1943 / 289 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Dec 1943 18:00:01 GMT) scan diff

RNeichs- und

88. Sh ü ck (Schick), Bruno Jsrael, geb. 29. 4, 1897 in Mödrib, wohnh. gew. Prag XIX, Bendlgasse 4,

89. Dr. med. Schwarz, Johann Fsrael, geb. 4. 9. 1909 in Reichenberg, heimatzust. nah Reichenberg, wohnh. gew. Prag 11, Hamenau 8, E

90. Schwarz, Ludwig Fsrael, geb. 31. 12. 1870 in Neu- Zerekwe, heimatzust. nach Neu-Zerekwe, wohnh. gew. Prag X11, Stiftergasse 38, ;

91. Stein geb. Neumann, Elisabeth Sara, geb. 27. 5. 1868 in Wien, heimatzust. nah Unterstadt, Bez. Ledetsch a. d. Sasau, wohnh. gew. Prag VII, Fanovskystr. 21,

92. Stub, Franz Jsrael, geb. 27,5. 1893 in Prag, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag XRIXK, Radetkystr. 12,

93. The in geb. Pollak, Annemarie Sara, geb. 9. 3. 1912 in Aussig, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag 11, Bischofshof 3, E

4. Thein, Johann Jsrael, geb. 3. 3. 1914 in Komotau,

4 nat nach Prag, wohnh. gew. Prag II, Bischofs- hof 3, 4 ;

95. Wamba ch, Otto Fsrael, geb. 14. 3. 1904 in Saaz, heimatzust. nah Saaz, wohnh. gew. Prag XI1I, Skreta- gasse 3, :

96. Weinberger, Hermann Fsrael, geb. 9. 5. 1883 in Brünn, heimatzust. nah Göding, wohnh. gew. Prag Il, Wenzelsplayß 8,

97. Weinberger, geb. Flüdiger, Susanne Sara, geb. 1. 9. 1884 in Vevey, heimatzust. nah Göding, wohnh. gew. Prag T1, Wenzelsplaß 3,

98. Dr. med. Weiß, Ernst Fsrael, geb. 11. 1. 1891 in Braunau, heimatzust.. nah Braunau, wohnh. gew. Prag XII, Hradeschine Gasse 24,

99. Weißkopf, Friedrih Jsrael, geb. 20. 11. 1890 in Saaz, heimatzust. nah Saaz, wohnh. gew. Prag VII, Hermanngasse 3,

100. Wiener, geb. Heitler, Hedwig Sara, geb. 3. 10. 1891 in Wien, heimatzust. nah Hostoshin bei Kladno, wohnh. gew. Prag 11, Heuwaagplayt 6,

101. Winternitß, Josef Fsrael, geb. 23. 4. 1886 in Reonice bei Königssaal, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag-Smichov, Zap-Gasse 376/3,

102. Dr. Winternis, Josef Fsrael, geb. 18. 2, 1896 in

Oxford, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag II,

Fungmannstr. 26,

Winternißt geb. Kovay, Mathilde Sara, geb. 25.8.

1901 in England, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew.

Prag 11, Jungmannstr. 26,

Wirtschaft des Auslandes

Der Würgegriff der USA gegen den britishen Exporthandel Genf, 8. Dezember. Die Londoner „Financial News“ wendet

Staatsanzeiger Nr. 288 vom 9. Dezember 1943. S. 4 104. Winternit, Vera Sara, geb. 8.8. 1932 in Char- lottenburg, heimatzust. nach Prag, wohnh. gew. Prag I1, Fungmannstr. 26, 105. Wohl, geb. Rappaport, Hedwig Sara, geb. 9. 6. 1876

in Wien, heimatzust. nah Prag, wohnh. gew. Prag It, Carl-Maria-von-Weber-Str. 15,

Wolf, Bruno Jsrael, geb. 17. 7. 1901 in Proßnig, heimatzust. nah Proßniß, wohnh. gew. Prag T1, Reiter- gasse 9,

Zentner, geb. Löbl, Charlotte Sara, geb. 9. 11. 1911

106.

107.

sih mit bitteren Worten gegen die Aeußerung Harry Hopkins, daß Amerika nah Kriegsende der Weltexporteur Nr. 1 werden müsse. Das enalische Blatt schreibt, das Problem der britischen Zahlungs- bilanz sei durch diesen Krieg bedeutend shwieriger geworden. Yan habe wesentlihe Märkte verloren, brauche in der Wiecderaufbau-

| periode stark überhöhte Einfuhren, besiße niht mehr die früheren

in Karlsbad, heimatzust. nah Falkenau, wohnh. gew.

Prag VII, Sommerbergstr. 62, Zentner, gesh. Edelstein, geb. Dub, Martha Sara, geb. 1. 6. 1907 in Hraby, heimatzust. nach Brüx, wohnh. gew. Prag 11, Petersgasse 24,

108.

109. Dr. Zentner, Paul Fsrael, geb. 21.7.1904 in Falkenau, heimatzust. nah Falkenau, wohnh. gew.

Prag VI11, Sommerbergstr. 62, 110. De ntner, Ruth Sara, geb. 26. 10. 1936 in Karls- ad, heimatzust. nah Falkenau, wohnh. gew. Prag VII, Sommerbergstr. 62, Zwetscchkenbaum, Elias Fsrael, geb. 14. 6. 1900 in Trzesin/ehem. Polen, heimatzust. nah Bischofteinis, wohnh. gew. Pisek, Prager Str. 67, Zwetschkenbaum, Sulamit Sara, geb. 17. 10. 1936 in Taus, heimatzust. nah Bischofteiniß, wohnh. gew. Pisek, Prager Str. 67, Zwetshkenbaum geb. Löwith, Therese Sara, geb. 9. 8. 1907 in Puelic b. Bischofteiniß, heimatzust. nach Bischofteiniy, wohnh. gew. Pisef, Prager Str. 67. , Prag, den 7. Dezember 1943. Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren. J. A.: Dr. Weinmann, 4/-Standartenführer.

111.

112.

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YMichtamtliches

Deutsches Reich Der Königlich Bulgarische Gesandte in Berlin, Herr Pro-

fessor Dr. Slavtsho Sagoroff, hat Berlin am 1. Dezember

1943 verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der I. Legationssekretär, Herr Dr. Jvan Zlatin, die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Königlih Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mohr, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

l Wirtschaftsteil

Verbreiterung der Handelssortimente durch Kriegsgemeinschasten

Der Pressedienst des Einzelhandels shreibt: Die Entwicklung |

im deutschen Handel und insbesondere auch im Einzelhandel geht seit längerer Zeit auf eine Zusammenfassung der menschlihen und sahlihen Kräfte hinaus. Der fkriegsbedingte .Rückgang der Warenzufuhr auf der einen Seite und die Abziehung von Ar- beitsfraften zugunsten der unmittelbaren Kriegswirtschaft sind die Ursachen dieser Bewegung, die in der Stillegungsaktion des leßten Sommers einen gewissen Höhepunkt fand. Fe mehr der totale Krieg der Entscheidung zusteuert, um so notwendiger ist und bleibt die weitere Herausziehung von Kräften und Energien aus all den Unternehmungen, die niht. unmittelbar für die Kriegs- produftion tätig sind. Daher muß auch der Handel ebenso- wie alle übrigen Gruppen der deutschen Wirtschaft mit einem weite- ren Abzug von Arbeitskräften rechnen. Auf der anderen Seite nähert sih diese Entwicklung einmal einem Punkt, an dem die Frage zu prüfen ist, inwieweit ein Minimum an Handelsbetrie- ben notwendigerweise bestehen bleiben muß, um die dringendste Bedarfsdeckung des Volkes sicherzustellen. Für den Einzelhandel ergibt fich die Notwendigkeit der Bildung moglichst breiter Sorti- mente; auf diese Weise lassen sih sowohl im Bereih der Waren- zufuhr Vereinfahungen und Ersparnisse erzielen, wie auch da- durch die Konsumenten günstigere Möglichkeiten für die Besor- gung ihres Bedarfs erhalten. Der Weg zum Handel in breiteren

Sortimenten wurde bereits seit langem mit Erfolg durh die Gründung von Kriegsgemeinschaften beshritten. Das ist insbe- sondere durch das Zusammengehen artverwandter Geschäfte mög- lih, wie beispielsweise durch die Zusammenfassung von allge- meinen Lebensmitteln, Tabakwaren, Konfitüren, Gemüse, Fischen, Wild- und Geflügel oder von Textilwaren aller Art, Kurzwaren, Bekleiduna und Schuhen: oder auch von Drogen, Papier, Büchern und Bildern. Ferner haben sich Kombinationen von Eisenwaren, Hausrat, Glas, Porzellan, Geschenkartikeln sowie von Möbeln, Radio- und Elektrogeräten bereits bewährt.

X) f

Form dieser Kriegsgemeinschaften ist verschieden; man \priht von „echten“ und „unehten“ Kriegsgemeinschaften, wobei der leßtere Typ sih im wesentlichen auf die Schaffung von Raum- gemeinshaften beshränkt. Während die oben angedeutete - Zu- sammenlegung verwandter Warengruppen durhweg günstige Aus- wirkungen zeigte, ist eine Zusammenfassung artgleiher Geschäfte aus psychologishen Gründen häufig shwierig. Sie kann außer- dem auch niht der erstrebten Sortimentsverbreiterung dienen. Dagegen hat die Bilduna von reinen Raumgemeinschaften häufig zu den notwendigen Ersparnissen an Räumen, Menschen und Be- triebsmitteln geführt. Es braucht niht betont zu werden, daß die Errichtung von Kriegsgemeinschafsten im Handel in jedem Falle nur dann sinnvoll ist, wenn sie menshlihe und sachliche Kräfte freimaht und damit den Forderungen des totalen Krie-

ges dient. Selbstverständlih bedarf die Bildung solher Kriegs- gemeinshaften der Genehmigung, die ebenfalls nur unter den hier genannten Vorausseßungen erteilt wird. Es wird ih also

auch hier wesentlich darum handeln, daß die Kaufleute durch Fnitiative und Fmprovisationsvermögen selbst Wege suchen, um zu Vereinfahungen und Kräfteeinsparung zu kommen. Daß diese ¡Fähigkeit im deutshen Handel besteht, das hat erx immer wieder in einem exrstaunlihen Ausmaß in den Katastrophenfällen be- wiesen, die durch den Fliegerterror in deutshen Städten hervor- gerufen wurden. Das war im Westen und im Nordwesten des Reiches niht anders als in der Reichshauptstadt,

Die Bildung von Kriegsgemeinschaften seßt den gleihen Willen voraus, sih über veraltete Voreingenommenheiten und konkurrenz- mäßige Bedenken hinwegzuseten. vom Kaufmann die Erkenntnis, daß sein Betrieb im Kriege für die erfolgreihe Beendigung des Kampfes im Bereich der inneren Front von entscheidender Bedeutung ist. Es mag bei dem einen oder anderen die Erwägung kommen, daß es einfacher und be- quemer sei, vor den Schwierigkeiten der Gegenwart zu kapitulieren und den Laden zu s{chließen, um ihn unter ruhigeren und besseren

Sie verlangt mehr denn je |

Voraussezungen wieder zu eröffnen, Solche Gedankengänge dürfen heute feinen Raum haben. Der Kaufmann erfüllt seine Pflicht an der Versorgungsfront mit der gleihen Gewissenhaftig- feit und der gleihen Opferbereitschaft, mit der der Soldat an der Front sein Leben einseßt. Bei allen Maßnahmen, die der Handel heute trifft, ist eine unabdingbare Vorausseßung ent- sheidend; er muß seine Versorgungsausgabe mit dem aller- geringsten Aufwand an Menschen, Räumen und Betriebsuitteln erfüllen; und wenn ihm die Staatsführung bei der Auswahl der Mittel, die zu diesem Ziel führen, einen weiten Spielraum läßt, so liegt darin zugleich ein starker Beweis des Zutrauens in seine Findigkeit und Beweglichkeit wie auch in seinem unbedingten Willen, seinen Beitrag zum Enderfolg zu leisten.

Arbeitstagung der Reichsgruppe Judustrie

Die Reichsgruppe Jndustrie hatte in diesen Tagen die Fndustrie- abteilungen aller Gauwirtschaftskammern zu einer zweitägtgen Sißzung nah Salzburg einberufen, auf der aktuelle Fragen aus dem industriellen Gesamtbereih behandelt wurden. Fn seinem die jeßige Aufgabenstellung der Reichsgruppe Fndustrie und- der Fndustrieabteilungen umreißenden Vortrag "wies der Hdäupt- geshäftsführer dèr Reichsgruppe, Dr. Carl Guth, insbesondere auf eine Verstärkung der selbstverantwortlichen Jnitiativkraft hin. Gerade in dieser Phase des Krieges kommt alles, wie Dr. Guth

: an zahlreihen Beispielen erhärtete, darauf an, die Schlagkraft der

deutschen Fndustrie zu erhalten und darüber hinaus noch zu vertiefen, Das aber ist stets nur möglich, wenn in den leitenden Männern der Selbstverwaltung der deutshen Wirtschaft die dynamische Selbstverantwortung vorherrsht und die Sofortmaß- nahmen auslöst, die den ungestörten Produktionsgang gewähr- leisten. Der Erhalt der höchstmöglichen industriellen Schlagkraft hängt u. a. jeßt au von der stärksten Konzentration der Arbeits- gebiete ab und von der Beschränkung auf die kriegswihtige Auf- gabenstellung.

Das Recht auf die Geschäftsbezeihnung bei vorübergehender Heschäftsstillegung Aus einer Reichsgerichtsentscheidung.

Der an einer Geschäftsbezeihnung Berechtigte geht seines Rechtes nicht durch jede Unterbrehung des Betriebes verloren; es muß ihm vielmehr bei einer nur vorübergehenden Unter- brehung erhalten bleiben. Andernfalls würde ein anderer die vorübergehende Verlegenheit des zum Gebrauh einer gut ein- geführten und deshalb wertvollen Geschäftsbezeichnung ur|prung- lih Berechtigten dazu benußten können, sich diese Bezeichnung und damit einen durch fremde Aufwendungen an Arbeit und Geld- mitteln geschaffenen Vermögenswert anzueignen. Die Duldung eines solhen Vorgehens würde wie die „Reichsgerichtsbriefe" (11 76/438. 183. 9, 1943) nah einer neuen Entscheidung des Neichsgerihts ausführen gesunder Volksanshauung nicht ent- sprechen und mit Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Ver- fehrssitte niht vereinbar sein. Daraus folgt aber auch, daß der Fortbestand des Rechtes auf eine Geschäftsbezeihnung über die Éinstellung des Geschäftsbetriebes hinaus von der Erfüllung be- stimmter Vorausseßungen abhängig ist. Der ursprünglich an der Bezeichnung Berechtigte muß die ernste Absicht haben, den Ge- schäftsbetrieb sobald als möglich wieder unter der Bezeichnung aufzunehmen, die Wiederaufnahme muß sachlih möglich sein, und der Sachverhalt darf nicht so liegen, daß es sich in Wahrheit um eine geschäftlihe Neugründung handelt. Das Reichsgericht be- tont ausdrülih, daß unter den jeßigen außergewöhnlichen Ver- hältnissen der Begriff der vorübergehenden Stillegung des Unter- nehmens eine besonders weitherzige Auslegung erfahren muß. Nach vieljährigen vergeblihen Bemühungen z. B. muß füx ‘die Wiedereröffnung des Betriebes wenigstens eine greifbare Mög- lihfeit gegeben sein,

Exportmöglichkeiten und stehe außerdem vor einer Anhäufung blockierter Sterling-Guthaben. Wie könne sich aber Englands Wirtschaft erholen, wenn die USA eine so starre Haltung ein- nehmen, wie die Aeußerung von Hopfins zeige. Hindere Amerika die Briten durch eine gewaltige Ausweitung seines Warenexportes und seiner Dienstleistungen, dann dürften sich die Amerikaner nicht wundern, wenn England sih gegen eine solhe Expansionspolitik zur Wehr seße. Für Großbritannien komme alles darauf an, seine internationalen Schulden loszuwerden, koste es was es wolle,

Norwegische Ernährung gesichert _‘Oslo, 7. Dezember. Auf einer Großkundgebung von Nasjonal Samling gab Landwirtschaftsminister Fretheim einen Rechen-

shaftsberiht über . die erfolgreihe Tätigkeit des norwegischen Landvolkes. Der Minister behandelte eine Reihe landwirtshaft-

liher Fragen und stellte fest, daß die Anbaufläche wiederum ge- stiegen ist. Die Ernährung des Volkes könne als sichergestellt be- trachtet werden. Noch nie seien die staatlihen Kornmagazine so gefüllt gewesen wie das heute der Fall sei. Die Eigenvproduktion dee etwa die Hälfte des Getreidebedarfes, wahrend der Rest in großzügiger Weise von Deutschland zur Versügung gestellt werde.

Bildung eines Amtes für Altstoffbewirtschaftung in der rumänishen Schwerindustrie

Bukarest, 8. Dezember. Zur Erschließung neuer Versorqunqs- quellen der metallverarbeitenden Fndustrien wurde eine An2ahl von führenden Unternehmen der Schwerindustrie zum Amt für Altstoffbewirtschaftung zusammengeschlossen. Nach dem Vorbild der- bereits bestehenden Bewirtschaftungsstellen wird diese neue Einrichtung in Form einer Aktiengesellshaft mit einem Aftien- kapital von 20 Mill. Lei den Auftrag haben, Alteisen und Nicht- cisenmetall zu sammeln, aufzufaufen und zu sihten und nah den Richtlinien des Rüstungsbedarfes an die in Frage kommenden Unternehmen weiterzuverteilen.

Schaffung eines nationalen Arbeitskommissariats in Ftalien

Rom, 8. Dezember. Unter unmittelbarer Führung des Regie- rungschefs ist durch Gesebesdefkret ein nationales Arhbeitsfom- missariat geschaffen worden, das die Kontrolle über die Arbeits- bedingungen, die Lohnregelung, den Einsaß und die Verteilung der Arbeitskräfte ausübt. Fernex liegt die gesamte soziale Für- sorge fir die Arbeiterschaft im Rahmen der Kontrolltätigfeit des Kommissariats. Geseßliche Maßnahmen anderer Ministerien, die das gesamte Gebiet der Arbeitsregelung und des Arbeitseinjaßes berühren, bedürfen der vorherigen Zustimmung des nationalen Arbeitsfommissariats. Das Kommissariat erteilt den Provinz- regierungschefs sowie den Leitern der Arbeiterverbände die not- wendigen Richtlinien.

Fortschritte in der Verwirklihung der Wirtschaftseinheit zwischen i Japan und China

Schanghai, 8. Dezember. Die wirtschaftliche Kontrollvereinigung als Hauptorgan einer kontrollierten Planwirtschaft in Nänking- China seßt sich mit der Durchführung ihrer Aufgaben allmählich dur, wie der Nankinger Korrespondent der Tokioter_ Zeitung Mainichi schreibt. Troy vieler Schwierigkeiten habe dieser Dach- verband mit seinen Maßnahmen zum Zwangsauskauf von Baum- wollgarnen und Baumwolltuch in Schanghai, der bekanntlich zur Abschöpfung der überschüssigen Kapitalien diente, einen uner- warteten Erfolg erzielt. Allerdings würde die Organisation der wirtschaftlichen Kontroll-Vereinigung zux bestmöglichen _Abstim- mung auf die tatsächlichen Gegebenheiten noch mancherlet Aende- rungen erfahren müssen, zumal gegenwärtig noch lebhafte Erörte- rungen für und gegen die stark zentralisierte Kontrolle des neuen Verbandes im Gange seien. Als Unterorgane wurden bereits 35 Handelsverbönde errichtet, die alle chinesishen und japanischen Kaufleute des gleichen Gewerbezweiges umfassen, und allmählich sollen noch weitere Unterverbände gegründet werden. Jedenfalls könne Fapans neue China-Politik bereits als der Auftakt zu der erstrebten geschlossenen Wirtschaftseinheit zwischen den beiden ostasiatishen Ländern betrachtet werden, zu deren endgültiger Verwirklichung alle noch bestehenden Hemmnisse beseitigt und die Leistungsfähigkeit der Unternehmungen gesteigert werden müsse. Gewisse Umstellungsshwierigkeiten liegen darin begründet, daß Japan die Förderung der Shwerindustrie verfolge, die chinesischen Fähigkeiten sih dagegen mehr der Leichtindustrie zuwenden. Un- verkennbar sei jedoch, daß die gesamte industrielle Organisation Nanking-Chinas immer mehr eine enge Zusammenarbeit mit Japan erstrebe, wozu auch eine rationelle Arbeitsverteilung und Abwicklung der Geschäftstätigkeit unter Ausshaltung unnötigen Wettbewerbs gehöre.

Unulösbare Finanzprobleme Tschunking-Chinas

Stocholm, 8. Dezember. Die Zeitschrift „China News Week“ stellt bei Betrachtung der Finanzprobleme Tschunkings fest, daß die Einnahmeverluste groß seien, da Tschunking-China die reih- sten Güter seines Landes an Japan verloren habe und keine brauchbaren Verbindungswege mit der Außenwelt mehr besiße. Das fundamentalste wirtshaftliche Problem sei die ungeheuerlihe Preissteigerung.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten London, 8. Dezember. (D. N. B.) New York 4,021—4,03%,

Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30—17/,40,

Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,6474, Schanghai Tschungking-Dollar —,—. ; Amsterdam, 8. Dezember. (D. N. B.) [12,00 Uhr holl. Zeit. ] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11——30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, Jtalien (Clearing) Madrid —,—, LOslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 —44,90, Prag ——. Zürich, 8. Dezember. (D. N. B.) [11.40 Uhr.) Paris 6,40, London 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 B, Mailand 22,671, nom., Madrid 39,75 B., Holland 229?4, Berlin 172,55, Lissabon 17,68, Stocholm 102,65, Oslo 98,624 B., Kopenhagen 90,37 14 B., Sofia 5,3714 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Fstanbu! 3,50 B., Bukarest 2,37% B., Helsinki 8,7714, Preßburg 15,00 B., Buenos Aires 96}, Japan 101,00, Rio 22,25 B.

-

wand. Gti

- London, 8. Dezember. (D. N. B.) Silbe: Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redafttonellen Teil, „den Anzeigenteil und für den Verlag“

i. V. Rudolf Lany\ch in Berlin NW 21 j Druck der Preußischen Verlags und Druckerei GmbH., Berlin. Eine Beilage Preis dieser Nummer: 20 F

Deutscher Reithsanzeiger

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Erscheint an #dem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Po monatlich 2,30 Æ# zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei jz Anzeigenstelle monatlich 1,90 Æ4. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW. 68, Wilhelmstr. 22. Preis der einzelnen Nummer na Umfang. Der-EGinzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflíchtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen : ; gegen Barzahlung oder vorherige Ginsendung des Betrages einschließlich des Portos e

Staatsanzeiger

p E ACIRO

Ne. 289 Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Bekanntmachungen des Regierungspräsidenten in Darmstadt über die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Deutschen Reichs.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im No- vember 1943.

Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost über die Liquidation der Kreditgesellshaft der Stadt Lodz in Lißmannstadt und Einlösungsangebot für die Pfandbriefe der Kreditgesellschaft der Stadt Lodz in Lißmannstadt.

Anordnung XV11/43 der Reichs\telle „Chemie“ (Einsparung von Transportleistungen beim Versand von Dachpappe, Jsolierpappe und Einlegepappe jeder Art). Vom 9. De- zember 1943.

Anordnung Nr. 2 zur Aenderung der Anordnung X111/43 der Reichs\telle Chemie“ (Absaßregelung für stickstoffhaltige Düngemittel), Vom 9. Dezember 1943.

Anordnung X11/43 der Reichsstelle für Mineralöl. Vom 10. Dezember 1943 (Einseßung von Bewirtschaftungsstellen)

Amtliches Deutsches Reich

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Geseßes über die Einziehung fommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl.T1 S. 293) in Verbindung mit dem Geseß über die Einziehung volís- - und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. T S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs- fanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen der Eheleute Leopold Fsrael Bauer, geb. am 5. Oktober 1819 in Langen/Hessen, zuleßt wohnhaft in Langen/Hessen, und Amalie Sara geb. Hirsch, geb. am 17. November 1825 in Wallerstädten, zuleßt wohnhaft in Frankfurt/Main, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Darmstadt, den 26. November 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.

/ Mohr.

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Geseßes über die Einziehung kfommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl.1 S. 293) in Verbindung mit dem Geseß über die Einziehung vollks- und staatsfseindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. T S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs- kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen der Eheleute Louis Jsrael Lor ch, geb. am 14. Juli 1847 in Lörrach/Baden, und Johanna Sara geb. Mayer, geb. am 4. Januar 1852 in BVillesheim, zuleßt wohnhaft in Escholl- brücen, Kreis Darmstadt, Pfungstädter Straße, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Darmstadt, den 2. Dezember 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.

MohL *

Bekanntmachung

i Grund des § 1 des Gesepes über die Einziehung kom- munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293 in Verbindung mit dem Gese über die Einziehung volks- und staatsfeindlichhen Vermögens vom 14. Fuli 1933 (RGBl.I S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs- feinden vom 29. Mai 1941 (RGBI. T S. 303) wird das ge- samte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen des Juden Emil Fsrael Gutenstein, geb. am 6. 3. 1890 in Usingen, zuleßt wohnhaft in Darmstadt, Frankfurter St. 15, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Darmstadt, den 7. Dezember 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.

Mohr.

Die RNeichsinderziffer für die Lebenshaltungs- fosten im November 1943

Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebens- haltungskosten haben die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats November 1943 gegen- über dem Vormonat um 0,5 vH. angezogen. Die (Besamtindex- ziffer stellt sich im November auf 138,2 (1913/14 = 100) gegenüber 137,5 im Oktober.

Die Jndexziffer für Ernährung hat sich von 131,9 auf 133,1 (+ 0,9 vH.) erhöht. Das beruht hauptsächlich auf dem jahreszeitlichen Anzichen der Preise für Kartoffeln und Obst

Winterpreisé für Frischeier in Kraft. Jn der \Tndexziffer für Vetzung und Beleuchtung, die von 122,0 auf 122,3 (+ 0,2 vH.) angezogen hat, „wirkte sich der «Fortfall der Sommerpreis- abschläge aus. Die Zndexziffer für Bekleidung hat sich von 179,1 auf 180,0 (+ 0,5 vH.) erhöht. Jm übrigen sind die Jndexziffern für „Verschiedenes“ (150,6) und für Wohnung (121,2) gleichgeblieben. Berlin, den 8. Dezember 1943. Statistisches Reichsamt.

Anordnung

der Haupttreuhandstelle Ost über die Liquidation der Kredit-

gesellschaft der Stadt Lodz in Lißmannstadt und Einlösungs-

angebot für die Pfandbriefe der Kreditgesellschaft der Stadt Lodz in Lißmannstadt

Auf Grund der Verordnung über die Behandlung von Ver- mögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates vom 17. September 1940 (RGBl. I S. 1270) und der Schul- denabivicklungsverordnung vom 15. August 1941 (RGBl. T S. 516) bestimme ich:

H!

Die Kreditgesellschaft der Stadt Lodz wird aufgelöst.

Fn Anwendung der §8 14, 24 und 25 der Schuldenabiwick- lungsverordnung exfolgt die Befriedigung der Ansprüche deut- scher und ihnen gleich zu behandelnder Gläubiger aus Pfand- briefen und bis zum 1. Fanuar 1943 einschl. falligen Zinsscheinen nah Maßgabe der in den folgenden Paragraphen angeführten Bedingungen.

Die Regelung der übrigen nah dec Schuldenabwicklungs- verordnung bestezanblitenden Verpflichtungen bleibt vor- behalten.

82 ;

Begriff des deutschen und ihm gleichgestellten Gläubigers

Deutsche und ihnen gleih zu behandelnde Gläubiger sind: a) deutsche Staatsangehörige (dazu gehöre: auch Mitglieder

der Deutschen Volksliste Abt. 1—3);

b) deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement;

c) Angehörige des Protektorats Böhmen und Mähren; d) Angehörige des ehemaligen polnischen Staates nicht-

polnischer und nichtdeutscher (z. B. litauischer, tschechischer, großrussischer, weißruthenischer, weit cussischer, ufkraini- scher, faukasischex, georgischer) Volkszugehörigkeit mit Wohnsiß im Großdeutschen Reich;

e) juristishe Personen des Privatrechts, Gesellschaften und andere, Personenvtreinigungen, wenn miydestens die Hälfte der Anteile oder Beteiligungen am 1. September 1939 Personen zu a—ckd odex Gemeinden oder Ge- meindeverbänden gehörten und die saßungsmäßige Ver- waltung von solchen Personen bzw. von Gemeinden oder Gemeindeverbänden ausgeübt wird.

83 Legitimation

Die im § 2 genannten Gläubiger können sich nux durch folgende Legitimationspapiere ausweisen: zu a) Deutscher Reisepaß oder Kennkarte des Deutschen Reiches oder Aus1veis der Deutschen Volksliste (an Stelle des Ausweises der Deutschen Volksliste genügt auch ein Vorbescheid dexr Deutschen Volksliste, daß die Eintragung in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Einbürgerungsurkunde (Umsiedler); zu b) Einbürgerungsurkunde der Regierung des General- gouvernements (auch amtlich beglaubigte Abschrift) oder Bescheinigung des zuständigen Kreis- oder Stadt- hauptmanns;* zu c) Bescheinigung über die Protektoratszugehörigkeit, ausgestellt von der zuständigen Landes- oder Bezirks- behörde des Protektorats; zu d) 1. eine Bescheinigung des zuständigen Landrats oder Oberbürgermeisters über ihre nichtpolnishe Volks- zugehörigfkeit (vgl. Runderlaß des Reichsministers des Jnnern vom 14, November 1940, MBliV. S. 2111, und Ergänzungserlaß des Reichsministers des Fnnern vom 21. Mai 1941, MBliV. S. 969) und 2, eine Bescheinigung des zuständigen SD-Leitab- shnittes darüber, daß sie sih nicht aktiv deutsch- feindlih vetätigt haben; : zu e) Beliebiger Ausweis gemäß den Umständen des Einzelfalles, notfalls Bescheinigung der zuständigen Fndustrie- und Handelskammer, bei Genossenschaften Bescheinigung des zuständigen Genofsenschaftsver- bandes.

/

84 Altbesfiß Dex Berechtigte hat nachzuweisen. daß er am 1. September

1939 Eigentümer (Altbesißer) des Pfandbriefes bzw. des

(Aepfel); außerdem traten um die Monatsmitte die höheren | vrehtigte seine Ansprüche nux gemeinsam mit dem Altbesiver

für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

Anzeigenpreis Petit Zeile 1,10 M, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit-Zeile 1,85 ZAK. E nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmftraße 32, an. e E D O E welche Worte etwa dur

rud (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck nderer Vermerk? am Rande) hervorgehoben werden follen. g 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenfstelle eingegangen sein.

Berlin, Freitag, den 10. Dezember, abends

sind auf eiuseitig beschriebenem Papier völlig -druckreif ein- Yesriftete Auzeigen müssen

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckonto: Berlin 418 21

1943

Zinsscheines war oder daß er das einzulösende Papier von einem gleichfalls berechtigten Altbesißer erworben hat. Fm Falle des Erwerbs durch Einzelrechtsnachfolge kann der Be-

geltend machen. Der Nachweis des Altbesives soll durch bank- maßige Belege oder andere geeignete Urkunden geführt werden,

85

Höhe und Art der Einlösung

_ Die Pfandbriefe und die bis zum 1. Januar 1943 ein- schließlich fälligen Zinsscheine werden zum Nennwert eingelöst unter Umrechnung von

1 3loty = R A 0,50.

Die Einlösung erfolgt:

a) für die nah unten auf volle R. 100,— abgerundeten Pfandbrief- und Zinsscheinbeträge durch -Hingabe von Stücken der von der Deutschen Girozentrale Deutsche Kommunalbank Berlin ausgegebenen 4 %igen Deutschen Kommunalanleihe von 1942, Ausgabe 1, angerechnet zum Kurse von 102,5 9% mit Zinslauf ab l. Qëtober 1943, d. h. mit Zinsscheinen fällig am 1. April 1944 fff. und Erneuerungsscheinen,

b) für Beträge unter N. 100,— in Bargeld.

ZU a) und þ): Die Zinsen auf Pfandbriefbeträge für die Zeit ab 1. Fanuar 1943 werden pauschal mit 3% abgegolten, und zwar runde Hundertbeträge

: wie a), Beträge unter X. 100,— in bar.

Wenn Rubel-Pfandbriefe und Rubel-Pfandbriefe mit Uederdruck Polenmark eingereiht werden, so werden diese zunachst unter Anwendung der Aufwertungsverordnung des Staatspräsidenten der chemaligen polnischen Republik vom 14. Mai 1924 in Zloty umgerechnet.

8&6 Einlöfungsverfahren

Einlösungsanträge sind bis zum 31, März 1944 zu richten an folgende Anschrift: Der Generalabwickler für die von der Haupttreuhandstelle Ost beshlagnahmten Kreditinstitute im Reg.-Bez. Litzmannstadt Lißmannstadt, König-Heinrich-Str, 24. Einlösungsanträge, die später eingereiht werdèn, werden nicht berücksichtigt; die Forderungen erlöschen gemäß § 10 der Schuldenabwicklungsverordnung vom 15. August 1941. Für die Anträge sind Formulare zu benuten, die bei der vorstehenden Adresse angefordert werden können, Dem Antrage sind beizufügen: a) die Legitimationsurkunde gemäß § 3 im Original. Statt des Originals kann auch eine amtliche Bescheinigung (z. B. eines Notars oder einer Polizeibehörde) über die stattgehabte Vorlage des Originals eingesandt werden. Die Einreichung einer anderen als der oben bezeichneten Legitimationsurkunden is zwecklos;

b) die Urkunden zum Nachweis des Altbesißes gemäß § 4;

c) die einzulösenden Wertpapiere (Pfandbriefe bzw. bis 1. Januar 1943 einschl. fällige Zinsscheine). Mit den Pfandbriefen sind auch, soweit ausgegeben, die nicht einlös- baren, nah dem 1. Januar 1943 fälligen Zinsscheine fos wie die Erneuerungsscheine einzureichen.

Dem Antragsteller wird die Original-Legitimationsurkunde zu a sowie eine Quittung über die Einlieferung der Pfand- briefe und Zinsfcheine alsbald zugehen. Die Ausfolgung des Einlösungsgegenwertes gemäß § 5 erfolgt baldmöglichst nah Prüfung der Unterlagen.

é 8ST

Mit Pfandbriefen der Kreditgesellshaft der Stadt Lodz konnen Verpflichtungen gegenüber der Kreditgesellschaft der Stadt Lodz nicht mehr zurückgezahlt werden (vgl. § 6 der Ver- ordnung über die Währungsumstellung von Schuldverhält- nissen in den in das Deutsche Reich eingegliederten Ost=- gebieten, im Memeslgebiet und im Reichsgau Sudetenland so- wie über den Zahlungsverkehr vom 14. Funi 1940, RGBl. I S. 873). Ausnahmegeuehmigungen finden nicht mehr statt.

Berlin, den 15. November 1943.

Der Beausftragte für den Vierjahresplan. Haupttreuhandstelle Ost. Dr: WinkbbeL. NAuordnung Nr. XV11/43 der Reichsstelle „Chemie“

(Einsparung von Transportleistungen beim Versand von Dachpappe, Fsolierpappe und Einlegepappe jeder Art) Vom 9. Dezember 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Ver- bindung mit der Beftanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Du “cher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzsiger Nr. 172 vom 21. August 1939) wird mit Zus stimmung des Reichsministers für Rüstung und Produktion

angeordnet:

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