1925 / 101 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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werden Jollen,

meinde

stüßten Erwerbslo Mit Zustimmung d Landesbehörde in betont

oder von beiden absehen.

S T7; Die Darlehen sind planmäßig zu til Tilgungéfrist soll in der Die Zinsbh der Neichsbank tunlichst anzu

Die nicht übersteigen.

Soweit Notstandsarbeiten, einen Ertrag erwarten lassen, angemessener Anteil an dem Ert

Bei Notstandéarbeiten grö inébesondere mehreren Arbeitsnahweisbezirken beschäftigt 11—14

Bedeutung

kann,

rund}förderung nach 88 werden. Soweit

Infolge der Beschäftigung von

nahmefällen bis werden.

Zuständig für

zuu l Bei der Berechnung Durchschnitts|äße nah § 13 zugru

S

die 9eichéarbeitéverwa"tung,

a) wenn die verstärkte Förderung den Betrag von 200 000 Neilhs-

mark übersteigt,

b) wenn die Förrerung sih au

Monate e1streckt,

c) wenn ein privates oder gemis gefördert wird, j d) wenn die Maßnahme s\sich auf den Bereich mehrerer Länder

erstreckt,

e) wenn das Neich oder ein Land \ nehmens în Frage kommt.

Im übrigen ist die oberste L Entscheidung außer in den Fällen tragen, soweit die Ges

d,

unterstüßt worden jein, in sen 1 vH der Einw er Reichearbeitsverwaltung fann die oberste eren Fälléèn von einer diejer Voraus]ezungen

Grwerbslosen wand entsteht, können aus Neiché- und L bis zur Höhe der Ersparnis an Erw Anderthalbfachen

f einen längeren Zeitraum als ses

amtförderung ein

Umfangs von mehr als örtlicher Erwerbéslose aus auf die verzichtet in solhen Fällen bei der Arbeit, insbesondere , ein unrentier1iher Auf- andeêmitteln au Zuschüsse erbölosenunterstüßung, in Aus- gewährt eines derartigen Zuschusses können nde gelegt werden. S 20, die Bewilligung einer vers

ganz oder

diejer

den Betrag von 100 000 NM nicht übersteigt.

Auch soweit die Neichs Autrag an die oberste L stimmten Stellen zu richten;

19, ein Nachweis üb ie oberste Landesbeh

prüten den Antrag

le Neichsarbeitsverw

Wird für eine No so wird eine Anerkenn kennung hat der Förde ih den Bestimmungen über die

Die Anerkennung muß eutl

ung ausgestellt. runggempf

a) Bezeichnung der Notstandsarbeit;

b) Angabe der Anzahl der Erwerbsklosen, die bei der Arbeit be- schäftigt werden sollen und na S 6 gerechnet werden können, und der Arb fie entnommen werden follen;

c) den Zeitraum, für den die verst

d) Höhe und Art der verstärkten

die Zins- und Til

e) bei Darleben

stellten Sicherheiten :

oder falls Höhe des Ne punkt ab, wurden.

Arbeitsmarktes die erwartete oder in den Fällen,

troßdem auszahlen. Bi erbringen,

abl anrechnungsfähiger Not stands

Nrbeit ründen sind, kann rbeit

ertigstellung ltonate zurü!iegt.

gestellt werden.

1 1 l in denen sie für die die Meichsarbeitsverwaltung die fest

(Landeszentralbehörde)

A

(Geschäftsnummer) Anerkennung (Tag und Gefchäftszeichen) vom——— 192— Nr.

8 22,

Die verstärkte Förderung kann in Ausnabmef werden, wenn es sich anders nit arbeit in Gang zu bringen, deren Durchführung infolge der Lage des Soweit in derartigen ällen Erwerbslosenunterstütung ohne Ver- it infolge von Umständen, die nicht , nicht eintritt, fann die oberste Landesbehörde Anerkennung zuständig ist, bewilligte Förderungssumne Der Träger der Arbeit hat aber den Nachweis bemüht hat, die entsprechende arbeiter zu beschäftigen.

8 23, Dex Auitrag auf verstärkte Förderung

ermöglichen läßt,

unerläßlih erscheint. Ersparnis an shulden des Trägers der Arbe vorherzusehen waren

daß er sich in jeder Weise

zugciasjen werden; in diesen Fälle; der Arbeit eine Anzeige an Antrag zu richten ist. diese müssen jevoch spätesten Ireffenden Arbeit ausgespro

Eine Anerkennun der Arbeit oder wenn

ärkte Förderung bewilligt wird; Förderung;

Maßnahmen der þproduktiven Erwerbslosenfürsorge, Rechnungsjahr 192——

Verrechnungsstelle

ibnen werden jollen,

teilweite

Ersparnis,

velolen, die bei einer Notstandéarbeit beschäftigt müssen mindestens zwei Wochen von einer Ge- der die Zahl der unter- ohner erreicht.

gen und kunli{G#st zu sicern. Yegel fünf Jahre und dark zehn Jahre edingungen find dea Disfontb passen.

edingungen

8 18. die eine verstärkte Förderung empfangen,

toll dem RNeicy und dem Lande ein » E 198 (a oe SlAért weiten Förderung nah 8&8 15—25 erfahren,

19, zeren wenn bei

tärkten Förderung ist

chtwirtshaftlihes Unternehmen

elbst als Träger des Unter-

andesbehörde zuständig; sie fann die des § 22 auf andere Stellen über- shließlih der nah §8 11—14

arbeitsverwaltung zuständig it, ist der andeébehörde oder an die von dieter be- dabei ist, abgesehen von den Fällen des er die erfolgte Grundförderung beizubringen. örde oder die von dieser bestimmten Stellen bor und geben ihn mit ihrer Stellungnahme an altung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung) weiter. Sl tstandsarbeit eine verstärkte Förderung gewährt, Mit dem Empfang der Aner- änger zu bestätigen, daß er bereit ist, otslandsarbelten zu unterwerfen. zalten :

für die Förderung an- eitéènahweise, von denen

) etwaige besondere dem FörderungLermpfänger erteilte Auflagen; ) die BVerpflichtnng,

etwaige Vorschüsse )ofort zurückzuzablen, falls die Notstánds

arbeit nicht oder nur teilweise ausgeführt die Anerkennung zurückgezogen wird, und sie in ichsbanfkdisfontsazes zu verzinsen von dem Zeit- seit dem sie niht mehr bestimmungsgemäß verwendet

ällen fest zugesichert eine Notstands-

soll vor Beginn der In Autnahmetällen, die besonders zu be- er noch bis zu vier Wohen uach Beginn der 1 muß jedoch bei Beginn die Bebörde erstattet werden, an die der Dies gilt nit für Ergänzungsanerkcunungen; s einen Monat nach Beendigung der be- chen werden. dart niht mehr auêgesprohen werden nah der Antrag länger als ses

en

__ Eine Anerkenvnung erli ge}ebenen Zeit auégelührt Förderungéfrist gilt äls neuer

In bejonders begründeten ermächtigt, die Förderungéfrist längern.

Die obersten Landesbehörden Arbeiten in ihrem Lande erteilten verwaltung.

Für die Abrechnung der Notstandsarbeiten

Nach Beendigung einer Notstandsarbeit ist der tung Schlußrechnung nebst Schliußzahlungsanweisuna in beglaubigter t nach beiliegendem Formblatt Be den Neichsanteil. nit erforderli, wenn die in der Erwerbelosentagewerke um nicht mebr als 5 vH überschritten wird. Beträgt die Ueberschreitung mehr als 5 vH, f eine Érgänzungéanerkennung zu beantragen.

Die Schlußrechnung muß behörde oder einer v

Ab)chrif darauf

Die Neichsarbeitéverwaltung kann den Pauschalvorschüsse gewähren. weiten Betrag der Neichsanteile ni der Notstandsarbeiten jeweils auszuzahlen ift. werden die Reichsanteile derjenigen frist länger als sechs Monate y Vorschußanforderungen sind durch die Angabe der geplanten Maß- nahmen, der Höhe und Art ihrer Förd beschäitigenden Notstandsarbeiter zu begründen und

Vorschüsse, welche den Beda«f eines Monats übersteigen, sind un- e (Neichsver}orgungékasse) wieder zu-

aufgefordert der Neichsarbeitskass Pauschalvorshüsse am Schlusse des

zuführen. / Nechnungsjahres wieder einzuziehen.

Sämtliche beamten rechnerisch geprüft und festgestellt sein. g wie dem Rechnungshof des Deutschen Reiches bleibt yor- i oder durch Beauftragte an Ort und Wegen der Aufbewahrung der Belege andesbehörden maßgebenden Bestimmungen

yverwaltun behalten, Belege einzufordern Stelle nahprüfen zu lassen. finden die bei den obersten L Anwendung.

Die oberste Landesbehörde kann einen betrag versagen, wenn der Träger der Notsta Verwaltungsbehörde nicht \ Ablauf der Förde

ihr nicht spätestens sechs

zuführen. mindestens die vertraglich f in der Anerkennung festzujezenden Erhöhung fortzue

Als Tag der Í Tilgungsraten bei dec empftangsberedtigten Kasse

Für die fassenmäßige Behandlung der duktiven Erwerbslosenjürforge gelten im der Neich8haushaltsordnung.

Nicht zur Ausführung gelangte nahmen sind bis zum 10. jeden Monats listenmäßig verwalkung mitzuteilen.

D, Jnfkrafttreten und Uebergangsbestimmungen,

Die Hor in Kratt. Notstand8arbeiten vom

für Notstandtarbeiten außer Kraft.

Ï S!

Die oberste Landesbehörde bes vorstehenden Bestimmungen

fördert werden, in Kraft trete bei öffentlihen Notstandsarbeiten

den §8 11 bis 14 abgesehen wird.

Berlin, den 30. April 1925.

8 24, wetden. Fällen

S D übersenden

C. Abrechnuug, 8 26.

stimmungen :

Die Grundlage der Abrechnung bildet eine Liste der Notstands- arbeiter, anzulegen ift. wendung der Notstandéar rechnung bleibt h stimmten Stelle.

die in der Negel na dem beiliegenden Formblatt A der Notstandéarbeit die Ver- beiter fortlaufend nachzuweisen. Diese Ab- ei der obersten Landesbehörde oder

In ibm hat der Träger

8 27.

Hierzu ist

8 28, Die Vorschüsse dürte1

Im übrigen sind die

8 29,

Die Reichsanteile sind unter Für rückständige Zahlung gilt der Tag, an de

übrigen d

S 32

Gleichzeitig treten

34 für Notstandsarbeiten,

von einer Grund

Der Reichsarbeitsminister. Dr. Brauns.

Gefamtabrechnung.

Maßnahme:

f: 2. 3. Träger des Unternehmens: D

Merbalb der Föorderunasfeist vom ——— 192. 8 _—

4. Zugebilligte Erwerbskosenunterstüßzung :

nah Wirt schaftsgebiet Ortsklasse

Abschrist

gelten die

Anerkennung vorgesehene

Ländern

cht übersteigen, der an die Bei ihrer Bemessung Maßnahmen, deren Förderungs- erstrihen ist, in Abzug gebracht.

Belege müssen von dazu befähigt erklärten

pätestens innerhalb dreier rungs|rist eine prüfungsfähige Abrechnung vorlegt. Die Neichéarbeitöverwaltung kann den Reichsanteil Monate nach Ablauf der F Schlußrechnung in beglaubigter Abschrift vorgelegt 1

cht, joweit die Arbeiten nit zu der vor- Ein Antrag auf Aenderung der UAntiag und ist als jolder zu prúfen. ist die oberste Lantcc vebörde um bhöchslens zwei Monate zu ver-

, welche eine verstärkte folgenden Be-

Neichsarbeitéverwal-

; inzureichen ; sie erstattet eine Ergänzungsanerkennung Zahl der

o ist rechtzeitig 23) die Bescheinigung der obersten Landes-

é on ihr bestimmten Stelle enthalten, dingungen der Anerkennung eingehalten sind.

1 den

erung und der Zahl der zu

zu belegen.

zugesicherten Förderunggê- ndgarbeit der zuständigen Monate nah

verweigern, wenn

örderungsfrist die

vird.

gungsbedingungen und die ge- &âllige Zins- und Tilgungsraten sind dur die obersten Landes- behörden einzuziehen. der Ziñs- und unverzüglih an die Neichsarbeitskasse

zetrennter Angabe

Tilgungsbeträge und Mitteilung der Zinsberehnung (Neichsverforgungskasse) ab- Beträge find von den Darlehnss{huldnern estgeseßten Zinsen zuzügli einer bereits

ntrihten.

m die Zins- und „eingegangen sind. Neich8mittel

der pro- je Bestimmungen

und vorzeitig abgebrochene Maß-

der Neichsarbeits-

stehenden Bestimmungen treten mit dem 1. Mai 1995 die Bestimmungen über öffentliche 17. November 1923 (RGBl. I Seite 1111) nebst der ergänzenden Ancrdnung über die Zuschläge und Prämien bom 18, Januar 1925 (RNGBI. 1 S. 35)

timmt den Zeitpunkt, an dem die

die zurzeii ge»

n; sie kaun insbe}ondere anordnen, daß

töôrderung gemäß

Formblatt A -

9. Förderungébetrag für den Tag und Erwerbslk ofen —— 192 waren bei der geförderten Maßnahme die ur

Arbeitnehmer beschäftigt.

NM. iten verzeihneten

4 E _Arbeitsstelle Von wel dra: Vffentditken | Wenn nicht vom | Gesamtzahl Nr Arbeitnehmer: A Het und E, überwie)en 7f Arbeitösnachweis | der geleisteten Bemerkungen i j \Gäftigun gegebenenfallé überwie)en : Arbeits- Vorname [Familienname agung Baufirma | Arbeitsnahweis | Datum |Wann eingestellt ? stunden E 3 4 5 6 7 s 8 9 10

Als Gesamiförderungsbetrag der M

hiervon sind auégezahlt a) als Vorschuß Un Darlehen

|

b) (6) E

|

Arbeitstagewerke (vgl. Sp. 9) = alnabine ergibt i ———————

Von dem Gesamtförderungtbetrag entfällt:

a) auf das Neich Land

b) »ck

RM

1) Diese Bescheinigung ist von dem Vor

Die Stellung des Unterzeichneten ist anzugeben,

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M U ITIERTE (E

stand der öffentlihen Körperschaft oder seinem Stellvertreter untershriftliG zu vollziehen,

Die Richtigkeit vorstehender Angaben wird be Feststellung, Bedingungen

kennung eingehalten

S

Da d

sind.

Unterschrift Dienststellung Behörde

Gai U Gie ä ain

{einigt mit der

der Aner*

192

Jeder für Anerkennung der Neichsarbeits-

der von ihr be-

daß die Be-

a Antrag R

Täger

Die

Nechnungs- Der Reichsarbeits-

I. É a Æ E

ZFormblatt B. T R

Maßnahmen der produktiven Erwerbêktoscufürsorge, Rechnungsjahr 192- Verrechnungéstelle: —————

Schlußrechnung und Schlußzahlungsa nweisung. - Anerkennung (Tag und Ges@üstézeihen): vont 192 R. 2 2 Maßnahme

i

3. Träger des Unternehmens: e 4. Enwerbélosenuntersiützung : nach Wirtschaftsgebiet G Or 9. Förderungébetrag für den Tag und ErwerbsTosen ——__ RM, 6. Es ist zugebilligt : a) für Notstandgarbeiten: i Zuschuß Darlehn für Landarbeiterwohnungen als Einheitesag für 1 qm Nukfläche Wobnun S Seine S

7. Für die bezeidnete Maßnahme {ind auêweislih der vorliegenden Abrechnung (Formblatt Â):

Arbeitertagewerke.

qw Nußtfläche,

H fc - S f - ; e

Lfd. | Zusjuß- Z Law See a) Wohnfläche,| Landarbeiter:

Nr frist | Arbeit. | Arbeiter- 6) Se Wohnungen, : : i S en- i i

nehmer | tagewerke fläche Eigenheime

8, Als Gesamtförderungsbetrag ergibt fich - —_ R Hiervon entfällt auf das Reih ———— ——— NM

E RM.

9. Die Nichtigkeit vorstehender Angaben wird bescheinigt mit de: Feststellung, daß die Bedingungen der An- erkennung eingehalten sind, ¿

E E Er E, Det E O Unterschrift 1) Dienftstellung Behörde

Om A E O T L R R

1) Die Bescheinigung ist von der obersten Landesbehörde oder dex von ihr bestimmten Verwaltungsstelle zu vollziehen.

E E

Die amtliche Großhandelsinderziffer vom 29. April 1925;

Die auf den Stichtag des 29. April berechnete Großhandelg- indexziffer des Statistischen Reichsamts ist gegenüber dem Stande vom 22. April (130,8) mit 130,5 bei nicht einheitlicher Preisbewegung fast unverändert geblieben. Niedriger lagen die Preise für Roggen, Kartoffeln, Milch, Schmalz, Zuer, Fleisch, Heringe, Hopfen, Treibriemenleder und für die Textils rohstoffe. Gestliegen sind die Preise für Futtergetreide, Blei, Kupfer, Zink, Zinn und Kupferblehe. Dementsprehend haben von den Hauptgruppen die Lebensmittel von 127,1 auf 126,6 oder um 0,4 vH nachgegeben, während die JIndustriestosse mit 137,6 (gegen 137,8) nahezu unverändert sind.

Berlin, den 30. April 1925.

Statistishes Reichsamt. J. V.: Dr. Platz er.

Preußen. Ministerium des JFnnecn.

Der Regierungsrat Ehrensberger ist zum Landrat in Ohlau, der Regierungsrat Huttrop zum Landrat in Wipper- fürth ernannt worden,

Mien As Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Namens des Preußishen Staatsministeriums ist der Studienrat Dr. Neuhaus an der Staatlichen Bildungsanstalt in Berlin-Lichterfelde zum Oberstudienrat ernannt worden. Als solhem is ihm die freie Stelle an der Staatlichen Bildmiä&- anstalt in Potsdam übertragen worden.

N KAUStGEDGAN H I R O T N E R E R S O M REET E Ae G Nichtamtliches,

Deutsches Reich,

Der Reichsrat beschäftigte sich in seiner gestrigen Sißung mit einer Reihe Verwaltungsangelegenheiten von ge- ringerer Bedeutung. Die auf der Tagesordnung stehende Be- ratung der Nachtragsetats für 1925 und 1924 wurde, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge,

abgeseßt und soll in der nächsten Sigung, die mit Rüsth? «sf

die Münchner Festlichkeit niht am Donnerstag nächster Woche,

sondern erst Dienstag übernähster Woche stattfinden wird, vor-

genommen werden. *

Die neuen Soßungen der Braunschweigisch-hannoverschen

Hypotheken-Bank, die sich auf Gold Uumgestellt hat, und des

Revifionsverbandes der Eisenbahn-Spar- und Darlehnskassen

und Eisenbahnbrennstoffversorgungen Berlin, der früher untex

anderem Namen bestand, wurde genehmigt,

Dem Gesetzentwurf, betreffend das Abkommen zwischen

Deutschland und Polen über Erleichterungen im kleinen

Grenzverkehr, und dem Geseßentwurf über die Verträge

gwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich

Ungarn zur Ausgleihung der in- und ausländischen Bez steuerung und über Rechts\huß und Rechtshilfe in Sleuer-

fachen wurde zugestimmt, ebenso dem Geseßentwurf über die

Erhebung von Gebühren für die A aer L, N Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung som

öffentlihe Notstandsarbeiten. Der Antrag der Pro- duktenbörse Nürnberg auf Befreiung von der Verpflichtung der Ernennung von Kursmaklern wurde genehmigt, ebenso eine Verordnung wegen Erweiterung des Gebiets des Zollausshlusses im Hafen von Emden.

Eine Beschwerde gegen einen Gemeinschaftsbeschluß der Reichs mono polverwaltung und “des Beirats

bedarf der Entscheidung durch den Reichsrat.

—— Arbeitétagewerke geleistet worden; awzorkannt werden t Ziervon

einigen Verordnungen über Erwerbslosenfürsorge und —-

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Sli iiz u F | voraussihtlih nur etwa 25 4 kosten. A

{ ist beshränkt;

Ê Erfahrungen; die

Dieser Gemeinschaftsbes{luß sah eine Herabseßung des Grund- preifes für Branntwein auf 40 4 für das Hektoliter Weingeist vom 1. Juni 1925 sowie eine Aenderung des Preiszufchlags tür Branntwein vor, der aus Mais oder unter Verwendung von Hefe bergestellt ist. Gegen diesen Beschluß hat die MNeichémonopolverwaltung Beichwerde eingelegt mit dem Antrag, die Herab)egzung des Grundpreises schon vom 1. Mai ab eintreten zu lassen, und zwar aut 30 4. und Zuschläge für Mais- und Hetebranntwein niht mehr zu gewähren.

Die Ausschüsse des Reichsrats beantragen, den Gemein- schaftsbeshluß dahin abzuändern : Vom 1. Juni ab wird der Grundpreis auf 30 A für 1 Hektoliter Weingeist festgeseßt ; für Branntwein aus Mais wird ein Zuschlag zum Grundpreis nicht mehr gewährt ; für den unter Verwendung von Hefe her- gestellten Branntwein wird ein Zuschlag von 10 (zehn) A4 für das Hektoliter Weingeist festgeseßt. Der Reichsrat entschied

demgemäß.

Die RNeichsausgabe der Jahresberichte dar Gewerbeaufsichtsbeamten und Bergbehörden für die Jahre 1923/1924 wird voraussichtlich im Laufe des

Monats Juli 1925 gedruckt vorliegen. Da der Haushalts- ausshuß des Reichstags Mittel zu ihrer Verbilligung vor- esehen hat, wird die Ausgabe bei einem Umfang von 0) Bogen, etwa 1600 Seiten, in 4 Ganzfalifkobände gebunden, De Die Höhe der Auflage die Zuteilung bleibt nah der Reihenfolge des der Bestellungen und nah ihrer Höhe vor- behalten. Bestellungen müssen umgehend der Reichsarbeits- verwaltung (Abteilung I11) in Berlin NW. 40, Scharnhorst- straße 35, unter genauer Angabe der Stückzahl (gebunden oder nur geheftet) zugehen. Die Kosten werden durch Post-

Eingangs

“nachnahme erhoben. Jn den Jahresberichten 1923/1994 werden

neben einer allgemeinen Uebersicht über Zu- und Abnahme der Uhl der gewerblichen Betriebe und der Zahl der beschäftigten Vcbeiter über Arbeitershuß, Betriebsunfälle, gesundheitliche „aßnahmen, Wohlfahrtspflege und dergleihen als Sonder- ragen behandelt: die Durchführung der Verordnung über die Älrbeitszeit vom 21. Dezember 1923 und die mit ihr gemachten rau in der Betriebsvertretung ; die Siche- rung des Nahwuchses an Lehrlingen in Fabriken und Hand- werksbetirieben; Unfälle an Schmirgelscheiben (-steinen) und ihre Verhütung; Gefahren bei der Herstellung und Ver- arbeitung von Zellhorn (Zelluloid): Arbeits- und Gesundheits- e in den säureherstellenden und verarbeitenden Be- trieben.

Deutscher Reichstag.

90, Sißung voi 30. April 1925, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitunzsverleger*).)

Am Regierungstishe: Reichsfinanzminister Dr. von Schliében.-

Präsident L 6h e eröffnet die Sitzung um 2 Uher 20 Mi- nütten.

Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung sämtlicher Steuergeseßzte sowie dex Aufwertungsvorlagen.

Das Wort erhält sofort der Reichsfinanzminister von Schlieben. Reichsminister der Finanzen von Schlieben: Meine

Damen und Herren! Die Reichsregierung hat Jhnen nunmehr die Eniwürfe zu den neuen Steuergeseßen, zu dem neuen Finanzausgleih und zu den Aufwertungsgeseßen der privatrechtlicen Ansprüche wie für die öffentlihen Anleihen zugehen lassen, nahdem der Neichérat in mehrwöchentlihen eingehenden, von hoher Sachlichkeit getragenen Verhanblungen zu den Vorlagen Stellung genommen und manche dankenswerten Verbesserungen vorgenommen hat. ‘Mit diesen Eni- würfen ist ein Geselgebungswerk in Angriff genommen, dem in der wehselvollen Geschichte der Finanzwirtshaft des Deutschen Neichs niht nur seinem äußeren Umfang, sondern hauptfächlih seiner wirt- schaftlichen, sozialen, finanzpolitishen und politishen Bedeubung nah kaum ein zweites an die Seite zu stellen sein dürfte. Auf Jahre hinaus wird die- Entwiklung der deutschen, zurzeit noch nicht wieder dur vollen inneren Festigung gelangten Staats- und Volkswirischaft von der Gestaltung abhängig sein, die der Neichstag diesem Geseßz- gebungswerk gibt. Ja, man wird mit Recht behaupten Fönnen, daß die richtige Lösung der vorliegenden Frage die Entscheidung darüber bedeutet, ob es Deuts(land gelingen wird, nah der ihm seit Inkraft- treten der Nentenmark vergönnten Atempause endgültig wirt\schaftlih und finanziell zu gesunden.

Der mit den Steuernotverordnungen begonnene Rohbau, der unter dem damaligen Druck der Verhältnisse eilig aufgeführt werden mußte, soll jeßt in einer für die Dauer bestimmten Form ausgebaut, die steuerlihe Belastung in Uebereinstimmung gebracht werden einer- seits mit den wirtsdaftlihen Verhältnissen, wie sie sich nach Abscluß der Inflationézeit und der ihr folgenden Uebergangszeit gestaltet haben, anderseits mit der dur die Reparationslasten gekennzeichneten besonderen Finanzlage des Deutschen Reichs. Die in der Zeit der Inflation venwiscten Grenzen zwiscken Reich, Staat und Gemeinden sollen wieder lar gezogen werden, in einer Weise, die allen Teilen Bemwegungsfreibeit, Selbstverantwortung und Entwicklungsmöglich- keiten gibt. Durch das Aufwertungsgeseß soll das von allen Folgen der Inflation den einzelnen am tiefsten berührende Problem in einer Weise gelöst werden, die, soweit es die Verhältnisse gestatten, den Forderungen der Villigkeit, zum mindesten aber den sozialen Gedanken gerechè zu werden sucht. Kein Gesetz und keine Regierung ist im- stande, die Lasten fortzunehmen, die der Versailler Vertrag und die berhängnisvolle Zeit der Inflation dem Staate und jedem eingelnen auferlegt haben. Aber das Ihnen jebt vorliegende Gesehgebungawerk Tann und soll eine Grundlage schaffen, auf der in der Not- und Scicksalsgemeinschaft, die das ganze deutsche Volk, Staat und Wirt- \{aft, umshließt, Aufbau, Gesundung und Entwicklung ih er- móöglichen lassen.

Wenn ih mit soldem Nachdruk auf die besondere Bedeutung der Vorlage hinweise, so möchte ih Sie damit zugleich bitten, das Geseßzgebungêwerk als ein einbeitlihes, großes Ganges zu betraten und zu würdigen. Die Steuergescßeniwürfe, der Fianzausgleih, das Aufwertungsgeseß und die Ihnen seit längerer Zeit vorliegenden Haushaltéentwürfe steben in einem unlösbaren inneren Zusammen- hang. Die in den Steuergeseßen ¿p treffende Negelung wirkt un- mittelbar auf den Finangausgleih und die endgültige Etatsgeftaltung Pie B E

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

[| ein. Diese ist wieder von den Beschlüssen abhängia, die über den Finanzausgleih getroffen werden. Die Regelung der Aufwertunas- frage ist nicht nur für den Etat des Reis, sondern au für den der Länder und Gemeinden und damit für den Finangausgleih von maßgebender Bedeutung und beeinflußt wiederum dur die Rück- wirkung auf die Wirtsckaft die steuerlide Leistunasfäbiakeit.

Ich bitte Sie dringend, bei den Beratungen der Entwürfe in den einzelnen Aus\chüssew diese Zusammenhänge nicht aus den Augen verlieren zu wollen.

Ich würde es, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht wagen, dieses hohe Haus um die Zustimmung zu den Ihnen vor- gelogten Geseßentwürfen zu bitten, obne zu versuchen, Ihnen ein möglichst klares Bild von der jeßigen und fünftigen Finanzlage des Reichs, soweit sich die leßtere aurzeit übersehen läßt, zu geben. Jch lege besonderen Wert darauf, dieses mit größter Offenheit und mög- lister Deutlichkeit zu tun, da nur auf der Grundlage einer völligen Klarheit über die Finanggestaltung der kommenden Jahre die Lösung der ihnen obliegenden geseßgeberischen Aufgaben gefunden werden bann.

Die Finanzlage des Reichs spiegelt sich seit geraumer Zeit in den Augen der Oeffentlichkeit als eine außerordentlich günstige. Blickt man auf die entscheidungéschwere Zeit des Herbstes 1923 zurück, in der sih der Uebergang zu einer wertbeständigen Währung vollzog, \o erscheint dieser Optimiênus allerdings als berehtigt. Denn es ist, worauf zu damaliger Zeit niemand zu hoffen wagte, durch \chärfste Drosselung der Ausgaben des Reichs auf der einen und starke An- spannung der Steuerleistungen auf der anderen Seite über Er- warien gelungen, nicht nur die Ausgaben durch. die Einnahmen zu deen, sondern darüber hinaus nit unerhebliche Vebershüsse zu er- gielen. Troßdem bin ih zu meinem aufrichtigen Bedauern nicht in der Lage, den allgemeinen Optimismus in dem Umfange zu teilen, wie er seit Monaten in der Presse des Jnlands wie des Auslands zum Ausdru kommt. Dieser übertriebene Optimismus, der sih im wesentlichen eben nur auf die im Gtatsjahr 1924 erzielten Ueberschüsse gründet, bleibt an der Oberfläche des Bildes hängen und s\{ließt bon der augenblicklichen Kassenlage des Neichs zu Unrecht auf seine dauernde fincmzielle Leistungsfähigkeit. (Sehr richtig! rechts.) Jh bitte, mir die Bemerkung nicht ¿zu verübeln, daß die überaus zahl reichen Anträge aller Parteien dieses Hohen Hauses, die eine außer- ordentlih starke Erhöhung der im Haushaltsentwurf 1925 vor- geschenen Ausgaben zur Folge haben würden, mir darauf hinzudeuten scheinen, daß dieser Optimismus auch in diesem hohen Hause An- hänger gefunden hat. D

Lassen Sie mich Jhnen nmtnmehr zunächst die Finanzlage des Reichs vor Augen führen, wie sie sih nach dem vorläufigen finanziellen Ergebnis des Jahres 1924 darstellt, um im Anschluß daran ein Bild für das Etatsjahr 1925 und, soweit das jeßt {hon möglich ift, für die spätere Zeit zu entwerfen. Da der rechnungs8mäßige Abs{luß des Etatsjahres 1924 naturgemäß noch nicht vorliegt, bin ih genötigt, den Ueberblid über das Jahr 1924 im wesentlihen nab den bvor- kiufigen Kassenergebnissen zu geben,

Der Etat für 1924 sah an Einnahmen aus Zöllen und Steuern 9244 Millionen Mark, nah Abzug der Ueberweisungen an Länder und Gemeinden 3382 Milbionen Mark bor. Tatsählih sind in den Monaten von April 1924 big März 1925 eins{hließlich der ver- pfändeten Zoll- und Steuereinnahmen für März 1925 7312 Millionen Mark, na Abzug der Veberweisungen an Länder und Gemeinden 4567 Millionen Mark an Zöllen und Steuern aufgetommen, fo daß sich gegenüber dem Haushaltsentwurf ein Mehr von 1185 Millionen Mark für das Neich allein ergibt. Nimmt man die sonstigen außer- ordentlihew Einnahmen, z. B. aus Rentenmün ¿- und Silberprägung, Zinseinnahmen usw., dazu, so stellt si der Gesamtüberschuß des Reichs auf 31922 Millionen Mark. Da es bei der Aufstellung des Etats für 1924 nicht gelungen war, für den außerordentlihen Etat volle Deckung zu finden, und die Möglichkeit, den Fehlbetrag im Laufe des Etatsjahres durch Aufnahme einer inneren Anleihe zu deen, als völlig ausgeschlossen angesehen werden mußte, sah sih die Reichs- finangverwaltung von vornherein vor die Notwendigkeit gestellt, die Deckung der außerordentlihen Ausgaben qus UVebercshüssen des ordentlichen Etats herauszuwirtshaften. Da der Haushalt für 1924 mit einem ungedeckten Fehlbetrag von 348 Millionen Mark abs{loß, war mithin aus dem Ueberschuß zunächst dieser Betrag zu bestreiten. Nach Abzug dieser 348 Millionen Mark verbleibt demnach ein Nein- übershuß von 1574 Millionen Mark. Die Neichsfinanzverwaltung hat geglaubt, diesen Vebershuß teils zur Abdeckung dringender, dem Reich aus der zurückliegenden Zeit obliegender Schuldverpflichtungen, teilts zur Rückstellung für noch bevorstehende einmalige, vom Reich zu leistende, niht vermeidbare Ausgaben verwenden zu sollen.

Man wird bei der Lage, in der sih das Deutsche Reich befindet, diese Finanzpolitik als rihtig anerkennen müssen. Dem Reich geht es wie einem Privatmann, der sich niht mehr in der Lage sieht, seine Verpflichtungen voll zu erfüllen, und der deshalb, um wirtshaftlih wieder von neuem anfangen zu können, sich zunächst mit seinen Gläubigern über wesentlih ermäßigte Leistungen auseinanderfeßen muß. Ebenso kann das Deutsche Reich finanziell nur wieder von neuem aufbauen, wenn es zuvor endgültig mit der Vergangenheit ab- rechnet und sgine aus der Vergangenheit herrührenden Verpflichtungen ablöst, soweit es dazu in der Lage ist.

Weiter muß das Reich im Hinblick auf die Zukunft dafür Sorge tragen, daß es ‘gerüstet ist, die noch bevorstehenden, nit zu vermeiden- den außerordentlichen Ausgaben zu leisten und dafür die nötigen Rückstellungen mahen. Nur wenn auf diese Weise mit der Ver- gangenheit vollständig reiner Tisch gemaHt und für die Leistungsfähig- keit des Deutschen Reiches in Zukunft Hinreichend gesorgt ist, ist damit zu renen, daß das Reich nah außen wie im Innern wieder Kreditfähigkeit erlangt.

Was die Abtragung der dem Reich aus der Vergangenheit, ins- besondere der Zeit des passiven Widerstandes und der Inflation noch obliegenden Schuldverpflihtungen betrifft, so sind hierfür, neben den bekannten Barentschädigungen für die während des Nuhrkampfes und von der Micum erzwungenen Reparationsleistungen in Höhe von 977 Millionen Mark, für den Nückkauf von Goldanleihen (über den Etatansaß von 100 Millionen Mark hinaus) 136 Millionen Mark verwendet worden. Für eine angemessene Aufbesserung der Entschädi- gung für Gewalt- und Liquidationsschäden sind nah den vom Reichs tag bereits genehmigten Richtlinien 270 Millionen Mark vorgefehen. Die Genehmigung zur Ausgabe dieses Betrages ist im Ergängzungs- haushaft für 1924 erbeten, der zurzeit dem Reichsrat vorliegt und in den nächsten Tagen diesem hohen Hause zugehen wird. In dem Ergänzungshaushalt sind außerdem noch éine Reihe anderer Aus- gaben angeforderi, beispielsweise für eine Snischädigung der &änder

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aus Anlaß der Holzwegnahme in den Wäldern des beseßten Gebiets und für eine Auseinanderseßung mit Preußen aus Anlaß des Ver- lusts von nußbarem Staatseigenkum durch den Friedens\{luß usw. Der Gesamtbetrag der in dem Ergänzungshaushalt nachgeforderten Ausgaben beläuft sich einschließlih der bereits erwähnten 270 Mils lionen für die Liquidations\{häden auf 527 Millionen Mark. Es verbleibt mithin von den Uebershüssen des Jahres 1924 ein Rests betrag von 334 Millionen Mark. Dieser Restbetrag is erforderli zum Ausgleih von Ausfällen, die sih bei Steuerüberleitung ergeben können, so für einen späteren Uebergang zur vierteljährlihen Steuer- und Gehaltszahlung. Für diese einmaligen Ausgaben if im Eiat von 1925 nichts vorgesehen, und es bleibt daher nihts anderes übrig, als hierfür Uebershüsse des Jahres 1924 zu verwenden. Auch muß dafür gesorgt werden, daß die 150 Millionen Mark, welche für die Aufwertung der öffentlichen Anleihen einmalig verwendet werden sollen, fassenmäßig vorhanden sind.

Da alle diese Ausgaben sicher feststehen, müssen Nückstellungen der entsprehenden Summen in der Kasse vorgenommen werden. Hiers nah würde also das Reich, da die Ueberschüsse des Jahres 1924 für bevorstehende, iht vermeidbare Ausgaben restlos zurüdgestell# werden müssen, nicht einmal über einen Betriebsmittelfonds in be» scheidener Höhe verfügen, wenn niht zu erwarten wäre, daß bei den Ausgaben des Ordentlichen Etats infolge der auch jezi noch scharf durchgeführten Eparwirtschaft Ersparnisse erzielt worden wären. Die Höhe dieser Ersparnisse {teht zurzeit noch nit fest, da ja, wie ih mir bereits zu bemerken erlaubte, die Rechnung für das Etatsjahr 1924 noch nit gelegt ist. Schon jeßt läßt fich aber übersehen daß die Ersparnisse nicht so groß sein werden, um neben den sonstigen dem Reich noch obliegenden außerordentlihen Ausgaben einen Be- triebsmittelfonds in ausreihender Höhe zu bilden. Ohne einen solhen Betriebsmittelfonds ist aber die geordnete Verwaltung eines großen Staates auf die Dauer nit durchgzuführen. Jn Borkriegs- zeiten hat das Neih mit einem Betriebsmittelfonds von 600 Mil» lionen Mark gewirtschaftet, der in den Etat eingestellt war. Im Vergleich. hierzu bedürfte das Reich jeßt troß der Verkleinerung seines Gebiets und seiner Einwohnerzahl eigentli eines weit höheren Fonds; denn die Reparationszahlungen allein bedeuten eine dauernde Anspannung der Kassenmittel des Reichs in einer Höhe von“ rund 200 Millionen Mark. Das Reich hat ferner infolge des Uebergangs der Steuerverwaltung auf das Reich jeßt über 4000. einzelne Kassen mit Betriebsmitteln zu versorgen, wodurch die Kassenbestände natuv» gemäß viel stärker als früher in Anspru genommen werden. Endlich ist die früher jederzeit gegebene Möglichkeit, durch Begebung von kurzfristigen Schaßanweisungen sih vorübergehend Betriebsmittel aus den Kapitalien der Wirtschaft zu beschaffen, durch die Verschiebung der Verhältnisse wesentlih ershwert. Im gegenwärtigen Augenblick stehen dem Reich nur noch aus den erwähnten für die Entschädigung der liquidierten und für sonstige Zwelke aus den Uebershüssen für 1924 zurüdgestellten Beträgen Betriebsmittel zur Verfügung. « Wena diese aber im Laufe des Jahres 1925 verbraucht sein werden, \o ent» steht ein Loch, das unbedingt ausgefüllt werden muß, wenn nicht die Meichsvenwvaltung zum Stillstand kommen soll. Da aus den Ueber- [chüssen des Jahres 1924 sich, wie gesagt, die Bildung eines aus reichenden Bezriebsmittelfonds niht ermöglichen läßt, wird" es si nicht umgehen lassen, ausreichende Beträge hierfür bei Verabschiedung des Etats für 1925 vorzusehen. :

Ich glaube, meine Damen und Herren, daß dieses Bild der finanziellen Ergebnisse des Jahres 1924 auf der einen Seite zeigt, wie sehr es zu begrüßen ist, daß im Etatsjahr 1924 nicht unerhebliche Uebershüsse erzielt worden sind, weil nur diese es ermöglit haben, die aus der Vergangenheit dem Reiche noch obliegenden Vervflichs tungen abzugelten und für die noch bevorstehenden, Rückstellungen zu machen. Wie wäre es sonst möglich gewesen, für die Entschädigung der Liquidationsgeschädigten 270 Millionen. und für vie Auftvertung der öffentlichen Anleihen 150 Millionen al2 einmalige Listung bereit- zustellen, wenn das Etatsjahr 1924 keinerlei Ueberschüsse ergeben hätte! Es kanm daher uur bedauert werden, daß in der Oeffentlichkeif es meist so hingestellt roird, als wenn das Reich gang unnótigerweise besonders hohe Steuern erhoben und damit den Wiederaufbau der Wirk- schaft verbindert hätie (sehr rihtig! bei den Völkischen), während gerade die durch die Steuerleistungen erzielten UeberfGüsse es dem Reich überhaupt erst ermöglichten, die Verpflichtungen aus der Ver- gangenheit, soweit wie möglih, abzutragen, um auf dieser klaren Grundlage neu aufzubauen. Auch daraus, daß die Steuereinnahmen wesentlih niedriger im Etat für 1924 veranschlagt waren, als sie später tatsählih eingegangea sind, wird der Finanzverwaltung kaum ein Vorwurf gemacht werden können, da bei der bisherigen rohen Art der Steuererhebung eine zuverlässige Shähung für das Etatsjabr 1924 überhaupt kaum mögli war.

Im übrigen glaube ih aber, mit dem Bild, welches ih Jhnen von dem finanziellen Ergebnis des Jahres 1924 gezeihnet habe, auf der anderen Seite dargelegt zu haben, daß die optimistische Auffassung, welche über etwa noch verfügbare erhebliche Uebershüsse allgemein noch gehegt wird, niht begründet ist. Jch lege, wie gesagt, auf die völlige Klarstellung in dieser Hinsicht besonderen Wert. Die Reichsfinanz- verwaltung hat keine Veranlassung, irgend eiwas zu verbergen. Jch bin daher, wie ich Ihnen bereits hier eine möglichst zuverlässige und eingehende Darstellung zu geben versucht habe, jederzeit bereit, bei kommenden Beratungen in den Ausschüssen über die weiteren Einzels heiten an der Hand der Kassenausweise des Reichs jede gewünschte weitere Auskunft zu geben. Jedenfalls werden Sie aber, meine Damen und Herren, aus meiner Darstellung {on jeßt ersehen haben, daß zu einem übertriebenen Optimismus kein Grund vorliegt. Es wäre eine völlige Verkennung der Finanzlage des Reichs und eine völlig falshe Finanzpolitik, wenn die, wie ih Ihnen dargelegt habe, für bestimmte einmalige unvermeidliche Ausgaben festgelegien Ueber- schüsse des Reichs, also vorübergehende Kassenbestände, eiwa zur Grundlage fortdauernder Belastungen des Haushalts, denen sich das Reich später nit mehr entziehen könnte, gemacht würden.

Ich knüpfe an diese sahlihe Darstellung der Ergebnisse des Jahres 1924 noch die geschäftliche Bitte an, den Etat für 1924 mit möglihster Beschleunigung verabshieden zu wollen. Nach der Ge- shäftsanweisung für die Reichshauptkasse findet der Jahresabschluß am 20. Juni statt. Er ist aber niht mögli, wenn nicht vorher der Etat verabschiedet wird. Da erst der Jahresabs{luß ein vollständiges Bild über die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 1924 geben wird und für die Neuaufstellung des Etats für 1926 notwendig ist, bitte ich, für den Fall, daß die Verabschiedung der übrigen Etatsentwürfe sich noch länger hinziehen sollte, den Ebat für 1924 vorweg zu verabs- schieden, damit der ordnungsmäßige Rechnungsabschluß nit ver-

ögert wird,

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