Unzuträglichkeiten in den Gewerben führen. Der Kommissionsbes{luß hat das Richtige getroffen.
Der F 2 wird unverändert angenommen. Der S 3 trifft die Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Kindern. Von den Abgg. Baudert und Genossen is die Streichung dieser Unterscheidung beantragt.
Abg. Wurm: Die fremden Kinder haben Eltern, die si{ch darum bekümmern können, wie es mit der Beschäftigung ihrer Kinder steht; die eigenen Kinder aber sind den eigenen Eltern zur Beschäftigun überantwortet, und diese Kinder sollten wir niht fast \chußlos wie bisher der Ausbeutung dur die eigenen Eltern über- geben. In der ersten Lesung hat in der Kommission das entrum wenigstens für unseren Eventualantrag gestimmt, die den Bes äftigern zur Fürsorgeerziehung überwiesenen Kinder niht den eigenen Kindern gleihzustellen, sondern als fremde Kinder zu behandeln. In der
weiten Lesung der Kommission stimmte das Zentrum aber dagegen. ir nehmen auch diesen Eventualantrag wieder auf. Sollte er ab- gra werden, fo würden wir dem inzwischen eingebrahten Antrage rimborn zustimmen, wonach auch die Kinder als eigene gelten follen, die demjenigen, welcher sie „zugleih mit eigenen Kindern“ be- schäftigt, zur Fürsorgeerziehung überwiesen find.
Abg. Trimborn: Die gewerbliche E gang wird hier zum ersten Male auf die Familie ausgedehnt. aher mu mit diesem Schritt doppelt vorsichtig vorgegangen werden. Dafür, daß für die eigenen Kinder andere Vorschriften gegeben werden müssen als für die fremden bedarf es feiner, Begründung mehr. Ganz ab- gesehen von den len muß der Unterschied au wegen der Kontrolle aufrecht erhalten werden. Jch bitte, den § 3 mit meinem Antrage anzunehmen. G
Nach Ablehnung des Antrages Baudert wird der § 3 mit der Modisikation nah dem Antrag Trimborn angenommen.
Die 88 4—11 regeln die Beschäftigung fremder Kinder.
Der § 4 zählt die verbotenen Beschäftigungsarten auf.
Dazu gehören na den Kommissionsbeshlüssen die Beschäftigungen auf Bauten, beim Steineklopfen, im Schornsteinfegergewerbe, im Spediteurfuhrwerksbetrieb, beim Mischen und Mahlen von Farben, beim Arbeiten in Kellereien und die Beschäftigung in einer Reihe von Werkstätten, deren Verzeichnis dem Gesetz in einer besonderen Anlage angehängt ist. In diesem Verzeichnis find aus der Gruppe XIL[ der Gewerbestatistik aufgeführt : erkfstôtten der Perlmutterverarbeitung, Haar- und Borstenzurihtereien, Bürsten- und Pinselmachereien, sofern mit ausländishem tierischen Material gearbeitet wird.
Die Abgg. Baudert und Genossen wollen den Schlußsaß „sofern mit — gearbeitet wird“ gestrichen wissen. Außerdem haben dieselben Antragsteller au die Beschäftigung der Kinder beim Rüben- und Pflan enziehen, Hopfenpflücken und Kartoffelgraben gegen Entgelt, Vivie bei Treibjagden zu verbieten beantragt.
Abg. Dr. Müller-Meiningen (fr. Volksp.) weist darauf hin, daß der erste sozialdemokratishe Antrag durch die Abstimmung zu S 1 binfällig geworden sei. Jn den industriellen Kreisen der Spiel- warenindustrie, namentlich der Fürther Spielwarenindustrie, habe es das größte Aufsehen und die größte Unruhe hervorgerufen, daß die Bemalung der Bleisoldaten mit Bleifarbe als gesundheits\{ädlich be- zeichnet werde und daß die Beschäftigung damit verboten werden könnte. Er persönlich teile diese Meinung niht, möchte aber darüber Aufklärung haben.
Kommissar des Bundesrats, Geheimer Oberregierungsrat im Reichsamt des Innern Dr. Sprenger teilt mit, daß keineswegs diese Ansicht bestehe. Bezüglich des sozialdemokratischen Antrags über die E und Borstenzurichtereien stellt er fest, daß noch kein Fall eglaubigt fel pas die Verarbeitung inländishen Materials Er- krankungen berbeigeführt habe.
Sämtliche Anträge werden abgelehnt und der § 4 und das Werkstättenverzeichnis unverändert angenommen.
Der § 5 handelt von der Beschäftigung im Betriebe von Werkstätten, in denen die Beschäftigung von Kindern nach 8 4 nit verboten ist, im Handelsgewerbe und in Verkehrsgewerben und schreibt vor, daß in diesen Kinder unter 12 Jahren nicht beschäftigt werden dürfen, Die Beschäftigung darf nicht zwischen 8 Uhr Abends und 8 Uhr Morgens und niht vor dem Vor- mittagsunterricht stattfinden, auch niht länger als 3 Stunden dauern und in den Schulferien nicht über 4 Stunden. Mittags ist eine mindestens zweistündige Pause zu gewähren, und am Nachmittag darf die Beschäftigung erst eine Stunde nah beendetem Unterricht beginnen.
Abg. Wurm befürwortet einen Antrag seiner Partei, wonach in den erwähnten Werkstätten Kinder unter 13 Jahren nicht be- \{chäftigt werden dürfen. Untersagt solle auch die Beschäftigung zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht sein. Den leßten Say des § 5 wollen die Sozialdemokraten gestrichen haben.
Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:
Meine Herren! Die eben angeregte Frage ist \ozialpolitisch so wichtig, daß ih troy der vorgerückten Zeit mich über sie etwas eingehender äußern muß; denn die Erkenntnisse, die zu der Ver- ordnung, betreffend den Schuy der Gastwirtsgehilfen, in neuerer Zeit ergangen sind, bringen allerdings, wenn sie in der obersten Instanz Rechtskraft erlangen sollten, unsere ganze sozialpolitishe Gesetzgebung in Gefahr. (Hört, hört! und Sehr rihtig!) Meine Herren, in der Verordnung, betreffend den Schuß der Gaslwirtsgehbilfen, heißt es:
„An Stelle einer der nach Ziffer 1 zu gewährenden ununter- brohenen MNuhezeiten ist den Gehilfen und Lehrlingen mindestens in jeder dritten Woche cinmal cine ununterbrohene Ruhezeit von mindestens vierundzwanzig Stunden zu gewähren.“
Um diese Bestimmung zu verslehen, muß man ih vergegen- wärtigen, daß ähnliche Vorschriften in einér Reibe von ähnlichen Verordnungen sich befinden, die auf der Gewerbeordnung beruhen. Das Neichögericht hat aber zu diesen ähnlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung wesentlich anders, ja în gerade entgegengesetßtem Sinne erkannt. Ich lege Wert darauf, diese Entscheidungen hier von dieser Stelle aus dem hohen Hause mitzuteilen.
Es ift zunächst eine Entscheidung ergangen zu § 137 Abs. 1 der Gewerbeordnung. Diese Bestimmung der Gewerbeordnung lautet
„Arbeiterinnen dürfen in Fabriken nicht in der Nachtzeit von 84 Uhr Abends bis 54 Uhr Morgens und am Sonnabend \sowic an Vorabenden der Festilage niht nah 54 Uhr Nachmittags be- schäftigt werden.“
Eine Arbeiterin hatte troydem in der verbotenen Zeit gearbeitet. Auf den Einwand des Angeklagten, in dessen Fabrik diese Arbeiterin am Sonnabend nah 54 Uhr Nachmittags beschäftigt war, daß er dic Tätigkeit der Arbeiterin niht veranlaßt habe, wurde vom Reichösgericht ausgeführt,
„ets sei irrig, den § 137 nur auf solhe Beschäftigungen anzu- wenden, die lm besonderen Auftrag oder auf ausdrückllichen Befehl
dés Fabriklunternechmers oder Fabrikleiters ausgeführt würden. Aus |
dem Wortlaut des Paragraphen wie aus seiner Tendenz folge mit Notwendigkeit, daß au eine freiwillig übernommene Arbeit nit stattfinden sollte, und daß ihr Geschehenlassen und Dulden seitens desjenigen, der für die Beobachtung der geseßlihen Vorschriften verantwortlich sei, strafbar werde.“
Zu einem ferneren Paragraphen, § 137 Abs. 3 der Gewerbe- ordnung, is ebenfalls ein erläuterndes Erkenntnis des Reichsgerichts ergangen. Dieser Paragraph der Gewerbeordnung lautet : :
„Zwischen den Arbeits\tunden muß den Arbeiterinnen eine mindestens einstündige Mittagspause gewährt werden.“
In der Fabrik des Angeklagten waren die Arbeiterinnen zur Be- schäftigung während der Pause niht aufgefordert worden, au hatten die Angeklagten kein Interesse an der Beschäftigung, da die Ar- beiterinnen in Accord arbeiteten; troßdem hatten die Arbeiterinnen während der Pause gearbeitet. In dem verurteilenden Erkenntnis des Reichsgerichts wird hierzu ausgeführt:
„Da es sich um Vorschriften polizeiliher Natur handle, deren Uebertretung mit Strafe bedroht sei, mache fich der Gewerbe- treibende hon strafbar, wenn er aus Fahrlässikeit eine Uebertretung derselben in seinem Betriebe zulasse. Er müsse, um die ihm auf- erlegten Pflichten zu erfüllen, auch Vorsorge dafür treffen, daß in dem ihm gehörigen Betriebe dieser Bestimmung niht zuwider gehandelt werde. Der Fabrikherr müsse daher dafür sorgen, daß die Arbeit in der verbotenen Zeit unterbleibe und über die zulässige Zeit niht ausgedehnt werde, und \sich zu diesem Behufe durch die ihm nah den Verhältnissen mögliche eigene Beaufsichtigung des Betriebes davon überzeugen, daß die Pause au eingehalten werde.“
Es ist endlich ein Erkenntnis des Reichsgerihts zu § 139c. Absay 7 der Gewerbeordnung ergangen. Der Paragraph lautet wörtlich, wie folgt:
„Innerhalb der Arbeitszeit muß den Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern eine angemessene Mittagspause gewährt werden. Für Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter, die ihre Hauptmahlzeit außer- halb des die Verkaufsf\telle enthaltenden Gebäudes einnehmen’, muß diese Pause mindestens eineinhalb Stunden betragen.“
In dem Falle, der zu m betreffenden Erkenntnis Anlaß ge- geben, hatten die Angestellten auf die Mittagspause verzichtet, und der Angeklagte hatte sie ihre Dienste ohne Mittagspause leisten lassen ; es war also keine Mittagspause gewährt. In dem verurteilenden Er- kenntnis des Neichsgerichts wird ausgeführt :
„Unstatthaft sei eine Vereinbarung dahin, daß die Pause nicht stattfinden solle. Denn die durh das Geseß bezrweckte Wohlfahrt der Gehilfen verlange, daß diese die Mittagspause niht nur machen dürften, sondern auch machen sollten, und daß sie niht durch die Bereitwilligkeit des Gewerbetreibenden, die den Gehilfen nach dem Geseß nicht aufzuerlegenden Dienste sich von ihnen leisten zu lassen, zum Verzicht auf die Mittagspause oder zu deren Abkürzung oder Unterbrehung mit den daraus \sich möglicherweise ergebenden Nach- teilen für ihre Gesundheit verführt würden.“
Meine Herren, aus diesen Erkenntnissen ergibt \#ich ganz klar, daß das Neich8geriht auf dem Standpunkt \teht, es handle sich hier um eine Vorschrift des öffentlihen Nets, welche nit ergangen ist zum Vorteil eines einzelnen Individuums, sondern welche ergangen ist zum Schuß einer ganzen Gesellschaäftsklasse, und daß diese Vorschrift des öffentlichen Rechts, wie überhaupt jede Vorschrift des öffentlihen Nechts, niht durch ein pactum privatum, durch einen Privatvertrag, abgeändert werden dürfe.
Mir \teht keine Kritik gerihtliher Erkenntnisse zu, aber ich bin allerdings der Ansicht, daß das hohe Haus bei allen jenen Arbeitershuybestimmnngen der Gewerbeordnung denn ihre Fassung lautet: es muß gewährt werden, oder es ist zu ge- währen — cine durch ein Privatabkommen nicht abzuändernde all- gemeine öffentlih-rechtliche Vorschrift erblickt hat. Aus diesen Gründen bin ih ferner der Ansicht, daß, wenn man in leßter Instanz dahin kommen sfollte, im Wege der Auslegung die Schußbestimmungen der Verordnung, betreffend die Gastwirtschaftsgebilfen, als dur persönliche Abmachungen abänderungsfähig zu erklären, unserer ganzen sozial- politischen Geseßgebung die allgemeine Zwangsbefugnis und damit jede Grundlage entzogen würde. Denn selbstverständlich werden dann solche Abkommen vielfach versuht werden, und unter Umständen werden \ich dann gane Arbeiters{hichten bereit finden lassen, auf solhe Abkommen einzugehen. Das war aber nicht das, was wir wollten. Wir wollten nit den einzelnen s{üßen, wir wollten auch nit in den einzelnen Betricben derselben Art verschiedene Grade des Arbeitershußes, sondern wir wollten allgemeine, bygienische oder die gute Sitte s{üyende Vorschriften, die ohne jedes Zutun der beiden beteiligten Parteien unter allen Umständen beob- achtet werden sollten im Interesse der gesamten Arbeiter- bevölkerung. Das war unuweifelhaft die Absicht und die Auf- fassung des Reichstages bei sämtlichen geseßlichen Vorschriften, die in dieser Beziehung erlassen sind, und ih glaube, das steht au beute noch allgemein als richtig fest
Meine Herren, man könnte nun sagen, diese Judikatur ermahnt
ist, im F UGMgenee und im Verkehrsgewerbe eigene Kinder unter 10 Jahren überhaupt nicht, gene Kinder über 10 Jahre nicht in der Zeit zwishen 8 Uhr Abends und 8 Uhr Morgens beschäftigt werden dürfen. i
Auf Antrag des Abg. Dr. Zwick und nah Befür- wortung durh den Abg. Trimborn wird der Paragraph mit dem Zusaß angenommen, daß die Kinder auch nicht vor dem Vormittagsunterricht beschäftigt werden dürfen.
Die 88 13a und 14 werden ohne Debatte angenommen. Der § 15 lautet:
„Im Betriebe von Gast- und von Schankwirtschaften dürfe Kinder unter 12 Jahren überhaupt niht und Mädchen nicht bet der Bedienung der Gäste Jeanne werden. Im übrigen findet auf die Beschäftigung von eigenen Kindern über 12 Jahre die Be- stimmung des § 13 Absay 1 Anwendung.“
Der Abg. Graf von Bernstorff-Lauenburg (Rp.) be- antragt folgenden Zusaß:
„Ausnahmen kann die untere Verwaltungsbehörde nach An- hörung der Schulaufsichtsbehörde in denjenigen Fällen zulassen, wo der Betrieb ohne fremde Hilfe stattfindet“.
Abg. Gamp beantragt, hinter „Betrieb“ einzuschieben: „in der Negel“.
trag mit Nücksiht auf die Ausnahmeverhältnisse der ländlihen Bes völkerung.
Abg. Trimborn bittet, an dem Beschluß der Kommission fest- zuhalten.
Abg. Gamp meint, daß am Prinzip felbst durch diese Anträge niht gerüttelt werden solle, und bittet die Regierung, sich zu äußeun. Es würde befremden, wenn die Regierung ihre eigenen Kinder, ohne ein Wort zu sagen, abschlahten ließe. Der Antrag gehe ja nicht einmal so weit, wie die ursprünglihe Vorlage der Regierung.
Abg. Henning (dkons.) empfiehlt den Antrag des Grafen von Bernstorff.
Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner: :
Meine Herren! Ich glaube, daß gegen diesen Antrag Bedenken nicht zu erheben sind. Wenn man auch im allgemeinen auf dem Grundsaß stehen muß, daß die Beschäftigung von Kindern in öffent- lihen Wirtslokalen eine außerordentlich bedenklihe ist, nicht wegen ihrer Beschäftigung an und für sich, sondern wegen dessen, was sie bisweilen dort hören (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten), so muß ih doch sagen, es liegen in den Fällen, die hier vorgesehen sind, die Dinge etwas anders. Wenn die Herren auf Gebirgstouren gewesen sind, so werden sie gefunden haben, daß Lokale von so minimalem Betrieb vorhanden find, daß fie nur zu einem geringen Teile des Jahres überhaupt Gäste haben. (Sehr richtig! rets.) Ferner, meine Herren, in den kleinen Lokalen, in denen ledigli die Eltern ohne fremde Hilfe mit ihren Kindern das Geschäft besorgen, tragen die Gäste in der Regel den Charakter von Hausfreunden- (Sehr rihtig!) Das ift dort ein sehr gemütliher Verkehr; nament- lih in Süd- und Westdeutshland kommen \olche Verhätnifse vor, wo die kleinen Winzer ihr Getränk selbst aus\{henken, und zwar nur während einer ganz beschränkten Zeit des Jahres. Jn diese kleinen Wirtschaften kommen nur Leute, die mit Wirt und Wirtin -bekannt find, um ihren Schoppen oder ihr Glas Bier zu trinken. Das sind in der Negel ruhige, gesittete Leute. Diese Lokale tragen sogar einen spießbürgerlihen Charakter, wo die Gefahren unzweifelhaft nicht vor- liegen, die in größeren Gastwirtschaften mit großem Verkehr völlig fremder Leute vorhanden sind.
Meine Herren, wenn Sie die vorges{lagene Bestimmung niht aufnehmen, so befürchte ich, wird die abgelehnte Ausnahme doch stattfinden. Es kann auch gar nicht verhindert werden, daß der Wirt oder die Wirtin, wenn sie keine Zeit haben sie steht am Kochofen, er ist im Keller — zu ihrem Buben sagen: „trag dem Gast ein Glas Bier hin oder bring ihm sein Butterbrot.“ Wie ih {hon so oft hervorhob, wir fommen weiter, wenn wir solche Bestim- mungen zu Anfang nit zu schroff gestalten. Die Hauptsache ist, daß die Bevölkerung die Bestimmungen willig trägt, daß sie fie auch ausführen kann und mit der Zeit sih daran gewöhnt. (Sehr wahr! rechts.) Haben solhe Verhältnisse eine Zeitlang bestanden, dann tritt Be- ruhigung ein, und jeder Mensch fügt si{ch. Ich erinnere nur an die heftige Agitation gegen den 9 Uhr-Ladens{hluß; heutzutage ist das eine längst vergefssene Sache, und alle die fürhterlihen Folgen, die man davon erwartet hatte, sind nit eingetreten.
Ich möchte also auch den Herren vom Zentrum dringend empfehlen, diese Ausnahme stattfinden zu lassen.
Abg. Wurm: Bei Kindern unter 12 Jahren sollte man solche Ausnabmen nicht gestatten. Wir würden jedem Mißbrauh Tür und Tor öffnen, wenn wir hier keinen Riegel vorshöben.
Abg. Hofmann- Dillenburg (nl.) \priht sih für den Antrag aus. Die Anwesenheit in den kleinen Wirtschaften könne man den Kindern obnehin nicht verbieten, zumal da die meisten Wirtschaften nur ein geheiztes Zimmer hätten. Wo die Behörden eine sittliche Ge-
fahr nicht als vorliegend erkennen, sollten sie befugt sein, Ausnahmen zu gestatten.
__ Abg. Dr. Hasse (nl.) weist darauf hin, daß man in der Kommission die Meinung ausgesprochen habe, daß das ganze Gese zu sehr auf die städtishen Verhältnisse zugeschnitten sei. Er werde für die An-
uns zur Vorsicht, und wir sollten deshalb in diesem Paragraphen eine
das Zugesiändnis liegen, daß wir diese Judikatur auf Grund der übrigen Bestimmungen der Gewerbeordnung als zutreffend und unsere bisherige Fassung als mangelhaft anerkennen. Ich glaube, wir müssen deshalb an der bisherigen Fassung des Entwurfs feslhalten, und ih empfehle aus diesem Grunde, die Fassung, wie sie bier gewählt ist, nicht zu ändern. (Beifall)
an und tritt für die Kommissionsbeschlüsse ein.
Aba. Wurm macht darauf aufmerksam, daß das Oberlandes- geriht in Breslau sich {hon einmal in Widerspruch mit der Auf- sekretariat als cin konzessionspflichtiges Gewerbe erflärt habe. Seinc Partei habe keine Veranlassung, ihre “Anträge zurückzuziehen
Der § 5 wird unter Ablehnung der sozialdemokratishen Amen- dements unverändert aufrehterhalten.
Die §8 6—11 werden unverändert angenommen. Die §8 12—16 regeln die Beschäftigung eigener Kinder
zählt, wird ohne Debatte angenommen.
Der § 13 destlimmti, daß in Betrieben von Werkstätten, in
denen die Beschäftigung von Kindern nah § 12 nicht verboten |
andere Fassung wählen. Jh möchte dringend davon abraten. Denn | wenn wir jeyt cine andere Fassung wählen, würde unmittelbar darin |
Abg. Trimborn {ließt sih der Auffassung des Staatssekretärs |
fassung des Reichêtages ns habe, insofern als es das Arbeiter- | l
Der § 12, der die verbotenen Beschäftigungsarten aufs |
träge stimmen.
__ Abg. Gothein (fr. Vgg.) fürchtet, daß die Anträge zu Denun- ztationen und zu einer unerwünshten Regelung des Konzessionöwesens Veranlassung geben könnten. Er behalte sich vor, in der dritten Lesung einen Vermittlungsantrag zu stellen.
Abg. Trimborn glaubt, daß seine Freunde einem Vermittlungs- antrag zustimmen würden. _ Abg. Gamp erklärt, er hoffe, daß man bis zur dritten Lesung zu ciner Verständigung gelangen werde. Bis dabin bitte er den Grafen von Bernstorff, seinen Antrag zurückzuzichen, womit sih au sein Antrag erledigen würde.
Abg. Graf von Bernstorff - Lauenburg zieht darauf seinen Antrag zurü.
Der Z 15 wird in der Fassung der Kommission an- genommen, ebenso der Rest des Gesehes und die oben mite | geteilte Resolution.
Schluß gegen 6 Uhr. Nächste Sihung Dienstag 1 Uhr
Innern)
zum Deutschen Reichsan
N 28. 1903.
i Preußischer Landtag. __ Haus der Abgeordneten.
11. Sißung vom 31. Januar 1903, 11 Uhr.
zweite Lesung des Entwurfs des Staats- s für das Etatsjahr 1903 fortgeseßt. _ Nach der Beratung der einmaligen lichen Ausgaben des Etats der landwirt über die bereits in der vorgestrigen N worden ist, geht das Gestütverwaltung ü _ Abg. Freiherr von Dobene ck Sinn auf kalte Zucht gerichtet. davon abgekommen ist, weil er mi Es wird vielfach ein Unsere Landwirtschaft
Es wird die haushaltsetat
und außerordent- aftlichen Verwaltung, ummer d. Bl. berichtet Haus zur Beratung des Etats der
(konf.): Nicht allenthalben ist der Ich kenne einen Pferdezüchter, der t den Ergebnissen unzufrieden war. Hengstmaterial gekört. brauchbares
Abg. Graf von Bernstorff-Lauenburg empfiehlt seinen An- :
gänzlich unbrauchbares braucht ein kräftiges, gesundes, im Halbblut. uns bewährt. Stutenmaterial rordnung und bittet um von der Regierung, daß in f mehr gezüchtet werden Pferdezühtern Warmblüter zur V
Abg. Dr. Moriß (Zentr.) beschwert sih über die Sprunggelder.
Abg. Herold (Zentr.): och z1 _Die Frage, ob hier {hon oft erörtert worden, kommen eben au örtlihe Verh
(Der Redner bespridt dann Mängel der deren Abstellung.) Er verlange keineswegs den Gestüten keine {weren Pferde sondern nur, daß den gestellt werden.
Auch mir \ch{einen die Sprunggelder zu zucht oder Warmblutzucht, ist 1, ‘obne ihre Lösung zu finden. Es iche Verhältnisse und die Gewohnheit in Bes stfälischen Gestüt in Warendorf ist ja manche mer wird noch dem Bedürfnisse müßte wenigstens ein Gestüt
In dem Gestüt in in Westfalen; der (Die weiteren Aus-
hoh zu sein.
Verbesserung gem nicht gedient. errichtet werden.
aht worden, aber im Für die Kaltblutzucht
Oberlandstallmeister Graf von Lehndorff: der Provinz Nheinland sind 6 Stuten mehr als Abg. Herold hatte also keinen Grund zur Klage. führungen bleiben auf der Tribüne unverständlich.)
Abg. Herold (Zentr.) polemisiert gegen die 2 rlandstallmeisters Oberlandstallmei
lusführungen des
_Ob | ster Graf von Lehndorff: \chäler ist seit 1870 von 1040 auf 3273 y von Arnim Gestütébeamten
Die Zahl der Be- ermehrt worden.
rnim (fons.) berihtet sodann: Die Lebrer und usw. stehen als folhe unter dem Troßdem haben Lehrer es nit für ordnungen des Direktors Folge zu lei urteil im Trakehner Prozeß ist in der herausgestellt,
, Gestütsdirefktor. erforde:lih gehalten, den An-
Das Berliner Gerichts- Kommission herangezogen Schwierigkeiten m Kommissar unter- ser stammt aus dem Jahren 1897
Pren
n Feststellungen nicht um-
bereitet habe.
Die Baulichkeiten sind von eine sucht worden.
de Das älteste der fünf Schulhäu Jahre 1873, die vier übrigen aus den Gerichtsurteil fann in seinen tatsächliche gestoßen werden. h Dr. Friedberg (nl. vit, daß der Neferent j “ Kommission behandelt worden sind. das alles in der Kommission widersprucélo
zur Geschäftsordnung): Ih stelle _hat, die nicht in der Es darf nicht scheinen, als ob 8 hingenommen sel.
über Dinge referiert
Sinne aus.
Zweite Beilage
Berlin, Montag, den 2. Februar
zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
\{chlechten Buchführung. (Der Redner läßt die Stimme eini - blie sinken und bleibt unverständlich; Ta den Bänken See fer ershallt etwas ironisch der Ruf: lauter!) Mir ist die Sache sehr ernst. (Sich nah rechts wendend:) Diese ganze Angelegenheit ist feine Parteisache, sondern eine Frage, bei der alle ganz gleichmäßi interessiert Nd N frage, was sind denn die Ursachen davon, dai diefe Verhältnisse sich ausbilden konnten? Ich sehe die Hauyptursache darin. daß der Leiter und Beamte des Gestüts auch der Vorgeseßtzte der Lehrer ist. Der Gestütsleiter hat über ein Gebiet von 17 000 Morgen, auf dem 26 000 Menschen wohnen, zu verfügen. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, daß er bei einem \o großen Be- triebe nit verantwortlih ist für vershwendete Staatsgelder. Kein Mensch kann zween a dienen, am allerwenigsten aber dreien. Was sind da für Sachen vorgekommen! Man hat eine Schule einge- richtet und die Vânke vergessen. Jh bin der Ueberzeugung, daß der Landstallmeister die Krippen für die Pferde und die Pulte für seine Bureaus nicht vergessen wird. Aber an die Bänke für die Schulen hat er_niht gedaht. Warum sind denn die Gestüts\hulen nit öffent- liche Schulen, sondern Anstalts\{ulen? Man fann fich hier nit auf die Kadettenschulen berufen, diese haben einen ganz andern 4weck. Die Gestüts\hulen find Volks\{chulen und werden nur aus Mitteln der Gestütsverwaltungen unterhalten. Wie war denn das Verhältnis zwischen Lehrer, Kreis\chulinspektor und Landstallmeister? Der Kreisschulinspektor erteilt dem Lehrer Urlaub; dieser tritt ihn an, weil er ihn rechtmäßig erhalten hat. Der Landstall- meister verweigert __ihm den Urlaub, der Lehrer verfiht feine Sáche, die er für gerecht hält, dur alle Instanzen, ohne durch- zudringen. Der Königliche Kreis\chulinspektor besucht. die Schule und findet etwas nicht in Ordnung, der Landstallmeijter seßt eine Strafe von 25 H dafür fest. Der Königliche Kreis\culinspektor darf nur eine Strafe bis zu 9 M verhängen. Da ist ja bis zu einem gewissen Grade der Landstallmeister au der Vorgeseßte des Schulinspektors. Diese Kompetenzzweifel sind {Guld an allem, was gekommen ist. Wir werden unsern Stolz, als das Land der Schulen angesehen zu werden, angesichts solher Vorgänge sehr herabmindern müssen. Betrübend ist der Prozeß auch deshalb, weil er gezeigt hat, wie gering die Lehrer von , der vorgeseßten Behörde geachtet werden. Welches Sc(hlaglicht wirst der Prozeß auf unsere Ostmarkenpolitik! Trakehnen liegt 6 km von der Grenze. Das ist die Ostmark, auf die der Kaiser die Auf- merksamkeit aller Deutschen gerichtet hat. Die Regierung wird sich angesichts solher Tatsachen die Frage vorlegen müssen, o Herr von Dettingen der rechte Mann dazu ist, die deutshe Kultur im Often zum Ansehen zu bringen. :
Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski:
n Meine Herren! Es wird ja zweifellos für mi ziemlih \{chwierig lein, auf diese längere Nede in allen Punkten zu antworten, weil mir do vielleicht das cine oder das andere entgangen sein fann. Ich werde aber versuchen, an der Hand der Aufzeichnungen, die ih mir gemacht habe, die einzelnen Sachen durhzugehen.
Zunächst möchte ih feslstellen: weldes war der Ausgang dieses Prozesses? Ein Herr, dessen Vater, soweit ih weiß, in alten Zeiten in Beziehung zur Gestütverwaltung gestanden hat, der selbst als Frauenarzt hier in Berlin lebt, bat — das kann ih aus meiner eigenen Kenntnis sagen — seit mehr denn zwei Dezennien sich damit befaßt, die Preußische Gestütverwaltung durch verschiedene Schriftstücke an- zugreifen. Meine Herren, ih kann mi nob sehr wobl erinnern, wie er in den achtziger Jahren den verstorbenen
Uan dit (l TUnvdiiali-
Abg. von Arnim (kons.): I babe gealaubt
' | ausführli darüber | sprechen zu sollen, weil nerliste
„sollen, 1 ich nah einem Einblick in die NRednerliste annahm, daß eine Debatte darüber stattfinden wird.
Verr von Arnim hat nicht g jagt, wider)]pruchslos bin-
| von Artikeln hinweisen, die die
: oebell (fons.): \hließlih avf seinem Wege auch Trakebnen err daß alle seine Ausführungen genommen
in der Kommiision ausführlih
| terial gegen den sten Gestütbeamten wenn auch nit i
D, der Kommission, ausführlih, Sprache kam.
Abg. Kop (fu die Oeffentlichkeit ir die Schulverhältnisse bingelenkt Einzelbeiten
organge in Trakebnen haben Ke r hoP 1 und die Aufmerksamkeit auf | auch darüber terele fü beamten,
Prozesses einzugehen Gestütôvermwalters
aber cs muß
Lehrern die richtige ist eines von den Ri verurteilt baben,
Zwei Urteile ern, die Dr. Paalzow ur Deffentlidbfeit, der Anklagebank saß dic Zeitungen offen ausgesprochen ie „Post“ usw. Medn er Minister hat im vorigen Jab bof 3 er das tun wi nit beitritten werde:
und den Lebrec Nickel
preußische Vérwaältung
zîitiert eine Anz versprochen
Daß; Schikar Anlklage ist ja i Minifter eine D narunt glci verteilt wartn ih selbs aburteilte ? ibre Aussagen nicht
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und wegen unlauteren W unlauterer Wettbewerb?
„Apotheke der Gestütsverwaltung Traklebnen“. Einem Herrn i Stelle, die
wegen seiner Zeogenautsage nicht erbalten Kutscher des Herrn von Oettingen,
b in der Zwischenzeit O è Stelle erhalten
‘telle _ ‘ut ist dem Schi Sine Frau Kräßsch hat die Schulreinigunag ommen worden, wie man sag
Redner führt noch cine Anzabl äbäliher Fälle EScburist2g
« q # ‘A n Cl U 1 t, wegen der Ausf diesjährigen im Proze) mißliebi er S@hwerkler nicht.
zurüdg#ffgyt
(Der Retner gebt dann auf den L
ericht des Regierungskommissars über L ‘ di ù D LEL D den baulichen Bef
tin und weist und seinem Bericht | Zur Renovlerung wohl aber fonnte cin | Und was sagt der Kommissar | Jahren ist cin Pavillon für 5000 4 | aber wenn der fo prafilste |! tie, würte er doch ausge- | on baut man in einem Monat!* | die Ausgabe für den | das if ein Zeichen ciner |
(zweite Lesung des Etats: Neichskanzler und Reichsamt des und der Scbulbäuser darauf hin, daß sich der Kommissar mit nd selbi vom Jahre | Schuldäuser genügte der Reparaturtonts
villon aus diesem Fonts erbaut werten ber diesen Pavillon? In drei tet worden
dem der Vorredner spra, seitens des Herrn
y -. F attiand Witersptucb nicht tattfand
it Ich din kein Fahmann, Minister für Landwirtschaft dies gelesen bä rufen baben: „cinen solhen Lausepavill D wird ja so gewesen sein, daß Jahre durch die Rechnung s{leppte:
So laatet dieser Passus. Jch glaube also nicht, dak man Grund | hat, in diesem Moment zu sagen: der Herr Landftallmeister in Trakehnen ist davon ausgegangen, die Schullehrer dort wu ärgeen und zu \{ikanieren;, richtig witd man fagen i dem Heinen Naum. ln
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eine ganze Reibe Derr verfaßt bat. Und fo ba cit und mlafit geseben, au i
Gründe sind mir unbekannt nch veran n Trakebnen (ls aal. (Sedr ric@tig I eine G
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der Geritöhof hat ader die Ueberzeugung gewonnen, dak die
Ledrer dieser Anschauung gewesen sind è daß fie auch dieser An- shauung scin konnten
den ländlichen einfachen Verhältnissen stoßen \ich die Geister, und es entstehen Unzuträglichkeiten. i
Ich habe mi gefreut, daß der Herr Vorredner niht auf die Wagensftellung eingegangen ist. Jch hätte ihm sonst eine eigene Antwort geben können: Stellt vielleicht der Magistrat von Berlin den Schullehrern Berlins auch Wagen? (Zuruf links: Pferdebahn !) Ich _habe mich gewundert, diese Erörterungen in der Presse zu finden und diese Auseinandersezung vor Gericht zu [efen. Sonst nimmt man solche kleinen Geschenke dankbar entgegen und kritisiert niht viel daran, man sagt die alte Nedensart: einem ge- \{henkten Gaul sieht man niht ins Maul. Dort wird ein Geschenk welches ein Entgegenkommen der Verwaltung is, abfällig fritisiert und findet eine lange Auseinandersezung vor Gericht. Ich möthte das nur nebenbei erwähnen, weil es mich fo eigentümlih berührt hat ; ih habe mich gefragt: gibt in meiner Heimai eine Gemeinde, én Gutsvorsteher dem Schullehrer Fuhrwerk? Jh habe es nit ge- funden, und habe mir eigentlich gesagt, die Schullehrer haben ein großes Benefizium in Trakehnen, umsomehr weil nah Einsicht \ämt- licher Vokationen ih nirgend das Geringste vorfand, woraus sie einen Anspruch herleiten fönnten. Jh habe mit Willen in die Sache zur D nicht eingegriffen, aber ih sage ausdrüdckli: ih werde ihnen dies Benefizium entziehen, damit sie wenigstens dann nit noch anderen Leuten vorklagen, daß sie so s{chlechte Wagen zu ihrer Beförderung bekommen.
Nun ist weiter die MNevision eines Kommissars bemängelt worden. Ich habe selbst, wie Sie wissen, mit den Vorgängen direkt nihts zu tun, denn zu der Zeit, als sie sich abspielten, war ih noch nit Chef der Verwaltung; ih hatte also im weiteren alle Veranlassung mich möglichst neutral zu verhalten, und es liegt insofern ein Stvtum des Herrn Vorredners vor, als die Ausführungen meines Kommissars in der Budgetkommission ausdrüdcklich dahin gingen, daß eine Nevision seitens meines Kommissars nicht stattgefunden hat. Der Hergang ist einfa folgender.
Es waren Beschwerden des Apothekers bei mir geltend gemacht und um mir nah der Richtung ein unparteiisches Urteil zu vers{affen, entsandte ih einen Kommissar, um nihtf auf dem \chriftlichen Wege die Sache zu erörtern. Gelegentliß dieser Reise habe ih den Kommissar ersucht, \ich die Schulhäuser anzusehen; und ih will auch dem Herrn Vorredner verraten : als dieser Prozeß begann — ih bin nicht so bewandert in dem ganzen Gestüt, ich habe alle ein- zelnen Geftütshöfe noch nit gesehen —, hatte ich die Absicht, in einer unserer illustrierten Zeitungen sämtliche Schulhäuser Vi Trakehnen einmal bildlih veröffentlihen zu lassen, weil meiner An- sicht nah dann weite Kreise einen Einblick in die dortigen Zustände hâtten gewinnen können. Meine Herren, diese Bilder sind sehr inter- effsant — vielleiht ist einer der Herren \o freundlich, sie hier auf den Tisch des Hauses niederzulegen; es sind sämtliche Saulen des Ge- stüts Es Ich muß ganz ofen sagen: die Schule in Trakehnen ift von meinem Standpunkte aus viel zu lururiss gebaut; sie würde sur die Grunewaldkolonie vielleiht geeignet sein. Ich habe mi gewundert, daß eine solche Dorfschule diht an der russischen Grenze gebaut worden ist. Aber, meine Herren, ih habe das alte Schulhaus in Trakebnen auch photographieren lassen. Vielleicht ift meine beutige Rede die Veranlassung, daß eines unserer illustrierten Journale die Bilder veröffentlicht, weil sie wirk- lih interessant sind und zeigen, wie die Verhältnisse liegen.
Weiter, meine Herren, ist, glaube ib, dem Herrn Vorredner eine kleine Verweslung passiert. Jn der Denkschrift vom Jahre 1897 ist namlich von der Unzulänglichkeit und dem \{le{chten Zustande der zarwerkerhäuser die Rede gewesen; es beißt dort: ne find dump?f, feuchbt, kalt und zu niedrig.
| Von den Schulen beißt es dagegen in dem Bericht wörtlich:
M Mi 4p s ° s Ç T 5 4 j Au) die vier Schulen des Hauptgestüts sind raumliŸ unzureicend.
lo fie waren — das gebe ich dem Herrn Vorredner vollständig : raumlich absclut unzureihend: die Gestütsverwaltung Pflicht, bierin Wandel zu \{afen, und wäre es
[jo würde ich ganz unbedingt so {nell als
die Herren werden mir zu eben, daß auf
chulbäuser, die niht groß genug sind, noch oft vorhanden
bin aber der Meinung, daß d soll.
L
r Staat mit gutem Beispiel Ust kommen dabei Schwierigkeiten insofern beraus, aat zu [luxuriôs baut.
det dem Urteil des Herrn Landstallmeisters, welces die e als unbrauchbar schilderte, handelte es si niht um die ser, sondern um die Scharwerkerbäuser. Der Bericht liegt Einficht aus; er spriht davon, daß die Räume unzulänglih und den bestehenden Bestimmungen über den Bau von Volks- shulbäusern in keiner Weise mehr entsprecen. Ich meine, wir haben llen Grund, die Uebelstände ofen darzulegen, und ih komme den Verren darin in jeder Richtung gern entgegen.
M is Ey [fs S“ Ÿ Ç i Was die Spezialfragen anlangt, die hier gestreift worden
sind, fo kann ih nur erklären, daß die Angelegenheit bezüglich des Apothekers für mih noch in der Scch{webe ist. Ich kann nit ret dahinterklommen, ob der Mann nervös ist oder ih nicht avêssprechen will, wie ih gehofft habe. Ich werde mir vielleicht in einiger Zeit ein Urteil bilden können.
Was den Magazinverwalter Schulz anbetrifft, so ist ibm cinfah gesagt: wenn er sich cignet, soll er Stutmeister werden. Er ist im Proviantamt angestellt, hat sih als niht tüchtig erwiesen, und darin wird mir dec Herr Vorredner und das bobe Haus, glaube ih, zu- stimmen, daß über die Brauchbarkeit eines Angestellten allein die Vorgescyten zu enlscheiten * haben (schr wahr! reis), das muß ih für mih in Anspru ncbmen. Ih habe deshalb die Entscheidung darüber, ob er als Stutmeister angestellt werden soll, selbst getroffen, weil ih sagte: ih will mich über die Verhältnifie stellen; ih habe mir die Berichte kommen lassen und
habe die lleberzeugung gewonnen, daß dieser Mann nicht geeignet ist, Es findet sich aber jedesmal im Leben dasselbe Bild: wenn etwas