Verpflichtung auferlegt,
1925. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am 23 Mai 1925, BVormittagá 11 Uhr. vor dem Amts- geriht Lenney, Zimmer Nr. 10.
Das Amtsgericht in Lennep.
Lyck. [14252]
lleber das Vermögen der Frau Minna Goldstein in Lvck ist am 27. April 1929 das Konkurévetrtahren eröffnet. Konku1s- verwalter: Herr Schlicker in Lvck Erste Gläubigerversammlung am 18 Mai 1929, Mittags 12 Uhr. Anmeldefrist 8. Juni 1925. Prüfungstermin 22. Juni 1925, Mittags 12 Uhr. Offener Arrest bis 10. Mai 1925.
Lyck, den 27. April 1925.
Amtsgericht. M .-Gladbach. [14253 Neber das Vermögen der Gladbacher M öbelfabrif, mechanishe Scbreinerei
Christian Ohlia in M.-Gladbah Scbiller- ftraße 6, ist beute, am 28 April 1929, Bormittags 12 Uhr, das Konkursverfabren eröffnet. Konkursverwalter ist der Vechts- anwalt Lraken in M -Gladbach. Ablauf der Anmeldefrist für Konkurstordetunaen beim hiesigen Amtégeriht am 26 Mai 1925. Erste Gläubigerversammlung am 90. Mai 1925, Vormittags 10} Uhr Prütungstermin am 17. Juni 1929, Vor- mittags 104 Uhr, Hohenzollernstr. 157, Zimmer 77. Offener Arrest und Anzeige- frist bis 20. Mai 1929. Pr. Amtsgeriht M.-Gladbach.
Nürnberg. [14254]
Tas Amtsgericht Nürnberg hat übe1 das Vermögen des LTextilwarenge|chätts- inhabers Hans Braun in Nürnbera, Me ögeldorfer Hauptstraße 62, am 28. April 1925, Nachmittags 54 Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: August Banms- berger, Bankagent in Nürnberg, Kreling- straße 45/11. Offener Arrest erlassen mit Anzeigefrist bis 25. Mai 1925. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 8. Juni 1925. Erste Gläubigerver- fammlung am 28. Mai 1925, Vormittags 93 Uhr, allgemeiner Prüfungétermin am 15, Quit 1925, Vormittägs 97 Ubr, jedesmal im Zimmer Nr. 452/0 des Justiz- Jebäudes an der Fürther Straße zu MNürnberg.
(Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Schöningen. [14256 Ueber das Vermögen des Schöninger Meetall- und Holzbearbeitunge-Wertkets, G m b. H, Schöningen, ist heute, am 30. Avril 1925, Vormittags 7,45 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der YMechté- anwalt, Notar Günther in Schöningen ift zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen find bis zum 10. Juni 1925 be1 dem Gericht anzumelden Es ift zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des e1nannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubtigerausschusses und eintretendenfalls über die in § 132 der Konkursordnung bezeidbneten Gegenstände aut den 29 Mai 1925 Vormittags 11 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forde- rungen auf den 26. Juni 1925, Vormittags 10 Ubr, vor dem unterzeichneten Gerichte Lermin anberaumt Allen Per)onen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Mesitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind. ist aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An- spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 16. Mai 1925 Anzeige zu machen. Amtsgeriht Schöningen. Wu aSiedol. [14259] Das Amtsgericht Wunsiedel bat über das Vermögen der Firma „Obertsränkijche Waagen}abuik Gebrüder Schelter, G. m. b. H. in Holenbrunn“ am 28. April 1925, Nachmittags 44 Uhr den Konkurs eröffnet Konkursverwalter: Nechtsanwalt Justizrat Tröger in Wunsiedel. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Kon- Fursforderungen bis 22. Mai 1925. Te1inin zur Wahl eines endgültigen Verwalters, Über die Bestellung eines Gläubigeraus- {usses und die in den 88 132, 134, 137 K :O. bezeichneten Gegenstände sowie zur Bing der anaemeldeten Forderungen Freitag, den 5. Funi 1925, Vor- mittags 9 Uhr. Wunsiedel, den 29. April 1925. Ge1ichts)\chreiberei des Amtsgerichts.
Zeulenroda. [14260]
Ueber das Vermögen der Firma Nichter &« Engl, Möbel'abrik in Zeulenroda, wird heute, am 29. April 1925, Vormit- tags 9 Uhr, das Konkursve1}tahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Walter Zorn in Zeuten- roda wird zum Konkursverwalter ernannt Konkursforderungen sind bis zum 30. Mai 1925 bei dem Geniht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen MVerwalters )owie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die in § 132 der Konkursordnung be- zeichneten Gegenstände auf Mittwoch, den 20 Mai 1925, Vormittags 103 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Mittwoch, den 17. Juni 1925, Bor- mittags 10 Uhr, im Gerichtsgebäude Termin anberaumt. Allen - Perionen, welche eine zur Konkfuremasse gehörige Sache in Besiy haben oder zur Kon- kursmasse etwas 1chuldig sind, wird auf- gegeben nichts an den Gemein){uldne1 zu verabfolgen oder zu leisten, auh die von dem Be- fiß der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abge]ondeite
Befriedigung in Ansyruh nebmen, dem
Konkuréverwalter bis zum 30. Mai 1925
Anzeige zu machen.
Zeulenroda, den 29. April 1929. Thüringisches Amtegericht.
Annaberg, Erzgeb. [14232] Jn dem Konkfursver)ahren über das Vermögen des Po1amentenfabrifanten Malter Lindner, als alleinigen Inhabers der Firma Walter Lindner in Bärenstein, wird zur Prüfung der nachträglih ange- meldeten Forderungen Termin auf den 27. Mai 1925, 9 Uhr Vormittags, an- beraumt. Amtsgericht Annaberg. Benthen, O. S. [14266 Das Konkfurévertahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Max Krawiegz in Beuthen, O. S., Hobenzollernstraße 2 wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß- termins hierdurch ausgehoben Amtégericht Beuthen, O. S,, den 23. April 1925. Cassel, [14249] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Friß Meister, Möbel- und Stuhlfabrik in Casjel, offene Handels- gesellshai\t, wird, nachdem der in dem Bergleichstermin vom 12. November 1924 angenommene Zwangévergleih durch rehts- frättigen Beschluß vom 13. November 1924 bestätigt ist, bierdur aufgehoben. Cassel, den 27. April 1929. Amtsgericht. Abt. 7.
Dinslaken. [14237]
Sn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Stradmann in Dinslaken ist Termin zur Verhandlung über den Zwangsvergleich und Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen am 14. Mai 1925, Bor- mittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 16, an- beraumt.
Amtsgericht Dinslaken.
Freudenstadt. [14242]
Das Kontkuréverfahren über das Ver- mögen des Jakob Haist, Geflügelhändlers in Wittendorf, wurde am 28. April 1925 nah vollzogener Schlußverteilung auf-
gehoben, / Amtsgericht Freudenstadt. Salzwedel. [14255]
Das Koukursverfahren über das WVer- mögen des Kautsmanns Gerhard Hilde- brandt in Salzwedel, jeßt in Magdeburg, wird, nachdem der in dem Vergleichs- termine vom 2. April 1925 angenommene Zwangévergleih durh rechtskräftigen Be- \{chluß vom 2. April 1925 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Salzwedel, den 27. April 1925.
Das Amtsgericht. Taucha, Bz. Leipzig. [14257]
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Finma Fahrzeugwerk, Ge)ell- 1cha!t mit be)chränkter Haftung in Liqui- dation in Taucha wird wegen Measse- mangel eingestellt.
Amtsgericht Taucha, den 24. April 1925.
Wismar. [14258] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Schuhmarenhändlers Bernbard Bo1nstein bier)elbst wird nah rechts- fräftiger Bestätigung eines Zwangs- vergleichs aufgehoben. Amtégericht Wismar, 20. April 1925,
Berlin. [14262]
Die Geschäftsaufsiht der Firma Nolf Heß, Berlin ZW. 19, Kommandanten- straße 20/21, ist beendet, nahdem der Beschluß. vom 8. 4. 25, durch den der Zwangsvergleich bestätigt ist, rechtskräftig geworden ist. — Nun. 431. 24.
Berlin, den 25. April 1925.
Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 83.
ERerTlin. [14263] Aur Antrag der Fuma Hoff & Co. G. m b. H., Berlin SW. 19, Jerusalemer Straße 41, Textilwaren enaros, ist heute, am 25». April 1925, zur Abwendung des Kon 'uréverrsah1ens eine Beau!sichtigung ibrer Ge)chättsiührung angeordnet und Heir Diplomfkautmann Wunderlich, Berlin- Lichtenberg, Magdalenenstraße 11, als Auf- sicbteperjon bestellt. — Nun. 2195. 29. Berlin, den 25. April 1925. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 83.
Berlin. [14264]
Auf Antrag der offenen Handelétge!ell- \{a!t Bu! rack u. Lewin tin Berlin, Kloster- st1aße 93 (Kleiderstoffe), ist eine Beauf- sichtigung ihrer Geschäftsführung angeordnet und der Kaufmann Paul Schuster in Berlin, Königg1ätzer Str. 80, als Auf- fichtéper|on bestellt.
Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 81, Ny. 179. 20, den: 20. 4 1920, Berlin. [14261] Auf Antrag des Fabrikanten Bruno Grau, Berlin S. 42, Git\chiner Straße 61, Kartonnagenwerk, ist heute, am 30. April 1925, zur Abwendung des Konkursver- fahrens eine Beau!sichtigung !einer Ge- \chättetührung angeordnet und Herr Kauf- mann Paul Schuster in Berlin SW. 11, Königgräter Straße 85, als Autsichts-
person bestellt. — 83. Nn. 188. 25, Amtsgericht Berlin- Mitte. Abt. 83.
EBetlin-Schöneberg. [14265] Dem Antrage des Kaufmanns Albert Sachse, alleiniger Inhaber der Firma Albert Sachse in Verlin-Schöneberg, Aschaffenburger Straße 17, auf Unordnung der Geschättzaufsibt zum Zwecte der Ab- wendung des Konkurses gemäß der Ver- ordnung vom 14. Dezember 1916 und
8. Februar 1924 wird stattgegeben. Zur Beaufsichtigung der Geschärtetührung der S chuldnerin wird Stadtrat a. D. Gustav Oskfe, Berlin W. 15, Liegenburger Str. 33, bestellt Anmeldun en irgendwelcber Forde- rungen bei Gericht können nicht stattfinden Berlin-Schöneberg. den 29 April 1925 Der Gerichtsschreiber des Amtegerichts Berlin-Scböneberg Abteilung 9
Beuthen, O. S. [14267]
Ueber das Vermögen der Firma Oskar Sothmann G. m. b. H. in Beuthen, O. S., Goistraße 9, wird zur Abwendung des Konkuréverfahrens die Geichä!ts- au!sict angeordnet und zur Beaufsichtigung der Schuldnerin der Kaufmann Reinhold Pfoertner in Beuthen, O. S., Kailer- Franz-Josef-Plat, bestellt.
Amtsgericht Beutben, O. S,., den 28. Apiil 1925,
Blankenhain, Thür. [142658]
Ueber die Fuma Peter Paul Kohl haas — Spielzeug Gesellschaft mit beich1änfter Haftung in Bad Berka — wird die Geschäfts- aufsiht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Der Kaufmann Edmund Jobst in Bad Lerka wird als Aufsichts- person bestellt.
Blankenhain, den 27. April 1925,
Thüringisches Amtsgericht.
‘assel. [14276]
Ueber das Vermögen der Firma Optische Werke, Aktiengesellschaft, vormals Carl Schüß u. Co, in Cassel, Wolfbager Straße 63, ist am 28. April 1925, Vor- mittags 11 Uhr, die Geschäftéausficht zur Abwendung des Konkursverfahrens ange- ordnet worden Zu Geschäftsau!sichts- personen sind bestellt: 1. Justizrat Nechts- anwalt Hahn in Cassel, 2. Kaufmann Heinrih Zimmer in Cassel, Waisenburg- straße 8.
Cassel, den 28. April 1925.
Amtsgericht. Abt. 7.
Dresden. [14270] Die Geichäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über die offene Handels- gelellshaft Perl u. Sohn, Handlung mit Konfektion und Schuhwaren in Dreêden-A., Neumarkt 10, ist am 29. April, Vor- mittaas 11} Uhr, angeordnet worden Autsichtsperson: Lokalrichter Negner in Dreéden, Pillnißer Straße 26. Amtéêgericht Dresden. Abt. IL.
GotInow. [14269]
Veber das Vermögen der Firma Hermann Nollin, Inh. Heimich Weylandt in Gollnow, Ihnastraße 30/32, wird heute, am 28. April 1925, Nachmittags 124 Uhr, die Geschätitsautsicht zur Abwendung des Konkur)es angeordnet. Der Kaufmann SFulius Scherk in Stettin, Augusta- pla 1, wird zur Aufsichtéperfon ernannt.
Amtegericht Gollnow.
amburg. [14246]
Die über das Vermögen der offenen Handelsgesellsha\|t in Firma Aron ch& Nohkrämer, Eppendorfer Weg 200, Schuh- waren, durch Beschluß vom 25. März 1925 angeordnete Gescbäftsaufsicht ist auf- gehoben, weil die Schuldnerin bis zum 95. April 1925 weder einen den Erforder- nissen des § 41 Abs. 1 G-A-V. ge- nügenden Antrag auf Eröffnung des Ver- gleichsverfahrens eingereit noch Frist- verlängerung unter den Vorau®e)eßungen des § 66 Abs. 3 Ziffer 2 Satz 2 G.-A.-V. beantragt hat.
Hamburg, 28. April 1925,
Das Amtsgericht.
Hainburg. [14272]
Die über das Vermögen des Kaufmanns Johannes Emil Bruno Hagedorn, alleinigen Fnhabers der Firma Bruno Hagedorn & Co, Wandsbeker Chaussee - 178/180, Strumpfwaren und Wä|che, angeordnete Geschästäaufsiht ist am 23. April 1925 nah rech1sfkräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs beendet
Hamburg, 28. April 1925.
Das Amtsgericht.
E 300 On 0, [14271]
Die am 4. März 1925 angeordnete Ge\chäftéaussicht über das Vermögen des Kaufmanns Emil Wüsthoff in Hamborn ist mangels rechtzeitiger Einreichung eines ordnungémäßigen Vergleichsvor|chlags auf Grund des 8 66. Abs. 2 Ziffer 2 der Bekanntmachung betreffend Geschäs\ts- aufsiht vom 8. Februar 1925/14. Juni 1925 autgehoben.
Hambo1n am Nbein, den 28. April 1925
Pr. Amtsgericht.
Jena. [14273 Ueber das Vermögen des Kautmannt Hermann Bergen in Bürgel i. Thür. ist am 29. April 1925, Vorm 9F Uhr, die Geschäftsaufssiht angeordnet worden. Au'sichtsper1on : Nat Karl Furcht in Jena. Sena, den 29. April 1925 Ge1chäftsstistelle des Thür. Amtsgerichts.
Kappeln, Schlei. [14274] Ueber das Vermögen des Kaufmanns August Han)en, in Firma Aug. Hansen in Kappeln, ist heute, am 28. April 1925, Nachmittags 5} Uhr, die Geschättsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeort net. Der Kaufmann Sönke Jebsen in Kappeln ist zur Geschäftsaufsichtsperson bestellt. Amtsgericht Kappeln.
Karlsruhe, Baden. [14275]
Ueber das Vermögen der Firma Badische Uhrengroßhandlung Otto K. Nomann G. m. b. H in Karlsruhe wurde auf An- trag die Geschäftéau!siht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Au!sichts- person wurde Kau!mann Julius Hepp in Karlérube, Kiriegsstraße Nr. 174, ernannt. Karlêrube, den 28 April 1925. Der Ge- richisschreiber Badijchen Amtsgerichts. A 1.
all. Inhaber ewer Textilwarengroßhand-| Mit Gültigkeit vom 1 tragenen Firma Oskar H. Groh în Leipzig
mittags 14 Uhr, die Geichäft8au1sicht an- geordnet worden. Mit der Beautsichti-
_—
b) Kaufmann Paul Meinhold în Leipzig, Wesistraße 12, beauftragt. Geichäftskreis des Rechtsanwalts Zimmermann: Be- au}sichtigung des äußeren Geschä!tébetriebs, [14217] inébesondere tes Verkehrs mit den Gläu- |' bigern, Geschästsfreis des Kaufmanns Geschäftsbetriebs Abt. 11 A 1, den 29. April 1929.
E, t A eber das Vermögen der Firma H. Flo1a, | V O D Lebenómitte! - Einfubr und | N :B.-D. Dppeln Kommission in München, Wurzer Str. 9, l wurde am 27. April 1925, Nachm. 4 Ühr Cosel Hafen des Konkurses angeordnet. Autsichts- | und Maltich Hafen. per)on : Bankdirektor a. D. Karl Boller in München, Donnerseberger Str. 3.
Amtsgericht München. niinchen.
Ueber das Vermögen der Firma Kunst | statt der Klasse B gewährt. Keramik München, G. m. b H. in München, Horemannstr. 25, wurde am | Güterabfertigungen. 27. April 1925, Vorm 11 Uhr, Ge- \chättsaussiht zur Abwendung des Kon-
anwalt Geh. Justizrat Foerst in München, 9 Schwanthaler Str. 13. [14218] Amtsgericht München. Konkursgericht. Remscheid. [14280] Ueber das Vermögen der Eheleute Her- mann Wilcke und Johanne, geb. von der
aussiht zur Abwendung des Konkursver- fahrens angeordnet. Zum Ge)\chätt8aut- rif sichtéführer wird Kaufmann Franz Cantow U in Lennep bestellt.
Remscheid. den 27. April 1925.
Das Amtsgericht.
Schönebeck, Elbe. [14281]
Auf Antrag des Kaufmanns Theodor
genannten
NVerkehrsbüro der
warenhandlung), wird über dessen Ver- mögen die Geschäftäaufsiht zur Abwen- dung des Konkur}es angeordnet, da be- gründete Aussicht besteht daß die Zah- lungsunfähigfeit in absehbarer Zeit be- hoben wird. Als Aufsichtéperson wird der | [14219]
D 58 von 0.20 NM.
Elbe, Friedrichstraße 18, bestellt. Mit Gültigkeit vom Das Amtsgericht. aller Art
Westerstede.
C
ordnung verstrichen sind. — M. 77/24.
Mehrfrachten erstatten
8. Tarif: und
Sahrylandetanut-
machungen der „„Sfenbahuen,
Deutsch - s{chwedisch- norwegisher Verbandsgütertarif, Teil 21K.
Am 10. Mai tritt unter Au1 hebung des bisherigen Tarifs vom 1. 2. 23 ein neuer Verbandsgüterta1if Teil T1 in Kraft. Er besteht aus 2 Helsten. Heft 1 enthält die bejonderen Tarifvors{risten, Heit 2 die regelrechten Frachtsäte, Ausnahmetarife
[14220]
erhöht.
[14221]
babn erhöht Direfttion ist fäutlih zum Preise von 0,25 M gesellschaft.
(Heft 1) und 0,50 46 (Hett 2) béi der Auskun|tstelle der Deut)hen MNeichsbahn
A
[14215]
Betr. Deutsch-dänischer Gütertarif Teil TI, Deutsch-schwedi]ch-norwegi\cher Gütertarif Téil U.
Die Geltungsdauer des Ausnahmetarifs 6 des deut!ch:|chwedi|ch-norwegischen Güter- tarifs wird bis zum 31. Mai 1925, die des Ausnahmeta1i!s 3 und 8 des deut\ch- | Neichsbghn-Ge)ellschaft
gesellschaft. [14224]
1925 verlängert. Altona, den 29. April 1925. Deutsche Neichébahn-Gesellschaft, Reichsbahndirektion, namens der Verbandsverwaltungen.
Leipzig. [14277]] 14216] : Neber ven Kaufmann Oskar Hermann | Reichsbahngütertarif, Seft C Te Groh in Leipzig Salomonstraße 26—28, (Tfv. 4 h).
luna unter der bante!sgerihtlich einge- j werden die in der Bestimmung für Zolls | baus b Worms angegebenen UÜeberfuhr- ebenda, is am 29. April 1925 Naee [BERRTES ermäßigt. Näheres enthält der am 1. Mai 1925 erscheinende Nachtrag 6. Auékuntt geben auch die ! gung der Geschättsführung des Schuldneis | Güterabfertigungen sowie die Auskunftei werden a) Rechtsanwalt Oskar Zimmer- der Deutschen Reichsbahn: Gefellschaft in mann in Leipzia, Ma1fgrafenstraße 8, und | Benlin C. 2, Bahnhok Alexanderplayz. Berlin, den 28. April 1929 Deutsche Neichsbahn-Geselschaft. Neichsbabndirektion Berlin.
Pit Gültigkeit vom 1. Mai 4 wirb i C e i e snahmetarif 81 für Zucker Meinhold: Beaussichtigung des inneren G bis an A Amtégericht Leipzig, | Fziderruf) eingetührt. Der Tarif gilt nux von den Uebergangsstationen Oderberg, [14278] Troppau, Jägerndo1f, Ziegenhals Mittels walde und der bei Troppau im Bezirk der gelegenen L Katharein nach den Oderum|chlagépläßen Oppeln Halten,
45 Min., Geschättaau!sicht zur Abwendung | Stadthafen Umschlag, Pöpelwiß Umschlag
Bei Nachweis einer Jahresmenge von 20 000 t oder Halbjahreêmenge 10 000 € wird, nach Erfüllung der beson- deren im Tarif vorgesehenen Bedingungen, [14279] | im NRückvergütungéwege die Klasse C an-
Nähere Auskunft erteilen die beteiligten
Deutsche Neichsbahn-Gesellschaft. Neichsbahndirektion Breslau. furjes angeordnet Aufsichitperjon : Necbts- | I. 8 H. Ta. 10/135/25, bom 28. April 1925.
Durcchsuhrausnahmetarif D 52 für verkehßr&öwichiige Güter im Verkehr Schweiz—Niederlande. Durchfuhrausnahmetarif D 58 für verkehrswichtige Güter im Verkehr Mühlen, in Remscheid wird die Geschäfts- | cs E E dos \{beinen Neuauêgaben der in der Ueber] Durchfuhrausnahmes tarife, wodurch wesentlibe Äenderungen in der Zahl und Art der zugelassenen Güter, in den Anwendungsbedingungen
und in den Frachtsäßen eintreten.
Die neuen Tarife können Neichébahndirektion und zwar:
S; t N Snoh F ¿717 | Karléruhe bezogen werden Sieber in Schönebeck, Elbe (Kolonial: | 5 52 zum Preise von 0,40 RM inb
Ka1lruhe, den 29. April 1925. Deutsche Neichsbahn-Gefellschaft. Reichsbahndirektion,
Kautmann Th. Weigand in Schönebedck, | Deutsch-schweizerisherGüterverkehr.
Schönebeck, Elbe, den 29. April 1925. | werden die deutschen Bahnen für Güter (auêgenommen Braunkohle usw. wie im Ausnahmetarif 6 [14283] | genannt) in Wagenladungen von mindestens
Die Geschättsaufsicht zur Abwendung | 5000 ke im Werkehr mit der Schweiz des Konkurses über das Vermögen der | bei Beförderung über die Firma Moorwirt\chaft Südedewect, Dr. | deutsche Strecke bis oder ab Basel Bad.
Steinkohle,
geschlossene
Otto Bartels in Südedeweht wird au|- | Bf. unter den im Tarifanzeiger bekannt- gehoben, da drei Monate jeit der An- | gegebenen Bedingungen die gegenüber den i Frachten über die linkêrheinishen Bahn- Amtsgericht Westerstede, 23. April 1925. | wege z. Zk. der Beförderung sich ergebenden
Karlsruhe, den 29. April 1925. Deutiche Neichsbahn-Gesellschaft. Neichébahndirektion Karlêruhe.
Liegnitz-Nawitscher Eisenbahn, B L Mat ab Personenfahrpreise wie bei der Reichsbahn
Liegnitz, den 29. April 1925.
Direktion der Liegnit-Naw:tscher Eisenbahn-Gesellschaft,
r PEN K aal : Neustadt - Gogoliner Eisenbahn. Vou. 1 Mat d. J ab Personenfahrpreise wie bei der NReichss Neustadt, O. S., den 29. April 1925. und norwegi|chen Kurézu\chläge. Der Tarif | der Neustadt -Gogoliner Eisenbaghn-
14999] - in Berlin, Bt. Alexanderplatz, zu erweiben. a: Eulengebirgsbahn.
Schles,
S Auskunkt E Abfertigungen Vom 1. Mai d. J. ab werden «lltona, den 29. April 10290. Per1onenfahrpreise wte bei der Neichebahn Deutsche Neichsbahn-Ge)ellschast. aa : E N otha irefttion 9 us . Neichsbahndirektion Últona, Neichenbach i, namens der Verbandéverwaltungen. 29, April 1925. N Vorstand
der Euleungebirgsbahn-Aktien-
Deutsch-schweizerischer Perfonen- und Gepäckverkehr.
Die auf 1. Mai 1925 bei der Deutschen eintretende \chwedisch-norwegischen und die des Aus- | gemeine Erhöhung der Fahrpreise nahmetatifs 6 und 10 des deutsch-dänischen | durhshniitlih 10 v. H. wird auf den (Kütertarifs bis längstens zum 30. Juni | gleichen Zeitpunkt auch im vorbezeichneten Verkehr durchgeführt. Näheres d! unterzeichnete Neihsbahndirektion. Stuttgart, den 28. April 1925. Deutsche Neichsbahn-Ge!ellschaft.
Neichsbahndirektion Stuttgart
(14223)
Gulengebirgsbahn,
wie bei der Neichseisenbahn erhöht. Reichenbach i. Schl., den 29. April 1925, Voi stand
der Eulengebirgsbahn-Aktien-Gesellschaft.
BYo1stand
Frankenstein—Münsterberg—Nimptscher Kreisbahn. Im Wechielverkehr zwischen der Eulengebirgébahn und der Frankenftein— Münsterberg— Nimpt1cher Kreisbahn werden die Perjonenfahrpreise ab 1. Mai d. J. Franïenstein, den 29. April 1925.
der Frankenstèin-Münsterberg- Nimptscher Kreisbahn - Akitien- Gesell)chaft.
" Deutscher Reichsanzeiger
_
Preußischer Staatsanzeiger.
Der Bezugspreis beträgt monatli} 3,— Neichsmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 0,80 Neichsmark.
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einer ° gejpaltenen Einheitszeile L,— Reichsmarëê |reidleibend, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 Reich8mart freibleibend.
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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Detrages
einschließlich des Portos abgegeben.
Funhalt des amtlichen Teiles;
Deutsches Neich,
Ernennungen 2c.
Bekanntmachung der neuen Fassung der Ausführungs- vor\chriftèn zur Verordnung über Erwerbslosenfürsorge.
Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im April 1925.
Bekanntmachung über Uebernahmepreise für Branntwein und Monopolausgleich,
Filmverbolte.
Bekanntmachung, betreffend eine Goldanleißhe der Württem- bergischen Hypothelenbank in Stuttgart.
Preufzeu. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen,
Amiliches. Deutsches Neich.
Der Banlkleiter Siegfried C. Hagen ist zum Konsul des Reichs in Los Angeles (Vereinigte Staaten von Amerika) er- nannt worden,
Beftänntmachung
der neuen Fassung der Ausfüh rungsvorschriften zur Verordnung über Erwerbslosenfürsorge.
Vom 2. Mai 1925.
Auf Grund der Nr. XVI Say 2 der Aenderung der Ausführungsvorschriften zur Verordnung über Erwerbslosen- fürsorge vom 2. Mai 1925 wird nachstehender Wortlaut der Auspührungsvorschriften zur Verordnung über Erwerbslosen- fürsorge bekanntgemacht.
Berlin, den 2 Mai 1925.
Der Neichsarbeitsminister. Dr. Brauns.
Nusführungsvors{hristen zur Verocdnung über Erwerbslosenfürsorge. Vom 2. Mai 1925.
Auf Grund der 88 10 Abs. 1, 18 Absf. 2 und 43 der Ver- ordnung über Erwerbélofentü1sorge vom 16. Februar 1924 (Neichs- ges26bl. 1 S 127) wird mit Zustimmung des Reichs1ats, zu Art. 9 auch nach Benehmen mit dem Verwaltungsrat des Reich8amts für Arbeitsvermittlung, angeordnet:
N TeT: 1: (Zu § 4 Abs. 1.)
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Vorsißenden des öffent- lichen Arbeitanachweises über Beginn, Ende und Art sowie den Grund der Lösung des WBe)chättigungésverhältnisses und über den Arbeits- verdienst der Arbeitnehmer Ausfkuntt zu geben. Ebenso haben die Krankenkassen Auskunft zu geben, ob und in welcher Zeit eine Pflicht- versicherung gegen Krankheit bestanden hat.
DEGR L 2 (Zu § 9.)
Sugendlichen Erwerbslosen, die nach § 5 der Verordnung über Erwerbslosentürsorge nicht unterstüzungsberehtigt sind, darf Arbeits- auzrüstung (Art. 6 Abs. 1) und freie Fahrt zur Reise in den Be- \chäftigungsort nebst Neise- und Umzugsbeihilfen (§ 13 Abs. 2 der Verordnung) auch dann bewilligt werden, wenu sie zu Arbeiten nach 8 14 der Verordnung aus Mangel. an Beschäftigungsgelegenheit nicht zugelassen werden tönnen.
Artitèl 8:
(Zu § 6.)
Sn welchen Ländern die Gegenseitigkeit als verbürgt anzusehen
ist, bestimmt der Reichsarbeitsminister. Artttél 4 (Zu § 10.)
(1) Für die Erwerbslosenunterstüßung werden die jeweiligen Höch't'äuge betonders bekanntgemacht L
) Der Berwaltungsausschuß des öffentlichen Arbeiténachweises fann mit Zustimmung des Vorttandes der für die Für1orge zuständigen Gemeinde bestimmen, daß die Erwerbslotenunterstüßung ganz oder teilweise in Sachleiitungen zu gewähren 11t.
3) Für den Fall daß gemäß § 1 Abs. 2 eine Füriorge für Kurzurveiter eingerichtet wird, gilt folgendes: Grreichen in einer Kalenderwoche oder Kalenderdoppelwoche Arbeitnehmer infolge vor- übergehender Einstellung oder Be\chränküng der Arbeit die in ibrer Arbeitsstätte ohne Ueberarbeit übliche Zahl von Arbeitestunden nicht und erzielen sie deëwegen weniger als zwei Drittel ibres vollen Arbeits- verdienstes, so erbalten sie 40 vH des Unter)chiedes zwischen ihrem Arbeitsverdienst und zwei Dritteln des vollen Verdienstes als Kurz- arbeiterunterstüßung. Die Kurzarbeiterunterstüßung vermehrt fich
für jeden zuschlagsberechtigten Angehörigen um 10 vH dieses Unter- \chiedes, bis ein\chbließlih des Arbeitéverdienstes zwei Duttel des vollen Verdienstes erreiht find Die oberste Landesbehörde oder der Ver- waltungsausshuß des öffentlihen Arbeitsnachweises fann weitere Einschränfungen anordnen ; insbesondere fann angeordnet werden, daß die Kurzarbeiterunterstüßung den Betrag nicht übersteigen darf, den der Atrbeilnehmer als Unterstüßung erhalten würde, wenn er erwerbélos wäre, Notstandsarbeiter erhalten feine Kurzarbeiter- unterstügung. Axtikél 5 (Zu § 12 Abs. 6.)
Wer sich in eînem Orte aufhält, um eine Beschäftigung auszu- üben, die ibrer Natur nah auf einen Teil des Fahres beschränkt ist (Saifonarbeit), begründet dort einen Wohnort, wenn die Dauer des Aufenthalts 9 zusammenhängende Monate erreicht hat.
Artiktél 6: (Zu 88 13 Abs. 1 und 33.)
(1) Soweit Erwerbélose an der Aufnahme einer Arbeit dadur verhindert find, daß ihnen die exrforderlihe Arbeitéausrüstung, die üblicherweije von ihnen beizubringen wäre, nicht zur Verfügung sieht, darf ihnen das Fehlende aus Mitteln der Erwerbslosenfürsorge vor- gestreckt werden. In Fällen besonderen Bedürfnisses kann auf die Nückerstattung bis zum Zwölffachen des täglichen Unterstügungésfatzes des Empfängers verzichtet werden.
(2) Ewverbélosen, die eine Arbeitéstelle angenommen haben, fn der sie vollen Arbeitéverdiens ers nach Erlangung der erforderlichen Fertigkeit erreichen fönnen, darf bis zur Dauer von 8 Wochen aus Mitteln der Erwerbslosentürsorge ein Zuschuß zum Arbeits8entgelt gewährt werden. Arbeitsentgelt und Zuschuß dürten zu'ammen fünf Sechstel des vollen Verdienstes, der Zuschuß allein darf das Andert- halbiache der zuleßt gezahlten Erwerbslojenunterstüßung nicht über- steigen.
Art tel: T (Zu § 14).
(1) Den Erwerbslosen dürten nur folde Arbeiten zugewiesen werden, die sonst überhaupt nicht oder nicht zu dieser Zeit oder nicht in diesem Umfange autgetührt werden würden.
(2) Der Träger der Pflichtarbeit soll den Erwerbslosen für Mehr- aufwendungen, die thnen bei ordnungsmäßiger Ausführung der zuge- wiesenen Arbeiten entstehen, aus eigenen Mitteln eine angemessene Ent\chädigung gewäht1en, die weder 50 vH der dem Erwerbsloten wäbrend der Tauer der Pflichtarbeit zustehenden Hauptunterstüzung noch zusammen mit der auf die Dauer der Pflichtarbeit entfallenden Hauptunterstüßung die Vergütung, die der Pflichtarbeiter bei gleicher Arbeitsdauer als No!itandsarbeiter erhalten würde, überschreiten darf.
(3) Die Arbeitsleistung des Pflichtarbeiters soll in der Regel 16 Stunden wöchentlih nicht übersteigen.
(4) Die Unterstözungsbeträge der Pflichtarbeiter und die Ent- schädigung. die ihnen gegebenen}alls für Mehrauwwendungen gewährt wird, sind nicht a1s Entgelt im Sinne der Kranken-, Jnvaliden- oder Angestelltenversicherung anzu)ehen.
MLEITeT 8: (Zu 88 15 und 33.)
Fm Einvernehmen mit dem Verwaltungs8aus{uß des öffent- liden Arbeitsnahweises und mit Zustimmung der obersten Landes- behörde oder der von ihr bezeichneten Stelle fann der Vorstand der Gemeinde aus Mitteln der Erwerbelofenfür)orge Maßnahmen fördern, durch die Erwerbelo|e dem Erwerbétleben wieder zugetührt werden sollen. Inétbesondere können zu diesem Zwecke Veranstaltungen zur beruflichen Fortbildung und Umschulung eingerichtet oder unterstüßt oder das übliche Schulgeld für die Teilnehmer gezahlt werden. Die lufwendung für den einzelnen Grwerbelojen darf bei einer solchen Maßnahme das Füntzigfache seines täglichen Unterstüßungssayes nicht übersteigen.
Artikel 9 (Zu § 18 Abs. 2.)
(1) Die obersten Landeëbehörden oder die von ihnen bezeichneten Stellen fönnéên nach Anhörung des Landesamts für Arbeitsvermittlung in Bezirken, in denen die Zahl der unterstüßten Erwerbslo)en seit wenigstens 2 Wochen 1 vH der Einwohner erreicht, die Höchstdauer der a für Angehörige von Berusen. die einen besonders ungünstigen Arbeitemarkt aufweisen, bis aur 39 Wochen ausdehnen. Die Vergünstigung ist aufzuheben, wenn 1 vH der Einwohner feit wenigstens 2 Wochen nicht mehr erreiht sind; auch vor der Auf- hebung is das Landezamt tür Arbeitsvermittlung zu hören. Die oberste Landesbehörde teilt Ausdehnung und Authebung dem Neichs- arbeitéminister mit.
(2) Für ledige landwirtschattlihe Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für Hausgehilfen beträgt die Höchstdauer der Unterstüßung 13 Wochen. Die obersten Landesbehörden und die von ihnen be- zeichneten Stellen fönnen auch für andere Berufe, die einen be]onders günstigen Arbeitemarkt aunweisen, die Höchstdauer der Unterstügung bis aut 13 Wochen - beichränken. Vorher ist das Landesamt für Arbeitsve1mittlung zu hören, ebenso vor einer Abänderung oder Auf- hebung der Anordnung Beschränkungen der Unterstüßung&höcbstdauer, die nah Say 2 angeordnet werden, 1owie jede Aenderung oder Auf- bebung einer folden Anordnung sind von der obersten Landesbehörde dem Reichsatbeitsminister mitzuteilen.
(3) Das Necht des Yeichéarbeitêéministers, Abroeihüngen von der normalen Höcbstdauer der Crwerbelosenunterstügung zu bestimmen (§ 18 Abi. 2 Say 1 der Verordnung über Erwerbslosenfünorge), bleibt unberührt. /
(4) Aut die Höchstdauer der Unterstüßung wird die Zeit der Tätigkeit bei öffentlichen Notstandsarbeiten nicht angenechnet.
Artikel 10; (Zu § 20 Abf. 1.)
(1) Soweit es nach dem Verbältnis der Zahl der Erwerbsklosen zu der Zahl der erwerbétätigen Mitglieder die finanziellen Belange einer Kranfkenfasse notwendig machen, hat auf Verlangen der Kasse die Gemeinde mit der Kasse für die versicherten Erwerbélosen einen erhöhten Beitragsiay zu vereinbaren. Jede derartige Vereinbarung bedar! der Zustimmung des Oberversiherung8amts. Dieses entscheidet auch, wenn sich Gemeinde und Kasse nit einigen. Die Ent|cheidungen des Oberversicherungs8amts find endgültig.
(2) Lautende Vereinbarungen, die nicht auf Entscheidungen des Oberverficherung8amts beruhen, verlieren mit dem 30. Juni 1925 ihre Kraft
MLTiT l 11, Zu § 20 Abs. 2.)
(1) Die DreiwowWenfrist zur Anmeldung der Erwerbslosen (Satz 1) re{net von dem Tage ab, für den die Unterstüßung dem Erwerbs» losen erstmalig zusteht.
(2) Wird die Unterstüßung erst nach dem Tage festgeseßt, der als ibr Beginn bestimmt wird, so läuft die Dreiwochenfrist erst vom Tage der Fest)ezung an.
(3) Die Abmeldung des Verficherten (Saß 3) hat unverzüglich, spätestens binnen drei Tagen, zu erfolgen.
Artie. 2 (Zu § 20 Abs. 3).
(1) Erwerbslose, welche die Versicherung bei ihrer früberen Kasse beantragen wollen, haben dies gleichzeitig mit dem Antrag auf Erwerbslo]enunterslützung zu tun. Ist das nicht geschehen, so fann der Antrag nur binnen einer Woche und nur so lange nacbgeholt werden, als der Antragfleller noch keine Leistungen aus der na § 20 Abs. 1 zuständigen Krankenkasse beansprucht hat. |
(2) Ist der Eiwerbéslose bei seiner früheren Kasse nab der Neichs« versiherungsordnung oder dem Neichsknappschattsgeleß zur Versicherung nah einem höheren als dem in § 21 Abf. 1 bezeihneten Grundlohn berechtigt. fo fann er zuglei mit dem Antrag die Versicherung nah diesem höheren Grundlohn verlangen, wenn er die dadurch entstehenden Mehrkojten übernimmt.
(3) Die Vorschriften des § 20 Abs. 3 der Verordnung über Erwerbskosenfürsorge und der vorstehenden Absäße 1 und 2 gelten auch für die Mitglieder von Ersayfkfassen. Jedoch können diese die Weiterversicherung bei ihrer früheren Kasse nur dann verlangen, ‘wenn sie ohne die Mitgliedichast bei der Erjatfkasse bei einer Krankenkasse nah der Neichsversicherungsordnung oder dem Neichsknappscbhaftägeset versibert und dort zur Fortseßung oder Aujrechterhaltung ihrer Ver- sicherung berechtigt wären.
AT I 13 (Zu § 27 Abs. 3.)
Der Vorstand des weiteren Gemeindeverbandes kann den Vor- ständen der Einzelgemeinden auch die Entgegennahme 1nd Vors- prüfung der Unterjtügungsgesuche und die Auszahlung der Unter- stüzung übertragen.
Artikel 14, Zu § 34 Abs. 3.)
Zu den Kosten des öffentlicben Arbeitsnahweises gehören auch die Verwaltungskosten, die durch die Durchführung der Erwerbslosen- fürsorge entstehen. Das gilt auch dann, wenn gemäß § 27 der Verv ordnung über Erwerbslosenfürsorge und Art. 13 diejer Ausführungs- vorschristen Befugnisse übertragen sind. :
Artitél 19; (Zu 88 34 Abs. 3 und 36 Abs. 2.)
(1) Das Gehalt des Vorsißenden des öffentlichen Arbeitsnachs weises darf nur insoweit in die notwendigen Kosten des öffentlichen Arbeit8nachweises eingerehnet werden, als dies im Einzelfall durhch besondere Ent)cheidung der obersten Landesbehörde oder der von ihr bezeihneten Stelle zugelassen wird. Die Zulassung foll nur dann erfolgen, wenn der BVorsißende durch seine Tätigkeit in ungewöhns- lihem Umfang bean) pruht und dadurch seinen anderen Dienstaufgaben entzogen wird, und nur in einem Maße, das dem Verhältnis seiner Tätigkeit für den Arbeitênachweis zu feiner übrigen Tätigkeit für die Errichtung8gemeinde entspricht
(2) Erhält der Vorsigende des öffentlihen Arbeitsnachweifes für seine Tätigkeit als solcher eine Nebenvergütung, fo darf außer diefer jein Gehalt weder ganz noch teilweise in die notwendigen Venwaltungsga fosten eingerechnet werden. :
(3) Nuhegehälter und Wartegelder von Beamten und Angestellten, die als Vor'igente oder sonst als Beamte oder Angestellte im öffents lichen Arbeitsnahweis tätig waren, dürfen weder ganz noch anteilig au} die notwendigen Kosten verrechnet werden. Zuläifig ift dagegen die Verrehnung für Leitiäge zu Pensionskassen und dergleichen, 10s weit diese Beiträge auf die Zeit entrichtet werden, während der der Beamte oder Angestellte eine Tätigkeit in dem öffentlichen Arbeitss nachweis ausübt. Auch für den Umfang, in dem solche Beiträge ans rehenbar sind, ist maszgebend, welcher Teil der Gesamttätigkeit auf die Tätigkeit tür den öffentlihen Arbeitänachweis ent1ällt.
(4) Diese Bestimmungen finden sinngemäß Anwendung bei Ents scheidung der Frage, wie weit in den Verwaltungzau}wand der Ers werbsélolenfürlorge Gehälter, Ruhbegehälter und Wartegelder von Beamten und Angestellten eingerechnet werden können. die außerhalb des óffentlihen Arbeiténachweises in der Erwerbslosenfür\orge bes schäftigt werden oder tätig gewesen sind Das gleiche gilt tür die Anrechenba1 keit von Gelä'tern, Nuhegehältern und Waitegeltern der
| Vorsitzenden, Beamten und Angestellten der Landesämter für Arbeitss
vermittlung.
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