1925 / 88 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Apr 1925 18:00:01 GMT) scan diff

Steitin. [6750] | Gleiwitz. [6715] 1 Tung berufen auf Mittwoch, den 22. April | Ludwig Kintscher, Parfümertegroßhandlung 1 [6667] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jn dem Konkursverfahren über das | 1929 Vormittags 9+ Uhr, Sitzungssaal | in München, Wohnung Holzitr. 12/L, Deutsch - nordischer Verbandsgüter- Grust Burgha1d, in Firma Burghard & Vermögen des Kaufmanns Stefan | Nr. 70/1. (GSeschäftälokal Neuhauser Straße 13/1, tarif Teil I B. in Stettin, Deut\he Str. 25, ist Czih in Schönwald ist zur Ab- Würzburg, den 8. April 1925. wurde am 8. April 1925, Nachm. 4 Uhr, Ab 20.4. 1925 ändert sch in der beute. Nachmittags 14 Uhr, das Konkfurs- | nahme der Schlußrechnung des WVer- Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. (Seichäitéaufsiht zur Abwendung des | Gütereinteilung Abschnitt b Frachtgut in verfahren eröffnet. Verwalter: Bücher- | walters, zur Erhebung von (inwendungen Konkurjes angeordnet. Aufsichtsperjon : | den Tarifstellen 232 b .Kupfera\che“ und revisor Moriy Avellis in Stettin, Lessing- | gegen das Schlußperzeichnis der bei der _| Büchérrevisor Friy Baumgärtner in 266 „Metall in chemischen Verbindungen straße 9. Anmeldefrist bis zum 8. Juni Verteilungzu berücksichtigenden Forderungen | Aachen. i [6678] | München, Nichard-Wagner-Straße Sr, usw.“ Ziffer 1, 2, 3, 5 und 10 die Wagen- 1925. Offener Arrest mit Anzeigepflicht | und zur Be'chlußtasjung der Gläubiger über Ueber das Vermögen des Kaufmanns Amtsgericht München. ladungéflasse für die dänische Strede. bis zum 6. Mai 1925 Erste Gläubiger- | die nicht verwertbaren Vermögenéstücke| Wilhelm Nubens, Inhaber des Kauthau!es 2 reer E Nähere Auskunft durch die Abfertigungen. versammlung am 8. Mai 1925, Vorm | sowie zur Anhörung der Gläubiger über | W. Nubens in Herzogenrath, wird die Ge- München. : A [6691] | Altona, den 10. April 1925. : 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin am | die Erstattung der Auslagen und die Ge- \häftsau!siht angeordnet. Zur Au!sichis- Ueber das Vermögen der Firma Wein- Deutsche Reichsbabn-Gesellschaft. 19. Juni 1925, Vorm. 10 Uhr, im | währung einer Vergütung an die Mit-| verion wird der Rechtsanwalt Stiel in großhandlung Jose! Michl, Ge}. m. b. H. Neichsbahndirektion Altona, Zimmer 60. glieder des Gläubigeraués{usses und zur. | Aachen, Augustastr., ernannt. in München, Preyvsingstr. 15, wurde am namens der Verbandsverwaltungen. Stettin, den 8. April 1925. Prüfung nahhträglih angemeideter Forde: | Aachen, den 7. April 1925. s. April 1925, Nachm. 4 Uhr, Geschäfts- E Der Gerichtsschreiber rungen der Schlußtermin auf den 24 April Amtsgericht. 4. auffiht zur Abwendung des Konkur'es an- | (6668] des Amtsgerichts. Abt. 6. 1925 Vormittags 9 Uhr, vor dem Amts- r S t D geordnet. Ge\chäftsautsichtsperson: Nechts-| Reichsbahugütertarif, Heft C Ux gericht hierselbst, Zimmer Nr. 251, be: | 4ugumstusburg, Erzgeb. [6680] | anwalt Dr. Adolf Lustig in München, | CAusnahmetarife). i Siettin. [6751| immt Amtsgericht Gleiwiß, den Ueber das Vermögen der offenen Handels: | Kaufingerstr. 14. Mit Gültigkeit vom 20. April 1925

Ueber das Vermögen des Kaufmanns | 31. März 1929. aesellshaît in Firma Oskar Hähnel, Amtsgericht München. werden die Ausnahmetarife 20 und 21 Preußischer Staatsanzeiger. Ar1hur Lüdtke in Firma Wilhelni Lok- _ Fabrik Erzgeb. Holz- und Spielwaren in E E R E für Gisen und Stah1, Eisen- und Stahls

städt in Stettin, Philippstraße 30, ist | Wöehst, Odenwald. [6721] | Grünhainihen, wird die Gelchäftéaufsicht Neuburg, Donau. [6692] waren nach See- und Binnenwert|ten zum | P heute, Mittags 12 Uhr, das Konkurs- Fn dem Konkurs über das Vermögen | angeo1det. Als Aufficbtsperson wird Herr E 909. It une ¿M ETen Bau, zur Ausbesserung Flupidtif Ausa j S, h s“ vertabrén eröffnet Nerwalter : Bücher- des Hans Hoffart ¿u Mümling-Grumbach Ortsrichten Osfar Beier in Wal dkirchen- gei\hast des Kaufmanns Wilhelm Gans8- rüstung von See- und S4 zien eils Ï 2s S S A ; Dae rs % C : revisor Mudolf Altmanu în Stettin, | feht Termin zur Anhörung der Gläubiger- | Zschopenthal bestellt. horn in Neuburg a D. wurde ab Donners- | geführt. J De Bezugspreis beträgt S 3, Reichsmark freibl. 1 LDck i ÄAnzeigenprets jür den Iiaum - Birkenallee 16/17. Anmeldefrist bis zum | versammlung über die Einstellung des Amtsgeriht Augustusburg, tag, den 9. April 1929, Nachmittags 44 Uhr, A O nehmen Bestellung an, für Berlin außer den einer 5 gejpaltenen Einheitszeile L,— Reichsmark [reibleibend, 8. uni 1925. Offener Arrest mit An- | Koukursvertahrens wegen ungenügender am 7. April 1995. Geschäftsaursicht zur Abwendung des Kon- | Altona, den 13. April 1925. Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 NReihsmark freibleibenb zeigepflicht bis zum 5. Mai 1925. Eistc | Konkursmasse am Donnerstag, den E E A __ |furses angeordnet. Als Autsichtsperfon MNeichsbahndirektion. igs in SW. 48, FOUYEMELae Nr. 32. 2 Anzeigen nimm! an Gläubigerver)aminlung am 7. Mai 1925, | 30. April 1925, Vormittags 11 Uhr, Augsburg. [6679] | wurde Josef Karl, Privatmann in Neu- riilais nzelne Nummern kosten D, 30 NReichEmark. die Geichäftsstelle des Reichs: und Staatsanzeigers Borm. 11 Uhr. Allgemeiner Prüfuntgs- | hier an. Die Ge1chäftsaufficht Hofmann, August, | burg a. D., bestellt. [6673 Bekanntmachung E e Í i C N aae x O aaa x S L E odor ha wf afiho F, ¿c R, Sia A E E h termin am 20. Juni 1925, Vorm. 10 Uhr, | Höchst i. O., den 3. April 1925 E L Quas Amtsgericht Neuburg a. D. Deutsch-italienischer Güterverkehr im Zimmer 60 Hessisches Amtsgericht, wegen Mechtskraft des" den Zwangs. | . S an über Oesterreich usw L Rd i Í bri t veraleih bestätigenden Beschlusses Neuwied. [6693] L Stettin den 8 Ayril 1925 vergleich) eltattgenben 3 elclutles be- g, 4 E . S ¿ umb di 8 fet A R endet. K. N.- 79/24 Die Ge1chäftsaufsiht über das Ver- | @ mbehandlungsverkehr. Der Gerichtéschreiber d E L E s j Bu Kundmachung vom 16. April 1925,

es Amtsgerichts. Abt. 6 Karlsruhe, R [6724] Augsburg, 8. 4. 1925. mögen der Briefumichlagfabrik Becker Mit Gültigkeit vom 16. April 1925 D Tr. 88. Neichsbankgirokonto. Berlin, Donnerstag, den 16. April, Abends. Posftscheckt'onto: Berlin 41821. 1925 ( 6. Abt. L S , 102 E i D S N E anns ennen aer : s 2D

Jn dem Konkursverfahren über das Seritasdreiberei des Amt8gert & Kulke G. m. b. H. in Neuwi if ; t. K c i sveTIc ( erichtsschreiberei des Amtsgerichts. & Kulke G b. H. in Neuwied U | ird die Kundmachung für den deutsch- E E S

Serioden e U S E beendigt, weil die Schuldnerin einen ge: | italienischen Güterverkehr über Oester- Einzelnummern oder einzelne Œeilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Sinsendung des Betrages

Bergner, alleinigen Nehtsnachfolgers der | Boechnm. [6681] | nügenden Antrag auf reich usw: neu- ausgegeben. Sie ‘gilt

Näheres dur MNeichsbahntarifanzeiger.

Stettin. [6756]

lleber das Vermögen der offenen Handels- Gröffnung det

geellschaft „Kaufhaus Grünhof Wilhelm Beer“, Inh. Witwe Sophie Beer, geb. Gitt und Kaufmann Carl Bruno Beer in Stettin, Heinrichstiaße 24, ift heute, Nachmittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Bücherrevisor Rudol} Altmann in Stettin, Birkénallee 16/17. Anmeldefrist bis zum 10, Juni 1925 Offene1 Arrest mit Anzeigepflicht bis zum D. Mai 1925. Erste Gläubigerversamm- lung am 7. Mai 1925; Vorm. 10 Uhr Allgemeiner Prüfungstermin am 22. Juni 1925, Vorm. 10 Uhr, im Zimmer 60. Stettin, den 8. April 1925. Der Gerichts\chreiber Amtsgerichts. Abt. 6.

L n A DCL

Treptow. Rega. [6752 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Kal Selack in Treptow a. d. WMNega, Lange Slraße. wird heute, am 9. April 1929, Nachmittags 34 Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet, Va er seine Zahlungs- untähigkeit und seine heute erfolgte Zahlungöseinstellung dargetan hat. Der Rechtsanwalt Eberhard Schicke in Treptow a. d. Nega wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 2(. Mai 1925 bei dem Gericht anzumelden. Es, wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Besteliung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 13. Mai 1925, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forde- runoen auf den 17. Juni 1925, Vormittags 94 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Fed oes welche eine zur Konkursmasse gehörige -Sache in Besiy haben oder zur Konkursmasse etwas s{huldig find, - wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abéslouderte Befriedigung in An- spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 27. Mai 1925 Anzeige zu machen. Treptow a. d. Nega, den 9. April 1925. Preuß. Amtsgericht. Verden, Aller. [6753] Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesell\chaft Thics & Zünkeler in Berden if am 9. April 1925 der Konkurs eröffnet. Verwalter: Bücherrevisoc Tegt- meier ini Verden. Anmeldefrist bis zum 2. Mai 1925, Erste Gläubigerversamm- lung und allgemeiner Prüfungstermin am 6. Mai 1925, Vormiktags 11 Uhr. Offener Arrest und Anzeigefrist bis zum 1. Mai 1925. Amtsgericht Verden, den 9. April 1925.

{Erich Ernst in

Firma Mittelbadishe Handelsge!ell {aft

Selinger & Co. in Karlsruhe, wird der mittel-JImportgesellshaft mit beschränkter Malthejerstraße zur ersten Gläubigerversammlung abgeießt | Nr. 43, wird beute, den 11. April 1925, und mit dem Prüfungstermin vom 6. Mai | Vormittags 107 Uhr, die Geichä!tsau1sicht 1925, Nacbmiltags 44 Uhr, verbunden. | zur Abwendung des Konkurses angeordnet.

auf den: 15. April 1925 bestimmte Termin | Haftung in Bochum,

Karlsruhe, den 6. April 1925. Gerichts- | Als Aufsichtsperson wird \chreiberei des Bad. Amtsgerichts. A. I. Sie e a A E t Fernru? 839, bestellt.

Lennep. [6733] Das Konkursverfabren über das Ver- mögen der Firma Bergische Koffer- und Vederwarenfabrik Wiß & Co. in Langen- | Wuer, Westf. haus bei Ronsdorf und thres Jnhabers,

mangels Masse eingestellt worden. Lennep, den 16. März 1925, Das Amtsgericht.

aufsiht angeordnet.

Magdeburg. (673; Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns ÜUdo Hengstmann

asSscl,

Genußmittel-Versand, wird nah erfolgter

aufgehoben. Magdeburg, den 8. April 1925. Das Amtsgericht A. Abt. 8. Neuwied, [6740] Fn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kürschners Franz Lieb in | Darmstaät. Neuwied, Marktstraße Nr. 43a, wird |'

Beschlußfassung über die Unterstüzung des | ordnet.

und Verwertung der Masse.

Neuwied, den 9. April 1925. Das Amtsgericht.

Oederan. : [6741] | wortmunad. Das über das Vermögen des Gasthofs-

bank Eberstadt, bestellt.

Ab). 1 K.-O. eingestellt.

Amtsgericht Oederan, den 9. April 1925.

Oehkringen, [6742] ie e Fn dem Konkursverfahren über das | Dortmund.

BVerinögen des Friedri Bürkert, Schuh-

fabrikanten, Inhabers der Firma Friedrich | haus Marathon, Inhaber

gericht in Oehringen anberaumt. Oehringen, den 8. Aptil 1925. Württ. Amtsgericht Dehringen.

S

Schwanenwall 44, ernannt.

Ueber die Firma „Westdeutsche Lebens- | Vergleichsve: fahrens nicht eing:

anwalt Dahm in Bochum, Hellweg Nr. 21,

Bochum, den 11. April 1925. Das Amtsgericht.

Neber das Vermögen des Kaufmanns des Kaufmanns Albert Wit, daselbst, ist | Heinrih Baudish zu Buer i W ist dur Beschluß vom 11. 4. 1925 die Geschäfts- Der Obergerichts- vollzieher a. D. Humboldt zu Buer i. W. E ist zur Geschäfisaufsichtsperson 6735] Nun. 15—25. Das Amtsgericht Buer.

) Berms des z in Magdeburg,Große DiesdorterStraße242, a O N M Inhaber der offenen Handelsgesellshait | der Firma Bernhard Rubensohn u. Co., in Firma Udo Heugstmann, Lebens- und | Königstraße 39 1. Damenkontektionsgeschäft, j ist am 11. April 1925, Vormitta j Abhaltung des Schlußtermins hierdurch h Geschäftöaufsicht e Gie 2 Konkurses angeordnet worden. sihtsperson ilt der Justizamtmann Horn in Cassel, Nordhäuser Straße 9, bestellt.

Cassel, den 11. April 1929.

Amtsgericht. Abt. 7.

CeuUmieD, i / ; ) Veber das Vermögen des Kaufmanns eine Gläubigewerfsammlung einberufen auf | Leonhard Löwer in Eberstadt, eingetragen den 27. April 1925, Vormittags 11 Uhr, | im Handelsregister des Amtsgerichts Darmso Dor det unterzeichneten Gericht, Hermann- | stadt il, wird heute vormittag 10 Uhr ftraße 53, Zimmer 17, zur endgültigen |25 Minuten die Geschäftsaufsicht ange- Î U / Als Auffichtsper|on Gemttnichuldners und zur Berichterstattung Kaufmann Georg Bickel in Darmstadt, des Konkursverwalters über die Verwaltung | Gervinusstraßze 70, Direktor der Vereins-

Darmstadt, den 11. April 1925. Hessisches Amttgericht. IT.

p ( Die Geschäftéaufsilßt üb besigers und Fleischers Julius Nobert | mögen (5 bt d A O Pogodda ¡rich ( Schönorstadt eröffnete | zuy Dortmund, Hohe Straße 17, ist nach Konkursver\ahren wird yemäß 202 rechtsfräftig bestätigtem Zwoangévyergleich vom 5. Marz 1925 aufgehoben. Dortmund, den 31. März 1925, Das Amtsgericht.

Ueber das Vermögen der Firma Schuh- n, Jn j Oskar Wdo- Bürkert in Pfedelbach, ist zur Prüfung | winski zu Dortmund, Westenhellweg 77 der nachträglih angemeldeten Forderungen | Schuh- und Lederhandlung ist am Termin auf Donnerstag, den 16. April | 6. April 1925 die Geschäftsaufsicht ange- 1925, Vormittags 94 Uhr, vor dem Amts- | ordnet. A1s Geschättsaufsichtsperson der Kaufmann S. Segall zu Dortmund,

Amtsgericht Dortnund.

cicht hat.

Neuwied, den !1. April 1925

Das Amtsgericht.

Osterhotz-Scharmbeck,. [6694]

Ueber das Vermögen der Firma Christian Becker & Co. in Scharmbeck und ' des Zigarrentabrifanten Christian Becker da- jelbst ist die Gelchättéaufsiht zur Ah- wendung des Konkurses. angeordnet. - Aukf- sichtéperson ist Rechtsanwalt Dr. Beneke in Osterholz.

Amtsgericht Osterholz, 7. 4. 1925.

Siettin. [5220] Neber die offene Handelsgesellschaft Wilh. Holste, Stettin, Speicherstr. 22/25 MWaren-Großhandlung —, 1st heute Nachmittaa, 1,45 Uhr, die Geschäftsauf- sicht zur Abwendung des Konkurses an- geordnet. Aufsichtsperson: Kaufmann Nichard Buchholz in Stettin, Pölißer Straße 10. Stettin. den 6. April 1925. Das Amtsgericht, Abt. 6 Wesselburen. [6695] Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Max Mähliy in Wessel- buren ist aufgehoben. Amtsgericht Wesselburen

Zittau. [6696] Ueber ten Fabrikbesißer Paul Ssymmank in Olberédorf, Echostraße Nr. 263 b, alleinigen Inhabers der Firma Dlber8s- dorfer Ledererj)az- und Pappenwerke, Papierfabrik, Paul Ssymmank in Olbers- do1f, wird heute, am 9. April 1925, Vor- mittags 10,30 Uhr, die Geichäftsaufsicht angeordnet. Der Bücherrevisor Edmund Herrlich in Oybin ist zur Aufsichtsperson bestellt. Amtsgericht Zittau, am 9. April 1925.

8. Tarif- und Fahrplanbekannt- machungen der

Eitenbahnen.

[6670] Neichsbahngütertarif, Sest C Ix, Ausnahmetarife.

Mit Gültigkeit vom 15. April 1925 ist der Wortlaut des Ausnahmetarif\s 47 für Reis geändert worden. Auskunft durch die Abfertigungen.

Altona, den 8. April 1925,

Deutsche NRetchsbabn-Gesellschaft. Neichsbahndirektion Altona.

m ——_———_——--

nunmehr auch für den Umbehandlungs- verkehr über ITschechoslowakei— Oesterreich und das Königreich ‘der Serben, Kroaten und Slowenen und über Tschechoslowakei— Ungarn und das Königreich der Sérben, Kroaten und Slowenen. Von den Aenderungen wird bervorgehoben, daß ab 16. 4. 25 die Anzahlung einer ‘bes stimmten Summe als Teilfrankatur nicht zugelassen ist (Bef Zus -Best. zu Art. 12), daß aber nunmehr Nachnahmen in be- \{chränktem Maße zugelassen sind (fiehe Bes. Zus.-Best. zu Art. 113). Die bis- herigen Bestimmungen über die Fráächt- zahlung für Sendurggn im Durchzu durch Tschechoslowaktei— Desterreich (Ziff. î zu Art. 12) sind entfallen. “In Kraft bleiben jedo die eins{chränfenden Be- stimmungen hinsichtlih der Erhebung der Fracht bei Sendungen nah Triest usw. (siehe Abschnitt TIL). München, den 9. April 1925. Tarifamt bei der G. B.

[6672] Bekanntmachung.

Niederländisch - italienischer Güter- verkehr. Umbehandlungsvertehr. Tarif für den Güterverkehr zwischen ven Niederlanden einerseits und Ftalien anderseits über Deutschland Schweiz, Dentschlaud— Oesterreich, Deutschland Tschechoslowakei Oesterreich, Deutschland—Tschecho- ilowakei— Ocsterreich und das König- reich der Serben, Kroaten und

Slowenen.

Mit Gültigteit vom 16. April 1925 gelangt der vorbezeichnete Tarif zur Eia- ührung.

Preis 30 Neichspfennig.

München, den 9. April 1925.

_ Deutsche Reichsbahn-Gelellschaäft. Tarifamt bei der Gruppenverwaltung Bayern.

[6671] Bekanntmachung.

Nordisch-italicnischer Güterverkehr. Umbehandlungsverkehr. Tarif füLe den Gütervertehr zwischen Däne- mark, Schweden und Norwegen einerseits und Jtalien anderfseits über Deutschland=—-Schweiz, Deutsch- land Oesterreich, Deutschland=

Tichechoslowakei Oesterreich, Deutschiauvd Tschechoslowakei Oesterreich und das Königreich derx Serben, Kroatien und Slowenen.

Mit Gültigfeit vom 16. April 1925 wird dex vorbezcihnete Tarif neu auß gegeben. Durh ihn wird der nordis{h- italienishe Umbehandlungstarif vom l. 11. 24 aufgehoben und erseßt. Von den Aenderungen wird besonders hervor- gehoben :

1. Der bisherige Frankatur- und Ueber-

einscließlich) des Portos abgegeben.

Fuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Verordnung über Geschäftsgang, Verfahren und Tragung der Kosten der Schiedsämter. Preußen.

Bekanntmachung, betreffend Ungültigkeitserklärung von zurück- gezogenen Sprengstofferlaubuisscheinen.

L betreffend die Einziehung von Diphtherie- Sera.

ABRDEI: SOEI G R N E S E D E FITE I S RR S O B I N E S I L E D E E L S BREBE E E G Bf

Amiliches.

Deutsches Meich,

VErLoxdnung über Geshäftsgang, Verfahren und Tragung der Kosten der Schhiedsämter. (Schied8amtsordnung.) Vom 8. April 1925. Auf Grund des § 368 p der Reichsversicherung8ordnung

in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1924

(RGVl. 1 Seite 779) wird folgendes bestimmt: I. Gef As gang.

B Le

Das bei dem Oberve1silerungëamte gebildete Scied8amt führt die Bezeichnung „Schiedsamt- bei dem Oberveificherungsamt“.

Die allgemeine Dienstaufsicht über das Schiedsamt führt der Voi: sitzende des Oberversicherungéamts. Er bestimmt, wenn er nit selbst den ständigen Vorsiß im Schieds8amt übernimmt, einen seiner Stellvertreter zum Vorsitzenden des Schied8amts.

c

Der Vorsißende des Oberve1sicherungsamts bestimmt, in welder Weise unbeschadet der Vorschrift des § 92 die Einrichtungen dieies Amts von dem Schiedsamt mitberußt werden können. Er bestimmt ferner die Beamten des Oberversicherungéamts, welche den Expeditions-, Registratur- und Kassendienst des Schiedeamts, ferner die Schristsührung in den Sitzungen deéeselben wahrzunehmen haben, und ordnet im übrigen hinsitlih des Geschä!têgangs des Schieds- anité, loweit in dieser Verordnung nichts Besonderes bestimmt ist, das Nähere an

Die Schied¿ämter haben nach näherer Anordnung der obersten NVerwaltungsbehiide jährlide Geschäitäberichte zu erstatten, denen eine Uebersicht über die Tätigkeit des Schieds8amts beizufügen 1st. Eine Abichuitt des Geschäftsberichis und der Uebersicht erhält das Neichs1chiedsamt.

S3.

Dem Vorsitenden des Schiedsamts obliegt die Etledigung der

saufenden Geschäste und die Vorbereitung der Spruchfachen. 84.

Der Vorsißende des Oberversicherungsamts bestimmt, wenn er nicht selbst der Vorsitzende des Schiersamts ist, die Spiruchsachen, in deneu er an Stelle des leßteren den Vorsiy im Schiedsamte führen will.

8 10.

Von jedem S(riftsatze nebst Anlagen soll für jeden am Streite

Beleiligten eine Ab}chrift beigefügt werden. 8 11.

Die Schriftsäße müssen von der sie einreïchenden Partet felbst oder ibrem geseßlichen oder saßungsmäßigen Vertreter oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet fein. Die Vollinaht muß \chriftlich erteilt werden. Das Schicdsamt kann von der Beibringung des Nachweises der Vertretungsbetugnis oder der Erteilung einer Voll- macht absehen, wenn die Vertretungsbefugnis oder Vollmacht hin- reichend glaubhaft gemacht wird.

8 12.

Das Schiedsamt übersendet je eine Abschrift der von einer Partei eingereichten Schrittsäte nebst Anlagen den ain Streite Beteiligten unter Seßzung einer besti:1mten Frist zur s{ri\tlichen Gegenäußerung. Fn besonderen Fällen kann davon abgesehen werden. Bei Ueber- sendung der Abichrist an die am Streite Beteiligten sind diefe darauf hinzuweisen, daß auch verhandelt und entschieden werden kann, wenn eine Gegenäußerung nicht innerhalb der gejeßten Frist eingeht. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden.

S 13;

Zustellungen, insbesondere Ladungen und fonftige Mitteilungen, können wirtsam auch an die Partei felbst erfolgen, wenn diese durch einen Bevollmächtigten vertreten wird.

S 14.

Das Sciedsamt hat erforderlichenfalls von dem Vertrags8a us\husse

die Vorverhandlungen einzufordern. 8 15,

Nor dem Scied8amte hat eine mündlichße Verbandlung \tatt-

zufinden. Der Vorsißende bestimmt deu Zeitpunkt derselben. 16.

Bon dem Zeitpunkte der L Turi Nerbandlung werden die Parteien dur einge\chriebenen Brief oder gegen Postzustellungsurkfunde mit dem Bemerken in Kenntnis geseßt, daß auch im Falle ihres Aus» bleibens verbandelt und entschieden werden fann. Die Ladung foll möglichst eine Woche vor der mündlichen Verhandlung erfolgen.

8 17.

Der Vorsitzende des Schiedzamts kann vor der mündlichen Ver- handlung ngch Maßgabe des § 1652 Abs. 2 der Neichsversicherung8- ordnung Beweis erheben. Bei Vernehmung von Zeugen oder Sach- verständigen ist den Beteiligten Gelegenheit zur Teilnahme zu ge- währen. § 22 Abs. 2, 3 gilt entiptehend. Hinsichtlich der Ge- bühren der Zeugen und Sachverständigen findet § 1579 Abs. 1 der Neichsversicherungéordnung Anwendung mit der Maßgabe. daß Ge- bühren nur auf Verlangen des Berechtigten gezahlt werden und daß bei Beschwerden der Vorsißende des Oberversicherungsamts endgültig entscheidet.

Den Beteiligten ist der Inhalt und auf Verlangen eine Ab- {rift der Beweisverhandlungen mitzuteilen.

S 18. (

em übrigen kann der Vorsißende für die mündliche Verhandlung Zeugen und Sachverständige laden.

Die Ladung erfolgt durch eingeschriebenen Brief.

S 19.

Bei Ausbleiben oder Aus}ageverweigerung eines Zeugen oder

Sachverständigen kann nah Lage der Sache entichieden werden.

S0 i : Wenn die Beweiserhebung nicht gefäß § 17 oder in der münd- liden Verhandlung erfolgen kann, so fann auch ein anderes Schieds-

mitwirken. Sind sie in ungleicher Zahl erschienen, fo {heiden über- zählige Beisißer bei der Beschlußfassung aus. Sie können si jedoch an der Beratung beteiligen. Der in überzähliger Anzahl erschienenen Seite bleibt überlassen zu bestimmen, wer auéscheidet. Mangels Einigung darüber scheidet der nah dem Lebensalter jüngste Beisißer dieser Seite aus. g

5,

Ein an den streitigen Arztverträgen oder den Vorberhandlungen des Vertragéauéschusses beteiligtes Mitglied foll bei der Beschluß- fassung des Schiedsamts nicht mitwirfen. Das gleiche gilt hinsichtlich folher Mitglieder, die bei entsprechender Anwendung des § 1641 Nr. 1 bis 6 dec NReichsversicherungsordnung von der Mitwirkung ausgeschlossen sein würden oder die wegen Befangenheit abgelehnt

werden. 8 26.

Für die Ablehnung von Mitgliedern aus Gründen, die ihre Aus- \{ließung nah § 25 recht!ertigen, sowie wegen Befangenheit gelten die 88 1643, 1645, 1647 Abs. 1, 1712 der Neichsversicherung8ordnung entsprechend.

8 1712 der Reichsversiherungsordnung findet au entsprechende Anwendung, wenn ein Mitglied des Schiedsamts selbst eine Tat)ache anzeigt, die seine Ablehnung rechtfertigen könnte, oder wenn Zwoei!el darüber bestehen, ob Gründe vorliegen, die seine Ausschließung gemäß Aby. 1 rechtfertigen.

S 27.

Fst die zu einer Beschlußfassung notwendige Anzahl von Mit gliedern nicht vorhanden, fo hat der Votsißende unverzüglich eine zweite Sizung anzuberaumen, in welcher ohne Nücksicht auf die Zahk der Erschienenen entschieden wird. Hierauf ist bei der Einladung zur Sitzung besonders hinzuweisen.

S 28

Die fkassenärtlichen Vereinigungen, Krankenkassen und Kassen verbände werden in der mündlihen Verhandlung durch ihre fagungs- mäßigen Vertreter vertreten.

Andere als gefeulihe oder fazungsmäßige Vertreter der Parteien fann das Schiedsamt für die ganze oder teilweise Dauer der münd- lien Verhandlung widerruflih zulassen. Hierauf ist in der Ladung hinzuweisen.

8 29.

Die Vollmacht muz \chrifili® erteilt werden.

Für den Nachweis der Vertretungebefugnis oder der Erteilung dex Vollmacht gilt § 11 Sah 3 entiprechend.

S 30.

Soweit keine Einigung zustande kommt, ist über die streitigen Punkte zu verhandeln. Es kann auch in Abwe!enheit der geladenen Parteien verhandelt und entschieden werden, wenn in der Ladung darauf hingewiefen war.

S 31:

Das Stiedamt hat durch Anhörung der Parteien die Streits punkte und die für ihre Beurteilung wesentlichen Verhältnisse fiars- zustellen.

8 32

Die Beratung und Beschfußtassung, die in Abwesenbeit der Parteien zu erfolgen hat, fließt fih an die Verhandlung an. Nur die Mitglieder des Schiedéamts, die an der Verhandlung teilgenommen haben, dürfen dabei mitwirken.

Hält das Schiedsamt die Sache noch nicht für genügend auf- geklärt, so beschließt es den erforderlichen Beweis. Für die Beweis- erhebung gelten die §§ 17 bis 20 ent)prechend.

34

weifungszwang ist autgehoben. L

i é Das Schiedsamt entscheidet über die streitigen Punkte nah freiem Ermessen, ohne an die Anträge der Parteien gebunden zu jein Es fann die Ent\cheidung auf nicht streitige Punkte ausdehnen, falls A infolge der Entscheidung liber die streitigen Punkte erforderlich erjcheint.

Bei der Ent\cheidung hat das Schiedsamt, gegebenenfalls au unter Zurückstellung lediglih formatlrechtlicher Erwägungen, darauf zu abten, taß einerseits im Rahmen der bestehenden materiell« rechtlichen Vo1schriften die Interessen der Parteien gleichmäßig ange» mesjea berücksichtigt werden, und daß andererseits die ärztliche Ver- sorgung der Versicherten nicht getährdet wird.

Die Beschlußfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.

Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitßende den Ausschlag. 8 36.

Bilden \sich bei der Abstimmung mehr als zwei Meinungen, von denen feine mehr als die Hälfte der Stimmen au! sich vereinigt, fo ist zu versuhen, die Mehrheit der Stimmen auf eine Meinung zu vereinigen. Gelingt dies nicht, }o entscheidet die Stimme des Vorsitzenden,

S8:

Der Vorfißende stellt die Fragen, über die abgestimmt wird. Meinuagsverschiedenheiten über den Gegenstand, die K&assung und die Reihentolge der Fragen oder über das Ergebnis der Abstimmung ent» \cheidet das Schiedéamt. Die §§ 39, 36 gelten entsprechend.

8 5.

Der Vorsitzende des Schiedcamts bestimmt im einzelnen Falle aus der Zahl der unpa1teiischen Veisiger und ihrer Stellvertreter diejenigen, welche zu der Verhandlung zugezogen werden.

üt ein Beisiger aus dem Kreise“ der Aerzte und Krankenkassen verhindert an einer Sigung teilzunehmen, fo tritt an jeine Stelle der für ihn bestimmte Stellvertreter; in Ermangelung eines tolchen bestimmt die Seite, die den behinderten Veisißer gewählt hat, den Stellvertreter aus der Zahl der gewählten Stellvertreter.

Zittau. (6755) | Pillkallen. [6744] | PATKIAmA, ; (6687) | (6669) je j Ueber das Vermögen des Konditor-| In dem Konkursverfahren liber das Die Geschäftksaufsicht über das Ber- |* Reichsbahngütertarif, Heft C 11 Ae E ke R meisters Nupolf Möbius | in Hittau, Vermögen der Schneidergenossenschaft e. G. | ree? F tige E Grant-Feige, Ius. (Ausnahmetarife). e O A rauenstraße 7 wird heute, am 11. m. b. H. in Pillkall t ‘ermi f L m2 i ‘4 Mit Güttigfei - April 1925: 3. Nad i i ä 1925, Vormittags 11 Uhr das O zwecks Der B Ss Hamburger Straße 2, Manufakturverjand- E S T Le le s M N n R verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr | nossen auf den 25. April 1925, Vormittags geichäit, ist dur retsfräftigen Zwangs- Ausnahmetarif 38 für ‘Fell Ä d i r ars Rei e Kaufmann Lüppo Hilker in Zittau. An- {11 Uhr bestimmt. ( Y | vergleich beendet. Näheres durch Neichsbal t ins ane T meldefrist bis zum 19 Mai 1925. Wahl- | Pillkallen, den 8. April 1925, Amtsgericht Dortmund, 7, April 1925. |"hitona, den 8. April D V Deutsche teichsbahn-Gesellschaft termin am b. Mat 1925, Vorm. 8 Uhr. Amtsgericht. GeroIlzhofen. a [6714]| Deutsche Reichsbahn-Gesell schaft " Taritamt : Prüfungstermin ain 27. Mai 1925, Vor- Das Amtsgericht Gerolzhofen Reichsbahndirektion Alto i; : i m mittags 8 Uhr. Offener Arrest mit An- | Wüilhe!mshaven. [5994] il. April o dtga bas T Ubr drci arin maar C D geigepflicht bis zum 19. Mai 1925. In der Konkurssacbe der Wilhelms- 30 Minuten, ber tas Vermögen des | [6674] Amtsgericht Zittau, den 11. April 1925. | bavener Feilen- u. Werkzeugfabrik A. G. | Kaufmanns Leopold Krämer, Berufs-| Durhfnhrausuahmetarif D 24 für Güter aller Art (Sammelgut) vou Wilhelmshaven findet Termin zur Ab- | kleiderfabrik in Gerolzhoten Ge1ichäfts- | Aachen West (Montzen) Grenze und von Nonheide (Montzen) Grenze nahme der Shlußre@&nung und der übrigen aufsiht zur Abwendung des Konkurses an- unach Passau Hbf., gültig vom 10. April 1925. Bassrtum. 5 [6699] | in § 162 K:O. bezeihneten Gegenstände | geordnet. Als Autfichtéperson ist der Ge- Für Güter aller Art (Sammelgut, d. i. zusammengestellte Ladungen aus n Iu, dem Konkursverfahren über das | auf den 2, Mai 1925, Vormittags | rihtéobersekietàär a. D. Josef Zucker in | Waren verschiedener Gattungen, auêgenommen die in der Anlage der Eisenbahn- een m Ea e Sils E DRE Ser 2: R ¿n Me Geraleten E x (G E E Gegenstände) als Frachtgut in Wagenladungen, die von Mörsen zur Abnahme der Schluß- | glitung de onfkursverwalters ist au Zerichts)chreiberei des Amtsgerichts. Belgien oder den darüber hinautgelegenen Ländern : rehnung des Verwalters, zur Erhebung | 400 M festgesegt, R E i a) mit direften internationale F chtbriefen über Aachen West reQnung ZAMBUNd e Alik: A Marklissa. (6689) j l tionalen Frachtbriefen über Aachen 2e (Monßten) e E e att den r N 1925. Die Geschättsaufsicht über das Ver- cten dey Nonbeide (Mongen) Grenze nah Oesterrei oder darüber sichtigenden Forderungen der Schlußtermin iat pee ia mögen des Schuhmachers Adolf Beier in b) in Aach n West (Monk, ) G der Nonhei aut den 6. Mai 1925, Vorm. 9 Uhr, be- | Würzburg [6754] T Na ist genen ÿ 66 S Ziffer 2 5 Mere r Ba E C G dna dee a E s timmt. f j / c 9 E » ; der Bekanntmachung vom 14. 12. 1916 in ; : L T ] | neuen Frachtbriefen mt iet Bassum, 7. April 1926, | 22s Amiögeritht Würzburg bat, in dem | der Fassung der Verordnung vom 14. ©.| (erten mit Wirken" vom 10-Moril 1925 dis au ieverzeitigen Widerruf soigende Aa G Sid G AA d : Ingenieurs Max Bauer in Würzburg 1924 RGBVl. S. 641 aufgehoben de Serte e 100 S A Reibpizatie is attet Mr IEGRIE E Calau. 18793) laemäß && 93 ‘und 204 K-O. Nh, | worden, da die Vorausseßungen weg- | 35 c j E Das Konkursverfahren über t Ver: ang über einen L Su Bois gefallen sind. Rondeite tor gei Sreie. N / pas Hbf 493 "432 Li wad niógen des Handelsmanns Wilhelm Duschka | verwalter mit d-r Bayer. Staatsbank Marklissa, den 4. April 1925, Die Fracht wird nah den Bestimmungen Deut Eisenbahngü i in Calau wird nach Abhaltung des | Filiale Würzburg abgeschlossenen Ver- Das Amtège! Amtégericht. Teil I Abt. B berechnet. D 31 e M E Ben s Laa S{lußtermins aufgehoben. gleich und zur Tw iten Anhörung der | Müimehen. {6690] nicht erhoben. ien 4 -Busing 1e DEIEUARE M HRRR ZEAUA was Calau, e Ne Q ibt Gläubiger vor Einstellung des Verfahrens Neber das Vermögen des Kaufmanns Köln, den 7. April 1925, i intsgericht.

mangels Masse eine Gläubigerversamm- 1 Ludwig Kintscher, Alleininhaber der Firma Reichsbahndirektion.

amt oder eine öffentlihe Behörde gemäß § 115 Abs. 1 der Meichs- versierunggordnung darum ersuht werden. § 17 Abs. 1 Say 2 findet Anwendung. Die Kosten der Beweiserbebung erstattet das Schiedéamt, das auf Verlangen einen Kostenvorshuß zu leisten hat.

8& 21. : Die Verhandlung beginnt nah dem Aufrufe der Sache mit der Darstellung des Sachverhalts durch den Borsitzenden.

8 22.

Der Vorsitzende leitet die Verhandlung und Beratung. Jeder Beisiger kann Fragen und Anträge stellen. Die Anträge find zur Abstimmung bringen. :

Der Vorsitzende sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung. ; E

Parteien und ihre Vertreter sowie Zeugen und Sachverständige, die den zur Aufrechterhaltung der Ordnung erlassenen Anordnungen niht Folge leisten, föônnen aut Beschluß des Schiedêamts aus dem Sigungszimmer entiernt werden. Machen fie sih einer Ungebüßr \chu!dig, so fann das Schiedsamt vorbehaltlih der stra!\gerichtlichen Verfolgung gegen sie eine Ordnungéstrate bis zu einhundert Reichs- mark sestscgen. Der Beschluß des Schiedsamts und deine Ver- anlassung ist in die Nieder\chrift 42) auszunehmen. Für die Zahlung und Beitreibung von Ordnungéstrafen gelten die §§ 58, 99 entsprehend; die cingehenden Beträge find wie Gebühren zu be-

8& 6.

Ft den Beisigern des Schiedsamts nad Maßgabe des Artikels 3 Abi. 8 der Ausführungtbestimmungen zur Verordnung über Aerzte und Krankenkassen vom 14 November 1924 (RGBI. 1 Seite 743) eine Entichädigung zu gewähren, so wird ihre Höhe, wenn darüber von der obersten Verwaltungsbehörte feine allgemeine Bestimmung getroffen ist, von dem Vorsitzenden des Oberversicherungëamts na Anhörung der Verbände der Aerzte und Krantenkassen in dem Bezirk des Oberversicherungsamts festgesetzt.

11. Verfahren.

S 7. n Die Avnrufung des Schiedzamts hat riftli zu erfolgen. Die Parteien find genau zu bezeichnen, die |treitigen Puntte dabei im einzelnen anzugeben und ein bestimmter Antrag zu stelien.

8. Tatsächlite Vehauptungen a Seen wAG ans s handeln. §28 untte betreffen, sind vor der mündlichen Verhandlung lo rechtzeitg i p Fd s / os L Len Glas daß die Verhandlung ordnungégemäß Die Verhandlung im Schiedéamt ist nicht öffentlich. Ueber den vorbereitet werden fann. Hergang der Beratung und über das Stimmverhältnis bei der Ab- 9. {immung is Schweigen zu beobachten, Das Sciedsamt fann in Bei Streit über die Bedingungen eines Arztvertrags ist ein von besonderen Fällen au} Grund einstimmigen Beschlusses Ausnahmen den Parteien oder einer derfelben oder von dem Vertragsaut!{uß zulassen. aufgestellter Vertragëentwur} vorzulegen, josern tieser Entwurf zum Gezenstande der müntliden Verhandlung vor dem S chiedéamte ge- mat wetden soll Die Vorlage ist von der Partei zu bewirkten, die aut den Entwurf Bezug nimmt 5 Bet Streit aus einem abgeschlossenen Arztvertrag ist bei An-

rufung des Schiedéamts der streitige Arztvertrag vorzulegei.

8 38. Kein Mitglied des Schiedëamts darf die Abstimmung über eine Frage verweigern, widrigentalls die Abstimmung ohne Rücksicht auf seine Mitwirkung durchgesühut E fann.

Bei der Abstimmung werden die Stimmen in folgender Neihens folge abgegeben : 1. von den Beisigern der Aerzte, 92. von den Beisißern der Krankenkassen, 3. von den unparteiischen Beisigern, 4. von dem Vorsipenden.

8 24. Das Scbiedéèamt entscheidet in der Beseßung, wie sie in & 368 ! Abi. 2 Say 1 dêr MNeichsversiherung8ordnung vorgesehen oder gegebenentalls gemäß Saß 2 daselbst von der obersten Verwaltungs- bebörde bestimmt ist. Dabei müsjen Vertreter der Aerzte und der Krankenkassen unbeschadet der Vor]chrift des S 27 je in gleicher Zahl