1943 / 303 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Dec 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Kopenhagen, 27. Dezember. Yor

11126 Ron wn

Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse. (D. N. / Berlin 167,50 G., 168,50 B., Par1s —,— G., 9,00 B., | 17,60 B. Buenos Aires 102,50 G.,

Stockholm, £7. Dezember. 16,95 B.

1, Untersuchungs- und Strafsachen, 2. Zwangsverfteigerungen, 3. Aufgebote,

3. Aufgebote

[27689] Berichtigung.

Jn der Bekanntmachung Nr. 20319/ 1943 im Oeffentlihen Anzeiger zum Reichs- und Staatsanzeiger vom 14. 11. 1943 muß es in Zeile 4 niht Sama- torkau, sondern Samatorkan und in Beile 9 nicht 1924, sondern 1929 heißen. 456. II. 86. 40.

Berlin, den 22. November 1943.

Amtsgericht Berlin.

27692] Aufgebot einer Aktie,

54 F 59/1943. Auf Antrag des Otto Krahn, Hamburg, Grimm 19, soll die verlorengegangene Aktie Nr. 84 der Aktiengesellshaft des Fährhauses auf der Uhlenhorst über 750,— NAM, aus- gestellt auf Frau Fngeborq Krahn, für kraftlos erklärt werden. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei dem Amtsgericht Hamburg, Abteilung 54, Sievekingplagt, Zivil: justizgebaude, Zimmer 810; spätestens in dem dort am Donnerstag, den 13, Fuli 1944, 11 Uhr, stattfindenden Aufgebotstermin anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls sie für kraftlos erklärt wird.

Hamburg, den 28. November 1943,

Das Amtsgericht. Abteilung 54. [27569] Aufgebot.

Handelsmann Philipp Bachert und seine Ehefrau Elisabeth geb. Wagner in Neulußheim, vertreten durch Rechts- anwalt Triebskorn in Schweßtingen, haben das Aufgebot folgender Urkunde beantragt: Hypothekenbrief über eine Hypothek für Kaufschilling von 2000,— M, verzinslih zu 6 %, lastend auf dem Grundstück Lgb. Nr. 25 der Ge- markung Neulußheim, eingetragen im Grundbuch von Neulußheim Bd. 12 Blatt 24 Abt, 111 Nr. 3, Eigentum des Gesamtquts der Fahrnisgemeinschaft zwischen den Philipp Bachert Ehe- leuten, Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermin am Dienstag, den 25. Zuli 1944, vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Il. Stock, Zimmer Nr. 2%, seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen; andernfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden. (11 F. 3/43.)

Schweßinoen, den 17. Dezember 1943. Amtsgericht. TI,

[27690]

Folgende Urkunden sind für kraftlos erflärt worden: Zu 1-6 a) die Schuld- verschreibungen der Anleiheablösungs- huld des Deutschen Reiches von 1925, b) die Auslosungsscheine zur Anleihe- ablösungsshuld des Deutschen Reiches von 1925 1: a) Nr. 164368 über 100 A.A, b) Gr. 6 Nr. 14 368 über 100 A; 2: a) Nr. 1886 599, Nr. 1 886 600, Nr. 188602 über je 12,50 A, Ne, 2157943, Nr. 2157 948 über je 50 A, Nr. 1820 486/88 über je 100 b) Gr. 16 Nr. 15 599/600 Nr. 45 602 über je 12,50 N, Gr. 11 Nr. 17 991, Gr. 15 Nr. 20861 über 16:50 N Gr. 15 Nr. 53 686/88 über je 100 N. 3: a) Nr. 482 395 über 2% R. A, Nr. 300 643/44 über je 100 RA, b) Gr: 7 Nr. 2283 über 25 N.A, Gr. 2 Nr. 6271 über 200 N.A. 4: a). Nr. 9628 über 25 RNAM, b) Gr. 1 Nr. 9628 über 25 RAM. O N 217 bee S5 RAM, b) Gr. % Nr. 59517 über 5 R. 6: a) Nr. 38 562 über 25 R A, b) Gr. 2 Nr. 8562 über 25 N.A. 7: die Schuld- verschreibungen der 4 %igen Anlethe des Deutschen Reichs von 1934 Buchst. H Nr. 26 922/3 über je 100 N... 8: die 41/2 Zige auslosbare Schaßanweisung des Deutschen Reichs von 1935, Buch- stabe E Nr. 132027 über 1000 Na. 9: die 4!/2 igen auslosbaren Schatz- anweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Dritte Folge, Buchst. G Gruppe 5 Nr. 972/75 über je 1000 NA. 456. Fw. Sam. 3, 43

Berlin, den 22, Dezember 1943.

Amtsgericht Berlin.

[27626]

Durch Aus\{lußurteil vom 13, De- zember 1943 sind die Wertpapiere: 1 RA 1000,— 41 9; (ehemals 8 2) Bremer rittershaftlicher Kreditverein Obligation, Kenn-Nr. 20 110, Nr. 793 = 1/1000—, 2, RA 1000— 4% 2 (ehemals 6 27) Bremer ritterschaftlicher

Kreditverein Obligation, Kenn-Nr. 20111, Nr. 332 und 333 = 2/500,—, des Betriebsleiters Landwirt Georg

Meyer in Larkenburg für kraftlos er- ‘lärt worden. Amtsgericht Stade, 13. Dezember 1943.

[27697]

Die Stammaktie Nr. 915 dex Aktien- Zuckerfabrik Uelzen über 300 Mark, lautend auf den Namen des Bauern es Nieshulz in Pieperhöfen Nr. 1, ist für kraftlos erklärt.

(D. N. B.) : 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80 Zürich Amsterdam 254.70,

Amtsgericht Uelzen, 14. Dezember 1943.

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 302 vom 28, Dezember 1943. S. 4

London 19,34, New Arnsterdam

Stockholm 114,15 | Oslo 95,35 G., 95,65 B,, Washington 4,15 G., 4,20 B. Helsink) 8,35 G. 8,59 V, Rom 22,00 G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., B. London 16,85 G., | 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —.— G, 104,50 B. Rom —,— G., 23,20 B.,

4. Oeffentliche Zustellungen, | 5, Verlust- und Fundfachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

[27691]

Durch Auss\chlußurteil des unterzeih- neten Gerichts vom heutigen Tage sind die nom. 500000 4 Aktienurkunden der Aktiengesellshaft Eisenwerk Coswig Aktiengesellshaft in Dresden Nr. 1—400 zu je 1000 A für kraftlos erklärt. 42 F 32/42.

Amtsgeriht Dresden, Abt. I, den 17, Dezember 19483,

4. Oeffentliche Zustellungen

[27700] Oeffentlihe Zustellung.

4 R 341/43. Die nachgenannten Ehe- gatten: 1, der Büroangestellte Eduard Pönsh in Dresden, 2. Alma Lina Plasza geb. Kiessig in Pirna-Copigt, vertreten durch die Rechtsanwälte zu 1 Böhmig in Dresden, zu 2 Dr. Kästner in Pirna, klagen gegen den anderen Ehegatten, nämlich zu 1 Martha Pönsch geb. Braun, zuleßt in Met, zu 2 den Kesselschmied Foseph Plasza, zuleßt in Heidenau, beide jeßt unbekannten Auf- enthalts, gemäß dem Reichsgescße vom 6. Juli 1938, und zwar zu 1 auf Grund von #7 und zu 2 auf Grund von § 55 ves FEhezerrätng, mit dem An- trageWu 1 auf Aufhebung der Ehe, zu 2 auf Scheidung der Ehe. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Dresden, Pillniver Straße Nr, 41, und zwar zu 1 vor die 4, Zivil- kammer auf den 29, März 1944, vor- mittags 9 Uhr, zu 2 vor die 9, Zivil- kammer auf den 24. Februar 1944, vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Dresden, den 20. Dezember 1943

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.

L Sommer bitgciegatten aut tein, | ie: , Komman e ten s 9. Deutsche KolonlalgeseticGatten.

Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Pläye 97,00 G., 97,80 B. —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.,

“Öffentlicher Anzeiger

Gen 12. Offene Handels- und Kommanditgesellschaften,

" 7. Aktiengesellschaften

605) Herr Dr. Walter Bauer, Berlin, hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats wegen seiner Bestellung zum Vorstands- mitglied niedergelegt. Oberlahnstein/Rhein, 21. Dezbr. 1943. Farbwerke Schroeder & Stadelmann AG. Der Vorstand. Stadelmann. Dr. Mutck

[27636] Wetzell Gummiwerke Aktiengesellschaft, Hildesheim. Die Hauptversammlung, welhe am 18, 12, 1943 stattgefunden hat, hat be- schlossen, auf das Aktienkapital von

H.A 1 380 000,— : 5 ?7 Dividende zu zahlen, Ab 18. 12. 1943 werden die Ge- winnanteilsheine Nr. 7 mit KAÆ 60,— pro Stück abzüglich 10% Kapital- ertragsteuer und 5 % Kriegszushlag an der Kasse unserer Gesellschaft, bei der Deutschen Bank in Berlin oder deren Filiale in Hildesheim eingelöst. Hildesheim, den 18, Dezember 1943, Der Vorstand. Ludwig Paschen, Vorsiver. Dr. phil. Ern Matthae i.

Bürger- und Engelbräu A. G., [27728] Memmingen.

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 10. Fe- bruar 1944, nahmittags 4 Uhr, im Nebenzimmer des Gasthofs zum „[chwarzen Ochsen“ in Memmingen stattfindenden 32. ordentlihen Haupt- versammlung ein.

Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberihtes und des JFahresabschlusses per 30, Sep- tember 1943.

5.Verlust- u.Fundsachen [27633].

Folgende Versicherungsscheine sind

abhanden gekommen:

41480 Otto Leikert

132327 Robert van Beek 172640 Herbert Graumann 186194 Dr. jur. Werner Möhring 205977 Ludwig Mengel und Friedrich Ritter

Else Meyer

Bruno Meyer Gottfried Martin Karl Krey

Friedrih Woehe Clara Vesper

Karl Ernst Schneider Helene Gantert Anatol Kastner Jngeborg van Veck Heinz Schlüter Friedrih Müller Friedrich Carl Reusche und Ehefrau

A 1044375 Albert Lindemann 4 1051058 Carl Haudck Zweitschrift zu

U 107623 Johannes Guerndt.

Die Fnhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs- scheine hiermit für kraftlos erflärt werden.

Berlin, den 28. Dezember 1943. Allianz Lebensversiherungs: AG.

USEIEEK H E T A

6. Auslosung usw. von Wertpapieren

[27574]

Der Oberbürgermeister der Stadt der Volkserhebung Graz Stadtkämmerei. Kundmachung betreffend die 4 %ige Reichsmarkanleihe der Stadt der Volks-

erhebung Graz vom Fahre 1940. _D IX/1 286/27 1943, Die dritte o\fentlihe Verlosung der 4 %igen Reichsmarkanleihe der Stadt der Volkserhebung Graz vom Jahre 1940 sindet am Montag, den 3. JFanuar 1944 um 9,30 Uhr im Rathaus, 1, Stock, Tür 63, statt. Zur Verlosung gelangen Schuldverschreibungen im Ge- jamtbetrage von l. 355 900,—. Die Nummern der ausgelosten Schuldver- schreibungen werden nach der Ziehung im „Verordnungs- und Amtsbla:t für den Reichsgau Steiermark“, im „Deut- hen Reichs- und Preußischen Staats- anzeiger“ und im „Völkischen Beob- achter“ verlautbart. Graz, am 14, Dezember 1943.

Der OS%erbürgermeister r.-Verdino,

279713 279714 357602 376543 378302 399752 405794 433163 445773 473559 476852 A 1035109 A 1043626

Pr ck P ck ck ck

2. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns.

3, Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4, Aufsichtsratswahl.

5. Wahl eines öffentlih bestellten Bilanzprüfers für die Pflicht- prüfung.

Aktienanmeldung bis spätestens 8. Fe- bruar 1944 nach § 27 der Satzungen. Der Aufsichtsrat.

Hugo Bilgram, Vorsizender. Der Vorstand.

Albert Sayle. Georg Bilgram.

Bayerische Brauerei-Schuck-Jaenisch [27725] AG. Kaiserslautern. Hierdurch laden wir die Herren Ak- tionäre unserer Gesellschaft zur ordent- lichen Hauptversammlung auf Sams- tag, den 22. Fanuar 1944, 11 Uhr, im Sitzungssaale der Deutschen Bank, Fi- liale Kaiserslautern in Kaiserslautern ein.

__HZur Teilnahme an der Hauptver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, welche ihre Aktien mindestens drei Tage, d. i. spätestens am 19. JFa- nuar 1944, vor der anberaumten Haupt- versammlung bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei der Deutschen Bank, Filiale Kaiserslautern oder Mannheim, hinterlegen und sich in der Hauptver- sammlung über die erfolgte Hinter- legung ausweisen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Haupt- versammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Kaiserslautern, 23. Dezember 1943, Bayerische Brauerei-Schueck-ZFaenisch AG. Ferdinand Kern. Ernst Werner.

[27721]

Bode - Grundstücksverwaltungs - Aktien-

gesellschaft, Hannover,

Gemäß § 16 unserer Satzungen wer-

den unsere Aktionäre hiermit zur ordent-

lihen Hauptversammlung auf Diens- tag, dem 1. Februar 1944, um 11 Uhr in den Geschäftsräumen der Bode-

Panzer Geldschrankfabriken A. G., Han-

nover, Engelbostelerdamm 73, einge-

laden, Tagesordnung:

1, Vorlegung des Geschäftsberichtes, des Berichtes des Ausfsichtsrates und des von Vorstand und Auf- sichtsrat festgestellten Jahresah- e für das Geschäftsjahr 1942/

2. Verwendung des Reingewinns.

3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Wahl des Wirtschaftsprüfers.

Die Hinterlegung der Atktien tr

Teilnahme an der Hauptversammlu q

hat nach § 17 unserer Sazßung bis späte-

stens Donnerstag, dem 27. 1. 1944, bis zum Ende der Schalterstunden bei der

Dresdner Bank, Hannover, Hauptstelle,

Adolf-Hitler-Plaß 4, zu erfolgen.

Oslo, 27. Dezember.

[27382] Marmor-Fndustrie Kieser A. G., Kiefersfelden.

Die Herren Aktionäre werden hier- mit zu der 61. ordentlichen Hauptver- sammlung eingeladen, welhe am Dienstag, den 25. Januar 1944 nah- mittags 3 Uhr, in der Geschäftsstelle des Herrn Notars Justizrat Helmuth

Schie, Neuhauser Straße 6 11 in München, stattfindet. Tagesordnung:

1. Vorlage des Fahresabshlusses, des Geschästsberihtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1942/43.

2. Verteilung des Reingewinnes.

3. Entlastung des Vorstandes des Ausfsichtsrates.

4. Wahl des Abschlußprüfers.

Die Anmeldung zur Hauptversamm-

lung kann bei dem Vorstand der Ge- sellschaft in Kiefersfelden oder bei der Bayerischen Vereinsbank, München, bis einshließlich 22, 1. 1944 erfolgen.

Kiefersfelden, 27. Dezember 1943,

und

Der Vorstand.

[27726] Schramm Lack- und Farbenfabriken A.-G., Offenbach (Main).

Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 26. Fanuar 1944, vormittags 11,30 Uhr, im Sißzungszimmer des Bankhauses Fr. Hengst & Co., Offenbach (Main), statt- findenden 41. ordentlihen Hauptver- sammlung ergebenst ein.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands und des Auf- sihtsrats.

2. Vorlegung » des Fähresabshlusses auf den 31, 10. 1943.

3. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung und die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Bilanzprüfers.

Gemäß § 19 unserer Gesellschafts- saßungen sind diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an dex Hauptversammlung berechtigt, welhe bei der Gesellschaft oder den nachstehend bezeichneten Stellen oder bei einer ministeriell zu- gelassenen Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor dem Tage der Hauptversammlung hin- terlogen,

in Offenbah und Frankfurt (Main): bei dem Bankhaus Fr. Hengst &

Co, und bei der Filiale der Deutschen Bank.

Die Hinterlegung ist auch dann ord- nungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs- stelle für sie bei anderen Bätksteien bis zur Beendigung der Hauptversamm- lung im Sperrdepot gehalten werden.

Der Vorstand. J. C. Seit. Dr. B. Neindorf.

Kolb & Schüle Aktiengesellschaft, [27723] Kirchheim-Teck.

Die Herren Aktionäre werden hier- mit zu der am Dienstag, den 18. Ja- nuar 1944, 12,15 Uhr, im Sitzungs- zimmer der Gefellshaft in Kirchheim unter Teck, Otto-Fiker-Straße 9, statt- findenden 46. ordentlihen Hauptver- sammlung eingeladen,

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vorstandes und des Fahresab- shlusses für 1942/43 nebst Bericht des Aufsichtsrats.

2. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Reingewinns.

3. Beschlußfassung über die durch die Herabseßung des Grundkapitals von f. 2 626 000, auf Reichs- mark 2 600 000,— bedingte Aende- rung des § 4 der Sazung,

4. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts- rats,

5, Aufsichtsratswahl.

6. Wahl des Abschlußprüfers,

Zur Teilnahme an der Hauptvex- sammlung ist jeder Aktionär berechtigt, welcher spätestens am 14. Fanuar 1944 seine Atkien oder den entsprechenden Hinterlegungsshein eines deutschen Notars gemäß § 20 des Statuts bei den Gesellschaftskassen in Kirchheim unter Teck oder Göppingen oder Schlit. der Dresdner Bank, Berlin, sowie deren Niederlassungen in Augsburg, Frank- furt a, Main, Heilbronn, Mannheim, München, Nürnberg, Reutlingen, Stuttgart, Ulm a. D., der Bayerischen Vereinsbank, Filiale Bayreuth, der Basler Handelsbank in Basel oder Zürich oder einer Wertpapiersammel- bank hinterlegt,

Kirchheim-Teck, 27. Dezember 1942

Kolb & Schüle Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

Berlin 175,25 G., 176,75 B., Parié —,— G. —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— 6G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71/50 B.,

(D.N:B\).-Loidon —— G; (7556 B.,

10,00 B., New York

Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B.,

Prag —— G. —— B

13. Unfall- und Fnvalidenversficherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15, Verschiedene Bekanntmachungen,

[27734] Emil Bandell A. G., Stuttgart. Herr Adolf Salé, Pforzheim, ist in- folge Ablebens aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Stuttgart, den 24. Dezember 1943. Der Vorstand. Wilhelm Müh.

E Hotel-Aktiengesellshaft Chemnizer Hof, Chemniz.

Einladung zur Hauptversammlung.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Freitag, dem 11, Februar 1944, 11 Uhr, im Hotel Chemnigzer Hof, Chemnig, statt- findenden ordentlihen Hauptversamm- lung eingeladen.

Tagesordnung:

1, Vorlegung des Geschäftsberichtes und des Rehnungsabshlusses für das Geschäftsjahr 1942/43. Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrehnung.

3. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung des Vorstandes. und des Aufsichtsrates.

4. Wahl zum Aufsichtsrat.

5, Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943/44.

Aktienhinterlegung bei:

einem deutshen Notar,

dem Vorstand der Hotel A.-G. Chem- nißer Hof, Chemnitz,

der Chemnizer Girobank K.-G., Chemnitz, Poststraße.

Die Hinterlegung ist auch dann ord- nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Lezter Hinterlegungstag: Der 5. Fe- bruar 1944,

Jm Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer deutschen Wertpapiersammelbank müssen die Hin- terlegungsbescheinigungen dieser Stellen spätestens am 7. Februar 1944 bei der Gesellschaftskasse eingereiht werden.

Chemniß, den 23. Dezember 1943.

Der Aufsichtsrat. W. Schmidt, Vorsiver.

L

[27729] Bunzlauer Kleinbahn Aktiengesellschaft. Die Aktionäre der Gesellschaft wer- den hiermit zu einer ordentlichen Hauptversammlung auf Freitag, den 21. Fanuar 1944, um 9,30 Uhr nah Bunzlau in das Rathaus (Wendel- Roßkopf-Saal, Erdgeschoß) eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberihts und der Bilanz mit Gewinn- und Ver- lustrechnung für das Geschäftsjahr

1942/43. Beschlußfassung über die Verwen- dung des Gewinns des Geschäfts-

jahres 1942/43. Vorstandes und

3. Entlastung des

des Aufsichtsrats.

4. Neuwahl des Aufsichtsrats,

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die Aktionäre berechtigt, ‘die ihre Aktien bis zum 17. Fanuar 1944 bei der Ge- sellschaftskasse (Stadt- und Kreisspar- kasse Bunzlau), bei der Deutscheu Bank, Zweigstelle Bunzlau, und bei der Fa. Lenz & Co, GmbH., Berlin-Wilmers- dorf, Melenburgishe Straße 567, bei einem Notar oder bei einer Wert- papiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversamm- lung dort belassen. Amtliche Bescheini- gungen von Staats- und Kommunal- behörden und Kommunalkassen über die bei denselben befindlihen Aktien gelten als hinreichende Ausweise über die er- folgte Hinterlegung. Feder Teilnehmer an der Hauptversammlung ‘muß zur Ausübung seines Stimmrechts ein von ihm untershriebenes Verzeichnis der Nummern seiner Aktien in geordneter Reihenfolge in doppelter Ausfertigung mit dem Vermerk der erfolgten Hinter- lequng übergeben.

Die Bilanz nebst Gewinn- und Ver- lustrechnung sowie der Geschäftsbericht liegen während der leßten zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung in dem Geschäftsraum dex Gesellschaft (Diensträume des Kleinbahnhofs Bunz- ‘au) zur Einsichtnahme der Aktionäre ans,

Bunzlau, den 21. Dezember 1943. Der Vorsißer des Aufsichtsrats: Siemianowsky.

L)

Verantwortlih für den Amtlichen und Nichtamt- ‘ichen Teil, den redaftionellèn Tei! den An-

zeigenteil und für den Verlag Prasiden! D1 S chiange m Potsdam. Diuck der Pr Hon Verlags, und Drudckereë {§m® VBorkin

Eine Beilage

Der Vorstand.

WalterFacob. HannsOttens.

Preis dieser Numier: 20 A4

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5

Deutscher Reithsanzeiger Breußischer Staatsanzeiger

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Nv. 303 Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33 B er li

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Bekanntmachung des Reichsbankdirefktoriums über die Zu- lassung der Pfandbriefe der Landschaft für das Wartheland in Posen zur Beleihung bei der Deutschen Reichsbank.

Anordnung V/43 des Reichsbeauftragten für Verpacckungs- mittel über den Verkehr mit gebrauchten Fässern. Vom 27. Dezember 1943.

Bekanntmachung Nr. 1 zu der Anorduung V/43 des Reichs- beauftragten für Verpackungsmittel über den Verkehr mit gebrauchten Fässern vom 27. Dezember 1943.

Anordnung V1/43 des Reichsbeauftragten für Vevrpackungs-

mittel über die Beschränkung der Vorratshaltung in Ver-

packungsmitteln. Vom 27. Dezember 1943.

evnae

Amtliches Deutsches Neiech

Bekanntmachung Alle an einer deutschen Börse amtlich notierten Pfandbriefe der Landschaft für das Wartheland in Posen sind zur Be- leihung bei der Deutschen Reichsbank in Klasse 1 zugelassen. Berlin, den 14. Dezember 19483, Reichsbankdirektorium.

Anordnung V/43 des Reichsbeaustragten sür Berpackungsmittel übor den Verkehr mit gebrauchten Fässern Vom 27, Dezember 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 11. Dezember 1942 (RGVl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Einseßung cines Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel vom 8, Februar 1943 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 38 vom 16. Februar 1943) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt angeordnet: 8 1 Begriffsbestimmung

Fässer im Sinne diesex Anordnung sind

a) Fässer aus Holz und Metall,

b) artverwandte Behälter (Kübel, Bottichhe und Trom- meln aus Holz; Trommeln, Kannen, Hobbocks aus Metall).

892

Errichtung einer Verteilungsstelle für gebrauchte Fässer Bei dem Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel wird

eine Verteilungsstelle für gebrauchte Fässer errichtet. Sie führt die Bezeichnung: „Verteilungsstelle für gebrauchte Fässer des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel“.

Leiter der Verteilungsstelle

(1) Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel bestellt den |

Leiter der Verteilungsstelle. S

(2) Der Leiter der Verteilungsstelle ist an die Weisungen des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel gebunden.

(3) Der Leiter der Verteilungsstelle kann Bezirksbeauftraate bestellen, die dem Reichsbeauftragten für Verpackung8smitte zu melden sind. Die Bezirksbeauftragten sind an die Weisun gen des Leiters der Verteilungsstelle gebunden.

S4 Aufgaben und Befugnisse der Verteilungsstelle

(1) Die Verteilungsstelle für gebrauchte Fässer hat die Auf gabe, für die Erfassung gebrauchter Fässer und für thren zweckmäßigen Wiedereinsaß zu sorgen.

(2) Die Verteilungsstelle kann von Entleerern und Ver

brauchern Angaben über Anfall, Bestand und Bedarf an

gebrauchten Fässern verlangen. S5 Vernichtungsverbot (1) Fässer dürfen bei und nah der Entleerung nicht zer- stört oder beschädigt werden. (2) Dieses Verbot gilt nicht, a) wenn eine Entleexrung von Fässern ohne deren Zer- störung oder Beschädigung nicht möglich ist, b) wenn gebrauchte Fässer zwecks Ausbesserung oder zur

Herstellung anderer Fässer auseinandergenommen werden. §6

Mietfaß-, Leihfaß- und Faßrüclgabeverkehr (1) Der. Genehmigung bedürfen a) die gewerbliche Vermietung von Fässern,

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n, Mittwoch, den 29, Dezember, abends

b) die Abgabe von Waren mit der Vereinbarung, daß der Käufer die zur Verpackung verwandten Fässer zurück- gibt (Leihfaßverkehr),

6) die Abgabe von Waren mit der Vereinbarung, daß der Käufer Fässer von gleicher Art und Beschaffenheit, wie sie zur Verpackung der Waren verwandt wurden, zurügibt (Faßrükgabeverkehr).

(2) Leihfaßverkehr oder Faßrücckgabeverkehr, die auf Grund des F 8 der Anordnung Nr. 3 der Reichs\telle für Papier und Verpaclungswesen vom 31. Dezember 1941 (Deutscher Reichs- anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 304 vom 31, Dezember 1941) bereits genehmigt sind, dürfen ohne Einholung einer erneuten Genehmigung fortgeseßt werden.

(3) Anträge auf Genehmigung des Mietfaß-, Leihfaß- oder Faßrückgabeverkehrs sind über die zuständige Organisation der gewerblichen Wirtschaft oder des Reichsnährstandes an die Verteilungsstelle zu richten.

S Beschlagnahme

Alle bei Gewerbetreibenden, gewerblichen Unternehmungen und Anstalten vorhandenen odex künftig anfallenden ent- leerten Fässer werden beschlagnahmt. Die Wirkungen der Beschlagnahme bestimmen sich nach der Verordnung über die Wirkungen der Beschlagnahme zur Regelung des Warenver- fehrs vom 4. März 1940 (RGVl. I S. 351).

S8 Ausnahmen von der Beschlagnahme

(1) Von der Beschlagnahme sind ausgenommen

a) diexenigen Fässer, die für Verpackungszwecke leer an- geschafft worden sind,

b) Mietfässer, Leihfässer und Fässer, die im Rückgabever- kehr eingeseßt sind, i

6) die für den innerbetrieblichen Verkehr unhedingt not-

wendigen Fässer, j

Fasser, auf die sich die Anordnung X1/43 der Reichs-

stelle für Mineralöl vom 21. Dezember 1942, betr.

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Vetwwvirtschaftung von Transportmitteln, Behältern und Gebinden für Mineralöle (Deutscher Reichsanz.

und Preuß. Staatsanz. Nr. 303 vom 28. Dezember 1942) bezieht, Buttertonnen, über" die die Hauptvereinigung der Deutschen Milch-, Fett- und Eierwirtschaft Bestim- mungen getroffen hat oder künftig trifft.

(2) Die Ausnahmevorschrift des Abs. 1 zu c gilt nicht für Betriebe, die stillgelegt sind oder die Erzeugung, für die die Fässer verwandt wurden, eingestellt haben.

S9 Anbietungspflicht

(1) Die gemäß § 7 beshlagnahmten Fässer sind innerhalb eines Monats nach dem Jnkrafttreten dieser Anordnung und, soweit sie künftig entleert werden, innerhalb eines Monats nah Entleerung einex zugelassenen Faßsammelstelle zum Erwerb anzubieten.

(2) Findet ein Entleerer keine zum Erwerb dex Fässer bereite Faßsammelstelle, so hat erx dies der Verteilungsstelle für gebrauchte Fässer zu melden,

s 8 10 Faßsammelstellen

Erfassung gebrauchter Fässex werden von der bf gebrauchte Fässer Faßsammelstellen Die Zulassung kann mit Bedingungen und Auf-

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er der Faßsammelstellen erhalten von der erteilungsstelle schriftliche Genehmigung; sie ist bei iderruf der Zulaffung zurückzugeben.

3 Verte osftelle kann die Zulassung widerrufen, Fndabder der Faßsammelstelle den Vorschriften

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Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postsheckfonto: Berlin 418 21

1943

(3) Bei dem Verkauf von Fässern sind die Bestimmungen des Erlasses des Reichskommissars für die Preisbildung V-178-5472/43 vom 22. Juli 1943, betr. Preisregelung für gebrauchte Fässer und Kübel (Mitteilungsblatt des Reichs- kommissars für die Preisbildung Nr. 29 vom 2. August 1943) einzuhalten. S 12 Erwerbs- und Veräußerungsbeschränkung

Nur zugelassene Faßsammelstellen dürfen der Beschlag- nahme unterliegende gebrauchte Fässer erwerben und ver- kaufen.

S413 Hinweis auf die Abgabepflicht

(1) Feder Verkäufer, der Ware in Fässern an Gewerbe- treibende, an gewerbliche Unternehmungen oder Anstalten liefert, ist verpflichtet, die Warenrechnung mit einem Aufdruck folgenden Jnhalts zu versehen:

„Die Fässer, in denen Sie diese Ware erhalten, sind durxh Anordnung des Reichsbeauftragten für Ver- pacungsmittel vom Zeitpunkt der Entleerung an be- shlagnahmt. Die Fässer sind unverzüglih nah Ent- leerung einer zugelassenen Faßsammelstelle zum Ankauf anzubieten, Zuwiderhandlungen werden bestraft.“

(2) Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn die Ware in Miet- oder Leihfässern oder in Fässern versandt wird, die dem Rükgabeverkehr unterliegen; in diesen Fällen ist auf die Ver- pflichtung, die Fässer fristgereht zurückzugeben, hinzuweisen.

S 14 Ausnahmebestimmungen

(1) Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel kann Aus- nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen. Er kann diese Befugnis auf die Verteilungsstelle für gebrauchte Fasser Übertragen.

(2) Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind über die zuständige Gliederung der Organisation der ge- werblichen Wirtschaft oder des Reichsnährstandes an die Ver- teilungsstelle für gebrauchte Fässer zu richten.

S 15 Strafvorschriften

(1) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §8 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

(2) Bei Zuwiderhandlungen gegen § 11 Abs. 3 finden die Vorschriften der Verordnung über Strafen und Strafver- fahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvorschriften vom 3. Juli 1939 (RGBl. T S.999) und der Verordnung zur Aenderung dieser Verordnung vom 28. August 1941 (RGBl. I S. 539) Anwendung.

: 8 16 Fukrafttreten

(1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1944 in Kraft.

Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok. (2) Gleichzeitig treten die §8 5 zu b, 7—11 dex Anordnung Nr. 3 der Reichss\telle für Papier und Verpackungswesen vom 31. Dezember 1941 (Deutscher Reichs- und Preuß. Staats- anzeiger Nr. 304 vom 31. Dezember 1941) außer Kraft.

Berlin, den 27. Dezember 1943.

Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel. De, GLUbEr,

Bekanntmachung Nr. 1 zu der Anordnung V/43 des Reichsbeauftragten für Ver-

Vom 27. Dezember 1943

Gemäß § 3 der Anordnung V/43 des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel über dèn Verkehr mit gebrauchten Fässern vom 27. Dezember 1943 bestelle ih zum Leiter der Vertei- lungsstelle für gebrauchte Fässer

Herrn Willy Schröter, Geschäftsführer des

Reichsinnungsverbandes des Böttcher- und Küferhandwerks.

Die Geschäftsführung der Vertêilungsstelle für gebrauchte Fässer befindet sich in Berlin SW 68, Markgrafenstr. 82,

Berlin, den 27. Dezember 1943.

Der Reichsbeauftragte für Verpackungsmittel. Dr. Grube r.

T erde ziziderhandelt oder die ihm übertragenen AuFaadi t eder micht ordnungsmäßig erfüllt.

i due Vertagung oder Entziehung der Zulassung j s IN M Reichsbeauftragten für Ver- pad i etgulegt Werde Dieser entscheidet endgültig. | Die Wenztt pte t Zulaffung und Widerruf der O) f Zeumeaitelstellen dert örtlich zuständigen Lan- de dime Gaumirtschaftskammern und Landegs-

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Cie der Faßiammelstellen

(d D S t nre qey N Fässer VOL dem MWeitervert i en Uber Etn- und Ausgana fof iv Noi Witand BU) eat.

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Anorduung V1/43

des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel über die Beschränkung der Vorratshaltung in Verpackungsmitteln

Vom 27. Dezember 1943

| Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der | Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver-

packungsmittel - über den Verkehr mit gebrauchten Fässern

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