1943 / 288 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Dec 1943 18:00:01 GMT) scan diff

1. Untersuchuugs- und Straffacheu, 2, Zwangsverfteigerungen, 3. Aufgebote,

1. Unteriucungs- und 6trafsachen

[26537] Verfügung. Z

St. L. II 291/43 Pa/B. Fn der Straf- sache gegen: 1. den Wachtm. d. Sch. d. R. Willy Hoffmann, geb. 8. 3. 1907, Polîi- zeiverwaltung Zella - Mehlis, 2. den Buchdrucker Reinhold Mägdefrau in Zella-Mehlis, geb. am 28. 1, 1888, wird gemäß §8 40, 41 KStVO. das Ver- mögen der Beschuldigten beshlagnahmt, nachdem gegen sie Haftbefehl ergangen ist und beide eines Verbrehens nah & 1 KWVO. dringend verdächtig sind. Das Amtsgericht tn Zella-Mehlis tst um die Bestellung von Vermögenspfle- gern zu ersuchen. i

Kassel, den 29. Nvoember 1943, Waffen-44, 44- und Polizeigeriht XXII,

Kassel. Der Gerichtsherr. Erbprinz zu Waldeck. Der Untersuchungsführer.

Dr. Paulmann.

Auf

3. Aufgebote

[26635] Aufgebot. 8 F 5/43. Die Frau Margarethe Mänhardt sen. in Bieliz, Auf der

Bleiche 20, hat das Aufgebot der fol- genden angeblich verlorengegangenen Fnhaberaktien der Bank Polski bean- tragt: 4 Stü zu 500 Zloty, Nr. 150111 bis 150115, Nr, 247926—247940, dret Stück zu 1000 Zloty, Nr. 99341——99360, Nr. 25621—25630, 70 Stück zu 100 Zloty, Nr. 358921—358990, 16 Stü zu 500 Zloty, Nr. 247521 —247600. Der JFnhaber der Urkunden wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf den 11. Fuli 1944, vormittags 9 Uhr, vor dem un- terzeihneten Geriht, Zimmer Nr, 60, anberaumten Aufgebotstermine setne Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunden erfolgen wird, Bieliß, den 2, Dezember 1943. Das Amtsgericht.

[26636] Aufgebot.

10 F 44—45/43. 1. Der Spediteur Dr. Heinrih Crome in Bonn als Be- vollmächtigter der Erben des verstor- benen Sanitätsrates Dr. Wilhelm Ob- laden in Bonn gemäß der notariellen Vollmacht vom 10. 3. 1942 vor Notar Dr. Reh in Bonn; 2, des Heinrich

Müller in Bonn - Dottendorf, Fm schöônen Wiesengrunde, Verfahrens- bevollmächtigter: Rechtsanwalt * Wilt-

berger in Bonñ, haben das Aufgebot folgender angeblih in Verlust gerate- ner Aktien des Bonner Bürgervereins A. G,., Bonn, beantragt, und zwar: An- tragsteller zu 1 Lit, D Nr, 2068 und 2069, Lit. F Nr. 4033, 4034 und 4035, Antragsteller zu 2 Lit. D Nx. - 1416, 1417 und 1418. Der Nennwert jeder Aktie beträgt 100,— NA. Der Jn- haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Juli 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem unter- zeihneten Geriht, Bonn, Wilhelm- straße 23, Zimmer 104, 11, Stock, an- beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserflä- rung der Urkunden erfolgen wird. Bonn, den 30. November 1943.

Amtsgericht. Abt. 10. [26638] * Der Gutsbesißer Otto Hoffmann, Gut Hoffmannshof, Kreis Ostrowo,

hat das Aufgebot seiner angeblich bei einer Plünderung während des Polen- feldzuges im September 1939 ver- lorengegangenen 10 Anteile der Ver- einigten Zuckerfabriken Witaschüß- Zduny G. m. b. H. in Wildshüß Nr. 1522—1531 zu je 1100,— SBloty beantragt. Der Fnhaber der Anteile wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. Fuli 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Anteile vorzulegen, widrigenfalls deren Kraft- soserflarung erfolgen wird, Jarotschin, den 3. Dezember 1943. Das Amtsgericht.

[26494] Aufgebot.

Die Frau Maria Weiß in Sechtem, Kapellenftr. 6, vertreten durch Recchts- anwalt Dr. Adams in Bonn, hat das Aufgebot des Sparbuches der Kreis- sparfasse Siegburg, Zweigstelle Sieglar, Nx, 857, lautend auf den Namen des verstorbenen Christian Orth beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 10, März 1944, 9 Uhr, vor dem unter- zeihneten Geriht anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen- falls die Kraftloserklärung der Ur- funde erfolgen wird.

Siegburg, den 30. November 1943.

Das Amtsgericht.

[26639] Aufgebot.

22 F 20/43. Die Firma Saar- brücker Koarosserie-Fabrik G. m. b. H., vertreten durch ihre Geschäftsführer Ludwig Koes und Fäß Hartmann,

Berlust- und Fundsachen, S Ss ufw. von Wertpapieren,

Neichs- und Staat8anzeiger Nr. 287 vom 8, Dezember 1943. S. 4

Öffentlicher Anzeiger

beide Kaufleute in Saarbrücken, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Grundschuldbriefes über die im Grund

buch von St,- Johann, Band 82, Blatt 35386 in Abteilung ITI eingetragene Grundschuld von

95 000/2790 kg Feingold zugunsten des Herrn Dr. e. h. Friß Opel zu Rüssels- heim beantragt. Der Fnhabex der Urkunde wixd aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Februar 1944, vorm. 10 Uhr, Saal 62, vor dem unterzeih- neten Geriht anberaumten Aufgebots- termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls edie Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird.

Saarbrüden, den 30. November 1943.

Das Amtsgericht. Abt, 22. [26493] Aufgebot. Die Witwe Marie Bähve geb. Bra- banot in Ronnenberg, Gehrdener

Straße 109, vertreten durch Rechts- anwalt Dr. Krüger in Bad Münder (Deister), hat das Aufgebot des ver- slorengegangenen Rentenschuldbriefes

über die im Grundbuch von Hamel- springe Band VIl Blatt 232 in Abt. 111 Nr. 7 für die Eheleute

Richard Bähre sen. und Marie geb. Brabandt in Ronnenberg eingetragene Rentenschuld von 19800 f. beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 3. April 1944, 10 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Bad Münder (Deister), 30. 11. 1943, Das Amtsgericht. Dr. Rogge, Amtsgerichtsrat.

[26496]

Durh Ausschlußurteil vom 19. 11. 1943 sind die beiden am 15. 6. 1927 in Güstrow von der Firma Richard Thür- mann in Stettin, Marienfeldex Str. 1, ausgestellten, am 15. 9. bzw. 15, 10. 1927 fällig gewesenen, von Edmund Aulich in Güstrow angenommenen Wechsel Nr. 3613 bzw. 3612 über 500 bzw. 1000 NAÆA für kraftlos erklärt. Güstrow, den 24. 11. 1943.

Amtsgevicht.

[26378]

1 F 4/43. Durch Aus\chlußurteil des Amtsgerichts. Neuß vom 15. November 1943 wird der Hpothekenbrief über die im Grundbu} von Neuß Band 51 Blatt 2545 in Abt. Ill Nr. 3 eingetra- gene Aufwertungsforderung, “lautend auf den Namen des Spediteurs Wil- helm van Stephaudt, Krefeld-Rhein-

Betrage von 1300,— (A, für kraftlos erklärt. Neuß, den 15. November 1943.

Das Amtsgericht,

[26453]

Die im Grundbuhe von Berlin- Lichtenrade Blatt 172 Abteilung ITIl Nr. 3 und 4 für den Kaufmann Richard Fsvael Jacobi eingetragenen Hypotheken von 1202 und 750 {M sind für das Deutshe Reich eingezogen und auch daher umgeschrieben. Es sind neue Hypothekenbriefe erteilt und die alten Hypothekenbriese damit kraftlos geworden.

Berlin, den 30. November 1943,

Das Amtsgeriht Tempelhof.

[26455] Im Namen des Volkes!

8 F 4/43, Fn der Aufgebotssache der Katharina Elisabeth erta Hasner, geb. Flath, Ehefrau von Karl Josef Hafner in Mainz-Gustavsburg, Zeppelin- straße 9, vertreten durch Notar Schön in Mainz, hat das Amtsgericht in Mainz am 17. November 1943 für Recht erkannt: 1. Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch für Ginsheim Band 11 Blatt 903 Abteilung Ill Nr. 8 eingetragene Hypothek von 5000 &fÆ{ fünftausend Goldmark nebst Zinsen bis zu 9 v. H. für diè Be- zirfssparfkasse Mainz in Mainz wird für kraftlos erklärt. 11. Der Antrag- stellerin werden die Kosten des Ver- fahrens auferlegt.

Mainz, den 25. November 1943,

Amtsgericht.

[26497]

Der Hypothekenbrief über das im (§rundbuch von Memel Blatt 1465 Abt, Il! Nr. 2 für den jüdischen Kauf- mann Michael Fsrael Cohn aus Memel eingetragene mit 7 ?7 jährli verzinsliche Darlehn von 5000 F.G.Lit. wird gemäß § 9 Abs. 3 der 11. Ver- ordnung zum Reichsbürgergesep vom

Memel, den 29, November 1943, Das Amtsgericht.

[26498] Auss\chlußurteil. Jm Namen des Deutschen Volkes! Fn der Aufgebotssache des Landwirts Hermann Ohlemacher auf dem Bien- ashbacherhof, Gemeinde Hornbach, hat das Amtsgericht Zweibrücken durch den Amtsgerichtsrat Forler für Recht er-

8. Ko 9, Deutsche Kolonialgesellschasten,

hafen, Düsseldorfer Str. 125, mit einem |.

25, November 1941 für kraftlos erklärt.

7. Aktiengesellschaften, 109, SRTO Nes m. b. H,

auf Aktien, il.

kannt: Die Briefe über die im Grund- buch von Hornbah Band 1 Blatt 2, Band X1 Blatt 902 und Hengstbach Band 111 Blatt 276: a) für die Stadt- sparkasse Zweibrücken, Austalt des öffentlihen Rechts in Zweibrücken: 1. am 21. Funi 1927 eingetragene mit 5 % verzinsliche Kaufpreishypothek von 38 000,— GMA; 2, am 23, Mái 1928 eingetragene mit 10 % bzw. 12 % ver- zinslihe Grundshuld von 10 000,— Goldmark; 3. am 17. Fuli 1928 einge- tragrne mit 6 % verzinsliche Darlehns- hypothek von 112 000,— &AÆ, b) sur den Grundstüseigentümer Hermann Ohlemacher am 23. Mai 1928 einge- tragene mit 10 % bzw. 12 % verzins- lihe Grundshuld von 10000,— ltM werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt der An- tragsteller.

Zweibrücken, den 1. Dezember 1943.

Amtsgericht,

Zustellungen

[26545] Oeffentlihe Zustellung.

1 R 430/43. Die Ehefrau Stefan Conrath, Elly geb. Langohr in Alten- berg, Kirchstraße 35, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Bücken in Aachen, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Schankwirt Stefan Con- rath, früher in Altenberg, auf Ehe- scheidung aus § 49 Ehescheidungsge|eß und - Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die 1. Zivilkammer des Landgerihts in Aachen, Kongreß- straße 11, Saal 44, auf den 24. Februar 1944, vorm. 9%4 Uhr, mit der Aufforde- rung, sih durch einen beï diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen, .

| achen, den 30. November 1948. Die Geschäftsstelle des Landgerichts,

[26546] Ladung. ;

14 R 236/43. Der Fngenieur Karl Binder, Hamburg-Gr. Flottbek, Drossel- weg 1, flagt gegen die Ehefrau Martha Christina Maria Binder geb. Wolff, zuleßt wohnhaft in Hamburg-Altona, Eimsbütteler Straße 58, z. Zt. in den Vereinigten Staaten von Amerika, auf Ehescheidung. Verhandlungstermin: Freitag, den 4. Februar 1944, 11 Uhx, vor dem Landgeriht Hamburg, Hivil- kammer 14, Dienststelle Altona, Allee 125, Bi. 173, I. s Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[26458] Oeffentliche Zustellung. l

Der Kunstmaler Albert Berger in Köln, Aachener Straße 354, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Olle in Köln, klagt gegen die Ehefrau Albert Berger, Gertrudis geb. Schauffler, z. 3. unbekannten Aufenthaltes. früher in Viedma |î. Argentinien, Territorio Rio negro, Republik in Argentinien, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: Schei- dung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlihen Verhandlun des Rechtsstreits vor die 10. Zivilkammer des Landgerichts in Köln, Reichens- pergerplaß Nr. 1, 3. Stockwerk, Zimmer Nr. 314, auf den 17. Februar 1944, 10 Uhr, mit dec Aufforderung, si durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lahyen,

Köln, den 25. November 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[26384] Oessentlihe Zustellung.

5 R 277/42. Die Frau Frieda Kadau in Wesermünde - Lehe, Steinkämpen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Feyerabend, Wesermünde - Lehe, klagt gegen den Heizer Johann Kadau, unbekannten Aufenthalts, zuleßt in New York, wegen Ehescheidung, mit dem An- trage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schul- digen Teil zu erklären. Der Beklagte wird hiermit zur mündlihckn Verhand- lung des Rechtsstreits vor die IIT. Zivil- fammer des Landgerichts in Verden (Aller) im Amtsgerichtsgebäude 1n Wesermünde-Mitte auf den 3, Februar 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung ge- laden, sih durch einen bei diesem Ge-

riht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Verden (Aller), 25. November 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[26499] Oeffentliche Zustellung.

Jn Sachen der Angestellten Ruth- Erika Spiero, Berlin C112, Sonntag- straße 36, Klägerin und Berufungs- klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr, Paul Beyer, Berlin W 35, Graf-Spee-Straße 15, gegen den Pia- nisten Bruno Z\rael Spiero, früher in Berlin, Beklagten und Berufungs- beklagten, wegen Feststellung der Vater- haft is neuer Verhandlungstermin auf den 18. Februar 1944, 914 Uhr, vor dem 14. Zivilsenat des Kammer- gerichts ‘in Berlin W 35, Elsholzstraße

Nr. 32, 11. Stock, Zimmer 369, be-

12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

stimmt worden, zu welchem der Be- rufungsbeflagte hiermit geladen wird. Berlin, deú 17, November 1943, Das Kammergericht.

[26383] Oeffentliche Zustellung. 23 P. 3/43. Dex Kaufmann Dae dinand Mennicken, Köln, Zülpichér Plaß Nr. 18, Prozeßbevollmächtigte: Rechts- anwältin Braun und Dr. Bohne in Köln, klagt gegen den Kaufmann Her- mann Hankamer, früher in Köln-Hol- weide, Wasserwerkstr. 10, bzw. Koln, Hohestr. 115 b, wegen Forderung mlt dem Antrage, den Beklagten im Ur- fundenprozeß zur Zahlung von 5000,— Reichsmark nebst 6 % Zinsen seit dem 16. 2. 1943 zu verurteilen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Kammer für Handelssachen des Landgerichts in Köln, Reichensperger- plaz/ Nr. 1, 111. Stockwerk, Zimmer Nx. 304, auf den 19. Fanuar 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt, als Prozeßbevollmächtig- ten vertreten zu lassen.

Köln, den 11. November 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5.Verlust-u.Fundsachen [26548] Gerling-Konzern f

Lebensversicherungs-Akt. Ges., Köln.

Der Versicherungsschein Nr. L356 656 Hans Wallmeyer, Burg b. M., ist ab- handen gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. :

Köln, den 29, November 1943,

Der Vorstand.

[26653] Der Versicherungsshein Nr. 200 80F vom 27. September 1928 des Herrn Hermann Schumacher in Hamburg über Goldmark 20 000,— is durch Feindeinwirkung verlorengegangen oder vernihtet worden. Er tritt daher «außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einsprüch erfolgt. Wien, den 6. Dezember 1943, Der Anker Allgemeine Versicherungs- Aktiengesellschaft.

| 6. Auslosung usw.

von Wertpapieren 26656) j etrifît: Stadtanleihe Baden, N. D., aus dem Fahre 1940. Am Dienstag, den 14. Dezember 1943, um 15 Uhr findet im Rathause Baden bei Wien, 11. Stock, Tür 99, Aas die tilgungsplanmäßige Ver- losung von nom. f. 80 800,— statt. Stadt Baden bei Wien, 3. Dez. 1943, Der Bürgermeister. J. V.: Hanns Löw, Stadtkämmerer

gesellschaften 26558) i a eue Deutsh-Böhmische Elbeschiffahrt,

Aktiengesellschaft, Dresden.

Die Aktionäre unserer Gesellschast werden hiermit zu der am Mittwoch, den 19, Januar 1944, 11,30 Uhr, im Betriebsgebäude der Sächsish-Böhmi- hen Dampfschiffahrt Aktiengesellschast, Dresden-A, Ludendorffufer, |tattsin- denden ordentlihen Hauptversammlung eingeladen,

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates sowie der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 1942. i Beschlußfassung über . die Ent- lastung des Vorstandes und des Aussichtsrates. ñ s 3. Ersaßwahl des Abschlußprüfers für

das Geschäftsjahr 1942.

4, Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1943.

5, Wahl des Ausfsichtsrates,

Die Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, daß die Aktien oder die von, der Reichsbank darüber aus- gestellten Hinterlegungsscheine minde- stens drei Werktage vor der Hauptver- sammlung

bei der Gesellschaft oder

bei einem deutshen Notar oder

bei einex behördlih für geeignet er-

flärten Wertpapiersammelbank oder bei der Sächsishen Bank in Dresden oder

bei der Landeshauptkasse in Dresden hinterlegt werden und in dieser Hinter- legung bis nach der Hauptversammlung verbleiben. Die von der benußten Hinterlegungsstelle ausgefertigte, die Anzahl der Stimmen beurkundende Er- klärung ermächtigt zur Stimmführung in der Hauptversammlung.

Dresden, im Dezember 1943.

Der Aufsichtsrat der Neuen Deutsch-

Böhmischen Elbeschiffahrt, Aktien- gesellschaft.

N

13. Unfall- und Znvalide 14, Deutsche Rei 15. Berschiedene

dant und nuntmachungen.

[26521] i

Komotauer Glashüttenwerke Aktien-

gesellshaft in Liquidation, Komotau.

Einladung zu der am Mittwoch, den

29, Dezèmber 1943, in ‘den / Kanzlei-

räumen der Heinrich Mattoni A. G, #7

Karlsbad, Mattonihof, um 12,50 Uhr

stattfindenden außerordentlichen Haupt-

versammlung der Komotauer Glas hüttenwerke A. G. in -Liguidation, Tagesordnung:

1. Beschlußfassung über die Fort- seßung der Gesellschaft laut § 215 HGB.

2. Verschiedernies.

Je 25 Aktien geben das Recht auf

eine Stimme. Die das Stimmvecht be-

gründenden Aktien mit den nicht fälli- gen Kupons sind bis zum 25, Dezember

1943 bei der Kasse der Gesellschaft in

Komotau zu hinterlegen oder bei der

aufbewahrenden Bank bis zum Tage

nah der Hauptversammlung zu sperren.

Komotauer Glashüttenwerke A. G.

in Liquidation.

Die Abwidckler: Ottomar Püschel. Eduard Honhäuser. Franz Mahner.

[26662]

Vereinigte Westdeutshe Waggonfabriken Aktiengesellschast, Köln-Deuygz. Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Raupéveriaventütia auf Donnerstag, den 30, Dezember 1943, 12 Uhr mittags, in den Räumen der Deutschen Bank, Filiale Köln, im Ge- bäude derx Westdeutshen Bodenkredit- anstalt, Köln, Kaiser-Wilhelm-Ring 17

bis 21, ergebenst ein.

Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberiehtes des Vorstandes und des Fahres-

abschlusses für das Geschäftsjahr 1942/43 mit dem Bericht des Auf- sichtsrats.

. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns. 3, BesGlußtaung über die Ent-

D

Aufsichtsrats,

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Wahl der Abshlußprüfer für das Geschäftsjahr 1943/44.

Diejenigen Aktionäre, welche in der Hauptversammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, werden hierdurh auf- gerordert, ihre Aktien oder den Hinter- legungsschein eines deutshen Notars spätestens am 24. Dezember 1943 in den Geschäftsräumen der Hauptvérwal- tung in Köln-Deuß, Deuyz-Mülheimer Straßéè 131, zu hinterlegen. Die Hin- terlegung kann auch bei der Deutschen Bank, Berlin, oder einer ihrer deut- schen Filialen oder bei der Reichsbank in ihrer Eigenschaft als Wertpapier- sammelbank erfolgen.

Gemäß § 110 des Aktiengeseßes vom 30. 1, 1937 bitten wir diejenigen Teil- nehmer, welche im eigenen .Namen das Stimmrecht für Aktien ausüben wollen, welche ihnen niht gehören, die von ihnen vertretenen Beträge besonders anzumelden,

öln-Deuß, den 6, Dezember 1943. Der Vorstand.

[26661] Hirmer BUSa e Aktiengesellschaft

i.

Die für den 29, November 1943 ein- berufene Hauptversammlung war be- [{chlußunfähig.

Wir laden dahèc die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu einer neuerlihen Hauptversammlung, die am 29, Dezember 1943, um 12 Uhr mittags, im Sizungssaale der Länder- bank Wien Aktiengesellshaft in Wien, 1, Am Hof 2, stattfinden wird, höflichst ein,

Bezüglih der Tagesordnung ver- weisen wir auf die Einschaltung im Reihs- und Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht aus- üben wollen, müssen ihre Aktien späte- stens am 24, Dezember 1943 bei der Kasse unserer Gesellshaft in Hirm, bei der Länderbank Wien Aktiengesell- haft in Wien, 1, Am Hof 2, bei der

Creditanstalt-Bankverein in Wien, 1., Schottengasse 6, bei der Deutschen

Reichsbank als Wertpapiersammelbank oder bei einem deutshen Notar wäh- rend der üblihen Geschäftsstunden hinterlegen und bis nah der Haupt- versammlung belassen.

Jm Falle der Hinterlegung bei der Deutschen Reichsbank oder bei einem deutschen Notar ist deren Bescheinigung Über die Hinterlegung spätestens einen Tag nah Ablauf der Hinterlegungs- frist bei unserer Kasse in Hirm ein- zureichen,

Hirm, am 7. Dezember 1943,

Der Abwidler. Karl Rigal.

Verantwortlih für den Amtlichen und Nihtamt- lihen Teil, den redaktionellen Teil, den An- zeigenteil und für den Verlag:

1 V.: Rudolt Lans: ch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags. und Druckerei (BmbH. Berlin

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lastung des Vorstandes und des

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7

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Berlin, Donnerstag, den 9. Dezember, abends

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1943

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Exequaturerteilung.

Bekanntmachung über die Verlängerung der Amktszeit der

. Mitglieder des Beirats der Deutschen Reichsbank.

Anordnung 5 zur Ergänzung und Durchführung der An- ordnung 11/43 der Reichsstelle für Mineralöl (Neuregelung

des Schmierstoffverbrauchs), Vom 7. Dezember 1943.

Aufgebot von Schuldverschreibungen und Auslosungsscheinen

der Anleiheablösungsshuld des Deutschen Reichs. Bekanntmachung über die achtundzwanzigste Ziehung der Aus- losungsrechte der Reichs. Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag- nahmten Vermögen.

Anleiheablösungs\huld des Deutschen

Amtliches Deutsches Reich

Der Führer hat dem ordentlichen Professor Dr. Hermann Egger in Graz mit Urkunde vom 7. Dezember 1943 die

Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Dem spanishen Konsul in Wien, Federico Olivan y Bago, ist namens des Reichs unter dem 26. November. 1943 das Exequatur erteilt worden.

Bekauntmachunug Auf Grund des F 27 Abs. 1 des Gesezes über die Deutsche Reichsbank vom 15. Juni 1939 (RGBLl. 1 S. 1015) be- stimme ich: Soweit die Amtszeit der Mitglieder des Beirats der Deutschen Reichsbank und der Bezirksbeiräte im Laufe des Jahres 1944 ablaufen würde, wird sie bis zum 31. Dezember 1944 verlängert, es sei denn, daß im Einzelfall etwas anderes bestimmt wird. Berlin, den 23, November 1943. Der Präsident der Deutschen Reichsbank. Walther Funk.

Anordnung 5

zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung [1/43 der Reichsstelle für Mineralöl

(Neuregelung des Schmierstoffverbrauchs) Vom 7. Dezember 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18, August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats- anz. Nr. 192 vom 29. August 1939) und gemaß § 6 der An- ovdnung 11/43 vom 21. Dezember 1942 wird mit Zustim- mung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan Planungsamt und des Reichswirt- schaftsministers angeordnet:

Erster Teil Schmierstoffe für nihtmotorishe Zwecke 81

Einteilung der Verbraucher

(1) Großverbraucher im Sinne dieser Anordnung sind diejenigen Verbraucher, denen vor Fnkrafttreten dieser Anordnung der Bezug von Schmierstoffen auf Grund von Einzelanordnungen der Reichsstelle für Mineralöl ‘nux mit Genehmigung der Schmierstoffgemeinschaft gestattet war. Die Reichsstelle behält sich vor, den Kreis der Großverbraucher zu erweitern oder einzuschränken.

(2) Kleinverbraucher im Sinne dieser Anordnung sind diejenigen Verbraucher, die im Jahre 1943 keine Schmiex- stoffe oder niht mehr als 60 kg bezogen haben. Schmieröl für Verbrennungskraftmaschinen und diejenigen Schmier- stoffmengen, deren Bezug unter die Sonderregelungen der 29 5 und 15 fällt, dürfen bei Errechnung der Schmierstoff- ezüge des Jahres 1943 nicht mitgezählt werden.

(3) Normalverbraucher im Sinne dieser Anord- |.

nung sind diejenigen Verbraucher, die weder unter Absay 1 noch unter Absay 2 fallen. 82 Großverbraucher Großverbraucher 1 Abs. 1) dürfen Schmierstoffe vor- behaltlih der §8 5 und 6 nur mit Genehmigung der Schmier- [tossgemeinschaft in Hamburg 36, Neuer Fungfernstieg 21, be-

wenn sie mit Wasserzeichen versehen sind. Die Reichsstelle, die Landeswirtschaftsämter und die Ausgabestellen können die im Verkehr befindlihen Motorenölscheine jederzeit wieder“ ein-

88 Normalverbraucher

Normalverbraucher 1 Abs. 3) dürfen Schmierstoffe vor- behaltlih der §8§ 5 und 6 nur mit Genehmiguug des zustän- digen Landeswirtschaftsamtes beziehen. :

8 4 Kleinverbraucher

Kleinverbraucher 1 Abs. 2) dürfen vorbehaltlih des § 5 jahrlih bis zu 20 kg Schmierstoffe oder, wenn. ihre Vorjah- resbezüge diese Menge überschreiten, die gleiche Menge wie im Vorjahr, d, h. höchstens 60 kg beziehen. Zum Bezug darüber hinausgehender Mengen bedürfen sie der Genehmigung des zuständigen Landeswirtschaftsamtes. :

S i Genehmigung durh fachlihe Lenkungsstellen

__ Jn den in der Anlage verzeichneten Fällen dürfen Schmier- stoffe nur mit Genehmigung der ebenda- angegebenen Stellen bezogen werden.

86

Bezug von Sonderschmiermitteln durch Großverbraucher und Normalverbraucher

(1) Sonderschmiermittel im Sinne dieser Anordnung sind Uhrenöl, Graphitsuspensionen und andere Spezialitäten, die üblicherweise in Kleinstmengen bezogen und verbraucht werden. '

(2) Großverbraucher und Normalverbraucher dürfen | ab- weichend von § 2 und § 3 jährlich bis zu 20 kg Sonderschmier- mittel genehmigungsfrei beziehen,

S7 Lieferungsbeschränkungen

1) Schmierstoffe dürfen an Verbraucher nur gegen Schmierstoffmarken der Reichsstelle für Mineralöl aritetert werden. Fur die Schmierstoffmarken gilt § 8 entsprechend.

* (2) Beträgt die an einen Verbraucher zu liefernde Menge nicht mehr als 60 kg, so darf sie der Verteiler auch ohne Entgegennahme von Schmierstoffmarken liefern, wenn ihm der Verbraucher statt dessen eine Erklarung folgenden Fnhalts übergibt:

„Hiermit wird versichert:

1, Meine/Unsere Schmierstoffbezüge haben im Fahre 1943 ohne Motorenöl und ohne diejenigen Schmier- stoffe, deren Bezug unter die Sonderregelungen der S8 5 und 15 der Anordnung 11/43—5 fällt, insgesamt

60 kg nicht überschritten.

2. Auch die in diesem Jahr von mir/uns bezogenen bzw. gekauften Schmierstoffmengen (ohne Motorenöl usw. wie oben) betragen bis jeßt einschl. der vorliegenden

Bestellung von kg insgesamt nicht mehr als 60 kg.“

(3) Sonderschmiermittel (F 6) dürfen, wenn die zu liefernde Menge nicht mehr als 20 kg beträgt, auch gegen eine Ver- brauchererflärung folgenden Fnhalts ausgeliefert werden:

„Hierdurch wird versichert:

1 Fch bin (Wir sind) Großverbraucher/Normalverbrau- cher im Sinne von § 1 der Anordnung 11/43—5 der Reichsstelle für Mineralöl vom 7. Dezember 1943. Die in diesem Fahr von mir. (uns) bezogenen bzw. ge- kauften Sonderschmiermittel betragen bis jeßt etn- shließlih der vorliegenden Bestellung von... kg insgesamt nicht mehr als 20 kg.“

(4) Bestellungen auf Grund von Verbrauchererklärungen gemäß Abs. 2 und 3 dürfen nicht ausgeführt werden, wenn der Lieferer 1veiß, daß die Verbrauchererklärung nicht der Wahrheit entspricht

(5) Die auf Grund von Absatz 2 und 3 ausgeführten Liefe- rungen sind vom Lieferer in etne laufend numerierte Kun- denliste. einzutragen. Die Verbrauchererklärungen sind mit der laufenden. Nummer der Eintragung zu versehen und min- destens ein Fahr lang aufzubewahren. - : ; ;

S

Zweiter Teil Schmieröl für Verbrennungskraftmaschinen

O Motorenölscheine Die Motorenölscheine 2 der AO. 11/43) sind nur gültig,

iehen oder für die Dauer oder vorübergehend außer Kraft

ztehen.

|

89 Ausgabestellen

(1) Die Motorenölscheine werden von den Wirtschafts- ämtern ausgegeben. Zuständig sind:

1. für Kraftfahrzeuge: das Wirtschaftsamt des Einsatz- ortes (Ort, von dem aus das Kraftfahrzeug ständig oder für gewisse Dauer betrieben wird), in dringenden Fallen das Wirtschaftsamt des Aufenthaltsortes.

2. für ortsfeste und ortsbewegliche Motoren: das für den Einsaßort zuständige Wirtschaftsamt. (2) Die Reichsstelle kann auch andere Stellen mit der Aus- gabe der Motorenölscheine beauftragen.

8 10 Warenverteilung

(1) Kann ein Verteiler den Bezugsberechtigten nicht in Höhe der vorgelegten Motorenölscheine aus vorhandenen Be- ständen beliefern, so darf er die Scheine nicht entgegennehmen, es sei denn, daß sih der Bezugsberechtigte mit einer späteren Beliefexung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Motorenöl- scheine ‘einverstanden erklärt. Auf Verlangen des Bezugs- berechtigten hat der bisherige Lieferer schriftlich zu bestätigen, daß die Lieferung zur Zeit nicht möglich ist. Auf Antrag ver- mitteln die Beauftragten für Schmierstoffe bei den Landes- wirtschaftsämtern nah Vorlage solcher Bestätigungen die Lieferung.

(2) Die Verteiler von Schmierstoffen sind verpflichtet, die ihnen von dem Beauftragten für Schmierstoffe bei den Lan- deswirtschaftsämtern aufgegebenen Geschäfte mit Fnhabern von Motorenölscheinen abzuschließen und die von dem Be- auftragten geforderten Auskünfte über ihre im Bezirk des je- weiligen Landeswirtschaftsamtes vorhandenen und nach dort unterwegs befindlichen Motorenölmengen zu erteilen.

8 11 Verwendungsverbote

(1) Zur Schmierung von Verbrennungskraftmaschinen dür- fen nur Schmieröle verwendet werden, die gegen Motorenöl- scheine oder vor dem 1. Februar 1942 bezogen worden sind.

(2) Die zum Verbrauch in Verbrennungskraftmaschinen be- zogenen“ Schmieröle dürfen nur für die Zwecke und für die Maschinen verwendet werden, für die sie zugeteilt worden sind.

S 12 Ausnahmen

t Abweichend von § 2 der Anordnung [11/43 und § 11 diesex Durhführungsanordnung dürfen gegen Ablieferung von Ablauföl aus Verbrennungskraftmaschtnen 50 % der ab- gelieferten Ablaufölmengen in Form von Frischöl oder Rege- nerat ohne Vorlage von Motorenölscheinen zum Verbrauch in Verbrennungskraftmaschinen geliefert und bezogen werden.

(2) Die Vorschriften des § 2 der Anordnung 11/43 und dor SS 8—11 dieser Durchführungsanordnung gelten nicht:

1. für die Lieferung und den Bezug von Schmieröl zum Verbrauch in Großgasmaschinen (mit Gas betriebene Verbrennungskraftmaschinen mit Zylinderleistung über 500 PS),

für die Verwendung eigener Schmierölbestände der Er- zeuger, Einführer und Schmierstoffhändler zum Ver- brauch in Verbrennungskraftmaschinen.

(3) Jn den Fällen des Absay 2 Ziffer 1 gelten die Vor- \hriften des ersten Teils dieser Anordnung.

D

Dritter Teil Allgemeine Bestimmungen

S 13 Höchstbestandsvorschriften

(1) Bezugsrechte für Schmierstoffe dürfen nicht ausgenugt werden, wenn und soweit sie zusammen mit den zur Zeit der Bestellung vorhandenen Vorräten und bereits gekauften, aber noch nicht eingetroffenen Partien des Verbrauchers in der ge- wünschten Sorte und in anderen für den gleichen Verwen- dungszweck geeigneten Sorten die Menge übersteigen, die der Verbraucher im leßten Kalendervierteljahr hierfür tatsächlich verbraucht hat. Dies gilt nicht für die Bezugsrechte von Ver- brauchern, die in der benötigten und einer für den gleichen Verwendungszweck gecigneten Sorte überhaupt noch keinen Verbrauch gehabt haben.

(2) Bei Kampagnebetrieben tritt an die Stelle des Ver- brauchs des leßken Kalendervierteljahres diejenige Menge, die bei der leßten Kampagne im Laufe von drei Monaten tatsäch- lih verbraucht worden ist. Kampagnebetriebe in vorstehen- dem Sinne sind Betriebe, die in einem Zeitraum von höôch- stens vier Monaten mindestens 50 % ihres Gesamtjahres- bedarfs verbrauchen. Landwirtschaftlihe Erzeugerbetriebe gelten in jedem Falle als Kampagnebetriebe; als Kampagne

eßen.

stnd bei ihnen die Monate August bis November anzusehen,

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