1925 / 102 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 May 1925 18:00:01 GMT) scan diff

[14481]

BVereirsbank Cottbus Uktiengesellscchzaft.

Die außerordentliche Generalversamms- Tung unerer Getellsaft vom 12. Tezember 1924 hat die Umstellung des biéberigen Grundfavitals von nom. Papiermark 50000000 aufReichomarkt 110 000 beich! ossen.

Nachdem der Beschluß in das Handels- register eingetragen iît, fontern wir un!ere Aktionäre auf, die Aftien nebst Gewinn- anteil|cheinbogen zum Zweck der Empkang- nabme der neuen Aktien bis \pätestens Ende Juni 1925 während der üblichen Kassenstunden einzureichen

Cottbus, den 30, April 1925.

Der Vorstand der Vereinsbank Cottbus A.-G.

E E

[14406] Konservenfabrik JFoh. Braun A.-G., Pieddersheim.

Zweiie Aufforderung. Unter Bezugnahme aut unsere Bekannt- machung im MNeichsanzeiger Nr. 76 vom 31. März 1925 tordern wir die Aktionäre unierer Gesellschaft zum zweiten Mêèale aut, ibre Aktien zum Umtau|ch in Worms: bei der )theinischen Credit- bank Filiale Worms und der Süd- deutschen Diéconto-Gesellschast A.-G Filiale Worms,

in Berlin bei der und der Direction sellschaft,

in Frankfurt a. M.: bei der Deutschen

Bank Filiale Frankfurt, dem Bank- haus E. Ladenburg und der Direction

Deutschen Bank der Disconto-Ge-

der Diéconto - Gesellsha|t Filiale Frankfurt, / in Mannheim: bei der Rheiniscben

(reditbank und der Süddeut)chen Di1econto-Gesellshaft A.-G,, eim eichen.

YAftien, die nicht bis zum 30. Funi 1925 einschließlich eingereiht sind werden gemäß § 17 der zweiten Durch- führungéverordnung zur (Goldbilanzen- vero1ndnuung und § 290 H.-G.-B, für kraftlos erklärt.

Vfeddereheim b, Worms a, Rh., den 30. April 1925.

Konservenfabrik Joh. Braun A.:-G. (14411) Marienborn- BVeendorfer

Kleinbahn-Gesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gelellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 27. Mai 1925, Vormittags 107 Uhr, im Sitzungssaal des Bank- haues Abraham Schlesinger, Berlin, Räger str. 55, stattfindenden ordentlichen Generalversamm!ung eingeladen.

Tagesordnung :

1. Berichte des Vorstands und des Auf- tihtésrats über den Vermögentstand und die Verhältnisse der Gesellichaft nebst Vorlage des Vermögensaus- weises sowie der Gewinn- und Verlust- rechnung für das verflossene Ge]chätts- jahr 1924.

2. Genehmigunna des Vermösögensaus- weises, Feststellung und Veitetlung des Neingewinns.

3. Erteilung der Entlastung an stand und Au!sichtsrat.

Zwecks Auétübung des Stimmrechts muß die Hinterlegung der Aktien pätestens am dritten Werktage vor der Generalver|amm- lung bei der Kasse der Gesellschaft, VBeendorf, bei dem Bankhause Abra- ham Schlefinger, Verlin, Jägerstr. 95, bei der Darmstävtier und Natioual- bank Kommanditgesellichaft auf Aktien, Berlin, bei der Neichsbank oder bei einein Notar gemäß § 17 der Satzungen exfolgt sein.

Berlin, den 30. April 1925,

Der Aufsichtsrat. Philipp Schlesinger. Der Vorstand. Fleischmann. Schellenberg.

[143561 Ehlers & Ko. Aktien- gesellschaft, Kiel.

Laut Umstellungsbes{luß vom 4. März 192% ist unser Aktienkapital von Mark 15 000 000 S1cmmaktien und 1 000 000 Vorzugsaktien auf NM 750 000 Stamms- aktien umgestellt, wobei die „A 1 000 000 Morzugéaktien unentgeltliÞh eingezogen sind. Unsere Si:ammaktien über Æ 1000 sind demgemäß auf Neichs- mark 50 abzustempeln. Wir fordern bierdurch unjere Aktionäre auf, ihre Aktien (ohne Gewinnanteil|cheinbogen) zwecks Ab- ftempelung spätestens bis Freitag, den 29, Mai 1925,

bei der Darmstädter und National-

bank Kommanditgesellschaft auf

Afiiec#x in Bremen oder deren

Dweigniederlassunga in Kiel einzureichen unter Beifügung eines arith- melisch geordneten Nummernverzeichnisses in doppelter Ausfertigung wovon das eine dem Einreicher mit Quuittungévermerk zurückgegeben wird. Die Autlieterung der abgestempelten Mäntel eriolgt nur gegen MNuckgabe der Quittung. Formulare zu den Nummernverzeichnissen stehen bei den

Vor-

ECinreichungsflellen zur Verfügung. Die Cinreichungsstellen sind berechtigt, aber

nicht verpflichtet, die Legitimation des Vor- geigers der Quittung zu prüfen.

_ Soweit die Eimeichung im Wege des Schrittwechsels erfolgt, wird die übliche Gebühr berechnet.

Nach Ablauf der Fust sind an der Börse nux noch abgestempelte Aktien lie‘’1bar.

Kiel, den 29. April 1925.

Ezlers & Ko, Aktiengesellschaft. |

14488]

: Wieland-Werke Aktiengesellschaft Uirn a. D.

Gemäß § 244 H -G.-B machen wir be- fannt, daß Herr August Rueff, Banfkie1 in Stuttgart, durch Tod aus dem Aukfs- sihtérat unserer Gesellsihait ausge- schieden ift

Ulm a. D., den 30. April 1925. Wieland - Werke Aktiengesellschaft.

Der Vorftand.

[14401 j

In der Generalversammlung vom 30. Juni 1924 wurde be\hlossen, das Uftienkapital von Papiermark 300 (00 000 auf Goldmarf 6000 umzufstellen und zwar entfallen auf nom. Papiermark 1 000 000 eine nom 20 - Goldmartfaft'e. Nachdem der Umstellungébeschluß in das Handeléregister eingetragen ist, fordern wi: unsere Attionâre auf, # ihre Aftien mit Gewinnanteil cheinen zwecks Umtauschs bzw.

zur Abstempelung sofort bei uns einzu- reichen. Für UAfktienbeträge unter nom Papiermarnf 1000000 wind auf nom

Papiermark 250 000 ein Anteilscein à 5 Goldmark gewäbrt. Die Gesellschaft ist bereit, den An- und Verkauf von Spituenbeträgen zu vermitteln Dieienigen Aktionäre, welche die zum Umtausch auf eine Goldmarkafktie von 20 4 oder einen Anteil schein von { Aktie erforderliche An- zahl nicht erreicben, werden aufgefordert, ihre Aktien zur Verwendung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Alle Stammaktien, die nicht bis zum 30. Juli 1925 eingereiht worden sind, werden gemäß § 290 des H.-G.-B. sür frastlos erflärt. Der Aufsichtsrat seßt sich wie folgt zusammen : Herr Mühlenbesitzer Wilhelm Schreiber, Penzig, O. L.

Herr Direktor Erwin Kurka aus Nen- gerédorf, D. L,

Frau verw. Mühlenbesißzer Elfriede Schreiber, geb. Otto, von hier,

Herr Direktor Friedri Filzinger aus Löwenberg i. S{ble),

Herr Bankdirektor Kurt Pringal von hter,

Herr Fabrikdirektor Heinrih Bente aus Oker am Harz.

Ferner als Er\aßmann îm Sinne des & 12 Abs. 4 des Ge1ellschaftsvertrags Herr Bankdirektor Nudolf Schiller von hier.

Görlitz, den 25. April 1929.

Oberlaufizer Handelsmühlen- UAktiengefellschaft.

Dex Vorstand. Der Aufsichtsrat. {11210} Sagebiel's Etablissement A.-G,, Hamburg. Gewinn- und Verlustkonto ver 31. Dezember 1924.

Verluste. Á „A

An Betriebsunkosten . 449 932/71 Vonzugsakiienzinsen 300|— 450 232|î

57 072/59

Ge a

507 305/30 470 266/70 31 812/08

5 226/52

Gewinne. Per Wi1t)chaftsbetrieb l Miité E U E r

507 305/30 *) Davon: M 0 Dibidéndê s o o 9 48 000,— Abschreibung auf Weripaviere 1 526,08 Tantiemen an den Au}sichtsrat 4215,99 Saldovortrag 3 330,52

597 072,99 Bilanzkonto per §1. Dezember 1924,

G D S "0. ¿H

Aktiva. M A Nestverpflihtung auf Vor- zug8aktien ; E 3 750|— Bank- und Kassenbestände 69 785/39 Giuundstücke: Drebbahn 9/23, Valen- tinéfamby 82/83, 87/88 729 000] NValentinékamp 81 . „. 20 000! DrebbabA T8 ae No 25 000| A E S 20 000|— Wertpapiere 40 726,08 -- Abschreibung 1 526,08 39 200|— Hypothek Neuerwall 33 .. 2 150|— e L E E 49 000! —, Dito a ea de 16 744/47

974 629/86

Passiva, | E hi o O 600 000| Voiugsaltlea es 5 000|— Prioritätsanleihereserve . i 168 750|— Mee A 60 00v0|— Erneuerungékonto « « « 50 000|— Sei BtoRto do Sis 4 446/30 Tante oe 4 21519 THBIDERDEA «o a Ss 48 000! MTODILOVED « a e S 30 887/05 Saldo E & 00 0 S O 4 3 330/52

974 629186

Mit vorstebendem Gewinn- und Ver- lustkonto einveistanden:

Der Uusfsichtsrat. Julius Kallmes, Voisizénder. Der Vorstand. A: Otto. F. Kronénbêëktgs.

Mit den ordnungêgemäß getührten Ge- s{äftsbüchern der Sagebiel's Etablissement A-G. verglichen und übereinstinimend be- funden. Hamburg, im April 1929.

Johannes von Bargen,

beeidigter Bücherrevisor.

Jn der heutigen Generalversammlung wurde vorstehender Jahresab|chluß ge- nelßmigt und die Dividende auf NM 80 für die Aktie von NM 1000 festgesetzt. Die Auszahlung erfolgt sofort gegen Ein- reichung der Gewinnanteilscheine für das Ge)chäfisjahr 1924 bei der Norddeutschen Bank in Hamburg.

Hamburg, den 22. April 1925.

Der Vorstai1d,

[11261] Mitteldentsche Kunstftein & Marmor-Fudustrie A.:G., Oberelisungeu. 2. Uufforderung-

Mir beziehen uns auf den ersten Papier- marfaftienaufrut in der Nr. 33 vom 9 Febr. 1925 und ersuchen uniere Aktionäre böflichft, ihre Paviermarfakftien zur Aus- ¡übrung der Ermäßigung des Grundfapitals nebst Zinsen und Erneuerungsscheinen spätestens bis zum 15. Juni 1925 bei der Gesellihait, Cassel, Friedrichstraße 11, oder beim Banthaus H. Schirmer, (Cassel einzureichen. Die bis zu diesem Zeitpunkt nit eingereidten Aftien werden jür frast- loë ertlärt.

Oberelsungen, ten 23. April 1925. Mitteideutsche Kuuststein & Marmorindustrie A.-G.

Der Aufsichtsratsvorfitzende. Ludwig Koehler.

|14429]

Die Aktionäre werden zu der am 22. Mai 1925, Nachm. 4 Uhr, im Geschärélofal, Berlin, Brüderstr. 16/18, stattfindenden 3. ordentlichen General- versammlung eingeladen.

Tagesordnung :

1, Vorlegung des Geichättsberihts für das Jahr 1924, der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Per BE 12, L924

9. Beschlußfassung über die Genehmi- winnverteilung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Ausichtsrats und des Vo1stands.

4. Beschlußfassung über die Erhöhung des Aktienkapitals um NM 90 000, also auf NM 200 000, durch Aus- gabe von 900 neuen Inhaberaktien à NM 100 sowie Festlegung der Ausgabebedingungen mit Dividenden- berechtigung ab 1. 1, 1925 und Aus- chluß des gesez!ihen Bezugsrechts der Aftionäre. NM 33 000 sind den JIn- habern der alten Aktien in der Weise zum Bezuge anzubieten, daß auf je zehn alte Uftien à NM 100 drei neue Aktien entfallen. Die restlichen NM 57 000 \tehen zur treien Ver- fügung des Au!sichterats und des Vor- stands, inbesondere zwecks Erweiterung der Gesellschaft durch Angliederung.

5, Ersaywahl für ausge|hiedene Auf- sichtératémitgliedez und eventuelle neue Zuwahl.

6. Beschlußtassung über die Erweiterung der Zahl der Au}sichtsratsämitglieder.

7. Beschlußfassung wegen Erweiterung der Bekanntmachungen der Gesell- O im „Berliner Tageblatt“

8. Satzungsänderung entspeWend den vorstehend zu fassenden Besch:üssen

9. Verschiedenes.

Diejenigen Aktionäre, die an der Gene- ralversammlung teilzunehmen wüuschen, haben ibre Aktien spätestens am dritten Werktage vor der Versammlung, den Tag dieser nicht mitgerechnet,

bei der Gesellschaftskasse,

bei der Dresdner Bank Filialen,

oder einem deutschen Notar zu binterlegen.

Berlin, den 1. Mai 1925.

Textil Aktien-Gesellschaft Weber & Behrendt. Der Aufsichtsrat.

Sonnenburg, Vorsißender. Der Vorstand, Weber

oder deren

6. Erwerbs- und Wirtschafsts- genosenscchasten.

[14870] Erbbau-Verein „Cöln““ e, O. m. b. H. Köln - Deuß.

Einladung zu der am 10. Mai 1925, Nachm. 3 Uhr, stattfindenden ordent- lichen Geueralversammlung im Agnes- hauje Köln, Weißenburger Straße,

1. Ge\chäfts- und Kassenbericht.

9. Bericht des Au'sichtsrats über ftatt- gefundene Nevision einschl. der gesegl. Nevision.

3. Genehmigung der Bilanz, Verteilung des Neingewinns und Entlastung des Bo! stands und Autsichtórats

4. Aenderung der Satzungen §§ 3, 10, 20, 39 sowie Beschlußfassung zur Aufwertung.

5, Bericht über das Bauvorhaben 1925.

6. Beschlußtassung über die Beichwerde eines Genossen gegen seinen Aus- {luß aué der Genossen)chaft gem. S 13, S Und 3.

7, Wahl von Aufksichtératsmitgliedern an Stelle der ausscheitenden.

8, Verschiedenes.

Der Aufsichtsrat. Fischer. Der Vorftand. Knippy. Wendt.

[4982]

Ter Spar- und Vorschußverein e. G. m. b. H. in Voigtödorf ist auf- gelöst. Wir fordern die Gläubiger der (Genossenschatt auf, sih bei der Genossen- chast zu melden.

Spar- und Vorschuseverein e. G. m.“b. H. in Voigtsdorf in Liquivaiion.

Sturm. Häring. Ullbrich.

A E Tr Ip T S ORERI E 1 MC E 1E E T L E E R E R

B A De I E Si T R S E S S I P R Ge

“E E E A R REE T R E 1 TAR P07 T T E T

gung der Bilanz und über die Ge-

E T S R T Er AMRD M T I E S B I A A I

[9726] Bekanntmachung.

Die Gemüscanbau- und Verwer- tungégenofsenshaft für den Kreis Mettmann 1n Vohwinkel hat mit dem 31. Dezember 1924 ibre Auflösung be- schlossen und die Unterzeichneten zu Liqut- datoren bestellt. Die Gläubiger der (Senossenschaft werden hiermit a 1fgefordeit sib bei der Genossenschaft zu melden.

Vohwinkel, den 18. April 1925 Die Liquidatoren der Gemüseanbau- und Verwertungsgenossenschaft für

den Kreis Mettmanu ; Vogel. (Unterschrist.)

{14394]

Einladung zur ordentl. Sauptver- fammiung der Deutschvöikischen Bauk o. G. m. b. H. am Sonntag, 24. Mai 1925, Borm. 10 Uhr, in den Hohen- zollernsälen Charlottenburg, Berliner Straße 105. Tagesorvnung: 1. Vor- legung der Jahresrechnung 1924 und Be- rit tes Vorstands. 2. Bericht des Au?- sichtsrats über Prüfung der Jahreä1echnung 3. Genehmigung der Jahresrechnung 1924 sowie Beschluß über Verteilung von Ge- winn und Ver:ust. 4. Entlastung des Vor- stands und Auisichtsrats. 5. Satzungs- änderungen. 6. Organisationsfragen. 7. Emn- pruch gegen Auéschließung eines Genossen Der Aufsichtsrat. John, Vorsißender Der Vorstand. Tietce. Wolff. Fuchs.

Ae Frz R] E T L IPS P E:

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

[14939] Gewerkschaft Heinri Hildebrand Braunkohlenwerk Triebel.

Zur auferordentlihen Gewerken: versammlung am Dienstag, den 12, Mai 1925, Nachmittags §3 Uhr, in den Geschäftsräumen der Deutschen Fensterglachütten Heinrih Hildebrand, Triebel, laden wix die Herren Gewerken unter Bezugnahme auf die nachstehende Tagesorduung ein

1. Authebung eines Pachtvertrags.

2. Abichluß eines anderweitigen Pacht-

vertrags,

3. Bestellung eines Generalbevollmäch-

tigten.

4. Ver)chiedenes.

Triebel, den 30. April 1925. Gewerkschaft Heiurih Hildebrand Braunkohlenwerk Triebel, Klawe, Repräsentant,

[14347] Von der Firma Gebr. Arnhold, hler, ist der Antrag gestellt worden, nom. Neichsmark 400 000 neuc auf den Fnhaber lautende Aktien der Dresden-Leipziger Schnell- prefsen-Fabrik Aktiengesellschaft in Naundorf b. Közscheubroda i, Sa., Nx. 50 001—60 000 zu je NM 40, zum Börsenhandel an der biesigen Börse zuzulassen.

Beriin, den 30. April 1925, Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin,

Or. Gelpdcke.

[14349] Bekanntmachung.

Die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt in Leipzig und die Sächsi]ihe Staatöbank in Leipzig haben den Antrag gestellt,

non. NM 13 000 000 Aktien

der Verein Chemischer Fabriken

Aktiengesellschaft in Zeit, 130 000

Stück über je He 100 Nr. 1-—130000, zum Handel und zur Notiz an hiesiger Börse zuzulassen.

Leipzig, den 29. April 1925.

Die Zulassungsstelle für Wertvaßiere an der Börfe zu Leipzig, Steeger.

14348]

Bon der Commerz- und Privai - Bank, A-G, Filiale Zwickau und der Firma (C. Wilh. Stengel in Zwickau ijt der An- trag gestellt worden,

.—-

nom, RM 600 000 neue Stammaktien, 6000 St. über je NM 100 Yeihe 3 Nr. 1—6000

der Zwieck. Maschinenfabrik in Zwickau in Sa. zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Zwiekau, 30 April 1925, Zulassungsstelle derZwickauer Börse. A. Harms zum Spretdckel.

[10099] VBektaunnimachung.

Der unterzeichnete alleinige Ge)schäfts- \ührer der Radio-G. m. b, H. zu Hagen macht hierdurch befannt, daß durch Beschluß der Gesellichaftéversammlung vom 6. April 1925 das Stammfapital von 20 000 Gold- mark auf 5000 Goldmark herabgeseßt worde ist. Die Gläubiger der Gefsell- {chaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Hagen i. Weftf., den 18. April 1925,

Nobert Brückner.

[7604]

Bavische Fischindustrie G. m. b. H. Mannheim - Neckarau, Nheingold- straße Nr. 31, SandroŒ & Oesfter- haus. Lt. Beichluß iîst obige Fuma in Liquidation getreten. Gläubiger wollen sich melden.

[8001]

Die Grarsfeer Obst & Gemüfecbau- Gesellscl-aft mit beschränkter Haftung ist aufgelöst. Liquidator ist der Kaufs mayn Érnst Naumann in Gransee. Tie Gläubiger der Gesellschaft weiden bier- mit aufgerordert, si bei ibm zu melden.

Gransee, den 15. April 1929 Granseer Obst & Gemüfebau-Gefsell-

schaft mit bej r. Hafiung i. Liguidation. Ernst Naumann.

[7999] Ther zpentikum Frankfurter Aerzte, G. m. b. S., Franffurt a. M. Die Gesellschaft 1st aufgelöst. Die Gläubiger der Gefellshaft werden auf- gefordert, sich bei ihr zu melden. Frauifurt a. M., 18 3 29. Die Liquidatoren: Or. Koch. Dr. Lips.

{13850])

Die Asbestschiefer - Sprofsengesell- schaft m. b. H, Sit Düsseldorf, ist aufgelöst. Etwaige Gläubiger wollen sich an den Liquidator Wax Süß- find, Düsseldorf, Oberbilker Allee 101, wenden.

[9194]

Die Otto Linke & Co., Maschinen- bauges. m. b, H., Gr. Peterwitz b. Canth ist durch Beschluß der Ge!ellz

halter vom 8./17. April 19295 am 31. 3. 1925 aufgelöst.

Etwaige Gläubiger der Ge!ellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprücbe bei dem unterzeichneten Liquidator, Kauimann Julius Müller, Breslau 16, anzumelden.

Gr. Peterwitz, Bez, Breslau, den 18. Yyril 1925.

Otto Linke & Co., Maschinenbauges. m, b, H, Gr. Peterwitß b, Cauth i. Liquid.

SFulius Müller.

[7605] Bekauntmachung-.

Die Niederrheinische Kalksandstein- fabrik, Gesellschaft mit beschräntter Haftung zu Kevelaer, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge'ellscha\t werden aufaefordert, sih bei ihr zu m-lden.

Kevelaer, den 30. März 1925,

Die Liquidatoren der Niederrheiniichen Kallksandstein- fabrif, Gesellschaft mit beschräniter Haftung in Liquidation; Victor Hünnekens. Otto Hlinnekents

[1829] :

Die Alberti O. Schüler Kommayt- ditgesellschaft auf Aktien in Ersurt ist durch Beschluß der Generalver|/amms=-

lung vom 30. Dezember 1924 auf- gelöft. ;

Die Gläubiger der Gesellschafk werden hiermit aufgefordert, ihre Ans

prüche anzumelden. Die Liquidatoren : Schüler. Max Erdmann IL,

(8493]

Jufolge Umwandlung der Großen Venezuela Eisenbahn - Gesellschaft, Berlin, in die nachstehende G. m. b H. fordern wir die Gläubiger der auf- gelösten Großen - Venezuela Eitenbabn- GesellsWhafst gemäß § 81 des Ge!eßzes, betr. die GesellsWaften mit beichränfter Haftung, hiermit auf, ihre An}prüche bei uns anzumelden

Die Geschäftsführer der Bahnmaterial- Bejchaffungs - Gesell- schaft mit beschränkter Haftung,

Berlin, Unter den Linden 33 IIL, [14351]

Durch Beschluß der Gesellschafter vom 29. April 1925 is das Stamm*”avital der Firma Heinrich Wollheim JFn- dustrie - Gejellshast m, b. H. um 45000 4 herabgeseßt worden und werden die Gläubiger aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden Der Geschäftsführer: Haenichen. [14352]

Die Gefsellshaft für BVau- und Bahnbedarf m. b. H. hat ihre Auf-

lösung beschlossen. Die Gesellschast ist dadunh aufgelöst; etwaige Gläubiger

der Geselliha|t werden aufgefordert, fich bei ihr zu Händen des Liguidators, Matthäifirchstraße 10, zu melden, Berlin, den 30. April 1925. Der Liquidator,

[14350] Kartoffel - Versorgung G. m. b. H, in Zwictau. Die Gesellschait ist aufgelöst, Gläu- biger wollen sih melden.

Zwicfau, den 27. April 1925. Kartoffel - Versorgung G. m. b, H, in Liguidatigoir,

Notte.

Renz.

[11151]

Im Handelsregister B des Amfksgerichts Düsseldoerf wurde am 15. April 1925 ein- getragen:

Bei Nr. 2755, NHheinische Holzbear- beitungëmaschinen - Gesellschaft mit beschränkter Saftung, hier; Gemäß Vergleich vor dem Oberlandesgericht vom 26. März 1925 ist die Gejellschaft auf- gelöft. Zum Liquidator ist von Amts wegen bestellt: Karl Savelsberg, Bücherrevisor, in Düsseldorf,

[10100]

Zwickaner Fleishgroßhandelsgesellschaft m. beschr. Haftung in Zwickau, Sa., Schiachthof. Die Gesell\atit ist aufgetiöft. Gläubiger wéllen sich melden bei Zwickauer Fleishgroßhandelsgeselljhatt m. beschr. Haftung i Liquis

dation. Zwickau, Sa., den 17. Vogtl,, Am BVärenstein 16.

April 1925.

Walter Vogel, Plauen,

Erfte Zent ral-HandelSregister-Beilage zum Deutschen NeichSanzeiger und BVreußischen StaatSanzeiger

Verlin, Sonnabend den 2. Mai

Itèr. 102.

BDE Ea E SECE ta

L222

; Der Juhaiïlt diejer Beilage, in iveiher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, 2, dem Güterrecht&-, 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenichafts-, 5, dem Biufterregister, 6, der Urheberreht&eintragsrolle iowie 7. über Konturje und Geschäftsöaufficht und 8. die Tarif: und Fahrplaubekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint in einew

bejonderen Blatt unter dem Titel -

Sentral-HandelSregister für das Deutsche Reich.

E Das Zentrai - Handelsregister für das Deutiche Reich fann durch alle Postanstalten, tn Berlin für Selbfiabholer au durch die Geschä!töstelle des Neichs- und Staatsanzeigers, SW. 48. Wilhelm-

straße 32, bezogen werden

: Das Zentral-Handelsregister tür das Deut!che Reich er!cheint in der Negei tägli. Der B ez u g8s preis beträgt monatlih 1,50 Reichsmark rreibleibend Anzeigenpreis sür den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile L,— Reichs8marf 'reibleihend

Einzelne Nummerr fosten 0,15 Neichsmark.

r.

Bom „Zentral-FHandelSregijier

r das Deutsche MNeich“ werden heute die Irn. 102A, 102Bß und 102C ausgegeben.

E

Œœ Befrijtete Unzeigen müfjsen drei Tage vor dem ESinrücŒœungStermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

“S

ESntscheidungen des NReichSfinanzhofSsS.

49. Kapitalverkehrsfstenerpfliht der Gutschrift eines Veirags auf Koutokorreutkouto eines Gesellschaflers bei Uinsteliung der Bilanz einer G. m. b. H. auf Goldbasis. Eine im Jahie 1906 mit einem Stammkapital von 30 090 Mark errichtete Gelellschaft m. b. H. stellte bei Umstellung ihres Ver- mögens auf Goldmark zum 1. Januar 1924 ihr Vermögen auf 85 893,64 Goldmark fest und schreb davon 30000 Goldmark dem Stammkapitalkonto, 10 000 Goldmark dem Reservekonto zu und von dem Neste von 45 893,64 Goldmark % tem Kontckorrentkonto des einen Gesellschafters und 4 dem Kontokorrentkonto des anderen Ge- [eMans entsprechend der Beteiligung derselben am Stammkapital er Gesellschaft Eine Herauëzahlung war nicht möglich, da das Ge- [chäft fast völlig stockte, die eingehenden Gelder faum zur Löhnung reichten und feine Bank einen Kredit bewilligt hätte. Die Gesellschaft gibt an, die Gelder seien zur Fertigstellung eines stillgelegten Neu- aues erforderlich gewesen. Die Gesellschaft wurde gemäß § 6 e des Kapitalverkehrssteuerge|ebes zu 714% von 45 893 64 =— 3442 Gold- mark Steuer herangezogen. Einspruch und Berufung blieben erfolglos. Die NRechtsbesbwerde mußte zur Aufhebung der an- gefochtenen Entscheidung führen. Allerdings würde man, wenn die erwähnte Buchung als Gewinnausschüttung an die S ans S wäre der g leg] darin beitreten müssen, daß die Voraus- eßungen des § 6e leßter Absaß des Kapitalverkehrssteuergesebßes ge- cben seien. Denn es würde sih dann um die Gewährung von Dar- eben oder die Stundung von Forderungen für eine noch nicht abfeh- bare Zeit handeln, die nah dem vorher wiedergegebenen Sachverhalte wesentlibe Voraussezung der Fortführung der Gesellschaft ewesen wären und sih als eine ihrer bisherigen Beteiligung am Stamm- kapital entsprehende weitere wir Gn Ee Botelliahna der Gesell- schafter an der Gesellschaft dargestellt hätten. Die BVorinftanz hat indessen nicht oeprüft, ob die Buchung sih nicht lediglih im Rahmen der dur die Verordnung über Goldbilanzen vom 28. Dezember 1923 Meichsgeseßblatt 1 S. 1253 vorgœschriebenen Umstellung ae- halten hat und infolgedessen nach § 19 Abs. 1 Say 2 derselben Be- freiung von der S eintrat. Die aaen Ent- scheidung war deswegen aufzuheben Da die Sache \pruchreif ist, konnte der Senat selbst endgültig entscheiden. Die Buchung ist als eine Gewinnausschüttuna an die Gesellschafter niht anzusehen. Zu- nächst ist sie bei Aufstellung der Goldmarkeröffnungsbilanz vorge- nommen. Diese aber eröffnet, wie schon ihr Name besagt, das geschäftlihe Leben der Gesellschaft auf neuer Grundlage, sie hänat mit den Abschlüssen früherer Jahre nicht zusammen und kann deshalb ohne weiteres einen Gewinn weder ausweisen noch ausschütten. TLat- \äcblich ist vor allem im vorliecenden Falle ein Gewinn, der hätte ausaeshüttet werden können, überbaupt nicht vorhanden. Denn die auf Kontokorrentkonto der Gesellschafter gebuchten 45 893,64 Gold-

mark verdanken nach der alaubhaften Angabe der Gesellschaft ihre

Entstehung lediolich einer Höherbewertung des Grundbesibes, der in der íInflationszeit für Papiermark billig gekauft worten war. Einen Botrag von 45 8393,64 Goldmark an die Gesellschafter auszuschütten, wäre der Gesellschaft bei ihrer oben geschisderten wirtschaftlidben Lage nicht möolich gewesen. Wenn er den Gesellschaftern gutgeschrieben wurde, fo geschah dies nit etwa auf Grund von besonderen Verein- baruncen, die neben der Ümstelluna auf Gold herliefen, sondern man hat ledioli den gegebenen Verhältnissen Rechnung traaen wollen. Dann aber lieat nur ei n NRechtsakt vor, der bei der Umstellung qe- tätiat wurde, und zwar die Verbuchuna der sih ergebenden ledigli ablenmößiaen Veränderungen in dem Vermögen der N und eren Gesellschafter. Hier greift die Befreiungsvorschrift des § 19 der Goldhilanzverordnung vom ._ Dezember 1923 Play. Wirt- \caftlih stand die Buchung einer nah § 19 Abs. 1 Sab 2 a. a. O. steuerfreien Ginstellung als Neserve aleih und ist auch mit Rücksicht auf § 4 der Reibsabaabenordnung \teuerli® ihr gleich zu behandeln. Die Vorentsckeduncen und der Steuerbesheib waren daher aufzu- Feben und die Gesellshaft von der aeforderien Steuer freizustellen. (Urteil vom 20. März 1925 IT A 1094/24.) 41. Grunderwerbfteuer für einen UebertragLverirag (Altenteilsvertrag), der aus entgeltlicher Veräußerung und gleichzeitiger Schenkung besteht. Frau A. hat durch nota- riellen Vertrag vom 31. Dezember 1923 von der Ehefrau B., einer Halbsckwester ihres Vaters, eine Hofbesißung übertragen erbalten, wobei die slektere sich und ihrem mit ihr im gesehen Güterstande letenden Gbhemann auf Lebenézeit Nießbrauh und Verwaltung vor- bebalten und dez ersteren die Verpflichtung auferlegt- hat, bestimmten arderen Verwandten Geldbeträge in Höhe von insgesamt 16 500 Gosld- mark zu zahlen. Nachdem Frau A. am 11. Februar 1924 auf Grund des § 54 des Grunderwerbsteuergesetes 3000 Goldmark als Sicherheit eingezahlt hatte und daraufhin am 18. Februar 1924 als neue Gigen- tümerin im Grundbuch eingetragen war, ist durch Steuezrbescheid vom 20. März 1924 die von ihr zu zahlende Grunderwerbsieuer (ein- chleklid 3 % Zusclag) nach einem für den 18. Februar 1924 auf 55 000 Goldmark aeshäßten gemeinen Grundstückswert auf 3850 Gold- mark festaesekt. Gleihfalls am 20. März 1924 erließ das Finanzamt egen Frau A. einen vorläufigen Steuerbescheid, durch den es unter - Annahme, daß der Vertrag vom 31. Dezember 1923 eine soge- nannte aemishte Schenkuna zugunsten der Frau A enthalte, geaen hte eine Schenkungssteuer in Höhe von 4086,60 Goldmark (= 196 % der auf 20 859 Goldmark berechneten dat a festsekte. Gegen den Grunderwer*steuerbescheid leate Frau A. Einspruch ein mit der Begründung, daß die Grunderwerbsteuer nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesebes nur insoweit erhoben wer“ n fönne, als der Grundstückserwerb dur ihre Gegenleistungen abgegolten werde und deshalb der Schenkungssteuer niht unterliege. Der Einsprub wurde dur Bescheid vom 7. Mai 1924 als unbegründet zurückgewiesen, weil ein Uebertragsvertrag der vorliegenden Art zu den sogenannten ge- waaten Gesc{äften ceböre und daher seinem ganzen Umfang nah als ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft anzusehen fei, das die Er- hebung einer Scenfkfungsfteuer auéfchließe. Nachdem Frau A. gegen diesen Bescheid Berufung eingelegt hatte, erließ zunächst das L amt am 24. Juli 1924 einen endgültigen Schenkfunassteuerbescbeid, in welcdbem es die Schenkfunassteuer auf 3982,10 Goldmark (=— 12,3 % der nunmehr auf 3111296 Goldmark berechneten Bereicherung) berabseßzte. Auf die vorbezeichnete Berufung trat uge 7 der Vor- sitende des Finanzgerihts in seinem Urteil vom 15. August 1924 dem Standpunkt der Steuerpfl:tigen, daß der Nebertraqsvertrag bom 31. Dezember 1923 ein aus einer entgeltlichen Veräußerung und einer

Schenkung bestehendes sogenanntes gemischtes Geschäft enthalte, bei und seßte die Grunderwerbsteuer weiter auf 2471 Goldmark (— 7 % von 35 300,43 Goldmark) herab indem er davon ausging, daß die von der Erwerberin übernommenen Gegenleistungen in dem end- en Schenkungssteuerbescheid auf 35 300,43 ldmark berechnet eien. Gegen dieses Urteil is sowohl von der Steuerstelle als auch von der Steuerpflichtigen RNechtsbeschwerde erhoben. Die Steuer- stelle beantragt Wiederhe-stelung des Me, während die Steuerpflichtige geltend macht, daß ihre Gegenleistungen nah dem endgültigen Schenlungösteuerbe) heide niht 35 300,43 Goldmark, sondern nur 31 497,04 1500 Goldmark betrügen, so daß die Grund- erwerbsteuer auf 2099,79 Goldmark festgeseßt werden müsse.

inspruch eingelegt, mit dem sie jedoch nur die Berechnung des Wertes der Liegenschaften auf 61 100_ Goldmark als zu hoch bean- Die Rechtöbeschwerde der Steuerstelle «ist niht begzündet.

tandete. Der Vorsitzende des Finanzgerihts führt aus, es müsse von Fall zu |

Fall geprüft werden, ob ein sogenannter Uebertragsvertrag lediglich als ein lästiger Veräußerungsvertrag oder als ein gemischter Vertrag anzusprechen sei; im vorliegenden Falle berechtige das auffallende Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das nahe Ver- wandtschaftsverhältnis zwischen den Vertragschließenden fowie der Umstand, daß die Uebertragung mit Rücksicht auf das künftige Erb- reht erfolgt sei, zu der Annahme, daß hinsichtlih des die Gegen- leistung der Frau A. übersteigenden Wertes eine freigebige Zuwen- dung vorliege. Diese Ausführungen lassen keinen Rechtsirrtum er- fernen. Wie der Neichsfinanzhof |{bon mehrfach in Uebereinstimmung

R Auch gen den endgültigen Schenkungssteuerbescheid hat die Steuerpflichtige |

mit der Nechtsprehung des Neichsgerihts ausgesprochen hat, liegt |

eine sogenannte gemishte Schenkung dann vor, wenn bei gegenseitigen Verträgen Leistung und Gegenleistung in einem offenbaren Mißver- hältnis stehen und gleichzeitig anzunehmen ist, daß der: eine Vertrags- teil sih des Mehrwerts feiner Leistung bewußt war und insoweit dem anderen Teile eine unentgeltliche Zuwendung hat machen wollen. Das Wesen der Uebertragsverträge besteht nun in ihrer Beziehung auf die

erbrechtlihen Verhältnisse, in deren Berücksichtigung der Vertrag o

ausgestaltet wird, daß die Geaenleistungen nicht den üblichen Ver- kehräwert des übertragenen Vermögens darstellen. Wird aber der Vebernehmer auf diese Weise absichtlich bereichert, so ist nicht ein- zusehen, weshalb troßdem auch insoweit keine Schenkung vorliegen soll. Die Beziehung auf die erbrechtlicen Verhältnisse kann jedenfalls der Annahme einer Schenkung nicht entgegenstehen, zumal der Ueber- nehmer regelmäßig mehr erhält als er beim Eintritt der aeseklichen Erbfoloe bekommen würde Ebensowenig {ließt der Umstand, daß die Leistungen des Uebernehmers ihrem Umfang nach von der un- gewissen Lebensdauer der Altenteil8berechtiaten abhängig sind, eine sole vertraalihe Negeluna aus, bei der diese Leistunoen auc in den für den Uebernehmer ungünstigsten Fällen hinter dem Werte der ihm acmachten Zuwendung weit zurückbleiben müssen, so daß also seine Bereicherung von vornherein feststeht. Demen!tsprebend hat auch das MNeichsgericht wiederholt die rechtlide Möglichkeit anerkannt, daß ein mit einer Altenteilsbestellung verbundener Uehbertraatvertrag neben der entgeltsliden Veräußerung aub eine Schenkung enthält. Ob im einzelnen Falle außer der Bereicherung des Erwerbers auch die er- forderlihe Schenkunas8absicht auf seiten des Zuwendenden vorhanden ist, kann nur nach den jeweils obwaltenden Verhältnissen entschieden werden. Für den vorliegenden Fall hat der Vorsißende des Finanz- gerichts diese Vorcussekung ohne NRechtsirrtum für geaeben erachtet. Ar diese tatsächlihe Feststellung ist der Neichsfinanzhof gebunden. Enthält aber der notarielle Vertrag vom 31. Dezember 1923 zum Teil eine Schenkung, so kann nach § 8 Abs. 1. Nr. 1 des Grund- erwerbsteueraesekes die Grunderwerbsteuer nur insoweit erboben werden, als dem Grundstückswerte Gegenleistungen der Erwerberin gegen- überstehen. Die Nechtsbeschwerde der Steuerstelle, die der Steuer- berechnung den ganzen Grundstückswert zugrunde legen will, war daher als unbegründet zurüczuweisen. Dagegen war der Nechts- besdwerde der Steuerpflicbtigen stattzugeben, da die Berechnung der Gegenleistunaen durch den Vorsißenden des Finanzgerihts auf einem offenbaren Rechenfebler beruht. Sie betragen nah der von keiner Seite beanstandeten Aufstellung des Finanzamts, die dem endoültigen Steuerbescheid zugrunde liegt 29 997,04 Goldmark. Der Steuer- betrag war daber auf 2099,75 Goldmark festzuseßen. (Urteil vom 6, März 1925 I1 A 935/24)

42. Abzugsfähigkeit der Ersaßzbeschaffungs8kofien als Werbungskoften bei Veranlagung zur Körperschaftsfteuer ? Eine Aktiengesellshaft hat aegen die Berufunasentscheidung eines Finanzagerihts infoweit Nechtébeshwerde eingeleat, als bei der Be- rechnuna der Körperschafts\steuer 1922 ihrem Begehren nicht ent- sprochen ist, von dem Geschäftsgewinn abzuziehen: 1. 80 780 588 M Abschreibunaen auf Gebäude, 2. 60 000000 #4 Rückstellung. Jm Ergebnis war der Berufungsentscheiduna beizutreten. Zum zweiten Punkte rüat die Rechtsbescwerde eine Verlekung des § 267 Ziff. 2 der Neicbsabgabenordnuna sowie des § 33 a Abs. 3 Sab 2 des Ein- kommensteuergeseßes in Verbindung mit §& 9 des Körperschaftssteuer- geseßes. Die Berufungsentscheidung führt zu diesem Posten aus: „Die Gesellschaft hat aus dem Geschäftserträgnis des Jahres 1922 vorwea eine Nückstelluna von 60 009 000 #4 vorgenommen, die sie in ihre Steuererkläruna als \teuerpflihtia unter der Abteilung „Aufwendungen zur Verbesserung und Vermehrung des Vermögens“ eingesekt hat. Im Einspruchs- und Berufunasverfahren dagexen wird für diese Rückstellung Steuerfreibeit beanspruht mit der Be- gründung, es sei Pflicht eines ordentlichen Kaufmanns, zur Ver- meidung von Scbeinaewinnen sowie für alle möalihen unvorher- gesehenen Fälle und Nückschläne eine Spezialreserve zurücfzustellen, außerdem habe das Warenlaaer am 31. Dezember 1922 geaenüber dem Stande vom Geschäftsjahre 1921 eine Verminderung erfahren, die die Gesells{aft ohne die Wohltat des § 33 a des Einkommensteuer- aesetes habe aus-leicen müssen was nicht der Geseke8stendenz ent- syreche, die die Erhaltung und Sicherung der Substanz beabsictint habe. Sn diesem Punkte kann der Anschauung der Berufunçsklägerin nit beiaetreten werden. Eine NRückstellunqg ist \teverlid grund- \äßsich nur zulässig, wenn es sich um ein echtes Wertberichtiaungs- fonto handelt. Die Nücfstelluna muß eine Berichtiguna der Bilanz aftiva bemweden und sid auf das in der Bilanz aesekmäßia aus- aewiesene Vermögen beziehen. Die Bearündung, mit der die Gesell- {aft die Notwendiakeit der Reserve dartun will, is nicht gecianet, einen sachlichen Anhalt@punkt dafür zu geben, daß die Bilanzaktiven

irgendwie zu hoch bewertet wären. Auch als Ausaleihsposten wegen geringeren Warenbestandes am 31. Dezember 1922 kann die Nücks stelluna nicht zugelassen werden, da es sich bei der Gesellshaft um keinen Gaifonbetrieb im Sinne des § 33 a Abs. 3 Sab 2 handelt.“

Diese Ausführungen sind nicht zu bemängeln. Das Vorbringen der Gesellschaft ergab feine Verpflichtung des Berufungsgerichts, noch eine nähere Aufklärung des Sachverhalts vorzunehmen. Schlüssige Tatsachen, die den Abzug hätten aerechtfertigt erscheinen lassen fönnen, hatte die Gesellschaft niht angeführt. Als Warenergänzungsreserve, d. i. eine Rücklage für künftig anzuschaffende Waren, war der streitige zurüdgestellte Betrag grundsäßlih steuerpflichtig. Den § 33 a Abs. 3 Saß 2 des Einkommensteueraesetes kann die Gesellschaft nicht für sih in Anspruch nehmen, da sie zugestandenermaßen nicht zu den Bes trieben gehört, die in bestimmten Zeiträumen feine oder verfkleinecte Lager unterhalten, d. i. zu den sogenannten Saisonbetrieben, und es unzulässig ist, diese nur für solche Sonderbetriebe eingeführte Aus- nahmebestimmung, wie es die Aktiengesellschaft im Wege der Ana!ogie will, auch auf anderweitige Betriebe und Fälle zu erstrecken. Für die Bewertung der Bestände spielte es daher keine Rolle, daß an- geblih bei Beginn des Steueriahrs ein Mehr an Beständen vor- handen gewesen war. Was den ersten Posten angeht fo hatte die Gesellschaft im Jahre 1921 ihr Werk verkauft und in einer anderen Stadt einen Erweitecunasbau beaonnen, wodurch im Jahre 1922 Baukosten zu 208 197 390 4 erwachsen sind. Der gesamte Betrag wurde von der Gesellschaft abaeschrieben. Bei der Veranlagung wurden jedoch nur 60 % des Aufwandes als Ueberteuerungskosten zus gelassen, von dem verbleibenden Reste zu 83278 956 Æ wurde no die übliche Abschreibung mit 3 2% abaesetßt, so dak noch 80 780588 M als dem Geschäfts8gewinne zuzurechnen verblieben Demgegenüber be- gründete die Gesellschaft die Zulässiakeit der vollen Abschreibung da- mit, daß es sih bei dem Bau um eine körperschafts\teuerfreie Ersaßz- beschaffuna für das abaestoßene Werk handle. Die Berufunasent- scheidung nimmt an, die Gesellshaft könne mehr als die ihr nah § 33 a des Einkfommensteuergesetes. § 5 des Körperschaftssteueraesekes zu- gebilligte Abschreibuna wegen Ueberteueruna nicht agbsetzen und be- gründet diese Zurückweisung des weiteraehenden Verlangens der Ges sellschaft dahin: Es könne dahingestellt bleiben ob es sich bei dem Neubau in der anderen Stadt überhaupt um eine Ersabbeschaffung und nicht vielmehr um eine BVergrößeruna des bisherigen Werkes in derselben Stadt handle. Ueberwieae bei dem Bau der Gesiht@unkt der Verarößerung und Erweiterung des Werkes, so seien die Bau- kosten nah § 15 Ziff. 1 des Einkommensteuergesezes keine Betricbs- ausaaben: überwiene aber der Gesichtspunkt der Ersabbeschaffuna. so stelle der Bauaufwand ebenfalls nah § 15 Ziff. 1 des Einkommen- teueragesebes feine Betrieb8ausaabe dar da nach den vorliegenden Bilanzen der früheren Jahre auf das alte Werk stets Abschreibungen gemacht worden seien.

Hierzu ist rechtlich folgendes zu bemerken: Nach der in Vers bindung mit § 9 des Körperschafts\teueraelebes arundlegenden Be- stimmung des § 33 s. 2 des Ginkommensteuergesebes ist hier der Geschäftoewinn unter Beachtung der Vorschriften der §8 15, 33 a des Einkommensteuergeseßes nah den Grundsäßen zu berebnen, wie sie für die Inventur und die Bilang durch das Handel8aesetbuch vors- geschrieben sind. Soweit die betreffenden Aufwendungen der Aktien» gesellshaft ewa zu Geschäftserweiterunoen gedient haben, sind sie nah dem *liaren Wortlaut des § 15 Ziff. 1 des Cinkommenitener- aesekes schlehtwea nicht abzuasfähia. Soweit die betreffenden Auf- wendungen der Aktiengesellschaft etwa zu bloßen Ersabbeschaffungen dienten, sind sie nab der Ausdracksweise des Gesebes, § 15 Ziff. 1 des Einkommensteuergesebes, nicht abzugsfähig. „soweit hierfür bereits Merbunaskosten abgeseßt sind" Diese Bestimmuna darf nit, wozu der Wortlaut verleiten könntz, dabin ausaeleat werden daß Ersaß- bescaffungskosten als solche abzuasfähig wären. Das würde dem Zwecke der Bestimmuna widersprechen, die im Hinblick auf die Vor- {rift im § 13 Nr. 1b daselbst nur die doppelte Abrechnung von Ersabbeschaffungskosten: einerseits unter dem Gesichts8punki von Werbunaskosten im engeren Sinne anderseits unter dem der Aba seßungen, verhindern will Im 8 15 Nr. 1- kann die besondere Hervorhebung der Nichtabzuasfähigkeit der als Werbungskosten abgebuten Aufwendungen für Ersabbeschaffungen daher nichts bes sagen für die Abzugsfähiakeit der Aufwendungen für Ersaß- beschaffungen an ih. Der Erlös für das alte Werk ist dazu vers« wendet, um Fabrikanlagen in einer anderen Stadt zu erridten. 3 fann feine Rede davon sein, dak solbe Substanzveränderungen bel Berechnuna des \teuerbaren Einkommens wie Werbungskosten ab» gezogen werden dürften, worauf das Begehren der Aktienaesell schaft hinausläuft. Gerade die Unzulässiakeit solben Verfahrens sollte durch §& 15 Nr. 1 des Einkommensteueroesekes, dessen Fassuna aller- dings wenig alüdcklich ist, noch besonders betont werden. Für die bilanzmäßige Bewertung neu erstellter Anlagen ist es aleichgü!tia ob sie si als Ersab früherer Anlagen darstellen. Waren z. B, die früheren Anlagen zu Unrecht auf 1 M abaeschrieben, haben sie bei der Neräußerung einen erheblichen Erlös erbracht und ist für diesen Erlös eine neue Anlage erstellt, so is diese mit den Herstellungskosten oder. dem niedrigeren aemeinen Werte einzustellen und nicht etwa mit 1 A6 deshalb, weil die durch sie ersekte frühere Anlage mit 1 # zu Buch stand und der Grundsahß einareife, daß Substangveränderungen förver- \chafts\teuerfrei seien. Vielmehr stellt sich die Veräußeruna der asten Anlage als Verwirklichuna des in der stillen Rücklage steckenden, bis- her unversteuert aebliebenen Gewinns dar. der steuerbares Einkommen ergibt. Entsprechend lieat die Sache hier. Das alte Werk ist 1921 verävßert und demgemäß Ende 1921 nit mehr in der Bilanz zum 31 Dezember 1921 enthalten: der Erlés steckt in den übrigen Bilanz aktiven. Erscheinen müssen Ende 1922 in der Bilanz na den maßs gebenden Bilanzgrundsäben (S 33 Abs. 2 des Ginkfommensteueraes\et:es) die in diesem Jabre fertiacestellten Neuanlagen in der anderen Stadt. Als Geaenstände des Betrieb®vermögens unterstehen sie dem § 33a Abs. 1 des Einkommensteuergesekes. Ihre Gestehunaëskosten "ind 908 197 390 4. Da hiervon in Amwendung des § 33 a von den Vors bebörden 60 % als Veberteuerunasfosten zuaebilligt worden sind, also als gemeiner Wert (nach zugelassener Abseßung weiterer 3 % als blicher Abschreibung) nur der Betrag von 8 780 588 X gilt, gehört dieser Betrag in die Aktiven. Der Versuch der Aktiengesellschaft. sie aang weanzubucben, ist eine steuersih unzulässinge Ueberabschreibung. Die Rechtsbeschroe1de war deshalb zurüclzuweisen. (Urteil vom

24. Februar 1925 I A 94/24.)