1925 / 101 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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Ich gehe nun, meine Damen und Herren, zu dem Haushalts- anschiag für 1925 über. Nach dem Etat betragen die Ausgaben ins- gesamt 4090 Millionen Mark. Hierzu treten sehr erhebliche Aus- gaben, die teils in dem jeßt dem Neichsrat vorliegenden und demnächst dem Reichstag zugehenden Grgängungsetat für 1925 vorgesehen sind teils bei der Beratung der einzelnen Haushalte im Ausshuß und Plenum des Reichstags bezeits beschlossen sind, wie z. B. die Er- böhung der Ausgaben für Jnvalidenrenten und Erwerbslosenfürsorge, oder noch zu erwarten sind, wie z. B. eine Aufbesserung der Bezüge der Kriegsbeschädigten, und schließlich noch die Ausgaben, die zur An- sammlung eines Betriebsmittelfonds erforderlih sint, dessen Not- wendigkeit ih glaube Jhnen hinreichend dargelegt zu haben. Da end- gültige Beschlüsse des Neichstags noh nicht vorliegen, bin ih leider noch nicht in der Lage, Ihnen im einzelnen genaue Ziffern zu geben. Nach sorgfältiger Schäßung werden aber die Gesamtausgaben für 1925 insgesamt mindestens 4900 Millionen Mark betragen.

Jch komme nun zu der Einnahmeseite. Jm Inlande wie im Auslande ist der Neichsfinanzverwaltung wiederholt der Vorwurf gemacht worden, daß der Jhnen bereits vor mehreren Monaten dugegangene tat für 1925 auf der Einnahmeseite durchaus unwahr aufgestellt sei, da die Einnahmesummen des Etats für 1924, die sich ja als viel zu gering erwiesen hätten, in den Etat für 1925 unver- ändert wieder eingestellt worden seien. Es ist richtig, daß der Jhnen jeßt vorliegende Etatsentwurf für 1925 auf der Einahmeseite kein rihtiges Bild bietet, Bei der Aufstellung des Etats bestand aber noch keine Möglichkeit, das Aufkommen an Zöllen und Steuern auch nur annähernd zu shäßen. Die RNeichsfinanzverwaltung war daher genötigt, zunächst die für 1924 eingeseßten Zahlen zu wiederholen. Erst jegt ist auf der Grundlage der im Jahre 1924 tatsächlich ein- gegangenen Zahlungen und auf der Grundlage der dem Neichstag vorgelegten Steuergeseßentwürse und des Finanzausgleihs eine einigermaßen zuverlässige Schäßung möglih. Nach dieser Schäßung werden die Besiß- und Verkehrssteuern 1925 4999 Millionen Mark, die Zölle und Verbrauchésteuern 1528 Millionen Mark, Steuern und Zolle zusammen also 6527 Millionen Mark erbringen. Von den Besitz- und Verkehrssteuern gehen durch Ueberweisung an die Länder und Gemeinden 2305 Millionen Mark ab, so daß dem Reich ein Nettobetrag aus Steuern und Zöllen von 4222 Millionen Mark verbleibt, Die Gesamteinnahmen des Reichs einschließlich der Ver- walltungseinnahmen und des Erlöses aus dem Verkauf von Borzugs- aktien der Neichsbahn in Höhe von 292 Millionen Mark belaufen sich auf 4652 Millionen Mark. Hiernach würde sich rechnerisch beretts für 1925 ein nit unerheblicher Fehlbetrag ergeben. Um diesen Fehl- betrag wenigstens zu einem großen Teil zu decken, wird Jhnen eine Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer vorgeschlagen (hört, hört! Lei den Kommuüunisten), auf die ih später noch mit einigen Worten zu sprechen kommen werde.

Jch bitte Sie, nun noch einen Blick auf 1926 und die kommenden Jahre zu werfen. Eine Schäßung der Einnahmen ist sehr \chwierig, da sich im Jahre 1926 die erste Steuerveranlagung auswirken wird und die Entwicklung des Steueraufkommens von der jeßt noch nicht zu übersehenden Wirtschaftéeniwickiung abhängt. Eine günstige (nt- wicklung unserer Wirlschaflslage vorausgeseßt, könnte bei einigem Dptimismus auf eine gewisse Erböhung der Steuttemgänge gegenüber 1925 gerechnet werden. Auf der Ausgabenseite werden bei der 1ück- sihtslosen Beschneidung aller Ausgaben, die den Etats für 1924 und 192% das Gepräge gegeben hat, nennenswerte Einschränkungen kaum zu erzielen sein. Wenn jeßt in der Oeffentlichkeit vielfach die Ansicht zum Ausdruck kommt, daß in dem arm gewordenen Deutsch- land der öffentliche Apparat zu teuer arbeite, und daß im Vergleich zu dem Vorkriegsetat im jeßigen Reichshaushalt wesentlihe Er- sparnisse gemacht werden könnten urd müßten, so darf ih wohl für mich das Vertrauen in Anspruch nehmen, daß ih entschlossen lm, alles, was an mir liegt, zu tun, um die Kosten des öffentlichen Apparats in Uebereinstimmung mit der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des deutschen Volkes zu bringen. Jch darf aber andererseits darauf hinweisen, daß nah dem Voranschlag für 1913 der reine Staats- bedarf des Neichs ohne Betriebéverwaltung und ohne Steuer- überweifung 3002 Millionen Mark betrug. Demgegenüber beträgt jeßt der reine Staatsbedarf, wenn man von der vorhin genannten Ausgabeziffer von 4900 Millionen Mark ausgéht und die Ausgaben für den Friedensvertrag, die Beträge zur Bildung eines Betr:ebs- mittelfonds und bie außerordentlichen Ausgaben, die nah gesunden finanzpolitishen Grundsäßen an sih auf Anleihe genommen werden müßten, abseßt, weniger als 4000 Millionen Mark. Bedenkt man die außerordentliche Steigerung, die die Ausgaben des Neichs allein auf dem Gebiete des Versorgungswesens und der Erwerbslosen- fürsorge und durh die Uebernahme der Finanzverwaltung auf das Reich erfahren haben, bedenkt man weiter, daß diese Mehrausgaben dur die Minderung der Ausgaben für die Reichsschuld und für Heer und Marine nicht annähernd ausgeglichen werden, so kann angesichts der allgemeinen Preissteigerung gegenüber der Vorkriegszeit aus einer Ausgabenerhöhung um rund 30 Prozent wirklih nicht auf Ver- schwendung in der Neichsverwaltung geschlossen werden. So not- wendig es daher auch ist, daß das Schlagwort jedes Finc:nzministers „Sparsamkeit“ beim deutschen Neichsfinanzminister zur Wirklihkeit und Tat wird, \o glaube ih, wie gesagt, doch nicht, daß si die Aus- gaben des Reichs im Jahre 1926 wesentlich werden einschränkèn lassen.

Nun beginnen aber in diesem Jahre die Reparationslassen mit

49% Millionen Mark, die sih bekanntli im Jahre 1927 auf

Staatswirtschaft

auferlegen.

Entwicklung zu sichern.

in Deutschland bestanden hat.

Gemeinden erfordert.

Einkommen daraus nur in zunäch

675 Millionen, im Jahre 1928 auf 1230 Millionen, von 1929 ab auf 1540 Millionen Mark steigern. Selbst wenn man daher cine günstige Entwicklung des Einnahmeaufkommens annimmt, muß für diese Jahre, auch hon für das Jahr 1926 mit einem nicht unerheb- lichen Fehlbetrag gerechnet werden, Für diesen Fehlbetrag wird es {wer sein, Deckung zu finden. Ob bereits im Jahre 1926 durch Unterbringung langfristiger Anleihen Mittel wenigstens zur Deckung außerordentlicher Ausgaben beschafft werden können, muß als sehr fraclid angesehen werden

Dieses Bild der- Zukunft, meine Damen und Herren, ist also ein ernstes und zwingt einmal zu dem Schluß, daß sih Neichsregierung und gesegebende Körperschaften in der Uebernahme neuer dauernder finanzieller Verpflichtungen außerordentliche Beschränkungen auf- erlegen müssen. Das Bild zeigt aber zugleich, daß die Reichsregierung gar nicht umhin konnte, Ihnen eine Grhöhung der B:er- und Tabak- steuer vorzushlagen. Die Grhöhung der Bier- und Tabaksteuer wird in ihren Auswirkungen auf ein volles Jahr auf 338 Millionen Mark gesbäßt (Hört, hört! bei den Kommunisten.)

Da sie aber frühestens am 1 Juli 1925 in Kraft tritt, und wegen der Auswirkung der Versorgung und der Verlängerung der

HZahlungsfristen ist für 1925 nur mit einem Ertrag von 130 Millio- |

nen Mark zu rechnen.

meiden.

Jch komme damit, meine Damen und Herren, auf den Teil &s handelt sih um eine Neuregelung fast des gesamten bisherigen Steuer- systems einschließlih der Frage des Finanzausgleichs und der gegen- Dieses neue Steuer- gesebgebungswerk beschäftigt die Oeffentlichkeit bereits seit einer als die Steuergeseßentwürfe dem Neicbsrat und dem MNeichswirtschaftsrat zugingen, ist dem starken Interesse der Wirtschaft und aller Kreise der Bevölkerung an der künftigen Gestaltung der Steuerbelastung dadur Rechnung ge- im Steuerauss{huß durch meinen Vertreter nähere Darlegungen über die Grundsäße gemacht worden sind, die uns bei der Ausarbeitung des Neformwerks geleitet haben. Auch über die Steuergeseße und insbesondere über den Finanzausgleih mit den Ländern hat die Oeffentlichkeit ständig \tarken Anteil genommen. Jch kann danach die Grundsäße der neuen Steuergeseße im all- gemeinen als bekannt vorausseßen und davon absehen, hier im einzelnen die Fülle der Bestimmungen vor Ihnen auszubreiten und zu erläutern, Ib möchte aber heute, wo diese Vorlagen Jhnen nach eingehenden Beratungen im Neichsrat und im Meichsroirtschaftsrat zur Beschlußfassung zugehen, mit besonderem Nachdruck nochmals auf die große wirtschaftliche, rechtlihe und technische Bedeutung der Borlagen hinweisen. - Das Ziel der Vorlagen ist es, wie ich bereits zu Anfang gesagt habe, die steuerlihen Belastungen in Ueberein- stimmung zu bringen mit den wirtschaftlichen Verhältnissen, wie sie sih nach Abschluß der Jnflationszeit und in der ihr folgenden BVergegenwärtigt man sich, daß die Steuerpolitik einen besonders wichtigen Ausschnitt aus der Wirkt- schaftspolitik überhaupt darstellt, so würde es gerade unter unseren augenblicklichen Wirtschaftsverhältnissen ein s{chwerer Fehler sein, Produktion und Konsumtion für die Zwecke des Staatshaushalts in cinem höheren Maße zu belasten, als unbedingt zur Aufrecht- erhaltung der Lebensjähigkeit von Reich, Ländern und Gemeinden erforderlich ist. Bedurfte es während des Jahres nah der Stabili- sierung der Währung- zur Vermeidung weiterer Jnflationsgefahren ¿weifellos rigoroser \teuerlicher Eingriffe, um die Bedürfnisse der muß für eine auf die Dauer bestimmte Steuergeseßgebung wieder versucht werden, die Steuer möglichst auf die Quelle zurückzuführen, aus der allein ständig Steuern fließen können, nämlih auf das Einkommen des Volkes, und es müssen alle Hemmungen für die Wirtschaft beseitigt werden, die ciner normalen Entwicklung entgegenstehen. Wir müssen uns darauf besinnen, daß allein die Hebung der Produktion in Deutschland uns in den Stand seßen kann, die gewaltigen Lasten zu tragen, die uns die Neparationsverpflichtungen Nur so kann sichergestellt werden, daß der Anteil aus den Ueberschüssen der deutschen Wirtschaft, den die Steuern

der Vorlagen, der die neue Steuergeseßgebung enthält

feitigen Besteuerung von Reih und Ländern.

Neihe von Monaten. Schon

tragen worden, daß

an den eingehenden und wiederholten Verhandlungen

Uebergangszeit gestaltet haben.

sicherzustellen, \o

(Sehr richtig!

(Zustimmung rechts.)

Ueberall, wo es die für den Haushalt notwendige Höhe des Steueraufkommens nur irgend gestattet, versuchen daher die neuen Steuergeseße, der Wirtschaft die Vorausseßungen zu einer freien So verfolgt die Milderung der Steuer- tarife im Gegensaß zu den Steuertarifen, die nah dem Zusammen- bruche Geseß geworden sind, das Ziel, die Produktionsfähigkeit und die Arbeitslust in Deutschland wieder zu heben und den Kampf der Steuertechnik gegen die bei überspannten Tarifen immer mehr sinkende Steuermoral aussichtsreicher zu gestalten.

Es wäre nun freilih ein großer Fehler, wenn man sih etwa von der Hoffnung tragen ließe, daß die Steuerbelastung auch nur annähernd auf das Niveau zurückzubringen wäre, das vor dem Kriege Wir müssen uns stets vor Augen halten, daß unsere besondere finanzielle Lage auch in den nächsten Jahren selbst bei stärkster Hebung der Wirtschaft und damit reicherem Fließen einzelner Steuern von jedem einzelnen ganz außerordentliche Leistungen für die Erfüllung der Aufgaben von Reich, Ländern und Da weite Kreise der Bevölkerung ihr Ver- mögen verloren haben und damit das Kapitalvermögen und das st ret beschränktem Maße zu dem Steueraufkommen beitragen und auch die sogenannten Sachvermögen erst bei einer erheblihen Besserung unserer wirtschaftlichen Lage wieder größere Erträgnisse abwerfen werden, so bedarf es immerhin recht erheblicher absehendes, auf den Ertrag abgestelltes Steuersystem ausreichend zu gestalten.

Steuersäße, um ein von äußeren Merkmalen

fiskalish

Prägt sich in diesen allgemeinen Gesichtspunkten=der Gedanke

nah der wirtschaftlichen Gestaltung der Steuergeseße aus, so ist dieses Prinzip auh maßgebend gewesen für die technische Durh- arbeitung der Geseßentwürfe. Ueberall ist versuht worden den gewiß berechtigten Klagen über die Unübersichtlichkeit und recht- lihen Schwierigkeiten unserer Steuergeseßze Rechnung zu tragen und vor allem die Steuerpflichtigen von einem Uebermaß an Steuererklärungen und -zahlungen zu entlasten. Wir können es nah Ablauf des Rechnungsjahres, das sich an die Fnflationszett anschloß, jeßt wagen, die Monatszahlungen bei der Einkommen- und Körperschafts\steuer zu verlassen und wieder zu Vierteljahres- zahlungen zurückzukehren. Wir können weiter bei dem s{hwierigen, für Steuerpflichtige wie für Steuerbehörder gleih verwickelten Problem der Bewertung uns das Ziel stecken, eine einheitliche Be- wertung durchzuführen, die es den Steuerpflichtigen erspart, für die Neichsvermögenssteuer einerseits und für die Grund- und Gee werbesteuer der Länder und Gemeinden andererseits immer wieder erneut um die Bewertung ihres Vermögens zu kämpfen. Auf die ganz besondere Bedeutung des neuen Bewertungsgeseßes zur Er- reihung dieses Zieles möchte ich besonders hinweisen

Auch in rechtlicher Beziehung wird man den neuen Steuer-

gesepentwürfen die Anerkennung nicht versagen dürfen, daß sie be- strebt sind, die steuerclihen Normen so aufzustellen, daß sie eine sicherg Rechtsgrundlage bilden.

) : für das Vorgehen der Steuerbehörden Wir haben es in der Vergangenheit nicht ganz vermeiden

Nach eingehender Prüfung hält die Neichs- regierung diese Steuererhöhung für unumgänglih notwendig, um einen fonst bereits im Jahre 1925 und mit Sicherheit in den Tommenden Jahren zu erwartenden erheblichen Fehlbetrag zu ver-

lichen Vorausseßungen einheitlich durchgeführt werden. zweifellos nur durch eine Verwaltung möglich, die in sich voll-

halten darum fest an der reihseigenen Finanzverwaltung.

manchen Seiten der Vorwurf gemacht, daß sie sozialen Anford.. rungen nicht genügend Rehnung trügen. Fh glaube, daß hierbei

verkannt wird. einzelnen die zahlenmäßigen Unterlagen zur Beurteilung der Frage ergeben, wie weit es etwa möglih und tragbar sein könnte, dem sicherlich von jedem geteilien Wunsch einer Entlastung der breiten Massen Rehnung zu tragen. wenn es sich um die Frage der Bemessung des steuerfreien Ein- fommens bei der sogenannten Lohnsteuer handelt. (Hört! Hört! bei den Kommunisten.)

sozialpolitishe Beurteilung handeln kann, nämlih der Frage der Besteuerung der öffentlichen Betriebe und Verwaltungen, haben die gemeinsamen Beratungen der Reichsrat dazu geführt, daß von einer steuerlichen Belastung, der hier eine sozial ungünstige Wirkung nachgesagt wurde, in gewissen Umfange Abstand genommen werden soll. Es handelt si dabei um die Besteuerung der sogenannten Versorgungsbetciebe, also der Gas-, Elektrizitäts- und Verkehrsbetriebe usw. Die Reichsregierung ist zwar nah wie vor der Auffassung, daß es finauzwèirtschaftlih richtig wäre, auch diese Betriebe unter die gleichen steuerlichen Spesen zu stellen, wie sie die privatwirtschaftlihen Betriebe der gleichen Art zu tragen haben. (Hört! Hört! bei den Kommunisten.) -— Jch komme ja gleih darauf, Herr Höllein. Es ist aber zuzugeben, daß der Augenblick für den Uebergang zu Gleichstellung der Betriebe in öffentlihecr Hand und der Privat- betriebe nicht sehr günstig erscheint. ihre Lebenslage wichtigen Tarife für Gas, Elektrizität usw. sind heute hon im Verhältnis zum Frieden außerordentlih hoh, und da die Einnahmen aus diesen Tarifen für die Gemeinden sehr be- deutsam sind, wäre zu fürchten, daß die steuerliche Belastung solcher

rechts.)

ja in leßter Linie darstellen sollen, mit diesen Ueber- schüssen automatisch wächst, daß auf der Grundlage einer wieder- gesundenden Wirtschaft Deutschland wieder kreditfähig wird und daß damit der gegenwärtige Zustand aufhört, in dem wir genötigt sind, auch die Bedürfnisse des außerordentlichen Haushalts lediglich aus Steuern zu deken.

Betriebe zu einer Erhöhung der Tarife führen könnte oder doh wenigstens den gewünschten Abbau der Tarife aufhalten könnte. Es erschien uns daher angebracht, es bezüglih der Versorgungs- betriebe bei den bestehenden Steuerbefreiungen zu belassen.

Vebergang zu einer Besteuerung nach dem tatsählih vorhandenen Ertrag bedarf es noch der UVeberwindung einer gewissen Uebergangs- zeit, und hierfür war eine besondere Megelung erforderlich, die ian dem in der Oeffentlichkeit viel umstrittenen Entwurf êines Steuers« überleitungsgeseßes versucht worden ist. mit verknüpften Probleme steht in weitem Umfange in Zusammen- hang mit den von mir bereits berührten Fragen eines vermeintlichen. UVeberschusses aus dem Jahre 1924. tatsächlich freie Mittel aus dem Jahre 1924 nur in ganz beschränktem Umfang zur Verfügung. daß nicht durh starke Rückzahlungen vereinnahmter Steuern der finanzielle Ausgleich des Jahres ‘1925 und der weiteren Zukunft ge- fährdet wird. tehnischen Undurchführbarkeit einer Veranlagung der Einkommen für 1924 sind der Grund dafür, warum sih die Reichsregierung nicht hat entschließen Fönnen, dem vielfah geäußerten Wunsche einer nach- träglicven Veranlagung des Einkommens im Jahre 1924 \tatt- zugeben.

Steuergeseke im einzelnen in den Ausschüssen und später hier in der Vollversammlung herangehen, so bitte ih Sie, sih gegenwärtig zu halven, System bei diesen Vorlagen handelt und daß es für die deutsche Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist, vet bald zu wissen, mik

welchen steuerlihen Belastungen für die Zukunft zu rechnen ist, Jh glaube, die NRückwirkung einer solchen Sicherheit

über die steuerliche Last ist von gar nicht zu übershähender Bedeutung für einen siheren Gang unserer Wirtschaft und vor allem ‘für die Einstellung auf eine genaue und sparsame Preisberechnung. Jh halte es deshalb für unbedingt geboten, daß versucht wird, mit vem gesamten Gesebgebungê@werk so schnell wie irgend möglich zum Abs {luß zu kommen. Gewiß wird der Wunsch bestehen, in einzelnen Beziehungén, bei tenen die Steuerpflichtigen sih dur die gegens- wärtig noch geltenden Vorschriften besonders bedrängt fühlen, \{neller zu einer Negelung zu kommen, als es bis zur Verabschiedung des gesamten Werkes möglich wäre. Ich bin durdbaus bereit, bei einer solchen beshleunigten Regelung wichtiger und eiliger Punkte mit- auwirken,

können, die Steuern auf Merkmalen aufzubauen, die jeyc ark mit Ermesserelementen durchseßt waren. Fn einem geordneten, für die Dauer bestimmten Steuersystem muß, der Gedanke im Vorder- grund stehen, daß die Steueransprüche bis ins einzelne rechtlich nachprüfbar sind und daß der Steuerpflichtige sich nur dann mit hohen Lasten abfindet, wenn er auf der anderen Seite von dem Vertrauen auf einen geordneten Rechtsshuß durchdrungen ist. Es sind daher in den Steuergeseßen, soweit irgend möglich, Er- mächtigungen zu Ergänzungsvêrordnungen vermieden worden, und es ist der Rehtsshuy wieder in dem vollen Umfang, wie ihn die Reichsabgabenordnung vorsicht, hergestellt worden.

Jm Zusammenhang mit diesen Grundsäßen einer wirtschaft- lichen Gestaltung der Steuergeseße und ihrer rechtlihen Durchs dringung steht es auch, wenn die Steuergeseze an der Einheitlichkeit der Steuerverwaltung festhalten. Gerade bei der Höhe der Be- lastung ist es unbedingt erforderlich, daß die Steuergeseye überall im Deutschen Reich unter den gegebenen einheitlichen wirtschaft- Das isk

kommen geschlossen ist und von einer Stelle aus geleitet wird. Wir

Es ist den Steuergeseßen bei der Kritik der Oeffentlichkeit eon

in weitem Umfange unsere wirtschaftliche und finanzielle Situation Die Beratungen im Steueraus\{huß werden ja im

Das wird vor allem zu prüfen sein,

Bei einer anderen steuerlihen Frage, bei der es sich unm eine

Reichsregierung mit dem

solher steuerlihen

Die für die Bevölkerung und

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Für die Abstellung der Steuergeseße auf die Dauer und für den

Die Beurteilung der hier-

Wie ich dargelegt habe, stehen

Es muß daher alles vermieden werden,

Dieser Gesichtspunkt und die Ueberzeugung von der

Wenn Sie jeßt, meine Damen und Herren, an die Beratung der

daß es sih um ein geschlossenes, sorgfältig ausgearbeitetes

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg, Verantwortlich für den Anzeigenteil : Nechnungsdirektor M e ngering

in Betilin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin Wilbelmstr 32. Sechs Beilagen N (eins{ließlid Börsenbeilage.) und Erste bis Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage,

Börsen-Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger se vom 30. April

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Deutsche Pfandbriete.

(Dte durch ® gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben arzusehen.)

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Ausländische Stadtanleihen.

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Hannoversche Komm.- Anleihe von 1923

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Anleihen verstaatlihter Eisenbaßnen. Bergis » Märkische Magdebg.- Wittenbge.

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Deutsche Lospapiere.

Augsburg. 7 Guld.-L,| Braunschw. 20 Tlx.-L,| Hamburg. 50 Tlr.-L. Köln.-Mind. Pr.-Anl. Oldenburg. 40T({r.-L,/3 Sachs.-Mein.7Gld.-L.] —|-

Konstanz 02, gek, 1,9,23

do. 1879, 80,83,85, 95135

Krotosch. 1900 S.1 (nicht konvert. )/8!

do. 06. 07, get.30,6,24 Lissab. 86 S.1,2 *|

1913, get.30.6.24 d0o.86,01 03,0k.3 6,24

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Lichtenberg(Bln)1913 LudwtgS3haren.. do. 1890. 94. 1900, 02 Magdeburg 1913, L.—4. Abt. utv. 31 do. Stadt «Pfdbr. N,1

Deutsche Provinzialanleihen.

Brandenb.Prov, 08-11 Neihe 18-— 26, 1912 Reihe 27-—83, 1914 Reihe 34—62.

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do. 22 Zwang3anl)»Þ do. Schuygebiet-Unl. do.Spar-Präm.-Aul.

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Ausländische Staatsauleihen. Die mtt einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar: L Seit 1, 3. 15.

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Deut)1che Stadtanleihen.

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