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Zum Gesehentwurf über die Erhöhung der Tahafk- ]steuerx wies dex
Berichterstatter Ministerialdirektor Kempf f darauf hin, daß der neue Entwurf eine Erhöhung der Steuer für Zigaretten, Zi- arren und Rauchtabak um 25 vH bringe, für Kautabak sogar um
bis 100 v-H. Gegen diese Erhöhung haben sih in den Ausschüssen erheblihe Bedenken gezeigt, ebenso gegen die im Entwurf vor- esehene Zollerhöhung für die Einfuhr von Rohtabak. Man sagte sit, daß eine folhe Crhöhung sehr verderblihe Wirkungen haben onne. Schließlich hat sih aber doch eine Ausshußmehrheit für den Gesetzentwurf gefunden.
Die hessische Regierung hat für den Fall der Annahme des Entwurses vorgeschlagen, daß die infolge der Erhöhung der Steuer- und Zollsäße im Tabakgewerbe etwa arbeitslos werdenden Facharbeitec bis zu 14 Fahren Unterstüßung aus der Neichskasse erhalten sollen, und bittet um Annahme thres Antrages. Der Reichsrat lehnte jedoch den hessishen Zusatz- antrag ab und stimmte dann gegen die Vertreter Sachsens, Hessens, Lippes, Badens, Bremens, Anhalts, Hamburgs und ger preußischer Provinzialvertreter in erster und zweiter
esung dem Geseßentwurf über die Tabaksteuer in der Ausf\chußfassung z u.
u dem Geseßentwurf über die gegenseitigen B e - stei erungsrechte des Reiches, der Länderund der Gemeinden führte der
Berichterstatter Ministerialrat Hog aus: Der
„ Berichte l ) _Der Geseß- eniwurs geht von dem Grundaedanken aus, daß die
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lichen Vetxiebe in gleiher Weise besteuert werden müßten wie die Privyatbetriebe, mit denen sie meist in Konkurrenz steben. Vie Mahsérat8aus|chüsse haben diesem Grundaedanken
eine gewisse grundsäßlihe Berechtigung an sih zuerkannt, hatten aber schwere Bedenken gegen die restlose Durchführuna dieses Grundsaßes, da die öffentlichen Betriebe Bindungen sozialer Art ganz anders unterliegen als die Privatbetriebe Eine Besteuerung der Verforgungsbetriebe, Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke, Verkchrs- Unternehmungen usw, müßte außerdem zu einer Verteuerung und Be- lastung auch der ärmsten Bevölkerung sühven. Ferner hatten die Ausschüsse das Bedenken, daß die vorgeschlagene Besteuerung einseitig ft! Lasten der Länder und Gemeinden auéschlagen würde, da die wesent: ihsben Reichsbetriebe, wie Neichsbahn, Reichsbank, Golddiskontbank und Neichspost, durch die Dawes-Geseßgebung der Besteuerung ent- ogen find. Diese Bedenken sind durch die Fassung, die in den Aus- schüssen das Körperschafts- und Vermögenssteuergese erhalten haben, vei den meisten Vertretern ausgeräumt. Es sind die Versorgunas- betriebe von der Körperschafts\steuerpfliht und alle öfsentlihen Be- triebe von der Vermögenss\teuerpfliht ausgenommen worden. Die Neichsregierung hat außerdem eingewilligt in die Streichung der Um- sat:steuerpflicht für Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke und Schlacht- höfe. Nachdem so die wesentlichsten Bedenken beseitigt waren, hat die _ Mehrheit des Ausschusses sih für die Vorlage entschieden. Dieser Gntshluß wurde thr dadurh erleichtert, of die Meichspost auch Veiträae zur Deckung der Wegekosten in gew! L Maße leisten will.
,_ Staatsrat Dr. Ritter von Wo lf erklärte, die bayerische Ne- ierung müsse den Geseßentwurf ablehnen, weil die Besteuerung der Ander. und Gemeindebetriebe in der Vorlage immer noch in gewissem Umfanae aufrecht erhalten werde.
Der Geseßentivurf wurde darauf gegen die Stimmen von Bayern und Sachsen angenommen. Es folgte dann der Gesetzentwurf über die Aenderun gdes Finanz- ausgleichs zwischen Reich, Ländern und Ge- meinden.
„Keichsfinangminister Dr. von Schlieben gab dazu folgende Erklärung ad: Die Reichsregierung wird im Interesse des Zustande- Fommens des Finanzausgleihs und um die bisherigen über die nach- olgenden Fragen geführten langwierigen Verhandlungen zum Ab- chluß zu bringen, von einer Einziehung der noch ausstehenden, im Monat T czember 1923 den Ländern über den Besoldungsmehraufwand gezahlten Befbldungszuschüsse sowie der den Ländern in der Zeit bis Cnde Dezember 1923 gegebenen sogenannten Liquiditäts- und Be- oldungsdarlehen mit Ausnahme derjenigen Liquiditätsdarlehen, die Ur werbende Zwecke im unbeseßten Gebiet verwendet worden sind Abstand nehmen. Diese Erklärung, welche au den Berzicht auf Zinsen umfaßt, hat, soweit sie die überzahlten Besoldungszuschüsse ür Dezember 1923 betrifft, zur Vorausseßung, daß die Länder ibrer- eits auf ihre als Gegenforderung angemelbeten entsprechenden An- prüche auf Nachzahlung für Januar 1924 verzichten. Ferner ist die
teihSregierung bereit, um das Geseß jeßt zur Annahme zu bringen, auf die Verfolgung des § 53 (Neihswahlen) im Augenblick zu ver- gichten, zumal ja die Frage der Kosten der Neichspräsidentenwahl und des Volksentscheids noch bei einer besonderen Gelegenheit zur Sprache kommen wird. E
__ Wêinisterialrat Dr. Ho g führte als Berichterstatter aus: Wesent- Lich neu M daß der Entwurf das Zuschlagsreht der Länder us Gemeinden zur Einkommen- und zur Körperschafts\teuer vorsieht. Es hat nicht so sehr eine finanzielle Bedeutung, seine Denen liegt vielmehr wesentlih auf psychologishem Gebiet: Es ist gecignet, das Verantwortungsgefühl und die Sparsamkeit im Ländern und Ge- meinden wieder zu stärken. Den Ländern wird es ganz unmögli ein, einen zutreffenden Verteilungs\{lüssel zu finden. Ferner müßten
le Zuschläge ein starkes Gegengewicht finden durch einen weit- gehenden Lastenausgleih der Länder für ihre Gemeinden. Eine völlig gleihmäßige Besteuerung erscheint als eine Utopie. Eine Sicherung segen Ueberspannung der Zuschläge sieht der Gesebßentwurf u. a. darin,
n die Zuschläge in allen Stufen gleih sein müssen. Solange Länder ünd Gemeinden die Zuschlage nicht beschlossen haben, gilt als Zuschlag die Differenz zwischen dem bisherigen Neich8=- anteil und dem Normaltarif. Den Kosten der Schlichtungs- ausschüsse und der Mèilitärgerichtsbarkeit is zugestimmt worden. Als Hauptdifferenzpunkt ist geblieben die ïrrage + der Quotenbeteiligung an der Einkommen- und Körperschafts\teuer. Für das erste Halbjahr 1926 hat der Notfinanzausaleich die Sache geregelt. Für die weitere Zeit alaubt das Reich, dak die Länder mit einer geringeren Quote auskommen werden. Die Länder beanstanden die nicht so sehr von der Reichsregierung aufaestellte Bedarfsberechnung als vielmehr, daß ihnen die eigenen Deckunasmöalichkeiten vom Rei bzw. vom Reichsfinanzministerium angerechnet worden sind. Vor allem scheint ihnen außer der Gewerbesteuer das Aufkommen von der Geldentwertunas\teuer beim bebauten Grundbesiß viel zu boch an- gere{net. Sie alauben deshalb, daß sie mit den ihnen vom Neich gugewiesenen Quoten nit auskommen werden. Eine Ersparnis halten sie für möglich dur eine shärfere Abarenzung der Aufgaben von Neich, Ländern und Gemeinden. Die Reicbsratsaus\{üsse be- antraaen, daß die Länder an der Einkommen- und Körperschafts\teuer weiterhin, wie bisher, mit 90 Prozent und an der Umsaßsteuer mit 80 Prozent beteiligt werden. Der Vorsblaa der Neichsregierung
ht dagegen nur auf 75 Prozent bzw. auf 30 Prozent. Der Aus\{huß at dann noch eine Entschließung gefaßt: „Der Reichsrat wolle be- \{ließen: Der Reichsrat bestimmt aus seiner Mitte einen REIS,
r im Einvernehmen mit dem NReichsfinanzminister prüft, ob un: wie dur eine bessere Scbeiduna des Aufgabenbereihes des Neiches und der Länder sowie durch Einschränkung der Aufgaben der öffent- Tichen Verwaltung eine Verbilligung und Verringerung der Ausgaben ergie't werden kann."
Der sächsische Finanzminister beantragte, den Gesamtbetrag der den Ländern zu überweisenden Umsaßsteuer u cinem Drittel nah dem Aufkommen, zu zwei Dritteln nach er Bevölkerungszahl zu berechnen. Der Antrag wurde mit 46 acaen 20 Stimmen angenommen.
RNReichsfinangminister Dr. vou Scblieben erklärte: Wir kommen jeßt zu dem wichtigsten Punkt, zur Verteilung des Steuer- auffommens an die Länder. Eine Abstimmung wird wohl nicht nôtia sein. Nach den Berichten der Aus\cüsse bleiben diese bei ihrem Beschluß, 90 % zu verlangen, die Reichsregierung verbleibt dagegen
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bei ihrer Stellungnahme, nur 75 % abführen zu können. Was die Umsabsteuer betrifft, so geht der Wunsh der Länder dohin 30 % statt der bisherigen 20 % zu erhalten. Dem kann die Reichsregierung ebenfalls nicht beitreten. Sie wird dem für das Jahr 1925 zu- stimmen, dagegen nicht für die Zeit vom 1. 4. 1926 ab, von wo fie den. Länldern aus der. Umsaßsteuer nur 20 % überweisen kann.
Preußischer Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff: In der zweiten Hälfte des Jahres 1925 sollen die Länder mit 30 2 statt 40 % an der Umsaßsteuer beteiligt werden. Nach dem Dafürhalten der preußischen MNegierung widerspriht das dem Versprechen, das seinerzeit die Reichsregierung abgeaeben hat, daß per Saldo in der zweiten Hälfte des Jahres den Ländern dasselbe gegeben werden soll, was sie in der ersten Hälfte des Jahres 1925 bekommen haben. Sie bekamen in der ersten Hälfte 90 % der Einkommen- und Körpetr- \caftssteuer und 20 % der Umsahksteuer. Diesem Maßstabe würde es entsprechen, daß bei einer fünftigen Beteiligung. gn der Einkommen- und Körperschafts\teuer mit 75 % die Länder 40 % von der Umsaߧ- steuer bekommen. Die leßte Vorlage der Reichsregierung hat aber einen anderen Maßstab, die preußishe Negieruna meint, daß das nicht mit dem Versprechen der Neichsregierung im Einklang steht.
Der sächsische Finanzminister fragte, welhe Gründe vorgelegen haben, daß die Länder von Oktober ab nur 20 % der Umsabsteuer bekommen sollen, und ob etwa dafür mathematische Gründe maßgebend gewesen seien. ' (Heiterkeit.)
MNeichsfinanzminister von Schlieben: Es sind nicht mathe- matische, sondern andere Gründe gewesen. Zutreffend it, daß 1m wWieichsrat die Erklärung gegeben worden i. daß die Länder für das pzweite Halbjahr per Saldo ungefähr das\elbe bekommen follen wie im ersten Halbjahr. Diese Erklärung ist abgegeben worden, nachdem die Länder zu verstehen geaecben haben, daß auch sie auf dem Standpunkt \tehèn, daß sie für das zweite Halbjahr nicht mehr beanspruchen können, als im ersten Halbjahr gegeben ift, Da die Länder sich aber nun auf einen anderen Standpunkt gestellt haben und mit ihren Forderungen über diese Ueberweisung per Saldo hinwegagéhen, so fühlt si au die Reichsregierung an jene Zusiche- rung nicht mehr gebunden, sondern muß sih ihre Entschließung vor- behalten. Das ist bedauerlich, aber die Reichsregierung hat nicht den Anlaß zu einer Verschärfung dieser Differenz gegeben.
Ju der Abstimmung wurden die Ausschußbeschlüsse auf- rechterhalten. |
Der Vertreter der Lippishen Regierung gab eine Erklärung ab, wonach das Geseß für seine Regierung nur annehmbar sei, wenn das Reich die Länder für Ausfälle in irgend einer Weise entshädige. Die Erklärung weist darauf hin, “daß die lippischen ! Wanderarbeiter, die schr zählreih seien, ihre Steuern anderêwo zahlen. |
MNeichsfinanzminister Dr v. Schlieben: Die Reichsregierung ! hat keinen Ausgleihsfonds für die Länder, die nicht so gut bei dem Finanzausgleih abschneiden. Dagegen hat die Reichsregierung es auch früher immer als ihre Pflicht betrachtet, wenn ein Land nicht mehr imstande war, seine Aufgaben zu erfüllen, die Mittel zu erwägen, die eingeschlagen werden müssen, um die Erfüllung dieser Aufgaben | wteder zu ermöglichen. Sollte Lippe in eine solche Lage kommen, so ! wird die Neichsregierung vor diese Frage gestellt sein.
Bayer. Vertreter Staatsrat Dr. Ritter v. Wolf: Nach diesem Gesetz sind die Länder verpflichtet, thren Nealsteuern, soweit sie sie nach dem Werte erheben, den bom Reich festgestellten Wert zugrunde- | zulegen. Dieselbe Bestimmung befindet sih auch im Bewertungsgeseb. : Gerade wegen dieser Bestimmung hat die bayerische Regierung gegen das Bewertungsgeseß gestimmt; sie müßte also auch gegen diese Be- stimmung im Finanzausgletihsgefeß stimmen. Sie entnimmt jedoch hier keinen Anlaß daraus, nachdem sie ausdrücklih durh die Abstim- mung beim Bewertungs8geseß zu erkennen gegeben hat, daß sie nicht damit einverstanden ift.
Neichsfinanzminister Dr. von Schlieben stellte hierauf fest,
verabschiedet ist, erklärt aber, die Reichsregierung behalte sih vor, in Konsequeng thres Widerspruchs gegen die Reichsratsbeschlüsse in der C Upngdsvage dem Neichstag ‘eine besondere Vorlage zu unter- reiten.
Der hessishe Vertreter Dr. v. Biegeleben erklärte: Die hessische Negierung legt mit Nücksicht auf die geschwächte Finanzkraft der Länder den größten Wert darauf, daß die Beteiligung der Länder an der Einkommen- und Umsaßsteuer nicht unter das vom Meichsrat bes{lossene Maß heruntergedrückt wird. Falls die Reichsregierung dieses Ziel im Reichstag weiter verfolgt, wird die hessische Regierung dort ihre besonderen Gründe darlegen und sich den Plänen der Neichs- regierung entschieden widerseken,
Veber den Aufwertung8geseßentwurf be- richtete der
Bayerische Bevollmächtigte Staatsrat Nüßleim: Das neue Aufwertungsgeseß der Regierung enthält grundsäßlih eine Neu- regelung der Aufswertung nicht, {ließt sich vielmehr in allen wesent- lichen Punkten genau der in der dritten Steuernotverordnung begrün- deten bisherigen Negelung an. Auch der neue Negierungsentwurf lehnt das Prinzip der Individualaufwertung ab. Er beschränkt, wie die alte Regelung, die Aufwertung nur auf diejenigen Forderungen, die sich als wirklih dauernde Vermögensanlagen darstellen, An Neuerungen bringt der Negierungs8entwurf nur einige Verbesserungen für ‘die E Zu dem allgemeinen Aufwertungsgeseß von 15 Prozent sollen für bestimmte erstrangige Hypotheken eine Zusaßaufwertung von 10 Prozent kommen, die aber in ihrer Wirkung wieder durch verschiedene Einzelbestimmungen beschränkt wird, Eine weitere Neuerung! ist die Rückwirkung der Aufwertung für die Fälle, in denen ein Gläubiger nah dem 31, 12. 1922 eine Nückzahlung der Hypothek angenommen hat. Bei den sogenannten Sicherheitshypo- theken läßt der Negierungsentwurf die Aufwertung nah allgemeinen Grundsäßen zu, also auh über den im Geseß vorgesehenen Saß hinaus. Vor den Industrieobligationen hat der NRegierungsentwurf halt gemacht, für sie ist nur die normale 15 prozentige Aufwertung vorgesehen. Wichtig ist weiter, daß der Regierungsentwurf die Bank- guthaben, auch wenn sie dem Charakter der Spareinlage entsprechen, von jeder Aufwertung ausnimmt. Die Reichsratsausschüsse haben den Negierungsentwurf in vershiedenen Punkten geändert. An Stelle der komplizierten Zusataufwertung für bestimmte erstrangige Hypo- theken haben sie beschlossen, eine einheitlihe. allen Hypotheken zukommende 20 prozentige Aufwertung treten zu lassen. Dafür war die Erwägung bestimmend, daß 1. die von der Regierung vorgesehene Negelung den Grundbuchamtern und Gerichten eine ungeheure Arbeit machen, daß sie aber andererscits nur einen kleinen Teil der Hypo- Je treffen würde. Auch in der Rücwirkungsfrage stellen die Aus\chußbeschlüsse den Gläubiger günstiger, als es die Regierungs- vorlage tat. Die Nückwirkung soll {h nach unsern Beschlüssen bis auf den 31. Juni 1922 erstrecken, und die Aufwertung soll dann in normaler Weise mit 20 Prozent erfolgen, während die Regierung nur die Hälfte vorsah. Sie soll au dann \tatbfirden, wenn der Gläubiger selbsi gekündigt hat. Eine Besserstellung der Schuldner tritt durch die Ausschußbeschlüsse insofern ein, als die Teilzahlung sieben Jahre länger als nah dem Negierungsenhvurf, nämlih bis zum 1. Januar 1945 gestattet wird. Gegen den Widerspruh der Neichsregierung ist auch beschlossen worden, daß die Aufwertung von Ansprüchen, die auf ' dem öffentlichen Recht der Länder beruhen, durch Landesgeseb erfolgen kann. Das betrifft besonders die Ansprüche der devossedierten Fürstenhäuser.
Staatssekretär Joel: Die Reichsregierung ist dankbar für die vielfahen Ausscußverbesserungen, glaubt aber in einigen wesentlichen unkten den Ausschußbe\schlüssen niht folgen zu können. Sie wendet ih u. a. gegen die grundsäblih andere Regelung der Aufwertung von ypotheken, wie sie die Aus\chußbeschiüsse wollen. Während die
gievungs8vorlage eine Aufwertung von 15 Prozent, und für die erste ypothek eine Zusaßaufwertung von 10 Prozent vorsah, wollen die us\chußbeshlüsße durhweg eine Aufwertung von 0 Prozent für alle ypotheten; die Reichsregierung behält sih in diesem Punkte eine
genvorlage vor. Zur Frage der Rückzahlung des aufgewerteten Hypothekenkapitals hatte die Reichsregierung eine Zeitspanne von 19382 bis 1935 in ihrer Vorlage festgeleat. Der Reichsrat hat zu ungunsten der Hypothekengläubiger diese Frist um zehn Jahre bis
daß das Geseß über den Finangausgleich in erster und zweiter Lesung !
Gegenbvorlage vor. Die Negierungsvorlage sah dann eine Nü wirkung der Aufwertungsfrist bis zum 31, Dezember 1922 vor. Dieser Termin wird von der Regierung aus technishen Günden- noch auf den 15. Dezember zurückverlegt werden. Die Regierung wendet ih aber dagegen, daß die Neichsratsbeschlüsse den rückwirkenden Termin auf den 30. Juni 1922 verlegen und dabei niht nur bis zum halben Betrage, sondern bis zum vollen die Aufwertung fordern. Die Reichs, regierung steht hier auf dem Standpunkt, daß das über die Kräfte der Wirtschaft hinausgeht, und behält sh eine Gegenvorlage vor. erner hat die Veichsregierung Bedenken dagegen, es, entgegen ibrer Vorlage, der Nechtsprehung der Länder noch besonders zu überlassen, in woblerworbene Rechte einzugreifen.
.__ Graf Behr, als Vertreter Pommerns, führte sodann u. a. folgendes aus: Jch werde gegen die Aufwertungsvorlage stimmen, Es ist bei einer fo wihtigen Angelegenheit aber erforderlich, daß ich diesen meinen Standpunkt kurz begründe. Jh bin der grundsäßlichen Ansicht, daß die Wirtschaft eine Aufwertung über den Betrag der dritten Steuernotverordnung hinaus nicht mehr tragen kann. Wir wissen, daß die Reichsregierung und die Länder ih darüber unterhalten haben, durch ein besonderes Geseß nunmehr den. Teil, der zwischen dem vollen Goldbetrage und den Inflationsbeträgen' differiert, in Höhe von 59 Prozent noch für bestimmte Steuerzwedte binzuzuziehen, Das
wird mil Juflationsgewinnen begründet. Es käme auf eine 75 prozen- tige Aufwertung hinaus. Jch glaube, daß die Wirtschaft nicht in dev Lage ist, das zu tragen, und bin insbesondere der Auffassung, daß es völlig ausgeschlossen. ist, daß die Landwirtschaft auch noch diese neue Steuer von eiwa 55 Prozent tragen kann, Das würde zu. einem absoluten Zusammenbruch der Landwirtschaft und: zu überaus zahl- reichen Konkursen führen.
__ Dr. von Günther (Nicderschlesien) ist der Ansicht, daß nicht Kapitalbeträge, sondern nut Rentenbeträge aewähtt werden könnten. Er stimme daher gegen den Entwurf.
___ Oberlandesgerihtsrat Schumacher (Rheinprovina)- konnte im Augenblick dem Gesekentwurf nicht zustimmen. Man wisse nicht, wie der Geldentwertungsfaß für Grundstücke in Zukunft sich gestalten werde. i ; :
von der Wen se- Hannover {loß sih dèn Bedenken des Grafen Behr an. S s
Bei der Abstimmung wurde der .Ausscchußantrag, der durchweg eine 20 % ige Aufwertung vorsieht, mit 56 gegen 10 Stimmen bestätigt.
__ Meichsfinangminister Dr. von Sch{lieben erklärte, die Reichsregierung behalte sih. eine besondere Vorlage hierüber- vor.
Als Termin für die Rückwirkung der Aufwertungsan- sprüche wurde in Wiederherstellung der Regierungsvorlage der 15. Dzember 1922 mit 47 gegen 19 Stimmen festgeseßt. -
Da im übrigen der Reichsrat sih den Aus\hußbeschlüssen anschloß, erklärte
, Meichsfinanzminister Dr. von Schlieben, daß die Neichs- regierung sih_ die Einbringung besonderer Vorlagen im Reichstage vorbehalte. Der Meichsfinanzminister stellte weiter fest, daß die Vorlage im ganzen mit Mehrheit angenommen sei.
Zu dem Geseßentwurf über die Ablösung öffent- liher Anleihen erklärte der j
, Berichterstatter Staatsrat Dr. Ritter von Wolf: Der Reichsregierung erscheine ein Betrag von 5 % als das Höchste, was in Zukunft erträglih sei. Eine: Ablösung zu diesem Saß ergebe schon rund 4 Milliarden Reichsmark. Bei der Beratuna in den Aus- schüssen gingen die Meinungen sehr auseinander. Es wurde fest- gestellt, daß der Gesehentwurf verfassungsändernd sei, weil er in Gegensaß zu den Bestimmungen der Reichsverfassung Eingriffe im Zulständigkeiten der Länder enthält. Es wurde eine ganze Anzahl von Aenderungen vorgenommen. So wurde u. a. das Verhältnis der K-Schäbe zur Ablösung zugunsten der Gläubiger verbessert. Die Bestimmungen über die Prämien bei der Auslosung wurden gestrichen. Ein solches Prämiensystem würde der Auslosung den Charakter des Spiels geben, den man für das Reich verwerfen müsse. Gestrichen wurden auch die Bestimmunaen über die Verwendung der Reichsbahn- dividenden und Einnahmen aus werbenden Betrieben zur Vetstärkung des Anleibedienstes, soweit sie sih auf die Länder und Gemeinden beziehen. Auch weitere Bestimmungen, die ungulässige Eingriffe in Zuständigkeiten der Länder enthalten, haben die Ausschüsse gestrichen.
Der Preußische Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff be- antragte namens der Preußischen Staatsregierung erstens die für Alt- besißer von Krieasßanleihen vorgesehenen besonderen Rechte auszu- dehnen auf alle Altbesizer von öffentlihen Anleihen, zweitens die Vorteile der Vorlage auch denjenigen Kriegsanleihezeichnern zukommen zu lassen, die micht mehr im Besiß der Anleihen sind.
Reichsfinanzminister von Schlieben bat dringend, beide An- träge abzulehnen. Der erste Antraa würde wett über die Leistungs- fähigkeit der Länder und Gemeinden hinausachen und der zweite würde das ganze System der Vorlage umstoßen.
Der exste preußishe Antrag wurde hierauf mit 44 gegen 19 Stimmen angenommen. :
Meichsfinanzminister von Schlieben: Ih möchte niht ver- dweigen, daß wir die Annahme dieses Antrags durh den Neichss rat benuben werden, um zu betonen, daß: der Finanzausgleich ams scheinend noch zu günstig für die Länder ist. Die Lander zwingen uns hier zu Mehrausgaben, die auch sie treffen, so daß es den Anschein hat, als ob es ihnen noch verhältnismaäßig gut geht.
Preußischer Finanzminister Dr. Höpker-Ascho ff: Jch kann diese B2merkung nicht ohne Widerspruch hingehen lassen. Die Länder haben das Mecht, die Vorlagen der Reichsregierung einer Prüfung zu unterziehen, bei der sie nur ihrem eigenen Urteil und Gewissen verantwortlih snd. Jch kann nicht zulassen, daß in dieser Weise ein Druck auf die Länder ausgeübt wird, wie es hier geschehen ift. Der Ne'chsfinanzminister weiß genau, dal der ene durche aus nicht usreicht, um den Finanzbedarf der Länder zu decken, daß die Länder noch erhebliche Fehlbeträge haben. Um so weniger scheint mir seine Bemerkung begründet zu sein.
Reichsfinanzminister von Schlieben : Ich habe von meinen Bemerkungen nichts zurückzunehmen.
Der zweite preußische Antrag wird dann mit 82 gegen 31 Stimmen aogenommen.
NReichsfinanzminister von Schlieben : Zu diesem Beschluß babe L zu evtlirna, daß Neichskabinett wird sih morgen mit der ¿vage beschäftigen, ob die Vorlage überhaupt noch für die Reichs- rogierung tragbar ift, nachdem ihr Charakter jeßt vollständig geändert worden istt. Da zu der Prämienauslosung eine Aenderung der Aus- \c{ußbeslüsse Adi ¿u erwarten ist, wird die Reichsregierung unter allen Umständen eine besondere Vorlage machen.
Der Vertreter Bremens stellte fest, daß die Lage sih durch die Annahme des preußischen Antrags, betr. Berücksichtigung der Nichtmehrbesiber, derart. vershoben hat, daß verschiedene Länder der Borlage wahrscheinlich gar nicht mehr zustimmen können.
Reichsfinanzminister Dr. von Schlieben {lug daher vor, für morgen vormittaa eine“ Ausschußsibung und daran anschließend eine neue Vollsißzung abzuhalten.
Préußischer Finanaminister Dr. Höpker-As\cho ff betonte, die finanzielle Belastung durh die Annahme des preußischen Antrags auf Gewahrung der Vorzugsrente an alle Nichtmehrbesißer würde nicht erheblich sein.
Der sächsische Finanzminister war der Meinung, eine finanzielle Rückwirkung auf die Gemeinden werde daraus gar nicht eintreten.
Der baverisde Staatsrat Dr. Ritter von Wolf hielt die Möglichkeit einer Revision der Abstimmung in der zweiten Lesung für vorliegend.
Es wurde sodann in der zweiten Lesung unter Ablehnung des preußishen Antrages auf Ausdehnung der Aufwertung auf die Nichtmehrbesißer die Regierungsvorlage mit 34 gegen
1945 verlängert. Auch hier behält üb die Reichsregierung eine
Sr 2E Ca T E A E T ERTIT IMEC R E A 2:A0 S E M S e
' 80 Stimmen wiederhergestellt. — Dex preußische Antrag auf
Berücksichtigung der Altbesißer sämtlicher öffentlihen Markan- leihen wurde dagegen mit 45 gegen 19 Stimmen angenommen.
Der Abschnitt des Gesezes, mit dem das Reich einen Zwang auf die. Länder und Gemeinden zur Aufwertung übt, bedeutet eine Verfassungsänderung. Fn der Abstimmung S dieser Abschnitt die verfassungsändernde Mehrheit mit 3 gegen 11 Stimmen. Die bayerischen Stimmen wurden dagegen abgegeben.
Reichsfinanzminister von Schlieben {loß die Sizung mit der Feststellung, daß das Gesey nunmehr in erster |
und zweiter Felung angenommen und auch die für den zweiten ‘ves erforderliche qualifizierte Mehrheit erreiht worden Ee
Parlamentarische Nachrichten. Die Tagesordnung für die nächste Plenarsitzung
des Neichstags, die Dienstag, den 28. April, 2 Uhr Nachmit- tags, stattfindet, liegt jeßt vor.
Es soll zunächst die zweite Beratung
Nachmittags 2 Ubr, zu einer Vollsitzung zusammen. ua Vi steht an erster Stelle die Entgegennahme einer Negierungss erflärung.
des Neich8bauthaltêplans beim Etat des Neichêpostministeriums fort
geteßt wercen Ferner stebt die zweite Beratung des von den Sozial- demokraten eingebrachten Geltegentwurfs über die Wrederau'nahme des Verfahrens gegenüber Urteilen der bayeri]|hen Volfsgerichte auf der Tagesordnung.
Der preußische Landtag tritt ebenfalls am 28. April, Auf der Tages
§Koßlenproduktion des Deutschen Reichs im Monat März 1925.
s E E Wre E Januar bio Mat E : Preßtohlen aut ; Preßkohlen aus Preßkoblen | Preßfohlen Erhebungsbezirke Steinkohlen | Braunkohlen Koks aus ( L D Steinkohlen | Braunkohlen | Koks aus Braunkohlen Steinkohlen | (auh Naßpreß- Steinkoblen | (auch Naßpreß- steine) steine) b t t b t b b t t t Oberbergamtsbezirk: : Breslau, N e as e A 486 342 810 204 TT: 179 6 820 163 385 1 453 232 2 409 543 220 370 19 395 495 917 B T a S a 1 085 088 470 95 325 21 297 — 3 062 766 1173 287 673 71 908 — alle . p06. .@ - q Q: 4-4 0.09 09.0 0.0 0 §9 0 D S 4 600 8) 5 663 529 E 4 5859 1405 076 13 571 16 449 847 Ee 13 113 4221 08L E 46 073 166 312 3 437 4 968 13 122 137 034 487 923 10 149 16 230 37 128 Dortmund 2: W000 #0 #0 D 0. D: D D) 8 763 202 E 2 079 376 318 014 Aae 26 129 442 E s 5 929 319 920 090 E Doi Une S E L is Ls e C) Oa IO 3 357 029 176 715 14 017 757 985 1932543 | 9929 188 512614 | 43 925 2 218 562 Preußen ohne Saargebiet „eee oe} 11035424 | 9997544 | 2432032 369 695 2 339 568 32728588 | 29277274 | 6960125 | 1084661 6 972 688 Vorjahr e Qo Dao l 10200 108 8 307 657 2 060 743 273 518 1 943 841 28 076 495 | 22 067 715 5 191 755 688 148 4 863 650 Bergin)pektionsbezirk: | München S. M M M 0PM: S D ch o. 0.9 E: 99 704 O Ee auci E F 8) 302 200 Bey an R Bayreuth S 06ck +00 ck00 9 0.0 po 4 090 40 612 e ia 1 538 13 129 | 138 419 ena e 8 319 Amberg . A C 00ck Q: 4. E ck T... S 6G See 58 962 e, id 10 756 E 195 438 a E, 38 225 A E: L 282 Ea +- ten E 710 | 2 its S Ha D A E ae po neo do 4 372 199 278 ——- e 12 294 13839 | 4) 636 057 _— _— 46 542 U E A S Co 0 2 846 219 459 m. _ 14 307 8903 | 646 720 __ _— 38 342 Bergamtsbezirk:. : Fwidtau - e s Do E Pm aas 169 400 — 18418 4 762 — 918 304 | wee 52 683 | 15 095 on: Stollberg K E. 00.4. A. 9.02 9 00. % ck S G Q. 0 # 155 557 E Vie 1 348 E 474 638 j mi p | 3 091 8 0E: Ua R a E ua — 687 705 |_ E E 222 513 A l. O0 207 f Ai | S 671 603 U a aa ao on 3958 140 862 991 18 418 6 110 239 773 FO9T:808 | . 2098 011 52 683 | 18 186 713 339 D S E E S oa 6A 407 046 758 697 21 949 2 241 220 919 1205343 | 2246895 65 018 | 5 430 616 637 Baden «0-00. 0.90.00 04 0 06 §66 0 E: E: e 51 047 eits m | A: com 4) 151 849 An Thüringen 6.0. S & §60 9 4-00 S. 0.0.0 6.9 0 0:0. 9 ae 647 292 E Me 9201 734 H, j 1 936 054 E eye 601 589 Hessen r 02 S 0.0 0 ck09. 9 009-0: 0 00 EREE 38 444 end 7 075 E M, 108 048 idi 21 070 E Braunschweig 0:00. Q D. 0 S 20M #0 D100 Q.. A E 2927 907 Mino ae 48 227 E 737 421 S R 144 997 Anhalt E250 2 A M E AS20000 S S 09 M 108 038 Es Ge 8 135 E 316 803 j Ee E, 93 342 Vebtiacs Pala e Cs A 13 699 — 34 841 1.212 — 40 995 | — | 96 290 | 5 243 — Deutsches Reich ohne -Saargebiet . „ es oe 4: L414 000 | 12081 494 2 485 291 435 139 2 845 731 33875290 #4) 35 609 668 7105 098 4) 1 281 009 8 502 057 Deutsches Neich (jeßiger Gebietêèumfang ohne Saargebiet): 1924| 10825696 | 10390553 | 28103348 297 776 2464 912 29 337012 | 28231828 | 8316 399- 744 262 6 287 876 Deutsches Neich(jeßiger Gebietsumtang ohne Saargebiet): 1913| 11364020 | 6706221 | 2523234 434 785 1 627 304 34876876 | 20917977 | 7837202 | 1345789 5 048 260 15 413 378 6 706 221 2 744 350 462 014 1 627 304 47 568 449 | 20917 977 | 7991860 | 14836225 5 048 260
Deut)ches: Reich (alter. Gebietsumfang): 1913 „„
Ér A D R O R E L R S E E R L B P R
*) Die Produktion des Obernkir@&ener Werkes ist zur Hälfte unter „Uebriges Deutschland" nachgewiesen.
1) Davon entfallen ‘auf das NRuhrrevier : 8 714 846 t, 2) Davon aus linksrheini\chen Zechen : 357 414 t. 8) Davon aus Gruben links der Elbe: 3 173011 &. 4) Einschl. der Berichtigungen aus dem Vormonat.
Berlin, den 22. April 1925.
Nr. 18 des „Ministerialblatts für die Preußische innere Verwaltung“ vom 22. April 1925 hat folgenden Snhalt: Allgém Berxrwalt: Erl 16. 4 25, Anst. von Kreis|efkretären. — RdErl. 9. 4. 25, Grundstücke der Eisenbahn- verwalt. — Ka ssen- u. Nechnungswesen. NRdErl. 27 3. 25, Devisenbeschaffung. RdErl. 18. 4. 295, Kassenanshl d. Verw. d. Inn. f. 1929. — Kommunalverbände. NdErl. 15 4. 2d, Hauszinsfsteuer. .— RdErl. 15. 4. 25, Neichesteuerverteilungen. — Polizeiverwaltungen. NdErl. 18. 4. 25, Brandschau. — Be1 öffentlich. d. Filmprüistellen. — NdEr!l. 17, 4 25: Mitwirkung der staatl. Pol.-Verw. bei der Volks- vsw. Zählung 1925, — HdErl. 14. 4. 25, Umsaßsteuer für Lieterungen an die Polizei. — RdErl. 18. 4 295, Nacbtragbstellenplan d. Pol. f. 1924. — RNdErl1. 14. 4. 25, Unterstütz. f. Pol.-Beamte. — RoErl. 9. 4. 25, Landeëmeisterschaften. — NdErl. 9. 4. 25 Weiterbild. der Beamten d. fkraftiah1techn. Sonderdienstes — RdErl. 9. 4. 25, Lehrgänge - an Pol -Kra!|tfahr- \{bulen. — RdErl. 11. 4. 25, Vorträge der 1. Polizeiwissenschaftl. Woche. — NRdErl. 13. 4. 25, Uniformantertig. f. d. Schußpol. — MdErl. 14, 4 25, Benzin-Fässer. — RdErl. 18. 4. 25, Pol.- u. Krim.-Anwärter-Lehrg. f, komm. Pol -Beamte — RdErl 11. 4. 2d, Tagesverpfleg.-Saz. — NdErl. 14 4 25, Sarnitätsfachshullehrgang — Paß- u. Fremdenpolizei. RdErl. 11. 4. 25, Befreiungs- cheine f ausländ. Arbeiter. — RdErl. 14. 4. 25, Zuzugsgenchmi- gungen f. ausländ. Angestellte. — Neuerscheinungen. — Zu beziehen dur alle Postanstalten oder Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,80 46 jür Ausgabe A (zwei- seitig) und 2,40 4 jür Ausg. B (einseitig).
Hande! und Gewerbe, Berlin, den 23. April 1925. Telegraphishe Auszahlung.
23. April 22. April Geld Brie} Geld Brief Buenos Aires i (Papierpeso). . « - 1,607 1,611 1,598 1,602 Japan Ea 1,763 1,767 1,768 1,772 Konstantinopel. . . 2/19 2/20 2/185 2/195 G 20,119 20,169 20,137 20,187 New Boe „4 4,195 4,205 4,195 4,205 Nio de Janeiro . . 0,437 0,439 0,437 0,439 i « Yiotterdam 167,59 168,01 167,82 168.24 then (in Mark tür ¡00 Drachmen) . 7,74 7,76 7,74 7,76 Brüssel u. Antwerpen | 21,17 21,23 21,19 21,25 D 79,80 80,00 79,85 80,05 c OTOIO s e 10,596 10,60 10,561 10,601 Stall v T R 1726 f 11% 6 Jugo|lawien . « . - - 6,735 6,755 6,765 6,785 isa orto 0, 44: a j e EE B Es 68,36 68,54 68,51 68 69 paris S Es 21,775 21,8359 21,92 21,98 Dri E 12,435 12,475 12,435 12,475 Schweiz . « «. | 81,19 81,39 81,20 81,40 Ca 3/055 3,063 3,05 3,06 Chan ad 59,97 80,13 60,07 60,23 Stockholm und Í Citiiues T LEBDS 113,32 113,06 113,34 Bien E 59,075 59,215 59,075 99,215 L E 5,813 5,833 5,815 5,835
Statistisches Neichsamt. J. V.: Susat.
AusländisGe Geldsorten und Banknoten.
23. April 22. April
S 3
Pton Geld Briej Geld Brie} Sovereigns. x 20,65 20,75 20,66 20,76 20 Fr.-Stüccke. 16,24 16,32 16,24 16,32 Gold-Dollars. .. 4,275 4,295 4,23 4,25 ümerit. 1000-5 Doll. 4,18 4,20 4,179 4,199
2 2 u. 1 Doll. 4,172 4,192 4,171 4,191 Argentinische j 1,585 1,605 1,58 1,60 Brasilianische . — —-- 0,42 0,44 Gnglische große á 20,085 20,185 20,105 20,205
ù 1£ u. dar. 20,08 20,18 20,105 20,209 Me 6 21:41 Lt 21,13 21/23 Bulgarische . 3,035 3,055 3,035 3.055 E A 77,39 TGTC TT,&1 77,79 Danziger (Gulden) . 79,61 80,01 79,67 80,07 E La 24 10,51 10,57 10,515 10,5975 Srandiide N Hoe | Un 06 Hollándis be Z 167,23 168,07 167,48 168,32
talienische über 10Lire 17,20 17,28 17:29 17,30 Iugoflawishe. . . 6,68 6,72 6,72 6,76 NorweagilWe - 68,18 68,02 68,39 68,73 Numänische 1000 Lei —- —— —— “—
._ unter 500 Lei — _— — — Schwediiche - x 112,84 113,40 112,84 113,40 Schweizer . 81,04 &1,44 81,05 81,45 Spani\che . i. x 59,78 60,08 59,94 60,24 Tschecho-slow. 100Kr.
is u. darüber 12,41 12,47 12,41 12,47
« unter 100 Kr. 12,41 12,47 12,41 12,47 Oesterr. 10—500 000 Kr. 59,015 59,315 59,025 59,325 Ungarische . ; 5,79 5,81 5,79 5,81
. Japan einen -Auéfall von 6300 000 t bezw. 12 vH der Welternte.
Die Notiz „Telegraphi\ihe Auszahlung“ lowie „Ausländische Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Ven, Viilreis tür - je 1 Einheit, bei Oesterr. Banknoten für 100 Schilling, bei Ungar. Kronen für 160 000 Sinbeiten, bei allen übrigen Aublandswe1ten für
je 100 Einheiten.
— Nach dem Bericht der Reis- u. Handels-Aktien- gesellihaftin Bremen über das Geschäftsjahr 1924 ergaben nach amtlihen Schätzungen die Reisernten in Indien, Burma und
Die infolgedessen allgemein gehegten Erwartungen, daß die Neispreise steigende Tendenz ve1folgen würden, bewirkten außergewöhnlich um- fangreichhe Einkäufe für frühe Abladungen nah Curopa. Die An- bäutung der großen Vorräte in Deutschland in der Zeit der |chweren Finanzfrisis und hohen Zinssäge hatte jedoch zur Folge, daß die Vertkaufsprei)e !chwacher Hände zeitweilig bis zu 10 vH tinter dem
Weltmarkte lagen. Anfang August, nachdem die Läger durch teils erzwungene Exportverkäufe sib gelihtet hatten und Brasilien plöplich als starker Käufer au'trat, trat ein völliger Umschwung ein, zumal auch eine. erhebliche Be-
festigung des MNuveefkurse# zur Besserung der Preise beitrug, die bis Ende des Iahres anhielt. Der Absay von Veisstärke hat sih zwar gebessert, bleibt aber sowohl im Inlande als auch im Aus- lande hinter den Ziffein der Vorkriegszeit erheblih zurück. Die Haternäh1mittelindustrie klagt über den Nückgang des Kon1ums, doch
zielen Als neuer Ge'chästszweig wurde in vorhandenen Gebäuden der Osterholzer VNeiewerke m b. H. eine mit den modernen Ein- rihtungen vertebene Teigwarentabuif enidtet. Ler Reingewinn von 345 069 4 ist wie folgt zu verwenden: 69% auf die Vorzugtaklien
fonnte die Getellschaft einen größeren Umiay als im Vorjahre er-.
Budapest, 22. April. (W. T. B.) Wochenauêweis der
Ungarishen Nationalbank vom 15. April (in Klammer vom 7. April) in Millionen Kronen : und Valutenstand 1 438 795 (1 518 442), Staaté\ck{uid ! 968 987 (1 968 987), Sonstige Aktiva 3 560 246 (3 587 170), : Staats- und Privatguthaben 2 755 777 (2 723 751), Sonsiioe Passiven 2 497 913 (2 494 540).
Gold-, Silber-, Devisens
2675942 (2675218), Wechsel und- Effekten
Notenumlauî 4 009 715 (4 184-958),
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts
am 22. April 1925: Ruhrrevier: Gestellt 22594 Wagen. — Oberschlesishes Revier: Gestelt —.
Die Elektrolytkuvfsernotierung dex Vereinigung
für deute Gleftrolytfupfernotiz stellte sih laut Berliner PVieldun des „W. T. B.“ am 22, April auf 127,00 6 (am 21. Apcil au
126,75 A6) für 100 kg.
Berlin, 22. April. (W. T. B.) Preisnotierungen fürNahrungémittel. (Durhschnittseinkautfspreife des Lebensmitteletnzelhandels für je 50 kg frei Haus Berlin.) Jn Reichsmark: Gerstengraupen, - lose 19,50 bis 23,00 46, Gerstengrüte, lose 19,00 bis 2050 F, Haferflocken lote 20,00 bis 20,50 M, Hafergrüye, lose 22,29 bis 23,00 A, Roggenmehl 9/1 17,50 bis 18,75 4, Weizengrieß 21,75 bis 23,00 4, Hartgrieß 25,00 bis 26,75 M, 70 9% Weizenmehl 18,75 bis 20,25 4, Weizenauezugs mehl 21,25 bis 27,50 4, Speiseerblen, Viktoria 16,90 bis 20,75 , Speiseerbt1en, kleine —,— bis —,— #, Bohnen, weiße, Perl 19,00 bis 20,50 A, Langbohnen, handverlesen 27,00 bis 29,00 4, Linien, fleine 18,00 bis 23,50 M, Linsen, mittel 30,25 bis 43,00 M, Lin)en, aroße 44,00 bis 52,00 4, Kartoffelmehl 20,90 bis 23,75 6, Makkaroni, Hartgrießware 46,00 bis 57,00 4, Mehlnudeln 26,50 bis 28,50 Æ, Eiernudein 44,29 bis 71,00 , Bruchreis 14,50 bis 15,75 , Rangoon Reis 17,75 bis 18,75 4, 'glasiertér Tatels reis 24,50 bis 32,00 6, Tafelreis, - Java 32,75 bis 39,75 M, Ringärtel, amerikan. 74,50 bis 79,00 , getr. Pflaumen - 90/100 38,00 bis 40,00 6, entsteinte Pflaumen 90/100 74,09 bis 78,00 6, Kal. Pflaumen 40/50 57,00 bis 62,90 4 Nosinen Caraburnu # Kisten 65,00 bis 75,00 A, Sultaninen Caraburnu 76,00 bis 96,00 é Korinthen choice 52,00 bis 68,00 46, Mandeln, süße Bari 190, bis 200,00 4, Mandeln, bittere Bari 188,00 bis 198,00 46, Zimt (Ka)sia) 100,00 bis 105,00 46, Kümmel, holl. 44,00 bis 47,00 4, \{warzer Pfeffer Singapore 95,00 bis 100,00 4 weißer Pfeffer Singapore 148,00 bis 160,00 #4, Rohkaffee Brasil 10,00 bis 236,00 46, Rohtaffee Zentralamerika 230,00 bis 320,00 M, Nösifaffee Brasil 250,00 bis 300,00 4, NRösikaffee Zentral amerika 315,00 bis 400,00 4, Möstgetreide. loje 20,00 bis 22,00 A, Kafao, tettarm 950,00 bis 90,00 4, Kakao, leicht entôölt 95,00 bis 120,00 4, Tee, Souchon, gepackt 380,00 bis 405,00 6, Tee, indish, gevackt 413,00 bis 475,00 46, Julandszucker Melis 31,75 bis 34,25 4, Inlandézucker Raffinade 32,50 bis 35,79 6, Zucker, Würfel 35,00 bis 39,75 #4, Kunsthonig 33,00 bis 34,00 4, gers ey bell, in Eimern 31,00 bis 36,79 # Speisesituy, dunkel, in Eimern 25,00 bis 28,00 4, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 84,00 bis 94,00 A, Marmelade, Viertrucht 36,00 bis 40,00 #, Pflaumens mus in Eimern 37,00 bis 52,00 4 Steinialz in Säken 3,10 -bis 360 M, Steinsalz in Packungen 3,70 bis 4,20 46, Siedesalz in Säcken 4,40 bis 5,00 4, Siedejalz in Packungen 95,20 bis 5,80 4, Braten\chmalz in Tierces 87,90 bis 88,50 6, Bratenschmalz in Kübeln 88,00 bis 89,00 4, Purelard in Tierces 86,00 bis 87,50 i Purelard in Kisten 87,00 bis O Ae S: S 2A bis 66,00 # Speisetalg in Kübeln —,— L TETT , Margatine, Handelamárke T 66,00 ch6, 11 (0,00 bis 63,00 „#6,
1920 M, 64 9/9 auf die Stammaktien 292 000 #, für den Aussichts- rat 20 000 18 Ais Vortrag auf neue Rechnung bleiben 30 649 4.
Margarine, Spezialmarke L 80,00 bis 84,00 4, L 69,00 bis
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