1943 / 302 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Dec 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs8- und Staatsanzeiger Nr. 302 vom 28. Dezember 1943. S. 2 i

3. die verlosten und unverlosten 4 ?% Obligationen der Stadt Lissabon vom ahre 1886 Ser. 1/I1, mit Zinsscheinen fällig 1. 1. 1917 bzw. 1. 7.1917 oder mit Erneuerungs- schein, |

4. diè Zinsscheine zu der unter 3 genannten Anleihe, soweit sie vom Zinsscheinbogen getrennt wurden,

bei: Dresdner Bank, Berlin W 8,

Die Einlieferung hat umgehend, jedo spätestens bis zum 31, Fanuar 1944 zu erfolgen. Für das Protektorat Böhmen und Mähren und die angeschlossenen sonstigen Gebiete werden entsprechende Bekanntmachungen ergehen. Protektorats- angehörige, die ihre Stücke im übrigen Reichsgebiet verwahrew lassen, können sie auch bei den Banken im Reichsgebiet ab- liefern.

Berlin, den 22, Dezember 1943.

Reichshankdirektorium. Puhl. Emde.

Verfügung

Auf Grund der Reichsgeseße vom 26. Mai und 14. Fuli 1933 (RGBl. I S. 293 u. 479), in Verbindung mit der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (G.-S. S. 207) und dem Führererlaß vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S, 303) wird das gesamte Vérmögen der Füdin Dorothea Sara Ballizan y, geb. Cosmann, geb. am 2. November 1857 in Kleve, wohnhaft gewesen in Kleve, Klosterstr. 2, mit der Maÿß- gabe zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußishen Staatsanzeiger die Ver- mögenswerte Eigentum des Deutschen Reiches werden.

Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel gegeben.

Düsseldorf, den 20. Dezember 1943. Der Regierungspräsident. F. A.: Sträter.

Bekanntmachung

Auf Grund des Geseßes über die Einziehung volls- und staatsfcindlihen Vermögens vom 14. ers 1933 (RGBL. I S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver- mögens von Reichsfeinden vom 29, Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird hiermit ein bei dem aus Herne nah dem Osten evaluierten Juden Artur Fsrael Gold\chmidt vorge- fundener Brillant, Gewicht 66/00 Karat, im Werte von ca. 1800,— N zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Königsberg (Pr), den 18. Dezember 1943, Der Regierungspräsident. F. V.: Eschenbach.-

Bekanntmachung Der im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 136 vom 15. Zuni 1943 unter lfd. Nr. 94 und 95 veröffentlichte Vermögensver- fall der Fuden Fean und Robert w y, Mähr. Ostrau, wird hiermit widerrufen.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Brünn,

Bekanntmachuug, betreffend Zulassungskarten

Folgende Zulassungskarten sind ungültig:

Prüf-Nr. 54 657 vom 7. 12. 1940 „Versprih mir nichts“. Verfalltag: 30. 11. 1943. Gültig nur Nr. 59 600 vom 15. 11. 1943.

Prüf-Nr. 52 894 vom 14. 12. 1939 mit Vermerk vom 283. 1. 1940 „Wir tanzen um die Welt“, Verfalltag: 30. 11. 1943. Gültig nux Nr. 59 638 vom 15. 11. 1943,

Prüf-Nr. 54 205 vom 2. 9. 1940 „Das sündige Dorf“. Ver- falltag: 2. 12. 1943. Gültig nur Nr. 59 643 vom 16. 11. 1943.

Prüf-Nr. 54 491 vom 6. 11. 1940 mit Ansfertigungsdatum vom 14.11.1940 und Vermerk vom 28. 11, 1940 „Feinde“. Verfalltag: 2, 12. 1943, Gültig nux Nr. 59644 vom 16. 11. 1943,

Prüf-Nr, 54 555 vom 21. 11, 1940 „Der liebe Augustin“. Verfalltag: 2. 12, 1943. Gültig nur Nr. 59 648 vom 16. 11. 1943,

Prüf-Nx, 54 352 vom 9, 10, 1940 „Das Fräulein von Barn- E M: 2.12.1943. Gültig nur Nr. 59 640 vom

1. 11: 1943.

Prüf-Nr. 54 800 vom 6, 1. 1941 Der Herrscher“. Verfall- tag: 3. 12.1943. Gültig nur Nr. 59 649 vom 18. 11. 1943.

Prüf-Nr. 56 358 vom 16. 12. 1941 „Hinunter“. Verfalltag: 2. 12, 1943, Gültig nur Nr, 59 617 für Normal/Ton und Nr. 59 618 für Schmal/Ton vom 16. 11. 1943.

Prüf-Nr. 52 909 vom 18, 12. 1939 mit Vermerk vom 25. 1: 1940 „Nanette“, Verfalltag: 4, 12, 1943. Gültig nur Nr. 59 605 vom 19, 11. 1943,

Prüf-Nr, 54 066 vom 2,8, 1940 „Die (Beierwally“, Ver- falltag: 6, 12. 1943. Gültig nur Nr, 59 609 vom 20.11 1943.

PrUúf-Nr, 56 362 vom 16, 12, 1941 „Puls\chlag des Meeres“.

Verfalltag: 2. 12. 1943. Gültig nur Nr. 59 619 für Normal/ pu vom 16. 11. 1943 und Nr. 59 620 für Schmal/Ton vom 16, 11. 1943, _Prüf-Nr. 56 410 vom 390. 12. 1941 Hebel und Zähne“. Verfalltag: 2, 12.1943. Gültig nur Nr. 59 621 für Normal/ Ton vom 16. 11. 1943 und Nr. 59 622 für Schmal/Ton vom 16. 11. 1943.

Brüf-Nr. 54 057 vom 2.8, 1940 „Herbstlied“,. Verfalltag: 2, 12,1943. Gültig nur Nr. 59 625 vom 16. 11. 1943,

Pruüf-Nr. 54 115 vom 4. 11. 1940 mit Ausfertigungsdatum vom 2.1. 1941 und Vermerk vom 18. 5, 1942 „Der Stören-

fried“ (Farbenfilm), Verfalltag: 2. 12, 1943. Gültig nur Jer, 99 626 vom 16, 11. 1943, g Druf-Xr. 37 (06 vom 30. 11, 1942. Mecklenburg, Land der Wälder und Seen Verfalltag: 2. 12, 1943. Gültig nur Ver, 09 642 vom 16, 11,1943.

Prüf r, 54 570 v: m 28, 11, 1940 „Helft helfen“. Verfall- tag: 2. 12. 1943. Gültig nur Nr. 59 646 vom 16. 11. 1943.

Prüf-Nr. 54 827 vom 8; 1. 1941 „Flößer“, Verfalltag: 4. 12.1943, Gültig nur Nr. 59 628 vom 17, 11. 1943,

PBrüf-Nr. 55 008 vom 7,2. 1941 „„Dorfmusik“, Verfalltag: 4. 12. 1943, Gültig nur Nr, 59 629 vom 17. 11. 1943.

Pruüf-Nr. 56 480 vom 9.1. 1942 „Steinmey am Werk“ (2. Fassung), Verfalltag: 4, 12. 1948. Gültig nur Nr -59 630 vom 17,11. 1943.

Prüf-Nr. 55 289 vom 3. 4, 1941 „Kristalle“ Verfalltag: 4, 12.1943, Gültig nur Nr. 59 631 vom 17. 11. 1943,

Prüf-Nx, 54 031 vom 25. 7, 1940 mit Ausfertigungsdatum vom 16. 8, 1940 „Weltraumschiff T startet“. Verfalltag: 6. 12, 1943, Gültig nur Nr. 59 624 vom 18, 11. 1943,

Prüf-Nr. 54 208 vom 3.9. 1940 mit Vermerk vom 25, 9. 1940 „Bunte Kriechtierwelt“ (Farbenfilm). Verfalltag: 6. 12. 1943. Gültig nur Nr. 59 627 vom 18, 11. 1943.

Prüf-Nr, 55 347 vom 16. 4, 1941 „Rund um Wien“, Ver- falltag: 6, 12. 1943, Gültig nur Nr. 59 632 vom 18. 11, 1943,

Prüf-Nr, 56 418 vom 19. 12. 1941 „Fantasien am Schreib- tis“. Verfalltag: 6. 12. 1948, Gültig nur Nr. 59 633 vom 18. 11. 1943.

Berlin, den 23, Dezember 1943. Der Leiter der Filmprüfstelle, Dr. Bac meister.

Dritte Bekanntmachung zur Anordnung XV/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse Vom 24. Dezember 1943

Auf Grund des § 1 der Anordnung XV/43 der Retchsstelle für Technische Erzeugnisse ‘über die Einführung von RTE- Schecks und RTE-Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. Septemb& 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 212 vom 11. September 1943) wird bestimmt: ;

Jn das Warenverzeichnis (Anlage zur Anordnung XV/43) werden folgende Erzeugnisse neu aufgenommen:

Erzeugnis- bezeihnung

Waren- | Ein-

Nr. heit Bemerkungen

|

752/111 Stück E e] Lieferung auch gegen RTE- j

752/112 | Stüd |Damenfahrräder .,.s\| Marken unter Sammel- Waren-Nr. 752/010, lau-

fend auf 1 Stück. Bis- herige Bezugscheinbezeih- nung: „Fahrräder“

752/1138 | Stü [Fahrräder mit Trup- | nit lieferbar für den nicht | penausrüstung fontingentierten (zivilen) | | Bedarf

752/020 | Stück Fahrradrahmen ..., | Lieferung auch gegen RTE-

| Marken, lautend auf ein

Stück. Geliefert werden

Reparaturrahmen fom-

plett mit Getriebe, Vor-

derradgabel, Schußblechen und Sattelstüte

Lieferung auch gegen RTE- Marken unter Sammel- E eue T ba Waren-Nr. 752/030, lau- 752/133*) | Stü Fahrrad-Rüklicht tend auf 1 Stü 445/010*) | Stück |Fahrradketten .…,.. | Lieferung auch gegen RTE- | Marken, lautend auf ein | Stü Lieferung auch gegen RTE- Marken, lautend auf eín | Paar 445/030*) | Stü |Fahrrad-Vorderxad- | Lieferung auh gegen RTE- “naben Marken, lautend auf ein | Stück 445/040*) | Stück |Fahrrav-Zahnkränze | Lieferung auch gegen RTE- | Marken, lautend auf. ein | | Stü 445/050*) | kg |Fahrrab-Getriebe- Lieferung auch gegen RTE- teile Marken, lautend auf 1 kg. Geliefert werden: Kettenräder, Kurbeln, Konusse, Achsen, Schalen, Kurbelkeile kg Nabenachsen .….…... Lieferung auch gegen R TE- Marken, lautend auf 1 kg. Geliefert werden: Vorderradachsen mit Konen und Muttern Hinterradachsen mit Konen und Muttern

752/131*) | Stüd Fahrrab-Dynamo . 752/132*) Stüd Fahrrab-Schein-

445/020%) Paar [Fahrradpedale „…..

445/060*)

II,

Für die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Erzeugnisse ist der 1. Februar 1944 der Stichtag nah Abschnitt V1 der Aordnung XV/43/1 vom 10, September 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 212 vom 11. September 1943).

ITT.

a Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 1944 in raft.

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung V11/43 der Reichss\telle für Technische wegn über die Verbrauchsregelung für Fahrräder vom 15, April 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und R Staatsanzeiger Nr, 88 vom 15, April 1943) außer

raft.

Berlin, den 24. Dezember 1943. Der komm, Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse. Dr. Kemna.

?

*) Diese Erzeu nisse sind an den nichtkontingentierten (zivilen) Leptverbraucher frei auszuliefern, Für den Wiederbezug erhält d Händler Schecks oder Marken von seiner Gauwirtschafts- ammer,

Anordnung E 19

der Reichsstelle Eisen und Metalle zur Aurilaheiig der An-

ordnung E I der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Neuordnung

der Eisenbewirtschaftung) „Einführun besonderer Kontingente für aschinenbescafsung“

Vom 24, Dezember 1943

Eisen darf für die Anschaffung von Produktionsmitteln nur zugeteilt werden, soweit es zur Ausführung planmäßiger Produfktionsaufgaben durchaus unvermeidlich ist, in einem S eigt weitere oder neue B Bn ta einzu- eßen. Um einer Shwächung der üstung durch unnötige Jnvestitionsansprüche auch von der Eisenseite her zu begegnen, muß die Verfügung über Eisen für die Beschaffung von Ma- schinen durch Zonderkontingentierung beschränkt werden. ;

Daher wird auf Grund der Verordnung über den Waren- verkehr in der Fassung vom 11, Dezember 1942 (RGBl. 1

. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die

Reichsstellen vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr, 192 vom 21. August 1939) mit Zu- stimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt angeordnet:

S1

Bildung besonderer Kontingente für Maschinenbeschaffung

(1) Die Kontingentsträger erhalten für die Beschaffung

folgender Erzeugnisse besondere Eisenkontingente:

1, Maschinenbauerzeugnisse, die nah der Anordnung 1/43 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Auftragsregelung für Maschinenbauerzeugnisse vom 22. Dezember 1942 (Deut- her Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 306 vom 31. Dezember 1942) und den zu ihrer Durchführung er- lassenen Anordnungen vormerkscheinpflichtig (Werkzeug- u. Holzbearbeitungs-

/ maschinen) und zulassungsscheinpflichtig (Sonstige Maschinen) sind,

2. a) Widerstandsöfen ab 100 kW und mehr,

b) Fnduktionsöfen mit 1 t und mehr Fassungsvermögen, c) Lichtbogenöfen mit 3 t und mehr Fassungsvermögen, d) eleftrische Lokomotiven (Vollbahn),

e) elektrische Lokomotiven (Jndustriebahn),

f) Motoren ab 300 kW und mehr,

g) Transformatoren ab 500 kVA und mehr,

h) Generatoren ab 500 kVA und mehr.

(2) Die in Abs. 1 aufgeführten Erzeugnisse werden in den

nachstehenden Bestimmungen als Maschinen bezeichnet,

S9 Erlangung und Uebertragung von Eisenbezugsrechten für Maschinen

(1) Eisenbezugsrechte für Maschinen sind getrennt von den Anforderungen für andere Erzeugnisse aus Eisen und Stahl mit dem Formblatt „Eisenanforderung“ bei den Kontingents- trägern anzufordern.

(2) Jm Fall der Genehmigung versieht der Kontingents- träger den von ihm bestätigten Eisenschein mit dem Aufdruck „Für Maschinenbeschaffung“.

§3 Sonderregelung für zulassungspflihtige Maschinen

Für die Beschaffung von zulassungspflichtigen Maschinen dürfen die Kontingentsträger Bezugsrechte nur übertragen, wenn ein Zulassungsschein vorgelegt wird, der von der zu- ständigen Bedarfsprüfungsstelle anerkannt ist (88 4 und 5 der Anordnung 1/43 des Bevollmächtigten für die Maschinen- produktion).

84

Eisenbuhführung für Maschinen

Jeder Betrieb ist verpflichtet, Eisenbezugsrechte, die ihm durch Eisenschein mit dem Stempelaufdruck „Für Maschinen- beschaffung“ gemäß § 2 übertragen werden, in der Eisenbuch- führung auf einem besonderen Konto ¡„„Maschinenbeschaffung“ zu verbuchen.

85

Verwendung von Eisenbezugsrechten für Bestellung von Maschinen

Für die Beschaffung von Maschinen dürfen die Betriebe nur Eisenbezugsrehte von dem Konto „Maschinenbeschaffung“ verwenden. Bei der Uebertragung der Bezugsrechte ist der Eisenübertragungsschein mit dem Aufdruck „Für“ Maschinen- beschaffung“ zu versehen.

Annahme von Austrägen auf Lieferung von Maschinen

(1) Die Bewirtschaftungsstellen Maschinenbauerzeugnisse dürfen Aufträge auf Lieferung von „Maschinen“ gemäß § 2 der Anordnung 1/43 des Bevollmächtigten für die Maschinen- produktion als Reichsstelle Maschinenbau nur genehmigen, wenn dem für den Auftrag ausgestellten Zulassun; sein Eisenscheine bzw. Eisenübertragungsscheine mit dem ufdruck „Für Maschinenbeschaffung“ beigefügt sind.

(2) Die Hersteller der in § 1 Ziff. 1 aufgeführten Maschinen- bauerzeugnisse dürfen Eisenbezugsrechte für die Lieferung dieser Maschinenbauerzeugnisse nux über die Rohstoffbuchungs- stelle Maschinen und nicht unmittelbar von den Auftrag- gebern entgegennehmen, Eine Ausnahme gilt nur für Be- stellrechte, welche die Betriebe in späteren Quartalen für einen bereits genehmigten Auftrag anfordern.,

(3) Die Hersteller der in § 1 Abs. 1 Ziff. 2 aufgeführten Er- zeugnisse dürfen Aufträge auf Lieferung diesex Erzeugnisse nur annehmen, wenn der Eisenschein oder Eisenübertragungs- schein, mit dem die zur Ausführung des Auftrages erforder- lichen Bezugsrechte übertragen werden, mit dem Aufdruck „Für Maschinenbeschaffung“ gekennzeichnet sind.

87 Erteilung von Unteraufträgen Die Rohstoffbuchungsstelle Maschinenbau gibt die ihr über- tragenen Bezugsrechte an die Maschinenhersteller ohne Kenn- nuna „Für Maschinenbeschaffung“ eiter. Ebenso dürfen te Hersteller der in § 1 Abs. 1 Ziff. 2 aufgeführten Erzeugnisse bei der Erteilung von Unteraufträgen die Biene Es

sheine nicht mit dem Aufdruck „Für Maschinenbeschaffung“

kennzeihnen,

88

Ausnahmen

_ Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle behält si vor, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.

S9 Strafvorschriften

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

8 10 Jukrafttreten und örtlicher Geltungsbereih

(1) Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Berlündung in Kraft. Die Bewirtschaftungsstellen Moaschinenbauerzeugnisse dürfen jedo bis zum 31. Januar 1944 für Aufträge, für die bei Jnkrafttreten dieser Anordnung bereits Anträge auf An-

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Reichs3- uud Staatsanzeiger Nr. 302 vom 28, Dezember 1943. &S. 3

cfenzung bei der zuständigen Bedarfsprüfungsstelle gestellt waren, Bezugsrechte entgegennehmen, ohne daß der Eisenschein oder Eisenübertragungsschein mit dem Aufdruck „Für Ma-

shinenbeschaffung“ gekennzeichnet ist. Ebenso dürfen die Her- -

steller der in § 1 Abs. 1 Ziff. 2 aufgeführten Erzeugnisse bis zum 31. Fanuar 1944 Bezugsrechte für Aufträge, die bereits bei Jnukrafttreten dieser Anordnung erteilt waren, entgegen- nehmen, ohne daß der Eisenschein oder Eisenübertragungs- schein mit dem Aufdruck „Für Maschinenbeschaffung“ gekenn zeichnet ist,

(2) Diesé Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mores- net sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok

Berlin, den 24. Dezember 1943. Der Reichsbeauftragte für Eisen und M- J B D Heise

Anordnung M 11] der Reichsstelle Eisen und Metalle über Zulassung von Metallen Vom 27. Dezember 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGLl. I S. 686) in Ver- bindung mit der Bekanntmachung über die Reichs\tellen zur

Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom | 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u, Preuß. Staatsanz. |

Nr, 192 vom 21, August 1939) wird mit Zustimmung des Geneoralbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungs- amt angeordnet:

SY

(1) Die Reichsstelle Eisen und Metalle kann bestimmen, welche Metalle und Metallegierungen noch hergestellt und verarbeitet werden dürfen.

(2) Die für die Herstellung und Verwendung noch zuge-

[assenen Metalle und Metallegierungen wérden in den Etn-

heitsblättern des Deutschen Normenausschusses E. V., die vom Sonderring Werkstoffe im Hauptring Metalle in Zu- sammenarbeit mit dem Arbeitss\tab für Metallumstellung ‘der Reichsstelle Eisen und Metalle ausgearbeitet sind, bekannt- gegeben.

(3) Die Herstellung und Verarbeitung anderer als der zu- gelassenen Metalle ist verboten.

(4) Der Arbeitsstab für Metallumstellung und der Sonder- ring Werkstoffe können in begründeten Fällen Ausnahmen

genehmigen, Anträge auf Ausnahmen von dem Verbot des | Ubsayes 3 sind an den Arbeits\tab für Metallumstellung zu |

richten. 82

(1) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 88 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren- verkeht bestraft.

(2) Diese. Anordnung tritt am 1,. Januar.-1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge- bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit s des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung tnngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok,

Berlin, den 27, Dezember 19483,

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. J. V: Helbing.

Nachtrag 4 zur Durhsührungsanordnung E15/M16 der Reichsstelle Eisen und Metalle („Fertigungs-Kontingente“)

Vom 27, Dezember 1943

Auf Grund des § 16 der Anordnung E 1 der Reichsstelle für Eisen und Stahl Gua der Eisenbewirtschaftung) vom 13. Juni 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 136 vom 13. Funi 1942) und auf Grund des § 17 der Anordnung M 1 der Reichsstelle für Metalle (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 161 vom 13, Zuli 1942) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungs- aufgaben Planungsamt angeordnet:

81

Die Anlage zuv Durchführungsanordnung E15/M15 der Reichsstelle Eisen und Metalle „Fertigungs-Kontingente“ vom 9. September 1942 in der assung des Nachtrags 1 vom 20. Februar 1943 (Deutscher Reichsanz. u. P: Staatsanz. Nr, 44 vom 29, Februar 1943), des Nachtvags 2 bom 10, Funi 1943 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß, Staatsanz. Nr. 134 vom 11. Funi 1943) und des Nachtrags 8 vom 23, September 1943 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz, Nr. 225 vom 27. September 1943) wird wie folgt ergänzt:

Unter A. Fertigungs-Vollkontingente: VII. Fertigungs-Vollkontingente (mit sahlihem Geltungs- btei nur für Metalle) erhält die Wirtschafstsgruppe Maschinenbau für Holzbearbei- tungs- und Werkzeugmaschinen,

8 2

Diese Anordnung tritt mit dem 1. ‘anuar 1944 in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten O tgebieten und den Ge- bieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zu- stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinn- gemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 27. Dezember 1943.

Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Ia Dolbinag.

Bekanntmachung Die am 21, Dezember 1943 ausgegebene Nummer 164 des teihsgesetzblatts, Teil 1, enthält: Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Neufassung dex Eihordnung. Vom 7, Dezember 19483,

Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Wertpapier- rechts und des Bankwesens. Vom 15. Dezember 1943, E

; „Zweite Verordnung „über Maßnahmen zur Erhaltung yon Een in den eingegliederten Ostgebieten Vom 15. De- zember 1943.

Dritte Verordnung zur Durchführung des § 30 c der Gewerbe- ordnung für das Deutsche Reih. Vom 15. Dezember 1943.

„Zweite Verordnung zur Regelung der Uebérnahme von Grund- psandrehten der Posener Landschaft (Poznansfki Ziemstwo Kredy- O dur landwirtschaftliche Kreditanstalten. Vom 16. Dezember

Verordnung über die Zahlung der Zinsen auf festverzinsliche Wertpapiere. Vom 17. Dezember 1943.

Umfang: 1/2 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 F.4. Postbeförde- rungsgebühren: 0,03 f.AÆ für ein Stüd bei Voreinsendung auf unser Postsheckkonto: Berlin 96200. i

Berlin NW 40, den 22, Dezember 1943, Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.

Bekanutmachung

Die am 24. Dezember 1943 ausgegebene Nummer 105 des Reichsgesetblatts, Teil 1, enthält:

Dritte Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Börsenwesens während des Krieges. Vom 7, Dezember 1943.

, Verordnung über die Verlängerung der Geltungsdauer des Ge- eyes, betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaftliche Pächter. Vom 20. Dezember 1943.

Elfte Verordnung zur Aenderung der Verordnung zur Neuord- Pt des öôsterreichishen Berufsbeamtentums. Vom 20, Dezember 943, :

Verordnung über die Einführung des Heilpraktikergeseves in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 20. Dezember 19483,

Umfang: % Bogen, Verkaufspreis: 0,15 N. Postbeförde- rungsgebuhren: 0,03 L A für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postsheckonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 24. Dezember 1943,

Reichsverlagsamt, F, V.: Stern.

Iichtamtliches Kunst und Wissenschaft Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 29, Dezember 1943 bis 3. Zanuar 1944

Staatsoper Unter den Linden

Mittwoch, 29. Dezember: Zwei Tanzshöpfungen Die grünen Hosen/Coppelia. Beginn: 14% Uhr

Donnerstag, 30. Dezember:. Tiefland. Musifal. Leitung: Lenzer. Beginn: 144 Uhr. Z

Freitag, 31. Dezember: Die verkaufte Braut. Musikal, Leitung: Schüler. Beginn: 1414 Uhr. G

Sonnabend, 1. Fanuar: Carmen. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 13 Uhr. :

Sonntag, 2. Fanuar: Jn der Philharmonie: Mittags3fkonzert. g Stnfontekonzert der Staatskapelle. Leitung: Herbert von Karajan. Beginn: 1014 Uhr. La Traviata. Musikal. Leitung: Schüler, Beginn: 1414 Uhr. ;

Montag, 3. Fanuar: Geschlossen. Fn der Philharmonie: Abend- fonzert. 3. Sinfoniekonzert der Staatskapelle. Leitung: Herbert von Karajan. Beginn: 15 Uhr.

Schauspielhaus

Mittwoch, 29, Dezember: Einen Jux will er sich machen. Beginn: 14 Uhr.

Donnerstag, 30. Dezember: Des Meeres und der Liebe

Wellen. Beginn: 1314 Ubr. s ;

Freitag, 31, Dezember: Zum 26, Male: Etne JUx wtll er [tch machen. Beginn: 14 Uhr.

Sonnabend, 1. Fanuar: Zum 20, Male. J der Liebe Wellen. Beginn: 1314 Uh |

Sonntag, 2. Januar: Ein verlorener Brief. Beginn: 14 Uhr. i ;

Montag, 3. Fanuar: Candida. Beginn: 1424 Uhr.

Lustspielhaus

Mittwoch, 29. Dezember: Lauter Lügen. Beginn: 144 Uhr.

Donnerstag, 30. Dezember: No ch einmal Napoleon? Be- ginn: 1414 Uhr. j N

Freitag, 31. Dezember: Florentiner Brokat. Beginn: 15 Uhr.

Sonnabend, 1. Januar: Flucht vor der Liebe. Beginn: 14 Uhr.

Sonntag, 2. Januar: Lauter Lügen. Beginn: 14 De d

Montag, 3. E Noch einmal Napoleon? Beginn:

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14% Uhr.

Wirtschaftsteil

Geplante Steigerung und Verbesserung der Viehzucht im Generalgouvernement __KRrafkau, 23. Dezember. Die für das Landwirtschaftsjahr 1943 sUr verbindlih erklärten Maßnahmen zur Steigerung der Er- zeugung im Generalgouvernement sehen hinsichtlih der Tierzucht und Tierhaltung ganz allgemein eine zielbewußte Vergrößerung der Tierzahl, mindestens aber deren Erhaltung vor. Zur gleich- zeitigen Verbesserung ihrer Leistungen, besonders der Rindvieh- herden, ist die verstärkte Vornahme voù Leistungsprüfungen, ins- besondere durch Milchleistungskontrollen bzw. dur Legeleistungs- prüfung bei den Hühnern verbindlich festgelegt. Erstmals ist im VLandwirtschaftsjahr 1943/44 auch die Schaffung von Schweine- leistungsfkontrollringen vorgesehen. Durch Einschaltung der Tier- zuchtämter in die Registrierung wird die Ausschaltung der zucht- untauglichen Tiere und damit die Erhaltung qualitätsmäßig guten Tiermaterials für die Aufzucht ewährleistet, Ein weiterer wesentlicher Beitrag für die Leistungs teigerung der Rinder wird die vorgeschene Verbesserung der FüÜtterung sein, zumal die Leistungsanlagen auch des rasselosen Landviehs im allgemeinen viel höher liegen, als sie wegen Futterlmangels bislang aus- genußt wurden. Aus den Sefahrungen der lebten Fahre stellt der Plan schließlich einige ins einzelne gehende Maßnahmen fest, So wendet er sih bei den Pferden mit Nachdruck gegen die so nachteilige Anspannung von Jungpferden und fordert einen teis- weisen Ausgleih durch vermehrte Kuhanspannung. Durch die Einrichtung von Ochsenhöfen soll niht nur der Bedarf der Liegens schaftsbetriebe an männlichen Jungtieren, sondern darüber hin- aus der gesamte allgemeine Bedarf gedeckt werden. Hinsichtlich der viel zu geringen Schweinehaltung im Generalgouvernement legt der Erzeugungsplan fest, daß jedem Distrikt gemäß der An- zahl der Betriebe bei gleichzeitiger Berücksichtigung der jeweiligen Agrarstruktur die Mindestzahl der zu haltenden Schweine bindend aufgegeben wird, Um die viel zu geringe Schafhaltung zu steigern, ist die Einfuhr von Jungschafen aus Bulgarien in die Wege geleitet, während aus dem Reich mindestens 15 000 weib- liche Merinoschafe und 1500 Zuchtböcke eingeführt werden sollen.

Die Einrichtung von Stammherden zur Aufzuht von Fung- böden, die Schaffung von Aufzuchtstationen und schlicßlich die

Hauptversammlungskalender für die Zeit vom 3, bis 8. Januar 1944

Montag, 3, Fanuar

Elbshloß-Brauerei. Dienstag, 4. Fanuar Hefftshe Kunstmühle. Lederer-Bräu, Zuderfabrik Alt Fauer Mittwoch, 5, Januar

Bausparkasse der deutshen Volksbanken. Mahn & Ohlerich Bierbrauerei,

Donnerstag, 6. Fanuar

Badishe Maschinenfabrik & Eisengießerei vorm. G, Sebold u. Sebold & Neff. Brauerei Schwarß-Storchen, Diwag Chemische Fabriken. Schuhfabrik Hassia. , : Torpedo-Werke Fahrrädex u, Schreibmaschinen Freitag, 7. Fanuar

Märkische Oe!werke,

Sonnabend, 8. JFauuar

A.-G, Hackerhbräu. W, Facobsen,

Wirtschaft des Auslandes

Britisch-amerikanische Gegensätße im inters nggionalen Seeversicherungsgeschäft Stockholm, 26. Dezember. Die Pläne des amerikanischen Konteradmivrals Viekery, die für das wachsende Volumen der USA.-Handelstonnage eine Erweiterung des amerikanischen See- versicherungsmarktes anstreben und für die amerikanischen Ver- siherungsgesellschaften beinahe eine Monopolstellung beanspruchen,

begegnen in Großbritannien steigender Kritik. Man legt in britischen Versicherungskreisen unbedingt Wert darauf, daß der

Einrichtung von Lehrschäfereien und Musterschafhaltungen werden durch den Plan gleihfalls bindend festgelegt. Jm Hinblick auf die Verringerung der Rinderbestände wird die Ziegenzucht vor allem in fleinbäuerlihen Betrieben vorgeschrieben. Durch Ver- drängungsfkreuzung sollen widerstandsfähige, bodenständige Ziegenstämme erreciht werden. Für das Zahr 1944 ist im übrigen au für die Zuchtziegen die Einführung einer Leistungskontrolle vorgesehen.

In der Geflügelzuht sieht dex Plan neben. der Vermehrung der wertvollen Zuchttiere eine Leistungsverbesserung durch Ver- jüngung der Bestände vor. Als Ziel der Legeleistung werden 100 Eier je Tier und Jahr gegenüber bislang 60 festgelegt. Bis zum Herbst 1944 sind nach dem Plan die Bienenvölker um 100 000 zu vermehren, um auf diese Weise 200000 kg Honig mehr zu er- zielen. Für die Königinnenaufzucht, die für die Erhöhung der Honigecträgé- mitbestimmend ist, sollen die bisherigen 20 Beleg- stellen um 100 % vermehrt werden. Auch auf dem Gebiete des Seidenbaues soll durch Gründung eines Verbandes die straffe Zusammenfassung, Aufklärung, Schulung und Lenkung der Seidenbauer s\ichergestellt werden. Nachdem sich die Zahl der Sceidenbauer von 240 im Fahr 1940 auf 2355 erhöht hat, während gleichzeitig die Menge der gelieferten Seidenraupenbrut von 2698 g auf 23408 g gestiegen 1st, ist für 1944 sogar die Ausgabe von 300 000 g geplant, Um für diese Ausdehnung des Seiden- baues die notwendigen Futterbringer sicherzustellen, sind 500 kg Maulbeetsamen aus Ungarn bestellt worden.

Entsprechend dem Gesamtcharakter des Planes werden die für die Tierhaltung und Tierzucht im einzelnen vorgesehenen Maß- nahmen von derx Abteilung Erzeugung in der Hauptabteilung Ernährung und Landwirtschaft laufend überwacht, so daß bei nur einigermaßen verständnisvoller Mitarbeit des Landvolks der Er- folg des Planes \ichergestellt ist. Nachdem die Freigabe eines Schweines zur Hausshlachtung bei Ablieferung eines anderen Schweines sich über Erwarten vorteilhaft für die Steigerung der Schweinebestände ausgewirkt hat, kann füglich angenommen werden, daß die leßten Endes au für jeden einzelnen Erzeuger vorteilhaften Anweisungen des Planes den angestrebten Erfolg zeitigen werden.

eigene Versiherungsmarkt, der {hon immer eine hervorragende Stellung eingenommen und \sich aus Jahrhunderte alten Tradi- tionen entwickelt habe, erhalten bleibt. Daher wird an der Themse mit devoter Verbeugung die Notwendigkeit unterstrichen, im Seeversicherungsgeshäft mit den Vereinigten Staaten auf freundschaftlichher Basis zusammenzuarbeiten selbst wenn die Amerikaner offensichtlich die britischen Interessen niht gerade übermäßig zu achten gewillt sind, Auch Aeußerungen des Rück- versicherungsfahmannes Coen werden von der britischen Presse mit Unmut verzeihnet und entgegen seinen Ansichten betont, daß die Seeversicherung eine internationale und keine nationale Basis haben müsse, shon wegen des Grundsates ausgedehnter Rückver- sicherungen. Die Amerikaner seien auf einem falschen Wege, wenn sie glaubten, daß der Versicherungsmarkt in vielen Ländern durch den Krieg vernichtet worden sei und die USA: nun einfach an dessen Stelle treten könnten. Die Freizügigkeit im See- versiherungsgeshäft werde sich auch nach dem Kriege durchsezen.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 27. Dezember, (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G.,, 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen- hagen 321,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G. 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G, 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 V.

Budapest, 27. Dezember. (D.N,. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73%, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 14, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,1514, Zagreb 6,81, Zürich 80,20,

Zürich, 27. Dezember. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,25, London 17,32, New York 4,30, Brüssel 69,25 B, Mailand 22,67% nom., Madrid 39,75 B., Holland 229%, Berlin 172,55, Lissabon 17,673, Stockholm 102,66, Oslo 98,6214 B., Kopenhagen 90,3714 B., Sofia 5,3714, Prag 17,39, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Fstanbu! 3,50 B., Bukarest 2,3714 B., Helsinti 8,7714, Preßburg 15,00, Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,25 V.