr 1941/42. E

2. Prüfung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Beschluß- fassung darüber.

5: Selma ung über die Verwen- dung des Reingewinnes.

4. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäfts- jahr 1941/42.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr. 1942/43.

Zur Teilnahme an der Hauptver-

sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens bis zum 14, Dezember 1943 ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank hinter- legt haben und die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift* oder in beglaubigter Ab- schrift oder im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank den von dieser ausgestellten Hinterlegungs- hein spätestens einen Tag nach Ab- lauf der Hinterlegungsfrist bei der Ge- sellschaft einreihen. Die Bescheinigung des Notars oder der Hinterlegungs- hein muß die Nummern der hinter- legten Aktien ergeben.

Furtwangen, den 17. November 1943,

Der Vorstand. Kurt Sièdle. Hans Siedle. Günter Siedle.

[26144]

Actien-Bauverein „Passage““.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierniit zu der am Mittwoch, dem 15. Dezember 1943, vormittags 11 Uhr, in den A der Deutschen Unionbank Aktiengesellschaft, Berlin W 8, Unter den Linden 43/45, stattfindenden 72, ordentlichen Haupt- versammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz, Gewinn- und Verlustrehnung sowie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichts- rates für vas Geschäftsjahr 1942.

2. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung Über die Ent- lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. E

4. Beschlußfassung über die Entschädi- gung der Aufsihtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 1942.

5. Wahl des Aufsichtsrates.

6. Wahl des- Wirtschaftsprüfers.

Gemäß § 19 der Satzungen haben die Aktionäre, welche an der Hauptver- sammlung teilnehmen wollen, ihre Aktien ohne Dividendenbogen oder die darüber lautenden Reichsbankdepot- scheine oder die von einem deutschen Notar beglaubigten Hinterlegungs- scheine bis zum 11. Dezmber 1943, mit- tags 12 Uhr, bei einer der folgenden Stellen:

1. bei der Gesellschaftskasse, Berlin

W 8, Untex den Linden 43/45,

bei der Commerzbank Aktiengesell-

\ckaft, Berlin,

3. bei der Deutschen Bank, Berlin,

4. bei der Deutschen Unionbank Ak- tiengesellshaft, Berlin,

5. bei der Dresdner Bank, Berlin,

bis zur Beendigung der Hauptversamm-

lung zu hinterlegen.

Berlin, den 25. November 1943.

Der Vorstand. i

a]

Eisenbahn-Aktiengesellschast

[26132] Wallwiß-Wettin.

Unsere Aktionäre werden hiermit zu einer am Dienstag, dem 14. Dezember 1943, 16 Uhx, in Halle (Saale) in der Mitteldeutshen Landesbank, Leipziger Straße 2, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

__1. Vorlage des Geschäftsberihts und des Jahresabschlusses vom 31. De- ‘zember 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und Beschlußfassung

3. Neuwahl des Aufsichtsrats.

4. Verschiedenes.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ergibt sich aus den Bestimmungen des § 17 unserer

Stellen bei der Mitteldeutschen Landes-

legt werden. | Die Aktien gelten auch dan hörig hinterlegt, wenn sie mit Z

bleiben.

Merseburg, den 22. November 19483. Der Tx des Aufsichtsrats: Hötte.

[26130] i Niederrheinische Bergwerks Aktiens gesellschaft, Neukirchen, Kreis Mörs.

ur Teilnahme an unserer 20, ordent- lichen Hauptversammlung auf Sonn-

in das Verwaltungsgebäude,

gebenst einzuladen. Tagesordnung:

1942.

dung des Reingewinns. Aufsichtsrates. Aussichtsratswahl. Aenderung das Grundkapital

oa go Do

Kapitalberichtigung. 6. Wahl des Abschlußprüfers. Zur Ausübung des Stimmrechtes oder zur Stellung vo1 3 t nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien und, soweit es sich um Rechte aus der

handelt, die thnen erteilte

Mülheim a. d. Ruhr oder der Dresdner Bank Filiale Düsseldorf in Düsseldorf oder einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung dex Hauptver- sammlung dort belassen. Fm Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 16. Dezember 1943 bei | der Gesellschaftskasse einzureihen. Der | Hinterlegung bei einer Hinterlegungs- stelle wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hinter- legungsstelle für sie bei einem Kredit- institut bis zur Beendigung der Haupts- versammlung gesperrt bleiben.

Neukirchen, Kr. Mörs, 23. Nov. 1943,

Der Vorstand.

schreibungen erfolgt durch:

L. Handelsregister, 2. Güterrechtsregister,

l. Handelsregister

Fir die Angaben tin ( wird etne Gewä für die Nichtigkeit feftend der Registergeri@t nicht übernommen.

Aachen, [26105] Amtktsgeriht Aachen, 17. Nov. 1943. Veränderung:

„Robert Schreiber & Cie.“, (Haus- und Küchengeräte,

A 4006 Aachen

¡Frigidaire _ Kühlanlagen, Kleinmar- [chterstr. 45 u. Elisabethstr. 16/20).

Kommanditgesellschaft seit 1. Januar 1943. Der Gesellschafter Jakob Pirnay, Kausmann, Aachen, ist für sich allein, die Gesellschafter Frau Jakob Pirnay, Emilie geborene Wittfeld, Kauffrau in Aachen, Ludwig Pirnay, Kaufmann in Aachen, und Fosef Pirnay, Kaufmann in Aachen, sind jeder nur in Gemein- [haft mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter oder mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesell- schaft berechtigt. ;

Bassum.

Handelsregister A 222 Amtsgericht Bassum, 17. Nov.

[26106]

1943.

der Aktionäre

Veränderung: Menke & Rabeler,

: Bassum. Die Kaufleute Fohann

und Heinrich

durch stimmberechtigie

Menke sind aus der Gesellschaft ausge- schieden. Witwe Auguste Menke ge- borene Pannenbecker in Bassum ist als personlih haftende Gesellschafterin in die Gesellschaft eingetreten. Zu Ver- sUgungen, die eine Veräußerung des Geschäfts oder vom Geschäftsvermögen, abgesehen von allen laufenden kauf- männischèn Geschäften, bezwecken, sind alle Gesellshafter nur gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt.

Berlin, [26125] __ Amúétsgericht Berlin. Abteilung 564. 19. November 1943. Löschungsanküudigung:

Das Erlöschen nachstehender ver- mögensloser Firma: B 50651 Oswald Weber Gesellschaft mit beshränkter Haf- tung soll in das Handelsregister einge- tragen. werden. Wer ein berechtigtes «nteresse an der Unterlassung der Löschung hat, kann innerhalb eines Mo- nats Widerspru erheben.

Bremen,

[26107] (Nr. 80)

Handelsregister Amtsgericht Bremen. Bremen, dén 20. November 1943. NBerändoe-*-a: A 444 Rolandwerft Gesellshast mit beshränkter Haftung, Bremen-Heme-

Götte.

Zeniralhandelsregister

3, Vereinsregister, | 4. Genofsenschaftsregister,

lingen. Die an Dora Achilles erteilte Prokura ist erloschen.

Calbe, Saale. [26108] Handelsregister Amtsgericht Calbe (Saale). Calbe (Saale), 21. September 1943.

A 271 Max Hoffmeister, Calbe (Saale). Das Handelsgeschäft ist mit sämtlihen Aktiven und Na, Außenständen und Verbindlichkeiten, abgesehen von steuerlihen Verbindlich- keiten, welche die Zeit vor dem 1. Fe- bruar 1943 betreffen, a den Kauf- mann Wilhelm Adlex in Calbe (Saale) übergegangen. i

Die Firma lautet fortan: Max Hoff- meister Fnh. Wilhelm Adler. ,

Glieiwitz. [26110] Handelsregister Amtsgericht Gleiwiß, 12. Novemb. 1943.

Veränderung: A 2173 Der Baustoff- mann, Fnhaber Karl Bäßig, Gleiwis, mit Zweigniederlassungen in Oppeln, Ratibor und Kattowiz. Die Gesamt- prokura des Kaufmanns Hubert Wieczorek in Gleiwiß ist erloshen. Die ‘leihe Eintracung wird auch für die Zweigniederlassungen bei den Gerichten Vppeln, Ratibor und- Kattowiß exfolgen,

5, Musterregister, 6. Urheberrecht8ecintragsrolle, :

Dr. Hugo Heinricy.

4. Genossenschafts- register

[26054] Genossenschaftsregister Amîtsgeriht Brilon, den 19. 11. 1943. Gen.-R. 36 Zuhhtgenossenschaft für den rotbunten Tieflandshlag, e. G. m. Loi . zu Rösenbeck: Die Firma ist er- oschen.

Brüix. [26058] Amtsgericht Brüx, Abt. 7, den 30. Oktober 1943. Löschung:

7 Gen.-R. VI 166 Spar- und Dar- lehensfkassenverein für Komotau 11. (Stadt Oberdorf), reg. Genossenschast mit unbeschränkter Haftung, Siß: Ko- motau 11. Durch Beschluß der außer- ordentl. Hauptversammlung vom 27. September 1943 wurde die Ge- berde in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit einer Haft- summe von li. 50,— per Anteil im Sinne der Verordnung vom 26. April 1940 (RGBl. 1 S, 648) umgewandelt und gleichzeitig durch Verschmelzungs- vertrag dto. Komotau, den 27. Sep- tember 1943, mit der im Genossen-

7, Konkuxse und Bergleich8sachen, S8. Verschiedenes.

Werdau.

Handwerker, schaft mit beschränkter Haftpfliht in Werdau. Sozial-Gewerk der Handel und Gewerbe für Werdau und? Umgebung, eingetragene Genossenschafi | mit beschränkter Haftpflicht.

Druck der Preußishen Verlags- und Druckerei

Dr, Mund. Dr. Frits\che.

J

schaftsregister Band X11 unter Nr, 202 bestehenden „Volksbank Komotau, ein- getragene Genossenschaft mit beschränk- ter Haftpflicht“, gemäß der Verordnung vom 30. Funi 1939 (RGBl. 1 S. 1066) unter Ausschluß der Liquidation als Ganzes vershmolzen." Diese wird da-

her gelöscht.

rif R A

[26127] Genossenschaftsregister Amtsgeriht Werdau (Sachs.), den 17. November 1943. Veränderung: 3 Gn.-R 33 Sozial-Gewerk Werder eingetragene Genossens |

Die Firma lautet künftig: f

DAF Handwerk,

Verantwortlih für den Amtlihen und Nichtamts- f lihen Teil,

den redaktionellen Teil, den An- zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam,

GmbH . Berlin Preis dieser Nummer: 10 A4

über die Verteilung des Rein- | gewinns.

2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Sazung. Die Aktien können außer bei | den im § 17 der Sabung bezeichneten f

bank, Zweigstelle Halle (Saale), hinter- j

dann als ge- f ustim- | mung einer. Hinterlegungsstelle für diese ? bei einer anderen Bank bis zur Been- f digung der Hauptversammlung gesperrt f

Die Hinterlegung der Aktien hat bis | spätestens 9, Dezember 1943 zu erfolgen. |

Wir beehren uns, unsere Aktionäre ?

abend, den 18, Dezember 1943, 12 Uhr, * Doro- |

theenstr. 17 zu Halle an der Saale, er- *

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des F Vorstandes mit dem Bericht des f Aufsichtsrates sowie des Fahres- f abshlusses für das Geschäftsjahr

Beschlußfassung über die Verwen- | Entlastung des Vorstandes und des des § 4 der Sazung, J

betreffend, zur F Angleihung an die durchgeführte

von Anträgen sind |

Kapitalberichtigung F Kassen- | quittung spätestens am 15. Dezember | 1943 bei der Kasse der Gesellschaft, der È

Dresdner Bank in Berlin W 8, Behrenstr. 35/39, oder der Dresdner * Bank Filiale Mülheim a. d. Ruhr in |

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Deutscher Reichsanzeiger

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ÆK zuzüglich Zustellgebühr, für Setbstabholer bei der Angzeigenstelle monatlich 1,90 4. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nah Umfang. Der Cinzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 #/. Ginzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlih des Portos abgegeben.

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taatsanzeiger

für den Naum einer : 55 mm hreiten Petits

Anzeigeapresis Zeile 1,49 A, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 AK.

Angeitzen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmftraße 32,au. Alle Dructaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein- zusenden, insbefordere ift darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fetthruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (befonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Ne. 279/280 Fernsprech-Samnzei-Nr.: 19 33 33 Verlin, van m eru Ene mus

Fnhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Unordnung über die Freizeit zu Familienbesuchsfahrten bei Umquartierung wegen Lusftgefährdung oder Flieger- schäden.

Bekanntmachung über den Verkehr mit ausländischen Zah- lungsmitteln, :

Bekanntmachung über die beabsichtigte Vernichtung von Akten des Reichspatentamts.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Reichenbevg und Prag und des Regierungspräsidenten in Hildesheim über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Amtliches ches Reich Anordnung

über die Frei amilienbesuchsfahrten bei Umquartie- rig Lustgésährdung oder Fliegershäden

Fn “Ergänzúng des 14. Runderlasses des Reichsministers

des Fnnef und des Reichsministers der Finanzen vom

30. Oktober 1943 betr. Ausführung des Räumungsfamilien-

unterhalts; hier: Beihilfe zu E bei Um-

artierung wegen Luftgefährdung oder Fliegerschäden

BliV. S. 1682) ordne ih auf Grund geseßliher Ermächti-

gung über die Freizeit zu Familienbesuchsfahrten folgendes an: I

(1) Gefolgschafts liedern der privaten Wirtschaft die nach dem 14. Runderlaß des Reichsministers des Fnnern und des Reichsministers der Finanzen vom 830. Oktober 1943 Anspruch auf eine Beihilfe zu Familienbesuchsfahrten haben, ift auf Verlangen für jede Besuchsfahrt Freizeit nah Maß- gabe der Ziffer Il zu geben, wenn die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Aufnahmeort des umquartierten

_ Familienangehörigen mehr als 100 km beträgt.

(2) Die Freizeit ks auch solchen Gefolgschaftsmitgliedern zu geben, die nur deshalb keinen Anspruch auf die Beihilfe haben, weil ihr Einkommen oberhalb der in dem gemeinsamen Rund- erlaß des Reichsministers des Fnnern und des Reichsministers der Finanzen vorgesehenen Gehaltsgrenze liegt,

TT.

(1) Die Es beträgt von den Fällen unter 2 ab- goschen bei Entfernungen vom Wohnort zum Aufnahmeort - von mehr als 100 bis 300 km . 6 Kalendertage, von mehr als 300 km . 8 Kalendertage. Von der Freizeit sind drei Tage auf den Erholungsurlaub anzurechnen. Fm übrigen besteht für die Freizeit kein An-

spruch auf Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt.

(2) Sind nur Kinder umquartiert, so beträgt die Freigeit bei Entfernungen vom Wohnort zum Aufnahmeort

von mehr als 100 bis 300 km . 3 Kalendertage,

von mehr als 300 km. 4 Kalendertage. Von der Freizeit ist ein Tag auf den Erholungsurlaub anzu- rechnen. Fm übrigen besteht für 4 Freizeit kein Anspruch auf Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt.

(J) Jm Falle besonders ungünstiger Reiseverbindungen können bis zu zwei Kalendertagen zusäßliche Freizeit gegeben werden. '

(4) Arbeitet das Gefolgshaftsmitglied am Reisetag min- destens vier Stunden, so ist dieser Tag auf die Freizeit nicht angurechnen.

(5) Wird die für die Familienbesuchsfahrt zustehende Frei- zeit ohne Erlaubnis und ohne ausreichende Entschuldigung überschritten, so kann der Betriebsführer die Tage, um die die Freizeit überschritten wird, auf die Freizeit der nächsten Besuchsfahrt anrechnen, in \{chwereren Fällen die nächste Besuchsfahrt ganz versagen.

ITI.

Den Zeitpunkt der Familienbesuchsfahrt bestimmt der Betriebsführer. Hierbei soll er neben den betrieblichen Be- langen die Verkehrsverhältnisse, im übrigen die persönlichen Wünsche der Gefolgschaftsmitglieder berücksichtigen,

Berlin, den 5. Novembèr 1943.

Der Generalbevollmätigte für den Arbeitseinsat.

J. V.: Dr. Wie sel, % Bekanntmachung über den Vexkehr mit ausländishen Zahlungsmitteln Auf Grund der §§ 10 und 53 des Gesetzes über die Devisen- bewirtshaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. 1 S. 1733) bestimmen wix, nachdem inzwischen eingetretene Aenderungen

eine Neufassung der früheren Bestimmungen erforderlich gemacht haben, folgendes:

T. Devisenbanken

(1) Kreditinstitute nah § 1 des Reichsgeseßes über das Kreditwesen vom 5. Dezember 1934 (RGB[l. I S. 1203), denen von uns eine schriftliche * Dévisenhandelsermächtigung erteilt worden ist, sind Devisenbanken im Sinne der Devisen- geseßgebung. Ein Verzeichnis der Girokonten der Kredit- institute, in dem die Devisenbanken mit cinem D bezeichnet sind, liegt bei allen Reichsbankanstalten zur Einsicht aus.

Die Devisenhandelsermächtigung kann jederzeit entzogen werden; mit der Entziehung erlischt die Devisenbank- eigenschaft.

(2) Die Devisenhandelsermächtigung gilt auch für die am gleichen Ort mit dem ermächtigten Kreditinstitut befindlichen Niederlassungen, sofern diese Niederlassungen ‘nicht nur Geld- wechselgeschäfte betreiben (Wechselstuben, Abschnitt 11) oder lediglih im Ein- und Auszahlungsverkehr tätig sind (Zahl- stellen), Devisenhandelsermächtigungen, die von uns auf Grund unserer Bekanntmachungen über den Verkehr mit aus ländischen Zahlungsmitteln vom 31, Oktober 1936 und 7. März 1939 erteilt und nicht entzogen worden sind, behalten thre Gültigkeit.

(3) Die Devisenhandelsermächtigung berechtigt, ausländische Zahlungsmittel oder Forderungen in ausländischer Währung kfommissionsweise für die Deutsche Reichsbank zu erwerben oder zu veräußern. Die Ermächtigung \chließt die Annahme von ausländischen Zahlungsmitteln und Forderungen in aus- ländischer Währung zum Einzug ein.

(4) Den Devisenbanken stehen ohne weiteres die Befugnisse der Wechselstuben (Abschnitt 11) zu, Die den Wechselstuben auferlegten Pflichten sind insoweit auch von den Devisen- banken zu erfüllen.

(5) Die Devisenbanken haben die eingehenden ausländischen Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Währung unverzüglich an die für sie zuständige Reichsbankanstalt ab- zuführen; Devisenkaufverträge sind gleichfalls bei der zuständigen Reichsbankanstalt einzureichen. Die Abrechnung erfolgt zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen

Reichsbank. TIT, Wechselstuben

(1) Kreditinstitute nah § 1 des Reichsgeseßes über das Kreditwesen, welche die Devisenhandelsermächtigung (Ab- schnitt 1) nicht besizen, bisher aber auf Grund unserer Be- fanntmachung vom 31. Oktober 1936 Geldwechselgeschäfte betrieben oder diesen Geschäftszweig mit unserer Zustimmung neu aufgenommen haben, sind Wèechselstuben im Sinne der Devisengeseßgebung. Die Berechtigung, Wechselstuben- geschäfte zu betreiben, kann jederzeit entzogen werden; mit der Entziehung erlischt die Wechselstubeneigenschaft.

(2) Wechselstuben sind berechtigt,

a) inländishe Zahlungsmittel gegen ausländische Geld- sorten (Münzgeld, Papiergeld, Banknoten uud dergl.),

b) ausländische Geldsorten sowie Reiseshecks gegen inländische Zahlungsmittel

Zug um Zug umzutauschen sowie |

* c) ausländische Geldsorten und Reiseschecks zum Einzug anzunehmen.

Zur Anforderung von Devisen bei der Deutschen Reichsbank

sind Wechselstuben nicht berechtigt.

(3) Die Berechtigung nah Abs. (2) a) umfaßt nur die Ah- gabe von ausländischen Geldsorten für Reisezwecke, und zwar zur Mitnahme im Reiseverkehr,

f A) an natürliche Personen, die devisenrehtlich Fnländer ind, t

1. bis zu 10,— innerhalb der monatlichen R e i \ e - freigrenze, jedoch nicht an Grenzbewohner für den Grenzverkehr;

2. bis zu M 20,— auf Grund eines Reise- verkehrs8abkommens mit einem Lande, das nicht an Deutschland angrenzt (z. Zt. Bulgarien, Ru-

a mänien), wenn gleichzeitig Reisezahlungsmittel auf Grund der Reisevertkehrsabkommen mitgenommen iverden;

"3. bis zu L.M 100,— auf Grund einer devisenrechtlichen Geschäftsreiscebescheinigung; die Befug- nis. zur Ausstellung von devisenrechtlichen Geschäfts- reisebescheinigungen is den Gautwwvirtschaftskammern und Wirtschaftskammern übertragen;

4. bis zu M 100,— auf Grund eines Genehmigungs- bescheides. Neben den Fällen der Zisf. 2—4 kann die Reisefreigrenze (Ziff. 1) in Anspruch genommen wer- den, soweit sie in demselben Kalendermonat noch nicht ausgenubßt worden ist;

B) an natürliche Personen, die devisenrechtlih Ausländer

sind,

1. bis zu M 100,— auf Grund eines Genehmigungs- bescheides,

2. bis zur Höhe der eingewechselten aber nicht ver- brauchten Reichsmarkbeträge (Rückwechslung) auf (Hrund einer Grenzbescheinigung, soweit entsprechende Umwechslungsvermerke auf dieser vorhanden sind.

(4) Darüber hinaus sind die im deutschen Grenzgebiet

gelegenen Wechselstuben berechtigt, ausländishe Geldsorten an Arbeitgeber auf Grund von Devisenerwerbsgenehmigungen

Montag/Dienstag, den 29./30. November, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postsheckonto: Berlin 418 21 1943

für Lohnzahlungen an ausländische Grenzgänger in der Wäh- rung des Wohnsißlandes zwecks Ueberbringung ins Ausland im Rahmen ihrer Bestände abzugeben. Die vorgenannten Wechselstuben sind ferner berechtigt, ausländishen Grenz- bewohnern, die ein freies Reichsmatfkkonto bei einem Kredit- institut im ausländischen Grenzgebiet unterhalten, von diesem Konto in bär abgehobene Beträge bis zur zugelassenen Höhe (3. Zt. 2M 200,— monatlich) zwecks Ueberbringung ins Aus- land in Zahlungsmittel des Wohnsißlandes umzuwechseln, wenn gleichzeitig eine Bescheinigung des kontoführenden Kreditinstituts über die Barabhebung vorgelegt wird. Fn Fällen dieses Absatzes sind die weiteren Bestimmungen für den Grenzverkehr zu beachten. |

(5) Jn den Fällen des Abs. (3) A) Ziff. 1—83 ist den inländischen Reisenden ein Devisenmerkblatt für Auslands- reisen (Vordr. Nr. 7480) auszuhändigen und die Aus- händigung im Reisepaß unter der Eintragung über die ab- gegebenen ausländischen Geldsorten zu vermerken,

(6) Die Wechselstuben sind verpflichtet, den sih aus den täglichen Ein- und Ausgängen von ausländischen Geldsorten ergebenden Ueberschuß an die für sie zuständige Reichsbank- anstalt (unmittelbar oder durch Vermittlung einex Devisen- bank) gegen Zahlung in Reichsmark spätestens drei Tage nah dem Erwerb abzuliefern. Sie sind jedoch berechtigt, auf die noch nicht abgelieferten Uebershüsse zurückzugreifen, wenn die Devisenabgaben eines Tages aus den Deviseneingängen des gleichen Tages nicht bestritten werden können. Die Ab- rechnung seitens der Deutschen Reichsbank erfolgt zu deren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(7) Die Wechselstuben haben die Rechnungsbelege, aus denen die einzelnen Geschäfte nah Datum, Name des Käufers bzw. Verkäufers, Art des Gegenstandes und Preis (Kurs) ersichtlich sein müssen An- und Verkaufsbelege getrennt tageiveise zusammengeheftet so geordnet aufzubewahren, daß aus thnen jederzeit der Sollbestand an ausländischen Geld- sorten und Reiseschecks festgestellt werden kann. Sie sind ferner verpflichtet, der örtlich zuständigen Reichsbankanstalt zehntäglich die Kompensationen zwischen An- und Verkäufen in ausländischen Geldsoxten mit den erforderlichen Angaben Name des Erwerbers, Verwendungszweck, Devisenstelle mit Nummer und Datum der Genehmigung so. ä. zu melden.

ITT. Fnzahlungnahme von Devisen durch Gewerbebetriebe

(1) Personen und Firmen (einschließliG Hotels und Reisebüros) deren Gewerbebetrieb es mit sih bringt, daß ihnen im Fnland von Ausländern ausländische Geldsorten sowie Reiseschecks für Waren oder Dienstleistungen in Zah- lung gegeben werden, dürfen auf diese ausländischen Geld- ite: und Reiseschecks inländishe Zahlungsmittel heraus- geben. |

(2) Die Gewerbebetriebe nah Abs. 1 haben thre gesamten täglichen Eingänge an ausländischen Geldforten und Reise- schecks an die zuständige Reichsbankanstalt, eine Devisenbank (Abschnitt 1) oder eine Wechselstube (Abschnitt T1) gegen Zah- lung in Reichsmark spätestens drei Tage nach dem Erwerb abzuliefern. Die Abrechnung seitens der Reichsbank exfolgt zu deren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

TV. Anbietungssrist im Grenzgebiet Die in § 48 Abs. 1 des Gesetzes über die Devifenbewirt- shaftung vom 12. Dezember 1938 bestimmte Frist von drei Tagen zur Anbietung der in § 46 dieses Gesehes näher be- zeichneten Werte, soweit es sih hierbei niht um Ausfuhr- erlóse handelt, wird für die in deutschen Grenzbezirken und deutschen Grenzorten ansässigen Personen und Firmen, aus- genommen Devisenbanken (Abschnitt T) und Wechselstuben (Abschnitt I), hinsichtlih der ausländischen Zahlungsmittel, Forderungen in ausländischer Währung und Forderungen in inländischer Währung gegen Ausländer sowie für solche For- derungen etwa gegebene Wechsel und Schecks, die auf das

Ausland gezogen sind, auf acht Tage verlängert.

V. Aufhebung alter Bestimmungen

Unsere Bekanntmachung über den Verkehr mit ausländi- schen Zahlungsmitteln vom 7. März 1939 tritt außer Kraft.

Bexlin, den 1. Dezember 1943. Reichsbankdirektorium,

Bekanutmachung Es wird beabsichtigt, die nachbezeichneten Akten des Reichs- patentamts zu vernichten:

a) der erteilten Patente, soweit nah Ablauf des Jahres, in dem der Schuß erloschen ist, 10 Fahre ver- flossen sind; N

b) der Patentanmeldungen, die niht zur Er- teilung eines Patentes geführt haben, soweit nah Ab- lauf des Jahres, in dem die Anmeldung ihre rechts- kräftige Erledigung gefunden hat, 10 Fahre verflossen sind; ;

c) dex eingetragenen Gebrauchs muster, so- iveit nah Ablauf des Fahres, in dem die Löschung in der Rolle vermerkt worden ist, 10 Fahre verflossen sind;

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