0769 entli bes 26. Mai 1925, 4. 6 Uhr, findet in den ötaumen e ae 11, die 23. ordent: liche Generalverfammlung statt. Tage®&Sordnung : 1. Jahresbericht des Vorstands und des Auffichtsrats. : i , Vorlegung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung, Be\chlußtassung über deren Genehmigung fowie Merteilung des Reingewinns. Ent- lastung des Vorstands und des Auf- ichtsôrats. Potiuffassung über die gemäß des & 53 des Gen.-Ges. statigefundene Nevision. 4. Aussichtsratswahlen. Jahresbilanz mit Geroinn- und Verlust- nung liegen ab heute in unseren Ge- chäâ!täraumen aus.
Allgemeine Verkehrsbank,
e. G, m. b. Ÿ. Der Auffichtsrat. Dr. M. Lewin, Vors.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
10098)
¿ Die Peters & Schulze G. m. b. H.,
' Verlin - Halensee, ist durch_ Ligui-
: dation aufgelöst, Die Gläubiger dieser Gesellichaft werden hierdurch auf- etordert, ihre Ansprüche bei der Gesell- saft anzuzeigen.
[17635] : Infolge Auflösung der Rohstoff- u. Warenhandelsges. m. b, H. für Siadt 1. Land, Gera-R., werden alle Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen bei unterzeichnetem Liquidator anzumelden. Walter Lindner, Gera-N., Weißflogstr. 26 L.
[18806]
L Gesellshafter- | Straßenbau-Aktien-Gesellshaft in Nieder- R ET Ane 16 April [306 1 die | lahnstein hiermit die se1bsis{chuldnerische Landesbank Gesjell- | Bürgschaft.
Thüringische
\chaft mit beschränkter Haftung in
Weimar aufgelöst und der Unter- zeichnete ist zum Liquidator bestellt worden. Alle Gläubiger unserer Gesellschaft
werden hiermit aufgefordert, sh bei uns
zu melden. Weimar, den 8. Mai 1925. Thüringische Landesbank Gesell-
schaft mit beschränkter Haftung i. L. | 17093)
Knaudt.
[19240] Bekanntmachung.
Î ; f llihasterversamms- Die Verlag Eth Libnoth Gesell- durch Beschluß der Ge)e ,
schaft mit beschränkter Haftung in | lung, vom heutigen Tage aufgelöst.
Die Gläubiger l ver Gesellschaft werden aufgefordert, sich | ibre Forderungen anzumelden.
Verlin ist anfgelöst.
bei ihr zu melden. Berlin, den 11. Mai 1925.
Der Liquidator der Verlag Eth Lib- Gesellschast mit beschränkter | [90175]
noth j Haftung: Mark us A pstein.
[6853] Bekanntmachung.
Die Firma Na ese Ame, ortbüro Oftenrath & Arning Ge- s 7 i ellschaft mit beshränkter Haftung | Grundstücke, Gebäude und Die Gläu- 1 biger der Gesellschaft werden aufgefordert, Vorräte E T 99
Barmen ist aufgelöst.
ich bei ihr zu melden. z Barmen, den 9. April 1925. Der Liquidator: Oehlke.
[14958]
Die Firma „Union‘“ General-Ver- triebs-Gesellschaft für Baustoffe und | Stammkapital. . . « « „| 800 000 Maschinen m, b. H, in Aachen, ist | Rejervefonds .
aufgelöst.
Die Gläubiger werden aufgefordert, | Hypothekenshulden «
{hre Forderungen an die Firma anzumelden
Der Liquidator. Franz Eschweiler.
[20697] Bekanntmachung.
Die Firma Adolf Nosen G. m. b. S. Köln/Rhein, Elogiusvlay 3 i auf gelöst, Die Gläubiger der Gejellschaf werden aufgefordert, melden. :
Berlin, den 14 Mai 1925.
Der Liquidator : Erich Hahn.
[19242]
Die Firma Baugeschäft Drux & anz Gesellschaft mit beschränkter R ín Recklinghausen-Süd ift aufgelöst. Die Gläubiger der Gesell- \haft werden aufgefordert, sich bei ihr zu S
melden.
Reeklinghausen-Süd, den 7.Mai 192%. | Guthaben der Spargäste
Die Liquidatoren der Tra Baugeschäft Drux & Jan
esellschaft mit beschränkter Haftung
in Liquidation.
Franz Drux u. Wilhelm Janz.
[20695]
i ellschast ukberg a 6ER “bri werd _BVilanz am _ 30. September 1924. ta ia
aufgelöst.
Die Gläubiger haben sih beim | & g uner:
Liquidator Franz Sepp gu melden.
Stiehl & Altenbach G. m. b. H., Hamburg, Export — Junport.
Die Gesellschaft hat sich aufgelöst. Liquidator is Herr Curt Wilhelm Hans Gotthold Ebers. Die Gläubiger werden (20693)
aufgefordert, fich zu melden.
Die Nadio-Telefonie-Ges. m. b. H Berlin SW. 61, ist aufgelöst.
Die Gläubiger der Gesellschaft ßch bei ihr zu
werden aufgefordert,
meiden. Berlin, den 13. Mai 1925. Der Liquidator :
Kurt Müller. [20172]
[20694]
Von der Darmstäèter und Nationak-
bank. Kommanditge1ellichait auf Aktien,
hier. ijt der Antrag gestelli worden,
Reichsmark 1600000 neue Stammaktien der Hermann Meyer & Co. Aktiengesellschaft in Berlin Nr. 15 001—3%5 000 zu je RM 80
[21203] Dampsfkefsel-Ueberwahungs-
Verein Dortmund. Einladung zur Hauptversammtiung. Untere dieéjährige ordentliche Saupt- versammlung findet am Mittwoch, den 10. Funi 1925, Nachmittags 4 Uhr, im „Casino“ zu Dortmund, Betenstr. 18, ftatt.
ih bei ihr zu
zum Bôrsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 14. Mai 1925. Zulassungsstelle an der Vörse zu Berlin.
Dr. Gelpdcke. (20696) Bekanntmachung. Die Treuhand der Kölsch - Fölzer- Werke G. m. b. H. in Wiesbaden ist aufgelöst, die Gläubiger der Gejell- saft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. s Wiesbaden, den 17. März 1925. Der Liquidator der Treuhand der Kölsh-Fölzer-Werke G. m, b, H. in Wiesbaden i. Liq. Or. L Reifenberg.
[14961] Bekanntmachung. : Durch Beschluß der außerordentlichen Gejellschafterversainmlung vom 30. De- zember 1924 ist die Herabseßung des Stammkapitals unserer Gesellihait von RNM 1680000 um RM 1 428 000 auf NM 252 000 beschlossen worden. Gemäß § 958 des Geseßes über die Ge- sellichaften mit bejchränkter Haftung fordern wir hiermit die Gläubiger der Gejell- \chaft auf, ihre Ansprüche umgehend bei der Gesellschaftskasse in Niederlahnuftein geltend zu machen. : Die Herabseßung des Stammkapitals auf den erwähnten Betrag soll dadurch erfolgen, daß den Gesellshaftern ihre Stammeinlagen im Verhältnis der Herab- segung zurückgezahlt werden. Für die Er- füllung aller Verbindlichkeiten, die sich aus der Herabseßung des Stammkapitals den Gläubigern der Gefellschaft gegenüber er- geben, übernimmt diesen gegenüber die
Niederlahusiein, den 1. Mai 1925. Als Bürge : Straßenbau: Aktien-Gesellschaft, J. Adrian. F. Klein. Strafßenwalzen - Betrieb vorm. H. Reifenrath Gesellschafi mit beschränkter Haftung. F. Klein. G. Blümlein.
Die Firma Megufi G. m. b. H. Feuer- bach- Stuttgart in Feuerbach wurde
Die Gläubiger werden aufgefordert, Feuerbach, Cannstatter Str. 130, den
1. Yai 1925. Der Liquidaior: Georg Bed.
Goldmarkeröffnungsbilanz für 1. Januar 1924.
G.-M.
297 000 22 480
Vermögen. Betriebseinrichtungen „ .
Kassenbestand « Wertpapiere ü Kautionen « - «e
E 1 At 1 319 504/26
Verbindlichkeiten,
o 20 82
Id - « « . 4 44 Buchschulden A: Mas h 319 504/26
Mitteldeutische Basaliwerke Hünfeld G. m. b, H.
,
-| [19797] t Reichsmarkeröffnungsbilanz am L. Oktober 1923.
Bestände. GM
Schuldner:
Siemens - Schuckertwerke G. m. b. H., Nürnberg . [29 316:
E. A vorm. Schuckert & Co., Nürnberg H 146
Postschecktamt Nürnberg « - 2
34 516/04
chzulven.
Gesellsha|tskapitalkonto . . . [10 000
24 516 04 3 34 516/04 Nürnberg, den 1. Oktober 1923/ 19. Februar 1925. Sparbauk Siemens-Schuckert Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kauder. J. Fleischmann.
Bestände. GM [s Siemens - Schuckertwerke G. m. b. H., Nürnberg E. A. vorm. Schuckert & Co., Nürnberg 5H 001 Postschecktamt Nürnberg « - 548
53 396/15
Die Tagesordnung lautet wie folgt: 1. Bericht des Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäftsjahr. . Bericht des Vereinédireftors. . Bericht des Kassen!ührers. Bericht der Rechbnungéprüfer und An- trag auf Entlastung . Vorlage und Be\chlußfassung über den Haushaltsplan für das Ge|chäfts- jahr 1925/26 . Festseßung der Gebühren für das Getchäftsjahr 1926/27. i , Wahl von 6 Vorstandsmitgliedern. . Wabl der Rechnungéprüfer für das Geschäftsjahr 1925/26. Es , Ehrungen aus Anlaß des 25 jährigen Vereinsjubiläums. 10. Verschiedenes. Ich erlaube mir, zu recht zahlreicher Beteiligung einzuladen. Die Vertreter von Vereinsmitgliedern und diejenigen Herren, die nicht berechtigt find, ihre Firma allein zu zeihnen, werden gebeten, sich mit Vollmacht zu versehen. Dortmund, den 12. Mai 1925. Der Vorsitzende: Meyer.
——————
11. Privatanzeigen.
[12942] :
Welcher Ort Mitteldeutshlands hat
nteresse an der Erxistens eines Uhrmachers.
Zuschriften erbeten an
Erich Horn, Oberweißbach i, Thür,
8. Unfall- und ZFnvaliditäts- 1. Versicherung.
Südd. Eisen- und Stahl - Verufs- genossenschaft Sektion &
(Reichsunfallversicherung).
[20775] Einladung. is
Wir laden hiermit unfere Mitglieder
zu der am Dienstag, den 9. Juni
1925, Mittags 12 Uhr, in Mainz,
Kasino „Hof zum Gutenberg“, Große
Bleiche 29 (Toreingang Neubrunnen-
pla), stattfindenden 40, ordentlichen
Sektionsversammiung ergebenft ein.
Tagesordnung : :
1. Erstattung des Verwaltungsherichts für 1924. 2. Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung für 1924. 3. Auf- stellung des Voranschlags für 1926. 4. Wahl des Rechnungéprüfungs- auss{husses für 1925. 5. Verwaltungs- angelegenheiten und Verschiedenes.
A153 Ausweis der Mitglieder gilt der
Mitgliedss{ein. Lassen sich Mitglieder
dur Bevollmächtigte — Leiter ihres Be-
triebs oder andere stimmberechtigte Mit- glieder — vertreten, so haben sih leßtere dur sriftliche Vollmacht auszuweisen.
Mainz, den 12. Mai 1925.
Der Sektionsvorftand. Moritz Herwig, Vorsigender.
[20776] : Nahrungsmittel-Fudustrie- Verufsgenofsenschaft.
Auf Grund des § 7 unserer Saßung werden unsere Mitglieder zu der am Freitag, den 26. Juni 1925, Vor- mittags 94 Uhr, im Kleinen Konzertsaal des „Kurhauses* in Wiesbaden statt- findenden 44. SCIEL Me
aftsversammluunz eingeladen. E Entgegennahme der Ausweise ist das Verjammlungskokal bereits um 9 Uhr
geöffnet.
Tagesordnung : :
1. Mitteilung des Verwaltungsberichts für 1924. - . Bericht über die Tätigkeit der tec- nischen Aut!sichtäbeamten für 1924. . Mitteilung der vorgenommenen P fung der Bücher und des Jahresê- abschlusses für 1924.
, Prüfung und Abnahme der Jahres- rechnung für 1924 (§ 6 Ziffer 3 der Satzung) und Vorlage der Uebersicht des am 31. Dezember 1924 vor- handenen Vermögens einschließlich der Rücklage der Berufsgenossenichaft. , Wahl des Ausschusses zur Vorprüfung der Jahresrehnung tür 1925—1928
Sagzung).
den Voranschlag für 1929.
58 946/27
der Versicherten (§§ 38
Schulden. Gesellshastskapitaikonto « « | Guthaben der Spargäste « .
10 000
48 946/27
IL. Nachtrag zur Satzung). , Vorstandswahlen.
19. Februar 1925. varbank Siemens-Schuekert
98 946/27 Nürnberg, den 30. September 1924/
Gesellschaft mit vejchränkter Haftung.
zunehmen.
x Ee des Voranschlags für die erwaltungékosten der Genossen|caft für 1926 und Nachbewilligung auf
. Beschlußfassung über eine Neurege- lung der Neisevergütung an dîe Ver- treter der Unternehmer und A
un
Es haben fämt- lihe Mitglieder und Erjsagmänner des Vorstands zum 31. Dezember 1925 auszusheiden und find Neu- wahlen auf Grund der Wahlordnung für eine vierjährige Amtsperiode vor-
. Beichlußfassung über eine Revision
der Saßzung)
. Feshiezung des Mindestbetrags der bei einem Wechsel der Person des | 13. Betriebsunternebmers zu hinterlegen- den Sicherheit (§ 31 der Sagung).
. Genehmiaung für eine Verstärkung des Pofstbetriebéstocks zur Bestreitung der Untallentshädigungen (§8 27 der Satzung).
er schiedene
gültigen Gefahrtarifs “ (§ 6 Ziff. 7] 12, Bes&lußfassung in Fällen der Haftbar- machung von Unfallurlæebern gemäß
906 der N.-V -O.
Mitteilungen und Un-
vorhergeiehenes, auch Aniräge und deren Besprechung. Mannheim, den 15 Maî 1925. Der Vorftand. F. Nütten, Vorfißender.
[20777
Wiesbaden tür eine vierjährige Amtsperiode stattfindet.
F Für die Gruppe als Vorstandsmitglied
] . . Nahcungsmittel-Fnduftrie-Berufsgenofsenschaft. Gemäß § § der Wahlordnung wird hiermit bekanntgemaht, daß die Wahl des
Vorstands unserer Berufsgenossenscha?t am Freitag, den 26. Juni 1925, Vor- mittags L4 Uhr, im Ktieinen Konzertsaal des „Kurhaus-Restaurants““ in
Für die Wahk ergebt folgender Wahlvorshlag des Vorstands:
als Ersatzmann
1. | der Konseryentabrifen, Sentfabrikfen, GewÜürz- müßten, Fruchtsattpresse- reien, Gelee- und Vêar- meladenfabriken usw,
der Badeanstalten, Mi- neralbrunnenbetriebe, Heil- u. Pflegeanstalten,
der Kakao- und Schoko- ladenfabrifation,
Hans Munte (H. L Krone & Co, Konservenfabrik), Braunschweig.
Generaldirektor Felix NRütten, Bad Neuenahr.
Generalfonsul Karl Stoll- werck (Gebr. Stollwerd, Schokolade: und Kakao- fabrifen, A.-G.), Köln.
Geh. Kommerzienrat Her- mann Wildhagen (A. Wikdhagen & Co., Zudckerwarenfabrikf, Kitzingen. :
Gustav Beckenstedt, Bäker- meister, Berlin W. 39, Potsdamer Str. 113g.
Pauk Klein (Benedikt Klein, Margarinefabrik), Köln-Ehrenfeld.
der Zuckerwaren-, Kon- fitüren-, Marzipan- usw. Fabrikation,
h “der Bäereien, Kon- ditoreien, Brotfabriken,
der Margarine-, Pflanzen- butter- und Speisefett- fabrikation, Schmalz- siedereien,
der Biskuit-, Keks-, Zwie- Harry Trüller, Zwiebal-, back- und Waffelfabris Waffel- und Keksfabriken, kation und gleichzeitig Celle. ; für die Betriebsart, die mindestens 100 vers sicherte Perfonen be- schäftigt,
der Bädereien, Kon- ditoreien, Brotfabriken,
Carl Wilbelm Höner, Ge- {äftsführer der Oësna- brüder Bäderei - Ge- nossenschaft, e. G. m. b. H., Osnabrück.
Direktor Hugo Theunert (Kathreiners Malzkaffee- fabriken G. m. b. H ), Berlin SW. 68, Lindens- ftraße 35.
Arthur Sondermann (A. Zung sel. Wwe., Kaffee- großröstereien), Bonn.
der Kaffeesurrogatfabriken und Zichoriendarren,
der Kaffeebrennereien, Kaffeemahlereien, Kolo- nialwarenhandlungen,
der Fishkonservenfabriken, | Senator Franz Marlow Peer und (Andreas Lill Akt.-Gef., sfalzereien, Kreb8- und D Gm Es Krabbenkonservenfabriken Itona-Ottenfen.
der Hotels und Nestau- Kommerzienrat Nich.Unger rationébetriebe, Volfs- | (M. Kempinski & Co.), füchen- und Speise- Berlin W. 8, Leipziger hallenbetriebe, Straße 25.
. | der Teigwarenfabriken, Hermann Soencker (Mann- heimer Eierteigwaren- fabrik), Mannheim.
Direktor Karl Schulß (Schulß-Grünklack Akt.- Gefs.), Rüdesheim.
der Schaurmtweinfabriken, Obst- und Beerenwein- fabriken und -keltereien und gleichzeitig für die Betriebsart, die mehr als 10, aber weniger als 100 versicherte Perfonen beshättigt, i
„| der Bâckereien, Kondito-
reien, Brotfabriken und
gleidzeitig für die Be-
iriebsart, die weniger als
10 Perfonen beshäftig!,
Georg Schneider, Bäker- meines Mannheim,
rüdsihtigt werden, wenn Mahlvorftand eingereiht werden.
ugeständnis, daß für die Gruppen unter 3, 4 und 7
Stimmberechtigten offen.
Mannheim, den 15. Mai 1925.
Bekanntmachung-
VBerufsgenossenschaft sind weitere Wahlvorfc{läge
Mainz, den 15. Mai 1925. Der Sektionsvorstand.
Kauderx. J. Fleischmann.
des noch bis Schluß des Jahres 1925
ordert, da
Kari Barthel, Vorsiyender.
Dr. E. Benze (Busch, Barnewiy & C908. Konservenfabrik), Wolfenbüttel.
Kurdirektor Otto Prestien, Bad Phyrs mout.
Max Hoffmann (Hoffs mann - Schokolade Komm.-Ges. a. A.), Berlin N. 37, Schöns baufer Allee 176.
Karl Siemens (Gebr. “Siemens, Zuker- warenfabrik), Halbers stadt.
August Märker, Bäckers obermeister. Bochum, Südhellweg 20.
JFgnaz Woh! (Vereinigts Meargarinewerfe vorm. Hch. Lang & Söhne, vorm. Salb& Wobl G. m. b. H.), Nürnberg.
Adolf Staudt (Haebers lein-Metzger A.-G.), Nürnberg.
Heinri Funke - Kaiser, Brotfabrik, Ober- hausen i. Nhld., Bis marckstr. 13.
Direktor Aug. Düboßky Emil Seelig A.G.), iltbronn a. N.
Wikbelm vom Berg (Ferd. Fuesers Komm. Ges, Kaffeegroß- rösterei), Dülken.
Heinrich Niemann (H.P. Niemann, Fifchräuches rei, Braterei, Marî« nieranstalt), Schlutup
Ernst Marguardt (Hotel Marquardt), Stutts gart
ulius Zaiser (Wilhelm
S Heniel G. m. b. H. Weinheim a. B.
Generaldirefior Hers mann Hummel (Akts Ges. vorm. Burgeff & A ats Hochhein a. M.
Hermann Kaiser, Bäckere obermeifter, Dresden, Hubertusftxr. 39.
Zur Einreichung weiterer Wahlvorschläge unter Beachtung des § 687 der
NReichsverficherungs R R R Zin, B Ea
e nur bez dem Waßhltage bei dem
n den dana einzureihenden Wahlvors{lägen muß, wenn fie soviel Be- werber ati e Noritandômitglieder und Ersaßmänner zu wählen sind, die Vertretung der Gruppen und Da ents p O des 5 j ibenfolge, üdfi i: } ; Vorstands, wenn auch in anderer Ne g E H e gemeinshaftlide ertreter sowie nur je ein Vertreter für Betriebsarten mit mindestens zehn un tolchen f weniger als zehn Arbeitern in derartigen Wahlvorschlägen enthalten E jein brauchen (zu vergl. § 7 der Wahlordnung). Die Wakhlvorschläge fund nos ibrer Zulassung auf dem Genossenschaftsbüro in Mannheim und während der Wa handlung im Wahllofkal einzusehen, die Stimmabgabe ift an fie erog Gat Die Wahlvor|hläge der Mitglieder müssen von mindestens je S berechtigten mit zusammen mindeitens 20 Stimmen unterzeichnet sein, darunter ist ein Wahlvorschlagévertreter und sein Stellvertreter bejonders zu bote nen, ei
Zur Prütung der Wahl- und Stimmberechtigung dient die Heberolle ; sie eq von heute ab auf dem Genossenschaftsbüro in Mannheim zur Einsicht für die Etwaige Einsprüche gegen die j unterlagen find bei Vermeidung des Ausschlusses spätestens vier Wochen v Wahltag unter Beifügung von Beweiêmitteln bei dem Wahlvorstand einzurei L
És wird schließlih darauf ie N der Sa E Ma d
ifff , Stimmberechtigung jedes Wählers bei der Wahlhandlun ] f cln Dn A sich veber cpebit einen Ausweis hierüber zur Wahlhandlung mitzubringen.
mit dem
Nichtigkeit diefer Wahle
Nahrungsmitte!-Fudustrie-Ber ufsgenofssenschaft. Der Waht!vorstand. Munte, Vorsißenter.
Außer dem vom Wahlvorstand in Nr. 71 des Dentschen Reichsanzeigers vom 25. M 1925 veröffentlichten Wahlvorihlag für die fünftige Zusammen-
i 1 der Großthande!s- und Lagerei- sezung des Vorstands der Sektion VI b wr gp hes M
it die i s Sefti \ ten Per- Es gelten fomit die im Wahlvorschlage des Seftionsvorstands genann (aven vom 1. Oktober 1925 ab auf 4 Jahre als gewählt.
[20774]
Srste Zentral-Handelsregister-Beilage
zum Deutschen RNeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Itr. 114. Berlin, Sonnabend. den 16. Mai 1925
i R 2
Der Juhalt diejer Beilage, in welcher die Bekauutmachungen aus 1. dem Handels-, 2. dem Güterrechts-, 3, dem Vereins-, 4. dem Genuossenjichafts-, 5. dem Musterregister, 6, der Urheberrecht&eintragsrslle sowie 7. über Konkurse und Geschäft&aufficht und 8. die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint in cinem
besonderen Blatt unter dem Titel
Gentral-FZandelSregister für das Deutsche Reich.
Das Zentrai - Hande1sregister für das Deut)iche Reich kann durch alle Postan|\talten, tn Berlin für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanfeigers, SW. 48, Wilbelm-
straße 32, bezogen werden
Mee
__ Das Zentral-Handelsregister tür das Deutiche Reich er1cheint tn der Regel täglih. — Der B e preis beträgt monatlich 1,50 Reichsmark ¡reibleibend. s Lde
Einzelne Nummern fosten 0,15 Neichs mark.
Anzeigenpreis tür den Raum einer dgespaltenen Einheitszeile L,— Reichsmark treibleibend
E s erum
Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 114A, 1148, 114C und 1140 ausgegeben.
F Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “Ex
Entscheidungen des Neichsfinanzhofs.
46. Unanfechtbarkeit des Judustriebelastungsbescheids selbst bei nicht rechtskräftiger Veranlagung zur Vermögen- fieuer. Ein Kaufmann hat gegen den ihm zugegangenen Industrie: belastungbesheid und die vom Finanzamt lee Derafanbrodmia ge-
achte Auflage, die Einzelobligation entsprechend dem Bescheide zu unterzeichnen, „Rechis- und Aufsichtsbeschwerde“ eingelegt, in der er die Ansicht vertritt, der Jndustriebelastung dürfe nur das rechtskräftig veranlagte Vermögen iugrunde gelegt werden, die Auflage sei daher verfrüht, da über leinen Ginspruh gegen seine Veranlagung zur Ver- mögensteuer 1924 no nicht entschieden sei. Das Schweigen des Ge- seßes darüber, wie zu verfahren sei, wenn die Vermögensteuer- veranlagung infolge emes Rechtsmittels geändert werde, sei nur ver- ständlih bei der Annahme, daß nur die rehtskräftige Veranlagung zur Vermögensteuer zur Grundlage des Belastungsbescheids gemacht werden könne. Dafür spreche auch, daß für den Fall des § 15 des Ge- [bex die Ausstellung einer Teilobligation unter Ausscheidung des streitigen Betrags vorgesehen sei. Aufsichtsbeschwerde werde erhoben, weis das Finanzamt hätte auf eine reibungélose Abwicklung des Ver- kebrs mit dem Pflichtinen Wert legen und nicht sofort mit einer Straf- androhung vorgehen sollen. Der Präsident des Landesfinanzamts hat dir Beschwerde, soweit fie sich gegen den Belastungsbescheid richtete, als unzulässig verworfen und, soweit sie ih gegen die Aufforderung zur Unterzeichnung der Obligation unter Strafandrohung richtete, als un- begründet zurückgewiesen. Die Cutscheidung ist auf § 5 Abs. 3 des Ens eßes vom 30. August 1924 (Neichsgesebblatt [1 . 297) Le der ersten Durchführungsbestimmungen gestützt, so- weit der Bescheid des Finanzamts angefocten ist, und auf § 20 des Gesebes, soweit die Beschwerde \sih aeaen die Auflage und Stzaf- androhung wendet. Ju der „weiteren Rechtsbeschwerde“ hält der Kauf- mann es mit den allgemeinen Retsgrundsäßen nicht für vereinbar daß eine Anfehtung des Belastungsbescheids ausgeschlossen sein soll S 12 der Durhführungsbestimmungen sei daher niht rehtswirksam Auch § b der Durchführungsbestimmungen entbehre der Nechtswirksam- keit. Unter der nah dem Gefeße zugrunde zu legenden Veranlagung zur Vermögensteuer sei nur eine recht8Träftige Veranlagung zu ver- steben. § 6 des Geseßes, auf den noch die angefohtene Erisheidung sich berufe, sehe nur eine neue Umlegung nah Maßgabe der Ver- s zur späteren Vermögensteuer vor Die Rechtsbeschwerde isf in gleicher Weise wie die erste Beschwerde zu verbescheiden. § 5 des Industriebelastunnsgesebes vom 30. Añgust 1924 reibt vor, daß der Vetrag, mit dem der einzelne Unternehmer gemäß § 1 belastet wird auf Grund des zur Vermögenfsteuer veranlagten BetriebsvermBögens festgestellt werde, und bestimmt im Abs. 3, daß die Entscheidung über die Umlegung vorbehaltlich der Bestimmung des § 15 endgültig sei. § 12 der Durchführungsbestimmunger ergänzt diese Vorschrift, indem die Grteilung eines \chriftlichen Bescheids (Belastungsbescheids) vorgeschrieben und näher bestimmt wird, daß in der Aufforderung zur Unterzeihnung der Obligation eine Frist von zehn Tagen von Zu- fielgns wes Bescheids ab geseßt werden soll. Mit dem Zusaß, daß gegen den Belastungsbescheid ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, um- {reibt die Vorschrift nur § 5 Abs. 3 des Gesebes, da nach der üblichen Gesebes\prache und nah dem natürlichen Sinne eine Entscheidung nur als endgültig bezeichnet wird, wenn dagegen ein Rechtsmittel aus- Pa sen soll. Die Einwendung des Kaufmanns gegen die techtswirksamkeit des § 12 der Durchführungsbestimmungen richtet sich daher auch gegen § 5 Abs. 3 des Gesehes selbst. Daß die Be- stimmung des § 5 Abs. 3 des Geseßes den allgemeinen Rechtsgrund- säßen über die Anfechtbarkeit von Bescheiden widerstreite, kann nicht onerfamt werden. Wohl ist im allgemeinen ein weitgehender Rehts- \huß gegen Anordnungen von Behörden gegeben; daraus kann aber ein unbedingtes Recht eines Beteiligten, eine gegen ihn gerihtete Ver- fügung mit einem Rechtsmittel anzufehten und eme Nachprüfung durch die ODberbehörde zu erlangen, nicht abgeleitet werden. Gs fönnen wohl Gründe für den Geseßgeber vorliegen, in einzelnen Angelegenheiten eine Anfehtung obrigkeitliher Bescheide chränken oder aus- e chließen wo dies durch höhere Interessen des Staates oder der gemeinheit geboten ist und gegenteilige Interessen des Betroffenen dem über nit als s{chußbedürftig betrahtet werden können. Das ist auch gerade bei der ÎIndustriebelajtung der Fall. Das im Anschluß an das Londoner Abkommen erlassene Industriebelastungsgeses strebt im Bandlang der deutshen Volkêmwirtshaft und im Einklang mit den
Verhandlungen mit den außerdeutshen Mächten einen baldigen Vollzug der Industriebelasbung an. E f im d Abs. 3 des Ge- us für die Ablieferung der in den , 11 Abf. 1, 2 und 12 vor- gesehenen Einzelobligationen der Unternehmer durch die Finanzämter an die Bank und den Treuhänder eine Frist bis Ende Februar 1925 bestimmt. Damit ist auch für die Unternehmer eine Frist für die Unterzeichnung der Einzelobligationen mittelbar geseßt, und zwar ohne Nücksicht darauf, ob die Veranlagung zur Vermögensteuer 1924 bereits endgültig und unanfehtbar geworden ist. Die besonderen Interessen der Unternehmer gegenüber den ihnen zugefertigten Belastungs- entscheiden müssen demgegenüber zurüdtreten, erscheinen auh nicht so \chubbedürftig, daß cin Rechtsmittel gegen die Bescheide gegeben werden mußte. [ begründet die Ünterzeihnung der Einzel- obligation eine s{uldrechtlide Verpflichtung des Unternehmers und eine Belastung seines Betriebsvermögens. Durch das Aufbringungs- geses vom 30. August 1924 ist aber die innere Belastung der Unter- nehmungen so geregelt, daß sie als die uptgrundlage für die dem Unternehmer obliegenden Leistungen anzusehen is. Diese Belastung ist auf einer weit breiteren Unterlage erfolgt als die Jndustriebelastung
nah dem Industriebelastungsgeseß, indem der Kreis der Aufbringungs-
pflichtigen erbeblih weiter gezogen ist sowohl hinsihtlih der Berufs- grigpen als hinsihtlih der nah der Höhe der Vermögen“ als ver- pflichtet erklärten Unternehmer. Auch ist die Aufbringungslast so be- messen, daß dur die darauf erfolgenden Zahlungen die der Bank für deutsche Jndustrieobligationen zur Deckung der ds abzuliefernden Beträge aufgebracht werden. ‘Mit Rücksicht hierauf und auf die bei der Bank nah § 10 des Aufbringungsgesebes gebildete Ausgleihs- und Sicherungsrüklage ist die Möglichkeit, daß der Unternehmer aus der unterzeichneten Obligation in Anspruch genommen werde und keinen Ausgleich erhalte (vgl. eiler, Jndustriebe Pungsgeseb S. 10), so ge- ring, daß sie außer Betracht bleiben fann. Zudem is eine Aenderung der P iebelaftnng im § 6 des Geseves für spätere Veranlagungen eri ermögensteuer vorgesehen, so daß sich wenigstens für die Zukunft ie Belastung auch nah außen den Vermögensverhältnissen des Unter- nehmers anpaßt. Das Landesfinanzamt hat daher zutreffend die An- [ellung des BVelastungsbescheids als nua bezeichnet. Aus gleichen
ünden muß auch insoweit die „weitere Rechtsbeschwerde“ als un- gulässia verworfen werden. Auch die Eimvendung, daß nur eine rechts- räftige Veranlagung zur Vermögensteuer vem Belastungsbescheide zu- ee segt werden dürfte, ist durh die obigen Ausführungen wider- egt. nn die Unterzeichnung der Eingzelobligationen innerhalb be- \stimmter Frist zu erfolgen hatte und dieser die Zustellung des Be- lastungsbe|heids vorausgehen mußte, fann naturgemäß rur die Ver- Braga aur Vermöoensteuer fgrame elegt werden, wie fie unmittel- bar vor der Grlassung des Belastungsbescheids vorliegt. Auf die Mög- lihkeit daß die Veranlagung etwa später auf das vom Pflichtigen ein- gelegte Rechtsmittel abgeändert werde, kann keine Nücksicht genommen werden, wenn die Frist für die Ablieferung der Einzelobligationen ge- wahrt werden soll Aus diesem Grunde durfte der Kaufmann auch nicht die unter Strafandrobung verlangte Unterzeichnung der Obliga- tion verweigern. Die Aufforderuna und Strafandrohuna war, da Pèr Kaufmann Einwendungen gegen die Unterzeichnung der Obligation er- hoben hatte, gerechtfertigt. Sie ist nah § 20 des Industriebelastungs- gesezes an fih mit der Beschwerde anfehtbar; das eingelegte Rechts- mittel ist aber, wie ausgeführt, unbegründet. (Urteil vom 1. April 1925 VI A 120/25)
47. Gesellschaftfsteuerpfliht der zur Belohuung für Dienste der Vorfiands- und Aufsichisratsmitgliedeck er- folgten Ausgabe junger Aktien zu einem hinter ihrem wahren Werte zurücibleibenden erte. Eine Alktiengesell- schaft hat dur Generalversammlun sbeshluß vom 7, Fuli 1922 thr Grundkapital um eine Million Mark Stammaktien und durch Generalversammlungsbeshluß vom 15. Dezember 1922 um weitere vier Millionen Mark Stammaktien erhöht und hat die erstbezeih- neten Aktien zu einem Kurse von 100 v. H., die zweitbezeichneten Uktien zu einem Kuvse von 500 v. H. an ein Konsortium überlassen, das aus Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bestand. Beide Male ist die Begebung der jungen Aktien M tene, maßen zu einem Kurse erfolgt, der hinter dem gemeinen Werte der Aktien zurückgeblieben ist. Von dem Mehrwert der Aktien ist, nachdem die Gesellshafisteuner ursprünglih nur nah den an- gegebenen Kur®swerten gefordert worden war, infolge einer Prüfungserinmnerung eine GeseUschaftsteuer nachgefordert worden, und zwar aus § ßa des Kapitalverkehrsteuergeseßes. Zu ent- [Leven ist, ob eine Steuernachforderung überhaupt gegeben war.
eine solhe aus § Ga des Kapitalverkehrsteuergetebes gegeben war, erscheint nicht zweifellos. Nah den Feststellungen is den Vorstands- uud Aufsichtsratsmitgliedern der Mehrwert der Aktien als Belohnung für ihre Dienste über ihre statutenmäßigen Bezüge hinaus, also als Remuneration, zugewiesen worden, auf die ihnen an sih ein Rechtsanspruch nicht zustand. Nach § 6a müssen, damit eine Steuerpfliht entsteht, Leistungen an die Gesell» att vorliegen, und diese Leistungen müssen zum Erwerbe von Gesellschaftsrehten erforderlih gewesen sein. Fm vorliegenden Falle war aber die Tätigkeit der Borstands- und Aufsichtsratsmit- glieder auf Grund ihrer bereits bestehenden vertrags- und saßungs- mäßigen Verpflichtungen geleiten und zwar bevor die Remune- rationen für sie von der Gesellschäft beschlossen wurden. Der Fall liegt ans u t mit der Ausgabe von Gratisaktien ohne weiteres as ie Ausgabe von Gratisaktien seßt zu ihrer handelsrecht- ichen Zulässigkeit die Leistung eines Gegenwerts in Höhe von mindestens dem Nennwert voraus, und der Nennwert kann nur darin gefunden werden, daß gegen die Aktien die Aktionäre auf den Anspruch auf einen auszushüttenden Fahresgewinn ver- ichten. . Fm vorliegenden Falle find die Aktien aber nicht gratis, sondern zum Nennwert und darüber Due bezahlt worden, und amit ist ihre handelsrechtlihe Zulässigkeit von vornherein gegeben. Es kann si fragen, ob niht die Hingabe der Aktien unter ihrem wahren Werte unter dem Grundsag betrachtet werden muß, daß, wenn für eine zunähst unentgeltlichè Leistung später vom Leistungsempfänger eine Vergütung gert wird, jener der Charakter der Unentgeltlihkeit entzogen wird, sofern id die Be- teiligten nahtiräglih darüber einigen, daß durch die Vergütung lens Leistung abgegolten werden solle. Fndessen kann vorliegenden Falles, wo nit ein Vertrag zwischen den Beteiligten, sondern nur ein einseitiger Beschluß au Remuneration „ettens der Generalver- jammlung vorliegt, E Frage dahingestellt bleiben, da sih eine Steuerpflicht anläßlih der Erhöhung des Grundkapitals jedenfalls aus F 6d des Kapitalverkehrsteuergescßes ergibt, wonah der Erwerb von Gesellschaftsrechten durch den ersten Erwerber auch eine Steuerpfliht in den Fällen auslöst, in denen eine Zahlung
oder Leistung im Sinne der Vorschrift zu a zum Erwerbe von Gesellschaftsrehten nicht erforderli f Allerdings haben na der Begründung, die dieser Bestimmung in den Motiven (Dru. des Reichstags 1921 Nr. 2865 S. 28) zum Regierungsentwurf gegeben ist, Anlaß für sie niht Fälle einer unentge Ce DN abe von neuen Gesellshaftsrehten an den ersten Erwerber, fondern Fâlle gegeben, in denen ein Kapitalzusammenshluß niht gerade in der Zeu einer Ae Rana erfolgt. Jndessen tit der Ausdru Ges 6d so allgemein gewählt, daß angenommen werden muß, der Ge}eßgeber Habe mit der eindeutigen Fassung der Vor- rift über die Fälle hinausgehen wollen, die thm den nächsten nlaß zu der Vors n gegeben hatten. Daß an sih die Steuer- pflicht gegeben ist, ist hiernach zu bejohen. (Ürteil vom 20. März 1925 TL A 1089/24.)
48. Grundlage der Grunderwerbsteuerberechnung beim Tausch zweier Grundstücke. Es handelt sich um einen Grund- stückstaush. Bei einem solchen ist die Grunderwerbsteuer für jedes Grundstück besonders zu berehnen (Grunderwerbsteuergeseß & 16), und es kommt nicht darauf an, zu welchem Zwede der Laufe MeE- gefunden hat; namentlih ist es unerheblih, ob dabei eine bloße
efälligkeit eines der Beteiligten von besonderer Bedeutun gewejen ist. Auch die Befreiungsvorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. rede nd E T zum B e der besseren Gestaltung von Bausflächen) greift nicht lag. Im eine bloße Grenzregelung handelt es sih nicht, und unter „Austausch zur besseren Gestaltung von Bauflächen“ versteht das Geses, wie das in Klammern bei- gefügte Wort „Umlegung“ beweist, Eigentumsveränderungen, die in einem geseßlih geordneten Umlegungsverfahren ihren Grund aben. Ses ist die Steuerpflicht zu Ian. Die Höhe der Steuer bestimmt sich wie bei anderen Vermögensarten nah SS 11, 12, d. h.“ maßgebend ist der gemeine Wert der Grundstü, der Preis aber, wenn er höher ist. Prrig it die Annahme des Vorderrichters, daß beim Taush nur dann von einem Preise die Rede sein könne, wenn im Tauschvertrage Preise festgestellt seien. Offenbar meint der Vorderrichter hier Urne. Solche sind aber beim Fa begrifflich ausgeshlossen, weil sein Wesen darin besteht, daß Sahleistungen unmittelbar gegeneinander aus» geglichen werden. Geben die Vertragschließenden im Vertrag einen Wert an, so wird damit kein Barpreis bestimmt; vielmehr ist diese Angabe nur tatsächliher Art, um einen Anhalt für die Berechnung von Gerichtskosten und Steuern zu geben. - Den NRibter bindet sie in feiner Des. Damit ist aber nicht gesagt, daß es beim Tausche überhaupt keinen Preis geben fönne. s Griumd- erwerbsteuergeseß versteht unter „Preis“ nicht nur einen „Bar- As sondern, wie aus § 12 Abs. 2 hervorgeht, den Gesamtbetrag er Gegenleistungen egliher Art, also auch Sachleistungen. Beim Tausch ziveier Grundstie ist demgemäß jedes Grundstück als Preis des anderen anzusehen, und die Höhe des Preises bestimmt fih nah dem gemeinen Werte des Grundstücks, das gegen das jeweils den Gegen]tand der Besteuerung bildende in Taub gegeben ist. Sind die vertauschten Grundstücke ne gleihwertig, so ist für die Steuerberehnung in jedem der beiden Steuersälle der Wert des Per Ne Grundstücks maßgebend. Denn in dem einen Falle ommt diejer Wert als Preis des anderen nah & 12 in Betraht, und in dem anderen Falle ist er nah § 11 maßgebend, da dér Preis, d. & daë andere, minderwertvolle Grundstück, niedriger ist. Bei der Wertfestsezung hat das Finanzgeriht im vorliegenden alle die Durckführungsbestimmungen zum § 11 Grunderwerb- teuergesehes vom 27. März 1924 (RGBl. I S. 156) an gewendet. Noch deren F 1 As. 2 ist der für die Vermögensteaen tatsächlich festgestellte Wert als Au3gangspunkt zu nehmen. Dieser Wert i} ohne weiteres von der Vorinstanz zugounde gelegt, weil besondere Anhaltspunkte für chine erheb iche Abweichung vom gemeinen Werte niht vorlagen, auch von keiner der Parteten an- gegeben worden seien. Dies entspricht nicht der bezeihneten Vor- chrift der Durhführungsbestimmungen, nach der der Vermögens teuerwert nur den Ausgangspunkt bilden soll. Entspräche die uffassung des Vorderrichters den Durhführungsbestimmungen, so würden diese gegen das Geseß verstoßen, da Artikel VII1I Nr. 3 der Len Stenernotverordnung nur von der Berecchnun g der, Stèuer in Goldmark handelt und den Reichsminister der inanzen ermähtigt, über die Art dieser Berechnung mit Zus timmung des Reichsrats nähere Bestimmungen zu erlassen. Nicht gegen ift die ugu verliehen, die Vorschriften über den emeinen Wert abzuändern. So heißt es denn au im § 1 Abs. 1 c Durthführungsbestimmungen, daß für die Feststellung des gemeinen Wertes in Goldmark grundsäßlich die Vorschriften der eihsabgabenordnung Anwendung finden. Der Vermögensteuer- wert stellt der Regel nah niht den gemeinen Wert im Sinne des 138 der Reich8abgabenordnung dar. Es steht aber nihts im ege, ihn: ols einen E für die Ermittlung des gemeinen Wertes zu benußen. Nur in T Sinne kann § 1 Abs. 2 der Durchfü cungEbestimmungen verstanden werden, wie denn auch hier auf weitere Anhaltspunkte, nämlich auf die Vergleihung von Kaufpreisen wesentlih gleicartiger Grundstücke, verwiesen ist. Die egung der Steuer muß in Goldmark stattfinden, weil der teuerfall nah dem 21. Dezember 1923 liegt. ne Mies ist es in dieser Hinsicht, Dese ? rühere Ums Ereaaa des Cigentums gu ermöglichen, weil das Geseß die teuerpfliht an den tatsählihen Zeitpunkt des Es gangs knüpft. (Urteil vom 24. März 1925 11 A 116/25.)
t, ob es möglich gewesen wäre, eine
Verwaltungsrats bestellt.
1. Handelsregister. | «ere Kour m Dari zum Mitglied tes 9824]
Aachen. ; [1982 In das Handelsregister wurde ein-
Ketragen: / Am 8. Mai 1925: Bei der Aktiengesellschaft „Hüttengeell- | M.-Bladba T haft der Rothen Évden Zweigniederlassung | niederlassung Aachen der luxemburgishen Aktiengesell\chaft | H ederla Société Métaliurgique des Terres | Dem Josef Jansen ift mit Rouges“ in Aachen: Hüttenherr Jean | auf den Ges Schneider ist aus dem Verwaltungsrat laff
le
Heinemann“ in
Die Ans
einemann Zweigniederlassu
¿ftébetrieb der Zweignieder- | und als deren Znhaber der Kaufmann ung Aachen Ginzelprokura erteilt.
Am 11. Mai 1925: tragen
itglied des | Die Firma „Simon
Aachen und mit einer Niederlassung in | leum. mann Simon Hausmann in Aachen. Als „eingetragen wird bekanntgemacht: der Zweig- | Geschäftszweig: Schuhwarenhandlung, Ge-
hränkung| Die Firma „Peter Essers“ in Aachen
\chäftsräume:
Peter Essers, dajelbst. Als nicht einge-
S befanntgemaht: Geschäfts- « ¿n | zweig: Handlung in ie pt Geschäftsräume: Bei der Kommanditgesells{haft „Gebr. | Alsdorf und als deren Inhaber der Kauf- | weg Nr. 8. Aachen, eine Zweignieder-
ó ' l Die Firma , lassung der uns „Gebr. Heinemann“ in | nicht
und als deren jeßt: „Gebr. | shäftsrä Aachen, Adalbertstei 6 E Lu e e cht: Ge Weise erteilt, da Ge \ autet jeßt: „Gebr. ftsräume: Aachen, Adalbertsteinwea 8, | eingetragen wir ekanntgemacht: - | der ise erteilt, er in Gemein ah a EE und Alsdorf, Bahnhofstraße 125. f ß daft e
Dia Bollig“ in Aachen] Bei der
schaftêzweig: Handelsvertretungen in Ar-
tifeln für das rine Gewerbe. Ge-
Bei der Firma „Joseph Schauff“ i apeten- und Lino- | Aachen: Die Prokura von Albert Zöbisc Adalbertstein- | und Mathieu Heyen sind erloschen. Die Firma ist erloschen. „Geb, (Querlujeak: Aktiens Handelsver- gena. in Aachen: Dem Rudolf Als nicht | Maubach zu Köln ist Gesamtprokura in
nhaber der
mit einem Nuri tes oder in Gemeine haft mit einem Vorstandömitglied zur Vertretung der Gesellschaft und der Firma berechtigt ist.
[exianergraben 3—H. eichnung
h P é its Zu A rur