1943 / 284 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Dec 1943 18:00:01 GMT) scan diff

|Z0999 Thüringische Zellwolle Aktiengesellschaft, Schwarza-Saale. Di erf serer Ge- Die Hauptversammlung unerer sellshaft findet am 6. Dezember, 11 Uhr,

4

Berlin, Hochhaus, Friedrichstraße 34 bis 37, statt. i: Der Vorstand.

[26401 | Friedrich Töpel Aktiengesellschaft, Oberpölluit-Triptis. Einladung zur 32. órdentlichen Hauptversammlung. Die Aktionäxe unserer Gesellschast werden hierdurch zu der am Dienstag, den 25. Januar 1944, um 11,15 Uhr

im Sitzungszimmer des Bankhauses Gebr. Oberlaender, Gera, Sorge 11,

stattfindenden 32. ordentlihen Haupt- versammlung eingeladen. /

Die Aktionäre, welche in der Haupt- versammlung stimmen oder Anträge stellen wollen, müssen ihre Aktien oder den Hinterlegungsschein eines deutschen Notars spätestens am 20. Januar 1944 bei der Gesellschaftskasse in Oberpöllniß oder dem Bankhaus Gebr. Oberlaender, Gera, hinterlegen.

Gera, den 23. November 1943.

Der Aufsichtsrat,

Fr. Albin Meißner, Vorsiger. [26389]

Steyr-Daimler-Puch Aktiengesellschaft, ; Steyr. Bezug neuer Aktien.

Die außerordentliche Hauptversamm- Img unserer Aktionäre vom 15. No- vember 1943- hat die Erhöhung des Grundkapitals unserer Gesellshaft von RA 60 000 000, um HÆ.AÆ 20 000 000,— auf A 80 000 000, durch Ausgabe von 20000 Stück auf den Fnhaber lau- tenden neuen Aktien zu je l. Æ 1000,— Nennbetrag mit Gewinnberehtigung ab 1. Fanuar 1944 beschlossen. :

Die neuen Aktien werden von emem Bankenkonsortiuum den Fnhabern der alten Aktien unserer Gesellschaft in offener Stellvertretung derart zum Be- uge angeboten, daß auf je nom.

A 3000,— alte Aktien eine neue Aktie

nom. 1000, bezogen wevden

Bn.

Nachdem die Durchführung der Kapi- talerhöhung ins Handelsregister einge- tragen worden ist, fordern wir namens des Bankenkonsortiums unsere Aktionäre auf, thr Bezugsreht unter folgendén Bedingungen auszuüben:

RNeichs- und Staat2anzekfger Nr. 283 vom 5. Dezember 1943. S. 4

1. Das Bezugsrecht ist zur Vermei- dung des Ausschlusses -in der Zeit vom 6. bis 20. Dezember 1943 einschließli

in Berlin: bei der Bank der Deut-

schen Luftfahrt A. G.,

bei der Deutschen Bauk,

hei dex Dresdner Bank, in Wien: bei der Creditanstalt-Bank- verein, Länderbank Wien Aktien-

gesellschaft, A während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben, i 2 Auf je K A 3000,— Nennbetrag alter Aktien kann eine neue Aktie von R. 1000,— Nennbetrag zum Kurse von 120 2% bezogen werden. Die Be- zugsstellen sind bereit, die Verwertung oder den Zukauf von Bezugsrechten zu ermitteln,

f Die Ausübung des Bezugsrechts hat gegen Ablieferung des Gewinn- anteilsheines Nr. 5 der alten Aktien zu erfolgen. Die Gewinnanteilscheine ind auf der Rüsseite mit der Firma bzw. mit dem Namen und der Anschrift

des Einreichers zu versehen,

4. Für die mit dem Bezug der neuen Aktien verbundenen Sonderarbeiten wird die üblihe Provision in Anrech- nung gebraht. Sofern jedoch die' Ge- winnanteilshein mit einem nach der Numunrernfolge geordneten Verzeichnis bei den vorstehend genannten Stellen direkt am zuständigen Schalter einge- reiht werden und ein Schriftwechsel hiermit niht verbunden if, erfolgt der Bezug kostenfrei. j

5. Ueber die bezogenen neuen Aktien werden zunächst auf Antvag nicht über- tragbare Kassenquittungen ausgestellt, gegen deren Rückgabe die neuen Aktien nah Fertigstellung bei derjenigen Stelle in Empfang genommen werden können, die diese Bescheinigungen ausgestellt hat. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassenquittungen Zu prüfen. i

Die Kapitalerhöhung ist vom Reihs- wirtshaftsminister genehmigt; die alten Aktionäre, die im Rahmen des ihnen zustehenden Bezugsrechts junge Aktien erwerben, sind. von der Melde- und Ab- lieferungspflicht auf Grund der Ver- ordnung über den Aftienbesiy vom 4. Dezember 1941 freigestellt.

Die Zulassung dex neuen Aktien an den Börsen zu Berlin und Wien ird baldmöglichst beantragt werden.

Steyr, den 30, November 1943.

Steyr-Daimler-Puch Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

[268391]

Jun der Hauptversammlung vom 17. 11. 1943 ist die Verteilung von 6 27 Dividende beschlossen worden. Die Bezahlung erfolgt gegen Gewinnanteil- schein Nr. 5.

Zahlstellen sind:

eutshe Bank, Berlin, ;

Deutshe Bank, Filiale Chemniß,

Commerzbank, Berlin, ;

Commerzbank, Filiale Chemniß,

Delbrück Schickler & Co., Berlin,

Facquier & Securius, Berlin, so- wie die

Gesellschaftskassen in Lübben und Chemnig,

Venus-Werke Wirkerei und Strickerei A.-G. Granzow. Schmolling:

[26398] Bavaria- und St. Pauli-Brauerei, Hamburg.

46. ordentlihe Hauptversammlung der Aktionäre am Donnerstag, dem 30, Dezember 1943, mittags 12 Uhr, im Restaurant Klosterburg zu Ham- burg, Glockengießerwall Nr. 1.

Tagesordnung:

1, Vorlage des Geschäftsberichtes und des festgestellten Fahresabschlusses für das am 30. September 1943 abgelaufene Geschäftsjahr.

2. Beshlußfassung über die Gewinn- verteilung.

3. Beschlußfassung über die . Ent- lastung des Vorstandes und des Daten,

4, Wahl zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Eintrittskarten zu dieser ordentlichen Hauptversammlung werden gegen Vor- zeigung der Aktien und Einreichung eines Nummernverzeichnisses derselben auf dem

Büro der Herren Dres. Cädmus und Muhle, Hamburg, Kl. Fohannis- straße 6, ferner bei der

Commerzbank A. G., Hamburg und Berlin, i Deutschen Bank Filiale Háämburg,

Hamburg,

Deutschen Bank, Berlin,

Vereinsbank in Hamburg, Hamburg, bis zum 27. Dezember 1943 in der Zeit von 9—13 Uhr ausgegeben. Es kann außerdem die Hinterlegung der Aktien bei sämtlichen Effektengirobanken deut- scher Wertpapierpläße erfolgen.

Hamburg, den 6. Dezember 1943.

Der Vorstand, Ola en M Lindemann

[26395]

Kahlgrund-Eisenbahn A.-G., Schöllkrippen..

Einladung zur Hauptversammlung am Mittwoch, den 29. Dezember 1943, 14 Uhr, im Gasthof „Zur Eisenbahn“ in Schöllkrippen.

» Tagesordnung:

Bekanntgabe des Geschäftsergebnisses

für das «Fahr 1942.

Aktionäre, welche an der Hauptver- sammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens am 23. Dezember 1943 bei der Gesellschaft oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem deutshen Notar zu hinterlegen. Gegen die Einlieferung der Aktien oder die Einsendung des Hinterlegungsscheines mit einem arithmetisch geordneten Nummernverzeichnis erhalten die Ak- tionäre durch die Gesellschaft in Schöll- krippen die Eintrittskarte zur Haupt- versammlung.

Schöllkrippen, 26. November 1943,

Kahlgrund-Eisenbahn A.-G.

Brauerei Schrempp-Priny A. G.,

[26393] Karlsruhe. Bekanntmachung.

Unsere 54. ordentliche Hauptver-

sammlung findet am Mittwoch, den

22. Dezember 1943, nachmittags 15 Uhr, Waldstraße 16/18, Saal 111, hier, statt, wozu wix die Herren Aktionäre er- gebenst einladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstands und Auf- sihtsrats über das Geschäftsjahr 1942/43.

2. Beschlußfassung über die Verwen-

dung des Reingewinns. 3. Entlastung des Vorstands und Auf- sichtsvráts. 4. Wahl der Buchprüfer. Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen,

werden auf § 19 der Satzungen auf- \

merksam gemacht. Karlsruhe, den 29, November 1943. Der Vorstand. K Schrempp. F. Pringt. Dr. W. Schremppþp, stellv.

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise [26387]. - Wochenübersiht der Deutschen Reichsbank

vom 23. November 1943.

anen r E

Atktiva, 1. Deckungsbestand an Gold und Devijen

2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schaßwechseln des

N e

3. ú „_ Wertpapieren, die nah §

worden sind (deckungsfähig

S Lombardforderungen. . .

5, L deutschen Scheidemünzen .

6. ü Rentenbankscheinen . . ,

7. ü » sonstigen Wertpapieren . «

8, s „_ lonstigen Aktiven . . .

Passiva.

T ONUNDTAPUOE a a a aris d o8 2. Rücklagen und Rückstellungen:

a) geeblithé Rd eLe

b) sonstige Rücklagen und Rükstellunge Betrag der umlaufenden Noten Täglich fällige Verbindlichkeiten

D 51 f 50

. Sonstige Passiva

An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten

P M

L R E ih 77 615 000 R, L A S 35 735 691 000 13 Ziffer 3 angekauft e Wertpapiere) - . « 605 000 G S C R A 38 865 000 0.9. 9.00 Q: 0 33 771 000 Es Sid So A 530 498 000 . e . 6 L J . . J . . 86 771 000 S S 2 020 714 000 C N Ra N 150 000 000 D. D. 0 0 P: E. M 150 000 000 R 0 000 685 169 000 Co E # S 30 574 050 000 A G 5 891 077 000 E E

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Jnlande zahlbaren Wechseln: —;—

Berlin, den 1. Dezember 1943. Reichsbankdirektorium, Funk.

iédüntatges . E ARNT A u 0B L D ati ant | 3, Bereinsregister, | 5. Musterregister, 7, Konkurse unnd Vergleich2facdeu, | 2 endete: r, 4. F Aaidogifter, | 6. Urheberrechts8eintrag8rofle, | 4 8. Verschiedenes. | Einzelprokura für Hans F. Westrik ist | Marienwerder eingetragen worden: | Viersen. / j [26237] L Handelsregister S, | f i Durch Generalversammlungsbeshluß Bei der in dem Genossenschaftsregister T Konkurse

ür die Angaden in / \ wird eine Gewähr ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte niht übernommen.

Greiffenberg, Schles, {2624 Amtsgericht Greiffenberg, Schles. H.-R. A Nr. 169 Firma Martha

Herrmann in Greiffenberg, Schles. Die offene Handelsgesellshaft ist aufgelöst. Der Gesel ter Kurt Herrmann ist verstorben.

Fräulein Margarete Herrmann führt das Geschäft als Einzelfirma unter der

Zis bisherigen Firma „Martha Herrmann“ fort.

Köln, [26276] Amtsgericht, Abt. 24, Köln, 9, November 1943,

H.-R. B „Hitdorfser Brauerei

Aktiengesellschaft“ Köln. Die Prokura von Heinrih Buchner ist erloschen, 13 8437 „Allgemeine Treuhand- und Wirtschaftsberatungsgesellshaft mit beschränkter Haftung“, Köln. Die Pro- fura Heinz Reinary ist erloschen.

8039

H.-R.

Königsberg (Pr). [26277] Handelsregister Amtsgericht Königsberg (Pr). Beränderung:

A 432 am 19, November 19498: Fvers & Arlt,

Die Prokura des Emil Richard ist erloschen.

A 471 am 19, Novembéx 1943: S, Plouda.

Die Firma ift geändert und lautet fortan: S, Plouda Jnh, Weimar Troike,

Das Geschaft ist duxrch Pacht auf

Kaufmann und Kon- ditormgister, Königsberg (Pr), unter Ausschluß der Verbindlichkeiten des bisherigen Fnhabers übergegangen.

T of q TFTrnitk Weim IE: : 2-LDITE

Linz, Rhein. Handelsregister Amtsgericht Linz (Rhein), 18, November 1943,

B 82 Basalt-Actien-Gesellschaft, Linz (Rhein). Die für den Bereich der Zweigniederlassung in Kassel erteilte Prokura des Kurt Stohmann in

V E C

[26278]

Kassel, jeßt Frankfurt a. loschen

Die beim Zweignieder-

gleihe Eintragung ift Amtsgeriht für die lassung in Kassel erfolgt.

Einz, [26279] H.-R. B 29 Arnold Duckwit Gesell-

Luzk, am 17. November 1943, Deutsches Gericht.

Nürnberg. [26280] Handelsregister Amtsgericht Nürnberg, 26. Nov. 1943. Veränderungen:

B 221 24. 11. 1943 Brikettver- trîïcb Nürnberg Gesellschaft mit be- schränkter Haftung in Nürnberg. y Die Profura des Friy Bräu ist er- loschen.

B 470 24. 11, 1943 Kohlen- büro Gesellshaft mit beshränkter Haf- tung in Nürnberg,

Die Prokura des Friy Bräu ift er- loschen.

4. Genossenschasts- register

Mähbrisch Schönberg. [26232]

Amtsgericht Mährish Schönberg,

19, November 1943.

5 Gn.-R. 261, Eingetragen wurde im Genossenschaftsregister bei der Genossen- shaftsfirma: „Spar- und Darlehns- kassenverein für Triebiy und Um- gebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Hastung“, nachstehende Aenderung:

Zufolge Beschlusses der Vollversamm- lung vom 14. 11, 1943 wurden die Satzungen in den 88 1, 6a, 7b, 44 Abs. 1, 53 Abs. 2, 55 Abs. 1 lebter Saß und 83 Abs. 1 abgeändert.

Demzufolge lautet gem. § 1 der Sabungen in der geänderten Fassung die Genossenschaftsfirma nunmehr: „Raiffeisenkasse Triebiß registrierte Ge- R mit unbeschränkter Haf- ung,“

Die übrigen Aenderungen der Saßun- gen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.

Magdeburg, [26233

Jn unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 32 bei der Genossenschaft Ländliche Spar- und Darlehnskasse Groß-Ammensleben, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Siß in Groß-Ammensleben heute eingetragen, daß durch Beschluß der Generalversammlung vom 4, Sep- tember 1943 das Statut geändert ift.

Maadebura, den 19, November 1943.

Das Amtsgericht, Abt, 8. Marienwerder, Westpi, [206254]

Jn unser Genossenschaftsregister ist bei Nr 46 a Sozial Gewerk sür Hand- werker der Stadt Marienwerder und des

vom 10. September 1943 ist die Firma und der Gegenstand des Unternehmens geändert. Die Firma lautet jeßt: Sozial- Gewerk der. D. A. F. sür Handwerks- Handels- und Gewerbebetriebe der Stadt und des Kreises Marienwerder einge- tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht Marienwerder. Gegenständ des Unternehmens ist jeßt: 1. die Séhaf- fung und Betätigung einer gemein- samen Betriebsorganisation für die Ge- biete der Menshhenführung, sozialen Be- treuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben; 2. die gemein- schaftlihe Durhführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe.

Amtsgericht Marienwerder, 20. 11. 1943.

Mass0w. [26235] Bekanntmachung. Fn das hiesige Genossenschaftsregister ist heute untex Nr. 42 eine Genossen- schaft unter der Firma „Kaltbluthengst- haltungsgenossenshaft Hermelsdorf und Umgegend“ eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpfliht mit dem Siß in Falkenberg bei Massow, Kreis Naugard, eingetragen worden. Die Sazung ist am 11. September 1943 er- richtet. Gegenstand des Unternehmens ist Aufzucht, insbesondere die Reinzucht eines Arbeitspferdes kaltblütigen Schlages im Typ des rheinisch-deutshen Pferdes zum Zwecke der Weiterzucht für den eigenen Bedarf und zum Verkauf. Der Zweck soll erreicht werden: 1. durch gemeinsame Beschaffung und Benußung von Deckhengsten; 2. durch gemeinschaftliche Beschaffung weiblicher Auchtfüllen und deren Abgabe an die Mitglieder und Nichtmitglieder; 3. durch Körung und Repision der weiblichen und männlichen Tiere; 4. durch geeig- nete Zuchtbuchführung; 5. dux Beitritt zum Verband pommerscher Kaltblut- züchter (e. V.) zu Stettin.

Massow, den 1. November 1943. Das Amtsgericht. Querfurt. [26236] Bekanntmachung.

Die im Register unter Nx. 9 einge- tragene Ländliche Spar- und Darlehns- kasse Roßleben a. U., e. G. m. b. H. in Roßleben a. U.,, ist durch Verschmelzung mit der Volksbank Roßleben e. G. m. b, H. in Roßleben Gn.-R. 7 ge- mäß dem Vertrag vom 23. August 1943 und den Generalversammlungsheschlüs- sen vom 23, August und 16. September 1943 erloschen.

Querfurt, den. 17. November 1943.

unter Nr. 2 eingetragenen Gemein- nüßigen Baugenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft- pfliht (gegründet 1900) zu Viersen, wurde am 22. Nov. 1943 eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 1. August 1943 wurde das Statut in § 1 (Firma) und § 38 Abs. 2 und 3 (Form der Bekanntmachung) ge- andert. / Die Firma lautet nunmehr: Gemein- nüßige Wohnungsgenossenschaft, einge- tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht (gegründet 1900) zu Viersen. Amtsgericht Viersen.

Weilburg. [26238] Gen.-Reg. Nr. 15 Spar- und Dar- lehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Nieders- hausen. Heute ist die Umwandlung von der unbeschränkten in die beschränkte Haft- pflicht mit Firma und Siß wie oben eingetragen worden. ;

Das neue Statut is datiert vom 31. 5. 1942.

Auf § 143 mit § 22 Abs. 2 Gen.-Ges. i. d. F. v. 13. 4. 1943 werden etwaige Gläubiger hingewiesen.

Weilburg, den %. November 1943.

Amtsgericht.

5. Musterregister

Kk öln, __ [26300]

Jn das hiesige Musterregister wurde folgendes eingetragen:

Nr. 3686. Firma Eau de Cologne- & Parfümerie-Fabrik Glockengasse 4711 Ferd, Mülhens, Köln: Die Verlänge- rung der Schußsrist ist am 8. Oktober 1943, 10 Uhr, auf weitere sieben Fahre angemeldet. Eingetragen am 11. Ok- tober 1943.

Nr. 3204. Firma Venditor Kunst- dorf, Bez. Köln: Die Verlängerung der Schubfrist ist am 19. Oktober

tober 1943. Nr, 3680. Vulkan, Köln-Ehrenfeld, Die Verlängerung der am 21. August 1943, 10

Lichtstr, Uhr,

getragen am'?2. November 1943.

schaft mit beschränkter Hastung. Die

Kreises Marienwerder e. G. m. b. H. in

Amtsgericht.

Amtsgericht. Abteilung 24.

/

stoff-Verkaufsgesellshaft mbH., Trois-

1943, 10 Uhr, für die Muster Nrn. 111, 114, 115 und 312/142 auf weitere 5 Fahre angemeldet, Eingetragen am 20. Ok-

Firma Aktiengesellschaft 43: Schusfrist ist auf weitere sieben Jahre angemeldet. Ein-

und Bergleichssachen

Königsberg Pr). [26367] Das Konkursverfahren über den

Nachlaß des am 22. Fanuar 1942 ver-

storbenen Reichsangestellten Ernst Fohn,

zuleßt wohnhaft in Königsberg (Pr),

Nikoloviusstr. 12, ist nach Abhaltung

des Schlußtermins aufgehoben.

Amtsgericht Königsberg (Pr), den 24, November 1943.

Königsberg (Pr). [26368] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 15. Oktober 1941 in Königsberg (Pr), Thaerstr. 1, scinem leßten - Wohnsiy, verstorbenèn Baus- ingenieuxrs und Architekten Hans Ge- org Paul Wolff ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Königsberg (Pr), den 24. November 1943.

Königsberg (Wr), {2636

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 11. Oktober 1942 ver- storbenen Kaufmann2 Gustav Zim- mer, zuleßt wohnhaft gewejen tin Königsberg (Pr), Am Rhesianum 6, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Amtsgericht Königsberg (Pv), den 24. November 1943.

Opladen, [26370] 2 N 2/39, Das Nachlaßkonkursver- fahren über das Vermögen des ver-

storbenen Gastwirts Otto Wolf aus Richrath, vordem in Wipperfürth, wird

termins hierdurch aufgehoben. Opladen, den 26. November 1943. Amtsgericht.

Stuttgart. Amtsgericht Stuttgart. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Oskax Hagenbucher, kfm. Angestellten, Stuttgart-W., Feuerlein- straße 4, wurde am 26. Nov. 1943 nah Abhaltung des Schlußtermins aufge- hoben.

{26371]

Verantwortlich für den Amtlihen und Nichtamt- lihen Teil, den redaktionellen Teil, den zeigenteil und für den Verlag: Rudolf Lantich in Berlin NW 21 der Preußischen Verlags. und Druckerei

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nah erfolgter Abhaltung des Schluß-

An-,

3 Y t

f

ten anzugeben. der Gleichgestellten mitzitteilen.

auf Grund der Feiertags- wetterregelung, „ferner niht an Gefolgschaftsmitglieder, die N einer Tarifordnung oder Anordnung erfaßt . werden, [NAB A OT.-Frontarbeitertarif vom 1. land vom 11. Dezembér 1942 A liegt).

Deutscher Reithsanzeiger

Erscheint an iedem Wochentag abends. Bezugsprets d monatli 2,30 ÆÆ zuzügl n

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1943

Junhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Anordnung über eine Wgihnachtsbeihilfe für Dienstverpflich- tete und für an Bauvorhaben tätige Gefolgschaftsmitglieder des Baugewerbes bei auswärtiger Beschäftigung.

Anordnung übex Preise für weibliche Nußrinder einschließlich der Preise für weibliche Zuchtrinder, die niht auf Absayt- veranstaltungen verkauft werden. Vom 1. Dezember 1943,

Anordnung über Höchstpreise für Ferkel und Läufer. Vom 1, Dezember 1943.

Anordnung XV1/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Genehmigun- gen für Dezember 1943). Vom 1. Dezember 1943.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßblatts, Teil T, Nr. 100.

#

Amtliches

Deutsches Reich

: , Anorduung über eine Weihnachtsbeihilfe für Dienstverpflihtete und für an Bauvorhaben tätige Gefolgschaftsmitglieder des Bau-

gewerbes bei auswärtiger Beschästigung

Vom 2, Dezember 1943

Auf Grund der Verordnung zur Sicherstellung des Kräfte- bedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitisher Be- deutung vom 13. Februar 1939 (RGBl. T S. 206) § 9 und der Verordnung zur Aenderung von Vovschriften über Avbeitseinsay nnd Axbeitslosenhilfe vom 1. September 1939

l. T S, 1662) in Verbindung mit der Verordnung über ite Rechtseyumg duxch den Generalbevollmächtigten für “den Arbeits8einsay vom 25. Mai 1942 (RGBl. 1 S. 347) ordne ih im Einvernehmen mrit dem Reichsarbeitsministerc an: /

L L. Personenkreis . Um den Besuch von Angehörigen aus Anlaß des Weih- nachisfestes zu ermöglichen, dürfen il / 8) Dienstvorpflichtete und Gefolgschaftsmitglieder, die Dionstverpflichteten für Zwecke der Dienstpflichtunter- E s Grund des Erlasses vom 14, November

1940 ( e T S. 560) gleichgestellt sind, b) E aae des Baugewerbes, die hei

Bauvorhaben beschäftigt werden,

von der Arbeit froigestellt werden, sofern fie infolge der Be- {häftigung von unterhaltsberechtigten Angehörigen getrennt 2, Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur freigestellt wer- den, soweit ihnen nah den maßgeblichen Beet eine

Familienheimfahrt gewährt werden kann. 23. Juden sind von der Freistellung ausgeschlossen.

IT. Freistellung

1. Die Freistellung darf vier, bei Entfernungen über 400 Kilometer fünf Arbeitstage umfassen. Die Verbindung mit Urlaubsresten oder Familienheimfahrten ist zulässig.

2. Die Tage der Freistellung nah Nr. 1 Say 1 müssen zwischen dem 19. Dezember 1943 und dem 4. ZFanuar 1944 ee Tage einschließlich) liegen. Erfordert es die Transport- age, so kann die Fretistellung in der- Zeit zwischen dem 13. Dezember 1943 und dem 10. Fanuar 1944 (beide Tage einschließli) erfolgen. Y

3. Die Entscheidung, ob und für welche Tage“ eine Frei- stellung möglich is, obliegt dem Betriebsführer. Er darf hiervon nur in dem produfktionsmäßig vertretbaren Umfang Gebrauch machen. Die Anordnung über den Ausgleich aus- fallender Arbeitszeit zu Weihnachten 1943 und Neujahr 1944 vom 9. November 1943 bleibt unberührt.

L N ITT. Weihnachtsbeihilfe ( . Für jeden -der vier (oder fünf) Tage der Freistellun Abschnitt [1 Nr. 1. Saß 1) wird aus Mitteln des Reisstodt

r Arbeitseinsay eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von

,909 RM gewährt.

2. Gleichgestellte (Abschnitt T Nr. 1) erhalten die Beihilfe nur, wenn Ia sie im Dezember 1943 Dienstpflichtunter- stüßung gezahlt worden ist oder zu zahlen war. Die Heimat- arbeitsämter haben den Aufnahmearbeitsämtern bis späte- stens 12. Dezember 1943 eine Liste dex Gleichgestellten (aus- [hließlih der bei Bauvorhaben beschäftigten) zuzusenden, die diese Vorausseßung erfüllen. Jun der Liste ist der Name, Vorname, Beruf und Beschäftigungsbetrieb des Gleichgestell- Auf Anfrage sind den Betrieben die Namen

3. An Polen wird die Weihnachtsbeihilfe nicht gewährt.

i E Beihilfe wird nicht für Freistellungstage gewährt, für die ein Lohnanspruch besteht (z. B. bei bezahltem Urlaub, oder auf Grund der Schlecht-

j ftóbexr 1942 IV 1194] oder die E aus Aus-

j bér 2 [RAB]. 1943 S. [V 3] Die Beihilfe wird dagegen gewährt; wenn

5. Die Höhe einer Dienstpflichtunterstüßung (Trennungs- zushlag, Sonderunterstüßung, Sonderzuwendung) wird von der Beihilfe nicht berührt,

6. Die Beihilfe wird gegebenenfalls auch neben einer Weih- nachtsgratifikation gewährt. ;

7. Die Beihilfe ist kein Entgelt; ste unterliegt keiner Steuer- und Abgabepflicht.

TV. Sozialversicherung

1. Gefolgschaftsmitglieder, die nah Abschnitt Il freigestellt werden, bleiben während der Tage der Freistellung in der P EE nah dem bisherigen Grundlohn ver- sichert.

2, Die Beiträge zur Krankenversicherung (einschlielih Ver- an) für diese Tage hat der Betriebsführer zu ragen.

3. Die Beitragspflicht zum Reichs\stock für Arbeitseinsaß (Arbeitslosenversicherung) ruht für die Tage der Freistellung. Beiträge zur Rentenversicherung sind nicht zu entrichten.

Der Betriebsführer hat jedoch auch die Beiträge zur Ren- tenversicherung und zum Reichsstock für Arbeitseinsaß (ein- schließlich Versichertenanteil) zu zahlen, wenn die Sozialver- sicherungsbeiträge für die Versicherten nach Lohnstufen zu entrichten sind und exr es unterlassen hat, die Freistellung der Versicherten vor Beginn der Freistellungstage den zuständigen Krankenkassen zu melden,

: V. Verfahren

1, Die Weihnachtsbeihilfe ist vom Betriebsführer möglich" vor Antritt der Heimreise, an Ausländer grundsäblih nach der Rückkehr auszuzahlen.

2. Die Beihilfe wird dem Betriebsführer auf Antrag aus Mitteln des Reichs\stocks für Arbeitseinsaß erstattet. Der Antrag auf Erstattung ist nach dem in der Anlage beige- fügten Muster an das Arbeitsamt des Betriebsorts zu richten. Für Zweigbetriebe ist das Arbeitsamt zuständig, in dessen Bezirk die Lohnabrechnung erfolgt. Die Vordrucke sind von den Gauarbeitsämtern herzustellen und von den Arbeits- ämtern. an die Betriebe auszugeben.

Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsaß. D Va BEINTEd L

Ea 0e 9 (Name ‘und Sig des Betriebes) At As - Postschekkonto: H An das Arbeitsamt Antrag auf Erstattung der Weihnachtsbeihilfe 1943 für auswärts beschäftigte Gefolgschaftsmit-

glieder des Baugewerbes und Dienstverpflichtete (Anordnung des Generalbevollmächtigten für den Arbeits- einsay vom 2. Dezember 1943, Deutscher Reichsanzeiger Nr. 284) 1, Jch habe Weihnachtsbeihilfe gezahlt

A Oa bei Bauvorhaben beschäftigte Gefolgschaft3- mitglieder, Än C EGES dienstverpflichtete Arbeiter, G E B Angestellte, S gleichgestellte Arbeiter, A S E Angestellte, A e e (Hefolgschaftsmitglieder für Es Ausfalltage je 2,50 l M C

2. Fh beantrage Erstattung und erkläre:

a) Die Gefolgschaftsmitglieder leben infolge der Beschäfti- gung in meinem Betrieb von unterhaltsberechtigten An- gehörigen getrennt.

b) Die Gleichstellung ist vom Arbeitsamt in jedem Einzel- fall bestätigt.

c) Die Gefolgschaftsmitglieder haben für die Freistellungs- tage keinerlei Lohnanspruch, insbesondere niht wegen Urlaubs oder auf Grund der Feiertags- und Schlecht- wetterregelung.

Es ist mir bekannt, daß der Betrieb für unrichtige Angaben

E auch wenn die Unrichtigkeit nur auf Fahrlässigkeit

eruht. :

Die Unterlagen für diesen Erstattungsantrag stehen zur

Nachprüfung zur Verfügung. | | ge

(Unterschrift des Betriebsführers

oder seines Bevollmächtigten.)

Anordnung

über Preise für weibliche Nuzrinder (einshließlich der Preise

für weibliche Zuchtrinder, die nicht auf Absazveranstaltuncen verkauft werden)

Vom 1. Dezember 1943

Grund des § 2 des Geseyes zur Durchführung des

Au I pceautáda Bestellung eines Reichskommissärs für

Vierj

reistellungstage vor- oder nachgearbeitet werden.

die Preisbildung vom 29, Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927)

wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres- plan angeordnet: S1

(1) Der Erzeugerhöchstpreis ab Stall für weibliche Nuy- rinder wird auf 1000, 2M festgeseßt. Er gilt nux für ge- sunde, beste Tiere; Tiere geringerer Güte sind entsprechend niedriger zu bewerten.

(2) Bei außergewöhnlichen Nußtungseigenschaften eines Tieres kann der zuständige Kreisbauernführer mit Zustim- mung der zuständigen Preisbehörde einen Erzeugerhöchstpreis ab Stall bis zu 1200,— N zulassen.

(3) Werden die unter 1 und 2 bezeichneten Tiere von einem Erzeuger auf einem Markt oder einer Absaßzveranstaltung ver- kauft, so können die hierdurch entstehenden Unkosten bis zu einem Betrage von 50,— L. je Tier zugeschlagen werden.

S2 i (1) Die Verdienstspanne eines Händlers darf 8 v. H. des

Ankaufspreises nicht überschreiten. Werden mehrere Händ- ler tätig, so dürfen sie zusammen keine höhere Verdienst- spanne als 18 v. H. des Ankaufspreises berechnen. Voraus- sezung für die Berechnung dieser höheren Verdienftspanne ist, daß der bisherige Standort des Tieres von seinem zu- künftigen mehr als 100 km entfernt ist. Dex erste Händler darf höchstens 4 der Gesamtverdienstspanne für sih in An- spruch nehmen. _(2) Alle Wagnisse und Unkosten, insbesondere die Kosten für Beförderung, Pflege und Versicherung sind durch die Verdienstspanne abgegolten. Daneben können Unkosten, die dem Händler durch eine veterinärpolizeilihe Maßnahme mit Ausnahme der Ausladeuntersuhung erwachsen, in Höhe der tatsächlichen Aufwendung und die dadur bedingten Futter- kosten mit täglich höchstens 2,— KAM dem Käufer in Rech- nung gestellt werden.

83

Veber jeden Verkauf ist bei Vertrags\{hluß ein Beleg in doppelter Ausfertigung auszustellen. Er muß mindestens folgende Angaben enthalten:

Ort und Tag des Verkaufes,

. Name und Anschrift des Verkäufers und Käufers,

bei Verkäufen eines Händlers den Namen und die An- schrift des Vorbesivers,

den tatsächlich vereinbarten Kaufpreis, erforderlichenfalls auch die Ausnahmegenehmigung des Kreisbauernführers Alter, Gewicht und Rasse des Tieres. /

Verkäufer und Käufer bzw. deren Beauftragte haben beide Ausfertigungen des Belegs zu unterschreiben und sind für die vollständige Ausstellung verantwortlich.

Die Verkaufsbelege sind von Verkäufern und Käufern zwoi Jahre lang aufzubewahren, soweit niht andere Vorschriften eine längere Frist bestimmen.

§4 i Für weibliche Zuchtrinder, die nicht auf Zuchtvtehabsaß-

veranstaltungen verkauft werden, gelten die Bestimmungen dieser Anordnung. 85

Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Be- stimmungen dieser Anordnung zulassen oder anordnen.

S 6 Der Reichskommissar für die Preisbikdung erläßt die zur Durchführung oder Ergänzung dieser Auen claater lichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch Veröffent- lihung im Mitteilungsblatt des Reichskommissars für die

Preisbildung Teil I, , 9 7 Diese Anordnung tritt am 10. Januar 1944 in Kraft. Berlin, den 1. Dezember 1943, Der Reichskommissar für die Preisbildung.

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Anördnung über Höchstpreise für Ferkel und Läufer Vom 1. Dezember 1943 Auf Grund des § 2 des Geseßes zur Durchführung des

Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927)

wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahre8- plan angeordnet: S4

__ Für Ferkel und Läufer bis zu einem Lebendgewicht von 90 kg werden die aus der Anlage ersichtlichen Erz e Ugers- höchstpreise je % kg festgeseßt. Die Preise gelten für beste, gesunde Tiere ab Stall; Tiere geringerer Güte sind entsprechend niedriger zu béwerten. :

Werden Ferkel oder Läufer von einem Erzeuger auf einem Markt verkauft, so können die hierdurch entstehenden Unkosten vis zu einem Betrage von 0,50 NM je Tier zugeschlagen verden.

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