1943 / 293 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Dec 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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S ACE S S R E E N E e ezo i C E R i R D I A B i

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Neichs- und Staat8anzeïger Nr. 293 vom 15. Dezember 1943. S. 2

(2) Mehrere Bezugscheine, die über mindestens sechs Stü je Warenart bei Herrenmänteln und -anzuügen, Knaben- mänteln und -anzügen, Damen- und Mädchenmänteln mindestens je drei Stück oder über mindestens ein halbes Stück in Meterware lauten, werden von den Wirtschafts- ämtern auf Antrag in Bezugsberechtigungsscheine (Anlage I) umgewandelt. j

(3) Die vom Wirtschaftsamt ausgestellten Bezugsberechti- aungsscheine können vom Lieferer zum Wiederbezug verwendet werden. Mehrere Bezugsberechtigungsscheine können auch zusammen mit Bezugscheinen in etnen neuen Bezugs- berehtigungsschein umgetauscht werden. :

(4) Jn Fl.-Bezugsberechtigungsscheine können nur Fl.-Be- zugsrechte umgewandelt werden, ;

(5) Jm außerordentlihen Verfahren können außer Be- fleidung auch bezogen werden:

1. Schlafdecken der Gruppenziffer 8121 bis 8123 der

Punfktliste, /

2, L und Viehdecken der Gruppenziffer 8161 der Puntktliste, Gardinen-, Gitter- und Dekorationss\toffe der Gruppen- ziffer 9371 bis 93783, Bettfedern, . Flicköper. :

Die Lieferung und der Bezug der unter Ziffer 1—3 genannten Spinnstoffwaren gegen den von etner örtlichen Punktverrechnungsstelle bestätigten Punktscheck ist verboten. Bezugscheine über Deckten dürfen nicht in Bezugsberechtigungs- scheine umgewandelt werden.

(6) Die im außerordentlichen Verfahren verwertbaren Be- zugsrechte können jederzeit auf Punktkonto gutgebracht werden. Die im § 19 der A RRE L zur Lia und Er- aänzung der Anordnung 11/43 gesezte Ausshlußfrist gilt hier nicht,

G

S5 Sonderbestimmung für Fl.-Bezugsrechte (1) Bei der Belieferung von Fl.-Bezugsrechten ist eine Ab-

weihung von den sich aus ihnen ergebenden Gruppenziffern der Punktliste in dem aus der Anlage IV ersichtlihen Um-

fange möglich.

(2) Auf Fl.-Bezugsrechte über Kleidungsstücke (einschließlich Leibwäsche) kann auch Meterware insoweit wieder bezogen werden, als in der Anlage V eine Umrechnung der fertigen Kleidungsstücke in Meterware vorgesehen ist. Die Wirtschafts- ämter wandeln diese Bezugsrechte nur dann in solche über Meterware um, wenn mehrere Warenarten zur Herstellung der Kleidungsstüe erforderlich sind, Die Umwandlung erfolgt durch Ausstellung von Fl.-Bezugsberechtigungsscheinen über die sh aus der Anlage V ergebende Metermenge.

86 Bevorzugte Belieferung von Fl.-Bezugsrechten

(1) Die in § 28 Abs. 4 der Anordnung 1 zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung 11/43 der Reichss\telle für Kleidung und verwandte Gebiete festgelegte Pflicht zur bevor- zugten Belieferung der Fl.-Schecks3 gilt für Fl.-Bezugsrechte aller Art, also auch für Fl.-Bezugsberechtigungsscheine,. Fl.- Bezugscheine und Abschnitte von Fl.-Sammelbezugscheinen.

(2) Es ist fedoch verboten, Spinnstoffwaren mit der Maß-

gabe anzubieten, daß sie nur gegen Fl.-Bezugsrechte bezogen

werden konnen.

S 7 Aenderungsvorbehalt

Die Reichsstelle ist berechtigt, die §1 und 3 dieser An- ordnung durch Bekanntmachung zu ändern und die Liefe- runas- und Verkaufsbeshränkungen ganz oder teilweise für dauernd oder vorübergehend wieder aufzuheben.

S8 Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr 1nd den Strafvorschriften der Verordnung über Sträfen und

Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er-

zeugnisse (Verbrauchsregelungs-Strafverordnung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBVl. T S. 734) bestraft. S9 JFnkrafttreten

(1) Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft, Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver- ivaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothxingen, Luxem- vurg und im Bezirk Bialystok,

(2) Am gleichen Tage treten die Anordnung X/43 vom

August 1943 sowie der dazu ergangene Nachtrag Nr. 1

m 10. August 1943 und der dazu ergangene Nachtrag Nr. 2

‘om 5. Oktober 1943 außer Kraft,

Berlin, den 14. Dezember 1943.

Ter Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete, Hagemann.

Anlage I

A. Mönner B. Frauen Wintermäntel Wintermäntel Winterjoppen Umichlagtücher cktußer Reaenmántel Regenmäntel Windjacten Windjacken Wollfleider Anzüge und Teile Andere Kleider Arbeits- und Beruf! Röde - Pullover Unterkleider Strickwesten Arbeits- und Berufskleidung Taghemden Pullover Nachthemden Strickwesten Unterhosen Taghembden Unterhemden Nachthemden Zchals Schlüpfer Fragen Schals Krawatten Hüte mit Ausnahme der Stroh- -

hüte

Anlage IT A. Männer B. Frauen Mäntel und Umhänge aus Aus- Mäntel und Umhänge aus Aus- tauschstoffen tauschstoffen

Sonstige Mäntel (soweit nicht

Sonstige Mäntel (soweit nicht t auf Alnage T)

auf Anlage T)

Jaden Kostüme Janker i Jadcken Schlafanzüge Zanker Strümpfe Blusen Sockten Schürzen Taschentücher Kittel Winterhandschuhe Morgentröte Hosenträger Schlafanzüge Sockenhalter Nachtjacken Schirme Bettjäckchen Mügzen Strümpfe Taschentücher Hüfthalter Büstenmieder Büstenhalter Winterhands{chuhe Schirme Hüte —- mit Au3nahme der Stroh- hüte Anlage 11 DAUUR iee L o C O65 Bezugsberechtigungsschein Die Ma E Ca T LET P T0 é ais C D042 Daa i G 0 Cre U U N C E e L LE S é U es in Wo Bezugscheine Bezugsberechti- gungsscheine Fl.-Bezugscheine Abschnitte von Fl. Sammelbezugscheinen Fl,- Bezugsberechtigungsscheine M in Worte ae o c StUA/ Naa Mtb ao as a eas

(Artikel) abgeliefert und is zum Wiederbezug dieser Warenmenge berechtigt,

Stempel des Wirtschaft8amtes: Unterschrift: Anlage IV I, Männerkleidung Anzüge 1011, 1021 mit 10831 do. für Burschen 1012, 1022 mit 1032 Taghemden 1201, 1202, 1208, 1209 Nachthemden 1210, 1211 Unterhemden - 1510, 1511, 1512 Unterjacke 1513, 1314; 1515 Unterhvosen 1520, 1521, 15822 Unterhosen, kurz 1530, 1831, 1532 Soden 1501, 1502 Negenmäntel 1131, 1132 Sonst, Mäntel (außer Wintermäntel) 1133, 1134 Ir, Frauenbefseidung Wollkleider 2011, 2041 mit 2121 Andere Kleider 2021, 2022 Unterkleider 2531, 2532, 2533, 2534, 2535 Unterröde 2541, 2542, 2543 Taghemden 2140, 2141, 2142, 2621, 2622, 2623, 2624, 2625 : Schlüpfer 2500, 2501, 2502, 2503, 2631, 2632, .2633, 2634, 2635 Nachthemden 2170, 2171 \, Kittel 2100, 2151, 2152 Pullover, Strick\westen 2191, 2193, / 2195 Regéenmäntel 2070, 2081, 2082, 2083 MWintermäntel 2060, 2061 Strümpfe 2550, 2561 Anlage V A B

Menge und Gruppenziffer der zu

Gelieferte Artikel beziehendon Meterware:

nah Gruppenziffern:

a) Oberstoff: b) Futterstoff:

1, Männer- und Burschenanzüge 83,20 m 143 breit 4,50 qm Gruppenziffer 1011/12 Gr. 3. 9061] Gr. Z. 9252

2, Männer- und Burschensakko 1,70 m 143 breit 2,40 qm Gruppenziffer 1021/22 Gr.Z. 9061 : Gr. 3. 9252

3. Hosen für Männer und Burschen 1,40 m 143 breit 0,75 qm Gruppenziffer 1031/32 Gr. Z, 9061 Gr. Z. 9252

4, Arbeitsjoppen 1,70 m 143 breit 2,40 qm

Gr. Z. 9031 u. 9033 Gr. Z. 9252 120m 143 breit 0,70 qm Gr. Z. 9031 u, 9033 Gr. Z. 9252 3,10 m 80 ecm breit

Gr. Z. 9160, 9043

3,60 m 80 ecm breit

Gr. Z. 9160

0,30 m 80 cm breit

Gr. Z. 9160

Grupvenziffer 1051

5, Arbeitshosen Gruppenziffer 1061

6, Männer-Taghemd Gruppenziffer 1202

7, Männer-Nachthemd

Gruppenziffer 1211

8, Kragen 9 Gruppenhziffer 1611

9. Männer- u, Burschenwinter- mäntel Gruppenziffer 1121/22

10. Frauenwollkleid Gruppenziffer 2011 Gr. Z. 9090

11. Frauenwollrodck 0,90 m 130 ecm breit Gruppenziffer 2041 Gr. Z. 9090

12. Frauenbluse 1,90 m 90 cm breit Gruppenziffer 212% Gr. Z. 9120/23

13. Andere Kleider 3,30 rn 90 oem breit Gruppenziffer 2021 Gr. Z. 9120/23

14. Frauen-Taghembd 1,85 m 80 em breit Gruppenziffer 2130 Gr. Z. 9160

15, Frauen-Nachthemd 3,50 m 80 ecm breit Gruppenziffer 2171 Gr. Z. 9160, 9043

16, Frauen-Nachthemd 3,50 m 80 cm breit

3m 143 cm breit 3,50 qm Gr. Z. 9071 Gr. 3. 9252 2,50 m 130 cm breit

Gruppenziffer 2170 Gr. 3. 9172 17. Frauen-Kittel oder Schürze 3m 80 em breit

Gr. Z, 9125 u. 9151

Gruppenziffer 2151 2,80 m 140 cm breit 2,90 m

18. Frauen-Wintermantel

Anordnung XV111/43

der Reichsstelle „Chemie“ (Herstellung von Fndustriereinigungsmitteln)

Vom 13. Dezember 1943

Auf Grund der Verordnung über ‘den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom

18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer

Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu- stimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs- produktion angeordnet:

81

(Begriffsbestimmungen)

(1) Fndustriereinigungsmittel im Sinne dieser Anordnung sind alle Reinigungs-, Entfettungs- und Abbeizmittel, die zur Durchführung eines Produktions8vorganges dienen oder die zur Reinigung von- Maschinen oder Produktionsmitteln oder zu Reinigungszwecken allgemeiner Art verwendet werden oder verwendet werden können.

(2) Hierunter fallen nicht:

a) Reinigungsmittel, für die eine Herstellungs- anweisung der Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel erteilt ist,

h) organishe Lösungsmittel, soweit sie nicht in wässriger Emulsion vorliegen oder durch Emulga- toren emulgierbar gemacht sind,

c) ungemischte Chemikalien (z. B. Soda, Aeygnatron), soweit sie niht unter einem Phantasienamen ver- trieben werden,

d) Textil- und Lederhilfsmittel, Schuh-, Leder- und Fußbodenpflegemittel, söweit diese durch die Fach- gruppe Textil-, Lederhilfsmittel und Gerbstoffe erfaßt sind.

g9

(Meldepslicht der Herstellerbetriebe von Fndustriereinigungs- mitteln)

Hersteller von Fndustriereinigungsmitteln 1 Abs. 1) haben thren Betrieb bis zum 10. Fanuar 1944 beim Fach- bereih „Fndustrie-Reinigungsmittel“ der Wirtschaftsgruppe Chemische Fndustrie, Ludwigshafen-Rheingönheim, Königs straße 31, zu melden,

83 (Herstellung von JFndustriereinigungs mitteln)

(1) Fndustriereinigungsmittel dürfen- ab 1. Februar 1944 nur noch auf Grund einer von dem Fachbereih „Fndustrie- Reinigungsmittel“ erteilten Herstellungsanweisung hergestellt werden.

(2). Bereits vor diesem Zeitpunkt ‘erteilte Herstellungs8- anweisungen sind neu zu beantragen. z

(3) Die Herstellitngsanweisung kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen, insbesondere über den Vertrieb der hergestellten Erzeugnisse, versehen werden.

4 träge auf Erteilung einer Herstellungsanweisung sind, füt a E Mee bis E 10. Fanuar 1944 bei dem Fachbereih „Fndustrie-Reinigungsmittel“ einzureichèn.

Fn den Anträgen ist anzugeben:

. Name des Erzeugnisses,

. Verwendungszweck,

genaue Zusammenseßung,

beabsichtigte Produktionsmenge (in moto),

Produktionsmenge im Jahre 1938,

Produktionsmenge im Fahre 1942,

das Jahr, in welchem die Produktion des betreffenden

Erzeugnisses aufgenommen wurde,

8, die zur Herstellung des Erzeugnisses monatlich erforders lihen Rohstoffe und zwar unter genauer Bezeich- nung der Sorte, Qualität, des Gehaltes —.

A D o c o

gungsmittel“ eingereihten Anträge gelten gleichzeitig als Ans meldung im Sinne des § 2. 8 4 (Strafvorschriften)

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nah den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

85 (Fnukrasttreten)

Die Anordnung tritt am 15, Dezember 1943 in Kraft, Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zu- stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 13. Dezember 1943.

_ Der Reichsheauftragte für Chemie, Dr. Claus UngewittevL.

S V E I

__

Gruppenziffer 2060 Gr. Z. 9100 90 èm breit M q Gr. Z. 9251 19. Frauenarbeitsfleid 4m80 ecm breit Gruppenziffer 2150 Gr. 3. 9140 Nichtamtliches Verkehrswesen

Entschädigung bei Häufung von Bagatellschäden Durch den Krieg verursachte Bagatellshäden werden in der

Regel nicht Ea, weil von jedem Volksgenossen verlangt

werden muß, daß er das Kriegsrisiko in gewisser Höhe selbst trägt. Nun können sih aber derartige BVagatellshäden ins- besondere auf Transporten derart häufen, pag einem einzelnen Volksgenossen oder einer eingelnen Firma die Selbsttragung dieser Schaden niht mehr zugemutet werden kann. Fn solchen Fällen ist es auch nicht gerech!fertigt, von Bagatellschäden zu

erfahren eingeführt worden, Der Geschädigte muß die Be- vbete Die den a inèn Transportschaden feststellt das ist in der Regel die Behörde des Ortes, wo der Schaden eingetreten t, und wenn dieser Ort nicht ermittelt werden kann, die Behörde des Absenderortes —, davon unterrichten, daß das Unternehmen gleihzeitig auch an anderen Orten von derartigen Schäden he- troffen wurde, daß es sich also bei dem Ein elschaden, der an sich nux ein Bagatellschaden wäre, um einen Teil eines großen Gesamtschadeus handelt, Dieses Verfahren kann auch dadur vereinfaht werden, daß Betriebe, die von einer großeren Anzahl von Transportschäden betroffen wurden, einen Antrag stellen, daß ihnen eine für alle diese Fälle zuständige Feststellungsbehörde zugewiesen werde,

——

veden. Füx die Entschädigung ist in solhen Fallen ein neues

!

(5) Die gem. Abs, 4 bei dem Fachbereih „Fndustrie-Reinis

ps

E “Wirtschaftsteil

Die Qualitätsverbesserung der Zellwolle

Gelegentlich der oHV. der Thüringischen Hellwolle -A.-G. gab Staatsrat Dr. Walther Schieber in seiner Eigenschaft als Vorstandsratsvorsißer ein ausführliches und ins einzelne gehendes Bild von der bisherigen Entwicklung der Gesellschaft selbst und der deutshen Zellwolleindustrie überhaupt, die aus dem Betrieb die wichtigsten wissenshaftlihen Forshungsgrundlagen und Erfah- rungsergebnisse erhielt, Bei der Schaffung der neuen, regionalen Zellwollwerke im Rahmen des Vierjahresplanes fiel der Thürin- gishen Zellwolle A-G. eine besondere Aufgabe zu. Während alle anderen Werke nah den bisher üblihen Zellwollverfahren Baumwolltypen herausarbeiten sollten, wurde die Thüringische A.-G. dazu bestimmt, nah einem bisher nur in kleintechnischem Maßstabe ausgearbeiteten Verfahren eine neue im Wolljeftor einzuseßende Zellwolle herzustellen. Fn Fachkreisen war es da- mals abgelehnt worden, dieses neue Verfahren ins Großtechnische zu übertragen, da die zu erwartenden Fabrikationsschwierigkeiten als unüberwindbar galten. Fm wesentlihen bestand das neue Verfahren darin, die Methode des Kupferstreckspinnens auf das Viskoseverfsahren zu übertragen und damit seine besonderen Vor- teile auch bei der Viskose zu erreichen. Dazu war es notwendig, die bisherigen Arbeitsweisen des Viskoseverfahrens nicht nur beim Spinnen, sondern auch bei der Herstellung der Viskfoselösung vollkommen zu verändern und ganz neue Wege zu gehen.

Besondere Schwierigkeiten mußten in der Filtration und Reife der zum Streckspinnverfahren notwendigen sehr viel viskoseren Lösungen überwunden werden. Erst nah mühsamen Versuchen gelang es, die gewünschten Viskoselösungen den Spinnereien in Reger Reinheit und im spinnfähigen Zustande zuzuführen. Nur dem restlosen Einsaß aller Mitarbeiter gelang es, diese Schwierigkeiten zu meistern, um in ständig ansteigender Richtung sowohl Qualität wie Quantität und damit die immer weiter ge- forderten und gesteckten Ziele zu. erreichen.

Staatsrat Schteber erläuterte nun an Hand eines aufs{hluß- reichen Ziffernmateriàäls den Stand der heutigen -Produktion. Die ziffernmäßige Steigerung der Produktion zeigt jedoch noch nicht, was in Wirklichkeit alles erreiht wurde. Hand in Hand damit ging eine überzeugende Qualitätsverbesserung, um die sich die deutsche Zellwoll-Fndustrie in systematisher und gründlicher Forschungsarbeit ständig bemüht hat. Fn den Entwicklungsjahren bis 1940 konnte die Menge der zur Feinausspulung verwandten Qualitäten auf 90 % der gelamten Produktion gesteigert und laufend in dieser Höhe gehalten werden.

Durch diese Entwicklung und Umstellung ist es gelungen Deutschland vom Faserimport, der vor dem Krieg etwa ein Viertel des Gesamtdevisenaufwandes beanspruhhte, nahezu unabhängig zu machen. Sowohl für die Jettzeit wie auch für die kommende Friedensentwicklung sei naturgemäß entscheidend wichtig die Frage der Bewährung der neuen Typen. Am wichtigsten erschien die

mam

Beurteilung auf dem Gebiet der Gebrauhswäsche, insbesondere der Hemden. Die Prüfung hierauf wurde unter exakter wissen- schaftlicher Kontrolle an vier verschiedenen Orten Deutschlands parallel zueinander durchgeführt. Sie ist heute nah vierjähriger Laufdauer noch nicht voll beendet. Troydem könne bereits so viel griagt „werden, daß eine ganze Reihe von Zellwollprovinzen den ALMEY mit Baumwolle auf diesem Gebiet voll auszuhalten im- stande ist.

Aus den Ergebnissen wird die Folgerung abgeleitet, daß die Zellwoll-Fndustrie keineswegs am Ende, sondern viel eher am Anfang einer wissenschaftlihen Entwicklung stehe, von deren Ver- folgung für die Zukunft noch erhebliche Qualitätssteigerungen er- wartet werden dürften.

Darüber hinaus habe sich die Zellstoff-Fndustrie mit der Auf-

Reich8- und Staat3anzeiger Nr. 293 vom 15. Dezember 1943. &. 3

gabe beschäftigen müssen, selbst neue Wege zur Reinhaltung der

anliegenden Flüsse aufzufinden. Troß ungünstiger Wasserlage sei es dabei verschiedentlih gelungen, bei voller Wahrung der Wirt- shaftlichkeit der Betriebe, die von der Behörde geforderte Grenze nicht nur zu erveichen, sondern zu unterschreiten. Die in den Ab- wässern enthaltenen zuckerartigen Stoffe seien in besonders hohem Maße für die Verpilzung der Gewässer verantivortlih und daher von großer Schädlihkeit für den Fischbestand. Die Arbeiten, diesen bisher vollkommen wertlosen Zucker, dessen Beseitigung erhebliche „Unkosten verursachte, einer zweckdienlihen Verwendung zuzu- führen. habe die Gründung der Biosyn GmbH. gebracht. Diese Gesellschaft beschäftige sich mit der Erzeugung evon Eiweiß auf biologischer Grundlage, Von einer systematischen Erfoxschung die- ses Gebietes erwartet man in Zukunst, daß es mögli sein wird, die e in Kriegszeiten als unangenehm empfundene Ei- weißlüccke zu \chließen.

Daneben fielen in der HBellwoll-Fndustrie aber au qroße Mengen wasserfreies Glaubersalg an, mit denen wertvollex Schwefel in das Abwasser laufe. Durch eine zweckentsprechende Aufarbeitung gelingt es, diesen zurükzugewinnen und damit einen der wertvollsten Rohstoffe im Kreislaufprozeß zu verwenden, Auf- gaben von außerordentlichem Ausmaß feien also für den deut- ¡hen Chemiker und den deutschen Konstrukteur gestellt, und die Erzeugnisse von Forschung und Technik der Zellwoll-JFndustrie wiesen auf eine ungewöhnliche Bedeutung in der Zukunft hin. Sie zeigten deutlich, daß die Zellwolle, die einst als Notbehelf aus dom Baumwollmangel heraus entstanden sei, heute schon nicht mehr als unzulängliher Evsayß angesehen werden dürfe. Zellwolle werde eines Tages in- jeder Hinsicht besser sein als natürliche Baumwolle. Hierauf gründe sih die Zukunft der deutschen Zell- wolle, und es sei ein völliger Frrtum anzunehmen, daß die Zell- wollerzeugung nah Erringung der deutschen Rohstofffreiheit ein- mal überlebt sein würde. Fm Gegenteil, die Not der Vergangen- heit und dieser Tage habe einen Weg gezeigt, der der deutschen Zellwoll-Fndustrie einen ungeahnten Aufshwung in der Zukunft nah dem Kriege sihern werde.

Wirtschaft des Auslandes

Wesentliche Verbesserungen der finnishen Außenhandelsbilanz

Helsinki, 14, Dezember. Der finnishe Außenhandel weist nah einer jeyt veröffentlihten Statistik in den ersten elf Monaten dieses Fahres eine wertmäßige Steigerung der Ausfuhr um 53,1 % und eine Zunahme der Einfuhr um 12 % gegenüber dem Vorjahre auf, wodurch der Einfuhrübershuß in der genannten Heit um 1444,66 Mill. Fink, d, h. um 354 % vermindert und so- N die finnishe Handelsbilanz wesentlih “verbessert werden

nte. ; Í

Dér Wert der Wareneinfuhr belief sich von Januar bis No- vember auf 11 938,8 Mill, Fmk., während der Wert der Waren- ausfuhr eine Höhe von 78636 . Mill. Fmk. erreichte. Obgleich die Zunahme der Wertziffern für die Ein- und Ausfuhr zum Teil auf Preisfsteigerungen zurückzuführen ist, konnte au mengenmäßig eine nennenswerte Zunahme auf der Einfuhr- und noch stärker auf der Ausfuhrseite verzeichnet werden.

New Yerk als Zentrum des Weltbankverkehrs London soll an die zweite Stelle geshoben werden

Stockholm, 14, Dezember. Die Londoner „Financial News“ beschäftigen sich in sorgenvollen Betrachtungen erneut mit der nordamerifanishen Handelskonkurrenz. Sie erklären, amerika- nishe Jndustrielle verlangten immer stärker einen unterbewerte- ten Dollar, um mit ihm die überseeischen Märkte leichter er- obern zu können. Admiral Land habe den Aufbau einer kon- kurrenzlosen amerikanishén Handelsflotte nah dem Kriege ver- langt, und zwar einer Handelsflotte, die stärker sei als die bri- tische. Die großen amerfkanishen Luftfahrtgesellshaften, an der Spive die Panamerican Airways, hätten sih die Errichtung dev amerikanishen Luftherrschaft in der ganzen Welt zum Ziel ge- seßt, Jn den Kreisen Wallstreets wolle man New York zum Zentrum des Weltbankverkehrs machen und London endgültig an die zweite Stelle shieben. Fn anderen Kreisen des amerikanischen Kapitals erstrebe man eine Beteiligung an den wirtschaftlichen Unternehmungen aller wichtigen Länder der Erde. Jn noch anderen Kreisen mache man ropaganda für eine Erhaltung der während des Krieges ‘aufgebauten Werke zur Erzeugung von fünstlihem Gummi, was einen schweren Schlag für die Natur- gummiproduktion des Empires darstellen würde.

Die - Leistungssteigerung im japanischen Metallbergbau Tokio, 14, Dezember, „Tokyo Keizai“ bringt unter dem Titel

„Vollständige Durchführung der Produktionssteigerung im

Metallbergbau“ einen Artikel, in dem es heißt, daß der Groß- ostasienkrieg zuerst eine vollständige Sperre der Erzeinfuhr und den Zwang zur Autarkie brachte. Fnfolgedessen wurde der bis- herige Grundsay der Bevorzugung der Gold- und Silberförde- rung aufgegeben, eine Vorrangstellung erhielten stattdessen die Eisenerze und die Nichteisenerze, wie Kupfer, Blei, Zink, Man- gan, Quecksilber, Asbest, Nickel, Chrom usw. Diese Politik wurde in erster Linie dur die Bergkoutroll-Körperschaft ab Dezember 1941 eingeleitet. Die Hauptaufgaben sind: Kontrolle der Ver- teilung dev Güter für. den Bergwerksbedarf, - Abstimmung des Angebots und der Nachfrage von bzw, nah Arbeitskräften, Kon- trolle der Verteilung der Haupterze, Festsezung der Bedingungen für den Ankauf von Bergwerken und die Planung von Pro- duktionserweiterungen, Während für diese als Vertikalkontrollen bezeichneten Aufgaben der Körperschaft allein zuständig ist, ar- beitet sie bei den Horizontalkontrollen mit den Bergwerksämtern zusammen.

Mít der Verschärfung des Krieges erfolgte cine Erhöhung des Produktionszieles für 1943, das nah den bisherigen An- gaben überall überschritten werden wird. Die Gründe für diese Erfolge sind: die Hebung des Kampfgeistes in den Bergwerken, die Verbesserung der Führung und Konzentration der geistigen und materiellen Kräfte von Beamtenschaft und Jndustrie. Einen wichtigen Anteil hat auch die Aufstellung von Produktions- steigerungs-Abschnitten für begrenzte Zeiträume. Seit April begann die Auswirkung der Ueberführung von Arbeitskräften und Materialien von den Goldbergwerken auf alle Bergwerke, die die bereits aufgezählten Metalle liefern.

Diese Maßnahme tvird ganz unabhängig von der Zuteilung durh den Material-Mobilisierungsplan durchgeführt. Diese erste Umstellung wurde im Oktober beendet. Jeßt beginnt der zweite Teil, der die Ueberführung von Antriebsanlagen und s{chweren "7 ads bezweckt und dadurch schwierige Traänsportaufgaben tellt

Durch die Fntensivierung des Abbaus, auf den bestehenden An- lagen sind in den leßten zwei Fahren die Arbeiten zur Er- schließung neuer Schürffelder zurückgetreten; ferner ließ die Qua- lität der Erze tach, Hier seyte die Tätigkeit von Untersuhyngs- fommissionen ein, die vom Rüstungsministerium unterstüßt" wer-

den-und Prämien für ihre Schürfarbeit erhalten. Fn leßter Ot

erfolgte die Bildung von Untersuhungsgruppen für den Be- shäftigungswert seitens der Kontrollkörpershaft und Unternehmen. Bisher lag diese Untersuchung des Beschäftigungswertes der ein- elnen Schähhte in den Händen der einzelnen Gesellschaften, jeßt fol aber systematish festgestellt werden, ob bei einem Vorkom-

Rumänische: ©1000 Lei und

In Berlin festgestellte Irotierungen für tele raphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Bantäoten Telegraphische Auszahlung

| | 15, Dezember | 13, Dezember | Geld Brief | Geld Brief

|

j

| Aegypten (Alexanvrien und |

Kairo) „o. 00oeoo oe | 1 ägypt. Pfund —, e Afghanistan Ca e ao | 100 Afghani 18,79 18,83 | 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires) . | 1 Pap.- Pes. 0,5889 0,592! 0,588 0,592 Australien (Sidney)... | 1 austr. Pfund | Belgien (Brüssel u. Antwerpen) | 100 Belga | 39,96 40,04 | 39,96 -. 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) .. | 1 Cruzeiro | pas gn ns Britisch-Fndien (Bombay-Cal- |

Ua) ¿ep op ted ocudp.s | 100 Fupien | _— aim van Bulgarien (Sofia)... | 100 Lewa | 83,047 3,058| 83,047 3,053 Dänemark. (Kopenhagen) .... | 100 Kronen ö2,15 602,95 | 58,18 52,25 Giigland (London) «co és | 1 engl. Pfund —- ey u bien Finnland (Helsinki) „......, - | 100 Finnmark 5,06 5,07 5,06 5,07 xrautreih) (Paris) (¿6065s | 100 Frs. _— ar S. Griechenland (Athen) ..….... | 100 Drachmen 1,668 1,672 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter- | L dam) F E S LA 100 Gulden (132,70 132,70 [132,70 1832,70 xan CLe A) e oad eon oon | 100 Rials | 14,59 14,61 | 14,59 14.61 Jsland CRESTGDI eta boa | 109 is. Kr. 38,42 88,50 | 38,42 38,50 Jtalien (Rom und Mailand) | 100 Lire | 9,99 10,017! 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) .. | 100 Yen | 568,591 538,711| ö8,591. 8,711 Kanada (Montreal) ........- 1 fanad. Dollar abi _ Kroatien (Aa) co 00e. | 100 Kuna 4,995 5,005] 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) ««+- | 1 neuseel. Pfo. -—

N DTIOEGEIE CORIO) ¿500500005 | 100 Kronen | 56,76 56,88 | 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) ........ | 100d o 11010 1001| 10/10 «1091 Rumänien (Bukarest) ....... | 100 Lei | _ _— -— Schweden (Stockholm u, Götgs- | | |

borg) «2.50000... 0 0e. 109 Kronen | 59,46 9,58 | 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und | | BELUN i ea 2005s CCe | 100 Frs, f 57,89 388,01 | 57,89 58,01 Serbien (Belgrad) „.. o. | 100 serb. Dinar| 4,995 5,005) 4,995 5,005 Slowakei (Prebirá) «eo: 2as |,100 slow, Kr. |* 8,591 8,609! 8,591 3,609 Spanien (Madrid u. Barcelona) | 100 Pesetas 23,565 28,605! 23,565 23,605 Südafrikanische Union (Pretoria | |

und Johannisburg) „...... | 1 südafr. Pfd, | —_—— _—— Türkei (Zstanbul) .…... o... | 1 türf. Pfund | 1,978 1,982| 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) ...» o... | 100 Pengö Uruguay (Montevideo) „...- 1 Goldpeso 1,199 1,201|, 1,199 1,2041 Verein, Staaten von Amerika

(New York) S 1 Dollar E

Di

Für den innerdeutshen Berrechnungöverkehr gelten folgende Kurse:

E | Geld Brief England, Aegypten, Südafrikanishe Union „6+. | 9,89 9,91 G S E C0 S C P ELB S L O/S oon oen a... | 4,995 3,003 Australien, Neuseeland ¿¿cecc4tcectcceaopoee Ca Cs | 7,912 7,928 Britisch-Zmdien „+5. E: R AGIE e 2C08 L O 8 T N T TT T TTTN 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika 00.09. | 2,498 2,502 Brasilien «-+« «5° deo oan o...

0 130 0,132

Ausländische Geldsorten und Vanknoten

15, Deze1iber | 13, Dezember Geld Brief | Geld Brief

Sovêrtiand ei opa oss unde ) Notiz 20,88 20,46 | 20,88 20,46 20-Francs-Stlicke «54. +55264- für 16,16- 18,22 | 168,16 16,22 Gold-Dollars » - G N L Gd 41186 4205| 4/185 4,206 Tes A E E Ds 1 ägypt. Pfd 4,89 4,41 4,39 4,41

Amerikanishe: 1000—-5 Dollar | 1 Dollar —— ——

2 und 1 Dollar |1 Dollar _— |— Argentinishe +-««.« geo enes | 1 Pap.-Pejo | 0,44 0,46 | 0,44 0,46 Australische «+--.-00b2-: 000.) | 1 austr. Pfd, 2,44 2,46 | 2,44 2,46 VBelaishe ie «oon «o. o) | 100 Belgas 39,92 40,08 | 39,92 40 08 Brasilianishe o...) | 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 0,09 Vritisch-Jndishe «+4. 100 Rupien 22,95 23,05 | 22,95 23,05 Bulgarische: 500 Lewa und Ó

DRVILNÍEL cat C io eddéas 100 Lewa 8,07 8,09 | 8,07 8,99

a O M E 100 Kronen —— —_— | 10 Kr. und darunter ....,- 100 Kronen 52,10 52,30 | 52,10 52,30

Englische; 10 £ und darunter | 1 engl. Pfbv. —— MHTE Ce Ep Ses 0. 100 Finnmark 6,055 5,070) 5,055 5,075 SFranzösishe ««........020., | 100 Frs. 4,99 5,01 | 4,99 5,01 Holländische «-»-«+« +....00 0. | 100 Gulden 1132,70 1832,70 132,70 182,70 Jtalienische: große +........ | 100 Lire 9,98 10,02 | 9,968 10,02 L 10 La: C CI C6 e. | 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 Kanadisché «» «. + d Udo 6 ...….… | 1 kanad. Dollar | 0;99 1,01 0,99 1,01 R E Sea eo bee Es 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01

Norwegische: 50 Kr. u. darunter | 100 Kronen 56,89 ö7,11 | 06,89 57,11

800; Dei 0601006065 100 Let 1,66 1,68 1,66 1,68 Schwedische: große ...,...« « | 100 Kronen —_—_

50 Kronen und darunter .,+ | 100 Kronen 59,40 59,64 | 59,40 59,64 Schweizer: große ........ .. | 100 Frs, 57,83 58,07 | 57,88 58,07 _100 Frs, und darunter «., | 109 Frs. 57,83 58,07 | 57,83 58,07 S od rab R076 100 serb. Dinar | 4,99 5,01 4,99 5,01 Slowakishe: 20 Kronen und

lur o E S I 100 slow, Kr. 8,58 8,62 8,58 8,62 Südafrikanishe Union ...+« - | 1 fübafr. Pfd, 4,39 4,41 4,89 4,41 SUNTME 1e aiman Candia 1 türk. Pfund 1,91 1,93 | 1,91 1,98 Ungarische: 100 Pengó und |

DALAIEE ooo a 00d id ands 100 Pengö 69,78 61,02 | 60,78 61,02

u

Berichte von auSwärtigen Devisenmärkten

Budapest, 14. Dezember. (D.N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,731, Berlin 136,20, Bukarest 2,7814, Helsinki 6,90, London —, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Eofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürih 80,20.

London, 14. Dezember. (D. N, B.) New York 4,021,—4,0314, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,80—17,40, Stockholm 16,85—16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,6474, Schanghai Tschungking-Dollar —,—.

Amsterdam, 14, Dezember. (D. N. B,) [12,00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, rüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63—43,71, Helsinki —,—, Jtalien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,— Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81—44,90, Prag —,—.

Zürich, 14. Dezember. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,40 Lóndon 17,32, New York 4,31, Brüssel 69,25 B, Mailand 22,671 nom., Madrid 39,75 B,, Holland 229%, Berlin 172,55, Lissabon 17,713, Stockholm 102,65, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen 90,3714 D,, Sofia 5,3714 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B,, Jstanbul 3,50 B., Bukarest 2,3714 B., Helsinki 8,7714, Preßburg 15,00 B., Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,25 B.

London, 14, Dezember, (D. N. B,) Silbez Barxen prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,

rige

3. Aufgebote

[27061] Betreffs der Schuldverschreibung der Mp ea plung 0nd des Deutschen D

Reiches von Nr. 284 563 über 1250 A sowie wegen des Aus- losungssceines zu dieser Anleiheschuld Gr, 10 Nr. 14563 über 1250 R.A ist die Zahlungssperre gemäß § 1019 ZPO. erlassen worden. 456, F. 382. 43. Berlin, den 11. Dezember 19483, ‘Amtsgericht Berlin.

[27072]

‘Der Bauer Wilhelm Ohlendorf in Hoheneggelsen, Hs, Nr, 20, Prozeßbe- vollmächtigter: Justizrat Hoffmann in Hildesheim, hat das Aufgebot der angeb-

4. 6. Auslosung

6.

lich verlorengegangeunen Stammaktie Nx, 537 derx Lafferder Aktien-Zucker- fabrik in G... Lafferde, lautend auf den Namen Wilhelm Ohlendorf in Hohen- eggelsen * Nr. 20, über 300 M, zum wee der Kraftloserklärung beantragt. Der. Fnhaber der Urkunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf den 21, Juli 1944, 11 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gericht, Zimmer -17, anbe- raumten Aufgebotstermine scine Rechte anzumelden und die Urkunde Pardlte legen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde ion wird.

Amtsgericht Peine, 6. Dezember 1943,

[27066] Aufgebot,

4 F. 74/438. Die in der Ausgabe |

Nr. 273 dieses Blattes vom 22, 11, 1943 S, 2 für Leopold Hahn in Weiler, Post

Monzingen “erfolgte Veröffentlichung des Ausgebots der 4 (7) %igen Gold- pfandbriefe Entission X Nr. 4801 und 4802 = 2/1000 der Westdeutschen Bo- denkreditänstalt in Köln haben nicht die Bezeichnung Lit. N, sondern Lit. P, öln, den 3, Dezember 1943. Amtsgericht. Abt. 4,

[26957] Aufgebot.

3 F. 2/43. Der Rechtsbeistand Sta- nislaus Lubos in Peiskretsham hat als Abwesenheitspfleger des Kaufmanns Bruno FZsrael Schüftan, früher in

Peiskretscham, das Aufgebot des Hypo- |

|

15, Verf

25. Februar 1944, vormittags 9 Uhr,

vor dem unterzeihneten Gericht anbe-

raumten Aufgebotstermin seîne Rechte

anzumelden und die \ Urkunde vorzu-

legen, widrigenfalls die Krafloserklä-

rung der Urkunde erfolgen wird. Peiskretscham, den 7. Dezember 1948.

Das Amtsglericht.

Aufgebot, :

22 F 22/43, Der Josef Herrmann und seine Ehefrau Maria geborene Balzert, Riegelsberg-Saax, Straße des 15, Januax 51, haben das Aufgebot 025 verlorengegangenen Grundschuldbriefes

[26958]

thekenbriefes' über die Hypothek Abt. TIl | über die Grundschuld von 10 000,—

| Nr. 2 von 2000 &,{ des Grundstücks | Reichsmark, eingetragen im Grundbuch

Peisfkretsham Blatt 1150 beantragt, | von Güchenbach, Band 20, Blatt 976, Der Fithaber der Urkunde wird aufge- | auf den Grundstücken Nr, 2a und 7 fordext,. spätestens in dem auf den | unter Nx, 14 in Abt. 3, zugunsten ‘der

|

7. Aktiengesellschaften, 19, Gese b, 13, Unfa(l- und Zuvalid P peudiaten, 8. auf Aktéen, | 11. Senoftensehaften, Bo 14, Deuts e Mein ant "Lud Bandacobeno, ufs, von Wertpapieren, 9. Dentsche Kolonéialgesellschasten, 12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften, fanntmachungen,

Gläubiger Kaufmann Hermann Bischof, Hans Fleissig und Armann Bloch, für kraftlos zu exrkáren beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf den 15. Fe- bruar 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Heuduk- straße 1, Saal 62, zu 22 F 22/43 anbe- raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen wird. Saarbrücken, den 1. Dezember 1943. Das Amtsgericht. Abt. 22.

[27060]

Es ist beantragt, folgende Ver- schollene: a) die Elise Zethner, geboren étwn 1876 in U.S.A., d) die: Mars gareie Zethner, geboren etwa 1876 in

BRAE Gia. Ei i i. Sit

aa Bit: an N U MUE aim id E

A erien S